78. Sitzung (WP7)
08.11.2023 · 305 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (76)CDU (39)Die Linke (37)SPD (31)GRÜNE (26)fraktionslos (12)
Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Bevor wir die heutige Sitzung beginnen, möchte ich aus aktuellem Anlass einige Worte äußern. Dazu grüße ich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Jüdischen Gemeinden in Sachsen. Wir alle wurden am 7. Oktober 2023 Zeugen des brutalen Massenmordes in Israel durch Mitglieder der islamistischen Terrororganisation Hamas. Seit dem Holocaust wurden nicht mehr so viele Jüdinnen und Juden an einem Tag getötet wie bei diesen Angriffen. Wir verurteilen die Terrorattacken der Hamas auf das Schärfste! Meine Gedanken sind bei den Angehörigen und Freunden der Ermordeten. Ihnen drücke ich mein tief empfundenes Beileid aus. Ihnen sei versichert, dass der Freistaat Sachsen unverbrüchlich an der Seite Israels und an der Seite des jüdischen Volkes steht. Wir trauern mit Ihnen. Verehrte Abgeordnete, ich bitte Sie sowie unsere Gäste auf der Besuchertribüne, sich von den Plätzen zu erheben und der Opfer durch einen Moment des Schweigens zu gedenken. (Die Anwesenden erheben sich.) Ich danke Ihnen. – Wir setzen nun fort. Folgende Abgebordnete haben sich für die Sitzung entschuldigt: Herr Schmidt, Herr Kuhnert, Herr Panter, Herr Löffler und Frau Jost. Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Bestätigung der Tagesordnung kommen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass mich Herr Staatsminister Günther gebeten hat, ihm an dieser Stelle – zu Beginn unserer heutigen Sitzung – das Wort zu erteilen. Gemäß Artikel 49 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen und § 86 unserer Geschäftsordnung müssen die Mitglieder der Staatsregierung in den Sitzungen des Landtags jederzeit, auch außerhalb der Tagesordnung, gehört werden. Ich erteile deshalb Herrn Staatsminister Günther das Wort; bitte.
Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In Sachsen erhalten etwa 7 000 Landwirtschaftsbetriebe Direktzahlungen aus der EU-Agrarhilfe; diese wurden bisher regelmäßig im Dezember gezahlt. Dieses Jahr werden wir den Auszahlungstermin im Dezember nicht halten können. Nachdem ich schon die Koalition und den Ausschuss informiert habe und wir auch auf Antrag der Koalitionsfraktionen vergangene Woche eine Sondersitzung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft durchgeführt haben, möchte ich hier ebenfalls von der Möglichkeit Gebrauch machen, außerhalb der Tagesordnung den Landtag zu informieren, nachdem ich gestern darüber im Kabinett informiert und vorgetragen habe. Die Direktzahlungen, die die Betriebe erhalten, finden in einem rechtlichen Rahmen statt, der den Auszahlungstermin zwischen Dezember und Juni festlegt. Es ist bisher immer so gewesen, dass der früheste Termin – Dezember – gehalten worden ist. Deshalb haben die Betriebe – auch in dem Vertrauen darauf, dass dem so ist – ihre Liquiditätsplanung darauf ausgerichtet. Es ist eine Härte und ein extremes Ärgernis, dass wir diesen Termin in diesem Jahr nicht halten können. Die Folge ist, dass die Betriebe in ihrer Liquiditätsplanung darauf reagieren müssen. Gleichzeitig arbeiten wir in der Staatsregierung, gemeinsam mit unserer Förderbank, der SAB, intensiv an Instrumenten, wie wir diese Härte ausgleichen können. Zu der Frage, warum wir in diese Situation gekommen sind: Das Problem begann im IV. Quartal 2020. Wir befinden uns im ersten Jahr einer neuen Förderperiode; alle sieben Jahren werden die Förderperioden neu erarbeitet. Im IV. Quartal 2020 hätte die EU die Rechtsetzung vorlegen müssen. Damit hätte sie ins deutsche Recht umgesetzt und auch in Sachsen programmiert werden können. Zum Vergleich: Für die vorangegangene Förderperiode waren im Jahr 2013 sämtliche Rechtsetzungen für die Förderperiode ab 2015 vorhanden. Dieses Mal waren die Rechtssetzungen erst im November vergangenen Jahres gegeben, und die ersten Anträge mussten durch die Betriebe schon im Dezember 2022 gestellt werden. Das ist das Grundproblem. Politisch hat das dazu geführt, dass der Freistaat Sachsen, der im Jahr 2021 den Vorsitz in der Agrarministerkonferenz hatte, in dem Jahr quasi in Ersatzvornahme für die EU die Eckpunkte der europäischen Agrarförderung, der neuen GAP, in Deutschland ausverhandelt hat. Das wurde dann von der EU im Wesentlichen auch nachvollzogen. Es ging immer darum, dass wir rechtzeitig fertig werden müssen. Politisch stand zur Debatte, weil im Jahr 2021 Bundestagswahl war, dass man dieses ganze Paket noch mal aufmachen würde. Es war politisch mein Einsatz, dass weder in der Ampel noch in der EU etwas aufgemacht und geändert wird, damit wenigstens über die Eckpunkte, die damals fertig waren, Klarheit besteht. Nicht nur die Umsetzung dieser neuen Förderperiode und die viel zu kurze Zeit, sondern auch die Komplexität von dem, was dort rechtlich vorgegeben ist, haben sich um ein Vielfaches erhöht. Das hat mit einem höheren Ambitionsniveau zu tun. Das hat auch damit zu tun, dass zu dieser Agrarförderung, die aus zwei Säulen besteht und traditionell in der zweiten Säule die gesamten inhaltlichen Dinge laufen, in der ersten Säule die Direktzahlungen gehören. Es gibt ein sehr komplexes Zusammenwirken der verschiedenen Instrumente in den Säulen. Es gab auch ein neues System, wie Flächen erhoben worden sind. Das heißt, wir mussten in viel kürzerer Zeit eine viel höhere Komplexität aufsetzen und programmieren. Wir im Freistaat Sachsen machen das in unserer nachgeordneten Behörde, dem LfULG, kombiniert mit einem eigenen Rechenzentrum, das sich dazu noch fünf externer IT-Dienstleister bedient. Wir haben diesem ganzen Prozess ein sehr, sehr enges Monitoring unterlegt mit den einzelnen Programmierschritten, die aufzubauen waren, die aufeinander aufbauen. Wir haben aber vor allen Dingen dieses ganze Thema auch zum Schwerpunkt unserer Ressourcensteuerung gemacht. Wir haben etwa im letzten Doppelhaushalt in unserem Haus, das mit vielen Themen sehr breit aufgestellt ist – mit Zukunftsthemen wie Wasser, Energiewende, Biodiversität, Naturschutz, Landwirtschaft und Kreislaufwirtschaft –, allein für die GAP-Förderung von hundert Stellen, die wir für dieses Haus in dieser Breite uns erhandeln konnten, 34 Stellen zusätzlich für die GAP-Förderung, das absolute Schwerpunktthema, zur Verfügung gestellt. Wir haben aus Personenstunden zusätzlich noch 20 weitere Stellen geschaffen, das heißt, wir haben insgesamt 54 Stellen aufgebaut. Wir haben zusätzliches Geld für externe Dienstleister, auch für IT-Arbeiten, ausgegeben, und wir haben nicht nur die Stellen geschaffen, sondern auch alles dafür getan, diese zu besetzen. Das ist ein weiteres strukturelles Problem neben der viel zu kurzen Zeit und der erhöhten Komplexität: dass wir uns in einer Zeit des extremen Fachkräftemangels und gerade auch des Mangels an ITFachkräften befinden. Wir haben mit dem LfULG vor zwei Jahren eine Fachkräftekampagne „Gewinnung IT-Kräfte“ aufgesetzt. Wir haben Stellen nicht nur wiederholt ausgeschrieben, sondern sogar Ruheständler aus der Pension zurückgeholt, die eingearbeitet waren. Wir sind ein Risiko eingegangen, weil wir wissen, wie schwierig das ist. Wir haben etwa auf eigenes Risiko, bevor wir im Dezember letzten Jahres den Doppelhaushalt verabschiedet hatten, bereits Stellen in diesem Bereich ausgeschrieben – mit dem Risiko, wenn es so nicht beschlossen worden wäre, dass wir dann andere Stellen aus dem Bereich hätten umschichten müssen. Wir sind im Übrigen auch ein Risiko eingegangen, weil viele Details im Laufe des Jahres bis zuletzt nicht bekannt waren. Wir haben trotzdem festgelegt, dass mit den vorhandenen Eckpunkten programmiert wird, auch auf das Risiko hin, dass danach noch einmal umprogrammiert werden muss. Wir haben im Juli noch einmal eine Klausur gehabt; mehrere beteiligte Referate aus dem SMEKUL und dem LfULG haben daran teilgenommen und waren immer daran orientiert, den Zeitplan bis Ende Dezember zu halten. Im Oktober haben wir die Information von der Fachebene bekommen, dass ein Modul von einem der beauftragten ITDienstleister nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann und es daher zu diesem Problem kommen könnte. Dazu muss man wissen, dass die Auszahlung nur insgesamt erfolgt. Das heißt, von den vielen komplexen Einzelmodulen müssen alle funktionieren, damit die Auszahlung getätigt werden kann. Bei einem Modul gab es ein Problem. Wir haben daraufhin eine Taskforce aus dem SMEKUL und dem LfULG eingerichtet. Auch dort haben wir noch einmal Ressourcen umgeschichtet. Schließlich habe ich auch selbst mit dem IT-Dienstleister verhandelt, mit der Maßgabe: „What ever it takes.“ Er sollte sagen, welche Ressourcen er braucht, damit dieser Zeitplan eingehalten werden kann. Auf die klare Aussage, dass das wegen der Abläufe, die dahinterstehen, auch mit zusätzlichen Ressourcen nicht zu schaffen sei – das war am 24. Oktober –, habe ich entschieden, dass wir umgehend alle informieren, damit es Sicherheit gibt – nachdem das Thema jetzt bekannt ist – und weil nichts schlimmer ist als Ungewissheit und Gerüchte. Wir haben dann nahezu gleichzeitig – am folgenden Donnerstag – die Koalition informiert. Wir haben die Berufsstände informiert. Wir haben den EKULA informiert. Wir haben die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern über den Sachstand bei uns informiert. (Zuruf von der AfD: Drei Wochen zu spät!) Wir haben dann am Freitag entschieden, dass wir am Mittwoch nach dem Feiertag – es war dieser Feiertag mit dem Brückentag – eine Sondersitzung im EKULA durchführen. (Zuruf von der AfD: Ach? Da muss jetzt der Feiertag herhalten?) Das hat die Koalition alleine entschieden, weil es wichtig war, nach außen zu informieren. Vor allem war es auch eine politische Entscheidung, in dem Moment zu informieren, in dem das Problem bekannt ist. (Zuruf von der AfD: Die Koalition hätte richtig entscheiden müssen!) Wir mussten informieren, bevor ein Instrument dafür bekannt war, wie wir eine Überbrückung für die betroffenen Betriebe finanzieren können und bevor wir die klare Rückmeldung hatten, wie der Stand in den anderen Bundesländern ist. Mittlerweile wissen wir vom Deutschen Bauernverband, aus der Fachpresse und aus den Gesprächen, die wir geführt haben, dass das Problem selbstverständlich auch in den anderen Bundesländern besteht, weil die genau dieselben Probleme haben wie wir. Ich möchte an dieser Stelle zusammenfassen: Das Problem ist seit dem Nichtagieren der EU im Dezember 2020 auf dem Tisch. Seitdem kämpfen wir mit allen Ressourcen, mit dem, was politisch und was mit der Steuerung von Abläufen, Personal und Finanzressourcen möglich ist, dafür, dass wir den Dezembertermin halten. Das ist nicht gelungen. Jetzt geht es darum, alle Kräfte darauf zu konzentrieren, dass die Auszahlung so früh wie möglich stattfindet. Am besten soll sie bereits im Januar, spätestens aber im Februar stattfinden. Parallel dazu wollen wir ein Hilfsinstrument für die betroffenen Betriebe entwickeln. Daran arbeiten wir in der Staatsregierung gerade gemeinsam mit unserer Förderbank. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten den Bericht des Staatsministers. Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wenn, wie soeben geschehen, ein Mitglied der Staatsregierung das Wort außerhalb der Tagesordnung erhält, wird gemäß § 86 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf Verlangen einer Fraktion oder sechs anwesender Mitglieder des Landtags die Aussprache über seine Ausführungen eröffnet. Dabei sei mir übrigens der Hinweis gewährt: In dieser Aussprache dürfen keine Sachanträge gestellt werden. Jetzt sehe ich an Mikrofon 4 Herrn Kollegen Sören Voigt für die CDU-Fraktion; bitte.
Sören Voigt CDU
Herr Präsident! Ich beantrage für die Fraktion der CDU die Aussprache zu dem Bericht von Staatsminister Günther.
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Es wird eine Aussprache verlangt. Dafür müssten wir eine Redezeit festlegen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD, meldet sich zu Wort.) – Wollen Sie dazu auch das Wort ergreifen? Bitte, Herr Kollege Zwerg.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Die AfD will auch eine Aussprache! (Zurufe: Wir wollen auch eine Aussprache!)
Dr. Matthias Rößler
Alle Fraktionen wollen eine Aussprache. Wir müssen jetzt zur Festlegung der Redezeit kommen. Unser Staatsminister hat 11 Minuten gesprochen. Daher schlage ich vor, dass jede Fraktion 11 Minuten Redezeit erhält. Gibt es dagegen Widerspruch? – Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache über die Ausführungen von Herrn Staatsminister Günther und erteile zunächst der Fraktion der AfD das Wort. Das Wort ergreift Herr Dornau; bitte.
Jörg Dornau AfD
Sehr verehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was Herr Minister Günther hier vorträgt, muss man erst einmal in sich zergehen lassen. (Sören Voigt, CDU: Über sich ergehen lassen!) Wenn Herr Günther klarstellt, dass der Ausschuss informiert wurde, dann muss ich ihm antworten: Sie haben den Ausschuss sehr spät – viel zu spät – informiert. Wir saßen am 26. Oktober im EKULA zusammen. Nicht einmal unter dem Tagesordnungspunkt „Information der Staatsregierung“ haben Sie nur im Ansatz dieses wichtige Thema angesprochen. Sie haben es unter den Tisch gedrückt. Ich habe einigen Koalitionären von Ihnen angesehen, dass hier irgendetwas im Busche ist. Das hat man schon gespürt. Unmittelbar nach Ende der Ausschusssitzung haben Sie die maßgeblichen Bauernverbände und Berufsvertretungen informiert. Am Morgen des nächsten Tages bekamen die Landwirte dann eine E-Mail, in der Sie erklärt haben, dass die Zahlungen nicht wie gewohnt, nicht wie notwendig und auch nicht wie erwartet zum Jahresende erfolgen können, sondern irgendwann bis Ende Februar; und das mit fadenscheinigen Begründungen, genau so, wie Sie es hier heute vorgetragen haben. Das ist ein Hohn, das ist eine Verachtung der Leistung der Landwirte. Der Zettel ist lang, Herr Günther, sehr lang, auf dem Ihre ganzen Fehlwürfe und Ihr Fehlverhalten stehen: die endlose Geschichte mit der Ausweisung der roten Gebiete oder die nicht zeitgemäße fristgerechte Einreichung der Grundsteuererklärung durch Ihre Behörde. Jetzt haben wir in Sachsen ein Problem, das weit über die Landwirte hinausgeht. Bei den Landwirten ist es so, dass dieses Mal alle Landwirte davon betroffen sind: der kleine Landwirt genauso wie der große Landwirt; je nach Proportionalität seiner Flächengröße. Auch die ökologischen Betriebe – wahrscheinlich gerade diejenigen, da der Anteil am Betriebserlös durch die Ausgleichszahlung höher ist als bei konventionellen Betrieben – sind mindestens genauso, wie schon gesagt, betroffen. Diese Probleme mit der IT und der Software sind nicht neu. Es gab schon vor einem Jahr Probleme – Sie wissen das –, da man bis Ende des letzten Jahres die AUK-Maßnahmen vorbeantragen musste. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es ging viel zu spät los, es hat teilweise nicht funktioniert. Es ging dann weiter im Frühjahr und zog sich durch. Die Probleme waren bekannt, aber anscheinend wurde nicht intensiv und auch nicht sofort gehandelt, wie es hätte sein sollen. Jetzt stehen Tausende Landwirte vor dem großen Problem, dass sie ihre Zahlungen nicht pünktlich erhalten. Aber es geht weiter. Was man so mitkriegt, sind davon auch viele Projekte aus den LEADER-Zahlungen betroffen: Wolfsmanagement, Herdenmanagement. Auch hierbei stehen die Leute im Regen. Herr Günther, ich muss Ihnen sagen: Sie sind der schlechteste Landwirtschaftsminister, den Sachsen jemals hatte. (Beifall bei der AfD) Und an Sie, Herr Ministerpräsident Kretschmer, appelliere ich hier: Ziehen Sie die nötigen Schlüsse. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Dornau. Jetzt spricht für die CDUFraktion Herr Kollege von Breitenbuch.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entscheidend ist, was hinten herauskommt. Wir sehen hier eine Gesamtkatastrophe für alle 7 000 landwirtschaftlichen Betriebe. Es sind nicht nur die 7 000 Betriebe, sondern alle Betriebe in Sachsen, die diese Direktzahlung für ihre Fläche, teilweise auch noch die Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebiete bekommen. Diese Zahlung soll nun nicht im Dezember auf die Konten der Höfe kommen. Das betrifft Höfe vom Erzgebirge bis nach Görlitz, bis in den Leipziger Raum. Alle Höfe sind betroffen. Circa 250 Millionen – das ist kein Pappenstiel – fließen sonst in diese Regionen, und dieses Geld ist im Dezember nicht da. Auf allen Höfen gibt es jetzt Sorgen; an jedem Küchentisch wird darüber diskutiert, wie man in dieser Situation zurechtkommt. Für die Betriebe sind das 10 bis 20 % des Umsatzes. Die Januarliquidität ist nun die große Frage. Dafür gibt es eine Vorleistung: Die Bauern mussten entsprechend den Regularien, auch den neuen Regularien, ihre Anbauplanung machen, mussten letztendlich alles in Gang haben und warten, bis diese ganze Verwaltung, diese ganze IT auf der Reihe war. Es wurde ständig verzögert. Wenn man den Computer anmachte, funktionierte es nicht. Dann musste man wieder aufs Feld. Diese Situation hat sich bis drei Wochen vor dem Antragstermin hingezogen. Erst dann konnte man die entsprechenden Daten eingeben. Dann kamen Korrekturen bezüglich der Nachbarn usw. Es war ein totaler Krampf. Der Termin – der 15. Mai – konnte nicht verschoben werden. Auch auf Nachfrage wurde vom Ministerium gesagt: Nein, der Termin muss gehalten werden. Ein entsprechender Druck war demzufolge da und die Bauern haben geliefert. Sie haben alles pünktlich abgegeben und warten nun auf die Gegenleistung, nämlich das Geld. Auch Kontrollen sind in der Zwischenzeit erfolgt, und zwar in dem strengen Maßstab, der heutzutage digital auf den Quadratmeter genau nötig ist. Sie können sich vorstellen, in welcher Detailtreue wir uns gerade bei großen Betrieben, inzwischen auch in welcher Komplexität, verhakt haben. Jetzt ist natürlich die große Frage auf den Höfen: Wie überbrücke ich diese Liquidität, die mir sonst zustand? Das Getreide kann nicht so schnell an die Mühle verkauft werden, weil diese vielleicht auch ihre Planung hat. Die Frage ist also: Woher kommt das Geld? Wenn ich zur Bank gehe, zahle ich 6,5 %, bekomme eine Bearbeitungsgebühr drauf und alles ist unsicher. Man muss sozusagen die Hose runterlassen und die Frage ist, ob das überhaupt alles so klappt. Es war am Donnerstagabend vorletzter Woche, als die Koalition nach der Ausschusssitzung darüber informiert worden ist, dass es noch ein Problem gebe. Sowohl der Ministerpräsident als auch der Finanzminister waren bis dahin darüber nicht informiert. Die CDU-Fraktion – und die Koalitionäre haben das mitgetragen – hat eine Sondersitzung gefordert; diese wurde durchgeführt. Es wurde in dieser Sitzung deutlich, dass es keinen Plan B gibt, sprich: Man hätte rechtzeitig, wenn man schon im Sommer wusste, es könnte schiefgehen, arbeiten und die Dinge klären können. (Beifall bei der CDU und der AfD) Wie kann ich in einer Situation, die vielleicht eintritt, den betroffenen Betrieben einfach helfen? Man hätte sagen können: Es ist in dieser Komplexität etwas schiefgelaufen, aber es gibt einen Plan B; der muss jedoch erst erarbeitet werden. Erst in diesen Tagen geht das Ganze los. Das ist einer der großen Vorwürfe, die hier im Raum stehen. Wir haben ein Ministerium für Landwirtschaft, und das soll letztendlich auch für die Höfe arbeiten. (Jörg Dornau, AfD: Man hat ja ein Klimaministerium draus gemacht!) Dementsprechend ist es wirklich ärgerlich; die Demo der Bauern letzte Woche – auf Anhieb 130 Traktoren vor dem Landtag – hat dies sehr deutlich gemacht. Das hat gesessen, weil hier natürlich die Betroffenheit groß ist. Das lassen wir uns nicht bieten, und das lassen sich die Bauern auch nicht bieten, (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) wie hier letztendlich mit der Gesamtstruktur der sächsischen Landwirtschaft umgegangen wird. Sie haben es gerade „Ärgernis“ genannt. Wir als CDUFraktion können nur schon jetzt um Entschuldigung bitten, dass das passiert ist. Wir versuchen, hierfür Lösungen zu finden, und sind ernsthaft dabei. Aber es ist wirklich hart, auf die kurze Zeit auch zu Lösungen zu kommen. Es ist so, dass wir bisher das einzige Bundesland sind – ich habe heute extra noch einmal mit dem Landesbauernverband telefoniert –, das im Dezember nicht auszahlen wird: Alle anderen Bundesländer – so der Stand heute, wie ich es mitbekommen habe – bekommen es hin. (Zuruf von der AfD: Hört, hört! –
Rico Gebhardt Die Linke
Baden-Württemberg auch nicht! –
Sabine Friedel SPD
Fake News! – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Das stimmt nicht!) Überall ist es die gleiche Komplexität. (Zuruf von der AfD: Man sollte das Ding zur Chefsache machen!) Wir versuchen, hier etwas zu heilen, das anscheinend woanders überall klappt. Wie gesagt, wir müssen schauen, wer jetzt noch um die Ecke kommt und es auch nicht schafft. Das ist der Stand, der mir heute extra noch einmal gespiegelt worden ist. Wir konnten früher stolz auf diese Verwaltung sein. Es scheint aber doch so zu sein, dass es Schwierigkeiten gibt. Wir brauchen eine Lösung, und zwar schnell und innerhalb von Tagen; denn die Bauern müssen wissen, ob sie jetzt zur Bank gehen und diese Kreditverhandlungen führen müssen oder ob sie das nicht müssen, weil wir etwas anbieten können. Besonders bei den Betrieben, die in Not sind, die klamm sind und vielleicht die schlechten trockenen Jahre hatten, sind wir alle in der Pflicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Georg-Ludwig von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Jetzt kommen wir zur Fraktion DIE LINKE; Frau Kollegin Mertsching ergreift das Wort.
Antonia Mertsching Die Linke
Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Was für ein Theaterstück der Politik ist diese Angelegenheit? Es ist wieder einer dieser Gründe, warum sich Menschen angewidert von der Politik abwenden. Natürlich ist es schlimm, was passiert ist. Aber der Staatsminister hat gerade dargelegt, wie das Ganze zustande gekommen ist. (Widerspruch bei der AfD) Worum geht es? Sächsische Landwirte erhalten wahrscheinlich nun nicht, wie gewohnt, zum Jahresende diese Gelder. Woran liegt das? Komplizierte Verfahren, eine verspätet gestartete Förderperiode, Personalmangel usw. (Zuruf von der AfD: Sonst hat er auch immer eine Erklärung!) Die Frage war: Liegt es an einer Fahrlässigkeit? So wie sich der Sachverhalt darstellt, liegt es nicht an einer Fahrlässigkeit, sondern es wurde alles versucht, die Probleme zu lösen; und entgegen der Behauptung der AfD wurde auch intensiv daran gearbeitet. Es liegt auch nicht an böser Absicht. Deshalb würde ich versuchen, die Kirche im Dorf zu lassen. Sie drehen die Empörungsspirale aber weiter nach oben – als würde das irgendjemandem helfen. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Mit Blick auf die CDU und insbesondere den Landadel in Ihren Reihen kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. (Zurufe von der AfD und der CDU) Wenn Sie ernsthaft an einer Lösung des Problems für die Landwirte interessiert wären, dann würden Sie doch zwei Dinge tun. Erstens: beraten, aus welchen Abteilungen Fachpersonal abgezogen werden kann, um weiterhin den Prozess konstruktiv zu gestalten; zweitens: Ihren Finanzminister mit in die Spur schicken und schauen, welche Wege es für ein vereinfachtes Verfahren für die Landwirtinnen und Landwirte gibt, um ihnen Geld zukommen zu lassen, damit sie am 01.01.2024 nicht in Liquiditätsengpässe kommen. Das machen Sie nicht oder nur begrenzt. Sie nutzen lieber die Gelegenheit, um Ihrem Koalitionspartnern nicht zu helfen. Damit tun Sie nicht dem Staatsminister weh, sondern Sie schaden den Bäuerinnen und Bauern. Auf deren Rücken toben Sie sich hier politisch aus. (Zurufe aus der AfD und der CDU) Das ist genauso ekelhaft wie der Redebeitrag vom Landadel im letzten Plenum, als ungeniert ein Mitarbeiter der Forstbehörde diffamiert wurde und man sich nicht zu schade war, Personalangelegenheiten in die Öffentlichkeit zu zerren, statt konstruktiv und geräuschlos intern die Sachverhalte zu klären. Ich weiß nicht, wohin Sie mit Ihrer Strategie noch wollen, werte Kollegen von der CDU. Wem nützt das, wie Sie agieren? (Daniela Kuge, CDU: Den Bauern!) Ich bitte Sie inständig: Gehen Sie in sich und klären Sie diese Fragen ehrlich mit sich! Wie „agrarheute“ berichtet, ist das Chaos auch in anderen Bundesländern entstanden. (Zuruf der Abg. Andreas Nowak, CDU, und Jörg Dornau, AfD) Nicht überall können oder werden Direkt- oder Ausgleichszahlungen bis Ende des Jahres überwiesen werden. Es sollten sich alle einmal beruhigen und an Lösungen arbeiten, anstatt hier so ein Theater zu veranstalten. Ich stelle noch einmal die Frage: Wem nützt es denn? Deutlich wird doch nur eins: Wir brauchen vereinfachte Förderverfahren, auch wenn unsere Ansprüche höher werden. Sie sind viel zu kleinteilig. Die Landwirte werden mit genug Sachen traktiert, die man sich sparen könnte. Ich nenne das Stichwort „Überlappungsgrenzen“. Wir brauchen eine CDU, die als konstruktiver Partner die Herausforderungen in diesem Land mitgestaltet und einen anderen Politikstil pflegt. (Carsten Hütter, AfD: Ihr neuer Partner, ja?!) Sie brauchen doch mir oder uns gegenüber nicht so zu tun, als würden Sie immer alle Probleme, die in diesem Land entstehen, gut angehen können – weder beim Lehrermangel noch damals bei LernSax oder als es um die rechtzeitige Auszahlung von Fördermitteln in anderen Bereichen ging. Kommen Sie einmal bitte klar! Danke. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt sehe ich eine Kurzintervention an Mikrofon 4. Bitte, Kollege Hartmann.
Christian Hartmann CDU
Frau Mertsching, Sie brauchen sich um die Zukunft der CDU nicht zu kümmern. Sie haben vor der eigenen Haustür gerade eigene Probleme zu bewältigen. (Lachen bei der AfD) Insoweit empfehle ich Ihnen, sich auf sich selbst zu konzentrieren. Ich empfehle Ihnen aber insbesondere, wenn Sie hier schon Redebeiträge halten, sich mit der Frage zu beschäftigen, welche Diskussionen innerhalb der Koalition laufen. Ich darf noch einmal Folgendes deutlich machen – das gilt innerhalb der Koalition sowie sowohl für das SMEKUL als auch für das Finanzministerium und alle anderen Häuser –: Wir haben intensive Gespräche geführt, wie man miteinander zu vernünftigen Lösungen kommt. Ihren rhetorischen Klamauk in Unwissenheit ersparen Sie bitte diesem Hohen Haus. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Hartmann. Jetzt könnte die Fraktion BÜNDNISGRÜNE fortfahren. Vorher könnte aber eine Reaktion auf die Kurzintervention erfolgen.– Das ist nicht der Fall. Somit fahren wir mit der nächsten Wortmeldung in der Reihenfolge fort, Herr Kollege Zschocke. – Entschuldigung, Herr Urban, was ist Ihr Begehr? (Jörg Urban, AfD: Eine Kurzintervention, bitte!) Herr Kollege Urban, bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank. Frau Mertsching, was mir bei Ihrem Redebeitrag überhaupt nicht gefallen hat, ist der Zungenschlag bezüglich des Landadels. Wir haben in der DDR erlebt, wozu es führt, wenn wir mithilfe der Kommunisten das Junkerland in Bauernhand geben, wenn es Zwangsenteignungen gibt und so weiter. Den Zungenschlag, der versucht, einen Keil in die Bauernschaft hineinzutreiben – „gute“ und „schlechte“ Bauern –, brauchen wir in der jetzigen Situation nicht. Mäßigen Sie sich! Erinnern Sie sich an die Verwerfungen in Ihrer kommunistischen Vergangenheit, auch für unsere Landwirtschaft. Ich möchte so etwas in diesem Parlament nicht hören. (Beifall bei der AfD – Zurufe aus der AfD. Jawohl! – Sabine Friedel, SPD: Ganz schön woke!)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention. Möchten Sie darauf reagieren, Frau Mertsching? – Nein. Dann gehen wir jetzt in der Rednerreihe weiter. Jetzt kommt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE zu Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Zschocke. (Carsten Hütter, AfD: In der Planwirtschaft wäre das nicht passiert!)
Volkmar Zschocke GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik stehen von 2021 bis 2027 insgesamt 387 Milliarden Euro zur Verfügung. Da die Verhandlungen auf EU-Ebene nicht zeitgerecht abgeschlossen werden konnten, galten für die beiden Übergangsjahre 2021 und 2022 die alten Vorschriften fort. Die neuen GAP-Regeln gelten nun zum 1. Januar dieses Jahres. Zentrale Elemente der neuen GAP sind ein völlig neues Umsetzungsmodell sowie ein komplett neu gestaltetes Zusammenspiel von Ökoregelungen, Konditionalität sowie Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen. Ich sage es Ihnen ehrlich: Ich halte diese Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik eigentlich für gescheitert. Im Ergebnis ist die GAP zu einem Bürokratiemonstrum herangewachsen, das den Landwirten das Wirtschaften erschwert und die Agrarverwaltung überfordert. Während die Ausgestaltung der Regelungen für den Erhalt der Direktzahlungen in der letzten Förderperiode weitgehend für alle Mitgliedsstaaten auf gleichen Basisregeln verhandelt wurde, kann jetzt jeder Mitgliedsstaat unterschiedliche Maßnahmen anbieten. Das verhindert Wettbewerbsgleichheit für die Produzenten und hat nur noch wenig mit den ursprünglichen Zielen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik zu tun. Hinzu kommt, dass die GAP zwei Jahre verspätet verabschiedet wurde. Der erstmals notwendige deutsche Strategieplan lag demzufolge verspätet vor. Es gab für Verwaltungen und Betriebe viel zu wenig Zeit, sich auf die neue Systematik umzustellen. Während in der vergangenen Förderperiode die Grundlagen der Direktzahlungen mit einem Jahr Vorlauf bekannt waren, wurde der GAP-Strategieplan für Deutschland erst Ende November genehmigt. Der Minister ist darauf eingegangen. Statt einem Jahr war also nur noch ein Monat und de facto nur über Weihnachten Zeit bis zum Beginn des ersten Antragsjahres – und das bei deutlich größerer Komplexität und einer grundlegenden Veränderung des gesamten Antrags- und Kontrollsystems. All diesen widrigen Umständen zum Trotz haben bundesweit fast 300 000 Betriebe Anträge für ihre Flächen im Rahmen der aufwendigen und komplexen neuen Regelungen gestellt. In Sachsen erfüllen die Landwirtinnen und Landwirte die gestellten Anforderungen an die Betriebsführung, halten ihre Flächen in einem guten ökologischen Zustand und setzen zudem viele zusätzliche Agrarumweltmaßnahmen um. Die damit verbundene neue Bürokratie ist eine enorme Zusatzbelastung und führt so manches Unternehmen zeitweise über die Belastungsgrenzen. Ich will Folgendes deutlich sagen: Die Bauern haben ihren Beitrag bei der Umstellung auf das neue System geleistet. Sie erwarten nun zu Recht, dass die Behörden und die Zahlstellen die Auszahlung aller Prämien aus der neuen GAP-Förderung auf den Weg bringen und wie gewohnt gewährleisten. Sie sind bereits in Vorleistung gegangen. Sie haben ihre Leistungen für die landwirtschaftliche Erzeugung, für Naturschutz und Ökologie bereits erbracht. Tagsüber sind sie auf dem Traktor und nachts dann vor dem Bildschirm, um alle Daten irgendwie fehlerfrei in das neue System zu bekommen. Sie sind auf eine zeitnahe Ausbezahlung der zugesagten Förderprämien angewiesen. Das betrifft nicht nur die Direktzahlungen, sondern alles, was noch kommt: Ökoregelungen, Agrar-, Umwelt und Klimamaßnahmen, Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete usw.. Es ist für mich absolut nachvollziehbar, dass – ich möchte es einmal so nennen – die Hiobsbotschaft zur Zahlungsverzögerung bei den Direktzahlungen und bei der Ausgleichszulage auf Unverständnis stößt. Jenseits der Tatsache, dass die Betriebe ihren Teil der Leistungen längst erbracht haben, stehen bei ihnen im Dezember eine Reihe von Zahlungsverpflichtungen an, die häufig nicht verschoben werden können. Die angekündigten Verzögerungen können daher für nicht wenige Betriebe eine Zahlungsunfähigkeit bedeuten. Das kann bereits in wenigen Wochen der Fall sein. Nun kann man die vollkommen verständliche Wut der Bauern benutzen, um anzuklagen, um mit dem Finger auf Schuldige zu zeigen usw. usf. (Carsten Hütter, AfD: So ist das in der Politik, Herr Kollege!) Für die Abwendung der Notlage von den Betrieben ist es aber kein Beitrag. Jede Stunde Diskussion über Schuldzuweisungen ist für die Bauern eine verlorene Stunde. (Zuruf des Abg. Dr. Volker Dringenberg, AfD) Sie brauchen jetzt Lösungen, die betriebswirtschaftlich funktionieren. Alle Energien und Ressourcen von allen Beteiligten müssen daher in die Abwendung drohender finanzieller Notlagen gesteckt werden. Es müssen alle Wege geprüft werden, den Betrieben zu helfen – zum Beispiel durch die rechtssichere Bereitstellung von Liquiditätshilfen –, bis die regulären Zahlungen geleistet werden können. (Zuruf von der AfD) Ich bin nicht über die Nachrichten beruhigt, dass auch in anderen Bundesländern die Bauern die ihnen zustehenden Zahlungen erst verspätet erhalten werden. Wenn in den kommenden Wochen weitere Zahlungsschwierigkeiten im Zuge der digitalen Umstellung im gesamten Bundesgebiet sichtbar werden, dann bedeutet das doch keine Entlastung, sondern zu allererst eine enorme Belastung von tausenden Betrieben. Die mit der Lösung der Probleme befassten Stellen in Behörden und Ministerien werden nicht dadurch entlastet, dass es woanders auch Probleme gibt. Im Gegenteil: Alle müssen jetzt gemeinsam, konzentriert und vor allem konstruktiv diese schwierige administrative und politische Situation bewältigen. Der Fokus muss dabei ausschließlich auf der Absicherung der Betriebe liegen und nicht auf politischem oder wahltaktischem Kalkül. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Um uns politisch zu profilieren, sollten wir uns andere Orte suchen als den Rücken der Bauern. Wenn dieser gemeinsame Kraftakt gelingt, können die schwierigen Wochen hoffentlich überbrückt werden, bis die Zahlungen regulär und innerhalb der gesetzlichen Frist fließen. Damit ist das Problem aber längst nicht gelöst; (Aha-Rufe von der AfD) denn das entstandene Desaster offenbart mit aller Härte, dass die Agrarförderung so nicht bleiben kann und alle Anstrengungen dahin gehen müssen, diese umfassend zu vereinfachen. Dafür ist so gut wie keine Zeit mehr. Die nächste Förderperiode beginnt de facto in drei Jahren. Für die Weiterentwicklung der GAP ab 2027 muss jetzt ein Konzept vorgelegt und verhandelt werden, wie die nicht mehr handhabbare Komplexität bei der Agrarförderung konsequent abgerüstet werden kann. Modelle zur Vereinfachung liegen vor und werden aus Sachsen heraus insbesondere von Minister Wolfram Günther auf Bundesebene vorangetrieben. So, wie die Agrarförderung jetzt aufgebaut ist, ist sie nicht zukunftsfähig. Notwendig ist ein System, in dem die Landwirtschaftsbetriebe unmittelbar und direkt (Zuruf von der AfD: Darum ging es doch!) für ihre Leistungen zum Schutz der Biodiversität, von Klima und Wasser honoriert werden. Diese Leistungen müssen über ein einfaches System bewertet und dann bezahlt werden. Es geht um eine einfache Zahl von Maßnahmen für Ackerland, Grünland, Sonderkulturen und Düngemitteleinsatz, die bürokratiearm auf alle Betriebstypen und -größen angepasst werden können. (Zuruf von der AfD: Wie kriegen denn das die anderen Bundesländer hin?) Die Landwirtinnen und Landwirte müssen in die betriebswirtschaftliche Lage versetzt werden, die Leistungen, die sie für Klima und Umwelt erbringen, aktiv zu produzieren, um damit zusätzlich zu den Einnahmen aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen ein tragfähiges Einkommen zu erzielen. In diesem Sinne werbe ich hier dringend dafür, bei der Bewältigung der aktuellen Krise sowie für die dringend notwendige Vereinfachung der GAP an einem Strang zu ziehen. Alles andere ist nicht im Interesse der sächsischen Landwirtschaft. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Zschocke sprach für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt habe ich eine Kurzintervention auf diesen Redebeitrag, bevor Kollege Winkler für die SPD-Fraktion zum Zuge kommt. Bitte, Herr Kollege Urban.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Zschocke, es ist nachgerade lächerlich, dass sich die GRÜNEN – Sie jetzt in Person – hier hinstellen und uns erklären, dass alles zu kompliziert geworden ist! Woran liegt es denn, dass die Vorgaben der EU immer komplizierter geworden sind? Klimaschutz, Umweltschutz, die ganzen Stilllegungsauflagen: Das sind doch alles grüne Ideen. Die Komplexität, die zusätzliche Belastung mit Dingen, die eigentlich mit der Landwirtschaft nichts zu tun gehabt haben, kommen von Ihrer Partei. Jetzt, wo es für jeden offensichtlich geworden ist, dass es nicht mehr handhabbar ist, kommen die GRÜNEN um die Ecke und erklären uns: Es ist zu kompliziert geworden. Sie sind schuld daran, dass es so kompliziert ist. Sie sind schuld daran, dass sich die Landwirte mit Dingen beschäftigen, die mit Landwirtschaft ursächlich nichts zu tun haben. Die halbe Stunde, die wir genutzt haben, um zu benennen, wer für diese Entwicklung verantwortlich ist, macht das Kraut nicht mehr fett. Sie hatten Monate Zeit, hier eine Lösung zu finden. Sie haben es nicht geschafft. Ich bin der Meinung: Dieser Minister ist nicht in der Lage, das Problem, das er selbst geschaffen hat, zu lösen. Hier müssen Leute ran, die nicht in diese Entwicklung involviert sind. Er wird nur seine eigene Schuld vertuschen. Das haben wir heute gesehen. Der Minister muss weg und durch jemand Kompetenten ersetzt werden! (Starker Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Auf die Kurzintervention reagiert jetzt Kollege Zschocke, bitte.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Herr Urban, Klimaschutz, Umweltschutz, der Erhalt der Biodiversität: Das sind die Grundlagen der Existenz der Landwirtschaftsbetriebe. Die Landwirtschaftsbetriebe wissen das auch. (Zurufe von der AfD) Wenn Sie sich hier hinstellen und das delegitimieren, dann ist das entlarvend und zeigt, dass Sie nicht verstanden haben, worum es geht. Sich jetzt bei dem Thema Reform der GAP hinzustellen und zu sagen, dass das Scheitern die GRÜNEN verursacht haben, damit sind Sie völlig neben dem, was bei der EU passiert ist, und völlig neben dem, was GRÜNE seit Jahren hinsichtlich einer Vereinfachung forcieren und vorantreiben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Als nächstes ergreift Kollege Winkler für die SPD-Fraktion das Wort; bitte.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zur Problematik wurde viel gesagt. Die Situation wurde beschrieben. Das kann ich mir ersparen. Ich werde mich deshalb relativ kurzfassen. Für meine Fraktion und für mich persönlich ist diese Angelegenheit – ich nenne es einmal so – ein Desaster. Die Landesverwaltung ist für uns Dienstleister an der Bevölkerung, in diesem Fall an unseren Landwirtinnen und Landwirten. Auch wenn die Gründe für die Verzögerungen nicht nur in unserer Landesverwaltung zu finden sind, so interessieren die Gründe für die Verzögerung der Auszahlung die Betroffenen nicht. Man kann von den Betroffenen kein Verständnis erwarten. Es muss – das hat Volkmar Zschocke deutlich gesagt – eine Lösung her, damit den betroffenen Landwirten schnell und vor allen Dingen unbürokratisch geholfen wird. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir wissen, sie brauchen das Geld, um ihre Betriebsabläufe verlässlich aufrecht zu erhalten. Darüber ist viel diskutiert worden. Der Staat ist in der Pflicht sicherzustellen, dass die Auszahlungsverzögerung nicht zur Existenzfrage für die sächsische Landwirtschaft wird. Dafür brauchen wir unkomplizierte Lösungen wie Liquiditätshilfen, zinsfreie Überbrückungskredite oder Ähnliches. Jedwede Zwischenfinanzierung darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen. Die Staatsregierung und das Parlament sollen alles möglich machen, was nötig ist, um schnell zu helfen. Wir sind gern bereit, neben dem Umweltausschuss auch den Haushaltsund Finanzausschuss mit dem Thema zu befassen, damit erforderliche Beschlüsse zu überplanmäßigen Ausgaben zügig gefasst werden. Es ist uns wichtig, dass die Landwirtinnen und Landwirte für ihre Betriebe bis Weihnachten alle notwendigen Unterlagen und Zahlungshilfen erhalten haben. Sehr viel mehr Worte möchte ich an der Stelle nicht verlieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Winkler von der SPD-Fraktion. Jetzt ist noch viel von den vereinbarten 11 Minuten pro Fraktion übrig. Wir können eine weitere Rederunde eröffnen. Bevor wir aber die nächste Rederunde eröffnen, darf ich Herrn Kollegen Teichmann das Wort geben. Er ist fraktionslos, hat aber eine Minute Redezeit. Bitte, Herr Kollege.
Ivo Teichmann fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Überall im Bundesgebiet funktionieren die Ausgleichs- und Direktzahlungen, nur in Sachsen nicht. (Widerspruch bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das hat im Wesentlichen nichts mit den komplizierten EURegelungen zu tun. Die Bauern müssen auch damit leben. Das hat vor allen Dingen etwas mit der Verantwortlichkeit im sächsischen Umweltministerium zu tun, konkret in persona mit Ihnen, Herr Umweltminister, und mit Ihren Mitarbeitern. Die Bauern fordern zu Recht, dass es dazu Konsequenzen geben muss. Ich fordere von Ihnen: Verzichten Sie bis zur Zahlung an die Bauern auf Ihr Gehalt, damit Sie nachempfinden können, wie es den Bauern aktuell geht, und ziehen Sie politische Konsequenzen daraus! Die Bauern haben ihren Job gemacht, Sie nicht. Vielen Dank.
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Teichmann. Dazu gibt es eine Kurzintervention von Frau Kollegin Friedel; bitte.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank Herr Präsident! Ich möchte die Möglichkeit der Kurzintervention nur ganz schnell nutzen, um falsche Tatsachenbehauptungen zu korrigieren; denn das muss ab und zu sein. Es ist nicht so, wie Herr Teichmann gesagt hat, dass die Probleme nur in Sachsen bestünden. Wer sich informiert, der weiß, dass alle Bundesländer vor diesen Herausforderungen stehen. Er weiß auch, dass es Bundesländer gibt, die ebenfalls verspätete Zahlungen angekündigt haben, zumindest von Komponenten. Das betrifft Niedersachsen, das betrifft Mecklenburg-Vorpommern, das betrifft Baden-Württemberg und wahrscheinlich auch Rheinland-Pfalz. Insofern bitte ich Sie: Über Meinungen kann man streiten, über Fakten sollten wir uns hier einig sein und keine falschen Fakten verbreiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt reagiert Herr Kollege Teichmann auf diese Kurzintervention; bitte.
Ivo Teichmann fraktionslos
Es mag sein, dass in anderen Bundesländern einzelne Probleme bestehen. Andere Bundesländer zeigen aber, dass es funktioniert. Diesbezüglich kann man sich auch einmal Rat bei anderen Bundesländern holen, wenn man selbst nicht in der Lage ist, das ordentlich auf die Reihe zu kriegen. Das sind Sie, Herr Umweltminister und liebe GRÜNE, den über 6 500 Betrieben in Sachsen schuldig. – Danke.
Dr. Matthias Rößler
Jetzt eröffnen wir die nächste Rederunde. Das Wort ergreift die AfD. Haben Sie noch Redebedarf? – Nein. Dann beginnen wir mit Kollegen Heinz.
Andreas Heinz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir wurden erst nach Ende der regulären Ausschusssitzung als Koalitionsfraktionen informiert. Der weitere Gang der Geschichte ist bekannt. Ich möchte mit Ihnen ein kurzes Gedankenexperiment machen. Am Ende der morgigen Landtagssitzung sagt der Präsident: Liebe Kollegen, aufgrund von EDV-Problemen werden die Dezemberdiäten für euch und die ganzen Angestellten erst irgendwann Mitte Januar kommen. Jeder wird dann im Hinterkopf rechnen und überlegen, was denn demnächst ansteht: Miete, Kredittilgungen usw. usf. In dieser Situation sind die Landwirte zurzeit. (Zurufe von der AfD) Die Hauptbotschaft muss sein, eine Zwischenlösung zu finden, die nicht auf Einzelfälle abstellt, sondern auf eine pauschale Lösung, bei der ungefähr 50 % der zustehenden Zahlungen vor dem Jahreswechsel bei den Landwirten auf dem Konto landen. Im Hintergrund weiß ich, dass daran sehr hart gearbeitet wird. Deshalb wollen wir die Leute – ich will nicht sagen: in Ruhe –, aber angestrengt, konzentriert arbeiten lassen. Wir hegen die Hoffnung, dass es gelingt, dort eine Zwischenlösung zu finden, dass diese 50 % auf den Konten der Landwirte sind und diese ihre Verpflichtungen nachvollziehen können. Die Frage nach den politischen Verantwortlichkeiten – auch darüber haben wir schon öfters gesprochen –, stellt sich später, da im Moment überhaupt noch nicht klar ist, wer kann denn nun, wer schafft es oder wer schafft es nicht. Sachsen ist in der Zielkurve gestrauchelt und muss eingestehen: Wir werden nicht pünktlich sein. Die anderen sind im Moment auf der Zielgeraden. Wer dort noch stolpert, das kann man nicht absehen und man muss genau hinhören. Die einen Bundesländer sagen: Wir schaffen es vor Weihnachten nicht. Das hat etwas damit zu tun, dass der Bund die Gelder erst zum 29.12. freigibt. In den anderen Jahren wurde das eher getan. Da hat sich die Frage nach Zinsen gestellt. Der Bund hat die Zinsen übernommen. Diesmal macht er das nicht. Ich kenne im Moment noch kein Bundesland, das wie Sachsen sagt, man schaffe es überhaupt nicht. Dort wird in Teilkomponenten auf alle Fälle so viel Geld fließen, dass die Bauern liquiditätsmäßig über die Runden kommen. Dann hören wir ja heute öfters – und deshalb die Frage nach politischen Verantwortlichkeiten, diese wird sich erst Mitte Dezember herausstellen –, wie groß der Schaden wirklich ist. Hat die ganze Klasse das Klassenziel verfehlt, dann muss man sicherlich auch den Klassenleiter hinterfragen und die einzelnen Schüler milder behandeln, als wenn nur einzelne Schüler das Ziel nicht erreicht haben. (Zuruf von der AfD: Ich denke, dort sollten die Schulleiter zurücktreten!) Auf alle Fälle kann man schon heute feststellen, dass Sachsen – weil das Stichwort Komplexität gefallen ist – ein absoluter Vorreiter ist. Wenn man einmal schaut: Es gibt eine GAP-Umsetzungsverordnung. Die bayerische hat zwei Anlagen mit zwei Seiten, die in Brandenburg hat fünf Anlagen mit neun Seiten und die in Sachsen hat neun Anlagen mit insgesamt 307 Seiten. (Beifall bei der CDU) Dann haben wir es auch geschafft – was heißt wir: das SMEKUL –, in einer sehr kleinteiligen Ausweisung von Förderkulissen durchzusetzen, dass innerhalb bestehender Schläge noch einmal in Größenordnungen Teilflächenkulissen ausgewiesen werden. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) All das muss programmiertechnisch nachvollzogen werden. Wenn die Kapazität schon so begrenzt ist, dann hätten wir uns gewünscht, dass das anders läuft. (Zuruf von der AfD: Selbst verursachte Probleme!) Ansonsten noch einmal kurz zu den Vorrednern: Frau Mertsching, natürlich haben Sie mit dem, was Sie sich von der CDU wünschen, völlig recht. Aber dieser Wunsch ist gegenstandslos, weil wir diesem Land die ganze Zeit schon mehr als gutgetan haben – bis jetzt bei einigen Dingen. (Beifall bei der CDU) Nun zu Herrn Zschocke: Sie haben die Formulierung gebracht, sich nicht auf dem Rücken der Bauern zu profilieren. Ich freue mich über den Strategiewechsel bei den GRÜNEN. (Beifall bei der CDU) Damit meine ich nicht Sie persönlich, sondern hoffe auch, dass wir vielleicht zu realistischen Zielen bei Pflanzenschutzmitteln oder neuen Züchtungstechnologien kommen. (Beifall bei der CDU) Ansonsten lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen; denn Wiederholungen festigen ja bekanntlich das Lernergebnis. Wir erwarten eine pauschale Zwischenlösung, dass mindestens 50 % der zustehenden Zahlungen vor dem Jahreswechsel bei den Landwirten sind. Die Frage nach politischen Verantwortlichkeiten ist eine Aufgabe, die sich für das nächste Jahr stellt. Danke schön. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Mit Kollegen Heinz haben wir eine zweite Rederunde eröffnet. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich die Aussprache. Meine Damen und Herren! Wir fahren mit unserer Sitzung fort. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 und 7 sowie 9 bis 12 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 66 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 10 Minuten und kann ebenfalls auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden. Ein als dringlich bezeichneter Antrag der AfD-Fraktion liegt Ihnen in der Drucksache 7/14857 mit dem Titel „Klimaminister Wolfram Günther entlassen, Bauern in ihrer Existenz sichern“ vor. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages festzustellen. Der Antrag müsste in diesem Fall noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung dafür ist eine Dringlichkeitserklärung. Im üblichen Verfahren ist eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über den Antrag nicht mehr erreichbar. Die AfD-Fraktion hat mir kurz vor der Sitzung noch ein Schreiben übergeben: „Sehr geehrter Herr Präsident! Die AfD-Fraktion zieht den nicht dringlichen Teil des Antrages der Drucksache 7/14857, Nr. 1 Punkt 2, gemäß § 16 Abs. 7 Geschäftsordnung sowie den Teil des Antragstitels ,Klimaminister Wolfram Günther entlassen‘, zurück. Der Titel des Antrages lautet nun: ,Bauern in ihrer Existenz sichern‘.“ (Jan-Oliver Zwerg, AfD, steht am Mikrofon.) Sie wollen dazu noch etwas sagen?
Jan-Oliver Zwerg AfD
Vielen Dank, Herr Präsident! Natürlich möchte ich die Dringlichkeit noch begründen. Es wurde so korrekt wiedergegeben, wie das der Herr Präsident gerade gesagt hat. Hiermit folgen wir der Empfehlung des Parlamentarischen Dienstes und wollen nicht mit einem Teil des Antrages den Rest, der die Dringlichkeit betrifft, kontaminieren. Meine Damen und Herren! Die Dringlichkeit ist gegeben. Wir haben wohl alle verstanden, dass dieser Antrag nur dringlich sein kann. Die rasante Abfolge der Ereignisse kurz vor der Plenarsitzung macht diesen Dringlichkeitsantrag nötig. Alles, was in der Runde zuvor thematisiert wurde, haben wir schon im EKULA besprochen. Aus meiner Sicht bringt uns das nicht weiter nach vorn. Deswegen wollen wir das Ganze mit einem Antrag untermauern, der durchaus zustimmungsfähig wäre. Damit geben wir als Abgeordnete der Staatsregierung noch einmal den Auftrag zu handeln. Ein Antrag ist etwas anderes als eine Runde, wie wir sie gerade hier durchgeführt haben. Erstmals erfuhren die Abgeordneten aus unserer Fraktion – –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Jetzt kommen wir ganz konkret zur Dringlichkeit. Am 27.10.2023 kam das Schreiben über die verspätete Auszahlung an sächsische Landwirte, betriebliche Direktzahlungen sowie die Ausgleichszulage würden sich von dem gewohnten Auszahlungstermin Dezember um zwei Monate verschieben. Am gleichen Tag wurde zu einer Sondersitzung des zuständigen Landwirtschaftsausschusses eingeladen; diese wurde für den 01.11.2023 terminiert. Schließlich hatten die Ausschussmitglieder unserer Fraktion am 01.11.2023 die Möglichkeit, sich über die aktuelle Lage vom Minister informieren zu lassen und Nachfragen zu stellen. Erst nach dieser Sondersitzung des Ausschusses um circa 9:30 Uhr hatten wir die nötigen Informationen, um selbst die Lage der verspäteten Auszahlung der Agrarförderung bewerten zu können. Um einen Antrag zu entwerfen, diesen ordnungsgemäß mit der Fraktion zu besprechen – geschweige denn abstimmen zu können –, dafür war im Rahmen des üblichen Plenarantrags keine Zeit mehr. Da dieses Thema jedoch keinen Aufschub duldet, müssen wir heute darüber beraten und beschließen. Eine Behandlung zum nächsten geplanten Termin Mitte Dezember ist völlig abwegig. Das ist viel zu spät, um noch die Weichen für die gewohnte Auszahlung der Agrarförderung zu stellen. Wir bitten daher um Ihre Zustimmung zur Dringlichkeit, damit wir uns heute in diesem geeigneten Rahmen damit befassen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie jetzt um Abstimmung bitten, ob der Antrag – – Entschuldigung, Herr Kollege Voigt, bitte.
Sören Voigt CDU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion sehen selbstverständlich die unbedingte Dringlichkeit des Themas, aber keine geschäftsordnungsmäßige Dringlichkeit dieses vorliegenden Antrags. Im Nachgang zu der nichtöffentlichen Sondersitzung des Ausschusses hat Herr Staatsminister Günther heute umfangreich zum aktuellen Sachstand berichtet. Wir haben sowohl in der Erklärung als auch in der darauffolgenden Aussprache die im Antrag formulierten Ziele zur Auszahlung der betrieblichen Direktzahlung und der Ausgleichszahlung bis Ende dieses Jahres sowie die Krisenkoordination durch Hinzuziehung von IT-Experten hinreichend erörtert. Unabhängig von der Erklärung durch Herrn Staatsminister Günther liegt eine rein geschäftsordnungsmäßige Dringlichkeit zu diesem Antrag und den aufgestellten Forderungen nicht vor. Daran ändert auch die Zurücknahme der Entlassungsforderung durch die AfD-Fraktion nichts, da nach unserer Auffassung eine teilweise Rücknahme oder Erledigung eines Antrags nicht möglich ist. § 16 Abs. 7 der Geschäftsordnung spricht von „jeder Vorlage“, die zurückgenommen werden kann, nicht von Teilen hiervon. Insoweit bleibt der Antrag insgesamt nicht dringlich. (Jörg Urban, AfD: Wortklauberei!) Darüber hinaus sind die übrigen Forderungen im Sinne der Geschäftsordnung nicht dringlich. So ist beispielsweise nicht hinreichend begründet, warum die Aufforderung an den Ministerpräsidenten – der hier zudem noch der falsche Adressat ist – für die Auszahlung bis Ende 2023 Sorge zu tragen, nicht noch im geschäftsmäßigen Gang erörtert werden könnte. Am 13.12.2023 haben wir noch ein Plenum. Herr Zwerg, alles in allem lehnen wir damit die geschäftsordnungsmäßige Dringlichkeit des Antrags ab. Wie dringend das Thema ist, haben wir heute ausführlich diskutiert. (Beifall bei der CDU –
Jörg Dornau AfD
Sie widersprechen sich gerade selbst!)
Dr. Matthias Rößler
Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf mehr zur Dringlichkeit. – (Wortwechsel zwischen Abgeordneten der AfD und der CDU) Doch, Kollege Böhme. Sie haben das Wort.
Marco Böhme Die Linke
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde schon, dass das Ganze in der letzten Stunde hier ein ziemliches Trauerspiel war. Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum die CDU-Fraktion der Rechtsaußen-Fraktion so eine Bühne gegeben hat und dann noch in ihrer eigenen Fraktion selbst mit Dreck wirft. Das einzige Ziel, was die AfD-Fraktion verfolgt hat, ist die Verächtlichmachung unserer demokratischen Institutionen
Dr. Matthias Rößler
Sie müssen jetzt zur Dringlichkeit sprechen.
Marco Böhme Die Linke
wegen eines angeblich dringlichen Antrags. Dieser Antrag war nicht dringlich. Die Dringlichkeit war vorher nicht gegeben und sie war es auch nach der Aussprache des Ministers nicht; denn wir hatten letzte Woche ein Sonderausschussplenum, wo all das, was gerade besprochen wurde, auch schon Thema war. Wir haben keinen neuen Informationsstand. Auch die Presse wurde letzte Woche ausführlich darüber informiert. Es wurde dringlich beraten und dringlich informiert. Es gibt Handlungsempfehlungen, die die Ministerien jetzt umsetzen. Wir haben letzte Woche schon erfahren, dass es kein neues Problem ist. Wenn es Ihnen um eine Aussprache geht, hätten alle Fraktionen im Hohen Haus ihre Beiträge zur Aktuellen Debatte noch ändern können. Da die Information am 27.10.2023 kam, hätten Sie bis Montag ganz regulär einen Antrag stellen können. Die Koalitionsfraktionen haben sogar noch einen Antrag übrig. Sie haben neben dem Prioritätenantrag noch zwei weitere Anträge, stellen aber nur einen. Es wäre also zeitlich alles möglich gewesen. Nur weil ein Antrag angeblich juristisch korrekt ist – und Sie haben gerade viele Punkte wieder revidiert, Herr Zwerg, die Sie jetzt nicht mehr wollen, weil es dann doch juristische Probleme gab –, heißt das nicht, dass automatisch politisch per Mehrheit entschieden werden muss, ob er dringlich ist. Es gab eine Sonderausschusssitzung, es gab Debatten, es gibt Pressestatements, sogar Lösungsvorschläge, und es hätte die Möglichkeit der Aktuellen Debatte gegeben. Deswegen sehen wir diese Dringlichkeit nicht. Wir verstehen nicht, warum ein Teil der Koalition diesen Rechtsaußen-Leuten so eine Bühne gibt. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Ich darf jetzt nach § 53 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung um Abstimmung darüber bitten, ob die Dringlichkeit des Antrags gegeben ist. (Ivo Teichmann, AfD: Ich habe mich auch gemeldet!) – Wir sind jetzt in der Abstimmung. Sie haben keine Rederecht mehr. Herr Teichmann, Sie müssen sich rechtzeitig melden. Wer diesen Antrag für dringlich hält, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keiner. Damit ist die Dringlichkeit des Antrags abgelehnt. (Ivo Teichmann, AfD, steht am Mikrofon.) Wollen Sie eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten machen? – Bitte, Herr Kollege Teichmann.
Ivo Teichmann fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Da Sie nicht gesehen haben, dass ich mich gemeldet habe, mache ich eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Dass hier Redebedarf ist, um den Schaden von den Bauern abzuwenden, ist zweifellos. Es gibt Lösungsansätze aus der Runde und auch ich hätte gern Lösungsvorschläge eingebracht. Deswegen habe ich dem Antrag zugestimmt, das hier zu behandeln. Ich finde es schade,
Dr. Matthias Rößler
Dringlichkeit! Tagesordnungspunkt Wahl eines Schriftführers Geschäftsordnung des Drucksache 7/14680, Wahlvorschlag der Die Abg. Kathleen Kuhfuß, Fraktion BÜNDNISGRÜNE, hat am 13.09.2023 ihr Mandat als Abgeordnete des Sächsischen Landtags niedergelegt. Damit ist sie auch aus dem Amt der Schriftführerin ausgeschieden. Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung wählt der Landtag in einem solchen Fall einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Hierzu liegt Ihnen ein entsprechender Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE in der Drucksache 7/14680 vor. Vorgeschlagen ist der Abg. Markus Scholz. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung kann über den Wahlvorschlag durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht erkennen. Wer dem Wahlvorschlag, Herrn Scholz als Schriftführer zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Tagesordnungspunkt Wahl eines stellvertretenden 1. Untersuchungsausschusses in die ,qualifiziert rechtswidrige‘ gemäß § 4 des Drucksache 7/14681, Wahlvorschlag der Mit ihrer bereits erwähnten Mandatsniederlegung hat Frau Kathleen Kuhfuß auch ihre Funktion als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses verloren. Diese
Ivo Teichmann fraktionslos
dass den Vertretern der übrigen Fraktionen, die sich ablehnend geäußert haben, das politische Agieren wichtiger ist als die Sache. Wir hätten die Chance gehabt,
Ivo Teichmann fraktionslos
den Bauern zu helfen und nach Lösungen zu suchen. Danke.
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten bezüglich der Dringlichkeit. Die haben Sie jetzt abgegeben. Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Damit ist die TagesMeine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe auf den gemäß § 7 Abs. 1 der Sächsischen Landtags Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr Scholz einstimmig als Schriftführer gewählt. Ich darf ihn fragen: Kollege Scholz, nehmen Sie die Wahl an?
Dr. Matthias Rößler
Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zur Wahl, beende den Tagesordnungspunkt (Vereinzelt Beifall) und rufe – nach einem angemessenen Beifall – (Heiterkeit) den Tagesordnungspunkt 2 auf, meine Damen und Herren. Mitglieds des „Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der AfD-Landesliste“ Untersuchungsausschussgesetzes Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gilt es jetzt neu zu besetzen. Die vorschlagsberechtigte Fraktion BÜNDNISGRÜNE hat in der Drucksache 7/14681 Herrn Abg. Markus Scholz vorgeschlagen. Auch diese Wahl fände nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Gibt es Widerspruch, dass wir offen, mit Handzeichen, abstimmen? – Das ist nicht der Fall. Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir durch Handzeichen über den Wahlvorschlag der BÜNDNISGRÜNEN abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag zur Wahl von Herrn Markus Scholz als stellvertretendes Mitglied des Tagesordnungspunkt Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. Drucksache 7/14697, Wahlvorschlag der Hintergrund dieser Wahl ist auch hier das Ausscheiden von Frau Kollegin Kathleen Kuhfuß aus dem Landtag und ihr Wunsch, auch dem Landesjugendhilfeausschuss nicht mehr anzugehören. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Landesjugendhilfegesetzes beruft der Sächsische Landtag Frau Kuhfuß ab und wählt jetzt, für die verbleibende Amtsperiode, ein Ersatzmitglied. Hierzu liegt Ihnen die Drucksache 7/14697 vor, ein Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Zur Wahl vorgeschlagen ist wiederum der Abg. Markus Scholz. Wir könnten auch hierüber eine offene Abstimmung angehen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Ich frage daher, ob jemand der Wahl durch Handzeichen widerspricht. – Widerspruch kann ich nicht feststellen. Dann können wir auch hierüber offen abstimmen. Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung zum Thema: Ich übergebe das Wort an den Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, Herrn Oliver Scholz. Bitte, Herr Staatsminister. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Schenk, nicht Scholz!) – Entschuldigung, Herr Oliver Schenk. – Sie haben das Wort, Herr Staatsminister. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Land war immer besonders erfolgreich, wenn es uns gelungen ist, bei den großen industriellen Entwicklungen an zentraler Stelle dabei zu sein. Sachsens Wohlstand und seine enorme wirtschaftliche Stärke zu Beginn des letzten Jahrhunderts standen in enger Verbindung mit dem damals dominierenden Maschinenbau. Später folgte die Automo-1. Untersuchungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist er einstimmig gewählt, und ich frage Kollegen Scholz, ob Sie auch diese Wahl annehmen.
Dr. Matthias Rößler
Dann gratuliere ich zu dieser Wahl und rufe auf für den Landesjugendhilfeausschuss 4 des Landesjugendhilfegesetzes Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Meine Damen und Herren, wer ist dafür, Herrn Scholz als stimmberechtigtes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr Scholz als stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss einstimmig gewählt und ich frage ihn, ob er die Wahl hierzu annimmt.
Dr. Matthias Rößler
Dann gratuliere ich Ihnen, verehrter Herr Kollege Scholz, zur Wahl, und beglückwünsche Sie noch einmal ganz ausdrücklich. Der Tagesordnungspunkt ist beendet; das waren die Wahlen. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Sachsens Stärken für das KI-Zeitalter bilindustrie. Wir alle kennen diese Stärken unseres Freistaates, die unser Land bis heute prägen. Vor 100 Jahren war Sachsen nicht nur das industrielle Herz Deutschlands, auch seine Wirtschaftskraft lag an der Spitze. Das ReichsBIP lag bei 120 bis 125 %. Heute liegt unser BIP bei 80 %. Wir sind vor 30 Jahren bei 35 % gestartet. Eine eindrucksvolle Erfolgsgeschichte, die zeigt, wo wir schon einmal waren. Das war möglich, weil die Menschen offen waren für neue Technologien, für Dinge, die sie interessierten, weil sie erkannt hatten, dass daraus ein Wettbewerbsvorteil entsteht, der ihnen eine Perspektive und Aussicht auf Wohlstand gibt. Seit mehr als 30 Jahren knüpfen wir wieder an diese Erfolgsgeschichte an. Dabei denke ich heute vor allem an die Mikroelektronik in unserem Freistaat. Kein anderer Standort in Europa ist so bedeutend und wichtig für diese Zukunftsbranche. Die Entscheidung von TSMC, des weltgrößten Mikroelektronikherstellers, sich im August für Europa zu entscheiden, für Deutschland – und dann für Sachsen –, hat das Potenzial, diese Geschichte weiter zu beschleunigen. Wenn sich eines der größten Unternehmen der Welt – manche sagen sogar, eines der wichtigsten Unternehmen, die es derzeit auf diesem Planeten gibt – für Sachsen entscheidet, dann sagt das mehr über diesen Standort aus als viele Studien und Standortanalysen von Unternehmensberatungen. Vielen ist gar nicht bewusst, wie diese Entscheidung den Blick der Wirtschaftswelt auf unser Land verändert hat. Martin Dulig hat es gerade erlebt, als er in Japan war. Die Neugier auf unseren Freistaat in Old Europe, in dem der von Ökonomen und Unternehmen derzeit als unattraktiv wahrgenommene Standort Deutschland plötzlich mit einer derartigen Erfolgsgeschichte aufwartet, ist groß. Und wenn es uns jetzt gelingt, diese Chancen gut zu nutzen, haben wir eine hervorragende Eintrittskarte in eine noch viel größere und umfassendere Entwicklung, die wir derzeit überall unter der Überschrift „KI“ erleben. Vor einem Jahr hat OpenAI seinen Chatbot „ChatGPT“ vorgestellt und ich denke, jeder in diesem Saal hat ihn mittlerweile genutzt. Zumindest sagen Studien, dass jeder vierte Deutsche es getan hat. Das zeigt: Wir stehen nicht mehr am Anfang einer wirtschaftlichen Transformation, sondern sind mittendrin. Für uns als Staatsregierung ist es wichtig, dass wir als Freistaat bei dieser Entwicklung an zentraler Stelle dabei sind. Deshalb müssen wir über Sachsens Stärken und Chancen in diesem Bereich sprechen. Deshalb treiben wir als Staatsregierung die Debatte rund um das Thema KI auch voran: mit einem KI-Dialog, mit Vernetzungsveranstaltungen und großen KI-Kongressen; denn wir wollen bei der künstlichen Intelligenz, die andere auch als „vierte industrielle Revolution“ bezeichnen, ganz vorn mit dabei sein. Das ist aber keinesfalls selbstverständlich. Es braucht die richtigen Weichenstellungen und Voraussetzungen: exzellente Ausbildung und Zukunftsorientierung an unseren Hochschulen sowie viele Forschungseinrichtungen, die immer wieder an diesen Themen arbeiten. Und hier sind wir, meine Damen und Herren, im Deutschlandvergleich gut aufgestellt. Sie werden kaum eine Region in Deutschland finden, die eine so hohe Dichte an Forschungseinrichtungen mit KIBezug hat wie der Freistaat Sachsen. So beheimatet Sachsen mit dem ScaDS.AI eines der fünf nationalen KI Kompetenzzentren in Deutschland. Die TU Dresen lockt als Exzellenzhochschule KI Studenten und Experten aus der ganzen Welt an. In Leipzig ist die Humboldtprofessur des international renommierten Bioinformatikers Prof. Meiler ein Meilenstein für die Biomedizin in Sachsen. Seine Arbeit an der Schnittstelle von KI und Pharmazie wollen wir dauerhaft unterstützen. Aber es sind nicht nur die großen Hochschulen. Blicken Sie nach Mittweida und auf die dortige Dynamik bei Themen wie Blockchain, Cybersicherheit und digitale Forensik. Oder nach Chemnitz mit dem MittelstandDigitalzentrum oder nach Plauen, wo ein KI-Zentrum im Verbund mit der dortigen Wirtschaft im Aufbau begriffen ist. Oder nach Görlitz, zum CASUS, wo in einem neuen deutsch-polnischen Forschungsinstitut Fragen von KI und des Umgangs mit großen Datenmengen im Mittelpunkt stehen. In unglaublich kurzer Zeit ist dieses CASUS zu einem starken Motor für die Branche und Forschung geworden und zieht dabei Experten aus vielen Ländern nach Görlitz. Man merkt auch – ich habe dieses Institut besucht –, wie es einer Stadt eine ganz neue Dynamik und eine ganz andere kulturelle Offenheit mit auf dem Weg gibt, wenn aus vielen Ländern ganz andere Kulturen und viele Menschen an einem wissenschaftlichen Thema arbeiten. Meine Damen und Herren! Diese Entwicklung wird wahrgenommen. Immer mehr Unternehmen und Einrichtungen suchen den Weg nach Sachsen, um an dieser Dynamik teilzuhaben. Das würde man vielleicht auch von Unternehmen, die als Zulieferer oder im Bereich der Mikroelektronik tätig sind, bei dieser Dynamik erwarten, aber es geht weit darüber hinaus. Ich will es an einigen Beispielen deutlich machen: In Heidelberg sitzt das Deutsche Krebsforschungszentrum. 3 000 Wissenschaftler, weltweit vernetzt, kommen dort seit 50 Jahren zusammen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat erstmals in seiner Geschichte, vor drei Jahren, eine Außenstelle gegründet. Sie sagen: Krebstherapien der Zukunft sind Therapien, die digital und KI-basiert funktionieren. Das können sie nicht in Heidelberg entwickeln, sondern dort, wo die Experten sind. Diese sind in Sachsen zu Hause, und deshalb haben sie es so gemacht. Schauen Sie, was das BSI gemacht hat: Unsere deutsche Cyberabwehr sitzt in Bonn. Sie haben eine Außenstelle in Freital gegründet, weil sie sagen: Die Instrumente zur Cyberabwehr, zur digitalen Sicherheit im 21. Jahrhundert können wir nur dort entwickeln, wo dieses Know-how gebündelt ist. Das ist hier in der Region. Infineon hat sein KIEntwicklungszentrum nach Dresden verlegt. Das sind die großen Namen. Aber es passieren auch unglaublich spannende Dinge – ich will nicht sagen: im Verborgenen, aber an der Schnittstelle zwischen Hochschule und Gründern. Ich will eines dieser Unternehmen stellvertretend nennen: SpiNNcloud. Es wurde hier in Dresden gegründet und produziert weltweit die größten und energieeffizientesten Supercomputer für KI in Echtzeit. Was heißt das? Warum ist Energieeffizienz so wichtig? Das Training für ChatGPT braucht so viel Energie wie 3 000 Haushalte in einem Monat. Oder anders gesagt: Jede Anfrage für ChatGPT braucht ein Glas Wasser zur Kühlung. Man kann sich vorstellen, was das bei Milliarden Anfragen bedeutet. Der weltweite Energieverbrauch an Rechenzentren beträgt heute 1 %. Experten gehen davon aus, dass es bei dieser Dynamik im KI-Bereich in Kürze 20 bis 25 % sein werden. Deshalb ist die Frage, wie wir Energieeffizienz bei Chips herstellen, ganz zentral. Wir können zusammen stolz darauf sein, dass Sachsen an dieser Stelle eines der Zentren der Entwicklung ist. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Man merkt an dieser Entwicklung, dass sich hier etwas verändert. Hier wird in unserer direkten Nachbarschaft Realität, was man sonst vielleicht aus Berichten von Thinktanks oder Tech-Magazinen aus dem Silicon Valley wahrnimmt. Sachsen ist dabei, wenn diese globale, weltweit verändernde Technologie Fahrt aufnimmt, und das nicht nur als Nutzer, sondern auch als Gestalter. Das ist gut, aber wir müssen auch dranbleiben; denn wir sehen, wie schnell sich die Branche ändert und dass sie immer wieder neue Rahmenbedingungen braucht. Deshalb brauchen wir einen klaren Blick auf dieses Thema und Technologieoffenheit anstatt Regulierungen und Verbote. Wir werden in der Politik niemals schneller als die Forschung und der Markt sein. Deshalb gilt es, immer klug abzuwägen und zu bewerten, anstatt von vornherein Hürden zu errichten. Deshalb wollen wir den Transfer von Forschungsergebnissen – das soeben von mir genannte Beispiel hat das deutlich gemacht – in reale Anwendungen unterstützen, anstatt sie mit langen Genehmigungsverfahren auszubremsen. Wir wollen den Ausbau der internationalen Kooperation im Wissenschaftsbereich an unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen voranbringen. Ich fand es beeindruckend und spannend, wie es Sebastian Gemkow gelungen ist, mit der TU Dresden diese Kooperation mit Taiwan aufzubauen, im Geleitzug der Ansiedlung von TSMC. Die Vereinbarung sieht vor, dass bis zu 100 Studentinnen und Studenten pro Jahr an einem sechsmonatigen Austauschprogramm in Taiwan teilnehmen, um die Talentförderung in globalen Partnerschaften und den kulturellen Austausch mit Spitzenuniversitäten in Taiwan auszubauen. Meine Damen und Herren! KI wird unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft insgesamt gravierend verändern. Ökonomen sagen der globalen Wirtschaft von 2023 bis 2040 einen jährlichen Produktivitätsschub von bis zu 3 % voraus. Ich glaube, das macht völlig klar: Wenn wir uns nicht um eine gewinnbringende Nutzung der KI kümmern, wird die Entwicklung ohne uns stattfinden. Deshalb denke ich, dass Debatten über Moratorien oder Entwicklungspausen in die falsche Richtung gehen und dass sie für uns nicht handlungsleitend sein dürfen. Besser ist ein risikobasierter Ansatz, der konkrete Risiken bewertet, aber die Entwicklung nicht stoppt. Meine Damen und Herren! Ich vermute, dass unsere gesamten Vorschriften, Gesetze und all das, was unseren Alltag und unser Zusammenleben in diesem Land regelt, zu 70 bis 75 % noch aus dem analogen Zeitalter stammt. Das muss auch nicht verkehrt sein, aber viel zu oft verstecken sich darin Fallstricke, die einer raschen digitalen Entwicklung entgegenstehen: Schriftformerfordernisse, persönliche Kontakte als Voraussetzung für spätere Behandlungen, Prozesse, die beschrieben, die zur Digitalisierung oder für die Anwendung von KI untauglich sind. Derartige Probleme zu identifizieren – auch auf unsere Ebene – war Teil des KI-Dialogs der Staatsregierung in dieser Legislaturperiode. Dieser Dialog war in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert. Erstens ist KI natürlich ein Schlüsselthema für die Zukunft und betrifft alle Ressorts. Deshalb haben wir uns auf eine stark vernetzte Herangehensweise verständigt, und ich bin den Kolleginnen und Kollegen im Kabinett und den dazugehörigen Häusern sehr dankbar, dass wir es auch genau so verstanden haben. Wir werden diese Aufgaben nur meistern, wenn jeder überlegt, welches Thema seines ist und wie er es, vernetzt mit seinen Partnern, mit den Kolleginnen und Kollegen hinbekommen kann. Aber es ist nicht nur die Politik, die die Rahmenbedingungen setzt. Wir brauchen die Wirtschaft und die Forschungslandschaft. Deshalb war das Handwerk genauso wie die Industrie und die Dienstleister dabei. Neben den großen Unternehmen waren auch die Gründer dabei. Eine starke Rolle spielte auch die Wissenschaft, die Vertreter großer Rechenzentren genauso wie kleine PostdocTeams oder Medienleute. Weil uns sehr bewusst ist, dass es riesige Chancen gibt, aber auch Risiken, Sorgen und Ängste, haben wir Experten aus diesen Bereichen mit hinzugenommen, um die ethische Dimension der KI mit zu bewerten und in diesem Prozess zu verankern. Aus dieser sehr interdisziplinären Besetzung ist ein kreativer und produktiver Prozess entstanden. Er hat zur ersten KI-Strategie des Freistaates geführt, vor allem aber zu einer Vernetzung über die Branchen hinweg und zu einer Aufbruchstimmung, die wir genutzt haben, um mit vielen Branchen zu diskutieren und den Austausch zu suchen. Es waren beeindruckende und oft ermutigende Veranstaltungen. Ich kann sie gar nicht im Einzelnen nennen, will aber zwei, drei herauspicken. Zum Beispiel haben wir in Zwickau über das Thema Schule und KI diskutiert. Ich erinnere mich an spannende Berichte von Lehrerinnen und Lehrern, wie sie jungen Menschen erste KI-Anwendungen beigebracht und in die Lage versetzt haben, zu programmieren. Allein dieses Beispiel zeigt einmal mehr, wie klug es war, dass Sachsen das einzige Land ist, dass Informatik durchgehend als Unterrichtsfach und seit diesem Schuljahr auch als Leistungskurs anbietet. (Beifall bei der CDU) Wir waren in Mittweida und haben über die Herausforderungen für Gründer bei der Fördermittelbeschaffung diskutiert. Wir haben dabei verstanden, dass wir bei unserer eigenen Beschaffung noch viel mehr die Interessen und die Start-ups, die hier im Land aktiv sind, einbinden und berücksichtigen müssen. Mit der KI-Kompetenzstelle bei der Digitalagentur haben wir nun eine zentrale Anlauf- und Ausführungsstelle für all diejenigen geschaffen, die Projekte im Bereich KI voranbringen wollen. Ich möchte den Workshop nennen, den wir mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Nachbarregierung, vor allem der Szene in Breslau, Polen, gemacht haben. Es war beeindruckend zu sehen, welche Dynamik in unserer Nachbarregion beim Thema KI herrscht. Breslau hat mit seinen 100 000 Studenten einen Schwerpunkt in diesem Bereich. Breslau ist eine Stadt, die boomt: Intel investiert dort gerade 5 Milliarden Euro. Das bietet Chancen und Potentiale für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in bislang nicht bekanntem Maße. Zu dem, was ich eingangs gesagt habe: Dieser große Reichtum, diese 120 % BIP, das war eine Zeit, als wir ein gemeinsamer Wirtschaftsraum mit dem heutigen Niederschlesien und Böhmen waren. Ich denke, genau das ist es, was wir an dieser Stelle wiederbeleben, weiter ausbauen und worin wir intensivieren können. Deshalb ist diese Vernetzung ganz wichtig; vor allem, wenn wir wissen, dass 70 % der europäischen Forschungsmittel derzeit eher nach Westeuropa, in dortige Forschungsverbünde gehen. Es ist wichtig, dass wir diesen Austausch suchen und dem mit guten Projekten und gemeinsamem Herangehen etwas entgegensetzen, um auf diesem Weg die Forschung grenzüberschreitend zu stärken und daraus wirtschaftliche Kraft zu entwickeln. Das haben die letzten 30 Jahre doch eindrucksvoll gezeigt: Immer dann, wenn sich Dinge neu entwickeln und sich – wie jetzt im KI-Bereich – noch keine Märkte etabliert haben, sind unsere Chancen besonders gut. Nicht die Kopie des Bisherigen, sondern die Schaffung des Neuen ist der Schlüssel, um erfolgreich zu sein. Welch starke Rolle Sachsen in Europa bei diesen Fragen mittlerweile spielt, hat meines Erachtens die Schaffung und Etablierung des neuen Netzwerks der Europäischen Halbleiter-Region sehr eindrucksvoll gezeigt. Vor einem halben Jahr war es die Idee, zu sagen: Lass uns mal schauen, wie wir für dieses Thema eine stärkere Initiative starten und die Kräfte in Europa bündeln können. Unser Ministerpräsident hat seine Kolleginnen und Kollegen in anderen Teilen Europas angeschrieben. Wir haben gedacht: Wenn es gut läuft, machen vielleicht zehn Regionen mit – bei der Gründungsveranstaltung vor einem Monat sind 28 Regionen nach Brüssel gekommen. Seitdem haben sich weitere sechs Regionen gemeldet. Daran sieht man, was man gemeinsam machen und wie es gelingen kann, für ein Thema Unterstützung zu organisieren, die vor allem uns dabei hilft, deutlich zu machen, dass die Zukunft nicht nur Sachsens und Deutschlands, sondern ganz Europas mit einem Erfolg der Halbleiterindustrie steht. (Beifall bei der CDU, des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und des Staatsministers Martin Dulig) Meine Damen und Herren! Das Thema KI ist ein Versprechen. Doch es ist eines, das mit Sorgen und Ängsten verbunden ist. Deshalb müssen wir eine Debatte über sichere und verantwortungsvolle KI führen. Wir sehen die Gefahr von KI-Anwendungen und die Szenarien von gezielter Manipulation, von kaum identifizierbaren Fake News in den Medien, von manipulierten Chatbots, die Vertrauen zerstören, bis hin zu KI-gestützten Waffen, die in Kriegen eingesetzt werden. Hier braucht es kluge, klare Regulierungen und Mechanismen, die zugleich ermöglichen, die guten Seiten der KI, die große Chance für Wohlstand, Bildung und Gesundheit zu nutzen. Es geht bei der Regulierung nicht um die KI an sich, sondern um die Menschen, die die Technik missbrauchen. Aber es geht auch um die Frage, wie KI-Modelle nicht anfällig für Vorurteile oder Diskriminierung werden. Meine Damen und Herren! Sachsen hat in Deutschland eine führende Rolle beim Thema KI. Wir sehen aber auch, wie rasch die Entwicklungen vorangehen. Daher gilt es, unsere Akteure in dem Bereich weiter verantwortungsvoll zu begleiten und die Chancen der KI entschlossen zu ergreifen. Ich möchte einige Aspekte ansprechen, die aus meiner Sicht an der Stelle notwendig sind. Laut einer Bitkom-Studie nutzen bislang erst 15 % der Unternehmen KI-Technologie. Das ist zu wenig, wenn man die enormen Chancen nutzen möchte. Mit unserer technologieoffenen Forschung und Förderung sowie der KI-Kompetenzstelle wollen wir diesen Anteil möglichst schnell erhöhen. Fortschritt braucht Forschung. Deshalb werden wir Forschungseinrichtungen fördern und den KI-Standort weiter stärken. Wir erwarten, dass es nicht eine Veranstaltung allein des Freistaats Sachsen bleibt, sondern dass der Bund seine Anstrengung ebenfalls auf hohem Niveau fortführt. Derzeit sind im Haushaltsentwurf, beispielsweise des Digitalministeriums, 25 % des bisherigen Ansatzes leider infrage gestellt. Ich denke, das ist das falsche Signal. Es liegt nun am Bundestag, aus diesem schlechten Signal ein gutes zu machen und mehr Geld für KI bereitzustellen. Auch die EU muss sich stärker hervortun, um im Wettbewerb mit den USA und China eine starke Rolle zu spielen. Neben der geplanten Regulierung von KI durch den AI Act brauchen wir auf EU-Ebene sehr viel mehr KI-Förderung als bisher. Es gibt Vorbilder dafür – Vorbilder, bei denen Sachsen eine gute, sogar eine sehr starke Rolle gespielt hat: die IPCEI-Projekte. Das sind Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse. Solche IPCEIs gibt es in der Mikroelektronik, auch beim Thema Wasserstoff. Mit dem gleichen Ehrgeiz müssen wir Europa zu einem Zentrum der KIForschung und KI-Wendung machen. Ein IPCEI für die Förderung von Rechenleistung und maschinellem Lernen wäre eine hervorragende Ergänzung. KI braucht viele gute Daten. Die großen Datenmodelle kommen aus den USA und haben daher alle einen US-Bias. Das heißt, sie sind zu stark mit englischsprachigen, vor allem US-Daten gefüttert worden. Europäische und deutsche Daten sind dagegen unterrepräsentiert, wodurch es zu Verzerrungen bei den Anwendungen kommt. Wenn man mit den großen Large Language Modellen wie ChatGPT einfach nur Inhalt kreieren oder mehr Werbung verkaufen möchte, ist das zu verschmerzen. Wenn es aber um Anwendungen in der Medizin oder der Verwaltung geht, kann das kritisch sein. Um es ganz praktisch zu machen: Man versetze sich einmal in einen Schüler, der mit Hilfe von KI einen Vortrag, eine Hausaufgabe über die deutsche Teilung ausarbeiten möchte. Amerikanische KIs haben eher Wissen aus amerikanischen als aus deutschen Quellen. Daher brauchen wir eigene starke Datenmodelle mit starken Datenquellen, auf die zudem unsere Datenschutzvorgaben Anwendung finden. Es gibt noch eine Menge an Datenschätzen zu heben, die man zugänglich machen könnte. Deshalb habe ich, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen, vor ein paar Tagen einen Brief an die Intendanten unserer großen Fernsehanstalten geschrieben, damit sie die Film- und Funkaufnahmen der Rundfunkanstalten bereitstellen; denn es ist ein großer Schatz, den man nutzen kann, um dieses Datenmodell aufzubauen und zu unterstützen. Um bei dem hohen internationalen Niveau mithalten zu können, brauchen wir auch Fachkräfte, meine Damen und Herren, und zwar kluge Kräfte und Talente aus der ganzen Welt. Die Technologien, die vor 100 Jahren Wachstum und Reichtum nach Sachsen gebracht haben, kamen von Menschen, die nach Sachsen gekommen sind. Sie wussten, sie können hier etwas gestalten, sie können hier mittun. Es gibt tolle Beispiele von Menschen, Zuwanderern, die zu uns gekommen sind und an der sächsischen Erfolgsgeschichte mitgearbeitet haben. Einer von Ihnen war Evan Evans aus Wales, Großbritannien. Er brachte das technologische Know-how der damals sehr fortschrittlichen britischen Baumwollspinner nach Sachsen und hat damit eine neue Epoche, eine neue Phase des Wohlstands in unserem Freistaat begründet. Wer heute Morgen von Ihnen über den Theaterplatz in den Landtag gekommen ist, wer auf dem Theaterplatz steht und sich einmal umschaut, der sieht dort das italienische Dörfchen. Dort waren die italienischen Handwerker, die mitgetan haben, die Semperoper, das Schloss und die Sempergalerie zu bauen. Es waren oft Menschen, die von außen mit klugen Ideen, mit ihren Fertigkeiten in unser Land gekommen sind, um mitzutun. Das muss auch heute unsere Devise sein, um die Fachkräftezuwanderung zu organisieren und unser Land so attraktiv zu machen, dass Menschen, die etwas gestalten wollen, zu uns kommen. (Beifall bei der CDU, des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE und des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer) Natürlich brauchen wir KI auch in unserer Verwaltung; denn was macht Verwaltung anderes, als mit Daten zu arbeiten? Es geht um die Eingabe von Daten. Und am Ende kommt ein Datenbescheid heraus. (Zuruf des Abg. Ulrich Lupart, AfD) Dabei kann man Vieles mit KI machen; wir müssen es ausprobieren. Deshalb wollen wir ein Pilotprojekt starten, wie wir unter Berücksichtigung der Vorgaben vernünftige Konzepte erarbeiten, um KI auch in der Verwaltung sinnvoll zu nutzen. Natürlich wollen wir auch unseren Beitrag leisten, um Daten des Freistaates für entsprechende Datenmodelle zur Verfügung zu stellen. In unserem Open Data Portal können Daten für Trainingszwecke genutzt werden. Vom Vertrauen in KI war schon mehrfach die Rede; ein guter und anpassungsfähiger Rechtsrahmen für KI-Anwendung ist dabei mehr als hilfreich. Das gilt vor allem mit Blick darauf, dass die Mechanismen der KI und deren Kontrolle durch den Menschen plausibel nachvollzogen und verstanden werden können. Deshalb bin ich froh, dass wir das Fraunhofer-Zentrum für erklärbare und effiziente KI in Dresden haben. Wir werden es weiter unterstützen. Ich bin dankbar für die hervorragende Arbeit, die dort geleistet wird, und die gute Kooperation, die zwischen den Partnern in diesem Bereich besteht. Ich habe es angesprochen: Ethik und KI sind ein zentraler Schlüssel, um auch Vertrauen in diese Technologie zu schaffen. Deshalb bin ich froh, dass wir mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Justiz-Bereich einen intensiven Austausch – ausgelöst auch durch diesen KI-Dialog – begonnen haben und wir in Kürze ein entsprechendes Konzept vorstellen können, wie wir uns diese Verankerung vorstellen. Natürlich ist diese KI-Strategie, die wir vor zwei Jahren beschlossen haben, nichts Statisches. Wir sehen, wie dynamisch die Entwicklung ist. Deshalb werden wir diese Strategie jetzt fortschreiben, aktualisieren und die notwendigen Schlussfolgerungen daraus ziehen, damit wir mit dieser Technologie auch in Zukunft die großen Chancen, die für unseren Freistaat damit verbunden sind, nutzen können. Meine Damen und Herren! Wir stehen am Beginn einer neuen Entwicklung, einer Revolution, die – so, wie die vorangegangene – unser Land in allen Lebensbereichen Stück für Stück verändern wird. Und so, wie frühere sächsische Regierungen, werden wir dafür sorgen, dass die neue Technologie Nutzen stiftet, den Wohlstand mehrt, den ökologischen Umbau voranbringt und klüger und gesünder macht. Ich würde mich freuen, wenn wir das gemeinsam anpacken. Die Chancen, die in dieser Entwicklung stecken, sind aus meiner Sicht riesig. Ich danke Ihnen und freue mich, wenn wir dieses Projekt gemeinsam angehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Ich danke Herrn Staatsminister Schenk. – Wir kommen zur Aussprache über die Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten wurden für die Fraktionen festgelegt: CDU – 32 Minuten, AfD – 26 Minuten, DIE LINKE – 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE – 14 Minuten, SPD – 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist wie folgt: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose. Zunächst ergreift für die AfD-Fraktion Herr Kollege Urban das Wort. Bitte.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute über die Möglichkeiten des Freistaates, das gerade beginnende Zeitalter der künstlichen Intelligenz zu gestalten. Viele Sachsen werden bei diesem Thema sicherlich sagen: Es wäre ja schon mal ganz gut, den einen oder anderen sächsischen Minister durch eine künstliche Intelligenz zu ersetzen. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD – Lachen und Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber, Spaß beiseite. Herr Staatsminister Schenk hat sehr viel Richtiges gesagt. Die Möglichkeiten und Risiken der künstlichen Intelligenz sind noch gar nicht absehbar. Aber die meisten Wissenschaftler und Unternehmen gehen schon heute davon aus, dass die KI einen gewaltigen Einfluss auf die weitere Entwicklung unserer Gesellschaft, auf die Wissenschaft und selbstverständlich auch auf die Wirtschaft haben wird. Diese Entwicklung beginnt schon heute: Autonomes Fahren von Autos oder von Zügen oder auch Recherche- und Formulierungshilfen wie ChatGPT sind in aller Munde. Angesichts der bevorstehenden Veränderungen stellt sich natürlich die Frage, welche Rolle sächsische Wissenschaftler und sächsische Unternehmen bei dieser Entwicklung spielen werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die spielen zusammen!) Wie sind die Startbedingungen Sachsens für das Zeitalter der künstlichen Intelligenz? Werden wir nur Zuschauer sein, wie das der Fall bei Betriebssystemen wie Microsoft oder Android ist? Oder kann Sachsen, kann Deutschland tatsächlich maßgeblicher Mitgestalter der künstlichen Intelligenz werden? Was sind Sachsens Stärken – ich würde etwas bescheidener Potentiale sagen – für das KI-Zeitalter? Unsere über sechzigjährige Tradition der ansässigen IT-Unternehmen? – Auf jeden Fall! Der IT-Unterricht an sächsischen Schulen? – Auf jeden Fall! Unsere vielen IT-Forschungseinrichtungen? – Auch dort ist Potential! Ihre seit Jahren angekündigte digitale Transformation, die in Sachsen noch immer in den Kinderschuhen steckt? – Die wohl eher nicht! Ich sehe heute und jetzt in Sachsen kaum digitale Stärken, aber durchaus Potential. Aber ich sehe leider auch viele Schwächen für eine zukünftige Rolle Sachsens bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz. Woran erkennt man das? Erstens: Unsere digitale Infrastruktur in Verwaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, in Schulen und in der Wirtschaft sind – höflich ausgedrückt – unbefriedigend. Im europäischen Vergleich steht Sachsen auf Platz 13 von 28; das ist Note 3 bis 4. Immerhin sind wir nicht Letzter, aber das ist ein schwacher Trost. Zweitens: Sogar Sie, die Staatsregierung, haben Sachsens digitalen Aufholbedarf inzwischen erkannt und wollen mit Ihrer Digitalisierungsstrategie „besser, schneller, sicher“ etwas ändern. Zitat aus Ihrem Papier: „Ziel ist die Entwicklung Sachsens zu einem der führenden deutschen Forschungs- und Innovationsstandorte für künstliche Intelligenz bis 2025.“ Heute ist der 08.11.2023. Ihnen ist hoffentlich klar, dass nur noch gut ein Jahr Zeit ist, um Sachsen zum führenden deutschen Forschungs- und Innovationsstandort zu machen. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wann wollen Sie damit beginnen? Mit den wenigen, aber sehr kostspieligen Vernetzungstreffen, bei denen im Wesentlichen Visitenkarten ausgetauscht werden? Das reicht sicherlich nicht. (Sören Voigt, CDU: Na, na, na!) Wo sind denn die greifbaren Ergebnisse? Wo sind denn wegweisende Patente aus Sachsen? Wo sind neu gegründete Unternehmen? Auf eine Anfrage unserer AfD-Fraktion konnte die Sächsische Staatsregierung nicht einmal ungefähr antworten, wie viele Unternehmen es in Sachsen gibt, die KI-Systeme entwickeln. So wird das nichts, meine Damen und Herren von der Staatsregierung. (Beifall bei der AfD) Und Drittens: In Sachsen gibt es kaum staatliche Förderungen für junge Visionäre im IT-Bereich. Wo ist sächsisches Geld für die Ausgründungsideen unserer jungen Wissenschaftler? Wo ist die staatliche Unterstützung für risikofreudige Kapitalgeber, die Sie angeblich nach Sachsen locken wollen? Sie geben Millionen Euro für sinnfreie Klimaprojekte aus; unsere jungen Erfinder dagegen schauen oft ins Leere. (Heiterkeit des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wenn Sachsen wirklich einer der führenden Standorte für künstliche Intelligenz werden soll, dann brauchen wir eigene sächsische IT-Start-ups, dann brauchen wir hier viel mehr erfolgreiche Ausgründungen aus unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die AfD fordert seit Jahren genau das: deutlich mehr staatliche Unterstützung für Ausgründungen aus Hochschulen. Aber passiert ist in dieser Zeit nichts. Die neu eingeführten Wissenschaftsmanager an Hochschulen haben uns zunächst optimistisch gestimmt, doch leider haben Sie, die Staatsregierung, diesen am Ende wieder den Wind aus den Segeln genommen. Anstatt ganz konkret Forschungstransfer in die Wirtschaft zu unterstützen, kümmern sich diese Wissenschaftsmanager heute auch um Studienorganisation und Qualitätssicherung. Sie sind quasi Mädchen für alles, aber leider keine Mädchen für IT-Startups. Dabei mangelt es unseren sächsischen Hochschulen nicht an Erfindergeist. Aber ohne notwendige staatliche Investitionen verstauben leider potentielle Patente aus Sachsen in den Schubladen der Universitäten, oder unsere jungen Erfinder wandern mit ihren Innovationen aus Sachsen einfach ins Ausland ab. Dagegen hilft auch nicht der undurchsichtige Förderdschungel der Sächsischen Aufbaubank, Herr Kretschmer. Wenn diese Förderung funktionieren würde, dann hätten wir hier in Sachsen viel mehr Ausgründungen aus unseren Hochschulen. Ich möchte Ihnen die Folgen nicht funktionierender staatlicher Förderung in Zahlen vor Augen halten: Allein im ersten Halbjahr 2023 wurden von insgesamt 3 Milliarden Euro Risikokapital in Deutschland lediglich 24 Millionen Euro in Sachsen investiert. Zum Vergleich: In Berlin erhielten Start-ups im gleichen Zeitraum rund 1,4 Milliarden Euro Risikokapital. Das heißt, in Sachsen werden nicht einmal 2 % der Gelder – wie in Berlin – in Start-ups investiert. Das ist leider Ihre traurige „besser, schneller, sicher“- Realität, Herr Kretschmer. Wir sind in Sachsen wirklich noch sehr weit entfernt von einem erfolgreichen Wissenstransfer und von erfolgreichen Ausgründungen. Deshalb sagen wir: Sachsen muss jetzt endlich richtig loslegen! Sie müssen erst einmal den Rückstand gegenüber anderen Bundesländern aufholen, bevor Sie hier vollmundig einen Führungsanspruch herausposaunen. Machen, nicht reden – sonst heißt es wieder über Ihre Politik, Herr Kretschmer: Nicht das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht. Meine Damen und Herren! Um Sachsen digital erfolgreich zu machen, müssen wir folgende Probleme lösen: Erstens. Die mangelhafte Breitbandabdeckung. Noch immer rangiert Sachsen beim Breitbandausbau im hinteren Drittel der Tabelle. Das hemmt unsere Unternehmen, aber auch Bildung und Forschung. Konzentrieren Sie sich endlich mehr auf schnellere und effizientere Verlegeverfahren für den Breitbandausbau, Stichwort: Microtrenching – so, wie es die AfD seit 2017 vorschlägt. Zweitens. Die mangelnde Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist lange bekannt; aber immer noch lässt man viele Forschungsinitiativen von sächsischen Unternehmen ins Leere laufen. Ich frage mich: Warum ist man bereit, auf Krampf ein Forschungszentrum für Astrophysik in die Lausitz zu pflanzen, aber die Initiative eines einheimischen Unternehmens für ein Forschungszentrum für neue Baustoffe wird abgeblockt? Wozu haben wir einen Wirtschaftsminister? Herr Dulig, was sagen Sie dazu? Drittens. Die mangelnde Förderung von digitalen Startups. Eine Bekannte von mir wollte vor wenigen Jahren eine Start-up-Gründung wagen. Sie benötigte fünf Millionen Euro von Investoren. Sie traf sich mit Investoren. Diese wollten ihr das Geld auch geben, fragten aber beim Treffen nach staatlicher Förderung in Form einer Beteiligung am Risikokapital. Diese Beteiligung gab es im CDU-regierten Sachsen natürlich nicht, und die Ausgründung scheiterte. Dies mag nur ein Beispiel sein, aber es zeigt, wo der Freistaat auf der Bremse steht. Übrigens, auch Ihr Lieblingsverein, Herr Kretschmer, Silicon Saxony, sieht das genauso wie wir. Wenn in Sachsen nur 2 % des Berliner Risikokapitals investiert werden, heißt das auch, das Sachsen um 98 % schlechter bei der Gründung neuer IT-Start-ups als Berlin ist. In Berlin funktioniert das auch ohne Geld vom Bund, Herr Schenk. Wir brauchen endlich mehr staatliches sächsisches Engagement; sonst brauchen wir uns in Zukunft auch über so schlechte Vergleichszahlen gegenüber anderen Bundesländern nicht zu wundern. Meine Damen und Herren! Diese drei eklatanten Mängel sind lösbar – mit mehr Geld, weniger Bürokratie und mehr staatlicher Rückendeckung für unsere jungen sächsischen Erfinder. Wir müssen jetzt endlich mehr Geld für unsere jungen IT-Start-ups zur Verfügung stellen. Wir müssen endlich mehr wagen; sonst verlieren wir endgültig den Anschluss an die Zukunft. Wer will, dass Sachsen ein Land der Unternehmensgründer wird, muss als Erstes gründungsfreundliche Standortbedingungen schaffen. Unternehmensfreundlichkeit und Gründungsfreundlichkeit sind die Aufgaben der Politik. Sie sind unsere Aufgaben als Politiker. Die können wir nicht einfach der künstlichen Intelligenz überlassen. Wir wollen ein starkes Sachsen im digitalen Zeitalter, wir wollen ein starkes Sachsen im Zeitalter der künstlichen Intelligenz. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Urban. Jetzt spricht für die CDUFraktion Kollege Eric Dietrich. Bitte.
Eric Dietrich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Schenk! Zu Beginn möchte ich Ihnen für die Wahl dieses wichtigen Themas danken. Dieses Thema wird enorme Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft und für alle Lebensbereiche haben. Ich glaube, es ist keineswegs übertrieben, wenn wir hier von der vierten industriellen Revolution sprechen. So, wie die Computer seit den Achtzigerjahren die Welt verändert haben und wie wir heute in nahezu allen Lebens- und Arbeitsbereichen Computer, Smartphones und Digitaltechnik einsetzen, wird die KI in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die Welt grundlegend verändern. Wir stehen heute also vielleicht dort, wo wir in den Achtzigerjahren mit Blick auf die Computer standen. Das sind große Chancen, aber zugleich auch große Risiken. Lassen Sie mich deshalb auf einige dieser Aspekte mit Blick auf unseren Freistaat eingehen. Erstens kann und wird KI unsere Mobilität grundlegend verändern. Beeindruckend ist, wenn man heute schon sieht, was mit autonomem Fahren in manchen Städten der Welt möglich ist. Selbstfahrende Taxis haben das Potenzial, den öffentlichen Personennahverkehr so zu revolutionieren, dass vor allem im ländlichen Raum viele Probleme, etwa die mangelnde Verfügbarkeit, gelöst werden. Andererseits kann KI zu einer Verringerung von Verkehrsstaus, der Umweltbelastung und von Unfällen führen. Aus meiner Sicht ist das ein riesiger Markt und ein riesiges Zukunftspotenzial. In diesem Bereich fehlen mir aber die deutschen Player. Zweitens kann und wird KI die Art und Weise, wie wir lernen, revolutionieren. Lernplattformen, die sich den Bedürfnissen der Schüler und dem Tempo jedes Einzelnen anpassen, werden aktuell entwickelt. Durch KI ist eine Eins-zu-eins-Betreuung möglich, die als Unterstützung von herkömmlichem Unterricht dient. Das wird weltweit und auch bei uns im Freistaat dazu führen, dass sich die Bildung verbessert. Ich bin deswegen dem Kultusministerium dankbar, das federführend für viele Bundesländer und mithilfe des Bundes ein Pilotprojekt „Digitalpakt Schule“ startet und damit diese Eins-zu-eins-Betreuung mit Hilfe künstlicher Intelligenz umsetzt. Drittens kann und wird künstliche Intelligenz unsere Gesundheitsversorgung revolutionieren. Durch die Analyse riesiger Datenmengen können Muster und Ausbreitung von Krankheiten erkannt, Diagnosen präziser erstellt und Behandlungsmethoden optimiert werden. Das wird natürlich zu einer effizienteren und zielgerichteten Patientenversorgung und einer besseren und wohnortnäheren Versorgung zum Beispiel im ländlichen Raum führen. Viertens bewegt mich, dass KI natürlich – wir haben es heute gehört – einen großen Einfluss auf unsere Wirtschaft haben wird. Automatisierung und KI-gesteuerte Tools erhöhen die Effizienz in vielen Berufen. Sie übernehmen Routineaufgaben und schaffen Raum für Kreativität und strategische Tätigkeiten. Sie werden aber auch Berufsbilder infrage stellen. Wir sehen auf der anderen Seite, dass in diesem Zusammenhang viel Potenzial für neue Berufe entsteht. Fünftens – dieser Punkt bewegt mich am meisten – kann und wird KI das Vertrauen in Politik und digitale Medien herausfordern. Die fortschreitende Entwicklung von Deepfake-Technologien ermöglicht die Erstellung täuschend echt wirkender, aber gefälschter Videos und Videoaufnahmen. Das erhöht das Risiko von Desinformationen gerade in einer mediengetriebenen Welt deutlich. Ich erinnere mich an eine Videoschalte von Bürgermeistern mit Vitali Klitschko, die auf der anderen Seite nur KI war, was man viel zu spät gemerkt hat. Das kann das Vertrauen in Politik deutlich erschüttern. Das alles kann man jetzt gut oder schlecht finden. Politik heißt aber auch, die Realitäten anzuerkennen und mit diesen umzugehen. Wir müssen uns also die Frage stellen, ob wir diese Prozesse gestalten oder ob wir nur Zuschauer sein wollen. Genau an dieser Stelle müssen wir über Sachsen sprechen. Wenn man an KI denkt – so ging es auch mir vor einiger Zeit –, denkt man an Amerika, an das Silicon Valley oder vielleicht auch an China. Denkt man aber auch an Deutschland und vielleicht an Sachsen? Wenn man dann etwas genauer hinschaut, wenn man mit vielen großartigen Menschen aus diesem Bereich spricht oder wenn man die von der Staatskanzlei initiierten KI-Kongresse besucht, versteht man schnell, dass auch wir in Sachsen eine ganz wichtige Rolle spielen. Wir, die Koalition, haben uns bereits im Koalitionsvertrag dazu bekannt, das Thema KI zu stärken und eine KI-Strategie zu erstellen. Daher freut es mich, dass dieses Thema schnell aufgegriffen wurde und wir nach einem sehr intensiven Prozess bereits im Herbst 2021 eine KI-Strategie in den Händen halten konnten. Dass diese Strategie von Beginn an in der Staatskanzlei angesiedelt und nicht auf viele einzelne Häuser verteilt ist und dass diese Fachregierungserklärung heute durch Sie, Herr Staatskanzleichef Schenk, gehalten wurde, unterstreicht zusätzlich die Wichtigkeit dieses Themas für uns, die sächsische Politik. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der CDU) Gleichzeitig bringen Sie mit den wiederkehrenden Veranstaltungen, zum Beispiel den Arbeitsgruppentreffen oder den KI-Kongressen, immer wieder die wichtigsten Akteure in diesem Bereich zusammen und fördern den Austausch. Es sind Akteure wie unsere tollen Hochschulen und Universitäten, die heute in vielen Bereichen mit KI arbeiten und an KI forschen. Sie haben den CASUS in Görlitz erwähnt, ein Institut für Big-Data-Forschung, das mit seinem breiten Ansatz weltweit einmalig ist. Wir haben in Dresden das Entwicklungszentrum für Automobilelektronik und künstliche Intelligenz von Infineon. Wir haben das Nationale Zentrum für Hochleistungsrechner und künstliche Intelligenz, das ScaDS.AI an den Universitäten Dresden und Leipzig. Ich würde es das sächsische Zentrum für KI-Forschung nennen. Mit Blick nach vorne – darin stimme ich Ihnen überhaupt nicht zu – werden auch die zwei neuen Großforschungszentren einen wertvollen Beitrag für die KI-Forschung und die Stärkung genau dieses Bereiches leisten. KI-Forschung hat nämlich etwas mit vielen Daten und Big Data zu tun. Genau in diese Kerbe schlägt das DZA, das Deutsche Zentrum für Astrophysik, in der Lausitz oder auch das CTC, das in den nächsten Tagen in Delitzsch eröffnet wird. Das sind die Punkte, die das weiter stärken werden. Aber auch die einmalige Verbindung zum hiesigen Halbleiterstandort bietet große Potenziale; denn neben der Software ist vor allem die Hardware eine wichtige Komponente für KI. Es werden derzeit Milliarden in die passenden Chips investiert. Dort wird viel Geld verdient; das ist ein Markt, von dem zukünftig auch Sachsen profitieren kann und muss. Es ist daher beeindruckend, dass wir mit der Ausgründung der TU Dresden, dem SpiNNcloud Systems, ein Start-up haben, das aktuell extrem energieeffiziente Neurochips nach dem Vorbild des menschlichen Gehirns entwickelt; eine Technik, die künstliche Intelligenz aus Sachsen zukünftig auf ein ganz neues Niveau heben kann und wird. Das sind wenige Beispiele, die zeigen, dass bereits eine Menge an Spitzenforschung und Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz in Sachsen vorhanden ist. Eine solche Dichte sucht im Bund ihresgleichen. Aus meiner Sicht sind wir in diesem Bereich ganz vorn mit dabei. Neben all diesen positiven Voraussetzungen gibt es auch eine Reihe von Risiken, die für Sachsen, für Deutschland, aber auch für die EU zu einem echten Hemmnis werden können, allen voran das Risiko einer Überregulierung durch den derzeit in Abstimmung befindlichen AI Act der EU. Bei diesem wichtigen Thema brauchen wir Leitplanken, und zwar auch, um das Vertrauen in die Technik zu stärken. Aber in einem internationalen Markt dürfen wir das Korsett nicht zu eng schnallen. Der AI Act muss KI in Europa auf Augenhöhe mit allen anderen Ländern der Welt ermöglichen. Dafür müssen wir uns auf allen Ebenen, vor allem in der EU, bitte einsetzen. Ein anderes großes Thema, das immer wieder diskutiert wird, ist der Datenschutz. Grundlage für gute KIs sind wichtige große Datenmengen. Gerade wenn wir über Medizin und über Verwaltung sprechen, muss es uns möglich sein, diese Daten auch mit Blick auf den Datenschutz, zu nutzen und unsere Maschinen mit diesen Daten zu füttern. Ich habe von einigen gehört, dass man sich, bei zu hohen Hürden – das ist aktuell schon der Fall – andere Länder sucht. Das ist in einer globalisierten Welt, somit in Ländern, in denen das einfache möglich ist, kein Problem. Lassen Sie uns also versuchen, den Datenschutz mit Augenmaß zu führen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Lassen Sie uns hoffen, dass es uns die Rahmenbedingungen auch in Zukunft ermöglichen, unsere sächsischen Stärken weiter auszubauen; denn: Wir Sachsen wollen Industrieland bleiben. Gerade mit Blick auf die manchmal abenteuerlich anmutende Energiepolitik kann man das nicht oft genug sagen. Wir wollen unseren Mittelstand als Rückgrat unserer Wirtschaft stärken, und zwar mit dem Ziel, wettbewerbsfähig in einem globalen Markt zu bleiben, der zunehmend von fortschrittlicher Technologie angetrieben wird. Das gelingt uns vor allem mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz, zum Beispiel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen sowie Produktions- und Warenwirtschaftsprozesse deutlich zu optimieren. Dafür müssen wir den Zugang zu diesen Technologien, die es in Sachsen gibt, einfacher ermöglichen; denn nur wenige Unternehmer können sich Spitzenforschung wirklich leisten. Es muss uns daher gelingen, die vorhandene Expertise in die Breite unseres Freistaates zu bringen. Deshalb freue ich mich sehr, dass Sachsen seit diesem Jahr eine Kompetenzstelle für künstliche Intelligenz in der DiAS beim Wirtschaftsministerium hat. Die Wissensvermittlung muss dabei eine Kernaufgabe sein. Dazu wünsche ich uns – auch von hier noch einmal – gutes Gelingen für diese wichtige Aufgabe. Bei dem Thema Potenzial muss und möchte ich noch ein weiteres Thema ansprechen, nämlich unsere Verwaltung. Schon jetzt können Tausende Stellen im Land und in den Kommunen nicht besetzt werden. Der Fachkräftemangel wird sich weiter verschärfen. Die Digitalisierung und die künstliche Intelligenz sind der große Hebel, an dem wir sitzen, um unsere Verwaltung zukunftsfest zu machen. Das ist Grund genug, die Kräfte auf die Integration von KI-gestützten Systemen zu konzentrieren, die eine effiziente Bearbeitung ermöglichen und somit langfristig zu erheblichen Einsparungen führen können. Herr Staatsminister, Sie haben einige Beispiele genannt. Trotzdem glaube ich, dass diese Anstrengungen aus meiner Sicht noch nicht ausreichen. Wir müssen hier sehr viel Kraft investieren. Wir geben pro Jahr viele Milliarden für unsere Kernverwaltung aus. Lassen Sie uns nur von einem Effizienzgewinn von 5 % ausgehen. Das ist ein unheimliches Potenzial, das in unserer Verwaltung und in der KI steckt. Es geht aber nicht nur um Einsparungen, sondern auch um die schnellere Bearbeitung von Anträgen oder darum, zumindest die gefühlte Bürokratie abzubauen, indem wir den großen Schatz, die in allen Bereichen unserer Verwaltung vorhandenen Daten, einfach intelligent verknüpfen und mit der KI bearbeiten lassen. Lassen Sie uns das bitte gemeinsam angehen. Ich sehe das für die Zukunft unseres Freistaates als elementar. (Beifall bei der CDU und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen mitten in einer digitalen Revolution, die den Computer in unserer Gesellschaft seit den Achtzigerjahren revolutioniert hat. Keineswegs war im Jahr 1990 klar, wie die Welt im Jahr 2023 aussehen wird. Ich will damit sagen: Es ist nicht zu spät, diese Geschichte noch intensiver mitzuschreiben. Gute Voraussetzungen dafür haben wir im Freistaat auf alle Fälle. Lassen Sie uns als Parlament diesen Prozess bestmöglich begleiten. Lassen Sie uns einen Schwerpunkt auf diesen großen innovativen Bereich legen. Lassen Sie uns unseren Teil dazu beitragen, dass sich unser Freistaat neben einem Silicon Saxony auch zu einem weltweit strahlenden KI oder AI Saxony entwickeln wird. Vielen Dank und Glück auf! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dietrich sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollege Brünler; bitte schön.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Staatsminister hat gesagt, wenn wir uns nicht um eine gewinnbringende Nutzung der KI kümmerten, würde die Entwicklung ohne uns stattfinden. Da hat er zweifelsohne recht. Er hat ausgiebig die Forschungsbemühungen in der sächsischen Wirtschaft und an den sächsischen Hochschulen hervorgehoben. Auch dem kann und will ich nicht widersprechen. Man kann über öffentliches Risikokapital und die allgemeine Förderbürokratie sprechen; aber das hat ja nicht nur mit KI zu tun. Wir sollten uns vielmehr klarmachen, wovon wir hier eigentlich reden, und KI nicht als Metapher für die Zukunft sehen. Vielen ist dies im Alltag das erste Mal richtig bewusstgeworden, als sie mit Siri richtig reden konnten und ihnen ChatGPT auf komplexe Fragen komplexe Antworten gibt, wobei man einschränkend sagen muss: manchmal gibt. Und das ist gerade der Punkt. Gerade ChatGPT ist nicht wirklich intelligent im Sinne von schlau, sondern greift wie eine Suchmaschine auf im Internet verfügbare Datenquellen zurück, bewertet nach mathematischen Kriterien deren Zuverlässigkeit und formuliert daraus einen mit hoher Wahrscheinlichkeit richtigen Sprachtext – nicht mehr und nicht weniger. Die Fehleranfälligkeit ist nicht geringer als bei einer herkömmlichen Suchmaschine, wobei diese ebenfalls seit Jahren auf das zurückgreift, was man zur künstlichen Intelligenz zählen kann. Das, was inzwischen viele darunter verstehen, ist nicht die eine große künstliche Intelligenz, die alles weiß und alles steuern kann, sondern das sind Anwendungen, die jeweils ein Bündel mehr oder minder intelligenter Einzelanwendungen sind, die wiederum von einem ebenfalls mehr oder minder intelligenten Dach zusammengeführt und gebündelt werden. KI ist also nicht das groß Metasystem, was alles bestimmt. KI ist vielmehr das, was uns inzwischen vielfach im Alltag begegnet, ohne dass wir darüber nachdenken und oftmals ohne dass wir es merken. Lernende Algorithmen sind hinreichend erforscht und im Alltag bereits üblich. Ähnliches gilt in vielen Fällen für Analysetools, die nichts anders machen, als auf der Basis von Trainings- oder Vergleichsdaten entweder klare logische Schlussfolgerungen zu ziehen oder Wahrscheinlichkeiten zu berechnen. Wir finden das inzwischen überall. Das beginnt bei mehr oder minder intelligenten Fahrzeugen und Haushaltgeräten und hört bei nutzerspezifischer Werbung im Internet noch nicht auf. Wenn die vom Minister zitierte Bitkom-Studie besagt, dass nur 15 % der Menschen im Alltag KI nutzen würden, so ist das nur die halbe Wahrheit. Die 15 % umfassen einfach diejenigen, die es bemerken; die anderen machen es unbewusst. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Das Problem ist eher, dass wir diese Ergebnisse, die uns KI erzeugt, nicht hinterfragen, sondern als objektiv wahr oder überlegen annehmen. Aber das sind sie nicht. Sie stehen für Wahrscheinlichkeiten und/oder sie stehen für vorher von menschlichen Entwicklern determinierten Überzeugungen. Herr Staatsminister sprach selbst davon, dass es unter Umständen schwierig sein wird, wenn wir uns auf Trainingsdaten verlassen, die einen klaren Fokus auf Nordamerika haben. Damit ist nicht gemeint, dass amerikanische Krebspatienten anders krank sind als europäische, oder dass amerikanische Optimierungsmodelle oder Graphentheorien anders funktionieren. Nein! Das Problem ist, dass Datenmodelle nicht objektiv sind. Sie spiegeln vielmehr konkrete gesellschaftliche Realitäten wieder und sind außerhalb dieser Bereiche nur begrenzt relevant. Herr Staatsminister hat über die deutsche Teilung gesagt: Der externe Blick darauf wird ein anderer sein als der deutsche. Deshalb ist weder der externe Blick noch der deutsche Blick falsch, sondern es ist einfach ein anderer Blickwinkel. Genau das hat Einfluss darauf, wie die Informationen und Datenstrukturen formuliert sind und welche Ergebnisse die KI erzeugt. Wenn wir bei den Daten sind, dann sind wir aber nicht nur bei der Datenqualität. Wir sind logischerweise auch schnell beim Datenschutz. Herr Staatsminister, Sie haben in Ihrer Rede kurz darauf hingewiesen, dass eigene europäische oder deutsche Datenmodelle natürlich unseren Datenschutzvorgaben entsprechen müssen. Damit haben Sie recht. Gleichzeitig verweisen Sie darauf, dass es noch eine Menge Datenschätze gebe, die man heben könne. Nun sind Sie nicht genau darauf eingegangen, was Sie damit meinen. Wenn wir von öffentlich gesammelten oder generierten Daten im Sinne dessen, was wir als Transformationsgesetz gefordert haben, ausgehen – und unser Ansatz geht weit über das Transparenzverständnis der Staatsregierung hinaus –, dann haben Sie uns auf Ihrer Seite. Sie haben das sogenannte Open-Data-Portal des Freistaates selbst kurz angesprochen. Oder meinen Sie es so, wie Sie es in einem Interview für den Wirtschaftsrat der CDU gesagt haben? Dort lautete Ihre Aussage etwas anders. Dort sagten Sie, dass datenschutzrechtliche Bedenken nicht jeglichen technologischen Fortschritt behindern dürften. Das stimmt zwar insofern, als man es nicht immer mit personenbezogenen Daten zu tun hat. Das kann und darf aber nicht die Ausrede dafür sein, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wir haben dafür ein funktionierendes Gesetz, welches nicht aufgeweicht, sondern besser durchgesetzt werden müsste. Wir brauchen kein spezielles Datenschutzgesetz für KI. Diejenigen, die das fordern, haben in der Regel nicht den technologischen Fortschritt im Sinn. Stattdessen reden sie jenen nach dem Mund, die wollen, dass – wenn sie einfach das Kürzel KI davor schreiben – sie sich herausreden können, um keinen Datenschutz betreiben zu müssen. Die oft vorgebrachte Ausrede, dass die Daten gar nicht direkt verarbeitet würden, ist nur eine Ausrede. Nach der Informationstheorie, die den Analyseanwendungen zugrunde liegt, ist klar, dass aus personenbezogenen Daten rekonstruierbare Fakten gespeichert werden. Damit gilt das Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise die DatenschutzGrundverordnung der EU. An beiden gibt es unter dem Deckmittel des Fortschritts nichts zu rütteln. Es gibt keinen Grund für Extrawürste bei Datenkraken im Deckmantel der KI-Forschung. Wenn Sie in dem von mir erwähnten Interview die Kritik von Datenschützern an Spracherkennungsprogrammen wie Alexa oder Siri kritisieren, dann gehen Sie fehl, Herr Staatsminister. Die Kritik macht sich nicht an einer Spracherkennung fest. Es geht darum, dass diese Anwendungen per se darauf angelegt sind, Nutzerdaten zu sammeln, zu analysieren und auszuwerten. Das Versprechen ist es, das Leben bequemer zu machen. Im Grunde geht es um das massive Abgreifen persönlicher Daten, meist ohne dass sich die Nutzer dessen wirklich bewusst sind. Wenn solche Anwendungen per Definition sicher auch zum weiten Feld der KI gehören, so sind sie doch eher als Datenkraken zu bezeichnen. Wenngleich das eine eher eine kommerzielle Anwendung ist und das andere eher gesellschaftspolitischen Repressionen dient: Vom Grundverständnis her sind die Ansätze vom chinesischen Social-Score-Modell, dem man sich nicht entziehen kann, gar nicht so weit entfernt. Wenn man das kritisiert, dann ist man nicht technologiefeindlich. Es geht gar nicht so sehr um die Datenanalyse und darüber, was die eigentliche Aufgabe der KI ist, sondern um die Art der Datenerhebung: quasi voll automatisch und im Vorbeigehen. Big Data und KI gehören zwar zusammen; sie sollten aber nicht die Rechtfertigung dafür sein, alles zuzulassen. Das hat auch nichts mit der Auswertung von offiziell verfügbaren Daten zu tun. Ein Forschungsinstitut, welches bereits medizinische Daten erfasst, kann diese auch gegen die Einwilligung der Betroffenen auswerten. Das geht so oder so schon, auch mittels KI. Wenn man die medizinische Diagnose-KI und Siri auf eine Stufe stellt, dann versucht man im Nebel der KI, die ganzen semi-legalen Spielzeuge der Datenkrakerei zu legitimieren und noch neue Quellen für Personendaten zu schaffen. Das ist ein Unterschied. Die KI ist keine Rechtfertigung, den Datenschutz abzuschaffen und alles zu durchleuchten und zu speichern. Das ist ein gesellschaftspolitischer Ansatz und hat nichts mit der KI und den dafür notwendigen Voraussetzungen zu tun. Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der KI-Strategie des Freistaates ist neben einer zentralen Säule auch von ethischer Verantwortung die Rede. Der Minister hat dazu nicht viel gesagt, nur, dass im kommenden Jahr die Pläne, einen diesbezüglichen Beirat einzurichten, vorgestellt werden sollen. Die Frage ist folgende: Was soll der Beirat beraten und entscheiden? Meistens geht es um Extremsituationen wie zum Beispiel: Wen soll die KI zuerst retten? Die drei Senioren oder zwei Kinder? Im Grunde geht es um Antworten, bei denen wir uns auch jenseits der KI schwertun, richtige Antworten zu finden. Zwar ist es nicht falsch, sich über solche Fragen Gedanken zu machen. Die KI aber wird uns keine Antwort auf moralische Fragen geben, die wir selbst nicht klären können. Viel wichtiger wäre es, die Zuverlässigkeit und Objektivität der der künstlichen Intelligenz zugrundeliegenden Daten und Algorithmen zu hinterfragen. Schöpft die KI aufgrund einer objektiven Wissensbasis eine objektiv wahre Antwort, oder haben wir lediglich ein mit hoher Wahrscheinlichkeit treffendes und in seiner Tendenz sogar schon vorher festgelegtes Ereignis? Das ist bei Leibe nicht das Gleiche. Es geht nicht darum, dass die KI ethisch vertretbare Werte erzeugt, sondern darum, wie verlässlich und objektiv dieses Ergebnis ist. Eine gute Frage wäre in diesem Zusammenhang folgende: Kann es gelingen, die Hersteller von solchen Algorithmen und KI nach ähnlichen Maßstäben, wie es bei der IT zum Beispiel in der Luftfahrt üblich ist, zu Beweis- und Dokumentationspflichten zu bewegen? Ich sage das gerade vor dem Hintergrund, nicht vor einer undurchschaubaren KIBlackbox zu stehen. Sehr geehrter Herr Staatsminister! Die Ausführungen von mir sind bisher alle sehr allgemein gehalten. Das hat seinen Grund. Wenn wir über den Freistaat reden, dann stellt sich natürlich auch die Frage, wie sich das auf den Freistaat und seine Verwaltung niederschlägt. Sie haben das Thema angerissen und auch auf die Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg verwiesen. Wirklich konkret geworden sind Sie leider nicht. Sie haben mehr über die Uni Breslau gesprochen als über die Rolle der KI in der Landesverwaltung. Dazu hätte man sich schon genauere Ausführungen gewünscht. Wenn Sachsen vorn mitspielen möchte, dann muss das natürlich auch für den Staat selbst gelten. Man hat fast den Eindruck, als sei es wie mit dem Onlinezugangsgesetz. Beides hat zwar nicht zwangsläufig miteinander zu tun. Bei beiden klaffen Anspruch und Wirklichkeit aber etwas auseinander. Herr Staatsminister, Sie sprachen von einem möglichen künftigen Pilotprojekt. Das vertröstet doch sehr auf morgen, vielleicht sogar auf übermorgen. Dabei haben wir so viele Baustellen vor uns, bei denen KI zwar kein Allheilmittel ist, mit dem alles besser wird, aber wo sie sicherlich einen Beitrag leisten kann. Es ist noch gar nicht so lange her, da haben wir hier über die Bürokratie gesprochen. Fragen des Personals stehen auch immer wieder im Raum. Wie viel Personal brauche ich für welche Aufgaben? Wo können einfache Verwaltungsabläufe und technische Assistenzsysteme – nichts anderes ist die KI – zu einem Umbau der Verwaltung führen? Ich hoffe, dass wir dazu beim nächsten Mal mehr hören. Das liegt letztendlich im direkten Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung, im Bereich dessen, was Sie tatsächlich machen können. Zum Schluss bleibt noch die Hoffnung des Staatsministers, dass uns das Ganze klüger macht. Das muss sich noch erweisen. Wenn wir glauben, dass die KI unsere Probleme löst, indem sie für uns objektiv richtige Entscheidungen trifft oder gar metaphysische Wahrheiten generiert, dann wird das mit Sicherheit nicht passieren. Wenn wir dem jedoch offen und kritisch hinterfragend gegenüberstehen, die KI als Werkzeug verstehen und in den Alltag implementieren, dann wird sie auch den von vielen erhofften Nutzen stiften, und zwar ohne dass man Angst vor irrationalen Weltuntergangszenarien haben muss. In diesem Sinne vielen Dank! (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Herr Kollege Dr. Gerber für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Herr Kollege.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Schenk! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern mit der Antwort von 738 KIWissenschaftlern auf eine Frage beginnen, die das AI Impact Survey im Oktober 2022 gestellt hat. Die Frage lautete wie folgt: Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass die menschliche Unfähigkeit, zukünftige fortgeschrittene KISysteme zu kontrollieren, zum Aussterben der Menschheit oder ähnlich dauerhafter und schwerwiegender Entmachtung der menschlichen Spezies führt? – Wohlgemerkt, in dieser Frage steht keine Jahreszahl, also kein Zieldatum. Die Hälfte der KI-Forscher geht davon aus, dass es eine 10- prozentige oder höhere Wahrscheinlichkeit gibt, dass dies eintrifft. Sie können sich folgende Frage einmal stellen: Würden Sie in ein Flugzeug steigen, von dem die Hälfte der Ingenieurinnen und Ingenieure sagt, dass Sie bei jedem zehnten Flug abstürzen? Ich persönlich kann die Frage aus den Survey nicht mit Sicherheit beantworten. Es gibt aber viele gute Gründe, die dagegensprechen. Ich glaube, dass es eine deutlich drängendere Frage gibt, mit der wir alle uns viel eher beschäftigen müssen; aber dazu später mehr. Wenn wir also die künstliche Intelligenz in Zukunft in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens vermehrt einsetzen möchten – ich halte das für sinnvoll –, dann sollten wir uns gut überlegen, wie wir das tun. Dass wir alle bereits seit langer Zeit mit den Auswirkungen der KI konfrontiert sind und teilweise die Chance verpasst wurde, mit Regulierung ungünstigen Effekten entgegenzusteuern, sieht man in einem verwandten Beispiel: den sozialen Netzwerken. Dort wurde am Anfang auch mit Nützlichkeit der künstlichen Intelligenz geworben, zum Beispiel, dass jeder eine Stimme bekommt, Gleichgesinnte einfacher findet oder Produkte einfacher platziert werden. Was passiert jedoch in der Realität? Meiner Meinung nach wird zu wenig über die Auswirkungen dieser auf Engagement optimierten KI-Algorithmen gesprochen. Apps werden absichtlich so produziert, dass Menschen immer weiter scrollen. Das führt zu Abhängigkeiten, schlechter mentaler Gesundheit, verkürzten Aufmerksamkeitsspannen, Polarisation in der Gesellschaft oder Desinformation. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Politik, auf Wahlen, das Aufwachsen, Journalismus usw. Wenn wir KI in der Zukunft verstärkt einsetzen wollen, dann müssen wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen, und diese müssen klar und sicher sein. Vielleicht lohnt es sich, einen Schritt zurückzutreten und zu klären, worüber wir hier eigentlich reden. Der Unterschied zwischen diesen KI-Algorithmen und dem normalen oder regelbasierten Programmieren ist der: Während bisher die Eingabe und die Regeln zur Verarbeitung der Eingabe bekannt waren und die Ausgabe gesucht wurde, verläuft das bei KI-Systemen komplett anders. Hier sind die Eingabe und die Ausgabe bekannt; aber die Regeln zur Verarbeitung werden gesucht. Das ist ein fundamentaler Unterschied in der Herangehensweise, der es auch so schwermacht, genau nachzuvollziehen, warum eine Entscheidung wie getroffen wurde. Auf diese Weise konnte man zum Beispiel 1997 den weltbesten Schachspieler Kasparow, 2011 die besten Jeopardy-Spieler und 2016 auch den besten Go-Spieler der Welt schlagen. Warum blieb damals die öffentliche Diskussion über KI aus? Weil es Programme waren, die speziell auf einen Anwendungsfall trainiert und angepasst waren. Diese Generative PreTrained Transformer – oder auch GPTs genannt, mit übrigens nur wenigen 100 Zeilen Code und bekannt durch ChatGPT – haben diese Technologie einem extrem breiten Publikum für quasi beliebige Zwecke zugänglich gemacht. Die Idee, die dahintersteckt, ist die, dass alles als eine Art Sprache behandelt wird. Es ist also völlig egal, ob ich Text, Bild, Musik, Video, MRT-Aufnahmen oder DNA bearbeite. Damit wird alles in alles übersetzbar. Fortschritte in einem Gebiet werden plötzlich anwendbar in einem anderen. Damit steigt massiv die Geschwindigkeit, mit der geforscht wird. Die Anwendungsfälle sind genauso unbegrenzt wie abgefahren. Es ist zum Beispiel möglich, mittels MRT-Aufnahmen die Gehirnströme einer Testperson zu analysieren und daraus zu rekonstruieren, auf welches Bild die Person in dem Experiment geschaut hat. Ich kann das mündlich extrem schlecht wiedergeben. Aber in dem dazugehörigen Paper kann man eindeutig die Vorher-/Nachherbilder sehen. Da sieht man eindeutig, dass die Menschen auf eine Giraffe, eine Feuerwehr oder einen Baseballspieler geschaut haben. Man kann damit in Richtung einer Traumanalyse gehen. Es gibt weitere Beispiele: Forschende untersuchen über handelsübliche WLAN-Router und KI-gesteuerte Algorithmen anhand von Wifi-Signalen, mit welchen unterschiedlichen Haltungen Menschen in Räumen auftreten. Es werden maßgeschneiderte metallorganische Gerüste aus einem nicht durch Menschen durchsuchbaren Lösungsraum auf ihre Wirksamkeit hin untersucht, um beispielsweise durch direkte Luftabscheidungen CO aus der Atmosphäre zu entfernen. Es wird künftig häufiger Deepfakes inklusive der passenden Stimme geben. Das ist ganz besonders relevant für alle Menschen, die in diesem Raum sitzen, weil von Ihnen allen genügend Video- und Audiomaterial zur Verfügung steht, um diese Algorithmen dafür zu trainieren. Wenn wir über KI sprechen, dann müssen wir auch über den zunehmenden Energieverbrauch und den Ausstoß von CO -Äquivalenten sprechen. Prof. Herbrich hat das in seiner Keynote auf der 2. KI-Konferenz sehr eindrücklich ausgeführt. KI kann einerseits dazu beitragen, die Steuerung von Batterien – und davon sind mit steigender Tendenz inzwischen wahrscheinlich schon Milliarden im Einsatz – energieeffizienter zu gestalten. Das ist ein Forschungsthema, das man auch von Sachsen aus unbedingt besetzen sollte. Andererseits führt die Integration von KISchnittstellen zwangsläufig zu einem höheren Energieverbrauch. Nach Prof. Herbrich kommen heute 4 bis 8 % des weltweiten Stromverbrauchs bereits aus der IT. Aktuell existieren gerade zu den großen kommerziellen Modellen keine Daten; diese werden einfach nicht veröffentlicht. Ich gehe davon aus, dass die Energiekosten des laufenden Betriebs viel höher als die in der Trainingsphase sind. Die Untersuchungen, von denen ich sprach, liefern näherungsweise Ergebnisse. Beispielsweise wird für ChatGPT geschätzt, dass 3 600 Server und 30 000 Grafikkarten im Einsatz sind, und zwar mit einem Stromverbrauch an einem Tag, den 280 Haushalte in einem Jahr benötigen. Selbstverständlich sind hier die Produktionskosten von Chips, Transport und weitere Faktoren noch nicht eingerechnet. Würde man KI zukünftig für jede Google-Suche einsetzen, dann stiege der Bedarf auf 500 000 Server und 4 Millionen Prozessoren sowie 77 Gigawattstunden Strombedarf. Das ist für Microsoft sicher ein verlockender, wenn auch extrem teurer Weg, hier wertvolle Prozente im Markt der Internetsuche zurückzugewinnen. Das alles sind keine Ausschlusskriterien, aber wir müssen es in Zukunft mit bedenken. Es muss sichergestellt sein, dass genügend erneuerbarer Strom für die Rechenzentren verfügbar ist und dass möglichst nur für die Gesamtgesellschaft hilfreiche Modelle gefördert, entwickelt und eingesetzt werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Welt der Software in Zukunft eine offene sein wird. Kollaboration ist das Mittel der Wahl, egal, ob bei der KI oder beim OZG-Verfahren zur Hundesteuer. Die Losung „Es ist schon alles programmiert, aber noch nicht von jedem“ kann es nicht sein. Zur Wahrheit gehört, dass die meisten OZG-Verfahren sicherlich ohne KI umgesetzt werden können. Jetzt komme ich zu dem anfangs erwähnten drängenderem Problem. Wenn es unser Ziel ist – das ich teile; ich zitiere hier den Ministerpräsidenten –, dass Sachsen zu einem der führenden Forschungs- und Innovationsstandorte für künstliche Intelligenz werden soll, dann müssen wir aufpassen, dass wir handlungsfähig bleiben. Nach der ersten KI-Welle im vergangenen Jahr haben sich einige wenige Player am Markt durchgesetzt. Das sehe ich ein wenig anders als Herr Schenk an dieser Stelle. Dazu gehören OpenAI, die übrigens alles andere als offen sind, Google, Microsoft usw. Diese Firmen lobbyieren gerade für eine extrem strenge Regulierung von KI. Damit würden sie sich in Zukunft allein den Markt aufteilen und Innovationen ersticken. Das sehe nicht nur ich so, sondern auch Yann LeCun, einer der 100 einflussreichsten Menschen auf dem Gebiet der AI laut einer Liste des „Time Magazine“, Turing-Award-Preisträger, manchmal auch „Godfather of AI“ genannt. Er sagt: „In einer Zukunft, in der KI-Systeme dazu bestimmt sind, das Sammelbecken für das gesamte menschliche Wissen und die menschliche Kultur zu bilden, müssen die Plattformen Open Source sein und frei zur Verfügung stehen, damit jeder zu ihnen beitragen kann. Offenheit ist der einzige Weg, um KI-Plattformen das gesamte menschliche Wissen und Kultur widerspiegeln zu lassen.“ Welchen Einfluss eine derartige Monopolstellung auf unsere Demokratie, auf unsere Kultur und unsere Vielfalt hätte, möchte ich mir wirklich nicht vorstellen. Im Übrigen gehen viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler davon aus, dass Open-Source-KI-Modelle unschlagbar werden; denn die Open-Source-Community ist weltweit deutlich größer, als es jede einzelne Firma sein kann. Das ist auch ein Punkt, den der französische Premier Macron anscheinend verstanden hat, als er in seiner Rede bei Frankreichs Top-Tech-Konferenz sagte: „Wir glauben an Open Source.“ Es geht aber bei offener KI nicht nur um Algorithmen, sondern noch um mindestens drei weitere Flaschenhälse, die bedacht werden müssen. Das sind Daten, Fachkräfte und die Rechenkapazität, um diese Modelle überhaupt trainieren zu können. Die Daten – so viel sollte offensichtlich sein – müssen offen und vorurteilsfrei sein und für jeden frei zur Verfügung stehen. Wir brauchen mehr Daten, aber bitte nicht im PDF-Format. Wir brauchen klare Wege, dass Content Creator, egal ob Programmiererin oder Maler, eine Chance haben, nicht ausgebeutet zu werden und eine finanzielle Beteiligung zu erhalten. Macht man das nicht, dann erzeugt man den gegenteiligen Effekt und erhält weniger Daten, da Menschen aufhören, ihre Werke öffentlich zu teilen. Diese Entwicklung ist jetzt schon beobachtbar. Beim Thema Fachkräfte ist die sächsische Forschungslandschaft bei der KI-Grundlagenforschung sowohl inhaltlich als auch räumlich breit aufgestellt. Es gibt 23 außeruniversitäre Einrichtungen, 24 Hochschulfakultäten und Institute, die an KI-Methoden forschen, egal ob es das Institut für angewandte Informatik ist, das KI-Labor des Umweltbundesamtes, das ScaDS.AI. Ich habe gestern noch einmal nachgezählt: 155 Publikationen zu diesem Thema allein 2023. Die Kompetenzstelle für KI des Freistaates, die Fraunhofer-Gesellschaft, das Helmholtz-Zentrum, die LeibnizGemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft – alle forschen und arbeiten an unglaublich spannenden Projekten, die ich mir teilweise schon anschauen durfte. Da wäre zum einen eine Analyse im SARDINE-Projekt zur Wiedernutzbarmachung von Braunkohletagebauen – eine im Hinblick auf den demografischen Wandel und den damit eintretenden Verlust an Kenntnis des analogen Sachstands in der Verwaltung enorm sinnvolle Arbeit. Es gibt zum anderen KI-Verfahren im CoyPu-Projekt zur Verbesserung des Krisenmanagements der deutschen Wirtschaft. Dabei werden mithilfe von Daten aus wirtschaftlichen Wertschöpfungsnetzwerken qualitative und tagesaktuelle Erkenntnisse über Fakten und Trends abgeleitet. Ich bekomme in den Gesprächen auch mit, dass leider immer häufiger rassistische Ressentiments gegen Mitarbeitende und Studierende vorkommen. Das ist ein Trend, der nicht anhalten darf und sich in Zukunft ändern muss. Besonders sinnvoll ist auch, dass Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig mit Technologien in Kontakt kommen. Mit Projekten, die es in die KI-Strategie des Freistaates geschafft haben – beispielsweise dem Fabmobil, Jugend hackt, Initiative Digitale Schule oder Meet the Robots –, gibt es viele verschiedene Angebote. Ich gehe nicht davon aus, dass das reicht. Meiner Meinung nach müssen alle Menschen wissen, was KI kann, was sie nicht kann, was „Prompts“ sind und was ich tun kann, wenn ich eine Nachricht mit dem Trump-Snapchat-Filter bekomme und wie ich mich gegen Fake News wehren kann. Wir brauchen digital mündige Bürgerinnen und Bürger in einer zunehmend digitalen Welt. Es bleibt noch der dritte Flaschenhals: Die Rechenkapazität. Aktuell ist der Zugang dazu extrem beschränkt und teuer. Außerdem gibt es mit NVIDIA nur einen großen Anbieter mit einem Marktanteil von 90 %. Es findet also wieder eine Konzentration in den Händen einiger weniger Konzerne statt, die wiederum davon profitieren, die Einzigen zu sein, diese Modelle zu trainieren und den Zugriff dazu zu vermarkten. Somit können wir in Sachsen die klügsten Leute der Welt forschen lassen. Wenn wir dann auf den Segen der internationalen Cloud-Providern angewiesen sind, um diese Modelle laufen zu lassen, haben wir im Prinzip nichts gekonnt. Von daher begrüße ich es sehr, dass die Uni Leipzig hier ein eigenes KI-Rechenzentrum in Sachsen plant und damit in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Verfügbarkeit von genügend Rechenkapazität für KI-Anwendungen leistet. Um im Wettkampf der Großmächte nicht zerrieben zu werden, muss in Zukunft die EU einen größeren Beitrag leisten. Diesbezüglich stimme ich Herrn Schenk zu. Der Deutsche Verband Large-scale Artificial Intelligence Open Network schlägt zum Beispiel eine öffentlich finanzierte und demokratisch verwaltete Forschungseinrichtung vor, die in der Lage ist, KI-Modelle im großen Maßstab zu entwickeln. Die Idee einer vertrauenswürdigen interoperablen und für alle offenen digitalen Infrastruktur wird übrigens auch von Präsident Macron und Ursula von der Leyen unterstützt. Zum Schluss möchte ich noch meinen herzlichen Dank an Frau Prof. Lauber-Rönsberg und Frau Prof. Platow von der TU Dresden bzw. vom ScaDS.AI aussprechen, die auf dem zweiten Sächsischen KI-Kongress die Vorteile eines sächsischen KI-Beirats vorgestellt haben. Ein unabhängiger Beirat, losgelöst von politischen Einflüssen, kann maßgeblich dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in KI zu stärken. Von daher freue ich mich über die Ankündigung von Herrn Schenk zur Vorstellung des Rates – ich hoffe bei der nächsten KI-Konferenz im April – durch die Aufbereitung und Einordnung technischer Entwicklungen usw. Noch ein Zitat von Frau Prof. Rönsberg. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Dr. Gerber, die Zeit ist abgelaufen.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Ja, ich höre sofort auf. – Um mit den Worten der Ministerin für Wissenschaft und Technologie des UK beim AI Summit letzte Woche zu schließen: Wenn wir das Vertrauen in der Bevölkerung nicht nachhaltig aufbauen, dann werden wir die Potenziale von KI in unserem Gesundheitssystem, der Verkehrswende und der Bekämpfung der Klimakrise nicht nutzen können. Das wäre doch die größte Tragödie, die wir uns vorstellen können. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Gerber sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht Kollegin Friedel für die Fraktion der SPD; bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon sehr bemerkenswert, dass im Gegensatz zu der Debatte heute Morgen eine Debatte zu diesem Thema offenbar sehr sachlich – manche würden es vielleicht sogar als langweilig empfinden – abläuft. Aber ich glaube, das liegt daran, dass sich alle Redner sehr sachlich mit dem Thema auseinandersetzen. Vielleicht sollten wir einfach öfter über Intelligenz sprechen. Ich habe, als ich das Thema der Regierungserklärung auf dem Zettel sah, einen Fehler gemacht. Ich habe mich verlesen und habe ein „s“ unterschlagen und las: Sachsen stärken für das KI-Zeitalter. Ich dachte: Das ist ja mal eine coole Debatte. Wir reden darüber, wie wir Sachsen für das KI-Zeitalter, das vor uns liegt, stärken. Nun habe ich von Bob Ross gelernt: Es gibt keine Fehler, es gibt nur „Happy Little Accidents“. Deshalb nehme ich das einmal als einen kleinen glücklichen Unfall und spreche darüber, wie wir Sachsen für das KI-Zeitalter stärken. Ich kann das auch deshalb tun, weil meine Vorredner so viele andere profunde Ausführungen gemacht haben. Ich will das an zwei Schlagworten oder Beispielen für Anwendungen von künstlicher Intelligenz tun. Beispiel Nr. 1: Voice Cloning, Beispiel Nr. 2: ITS, also Intelligente tutorielle Systeme. Da ahnen Sie es schon, da kommt die Bildungspolitikerin. Deshalb beginne ich einmal mit dem Voice Cloning: die Möglichkeit, Stimmen nachzuahmen und dadurch Audiomaterial zu generieren, und zwar aus allen möglichen Stimmen, für die nur eine Dateivorlage vorliegt. Das kann man jetzt schon ausprobieren. Das ist total unterhaltsam, wenn man sich selbst im Video sieht, wie man lippensynchron mit eigener Stimme perfekt französisch spricht, obwohl ich im wirklichen Leben über „je ne sais pas“ überhaupt nicht hinauskomme. Oder Johnny Cash den Barbie-Song singen zu hören. Das haben manche von Ihnen vielleicht schon einmal versucht. Ich kann nur empfehlen, das auf YouTube zu schauen. Solches Voice Cloning ist aber natürlich nicht mehr so witzig, wenn dann in einem Fake-Video Wolodimir Selenski vermeintlich zur Kapitulation der Ukraine aufruft, oder wenn Annalena Baerbock Worte in den Mund gelegt werden, die sie nie gesagt hat. (Lachen des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Da sind wir beim Thema Deepfakes, und ich kann mir vorstellen, was bei Ihnen auf dem Handy so passiert. Solche Deepfakes sind eine große Herausforderung für unser Alltagsleben; denn etwas, was bisher für uns alle galt – ich habe das mit meinen eigenen Augen gesehen, ich habe das mit meinen eigenen Ohren gehört; das bietet keine Sicherheit mehr, zumindest nicht bei medial vermittelter Wirklichkeit. Diesbezüglich muss man sich klarmachen: Natürlich gab es früher schon gefälschte Bilder. Schon in den russischen Fotografien der Zwanziger- und Dreißigerjahre wurden Widersacher herausretuschiert. Aber die Verfügbarkeit, die Schnelligkeit, die Qualität, mit der das jetzt möglich ist, die katapultiert uns in ein neues Zeitalter. Wie kann man Sachsen stärken? Natürlich gibt es mit dem Umgang von Deepfakes oder im Umgang mit Fake News verschiedene Möglichkeiten – das Debunking –, das heißt das nachträgliche Aufspüren von solchen Fake News, das Aufdecken zum Beispiel der Faktenfinder der Tagesschau. Das ist ein wichtiges Instrument. Ich glaube, diesbezüglich werden mittelfristig auch neue Aufgaben für uns Länder und für die Medienaufsicht, für die wir zuständig sind, zukommen. Ich denke, das werden wir in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen, zu diskutieren; in der nächsten hoffentlich schon. Zweiter Punkt: die Regulierung. Diese diskutieren wir gerade auf europäischer Ebene, nämlich die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Das wird sicher hilfreich sein, möglicherweise für eine Übergangszeit. Das ist aber auch schwierig. Wenn wir wissen, dass bereits jetzt in vielen Softwareanwendungen KI drinsteckt und mein Foto, das ich einfach nur etwas schöner beleuchten lasse, was aber ansonsten echt ist, eigentlich diesen KI-Stempel bekommen müsste, dann stellt sich die Frage: Wie setze ich solche Kennzeichnungen ein, und was können diese am Ende für uns als Verbraucher sagen? Strategie Nummer drei: das Prebunking, also Menschen dagegen zu wappnen, dass sie auf Deepfakes reinfallen, indem man gesunden Menschenverstand, Logik, Kontextverständnis stärkt. Dazu gehört auch, dass es Quellen gibt, denen man wirklich vertrauen kann. Diese Qualitätsgarantie – deshalb ist sie uns so wichtig, Herr Gahler – gibt der öffentlich-rechtliche Rundfunk ab. Genau in diesem Bereich ist er unverzichtbar und von enormen Wert. Ich bin froh, in einem politischen System zu leben, von dem man sagen kann: Weil es demokratische Kontrolle gibt, kann ich dem öffentlichen Rundfunk vertrauen und nicht wie in China, Russland oder früher in der DDR davon ausgehen, dass alles, was in der Zeitung steht, Lug und Trug ist. So ist es eben nicht. Die zweite große Prebunking-Methode ist natürlich die Bildung. Zur Bildung komme ich gleich. Zum Voice Cloning noch: Ich habe jetzt über Risiken gesprochen, aber es liegen auch große Chancen darin. Alles, was im Bereich Dolmetschen und Simultanübersetzung passiert, könnte in kürzester Zeit zu einem völlig neuen Niveau kommen. Ich weiß nicht, wer von Ihnen von Douglas Adams den „Babelfisch“, den man sich so ins Ohr steckt, kennt. Das ist keine absurde Zukunftsvision mehr. Das werden wir in ein paar Jahren spätestens erleben. Manche, die das Buch wirklich gelesen haben, werden sich jetzt an diese ironische Wendung erinnern, dass es danach, als sich die Menschen besser verstanden, zu noch mehr Kriegen kam. Aber gut, das passiert vielleicht nicht. Ganz praktisch heißt das für uns in Sachsen zum Beispiel: Eine solche Technik macht es möglich, dass wir künftig nicht mehr nur eine Stunde im Monat ein sorbischsprachiges Programm im MDR haben, sondern dass wir der Zweisprachigkeit in unserem Land gerecht werden können, das gesamte MDR-Programm nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Sorbisch zur Verfügung stellen können. Es ist Sachsens Stärke, dass wir mit der SOTRA-App ermöglicht haben, dafür die Grundlagen zu legen. ITS – Intelligente tutorielle Systeme. Was heißt das und welche Chancen liegen darin? Solche Systeme ermöglichen, dass Inhalte und das Einüben von Wissen tatsächlich auf den jeweils individuellen Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler passiert. Was heißt das? Wenn ich mathematische Übungsaufgaben mache, erkennt die Lernsoftware, dass ich das und das nicht verstehe, weil ich offenbar das Konzept von Brüchen nicht verstanden habe. Dann springt es zurück und vermittelt mir das Konzept von Brüchen, damit ich weiterlaufen kann. Das ist ein großer Gewinn. Wir haben viel über Lernrückstände in der Corona-Zeit geredet, und ITS – intelligentes tutorielles System – ist die Möglichkeit, Lernrückstände aufzuholen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Diese Situation kennen vielleicht manche von uns aus ihrer Schulzeit, ab irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr mitgekommen zu sein und dann aufgegeben zu haben. Bei mir war das so mit Chemie ab Klasse 8 – das kann man eigentlich vergessen –, da habe ich keine richtigen Kenntnisse mehr erworben, weil eine Zwischenstufe fehle. Das kann künftig der Vergangenheit angehören. Das ist eine große Chance, weil es uns ermöglicht, die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern in den Mittelpunkt zu stellen, ihr gerecht zu werden und sie gleichzeitig in unserer Schulstruktur nicht zum Hindernis werden zu lassen. Dann ergeben sich neue Chancen, Stichwort Gemeinschaftsschule. Wir müssen Kinder gar nicht mehr sortieren und äußere Differenzierungen schaffen, weil die Differenzierung im Unterricht passiert. Das wird uns dabei helfen, wieder wohnortnahe Schulen, kurze Schulwege und gemischte Milieus in unserem Schulsystem zu ermöglichen. Natürlich kann KI bei falscher Anwendung Bildungsprozesse auch stören oder entwerten. Wenn die besondere Lernleistung vom Schüler mit ChatGPT geschrieben wird und wenn sie dann vom Lehrer mit einem KI-Grader benotet wird, dann kann ich das Ganze auch lassen bzw. zwei Maschinen sich unterhalten lassen. Das lenkt den Blick darauf, worauf es jetzt eigentlich ankommt, wenn wir über Sachsens Stärken für das KI-Zeitalter reden. Wir müssen neu darüber diskutieren, welchen Zweck Bildung hat. Was müssen wir in den Vordergrund stellen? Das hat viel mit der Unterrichts- und Prüfungskultur zu tun, die wir in unseren Schulen an den Tag legen. Es ist nicht ausschließlich wichtig, was ich auswendig lerne, sondern Interaktion und Kommunikation sind wichtig, also beziehungsreiches Lernen. Problem- und projektorientiertes Lernen wird viel wichtiger, weil das meine Möglichkeit ist, gesunden Menschenverstand auszubilden und dann mit Gefahren und Chancen von KI umgehen zu können. Und natürlich geht es auch um Inhalte und nicht nur um die Art und Weise, wie ich Unterricht mache. Wir müssen nicht alle Menschen zu KI-Experten machen. Ohne Frage ist es gut, dass wir Informatik haben; wir müssen aber sicherstellen, dass eine Anwendungskompetenz für die Mensch-Maschine-Interaktion besteht. Das können wir in jedem Fach machen. Die Grundlage dafür ist, dass ich eine gewisse Ahnung von Logik habe. Wo kommt Logik jetzt vor? In der Oberschule einmal in Informatik Klasse 7, ansonsten ist das nicht Bestandteil des Lehrplans. Dabei ist Logik Grundlage für das Verstehen, wie solche Maschinen funktionieren. Ich muss nicht selbst programmieren können. Genauso wenig muss ich selbst Aspirin herstellen können, aber ich muss die Risiken und Nebenwirkungen verstehen. Ich bekomme in Biologie mit, was bestimmte Stoffe machen, und ich muss in allen anderen Fächern auch mitbekommen, wie die Logik von KI überhaupt funktioniert. In einer Welt, in der die Mensch-Maschine-Interaktion immer mehr Raum einnimmt, wird die Mensch-Mensch-Interaktion umso wichtiger. Das heißt, dass Themen wie Psychologie und Kommunikation, Ethik und Philosophie an unseren Schulen viel mehr stattfinden müssen. Wir müssen auch von der Vorstellung Abschied nehmen, dass jeder am Ende seiner Schulzeit das Gleiche weiß. Nein, darum geht es gar nicht. Wir haben jetzt die Chance, KI-unabhängige Alltagskompetenzen stärker in den Mittelpunkt zu stellen, Grundbildung zu definieren, Lernen lernen und da, wo Fähigkeiten und Neigungen sind, vertieftes Verständnis auszubilden. Ein bisschen flapsig ausgedrückt: KI ermöglicht uns die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsideals der griechischen Antike, nur ohne Sklaven und mit Frauen. Sachsen stärken heißt, unser Schulsystem auf beste Bildung im KI-Zeitalter neu auszurichten und die Lehrerausbildung zu reformieren, sodass Lehrkräfte diese neue Aufgabe als Lernbegleiter meistern können. Sachsens Stärke dabei ist, dass wir schon einige Schritte gehen. Wir machen uns Gedanken darüber, wie Weiterbildung funktionieren kann und wie es nicht nur in Schulen, sondern auch bei Erwachsenen gelingt, Fähigkeiten und Fertigkeiten für das KI-Zeitalter zu vermitteln. Wir machen uns natürlich Gedanken, wie das Bildungssystem der Zukunft aussieht. Der Prozess Bildungsland 2030 – ich stehe immer wieder hier vorn dazu – beinhaltet die Frage, was Kinder und Jugendliche in Zukunft können müssen. Ich würde mich sehr freuen, gerade laufen die Regionalkonferenzen – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
Sabine Friedel SPD
– vielen Dank –, wenn die Sachlichkeit, mit der diese Debatte geführt wird, sich beim Bildungsland 2030 fortsetzt, wenn wir uns nicht künstlich aufregen – „keine Hausaufgaben mehr, wirklich?“ –, sondern sachlich fragen, wozu und wie Bildung künftig passieren soll. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Damit hätten wir die erste Rederunde absolviert. Ich frage die Fraktionen, ob es Interesse an einer zweiten Rederunde gibt. Ich frage zuerst die CDU-Fraktion. – Kein Interesse. Die AfD-Fraktion? – Kollege Gahler, bitte schön.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bei der heutigen Fachregierungserklärung zum Thema „Sachsens Stärken für das KI-Zeitalter“ hatte ich, das muss ich zugeben, denselben Lesefehler wie die Kollegin Friedel. (Sabine Friedel, SPD: Mal sehen, was Sie daraus machen?) Wenn wir über die künstliche Intelligenz reden wollen, sollten wir erst einmal über die natürliche Dummheit reden. Wir sind noch nicht einmal in der Lage, zwingend notwendige und überlebenswichtige Zahlungen an Landwirte hinzubekommen, weil die Stümper nicht in der Lage sind, eine Software so anzupassen, dass das Geld rechtzeitig zur Auszahlung kommt. (Beifall bei der AfD) Aber abgesehen vom Titel und von diesem Fehler will ich aus meiner Erfahrung zu diesem Thema Stellung nehmen. Ich habe mir vier wichtige Bereiche des Lebens herausgenommen. Einige sind von besonderer Bedeutung, auch Vorredner sind bereits darauf eingegangen, und vorab möchte ich die Position der AfD bezüglich der Forschung und Entwicklung im Hinblick auf KI umreißen. Wie bereits bei der Kernkraft und anderen Wirtschaftsthemen steht die AfD für eine ergebnisoffene Forschung und Entwicklung, deren Ziel es sein muss, den Bürgern das Leben zu erleichtern, ihm zu dienen und zu nutzen sowie ihnen ein Leben in Wohlstand, Freiheit und Sicherheit zu ermöglichen. Weniger Staat, viel Freiheit! (Beifall bei der AfD) Für die Wirtschaft gilt: Jegliche Forschung und Entwicklung sollte ermöglicht und unterstützt werden, solange sie dem Wohl Deutschlands, Sachsens und seiner Bevölkerung dient, die Freiheit, die Gesundheit und den Wohlstand der Bürger nicht verletzt und wenn sie nicht kriegerischen Zwecken oder ausländischen Interessen dient. Vorredner haben bereits gesagt, dass viele Konzerninteressen im Ausland liegen. Kommen wir zum ersten Gebiet für die Nutzung von KI. Aufgrund der desaströsen Politik von Staatsminister Piwarz und seiner Vorgänger haben wir mit verschiedenen Problemen im Bildungsbereich zu kämpfen. Während ein Wasserkopf im LASuB eine Mangelwirtschaft verwaltet, welche DDR-Verhältnisse in den Schatten stellt, wäre der gezielte Einsatz von KI ein Mittel, den Lehrermangel zumindest zu mildern und hilfsweise Bildung für Schüler anzubieten, um bei verschiedenen Themen für die Zukunft nicht gänzlich chancenlos zu sein, (Widerspruch bei den LINKEN – Glocke des Präsidenten) wie beispielsweise in der Medizin, in der Bildung, in der Forschung und natürlich in der KI. Daher ist der Einsatz der KI sinnvoll, wenn man für standardisierte Lernprozesse intelligente Tutorsysteme, (Staatsminister Christian Piwarz: Intelligente tutorielle Systeme! Sie haben eben keine Ahnung!) wie Frau Friedel bereits ausführte, mit individualisierter Rückmeldung einsetzt. – Herr Piwarz, Sie haben die Ahnung? Herr Dietrich führte das auch bereits aus. Zurzeit kommt es bei naturwissenschaftlichen Fächern häufig zu massiven Stundenausfällen. Das ist Ihre Schuld. Besonders betroffen sind Fächer wie Biologie, Physik, Mathe und Chemie. Es wäre ein Leichtes, zum Beispiel im Fach Biologie intelligente Tutorsysteme und Module einzusetzen, um Naturgesetze zu unterrichten und zu erklären. (Widerspruch des Staatsministers Christian Piwarz) Allerdings bleiben dabei ideologische Projekte wie Gendergedöns auf der Strecke, da bei der künstlichen Intelligenz die natürliche Dummheit keine Chance hat. (Beifall bei der AfD) Die Abmilderung beim Stundenausfall in Biologie könnte die fehlende Vorbildung bei der Ausbildung in medizinischen Berufen verhindern, womit wir bereits beim nächsten Thema wären. Insbesondere in der Medizin und im Gesundheitswesen generell haben wir in Sachsen großen Nachholbedarf und endemische Personalprobleme. Diese wurden durch eine verfehlte Politik auf Bundes- und Landesebene geschaffen. Die Personalengpässe könnten teilweise durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz abgemildert werden. Bereits heute kann KI in der Krebs- und Tumorforschung – das wurde bereits ausgeführt – unterstützend eingesetzt werden. OP-Roboter sind keine Fiktion. Der Einsatz von KI in der Psychotherapie ist bereits möglich. Wichtig ist trotzdem, dass die Fähigkeit der Ärzte erhalten bleibt; ein Deskilling, also eine Abnahme oder ein Verlust der eigenen Fähigkeiten, sollte nicht erfolgen. Wichtig ist hierbei immer, dass der Einsatz und die Entwicklung der KI einer strengen, engen Überwachung, Kontrolle und Zulassung unterliegen, dass Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze gesetzlichen Anforderungen entsprechen und einem fachlichen und ethischen Monitoring unterliegen, um abenteuerliche Entwicklungen, wie bei den Corona-Impfstoffen, zu verhindern und den Menschen nicht zu schaden. (Beifall bei der AfD) Leider wurde über die Möglichkeit der Schädigung, beispielsweise durch die Corona-Impfstoffe, nur unzureichend berichtet – wie bereits in der Vergangenheit bei Contergan oder dem Schweinegrippeimpfstoff. Doch dies liegt daran, dass die öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung bereits heute der digitalen Transformation unterliegt. Fast alle großen Plattformen sind in ausländischer Hand und unterliegen verschiedenen Formen der Zensur, der Kontrolle und des Framings. Diese werden beschönigend als „Kuratierung“ und „Moderation“ bezeichnet. Tatsächlich ist es eine Meinungsmodellierung. Statt die Meinungs- und Pressefreiheit zu stärken, werden weltweit, auf EU-Ebene und in Deutschland, Versuche unternommen, die Meinungs- und Pressefreiheit zu beschränken. Durch den Digital Services Act, den European Media Freedom Act, den Data Governance Act, den Artificial Intelligence Act, den Digital Markets Act und die Machwerke von demokratisch nicht legitimierten NGOs, wie dem European Council on Tolerance and Reconciliation, sollen EU-Superbehörden legitimiert werden, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) die die Meinungs- und Pressefreiheit weitestgehend unterdrücken und eine Berichterstattung über Missstände wie die Integrations- und Migrationspolitik verhindern. (Sabine Friedel, SPD: Ja, genau, davon steht nichts in den Zeitungen!) Die KI der meinungsbildenden Plattformen kamen mit Faktenfindern und Correktiv-Artikeln gar nicht hinterher. Heute wissen wir: Pegida hatte recht. Thilo Sarrazin hatte recht. Ein brillanter Analytiker – auch ohne KI. (Lachen der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Rico Gebhardt, DIE LINKE – Beifall bei der AfD) An dieser Stelle sei nur an die Facebook- und Twitter-Files erinnert, wobei Regierungsstellen massiv versucht haben, die öffentliche Meinungsbildung und die Wahlentscheidung zugunsten eines Kandidaten zu beeinflussen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das haben die Russen gemacht!) Ähnliches kann in anderen Ländern angenommen werden. Man muss Elon Musk danken, dass er Twitter davon befreit hat (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh!) und auf die staatlichen Eingriffe hinwies. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wow! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Auslagerung der Kontrolle und Überwachung auf private Unternehmen mittels KI birgt die Gefahr der anlasslosen Zensur. Und wer meint, der öffentlich-rechtliche Rundfunk (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) ist noch ein Hort der Recherche und Aufklärung, der sollte sich nicht täuschen lassen. Während der Kommunal- und Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt wurde die Berichterstattung des MDR komplett durch KI generiert. Wenn aber die Berichterstattung des MDR bereits jetzt durch KI erfolgt, warum sollte man die GEZ weiter erhöhen, statt senken? (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Der MDR setzt beispielsweise die Software KIVI des Anbieters Condat AG ein. Diese Software wird auch bei den Landesmedienanstalten zur Aufsicht über die neuen Medien eingesetzt, um beispielswiese Twitter, Telegram, WhatsApp, aber nicht Facebook zu überwachen und zu kontrollieren. Warum nicht Facebook? Weil Facebook sich weigert und sagt, das würde Datenschutzrichtlinien überschreiten und es käme zum Bruch des Datenschutzes bei Facebook. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Warum ist das bei anderen möglich? Die KI-Software arbeitet dabei mit Bild, Wort und anderen Mustern. Sie wird von Mitarbeitern der Firma mit einer Whitelist gefüttert. So sind beispielsweise Veröffentlichungen der Rosa-Luxemburg-Stiftung, des Zentralrats der Muslime und von der Stasi-Stiftung Amadeu Antonio (Empörung bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –
Franziska Schubert GRÜNE
Was? Wie bitte? Verleumdung! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD –
Kerstin Köditz Die Linke
Frechheit! Unverschämtheit!) nicht von Kontrolle und Überwachung betroffen. Alle anderen natürlichen und juristischen Personen schon. Ansonsten wird auf das Zensurmodul von Amazon gesetzt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, ja!) Eine Prüfung durch den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten erfolgte laut Kleiner Anfrage nicht. Da auch Daten von Kontakten gespeichert werden, ist es fraglich, wer darauf Zugriff hat, was mit den Daten passiert und wie sie weiterverwendet werden. Jedes Foto einer Schulanfangsfeier unterliegt höheren Maßstäben, als diese unkontrollierte Vorratsdatenspeicherung. Damit kommen wir zur Verwaltung: Anstelle der Digitalisierung der Verwaltung und dem Einsatz von KI nach estnischem Vorbild wird an der Einführung und Nutzung von Systemen wie Palantir und CABER gearbeitet. Nimmt man noch die Einführung des digitalen Euros hinzu, so muss man eine Totalüberwachung der Bürger befürchten. Herr Brünler hat es bereits ausgeführt. Deshalb ist es wichtig, einen Blick in die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema Mensch und Maschine zu nehmen. Darin wird ausführlich auf Chancen und Risiken eingegangen – aber dort versagt der Ethikrat nicht wie beim Thema Corona. Wichtig ist weiterhin: Der Krieg in unterschiedlichen Teilen der Welt zeigt, dass die Nutzung der KI im militärischen Bereich auch Gefahren bietet und birgt. Die emotionslose KI unterscheidet beim Drohneneinsatz nicht, ob es ein Täter oder ein wehrloses Opfer, wie ein Kind oder ein alter Mensch ist. Deshalb ist die Ethik zu prüfen und dort ist ein Einsatz sehr fraglich. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?) Die AfD ist für die sinnvolle Nutzung der KI zum Wohle und Nutzen der Bürger und Unternehmen. Wir sind für Meinungs- und Pressefreiheit und dagegen, den Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Wir sind für die soziale Marktwirtschaft und gegen ein Social Scoring nach chinesischem Modell. Aber darüber müssen wir uns gar nicht so viele Gedanken machen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nö, das stimmt! – Weiterer Zuruf) – Ja, das stimmt. – Denn die KI ist Strom und Strom ist kostenintensiv. Und billigen Strom haben wir dank der schwarz-rot-grünen Bundespolitik der aktuellen und vergangenen Regierung nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das wird zu teuer!) Deshalb ende ich hier. (Sören Voigt, CDU: Das ist gut!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gahler sprach in dieser zweiten Rederunde für die AfD-Fraktion. Jetzt frage ich noch einmal die Fraktion DIE LINKE: Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann frage ich nochmals in die Runde: Gibt es eventuell noch Redebedarf seitens der Fraktionen für eine dritte Rederunde? – Das sehe ich nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die fraktionslosen MdL haben ebenfalls keinen Redebedarf angemeldet. Somit ist die Aussprache zur Fachregierungserklärung beendet und dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Jüdisches Leben in Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Ist das Grundrecht auf Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 43 Minuten, AfD 33 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle Solidarität mit Israel – Jüdisches Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion CDU das Wort. Ich übergebe an Herrn Kollegen Hartmann. Bitte schön, Herr Kollege.
Christian Hartmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Und ich grüße sehr herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinden Sachsens. Es ist ein trauriger und tiefst erschütternder Anlass, der uns heute hier zusammenbringt. Am 7. Oktober 2023 ereignete sich der größte Massenmord an Jüdinnen und Juden seit dem Holocaust. Hunderte Unschuldige wurden ermordet, verletzt, verschleppt und gedemütigt. Erneut wurde das israelische Volk mit ungeheuerlicher Brutalität und Grausamkeit angegriffen und uns ist bewusst, dass der Terrorakt der Hamas zivile Opfer auf beiden Seiten fordert. Ich bin Ihnen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinden in Sachsen, daher sehr dankbar, dass Sie trotz dieser schrecklichen Ereignisse unserer Einladung gefolgt sind, um der Aktuellen Debatte „Solidarität mit Israel – Jüdisches Leben in Sachsen schützen“ beizuwohnen. (Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung) Im 75. Jahr seiner Gründung sieht sich der israelische Staat erneut mit einer massiven und grausamen terroristischen Bedrohung konfrontiert. Tausende Menschen wurden getötet und verletzt sowie 250 Menschen verschleppt. Ein solcher Terrorakt ist durch nichts zu rechtfertigen. Sachsen und die CDU-Fraktion stehen an der Seite Israels. Nicht nur unsere besondere historische Verantwortung fordert uns dazu auf, es ist auch ein Gebot der Menschlichkeit und der Empathie. Umso schlimmer und unerträglicher Stunde Solidarität mit Israel – Sachsen schützen Fraktion CDU Massenmigration ohne Ende: Asyl noch zeitgemäß? Fraktion AfD 14 Minuten, SPD 12 Minuten, Staatsregierung zweimal je 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen damit zu Debatte Leben in Sachsen schützen Fraktion CDU sind die antisemitischen Äußerungen auf Demonstrationen, die Angriffe auf jüdisches Leben und die Drohungen gegen die Menschen, die mit dem Terror der Hamas direkt oder indirekt konfrontiert sind. Daher verurteilen wir die schier unfassbaren Sympathiebekundungen und antisemitischen Ausfälle auf Kundgebungen in ganz Deutschland auf das Schärfste. (Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung) In Sachsen werden wir keine Feiern und Solidaritätsbekundungen mit den Mördern, der Hamas, dulden. Antisemitische Hetze und das Gutheißen von Verbrechen sind eine Straftat und angesichts des Ausmaßes des Hamas-Terrors geradezu widerwärtig. Wir werden solches Verhalten in keiner Weise tolerieren, sondern mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgen. Hamas-nahe Vereine, die nachgewiesenermaßen den antisemitischen Hass der Terroristen verbreiten, gehören verboten, und entsprechende Versammlungen, auf denen Hass und Hetze gegen das israelische Volk und unsere jüdischen Mitbürger verbreitet werden, müssen untersagt werden. Sie stellen eine Gefahr für das jüdische Leben in Deutschland und die öffentliche Sicherheit insgesamt dar. Ich bin daher Staatsminister Schuster und der sächsischen Polizei sehr dankbar, dass sie den Schutz jüdischer Einrichtungen in Sachsen konsequent verschärft haben. Jüdinnen und Juden müssen sich in unserem Freistaat sicher fühlen – und das ohne Wenn und Aber. (Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung) Seit über 1 700 Jahre gibt es jüdisches Leben in Deutschland. Jüdisches Leben und die jüdische Kultur gehören zu Sachsen und die Sicherheit Israels ist für uns Deutsche Staatsräson. Beides ist für uns sowohl Verpflichtung als auch Aufgabe. Antisemitismus scheint leider auch in Deutschland für immer mehr Menschen akzeptabel zu sein. Es ist ein Zustand, der mich schreckt und betroffen macht. Insbesondere dürfen wir unsere Augen nicht vor dem importierten Antisemitismus und dem wachsenden Hass gegen den Staat Israel in unserem Land verschließen. Das Zivilgesellschaftliche Lagebild Antisemitismus – welches gestern vom Antisemitismusbeauftragten vorgestellt wurde – zeigt deutlich, dass wir es in Deutschland mit massivem islamischen Antisemitismus zu tun haben. Wir dürfen uns davon nicht einschüchtern lassen und keinen Millimeter von unserer Haltung abweichen. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Für Hass und Hetze ist kein Platz in unserem Staat. Hierfür gilt null Toleranz. Kritik an der israelischen Regierung und der Politik kann, darf und muss es geben. Aber sie darf nicht als das herüberkommen, was sie leider viel zu häufig ist: purer Antisemitismus. Für Antisemitismus gibt es in unserem Land keinen Platz. Gern zitiere ich unseren geschätzten Landtagspräsidenten: „Leider ist die üble Wurzel des Antisemitismus nicht eingegangen. Daran dürfen wir uns nie gewöhnen. Jüdinnen und Juden müssen bei uns in Sachsen sicher sein.“ (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir leben gemeinsam in einem demokratischen und rechtsstaatlichen Land, das die freie Ausübung der Religion garantiert. Daher können wir nicht zulassen, dass der Terror im Nahen Osten für antisemitische Hetze in Sachsen missbraucht wird. Mit Recht fordern die jüdischen Gemeinden von der deutschen Gesellschaft, sie nicht ausschließlich als Opfer des Antisemitismus wahrzunehmen, Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
Christian Hartmann CDU
sondern als ganz normale kulturelle und religiöse Gruppe. Insofern tragen wir alle dafür Verantwortung, dass jüdisches Leben bei uns nicht hinter hohen Mauern und nicht hinter kugelsicheren Pforten stattfinden muss. Ich sage an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion laut Ja zum jüdischen Leben in Sachsen. Damit möchte ich meine Ausführungen beenden. (Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hartmann sprach für CDU-Fraktion. Für die Fraktion der AfD spricht nun Kollege Hütter.
Carsten Hütter AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Am 03.11.2023 sagte Ministerpräsident Kretschmer im ZDF Morgenmagazin: „Wir können doch nicht all diese ganzen Leute ins Land lassen und uns dann beschweren, dass hier israelische Fahnen verbrannt werden. Was ist das für eine Politik?“ Werte CDU! Werter Herr Minister! Diese Politik, die Politik der offenen Grenzen, ist Ihre Politik, meine Damen und Herren. „Diese ganzen Leute“ – wie Sie sie nennen, Herr Ministerpräsident – sind bekanntlich unter der „CDU-wirschaffen-das-Regierung“ ins Land gelassen worden. Und nun beschweren ausgerechnet Sie sich, dass israelische Fahnen in Deutschland verbrannt werden? Nun beschweren Sie sich über die massenhafte bildungsferne Zuwanderung? Jetzt beschweren Sie sich über vollkommen überforderte Länder und Kommunen? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Herr Ministerpräsident, Sie mögen ja wie unser Bundeskanzler an massiver Vergesslichkeit leiden – die Bürger tun es nicht und die AfD-Fraktion im Hohen Haus ebenfalls nicht. (Beifall bei der AfD) Von CDU bis GRÜNE hören wir seit drei Wochen mahnende Sonntagsreden, in denen die Gewalt gegen Juden in unserem Land verurteilt wird – und heute wieder. Es gebe keinen Platz für Antisemitismus, heißt es gebetsmühlenartig in den Statements. Jetzt brauche es harte Antworten des Rechtsstaates. Das Problem an diesen Formulierungen ist nur: Sie klingen zwar kernig, aber das Gegenteil ist die Realität. Überall in Deutschland – leider auch in Sachsen – ist sehr wohl jede Menge Platz für islamischen Extremismus gegen Juden. In Berlin, Essen, Düsseldorf und vielen weiteren Städten wurde in den letzten Tagen und Wochen sogar buchstäblich dafür Platz gemacht. Zigtausende Islamisten konnten ungestört antisemitische Parolen über deutsche Straßen schmettern. Salafisten haben auf Transparenten in unseren Städten die Einrichtung des Kalifats gefordert – und das alles leider nicht zum ersten Mal, wie man meinen könnte, wenn man Scholz, Habeck und vielen Unionspolitikern glauben kann. Diese Entwicklung ist seit Jahren zu beobachten, und unmissverständlich davor gewarnt – und das von Anfang an, meine Damen und Herren – hat nur die AfD. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren, eine Wahrheit, die Sie hier im Saal nicht hören wollen, die aber besonders auch in Sachsen zutrifft. Auf einer Pro-Palästina-Demo am 14.10.2023 in Dresden rief die Menge: „Tod, Tod Israel“. Auf den Schildern waren unsägliche Parolen zu lesen wie: „Es gibt kein Israel!“, „Israel gleich Nazis!“ Anstatt gegen die Aussagen und Schilder sofort vorzugehen, erfasste die Polizei die Vorgänge erst im Nachhinein. Demonstrationsexzesse – wie diese in Dresden – sind völlig inakzeptabel und zeigen die massive Schiefstellung in unserem Land. Wieso geht man hierbei nicht genau so vor wie gegen unbescholtene Bürger bei Corona-Demonstrationen? Wenn aggressive Migranten auf unseren Straßen den Hamas-Terror bejubeln, wird tatenlos zugeschaut. Samthandschuhe statt Wasserwerfer. Betretenes Schweigen statt Sitzblockaden. Wo bleibt die Durchsetzung des Rechts mit aller Konsequenz, die Kanzler Scholz am 12. Oktober 2023 im Bundestag lauthals versprochen hat? Wo bleiben die Festsetzungen und erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei den jüngsten antijüdischen Demonstrationen? Wie häufig wurde das Aufenthaltsrecht der Demonstranten kontrolliert, wie viele Verhandlungen und Strafverfahren eingeleitet? Wie häufig wurden Abschiebungen geprüft und eingeleitet? Glauben Sie, die Bürger merken diese Ungleichbehandlung nicht? Halten Sie unsere Bevölkerung wirklich für so dumm? – Mehr in einer zweiten Rederunde. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Hütter. Kollege Gebhardt spricht nun für die Fraktion DIE LINKE; bitte schön.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, gut und vor allem wichtig, dass wir uns heute im Sächsischen Landtag mit dem Thema Solidarität mit Israel und dem jüdischen Leben in Sachsen auf Antrag der CDU beschäftigen. Gleich vorweg will ich eines klarstellen: Wir als LINKE kämpfen aus Überzeugung gegen jede Form des Antisemitismus und heucheln diesen Kampf nicht – wie es die AfD gerade gemacht hat – vor, nur um gegen Muslime zu hetzen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Josef Schuster, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, sagte über die AfD: Ich bin der Meinung, dass es seitens der demokratischen Parteien keine Zusammenarbeit mit einer Partei geben darf, die in großen Teilen nationalistisch, rassistisch und völkisch ist, einer Partei, die ganz klar auch Nazi-Ideologie verkörpert. – Herr Hütter hat bewiesen, dass Josef Schuster recht hat. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –
Carsten Hütter AfD
So ein Unsinn, Herr Gebhardt!) Der Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober war ein unfassbares Verbrechen. Soldaten und Zivilisten, Israelis und Menschen aus anderen Ländern, Männer, Frauen und Kinder wurden vergewaltigt, gefoltert, ermordet – einzig deswegen, weil sie Jüdinnen und Juden waren. Es war das schlimmste Pogrom seit dem Zweiten Weltkrieg, ein barbarischer Ausbruch des Antisemitismus. Weltweit haben daraufhin unzählige Menschen ihre Solidarität mit Israel bekundet. Das ist ein gutes Zeichen. Aber es gab auch Verblendete in der muslimischen Welt – und auch im Westen –, die das Massaker vom 7. Oktober als Befreiungstat rechtfertigten. Aber der feige Mord an Unschuldigen ist nie etwas anderes als ein Verbrechen. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Die Hamas kämpft nicht für die Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser, die sie selbst unterdrückt, sondern für die Vernichtung des Staates Israel. Wer diese Organisation verherrlicht und auf deutschen Straßen „Tod den Juden!“ ruft und sogar jüdische Menschen und Institutionen angreift, ist ein Antisemit und muss für seine Taten bestraft werden. Das gilt übrigens völlig unabhängig von der Herkunft der Täter oder der Täterinnen. Jüdinnen und Juden müssen sich in Deutschland sicher fühlen. Dafür muss keine Staatsräson bemüht werden, das ist eine Frage der Menschlichkeit und der Toleranz. Für uns als demokratische Sozialistinnen und Sozialisten ist klar: Niemand, der antisemitische Vorurteile pflegt, kann sich als links bezeichnen und zu uns gehören. (Beifall bei den LINKEN) Der Krieg, der jetzt im Nahen Osten tobt, sorgt auch in Deutschland und in Sachsen für Angst und Wut. Wie schon oft in den vergangenen Jahren wird in der Öffentlichkeit nur noch in Kategorien von Freund und Feind gedacht. Dieses Schwarz-Weiß-Denken befördert ganz gewiss nicht Frieden; denn der kann nur durch Verständigung und Ausgleich wachsen. Es ist falsch, Menschen als Feinde Israels zu denunzieren, nur weil sie auf das Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung hinweisen. Israel hat das Recht, sich gegen die Überfälle und den Raketenbeschuss der Hamas zu verteidigen und die verschleppten Geiseln zu befreien; jedoch muss der Staat Israel dabei das Völkerrecht achten. Wir als LINKE bleiben bei unserer Überzeugung: Der Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern lässt sich nicht militärisch lösen, sondern nur dadurch, dass zwei Staaten geschaffen werden, in dem Jüdinnen und Juden sowie Araberinnen und Araber in Sicherheit leben können. Auch die Menschen in Palästina brauchen eine Perspektive für Frieden, Wohlstand und Selbstbestimmung. Wir sehen außerdem mit großer Sorge, dass dieser neue Krieg die Gefahr einer globalen Eskalation weiter erhöht. Es ist ein großes Glück für uns alle, dass nach dem Grauen der Shoah in Deutschland inzwischen wieder jüdisches Leben erblüht. Es wurden neue Synagogen für jüdischen Gemeinden gebaut. Jüdische Restaurants, jüdische Theater und jüdische Vereine gehören wieder zu unserer Kultur. In Chemnitz gibt es seit Längerem einen jüdischen Kindergarten, und endlich wurde jüdischer Religionsunterricht dem katholischen und evangelischen gleichgestellt, auch wenn wir als LINKE der Meinung sind, dass Religion kein Unterrichtsfach in Schulen sein sollte. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als LINKE werden uns jedem Versuch entgegenstellen, Jüdinnen und Juden zu bedrohen oder zu verletzen. Der größte Feind, den Jüdinnen und Juden in Deutschland haben, ist und bleibt aber die antisemitische extreme Rechte. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Gebhardt. Kollegin Schubert spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinden in Sachsen! Am 7. Oktober 2023 wurde die größte Zahl jüdischer Menschen seit Ende des Zweiten Weltkrieges an einem Tag getötet. Für die jüdischen Menschen bedeutet dieser Tag eine Zeitenwende. Die Terrororganisation Hamas ging mit einer Barbarei und einer unvergleichbaren Brutalität vor, die sprachlos macht. Sie filmte all das, die gesamten Gräueltaten, und stellte sie online – ein Pogrom in Echtzeit übertragen. Das sind keine Freiheitskämpfer. Das sind Terroristen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Sehr bewusst war auch der Zeitpunkt gewählt: am Ende des Laubhüttenfestes und 50 Jahre nach Beginn des JomKippur-Krieges am 6. Oktober 1973. Diese Zeitenwende für Jüdinnen und Juden bedeutet: Die Gewissheit eines sicheren Staates Israel für Juden ist erschüttert. Was für eine Zäsur! Der Schock über das nicht Geglaubte und doch Geschehene darf unsererseits in Deutschland, in Sachsen nicht in Zurückhaltung, Schweigen, Relativierung oder Rückzug münden. Nein, wir müssen, wir können und wir werden sehr klar benennen, wo wir stehen und weshalb, wer die Täter sind und was wir tun können. Es gibt keine Alternative zur klaren Haltung gegen jede Form von Antisemitismus. Es gibt keine Rechtfertigung für Hass gegen Jüdinnen und Juden und es gibt kein „Ja, aber …“. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Das Recht Israels, sich gegen die Bedrohung durch seine Feinde mit allen nötigen Mitteln zu verteidigen, steht für uns außer Frage. Das, was die Hamas macht, ist barbarisches, unmenschliches und sinnloses Morden, das immenses Leiden schafft – in Israel und in Gaza. Die Anzahl antisemitischer Straftaten ist massiv angestiegen, auch in Deutschland. Auf Demonstrationen werden antisemitische Parolen gerufen. Es ist wahr, was Vizekanzler Robert Habeck gesagt hat. „Während es schnell große Solidaritätswellen gibt, etwa wenn es zu rassistischen Angriffen kommt, ist die Solidarität bei Israel rasch brüchig. Dann heißt es, der Kontext sei schwierig. Kontextualisierung darf hier aber nicht zu Relativierung führen.“ Es ist notwendig, die Solidarität mit Israel auch vor dem Hintergrund des morgigen Gedenktags zur Reichspogromnacht zu sehen. Die Reichspogromnacht war der Auftakt der Vernichtung jüdischen Lebens in Deutschland – die Shoah. Daraus erwächst unsere historische Verantwortung für Israel. Wenn wir vom Existenzrecht und der Sicherheit Israels als Staatsräson sprechen, dann ist das keine leere Worthülse, sondern es ist ein Bekenntnis. Ich zitiere dazu Konrad Adenauer, der es für mich zeitlos auf den Punkt gebracht hat: „Wer unsere besondere Verpflichtung gegenüber den Juden und dem Staat Israel verleugnen will, ist historisch, moralisch und politisch blind. Der weiß nichts von der jahrhundertelangen deutsch-jüdischen Geschichte und nichts von den reichen Beiträgen, die von Juden zur deutschen Kultur und Wissenschaft geleistet worden sind. Er begreift nicht die Schwere der Verbrechen des nationalsozialistischen Massenmords an den Juden.“ Die Gründung Israels war nach dem Holocaust das Schutzversprechen an die Jüdinnen und Juden. Deutschland – wir – ist verpflichtet beizutragen, dass dieses Versprechen erfüllt werden kann. Als BÜNDNISGRÜNE bejahen wir die besondere Verpflichtung des Staates zum Schutz jüdischen Lebens in unserem Land. Lassen Sie mich einige persönliche Worte sagen, dazu möchte ich folgende Erinnerung mit Ihnen teilen: Vor einem Jahr wurde in Görlitz ein neuer Davidstern auf der Kuppel der jüdischen Synagoge, dem heutigen Kulturforum Görlitzer Synagoge, errichtet. Es war ein zutiefst bewegender und historischer Moment, ein Bekenntnis und eine sehr bewusste Entscheidung. Ein Jahr später stehe ich hier, bin ebenso tiefst bewegt, aber erschüttert. Ich war in diesem Jahr zu Gast auf der Jewish Remembrance Week in Görlitz. Mrs. Leiderman hat einen ganzen Bus von Nachfahren jüdischer Menschen, die früher in Görlitz lebten, und auch zwei hochbetagte Holocaust-Überlebende aus der ganzen Welt nach Görlitz gebracht. An einem Abend kam ich ins Gespräch mit einem Mann aus Australien, und es kam der Moment, da konnte ich meine Tränen nicht aufhalten. Der Mann sagte „It´s not your fault.“ Und ich sagte „But it is still my responsibility.“ Mehr dazu in der zweiten Runde. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Kliese spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorigen Jahr fand in Chemnitz das Landesamt für Archäologie bei Grabungen eine Mikwe. Das ist etwas ganz Besonderes, ein geradezu sensationeller Fund. Die Mikwe steht im Grunde sinnbildlich für Jahrhunderte jüdischen Lebens in Sachsen; denn dieses jüdische Reinigungsbad ist bis heute in einen Betonkokon eingehaust. Das heißt, es existierte die meiste Zeit im Verborgenen. So ist es auch mit dem jüdischen Leben, auch wenn wir uns das anders wünschen. Flucht, Angst und Absonderung charakterisieren den Großteil jüdischen Lebens in der Geschichte Sachsens. Nach 1945 sollte das anders werden. Dem Zivilisationsbruch der Shoah wurde das große „Nie wieder!“ entgegengesetzt. In der SBZ wurde das zunächst schwierig. Der Antisemitismus Stalins verbreitete Angst und Schrecken auch in der ehemaligen DDR. Dennoch waren Juden gekommen, um die DDR aufzubauen. Sie erlebten Zweierlei: zum einen eine israelfeindliche Politik und zum anderen Menschen mit jüdischen Wurzeln, die die kulturelle Blüte der DDR herbeiführten. Anna Seghers, Stephan Hermlin, Hanns und Georg Eisler, Alfred Kantorowicz – sie alle hatten jüdische Wurzeln und sie alle sprachen selten darüber. Mit der Wiedervereinigung kam die Suche nach einer neuen nationalen Identität. Das hatte auch Auswirkungen auf die jüdischen Gemeinden. Die jüdischen Gemeinden wuchsen. Es war eine große Leistung, die Heterogenität dieser Gemeinden zu einer Einheit zusammenzubinden. In den letzten zehn bis 15 Jahren darf man schon – finde ich – von einem gemeinsamen Leben sprechen. Die jüdischen Gemeinden rückten endlich mehr dort hin, wohin sie gehören – in die Mitte unserer Gesellschaft. Nun lesen wir, dass Jüdinnen und Juden in Sachsen wieder Angst haben, und ich frage mich: Ist das tatsächlich erst seit dem 7. Oktober der Fall? Ich möchte drei Zäsuren nennen: 9/11, Chemnitz 2018, Halle 2019. Alle drei Ereignisse haben das individuelle Sicherheitsgefühl der Jüdinnen und Juden in unserer Region stark beeinträchtigt. Das „Nie wieder!“ bröckelte bereits in den letzten 25 Jahren. Das zeigt uns eindeutig, dass es mehr braucht als einen politischen Willen, um „Nie wieder!“ umzusetzen, um „Nie wieder!“ Leben werden zu lassen. Um „Nie wieder!“ mit Realität und Leben zu erfüllen, müssen wir alle – so, wie wir hier stehen und sitzen – die eigenen Antisemitismusbeauftragten unseres Freistaates werden, jede und jeder von uns. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Es war die französische liberale Rabbinerin Delphine Horvilleur, die sagte: Der Antisemitismus sie niemals das Problem der Juden, er sei immer das Problem der Gesellschaften, die ihn tolerieren und dazu ermutigen. Ermutigen kann auf viele Arten stattfinden. Ermutigen findet auch durch Schweigen und Ignorieren statt. Ich denke dabei vor allem an die Kunst- und Kulturszene. Wenn ich in mich gehe, habe auch ich geschwiegen. Auch ich habe mich nicht zu den letzten Ereignissen auf der Documenta geäußert. Ich war etwas ratlos, etwas unsicher, und am Ende habe ich es einfach abgetan. Genau das ist es, was dazu beiträgt, dass Jüdinnen und Juden das Gefühl haben, dass wir uns nicht hinreichend für ihre Interessen einsetzen. Genau das ist es, was ich beim nächsten Mal gern anders machen würde. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vermeide es bewusst, in dieser Debatte die Taten der Hamas zu referieren. Die Herzen derer, die sich damit befassen sollten, erreiche ich ohnehin nicht. Vielmehr möchte ich diese Debatte positiv mit einer Vision beenden. Vorgetragen hat diese Vision Akiva Weingarten am letzten Samstag. Er sagte in Bezug auf die Stadt Dresden: Wir müssen das jüdische Leben hier zu einem Teil der Normalität machen. Wir brauchen jüdische Schulen, wir brauchen ein jüdisches Jugendzentrum, ein Kulturzentrum, ein Altersheim, koschere Restaurants, einen koscheren Supermarkt – alles was zum jüdischen Leben gehört. Lassen Sie uns gemeinsam diese Vision Realität werden! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und des Abg. Jörg Urban, AfD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kliese sprach für die SPD-Fraktion. Nun gehen wir in eine zweite Rederunde. Ich übergebe an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Dierks; bitte schön.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der 7. Oktober dieses Jahres war ein Tag brutaler Unmenschlichkeit. Es ist bereits gesagt worden: An keinem anderen Tag seit 1945 sind mehr Jüdinnen und Juden eines gewaltsamen Todes gestorben. Und ich will es hier in der brutalen Banalität noch einmal sagen: Sie wurden einzig und allein deshalb ermordet, weil sie Jüdinnen und Juden sind. Sie wurden nicht ermordet, weil sie eine bestimmte politische Position vertreten haben, weil sie diesen oder jenen Standpunkt zum Umgang Israels mit seinen Nachbarn vertreten haben, sondern sie wurden ermordet, weil sie Jüdinnen und Juden sind. Das bringt mich zu einem – aus meiner Sicht – ganz wichtigen Punkt in der Diskussion über dieses Ereignis und auch zu einem ganz wichtigen Punkt im Umgang mit Israel in der öffentlichen Debatte, nämlich die Behauptung – die falscher nicht sein könnte –, dass immer, wenn es um Israel gehe, es verboten sei, Kritik zu üben. Ich will daran erinnern, dass es kein anderes Land im Nahen Osten und in dieser Region gibt, das eine so vitale Zivilgesellschaft hat, in der so kontrovers über Politik gestritten wird, in dem so kontrovers über Innenpolitik gestritten wird. Dieser Streit findet aber immer seine Grenze innenpolitisch, in Israel, und muss seine Grenze auch in der Debatte innerhalb Europas und Deutschlands finden, wenn es um die zentrale Frage des Existenzrechts des Staates Israels geht und um die zentrale Frage des Lebensrechts von Jüdinnen und Juden. Das muss die Grenze sein, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den GRÜNEN, der SPD und des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD – Beifall bei der Staatsregierung) Diese Debatte findet statt. Wir erleben in Deutschland eine große Welle der Solidarität und Anteilnahme mit Jüdinnen und Juden, mit den jüdischen Gemeinden, mit jüdischem Leben, mit jüdischer Kultur. Wir erleben auf der anderen Seite auch, wie das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird, wie Parolen auf unseren Straßen gebrüllt werden, die ein Schlag ins Gesicht der Menschen sind, deren Herzen gebrochen sind, weil sie nahe Verwandte verloren haben, weil sie gesehen haben, wie Menschen abgeschlachtet, gedemütigt und entführt wurden, nur weil Sie Jüdinnen und Juden sind. Wir erleben auch, wie deutlich wird, dass die Kritik an Israel, dass das Relativieren der Morde an Israelis, an Jüdinnen und Juden gleichzeitig dazu genutzt wird, die liberale Demokratie anzugreifen. Deshalb müssen wir als Politik und als Gesellschaft immer wieder deutlich machen, dass liberale Demokratien klare Gelingensbedingungen haben. Wir müssen klare Grenzen setzen mit Blick darauf, wem gegenüber wir Toleranz üben. Wir müssen immer wieder deutlich machen, dass die Diskussion über die Angriffe der Hamas auf Israel nicht dazu führt, denjenigen das Wort zu reden, die sich gern als Schutzpatronen jüdischen Lebens aufführen, es in Wirklichkeit aber nicht sind. (Carsten Hütter, AfD: Ja!) Es wundert mich schon, Herr Kollege Hütter, dass Sie in Ihrer ganzen Rede kein einziges Wort des Mitgefühls oder der Einordnung der Ereignisse gefunden haben, über die wir eigentlich sprechen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Das zeigt doch, wessen Geistes Kind Sie sind und welche Haltung Sie zu jüdischem Leben haben. Dass das so ist, dafür will ich gar nicht meine eigenen Worte verwenden, sondern ich will noch einmal sagen, was Charlotte Knobloch am 27. Januar 2021 im Deutschen Bundestag gesagt hat. Sie sagte, sie steht vor ihnen – also vor den Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestags – als stolze Deutsche. Und sie sagte: Wir – gerichtet an Sie – werden auf unser Land aufpassen, weil Sie es nicht tun. Wir Demokraten, wir Deutsche, die Juden in Deutschland werden gemeinsam auf dieses Land aufpassen, gegen all seine Feinde eintreten und verhindern, dass das Leid, das am 7. Oktober in Israel angerichtet wurde, von den Falschen instrumentalisiert wird. Wir werden gleichzeitig dafür eintreten, dass Deutschland und Europa eine gute Heimat für Jüdinnen und Juden bleiben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dierks sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Hütter.
Carsten Hütter AfD
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 2015 nimmt nicht nur die Gefährdung für jüdische Einrichtungen in ganz Deutschland deutlich zu, sondern auch für christliche. Kirchen werden angegriffen, christliche und jüdische Kinder in den Schulen werden gemobbt. Wo bleiben eigentlich die CDUDebatten, die dort lauten: „Christliches Leben in Sachsen schützen“? (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das ist doch Wahnsinn!) Auch für Frauen und Homosexuelle haben sich die Risiken deutlich erhöht. Werfen Sie doch einen Blick auf die Statistiken! Gewaltdelikte, Sexualstraftaten und Messerkriminalität steigen stetig an. (Zurufe von den LINKEN) Ein trauriger Tiefpunkt war der brutale Mord vor drei Jahren in Dresden, als auf offener Straße ein Homosexueller durch einen Islamisten erstochen wurde. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Das ist das Ergebnis Ihrer Willkommenspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Regierungsparteien. Sie haben nicht nur beim Schutz jüdischen Lebens, sondern auch bei anderen Sicherheitslagen versagt. (Zurufe von der CDU) Und ausgerechnet Sie, die für all dies mitverantwortlich sind, wollen jetzt plötzlich harte Kante zeigen. Wir als AfD haben sehr früh auf das Problem des kulturfremden Zuzugs hingewiesen, auch auf ein anderes Demokratieverständnis der Asylbewerber, auf islamistische Prägungen und Ansichten. Unter dem Deckmantel der wünschenswerten kulturellen Bereicherung wurden wir ignoriert und diffamiert. Schon lange fordere ich ein Gesamtkonzept gegen alle Extremismusformen. Der religiöse Extremismus wird aber – wie der Linksextremismus – nie mit der nötigen Härte bekämpft. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf meine Anfragen bezüglich türkischer Imame, Moscheen und Gebetsräume hinweisen. (Sören Voigt, CDU: Man sollte Prioritäten setzen, Herr Hütter!) Unverständlich für mich ist auch, dass die Hamas, die auch mit deutschen Spenden und Steuergeldern unterstützt worden ist, erst jetzt verboten wurde. Für die Integration der kulturfremden Menschen wurden in Deutschland Milliardensummen ausgegeben, Moscheen wurden gebaut, islamistische und antijüdische Vereine wurden unterstützt – Hauptsache, es passte ins Weltbild. Je bunter, desto besser, und alles andere war rechts, meine Damen und Herren. Es wurde nicht hinterfragt, wen man dort unterstützt, materiell und ideell, Salafisten, Hamas-nahe Organisationen und antijüdische Organisationen. Viel zu lange wurden keine Abschiebungen durchgeführt. Allein in Sachsen leben bereits über 15 000 Ausreisepflichtige, und selbst Intensivstraftäter werden kaum abgeschoben. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Was ist denn das für ein Zahlenspiel!) Auch hier hat die aktuelle Regierung gnadenlos versagt, Herr Ministerpräsident! Ein Zitat aus dem ZDF: „Dieses Land muss sich ehrlich machen. Es ist jetzt ein Aufwachen nötig, damit wir hier wieder zu mehr Kontrolle kommen. Man muss raus aus dem parteipolitischen Kleinklein.“ Herzlichen Glückwunsch, Herr Ministerpräsident, für so viel Erkenntnis in nur drei Sätzen! Herr Innenminister, was hat wann und wem eine schönklingende Erklärung der OstInnenminister jemals geholfen? Noch eines zum Schluss: Unterlassen Sie es in Zukunft, so ernsthafte Themen wie dieses hier dazu zu nutzen, um Ihr eigenes Versagen zu vertuschen! (Sören Voigt, CDU: Das ist unverschämt! Eine Unverschämtheit!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hütter sprach für die AfD-Fraktion. Nun sehe ich Kollegen Hartmann und Kollegen Richter an den Mikrofonen, vermutlich mit einer Kurzintervention. Ich übergebe zuerst das Wort an Kollegen Hartmann; denn er war der Erste am Mikrofon. Bitte schön.
Christian Hartmann CDU
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Ich möchte mich als Erstes in aller Betroffenheit für diesen Redebeitrag bei all denjenigen entschuldigen, die das hören mussten. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir sind eine freiheitliche Gesellschaft – das will ich in aller Deutlichkeit sagen. Wer sich an unsere staatlichen Regeln hält, wer das Grundgesetz achtet, ist in diesem Land willkommen. Dazu gehören auch unterschiedliche Konfessionen. Ihr Redebeitrag, Herr Hütter, der jetzt versucht, in einer billigen Rhetorik den Islam gegen andere Religionen auszuspielen, ist unzulässig, unehrlich und beschämend. Ich sage ganz klar – und das ist die Trennung – : Wir bekennen uns zu Israel – und das ist Gegenstand dieser Debatten in diesem Hohen Haus –, gegen diesen schrecklichen Terrorakt am 7.Oktober und einem klaren Bekenntnis, wie wir damit umgehen, und zu einer Abgrenzung zu einer Terrororganisation wie der Hamas und den daraus folgenden notwendigen Schritten. Das, was Sie hier veranstalten, ist billigster Klamauk. Dafür entschuldige ich mich noch einmal. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Hartmann mit einer Kurzintervention. Es gibt keinen Wunsch auf Erwiderung. Ich übergebe das Wort an Kollegen Richter, ebenfalls mit einer Kurzintervention.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich kann es kurz machen, denn das allermeiste, was ich auch sagen wollte, hat bereits Kollege Hartmann gesagt. Allerdings möchte ich auf einen Begriff insistieren, der in der Rede von Herrn Hütter vorkam. Das ist der Begriff der kulturfremden Menschen. (Jörg Urban, AfD: Ja!) Ich weiß nicht, was das sein soll, und ich glaube, das gibt es nicht. Ich weise das in aller Entschiedenheit zurück. Es gibt irregeleitete Menschen, es gibt radikalisierte Menschen, es gibt Fundamentalisten und es gibt auch Verbrecher. Die gibt es in alle Völkern und die gibt es unter den Angehörigen aller Religionen. Den Begriff „kulturfremde Menschen“, Herr Hütter, weise ich in aller Entschiedenheit zurück. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Es gibt eine weitere Kurzintervention. An Mikrofon 4 Kollege Lippmann, BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich im Großen und Ganzen den Ausführungen des Kollegen Hartmann an, der den Redebeitrag von Herrn Hütter schon ausreichend bewertet hat. Dennoch möchte ich auf drei Punkte, die mich persönlich auch erschüttert haben, besonders hinweisen. Wir haben eine Aktuelle Debatte, deren Ziel ganz klar in Richtung der israelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Jüdinnen und Juden in diesem Land geht, dass wir gemeinsam als demokratische Institutionen hinter ihnen stehen. Das haben alle zum Ausdruck gebracht bis auf die Fraktion, die gerade gesprochen und versucht hat, selbst bei diesem Thema, das eine hohe Sensibilität und Verantwortung gerade in Deutschland aufgrund unserer Geschichte mit sich bringt, auf dem Rücken Hunderter getöteter, verletzter und verschleppter Menschen selbst dann noch ihren Vulgärrassismus vorzutragen. Ich finde das für diese demokratische Institution unwürdig, und ich schäme ich dafür, dass dies in diesem Hohen Haus stattfinden kann. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Herr Hütter, wenn Sie mit dem Finger auf andere zeigen, dann wissen Sie, dass mindestens einer zurückzeigt. Ich hätte mir in dieser Debatte von Ihnen – wenn Sie schon die Anklage spielen – gewünscht, dass Sie auf die eigene Verantwortung der AfD in dieser Frage eingehen und darauf rekurrieren. (Sebastian Wippel, AfD: Jetzt wird es aber schlecht!) Ich möchte zum einen deutlich machen, dass ich nicht glaube, dass eine Fraktion, die ein Mitglied hier sitzen hat, die sich zudem auf den von Frau Kliese angesprochenen Anschlag auf die Synagoge in Halle zu der Frage geäußert hat, was schlimmer sei, eine beschädigte Synagogentür oder zwei tote Deutsche, ob diese Fraktion sich hier das Recht herausnehmen kann, überhaupt zu diesem Thema in der Art und Weise vorzutragen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit!
Valentin Lippmann GRÜNE
Und – Herr Präsident, damit möchte ich zum Schluss kommen –, ich glaube auch nicht, dass eine Fraktion, die in ihrer befreundeten bayerischen Fraktion ein Mitglied hat, dem Volksverhetzung vorgeworfen wird und offensichtlich der große Glaube Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte zum Ende kommen.
Valentin Lippmann GRÜNE
an die Ideologie des Nationalsozialismus zu eigen ist, dass diese sich hier so aufspielen sollte, wie sie es gerade getan hat. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann mit einer Kurzintervention an Mikrofon 4. An Mikrofon 5 sehe ich Herrn Urban, der vermutlich auch eine Kurzintervention auf den Redebeitrag seines Kollegen Carsten Hütter tätigen möchte. Bitte schön.
Jörg Urban AfD
So ist es. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte auf einige Dinge, die mein Kollege Carsten Hütter angesprochen hat, noch einmal eingehen, um deutlich zu machen, worum es uns in dieser Debatte geht. (Staatsminister Christian Piwarz: Da müssen Sie schon Ihre eigenen Leute heraushauen!) Uns geht es in dieser Debatte – (Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) bleiben Sie doch einmal ruhig! – darum, dass wir nicht an einem schrecklichen Ereignis Krokodilstränen weinen, wenn wir davor und danach nicht wirklich ehrlich gegen Antisemitismus vorgehen. Es ist eben so – und es müssen sich hier viele an die Nase fassen –, dass die finanzielle Unterstützung der Hamas über Jahre von Ihren Parteien im Bundestag gutgeheißen wurde, dass der Antrag der AfD, (Beifall bei der AfD) diese Finanzierung zu beenden und die Hamas als Terrororganisation einzustufen, von Ihren Fraktionen abgelehnt wurde, dass die Boykotterklärungen gegen Produkte aus Israel gerade aus dem rot-grünen Lager von Ihren Parteien kamen. Also, bitte, fassen Sie sich an die Nase, wenn Sie davon reden, warum in unserem Land tatsächlich noch Antisemitismus vorhanden ist. (Zurufe von der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Glocke des Präsidenten) Es ist heute zum großen Teil ein rot-grüner Antisemitismus. Das haben wir auf der Documenta gesehen. Sie sind dafür mitverantwortlich. Deshalb: Glaubwürdigkeit fängt damit an, dass man sich an die eigene Nase fasst und nicht nur zu einem Ereignis Krokodilstränen weint; denn das nützt den Jüdinnen und Juden hier und in Israel wenig, wenn morgen wieder die Boykottaufrufe kommen und wenn morgen wieder Geld nach Palästina fließt, das am Ende in den Taschen einer Terrororganisation landet, die wieder mit Raketen schießt und Menschen umbringt. Bitte die eigene Verantwortung übernehmen und nicht nur Krokodilstränen vergießen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau! – Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Rico Gebhardt, DIE LINKE – Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war eine Kurzintervention des Kollegen Urban. Jetzt fahren wir in der Rednerreihenfolge fort, und ich übergebe an Frau Kollegin Köditz, Fraktion DIE LINKE.
Kerstin Köditz Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Jüdisches Leben in Sachsen schützen“ heißt auch, den Kampf gegen Antisemitismus zu führen, und zwar entschlossen und nicht erst seit Neuestem. Schon seit 2014, seit beinahe einem Jahrzehnt, liegt die Zahl judenfeindlicher Straftaten, die jedes Jahr in Sachsen begangen werden, fast durchgängig im dreistelligen Bereich. Das ist das Dreifache früherer Fallzahlen. Sie stiegen ein halbes Jahrzehnt lang an, bis sie 2021 einen vorläufigen Höchstwert erreichten. Die meisten dieser Taten – das wissen Sie – kommen von rechts. Im laufenden Jahr wurden bereits mehr als 100 judenfeindliche Taten registriert, und es handelt sich nicht nur um sogenannte Propagandadelikte, sondern auch um Fälle der Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung. (André Barth, AfD: Damit kennen sich DIE LINKEN ja aus!) Hier ist der Rechtsstaat gefragt; leider wirkt er mitunter überfragt. Im vergangenen Jahr gab es in Sachsen genau 16 Verurteilungen wegen antisemitischer Taten. Das ist noch nicht einmal ein Zehntel des Fallaufkommens. Von einem Verfolgungsdruck kann also nicht die Rede sein. Ich habe bisher nichts dazu gehört, was sich daran ändern soll. Allerdings hörte ich erst gestern wieder den Ruf nach einer Strafrechtsverschärfung. Das Thema Sensibilisierung von Polizeibediensteten wurde nun auf die Agenda gesetzt – jetzt. Warum nicht schon in den letzten Jahren? Ich erinnere mich an solche widerlichen Vorkommnisse in Sachsen wie „Bombenholocaust“, (Marco Böhme, DIE LINKE: Jedes Jahr, auch noch heute!) Kinderschuhe vor Rathäusern und Schulen, gelbe Sterne mit der Inschrift „ungeimpft“ und so manches andere. (Marco Böhme, DIE LINKE, in Richtung der AfD: Alles eure Leute!) Wo waren hierbei Sensibilisierungs- und Verfolgungsdruck? Zudem frage ich mich, ob nicht spätestens jetzt der Moment gekommen ist, um die Stelle des Beauftragten der Staatsregierung für das Jüdische Leben aufzuwerten; bislang ist diese nur ehrenamtlich. Meine Damen und Herren! Den Kampf gegen Antisemitismus zu führen heißt, ihn gegen jeden Antisemitismus zu führen. Als LINKE sage ich das ganz deutlich, weil es mich besonders bestürzt: Es gab und gibt einen Antisemitismus von links. Er ist, wie jeder Antisemitismus, auf seine Weise perfide; denn er äußert sich im Namen von Unterdrückten. Er artikuliert sich in der Rhetorik von Befreiung und Frieden. Doch wir stoßen auf ihn in einem Moment, in dem die vermeintliche Befreiung von Unterdrückten nichts anderes ist als ein antisemitischer Pogrom, Teil eines Krieges gegen Israel. Welcher Art dieser Krieg ist, welches Ziel er mit welchen Methoden verfolgt, weiß nach den Bildern des 7. Oktober jeder, der fühlen und denken kann. Allen anderen ist nicht zu helfen. Um ganz deutlich zu werden: Wer nicht in der Lage ist, die Mörder der Hamas als das zu erkennen und zu verurteilen, was sie sind – sie erkämpfen nicht das Menschenrecht, sondern sie wollen zerstören –, der will nicht den Frieden, sondern marschiert in die Barbarei. Es ist grausam und dumm. Befreiung – das wäre nicht zuletzt die Befreiung von der Hamas, die auch viele Palästinenserinnen und Palästinenser unterdrückt. Frieden – das wäre auch Frieden für Israel, dessen Bevölkerung mit Raketen beschossen wird – tausendfach, pausenlos, jeden Tag und seit vielen Jahren. Den Kampf gegen Antisemitismus zu führen, das heißt, ihn als Problem der ganzen Gesellschaft zu erkennen und ihn in unserer Einwanderungsgesellschaft auch als Problem der Einwanderungsgesellschaft zu begreifen. Dies liegt auf der Hand. Kein Beitrag zum Kampf gegen Antisemitismus ist jedoch die fremdenfeindliche Idee, das Problem würde verschwinden, indem wir aufhören, eine Einwanderungsgesellschaft zu sein. Wer so denkt – und einige hier denken ja so –, hat von dem Problem gar nichts verstanden. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Antisemitismus ist uns nämlich nicht fremd. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist vorbei.
Kerstin Köditz Die Linke
Einen Gedanken bitte noch. (Jörg Urban, AfD: Nein! Geschäftsordnung!) Man kann das nicht einfach abschieben. Um es ganz deutlich zu sagen: Deutschland – dafür steht der 9. November – hat den Antisemitismus nicht „importiert“. Daher kann man den Antisemitismus auch nicht abschieben. (Jörg Urban, AfD: Genug geheuchelt! –
Martin Modschiedler CDU
Wer hat denn mit dem Heucheln angefangen?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit.
Kerstin Köditz Die Linke
Das muss ich den Vernünftigen unter Ihnen nicht sagen. Die anderen frage ich ganz einfach: Wo wollen wir Typen hinschieben, die Hubert, Björn oder Carsten heißen? (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Köditz sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Schubert spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jüdinnen und Juden haben in Deutschland und in Sachsen wieder Angst, sich zu bekennen, sich zu zeigen und offen ihre Kultur und Religion zu leben. Die Angst ist zurück. Das haben wir letzte Woche beim Gespräch des Kabinetts mit den jüdischen Gemeinden erfahren. Ich will das nicht. Ich will nicht, dass jüdische Menschen in Deutschland oder in Sachsen wieder Angst haben. (Zuruf von der AfD: Wollen wir alle nicht!) Aber der Antisemitismus zeigt sich in diesen Tagen in vielen Facetten: offen auf der Straße bei Demonstrationen, durch brennende israelische Flaggen, durch Drohungen und Angriffe. Er zeigt sich sogar bei studentischen Gruppen. Ob Hetze oder Judenwitze: Wir dürfen hier nicht wegschauen. Es ist wichtig, dem entgegenzutreten und ein klares Zeichen zu setzen, damit das radikale Gute, von dem Hannah Arendt sprach, immer stärker bleibt. Zeigen wir jeden Tag Empathie für unsere jüdischen Mitmenschen. Das gehört nämlich zum „Nie wieder!“ Und dieses „Nie wieder!“, das ist jetzt. Die antiisraelischen Demonstrationen in den letzten Wochen waren absolut inakzeptabel. Nichts, aber auch wirklich gar nichts rechtfertigt das Handeln der HamasTerroristen. Und so dürfen wir weder die Augen vor dem verfestigten Antisemitismus der Rechtsextremen verschließen, der den Holocaust relativiert, noch vor – und ich danke hierbei Frau Kollegin Köditz ausdrücklich – dem Antisemitismus aus Teilen einer politischen Linken. Und bevor die Frage nach Kritik an der politischen Führung Israels aufkommt: Ja, diese ist erlaubt, und es ist genauso erlaubt, sich für die Linderung des Leids im Gazastreifen einzusetzen. Das Völkerrecht gilt immer und ausnahmslos für alle Seiten. Die Einforderung von Humanität und Schutz der Zivilbevölkerung ist daher selbstverständlich richtig und wichtig. Aber die Hamas hält in meinen Augen nicht nur 241 jüdische Geiseln fest. Sie hält auch zwei Millionen Menschen im Gazastreifen als Geiseln und menschliche Schutzschilde fest. Die zivilen Opfer im Gazastreifen sind Opfer des Terrors der Hamas. Zur Bedrohungslage in Deutschland: Es braucht mehr staatlichen Schutz und es braucht die konsequente Verfolgung antisemitischer Straftaten. Wir setzen uns dafür ein, dass Strafverfolgungsbehörden geschult sind und Antisemitismus als solchen erkennen und ahnden. Ich zitiere hier wieder Vizekanzler Robert Habeck: „Unsere Verfassung schützt und gibt Rechte, sie legt Pflichten auf, die von jedem und jeder erfüllt werden müssen. Beides kann man nicht voneinander trennen. Toleranz kann an dieser Stelle keine Intoleranz vertragen. Das ist der Kern unseres Zusammenlebens in dieser Republik.“ Deshalb ist es absolut nicht zu tolerieren, wenn zur Gewalt gegen Juden aufgerufen wird. Wer in Deutschland leben will, von dem erwarte ich, sich zur deutschen Staatsräson klar zu bekennen. Wir müssen offensichtlich etwas für die politische Bildungsarbeit, die engagierte Zivilgesellschaft und die Erinnerungskultur tun und diese noch besser unterstützen. Es ist das Fühlen des Grausamen, was diese Erinnerungskultur erfüllt und sich in unserem Handeln nachhaltig verankert. Schließlich gehört zum Schutz des jüdischen Lebens auch die Unterstützung der jüdischen Kultur. Als BÜNDNISGRÜNE wollen wir, dass die jüdische Kultur einen selbstverständlichen Platz in unserem Gemeinwesen einnimmt. Dafür treten wir ein. „Macht etwas, das menschlich ist!“, hat der israelische Autor Etgar Keret auf die Frage geantwortet, welche Art von Solidarität er sich jetzt wünscht. Wir sollten Widerspruch leisten – ganz klar überall da, wo Antisemitismus als Facette von Meinungsfreiheit bagatellisiert wird. Leisten wir alle unseren Beitrag dazu! Für meine Fraktion darf ich deutlich sagen: Wir stehen an der Seite der jüdischen Menschen in diesem Land! Angesichts der Gräueltaten, die beim Angriff auf Israel begangen wurden, ist es schwer, in diesen Zeiten das tiefe Gute zu sehen, wenn oberflächlich so viel Böses wütet. Angesichts des unendlichen Leids der Menschen, der Angst der Zivilbevölkerung und der Angehörigen ist es schwer, das radikale Gute zu spüren, wenn so viel Böses schwelt. Dennoch möchte ich schließen mit Hannah Arendts Wort zum radikalen Guten: „Das Böse ist immer nur extrem, aber niemals radikal, es hat keine Tiefe, auch keine Dämonie. Es kann die ganze Welt verwüsten, gerade weil es wie ein Pilz an der Oberfläche weiterwuchert. Tief aber und radikal ist immer nur das Gute.“ Engagieren wir uns gemeinsam genau dafür und erfüllen wir das „Nie wieder!“ mit Leben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es seitens der SPD-Fraktion noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an Herrn Kollegen Teichmann. (Ivo Teichmann, fraktionslos: In der nächsten Runde!) – In der nächsten Runde. – Dann eröffne ich die nächste Runde. Ich frage die CDU. – Kollege Modschiedler, bitte schön.
Martin Modschiedler CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Rechtspolitiker sage ich: Wir stehen fest an der Seite Israels. Das sind wir all denen schuldig, die bei dem furchtbaren Terrorangriff der mörderischen Hamas Familienangehörige, Freunde und Kollegen verloren haben. Ich denke dabei immer an mich selbst: Wie würde ich mich jetzt mit meiner Familie, meinen Kindern fühlen? Bei aller Ohnmacht und bei aller Sprachlosigkeit – gerade, was ich jetzt von den Hütters gehört habe und hören musste – gilt: Jetzt müssen wir unsere Stimme erheben und gemeinsam ein klares Zeichen der Solidarität setzen. Frau Kollegin Kliese hat es gesagt: „Nie wieder!“ „Nie wieder!“ ist jetzt, und jetzt beginnt es. Wir müssen es fortsetzen; denn wir lassen nicht zu und dürfen auch nicht zulassen, dass das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird. Ich sage auch ganz klar: Israel hat nach Artikel 51 der UNCharta das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen den Terror der Hamas zu verteidigen. Das haben wir uns auch bei der Gründung des Freundeskreises Israel im Sächsischen Landtag im Frühjahr 2022 alle in die Hand versprochen. In der Gründungserklärung heißt es – ich zitiere –: „Die Beziehungen zwischen Israel und Deutschland sind geprägt von gemeinsamen Interessen und Werten. Israels Existenzrecht und die Sicherheit des Staates Israel sind für den ‚Freundeskreis Israel im Sächsischen Landtag‘ Staatsräson und nicht verhandelbar.“ Dem gibt es nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Diese uneingeschränkte Solidarität, unsere Unterstützung und unser Mitgefühl gelten auch allen jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die hier im Freistaat Sachsen leben. Jüdische Gemeinden sind ein wichtiger und ein ganz fester Bestandteil in unserer Gesellschaft. Am 7. Juni 1994 wurde der Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden – bestehend aus den Gemeinden Chemnitz, Leipzig und Dresden – geschlossen. Wir wollen gemeinsam das kulturelle und auch das religiöse Erbe des Judentums im Freistaat Sachsen bewahren und vor allem auch weiter fördern. Das tun wir nicht einfach so, weil wir aus historischer und moralischer Verantwortung handeln – wir haben das gerade gehört –, sondern ich, wir tun es aus tiefster innerer Überzeugung. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich danke dem Beauftragten für das Jüdische Leben im Freistaat Sachsen für seine wirklich großartige Arbeit; vielen Dank an Thomas Feist für das Engagement, Brücken zu bauen. (Beifall bei der CDU und vereinzelter bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Ich nehme die Anregung auf, dass wir vielleicht über eine Aufwertung dieser Arbeit nachdenken sollten – gerade in dieser Zeit. Das ist sehr, sehr, sehr, sehr wichtig. Wir wenden uns mit den rechtsstaatlichen Mitteln gegen jede Form des Antisemitismus. Das tun wir, weil Antisemitismus – und darin stimmen wir auch, bis auf eine Gruppe, überein – bei uns im Freistaat keinen Platz hat. Diesen Grundsatz haben auch diejenigen zu akzeptieren, die – wie auch immer – zu uns kommen. Das setzt auch die Grenzen, die wir in unserem Rechtsstaat, in unserer Demokratie haben. Darum ist es mir nicht bange. Mit unserem Innenminister wird unser Versammlungsrecht auch konsequent weiter umgesetzt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zur DNA unseres Grundgesetzes, die den Wesenskern unserer Demokratie ausmacht, gehört der Schutz der Religionsgemeinschaften. Das macht eine wertgebundene, das macht eine wachsame und das macht auch eine wehrhafte Demokratie aus. Wir stehen fest an der Seite unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wir gehen gemeinsam mit unseren Jüdischen Gemeinden in die Zukunft – egal, ob es Musik, ob es Literatur oder – mal ganz persönlich – ob es auch ein wenig jüdische Küche ist. Jüdisches Leben ist ein Bestandteil, ist ein Teil unserer Gesellschaft. (Einzelbeifall bei der CDU) Es gibt viele Möglichkeiten, die jüdische Kultur und die jüdische Religion auch in Sachsen aktiv zu erleben. Zum Beispiel haben wir hier in Dresden die Jüdische Musikund Theaterwoche, die vor wenigen Tagen eröffnet worden ist. Lassen Sie uns doch hingehen! Machen wir uns gemeinsam auf den Weg. Leben wir Solidarität. Das ist echte gelebte Solidarität. Machen wir uns los! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Modschiedler sprach für die CDU-Fraktion. – Ich sehe am Mikrofon 5 Kollegen Urban von der AfD-Fraktion, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Modschiedler. Bitte schön, Kollege Urban.
Jörg Urban AfD
Jawohl. Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Modschiedler, Sie haben wieder die Debatte zu Israel, zum jüdischen Leben in Sachsen missbraucht, um uns zu unterstellen, wir wären eine Gruppe, die nicht jeden Antisemitismus in Deutschland ablehnt. (Zurufe von der CDU und den LINKEN) Dem muss ich ausdrücklich widersprechen! Ich weise noch einmal darauf hin: Im Bundestag – da war der Anschlag noch nicht passiert, da war scheinbar noch Frieden –, ist es meine Fraktion, die AfD, gewesen, die beantragt hat, dass die Hamas zur Terrororganisation erklärt wird. Ihre Fraktion, die CDU, hat diesen Antrag abgelehnt. (Oh-Ruf von der AfD) Ich halte Sie mit allem, was Sie hier zu Musik und Essen vortragen, für unglaubwürdig. Unseren jüdischen Bürgern in Sachsen nützt es wenig, dass wir in ein jüdisches Restaurant essen gehen, andererseits aber die Bedrohung – die gegeben ist, wenn ihre Läden und die Restaurants angegriffen werden, wenn Sie gerade nicht da sind zum Essen – trotzdem besteht. Wir haben hier Demonstrationen, die antisemitisch sind – in Sachsen, auf unseren Straßen in Dresden, in Chemnitz. Ich bin sehr gespannt, was die sächsische Polizei, was unser Innenminister Herr Schuster, machen wird. Jetzt in Dresden standen sie am Rand und haben zugeschaut und nicht eingegriffen. Wenn sich das in Zukunft ändert, bin ich froh. Bis heute sind Sie als CDU in dieser Debatte für mich völlig unglaubwürdig. (Beifall bei der AfD – Martin Modschiedler, CDU, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Urban. – Die Erwiderung erfolgt von Mikrofon 4 aus. Kollege Modschiedler, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Martin Modschiedler CDU
Ich sprach nicht davon, dass wir jetzt zusammen essen gehen müssen – das würde ich mit Ihnen eh nicht tun –; (Vereinzelt Lachen bei der AfD) ich habe gesagt, dass wir ein Teil dieser Kultur sind – und das sind wir alle zusammen. Ich höre, dass wir die Israelis, die Jüdinnen und Juden im Freistaat Sachsen schützen und beschützen wollen, (Jörg Urban, AfD: Machen Sie es!) aber ich höre das nicht von Ihnen. Von Herrn Hütter höre ich immer nur, dass – andersherum – alles falsch ist. (Zurufe der Abg. Dr. Volker Dringenberg und Jan-Oliver Zwerg, AfD) Wir haben nicht einmal von Ihnen zu diesem Debatten-Titel gehört, den wir miteinander führen wollten – ja, durch Zwischenrufe, das habe ich es jetzt gehört –, wie wir jetzt miteinander umgehen, wie wir zusammenstehen, sondern nur, dass der Herr Schuster noch mehr tun müsste. (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Nein, wir sind die Gesellschaft, wir sind die Demokratie. Wir müssen aufstehen, wir müssen miteinander reden und nicht mit dem Finger auf andere Leute zeigen – was Sie die ganze Zeit tun (Jörg Urban, AfD: Genau! Sie haben mit Fingern auf uns gezeigt!) – und sich lächerlich darüber machen, weil ich unsere Küche als gemeinsamen Wert nehme. Ich halte das für wichtig. – Nein, ich habe nicht Sie im Zusammenhang „mit dem Finger zeigen“ gemeint; ich habe gesagt: Ich habe von den Hütters dieser Welt gehört, dass wir nicht über Demokratie und Rechtsstaat reden. Wir stehen zusammen an einer Seite, wir stehen zu Israel! (Jörg Urban, AfD: Wir werden Sie an den Taten messen!) Das ist Ihnen nicht über die Lippen gekommen, auch jetzt nicht. (Beifall bei der CDU –
Jörg Urban AfD
Es kommt mir aber so vor! – Zuruf des Abg. Dr. Volker Dringenberg, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Herrn Kollegen Modschiedler. Jetzt übergebe ich in dieser dritten Rederunde das Wort an die AfD-Fraktion. Kollege Kühne, bitte schön.
Jörg Kühne AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal ist es bei so einem wichtigen Thema nicht auszuhalten. Es ist schon gesagt worden, und es ist zu untermauern: Der 7. Oktober 2023 markiert den größten Massenmord an Juden nach dem Ende des 2. Weltkriegs. Daran gibt es nichts zu deuteln, daran gibt es nichts zu relativieren und auch nichts zu beschönigen. Es liegt gerade einmal zwei Jahre zurück, dass wir in diesem Plenarsaal über jüdisches Leben und jüdische Kultur in Sachsen debattiert haben. Damals ging es darum, dass seit nunmehr über 1 700 Jahren Juden auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik leben, dass in den vergangenen Jahrzehnten wieder alte und neue jüdische Gemeinden erblüht sind, auch in meiner Heimatstadt Leipzig. Dieser Umstand erfüllt uns alle mit Hoffnung und Freude. So ähnlich habe ich mich bereits vorletztes Jahr ausgedrückt. Herr Richter von der SPD-Fraktion wollte mir das aber nicht so recht abnehmen. Ich darf Sie zitieren, Herr Richter: „Die Botschaft hör‘ ich wohl, aber der Glaube fehlt mir.“ Herr Richter, Sie werden überrascht sein, wenn Sie wüssten, wie viele jüdische Mitbürger sich an mich persönlich und an Vertreter meiner Fraktion wenden. Das mag daran liegen, dass die AfD von vielen Jüdinnen und Juden in unserem Lande, in unserem Freistaat als einzige Partei wahrgenommen wird, die den importierten Antisemitismus thematisiert und davor warnt – und das nicht erst seit gestern oder vorgestern, sondern schon seit zehn Jahren, seitdem es die Partei gibt. (Beifall bei der AfD) Auch dazu habe ich vor zwei Jahren an dieser Stelle gesprochen. Damals marschierten in Städten wie Leipzig hunderte Personen gegen Israel auf. Antisemitische Parolen wurden skandiert, Israelfahnen wurden angezündet. Vor zwei Jahren! Bevor mir wieder jemand vorwirft, irgendetwas in diese Richtung relativieren zu wollen, sage ich: Ja, die meisten antisemitischen Straftaten in Sachsen werden dem Phänomenbereich Rechts zugeordnet. Dieser Umstand macht aber weder das eine noch das andere besser. (Widerspruch des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Hass auf Juden hat in unserem Freistaat nichts verloren, Herr Gebhardt, egal, aus welcher Ecke er kommt. Ich bin einfach nur fassungslos, mit ansehen zu müssen, wie zum Beispiel Greta Thunberg, das Flaggschiff der grünen Klimabewegung, vor dieser Kulisse zu einem Generalstreik und zur Solidarität mit Palästina aufrufen kann. Das Schlagwort „Green Palastine“ steht nur vordergründig für die Freiheit der Palästinenser. Gemeint ist aber ein freies Palästina vom Mittelmeer bis zum Jordan. Das bedeutet nichts anderes als die komplette Auslöschung des Staates Israel. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Staatsminister! Ich kann Sie nur eindringlich über die Schranken der Parteipolitik hinweg bitten: Tun Sie, was in Ihrer Macht steht, damit Juden in Deutschland und vor allen Dingen auch hier in unserem Freistaat Sachsen – das ist das Plenum unseres Freistaates – geschützt werden, jetzt und in Zukunft – nicht nur in Synagogen, nicht nur in Lehreinrichtungen, in Kindertagesstätten, in Restaurants, Cafés, in Einrichtungen und Treffpunkten, vor allem in Bars usw. Bitte schützen Sie auch diejenigen, die den Mut haben, öffentlich ihre Stimme gegen den Mord an Juden und an den Zivilisten zu erheben, egal, ob es sich um Christen, Juden, Atheisten oder auch um Muslime handelt. Herr Richter, ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kühne für die AfD-Fraktion. An Mikrofon 1 sehe ich jetzt Frank Richter mit einer Kurzintervention. Bitte schön.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kühne hat mich persönlich angesprochen. Ich versuche einmal zu differenzieren. Vielleicht können Sie mitgehen, Herr Kühne. Erstens. Deutschland und auch Sachsen importieren keinen Antisemitismus. Ich weiß nicht, welchen Begriff Sie von „Import“ haben; ich weise das zurück, das ist Unsinn. Vielleicht haben Sie Folgendes gemeint: Deutschland hat ein Asylrecht. Nach Deutschland kommen – auch aufgrund anderer Rechtstitel – Flüchtlinge, die bei uns Schutz suchen. So schlimm es ist – ja, es ist auch schlimm –, unter diesen sind auch viele, die für Antisemitismus empfänglich sind und sich jetzt radikalisieren. So viel Differenzierung in der Begrifflichkeit, glaube ich, bekommen wir hin. Den Antisemitismus – Frau Köditz hat darauf hingewiesen – gab es auch schon vorher, und den gibt es auch ganz unabhängig von der Personengruppe, die ich gerade beschrieben habe. (Zuruf von der AfD: Die müssen auch raus!) Den muss man auch bei denen suchen, die zu Ihrer Anhängerschaft gehören. (Zuruf von der AfD: Das ist doch ein Schmarrn! Von denen demonstrieren sehr viele auf der Straße!) – Ich habe versucht, zu differenzieren. Die Importthese ist Unsinn, und dabei bleibe ich. Vielleicht noch ein letzter Gedanke – so viel Differenzierung verträgt die Debatte schon –: Ich bin in Israel gewesen. Ich habe dort sehr viele Freunde und telefoniere mit denen auch regelmäßig. Ich durfte auch schon einmal eine Holocaust-Überlebende, mit der ich befreundet bin, in diesem Hohen Haus begrüßen. Von dem, was jetzt in Israel geschieht, sind auch arabische Menschen in Israel, mit denen ich telefoniere, tief betroffen. Israel mit jüdisch oder Judentum identisch zu setzen, ist in der Sache falsch. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Das haben Sie aber!) Auch an dieser Stelle bräuchten wir etwas mehr Differenziertheit in der Debatte. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Dr. Joachim
Keiler AfD
Jetzt wird es genauer!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Kurzintervention von Frank Richter. Herr Kühne, Sie können darauf reagieren. Sie haben zwei Minuten.
Jörg Kühne AfD
Vielen Dank. Herr Richter, ich möchte Ihnen kurz antworten: Mir ist bekannt, dass es arabische Juden gibt, dass es im israelischen Parlament Araber gibt. Mir ist als Christ so wie Ihnen bekannt, dass im Gazastreifen unsägliches Leid usw. stattfindet. Ich kann das alles nur nicht in die fünf Minuten meiner Rede packen. Das geht auch meinen kritischen Kollegen so. Bei dem, was ich mir in den letzten vier Jahren alles an Hass und Hetze anhören musste, könnten Sie, Herr Richter, auch einmal etwas relativieren. Wie gesagt, ich habe es schon in eine andere Richtung gesagt: Es sind 35 Menschen. Und das nur ganz nebenbei: In zehn Monaten wird abgerechnet. Dann werden es die Menschen in Sachsen schon richten. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion von Herrn Kühne. Gibt es jetzt vonseiten der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann bitte Herr Staatsminister Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am vergangenen Freitag habe ich zum Sabbat die Chabad-Lubawitsch-Gemeinde in Dresden besucht. Dieser Besuch hat mich sehr bewegt und betroffen gemacht. Die Lubawitsch-Gemeinde ist eine lebendige Gemeinschaft. Normalerweise treffen sich ihre Mitglieder regelmäßig, um den Sabbat gemeinsam zu feiern. Am vergangenen Freitag war alles anders. Wie ich erfuhr, war nur etwa die Hälfte der Gemeindemitglieder zusammengekommen. Warum? Weil bei vielen von ihnen die Angst, nach draußen zu gehen, überwog – die Angst, in ihre Synagoge oder ihr Gemeindezentrum zu gehen. Es erschüttert uns, wenn Juden in unserer Nachbarschaft Angst haben, wenn Gemeindemitglieder und Einrichtungen rund um die Uhr von der Polizei bewacht werden müssen. Das wollen und dürfen wir nicht zulassen. Unsere historische Verantwortung bedeutet, dass wir alles dafür tun, dass sich unsere jüdischen Bürgerinnen und Bürger in Sachsen sicher fühlen. Wir wollen, dass sie sicher und ohne Angst bei uns leben können, dass Sachsen ihnen eine gute und sichere Heimat ist. Der Terrorangriff der islamistischen Hamas auf die Menschen in Israel liegt einen Monat zurück – ein Pogrom, dessen Ausmaß wir erst nach und nach begreifen können, ein Angriff auf wehrlose Frauen, Kinder und Männer. Kindern hat man Arme und Beine abgehackt, Männern die Augen ausgestochen und Frauen die Brüste aufgeschnitten; ein barbarischer Angriff, wie wir es uns in unseren schlimmsten Albträumen nicht hätten vorstellen können. Es ist erschütternd und macht fassungslos, dass Millionen von Kommentaren in den sozialen Netzwerken diese Barbareien bagatellisieren oder sogar feiern. Der 7. Oktober war ein Zivilisationsbruch. Die Verantwortung für diese Gewalt, für diesen Krieg trägt allein die Hamas, tragen allein militante islamistische Terroristen und Staaten wie der Iran. Es ist das natürliche und selbstverständliche Recht Israels, diese Angriffe zu erwidern. Es geht um Selbstverteidigung; denn es ist klar, meine Damen und Herren: Die Islamisten fantasieren von der Vernichtung Israels, der Vernichtung des jüdischen Staates. Es sind Kampfansagen an unsere Vorstellung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit, an die Werte der freien liberalen westlichen Welt. Wenn die Hamas die Waffen niederlegen würde, wäre Frieden. Wenn Israel die Waffen niederlegen würde, wäre es vernichtet. Die Sächsische Staatsregierung verurteilt die Terrorakte der Hamas auf das Schärfste. Wir verurteilen die unerträglichen Sympathiebekundungen und die antisemitischen Äußerungen, wie sie auf pro-palästinensischen Kundgebungen und Demonstrationen verbreitet werden. Die Bilder von Demonstrationen in vielen deutschen Städten – auch hier in Sachsen – sind für mich unerträglich. In deutschen Städten werden wieder Synagogen angegriffen, Davidsterne an Häuser geschmiert oder die Gäste eines Starbucks-Cafés angepöbelt, weil der Eigentümer und Gründer der Kaffeehauskette Jude ist. Dem treten wir mit aller Kraft entgegen. Es ist an der Zeit, deutlich zu machen: Wer bei uns lebt, muss unsere Grundwerte teilen. Gerade wegen der dunklen deutschen Geschichte tragen wir eine besondere Verantwortung. Morgen ist der 9. November, ein Schicksalstag für die jüdischen Menschen in Deutschland. „Nie wieder!“ ist jetzt! Vor wenigen Tagen hat sich das Kabinett mit den Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinden zu einem vertrauensvollen Austausch getroffen. Vieles war bedrückend zu hören, aber auch Dankbarkeit für Gesten der Unterstützung und Hilfe in schweren Zeiten wurde deutlich. Die Staatsregierung steht seit jeher in engem Kontakt mit den Vertretern der jüdischen Gemeinden. Städtepartnerschaften wie Leipzig und Herzlia, Chemnitz und Kirjat Bialik, Grimma und Gezer, Reichenbach im Vogtland und Ma‘alot-Tarschiha sind Zeichen gelebter Solidarität. Der Beauftragte der Staatsregierung für das Jüdische Leben in Sachsen, Thomas Feist, koordiniert die Antisemitismusprävention in Sachsen für Schulen, für Behörden und für Multiplikatoren der Gesellschaft. Für uns ist klar: Das Judentum gehört zu Sachsen. Es wurden neue Synagogen gebaut. Das jüdische Leben hat sich bei uns in Sachsen seit der friedlichen Revolution gut entwickelt. Die Gemeinden sind gewachsen: von 150 Gemeindemitgliedern im Jahr 1989 auf heute knapp zweieinhalbtausend. Jüdisches Leben war und ist für uns in Sachsen eine Bereicherung, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Es war Henriette Goldschmidt, Frauenrechtlerin, Sozialpädagogin und Jüdin, die in Leipzig die erste Hochschule für Frauenberufe im Deutschen Reich gründete. Es war David Leder, Textilhändler in Chemnitz und Jude, der mit seiner Sammlung einen Grundstock zur Chemnitzer Kunstsammlung legte. In den wirren Zeiten, als die junge Demokratie Zweite Aktuelle Massenmigration ohne Ende: Ist das Antrag der Wie üblich: die AfD-Fraktion als Erstes, danach CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Herr Teichmann als fraktionsloser Landtagsabgeordneter hat auch angemeldet, dass er reden möchte. Wer spricht für die AfD-Fraktion? – Herr Wippel, bitte.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ja, wir müssen über in Sachsen bedroht war, war es Georg Gradnauer, der als Ministerpräsident und Jude in Dresden gegen die Extremisten von links und rechts die Demokratie verteidigte. Bis zur Zeit des Nationalsozialismus waren unsere Städte geprägt von jüdischem Leben. Als Unternehmer, als Wissenschaftler, als Künstler und Stifter hatten sie eine maßgebliche Rolle bei der Entwicklung des modernen Sachsens in der Zeit der Industrialisierung bis in die Weimarer Republik. Machen wir uns das bewusst: Es ist unsere Aufgabe, dem Antisemitismus in allen Ausprägungen entgegenzutreten. Jeder Einzelne von uns kann jetzt seine Solidarität zeigen und leben. Zeigen wir Unterstützung und Verbundenheit, lassen wir sie in diesen Zeiten nicht allein. Jeder Einzelne von uns kann seine Solidarität zeigen und leben. Wir müssen antisemitischen Ressentiments immer und überall widersprechen. Gewalt in Tat und Wort gegen Jüdinnen und Juden ist nicht hinnehmbar, ist nicht verhandelbar. Hier gilt eine Nulltoleranz. Die jüdischen Menschen – nicht nur in Sachsen – brauchen mehr denn je unsere Unterstützung und Verbundenheit. Wir dürfen sie in diesen Zeiten nicht alleinlassen. Aktive und gelebte Nachbarschaft und ein Miteinander, das sind die besten Mittel gegen Vorurteile, Marginalisierung und Hass. Wir stehen mit den jüdischen Freundinnen und Freunden zusammen. Wir wollen Israel mit unserem Herzen sehen. Am letzten Freitag kam nur etwa die Hälfte der Gemeindemitglieder zur Sabbatfeier. Es ist unser Auftrag und der aller Menschen der freien Welt, dass Jüdinnen und Juden ihren Alltag leben können und dass sie selbstverständlich und ohne Angst ihre Feste, wie den Sabbat, gemeinsam feiern können. Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Die erste Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen. Ich rufe auf Debatte Grundrecht auf Asyl noch zeitgemäß? Fraktion AfD die Thematik der Massenmigration nach Deutschland sprechen. Wir müssen uns die Frage stellen, ob das Grundrecht auf Asyl, so wie es im Grundgesetz verankert ist, noch zeitgemäß ist. In den letzten Jahren kamen Millionen Menschen nach Deutschland. Die meisten Menschen, die Asyl suchend kamen, sind illegal nach Deutschland gekommen. Es ist natürlich klar, dass diese Leute auch gekommen sind, um ein besseres Leben zu haben. Natürlich suchen sie sich das Land aus, in dem es ihnen am besten geht und nicht das, in dem es ihnen am Zweitbesten geht. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Migration als Waffe in einer hybriden Kriegsführung eingesetzt wird. Diese hat das Ziel, Deutschland zu schwächen, auch finanziell. Diese hat das Ziel, die Gesellschaft zu spalten und das Land vielleicht ein Stück weit unregierbar zu machen. Der Mensch wird zum Objekt dieser Kriegsführung degradiert. Das Ganze funktioniert nur deshalb, weil man an die Bedürfnisse der Leute, die hierherkommen wollen, anknüpft und weil Deutschland das auch zulässt. Die Folgen können wir jeden Tag erleben. Wir schauen in unsere Schulen: Sie sind überfüllt. Wir haben teilweise einen sehr hohen Ausländeranteil in unseren Schulklassen. Es braucht einen hohen pädagogischen Aufwand, um mit diesen Kindern Unterricht zu machen. Gleichzeitig stehen unsere eigenen Kinder, die vielleicht einen höheren Bedarf hätten, hintenan, da man als Lehrer möglicherweise in der Form nicht mehr auf sie eingehen kann. Das Ganze erfolgt bei gleichzeitig von CDU und SPD toleriertem Lehrermangel. (Zuruf des Abg. Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE) Auf der anderen Seite wird der Wohnraum knapp – immer wieder führen wir solche Debatten, auch hier im Haus –, und das besonders in den Großstädten, in die viele Migranten wollen. Wir erleben eine Verdrängung und einen Kampf um günstigen Wohnraum. Ein aus meiner Sicht schlimmes Beispiel war in Dresden zu finden, als ein Vermieter den deutschen Bewohnern des Hauses kündigte und das Gebäude für die Asylunterbringung zur Verfügung gestellt werden sollte. Das Ganze kostet Deutschland auch unheimlich viel Geld. 23 Milliarden Euro stehen direkt im Bundeshaushalt drin. „Die Welt“ hat ausgerechnet, dass man mit den indirekten Kosten auf 50 Milliarden Euro pro Jahr kommt. Das sind in den vergangenen Jahren, wenn man das hochrechnet, 400 Milliarden Euro, die wir nur zur Bewältigung dieser andauernden Massenmigration ausgegeben haben und weiterhin ausgeben. Das Ganze ist schuldenfinanziert, man hat dem Steuerzahler in die Tasche gegriffen oder es wird im Ergebnis über die Inflation wieder reingeholt. Fakt ist aber auch: Diese Kosten werden zukünftigen Generationen auferlegt, und die Leute haben jetzt schon ein Problem. Gerade habe ich die Defizite in der Bildung kurz angerissen. Gleichzeitig hätte man für diese 400 Milliarden Euro unsere Infrastruktur und unsere Schulen locker durchsanieren können. Wir hätten Steuersenkungen durchführen können, damit unsere Menschen auch Wohlstand haben oder damit sie sich das Leben im Alter im Pflegeheim leisten können. Alles das ist in der Form nicht mehr möglich. Das Vermögen der Deutschen liegt schon 30 % unter dem Durchschnittsmedian innerhalb der Europäischen Union. So viel zu dieser Geschichte, dass man keinem etwas weggenommen habe und dass es ein Gewinn für uns alle sei. Fragen Sie einmal in den Gemeinden nach, wie oft die Gebühren schon erhöht worden sind und was man sich alles nicht mehr leisten kann. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Gleichzeitig erleben wir einen Verlust an Sicherheit. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Seit dem Jahr 2016 hätten – grob über den Daumen gepeilt – 77 000 Straftaten nicht stattgefunden, wenn die Tatverdächtigen – in diesem Fall Asylbewerber, Geduldete und sonstige Schutzbedürftige – nicht in Sachsen gewesen wären. Über die islamistische Machtdemonstration, wie sie derzeit stattfindet, haben wir gerade schon gesprochen. Im Ergebnis erleben wir eine starke Überforderung der Polizei, der Justiz und in den Gefängnissen. Wir haben Mehrarbeit für Ärzte, die sich natürlich mit den Opfern von Gewaltstraftaten befassen müssen, und Psychologen, die versuchen, den Leuten wieder ein normales Leben zu ermöglichen. Wirtschaftlich ist das Ganze für uns auch kein Gewinn. Das ist eine Mär. Das ifo-Institut hat im Jahr 2016 schon einmal ausgerechnet, dass es nur ein marginaler Gewinn sei. Das gilt aber nur unter der irrigen Annahme, dass die Produktivität eines Asylbewerbers in Deutschland genauso hoch ist wie die eines Deutschen. Dass das nicht stimmt, sollte wohl jedem klar sein, der mit solchen Leuten einmal gearbeitet hat. Selbst beim besten Willen: Die Produktivität ist in dieser Form nicht vorhanden. Alles in allem und kurzum: Die Massenmigration, wie sie derzeit stattfindet, hat für uns in jederlei Hinsicht nur Nachteile. Vor diesem Hintergrund müssen wir folgende Fragen stellen: Wie können wir dieser Massenzuwanderung begegnen? Ist das Asylrecht als Grundrecht noch zeitgemäß? Müssen wir jeden bis zum letzten Tag alimentieren? – Darauf gehen wir in den nächsten Rederunden ein. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion spricht nun Herr Wähner, bitte.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die aktuelle Flüchtlingssituation ist mit die größte politische Herausforderung, vor der wir derzeit stehen. Kernproblem ist der ungebremste Zustrom von Flüchtlingen nach Europa und damit auch ein Stück weit nach Deutschland. Angetrieben wird das von der organisierten Kriminalität, die dies natürlich als neues Geschäftsfeld entdeckt hat und auch massiv nutzt. Ebenso werden Flüchtlingsströme von einigen Staaten als politisches Druckmittel eingesetzt. Sachsen ist davon durch unsere lange Außengrenze nach Tschechien und Polen besonders betroffen, worüber Flüchtlinge nach Sachsen und damit Deutschland kommen. Die Hauptauswirkungen müssen unsere Kommunen tragen. Diese sind für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge verantwortlich. Diese arbeiten an und zum Teil schon über der Belastungsgrenze. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal einen Dank an alle Verantwortungsträger in den Kommunen, Städten, Gemeinden und unseren Landkreisen aussprechen, die sich jeden Tag dieser Herausforderung stellen. Gleichzeitig danke ich allen, die in den Verwaltungen mitwirken, und vor allem auch den ehrenamtlichen Kräften, die sich dieser Herausforderung jeden Tag entgegenstellen. Das ist durchaus einen Applaus dieses Hohen Hauses wert, wenn ich darum bitten dürfte. (Beifall bei der CDU, vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es ist aber nicht nur die Unterbringung, für die die Kommunen verantwortlich sind. Es geht nicht nur um leere Wohnungen, die wir zum Teil in Sachsen haben. Nein, Flüchtlinge brauchen auch Betreuung und Unterstützung. Die Plätze in den Kitas und Schulen sind auch in Sachsen limitiert. Das muss an dieser Stelle jedem deutlich sein. Die finanzielle Belastung, die von den Kommunen in der derzeitigen Form getragen wird, hat auch ihre Grenzen. Diese Realität ist seit Langem bekannt. Für mich ist es schwer nachvollziehbar, dass es anders ist, aber auch das sollte jedem politischen Verantwortungsträger in Berlin bekannt sein. Entsprechend sollten dort die notwendigen Schlüsse daraus gezogen werden. Es ist schwer erklärlich. Anscheinend hat man dort eine andere Wertung dieser Dinge oder einen anderen Blick darauf. Anders kann ich mir das zögerliche Agieren der Bundesregierung nicht erklären. Dass agiert und reagiert werden muss, ist wichtig, um einen Ordnungsverlust in dieser Situation zu vermeiden. In diesem Zusammenhang bin ich unserem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er sich mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern aktiv in diese Debatte eingebracht hat und mit den Beschlüssen auf der aktuellen Ministerpräsidentenkonferenz und in Zusammenarbeit oder Absprache mit dem Bundeskanzler dort einen Schritt in die richtige Richtung gegangen ist. Natürlich hätte dieser Schritt größer sein oder es hätte weitreichendere Beschlüsse geben können. Wir sind erst einmal zufrieden damit, was erreicht wurde. Es gilt nun, dies umzusetzen. Ein zentraler Punkt, der vereinbart wurde, ist – dieser ist elementar – der Schutz der europäischen Außengrenze. Das betrifft die Stärkung von Frontex. Dabei können wir selbst aus Sachsen heraus einen kleinen Beitrag leisten, weil sächsische Polizisten bei Frontex im Rahmen des Kontingents zum Einsatz kommen. Das können wir zur Verfügung stellen. Es ist eine gute Sache, wenn dies weiterhin so gut erfolgt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Nur mit einem effektiven Schutz der europäischen Außengrenze können wir auch den Schengen-Raum so aufrechterhalten wie wir ihn kennen, was unser Ziel sein sollte. Bis dies wieder erreicht ist, müssen wir auch die deutschen Außengrenzen kontrollieren. Es war lange eine Forderung unseres Innenministers – der hartnäckig geblieben ist – an die deutsche Innenministerin, dass die Bundespolizei die sächsischen Außengrenzen nach Polen und Tschechien kontrolliert, um die Möglichkeit zu nutzen, auf der Grenzlinie Zurückweisungen zu vollziehen. (Sebastian Wippel, AfD: Die finden gar nicht statt! Das ist schon wieder Schwindelei!) Solange die europäische Außengrenze nicht effektiv geschützt wird, müssen wir diese Maßnahme fortsetzen und ausbauen, so wie es vereinbart worden ist. Darüber hinaus bedarf es zügiger Asylverfahren. Das ist ein Punkt, über den wir schon öfter gesprochen haben. Das ist eine klare Forderung der CDU. In diesem Zusammenhang sollten wir auch alle Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. Es ist auch gut, wenn es in der Ministerpräsidentenkonferenz ein Bekenntnis dazu gibt und klare Ziele hinsichtlich der Dauer eines Asylverfahrens von drei bzw. sechs Monaten entsprechend der Anerkennungsquote von Flüchtlingen gesetzt werden. (Sebastian Wippel, AfD: Das haben Sie 2015 noch abgelehnt!) Weitere Punkte möchte ich in der nächsten Runde ansprechen. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner von der CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE nun bitte Juliane Nagel.
Juliane Nagel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Dieser Satz fand seinen Weg im Jahr 1949 nicht zufällig in das deutsche Grundgesetz. Es war eine der Konsequenzen aus den Menschenrechtsverbrechen des Nationalsozialismus – wir haben darauf in der vorigen Debatte Bezug genommen – und der bitteren Erkenntnis, dass damals viel zu viele, die zu fliehen versuchten, an geschlossenen Grenzen scheiterten. Die Frage, ob dieses Grundrecht noch zeitgemäß ist, können wirklich nur Geschichtsvergessene und Verächter der Menschenwürde formulieren. Dazu gehören – das muss deutlich ausgesprochen werden – auch Vertreterinnen und Vertreter der CDU und der FDP. (Sebastian Wippel, AfD: Oh, Frau Nagel, dann hören Sie in der nächsten Runde einmal zu!) Letztendlich gehören aus unserer Sicht auch all jene dazu, die auf europäischer Ebene unter dem Stichwort GEAS derzeit an der Aushöhlung des Asylrechts arbeiten. Das betrifft aus Sicht der LINKEN alle anderen Parteien in diesem Saal. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Doch blicken wir auf die Geschichte der BRD zurück, dann müssen wir konstatieren, dass das Menschenrecht auf Asyl nicht zum ersten Mal unter Druck gerät. Im Jahr 1993 waren es CDU, FDP und SPD, die den Artikel 16 Grundgesetz aushöhlten und damit dem rassistischen Druck der Straße nachgaben. (André Barth, AfD: Was?) Dass in Deutschland Menschen in großer Zahl noch Schutz finden – ich möchte darauf hinweisen, dass es im vergangenen Jahr über 70 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller waren –, hat mit dem entkernten Grundgesetzartikel, den Heribert Prantl treffenderweise „Rechtsattrappe“ nennt, nicht mehr viel zu tun. Vielmehr stützt er sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention und europarechtliche Vorgaben. Wer also über die Abschaffung des Grundrecht auf Asyl sprechen will, der muss ehrlicherweise sagen, dass es eigentlich um den Austritt aus der Genfer Flüchtlingskonvention und um den bewussten Bruch des europäischen Rechts geht. (Sebastian Wippel, AfD: Och, da liegen Sie aber falsch!) Die Frage, die wir uns stellen müssen, auch in diesem Haus, muss wie folgt lauten: Wie können wir das Recht auf Asyl gewährleisten? Hierzu vermissen wir vom Ministerpräsidenten, dem Innenminister und auch Teilen der Regierungskoalition dasselbe Engagement wie bei den Forderungen nach Abschaffung, Sanktionen und Abschottung. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Das fängt bei der Ehrlichkeit mit Blick auf die Zahlen an. Bis Ende September, also in den ersten drei Quartalen, kamen über 18 000 Menschen bei uns an. Davon wurden laut Königsteiner Schlüssel maximal 11 000 dem Land Sachsen zugewiesen, blieben also in Sachsen. Das ist eine Steigerung im Vergleich zum Jahr 2020, aber eine moderate. Von „explodierenden Zahlen“ kann also nicht die Rede sein. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung des Landes sind neu hinzukommende Menschen ein Geschenk und keine Last. Das sagen wir als LINKE. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ich möchte darauf hinweisen, die Zahlen sind Ihnen bekannt: Etwa 150 000 erwerbsfähige Menschen fehlen in Sachsen bis zum Jahr 2030. Wohnungen – der Kollege Wehner hat darauf hingewiesen, und Sie weisen auch in jeder wohnungspolitischen Debatte darauf hin – stehen leer in Sachsen. Vermieter – das Beispiel wurde gebracht – verdienen sich inzwischen eine goldene Nase und schmeißen Menschen raus, um Geflüchtete unterzubringen. Das ist aber ein Problem des Kapitalismus und privater Vermietungspraxen und nicht das Problem der Geflüchteten. (Beifall bei den LINKEN –
André Barth AfD
Unglaublich! – Zurufe von der AfD) Und es geht weiter. Ausbildungskapazitäten werden zurückgefahren, kleine Unternehmen schließen. Wie absurd, wenn auf der anderen Seite Menschen hier landen, denen Wege in Ausbildung, in Bildung und Teilhabe an der Gesellschaft, wo es nur geht, versperrt werden. Über dieses Problem reden wir seit 2015. Es hat sich nichts geändert, nichts gelockert. Trotzdem ist ein großer Teil der 2015/2016 angekommenen Menschen inzwischen in Arbeit gekommen. Da müssen Sie keine Fake News verbreiten, Herr Wippel. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 7? – Bitte, Herr Wippel. Herr Barth: Mäßigung.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Nagel, ich habe gerade Ihre Ausführungen zum Thema Wohnraum wahrgenommen. Sie haben gesagt, wir hätten viel Leerstand und es sei ein Problem des Kapitalismus. Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass das ein Problem der Freizügigkeit ist? Denn die Leute, die hierherkommen, wollen nicht in die ländlichen Regionen, wo der Leerstand ist, sondern sie wollen in die Großstädte. Es hat etwas mit der Verteilung zu tun, damit, wie die Leute zugewiesen werden. Wenn hier der Platz knapp ist, dann ist er knapp. Es werden nicht mehr Wohnungen, egal, ob der Vermieter ein Genosse einer Genossenschaft ist oder ob es sogar ein kommunaler Vermieter ist. Ist Ihnen das klar?
Juliane Nagel Die Linke
Die wohnungspolitische Debatte haben wir morgen. In Sachsen gibt es einen gespaltenen Wohnungsmarkt. Im ländlichen Gebiet steht viel frei. Ich war letzte Woche erst im Vogtland unterwegs. Es ist daher ein Trugschluss zu denken, dass wir in Sachsen keinen Platz haben. Wir haben Platz und wir müssen Wege finden, den Leerstand schnell zu ertüchtigen. In Großstädten sieht es anders aus. Dort wird dann – ich kenne das aus Leipzig – folgende Praxis angewendet: Private Vermieter schmeißen Mieterinnen aus der Wohnung, weil sie gute Verträge bekommen, um Geflüchtete unterzubringen. Es kann nicht sein, dass zwei Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. Die Geflüchteten sind hier aber nicht das Problem. Das stellen Sie aber die ganze Zeit so dar. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –
Sebastian Wippel AfD
Der Staat schließt aber diese Verträge ab!) Ich will ein paar Beispiele bringen. Wenn Mohamed A. seiner Tätigkeit beim LUKAS Bäcker in Leipzig nicht mehr nachgehen kann, weil ihm die Beschäftigungserlaubnis entzogen wird und er abgeschoben werden soll, dann läuft etwas schief. Wenn Hebert A. aus Venezuela, der im Mangelberuf Fleischer tätig ist, eine Ausreiseaufforderung erhält und nur eine Härtefallkommissionentscheidung vielleicht eine Lösung bringt, dann läuft etwas falsch. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Wenn Baydaa Taher-Ali aus dem Irak, die als Pflegekraft in Chemnitz arbeitet, nicht aus Marienberg im Erzgebirge wegziehen darf, weil das die Behörde verbietet, dann läuft etwas schief. Wir als LINKE denken: Legale Fluchtwege, rechtssichere Asylverfahren, ein echter Spurwechsel vom Asylsystem in den Arbeitsaufenthalt und garantierte unbürokratische Wege zur Teilhabe – das ist das, worüber wir sprechen müssen. Die Unterstützung und angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen, Investitionen in eine funktionierende soziale und Bildungsinfrastruktur, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) in Sprachkurse, Ehrenamt – darüber müssen wir sprechen. Als LINKE werden wir das Grundrecht auf Asyl immer verteidigen (Zuruf von der AfD: Deshalb wählt Euch keiner mehr!) und daran mitwirken, es vom Grundsatz auf Papier auch lebendig werden zu lassen. Wie wir das schaffen wollen, habe ich gerade gesagt. Nicht zuletzt wäre, wenn es kommt, wie AfD und CDU wollen und SPD und GRÜNE offensichtlich ein wenig dulden – ich zitiere hier wieder Heribert Prantl –: „Die Mahnung der Mütter und Väter des Grundgesetzes wäre verraten. Die Lehren aus der Nazi-Zeit wären gestrichen.“ Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Jule Nagel für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Frau Čagalj Sejdi; bitte.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht. Das ist gut so, weil Grundrechte stabil sind und nicht einfach schnell geändert werden, wenn irgendjemandem nicht danach ist. Dass Sie das in Ihrem Debattenthema infrage stellen, zeigt wieder einmal, wes Geistes Kind die AfD ist. (Zurufe von der AfD: Das wird langsam langweilig!) – Das ist schön, dass Ihnen das langweilig wird, das zeigt noch mehr, dass Ihnen anscheinend unser Grundgesetz gar nichts wert ist (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ihre Beiträge werden langweilig, jedes Mal dasselbe!) und dass Sie keinen Wert darauf legen, vor welchem Hintergrund die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes sich damals dazu entschieden haben, die Rechte der Menschen und das Recht auf Asyl an den Anfang zu stellen und diesen Rechten eine Ewigkeitsgarantie zu geben. (André Barth, AfD: Da geht es nur um politisch Verfolgte. Sind alle politisch verfolgt, die heute zu uns kommen?) – Wir hören durch diese Zurufe einmal mehr, dass der AfD die Grundrechte der Menschen anscheinend nicht wichtig sind. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ich habe auch den Eindruck, dass Ihnen unser Grundgesetz und unsere Werte, die uns hier als deutsche Bürgerinnen und Bürger vereinen, nicht wichtig sind. Sonst würden Sie das nicht infrage stellen, sonst würden Sie unser Grundgesetz und unsere Grundrechte nicht infrage stellen. Wenn ich jetzt schon so weit gekommen bin, muss ich an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich auch die Protokollerklärung Sachsens zur MPK sehr befremdlich finde. Ich denke, dass eine Integrationsgrenze diametral zum Grundrecht auf Asyl steht. Man kann nicht einfach sagen: Das Boot ist voll. Jetzt können wir das Recht auf Asyl nicht mehr gewähren. (Tobias Keller, AfD: Doch!) Genau so wenig können wir vorschlagen, Menschen in Drittstaaten abzuschieben. Auch das ist eine menschliche, eine humane Bankrotterklärung. Wir können noch nicht einmal sichergehen, dass in den EU-Staaten die Menschenrechte überall eingehalten werden. Wir hören immer wieder, dass es Staaten gibt, die diese brechen. Aber dort haben wir zumindest noch einen europäischen Konsens und eine gewisse Kontrollinstanz. Diese haben wir in den Drittstaaten nicht. Wenn wir Menschen in Drittstaaten abschieben, können wir die Sicherheit dieser Schutzsuchenden nicht mehr gewährleisten. Das ist nicht der Sinn des Grundrechtes auf Asyl und überschreitet eindeutig eine rote Linie. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir leben in herausfordernden Zeiten. Da muss man vielleicht auch einmal unbequeme Fragen stellen, aber man muss nicht populistisch werden. Man muss keine Scheindebatten führen. Man muss nicht unmenschlich werden. Man muss nicht die Grundrechte der Menschen missachten. Was wollen Sie denn abschaffen? Sie wollen das Recht auf Asyl abschaffen? Unter denen, die zu uns kommen, sind ungefähr 1 % asylberechtigt. Die meisten kommen über die Genfer Flüchtlingskonvention und haben einen Flüchtlingsschutz. Wollen Sie auch das Völkerrecht abschaffen? Was wollen Sie damit hinterfragen? Ich merke aber, dass Ihr Populismus verfängt. Er verfängt sogar über die Grenzen Ihrer Partei hinaus. Das ist das, was mir Angst macht. Das ist das, was mich wirklich bedrückt und wo ich mich frage: Ist eigentlich Vernunft noch zeitgemäß? Sind wir eigentlich noch vernünftig? Wann fangen wir an, vernünftig über dieses Thema zu debattieren? Wann fangen wir an, nach wirklichen Lösungen zu suchen? Wann fangen wir an, diese Lösungen umzusetzen? Wir haben es in vorangegangenen Reden schon gehört: Was wir brauchen, ist ein solidarisches System auf europäischer Ebene. Was wir brauchen, ist mehr Geld für unsere Kommunen, damit wir mehr Wohnungen und Schulen haben. Momentan liegt ein Infrastrukturproblem vor. Das ist kein Problem der Geflüchteten. Die Wohnungen haben schon vorher gefehlt. Die Schulen haben gefehlt. Die Kindergärten haben gefehlt. Hier müssen wir nachsteuern. Ja, hier hat vielleicht der Bund zu lange gezögert. Hier fehlt uns das Geld in den Kommunen. Da bin ich Ihrer Meinung. Aber lassen Sie uns die rote Linie nicht brechen. Lassen Sie uns vernünftig und lösungsorientiert über die Sache debattieren und sie realistisch angehen; denn nur so kann man Lösungen finden. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –
Sebastian Wippel AfD
Da sind Sie die richtige Ansprechpartnerin!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Čagalj Sejdi für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt bitte Frank Richter.
Frank Richter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir in dieser angesichts des Themas etwas aufgeheizten und aufgehetzten Situation etwas wünschen würde, dann wären es viel mehr Staatsmänner und Staatsfrauen, die mit mehr Ruhe, Stärke, Gelassenheit und vor allen Dingen Differenziertheit und der Humanität verpflichtet argumentieren. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Der Soziologe Steffen Mau, den ich an der Stelle gern zitiere, sprach von den politischen „Polarisierungsunternehmern“ von ganz rechts. Diese politischen Polarisierungsunternehmer wären vielleicht nicht das Problem, wenn es nicht auch – so sage ich es einmal – Produktpiraten in anderen Bereichen des demokratischen Spektrums gäbe. (Sebastian Wippel, AfD: Die CDU, meinen Sie?) – Richtig erkannt! Ich zitiere: „Wirklich gefährlich wird es dann, wenn bürgerliche Parteien auf die Triggerpunkte der politischen Polarisierungsunternehmer von rechts außen einsteigen. Damit normalisieren sie den Diskurs im Hinblick auf das Vokabular und die Aggressivität.“ Ich muss an dieser Stelle Friedrich Merz nicht zitieren, (Beifall bei den LINKEN) aber das müsste man wahrscheinlich. Er war in dieser Hinsicht ein Paradebeispiel. Wir denken heute an Israel. Als den Menschenrechten verpflichtete Politiker erinnern wir dabei auch an die Tatsache, dass viele Jüdinnen und Juden aus Deutschland fliehen mussten und geflohen sind, dann in anderen Ländern Asyl gefunden haben und genau aus diesem Grund überlebt haben. Wer das deutsche Asylrecht infrage stellt oder ein weiteres Mal schleifen will und das ausgerechnet jetzt tut, wo die Menschen in Israel Schreckliches erleben, der muss sich fragen lassen, wes Geistes Kind er ist. Wir werden am 10. Dezember dieses Jahres der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen gedenken, des 75. Jahrestages. Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Auf die Protokollnotiz des Freistaates Sachsen, die wir gestern lesen mussten, ist bereits hingewiesen worden. Ich zitiere: „Wir müssen in der aktuellen Lage grundlegende Reformen anstreben und die Migrationsfragen neu überdenken. Das gilt auch für das Grundrecht auf Asyl in seiner jetzigen Form.“ Meine Damen und Herren, als ich das gelesen habe, war ich sehr irritiert. Meines Wissens sind SPD-Kabinettsmitglieder an der Formulierung dieser Protokollnotiz nicht beteiligt gewesen. Ich denke, wir haben das Recht, möglichst bald zu erfahren, in welche Richtung diejenigen, die das Asylrecht wollen – wie es so schön heißt –, es weiterentwickeln werden. Wir haben das nächste Plenum im Dezember in der zeitlichen Nähe des 75. Jahrestages der Erklärung der Menschenrechte. Spätestens dann wäre es eine günstige Gelegenheit, das von ihnen zu erfahren. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren! Jenseits der rechtlichen Debatte, die ich für höchst problematisch halte, weil wir auch mit der Genfer Flüchtlingskonvention und mit der EU in Konflikt kommen, würde ich gern in den restlichen wenigen Sekunden, die ich habe, auf drei praktische Dinge eingehen. Ich habe mich in den letzten Jahren intensiv um Asylbewerber gekümmert und irgendwann einmal festgestellt: Neben diesem komischen Begriff der irregulären Migration, den ich sowieso für problematisch halte, setze ich gern den Begriff der irregulären Administration. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Meine Damen und Herren! 50 % der Ablehnungen von Asylanträgen des BAMF sind falsch. Woher wissen wir das? Weil 50 % plus/minus von den Gerichten kassiert werden. Stellen Sie sich einmal eine Behörde vor, die 50 % Fehlurteile fällt! Das wäre eine Katastrophe. Hier geht es aber nicht um irgendetwas, hier geht es um menschliche Schicksale. Woran kann das liegen? Es kann beispielsweise daran liegen, dass Quoten für einzelne Länder formuliert worden sind. Ich empfehle Ihnen allen den Artikel „Die kalte Rechnung des Innenministers“ vom 17.11.2016, „Die Zeit“ hat diesbezüglich intensiv recherchiert. Wahrscheinlich gibt es Quoten innerhalb des BAMF für einzelne Länder. Noch ein Allerletztes; die Zeit geht zu Ende: Herr Schuster, wir haben eine kleine Brieffreundschaft, aber die haben Sie abgebrochen, nachdem ich Ihnen das Dossier über die Menschenrechtsverletzungen in Bulgarien geschickt habe. Leider ist nicht darauf geantwortet worden. (Oh-Rufe von der AfD) Meine Damen und Herren, was in Bulgarien in den Abschiebegefängnissen geschieht – und Deutschland schiebt nach wie vor nach Bulgarien ab –, ist in keiner Weise mit unserem Menschenrechtsverständnis vereinbar. Alle, die nach wie vor an Abschiebungen nach Dublin III festhalten, machen sich auf irgendeine Weise schuldig. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN und BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Frank Richter für die SPD-Fraktion. Nun spricht Herr Teichmann als fraktionsloser Abgeordneter; bitte.
Ivo Teichmann fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir sprechen heute in der Aktuellen Debatte zum Thema „Massenmigration ohne Ende: Ist das Grundrecht auf Asyl noch zeitgemäß?“ Das Asylrecht beruht bekanntlich nicht nur auf unserem Grundgesetz, sondern vor allem auf dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge – vielen besser bekannt als Genfer Flüchtlingskonvention. Diese wurde bereits 1951 beschlossen und trat 1954 in Kraft. Ja, das Asylrecht ist vom Grundsatz her noch zeitgemäß. Jedoch muss der Staat mit allen seinen Einrichtungen viel konsequenter dafür sorgen, dass Asylmissbrauch nicht stattfindet. Soziale Anreize zum Asylmissbrauch müssen spürbar zurückgefahren werden. Dafür brauchen wir in Europa dringend einheitliche Sozialstandards. Der Magnet, überwiegend nach Deutschland zu wollen, muss endlich abgeschaltet werden. Alles andere sind nur Reparaturen. Ob wir Grenzkontrollen durchführen, ob die Grenzkontrollen wirksam sind, ob wir im Inland – ich sehe das gerade in meinem Wahlkreis Sächsische Schweiz – verstärkt die Bundespolizei im Einsatz haben, das alles kostet nicht nur Geld, sondern es ist auch die Effizienz zu hinterfragen. Wenn – Sie wissen das alle – die Leute einmal im Land sind, die hier nicht nach Recht und Gesetz auf Asylbasis einwandern, sondern unter dem Aspekt, dass sie in Deutschland besser leben wollen, hier einreisen, dann sind sie im Land und wir haben alle Not, sowohl verfahrensrechtlich als auch kostenseitig diese Personenkreise wieder zurückzuführen. Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert klar, wer politischer Flüchtling ist. Es geht ausdrücklich nicht um Wirtschaftsmigration. Es geht nicht um Menschen, die ihr Land freiwillig verlassen, weil sie in Deutschland besser leben wollen. Die Begriffe „Flüchtlinge“ und „Einwanderer“ – das richte ich vor allem an die linken Fraktionen – müssen wir klar und deutlich trennen und unterscheiden. Mir wird viel zu oft das Wort „Flüchtlinge“ als Synonym für alle, die hier einwandern verwendet, und das sollten wir nicht tun. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir verwenden das Wort „Flüchtlinge“ in der Regel überhaupt nicht!) Wer Asylmissbrauch nicht unterbindet, gefährdet im Ergebnis die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung und überfordert unseren Sozialstaat sowie das Integrationsvermögen unseres Landes. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Teichmann als fraktionsloser Abgeordneter. Wir können jetzt in eine zweite Runde einsteigen. Herr Wippel für die AfD-Fraktion, bitte.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie uns noch einmal einen Blick in die Geschichte werfen. Einige haben es schon angefangen, aber ich gehe noch ein Stück weiter zurück. Asyl war ja ursprünglich im 19. Jahrhundert schon aufgekommen. Dort bedeutete es aber im Prinzip den Schutz vor Auslieferung in andere Staaten. Damals handelte es sich nur um politisch Verfolgte. Klar, man hatte Monarchien, Demokratien usw. Es gab Gründe, warum man die Menschen aufgenommen hat und vielleicht nicht wieder zurückschicken wollte. Man hatte eigene Interessen. Trotzdem war diese ganze Sache nie unumstritten. Auch Anfang des 20. Jahrhunderts, als zum Beispiel die Bolschewisten in Russland an die Macht gekommen sind, sind viele Leute von dort nach Zentral- und Mitteleuropa geflüchtet. Schon damals gab es größere Diskussionen. Dann kam die Malaise der nationalsozialistischen Diktatur über uns. (Sabine Friedel, SPD: Die Malaise?) Wir wissen, was 1949 alles passiert ist. Die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland hat Asyl als Grundrecht in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland für politisch Verfolgte aufgenommen. Damit hat man als Deutschland eine Ausnahme generiert. Das haben nämlich viele andere nicht gemacht. Das soll also heißen, dass es Asyl vorher schon gegeben hat. (Zurufe der Abg. Juliane Nagel und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Was ist der Grund dafür, dass man es getan hat? Natürlich sind es auf der einen Seite die Lehren aus der nationalsozialistischen Diktatur, und auf der anderen Seite hat man sich noch einmal bewusst für die Menschenrechte ausgesprochen. Das war seinerzeit in Deutschland auch bitter nötig gewesen. Man hat allerdings zu dieser Zeit in erster Linie damit gerechnet, dass Leute aus der sowjetischen Besatzungszone kommen, diese politischen Verfolgten, Dissidenten quasi aus der späteren DDR. Man ging von Einzelfällen aus und hat deswegen darauf verzichtet, den Begriff der politischen Verfolgung zu definieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sind Deutsche gewesen!) Immer wieder gab es im Zuge der Geschichte Probleme. – Herr Gebhardt, Sie können mal bei der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen; vielleicht können Sie da was lernen, aber quaken Sie nicht immer dazwischen, es stört nämlich unheimlich. Es gab nach diesen Diskussionen immer wieder Einschränkungen, zum Beispiel 1993 mit dem Asylkompromiss zwischen CDU, FDP und auch der SPD. Damals hat man gesagt: Asyl darf nur derjenige bekommen, der nicht aus einem sicheren Drittstaat einreist. – Deutschland ist bekanntlich von solchen Staaten umgeben. Theoretisch hätte die ganze Thematik damit erledigt sein können. Dann hat man auf europäischer Ebene immer wieder versucht diese ganze Sache mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem zu harmonisieren. Ja, das Ding hat aber ein paar Probleme. Das erste Problem ist: Wirklich gemeinsam ist es nicht. Es gibt dieses Recht des Gold Platings, das heißt, man kann als Staat deutlich großzügiger sein als andere Staaten. Das macht Deutschland eben. Deutschland macht mehr als nötig und ist deswegen natürlich attraktiver, weil damit die Anerkennungsquoten im Verhältnis zu anderen Staaten nach oben geschraubt sind. Ein anderes Problem ist, dass es in der Europäischen Union Staaten gibt, die diese Mindeststandards des GEAS noch nicht einmal erfüllen. Damit haben wir ein großes Gefälle. Ein weiterer Punkt ist die Massenzustrom-Richtlinie. Die ist eine Erfindung aus der Zeit des Jugoslawienkriegs, als man mit vielen Leuten gleichzeitig zu tun hatte. (Sabine Friedel, SPD: Das sind Menschen!) Die Massenzustrom-Richtlinie bedeutet, dass die Staaten freiwillig festlegen, wie viele Leute sie aufnehmen und schnell abhandeln. Frau Merkel von der CDU hat Deutschland 2015 für jedermann von der ganzen Welt ungeprüft geöffnet. Niemand ist ihr damals in den Rücken gefallen, weder Herr Schuster noch Herr Kretschmer, die damals Bundestagsabgeordnete waren. Das ist die CDU, und die hat das damals alles mitgetragen. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Wenn wir jetzt über die Reform des GEAS sprechen, sind auch ein paar Punkte dabei, die durchaus problematisch sind, zum Beispiel die persönlichen Anknüpfungspunkte, die Flüchtlinge zu einem Land haben und dass sie deshalb dorthin kommen können. Dann bekommen wir das Problem mit der prozentualen Verteilung. Weil Deutschland schon so viele Flüchtlinge hat, haben wir prozentual noch mehr Leute, die nach Deutschland wollen. Dies ist keine Lösung, sondern wird uns die Probleme nur verschärfen. Ein anderer Punkt ist Artikel 33 der Richtlinie 2013/32. Dieser ist total praxisuntauglich; denn er bedeutet, dass Staaten davon freigestellt werden, Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union durchzuführen. Wer durch ist und dort ist kein Asyl beantragt worden, der wird nur in dem Land geprüft, wo er tatsächlich Asyl beantragt. Das heißt, einfach schön durchwinken, weil die Leute nach Deutschland wollen, und hier wird es gemacht. Deswegen muss dieser Artikel überarbeitet werden auf Mindeststandards der Genfer Flüchtlingskonvention. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Redezeit ist abgelaufen.
Sebastian Wippel AfD
Letzter Satz. – Wenn das Ganze nicht klappt, müssen wir halt raus aus der Europäischen Union. Ganz einfach. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Damit haben die Engländer keine Probleme mehr, das merkt man ja!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt bitte Herr Wähner.
Ronny Wähner CDU
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf Kollegen Richter aus der ersten Rederunde reagieren. Herr Richter, wir sind uns einig, dass wir das Thema Flucht und Asyl nicht den rechtspopulistischen Parteien überlassen dürfen. Aber wir unterscheiden uns in dem Mittel dazu; denn die Auffassung der CDU ist, dass wir aufgefordert sind, die rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen, um die Akzeptanz für das Asylverfahren in der Bevölkerung wiederherzustellen und weiter zu stärken. Dazu gehört – und das wurde auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vereinbart –, dass Ergebnisse aus Asylverfahren entsprechend umgesetzt werden. Wenn jemand kein Bleiberecht in Deutschland hat, muss er zurückgeführt werden. (Sabine Friedel, SPD: Das ist unstrittig!) – Frau Friedel, das mag sein, aber es gibt eine Vielzahl von Hinderungsgründen. Die Bundesregierung mit dem Aufgabengebiet der Außenministerin und der Innenministerin muss mit den entsprechenden Herkunftsländern Verträge abschließen, damit Rückführungen möglich sind. Das ist ein ganz wesentliches Element, was dazu beiträgt, die Akzeptanz für das Verfahren hier in Deutschland zu erhalten. Auch auf politischer Ebene ist das Thema hinterfragt worden, wo es um die finanzielle Belastung geht. Deshalb ist es gut, dass es jetzt ein Flüchtlingspauschale geben soll, wo durch die kommunale Ebene ein wenig Entlastung erfährt für die Vielzahl von Flüchtlingen, die sie aufnehmen muss. Man muss aber deutlich sagen, dass das bei Weitem nicht ausreichend ist. Das wurde auch von der kommunalen Seite deutlich gesagt. Ebenso gilt es Solidarität in ganz Europa einzufordern; denn ganz Europa ist in der Lage, Asyl zu gewähren. Jedes Land kann dies für Schutzsuchende gewähren. Deshalb muss man hinterfragen, welche Anreize es gibt, unbedingt nach Deutschland kommen zu wollen. Man sollte die Leistungen im europäischen Rahmen angleichen. Darüber muss man eine ehrliche Debatte miteinander führen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das können wir auch beim Mindestlohn machen!) Ganz klar muss man auch die Punkte herausgreifen, zu denen es in Berlin keine Einigung gab, die wir als CDU aber als sehr wichtig erachtet hätten, um eine Reduzierung des Flüchtlingszustroms zu erreichen bzw. Rückführungen sicherzustellen. Das wäre einmal die Beendigung freiwilliger Aufnahmeprogramme – darauf konnte man sich nicht verständigen –, ebenso die Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten, zum Beispiel auf die Maghreb-Staaten. Das wurde schon oft diskutiert und im Bundestag schon ein entsprechender Beschluss gefasst, aber man konnte dem leider nicht beitreten in der Bundesregierung, was wir als CDU für sehr bedauerlich halten. Zusammenfassend möchte ich noch einmal feststellen: Die ungesteuerte Migration nach Deutschland, nach Europa muss begrenzt werden durch einen effektiven Schutz unserer Außengrenzen. Wir als Europa müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das ist nur zu erreichen, indem man konsequent die Beschlüsse der EU-Außenminister, die in diesem Zusammenhang getroffen worden sind, und die Festlegungen der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler entsprechend umsetzt. Wenn in diesem Rahmen rechtliche Anpassungen notwendig sind, dann sollte man offen und ehrlich diskutieren und die Ergebnisse dessen auch umsetzen. Uns als CDU-Fraktion ist bei dieser ganzen Diskussion wichtig, dass wir die Humanität nicht aus den Augen verlieren. Die gesamte Asyl- und Flüchtlingsproblematik kann man am besten unter der Prämisse Humanität und Ordnung zusammenfassen. Das muss gewährleistet und auch umgesetzt werden. (Beifall bei der CDU) Um Ihre Zustimmung zu signalisieren, Frau Friedel, wäre es schön, wenn auch aus Berlin in diesem Zusammenhang aktive Signale von der aktuellen Bundesregierung kämen. Dafür wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wähner für die CDU-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Ja, von der SPD-Fraktion. Ich würde trotzdem erst einmal die BÜNDNISGRÜNEN fragen. – Keine Redezeit mehr. Dann bitte schön, Frank Richter, für die SPD-Fraktion.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Einige wenige Sekunden sind mir noch geblieben. Herr Wähner, Ihnen persönlich glaube ich sofort, dass Sie Wert darauflegen, dass dieses Thema nicht Rechtspopulisten überlassen wird. Leider gibt es aus Ihrer Fraktion, auch aus Ihrer Partei eine ganze Reihe von Wortmeldungen, die das Gegenteil insinuieren. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) – Ja, doch, das ist so, richtig erkannt. Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich nutze die Gelegenheit, noch einmal auf einen Punkt der Praxis hinzuweisen, der mir die allergrößten Sorgen macht. (Unruhe im Saal) Manche erwarten von den Rückführungen, von den Abschiebungen jetzt eine irgendwie geartete Lösung des Problems. Ich bin einer – im Unterschied zu den LINKEN –, der sich nie grundsätzlich gegen Abschiebungen geäußert hat. Ich glaube, die müssen in bestimmten Fällen sein. Aber schauen wir auf die Praxis. Wir werden sicherlich von Ihnen, Herr Schuster, auch erfahren, wie viel mehr getan werden muss, gerade bei der zeitlichen Ausweitung des Abschiebegewahrsams oder der Abschiebehaft für die Verhinderung von Suiziden. Ich habe mich sehr intensiv mit diesem Problem beschäftigt. Wir haben eine ganze Reihe von furchtbaren Beispielen – das wissen Sie –, und diese würden zunehmen. Ich habe Herrn Dr. Pfeil einen Brief geschrieben; er hat mir allgemein geantwortet, aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass künftig wieder in Gesundheitsämtern verhaftet werden soll. Wollen wir das? Wollen wir, dass in Gesundheitsämtern Abzuschiebende verhaftet werden und damit viele andere Menschen im Umfeld davon Kenntnis nehmen? Ist das unsere Vorstellung von Humanität im Land? (Zustimmung von der AfD) Ein letzter Gedanke: die Ausbildungsklasse in Niederbobritzsch, die ich besucht habe. Ich habe mich dort fesseln lassen, um mir erklären zu lassen, wie das im Abschiebegefängnis funktioniert. Das haben die jungen Männer dort mit Vorliebe getan. Wie viele Personen mehr werden wir in dieser Ausbildungsklasse brauchen, die ausschließlich für diese Klasse ausgebildet wurden – und für nichts anderes? (Beifall bei der SPD –
Jörg Dornau AfD
Wer hat denn die Probleme verursacht?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Herr Wippel für die AfD-Fraktion, bitte.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Jetzt müssen wir uns einmal der Frage widmen: Was können wir denn eigentlich machen? Oder können wir wirklich nichts tun? Zum einen: Artikel 16a Grundgesetz könnte entfernt werden; denn das Gemeinsame Europäische Asylsystem ersetzt das im Prinzip. Unsere normalen, einfachen Gesetze – wie es auch in vielen anderen Ländern üblich ist – sind ein adäquater Ersatz. Die Folge wäre allerdings, dass wir die Verfahren durchführen. Es wird ein Verwaltungsakt erlassen und dieser kann dann in einer Instanz überprüft werden. Wir können aber beispielsweise den Instanzenzug unterbinden. Damit haben wir eine Entlastung zum Beispiel der Oberverwaltungsgerichte, die dann nicht mehr so viel damit zu tun haben. Man müsste auch die Frage stellen, unter welchen Bedingungen der Widerspruch und das Gehen vor Gericht unter Umständen eine aufschiebende Wirkung haben oder nicht. Ein weiterer Punkt, über den man sprechen muss, ist die Abschaffung aller weitergehenden Schutzstandards und - gründe, die über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehen; denn wir sind über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgegangen. Sie tun immer so, als würden wir dagegenstehen. Nein, das tun wir nicht, wir haben sie sogar sehr konsequent gelesen. Wenn man sie liest, bedeutet das, dass man sie auch umsetzt. Ein Punkt darin ist: Flüchtling kann nur sein, wer zum Beispiel keinen internen Schutz genießen kann. Das bedeutet, wenn sichere Gebiete im Heimatland vorhanden sind und dort tatsächlich keine Gefahr von ernsthaftem Schaden besteht, dann ist dieser Schutz dort in Anspruch zu nehmen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für sichere Drittstaaten. Wenn ich in einem sicheren Drittstaat oder einem Nachbarstaat der Vereinten Nationen ein Flüchtlingslager einrichte, dann ist dort der Schutz gewährleistet und dann gibt es hier keinen Anspruch auf Asyl. Im Übrigen: Wenn jemand in einem Land vielleicht sogar der Strafverfolgung für Verbrechen unterzogen wird, die nicht politischer Art sind, und die Strafen dort hart sind, dann ist das sein Problem. Das ist sein Rechtssystem, damit muss er klarkommen. Das ist nach der GFK grundsätzlich erst einmal kein Fluchtgrund. Auch Punkte wie Ausweisung und Zurückschiebung sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention möglich. Sie müssen dann erfolgen, wenn zum Beispiel die Bedingungen aus Artikel 31 bis 33 erfüllt sind. (Sabine Friedel, SPD: Ja, wenn die Bedingungen erfüllt sind!) Zum Vierten: Wir müssen konsequent prüfen, ob denn die Bedingungen nach Abschnitt 1 Punkt C der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt sind, nämlich, ob die Ursache der Flucht überhaupt noch zutrifft. Schauen wir doch einmal, was hier in Deutschland passiert: Wir haben Leute, die fahren in den Irak oder nach Syrien und machen dort Urlaub, weil sie sich von Deutschland erst einmal erholen müssen. Sie melden sich bei unseren Ämtern ab und kommen dann hierher zurück. Aber eines ist ganz klar: Wer sich dorthin begibt, in das Gebiet, wo er angeblich verfolgt wird, der wird dort offensichtlich nicht verfolgt; denn er würde sich einer unheimlich großen Gefahr aussetzen. Wer so etwas macht, der hat hier in Deutschland nichts verloren; denn er hat keinen Fluchtgrund mehr. „Konkludentes Handeln“ heißt das im Rechtsdeutsch. (Beifall bei der AfD) Des Weiteren muss das Auswärtige Amt wieder anfangen, Beziehungen zu anderen Staaten aufzubauen, um vernünftig prüfen zu können. Zum Beispiel Syrien: Wir stellen fest, die amerikanische Regime-Change-Politik in Syrien ist gescheitert. Syrien hat bereits vor Jahren denen Amnestie gewährt, die im Bürgerkrieg gegen die Regierung gekämpft haben. In der Provinz Latakia war nie Krieg gewesen; das war ein sicherer Bereich. Syrien ist im Jahre 2023 außerdem wieder in die Arabische Liga aufgenommen worden. Das bedeutet, dass faktisch wieder Frieden herrscht – auch zwischen Syrien, Jordanien und Saudi-Arabien –; denn die reden miteinander. Aber als Deutschland wollen wir nicht mit ihnen reden und die Lage nicht bewerten? Ähnliches gilt für den Irak: Im Irak finden Wahlen statt. Dort ist die Bundesregierung mit verschiedenen Projekten der GIZ und des BMZ aktiv tätig. Wir bauen das Land auf, wir schicken dort einen Haufen Geld hin, aber die Leute schieben wir nicht in dem Maße wieder in dieses Land ab. Dort ist Frieden! Das Land ist korrupt, ja, aber Korruption ist kein Fluchtgrund nach der GFK und keine Berechtigung, sich hier in Deutschland aufzuhalten. Zum Fünften: Der Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention ist keine Einbahnstraße. Wer in dem Schutz gewährenden Land ein Verbrechen begeht oder ein erhebliches Vergehen; kann sich nicht auf den Schutz nach der GFK berufen. (Beifall bei der AfD) Er ist eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und darf ausgewiesen werden. Das gilt im Übrigen auch für Afghanen und für Eritreer. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion mit einer dritten Runde. Wie sieht es jetzt bei den anderen Fraktionen aus? (Marco Böhme, DIE LINKE: Keine Redezeit mehr! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Die CDU hätte noch Redezeit. – Dann, bitte schön, Herr Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie mich zum Schluss bitte auf die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler eingehen. Dort sind ein paar Sachen beschlossen bzw. besprochen worden – teilweise konkret, in wichtigen Bereichen hinreichend unkonkret –, die wir in der Zeitung lesen konnten. Dazu möchte ich gern etwas sagen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zum einen haben wir den Punkt der stationären Grenzkontrollen. Das haben wir als AfD schon seit dem Jahr 2014 gefordert – plötzlich sind sie da, jetzt ist es vertretbar. Und was stellen wir fest? Weder die Wirtschaft noch der Straßenverkehr ist zusammengebrochen. (Thomas Thumm, AfD: Huch!) Das ist ja der Wahnsinn, dass so etwas wirklich funktioniert. Trotz alledem ist es inkonsequent, wie es umgesetzt wird. Es sind nur die großen Übergänge; wir brauchen eine lückenlose Überwachung der Grünen Grenze – das hat es in der Vergangenheit schon gegeben – und Zurückweisungen. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie sagen, es gebe Zurückweisungen, dann sage ich: aber nur von Leuten, die schon ein Einreiseverbot haben. Alle anderen, die hier „Asyl“ sagen, werden trotzdem geprüft. Dann haben wir einen weiteren Punkt: Es sollen nun die Wertmarken bzw. Bezahlkarten eingeführt werden. Die Richtung ist okay, weil es in Richtung Sachleistungen geht, aber am Ende des Tages wird auch das nicht wirklich funktionieren; denn es gibt Umgehungsmöglichkeiten. Dann wird das Zeug einfach verkauft – die Leute sind ja nicht doof – und dafür haben sie dann das Bargeld in der Hand. Das Einzige, was bei Sachleistungen wirklich hilft, sind die Kleiderkammer und die Kantine; das muss ausreichen. Dann soll Geld vom Bund an die Kommunen gegeben werden, 7 500 Euro pro Einwanderer. Das ist nichts anderes als ein Taschenspielertrick, um Ruhe vor der kommunalen Ebene zu haben; denn dem Bürger ist es völlig egal, ob sein Steuergeld vom Bund, vom Land oder von der Gemeinde ausgegeben wird. Die Leute sagen, es belaste sie. Dieses Geld, das ausgegeben wurde, steht für andere Sachen unter dem Strich nicht mehr zur Verfügung. Es ist mein Geld, das ich erarbeitet habe oder das meine Kinder später als Schulden abtragen müssen. Dann soll jetzt endlich die vom Ministerpräsidenten Kretschmer gewünschte Kommission zur Steuerung der Integration kommen. Ich habe schon einmal gesagt: Diese Kommission ist absolut nutzlos und einfach nur auf Zeit spielend. Sie wird in absehbarer Zukunft null Ergebnisse bringen. Und wenn ich schon höre, wer dort dabei sein soll – alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen und NGOs –, frage ich mich, mit welcher Berechtigung die denn überhaupt dort dabei sein sollen. Ich kann jetzt schon sagen, wer bei dieser Kommission am Ende des Tages fehlen wird: die große Mehrheit in Deutschland, die dieses ganze Thema äußerst kritisch sieht. Die wird nicht dabei sein, aber Pro Asyl oder irgendein Partnerverein wird ganz bestimmt dabei sein. Dann haben wir den Punkt, dass Migrationsabkommen mit Drittstaaten geschlossen werden sollen. Im Übrigen, Frau Čagalj Sejdi: Auch, dass das kommt, ist mit der GFK absolut vereinbar. Im Übrigen ist es auch eine Forderung von 2015, die wir als AfD-Fraktion schon gestellt hatten. Zwei wichtige Staaten sind ausgeklammert, nämlich – ich hatte sie vorhin angesprochen – Syrien und Afghanistan. Auch mit diesen Saaten muss man reden. Man muss die Gegebenheiten akzeptieren; denn verursacht haben wir sie ja auch, nicht? Dann haben wir den Gesetzentwurf als ganz großen Wurf, der Abschiebungen erleichtern soll. Es ist ja wohl ein Witz, was da zu erwarten ist. Es sollen 600 Personen mehr abgeschoben werden – nicht im Monat, sondern pro Jahr. 600 ist das, was an einem Tag nach Deutschland neu hereinkommt. Angesichts dessen muss man sich wirklich fragen: Soll das eine Entspannung bringen? Nein, das wird definitiv nicht funktionieren. Man muss deutlich anders an die Sache herangehen. Es gibt Punkte, die fehlen. Die fehlen ganz klar. Man ist die ganze Thematik der eigentlichen Pull-Faktoren wie Geld – und damit schließt sich der Kreis – nämlich nicht konsequent angegangen. Solange ich in Deutschland den Leuten in einem Monat mehr Geld in die Hand gebe, als sie in einem Jahr in ihrer Heimat verdienen können, ist diese ganze Sache nicht behoben und es ist und bleibt attraktiv für jeden, der hierherkommt. Für uns mögen vielleicht 410 Euro oder 520 Euro eine überschaubare Summe sein, aber für jemanden, der aus einem Land kommt, wo er ein ganzes Jahr dafür arbeiten muss, ist es richtig viel Geld und er wird einen Bruchteil davon nach Hause schicken. Deswegen: Konsequent auf Sachleistungen zu setzen ist das Einzige, was funktioniert. Solange wir das nicht machen, sind Grenzkontrollen usw. alles nur kosmetische Maßnahmen, die aber nicht an die Wurzeln des eigentlichen Problems gehen. Das wäre nur Murks. Wenn man das ändern will, dann brauchen wir eines: eine alternative Regierung für Deutschland. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Am Mikrofon 1 kommt vermutlich eine Kurzintervention von Jule Nagel.
Juliane Nagel Die Linke
Ja, das muss sein. Wir haben jetzt relativ viel Unfug gehört, sorry. Einem Aspekt will ich widersprechen. Ich habe das schon öfter im Plenum gemacht und nicht nur in Richtung der Rechtsaußen-Fraktion: Es geht um den Mythos der Pull-Faktoren. Herr Wippel, der Mythos der Pull-Faktoren – man kann die CDU gleich einbeziehen – ist durch verschiedenste Studien, erst kürzlich, widerlegt worden, genau wie der Mythos, dass die Seenotrettung die Migration anfeuere, auch widerlegt ist. (Gelächter bei der AfD) Menschen fliehen aus den Ländern, die Sie benannt haben, weil dort Krieg ist, weil sie in Opposition zu den despotischen Regimen sind. Sie betonen in diesen Kontexten ja immer, dass in diesen Ländern keine Demokratie herrscht. Sie fliehen vor der Verfolgung durch Taliban. Es gibt keine sicheren Gebiete in Afghanistan für Menschen, die für unsere deutsche Bundeswehr dort tätig waren. Der Prozess mit den Ortskräften zieht sich immer weiter. Es gibt keine sicheren Gebiete, wo die Leute unterkommen. Die Leute fliehen vor der Bedrohung der eigenen Existenz und nicht, weil es hier eine Geldleistung gibt, die noch unter dem Bürgergeldniveau liegt. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Die können doch nach Bulgarien gehen!) Das hat der Gipfel noch einmal verstärkt. Das führt zur Verarmung und Verelendung vor allem für Familien mit Kindern. Wir können die Bilanz anschauen: Die Arbeitslosigkeit der in den Jahren 2015 und 2016 Eingewanderten ist rapide gesunken. Die Menschen sind Teil dieser Gesellschaft. Sie sorgen mit dafür, dass unsere Gesellschaft am Leben gehalten wird, zum Beispiel durch medizinische Tätigkeiten und andere Tätigkeiten, für die kaum jemand da ist, sie zu verrichten. (Gelächter bei der AfD – Dr. Rolf Weigand, AfD: Das ist doch lächerlich bei 25 % Arbeitslosigkeit! Das ist Quark, was Sie erzählen! Totaler Murks!) Ich will dem ganz klar widersprechen, dass wir hier eine Pull-Faktoren-Situationen haben und dass wir der Migration durch Einschränkung bestimmter Leistungen den Riegel vorschieben könnten. (Beifall bei den LINKEN –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Frau Nagel, die können nach Bulgarien gehen, das ist näher!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war eine Kurzintervention von Jule Nagel für die Fraktion DIE LINKE. Am Mikrofon 7 Herr Wippel, bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Nagel, Sie haben soeben gesagt, Sie hätten Unfug gehört. Ich muss ehrlich sagen: Das, was Sie gerade gesagt haben, ist entweder selektive Wahrnehmung oder bewusster Unfug. (Zuruf der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE) Eines ist klar: Schutz muss und soll gewährt werden, aber prinzipiell, wenn es in diesem Land keine sicheren Bereiche gibt, in den Nachbarstaaten, in den Kulturkreisen. (Zurufe von den LINKEN) Wir sind ja auch einmal in Jordanien gewesen – – (Weitere Zurufe von den LINKEN) – Ich will Sie nicht stören bei Ihrem Dazwischengerufe. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir wollen auch nicht hören, was Sie erzählen!) – Gut, okay. Darf ich weitermachen? – Vielen Dank, ich hoffe, das geht nicht zulasten meiner Redezeit. (Zuruf von den LINKEN: Das ist Unsinn!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Doch, geht es, Herr Wippel, weil Zwischenrufe gestattet sind. Wenn Sie glauben, dass Sie sich hier gegenseitig erziehen müssten, dann können Sie das gern tun. Ich kann nur sagen: Sie und Ihre Fraktion rufen auch die ganze Zeit dazwischen. Das ist üblich hier im Hohen Haus und laut Geschäftsordnung möglich. – Sie dürfen weiterreden, bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass die Belehrung nicht zulasten der Redezeit geht. – Noch einmal zurück zu dem Punkt: Sie haben gesagt, die Leute fliehen, da in ihrem Land keine Demokratie herrscht. Das mag sein. In sehr vielen Ländern der Welt gibt es keine Demokratie, wie wir sie uns vielleicht in Deutschland vorstellen. (Sabine Friedel, SPD: Sie sich nicht!) Aber kann denn das der Maßstab dafür sein, dass jeder nach Deutschland kommen kann? Nein, das kann es nicht sein, (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, Antonia Mertsching und Juliane Nagel, DIE LINKE) denn das Ganze funktioniert natürlich nicht. (Weitere Zurufe von den LINKEN) – Doch, das haben Sie gesagt: jeder, der weg will. Dann kommen Sie mit Ihren Studien zu den Pull-Faktoren um die Ecke. Natürlich, je nachdem, welches Ergebnis ich haben möchte – – (Unruhe im Saal) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich bitte um etwas mehr Ruhe.
Sebastian Wippel AfD
Ich bin ja schon ruhig. – Also je nachdem, welches Ergebnis ich von der Studie haben möchte. Das steht am Ende in der Studie drin, je nachdem, wer sie bezahlt und in Auftrag gibt. Insofern können Sie mir sehr viele Studien zeigen, aber ich zeige Ihnen die Studien von der anderen Seite. Ihre Aussage, was die gesunkene Arbeitslosigkeit angeht, mag richtig sein. Aber sie ist nach wie vor auf einem total hohen Niveau und liegt deutlich über der Arbeitslosenquote derjenigen, die als Deutsche in Deutschland sind. (Zurufe von den LINKEN und der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE) Unser Sozialsystem ist für Deutsche ausgelegt. Sie können nicht mit begrenzten Mitteln unbegrenzte Leistungen erbringen. Das ist aber genau das, wo Ihre Politik hinführen würde. Aber dass Sie noch viel schlimmer sind als Robert Habeck, der Vaterlandsliebe ja schon immer zum Kotzen fand und mit Deutschland im Übrigen nichts anfangen kann, das wundert mich jetzt nicht. Insofern sind Sie konsequent. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion von Herrn Wippel auf die Kurzintervention. Herr Staatsminister Schuster; bitte schön. (Zurufe von der AfD: Schuster, bleib bei deinen Leisten! – Bei deinen Lasten!)
Armin Schuster
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ein Blick aus der exekutiven Praxis: Sachsen ist wie die ganze Bundesrepublik Deutschland unter erheblichem Migrationsdruck. Sachsen ist es besonders durch die Grenzlage. (Thomas Thumm, AfD: Selbst verschuldet!) Wir haben in unseren Aufnahmeeinrichtungen – und das beschäftigt mich mittlerweile ganz persönlich jeden Tag mehrfach – größte Schwierigkeiten, neue Standorte zu finden, und größte Schwierigkeiten, den Bedarf für die noch angepeilten 10 000 Plätze zu decken. Die Kapazitäten in Sachsens Schulen und Kitas sind maximal strapaziert. Das sind Themen, die wir mittlerweile bis auf Kabinettsniveau diskutieren. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für die jetzige Migrationspolitik geht drastisch zurück. Das sind, denke ich, die Vorzeichen, unter denen diese Ministerpräsidentenkonferenz am Montag mit dem Bundeskanzler stand. Wir brauchen dringend eine Reduzierung, und wir brauchen dringend einen Kurswechsel. Deshalb ist von dieser MPK das wichtigste Zeichen: Immerhin stimmen Bund und Länder jetzt darin überein, dass Menschen, die keine Aussicht auf ein Bleiberecht haben, weniger nach Europa und Deutschland kommen sollen. Es ist unter den 17 ein Erfolg, dass man sich auf diesen Satz einigen konnte, und deshalb musste ich ihn jetzt auch vorlesen. Die Beschlüsse zeigen allerdings in erster Linie dank der Ministerpräsidenten, besonders stark unseres Ministerpräsidenten, einen neuen Realitätssinn in der Bundesregierung. Aber ehrlich gesagt: Den Mut zu einem echten Kurswechsel kann ich nicht erkennen. Deswegen kommt wahrscheinlich auch die heftige Kritik der Kommunen – Oberbürgermeister Jung hat sich gestern sehr früh geäußert, ich kann es verstehen –: Man hat sich in den Kommunen etwas anderes erwartet. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster, gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Eine Zwischenfrage an Mikrofon 7; bitte, Herr Teichmann
Ivo Teichmann fraktionslos
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Minister, Sie waren bis 2020 Mitglied des Bundestags in der CDU-Fraktion. Ihre Fraktion, die damals Regierungsverantwortung getragen hat, hat maßgeblich Tür und Tor geöffnet und ist mitverantwortlich für die Situation, die wir heute haben und die Sie jetzt auch beklagen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Würden Sie Ihre Frage stellen?
Ivo Teichmann fraktionslos
Meine Frage an Sie: Sie reden jetzt von Kurswechsel. (Zurufe von der AfD – Unruhe im Saal) Betrachten Sie die Politik Ihrer Partei in der Vergangenheit diesbezüglich als Fehler? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach Gott!) Danke.
Armin Schuster
Erstens. Das gibt mir die Gelegenheit, Herr Abgeordneter, auf die heutige unsägliche Debatte Ihrer Fraktion (Sebastian Wippel, AfD: Er hat keine Fraktion! –
Ivo Teichmann fraktionslos
Ich bin fraktionslos!) zum Thema Israel noch einmal zurückzukommen. Es ist ziemlich unterkomplex, Herr Teichmann, sich nicht mit den Fakten der Frage, welche Menschen in Deutschland gegen Israel aktuell auf die Straße gehen, zu beschäftigen. Die haben mit den 2015- und 2016-Zuwanderungen nichts zu tun. Ich würde Sie bitten, sich damit zu beschäftigen. Zweitens. Zum Kurswechsel der Unionsfraktion: An diesem war ich heftig beteiligt; denn ich gehörte zu den 40 Personen, die, Herr Wippel, diesen Kurs permanent nicht akzeptiert haben. Den Kurswechsel haben wir 2016 geschafft. Innenminister Seehofer und Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer haben mit dem Masterplan Migration – Sie erinnern sich an den heftigen Streit zwischen Merkel und Seehofer – einen kompletten Kurswechsel der Union vollzogen, und zwar mit dem Satz: Es wird Grenzkontrollen geben, wenn wir noch einmal eine Lage wie 2015 haben. Aber auch mit dem EU-Türkei-Abkommen, mit dem Aussetzen des Familiennachzuges für subsidiär Schutzbedürftige etc. (Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD) Wir haben einen vierjährigen Kurswechsel mit flexibler Obergrenze gemacht und wir hatten vier Jahre lang Zugangszahlen von 150 000 im Schnitt. Das beweist übrigens auch, dass es geht, wenn man will. (Beifall bei der CDU) Beantwortet das Ihre Frage?
Ivo Teichmann fraktionslos
Ich kann nur antworten, wenn das Mikrofon an ist. – Herr Minister, gestatten Sie den Hinweis: Ich bin nicht Mitglied einer Fraktion. (Sabine Friedel, SPD: Es gibt keinen Hinweis! – Weitere Zurufe) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sie müssen darauf nicht antworten.
Ivo Teichmann fraktionslos
Ich wollte es nur richtigstellen, Herr Minister.
Armin Schuster
Das gebe ich zu. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster, Sie fahren bitte fort.
Armin Schuster
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Was begrüßen wir von dieser Ministerpräsidentenkonferenz? Natürlich begrüßen wir, dass der Anspruch auf die sogenannten Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr nach 18 Monaten, sondern erst nach 36 Monaten eintreten soll. Wir begrüßen, dass die Länder finanziell stärker unterstützt werden. Wir begrüßen, dass die Grenzkontrollen – das war die Entscheidung von vorgestern Nacht – längerfristig eingerichtet werden, und das zu Recht. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Die Kontrollen zeigen Erfolge und Wirkung. Meine Damen und Herren! Wir fordern den Bund auf, beim Thema Zurückweisung verstärkt zu agieren, insbesondere bei der Zurückweisung von Migranten, die aufgrund der Sekundärmigration aus anderen europäischen Ländern kommen. Diese Zurückweisungen sind wirkungsvoll und auch in einem enormen Umfang vorhanden – jedenfalls danach gehend, was uns der Flurfunk berichtet. Das Bundesinnenministerium gibt bisher keine Zahlen heraus. Wir begrüßen die Bezahlkarte. Doch ich finde es ziemlich befremdlich, dass die Bundesregierung nicht bereit war, die Einführung dieser Bezahlkarte zentral zu koordinieren. Das machen die Länder nun irgendwie selbst. Wir haben in Sachsen entschieden, dass wir vorangehen. (Jörg Dornau, AfD: Wenn das mit den Zahlungen klappt! Mit Herrn Günther ist das ja auf dem richtigen Weg!) Ich suche gerade Partner, die mitmachen. Dann werden wir versuchen, mit einer kleinen Gruppe der Willigen das möglichst schnell umzusetzen. Neben diesen Beschlüssen, die wir, wie gesagt, begrüßen, gibt es aus meiner Sicht – und da zitiere ich den Oberbürgermeister aus Leipzig – zu viele Prüfaufträge in diesem Beschluss, zum Beispiel die Schaffung von Abschiebeeinrichtungen des Bundes an großen deutschen Flughäfen. Das muss man nicht mehr prüfen, das wurde bereits jahrelang geprüft. Man muss das umsetzen. Die Frage, ob der Schutzstatus von Flüchtlingen künftig in Transit- oder Drittstaaten festgelegt werden kann, hat viel Ärger verursacht, Frau Čagalj Sejdi. Das ist ein Prüfauftrag, der steht schon im Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin drin. (Zuruf von der AfD: Dann machen Sie doch!) Das ist eine Idee von Herrn Knaus, das ist eine Idee von Herrn Koopmans. Wie können Sie hier so tun, als wenn das etwas Unheilvolles wäre? Also ich habe nicht verstanden, warum man das noch prüfen muss. Wir müssen jetzt machen, nicht prüfen; denn wir haben Druck. (Jörg Kühne, AfD: Druck haben so manche!) Und auch in anderen Fragen sehen wir leider keinen Fortschritt. Ich habe es gerade gesagt: Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige, wie wir es 2016 bis 2018 gemacht haben, wäre ein kraftvolles Signal gewesen; das vermisse ich. Alle Sonderaufnahmeprogramme zu beenden, das vermissen wir. Bei wirksamen Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern sehen wir auch keine Fortschritte. Es ist aber „das“ Rückführungshindernis, weil wir diese Abkommen nicht haben. Die Blaupause, meine Damen und Herren, gibt es. Das EUTürkei-Abkommen ist der Beleg dafür, dass diese Abkommen wirken. Wir haben damals die Zugangszahl um eine halbe Million pro Jahr nur durch dieses Abkommen reduzieren können. Dass sich kein Wort zu einer möglichen Integrationsgrenze im Beschluss findet, finde ich schade, weil ich eine solche Grenze für richtig halte und weiß, dass sie funktionieren kann. Ich halte sie für unerlässlich, weil es Vertrauen in die Steuerungsfähigkeit dieser Regierung sowie in die Länder und Kommunen erzeugen würde und damit auch Vertrauen bei den Bürgern. Meine Damen und Herren! Die hier in der Debatte sehr grundsätzlich aufgeworfene Frage, ob das Grundrecht auf Asyl noch zeitgemäß sei, ist zuvorderst eine komplexe bundes- und europapolitische Frage. Das ist eigentlich keine Frage, die wir in Sachsen lösen können. Aber ich möchte das für den Freistaat nicht unbeantwortet lassen. Es ist immer zeitgemäß, Menschen, die berechtigt Schutz suchen, auch Schutz zu bieten. Das ist die Formel, auf die wir uns einigen müssen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Frank Richter, SPD) Auf welcher gesetzlichen Grundlage auch immer: Wer berechtigt Schutz sucht, bekommt ihn. Jetzt brauchen wir allerdings, meine Damen und Herren, die Lockerheit – und die haben Sie heute nicht bewiesen –, dies mit allen Experten und in allen Konstellationen offen zu diskutieren: Was ist eigentlich besser, und zwar für die Menschen, die zu uns kommen? Im Moment haben wir schlechte Lösungen. Das Sterben im Mittelmeer basiert doch darauf, dass wir keine gute Asyllösung haben. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Ob das Grundgesetz daran Schuld ist oder ob wir andere Wege gehen müssen – warum wollen wir das nicht diskutieren? Solange das aber nicht funktioniert, hält Sachsen Linie. Wer berechtigt Schutz braucht, kriegt ihn. Der Königsteiner Schlüssel gilt, den werden wir nach wie vor umsetzen. Meine Damen und Herren! Die, die kein Bleiberecht haben, müssen Deutschland verlassen. Unser Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich bei uns befindet, eine menschenwürdige Behandlung. Das ist unsere Richtschnur und unterscheidet uns stark von Kräften ganz rechts. (Sebastian Wippel, AfD: Na, na, na!) Was wir nicht garantieren, ist der Schutz aller Menschen weltweit durch eine faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. (Albrecht Pallas, SPD: Das will niemand! – Zurufe der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD – Unruhe im Saal) So eine Rechtspflicht besteht europapolitisch oder völkerrechtlich nicht. Deshalb bin ich sehr davon überzeugt, dass wir ein humanitäres Bleiberecht schaffen müssen, bei dem nicht die starken jungen Männer gewinnen, sondern auch Alte, auch Frauen, auch kranke Menschen die Chance haben, bei uns Asyl zu bekommen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Unruhe bei der AfD) Diese Lösung haben wir zurzeit nicht. (Sabine Friedel, SPD: Das ist eine Frage der Umsetzung! Unmöglich!) Deshalb, meine Damen und Herren, plädiere ich genau für das, was Gerald Knaus und Ruud Koopmans sagen. Sie sagen: Lasst uns über eine europäische Einigung auf ein jährliches Kontingent für humanitäre Zuwanderung – und dass dieses solidarisch auf die Staaten verteilt wird – diskutieren. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist eine Renovierung des Resettlement-Gedankens. Die UNHCR könnte uns dabei helfen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was haben Sie dafür getan?) Sie könnte die Asylverfahren durchführen. Dort würde dann entschieden: Asyl ja oder nein. Wer es nicht bekommt, muss das Land verlassen oder kommt gar nicht erst zu uns. Diese Neujustierung, meine Damen und Herren – – Sie sehen die Diskussion: Haben wir die Größe und die Kraft – bei Ihnen sehe ich die gerade nicht –, (Sabine Friedel, SPD: Herr Innenminister, das wird langsam schwierig! –
Albrecht Pallas SPD
Oooh!) wie bei einer Ethikkommission für das Thema Kernkraftausstieg oder wie bei einer Braunkohlekommission für die Energiefragen dieses Landes, sich in einer großen Asylkommission – das hat Ministerpräsident Kretschmer nun durchgesetzt, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: …wieder abgeschafft!) das steht im Beschluss drin – mit all den relevanten Interessengruppen, die wir brauchen, folgende Frage zu stellen: (Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.) Stimmt das so, wie wir es machen? Gibt es bessere Wege? Ich denke, es ist die Zeit dafür. Ich würde die Knausens dieser Welt genauso wie die Kirchen einladen, auch die Migrationsforscher, die Juristen und die Parlamentarier. Dann kommen wir garantiert zu einer Lösung, die aus dem politischem Klein-Klein herausgelöst ist. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Armin Schuster
Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: An Mikrofon 3 Albrecht Pallas; bitte.
Albrecht Pallas SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Danke, Herr Staatsminister. Sie haben mehrfach die Frage in den Raum gestellt, ob nicht diverse angesprochene Abgeordnete die Größe hätten, eine Diskussion über das Thema zu akzeptieren. Ich bitte Sie, was machen wir hier? Ich würde Ihnen die Frage gern zurückstellen: Haben Sie die Größe, endlich zu akzeptieren, dass wir zu der dringenden Frage des Arbeits- und Fachkräftemangels in unserem Land auf alle Menschen, die willens und in der Lage sind, hier arbeitstätig zu sein, angewiesen sind? Wir müssen deshalb Wege finden, wie wir den Menschen, die zum Beispiel auf dem Flucht- oder Asylantragsweg in unser Land kommen, Perspektiven bieten können, wenn diese bereit sind, sich zu integrieren. Haben Sie dafür die Größe, Herr Staatsminister? (Beifall bei der SPD und den LINKEN – Zuruf von der AfD: Ziehen dunkle Wolken auf?)
Armin Schuster
In dieser Kommission, die wir seit Monaten fordern und die jetzt von der Bundesregierung akzeptiert worden ist, wäre eine der Schlüsselfragen, Herr Abg. Pallas: Wie schaffen wir es endlich, zwischen Fachkräfteeinwanderung und Asyl zu unterscheiden? (Beifall bei der CDU und der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Zurufe von der AfD) Wie schaffen wir es, für EU-Zuwanderer interessant zu sein, für Fachkräfte aus dem Rest der Welt, und wie helfen wir Flüchtenden, Asylbegehrenden oder subsidiär Schutzbedürftigen? Diese beiden Sachen zu trennen, ist es schon allein wert, diese Kommission einzurichten. (Zurufe von der AfD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) – Ich habe manchmal das Gefühl, dass ich hier vier Oppositionsfraktionen vor mir habe. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es wäre schön (Sabine Friedel, DIE LINKE: Sie sprechen ja auch nicht als Staatsregierung, sondern als Politiker!)
Armin Schuster
Gehört das jetzt noch zur Beantwortung der Frage, oder? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sie beantworten immer noch die Frage. Wir entscheiden, wann wir sagen: Es ist beantwortet.
Armin Schuster
Ich war dabei – – (Zurufe von der AfD und der SPD) Ich bin sehr enttäuscht, dass in den Medien – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich bitte um Ruhe!
Armin Schuster
– das Thema dieser Asylkommission unter dem Radar geflogen ist. Die Ethikkommission hat damals drei Monate gebraucht. Es waren hochmögendste Leute, die uns einen konkreten Vorschlag im Juni 2011 zu dem Problem Kernkraft präsentiert haben: aussteigen oder drinbleiben? (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Man kann in drei Monaten das tun, was der Kanzler jetzt fälschlicherweise als historisch bezeichnet hat. Das würde ich von so einer Kommission erwarten. Wie steuern wir Migration, wie gestalten wir Integration, wie unterscheiden wir Asyl und Fachkräfte? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon) Wie begrenzen wir? Braucht es Rechtsänderungen? Es könnte ja sein, dass es die gar nicht braucht. Aber, wenn es sie braucht: Sie können sie erlassen. Das Selbstbewusstsein haben Sie hoffentlich. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?
Armin Schuster
Ich bin der festen Überzeugung, dass auch aus Sachsen wertvolle Mitglieder in diese Kommission entsandt werden könnten. Ich habe sie im Kopf, ich sage sie jetzt nicht. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Aber diese Menschen gibt es, und das Ergebnis wäre: – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie – –
Armin Schuster
– Humanität und Ordnung. Ich bin dankbar – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?
Armin Schuster
Diese Strategie mit diesen drei Worten Humanität und Ordnung hat Horst Seehofer entwickelt. Ich bin sehr dankbar, dass alle sich dahinter versammelt haben, gerade eben. Das ist noch mal eine Ehre für Herrn Seehofer, die er sich wahrscheinlich gar nicht so vorgestellt hat. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?
Armin Schuster
Ja. Meine Zeit ist auch genau um; also, ich habe nicht überzogen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sind noch 7 Sekunden übrig. – Bitte schön, Valentin Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich habe zu diesem Kommissionspunkt noch mal eine Frage, weil Sie den gerade sehr weit nach vorne ziehen. Wie garantieren Sie denn, dass die Ergebnisse der Kommission am Ende auch langfristig Kraft und Gesetzeskraft behalten? Sie haben mehrfach die Atomkommission als Beispiel angesprochen. Das ist gerade vonseiten der CDU relativ schnell wieder angegriffen worden. Die Diskussion über Kernkraft wurde von CDU- und FDP-Seite in jüngerer Vergangenheit quasi gegen den damaligen ausdrücklichen Konsens wieder geführt. Von daher meine Frage in diesem Zusammenhang: Wie wollen Sie sicherstellen, dass das nicht nur ein Momentum, sondern eine langfristig tragfähige Sache ist? (Sebastian Wippel, AfD: Auf 100 Jahre?)
Armin Schuster
Also, der Bundeskanzler ist in dieser Frage sehr spröde gewesen. Er hat sich dafür nur schwer begeistern können. (Sabine Friedel, SPD: Das war die Erfahrung mit ihm!) Aber wir haben es jetzt geschafft. Warum? Jetzt sage ich Ihnen, wie es bei der Ethikkommission damals aus Sicht der Unionsfraktion gelaufen ist. Das war sehr hart. (Lachen der Abg. Sabine Friedel, SPD) Die Bundeskanzlerin hat damals in der Fraktion gefragt: Sind Sie einverstanden, dass wir eine Kommission dieser und jener Gestalt einrichten? Dann wurden auch die ganzen Disziplinen und Persönlichkeiten aufgezählt; hochmögende Forscher usw. Sind Sie einverstanden, wenn diese Menschen uns von Kirche bis was weiß ich was eine klare, eindeutige Empfehlung geben, die wir dann auch vollziehen. Und dann musst du in der Fraktion – das ist das Problem – als Abgeordneter bereit sein, mitzumachen oder nicht. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Wir haben alle mitgemacht, nicht wissend, was drei Monate später auf dem Tisch lag. Drei Monate später legte diese Kommission – an der Spitze waren Herr Töpfer und der Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz, glaube ich, aber das weiß ich nicht genau – ein eindeutiges Ergebnis auf den Tisch: Raus! (Sabine Friedel, SPD: Ja, das akzeptieren wir immer noch!) Und das haben wir ohne Wenn und Aber getan. Deshalb können Sie sich vorstellen, wie merkwürdig ich heute manche Kommentare finde, dass das angeblich eine ÜberNacht-Alleinentscheidung von Frau Merkel war. Das war es mitnichten. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wenn Sie sich jetzt dieses Verfahren bei Herrn Scholz vorstellen, müsste er – wie auch Herr Merz, wenn es einen Deutschlandpakt gäbe –, in der Fraktion stehen und sagen – gibt es diese Kommission und die kommen zu einem eindeutigen Ergebnis und einer Empfehlung an die Politik –: (Roland Ulbrich, AfD: Ist abgeschafft!) Sind wir bereit, das konsequent umzusetzen? Dann musst du die Hand heben, und ich habe überhaupt keine Bedenken, dass das nicht gesetzgeberisch umzusetzen ist. Wo ist das Problem? (Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage von der Abg. Sabine Friedel? – Sie haben noch 7 Sekunden. Gestatten Sie oder nicht?
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank. Herr Staatsminister, ich versuche, die von Ihnen gestellte Frage mit einer Frage zu beantworten. Sie haben gerade gefragt, wo das Problem mit Blick auf die Ethikkommission Atomkraft und den unzweifelhaften Beschluss zum Ausstieg ist. Ich frage zurück: Na ja, wenn Ihr Chef jede Woche immer wieder den Wiedereinstieg in die Atomkraft fordert, haben wir nicht den Eindruck, dass die Akzeptanz solcher Entscheidungen gegeben ist. Dieses Vertrauen fehlt uns. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der CDU) Woher sollen wir dieses Vertrauen schöpfen?
Armin Schuster
Frau Abgeordnete, Sie sprechen wahrscheinlich vom Fraktionschef der Unionsfraktion, oder? (Marco Böhme, DIE LINKE: Es geht um den Ministerpräsidenten, Ihren Chef! – Zurufe von der CDU, den LINKEN und der SPD) Auch er formuliert nicht den Wiedereinstieg in die Kernkraft. (Tobias Keller, AfD: Was dann?) Was wir formulieren – jetzt sage ich „wir“, weil ich exakt die Meinung teile, ob das jetzt Merz, Söder, Michael Kretschmer oder wer auch immer ist – ist Folgendes: Wir sind in einer veritablen Krisensituation. Jetzt geben Sie mir bitte die Gelegenheit, noch mal ganz kurz das I. und das II. Quartal des letzten Jahres zu bewerten. Wenn die Bundesregierung nicht geschickt genug ist, im April allen Energieexperten zuzuhören, die sagten: Jetzt all in, sonst fliegen uns die Preise um die Ohren. (Zuruf von der AfD: Nein, hier!) Wenn man nicht versteht, dass – ich weiß nicht, ob es fünf oder sechs sind – noch lauffähige Kernkraftwerke jetzt für ein kurz- bis mittelfristiges Krisenmanagement dringend gebraucht werden, – (Unruhe, Zurufe) wenn Sie mir dabei unterstellen, dass ich damit einen kompletten Wiedereinstieg mache, dann ist das politischer Klamauk. Was wir wollen, ist ein konsequentes Krisenmanagement. Es hätte den Strompreisen für die deutschen Verbraucher erheblich geholfen, wenn wir schneller gewesen wären und der Herr Habeck nicht so lange gezaudert hätte. (Sabine Friedel, SPD: Sie weichen aus! – Zurufe von den LINKEN und der SPD) Danke für diese Zwischenfrage. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster, sind Sie fertig? Ihre Redezeit ist – –
Armin Schuster
Ich bin am Ende, muss mich aber beim Kollegen Richter entschuldigen. Seine Abgeordneten-Kollegen haben dafür gesorgt, dass ich ihm jetzt nicht antworten konnte. Das machen wir vielleicht bilateral? (Beifall bei der CDU – Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Am Mikrofon 1 steht Marco Böhme. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Marco Böhme Die Linke
Frau Präsidentin, auch wenn wir jetzt über Atomkraft gesprochen haben, aber ich glaube, – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ist das eine Kurzintervention?
Marco Böhme Die Linke
– dass trotzdem die Redezeit überzogen wurde. Deshalb hätten wir gern gemäß § 55 Abs. 5 eine Redezeit, um darauf noch mal zu reagieren, und zwar auch zum Thema Asyl. (Staatsminister Armin Schuster: Ich habe nicht überzogen, Frau Präsidentin! – Unruhe im Saal – Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir haben gemeinsam entschieden: Auch, wenn Sie formal die Redezeit nicht überschritten haben, haben Sie trotzdem länger hier vorn gestanden. Deshalb gewähren wir den Antrag. Die Fraktionen haben jetzt die Möglichkeit, noch 5 Minuten zu sprechen, wenn sie es denn möchten. (Zuruf von der CDU: Nee!) – Sie können sich jetzt darüber beklagen. Das ist eine Entscheidung, die ich jetzt getroffen habe. Wenn eine Fraktion eine widerstrebende Meinung zum Vorgetragenen von Herrn Staatsminister Schuster hat, dann kann sie jetzt das Wort beantragen. (Zuruf von der AfD: Inhaltlich, ja!) Wer möchte sprechen? – Bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir hätten tatsächlich auch so noch ein bisschen Redezeit gehabt, aber gut, machen wir es ganz kurz. Erstens möchte ich feststellen: Der hochgelobte Herr Ministerpräsident fehlt wieder in dieser Debatte – wie in fast allen anderen Debatten zu dieser Thematik in der letzten Zeit, die wir hier im Sächsischen Landtag geführt haben. Wir können dann seine Meinung dem Fernsehen oder der Presse entnehmen. Ich finde es schade, dass er diesen Debatten hier nicht folgt. Jetzt ein paar Anmerkungen: Herr Schuster, Sie haben gesagt, 180 000 seien eine Größe, oder wie auch immer, Sie hätten es geschafft, die Zuwanderung quasi zu begrenzen. Das ist mehr oder weniger eine Obergrenze, die zufälligerweise eingetreten ist. So ist es nämlich richtig. Es ist Zufall, dass nicht mehr gekommen sind, mal abgesehen von den politischen Vereinbarungen mit der Türkei. Wenn jedes Jahr 180 000 kommen, verschärft das die Probleme, die wir haben, trotzdem; denn Sie tun ja immer so, als würden auch Leute wieder gehen. Aber die, um die es geht, die gehen nicht zurück, und das führt bei uns dazu, dass diese plus 180 000 jedes Jahr Kosten von mittlerweile an die 50 Milliarden Euro eingebracht haben, die die deutsche Gesellschaft aufbringen muss, und das ist das Problem. Da ist es nicht die Frage, wie viel ich jedes Jahr noch zusätzlich haben kann, sondern die Frage ist: Wann ist Schluss, und wann gehen diejenigen in die Länder zurück, wo Frieden herrscht, um ihre Länder wieder aufzubauen? Die Staatschefs dieser Länder rufen teilweise: Wir wollen unsere Leute zurückhaben, wir brauchen diese Leute, damit sie unser Land wieder aufbauen. Das hat tatsächlich Herr Assad mit Herrn Selensky gemeinsam, weil sie nämlich alle ihre Leute wieder zurückbrauchen. Dann kommt eine SPD als Arbeitnehmerpartei hier um die Ecke und sagt: Nein, lasst die alle bitte bei uns arbeiten. Dann schieben wir am Ende des Tages das Geld aber wieder in die anderen Länder, um dort die Probleme auszubügeln, die wir quasi zugelassen haben, aber gar nicht hätten zulassen müssen. Da sind wir wieder an einem anderen Punkt – auch das ist wieder rhetorisch geschickt, Herr Schuster –: „Wer berechtigt Schutz sucht, der wird ihn auch bekommen.“ Dem verschließen wir uns nicht, dazu sagen auch wir Ja. Wer sagt denn Nein zu dieser Forderung? Das ist hier die Frage. In der heutigen Debatte wäre es ein wichtiger Punkt gewesen, darüber zu sprechen, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, wo das Ganze stattfinden soll und wenn ja, wie. Das ist der Punkt der Debatte, und dazu haben Sie einmal wieder absolut nichts gesagt. Es war nur schöne Phrasendrescherei. (Beifall bei der AfD) Stattdessen haben Sie uns oder einem Teil der Zuhörer weismachen wollen, dass es in diesem Hause Teile gebe, die es mit der Menschenwürde nicht so hätten. Dazu muss ich Ihnen ganz klar sagen: Wir stehen völlig klar auf der Seite der Menschenwürde. Ich glaube auch nicht, dass die Rückbesinnung auf die Genfer Flüchtlingskonvention die Menschenwürde irgendwie infrage stellen würde. Wer sich hier in Deutschland aufhält, wird menschenwürdig behandelt, auch bei der Abschiebung, solange er sich in unserem Zuständigkeitsbereich aufhält. Eine letzte Frage, die Sie natürlich auch nicht beantwortet haben; ich habe die Debatte aber wirklich interessiert verfolgt. Welche Position die Linken haben, ist klar. Die Position der GRÜNEN, von Frau Čagalj Sejdi, ist auch bekannt. Sicher gibt es interessante Diskussionen zwischen ihr und Winfried Kretschmann oder auch mit der Bundestagsfraktion. Die SPD verhält sich auch komisch, so richtig ist ihre Richtung auch nicht klar. Sie sprechen mittlerweile fließend die Sprache der AfD. (Widerspruch von der CDU) Die Forderungen, die wir seit 2014 erheben, seit es uns gibt, übernehmen Sie reihenweise, Stück für Stück. (Widerspruch von der CDU) Das alles sind hehre Ziele. Vieles von dem, was Sie sagen, kann ich unterschreiben, weil es zumindest in Teilen richtig ist. Mit wem aber wollen Sie das bitte in Zukunft umsetzen? Das müssen Sie doch einmal den Wählern sagen. Ich sage Ihnen ganz klar – das hat die Debatte auch wieder gezeigt –: Mit den GRÜNEN geht es nicht, mit den Roten geht es nicht, und mit den ganz Roten da drüben geht es auf gar keinem Fall. Seien Sie nach dem Ausschlussprinzip doch einmal ehrlich und sagen Sie, mit wem Sie Ihre Politik in Zukunft machen wollen, wenn Sie solche richtigen und rechten Forderungen erfüllen wollen. Ich bin sehr, sehr gespannt darauf. Erklären Sie das den Wählern plausibel. (Beifall bei der AfD –
Sören Voigt CDU
Man muss sich nicht anbiedern!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Juliane Nagel für die Fraktion DIE LINKE. (Unruhe) Es wäre schön, wenn es ein bisschen ruhiger wäre.
Juliane Nagel Die Linke
Ich bin nach dem Beitrag des Innenministers und auch nach diesem unsäglichen Beitrag wirklich schockiert über diese Debatte. Das wollen Sie alle nicht hören. Auch wenn Sie, Herr Schuster, hier von der Ethikkommission, vom Braunkohle- und Atomausstieg reden – er hört wieder nicht zu –: Hier geht es um Menschen und ein Menschenrecht, nicht um den Braunkohleausstieg. So, wie hier darüber gesprochen wird, widert es mich wirklich an. Das ist auch unwürdig im Hinblick darauf, worüber wir sprechen, nämlich darüber, dass Menschen vor Krieg, aus Not, vor Verfolgung oder vor Terror fliehen. Das will ich an dieser Stelle herausheben. (Beifall bei den LINKEN) Zudem ärgert es mich wirklich auch – die RechtsaußenFraktion hat davon gesprochen, der Innenminister hat es fortgeführt –, wenn gesagt wird, dass alle Menschen nach Deutschland wollen. Das stimmt nicht. Schauen Sie sich die Zahlen des UNHCR an! Diese Zahlen haben einen neuen Höchststand erreicht. Über 100 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Ein großer Teil, weit über die Hälfte der Menschen, sind in ihren Ländern oder in Anrainerstaaten vertrieben. Ich habe es vorher in den Saal gerufen: Libanon, Jordanien, Pakistan sind Länder, die die Hauptlast tragen. Menschen sind dort in riesigen Zeltlagern untergebracht. Unter unwürdigen Umständen werden dort Kinder in Elendssituationen geboren. Von den Menschen, die sich aufmachen, kommt ein Bruchteil hier in Deutschland und in Europa an. Dass ein Innenminister diese Fake News weiterträgt und als Ausgangspunkt der Diskussion hier in den Raum stellt, macht mich wirklich wütend, und das ist auch seines Amtes nicht angemessen. Das ist das Zweite. (Beifall bei den LINKEN) Das Dritte sind die Fachkräfte. Danke an den Kollegen Pallas dafür, dass er dieses Thema hier noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt hat. Herr Schuster, gehen Sie in die Städte und Gemeinden und sprechen Sie dort mit den Verwaltungen und Verantwortlichen! Ich bin Stadträtin in Leipzig, ich bin auch im Land unterwegs. Die verantwortlichen Menschen sagen Ihnen dort: Fachkräfteeinwanderung ist schön und gut, aber wir haben auch Leute hier, um die wir uns kümmern müssen. Für sie müssen wir die Wege verkürzen. Das sind Menschen, mit denen wir länger arbeiten müssen. Sie haben Chancen für einen Aufenthalt. Für sie müssen wir Brücken bauen. Diese zwei Themen dürfen wir nicht gegeneinander ausspielen. Die Menschen, die hier sind, sind schon hier. Es ist schon ein absurdes Bild, wenn wir die einen mit dem Flieger ausfliegen und die anderen parallel hier einfliegen. (Sebastian Wippel, AfD: Dann sollten wir die Hälfte der Flieger einsparen!) Diese Debatten müssen miteinander verknüpft werden. Das gebietet nicht die Menschenwürde, das gebietet die Vernunft. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Juliane Nagel für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte Frau Čagalj Sejdi.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es nach dieser Debatte wirklich schade, dass wir als demokratische Fraktionen es nicht schaffen, dieses unsägliche Thema ins Konstruktive umzuwenden. Die Debatte verfängt sich am Ende doch im Populismus. Populistische Vorschläge werden gebracht und wir debattieren über Fragen, die überhaupt nichts verändern. Ja, wir haben unterschiedliche Vorstellungen von Asylpolitik. Es eint uns aber ein gemeinsamer Nenner, nämlich, dass wir die Kommunen und das Land entlasten wollen. Lassen Sie uns doch endlich einmal diesen Populismus beiseite räumen! Lassen Sie uns die menschenfeindlichen Beschuldigungen beiseite räumen und konstruktiv darüber reden, wie wir es schaffen, im Land und in den Kommunen sinnvolle Veränderungen herbeizuführen! Sinnvolle Veränderungen sind aber nicht Behauptungen, dass man durch Abschiebepläne Kommunen entlasten würde; denn ausreisepflichtige Menschen haben einen Grund dafür, dass sie nicht ausreisen können. Für die kann man auch keine Abschiebepläne aufstellen. Wenn jemand hier geduldet wird und aus einem bestimmten Grund nicht ausreisen kann und wenn er hier arbeitet, kann er nicht nur aus diesem Grund nicht abgeschoben werden. Wenn er nämlich abgeschoben würde, würde man ihn sogar von seinem Arbeitsplatz entfernen, und dann würde uns auch noch eine Fachkraft fehlen. (Sebastian Wippel, AfD: Dafür muss die Duldung nicht herhalten!) Solche Ideen und Diskussionen sind doch völlig sinnlos. Ich will meinen Beitrag dafür nutzen, daran zu appellieren, dass wir vielleicht einmal konstruktiv an einem gemeinsamen Nenner arbeiten und uns Lösungsvorschläge überlegen. (Sebastian Wippel, AfD: Geduldete sind grundsätzlich ausreisepflichtig!) Wie schaffen wir mehr Wohnräume? Wie schaffen wir es, Leute, die hier sinnvoll beschäftigt sind und die wir auch wirklich brauchen, hier zu behalten, statt zu überlegen, wie wir sie wegbekommen? Wie schaffen wir es, die Infrastruktur zu stärken, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und alles, was man braucht, wenn ein Ort mit Bevölkerung wächst? Wie schaffen wir es, die Wohnsitzauflage an den Stellen, wo sie hinderlich ist – zum Beispiel, wenn Menschen eine Arbeit aufnehmen wollen –, auch einmal auszusetzen, damit die Menschen diese Arbeit aufnehmen können? Das alles sind Punkte, die wir an der Stelle debattieren sollten, anstatt hier wieder in das Populistische zu geraten. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die SPD-Fraktion steht an Mikrofon 1 Frank Richter; bitte schön.
Frank Richter SPD
Vielen Dank. Frau Präsidentin, ich habe eher ein formales Problem, aber das ist ein großes Problem. Ich erlebe hier Minister, die am Ende solcher Debatten Erklärungen der Staatsregierung abgeben, und habe dabei den Eindruck, dass diese Erklärungen dann auch in Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des und der Sächsischen Drucksache 7/12815, Drucksache 7/14819, für Energie, Klimaschutz, Möchte die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Friedel, dazu sprechen?
Sabine Friedel SPD
Nein. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: In Ordnung. Dann wird den Fraktionen zur allgemeinen Aussprache das Wort erteilt. Ich bitte für die AfD-Fraktion Herrn Hein.
René Hein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Es wird jetzt ein bisschen unspektakulärer. Wir beraten über die Weiterentwicklung des sächsischen Jagdrechts. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Unser Gesetzentwurf gliedert sich in zwei Teile: Zum Ersten soll die Gelegebehandlung in Sachsen zugelassen werden. Genau genommen soll sie wieder gestattet werden, denn zu DDR-Zeiten wurde diese Form des Bestandsmanagements schon erfolgreich praktiziert. Was ist Gelegebehandlung? – Die Antwort ist vor allem für die Kollegen, die fachlich nicht ganz so besaitet sind: Angewendet wird die Gelegebehandlung meistens bei Wildgänsearten. Durch das Anstechen und den Austausch von Eiern im Gelege wird die Anzahl schlüpfender Jungvögel der Staatsregierung geeint sind. Bei Staatsminister Schuster habe ich jetzt zum zweiten Mal den Eindruck, dass er nicht als Mitglied der Staatsregierung spricht, sondern ausschließlich aus der Sicht seiner CDU-Fraktion, die er ja haben darf. Aber das ist für mich ein extremes Störgefühl und identifiziert für mich ein gewisses unsolidarisches Handeln den anderen Ministern gegenüber. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frank Richter für die SPD-Fraktion. Die zweite Aktuelle Debatte ist jetzt abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Jagdgesetzes Jagdverordnung Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Ausschusses Umwelt und Landwirtschaft reduziert. Dabei werden zwei Eier nicht behandelt, das verhindert ungewollte Nachbruten und ermöglicht den Elterntieren ein natürliches Brut- und Aufzuchtverhalten. Richtig ist, dass dies ein Eingriff in die natürliche Fortpflanzung einer Wildart ist. Das erfordert ein hohes Maß an Verantwortung für die Tiere und eine entsprechende Sachkunde. Das vorhergehende Durchleuchten der Eier stellt sicher, dass nur Eier in frühen Entwicklungsstadien behandelt werden. Der Embryo hat zu dieser Zeit noch kein Schmerzempfinden, also nichts mit Schießen. Aber damit nicht jeder Herumpiksen kann wie und wo er will, haben wir eine entsprechende Verordnungsermächtigung geschaffen, die die inhaltliche Ausgestaltung dem SMEKUL überlässt. Wir haben dafür bewusst hohe Hürden gesetzt. Einige werden sich fragen, wofür wir diese Gelegebehandlung brauchen. Sensible Bereiche wie öffentliche Parks, Naturparks, Gebiete mit Vorkommen seltener Arten sind mit der Flinte bzw. der Büchse nicht oder nur schwer zu bejagen. Aber genau dort treten die Probleme mit den verschiedenen Gänsearten, zum Beispiel Wildgänsen, auf. Damit bin ich schon bei der zweiten Säule des Gesetzentwurfs. Wir wollen die Schonzeit der Nilgans komplett abschaffen. Die Nilgans ist gemäß EU-Verordnung als invasive gebietsfremde Art eingestuft. Demzufolge sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre Ausbreitung einzudämmen. Das Problem mit der Nilgans lässt sich wie folgt zusammenfassen: Eine Politikerin sagte einst, dass diese Art nicht zu uns gehöre und sie aus Afrika herübergekommen sei. Ferner werde die Nilgans als ein besonders zänkischer Neubürger betrachtet, der sich jetzt hier niederlasse. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Sie haben es sicherlich erraten: Solche populistischen Äußerungen können nur von einer Partei kommen, nämlich in dem Fall von der SPD. Ihre Landtagsabgeordnete Dagmar Becker sagte genau das im Jahr 2019 im Thüringer Landtag, und bei diesem Punkt bin ich ganz bei Frau Becker aus Thüringen; denn die Nilgans verursacht zweifelsfrei Schaden. So hat beispielweise die Staatsregierung auf eine meiner Anfragen geantwortet, dass Konkurrenzsituationen um Nistplätze gegenüber dem Graureiher, dem Rotmilan, dem Mäusebussard und dem Turmfalken entstanden sind. Besonders alarmierend hierbei ist, dass außerdem die bedrohten Arten, wie die Schleiereule und der Weißstorch, betroffen sind. Das Vordringen der Nilgans mit Schwerpunkt in Nordwestsachsen hat darüber hinaus das Potenzial, bei verstärkter Ausbreitung künftig auch zu nennenswerten Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen zu führen. Wir müssen handeln, damit aus dem Potenzial der verstärkten Ausbreitung nicht die Realität einer fest etablierten ausgebreiteten Art geworden ist, denn die Nilgans breitet sich immer weiter aus. Das ist ein Fakt. Im Jagdjahr 2012/2013 betrug die Strecke um die 20 Nilgänse. Zehn Jahre später, in der Saison 2022/2023, wurden schon 300 Tiere entnommen. Hier sehen wir einen Trend, wie auch schon bei anderen invasiven Arten. Wenn sie sich zu lange und weitgehend ungestört in unseren Breiten einnisten können, breiten sie sich auch exponentiell aus. Das heißt: Je länger wir mit angemessenen Lösungen warten, umso größer wird das Problem. Den Rest dann in der zweiten Runde. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Hein für die AfD-Fraktion. Für CDU-Fraktion jetzt bitte Herr von Breitenbuch. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU, fährt das Rednerpult hoch.)
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
So hoch geht’s, nicht?! (Heiterkeit bei der CDU und der Präsidentin) Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mal so stehen, wie andere hier so stehen. (Heiterkeit bei der CDU) Es geht um die Jagd. Herr Hein hat das Ansinnen der AfDFraktion vorgestellt. Wir haben uns damals in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, dass wir das Jagdgesetz nicht ändern wollen, und das aus gutem Grund: Wir haben seit dem Jahr 2012 ein sehr gutes und sehr ausgewogenes sowie eines die Freiheit der Jäger sehr betonendes Jagdgesetz, und daran wollen wir festhalten. Insofern kündige ich an, dass wir diesen Antrag auf jeden Fall ablehnen werden. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Das Problem der Nilgans gibt es. Ich kann es aus dem eigenen Betrieb sagen, dass sich die Nilgänse in den letzten Jahren sehr ausgebreitet haben und dass hier auch eine große Aggressivität untereinander entstanden ist; und zwar nicht nur gegen Enten und anderes Wassergeflügel in Teichen und Seen, auch die Störche werden von den Nilgänsen teilweise aus ihren Nestern vertrieben. Insofern ist das ein Thema im Land. Wir haben eine Jagdzeit, die gilt vom 01.08. bis zum 31.01. Man kann die örtlichen Jäger nur ermuntern zu schießen. Ich habe gehört, wie teuer Weihnachtsgänse dieses Jahr sind; 20 Euro scheinen keine Seltenheit zu sein. Das heißt, man kann alle nur ermuntern, auch einmal die Nilgans zu probieren, deren Anzahl von den Jägern reduziert wird, um eine Gleichmäßigkeit im Biotop zwischen dem Wildgeflügel zu erhalten, um damit das Problem – ich sage einmal im Rahmen des Jagdgesetzes, im Rahmen der Regelungen, die wir haben – vernünftig zu lösen. Bei der Gelegebehandlung, Herr Hein, ist mir eine Geschichte, die ich kürzlich unserem jüngsten Kind vorgelesen habe, ins Gedächtnis gekommen. Es ging um die Geschichte der kleinen Hexe, bei der die Jungs auf den Baum steigen und dort festgeklebt werden. Bei der Gelegebehandlung ist es doch so, dass man auch an die Gelege kommen muss, sprich: Es gibt dort einen großen Aufwand. Und wenn Sie dann noch eine Behörde einbeziehen müssen, wird es ganz interessant. Sind nur zwei Eier nicht behandelt worden, sondern drei Eier oder ein Ei? Wie wird das überprüft? Die Folgewirkungen und -kosten, die Sie angesetzt haben, sind sehr umständlich. Es ist ein zusätzliches Drumherum. Das Jagdrecht bietet dem örtlichen Jäger die Möglichkeit einzugreifen, sobald das Bedürfnis aus dem Jagdbezirk heraus entsteht. Das kann meiner Meinung nach von der Landwirtschaft oder anderen gut artikuliert werden. Deshalb ist Ihr Antrag auch inhaltlich nicht nötig. (Zuruf von den LINKEN: Der Gesetzentwurf!) Wir möchten das Gesetz – vielen Dank für die Ergänzung – bewusst nicht anfassen. Wir haben uns darauf verständigt. Wir halten es weiterhin für ausgewogen und gut. In diesem Sinne: herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt bitte Antonia Mertsching.
Antonia Mertsching Die Linke
Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die AfD möchte mit ihrem Antrag der Nilgans auf die Pelle rücken. Sie hat sich dazu die Mühe eines umfänglichen Gesetzgebungsverfahrens gemacht bzw. eigentlich eher uns alle bemüht, sich mit der Problematik zu beschäftigen. Schaut man sich die Problematik an, soll hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden oder – wie in diesem Fall – ganzjährig auf Gänse. Aber der Reihe nach. Wie der Name schon vermuten lässt, ist die Nilgans keine heimische Tierart. Ihr ursprünglicher Lebensraum sind die Feuchtgebiete Afrikas, beispielsweise die Nilregion in Ägypten. Bereits in der Antike hielten die Römer und Griechen sie als Ziervogel in großen Gruppen in Parks. Die Griechen weihten sie gar als heiligen Vogel der Liebesgöttin Aphrodite. Freilebende Brutpopulationen sind in Europa seit dem Ende des 18. Jahrhunderts bekannt. In Deutschland ist die erste Freilandbeobachtung auf das Jahr 1866 datiert. Also ist die Nilgans ein Mitbewohner seit 150 Jahren. Seit 30 Jahren werden regelmäßige Freilandbruten erfasst. Die Nilgans ist recht anspruchslos in der Brutplatzwahl und legt vergleichsweise ziemlich viele Eier. Dadurch vermehrt sie sich recht gut. So kommt es seit den Neunzigerjahren auch zu einer deutlichen Ausbreitung in allen Bundesländern. Kommen wir also zur Bewertung der naturschutzfachlichen Gefahrenlage im Zusammenhang mit der Nilgans. Die Nilgans wird in der Liste der EU als invasive gebietsfremde Art geführt. Um auf dieser Liste zu landen, muss eine Tierart zwei Voraussetzungen erfüllen. Erstens: Die Art muss das Potenzial für eine Ausbreitung über große Gebiete besitzen. Das kann man der Nilgans durchaus bescheinigen. Gleichzeitig und zweitens muss sie das Potenzial für die Verursachung erheblicher Schäden aufweisen. Der zweite Punkt, also die Verursachung erheblicher Schäden, gilt jedoch in Fachkreisen – unter Ornithologen und Naturschützern – als umstritten. Die Nilgans gilt in der Brutzeit als territorial und aggressiv, was im Übrigen als Gemeinsamkeit zwischen Nilgans und Antragsteller festzustellen ist. (Heiterkeit im Saal – Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Allerdings gibt es keinen Beleg dafür, dass sie mit ihrem Verhalten andere, vor allem kleinere gefährdete Wasservogelarten verdrängt bzw. deren Brutraum potenziell verknappt, was wiederum als Unterschied festzuhalten ist. Neuere Studien – zum Beispiel aus Hessen – sprechen eher dafür, dass sich Nilgänse ohne nachweisbare negative Effekte auf andere Arten in neuen Gebieten ansiedeln. Mit Verweis auf diese Untersuchungen sieht die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz die Nilgans zu Unrecht am Pranger. Einflüsse auf andere Wasservogelarten sind nach Auffassung der Experten nur an naturfernen, also städtischen Parkgewässern zu erwarten, wo sie dann – von Menschen – gefüttert werden. In Naturschutzgebieten dagegen wurden bisher keine Beeinträchtigungen anderer Arten durch Nilgänse dokumentiert. Dennoch hat Deutschland aufgrund der Listung der Nilgans in der Unionsliste einen Managementplan zum Umgang mit der Nilgans erstellt. Dieser regelt bereits hinreichend den Umgang mit lokal auftretenden Problemen. Beispielsweise wird die Nilgans vor allem in städtischen Gebieten wegen ihres Kots oder ihrer Furchtlosigkeit als störend empfunden. Diese Probleme lassen sich jedoch mit dem bestehenden Managementplan und ein wenig Sachverstand lösen, indem man zum Beispiel ein striktes Fütterungsverbot einführt und umsetzt und auf allzu häufige Mahd der besuchten Wiesen verzichtet. Dabei müssen wir also – wir kennen es schon vom Thema Wolf – an das Verhalten der Menschen appellieren und nicht gegen die Tiere vorgehen. Selbst in jenem Managementplan wird konstatiert, dass Beeinträchtigungen der kleineren, heimischen Arten – Enten, Vögel, Blässhühner – vorkommen können. Nistplatzkonkurrenz zu anderen größeren Arten wie dem Weißstorch oder Greifvogel kommen vorwiegend bei unerfahrenen Jungvögeln vor. Die etablierten Paare aber wissen sich zu wehren. Es wird darauf verwiesen, dass keine populationswirksamen Belege vorhanden seien. Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen, die hier wieder als Gefahr gesehen werden, seien eher selten und auch nicht höher, als bei anderen Gänsearten. Dennoch möchten Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die Schonzeit für Nilgänse abschaffen, also ganzjährig auf Gänse schießen. Das mag aus Sicht eines Gänsebratenliebhabers durchaus nachvollziehbar sein, ist aber zumindest naturschutzfachlich nicht geboten. Eine Bejagung hat auch immer Auswirkungen auf andere Arten, die sogenannten Nichtzielarten, und natürlich auch auf geschützte Arten. Die Arten wissen nun nicht, wann Schonzeit ist und wann nicht. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Ach!) Ständiges ganzjähriges Schießen kann insbesondere während der Brutzeiten stören und hochproblematisch sein. Das ist damit nicht zu rechtfertigen, unverhältnismäßig und deshalb abzulehnen. Zudem kann eine Gefährdung ziehender nordischer Gänsearten nicht ausgeschlossen werden. Zum Abschluss möchte ich noch folgende Frage stellen: Wie kommt es eigentlich, dass Ihre einzige Antwort in Naturschutzfragen das Schießen ist? Ist das nicht etwas widersinnig? Sie entdecken den Naturschutz immer nur dann, wenn es etwas zu erlegen – den Wolf oder die Nilgans – oder zu verhindern – Binnenkraft oder Fotovoltaik – gibt. (Thomas Thumm, AfD: Sie haben unseren Antrag nicht gelesen! Es geht um Gelegemanagement!) Dabei wird allzu leicht von den eigentlichen Problemen abgelenkt. Weder die Nilgans noch Windräder sind ursächlich für den Rückgang der Artenvielfalt verantwortlich. Vielmehr sind stetig intensivierte Landnutzungsformen – Stichwort: Flächenversiegelung; die finden Sie bei Gewerbegebieten auch nicht schlimm –, der Pestizideinsatz, Monokulturen und der Verlust der strukturreichen und artenreichen Lebensräume daran schuld. Auf alles zu schießen, was sich bewegt, verkauft sich eben besser, was? Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Zschocke; bitte.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD möchte etwas gegen die Ausbreitung der Nilgänse unternehmen, weil die Nilgänse Schäden in der Landwirtschaft verursachen. Ja, sie zeigen beispielsweise dominantes Verhalten gegenüber anderen Vogelarten. Durch die Ausbreitung kann zum Beispiel die Konkurrenz um Brutplätze und Territorien zunehmen. Möglicherweise ist sie ein Problem für die Biodiversität. Die landwirtschaftlichen Schäden sind übrigens nicht höher als bei anderen Gänsearten. Es ist trotzdem wichtig, sich darum zu kümmern, die negativen Auswirkungen zu reduzieren. Ist dazu eine Änderung des Jagdgesetzes notwendig? Wir BÜNDNISGRÜNEN sagen dazu ganz klar: Nein. Wir haben seit dem Jahr 2014 das Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten. Dazu gibt es vier Seiten, die sich dem Umgang mit der Wildgans widmen. Dieses Konzept ermöglicht eine Reihe von Maßnahmen zur Populationskontrolle, die auch schon angewendet werden. Die Bejagung ist bereits möglich. Herr Kollege von Breitenbuch hatte es bereits ausgeführt. Die Nilgans unterliegt auch nicht den Verboten der Vogelschutzrichtlinie. Für die Erlegung ist auch keine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Das Gesetz, welches Sie entworfen haben, würde das Verfahren nur zusätzlich verkomplizieren. Das möchten wir nicht. Artikel 1 Ihres Gesetzentwurfs geht weit über das notwendige Nilgansmanagement hinaus. Sie möchten das auf alle Federwildarten anwenden. Das kollidiert nach unserer Auffassung mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Das lehnen wir auch ab. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun folgt Herr Winkler für die SPD-Fraktion, bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich möchte hören, was du zu den Gänsen zu sagen hast!)
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner der Regierungskoalition haben bereits alles zum Ausdruck gebracht – sehr schön war auch die Beschreibung des Problems durch Kollegin Mertsching –, was es zur potenziellen Bejagung von Nilgänsen zu Zwecken der Bestandsreduzierung zu sagen gibt. Dem kann ich mich vollumfänglich anschließen. Ich werde mich – in Anbetracht der sehr ambitionierten Tagesordnung – sehr kurz fassen. Wir, die SPD-Fraktion, sehen die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieses Antrags als nicht gegeben an. Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf daher ebenfalls in Gänze ab. Danke schön. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Herr Abg. Hein, bitte.
René Hein AfD
Werte Präsidentin! Werte Kollegen! Wenigstens lachen wir einmal drüber und es ist nicht ganz so trocken in der Hinsicht. (Zuruf: Das ist doch das Beste, oder?!) – Es ist doch trotzdem eine ernsthafte Sache. Thema Jagdzeit. Es ist richtig, Jagdzeit ist sechs Monate im Jahr. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die andere Zeit ist sie nicht da!) – Herr Gebhardt, das ist nicht Ihr Thema. Wir wissen, Jäger machen das alles ehrenamtlich. Die Zeit zwischen August und Januar ist die Höchstzeit, in der man jagen geht. Es wäre ganz sinnvoll, wenn man das das ganze Jahr über machen könnte. Von daher wäre es schon aus Liberalisierungs- und Vereinfachungsgründen eine sinnvolle Sache, die Jagdzeit auszudehnen. Zum Zweiten. Gelegemanagement, bei dem Herr Zschocke fragte, ob dies auf alle Arten ausgeweitet werden soll. Es geht unter Bezugnahme des Naturschutzes nur um die Arten, die dadurch reduziert werden können. Es geht nicht um einen Widerspruch zu dem, was Sie konstruiert haben. Wenn Sie unseren Gesetzentwurf zur Nilgans mit der Begründung ablehnen, eine Jagdrechtsanpassung sei 2019 in Ihrem Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, dann muss ich Sie an Folgendes erinnern, Herr von Breitenbuch: Gute Politik richtet sich immer auch an tagaktuellen und akuten Problemen aus. Sie kann sich ändern. 2019 war es noch nicht ganz so akut mit der Nilgans. Aber das wird jetzt kommen, dessen müssen wir uns bewusst sein. Wenn die Nilgans nachweislich ein Problem geworden ist, muss man das nach vier Jahren im Jagdrecht berücksichtigen. Der falsche Weg ist es, stur und steif in Fünfjahresplänen zu denken. Das hat unserem Land schon einmal nicht gutgetan. Wir erinnern uns an die – besonders die Linkspartei wird das wissen – Fünfjahrespläne. Das wollen wir eigentlich nicht. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das ist so lustig!) – Lustig? Na ja. Wenn seitens der regierungstragenden Fraktionen behauptet wird, die Gelegebehandlungen würden gegen die EUVogelschutzrichtlinie verstoßen, verwundert uns das ein wenig; denn der Passus zur Gelegebehandlung findet sich haargenau so im Bayrischen Jagdgesetz, Artikel 33 Abs. 3 Satz 5. Wollen Sie uns allen Ernstes weismachen, dass die Bayern gegen EU-Recht verstoßen? Nein. Man nennt das eher eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht. Mindestanforderung – ja. Musterschüler – nein. Es fällt Ihnen bekanntlich schwer; denn es handelt sich um eine Entbürokratisierung. Hier wurde behauptet, es handele sich um einen Bürokratieaufwuchs. Bitte lesen Sie den Gesetzentwurf noch einmal genau! Wir reden hier von einer niedrigen zweistelligen Anzahl von Vorgängen pro Jahr, verteilt auf die unteren Naturschutzbehörden. Da können Sie die Anträge an einer Hand abzählen. Es geht um die Möglichkeit, diesen Antrag zu stellen. Wenn wir von Stelleneinsparungen reden, fangen Sie bitte bei sich und nicht bei den Landratsämtern an! Seit der grünen Übernahme des Landwirtschaftsministeriums gab es einen gigantischen Aufwuchs von mehreren Hundert Stellen. Mir fallen sofort ein paar Arbeitsplätze ein, die entbehrlich sind, zum Beispiel die Gleichstellungsbeauftragten oder die Klimabeamten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben gemeckert, dass sie zu wenig haben!) – Wir haben nicht gemeckert, dass sie zu wenig haben. Wir haben gesagt: Er kann seine Aufgaben nicht erfüllen. Werte Kollegen! Die Gelegebehandlung ist ein probates Mittel zur Bestandsregulierung, wie das der Freistaat Bayern erfolgreich vormacht. Die Intensivierung der Eindämmung der Nilgans ist nicht nur aus landwirtschaftlicher Sicht geboten, es ist gelebter Artenschutz, zu dem uns die EU verpflichtet. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Den Änderungsantrag, der damit verbunden ist, betrachten Sie bitte hiermit als eingebracht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sieht nicht so aus. Dann erteile ich jetzt Herrn Staatsminister Günther das Wort.
Wolfram Günther
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte es relativ kurz machen. Bei der Nilgans handelt es sich um eine invasive Art, bei der zwingend gehandelt werden muss. Dazu habe ich hier keinen Dissens gehört. Es wird bereits gehandelt. Der Vorschlag, den die AfD vorlegt, würde kein Problem lösen, das nicht bereits in Lösung ist. So, wie der Vorschlag vorliegt, ist er zudem an vielen Stellen rechtlich sehr schwer haltbar, und zwar nicht nur EU-rechtlich, sondern auch in Bezug auf das Bundesrecht. Das haben wir schon mehrmals vorgetragen. Wir haben es zuletzt im Ausschuss sehr ausführlich dargelegt. Auch hier wurde es heute vorgetragen. Man muss da auch einmal zuhören können. Das ist offensichtlich nicht gewollt. Aus Respekt vor der Zeit und damit wir die Argumente, die schon vorgetragen wurden, nicht noch einhundertmal wiederholen, gebe ich meine Rede zu Protokoll. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung sowie der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit ist aufgerufen das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes und der Sächsischen Jagdverordnung, Drucksache 7/12815, Gesetzentwurf der AfDFraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/14859 vor. Dieser wurde von Herrn Hein eingebracht. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so. Darf ich die Überschrift und die Artikel gleich zusammenziehen? – Dann rufe ich auf die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes, Artikel 2 Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und Artikel 3 ohne Artikelüberschrift. Ich lasse jetzt abstimmen über die Überschrift und die drei Artikel, die ich verlesen habe. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich habe einige Fürstimmen gesehen, dennoch ist alles mit Mehrheit abgelehnt worden. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die AfD: Wünschen Sie noch eine Abstimmung? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Alles gut!) Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und die Zweite Beratung sowie dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Erklärung
Wolfram Günther
Die Nilgans ist in Sachsen weit verbreitet und eine invasive Art. Hierin haben wir keinen Dissens. Die Nilgans unterliegt seit 2012 im Freistaat Sachsen dem Jagdrecht; eine Entnahme von reproduktionsfähigen Nilgänsen durch Jäger oder beauftragte Dritte (Duldungspflicht) bei Handlungsbedarf im Einzelfall erfolgt bereits. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass die Jagdstrecke tendenziell steigt: im Jagdjahr 2012/2013 bis zum Jagdjahr 2022/2023: von 20 auf 300 Stück. Es sind bereits die erforderlichen Rahmenbedingungen – auch zum Management der Nilgans – geschaffen worden. Diese sind ausreichend. Aus fachlicher Sicht kann der Gesetzentwurf nicht überzeugen: Im Landeskonzept zum Umgang mit invasiven Arten ist ein Managementblatt für die Nilgans enthalten. Dieses ist bundesweit und mit Öffentlichkeitsbeteiligung abgestimmt worden. Ziel des Managements ist die Reduzierung der negativen Auswirkungen der Art auf die Biodiversität unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Umweltauswirkungen und der Kosten. Im Landeskonzept ist das „Gelegemanagement zur Populationskontrolle oder zur lokalen -beseitigung" festgehalten. Aber: Das Ausnehmen oder Unfruchtbarmachen der Gelege ist nur in besiedelten Bereichen mit vertretbaren Aufwand möglich; denn beim Ausnehmen oder Unfruchtbarmachen der Gelege gilt zu beachten: 1. Es gibt wenige Belege für erfolgreiche populationsrelevante Wirkung (Nachbrüten gegebenenfalls an anderer Stelle). 2. Bei Nilgänsen ist ein Unfruchtbarmachen der Gelege durch die Unzugänglichkeit der Nester und Wehrhaftigkeit der Elterntiere schwer umsetzbar. 3. Es sind Fachkenntnisse zur Brutbiologie und geeignete Ausrüstung erforderlich, um die Maßnahme sicher, effizient, störungsarm, rechtlich abgesichert und tierschutzkonform durchzuführen. 4. Es gibt nur ein enges Zeitfenster für die Umsetzung. Es muss vorab abgeklärt sein, dass das Ei nicht schlupfreif ist, Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Fünftes Gesetz zur Änderung Drucksache 7/12832, Drucksache 7/14820, Beschlussempfehlung Ich frage, ob der Berichterstatter, der Abg. Ingo Flemming, zuerst das Wort nehmen möchte. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit gehen wir in die allgemeine Aussprache. Es beginnt die AfD. Danach folgen CDU, DIE zu Protokoll bevor das Anstechen des Eies erfolgt. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht vor. 5. Um populationsrelevante Wirkung zu entfalten, müsste diese Maßnahme über mehrere Jahre konsequent durchgeführt werden. Auch die geforderte vollständige Aufhebung der Schonzeit wäre nahezu wirkungslos; denn der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG immer zu beachten bleibt, die Nilgans ist sehr anpassungsfähig und sie brütet häufig im befriedeten Bezirk (zum Beispiel in Parkanlagen, auf Dächern), in dem die Ausübung der Jagd nur sehr eingeschränkt möglich ist (§ 8 SächsJagdG). Des Weiteren liegt bei der Gesetzesänderung eine erhebliche rechtliche Schwäche vor. Die beabsichtigte Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes sieht eine Ausnahmegenehmigung für alle Federwildarten vor (nicht nur für die Nilgans). Das Bundesjagdgesetz verbietet nach § 22 Abs. 4 Satz 4 aber das Ausnehmen von Gelegen von Federwild. Somit steht der Gesetzentwurf im Widerspruch zu den Motiven des Bundesjagdrechts, das beispielsweise Ausnahmen nur in Einzelfällen zu Forschungszwecken vorsieht. Da der Gesetzentwurf für alle Federwildarten gelten soll, stellt sich die Frage, warum die Jagdbehörde eine Ermächtigungsgrundlage auch für seltene und gefährdete Vogelarten erhalten soll. Würde die Jagdbehörde bei solchen Vogelarten von dieser Ermächtigungsgrundlage Gebrauch machen, läge ein Verstoß gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie vor. Zusätzlich würde die Gesetzesänderung einen erhöhten Bürokratieaufwand bedeuten. Es könnten zusätzliche Berichtspflichten an EU aufgrund der Einbeziehung aller Federwildarten entstehen. Die Gesetzesbegründung verlangt eine „qualifizierte Person" zum Ausnehmen oder Unfruchtbarmachen der Gelege, ohne dafür Kriterien zu bestimmen. Damit wird die Zielstellung „Deregulierung und Entbürokratisierung" aus dem Gesetzentwurf ins Gegenteil verkehrt. Folglich bedarf es der von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Gesetzesänderung nicht. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich rufe auf des Entwurfs der Sächsischen Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Regionalentwicklung LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Thumm, Sie haben das Wort.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Wir erleben, dass Sachsen immer weiter mit Windindustrieanlagen und deren riesigen Betonfundamenten zugemüllt oder zugebaut wird. Den Wahnsinn wollen wir beenden. Deshalb behandeln wir heute unseren Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung. Ich möchte Ihnen dies vorab an einem Beispiel anschaulich erklären. Vor circa 14 Tagen fand in Zwönitz im Erzgebirge eine Bürgerversammlung statt. In dieser stellte ein Windkraftanlagenbetreiber seine Ausbauziele für neun Windkraftanlagen mit einer Höhe von 173 Metern vor, und zwar in einem potenziellen Naturschutzgebiet, in dem mehr als 100 seltene Vogelarten nisten, brüten oder durchziehen. Dieser Naturverschandelung und Sünde an unserer sächsischen Heimat wollte die AfD bereits 2020/2021 mit einem eigenen Gesetzentwurf zuvorkommen, nämlich mit einer konsequenten Abstandsregelung von 1 000 Metern zum ersten Wohngebäude, und zwar unabhängig davon, ob es im Innen- oder Außenbereich ist. Die CDU lehnte damals allerdings ihr eigenes Wahlkampfversprechen ab und stimmte unserem Gesetzentwurf nicht zu – alles nur, um sich dem grünen Zeitgeist anzubiedern, um ihre Macht und Pfründe in Sachsen zu erhalten. Alles zum Schaden Sachsens und der Bürger im ländlichen Raum; denn die CDU kam mit einem eigenen Gesetzentwurf, der im Außenbereich erst ab dem fünften Wohngebäude für Windkraftanlagen mit weniger als 1 000 Meter Abstand gilt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: So ein Quatsch!) Nur durch diese Änderung ab dem fünften Wohngebäude ermöglichte die CDU in einer Kleinstadt wie Zwönitz der Windkraftlobby, die Menge der Anlagen – hören Sie jetzt zu! – um den Faktor 9 zu erhöhen. Ich möchte Ihnen sagen, dass Zwönitz stellvertretend für den zunehmenden Windkraftausbau steht und Sachsen in einigen Jahrzehnten mit erheblichen Rückbaukosten zu rechnen hat, wenn wir diesen Rückbau nicht schon heute auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir konkret mit unserem Gesetz erreichen. Wir wollen erstens unseren Freistaat vor Betonaltlasten sichern, zweitens unsere Umwelt schützen und drittens unsere Landschaft schonen. (Beifall bei der AfD) Außerdem wollen wir der erkennbaren Pleitewelle von Windkraftanlagenbetreibern wirkungsvoll vorbeugen. Das ist der Kern unseres Gesetzentwurfs. Denn Windkraftbetreiber firmieren in der Regel als GmbH mit 25 000 Euro Haftungskapital, und bei einer Insolvenz bleibt der Steuerzahler auf den Altlasten dieser grünen Ideologen und Anlagenbetreiber sitzen. Das wollen wir verhindern. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Wie wollen wir diese Ziele konkret erreichen? Ganz einfach: indem wir gesetzlich sicherstellen, dass Windenergieanlagen nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung vollständig zurückzubauen sind. § 80 Satz 3 Sächsische Bauordnung, neue Fassung in unserem Gesetzentwurf, soll das regeln. Und indem wir einen neuen § 83 a in die Bauordnung einfügen, dass die Windkraftanlagenbetreiber verpflichtet werden, Rückbauerklärungen abzugeben, und – was wesentlich und neu ist – finanzielle Sicherheitsleistungen für den Rückbau nachzuweisen und während des Anlagenbetriebs zu hinterlegen. Der Verstoß dagegen soll durch unseren Gesetzentwurf nunmehr als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis hin zur Zwangsvollstreckung geahndet werden, § 87 Sächsische Bauordnung, neue Fassung in unserem Gesetzentwurf. Werte Kollegen! Die letzten Jahre haben doch gezeigt, dass trotz Regelungen im Baugesetzbuch immer wieder Fundamente im Boden zurückgeblieben sind, entweder ganz oder teilweise, aber immer zum Schaden der Natur, zum Beispiel im erzgebirgischen Jöhstadt. Dort wurden die Fundamente der abgerissenen Windindustrieanlagen im Boden belassen, da die Betreiberfirma nach 20 Jahren kräftiger Einnahmen plötzlich kein Geld für den Abriss hatte. Die hinterlegte Sicherheitsleistung war nach 20 Jahren einfach zu niedrig. Sie wurde durch Inflation und Kostensteigerungen aufgefressen. Letztlich werden wohl die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs die Fundamente aufwendig aus dem Boden herausreißen müssen – wohlgemerkt auf Kosten der Bürger. Das darf so nicht weitergehen. Eine Regierung, die so etwas zulässt, handelt unverantwortlich. Wir als Gesetzgeber sind verpflichtet, solchen Auswüchsen und Skandalen vorzubeugen. Genau das machen wir hier und heute mit unserem Gesetzentwurf; denn in Sachsen existiert bisher zum Abriss von Windindustrieanlagen lediglich ein gemeinsamer Hinweis von zwei Ministerien aus dem Jahr 2016. Das ist eine völlig veraltete, wachsweiche sowie weit unterhalb eines Gesetzes angesiedelte Regelung, die dazu noch per Federstrich, also jederzeit und ohne parlamentarisches Dazutun, abgeschafft werden kann – ohne dass es hier im Hohen Hause irgendjemand mitbekäme. Das ist schlicht nicht unser Demokratieverständnis. Das ist schlicht nicht mehr zeitgemäß und somit auch untragbar. Während die Regierung Kretschmer bisher im Sinne der Windkraftlobby agiert, wollen wir jetzt Klarheit für den Bürger schaffen. Mit unserem Gesetzentwurf werden Skandale wie in Jöhstadt zukünftig verhindert; denn wie bereits gesagt: Mit unserem Gesetzentwurf müssen die Fundamente von Windkraftanlagen immer und vollständig beseitigt werden. Es muss immer eine ausreichende Sicherheitsleistung für den Rückbau hinterlegt sein, deren Höhe in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und nachzuweisen ist. Unser Gesetzentwurf schafft eine rechtssichere, wirkungsvolle und transparente Rechtslage – so auch die Expertenmeinung in der Anhörung im zuständigen Ausschuss für Regionalentwicklung. Diese kann anders als bisher auch nicht einfach in einem Hinterzimmer eines Ministeriums aufgehoben werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Thomas Thumm AfD
Sehr gern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte schön.
Ivo Teichmann fraktionslos
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ist Ihnen die Regelung in § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch bekannt, wonach bereits eine Verpflichtung besteht, bauliche Anlagen im Außenbereich, wo die Nutzung aufgegeben wurde, gänzlich zurückzubauen, einschließlich der Bodenversiegelung? – Vielen Dank.
Thomas Thumm AfD
Kollege Teichmann, vielen Dank für die Frage. Ja, die Regelung ist mir bekannt; sie steht ja im Baugesetzbuch des Bundes. Aber mit dieser Verpflichtung zum Rückbau ist nicht verbunden, geldwerte Leistungen während der Dauer des Anlagenbetriebs zu hinterlegen. Das soll jetzt unser Gesetzentwurf sicherstellen. Weiterhin soll die Rückbaupreisentwicklung für Windkraftanlagen durch die untere Immissionsschutzbehörde alle fünf Jahre überprüft werden. Die Anlagenbetreiber haben ihre Höhen für den Rückbau so anzupassen, wie die Baupreiskostenentwicklungen sind, damit am Ende sichergestellt ist, dass nach Anlagenbetrieb die Windkraftanlagen vollständig aus dem sächsischen Boden entfernt werden und der Steuerzahler nicht dafür haftet, sondern am Ende derjenige, der hier zwanzig Jahre lang durch planwirtschaftliche Politik, verursacht durch unsere sächsische Koalition und die Bundesregierung, die Erträge eingestrichen hat. Dieser soll auch für den Rückbau dieser Anlagen zahlen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Flemming.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzänderung der AfD soll eine abschließende landesgesetzliche Regelung zum Rückbau von Windenergieanlagen nach deren dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung im Freistaat Sachsen schaffen. Es soll dafür – ich fasse es noch einmal zusammen – eine entsprechende landesrechtliche Verpflichtungserklärung eingeführt werden, welche durch die Betreiber abzugeben ist. Die Betreiber werden weiterhin verpflichtet, eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Thematisch wird hier durch Herrn Thumm wieder einmal die gleiche Sau durchs Dorf getrieben, die bereits fünfmal durchgetrieben wurde, nur das Stöckchen, mit dem das vollzogen wird, wird mal wieder anders angemalt. Ganz klar: Diese Dinge sind geregelt, und zwar weitestgehend so, dass sie funktionieren. Die Anhörung zum Gesetzentwurf im Regionalausschuss hat aus unserer Sicht eindeutig ergeben, dass die Gesetzesänderungen nicht notwendig und nicht möglich sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat Recht gesprochen und davon geht eindeutig aus, dass der Bundesgesetzgeber für diese Fragen zuständig ist. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Ingo Flemming CDU
Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Thumm, bitte.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank. Sie verweisen gerade auf den Bundesgesetzgeber. Herr Teichmann hat die Frage schon gestellt, also § 35, die Rückbauverpflichtung.
Ingo Flemming CDU
Ich komme gleich noch einmal darauf.
Thomas Thumm AfD
Ja, Moment, ganz kurz. Meine Zwischenfrage ist: Wo genau und unter welchem Artikel steht in der Sächsischen Bauordnung – Sie haben ja gesagt, dass es geregelt sei – die Rückbauverpflichtung, also dass es Gesetzesgrundlage hat? Wo wird die dingliche Sicherheit von geldwerten Leistungen für den Rückbau in der Sächsischen Bauordnung geregelt? – Vielen Dank.
Ingo Flemming CDU
Ich habe darauf verwiesen, dass es eine bundesgesetzliche Regelung gibt, und die bundesgesetzlichen Regelungen stehen immer noch über den landesgesetzlichen Regelungen. Wir halten die Hinterlegung einer solchen Sicherheitsleistung für nicht notwendig, weil vollkommen überzogen. Ihnen geht es doch nur darum, Windkraftanlagen generell zu verhindern. Es geht Ihnen doch überhaupt nicht darum, irgendetwas zuzulassen, sondern es geht um das Totalverbot der Windenergie. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?
Ingo Flemming CDU
Nein, ich würde erst gern in meinen Ausführungen fortfahren, vielleicht erledigen sich dann manche Fragen. Hinausgehend über die bundesgesetzlichen Regelungen kann man natürlich auch noch Argumente anbringen. Es gab vor fünf bis zehn Jahren und länger Fälle, bei denen durch Insolvenzen der Rückbau nicht hinreichend abgesichert werden konnte. All diese Fälle haben aber keine EEG-Förderung erhalten und wurden vor 20 bis 25 Jahren genehmigt, als die Windkraft noch in den Kinderschuhen steckte. Entsprechend waren die Verträge fehlerhaft und unvollständig. So ist das auch mit diesem Beispiel in Jöhstadt, was von Ihnen immer wieder herangezogen worden ist. Wahrscheinlich gibt es auch gar kein anderes. Nach meiner Kenntnis ist das inzwischen erledigt. Soviel ich weiß, sind die Fundamente aus dem Boden. Die Verträge waren unvollständig, es bestanden rechtliche Probleme in den Anfangsjahren. Seitdem hat sich in der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung einiges getan. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht 2012 und das Landesverwaltungsgericht Schleswig-Holstein 2020 abschließend geregelt, wie Rückbauverpflichtungen ausgestaltet sein müssen. Die Rücklagen haben sich deutlich erhöht. Damit ist eine größtmögliche Sicherheit gegeben, wobei man nie zu 100 % sicher sein kann, wie in nahezu all diesen Fragen. Die Rechtsprechung findet auch in Sachsen Anwendung. Es sind Bankbürgschaften zu hinterlegen, die bei einem Betreiberwechsel übergeben werden müssen. Da die Altstandorte für die Windkraftbetreiber und deren heutigem Repowering-Interesse, also die Revitalisierung bestehender Windkraftanlagen nach bestimmten Nutzungsjahren, von größter Bedeutung sind, wird in der Praxis in vielen Fällen der Rückbau dieser Windkraftanlagen vom Nachfolger übernommen – auch wenn er dazu gar nicht verpflichtet gewesen ist, weil Neuausweisungen sehr viel teurer und schwieriger wären. Deshalb besteht in der Windenergiebranche in hohem Maße Eigeninteresse, diese Standorte in der Form langfristig zu sichern. Die Rückbauverpflichtungen für Windenergieanlagen finden ihre Rechtsgrundlage, wie auch schon angedeutet wurde, im Baugesetzbuch § 35 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Satz 3. Das ist eine bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage dafür, dass eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen zur Gewährleistung des Rückbaus nach dauerhafter Nutzung der Anlage verbunden werden muss. Für Windenergieanlagen sieht § 35 Abs. 5 Satz 2 die Abnahme einer Verpflichtungserklärung zum Rückbau und zur Beseitigung der Bodenversiegelung als Genehmigungsvoraussetzung vor. Die Dinge sind also geregelt. Es bedarf dieses Gesetzentwurfs nicht. Er dient nur dazu, das Thema immer und immer wieder aufzuwärmen und hochzupeitschen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE nun Herr Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann gleich weiter ausführen zu dem, was Herr Flemming gerade gesagt hat. Ich möchte auf das Protokoll des Ausschusses zu sprechen kommen, in dem gleich der erste Satz darlegt, worum es der AfD-Fraktion hauptsächlich geht, nämlich, dass sie den Beschluss des Ausbaus der Windenergie in Sachsen als einen großen Fehler bezeichnet hat. Zunächst möchte ich dazu festhalten, dass ich mir einen eindeutigen Beschluss des Sächsischen Landtags wünsche, die Windenergie auszubauen. Das ist längst überfällig, aber so noch nicht geschehen, denn Sachsen ist weiterhin Schlusslicht beim Ausbau von erneuerbaren Energien und speziell bei der Windenergie. Die AfD-Fraktion zeigt mit diesem ersten Satz in der Beschlussempfehlung klar, wofür sie steht und wie realitätsfern Sie Energiepolitik machten, oder besser, wie rechtspopulistisch Sie mit der Energiepolitik in diesem Parlament umgeht. Sie verkennen nämlich dabei völlig die Fakten. Der eine Fakt ist: Deutschland ist zu Recht aus der Atomenergie ausgestiegen. Das ist vollzogen und beschlossen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ändern wir wieder!) Das ist auch richtig, um Geld zu sparen und die Sicherheit zu erhöhen. Wir brauchen nicht darüber zu streiten, ob es richtig war oder nicht, denn es ist beschlossen. Der zweite Fakt ist: Wir wollen auch in Zukunft unsere Region nicht mehr weiter verkohlen. Das heißt also – auch das ist beschlossen – Kohleausstieg, und auch das ist notwendig und gut so. Das heißt, unseren gesamten Energieverbrauch müssen wir so umstellen, dass wir mehr verstromen, anstatt fossile Energieträger wie Öl und Gas zu nutzen. Unsere Mobilität, unsere Wärme, aber auch die Industrie muss verstromt bzw. synthetisiert werden. Dafür brauchen wir Strom, erneuerbaren Strom, grünen Strom. Wenn Sachsen Energieland bleiben möchte, muss es in neue Technologien investieren und dabei offen sein. Doch leider ist Sachsen bei dieser Frage wie auch bei vielen anderen Fragen sehr rückschrittlich oder sogar Schlusslicht, zum Beispiel bei der Energiepolitik. Wenn wir diesen Antrag der AfD-Fraktion annehmen, würden noch mehr Hindernisse bei der Energiewende im Weg stehen. Das hat aus meiner Sicht in der Vergangenheit schon die CDU-Fraktion zu viel gemacht. Insofern müssen diese Hindernisse weg. Wir müssen endlich zu mehr erneuerbarer Energie kommen. Ich nenne Solarenergie und Windkraftausbau: Für beide wurde die Bauordnung schon einmal von der Koalition geändert und aus meiner Sicht weitere Hindernisse aufgebaut, sodass es schwieriger ist, mehr Anlagen für erneuerbare Energie zu schaffen. Es ist auch nicht so, Herr Hein von der AfD-Fraktion, dass keine Rücklagen für den Rückbau geschaffen werden. Es ist gesetzlich geregelt. Davon hat auch Kollege Flemming gesprochen. Ich kann es Ihnen auch noch einmal sagen: Es ist gängige Verwaltungspraxis, dass bei Windenergieanlagen eine Rücklage gebildet werden muss. Das ist gerichtlich festgeschrieben worden. Es gibt auch in der Bauordnung entsprechende Gesetzgebungsverfahren, dass neue Windräder so gebaut werden, dass eine Rücklage gebildet wird, um sie später wieder abzubauen. Das ist völlig logisch, und es war überfällig, dass das im Gesetz aufgenommen wurde. Das heißt, der vorliegende Antrag ist schon aufgrund dieser Tatsache überflüssig. Es ist auch eine Fehleinschätzung, die Sie im Ausschuss getroffen haben, dass Ihnen in der Anhörung recht gegeben wurde und das Anliegen richtig und machbar sei. Das Gegenteil ist der Fall. (Thomas Thumm, AfD: Das kommt aus der Landesgesetzgebung!) Ihr Dauergast, der immer zu Anhörungen von sonst wo herkommt und ein Pseudoexperte ist, hat Ihnen etwas erzählt – okay. Was wirklich in der Bauordnung geändert werden muss, sind Dinge im Sozialbereich, Thema Inklusion. Dazu haben wir Ihnen in der Vergangenheit entsprechende Anträge vorgelegt. Im Bereich Mobilität, wo es zum Beispiel um Elektroautos geht, muss einiges in der Bauordnung geändert werden. Im Wohnbereich muss einiges geändert werden, damit wir schneller und kostengünstiger bauen können. All das sind wichtige Themen, um das Gesetz der Bauordnung zu ändern. Und womit kommen Sie? Es sollen keine Windräder gebaut werden bzw. ihnen noch mehr Hürden in den Weg gelegt werden, obwohl das alles schon geregelt ist, was Sie hier ansprechen. Wir werden den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ablehnen, denn er ist viel Wind um nichts. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Löser, bitte.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde von Kollegen Flemming schon viel zu der Frage der rechtlichen Bewertung gesagt. Ich will es ein bisschen politischer halten. Unsere Fraktion, das werden Sie sich sicherlich denken, wird diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir als BÜNDNISGRÜNE sind der Meinung, dass wir eine emissionsfreie Energieversorgung in Sachsen brauchen und stehen damit auch an der Seite der Mehrheit der Bevölkerung. Der Klimaschutz und die Reduzierung der weltweiten CO -Emissionen sind wichtig, absurde und teure Ideen wie Atomkraftwerke in Sachsen oder das weitere Abbaggern von Braunkohle werden abgelehnt. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, das Errichten von Windkraftanlagen schlechtzureden und weiter zu behindern. Überdies bestehen fachliche Probleme, wie bereits gesagt wurde, nicht. Um noch einmal auf das Fachliche einzugehen. Es ist selbstverständlich, dass diese Fundamente zurückgebaut werden müssen. Das ist in Sachsen bereits der Fall. Ich habe mich informiert und will es einmal für die, die es nicht tagtäglich erleben, beschreiben: Diese Fundamente haben ungefähr 20 Meter Durchmesser, sind 4 Meter breit und ragen ungefähr einen Meter oben heraus. Beim Rückbau ist der Betreiber verpflichtet, das zu entfernen und entsprechend so abzufräsen, dass Mutterboden aufgebracht und der Boden rekultiviert und dann landwirtschaftlich genutzt werden kann. Ich habe mich gewundert, Kollege Thumm, dass Sie nicht auf diese Tiefgründungen eingehen, bei denen sich extra Senker im Boden befinden. Diese sind tatsächlich tief und es ist mitunter ein Problem, diese Pfahlgründungen zu entfernen. Ich glaube, dort müsste man in Zukunft tatsächlich klären, wie man das löst und ob es ökologisch nicht besser ist, sie so zu lassen, wie sie sind. Wie gesagt: Auch die müssen zurückgebaut werden. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Thomas Löser GRÜNE
Nein, zunächst nicht. – Generell muss für Windkraftanlagen genauso gelten, wie für alles andere: Sie müssen recyclingfähig hergestellt werden und nach der Laufzeit so zurückgebaut werden, dass Landwirtschaft und Waldnutzung wieder möglich sind. Damit möchte ich gern auf die politische Dimension des Antrags zurückkommen. Die Erzählung, die die AfD immer wieder bedient und auch mit diesem parlamentarischen Antrag beschwört, ist folgende: Windkraft ist Flatterstrom, er schädigt die Böden und schreddert die Vögel – was nachweislich Unsinn ist. Braunkohle und Kernkraftwerke dagegen sind billig und sichern nachhaltig die Energieversorgung – was für eine Einseitigkeit. Kein Wort über die Mondkrater, die Braunkohletagebaue erzeugen. Dort ist der deutsche Mutterboden dann nicht so wichtig. Sie kennen das alle, Sie kennen diese riesigen Löcher, die entstehen, wenn man Braunkohle abbaggert. Haben Sie einmal ausgerechnet, wie viele Fundamente in solch eine Grube hineinpassen? Kein Wort zum Thema Folgekosten und Risiken der Kernkraft, kein Wort zum Thema Klimaerwärmung, weswegen all die Anstrengungen, das fossile Zeitalter zu beenden, überhaupt unternommen werden. Wenn man, wie es die AfD tut, den Klimawandel insgesamt leugnet, braucht man natürlich auch keine Lösung des Problems. Ich habe Sie bereits im letzten Plenum gefragt, was Sie Ihren Wählerinnen und Wählern oder der jungen Generation eigentlich erzählen, wenn uns weitere Hitzesommer drohen, wenn die Dürren sich nach Sachsen ausweiten und den Waldbestand gefährden oder wenn Wasserknappheit droht und die ökologischen Systeme kollabieren. Die AfD hat auf all diese Fragen keine Antwort, (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) sondern leugnet schlicht und ergreifend die Existenz des menschengemachten Klimawandels. (Beifall der Abg. Christine Melcher, BÜNDNISGRÜNE, Antonia Mertsching, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) Genau deshalb sind in Sachsen alle Debatten darüber, beim Zwei-Grad-Ziel etwas locker zu lassen, schlicht und ergreifend verfehlt und rückwärtsgewandt. Ich wünschte mir für ein Erfinderland wie Sachsen mehr die Rolle des innovativen Tüftlers, der die technischen Probleme als Herausforderung begreift, und nicht ständig das Haar in der Bedenkenträgersuppe sucht. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Genau!) In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, wir werden diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD Frau Abg. Pfeil.
Juliane Pfeil SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte die AfD nach der Anhörung im ARE den Gesetzentwurf gut und gern zurückziehen können. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ja, das wäre gut gewesen!) Es wurde zwar vorhin erwähnt, dass eine Expertenmeinung das bestätigt hat, der überwiegende Teil der Sachverständigen hat uns aber im Ausschuss ganz klar gesagt, dass es diesen Gesetzentwurf nicht braucht und dass man damit keine Lücke auf Landesebene schließen würde, weil – wie Herr Flemming und auch Herr Böhme schon ausgeführt haben – wir diese gesetzgeberische Lücke an der Stelle gar nicht sehen. Wir sehen, die AfD will dem Windanlagenausbau weitere Hürden in den Weg legen, doch das überrascht uns nicht unbedingt. Wir an dieser Stelle als Koalition sagen ganz klar: Wir wollen die Planungs- und Genehmigungshemmnisse ab- und nicht aufbauen, wie es dieser Gesetzentwurf machen würde. Ausschlaggebend – das wissen wir und ich glaube, darauf hat noch niemand Bezug genommen – sind beim Rückbau vielmehr Materialpreise für Stahlschrott oder eine DIN-Norm, der in Berlin aktuell zur Normung verholfen wird. Das würde an der Stelle tatsächlich helfen. Es hilft auch nicht, dass die AfD immer wieder Jöhstadt als Beispiel bringt. Zum einen ist mir bekannt, dass das noch im Dezember zurückgebaut werden soll, (Thomas Thumm, AfD: Wer bezahlt denn das, Frau Pfeil?) und zum anderen muss man vielleicht wissen, dass die Gemeinde selbst mit 51 % an der GmbH beteiligt ist. (Thomas Thumm, AfD: Es ist der Steuerzahler!) Sie ist nicht etwa Opfer einer bösen Windkraftfirma an dieser Stelle geworden, sondern sie ist selbst daran beteiligt. Und wenn wir bei dem Thema Beteiligung sind, reden wir vielleicht auch noch einmal konstruktiv darüber, wie wir tatsächlich den Windkraftausbau voranbringen können, wie wir Kommunen tatsächlich beteiligen können. Es wäre eine gute, sinnvolle Gesetzesinitiative von uns aus der Koalition zu sagen: Wir verpflichten ganz klar die Betreiber, die Kommunen zu beteiligen. Die AfD arbeitet nach ihrem ideologischen Weltbild und tut alles dafür, die Energiewende und die dafür notwendige Infrastruktur zu verunglimpfen. Wir werden diesen Gesetzentwurf ganz klar ablehnen und bleiben weiter dabei: Wir wollen den Ausbau der Windenergie in Sachsen stärken – mit aller Kraft in der Koalition. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE, und Christine Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, Herr Abg. Thumm.
Thomas Thumm AfD
Ich möchte das gern zusammenfassen. Herr Kollege Löser, Sie sprachen von den Pfahlfundamenten. Jetzt weiß ich nicht, was Sie in unserem Gesetzentwurf nicht gelesen haben. Wir haben die Pfahlfundamente nicht ausdrücklich angesprochen, aber ein vollständiger Rückbau – so, wie wir das in unserem Gesetz fordern – bedenkt natürlich auch den Rückbau der Pfähle, die etwas tiefer liegen als der obere Fundamentboden für Windkraftanlagen. Sie sind also natürlich eingeschlossen. Ich möchte Ihnen außerdem bezüglich Ihrer ganzen Klimadebatte sagen: Die AfD leugnet doch nicht den Klimawandel. (Widerspruch bei den BÜNDNISGRÜNEN) Wir sagen nur, dass wir als viertgrößte Volkswirtschaft mit einem Gesamtanteil von 2 % am weltweit emittierten CO als Deutschland nichts daran ändern werden, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ein Pro-Kopf-Anteil von 9 Tonnen!) wenn wir unsere Energieversorgung auf Windkraftanlagen umstellen, (Marco Böhme, DIE LINKE: Das kann jedes Land von sich sagen!) die Flatterstrom, also volatilen Strom erzeugen, der dann da ist, wenn man ihn nicht braucht, oder nicht da ist, wenn man ihn braucht, der Netzregelungskosten für den Stromkunden und für die Firmen und Unternehmen in diesem Land von mehreren Milliarden Euro jährlich verursacht und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das liegt doch nicht an den erneuerbaren Energien, sondern an den Strom…!) Die Unternehmer in Deutschland sagen: Es macht keinen Sinn mehr, in Deutschland mein Unternehmen weiterzubetreiben. Wir werden auswandern, wir werden unser Unternehmen ins Ausland verlagern. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie wollen auswandern? Tschüss!) Das ist der Wahnsinn, den Sie mit Ihrer Windkraft oder volatilen Stromerzeugung hier im Land voranbringen wollen. Dieser Realität müssen wir uns stellen: Wir als Deutschland mit einem weltweiten Anteil von 2 % am emittierten CO werden nichts am Weltklima ändern, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) das ist so sicher wie das Amen in der Kirche, und das müssen Sie endlich einmal verstehen. (Beifall bei der AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben hier auch das Bundesgesetz angesprochen. Artikel 35 hat doch die Frage von Herrn Teichmann beantwortet. Was haben Sie denn alle nicht verstanden? Darin steht nur, dass im Genehmigungsverfahren eine Rückbauverpflichtung für die Windkraftanlagenbetreiber zu erbringen ist – nicht mehr und nicht weniger. Darin steht nichts davon, dass geldwerte Leistungen dinglich hinterlegt werden müssen. Was Sie hier behaupten, bezieht sich alles auf ein Gerichtsurteil. Es ist aber nicht im Gesetz verankert; und genau das sieht unser Gesetzentwurf vor, weil wir nicht wollen, dass die Sachsen in 20, in 25 Jahren auf den Altlasten dieser Windkraftanlagenbetreiber sitzenbleiben und die Steuerzahler dafür aufkommen müssen, dass die Fundamente aus dem sächsischen Boden herausgebaggert werden. (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Und der Atommüll?) Das will doch unser Gesetzentwurf, und das müssen Sie anerkennen. Dazu ist nichts in der Bundesgesetzgebung geregelt, dazu ist nichts in der Landesgesetzgebung geregelt. Dafür braucht es eine ordentliche Partei, die AfD, die das hier in Sachsen festschreibt. (Oh-Rufe von den LINKEN) Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister Piwarz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist mal was Neues!)
Christian Piwarz
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Vertretung für Kollegen Schmidt darf ich heute für die Staatsregierung Stellung nehmen. Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Sächsische Bauordnung geändert werden soll. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau von Windenergieanlagen in der Sächsischen Bauordnung zu verankern. Weiterhin soll der Betreiber der Windenergieanlage in der Sächsischen Bauordnung verpflichtet werden, Sicherheitsleistungen zu hinterlegen, um den Rückbau finanziell abzusichern. Dieser Gesetzentwurf verstößt zum Teil gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. (Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Regelungsgegenstand betrifft die in Artikel 74 Grundgesetz dem Bundesgesetzgeber zugewiesene konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hört, hört!) Der Bundesgesetzgeber hat im Bereich des städtebaulichen Wohnungsrechts von seiner verfassungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz mit dem Erlass des Baugesetzbuches Gebrauch gemacht. Das Baugesetzbuch enthält im § 35 Abs. 5 bereits eine Rückbauverpflichtung. Hiernach ist unter anderem für Windenergieanlagen im Außenbereich als Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann – Gegenruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) – Vielleicht hören Sie erst einmal zu, Herr Thumm, es ist auch meine eigene Profession. Darüber hinaus eröffnet das Baugesetzbuch die Möglichkeit, im Bebauungsplan die Verpflichtung zum Rückbau von Windenergieanlagen festzusetzen. Das Baugesetzbuch sieht ebenso vor, dass die Baugenehmigungsbehörde die Einhaltung der Rückbauverpflichtung durch eine landesrechtliche Baulast oder auch in anderer Weise sicherstellen soll. Insbesondere die Worte „oder auch in anderer Weise“ bilden für die Bauaufsichtsbehörde eine Ermächtigungsgrundlage, die Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage von einer Forderung nach einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Diese Sicherheitsleistung kann beispielsweise auch durch die Hinterlegung einer Bankbürgschaft erfolgen. Diese Auffassung ist in den vergangenen Jahren durch Entscheidungen sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein und damit der obergerichtlichen Rechtsprechung bestätigt worden. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Beide Elemente des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion sind somit bereits in der bundesrechtlichen Regelung des Baugesetzbuches enthalten und unterfallen damit der konkurrierenden Gesetzgebung. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Christian Piwarz
Nein, ich würde den Gedanken gern zu Ende führen, Frau Präsidentin. – Das heißt, dass die Länder die Möglichkeit zur Regelung dieser Sachverhalte nur so lange und so weit haben, wie der Bund noch keine bundesrechtliche Regelung getroffen hat. Da der Bund mit dem § 35 Abs. 5 des Baugesetzbuches eine Regelung sowohl zur Rückbauverpflichtung als auch zur Sicherheitsleistung durch die Windenergieanlagenbetreiber getroffen hat, ginge die landesrechtliche Regelung, die die AfD mit dem Gesetzentwurf treffen will, ins Leere. Sie wäre somit sinnlos und würde nur zu einem weiteren Aufblähen gesetzlicher Regelungen und zu mehr Bürokratie führen. Diese Auffassung haben alle ernst zu nehmenden Sachverständigen, die in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf aufgetreten sind, bestätigt. (Thomas Thumm, AfD: Falsch!) Der Hinweis, den das Staatsministerium für Regionalentwicklung aus diesem Gesetzgebungsverfahren allenfalls mitnimmt, ist, (Thomas Thumm, AfD: Der Freistaat kann es regeln!) die unteren Bauaufsichtsbehörden nochmals auf ihre Möglichkeiten nach dem Baugesetzbuch hinzuweisen, Rückbauverpflichtungen und Sicherheitsleitungen als Nebenbestimmung in die Baugenehmigung von Windenergieanlagen aufzunehmen, soweit die unteren Bauaufsichtsbehörden dies nicht bereits jetzt machen. Bitte stimmen Sie diesem Gesetzentwurf nicht zu. Die sachlichen Gründe sind hinreichend und im Einzelnen dargelegt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Fünftes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung (Zuruf von der AfD: Und der Änderungsantrag?) – den rufe ich gleich auf; bitte ein wenig Geduld –, Drucksache 7/12832, ein Gesetzentwurf der AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag von der Fraktion der AfD, Drucksache 7/14860, vor. Er kann, wenn gewünscht, eingebracht werden. Herr Abg. Dornau, bitte.
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Warum stellen wir diesen Änderungsantrag? Ganz einfach: weil uns unsere Wälder am Herzen liegen. Niemand möchte noch einmal brennende Wälder in der Sächsischen Schweiz sehen. Niemand möchte riesige Areale mit verbrannten Bäumen und verkohlten Tieren sehen, jedenfalls niemand mit klarem Verstand und einem Funken an Heimatliebe. Deshalb stellen wir diesen Änderungsantrag; denn auch durch Windindustrieanlagen können Waldbrände entstehen, besonders dann, wenn diese Anlagen in trockenen Wäldern stehen, besonders dann, wenn diese Anlagen auf den Kämmen unserer bewaldeten Gebirge stehen, besonders dann, wenn diese Anlagen sich Hunderte Meter über unseren Wäldern auftürmen wie es die Regierungskoalition gern haben möchte. Dabei ist glasklar: Eine brennende Windindustrieanlage wird schnell zum Flammenwerfer mit Hunderten Metern Funkenflug. Jeder kann sich ausmalen, was das für ein trockenes Waldgebiet bedeutet. Auch die Feuerwehren in diesem Land stellt das vor ganz neue Probleme; denn sie haben nicht die Mittel, die brennenden Gondeln einer Windindustrieanlage zu löschen – zu hoch sind die Gondeln und zu kurz sind die Leitern. Deshalb müssen automatische Feuerlöschsysteme für Windindustrieanlagen in Sachsens Wäldern ausdrücklich in die Bauordnung aufgenommen werden. Auflagen für einzelne Anlagen durch örtliche Behörden, Verwaltungsvorschriften oder Ähnliches reichen uns hier nicht aus. Das ist auch im Interesse der Betreiber dieser Windanlagen, denn Brände können schnell zu Schäden in Millionenhöhe führen. Es gilt also: Wer unsere Wälder schützen will, stimmt unserem Änderungsantrag einfach zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wer möchte zum Änderungsantrag sprechen? – Bitte, Herr Abg. Flemming.
Ingo Flemming CDU
Nur ganz kurz zu diesem abstrusen Änderungsantrag. (Thomas Thumm, AfD: Aha, aha!) Das, worauf Sie, Herr Dornau, gar nicht eingegangen sind, ist der erste Teil Ihres Änderungsantrages. Dazu will ich eines sagen: Es ist guter sachlicher und fachlicher Brauch in diesem Haus, dass Änderungen, die vom Juristischen Dienst des Landtags vorgegeben werden – das ist der sogenannte Meckerzettel –, im Ausschuss eingebracht werden. Dieser Meckerzettel liegt Ihnen seit März dieses Jahres vor. Warum müssen wir uns jetzt hier im Plenum mit dem ersten Teil Ihres Änderungsantrages beschäftigen? Sie sollten mal Ihren parlamentarischen Beratern Beine machen. Wenn wir so fortfahren, dann haben wir mit allen Dingen doppelt solange zu tun, um diese häufig nur redaktionellen Änderungen hier im Plenum beschließen zu müssen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD –
Jörg Dornau AfD
Sprechen Sie mal zur Sache!) Das gehört zur Ausschussarbeit. Ich komme zum zentralen Inhalt: Es soll ein neuer Paragraf eingeführt werden, dessen Inhalt den Brandschutz in Windkraftanlagen betrifft. Sie führen diesen Ansatz in Ihrer eigenen Begründung ad absurdum. Ich will einmal zitieren, wie Sie Ihren eigenen Antrag begründen. Sie schreiben: „ergänzt die Sächsische Bauordnung um einen § 51 a,“ – wie Sie es nannten – „der in erster Linie der Rechtssicherheit dienen und Fehlern der zuständigen Behörden bei Anwendung der Generalklausel des § 51 vorbeugen soll.“ Wenn wir jetzt hier Änderungen und gesetzliche Regelungen einführen bei allen Dingen, bei denen auch eine Verwaltung einmal Fehler machen könnte, dann kommen wir aus den Sitzungen gar nicht mehr heraus. Dann müssten wir Tag und Nacht sitzen. Nächster Satz – das ist eigentlich der schönste von allen –: „In aller Regel sind die in § 51 a“ – das, was Sie jetzt machen wollen – „dargestellten Anforderungen und Einschränkungen ohnehin gemäß § 51 Sächsische Bauordnung geboten“. Sie führen Ihren eigenen Antrag ad absurdum. Sie sagen, Sie wollen es regeln, aber eigentlich ist bereits alles geregelt. Das ist der Grund, warum das eigentlich nur abgelehnt werden kann und muss. Es wäre auch außerhalb dessen sehr hilfreich gewesen, wenn Sie solch einen Aspekt vielleicht auch in der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf eingebracht hätten; denn Sie kommen jetzt mit einer Sache, über die wir im Vorfeld noch gar nicht gesprochen haben. Wir stimmen dem nicht zu. Wenn wir nur ansatzweise überlegen würden, ob wir dem zustimmen könnten, dann müssten wir eigentlich eine neue Anhörung beantragen. Das ist der Grund, warum wir diesen Änderungsantrag ablehnen. Ich bedanke mich. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe – André Barth, AfD, steht am Mikrofon. –
Rico Gebhardt Die Linke
Es gibt keine Aussprache zum Änderungsantrag!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Barth, haben Sie eine gegenteilige Auffassung zu Ihrem Änderungsantrag? (André Barth, AfD: Nein, ich möchte eine Kurzintervention auf den Redebeitrag halten!) – Sie haben ihn eingebracht und ich habe die Fraktion gefragt, ob sie zu Ihrem Änderungsantrag sprechen möchte. Ich lasse prüfen, ob es möglich ist, dass Sie noch einmal dazu sprechen dürfen. (Ronny Wähner, CDU: Er will ihn zurückziehen! –
Sören Voigt CDU
Das würde mich wundern!) Es bleibt bei dem, was ich gesagt habe. Es tut mir leid, Sie erhalten nicht das Wort. Gibt es vonseiten der anderen Fraktionen noch Redebedarf? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Meine Damen und Herren! Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion AfD in der Drucksache 7/14860 ab. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei einigen Stimmen dafür, aber einer großen Mehrheit an Stimmen dagegen ist der Änderungsantrag abgelehnt. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzesentwurf artikelweise abzustimmen. Darf ich die Überschrift über die zwei Artikel gleich zusammenführen? Ich frage die AfD? – Herr Thumm nickt. Ich beginne mit der Überschrift, dann folgt Artikel 1, danach Artikel 2. Wer gibt diesen die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei einigen Stimmen dafür, aber bei einer großen Mehrheit an Stimmen dagegen ist dies abgelehnt. Damit ist über sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgestimmt. Ich frage Sie: Wünschen Sie eine Gesamtabstimmung? Die AfD-Fraktion? (Jörg Urban, AfD: Nein! –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Nein!) – Nein, das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung beendet. Wir haben noch einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/14861. Ich bitte die Fraktion nun um Einbringung.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! (Staatsminister Christian Piwarz: Frau Präsidentin!) – Frau Präsidentin! Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich bin es noch. (Staatsminister Christian Piwarz: Die ganze Zeit schon!)
Thomas Thumm AfD
Entschuldigung, Frau Präsidentin. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danke schön.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Bevor ich zu meinem Entschließungsantrag komme, möchte ich noch kurz etwas sagen. Herr Piwarz, Sie haben das in Vertretung für Herrn Staatsminister Schmidt dargestellt, der bei der Anhörung dabei war. Die Experten haben bei dieser gesagt, dass man es doch in der Länderkompetenz, im Landesgesetzbuch, im Baugesetzbuch regeln könne. (Staatsminister Christian Piwarz: Man muss es aber nicht!) Das würde Klarheit schaffen, weil es effizient sei und am Ende dafür sorge, dass der Steuerzahler nicht für die Altlasten der Windkraftlobbyisten aufkommen müsse. (Zurufe des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und des Staatsministers Christian Piwarz) Das können Sie alles im Protokoll nachlesen. Wissen Sie, wenn das verfassungswidrig ist, dann lassen wir es darauf ankommen. (Staatsminister Christian Piwarz: Das ist verfassungswidrig!) Nächstes Jahr regieren wir, dann setzen wir diese Gesetzesentwürfe um und die CDU kann eine Verfassungsklage anstrengen. Dann entscheidet das ein Verfassungsgericht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das nennt sich Normenkontrollantrag, Sie Troll! – Zuruf von der AfD) So einfach ist das doch, meine verehrten Damen und Herren. Nun zu unserem Entschließungsantrag. Sie als Koalition wollen unsere Wälder massiv mit Windkraftanlagen zupflastern. (Zuruf: Quatsch!) Dazu sagen wir als AfD: Nein. – Ich komme gleich dazu, abwarten! Wir wollen nicht, dass unsere Heimat verspargelt und verschandelt wird. (Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Was?) Wir wollen, dass in unseren sächsischen Wäldern keine Windindustrieanlagen gebaut werden. Nein zur Schädigung des Ökosystems Wald. Stattdessen sagen wir als AfD: Ja zum Schutz unserer Heimat. Ja zum Schutz unserer Wälder. Ja zum Schutz der Tiere und Pflanzen in Sachsen. (Beifall bei der AfD) Die Windenergienutzung im Wald soll grundsätzlich ausgeschlossen werden – so lautete damals das Versprechen der regierenden Afghanistan-Koalition. Wir alle wissen seit einigen Monaten, dass das eine Lüge war; denn Sie, die CDU – zusammen mit den GRÜNEN und der SPD –, haben in das Haushaltsbegleitgesetz, in das Landesplanungsgesetz eine Flexibilisierungsklausel aufgenommen und die Öffnung des sächsischen Waldes für den Bau von Windkraftanlagen geöffnet. Das haben Sie im Dezember mit dem Haushaltsbegleitgesetz gemacht. Ich glaube, es war der 21. Dezember 2022; es war kurz vor Weihnachten in diesem Haus. Sie haben die Debatte gescheut. Sie haben gescheut, darüber zu diskutieren, (Staatsminister Christian Piwarz: Oh je!) ob wir in sächsischen Wäldern zukünftig Windkraftanlagen bauen. Das haben Sie beschlossen. So ist jetzt die Gesetzeslage. Natürlich hat der grüne Herr Staatsminister Günther diese Entscheidung frenetisch in der Presse gefeiert, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) dafür geworben und eine Karte mit Gebieten veröffentlicht. Bei Grün ist alles erlaubt, bei Gelb ist es eine Einzelfallprüfung und bei Rot, zum Beispiel in Wasserschutzgebieten, ist es verboten. Doch Fakt ist: Fast der gesamte sächsische Wald leuchtet gelb. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Kommen Sie bitte zum Ende.
Thomas Thumm AfD
An diesen Stellen möchte unser Staatsminister Günther nun Windkraftanlagen bauen. (Sören Voigt, CDU: So ein Quatsch!) Das wollen wir nicht in unseren sächsischen Wäldern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Thomas Thumm AfD
Wir wollen das – letzter Satz, Frau Präsidentin – in den Wäldern, die im Besitz des Freistaats Sachsen sind – das sind gut 40 % der sächsischen Waldfläche –, verbieten, weil wir diesen Wald für Menschen, Tiere und Pflanzen schützen wollen. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich sehe Redebedarf zum Entschließungsantrag. Herr Löser, bitte.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD suggeriert, dass die AfD die Natur und den Wald schützen will. (Zuruf von der AfD: Ja!) Nun durften wir heute Früh schon den Kollegen Urban hören, als es um die GAP-Förderung ging. Hierbei waren die Naturschutzkriterien, die dort verankert werden, „grüner Lobbyismus“. Wenn man also den Versuch wagt, wieder ein wenig Biodiversität in diese endlosen Ackerwüsten in Sachsen zu bekommen, dann ist das „grüne Ideologie“. Wenn wir aber über Windkraft reden, dann ist das natürlich etwas ganz anderes. Aber der Wald, der sächsische Wald, der liegt der AfD am Herzen. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Nun will ich das Thema nicht kleinreden; ich bin auch wirklich kein Freund von Wind im Wald. Aber wir müssen uns einmal die Frage stellen, warum das in Sachsen überhaupt in Erwägung gezogen wird. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Es ist für den Fall, dass wir nicht genügend andere Flächen haben. Dann müssen wir diese Teile ausweisen, weil wir die Vorgaben erreichen müssen. Warum kommen wir denn überhaupt in die Situation, darüber reden zu müssen? Weil die AfD in Sachsen seit Jahren nichts anderes macht, als jedes Windrad erbittert zu bekämpfen (André Barth, AfD: Was? – Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) und erneuerbare Energien zu diskreditieren. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Thomas Löser GRÜNE
Nein. – Das ist genau die Masche, die Sie oft fahren: für ein Problem sorgen und dann die Folgen des Problems skandalisieren. Wenn die AfD den sächsischen Wald wirklich schützen möchte, dann würde sie über das Land ziehen und dafür werben, dass Windkraftanlagen außerhalb des Waldes gebaut werden. Sie würden dafür werben, dass die Gemeinden dadurch Einnahmen haben. Aber das tun Sie nicht; denn Sie sind dagegen. Sie sitzen in jedem Dorfgasthof und schimpfen mit den Windkraftgegnern zusammen und polemisieren. (Thomas Thumm, AfD: Dort ist die Heimat, die Sie verschandeln wollen!) Nun noch einmal zu den von Ihnen, Herr Kollege Thumm, benannten Kategorisierungen. Man kann das auf der Website des Ministeriums genau nachschauen. Dort gibt es die Karte, von der Sie gesprochen haben. Es gibt drei Kategorien: A für ausgeschlossen, B heißt, das muss geprüft werden, und C ist erlaubt. Mal ganz ehrlich: Wenn Sie genau schauen, suchen Sie das Grün ganz schön lange, bis Sie es finden. Überwiegend ist es rot – das heißt: ausgeschlossen – oder gelb, sodass es geprüft werden muss. (Thomas Thumm, AfD: Einzelfallprüfung!) Grün – also dort, wo man es bauen kann – sind ganz wenige Bereiche. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen natürlich einen gesunden Wald. Wir wollen mehr Wald, nämlich 30 % der Fläche. Und wir wollen auch mehr ursprünglichen Wald. Unsere Wälder sind aber gestresst, sie sind zu 35 % zu trocken und deutlich geschädigt. Das liegt nun einmal – und das verkennen Sie völlig – am menschgemachten Klimawandel. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ihre Märchenerzählung ist das! – Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Anpassung Drucksache 7/13448, Drucksache 7/14821, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Wippel, oder ein Abgeordneter das Wort? – Ich sehe, dass dies nicht der Fall ist. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung stiftungsrechtlicher Vorschriften. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drucksache 7/14821 ab. Es liegen keine Änderungsvorträge vor. Ich fasse die Artikel wieder zusammen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das erkenne ich nicht. Ich beginne mit der Überschrift, dann Artikel 1 – Sächsisches Stiftungsgesetz, Artikel 2 – Änderungen weiterer Vorschriften, Artikel 3 – Änderungen zur Einführung des Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE –
Jan-Oliver Zwerg AfD
So läuft das bei Ihnen, deswegen werden Sie rausfliegen, Herr Lippmann!) Heute ist bekannt gegeben worden, dass der Oktober dieses Jahres der wärmste überhaupt war, und Sie reden davon, dass Windkraftanlagen schädlich für den Wald sind. Es ist doch ganz einfach: Es wäre schön, wenn Sie bei jedem Parkplatz, der in einen Wald hinein gebaut wird, dafür sorgen, dass der Wald erhalten bleibt. Wir lehnen den Antrag natürlich ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann komme ich nun zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag seine Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei einigen Stimmen dafür wurde der Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit ist die Drucksache nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs stiftungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Stiftungsregisters, Artikel 4 – Änderung weiterer Vorschriften, neu eingefügter Artikel 5 – Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 6 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer der Überschrift und den Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe hier Einstimmigkeit. Damit ist das so beschlossen. Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Anpassung stiftungsrechtlicher Vorschriften“ als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer möchte dem Gesetzentwurf zustimmen? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimmen; damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Fünftes Gesetz zur Änderung der Sachsen (Sächsische Drucksache 7/13727, Drucksache 7/14822, Beschlussempfehlung Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Zunächst frage ich den Berichterstatter Herrn Pallas, ob er noch sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall. Wir beginnen in der Reihenfolge AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Es beginnt die Fraktion der AfD. Herr Abg. Ulbrich, bitte.
Roland Ulbrich AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei unserem heutigen Gesetzentwurf geht es um nicht mehr oder weniger als um die Essentials unserer Demokratie. (Albrecht Pallas, SPD: Ja, ja!) Stadtbezirksbeiräte müssen direkt vom Volk gewählt werden. Es ist ein Gesetzentwurf, der die direkte Demokratie stärkt und damit für mehr Bürgerbeteiligung sorgt. Natürlich löst eine derartige Forderung der AfD beim politischen Gegner wenig Begeisterung aus; das ist mir schon klar. Bürgerbeteiligung – das geht den selbst ernannten Demokraten natürlich viel zu weit. Da könnte man ja keinen Einfluss mehr nehmen, und damit hätte man keine Möglichkeit mehr, die AfD ganz undemokratisch auszubooten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach! Ist das so? – Zurufe der Abg. Albrecht Pallas, SPD, und Sören Voigt, CDU) Genau das passiert derzeit in den Stadtbezirken. Fällt einer unserer Beiräte aus, verweigert man einfach dem Nachrücker die Wahl. Und schon ist die derzeit stärkste Partei des Landes nicht mehr in den Stadtbezirken vertreten, (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) oder der Proporz gerät in Schieflage. (Sören Voigt, CDU: Wir sind ganz zufrieden mit unserer Situation!) Tatsächlich ist das in Leipzig gerade in drei Stadtbezirken der Fall. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und des Staatsministers Martin Dulig) Niemand wurde nachgewählt; die Plätze blieben frei. Das kann so weit führen, dass im Ernstfall sowohl die Beschluss- als auch die Arbeitsfähigkeit nicht mehr gegeben sind. Und das alles, weil wir – die einzige Oppositionspartei im Land – vom Wohlwollen des politischen Gegners abhängig sind. des Entwurfs Gemeindeordnung für den Freistaat Gemeindeordnung – SächsGemO) Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Inneres und Sport (Sören Voigt, CDU: Die Mehrheit!) Nun funktioniert Demokratie aber nicht nach dem Prinzip des Wohlwollens, sondern nach klaren Regeln, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja! Deshalb bin ich gewählt!) die für alle gelten, sogar für die AfD – auch wenn das den Herrschaften von der Moralistenfront nicht passt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach? – Zurufe der Abg. Sören Voigt, CDU, Albrecht Pallas, SPD, und Kerstin Köditz, DIE LINKE) Denn hier scheint die Meinung vorzuherrschen, um uns zu verhindern, sei es legitim und natürlich ganz demokratisch, die Demokratie zu verletzen – das klassische Diktatur-Argument eben. Worum geht es genau? Jeder Partei stehen entsprechend ihrem Wahlergebnis Stadtbezirksbeiräte zu. Gibt es aber einen Ausfall – durch Umzug, Mandatsniederlegung oder Tod –, sollte, ähnlich wie im Landtag, automatisch ein Nachrücker nachziehen. Hier liegt das Problem; (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) denn nach den bisherigen Gemeindeordnungen müssen nachrückende Stadtbezirksbeiräte eigens neu gewählt werden. Zwar soll das Gesamtwahlergebnis der Parteien berücksichtigt werden, aber das ist nur eine Soll-Vorschrift. Deshalb öffnet es Tür und Tor für ideologische Eigenmächtigkeiten und selbstgerechte Machtausübung des politischen Gegners. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Bisher haben die selbst ernannten Demokraten immer wieder eindrucksvoll gezeigt, was sie von unserer hochgelobten Staatsform halten: nämlich nichts, wenn es ihnen nicht ins Konzept passt. Geht es um die AfD, jubelt das linksgrün-bunte Altparteien-Kartell in kindischer Schadenfreude, wenn man uns mal wieder hindert, unsere verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen. (Beifall bei der AfD) Diese Möglichkeit der Demokratie-Blockade möchten wir mit der Änderung der Gemeindeordnung ausschließen. Begleitend zur Kommunalwahl gäbe es Listen für die Stadtbezirksbeiräte, sodass das Nachrücken automatisch erfolgen würde und nicht mehr die Zustimmung des politischen Gegners benötigte. Bis dato macht nur Dresden von der Möglichkeit der Direktwahl Gebrauch. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Eine Änderung der Gemeindeordnung im Freistaat Sachsen wäre bindend für alle kreisfreien Städte und würde allen wahlberechtigten Bürgern des Landes mehr Mitspracherecht einräumen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das wäre eine basispolitische Maßnahme, die dazu beitragen würde, bei den Wählern ein Stück weit verloren gegangenes Vertrauen in Politik und Rechtsstaat wiederherzustellen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das ist etwas, was derzeit dringender nötig ist, denn je. Basisdemokratie – war das nicht genau das, womit die GRÜNEN jahrelang geworben haben? Basisdemokratie, Ökologie, Pazifismus – davon ist nicht viel geblieben. Heute setzt man lieber auf Verbote, Vorschriften und Gängelung, auf Gesinnungs- und Tugendterror statt auf freie Meinungsäußerung. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Doch interessanterweise wurde die Optionsklausel, die wir gern in ein Gesetz gießen würden, damals in Dresden ausgerechnet von den GRÜNEN beantragt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, ja!) – War es nicht so, Herr Lippmann? Jedenfalls haben Sie mir das in der ersten Lesung per Zwischenfrage vorgehalten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Die GRÜNEN, die jetzt eher ablehnend auf unseren Vorschlag reagieren. Politik hat manchmal wirklich Kabarettcharakter. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Ja, ich weiß: Irgendwelche Gründe, vor allem vorgeschobene, gibt es immer. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die AfD und ihre Mitglieder sind Verdachtsfall und deshalb vogelfrei. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Allerdings ist es auch nicht schwer, bei einer grünen Justizministerin zum Verdachtsfall zu werden. Wie war das noch? Advent, Advent, ein Bulle brennt! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist doch peinlich, Herr Ulbrich!) Die Frage drängt sich auf, wer in einem funktionierenden Rechtsstaat eigentlich der Verdachtsfall sein sollte. Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist sinnvoll im Hinblick auf Bürgerbeteiligung und die Stärkung der unmittelbaren Demokratie. Er sorgt für Rechtssicherheit bei der Wahl der Stadtbezirksbeiräte und trägt dazu bei, parteipolitisch motivierte Ermessensfehler zu vermeiden. Stimmen Sie zu oder lassen Sie es. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir lassen es!) Nächstes Jahr nach der Landtagswahl stellt sich die Frage ohnehin nicht mehr für uns. Dann haben wir die Mehrheit und können derartige Entscheidungen ganz allein treffen, (Martin Modschiedler, CDU: Hört, hört!) und um links-grüne Schnappatmung müssen wir uns dann voraussichtlich nicht mehr kümmern. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht nun Herr Abg. Wähner, bitte.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Ulbrich, der Gesetzentwurf stärkt nicht die direkte Demokratie, sondern schränkt zuvorderst kommunale Freiheit ein. Denn bisher haben unsere kreisfreien Städte die freie Entscheidung, ob sie Stadtbezirksbeiräte einrichten, und wenn sie es tun, wie die entsprechenden Beiräte entstehen. Werden sie direkt gewählt wie in Dresden oder werden sie ernannt bzw. durch den Stadtrat gewählt, wie es in Leipzig ist? Das ist kommunale Freiheit, wie wir sie als CDU im Land haben wollen und wie wir sie weiter erhalten wollen. (Jörg Urban, AfD: Unbürokratisch!) Das ist ganz wichtig, um der kommunalen Ebene Entscheidungsfreiheit zu geben, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) damit sie auf regionale Besonderheiten entsprechend reagieren kann. (Beifall der Abg. Alexander Dierks und Oliver Fritzsche, CDU) Nur weil die Nachbesetzung in Leipzig nicht so funktioniert, wie Sie sich es vorstellen, kann es nicht angehen, dass die Gemeindeordnung nach dem Motto „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“ geändert wird. Wenn die Nachbesetzung nicht funktioniert, wenn im Stadtrat Kandidaten gewählt werden müssen – und das ist ja ein Element der Wahl –, müssen wir schauen, ob es vielleicht auch an den Kandidatenvorschlägen liegt, dass sie keine Mehrheit bekommen. Im Übrigen funktioniert das in Dresden, auch in Leipzig hat die Erstbesetzung funktioniert. Die Mehrheiten des Stadtrates müssen berücksichtigt werden, das sieht der Gesetzentwurf vor, und dafür, dass man das jetzt ändern sollte, gibt es keinen fachlich sinnvollen Grund, außer die Einstellung der AfD, die es zu ihren Gunsten ändern will. Deswegen lehnen wir, die CDU, den Vorschlag ab. Ich danke. (Beifall bei der CDU –
Roland Ulbrich AfD
Gibt es eine Möglichkeit der Kurzintervention?) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Herr Abg. Schultze. (Roland Ulbrich, AfD: Eine Kurzintervention!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Entschuldigung, eine Kurzintervention, Herr Ulbrich, bitte.
Roland Ulbrich AfD
Entschuldigung, ich bin vielleicht etwas zu spät aufgestanden. Mir geht es darum, dass wir bei den Kandidaten – das wollte ich hier noch einmal deutlich machen –, die wir aufgestellt haben, bis auf einen Fall – den hat irgendwie das Bundesverfassungsgericht kritisiert – überhaupt nicht erfahren haben, warum diese Kandidaten nicht gewählt wurden. Und noch ein interessanter Punkt für die Kollegen von der CDU, die meines Erachtens einstimmig für diese drei Kandidaten gestimmt haben. (Zuruf von den LINKEN: Was wollen Sie damit sagen?) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Wähner, möchten Sie darauf antworten? – Nein. Dann haben Sie, Herr Schultze, jetzt das Wort.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Was wir hier vor uns liegen haben, ist ein Antrag, an dem man, wenn man ihn mal aus einer anderen Richtung betrachtet, vielleicht sehen kann, was passiert, wenn die AfD am Ende irgendwo am Ende politische Mehrheiten hat, mit denen sie zur Entscheidungsgewalt kommt. Ich mache mir die Welt, wie sie nicht ist. Ich heble die demokratisch gewählten Gremien – das ist nun mal auch ein Stadtrat in Leipzig – aus, mit dem direkt gewählten Oberbürgermeister an der Spitze, und wenn die es nicht so machen, wie wir wollen, dann gehen wir ins nächst höhere Parlament und schreiben einen neuen Gesetzesantrag, und dann wird das geändert, damit sie es am Ende so machen, wie wir es wollen. (Zuruf von der AfD: Dummes Zeug!) Das, was jetzt als Vorschlag vorliegt, wäre nichts anderes als eine Lex Leipzig; den in Dresden gibt es bereits direkt gewählte Stadtbezirksbeiräte – die Sie damals übrigens nicht gewollt haben; bei der Abstimmung damals haben Sie anders entschieden. In Chemnitz haben Sie sich daran beteiligt, dass es dort erst gar keine gewählten Stadtbezirksbeiräte gibt. In Leipzig gibt es sie, und sie sind nach Ihrem Duktus nicht gewählt worden. Und was haben Sie gemacht? Sie gehen nach dem Motto „Niemand überprüft, was wir als Partei machen, Hauptsache es klingt gut für uns“ ins Parlament und sagen, liebe Abgeordnete, wir wollen das gerne ändern, wir wollen natürlich mitspielen. – Das nenne ich großes „Mimimi“ oder tatsächlich eine Missachtung der Demokratie. (Jörg Urban, AfD: Alles Schwachsinn! Sie vergleichen Äpfel mit Birnen!) Dafür braucht man zwei Dinge, eine tief in sich sitzende Verabscheuung von demokratischen Entscheidungsprozessen, kurz die Missachtung nicht nur der Gemeindeordnung, sondern auch der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie in der Verfassung steht. Vielleicht braucht man dazu auch noch etwas anderes – und dafür können Sie nun einmal nichts –, nämlich eine Grundlage, und diese Grundlage ist leider in diesem Land in den letzten 30 Jahren durch eine verfehlte politische Bildungspolitik gesät worden. Hier kann man es nämlich offensichtlich so machen, dass es weder Journalistinnen und Journalisten noch den Zeitungen auffällt: In einem Parlament ist man dagegen, in einem anderen dafür und in einem dritten Parlament – Entschuldigung, Stadträte sind gar keine Parlamente, sondern Teil der Verwaltung, ich will an dieser Stelle wenigstens korrekt bleiben –, in dieser Vertretungskörperschaft wird man nicht gewählt, und dann geht man plötzlich in den Landtag. Darüber sollten wir einmal nachdenken. Aber es bleibt dabei: Aus diesem Antrag spricht ein hoher Egoismus der AfD, entweder wir oder gar keiner, und wenn nicht wir, dann sind wir bockig. – Das ist weder kommunale Selbstverwaltung noch sinnvolle Politik. Das ist an dieser Stelle abzulehnen, selbst wenn man die direkte Demokratie begrüßt, selbst wenn man dafür ist, dass man Stadtteilbeiräte direkt wählen sollte. Man könnte es übrigens auch schon deswegen nicht, weil die Frist für die Wahl am 09.06. schon abgelaufen ist. Selbst wenn man es jetzt beschließen würde, könnten die nächsten Stadtteilbeiräte gar nicht gewählt werden. Deswegen kann ich alle Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen nur bitten, diesen Gesetzentwurf der AfD abzulehnen und darauf zu achten, dass diese Art der Politik im Sächsischen Landtag nicht Bahn greift und zu einem Erfolgsmodell wird, das heißt: Ich passe mir die Gesetze so an, wie ich sie gerade brauche. – Das ist AfDPolitik, das ist die Politik der Neuen Rechten in ganz Europa. Das haben wir in Polen gesehen, das sehen wir in Ungarn, das sehen wir in anderen Ländern. Das sollten wir gemeinsam zurückweisen, und deswegen lehnen wir den Entwurf ab. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD sorgt sich um die Demokratie im Freistaat. – Welche Ironie! Keine Pointe! Ginge es nach der AfD-Fraktion, sollten künftig die Stadtbezirksbeiräte zwingend gewählt werden. Eine alternative Bestellung, wie es die Gemeindeordnung bisher vorsieht, soll dann nicht mehr möglich sein. Man kann jetzt über die Gründe für diese Vorlage spekulieren, aber die Einbringungsrede bzw. die Ausführungen von Kollegen Ulbrich in der zweiten Lesung haben deutlich gemacht, dass es hier um Probleme in Leipzig geht. Der Landtag ist aber nicht dafür zuständig, Probleme der AfD in Leipzig zu lösen. Die Gesetzesbegründung liest sich wie ein reiner Misstrauensantrag gegenüber den kommunalen Gremien und damit übrigens gegenüber jenen Institutionen, die die AfD als besonders entscheidend für die lokale Demokratie hervorgehoben hat. Ich erspare mir jetzt die Wiedergabe im Einzelnen. Lassen Sie mich nur so viel sagen: Eine im Duktus des Handbuchs der Parlamentsverachtung von Neuen Rechten geschriebene und hervorgebrachte Argumentation im Lichte eines tatsächlichen Wähler- und Volkswillens und der Notwendigkeit, gegen – Zitat – „etablierte politische Kräfte“ zu agieren, als Grund für diese Gesetzesänderung herbeizuziehen, entbehrt nun wirklich jedweder Grundlage. Darin zeigt sich, dass Sie wieder einmal bei jedem noch so verständlichen oder vermeintlich gut gemeinten Anliegen sich in Ihrer neuen oder altrechten Ideologie irgendwo zwischen Arthur Moeller van den Bruck und Carl Schmitt verirrt haben und das mit der Parlamentsverachtung auch nicht mehr ordentlich hinbekommen, sondern dass Sie dann doch irgendwie nicht wissen, ob Sie die kommunale Demokratie stärken wollen oder ob Sie gegen die kommunale Demokratie sind. Damit ist dann der Beweis dafür erbracht, dass die wahren Oberideologen bei diesem Thema wieder einmal bei der AfD sitzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die GRÜNEN stehen zur kommunalen Selbstverwaltung, und dazu gehört auch, dass wir im momentanen Rechtsregime zwischen der Ortsverfassung und der Stadtbezirksverfassung differenzieren. Das sollte man hier vielleicht auch noch einmal bedenken. Wir sollten es den kreisfreien Städten überlassen, wie sie mit der deutlich rechtsärmeren Stadtbezirksverfassung umgehen. Gegen die verpflichtende Wahl sprechen nämlich nicht zuletzt demokratietheoretische Gründe. Die Stadtbezirksbeiräte bleiben im momentanen Rechtsregime beratende Gremien. Die Bestimmung von Gremien wiederum ohne derart substantiellen Einflussfaktor, also von beratenden Gremien, durch Wahlen, ist demokratietheoretisch gar nicht unumstritten. Soll man Gremien, die partiell gar nicht so viel zu sagen haben, auch noch durch Wahlen legitimieren? Das ist regelmäßig umstritten. Deshalb sagen wir: Die Entscheidung über den Kreationsmodus dieser Stadtbezirke sollte man lieber vor Ort nach einer intensiven Diskussion fällen, statt sie hier im Hohen Hause vorzugeben. Damit sollte das Ganze Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und in jener Institution eingehegt bleiben, die ein lokales demokratisches Zusammenleben sichern soll. Das ist übrigens getragen von der Überzeugung, dass Bürgerinnen und Bürger vor Ort manchmal besser wissen, was sinnvoll und gut auf der kommunalen Ebene ist. Das erzählt mir die AfD den ganzen Tag; nur wenn es um ihre eigene Arbeit geht, wird immer gesagt, das müssten wir im Landtag regeln. Ganz konsequent ist das nicht. Da die AfD nun ihren Vorschlag damit begründet, dass sie die kommunale Mitbestimmung stärken will, hört sich das Ganze im Lichte der jüngeren Ereignisse, die bereits angesprochen wurden, etwas kurios an. Erst im April dieses Jahres hat die AfD in Chemnitz die Änderung der Hauptsatzung, nämlich die Stadtbezirksverfassung einzuführen, abgelehnt. Ich fasse es zusammen: Sie wollen die Demokratie angeblich stärken, wollen aber das Gremium, das Sie wählen wollen, den Wählerinnen und Wählern vorenthalten. Das ist irgendwie Demokratie auf dem Papier und in sich nicht logisch. Ich halte fest: In Dresden war die AfD gegen die Direktwahl der Stadtbezirksverfassung. In Chemnitz ist sie gegen die Stadtbezirksverfassung selbst, und in Leipzig scheint sie irgendein Problem zu haben, weswegen wir uns deshalb im Landtag damit beschäftigen müssen. Ich sehe keinen Grund, das zu ändern. Die kommunale Demokratie ist mit den momentanen Instrumenten gut ausgestattet, und es braucht in diesem Fall keine Änderung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD Herr Abg. Pallas, bitte.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Wahlen zu Stadtbezirksbeiräten durch die Bürgerinnen und Bürger wie bei den Ortschaftsräten als obligatorisch in das sächsische Kommunalrecht eingeführt werden. Der Status quo noch einmal ganz kurz: § 70 Abs. 1 Satz 1 regelt, dass die kreisfreien Städte durch die Hauptsatzung die Stadtbezirksverfassung überhaupt einführen können. Die für die Städte Leipzig, Chemnitz und Dresden möglichen Stadtbezirksbeiräte wirken in wichtigen Angelegenheiten mit, die den Stadtbezirk betreffen, und beraten außerdem die Stadtverwaltung. Sie können zudem finanzielle Mittel eigenständig nach einem einfachen Förderverfahren an lokale Vereine, Initiativen, Projekte oder kleinere Baumaßnahmen geben. In § 71 wird der Grundsatz geregelt, dass die Mitglieder des Stadtbezirksbeirats vom Gemeinderat aus dem Kreise der im Stadtbezirk wohnenden wählbaren Bürgerinnen und Bürgern bestellt werden. Nach Satz 2 kann die Hauptsatzung – wir hörten es bereits – abweichend von Satz 1 festlegen, dass die Stadtbezirksbeiräte in den Stadtbezirken nach den für die Wahl des Ortschaftsrats geltenden Vorschriften gewählt werden. Von dieser Ausnahme der direkten Wahl hat bislang nur die Landeshauptstadt Dresden Gebrauch gemacht. Meine Damen und Herren! Die kommunale Mitbestimmung in den Stadtbezirken ist auch nach der Gemeindeordnung eine großstädtische Perspektive auf Kommunalpolitik. In der Anonymität und im Eigenleben der Quartiere wünschen sich Menschen mehr spürbare Einflussnahme vor Ort nicht erst im Stadtrat. Gleichzeitig müssen große Gemeinden weiterhin insgesamt funktionieren und dürfen nicht durch zu große Eigenständigkeit der Stadtbezirke unregierbar werden. Das ist nicht nur nachvollziehbar, sondern war auch der Kern der neuen Stadtbezirksverfassung, wie sie im Jahr 2018 eingeführt wurde. Die Reform der örtlichen Beteiligung in den sächsischen Gemeinden war auch das Herzstück der Kommunalrechtsnovelle 2018; denn in den großen Städten und in den Gemeinden mit erst vor Kurzem eingemeindeten Ortsteilen gab es ein großes Bedürfnis nach besserer lokaler Mitbestimmung. Diesem Bedürfnis sind wir unter anderem mit der neuen Stadtbezirksverfassung nachgekommen. Was wurde den Stadtbezirken nun konkret ermöglicht? Kurz gesagt: die Möglichkeit der Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte, eine Übertragung fast aller Aufgaben analog zu den Ortschaften, ein Anhörungsrecht, wie auch ein Selbstbefassungsrecht der Stadtbezirksbeiräte und das nötige Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Den Stadträten obliegt das Recht, die gewünschten Elemente der Mitwirkung in ihren Stadtbezirken per Satzung optimal oder auch passgenau auszugestalten. Damit wurden die lokalen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte deutlich ausgeweitet, ohne die Arbeitsfähigkeit der Gesamtgemeinde zu gefährden. Der damaligen Regierungskoalition war es wichtig, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Deshalb legten wir die Entscheidung über die Einführung der Stadtbezirksverfassung und die Konstituierung der Stadtbezirksbeiräte – Bestellung oder Wahl – in die Hände der Hauptorgane der Stadträte. Das ist aus heutiger Sicht richtig gewesen. Kollege Lippmann hat aus demokratietheoretischer Sicht zur umstrittenen Frage der Wahl eines beratenden Gremiums ausgeführt. Aus demokratiepraktischer Sicht muss man sagen, dass in den Kommunalverfassungen einiger Bundesländer, zum Beispiel Niedersachsens, solche örtlichen Beratungsgremien direkt gewählt werden. Es gibt auch viele Mischformen, wie in Sachsen, und das ist völlig in Ordnung so. Ich persönlich sehe es als vorteilhaft an, wenn ein Gremium auch öffentliches Geld zu verteilen hat und eine direkte Legimitation durch Wahl erfolgt. Aber an der Stelle war die kommunale Selbstverwaltung aus der Gesamtsicht wichtiger. Meine Damen und Herren! Diese Reform ist erst fünf Jahre her. So tiefgreifende Änderungen sollte man sich ausreichend anschauen; man sollte ihnen Zeit geben, ihre Wirkung zu entfalten. Deshalb haben wir als Koalition zwischen CDU, GRÜNEN und SPD im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir das Ortschafts- oder Stadtbezirksverfassungsrecht evaluieren wollen mit dem Ziel, perspektivisch die Rechte einander anzugleichen. Wie wir vom Innenministerium kürzlich erfuhren, ist der Evaluationsbericht in Arbeit. Nach ersten Erkenntnissen gibt es aktuell nicht den Wunsch nach verpflichtenden Direktwahlen der Stadtbezirksbeiräte in dieser Eindeutigkeit. Ich glaube auch nicht, dass es der AfD um eine bessere örtliche Beteiligung geht. Insofern sind die Krokodilstränen, die zum Beispiel Herr Urban jetzt vergossen hat, indem er sagte, dass es angeblich undemokratisch sei, entlarvend, weil es Ihnen tatsächlich um Ihre eigene Situation in Leipzig geht. Es ist die kreisfreie Stadt Leipzig, in der die AfD zuletzt einen Rechtsstreit über zwei Plätze in drei Stadtbezirksbeiräten verloren hat. Mit Beschlüssen vom 15. August 2023 hat das Verwaltungsgericht Leipzig die Anträge der Leipziger Stadtratsfraktion wie auch des Kreisverbandes der AfD auf Neubildung mehrerer Stadtbezirksbeiräte abgelehnt. Die AfD hatte nämlich ignoriert, dass Änderungen in der Größe und Zusammensetzung der Stadtbezirksbeiräte in der Hauptsatzung der Stadt erst mit der nächsten Stadtratswahl wirksam werden. Aktuell gelten weiterhin die Regelungen für die Stadtratswahl 2019, also elf Stadtbezirksbeiräte in jedem Stadtbezirk, gewählt durch den Stadtrat. Es erscheint so, dass das Anliegen dieses Gesetzentwurfs weniger eine Angleichung der Stadtbezirksbeiräte an die Ortschaftsräte stärken soll. Vielmehr hofft die AfD-Fraktion darauf, dass der Landtag ihr dabei helfe, eine legitime Entscheidung einer demokratischen Mehrheit des Leipziger Stadtrates und das rechtsstaatliche Handeln der Stadtverwaltung Leipzig zu umgehen. Kleingeistig übersehen Sie, dass Sie dabei allen kreisfreien Städten in Sachsen die Wahlfreiheit bei der Ausgestaltung der örtlichen Beteiligung einschränken. Als SPD-Fraktion wollen wir die örtliche Beteiligung immer weiter verbessern. Wir wollten damals die neue Stadtbezirksverfassung und haben für ihre Verwirklichung gekämpft. Deshalb werden wir uns auch den Evaluationsbericht ganz genau ansehen und auf Verbesserungspotenzial prüfen. Ihren billigen Winkelzug mit diesem Gesetzentwurf lehnen wir aber ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Bitte, Herr Ulbrich.
Roland Ulbrich AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der interessante Punkt ist nun der, dass man sagt: Na ja, in Wahrheit seid ihr undemokratisch, weil ihr die Städte – es geht ja nur um drei Städte – entrechten wolltet, oder die Subsidiarität – – (Albrecht Pallas, SPD: Habe ich nicht gesagt!) – Nein, Sie haben das nicht gesagt. Ihre Rede weiß ich schon zu differenzieren. Aber wir müssen auf eines hier achten: Selbstverständlich wird der kommunalen Ebene viel vorgegeben. Wir haben uns für die Süddeutsche Bürgermeisterverfassung mit einer sehr starken Stellung des Bürgermeisters entschieden. Das ist in Norddeutschland etwas anders. Dort gibt es andere Modelle. Die Frage, ob man Stadtbezirksbeiräte überhaupt einführt, ist zu klären. Chemnitz ist bekanntlich etwas kleiner als Dresden und Leipzig. Über diese Frage kann man sicherlich diskutieren. Aber wir müssen sehen, was für ein eigentümliches Verfahren wir haben: Es wird ein Stadtrat gewählt. Die Leute, die dann Stadtbezirksbeiräte werden, stehen dabei gar nicht zur Wahl, sondern es geht um den Stadtrat. Dann schaut man sich in dem Bezirk das Wahlergebnis an. Das soll dann berücksichtigt werden für die Stadtbezirksbeiräte. Das ist ein Mischverfahren, das ich für höchst problematisch halte, weil ich den Kanditen gar nicht kenne. Den bekomme ich als Bürger gar nicht mitgeteilt, sondern dieser wird von den Parteien nach der Kommunalwahl vorgeschlagen. Das ist ein Verfahren, das nicht gut ist. Das ist eine Krücke. Man will den Stadtbezirken etwas geben, aber eine Direktwahl auch nicht. Das ist der Punkt. Dann kommen wir natürlich zu diesem Problem, von dem gesagt wird: Das ist euer spezifisches Problem, das ihr hier ausnutzt. Na ja, das ist ein Problem, das sich durchzieht, von den Vizepräsidenten im Bundestag – in unserem Landtag übrigens nicht – über die Ebene der Ausschussvorsitzenden – hier nicht, aber im Bundestag, also diese Beteiligung der Opposition. Dann wird gesagt: Wir können abstimmen, wie wir wollen, das ist Ausfluss des freien Mandats. Dabei geht man sogar über eine Sollbestimmung hinweg, die dann natürlich sinnlos ist. Das „Soll“ bedeutet doch, begründete Ausnahmen herauszunehmen. Aber gut; das ist die Kritik am Verwaltungsgericht. Das ist jetzt hier nicht unser Thema. Unser Thema ist, dass der Bürger die Stadtbezirksbeiräte wählt und die auch vor der Wahl kennt. Das ist doch ein ganz entscheidender Punkt. Die Weiterungen würden quasi als Nebeneffekt beiseite fallen. Wir haben hierbei zum Glück nicht diese Probleme. Hier ging es heute um einen Nachrücker zu Beginn der Debatte. Dieser wurde selbstverständlich in alle Gremien gewählt, und zwar einstimmig. Aber nun gut; die AfD ist in diesem Punkt sehr demokratisch eingestellt. Wir haben natürlich nicht überprüft, ob der Kandidat vielleicht links oder was auch immer ist. Das darf in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen. Im Übrigen hätte man wahrscheinlich auch seitens der GRÜNEN vor dem Verfassungsgerichtshof Erfolg gehabt, wenn man den Nachrücker nicht in die Gremien gewählt hätte. Deswegen ist das ein Stück weit Demokratie. Ich halte es für eine Verdrehung, wenn gesagt wird, dass wir in Wahrheit die Undemokraten seien, weil wir die Selbstverwaltung der Gemeinde schwächen wollten. Das ist nun wirklich weit hergeholt. Ich bedanke mich. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.
Armin Schuster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kommunale Freiheit, Flexibilisierung, Bürokratieabbau, schlicht Eigenverantwortung – das fordern die Kommunen und Landkreise. Das wollen wir als Staatsregierung auch möglich machen. Das Prinzip der kommunalen Selbstverantwortung ist für uns im Staatsministerium des Innern Richtschnur unseres Handelns. Wir erkennen an, dass unsere Kommunen Beinfreiheit brauchen und diese zu nutzen wissen. Wir schätzen es, dass man direkt vor Ort sehr gut in der Lage ist, Probleme auf eine Art und Weise zu lösen, die den lokalen Bedürfnissen angepasst ist. Genauso verhält es sich mit der Stadtbezirksverfassung unserer drei kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Jede hat ihren Weg gewählt. Chemnitz verzichtet gänzlich. In Leipzig werden die Stadtbezirksbeiräte vom Gemeinderat bestellt und in Dresden von den Bürgern gewählt. Der vorliegende Antrag möchte die Wahl der Stadtbezirksbeiräte zur Pflicht machen. Das halten wir nicht für zielführend. Zu diesem Schluss kommen wir nicht einfach nur so. Es wurde schon von Vorrednern angesprochen: Gemeinsam mit den Landesdirektionen, den Gemeinden und dem Landkreistag sowie den kreisfreien Städten haben wir die Erfahrungen mit der Ortschafts- und der neuen Stadtbezirksverfassung umfassend evaluiert. Die Ergebnisse müssten sogar diese Woche dem Ausschuss für Inneres und Sport schon zugeleitet worden sein oder es steht unmittelbar bevor. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die geltenden Regeln haben sich aus Sicht aller Beteiligten bewährt. Vor allem lehnt die kommunale Seite eine Gleichsetzung der Regelungen zur Ortschafts- und zur Stadtbezirksverfassung ausdrücklich ab – aus gutem Grund. Die Zielrichtungen sind verschieden. Die Ortschaftsverfassung einer Gemeinde, die mit einer anderen Gemeinde vereint worden ist, soll einen gewissen Ausgleich für den Verlust an Eigenständigkeit verschaffen. Die Bildung von Stadtbezirken trägt dagegen dem in Großstädten vorhandenen Bedürfnis nach Dezentralisierung Rechnung. Folglich gibt es für die unterschiedlichen Regelungen zur Bildung von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten einen sachlichen Grund. Die unmittelbare Legitimation durch Volkswahl schreibt das Grundgesetz dabei nur für den Rat als zentrale Führungsinstanz der Gemeinde vor. Vor diesem Hintergrund ist und bleibt es sinnvoll, dass die Entscheidung zur Wahl oder Bestellung der Stadtbezirksbeiräte den Stadträten in Dresden und Leipzig überlassen bleiben soll. Die Staatsregierung empfiehlt deshalb die Ablehnung des Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Fünfte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. Da der Ausschuss die Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb würde ich jetzt wieder im Block abstimmen lassen. Ist das in Ordnung oder gibt es Widerspruch? (Zurufe aus der AfD: Ja!) Tagesordnungspunkt Landesentwicklungsplanung Drucksache 7/14776, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. In der ersten Runde wären das die CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Fritzsche von der CDU-Fraktion das Wort; bitte.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir zu Beginn der Debatte einen kleinen fachlichen Exkurs als eine Art Einführung zum vorliegenden Antrag. Die räumliche Gesamtplanung findet in Deutschland auf der Ebene des Bundes, der Länder, der Regionen sowie auf der Gemeindeebene statt. Sie umfasst dabei die Raumordnung des Bundes, die Landes- und die Regionalplanung als Raumordnung in den Ländern und die kommunale Bauleitplanung, die sich in die Flächennutzungsplanung und die konkrete Bebauungsplanung gliedert. Sie arbeitet dabei überfachlich und integrativ und nutzt dabei natürlich die Erkenntnisse, die sich aus vorliegenden Fachplanungen wie beispielsweise der Verkehrsplanung oder auch der Schulnetzplanung ergeben. Im Freistaat Sachsen wird für die räumliche Gesamtplanung des Landes der Begriff „Landesentwicklung“ verwendet. Er ist dabei gleichbedeutend mit dem Begriff „Landesplanung“, betont aber besonders den Aspekt der Entwicklung des Raumes. Die Leitvorstellung der Raumordnung für Bund, Länder und Regionen ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Die zentrale Aufgabe der Raumordnung ist es, eine fachübergreifend mittelfristig angelegte Raumordnungs-– Das ist in Ordnung. Somit beginne ich mit der Überschrift, dann Artikel 1, Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, Artikel 2, Inkrafttreten. Wer möchte zustimmen? – Danke. Und die Gegenstimmen, bitte. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür ist dennoch eine große Mehrheit dagegen. Ich frage, ob eine Schlussabstimmung gewünscht wird? (Jörg Urban, AfD: Nein!) – Das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf für die Zukunft aufstellen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD planung aufzustellen. Diese sind für das Gebiet des Freistaates der Landesentwicklungsplan und für dessen Teilräume, die Planungsregionen, die jeweiligen Regionalpläne. Anhand dieser Pläne werden raumbedeutsame Einzelvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der angestrebten Entwicklung überprüft. Letztmalig wurde der Landesentwicklungsplan am 12. Juli 2013 per Rechtsverordnung beschlossen. Am 30. August 2013 wurde er im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Raumordnungspläne wie der Landesentwicklungsplan, sind nach dem Raumordnungsgesetz des Bundes alle zehn Jahre zu überprüfen und bei Bedarf durch Fortschreibung der weiteren Entwicklung anzupassen. Eine Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2013 ist in der laufenden Legislaturperiode jedoch nicht vorgesehen; das war bereits mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag klar. Uns war es wichtig, den Regionalen Planungsverbänden die nötige Zeit für ihre Teilfortschreibungen, insbesondere mit Blick auf das Thema Energie zu geben. Dort – das wissen wir heute genauer, als wir es damals wussten – stehen gewaltige Aufgaben vor unseren Regionalen Planungsverbänden. Gleichwohl stellen die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die demografische Entwicklung, der Klimaschutz und Klimawandel, der Ausbau der erneuerbaren Energien, der wirtschaftliche Strukturwandel, die Stärkung des ländlichen Raums und die Weiterführung der Digitalisierung aktuelle Herausforderungen dar, welchen sich die Landesentwicklungsplanung bei einer nächsten Überarbeitung stellen muss. Der Raumordnungsbericht 2020 der Staatsregierung hält dazu fest: „Für die nachhaltige Sicherung wesentlicher Daseinsvorsorgebereiche wie Nahversorgung, Schulen, medizinische Versorgung und öffentlicher Personennahverkehr sind neue Ideen und innovative Konzepte notwendig.“ Mit dem Antrag ersucht die Koalition die Staatsregierung, ein Gutachten zu beauftragen, um die planungsfachlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für die Umsetzung der genannten Herausforderungen zu schaffen, sozusagen die Grundlagen und Betrachtungen für eine Fortschreibung zu legen. Die finanziellen Mittel für dieses Gutachten wurden bereits im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/24 festgeschrieben. Zentrale Punkte des Gutachtens – lassen Sie mich hierbei drei herausgreifen – sollen folgende sein: zum Ersten eine Bewertung und Analyse von Festlegungen und Inhalten aus dem Landesentwicklungsplan 2013, zum Zweiten die Herausarbeitung grundsätzlicher Empfehlungen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans, beispielsweise auch hinsichtlich planungsrechtlicher Erfordernisse, insbesondere für das Feld Energie und Infrastruktur – Stichworte wären hier die Themen Leitungsnetz und Speicher, insbesondere natürlich vor dem Hintergrund neuer Energieformen wie beispielsweise Wasserstoff –, aber auch Betrachtungen zu den Themen Schutz der kritischen Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Entwicklung des Schulnetzes, insbesondere mit Blick auf die allgemein- und die berufsbildenden Schulen, sowie die Entwicklung des Netzes von Einrichtungen der medizinischen Versorgung. Außerdem – und das ist auch ein sehr wichtiger Punkt – sollen im Gutachten Empfehlungen zur zukünftigen Anwendung und zur Ausgestaltung des Zentrale-Orte-Konzeptes in Sachsen gemacht werden, welches einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge leistet. Die Steuerung durch dieses normative Konzept der Raumplanung steht durch die demografische Entwicklung im Freistaat, aber auch die Chancen der Digitalisierung vor besonderen Herausforderungen. Uns ist es wichtig, dass wir herausfinden – und das soll im Gutachten betrachtet werden –, in welcher Art und Weise das Zentrale-OrteKonzept für Sachsen bei einer Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung ausgestaltet werden kann, um eine sachgerechte und auch der Regionalentwicklung dienende Landesentwicklungsplanung auf den Weg zu bringen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte Frau Abg. Kummer.
Ines Kummer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen mit dem vorliegenden Antrag der Staatsregierung die Aufgabe übertragen, ein Fachgutachten zum Landesentwicklungsplan in Auftrag zu geben. Was ist der Landesentwicklungsplan und warum hat er eine so große Bedeutung, dass wir ein umfangreiches Gutachten für seine Fortschreibung für notwendig halten? Ein Landesentwicklungsplan enthält Grundsätze und Ziele zu räumlichen Ordnung und Entwicklung. Mein Kollege Fritzsche hat dazu umfassend ausgeführt. Er soll im Zusammenspiel mit den Regionalplänen frühzeitig Raumnutzungsansprüche regeln und diese zum Konsens bringen, Planungssicherheit schaffen und Planungen beschleunigen. Der Sächsische Landesentwicklungsplan wurde zuletzt 2013 neu aufgestellt. Um die Überarbeitung sachgerecht den aktuellen Zukunftsfragen anzupassen, wollen wir ein Gutachten in Auftrag geben, das den derzeitigen Forschungsstand und Handlungsbedarf darlegt. Dazu sollen die aktuellen Beschlüsse und Erkenntnisse der Konferenz der Raumordnungsminister, des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung und der Akademie für Raumentwicklung herangezogen werden. Seit 2013 hat sich einiges im Freistaat Sachsen verändert. Zum Beispiel ist der Kohleausstieg beschlossene Sache und es gibt mit dem Energie- und Klimaprogramm, das wir BÜNDNISGRÜNE in dieser Regierung maßgeblich mitgestaltet haben, endlich Zielvorgaben für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch auf Bundesebene ist das Ziel des Windkraftausbaus dank der GRÜNEN in der Ampelregierung als überragendes öffentliches Interesse eingestuft. Neben den aktuellen Notwendigkeiten im Hinblick auf eine gelingende Energiewende ist uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig, weiter an der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat zu arbeiten. Wo die demografische Entwicklung besonders ungünstig verläuft, müssen dafür Flexibilisierungen fachlicher Standards in Erwägung gezogen werden können. Auch hierzu soll das Gutachten Aussagen treffen. Der Antrag enthält viele Forderungen in Bezug auf das Zentrale-Orte-Konzept, auf dessen Grundlage aktuell gearbeitet wird. Das Konzept wird schon seit den Fünfzigerjahren angewendet und muss ins 21. Jahrhundert mit einer nicht zuletzt durch die Digitalisierung völlig veränderten Lebensrealität überführt werden. Für Sachsen steht dabei die besondere Herausforderung im Vordergrund, dass die Räume sehr unterschiedlich dicht besiedelt sind. Die Ursachen dafür sind neben den historischen Entwicklungen der Braunkohletagebau und die Deindustrialisierung in den frühen Neunzigerjahren. Im Grunde genommen kommen die Anstrengungen für den Strukturwandel, so wie wir ihn jetzt erleben, zu spät. Die vielen seitdem abgewanderten Frauen und nicht geborenen Kinder sind nicht ohne Weiteres zu ersetzen. Das zeigt auch die Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung, die im Sommer in der 8. Auflage vorgestellt wurde. In drei Varianten schaut die statistische Forschung dabei in die Zukunft. 2040 werden demnach etwa 3,7, 3,8 oder 3,9 Millionen Menschen im Freistaat leben. Zurzeit liegen wir bei 4,086 Millionen. 1990 waren wir knapp 4,8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. (Thomas Thumm, AfD: Hört, hört!) Die aktuellen Prognosen bedeuten bis zu 360 000 Menschen weniger im Vergleich zu jetzt. Hinter diesen Zahlen verbirgt sich auch der Fachkräftemangel, über den wir hier schon oft und auch heute wieder debattiert haben. Diesen Verlust an Einwohnerinnen und Einwohnern werden wir nicht überall in gleichem Maße spüren. Während die Prognose für Leipzig und dessen Umland ein Wachstum vorhersagt, werden unter anderem weite Teile der Lausitz sowie der gesamte Grenzraum zur Tschechischen Republik weiter erhebliche Schrumpfungen erleben. Die Skala zeigt bis zu mehr als 15 % Bevölkerungsverlust bis 2040 an. Das wäre jeder oder jede Sechste. Diese Entwicklungen müssen wir in den langfristigen Planungen berücksichtigen – allein schon deshalb, weil immer weniger Schultern immer weniger Steuereinnahmen bedeuten. Der Weg der letzten Jahrzehnte, der viele Hundert Kilometer aus- und neugebauter und viel zu oft radwegloser Straßen bis in die meisten Winkel des Landes gebracht, gleichzeitig aber zu vielen Hundert geschlossenen Schulen, Jugendklubs, Kinos, Theatern, Schwimmbädern und eingestellten Bahn- und Busstrecken geführt hat, hat keine langfristige Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung gebracht. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen erhalten, was schon da ist, und investieren lieber in die Köpfe als in Beton. Die strikte Begrenzung des Flächenverbrauchs ist uns aus vielen Gründen ein Herzensanliegen. Wir hatten erst im letzten Plenum dazu eine ausführliche Aussprache. Die entsprechenden Absichtserklärungen sind im aktuell gültigen Landesentwicklungsplan bereits enthalten. Schließlich sind sie schon seit Jahrzehnten in der Fachwelt unstrittig. Die Kommunen wurden trotzdem nicht müde, immer wieder neue Siedlungs- und Gewerbeflächen auszuweisen. Um das Windhundrennen um Investoren weniger schädlich für unsere Umwelt zu gestalten, muss die interkommunale Zusammenarbeit auch im Bereich des Finanzausgleichs gerechter gestaltet werden. Für alle verbindliche Vorgaben, auch in der räumlichen Entwicklung, können dabei sehr hilfreich sein. Nun noch etwas zu Ihrem Änderungsantrag, Kollegen von der AfD, den Sie eingereicht haben. Gleich vorweggesagt: Er wird von uns keine Zustimmung erhalten. (Thomas Thumm, AfD: Ach, Mensch, damit hatten wir gerechnet!) Ein wissenschaftliches Gutachten kann und sollte nicht Gegenstand der politischen Beschlussfassung des Landtages sein. Es sollte dem zuständigen Fachausschuss aber vorgelegt werden, wie wir das formuliert haben. Ich kann Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass der Landesentwicklungsplan nicht vom Landtag beschlossen wird. (Thomas Thumm, AfD: Das wissen wir! Wofür sitzen Sie denn hier?) Er wird ihm zur Unterrichtung zugeleitet, weil er nach dem Sächsischen Landesplanungsgesetz von der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde aufgestellt wird. Das ist das SMR. (Thomas Thumm, AfD: Wenn Sie noch einmal 30 Jahre dabei zusehen wollen, wie der ländliche Raum niedergemacht wird, können Sie das machen! Ich will das nicht!) Bei den Änderungswünschen an der Liste der inhaltlichen Schwerpunkte haben Sie sich im Wesentlichen darauf beschränkt, an ein paar Stellen die Wortgruppe „insbesondere in ländlichen Räumen“ einzustreuen und ansonsten Ihre irrrationale Abscheu gegenüber erneuerbaren Energien mal wieder voll herausgelassen. Wie gesagt: klare Ablehnung! Damit ein gutes Leben überall in Sachsen möglich ist – und es ist selbstverständlich, dass der ländliche Raum dabei eingeschlossen ist –, muss mit Augenmaß geplant werden. Dafür braucht man einen übergeordneten Plan, der festlegt, was wo möglich ist und wo nicht, also einen Landesentwicklungsplan. Damit die kommende Landesregierung für die Fortschreibung dieses wichtigen Planes auf wissenschaftlich basierte Vorarbeit zurückgreifen kann, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Kummer für die BÜNDNISGRÜNEN. Bevor Sie zum Zuge kommen, Frau Kollegin Pfeil, gibt es hier noch eine Kurzintervention. Bitte, Herr Kollege.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kollegin Kummer, ich bin schon erstaunt, wo Sie das Hohe Haus sehen, wo Sie die Rechte der Abgeordneten einordnen. Sie sagen völlig richtig, dass für den Landesentwicklungsplan das SMR zuständig ist. Eine Frage an Sie persönlich: Warum haben Sie sich eigentlich wählen lassen, wenn Sie und Ihre grüne Fraktion nicht bereit sind, an den Missständen, die zweifelsohne in unserem Land und insbesondere im ländlichen Raum vorhanden sind, etwas zu ändern? Sie haben gerade den Rückgang der Einwohnerzahl angesprochen. Bei mir im Erzgebirge werden wir bis zum Jahr 2025 18 % der Menschen verlieren. Das führt am Ende zu massiven Zerwürfnissen in der gesamten Infrastruktur, zu weniger Schlüsselzuweisungen an Kommunen. Hier könnten wir als Landtag doch tätig werden und die Staatsregierung zum Handeln auffordern. Aber das wollen Sie nicht. Das haben Sie hier mit Ihrem Redebeitrag noch einmal eindrücklich unter Beweis gestellt. Ich sage Ihnen eines: Wir, die Abgeordneten der AfD, auch ich als Sprecher für Regionalentwicklung, werden das nicht zulassen. Ich möchte nicht noch weitere 30 Jahre zusehen, wie die CDU-Regierung den ländlichen Raum weiter niederwirtschaftet. Deshalb ist es wichtig, dass wir als Abgeordnete hier im Sächsischen Landtag aktiv werden, unsere parlamentarischen Möglichkeiten nutzen und die Staatsregierung zum Handeln auffordern. – Vielen Dank.
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Thumm. Jetzt reagiert Frau Kollegin Kummer.
Ines Kummer GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Landesentwicklungsplan wird dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet, und wir haben im Vorfeld, innerhalb des Fachausschusses, die Möglichkeit, darüber zu sprechen. Das ist Tatsache. Das ist so. Sie haben weiterhin die angebliche Vernachlässigung der ländlichen Räume angesprochen. Ich verstehe manchmal nicht, warum Sie im Regionalentwicklungsausschuss sitzen. Wir haben unter anderem das Thema LEADER-Region. Darüber haben wir uns lange unterhalten. LEADERRegion ist ein gutes Instrument, um ländliche Räume voranzubringen. Wir haben heute über die Bauordnung gesprochen. Auch das ist wieder etwas für die ländlichen Räume. Ich verstehe immer noch nicht, wie Sie sich so hinstellen und erzählen können, dass man die ganzen Jahre die ländlichen Räume vernachlässigt habe. Das ist einfach nicht wahr. Man hat in den letzten Jahren sicherlich Fehler gemacht; das muss man zugeben. Aber in der Zwischenzeit können wir feststellen – wir haben extra ein Ministerium, das sich explizit mit den ländlichen Räumen befasst –, dass in den letzten Jahren auch eine Menge passiert ist. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir gehen weiter in der Rednerliste. Jetzt ist die AfD-Fraktion am Zuge. – Entschuldigung, Frau Kollegin Pfeil. Erst kommt Kollegin Pfeil und dann kommen die AfD und die Fraktion DIE LINKE. Das ist richtig; bitte.
Juliane Pfeil SPD
Vielen Dank, Herr Präsident, auch für die Chance, hier zu reden. Ich bin nicht unbedingt diejenige, die immer ein Lobwort auf die CDU hält; aber ich denke, der CDU vorzuwerfen, sich nicht um die ländlichen Räume zu kümmern, ist schon ein relativ starkes Stück; denn das machen Sie zugegebenermaßen doch immer wieder. (Beifall bei der SPD) Aber jetzt zum Landesentwicklungsplan: Der Landesentwicklungsplan hat im Februar dieses Jahres seinen zehnten Geburtstag gefeiert. Ich glaube – wie das bei einem Kind ist, wenn es zehn Jahre alt wird –, dann setzt so langsam die Pubertät ein. Die Herausforderungen werden andere, und so müssen wir uns jetzt ganz dringend – vor allem das SMR, das will es auch machen – mit den neuen Herausforderungen auseinandersetzen. Ich würde gern im Folgenden einige Punkte benennen, die für uns die Herausforderungen sind, die wir sehen. Wir sehen – die Vorredner haben es bereits angesprochen – auf der einen Seite den demografischen Wandel, eine überalterte Bevölkerung im ländlichen Raum, aber auf der anderen Seite auch wachsende Städte und entsprechenden Wohnungsmangel. Um das Ausdünnen der ländlichen Räume auf der einen Seite und die Überbelastung der großen Städte auf der anderen Seite zu verhindern, braucht es aber kluge und differenzierte Ansätze. Wir als SPD-Fraktion wollen gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Sächsinnen und Sachsen. Diese kann man nicht schaffen, indem man ganz Sachsen auf die gleiche Weise betrachtet, sondern man muss es nach den Herausforderungen und Chancen der jeweiligen Region differenziert machen, ohne die Regionen gegeneinander auszuspielen. Eine weitere Herausforderung ist unbenommen der wirtschaftliche Strukturwandel. Damit meine ich explizit nicht nur unsere Strukturwandelregionen, sondern auch alle anderen Regionen, die in den letzten Jahren Transformationsprozesse durchlebt haben. Auf der einen Seite haben wir vor allem im Speckgürtel der großen Städte Ansiedlungen und entsprechende Infrastrukturbedarfe: Wohnungen, Kitas, ÖPNV. Auf der anderen Seite haben wir in anderen Regionen leider Gottes immer wieder einen Wegfall von großen Unternehmen und damit verbunden von Arbeitsplätzen zu verzeichnen, was auch dazu führt, dass sich eine Region wandelt. Das betrifft auch den Ausbau der erneuerbaren Energien, bei dem der ländliche Raum eine ganz besondere Rolle übernehmen wird. Ich hatte es vorhin schon angesprochen: Wir sollten uns auch an anderer Stelle dafür einsetzen, dass die Regionen, die Kommunen daran beteiligt werden, wenn sie der Träger oder diejenigen sind, die die erneuerbaren Energien voranbringen. Auch die Weiterführung, der Ausbau der Digitalisierung, die in den Verwaltungen ankommen muss, ist eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Schon im Raumordnungsbericht von 2020 wurde uns das verdeutlicht. Es braucht neue Ideen und Konzepte, um die Daseinsvorsorgebereiche nachhaltig zu sichern. Das ist auch der Grund, warum wir gesagt haben: Mit diesem Antrag wollen wir die Begutachtung noch einmal speziell in die Bereiche der Daseinsvorsorge lenken. Ich möchte einige davon erwähnen. Jetzt muss mir das Kollege Piwarz entschuldigen, weil ich weiß, er übernimmt nur die Rede für Herrn Schmidt, aber ein Bereich ist auch die Entwicklung des Schulnetzes. Kollege Fritzsche hat es bereits angesprochen. Natürlich werden wir uns darüber unterhalten müssen, was ein demografischer Wandel mit den Regionen macht, wie wir Einrichtungen wie Kitas, Schulen dennoch erhalten können, um keine langen Wege zu schaffen. Ich glaube, das ist auch ein Thema von Ihnen. Dort geht es um das Thema medizinische Versorgung – Petra Köpping sitzt ja noch hier –, aber es geht uns auch um die Frage der Weiterentwicklung der Wasserversorgung oder die planungsrechtlichen Erfordernisse für die Energieinfrastruktur, Thema Speicher etc. Ein weiterer zentraler Bestandteil im Landesentwicklungsplan – Kollege Fritzsche hat es schon angesprochen und noch einmal erläutert – ist das Zentrale-Orte-Konzept als ein wesentliches Steuerungsmodell. Grundsätzlich sagen wir: Das ist ein sinnvoller Ansatz, weil man Steuerungsmodelle braucht, bei denen man anhand der überörtlichen Bedeutung Definitionen aufmachen kann. Wir nehmen aber genauso die Kritik an diesem Konzept wahr und wollen mit diesem Antrag ein Gutachten erstellen lassen, wie sich dieses Zentrale-Orte-Konzept vielleicht auch etwas weiterentwickeln muss. Ist es ein Konzept, das der zunehmenden Komplexität der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung tatsächlich noch Rechnung trägt? Wie können wir nicht zentralörtliche Kommunen sich entwickeln lassen? Denn auch das spielt eine Rolle, gerade mit Blick auf den demografischen Wandel. Wir als SPD-Fraktion freuen uns, dass wir mit diesem Antrag und mit der Beauftragung des Gutachtens einen kleinen Startschuss für die Weiterentwicklung des Landesentwicklungsplans geben können. Der Kritik, die mit Sicherheit gleich kommen wird, wir seien etwas zu spät dran, müssen wir uns natürlich auch stellen. Natürlich waren zehn Jahre eine sehr lange Zeit. Ich würde mir sehr wünschen – und das wird dann die Aufgabe der nächsten Legislaturperiode sein –, dass wir zukünftig einen Landesentwicklungsplan haben, der ein Stück weit flexibler ist und mit dem wir auch ein Stück weit agieren können, wenn neue Herausforderungen auf uns warten; und nicht ganz so starr, wie in diesem. Ein Wort noch zum Änderungsantrag der AfD: Sie wollen gern – nur als ein Beispiel – in Nummer 2 c die Sicherung von ökologisch wichtigen Wald- und Freilandflächen vor Schäden durch den Ausbau der Windenergie und der Fotovoltaik ergänzen. Das hatten wir in der vorletzten Debatte. Ich glaube, da reicht es, wenn wir sagen: Nein. An dieser Stelle bitte ich herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Pfeil für die Fraktion der SPD. Jetzt spricht für die AfD Herr Kollege Thumm.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Kollegen Abgeordnete! Den Antrag der Koalition für einen zukunftsfähigen Landesentwicklungsplan kann man nur als Schaufensterantrag bezeichnen; denn dieser Antrag kommt erstens zu spät, zweitens ist er viel zu oberflächlich formuliert und drittens bindet er den Landtag nur zum Schein ein. Auf gut Deutsch: Er soll den Wähler und den Landtag hinter die Fichte führen; denn das zuständige SMR war eine der größten Wahlkampflügen des Ministerpräsidenten. Dieses Ministerium betreibt im ländlichen Raum nichts anderes als Palliativmedizin. Es soll das politisch organisierte Sterben des ländlichen Raumes in Sachsen erträglich machen, indem man diesen mit Fördergeldern versorgt, um die 30 Jahre lange, größtenteils verfehlte CDU-Politik zu vertuschen – nicht mehr und nicht weniger; denn die Förderprogramme des SMR entwickeln weder Wirtschaftskraft noch Kaufkraft und damit auch keine attraktiven Jobs für die Jugend, die immer weiter in die großen Städte abwandert. Um diesem Trend etwas entgegenzusetzen, braucht es vielmehr ein gesamtsächsisches Konzept, ein Ministerium für Wirtschaft und Strukturentwicklung, welches die defizitären Strukturen gesamtheitlich beseitigt. (Beifall bei der AfD) Dazu gehört auch, den Förder- und Verordnungszirkus im Freistaat zu beenden und die circa 100 unterschiedlichen Verordnungen und Fördermechanismen auf maximal 15 wirksame zu reduzieren, denn das bisherige Resultat dieser Legislatur, des Regierungshandelns in Sachsen ist, dass Sie, die Staatsregierung, die Landarztquote viel zu spät umgesetzt haben. Wir haben das 2016 gefordert und Sie haben gemeint: Um Gottes willen, das ist ein AfD-Antrag, den müssen wir alle ablehnen. – Dann haben Sie es selbst im Jahr 2021 umgesetzt. Jetzt haben wir das Jahr 2023. Hätten Sie unseren Antrag mit der Landarztquote 2016 angenommen, hätten wir heute circa 40 bis 50 Ärzte, die ihre Facharztausbildung womöglich in sächsischen Krankenhäusern machen und das angeschlagene Gesundheitssystem, für das Sie die Verantwortung tragen, entlasten würden, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Sie haben das verschlafen. Wir von der AfD-Fraktion haben das 2016 gefordert. Sie haben das in der Legislatur 2021 umgesetzt. Weiterhin haben wir ein völliges Versagen im Wirtschaftsministerium bzw. – wie auch immer geartet – in der Koalition beim Graue-Flecken-Programm, dem Programm für schnelles Internet in ländlichen Regionen. Das haben Sie zwei Jahre lang verpennt. Da haben Sie die Bundesmittel nicht kofinanziert, um die finanzschwachen Kommunen im Freistaat Sachsen zu unterstützen. Dadurch sind die ländlichen Kommunen um zwei Jahre zurückgefallen. Die neue Sau, die im Freistaat durchs Dorf getrieben wird, ist die Ansiedlung von Chipfabriken mit Milliarden von Steuergeldern in Großstädten, anstatt mal den Fokus in Richtung Chemnitz oder Zwickau zu legen, um nicht zu sagen, wir müssten sie vielleicht in Annaberg oder Marienberg ansiedeln oder irgendwo landkreisübergreifend im Vogtland, im Zwickauer Land oder in Chemnitz, weil nämlich diese Regionen von einem massiven Bevölkerungsrückgang betroffen sind. Und natürlich nicht zu vergessen – darüber hat sich Herr Dulig besonders gefreut; es war wohl eine Förderrichtlinie aus seinem Ministerium –: die staatlich geförderten Pornos in Leipzig. Meine Damen und Herren, dafür stehen Sie, die Regierung. Aber sie wollen sich heute mit diesem Antrag aufspielen, als wären Sie die Retter der ländlichen Räume. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, schlimmer geht es eigentlich nicht. Es geht noch weiter. Der Raumordnungsbericht, der eigentlich im Jahr 2020 dem Landtag hätte vorgelegt werden müssen, wurde erst 2022 vorgelegt. Mit der Durchführung zum Beispiel der simul+-Wettbewerbe wurde ein Verein beauftragt, der von bekannten CDU-Politikern geführt wird. Mit Steuergeldern aus simul+ wurden zum Beispiel ein mobiler Skaterpark gefördert, ein grünes Gartenzimmer oder ein Hip-Hop-Mobil im ländlichen Raum. Sie werden sicherlich verstehen, dass man damit wenig erreicht. Das wollen wir als AfD-Fraktion ändern, weil wir diesen Blödsinn einfach nicht länger dulden können. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Damit können Sie nichts anfangen, das ist mir klar!) In Ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2019 haben Sie versprochen, dass zum Beispiel der Landesentwicklungsbericht umgehend neu aufgelegt werden soll. Er kam dann erst 2022. Ursprünglich waren es 200 Seiten, da ging es um Wirtschaft, um demografische Entwicklung in den einzelnen Regionen. Sie haben aber allein die Daseinsfürsorge beleuchtet und haben nun diesen Landesentwicklungsbericht auf 70 Seiten eingedampft, weil die Ergebnisse in den Bereichen Demografie, Kaufkraftentwicklung je nach Region und wirtschaftliche Kenndaten wohl schlechter waren, als Sie das ursprünglich bestellt hatten. Das haben Sie mal komplett ausgeblendet. Bis heute geschah durch Sie nichts Weiteres. Wir, die AfD-Fraktion, haben dann vor über einem Jahr im Hohen Haus einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir das Landesplanungsgesetz ändern wollten. In diesem Gesetzentwurf fordern wir einen Fokussierung in den Landesentwicklungsberichten auf die Einwohnerentwicklung nach Landkreisen. In diesem Gesetzentwurf fordern wir eine Fokussierung auf die wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Regionen und auf den Einwohnerschwund im ländlichen Raum usw. usf., aber die herrschende Afghanistan-Koalition in Sachsen hat das alles arrogant abgewunken. Jetzt kommt diese Abwink-Koalition mit einem Antrag wie diesem um die Ecke – nach vier Jahren in der Regierung und circa ein Jahr vor der Landtagswahl, pünktlich zum Wahlkampf. Jetzt heben Sie den ländlichen Raum wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Sie spielen sich hier auf, nicht mehr und nicht weniger. Am Ende ist das, was Sie fordern, ein schlechter Witz. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist konsequente Wählertäuschung, vermutlich gesteuert von der CDU. Warum das so ist, will ich Ihnen kurz erläutern. In Ihrem Antrag ersuchen Sie Ihre eigene Staatsregierung, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Inhalt dieses Gutachtens sollen Punkte sein, die Sie den Wählern bereits im Koalitionsvertrag 2019 versprochen, aber bis heute nicht umgesetzt haben. Das Gutachten selbst soll dem Landtag bis 30.04.2024 vorgelegt werden. Wie es mit dem Gutachten dann weitergehen soll, davon steht im Antrag kein Wort. Wenn Sie das Gutachten gleich in die dann folgende Plenarsitzung einbringen wollen, wäre das der 02.05.2024, also circa drei Monate vor der nächsten Landtagswahl. Somit hätten die Abgeordneten einen Tag Zeit für die Einarbeitung hier im Hohen Haus. Der zuständige Fachausschuss tagt erst wieder am 31.05.2024, also erst einen Monat später. Nun stellt sich die Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren, wen Sie hier eigentlich verschaukeln wollen. Ihr Antrag wird übrigens nicht besser. Eine wirklich kritische Überprüfung des Zentrale-Orte-Konzepts ist nicht erkennbar, lediglich etwas Kosmetik, aber das reicht nicht aus. In über 30 Jahren CDU-Herrschaft wurde durch Sie mit dem Zentrale-Orte-Konzept viel zu viel Schindluder betrieben und zum Beispiel die grenznahen Regionen wurden völlig destabilisiert. Da reicht ein Blick auf die kommunalen Haushalte, da reicht ein Blick auf den kommunalen Straßen- und Wegebau, der dort betrieben wird. Dafür ist kein Geld mehr da. Man fährt über Schlaglochpisten. Daher gibt es keinen Grund, sich mit so einem Antrag herauszureden. Der Schutz kritischer Infrastruktur wird gerade einmal als Unterpunkt eines Unterpunktes berücksichtigt, ebenso die regionale Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung. Auch die bessere Vernetzung zwischen ÖPNV und der Schienennetze kommt viel zu kurz. Insgesamt ist Ihr Antrag sehr überschaubar. Daher haben wir einen Änderungsantrag zu Ihrem Antrag eingereicht, um vielleicht zu retten, was zu retten ist. In Abhängigkeit von Ihrer Abstimmung zu unserem Änderungsantrag werden wir Ihrem Antrag entweder zustimmen oder ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Thumm von der AfD-Fraktion. Jetzt spricht Frau Kollegin Feiks, Fraktion DIE LINKE.
Antje Feiks Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Landesentwicklung ist nicht oft auf der Tagesordnung des Plenums. In Anbetracht der gravierenden Unterschiede, die wir im Hinblick auf die Landesentwicklung bzw. in direkter Folge auf die Lebensbedingungen in Sachsen haben und eingerechnet, wie direkt sich die Vorgaben der Landesentwicklung auf Entscheidungen in den Regionen und Kommunen auswirken, ist der Landesentwicklungsplan viel zu selten Thema. Aus Oppositionsperspektive gibt es nicht allzu viele Hebel, um das zu ändern. So lange die Planung nicht angefasst wird, an dieser Planung Menschen beteiligt werden, bleibt nicht viel mehr als vielleicht Anträge zu stellen, die abgelehnt werden. Das bringt wenig bis nichts. Die notwendige Debatte um die Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes könnte vielen etwas bringen. Wir als Linksfraktion haben uns gefreut, dass wir zumindest beim Landesentwicklungsbericht im Landtag eine ausführliche Diskussion hatten und im Rahmen dessen eine Anhörung durchgeführt haben. Die Anhörung hat an vielen Stellen gezeigt, dass es drängt, den Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2013 zu überarbeiten. Rahmenbedingungen – das haben wir hier schon mehrfach gehört – haben sich seit 2013 geändert, ändern sich fortwährend und vermutlich ist eines der größten Probleme, dass die Zielformulierungen im derzeitig gültigen Landesentwicklungsplan nicht messbar sind. Sie sind sehr vage und an vielen Stellen unbestimmt. Wir können dem vorliegenden Antrag folgen, das ist keine Frage; denn ein Gutachten in Vorbereitung einer Debatte und damit die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans ist tausendmal besser als nichts. Trotzdem ist jetzt zu beginnen viel zu spät. Wir werden das Gutachten im April 2024 kennen. In der nächsten Legislatur sollen dann die Diskussion zum Landesentwicklungsplan und dessen Überarbeitung erfolgen. Wir erwarten, dass dies in einem wiederum beteiligungsorientierten Prozess passiert. Das bedeutet, dass – wenn wir das ausnahmsweise schnell hinbekommen – frühestens im Jahr 2027 mit einer Überarbeitung des Landesentwicklungsplans zu rechnen ist. In der Zwischenzeit fallen unzählige Entscheidungen und Rahmenbedingungen ändern sich meist nicht zum Besseren. Ein Beispiel dazu: Im derzeit gültigen Landesentwicklungsplan steht im Grundsatz zum Gesundheits- und Sozialwesen, dass medizinische Versorgung in „zumutbarer Entfernung“ sichergestellt werden soll. In der Zielformulierung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum findet sich die folgende Formulierung: „Die Kassenärztliche Vereinigung, die den Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung innehat, weitere verantwortliche Stellen im Gesundheitswesen, wie die Krankenkassen sowie staatliche und kommunale Stellen, sollten gemeinsam darauf hinwirken, Anreize zu schaffen, damit im ländlichen Raum eine flächendeckende Versorgung mit Haus- und Fachärzten gewährleistet ist.“ – In Summe also nichts Konkretes. Es ist aber für die Menschen sehr konkret, wie lang der Weg zum Arzt ist, ob wir über 30 oder 60 Minuten reden. Wir reden bei der Erreichbarkeit medizinischer Einrichtungen über Grundversorgung, über das Essenzielle, über das, was Menschen vom Staat erwarten können. Wie ist diese medizinische Versorgung wohnortnah sicherzustellen? Was heißt das konkret? Diese Frage ist am Ende für Menschen, die nicht in der Großstadt leben, entscheidend: Worauf kann ich mich im medizinischen Bereich verlassen? – Derzeit auf eine „zumutbare Entfernung“. Ein weiteres Beispiel sind die Schulwegebeziehungen. Sie stimmen schon jetzt an vielen Orten nicht mehr. Kinder sind ewig unterwegs, um ihre Schulen zu erreichen. Warum ist im geltenden Landesentwicklungsplan nicht festgelegt, dass kein Kind länger als beispielsweise 60 Minuten zur Schule unterwegs sein darf? Von mir aus auch gern 45 Minuten. Während dazu nichts Konkretes im Landesentwicklungsplan steht, der Planungsgrundlage ist, werden Schulen geplant, stillgelegt, Tatsachen geschaffen. Die fehlenden Zielzahlen und Messbarkeiten sind im Übrigen nicht nur linke Kritik, sondern in der Anhörung haben Sachverständige in die gleiche Kerbe gehauen, weil in der Regionalplanung die gleichen Fragezeichen auftauchen und man am Ende in einem Bericht nur schwer sagen kann, ob Ziele erreicht wurden oder nicht, wenn sie unkonkret sind. Die Diskussion, die wir jetzt mit dem Gutachten wieder ein wenig in die Zukunft schieben, betrifft aber so viele Menschen und alle Lebensbereiche direkt, auch wenn „Landesentwicklungsplanung“ erst einmal abstrakt klingt. Jetzt zu dem Gutachten, das vorgeschlagen wird. Wir hoffen, dass der Punkt IV.2 so gemeint ist, dass es tatsächlich Empfehlungen für den neuen Landesentwicklungsplan geben kann, die beispielsweise zur Konkretisierung der Zielstellungen führen, aber auch zu einer größeren Dynamisierung bei schnelllebigen und drängenden Problemen. Wir erwarten, dass der Impuls der zu setzenden Mindeststandards, welche von Sachverständigen in der Anhörung vor allem für den Bereich der Daseinsvorsorge starkgemacht wurden, auch darüber hinaus näher beleuchtet wird. Die Vor- und Nachteile solcher Mindeststandards in einem Landesentwicklungsplan sollten mit dem Gutachten geklärt werden, um sie dann zum Beispiel in den Bereichen Daseinsvorsorge etc. zur Anwendung zu bringen. Das kann ein Gutachten unserer Meinung nach leisten; zumal messbare Standards die Evaluation vereinfachen und sich entsprechend anheben ließen – dort, wo es in Prozessen notwendig erscheint. Da Landesentwicklungspläne meist mindestens zehn Jahre Bestand haben, muss das Gutachten unserer Auffassung nach auch Aufschluss darüber geben, was mit den Bereichen passiert, die sich rasant verändern. Können diese herausgelöst, als Teilbereiche regelmäßiger bearbeitet und diskutiert werden? Kann man den Plan an sich dynamischer gestalten, an Kenngrößen koppeln? Die Energieversorgung, aber wieder auch die Gesundheitsvorsorge sind solch dynamische Bereiche – und das sind nur zwei Beispiele. Wir setzen Hoffnung in das Gutachten; zumindest verstehen wir die Formulierungen im Antrag so, dass es auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Landesentwicklungsplan von 2013 sein soll und dass eine generelle Offenheit besteht, wie man Landesentwicklung neu gestalten könnte und sollte. In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag heute zu. Trotzdem bleibt: Der Prozess läuft zu spät an und unsere Befürchtungen, dass auf Grundlage des noch gültigen Entwicklungsplans Entscheidungen getroffen werden, die am Ende nicht mehr zurückgedreht werden können, sind groß. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Mit Frau Kollegin Feiks sind wir am Ende der Rederunde angekommen. Wir könnten, so denn weiterer Redebedarf bestünde, eine weitere Rederunde eröffnen. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommt jetzt die Staatsregierung zum Zuge. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Piwarz.
Christian Piwarz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch in diesem Punkt meinen Kollegen Thomas Schmidt vertreten und die Rede entsprechend hier zu Gehör bringen. Raumordnung ist eine fachübergreifende Aufgabe, querschnittsorientiert und interdisziplinär. Eine zentrale Aufgabe der Raumordnung ist es, fachübergreifende, mittelfristig angelegte Raumordnungspläne aufzustellen. Diese sind für das Gebiet des Freistaates Sachsen der Landesentwicklungsplan und für dessen Teilräume – die Planungsregionen Chemnitz, Leipzig-Westsachsen, Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien – die sogenannten Regionalpläne. Der Landesentwicklungsplan, kurz LEP, enthält Grundsätze und Ziele zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates und stellt unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine zusammenfassende und überörtliche landesplanerische Gesamtkonzeption dar. Der LEP weist insbesondere die ober- und mittelzentralen Orte und Verbünde, die Verdichtungsräume, den ländlichen Raum mit seinen Verdichtungsbereichen und die Räume mit besonderem Handlungsbedarf aus und bestimmt die Merkmale zentraler Orte und Verbünde der unteren Stufe, der sogenannten Grundzentren. Das Zentrale-Orte-System als grundlegendes und prägendes Gerüst der Raumstruktur mit einem ausgewogenen Netz von Ober-, Mittel- und Grundzentren in den Verdichtungsräumen und im ländlichen Raum leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie von Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Die Städte und ihr Umland sind dabei keine Gegensätze, sondern werden als gemeinsame Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsräume betrachtet. Nur in diesem Verständnis räumlicher Arbeitsteilung und Kooperation sind die bevorstehenden Entwicklungsaufgaben in Zusammenarbeit zu bewältigen. Als räumlich integrierte Gesamtplanung ist der Landesentwicklungsplan allerdings klar von den Fachplanungen – wie der Verkehrs- oder der Schulnetzplanung – abzugrenzen. Diese fallen stets in die Zuständigkeit der jeweiligen Träger dieser Fachplanungen. Fachplanerische Inhalte erlangen im Rahmen des LEP nur dann Relevanz, wenn sie raumbedeutsam sind, das heißt, wenn durch sie Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird. Der Landesentwicklungsplan 2013 wurde am 12. Juli 2013 nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit rund 2 000 Stellungnahmen und rund 10 000 Einzelhinweisen von der Sächsischen Staatsregierung als Rechtsverordnung beschlossen. Die Rahmensetzung des LEP wird in den Regionalplänen für die vier Planungsregionen ausgestaltet und räumlich konkretisiert. In drei der vier Planungsregionen ist die Fortschreibung der Regionalpläne abgeschlossen. Der letzte Regionalplan liegt dem SMR aktuell zur Genehmigung vor. Die flächendeckende Anpassung der Regionalpläne an die Ziele und Grundsätze des LEP 2013 steht somit kurz vor dem Abschluss. Es ist also keineswegs so, dass das räumliche Planungssystem in Sachsen überholt ist, da aktuelle Entwicklungen stets in den Regionalplänen berücksichtigt werden. Das Bekenntnis der regierungstragenden Fraktionen im Koalitionsvertrag, dass der geltende Landesentwicklungsplan in dieser Legislaturperiode die Grundlage für die strategische Landesentwicklung bleibt, ist auch unter diesem Gesichtspunkt grundsätzlich richtig. Gleichwohl sieht sich der Freistaat Sachsen mit einer Reihe von komplexen Herausforderungen und einer Vielzahl von bundesrechtlichen Neuregelungen konfrontiert, die es umzusetzen gilt. Zu nennen wären hier beispielsweise das Bundesnaturschutzgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz. Zwar konnte dem Wind-an-Land-Gesetz durch eine umgehende Anpassung des Landesplanungsrechts angemessen Rechnung getragen werden, aber andere Themen, wie der Schutz kritischer Infrastruktur oder die Weiterentwicklung der Wasserversorgung im Freistaat Sachsen, die aus bekannten Gründen enorm an Bedeutung gewonnen haben, erfordern zunächst eine ausführliche Befassung durch die zuständigen Ressorts und eine Neuaufstellung oder Anpassung der Fachkonzepte. Die Liste der Themen ist lang und die im Zuge der Zeitenwende noch nicht vollends absehbaren Anforderungen an die Raumordnung lassen bereits heute einen Fortschreibungsbedarf des LEP 2013 erkennen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob eine Anpassung und Flexibilisierung der vorhandenen Planungsinstrumente tatsächlich erforderlich ist, um zukünftigen Entwicklungen angemessen Rechnung tragen zu können. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, im Rahmen eines Gutachtens erste Grundlagen für die Evaluierung und die Fortschreibung des LEP 2013 in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten zu lassen. Basierend auf der Analyse und Bewertung der Festlegungen und Inhalte des LEP 2013 und einem Vergleich des Plans mit aktuellen Landesentwicklungsplänen und Programmen anderer Bundesländer sollen im Ergebnis des Gutachtens Empfehlungen formuliert und Lösungsansätze aufgezeigt werden, wie der LEP bei seiner Fortschreibung angepasst werden kann. Dazu zählen neben inhaltlichen Anpassungen auch solche an Umfang und Gestaltung, auch im Hinblick auf eine mögliche Flexibilisierung der Festlegungen. Darüber hinaus soll sich der Gutachter mit dem Zentrale-Orte-Konzept in Sachsen auseinandersetzen und auch hier Empfehlungen zu dessen zukünftiger Ausrichtung formulieren. Als siedlungsstrukturelles Grundgerüst bei der Infrastrukturplanung und der räumlichen Organisation der Daseinsvorsorge leistet das Zentrale-Orte-Konzept, wie bereits erwähnt, einen wichtigen Beitrag für die Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Freistaates. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Inhalte des vorliegenden Antragsentwurfes der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD entsprechen in wesentlichen Teilen einem Gutachten, das vom SMR ausgeschrieben wurde und noch in diesem Jahr vergeben werden soll. Darüber hinaus sind die weiteren Antragsinhalte sehr ambitioniert. Dies betrifft zum einen den zeitlichen Rahmen, der vorsieht, Endergebnisse des Gutachtens bis zum 30. April 2024, also in weniger als sechs Monaten, vorzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass das Gutachten unter den geforderten zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erfolgreich vergeben werden kann. Zum anderen gilt es zu beachten, dass die an das Gutachten gestellten Erwartungen eine Vielzahl anderer Fachplanungen berühren. Wie ich bereits ausgeführt hatte, gibt es für Themen wie die Weiterentwicklung der Wasserversorgung, den Schutz kritischer Infrastruktur, die Entwicklung des Schulnetzes der allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie die Weiterentwicklung des Netzes von Einrichtungen der medizinischen Versorgung klar geregelte Zuständigkeiten in den Ressorts bzw. bei den jeweiligen Trägern der Fachplanung. Für eine nachhaltige sowie fach- und sachgerechte Entwicklung des Freistaates auf allen Gebieten und in allen Regionen ist es daher richtig, dass die Raumordnung fachplanerische Inhalte nicht durch eigene Vorstellungen ersetzt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das Wort für die Staatsregierung hatte soeben Herr Staatsminister Piwarz. Wir kommen zum Schlusswort; das haben die einbringenden Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Frau Kollegin Pfeil, Sie sprechen für alle gemeinsam.
Juliane Pfeil SPD
Ja, ich spreche für alle gemeinsam. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die ausführlichen Worte der Minister Piwarz und Schmidt in Kombination. Dies und auch die Redebeiträge der anderen Fraktionen haben noch einmal deutlich gemacht, welch komplexe Sache solch ein Landesentwicklungsplan ist und über wie viele Dinge er letztendlich befinden wird. Wir reden von Schulen, Wasserversorgung, kritischer Infrastruktur, ländlichen Räumen, großen Städten und Ansiedlungen. Das ist ein ganz zentrales Planungselement. Ich wünsche mir – und sicher auch die Kollegen, die jetzt vorgetragen haben –, dass dieses Thema raumpolitisch etwas mehr Platz einnimmt; denn es hat eine sehr hohe Bedeutung für die Entwicklung des Freistaates Sachsen. Ich hoffe, dass wir mit diesem Antrag dazu beitragen konnten, dass dieses Gutachten einige wichtige Impulse für die Landesentwicklung mit sich bringt, über die wir dann gemeinsam diskutieren können. Ich freue mich an dieser Stelle, vonseiten der LINKEN zu hören, dass eine Zustimmung zu erwarten ist. Das ist gut, und wir sehen auch, dass mindestens vier Fraktionen hier im Hohen Haus konstruktiv darüber sprechen wollen. Das ist dem Thema absolut angemessen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE)
Dr. Matthias Rößler
Das war das Schlusswort, vorgetragen von Frau Kollegin Pfeil. Uns liegt in der Drucksache 7/14858 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Den bitte ich jetzt einzubringen. Bitte, Herr Kollege Thumm.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz zu unserem Änderungsantrag: Wesentlicher Bestandteil ist, dass Ihr Gutachten, welches Sie in Auftrag geben wollen, dann zur 8. Legislatur berichtet, also im September oder Oktober 2024. Wir wollen, dass das zum 30. April 2024 geschieht. Am Ende ist es so – Frau Pfeil, Sie haben es soeben gesagt –: Der Landesentwicklungsplan ist exekutive Gewalt der Staatsregierung. Das wäre ja dann die neue Staatsregierung. Ich frage noch einmal: Wofür haben Sie sich wählen lassen? (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Im Grundgesetz ist es verbrieft, gleichwertige Lebensverhältnisse im Freistaat Sachsen zu schaffen. Damit haben Sie als Abgeordnete die Möglichkeit, mit parlamentarischen Initiativen mitzuwirken, Anträge zu stellen und Gesetzesinitiativen zu formulieren. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Bisher haben Sie das nicht gemacht. Jetzt machen Sie einen Berichtsantrag, einen Gutachtenantrag, der dann in der nächsten Legislatur vorliegen soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich das zusammenfasse, dann ist das, was Sie hier machen, Arbeitsverweigerung. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dem wollen wir entgegenwirken. Wir wollen mit diesem Gutachten, das bis zum 30. April 2024 vorgelegt werden soll, noch steuern. Wir wollen entsprechend unserem Wählervotum im Sächsischen Landtag Anträge stellen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Defizite und Zustände in den ländlichen Räumen beseitigt werden. Daher bitte ich eindringlich um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war der Änderungsantrag. Gibt es dazu Redebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Wir können also zur Abstimmung kommen. Wer dem in der Drucksache 7/14858 vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Tagesordnungspunkt Notruf nicht überhören – Erste Drucksache 7/14376, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose und die Staatsregierung. Wir beginnen mit der einbringenden Fraktion, der AfD. Das Wort ergreift Herr Kollege Schaufel.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Notruf nicht überhören – Erste Hilfe für unsere Krankenhäuser leisten. Stellen Sie sich einmal vor: Sie haben starke Brustschmerzen, Sie haben womöglich einen Herzinfarkt. Sie wählen den Notruf 112. Sie warten, aber der Rettungswagen kommt nicht. Sie erhalten keine notwendige Erste Hilfe. Nachhaltige Gesundheitsschäden, wenn nicht sogar Ihr Tod, sind die Folge. Das, meine Damen und Herren, ist eine völlig absurde Situation, und Sie denken, ich hätte das an den Haaren herbeigezogen. Aber genau das passiert gerade in Sachsen. Unsere Krankenhäuser rufen seit einem Jahr nach Hilfe, weil es ihnen wirtschaftlich schlecht geht. Doch niemand hilft ihnen und sie gehen insolvent. Aber: ohne Krankenhaus kein RTW, ohne Krankenhaus keine Rettung. (Sabine Friedel, SPD: Das stimmt so nicht!) Wir fordern deshalb in unserem vorliegenden Antrag erneut, den Notruf unserer Krankenhäuser nicht mehr zu überhören und die dringend notwendige Erste Hilfe endlich zu leisten. Wir fangen zunächst mit einer Anamnese an. Wieso konnten unsere Krankenhäuser in finanzielle Not geraten? Erstens. Unsere Krankenhäuser sind seit Jahren krank, sie sind chronisch krank. Unsere Kliniken haben seit Jahren zu wenig Geld für das Nötigste – Geld, das eigentlich durch Sie, liebe Staatsregierung, zu gewähren ist. Aktuell beträgt die Investitionsquote in Sachsen nur 3 %; benötigt wird aber mindestens das Doppelte. Zweitens. Seit Jahren hat sich der Kostendruck der Kliniken erhöht; dieser wurde maßgeblich durch die Einführung der Fallpauschalen ausgelöst. Dadurch haben unsere Kliniken seit Jahren immer weniger Geld zur Deckung ihrer Betriebskosten zur Verfügung. Personalschwund, Zeitdruck, Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/14776 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/14776 beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Hilfe für Krankenhäuser leisten AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung Behandlungsfehler, Pflegedefizite, frühzeitige Entlassungen – all das sind die schweren Folgen für uns alle. Drittens. Die Coronakrise mit späteren Fallzahlrückgängen kam noch hinzu. Diese führten zu Erlösminderungen der Krankenhäuser. Auch das erhöhte den Kostendruck weiter. Viertens. Als wäre das alles nicht genug, haben wir nun schon im zweiten Jahr eine sehr hohe Inflation. Hier geht es vor allem um die Energiekosten. Es gibt zwar etwas Hilfsgeld – wie einen Inflationsausgleich oder Energiehilfen vom Bund –; dieses entlastet die Krankenhäuser aber nicht ausreichend. Zudem ist das basarähnliche Gefeilsche um Hilfszahlungen in einem der angeblich besten Gesundheitssysteme der Welt, Herr Dierks, unwürdig. Kommen wir zur Symptomatik, den schlimmen Folgen Ihrer falschen Gesundheitspolitik. Diese könnten eindeutiger nicht sein: Sage und schreibe 96 % aller Kliniken können den inflationären Kostensteigerungen derzeit nichts mehr entgegensetzen. Bei fast 70 % unserer Krankenhäuser reichen die Rücklagen nicht aus, um die Kostensteigerungen aufzufangen. Diese Häuser schreiben Verluste. Eine Insolvenzwelle droht und rollt bereits jetzt durch die deutsche Kliniklandschaft. So meldete beispielsweise die „WELT“ Ende Juli 2023: „Sprunghafter Anstieg bei Klinikinsolvenzen. Die Zahl der Insolvenzverfahren von Krankenhäusern hat in den ersten vier Monaten des Jahres bereits fast den Vorjahreswert erreicht. Die Lage ist dramatisch […].“ „Alarmstufe: Rot“ sagte der Leipziger Krankenhaustag Ende September dazu. Und übrigens: Die finanzielle Schieflage trifft auch auf die niedergelassenen Praxen, die niedergelassenen Ärzte, die Heilberufler und Apotheker zu. Ob die nahezu insolventen Kliniken Ihre angestrebte Krankenhausreform überhaupt noch erleben, ist fraglich. Und was pleitegeht, ist weg. Wenn etwas weg ist, werden die Wege weiter, auch für den Rettungswagen. Wir haben in Sachsen schon jetzt die höchste Herzinfarktsterblichkeit Deutschlands. Wenn Krankenhäuser weg sind, dann wird dies unweigerlich auch zu einer erhöhten Sterblichkeit führen. Wollen Sie das? Nein? Dann stimmen Sie doch einfach unserem Antrag zu. (Beifall bei der AfD) Ansonsten passiert genau das, was in meiner Heimat, im Vogtland, längst Realität ist: Das Krankenhaus in Reichenbach ist durch Ihre unterlassene Hilfeleistung geschlossen worden. (Staatsministerin Petra Köpping: Das ist falsch!) – Ich komme darauf noch zurück, Frau Köpping. Wollen Sie wirklich, dass sich das bei 70 % unserer Krankenhäuser wiederholt? Das kann und das darf nicht Ihr Ernst sein. Wir alle wissen, dass sich im maroden Gesundheitswesen sofort etwas ändern muss. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hat sich dazu kürzlich eindeutig positioniert. Die Länder forderten zeitnahe Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Krankenhäuser durch den zuständigen Bund. Und Frau Köpping, sogar Sie haben bereits im März in einem Zeitungsinterview Überbrückungshilfen für die Kliniken vom Bund gefordert. (Staatsministerin Petra Köpping: Ja, das hat aber nichts mit … zu tun!) Nur Ihr SPD-Parteigenosse, Bundesgesundheitsminister Lauterbach, will mal wieder kein Geld geben und sieht die Länder in der Pflicht. Deswegen passiert nichts. Da bei Herrn Lauterbach mittlerweile sowieso Hopfen und Malz verloren sind, setzen wir auch nicht auf ihn. Aber wir setzen auf Sie, Frau Köpping. Uns ist völlig egal, dass eigentlich der Bund zuständig ist. Sie und die Staatsregierung müssen alles Ihnen Mögliche unternehmen, um unsere Krankenhäuser vor den drohenden Insolvenzen schnellstmöglich zu retten; (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) denn das Problem werden wir, wenn nichts passiert, hier in Sachsen haben. Das Problem hat dann nicht der Bund. Kommen Sie mir daher nicht mit Zuständigkeitsfragen. (Staatsministerin Petra Köpping: Doch!) Ausgehend von der Anamnese und der Symptomatik ist die Diagnose nicht mehr schwer. Wir stellen eindeutig einen politisch verschleppten Reformstau fest. Jetzt, da wir die Diagnose kennen, können wir uns auch gleich um die Therapie kümmern. Welche Lösung braucht es? Erstens. Wir fordern sofort ein Rettungspaket 2023 für unsere akut von der Insolvenz bedrohten Krankenhäuser in Höhe von 40 Millionen Euro. Wir wollen natürlich auch, dass der Bund in die Pflicht genommen wird, da dieser grundsätzlich verantwortlich ist. Da SPD-Lauterbach aber wohl noch ewig brauchen wird, benötigen wir jetzt Landesgelder, so wie es Bayern und Baden-Württemberg tun. (Staatsministerin Petra Köpping: Was machen die?) – Die geben Geld. (Staatsministerin Petra Köpping: Aber doch keine Betriebskosten! Lügen Sie nicht!) Zweitens. Wir fordern endlich die langfristige Senkung des Kostendrucks unserer Krankenhäuser. Das heißt: mehr Geld vom Freistaat für Investitionen und weg mit den unsäglichen Fallpauschalen. Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor Sie jetzt wieder unseren AfD-Antrag ablehnen, bedenken Sie bitte Folgendes: Jeder von Ihnen hier im Raum kann in naher Zukunft von einem Herzinfarkt betroffen sein. Falls das passiert und keine Hilfe kommt, sind Sie mit schuld, weil Sie heute unseren Antrag abgelehnt haben. Das darf nicht in Ihrem Interesse und auch nicht im Interesse aller Sachsen sein. Denken Sie bitte darüber nach und stimmen Sie deshalb unserem Rettungspaketantrag zu! Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die einbringende Fraktion hatte Herr Kollege Schaufel das Wort. Nun spricht für die CDU Herr Kollege Ritter; bitte.
Kay Ritter CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Notruf nicht überhören – Erste Hilfe für Krankenhäuser leisten. Ich denke, hier im Hohen Haus sind sich parteiübergreifend alle einig, dass die aktuelle Lage sowohl in den sächsischen Krankenhäusern als auch in den Krankenhäusern der anderen Bundesländer besorgniserregend ist. Der Antrag zielt darauf ab, dass die stationäre Versorgung abzusichern ist, indem ein Rettungspaket in Höhe von 40 Millionen Euro aus den noch nicht verausgabten und noch nicht gebundenen Landeskomplementärmitteln für den Krankenhausstrukturfonds bereitgestellt wird. Zudem soll der Bund aufgefordert werden, die nicht ausgereichten Mittel des Krankenhausstrukturfonds kurzfristig für die Überbrückungsfinanzierung einzusetzen. Darüber hinaus soll der Bund nicht nur eine tragfähige Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten der Krankenhausreform sicherstellen, sondern auch noch die finanzielle Unterstützung der notwendigen Strukturveränderung der Krankenhäuser zur Umsetzung der Reform übernehmen. Nach eingehender Prüfung und Diskussion sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es nicht angemessen ist, diesem Antrag zuzustimmen. Unsere ablehnende Haltung gegenüber dem vorliegenden Antrag bedeutet nicht, dass wir die Bedeutung der stationären Versorgung und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitssystems nicht anerkennen. Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Wir sind uns der Bedeutung der stationären Versorgung und der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitssystems vollkommen bewusst. Allerdings sind wir der Ansicht, dass der vorliegende Antrag nicht die effektivste oder gar angemessenste Lösung der aktuellen Herausforderung darstellt. (Thomas Prantl, AfD: Machen Sie selber was! – Weitere Zurufe der AfD) Unsere Entscheidungen basieren dabei auf verschiedenen Überlegungen. Die Abfinanzierung aus der Landeskofinanzierung des Strukturfonds dürfte sich als schwierig erweisen. Zum einen dienen die Mittel zur Umsetzung bestimmter Fördertatbestände, die nicht deckungsgleich mit einer Überbrückungsfinanzierung sind. Zum anderen hat der Freistaat Sachsen – laut aktuellem Doppelhaushalt – beim Bund bereits folgende Anträge im Kontextfonds gestellt, die voraussichtlich in 2023 bewilligt werden sollen: zusätzliche Ausbildungskapazitäten an Berufsfachschulen, Vorhaben zur Verbesserung der Informationssicherheit sowie die Konzentration der Psychiatrie des Städtischen Klinikums Dresden am Standort Weißer Hirsch. Unklar ist dabei, inwieweit der vorliegende Antrag der AfD die Umsetzung dieser Vorhaben gefährdet. Ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Oktober fordert, dass der Bund im Sinne der dualen Krankhausfinanzierung unverzüglich bei den Betriebskosten nachsteuern und für eine auskömmliche Finanzierung sorgen muss. Hierzu gehört, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 rückwirkend und die Kostensteigerungen in den Folgejahren regelhaft zu kompensieren. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, noch in diesem Jahr ein Vorschaltgesetz für ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von 5 Milliarden Euro aufzulegen, meine Damen und Herren. Zwischen 5 Milliarden und 40 Millionen Euro besteht schon ein großer Unterschied. (Zuruf von der AfD: Ganz Deutschland!) Mit dieser vorgelagerten Maßnahme soll eine Stabilisierung der Krankenhauslandschaft erreicht werden. Dessen ungeachtet sind die bundesrechtlichen Regelungen für die Vergütung der Krankenhäuser baldmöglichst dahin gehend anzupassen, dass Kostensteigerungen künftig zeitnah berücksichtigt werden. Das Ansinnen der Antragsteller ist damit bereits umgesetzt. Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einen Punkt der Begründung im Antrag eingehen, der mich sehr verwundert. Ich zitiere: „Ist ein Krankenhaus erst einmal insolvent, so wird es schwierig bis unmöglich, dieses Haus in neue Strukturen im Zuge der Krankenhausreform des Bundes zu überführen.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist so. Nun hat aber Ihre Partei im Mai dieses Jahres mit einem Antrag im Kreistag des Landkreises Leipzig genau diese Insolvenz für die in Not geratenen Muldentalkliniken gefordert. Auch hier ein Zitat: „Der Kreistag beauftragt den Landrat zu prüfen, welche Chancen und Risiken ein eigenverwaltetes Insolvenzverfahren für die Gesellschaft hat.“ Dankenswerterweise fand dieses Ansinnen keine Mehrheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Möge sich jeder selbst ein Urteil über diese Art von Politik machen. Aus den genannten Gründen lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Armes Deutschland!)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Ritter für die CDU-Fraktion. Jetzt erteile ich für die Fraktion DIE LINKE Kollegin Schaper das Wort. Bitte.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der Antrag eine Weile gebraucht hat, um im Plenum anzukommen, ist er handwerklich und vom Herangehen eher schwierig. Der Stellungnahme der Staatsregierung ist hier eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Eines möchte ich am Anfang für meine Fraktion feststellen: Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken überall dort, wo sie gebraucht werden! Sichere Gesundheitsversorgung überall, auch in Ganztagspolikliniken! Dafür arbeiten wir im Landtag. (Beifall bei den LINKEN) Wir haben dazu mehrere Anträge gestellt, die jedoch abgelehnt wurden. Wir alle wissen: Es ist ein zentrales Thema, das die Gesundheitsversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger betrifft und große Auswirkungen auf die Lebensqualität in unserem Land hat. Die aktuellen Debatten zur Krankenhausreform und zum Krankenhaustransparenzgesetz sorgen für große Unruhe und Unsicherheit. Ich möchte darauf hinweisen, dass das kein Zustand nur der letzten Wochen ist. Die Hilferufe werden aber immer lauter und kommen in immer kürzeren Abständen bei uns an. Letztes Jahr im September – am Vortag des Krankenhaustages – warnte die Krankenhausgesellschaft Sachsen – ich zitiere –: „Sächsische Krankenhäuser in bedrohlichem Dauerstress. Die wirtschaftliche und personelle Lage der sächsischen Krankenhäuser spitzt sich extrem zu.“ Am 20. Juni dieses Jahres fand in Berlin eine Protestaktion statt; auch die Krankenhausgesellschaft Sachsen beteiligte sich an dieser Aktion und äußerte sich wie folgt: „Unsere 76 Kliniken im Freistaat sind aktuell zu etwa 15 % unterfinanziert. Wir brauchen einen dreistelligen Millionenbetrag“, sagt deren Geschäftsführer Friedrich München. 70 % der Krankenhäuser in Sachsen schrieben bereits jetzt rote Zahlen. Zu ihnen gehören zum Beispiel das Städtische Klinikum Görlitz und die Oberlausitz-Kliniken mit ihren Standorten in Bautzen und Bischofswerda. „Das verkraftet man ein Jahr lang, vielleicht auch noch ein zweites. Spätestens 2025 ist ohne Unterstützung der Bestand gefährdet“, erklären die Geschäftsführer in einem offenen Brief. „Ursachen sind zum Beispiel auch die enormen Kostensteigerungen bei Verbrauchsmaterialien, Reinigung der Wäsche, Dienstleistungskosten und gestiegene Lebensmittelpreise. Mittlerweile steigt damit der Anteil der Sachkosten am Gesamtbudget von 35 % im Jahr 2000 auf nahezu 50 % bis jetzt.“ Unsere Finanzierungssysteme reichen für den normalen Betrieb nicht und sind für Krisensituationen definitiv nicht gemacht. Wir müssen auf Bundesebene und Landesebene handeln; das ist richtig. Wir können uns nicht ständig über die Zuständigkeiten streiten: Die unzureichende Finanzierung von Investitionen durch den Freistaat muss beendet werden. Der Investitionsbedarf liegt bei circa 240 Millionen Euro; da sind die bereitgestellten 140 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichend. Im August hatte der Ministerpräsident in Reichenbach auf dem SachsenSofa gesagt, dass die gestiegenen Kosten für Energie und Personal ausgeglichen werden müssten. Die „Freie Presse“ titelt die Veranstaltung mit „Kretschmer fordert Inflationsausgleich für Krankenhäuser“. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmer, wann wollen Sie die Ankündigung umsetzen, oder belassen Sie es bei einem Fingerzeig auf den Bund? Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat im September einen bundesweiten Protesttag wiederholt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken wiesen auf die schwierige finanzielle Lage hin und forderten finanzielle Hilfen von Bund und Ländern. Die Proteste wurden mit der Aktion „Finanznot: Sächsische Krankenhäuser leuchten rot“ unterstützt. Bei Kundgebungen an mehreren Kliniken in Sachsen wurde die Bundesregierung aufgefordert, den inflationsbedingten Kostenanstieg durch höhere Zuschüsse auszugleichen. In Sachsen beträgt das Defizit aller Kliniken fast 460 Millionen Euro. Also, Herr Ministerpräsident, Sie könnten durchaus auch allein handeln. Ich verweise auf unseren Antrag in der Drucksache 7/13851. Hierin zeigen wir Wege für eine Verbesserung der Situation auf Außerdem brauchen wir eine Stimme in Berlin, im Bundestag und im Bundesrat. Nötig ist ein sofortiger Defizitausgleich aus Steuermitteln. Die DRGs gehören komplett abgeschafft, die Selbstkostendeckung gehört eingeführt. Wir brauchen ein Investitionsprogramm von Bund und Land. Ja, wir müssen jetzt handeln, weil sonst die Krankenhauslandschaft, wie wir sie in Sachsen kennen, so nicht mehr bestehen kann. Aber der Antrag der AfD-Fraktion leistet leider keinen Anteil an der Sicherung unserer Krankenhäuser. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Auf Frau Kollegin Schaper, Fraktion DIE LINKE, folgt jetzt Herr Kollege Scholz für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Markus Scholz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es mit einem adaptierten Ausspruch Helmut Schmidts zu sagen: Es gibt Irrtümer, es gibt Fälschungen, und es gibt AfD-Anträge. (Oh-Rufe von der AfD – Zuruf von der AfD: Weil ihr dem nicht gewachsen seid! – Weitere Zurufe von der AfD) – Hören Sie doch auf, ich habe doch noch gar nicht angefangen. Die AfD liegt falsch. Sie zeigt mit ihrem Antrag zum einen, dass sie die Krankenhausfinanzierung nicht verstanden hat, und zum anderen versucht sie, sich hier scheinheilig als Retter der Krankenhäuser darzustellen. Die AfD irrt. Im System ist bereits sehr viel Geld. Wir müssen dafür sorgen, dass es richtig eingesetzt wird, damit es unserer sächsischen Bevölkerung und deren Gesundheit zugutekommt. Außerdem dürfen wir als Land im Bereich der Krankenhausfinanzierung nur bei den Investitionskosten der Kliniken unterstützen und nicht bei den Personalund Betriebskosten. Auch hier helfe ich den Antragstellerinnen und Antragstellern gern: Die Krankenhausfinanzierung beruht auf zwei Säulen. Auf der einen Seite steht der Bund mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Hier werden über die sogenannten Fallpauschalen, Personalbetriebskosten – also diejenigen Kosten, die im direkten Zusammenhang mit einer stationären Behandlung entstehen – getragen. Auf der anderen Seite steht die Finanzierung durch uns als Bundesland mit der Förderung der Investitionskosten. Nun komme ich zu den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen der Krankenhäuser. Einiges ist bereits angesprochen worden. Die aktuellen Defizite der Krankenhäuser resultieren aus Tarifsteigerungen für das Personal und rasant gestiegenen Betriebskosten durch Inflationsund Energiepreise. Dies betrifft jedoch komplett die Finanzierung durch den Bund, da es Betriebskosten und keine Investitionskosten sind. Weiterhin beruhen die Defizite der Kliniken auch auf gesunken Fallzahlen seit der Coronapandemie. Diese werden sich auch nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie zurückentwickeln, und dies auch, weil mehr Behandlungen und Operationen ambulant durchgeführt werden. Ebenso wird sich eine schon länger andauernde Entwicklung hin zu kürzeren Behandlungszeiten nicht zurückdrehen lassen. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang bereits Milliarden für Pandemie- und Energiehilfen für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Über das Transparenzgesetz sollen nochmals Unterstützungen erfolgen. Dabei wurden eine schnellere Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal und eine Erhöhung des Pflegeentgeltwertes festgelegt. Wir BÜNDNISGRÜNE möchten weder vom Bund noch vom Land eine Finanzierung der Krankenhäuser nach dem Gießkannenprinzip; denn dann würden wir auch die nicht benötigten Krankenhausbetten und damit regional sehr differenziert eine Überversorgung finanzieren. Gerade aber in Sachsen haben wir schon eine gute, zukunftsfähige Krankenhauslandschaft, die wir bei der Umstrukturierung und dem Umbau für die Herausforderungen in der Zukunft fit machen müssen. Mit unserem sächsischen Krankenhausgesetz haben wir hierfür die Weichen gut gestellt, damit wir dem Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel lösungsorientiert entgegentreten können. So haben wir in das Gesetz Gesundheitszentren für die medizinische Basisversorgung gerade in den ländlichen Räumen aufgenommen. Digitalisierung, Telemedizin sowie Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern sind festgeschrieben. Für diese Anpassung an die künftigen Herausforderungen in der medizinischen Versorgung müssen wir unsere Bevölkerung beim Umbau mitnehmen. Transformationskosten, die es bei den baulichen und technischen Veränderungen geben wird, müssen wir bereitstellen. Dafür gilt es, Gelder im nächsten Doppelhaushalt einzuplanen. Zum Schluss und weil Loriot nächste Woche 100 Jahre alt geworden wäre, noch folgende Anmerkungen: Es steht Ihnen, der AfD, ganz in Anlehnung an Herrn Dr. Klöbner und Herrn Müller-Lüdenscheidt selbstverständlich frei, ein Wannenbad mit oder ohne Wasser zu nehmen. Das müssen Sie sich auch von niemandem aufzwingen lassen, auch von Fakten zur Krankenhausfinanzierung nicht. Nach unserer Erfahrung ist jedoch ein parlamentarischer Antrag mit konkretem und korrektem Zusammenhang zweckdienlicher als einer ohne. In diesem Sinne lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Scholz sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die alarmierenden Rufe zahlreicher Krankenhäuser in Sachsen waren in den vergangenen Wochen nicht zu überhören. Die finanzielle Lage vieler Kliniken ist schwierig. Umso wichtiger ist es, dass das Finanzierungssystem der Krankenhäuser geändert wird. Die Krankenhausreform im Bund sieht eine derartige Anpassung vor, und das ist gut so. Mithilfe von Vorhaltepauschalen sollen die Finanzierung von Kliniken besser abgesichert und Bereiche wie die Pädiatrie und die Geburtshilfe zusätzlich unterstützt werden. Staatsministerin Petra Köpping drängt im Bund zudem darauf, dass die besondere Situation in Ostdeutschland berücksichtigt wird; denn wir hatten bereits nach der Wende eine Strukturreform. Sie macht sich gemeinsam mit anderen Bundesländern immer wieder für eine Zwischenfinanzierung stark, damit sich die Krankenhäuser auf den Weg machen und die Anpassungen im Zuge der dringend notwendigen Reformen endlich durchführen können. Eines ist klar: Unser Ziel ist es, die vorhandenen Krankenhausstandorte zu erhalten und bei Bedarf so umzugestalten, dass sie eine qualitativ hochwertige Versorgung von Menschen im Freistaat gewährleisten können. Krankenhäuser sind ein wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung, und sie sind mit Blick auf eine künftig stärkere sektorenübergreifende Versorgung ein unverzichtbarer Akteur. Dass auch der Freistaat bei der Finanzierung aktiv werden muss, ist uns bewusst. Mit „uns“ meine ich nicht nur die SPD-Fraktion, sondern auch die Staatsregierung. Davon durfte ich mich auf einer Veranstaltung im August überzeugen. Gemeinsam mit Ministerpräsident Kretschmer durfte ich auf dem SachsenSofa in Reichenbach Platz nehmen. Bei der Frage, ob wir zusätzliche Landesgelder brauchen, herrschte sehr schnell Einigkeit. Diesen Worten müssen nun endlich Taten folgen. Der Blick in den Antrag der AfD-Fraktion zeigt jedoch, dass die darin vorgeschlagenen Maßnahmen die Lage nicht verbessern würden. Die Krankenhäuser beklagen zu Recht die enorm gestiegenen Kosten bei Energie und Verbrauchsmaterialien. Das sind klassische Betriebskosten, die vom Bund bzw. von den Krankenkassen finanziert werden. Die vom Bund beschlossene Energie- und Strompreisbremse, die natürlich auch für die Krankenhäuser gilt, ist eine wichtige Maßnahme, um den Kostendruck zu lindern. Das gilt ebenso für die Direkterstattung von Energiemehrkosten aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilitätsfonds an zugelassene Krankenhäuser. Doch es zeigt sich, dass das bisherige System zur Erstattung der Behandlungskosten nicht mehr funktioniert. Hier würde die von Petra Köpping geforderte Zwischenfinanzierung greifen. In ihrem Antrag möchte die AfD die noch nicht ausgereichten Mittel des Krankenhausstrukturfonds für eine Überbrückungsfinanzierung einsetzen. Damit würde man jedoch Gelder, die im Krankenhausstrukturfonds für Investitionen gedacht sind, in Gelder zur Deckung von Betriebskosten umwandeln. Das ist schlicht nicht möglich, zumal Krankenhäuser diese Mittel für Investitionen genauso dringend brauchen. Daher werden wir den Antrag ablehnen und unterstützen stattdessen die Bemühungen und harten Verhandlungen unserer Staatsministerin Petra Köpping im Sinne der sächsischen Krankenhäuser, die im Bund geführt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit hätten wir die erste Rederunde absolviert. Wir steigen jetzt in eine zweite Rederunde ein. Die AfD-Fraktion hat bereits kenntlich gemacht, dass sie sprechen möchte. Kollege Prantl steht schon bereit. Bitte schön, Herr Kollege.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Wir wollen unsere 77 Krankenhausstandorte in Sachsen erhalten.“ Das sind die Worte der Gesundheitsministerin Petra Köpping vom März dieses Jahres. Wie, werte Frau Ministerin, wollen Sie 77 oder 76 Krankenhäuser erhalten, wenn Sachsen weitere Krankenhäuser durch Insolvenz verliert, weil Sachsens Regierung nicht willens war, vorhandene Landesmittel zur Krankenhausrettung zu nutzen? Das werden Sie uns sicherlich in Ihrer Rede erklären. Sie sollten den Bürgern aber auch sagen, welche Mitverantwortung Sie als zuständige Gesundheitsministerin für die schlechte Finanzausstattung der Krankenhäuser haben. Dass seit Jahren zu wenige Investitionsmittel an die Krankenhäuser fließen, ist leider in allen Bundesländern der Fall, aber selbst im Bundesländervergleich gibt Sachsen ganz besonders wenig aus, nämlich etwa 5 600 Euro pro Planbett und Jahr. Den Bayern ist die Gesundheit ihrer Bürger deutlich mehr wert. Dort gibt es mit 10 500 Euro fast doppelt so viel Geld. Auch wir, die AfD, haben in den letzten Haushaltsverhandlungen in diesem Parlament für unsere Krankenhäuser mehr Geld gefordert. Sie von der CDU, von den GRÜNEN und von der SPD wollten dagegen diese von uns beantragte Hilfe für die Krankenhäuser nicht gewähren. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Thomas Prantl AfD
Ich würde gern weiter ausführen. Jetzt nicht, danke. Statt zu helfen, haben Sie diese Hilfe blockiert und abgelehnt. Beispiele dafür: Wir wollten für den aktuellen Haushalt die Bettenpauschale verdoppeln. Das wären immerhin 45 Millionen Euro mehr für unsere Krankenhäuser gewesen. Sie alle haben das verhindert. Wir haben beim neuen Krankenhausgesetz die Aufnahme einer Mindestinvestitionsquote in das Gesetz beantragt. Wir wollten 6 % gesetzlich verankern, weil die Investitionsquote derzeit nicht einmal 3 % beträgt. Auch das haben Sie alle gemeinsam verweigert. Sie haben Hilfe blockiert, Hilfe verhindert, Hilfe verweigert, und das stets mit der vollen Unterstützung von SPD-Ministerin Köpping – zum Schaden unserer Krankenhäuser. Ihre unterlassene Hilfeleistung gegenüber unseren Krankenhäusern ist in meinen Augen, auch wenn nur im übertragenen Sinne, strafbar, und die Einheitsfront der Brandmauerbauer ist eine der Ursachen für den Zustand der Kliniken und für das Leid der Betroffenen. Anders als Sachsen geben andere Bundesländer Landesmittel zum Ausgleich der Kostensteigerungen bei den Betriebskosten aus. Wo ein politischer Wille ist, findet sich auch immer ein Weg. In Baden-Württemberg hilft das Land zum Beispiel mit 126 Millionen Euro pauschal. Der Freistaat Bayern hilft mit 100 Millionen Euro. Daraus folgt, dass Ihr Scheinargument, es gebe keine haushaltsrechtliche Möglichkeit, Sachsens Krankenhäuser bei den Betriebskosten zu unterstützen, einfach nicht greift. Es ist auch kein Argument, sondern ganz offensichtlich nur eine hilflose Ausrede. Die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Staatsregierung von Bayern zeigen, dass wir mit unserer Forderung recht haben und dass Sie, werte Staatsregierung, mit Ihrer Finanzblockade nicht recht haben. Nächster Punkt, nächstes Problem. Welches Bundesland hat die dünnste Krankenhauslandschaft bundesweit? – Es ist mit 1,9 Krankhäusern je 100 000 Einwohner Sachsen. Bayern hat dagegen 2,7 Krankenhäuser je 100 000 Einwohner. Das dortige Krankenhausnetz ist damit um 42 % dichter, und dennoch will Bayern – vernünftigerweise – kein einziges Krankenhaus verlieren. Deshalb hat Bayern auch ein landesfinanziertes Rettungspaket aufgelegt. Frau Köpping will in Sachsen angeblich auch kein Krankenhaus verlieren, lehnt aber landesfinanzierte Rettungspakete ab. Paradox, finden Sie nicht? (Staatsministerin Petra Köpping: Das ist gar nicht paradox! – Zuruf von der SPD: Nein!) Werte Kollegen, ist das jetzt nur noch verantwortungslos oder ist das bereits politischer Vorsatz? Frau Köpping, Sie haben immer betont, dass die Strukturreform der Neunzigerjahre bei der anstehenden Krankenhausreform angemessen berücksichtigt werden müsse, weil die Strukturbereinigung hier schon stattgefunden habe. Gut; aber die ausgedünnte Krankenhauslandschaft in Sachsen darf nicht noch weiter ausgedünnt werden, weil sich Sachsen keine weiteren Schließungen leisten kann. Noch weitere Wege, noch mehr Zeitverlust in Notlagen, eine noch schlechtere Versorgung dürfen Sie den Sachsen keinesfalls zumuten. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Darum braucht Sachsen dieses Rettungspaket – jetzt. Helfen Sie endlich! Sie kritisieren, dass wir den Krankenhausstrukturfonds als mögliche Deckungsquelle für das Rettungspaket vorschlagen. Unser Vorschlag schließt doch aber andere Deckungsquellen nicht aus. Im Gegenteil, wir wollen, dass auch andere Deckungsquellen genutzt werden können. Also, bitte, AfD-Antrag lesen und verstehen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Aber zurück zum Strukturfonds. Es handelt sich um die Landeskomplementärmittel im Sinne eines Eigenanteils, der benötigt wird, um Bundesmittel aus dem Strukturfonds abrufen zu können. Das sind Investitionsmittel. Hier werden aber seit Jahren keine Mittel abgerufen, sodass Ausgabereste in Höhe von etwa 43 Millionen Euro vorhanden sind. Für das Jahr 2023 liegen Bewilligungen in Höhe von 22 Millionen Euro vor; ausgezahlt haben Sie derzeit 2,4 Millionen Euro. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Knapp die Hälfte dieser 43 Millionen Euro liegt also aktuell ungenutzt in der Kasse. Das Geld wurde für die Krankenhäuser in den Landeshaushalt eingestellt. Geben wir das Geld also auch für unsere Krankenhäuser aus, anstatt es in den Gesamthaushalt zurückfließen zu lassen, damit wieder SPD-Traumtänzerprojekte finanziert werden. Wir sind uns einig, dass grundsätzlich der Bund in der Pflicht ist, unsere Krankenhäuser zu retten; das ist nicht die Frage. Aber es sind auch weitere Landesmittel vorhanden. Sollen wir mal nachhelfen? – Rotstift raus: 50 Millionen Euro für Ihre links-grüne Integrationslobby komplett streichen; stabile Krankenhäuser statt illegale Wirtschaftsmigranten. (Beifall bei der AfD) Rotstift bleibt draußen: 10 Millionen Euro für Scheindemokratieförderung im SPD-Ministerium komplett streichen; starke Krankenhäuser statt links-grünes Herumgekasper. (Beifall bei der AfD) Rotstift bleibt immer noch draußen: 6 Millionen Euro bei überflüssigen Personalstellen im SPD-Sozialministerium streichen; gesunde Krankenhäuser statt marode rote Selbstbedienungsläden. (Beifall bei der AfD) Und zack: Schon haben wir 66 Millionen Euro pro Jahr mehr für unsere Krankenhäuser, wenn man eine Regierung hat, die die richtigen Prioritäten setzt – was nicht der Fall ist, wie wir alle wissen. Ihnen kommt das jetzt bekannt vor? – Richtig! Na ja, das waren unsere Haushaltsanträge im Dezember 2022, die Sie alle abgelehnt haben; abgelehnt, weil Multikulti-Luftschlösser, Gender-Klimbim und SPD-Vetternwirtschaft für Sie vor der Gesundheit und dem Wohl des Volkes Vorrang haben. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD) Meine Damen und Herren! Wann haben Sie eigentlich das letzte Mal an Ihre Abgeordnetenpflichten, als Diener des Volkes das Wohl des Volkes zu mehren und Schaden vom Volk abzuwenden, gedacht? (Zuruf der Abg. Simone Lang, SPD) Wie wollen Sie, Frau Friedel, es eigentlich schaffen, jemals früh wieder in den Spiegel zu schauen, ohne zu erschrecken? – Kleiner Tipp: Helfen Sie Sachsens Kliniken wie in Baden-Württemberg und Bayern und stimmen Sie ganz einfach unserem Antrag zu. Danke. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl sprach in dieser zweiten Rederunde für die AfD-Fraktion. Ich frage die anderen Fraktionen: Gibt es diesbezüglich noch Redebedarf in dieser zweiten Runde? – Das sehe ich nicht. Ich frage die AfD: Gibt es seitens der AfD, außer dem Schlusswort, noch Redebedarf? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, Frau Staatsministerin Köpping; bitte schön.
Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf die letzte Rede kann und will ich nicht eingehen, weil darin Äpfel mit Birnen durcheinandergewürfelt worden sind und das einer Debatte über die Krankenhausfinanzierung nicht würdig ist. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Widerspruch von der AfD) Wir wollen alle 76 Krankenhausstandorte erhalten; dabei bleibe ich auch. Aber die Krankenhauslandschaft wird sich verändern. Deswegen haben wir uns in Sachsen auf den Weg gemacht und haben als eines der wenigen Bundesländer im letzten Jahr ein Krankenhausgesetz verabschiedet. Wir befinden uns gerade in der Krankenhausplanung. Ich kann mich nur noch einmal bei den Mitarbeitern in den Krankenhäusern und allen, die daran beteiligt waren, unseren Leitbildakteuren, herzlich bedanken, weil sie alle gemeinsam an einem Strang ziehen und für eine gute gesundheitliche Versorgung in Sachsen sorgen wollen. Das ist nicht einfach; auch das muss man dazusagen. Es sind heute Fakten genannt worden, die einfach da sind. Die Ausgabensituation der Krankenhäuser, und zwar in ganz Deutschland, ist außerordentlich problematisch. Deswegen braucht es eine Krankenhausreform, der wir uns stellen müssen, damit die Finanzierungslage der Krankenhäuser auf sichere Füße gestellt wird. Wir sehen, dass wir im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr bei den Betriebskosten Mehrausgaben in Höhe von circa 12 % hatten. Nur 4 % sind durch die Energiekostenzuschüsse bzw. durch andere Zuschüsse ausgeglichen worden. Das reicht bei Weitem nicht aus. Wer rechnen kann, weiß, dass 8 % der Mittel fehlen. Genau deswegen machen wir uns im Bund für ein sogenanntes Vorschaltgesetz stark, das diese Zwischenfinanzierung bis zum Inkrafttreten der Krankenhausreform ausgleicht. Es gibt erste Vorschläge. Diese sind bei der Ministerpräsidentenkonferenz in dieser Woche vorgetragen worden und werden von den Gesundheitsministern gegengerechnet, um dann zu sagen, ob das schon ein Zwischenschritt ist; ein endgültiger Schritt ist es nicht. Die Gesundheitsminister aller Länder, egal, welcher politischer Zusammensetzung, sind sich darüber einig, dass wir dieses Vorschaltgesetz brauchen, und dafür sind wir sehr dankbar. Gleichzeitig brauchen wir auch die Krankenhausreform. Sie haben angedeutet, in welcher Verfassung die Krankenhäuser sind. Das liegt nicht nur an den gestiegenen Ausgabekosten, sondern auch an der Finanzierung der Krankenhäuser insgesamt. Es ist gut und richtig, dass wir mittlerweile ein verändertes Gesundheitssystem haben, und zwar richtig insofern, dass die Menschen nach Operationen, für die sie noch vor wenigen Jahren tagelang im Krankenhaus liegen mussten, jetzt auch ambulant versorgt werden können. Das trägt zur schnelleren Genesung der Menschen bei. Deswegen ist das ein richtiger Weg, weil sich die medizinische Entwicklung so weit entwickelt hat, dass das überhaupt möglich ist. Das ist ein Fortschritt in der medizinischen Entwicklung, und dafür können wir sehr dankbar sein. Wir müssen dafür die Bedingungen anpassen. Das soll das Krankenhausreformgesetz leisten, indem dort zum Beispiel eine gewisse Vorhaltepauschale in Höhe von 60 % eingerichtet wird und nur noch 40 % Fallpauschale sind. Ich habe das im Plenum schon mehrfach erläutert. Deswegen ist es mir wichtig, dass wir das noch einmal als Grundlage nehmen, und darum kämpfen wir. Deshalb ist es kein Hickhack oder Streit, sondern wir setzen uns damit auseinander, dass aus der Diskussion zwischen Bund und Land für Sachsen die beste medizinische Erstversorgung – aus diesem Bundesgesetz – hervorgehen soll. Das ist wichtig für uns. Wir sagen nicht einfach Ja und Amen, wenn etwas zu tun ist, sondern machen das gemeinsam. Ich freue mich auch, dass wir in den Landkreisen und Kommunen, in denen wir unterwegs gewesen sind, mit jedem Landrat und Bürgermeister gesprochen und sie gefragt haben, wie die Gesundheitsplanung auch in den Regionen gestaltet werden kann. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilität unserer medizinischen Versorgung. Auch das ist ein wichtiger Schritt. Ich fand, dass wir in allen Landkreisen wirklich sehr gut aufgenommen worden sind und viele Fragen haben beantworten können. Es ging unter anderem um solche Fragen, wie wir die ambulante und die stationäre Versorgung miteinander verknüpfen können und wie sie dort, wo es eine dünnere Versorgung gibt, ausgeglichen werden kann. Es ist wichtig, dass, wenn jemand aus dem Krankenhaus entlassen wird, er dann ambulant seinen Facharzt bzw. seinen Hausarzt vor Ort vorfindet. Wir werden am 23. November 2023 die nächste Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Krankenhausreformgesetz haben. Dort soll uns das erste Mal ein Entwurf vorgelegt werden, wie das Reformgesetz aussehen soll. Das ist für uns sehr wichtig, weil wir dort miteinander abstimmen können, wo wir stehen. Es ist schon angesprochen worden: Sachsen bzw. die ostdeutschen Bundesländer haben bereits eine Reform hinter sich. Ein paar angebliche Fakten, die hier genannt worden sind, stimmen aber einfach nicht. Dass wir das Bundesland mit der dünnsten Krankenhauslandschaft seien, ist einfach nicht richtig. Das hätte ich auch immer gern gesagt, weil ich dann gesagt hätte: Bei uns braucht es keine Reform in diesem Sinne mehr. Das stimmt leider nicht. Dazu muss man sich genau informieren. Genauso hätte ich gern von der AfD den klaren Nachweis, welche Bundesländer Betriebskosten für ihre Krankenhäuser zahlen. Das ist uns nämlich aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich. Auf der einen Seite sollten wir noch einmal ganz genau schauen, was das Land bei Investitionen machen muss. Dabei sind wir uns einig. Deswegen bin ich auch dankbar dafür, dass der Ministerpräsident in Reichenbach noch einmal betont hat, dass wir perspektivisch die Finanzierung der Krankenhäuser neben dem, was wir schon getan haben, in den Fokus bzw. in den Blick nehmen möchten. Auf der anderen Seite brauchen wir den Bund. Dieser ist nämlich für die Betriebskosten und den Unterhalt der Krankenhäuser zuständig. Dort lassen wir ihn auch nicht aus der Verantwortung. Das heißt aber nicht, dass wir nicht in enger Abstimmung mit unseren Landkreisen und kreisfreien Städten genau beobachten und uns austauschen, wie die finanzielle Situation vor Ort ist. Das ist natürlich nicht mit Reichenbach zu vergleichen. Dabei muss ich Ihnen, Herr Schaufel, wieder einmal widersprechen. Nicht wir haben Reichenbach geschlossen, sondern der Träger. Das, was wir tun können, tun wir. Ich war sehr froh, dass wir diese Woche mit Herrn Hösl wieder in Reichenbach waren. Dort konnten wir die ersten Anläufe für ein MVZ eröffnen. Das alles passiert. Nun komme ich zu Ihrer Eingangsthese, was die Herzinfarkte in Sachsen betrifft. In Sachsen gab es in diesem Jahr circa 10 000 Herzinfarkte. Das ist eine große Anzahl. Wer sich aber mit dem Thema befasst hat, der weiß, dass diese vielen Infarkte – damit liegen wir bundesweit leider an der Spitze – auch dadurch entstehen, dass die Bürger sehr spät den Notruf tätigen oder den Arzt aufsuchen. Ich würde hierbei gern noch einmal an alle appellieren, dass man bei Beschwerden, gerade wenn es um das Herz geht, relativ zügig reagiert, auch als Patient. Gerade gestern haben wir an das Dresdener Herzzentrum einen Förderbetrag von 150 Millionen Euro übergeben. Davon war leider in Ihrer Rede, Herr Schaufel, keinerlei Wertschätzung bzw. Anteilnahme zu hören. Das ist genau das, was wir für die Perspektive möchten. Wir möchten, dass es dort eine verbesserte, spezialisierte Versorgung gibt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich an die AfD-Fraktion, Herrn Kollegen Schaufel, für das Schlusswort. Bitte schön.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist in der Debatte viel gesagt worden. Ich möchte es noch einmal auf den Punkt bringen: Es geht um nichts anderes als um die Rettung unserer Krankenhäuser, welche durch steigende Kosten in die wirtschaftliche Schieflage getrieben wurden. Wenngleich der Bund grundsätzlich verantwortlich ist, spüren wir die Auswirkungen hier in Sachsen, wenn wir nicht handeln. Deswegen müssen wir jetzt ein Rettungspaket schnüren und hierzu Landesmittel aufwenden. Frau Köpping, Sie haben gesagt, dass wir dringend das große Krankenhausreformgesetz brauchen. Meines Wissens sollte der Entwurf schon im Sommer da sein. Danach hieß es im September, vor dem Krankenhausgipfel in Leipzig. Wo ist er? Jetzt reden Sie vom 23.11.2023. Ursprünglich sollte ab 01.01.2024 das neue Krankenhausreformgesetz in Deutschland gelten. Es wird verschoben und wieder verschoben. Das ist genau der Punkt. Deswegen kommen die Kliniken immer mehr in Gefahr, weil die Finanzierung nicht geklärt ist. Sie sagen, dass den Standort Reichenbach der Träger geschlossen hat. Ja, das ist richtig. Sie wollten ein Gesundheitszentrum aufbauen. Dafür hätte es eine Zwischenfinanzierung geben müssen, damit wir möglichst viel erhalten können. (Staatsministerin Petra Köpping: Das läuft schon!) Wir haben jetzt zwei im MVZ drinnen. Es hätte noch sehr viel mehr – wie die Radiologie usw. – erhalten werden können. Wenn es einmal geschlossen ist, dann wird alles andere schwierig. Dieses Rettungspaket ist nicht nur dringend notwendig, sondern auch verfassungsrechtlich geboten, so ein Gutachten der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die Krankenhäuser als Wirtschaftsbetriebe können weder die Preise für ihre Leistungen bestimmen, noch bekommen sie die Kostensteigerungen refinanziert. Sie haben damit keinen Handlungsspielraum, ihre prekäre Situation durch unternehmerisches Handeln selbst zu lösen. Hilft der Staat nicht, so wird die kritische Finanzierungsuntergrenze unterschritten und womöglich der verfassungsrechtlich gebotene gleichwertige Zugang zur Gesundheitsversorgung regional eingeschränkt, wenn es zu Insolvenzen und Schließungen kommt. Tagesordnungspunkt Lohn- und Arbeitsbedingungen für Hochschulen spürbar verbessern: Drucksache 7/14769, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde sieht wie folgt aus: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Gorskih, bitte schön.
Anna Gorskih Die Linke
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Tarifverhandlungen sind in vollem Gang. Bis Dezember verhandeln die Gewerkschaften mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern über einen neuen Tarifvertrag der Länder. Damit verbunden ist auch der bundesweite Kampf für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, einen TV-Stud. Wir LINKE stehen selbstverständlich an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unterstützen ihre Forderungen nach mehr Gehalt. (Beifall bei den LINKEN) Wir erleben eine horrende Inflation, in der Löhne massiv an Wert verlieren. Gleichzeitig werden Tarifforderungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst als unrealistisch abgetan. Das macht Arbeitskämpfe umso entscheidender. Dazu kommt ein sich immer weiter verschärfender Fachkräftemangel, der natürlich auch den öffentlichen Dienst betrifft und der – davon sind wir überzeugt – mit fairen Arbeitsbedingungen bekämpft werden muss. Es besteht also dringend Handlungsbedarf. Wir müssen ein politisches Signal senden. Zu Insolvenzen darf es nicht kommen. Um diese zu verhindern, braucht es dringend ein Krankenhausrettungspaket. Stimmen Sie daher unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schaufel sprach das Schlusswort für die AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag in der Drucksache 7/14376 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt worden. Die Drucksache ist nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf studentische Beschäftigte der sächsischen Tarifvertrag „TV-Stud“ – Jetzt! der Fraktion DIE LINKE Wir stehen an der Seite der Beschäftigten, um die es bei den aktuellen Tarifverhandlungen geht: der Beschäftigten in Kitas, Schulen, Krankenhäusern usw. Unsere Solidarität gilt natürlich allen Beschäftigten im Arbeitskampf. Eine Gruppe der Beschäftigten heben wir an dieser Stelle mit unserem Antrag aber besonders hervor, und zwar die Gruppe der studentischen Beschäftigten. Diese Gruppe ist besonders vulnerabel, weil es für sie an den Hochschulen – mit Ausnahme Berlins – noch keinen Tarifvertrag und somit auch keine mit einem Tarifvertrag verbundenen Mindeststandards an Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten gibt. Unsichere Arbeitsbedingungen sind für sie damit die bittere Normalität: viel zu geringe Bezahlung, Kettenbefristung, fehlende Mitbestimmungsrechte, nicht realisierter Urlaubsanspruch, unbezahlte Mehrarbeit und häufig keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das sind die typischen Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten. Wir als LINKE sagen: Es reicht! (Beifall bei den LINKEN) Seit nunmehr 40 Jahren verweigert die Tarifgemeinschaft deutscher Länder die tarifliche Absicherung der studentischen Beschäftigten. Per Protokollerklärung sind studentische, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte und Tutorinnen und Tutoren aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder ausgeschlossen. Dabei zeigt sich in Berlin, wo bereits im Jahr 1980 der Tarifabschluss des ersten TV-Stud erkämpft wurde, dass sich ein Tarifvertrag zusammen mit Mindestvertragslaufzeiten und gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechten für studentische Personalräte ganz positiv auf die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten ausgewirkt. Dieser Effekt sollte nun keine große Überraschung sein. Berlin zeigt vor, wie es gehen kann. Es stellt sich also die Frage: Warum soll das nicht auch im Rest der Bundesrepublik möglich sein? In Sachsen gab es an Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus mit Stand 31. Juli dieses Jahres 7 408 studentische Beschäftigte – gar nicht mal so wenig also. Wie lange sollen diese vielen Beschäftigten noch auf faire Arbeitsbedingungen warten? Wie lange möchte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder noch zuschauen, wie ein großer Teil der studentischen Beschäftigten, mitunter sogar die Mehrheit, bestehenden Urlaubsanspruch nicht wahrnimmt und unbezahlte Überstunden leistet, und das teilweise sogar unter expliziter Aufforderung durch die Vorgesetzten? Wie viele Untersuchungen, wie viele Studien braucht es noch, zum Beispiel solche, wie die Studie „Jung, akademisch, prekär?“, die letztes Jahr veröffentlicht wurde? Wie viele solcher Studien braucht es noch, damit diese erschreckenden Befunde hinsichtlich der Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten endlich ernst genommen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation eingeleitet werden? Sehr geehrte Abgeordnete! Es reicht. Das kann doch nicht so weitergehen! (Beifall bei den LINKEN) Es braucht endlich die Einhaltung von Mindeststandards für studentische Beschäftigte, mehr Mitbestimmung, längere Vertragslaufzeiten. Es braucht endlich einen studentischen Tarifvertrag. Unsere Forderungen sind daher ganz klar. Erstens. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich endlich für die Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte an den sächsischen Hochschulen einzusetzen, dabei insbesondere auf den Abschluss eines Tarifvertrages für studentische Beschäftigte hinzuwirken und diese Forderung rechtzeitig in das laufende Tarifverhandlungsverfahren einzubringen. Warum diese Forderung? Nun ja, das sollte nach der Problembeschreibung ganz klar sein. So würde sich die Frage erübrigen. Bundesweit gibt es 300 000 studentische Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Das ist die größte Tariflücke im öffentlichen Dienst. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, der Staat als Arbeitgeber, sollte doch aber für Tarifbindung stehen und nicht für deren großzügige Umgehung. Die Sächsische Staatsregierung ist aus unserer Sicht der richtige Adressat für diese Forderung, schließlich ist der sächsische Finanzminister Vorjohann der erste Stellvertreter des Vorsitzenden der TdL. Es ärgert mich persönlich sehr, dass er heute nicht da ist. Ich ärgere mich auch sehr, dass Herr Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow nicht da ist. Es hätte mich wirklich sehr interessiert, was die beiden dazu zu sagen haben. Die Forderung ist aus unserer Sicht trotzdem genau hier an dieser Stelle richtig und hat im Parlament ihren berechtigten Platz. Zweitens. Wir fordern die Staatsregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines studentischen Personalrats vorzulegen. Warum fordern wir das? Wir sind überzeugt, dass die Staatsregierung in der Verantwortung ist, neben guten Arbeitsbedingungen auch für die Sicherung der Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten zu sorgen. Dafür braucht es die gesetzliche Verankerung eines studentischen Personalrats; denn dieser muss einige an die besondere Situation von Studierenden angepasste Voraussetzungen erfüllen. Er soll sich ausschließlich aus studentischen Beschäftigten zusammensetzen und nur von diesen gewählt werden können. Außerdem muss die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit als Wählbarkeitsvoraussetzung wegfallen. Die Amtszeit und der Wahlzeitraum müssen verkürzt werden. Studierende sind in der Regel meist nicht so lange an der Hochschule. Wenn ein Bachelorstudium nur drei Jahre dauert, dann ist eine Amts- und Wahlzeitperiode von fünf Jahren schwierig. Außerdem sollte es die Möglichkeit der Nachwahl geben, was ebenfalls besser an die studentischen Lebensbedingungen angepasst ist. Es ist schließlich ganz normal, sich als Studierender umentscheiden zu können. Manche wechseln die Hochschule. Manche wechseln den Nebenjob. Deshalb muss es die Möglichkeit der Nachwahl geben. Die Überarbeitung des Personalvertretungsgesetzes ist notwendig, um den Forderungen der Betroffenen nach einer eigenständigen Personalvertretung und mehr Mitbestimmung gerecht zu werden. Drittens. Die Mindestvertragslaufzeiten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Hochschulen, wie im § 58 Abs. 3 festgehalten, sollen erhöht werden, und zwar auf 24 Monate. Warum? Ganz einfach: Die mit der letzten Änderung des Hochschulgesetzes Ende Mai verabschiedete Regelung zu Mindestvertragslaufzeiten ist aus unserer Sicht nicht weitreichend genug. Deshalb haben wir uns mit unseren Änderungsanträgen in die Debatte über das Hochschulgesetz eingebracht und haben dort eine erhöhte Mindestvertragslaufzeit gefordert. Das machen wir auch jetzt. Gravierender ist der Grund, dass die bestehende Ausnahmeregelung bei den Mindestvertragslaufzeiten Tür und Tor zur Umgehung dieser Mindestlaufzeiten öffnet, wie meine Kleine Anfrage zeigt. Unnötig kurze Vertragslaufzeiten, teilweise unter sechs, unter drei oder gar unter einem Monat, sind immer noch Realität. Die HTWK sagte sogar, dass sie nicht vorhat, die gesetzliche Regelung umzusetzen. Für Beschäftigte heißt das leider weiterhin: massive finanzielle Unsicherheit und fehlende Planbarkeit, und das bei Studierenden, bei einer Gruppe also, die sowieso schon zu großen Teilen armutsgefährdet ist. Daraus folgt für uns die klare Schlussfolgerung: Sicherheit und Planbarkeit müssen her, und die Mindestvertragslaufzeiten müssen deutlich angehoben werden. (Beifall bei den LINKEN) Sehr geehrte Abgeordnete! Unsere Forderungen sind ganz einfach und klar: Tun Sie das Richtige, um gute Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte an Hochschulen zu schaffen. Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum „TV-Stud“ möchte ich für die CDU wie folgt Stellung nehmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie finden ihn gut!) Um es deutlich vorwegzusagen: Ohne den Einsatz der studentischen Hilfskräfte wäre der reguläre Lehr- und Forschungsbetrieb an vielen Hochschulen auch hier im Freistaat Sachsen nicht machbar. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Vielen Dank an alle studentischen Hilfskräfte und die wissenschaftlichen Hilfskräfte. (Marco Böhme, DIE LINKE: Deshalb verdienen sie mehr Lohn durch einen Tarifvertrag!) Allerdings – und das möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen – sind studentische Beschäftigte auch ohne einen eigenen Tarifvertrag nicht rechtlos. Es gelten für sie wie für alle Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts, zum Beispiel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Bundesurlaubsgesetz sowie das Mindestlohngesetz. Seit der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes zum 22. Juni 2023 ist – darauf haben auch Sie, Frau Gorskih, hingewiesen – im § 58 Abs. 3 eine grundsätzliche Mindestbeschäftigungsdauer der studentischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte geregelt und auf die Geltung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verwiesen. Das Befristungsrecht im vorgenannten Bundesgesetz wird derzeit novelliert. Wir werden sehen, welche Regelungen uns dort ereilen werden. Des Weiteren gibt es die Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, in der Höchstbeträge geregelt werden, welche in regelmäßiger Anlehnung an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der Länder angepasst werden. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass die studentische Beschäftigung nicht der vollständigen Existenzsicherung dienen kann. Sie soll vielmehr eine mit dem Studium zu vereinbarende Tätigkeit sein und dem Studenten oder der Studentin die Chance bieten, vertiefte Einblicke in den Hochschulbereich zu erhalten. Durch die frühe Einbindung in den universitären Arbeitsalltag können neben dem Studium bereits berufsrelevante Fähigkeiten erworben und fachspezifische Fähigkeiten vertieft werden. Es geht dabei um Einblicke in die Hochschulstruktur, um Hintergrundwissen zum Studium und um vertiefendes Fachwissen. Die Hochschulen sind in erster Linie dazu da, ihren Bildungsauftrag gegenüber den Studentinnen und Studenten zu erfüllen. Es ist, auch in diesen Beschäftigungsverhältnissen, nicht ihre originäre Aufgabe, den vollständigen Lebensunterhalt der studentischen Hilfskräfte zu sichern. (Beifall bei der CDU) Der Hauptberuf der Studentinnen und Studenten sollte das Studium sein. Im Übrigen – auch darauf ist deutlich hinzuweisen – ist die Entscheidung über eine Aufnahme von Tarifverhandlungen allein die Sache der Tarifvertragsparteien. Dies ist im Grundgesetz entsprechend geregelt. Abschließend möchte ich deutlich sagen: Die Qualität des Beschäftigungsverhältnisses liegt in der tatsächlichen Ausgestaltung und damit in der Verantwortung und Freiheit von Hochschullehrern, Dozentinnen und Dozenten, von Wissenschaftlern, die in der Regel an der Mehrung des Nutzens ein hohes Eigeninteresse haben. Dieses Eigeninteresse prägt auch das Engagement der studentischen Hilfskräfte. Daher werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Fritzsche sprach für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Dr. Weigand. Bitte schön.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Frau Gorskih, wenn man Ihnen so zuhört und Ihren Antrag liest, dann prallen bei uns zwei Welten aufeinander, obwohl uns nur acht Lebensjahre trennen: (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) meine Welt, in der Anstrengung, Fleiß und Leistungsbereitschaft selbstverständlich sind, und Ihre linke Welt, in der es um immer mehr Zeit, immer mehr Geld und mehr Erleichterung geht. Studieren, so lange man möchte. Prüfungsversuche, so viele, wie nötig sind, bis es auch der Letzte schafft. Und natürlich genügend Geld, um das schöne Studentenleben zu finanzieren. In Vorbereitung auf den heutigen Antrag habe ich an meine eigene Studentenzeit 2003 bis 2008 zurückgedacht – ich bin übrigens in der Regelstudienzeit fertig geworden – und habe mir meine Hiwi-Verträge einmal angeschaut. Mein freiwilliger Hiwi-Job an der Uni damals während meiner Studienzeit: Hiwi-Lohn von 6,50 Euro pro Stunde. Da hatte man mit einem 40-Stunden-Vertrag im Monat 260 Euro. Wir hatten keinen Urlaubsanspruch. Heute zahlt die Uni in Leipzig sachsenweit 12 Euro. Wir haben fast eine Verdopplung, und die Mindestlohngrenze ist noch auf 520 Euro pro Monat gestiegen. Das hatten wir damals nicht, nur 6,50 Euro pro Stunde. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wir haben das irgendwie mit dem Vorlesungstag kombinieren können. Meine Kommilitonen und ich haben das überlebt – alle. Wir sind sogar in der Regelstudienzeit fertig geworden, Frau Friedel. Die 260 Euro im Monat waren natürlich nicht viel. Deshalb hatte ich sogar noch einen zweiten Nebenjob – freiwillig. Und wissen Sie wieso? Weil ich kein BAföG bekommen habe und ich meinen Eltern nicht auf der Tasche liegen wollte, weil ich mir selbst etwas erarbeiten wollte. Nicht im Jammertal verharren, sondern einfach mal anpacken! (Beifall bei der AfD –
Sabine Friedel SPD
Und wo sind Sie jetzt gelandet?) Ich hatte einen zweiten Minijob im Supermarkt: 8,20 Euro pro Stunde. Da bin ich dann bei 40 Stunden auf 330 Euro pro Monat gekommen. Dort hatte ich auch keinen Urlaubsanspruch. Ich musste sogar am Wochenende arbeiten. Manchmal ging es früh 7:00 Uhr los bis abends 21:00 Uhr, weil manche Studenten erst aufgestanden waren, die dann noch in den Supermarkt wollten. Dann sind wir 21:00 Uhr aus dem Supermarkt raus und früh 07:30 Uhr wieder an die Uni zur Vorlesung oder zum Praktikum. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Und wissen Sie was? Wir haben es überlebt, und zwar alle. Wir sind sogar in der Regelstudienzeit fertig geworden. (Beifall bei der AfD) Herr Gebhardt, ich muss das für Sie öfters wiederholen, damit sich das irgendwie bei Ihnen festsetzt. Meine Damen und Herren! Dann habe ich meinen wissenschaftlichen Weg nach dem Diplom aus freien Stücken ohne Zwang fortgesetzt. Ich habe mich keinem Professor angebiedert, keinem Institut. Klar, das Problem habe ich immer wieder benannt: Das war die Stärkung des Mittelbaus. Wir hatten dort am Anfang auch als wissenschaftliche Mitarbeiter mit verkürzten Verträgen sehr große Probleme. Aber Sie verweisen in Ihrem Antrag auf die studentischen Hilfskräfte, deren Arbeitsvertrag nur auf sechs Monate begrenzt ist. Aber ich frage Sie: Wie viele davon erhalten denn keine Weiterbeschäftigung oder wie viele von denen entscheiden sich einfach um oder brechen ab? Ihr Antrag liefert diesbezüglich keinerlei Zahlen. Die Weiterbeschäftigung war bei uns gang und gäbe. Wir hatten mal in einem Projekt als Hiwis ein halbes Jahr einen Arbeitsvertrag. Dann ging es weiter zum nächsten Projekt. Dort haben wir in andere Bereiche reingeschnuppert. Herr Fritzsche hat es gesagt: Wir haben eine riesengroße Bandbreite an Forschungsprojekten wahrgenommen. Es ist niemand hängengeblieben. Das Problem ist: Diejenigen, die gearbeitet haben und gute Ergebnisse gebracht haben, haben den nächsten Vertrag bekommen. Bei denjenigen, die es nicht geschafft haben, die Arbeit zu machen, war es dann immer etwas problematisch – ja, Leistungsgesellschaft eben. Ihr Antrag bedient wieder die unnützen Klischees einer gelebten Jammertalmentalität der Generation Z, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Statt dieses Jammertalantrags braucht man erstens Studiengebühren für die überlaufenen Studiengänge, die wir hier in diesem Land nicht brauchen, und für Drittstaatler wie die Chinesen, die wir nur ausbilden. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Zweitens brauchen wir eine Reform des BAföG: elternunabhängig, breit aufgestellt und unkompliziert. – Ach, das haben wir ja neulich im Wissenschaftsausschuss beantragt. Unseren Antrag haben Sie von den LINKEN abgelehnt. Drittens brauchen wir eine Rückkehr zum Leistungsgedanken, keine unendlichen Prüfungsversuche, keine Langzeitstudenten auf Steuerzahlerkosten und kein Jammertalstudium. Viertens: Schluss mit dem Akademisierungswahn, endlich eine stärkere Anerkennung von Ausbildungsberufen! Wir als AfD sagen: Wir brauchen Meister statt Master. Wir lehnen Ihren überflüssigen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Dr. Maicher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen der studentischen Beschäftigten ist ein sehr wichtiges Anliegen, welches wir grundsätzlich unterstützen. Ganz klar: Die studentischen Beschäftigten sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen. Dieser hat eine Vorbildfunktion für gute Beschäftigungsbedingungen, faire Entlohnung und arbeitsrechtliche Schutzmechanismen. Die studentischen Beschäftigten haben dies auch alles verdient; denn sie leisten unverzichtbare Arbeit an unseren Hochschulen, vor allem für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, aber auch für die Institute. Nicht selten sind die studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie heute sind, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von morgen, von denen wir wissen, dass wir sie so dringend brauchen. Wer könnte also ernsthaft etwas gegen diese Inhalte, gegen bessere Arbeitsbedingungen haben – wir nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Vielleicht die AfD!) Schauen wir uns den vorliegenden Antrag einmal genau an. Natürlich ist der Zeitpunkt dieses Antrages mit der aktuell laufenden Tarifrunde öffentlichkeitswirksam gewählt. Bedauerlicherweise kam er dann doch etwas zu spät, als dass wir ihn im zuständigen Ausschuss seriös hätten diskutieren können, und noch weniger rechtzeitig, um die Forderungen in das laufende Verfahren einzubringen. Der Inhalt entspricht ja eins zu eins der bereits im Juni vom Gewerkschaftstag der GEW Sachsen beschlossenen Forderung nach Tarifierung in den TV-L oder einem eigenständigen TV-Stud mit 24-monatigen Mindestvertragslaufzeiten, mit denen die Gewerkschaften als Tarifpartner in die laufende Verhandlungsrunde gegangen sind. Erst jetzt, während dieser Verhandlungsrunde hier politische Aufträge aus dem Parlament an die Verhandlungspartner zu stellen, halte ich schon mit Blick auf und dem Respekt vor der Autonomie der Tarifparteien für eine nicht so gute Idee. Das ist einfach zu spät. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Als Minister kann man immer politische Aufträge geben!) Die Ergebnisse dann anschließend zu bewerten und gegebenenfalls den notwendigen politischen Handlungsbedarf abzuleiten ist unsere politische Aufgabe, und da stehen wir bei vielen der hier formulierten Forderungen. Einen studentischen Personalrat zum Beispiel halte ich auch für sehr diskussionswürdig. Ich würde trotzdem schauen – wie das Beispiel Berlin zeigt –, was es durchaus für Schwierigkeiten gibt. Darüber muss man auch diskutieren: zum Beispiel die Schwierigkeit mit den jährlichen Wahlen zum studentischen Personalrat, an jeder einzelnen Hochschule Kandidierende für die Mitbestimmung gewinnen zu können bzw. die notwendigen Nachwahlen mit Nachrückenden abzusichern. Durch die Fülle der gesetzlichen Aufgaben und den eng getakteten Turnus an Sitzungen ist die Freistellungsquote unter den studentischen Hilfskräften von ihren originären Aufgaben dementsprechend enorm hoch, und – ich glaube, das gehört auch in diese Debatte und zur Ehrlichkeit dazu – Sachsen hat anders als in manch anderen Bundesländern seit 2016 laut Personalvertretungsgesetz eine personalrechtliche Vertretung der studentischen Mitarbeitenden mit aktivem und passivem Wahlrecht ausgestattet. Ja, die Hürden sind sehr hoch, darüber kann man diskutieren und muss es auch. Wir haben aber diese personalrechtliche Vertretung. Mit dem novellierten Hochschulgesetz haben wir in diesem Jahr einen Schritt in die richtige Richtung getan. Gerade kürzere Laufzeiten für studentische Beschäftigte unter sechs Monaten waren bisher zu Recht in der Kritik. Das haben wir behoben. Es gibt erstmals in Sachsen für studentische Beschäftigte Mindestvertragslaufzeiten von sechs Monaten. Damit wird die Hürde, die beim Personalvertretungsgesetz steht, ein Stück weit angegangen, nämlich mindestens sechs Monate Zugehörigkeit zur Dienststelle nachzuweisen. Ja, man kann und wir sollten diesbezüglich mehr tun, aber das Gesetz ist auch noch kein halbes Jahr alt bzw. in Kraft. Deshalb sollten wir auch Zeit zur Bewährung und politischen Bewertung der Neuregelungen bekommen dürfen. Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der nicht so explizit im Antragstext genannt ist. Laut der Studie „Jung, akademisch, prekär?“ über studentische Arbeitsbedingungen sind speziell für Sachsen Problemfelder identifiziert worden. Es herrscht ein Informationsdefizit bei den studentischen Beschäftigten über ihre Rechte. Hier muss proaktiv an allen Hochschulen agiert werden und das nötige Problembewusstsein bei den Vorgesetzten geschärft werden: dass beispielsweise selbstverständlich ein Urlaubsanspruch oder der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ohne Pflicht zum Nacharbeiten existiert. Die Unkenntnis über die eigenen Rechte oder auch der Unwille, arbeitsvertragliche Mindeststandards einzuhalten oder das im Zweifelsfall auch durchsetzen zu können, ist ein sehr problematischer Zustand, und der muss geändert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass studentische Beschäftigte, die Dienste in Bibliotheken, Sekretariaten oder in der IT leisten, in den TV-L eingruppiert werden, da sie keine wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten verrichten. Auch über diesen Umstand muss stärker aufgeklärt werden, insbesondere um die Tarifflucht zu vermeiden. Wir hatten diese Debatte sehr intensiv öffentlich mit der Hochschulgesetznovelle, und dort haben wir das auch klargestellt. Der vorliegende Antrag bietet, besonders für die letzten Punkte aus unserer Sicht wenig Substanz, und wir können diesem nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Ich übergebe jetzt an Frau Kollegin Friedel von der SPDFraktion. – Ich bitte Sie, das Gemurmel einzustellen. Es wird langsam unruhig hier im weiten Rund. Also bitte, Geräuschpegel etwas nach unten fahren. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Situation von Studierenden und zu den Beschäftigungsbedingungen von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften an Hochschulen haben wir in den Redebeiträgen schon viel von den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört, meistens sachlich, manchmal etwas merkwürdig. Wir stehen ohne Zweifel, was die Forderung nach einem TV-Stud angeht, an der Seite der Beschäftigten. Warum? SHK oder WHK an einer Hochschule zu sein, ist nicht nur für die Studierenden, für die Hilfskräfte selbst mehr, als nur einen Einblick in Lehre und Forschung zu erhalten, das dient oftmals auch der Sicherung des Lebensunterhalts und – darauf hat Kollege Fritzsche hingewiesen – der Sicherung der Qualität unserer Lehre an den sächsischen Hochschulen und ist ein wichtiger Beitrag. Deswegen sollten in Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels gute Arbeitsbedingungen ganz oben auf der Liste der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen stehen. Das gilt im akademischen Bereich genauso wie im Bereich der Wirtschaft und der Unternehmen. Ich finde es verstörend, wenn Kollege Weigand von „Meister statt Master“ redet. Wir befassten uns heute früh mit dem Thema künstliche Intelligenz. Ihr Fraktionsvorsitzender mahnt eine intensive Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft an, damit wir weiterkommen, und Herr Weigand sagt: Wissenschaft? Brauchen wir nicht, wir brauchen Meister statt Master. – Das ist nicht unsere Vorstellung. Wir sind der festen Überzeugung: Wir brauchen Meister und Master! Jetzt reden wir über den akademischen Bereich. Hier braucht es Personalentwicklung, die dafür sorgt, dass diese Arbeitsbereiche attraktiv bleiben. Man muss die Realität anerkennen. Die Lebens- und Arbeitswelt hat sich weiterentwickelt. Gute Arbeitsbedingungen sind den Menschen, die unsere Fachkräfte sein wollen und werden, wichtig. Auch wenn Herr Kollege Fritzsche recht hat, dass die Frage eines TV-Stud allein Sache der Tarifvertragspartner ist, so muss es doch legitim sein, darauf hinzuweisen, dass bei der letzten TVL-Verhandlung, wo der Freistaat Sachsen über den Finanzminister in der TdL vertreten ist, eine Gesprächszusage über die Beschäftigungsbedingungen für studentische Hilfskräfte gegeben worden ist. Wir als Bestandteil der Regierung halten es für wichtig, Glaubwürdigkeit zu beweisen und diese Zusage, mit der man im Wort steht, nicht völlig unter den Tisch fallen zu lassen. Kurzum, der Antrag ist ohne Zweifel nur ein Signal. Man braucht ihn nicht akribisch auseinanderzunehmen. Wir halten ihn für zustimmungsfähig, aber Sie wissen auch, in einer Koalition von drei Partnern müssen alle drei Ja sagen, damit wir insgesamt Ja sagen. Wir haben gehört, dass das nicht der Fall ist; also werden wir den Antrag hier ablehnen. Drei Appelle möchte ich aber noch mitgeben. Die Interessenvertretung der Studierenden im Personalvertretungsgesetz ist schon angesprochen worden. Die haben wir 2016 eingeführt. Jetzt steht eine Novelle dieses Gesetzes bevor. Es gibt eine Menge Ideen zur Stärkung dieser Interessenvertretung. Der Appell geht in Richtung Innenministerium, solche Ideen zu betrachten. Ein weiterer Appell geht in Richtung Wissenschaftsministerium. Wir haben die neuen Mindestvertragslaufzeiten im Hochschulgesetz festgelegt. Einige Hochschulen scheinen sich als recht kreativ zu erweisen oder müssen den neuen Gesetzestext noch einmal zugestellt bekommen. Da wäre es schön, rechtsaufsichtlich ein bisschen hinzuschauen. Der letzte Appell geht an den Finanzminister. Stehen Sie zu Ihrem Wort, erfüllen Sie die Gesprächszusage; denn der TV-Stud bringt Sicherheit für beide Seiten. Hier also nicht, aber jenseits der Mehrheitserfordernisse des Parlaments sind wir natürlich solidarisch mit dem Anliegen und demzufolge am 20.11.2023 beim Aktionstag dabei. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert. Besteht Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Seitens der Fraktion DIE LINKE nicht. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung; Frau Staatsministerin Klepsch, vertretungsweise vermute ich.
Barbara Klepsch
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf meinen Kollegen Sebastian Gemkow vertreten und seine Worte an Sie richten. Wie bereits bei meinen Vorrednern deutlich zum Ausdruck kam, fordert die Fraktion DIE LINKE die Staatsregierung im vorliegenden Antrag auf, sich in den derzeit laufenden Tarifverhandlungen für einen eigenen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte einzusetzen und die Gesetzesinitiative für einen eigenen Personalrat für dieses Klientel zu ergreifen. Zudem sollen im Hochschulgesetz Mindestvertragslaufzeiten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte von 24 Monaten eingeführt werden. Hintergrund sind die mutmaßliche Nichtbeachtung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen sowie vermeintlich prekäre Arbeitsverhältnisse von studentischen Hilfekräften durch unangemessene Bezahlung, unbezahlte Mehrarbeit und kurze Vertragslaufzeiten. Diese Vertragsverhältnisse seien durch eine Studie der Universität Bremen wissenschaftlich bestätigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst muss positiv klargestellt werden, dass studentische Beschäftigung nicht nur eine Chance bietet, bereits neben dem Studium erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, sondern auch Möglichkeiten im Hinblick auf ein späteres Beschäftigungsverhältnis in der Wissenschaft eröffnet. Gleichwohl muss das Studium selbst der zentrale Fokus der Studierenden bleiben. Selbstverständlich sind dabei auch bei den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften die Vorgaben des Arbeitsrechts, die auch für sie gelten, einzuhalten. Diese sind den verantwortlichen Personen an unseren Hochschulen sehr bewusst. Sollten dem SMWK konkrete Fälle bzw. tatsächliche Missstände benannt werden, so werden diese mit den Hochschulen gemeinsam aufgearbeitet und umgehend beseitigt. Die betroffenen studentischen Beschäftigten können sich auch an die örtlichen Personalräte wenden und um Unterstützung bitten. Diese vertreten auch die Interessen studentischer Hilfskräfte, die nach § 4 Abs. 4 Sächsisches Personalvertretungsgesetz als Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes gelten. Die Personalräte werden auf fünf Jahre gewählt und haben eine größere personelle Kontinuität und daher auch mehr Erfahrung als vorgeschlagene studentische Personalräte. Ein gesonderter Personalrat nur für die studentischen Hilfskräfte wäre unverhältnismäßig, verursacht hohen bürokratischen und personellen Aufwand und damit auch Kosten bei den personalverwaltenden Dienststellen der Hochschulen. Die Betätigung in einem studentischen Personalrat hätte für unsere Studentinnen und Studenten auch starke Auswirkungen auf die Zeit, die ihnen für ihr Studium zur Verfügung steht. Meine Damen und Herren! Die Einrichtung von studentischen Personalräten erscheint als nicht zweckmäßig. Sie haben in diesem Jahr bereits das neu gefasste Sächsische Hochschulgesetz verabschiedet. Hier werden erstmals grundsätzliche Mindestvertragslaufzeiten eingeführt, was bereits über den Rahmenkodex zum Umgang mit befristeter Beschäftigung hinausgeht. Eine studentische Hilfskraft ist demnach mindestens ein Semester, eine wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft nach dem Rahmenkodex sechs Monate – nun mindestens zwölf Monate – zu beschäftigen. Dies ist ein deutlicher Sprung hin zu längeren Vertragslaufzeiten in gesetzlich verbindlicher Form. Außerdem wurde im Hochschulgesetz klarstellend geändert, dass die studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte neben den weiter bestehenden Aufgaben in Forschung, Lehre oder künstlerischer Praxis Tutorien für Studenten erbringen können. Die abschließend formulierte Regelung schließt somit einen fachfremden Einsatz aus. Vielfach kommt den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften eine verkürzte Vertragslaufzeit entgegen, da sie sich ihrem Studium intensiv widmen wollen und genügend Zeit für Prüfungsvorbereitungen, auch zur Vorbereitung ihrer Abschlussprüfung, benötigen. Im Ergebnis wird der hier geforderte Abschluss von mindestens zweijährigen Verträgen zu weniger Verträgen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte führen, da sie über bestimmte Projekte, Tutorien oder Veranstaltungen hinaus nicht adäquat beschäftigt werden können oder wollen. Eine solche Regelung ginge am Bedarf sowohl von Studierenden als auch von Hochschulen vorbei. Meine Damen und Herren, dieser negative Effekt kann nicht gewollt sein. Für die Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte gelten die einschlägigen Richtlinien der TdL. Die Richtlinien setzen insbesondere die Höchstbeträge für die Vergütung als Stundensatz fest. Diese wurden zuletzt im Sommersemester 2023 um 2,8 % erhöht. Es ist keineswegs sicher, dass sich die Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte durch einen Tarifvertrag effektiv verbessern würden. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich bekräftigen, dass dem SMWK die studentischen Hilfskräfte und deren Arbeitsbedingungen von großer Wichtigkeit sind. Das Haus setzt sich im Rahmen der von mir beschriebenen Wege ganz aktiv dafür ein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Barbara Klepsch. Wir kommen jetzt zum Schlusswort; Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE.
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bedanke mich für die weitestgehend sachlichen und aus meiner Sicht sehr bemerkenswerten Beiträge. Ich möchte noch auf ein paar Dinge eingehen, die gesagt wurden. Ich halte als Erstes fest: Die AfD feiert also schlecht bezahlte Arbeit und schlechte Arbeitsbedingungen ab. Ob das Herrn Weigand geschadet hat oder nicht – ich glaube, darüber kann man geteilter Meinung sein. (Zuruf des Abg. Dr. Volker Dringenberg, AfD) Wir jedenfalls streiten für gute Arbeit und gut bezahlte Beschäftigungsverhältnisse. Das ist der Unterschied zwischen uns und der AfD. (Beifall bei den LINKEN) Ich möchte auf ein paar Gegenargumente eingehen, die hier genannt wurden, zum Beispiel, studentische Beschäftigung solle nicht der vollständigen Existenzsicherung dienen, Hochschulen hätten als Allererstes einen Bildungsauftrag zu erfüllen und es sei nicht deren Aufgabe, den Lebensunterhalt der Studierenden zu sichern. Das System der Studienfinanzierung in Deutschland sorgt jedoch dafür, dass sich viele Studierende das Studium gar nicht wirklich leisten können. Das BAföG ist keineswegs ein Garant für Bildungsgerechtigkeit mehr, als der es einmal gedacht war. Gerade einmal 11 % der Studierenden bundesweit erhalten BAföG. Die wenigstens davon erhalten den Höchstsatz. Deshalb fordern wir LINKE seit Jahren eine grundlegende BAföG-Strukturreform und diese ist gänzlich anders als das, was die AfD in ihrem Antrag im Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen hat. Unsere BAföG-Strukturreform soll nicht durch Kürzungen im Bereich der Integrationsarbeit sowie bei den Geisteswissenschaften finanziert werden. Der Antrag der AfD transportiert rassistische Ideologie und Wissenschaftsfeindlichkeit, und das lehnen wir entschieden ab – das würden wir auch heute noch genauso machen. (Beifall bei den LINKEN – Gelächter bei der AfD) Unsere BAföG-Strukturreform will BAföG alters- und elternunabhängig machen, als Vollzuschuss und mit deutlich höheren Sätzen. Dafür kämpfen wir. Wenn gegenwärtig nur noch 11 % der Studierenden bundesweit BAföG bekommen, dann heißt das im Umkehrschluss nicht, dass die anderen knapp 90 % sich das Studium easy-peasy selbst leisten können. Ganz im Gegenteil: Das heißt, dass sie auf ihre Beschäftigung umso mehr angewiesen sind. Die meisten Studierenden arbeiten nun einmal an Hochschulen. Damit ist die Hochschule, damit ist der Staat mit der größte Arbeitgeber für studentische Beschäftigte. Es ist seine Verantwortung, hier für auskömmliche Löhne und gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. (Beifall bei den LINKEN) Zum Thema längere Vertragslaufzeiten: Frau Ministerin Klepsch hat gesagt, dass dies vielen Studierenden wiederum die Chance auf eine Anstellung, eine Beschäftigung nehmen würde und damit auch die Chance auf eine Qualifizierung. Dazu möchte ich nur kurz sagen: Unsicherheit ist kein Innovationsmotor, sondern befeuert soziales Risiko. Das lehnen wir ab. Deshalb streiten wir für höhere Mindestvertragslaufzeiten. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, ich konnte viele Ihrer Gegenargumente entkräften. Tagesordnungspunkt Sechster Bericht der zur Lage des Drucksache 7/11063, Unterrichtung Drucksache 7/14810, Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten für jede Fraktion und ebenso für die Staatsregierung festgelegt. In der gewohnten Reihenfolge: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich frage als Erstes, ob Herr Sodann als Berichterstatter des Ausschusses das Wort wünscht. – Dies ist nicht der Fall. Herr Schiemann für die CDU-Fraktion, bitte schön.
Marko Schiemann CDU
Wažena prezidentka, česćeni knjenje a knježa Zapósłancy. Džakuju so Wam čłonam Sakskeho sejma a Wam čłonam Statneho knježerstwa za podpěru Serbskeho luda we zašłych lětach! Naležne Was prošu, zo bychće serbske maležnosće tež dale jako nadawki Swobodneho stata Sakska podpěrali. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich danke Ihnen als Mitglieder des Sächsischen Landtags und den Mitgliedern der Staatsregierung für die Unterstützung der Anliegen des sorbischen Volkes in den zurückliegenden Jahren. Gleichzeitig bitte ich Sie dringend, die sorbischen Anliegen weiter als wichtige Aufgabe des Freistaates Sachsen zu unterstützen. Dazu kann der Sechste Bericht zur Lage des sorbischen Volkes neue Impulse geben. Für diesen Bericht danke ich Ihnen ganz besonders, Frau Staatsministerin Barbara Klepsch, und natürlich auch allen denen, die an dem Bericht mitgearbeitet haben, ganz herzlich. Ich hätte noch viel mehr sagen können. Ich bitte Sie nochmals: Stimmen Sie unserem Antrag zu! (André Barth, AfD: Bitte nicht!) Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anna Gorskih mit dem Schlusswort für den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 7/14769. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Antrag somit nicht entsprochen worden und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu Sächsischen Staatsregierung sorbischen Volkes durch die Staatsregierung Beschlussempfehlung und Bericht des Medien, Kultur und Tourismus (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dieser Bericht bildet einen großen Teil des sorbischen gesellschaftlichen Lebens ab. Wenn man sich den Bericht anschaut, dann ist es der kleine Kosmos, in dem das sorbische Volk nicht allein, aber mit den Angeboten lebt. Wenn man dann den großen Ball des sächsischen, anderen Teils des Volkes nimmt, kann man sehen, dass im sorbischen Volk ein Mindestangebot aller Themen vorhanden ist, welches sich in den anderen Regionen des Freistaates Sachsen viel pluraler darstellt. Er zeigt die Aufgaben des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen sowie der evangelischen und katholischen Kirchen auf und weist auf die Aktivitäten der Domowina, des Bund Lausitzer Sorben, des Rates für sorbische Angelegenheiten des Freistaates Sachsen und der Stiftung für das sorbische Volk hin. Entscheidend bleibt aber die Umsetzung vieler Aufgaben durch eine sehr große Zahl von Initiativen und Einrichtungen, in denen sich Frauen, Männer und Jugendliche für das sorbische Volk in der Lausitz – Łužica –, hier in der Landeshauptstadt Dresden – Drježdźany –, in Leipzig – Lipsk – und an weiteren Orten einsetzen. Wie für jedes Volk bildet auch für das sorbische Volk die Sprache das Fundament zum Erhalt und zur Weiterentwicklung aller Bereiche der Gesellschaft zwischen Bildung, Wissenschaft, Religion, Kunst, Kultur, Überlieferung und dem Alltag. Deshalb brauchen wir starke sorbische Familien, die in der Lage sind, die Sprache auch an die nächste Generation weiterzugeben. Wir wollen aber jedem Kind, das die Sprache nicht zu Hause erlernen kann, die Chance einräumen, die sorbische Sprache zu erlernen. Dazu wurde das Witaj-Projekt durch den Sorbischen Schulverein vor über 25 Jahren gestattet. Das Witaj-Projekt ermöglicht das Erlernen der sorbischen Sprache in Kindertagesstätten. Das war von Anfang an die große Chance, Sprache und Kultur zu revitalisieren und Kindern die Sprache spielend zugänglich zu machen und sie somit zu erlernen. Dieses Projekt haben sich die Sorben in der Bretagne, unserem wichtigen Partnerland in Frankreich, abgeschaut. Dann ist das Witaj-Konzept entstanden. Aufbauend auf dem Kindergarten, sollen die Grundschule und die weiteren Schulen die Chance des Witaj-Sprachkonzeptes nutzen und in den Bildungskonzepten umsetzen. Deshalb bleibt die Schule eng mit der Weitergabe und der Existenz des sorbischen Volkes verbunden und deshalb brauchen wir neue Impulse zum Erhalt von Sprache und Kultur. Das beginnt in den Kindertagesstätten. Die benötigten Erzieherinnen sind auszubilden, damit das WitajSprachkonzept weitergeführt werden kann. Wir brauchen stärkere Anstrengungen, die für alle Schularten und Fächerkombinationen notwendigen Lehrer zur Sicherung des Unterrichts an sorbischen Schulen und Schulen mit Sorbischunterricht zu erhalten. Ich warne davor, die Angebote weiter zu reduzieren. Dazu muss auch die Lehrerausbildung weiter verbessert werden, insbesondere an der Universität Leipzig. Ich bin froh, dass mit Unterstützung von Staatsminister Gemkow das Propädeutikum an der Universität Leipzig weitergeführt werden kann. Das Propädeutikum gilt als Brücke für diejenigen, die die sorbische Sprache bisher nicht erlernt haben, damit sie später im Lehramt studieren können. Schule muss jedem Kind die Bildung im Fach Sorbisch garantieren. Hier sollen Möglichkeiten des Fernunterrichtes in die Konzepte viel stärker als bisher einbezogen werden. Mein Kollege Aloysius Mikwauschk hatte in seiner Rede am 27.06.2018 den Lehrerbedarf wie folgt beschrieben und, ich glaube, zu Recht auf die dramatische Situation hingewiesen: „Bis zum Jahr 2025 muss es pro Jahr circa 15 bis 20 Neueinstellungen zur Sicherung des Sorbischunterrichtes für alle Schularten geben.“ Mit gleicher Intensität soll die Sorbische Sprachschule in Bautzen/Budyšin mehr Lehrern mit der Muttersprache Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch und anderer Nationalitäten das Erlernen der sorbischen Sprache ermöglichen, um zusätzliche Lehrer zu gewinnen. Wichtig für das sorbische Volk bleibt die gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit mit Polen, Tschechen und Slowaken. Diese sollte gestärkt und weitergeführt werden. Sprache muss erlebbar sein, besonders im Alltag, in der Schule und auch in der Freizeit. Wir brauchen einen besseren Zugang zu den neuen Medien. Die Synchronisation von Kinder- und Jugendfilmen, aber auch der Musikbereich für Jugendliche müssen mehr Unterstützung erhalten. Sprache muss erlebbar sein. Deshalb unterstützt das Sächsische Staatsministerium des Innern die Kommunen im Freistaat Sachsen im sorbischen Siedlungsgebiet bei der Nutzung der sorbischen Sprache im Verwaltungsalltag, aber auch in Bereichen, die der kommunalen Selbstverwaltung sehr wichtig sind. Besonders froh sind wir, dass mit dem Vierten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk, unterzeichnet am 20. Juli 2021 durch den Bundesinnenminister Horst Seehofer, unseren Ministerpräsidenten Michel Kretschmer und den Ministerpräsidenten von Brandenburg, Woidke, erstmals – ich betone: erstmals – seit vielen Jahren eine solide Grundfinanzierung für die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk und alle geförderten Bereiche geschaffen wurde. Ich erwarte, dass auch das fünfte Abkommen solide ausgehandelt wird. – Frau Staatsministerin nickt mir zu. Sie weiß, dass die ersten Gespräche derzeit stattfinden. Ich hoffe, dass es uns gelingt, gemeinsam mit dem Land Brandenburg, aber auch mit der Bundesregierung diesen jetzt gegangenen Weg auch in der nächsten Förderperiode fortzusetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank den Mitgliedern hier im Hohen Haus, den Mitgliedern der Staatsregierung und natürlich ganz besonders Ihnen, liebe Frau Staatsministerin Barbara Klepsch, für Ihre Unterstützung des sorbischen Volkes. Mit Ihrer Präsenz zeigen Sie das sehr oft. Sie sind unterwegs im Erzgebirge und in der Leipziger Region. Sie sind unterwegs in der Landeshauptstadt und im Görlitzer Raum, aber Sie sind auch zu Gast bei den Sorben, und ich glaube, Sie fühlen sich dort auch zu Hause wie in den anderen Regionen unseres schönen Landes. Das kleine sorbische Volk wird immer auf die Unterstützung und den respektvollen Umgang durch den größeren Teil des sächsischen Volkes angewiesen sein, das heißt durch die Mehrheitsbevölkerung. Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, tun Sie bitte alle etwas dafür, damit der respektvolle Umgang und die Unterstützung für die Zukunft gesichert bleiben. Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Schiemann für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion Frau Schwietzer, bitte.
Doreen Schwietzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als gebürtige Wendin/Sorbin freue ich mich besonders, an dieser Stelle zum Sorbenbericht der Staatsregierung sprechen zu können. Persönlich finde ich es sehr schade, dass in den Familien die sorbische Sprache immer mehr ausstirbt. Ich selbst bin bis zum sechsten Lebensjahr zweisprachig aufgewachsen. Die sorbischen Dörfer verschwanden durch die damalige Politik und auch durch die Kohleregion. Bei mir ging die Großmutter und auch die Sprache ging mit ihr. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Im Alltag wurde die sorbische Sprache immer weniger. Meist sprachen nur die älteren Generationen wendisch. Es gab keinen Wendischunterricht in den Schulen, zumindest nicht in unserer. Somit war der Bezug nicht mehr gegeben. Heute werden in dem Dorf, in dem ich aufgewachsen bin, aber immer noch die Traditionen gepflegt – zwar ohne Wendisch – wie der Trachtenumzug, Ostereierrollen usw. usf. Die Traditionen leben also weiter. Nun zu Sachsen. Das sorbische Volk ist nicht irgendein Anhängsel unseres Freistaates. Nein, das sorbische Volk ist ein fester Bestandteil Sachsens und auch Brandenburgs. Ein Dresdner meinte letztens zu mir: Wie reich sorbische Kultur ist, kann man zum Beispiel erleben, wenn in der Dresdner Hofkirche Erstkommunion gefeiert wird. Man sieht auf der einen Seite, wo die sorbischen Kinder und Familien sitzen, ein Meer aus bunten Trachten und Kleidern, und auf der anderen Seite die anderen. Es ist toll, welches Identitätsgefühl unter den Sorben verbreitet ist und wie selbstverständlich viele Bräuche gelebt werden. Von dieser Einstellung kann sich der eine oder andere durchaus einiges abschauen. Ich will davor warnen, die Sorben auf reine Folklore zu reduzieren. Sorben leben, wirken und sterben hierzulande wie alle anderen Einwohner Sachsens auch. Sie gehen in den Kindergarten und in die Schule, sie machen eine Ausbildung, studieren, arbeiten usw. usf. Hierzu lässt sich dem Sorbenbericht viel Positives entnehmen, besonders zu den Schülerzahlen. Es ist ein langsamer, aber stetiger Anstieg zu verzeichnen, und zwar sowohl im Sorbischunterricht 2plus als auch bei denen, die Sorbisch als Begegnungssprache lernen. Zählt man beide Gruppen zusammen, so hatten wir im Jahr 2020/2021 über 2 800 sorbische Schüler. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und Schülerinnen!) Damit sind wir aber immer noch Lichtjahre von 1962 entfernt. Damals waren es 12 800 Schüler. Im Jahr 1964 gab es einen Abfall auf 3 200 Schüler durch die damalige Politik. Ab 1970 verblieb die Schülerzahl konstant bei circa 3 000 Schülern. Das ist aber das Problem. Das muss an der Wurzel angepackt werden. Es gibt einen stetigen Bedarf an neuen Lehrern und Schulleitern. Ich bin doch eher skeptisch, ob es der Staatsregierung gelingen wird, diesen Bedarf zu decken. Mir wurde erst letztens gesagt, Personal koste aber. Möchte man nun eine Stärkung, ja oder nein? Sind es doch alles nur Phrasen? Geld ist da. Das Gleiche gilt für die Kindertagesstätten. Ohne sorbischsprachige Erzieherin ist auch keine Immersion, kein Eintauchen in die Sprache möglich. Was wir brauchen, sind echte Anreize für Lehrer und Erzieher, die sorbische Sprache zu erlernen; denn warum sollte ein deutscher Lehrer sich die Mühe machen, sich extra im Sorbischen zu qualifizieren, wenn er dort das Gleiche verdient wie an einer konventionellen Schule? Und selbst wenn er die Sprache beherrscht, ist der Vorbereitungsaufwand sehr groß. Schließlich müssen etliche Unterrichtsmaterialien übersetzt werden. Das konnte man der Anhörung entnehmen. Es wäre schön, wenn sich die Staatsregierung die Mühe machen würde, intensiv über diese Frage nachzudenken: Wie können wir echte Anreize für potenzielle sorbischsprachige Lehrer und Erzieher schaffen? Oder man könnte auch darüber nachdenken, Lehrer in der Nähe vom Siedlungsgebiet auszubilden. Dies ist nur in Leipzig möglich. Bei den Schulen mit sorbischer Sprachbildung sind Bautzen und die Umgebung gut aufgestellt. Aber was ist mit Hoyerswerda? Dort gibt es nur eine Grundschule, die HandrijZejler-Grundschule. Was ist aber mit den weiterführenden Schulen? Hier ist nichts in Hoyerswerda. Dies finde ich ebenfalls schade. Meine Tochter geht auf solch eine Grundschule. Sie wollte selbst in den Sorbischunterricht und geht zum sorbischen Tanz. Was ist aber mit der Oberschule und dem Gymnasium? Fehlanzeige. Die weiterführende Schule sucht man sich in der Nähe aus. Oder fährt man Kilometer weit weg zur nächsten Schule? Möchte man nun eine Stärkung, ja oder nein? Sind es doch alles nur Phrasen? Geld ist ja da. Ach, und in Hoyerswerda gab es 2009 die erste sorbische evangelische Konfirmation nach 50 Jahren. Der Bedarf in Hoyerswerda ist also vorhanden. Möchte man nun eine Stärkung? Na ja. Im Sorbenbericht gibt es einige Passagen, die mich wirklich verwundern, so zum Beispiel auf Seite 89. Dort geht es um die Erstellung eines Flyers über die Talsperre Bautzen in sorbischer Sprache. Einer solchen Kleinigkeit – besser gesagt: einer solchen Unwichtigkeit – widmet die Staatsregierung einen eigenen Absatz. Dass es aber in den meisten Linienbussen im sorbischen Siedlungsgebiet noch immer nur deutsche Ansagen gibt, wird verschwiegen. Ich will an dieser Stelle einmal die Aussage eines Sachverständigen in der Anhörung vorlesen: „Setzen Sie sich einmal in die Linie 530. Am Freitagnachmittag ist das besonders eindrucksvoll. Der Einzige, der dort Deutsch spricht, ist der Ansager des Busses und vielleicht der Fahrer.“ (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dieses Zitat spricht, denke ich, für sich. Das Sorbische könnte noch viel mehr im Alltag verankert werden. Dass irgendwo ein Flyer auf Sorbisch erstellt wurde, holt die sprichwörtliche Kuh auch nicht mehr vom Eis. Es wird uns aber im Bericht der Staatsregierung als besondere Leistung verkauft. Auch sonst wirkt manches im Bericht wie Lobhudelei ohne Substanz. So wird zum Beispiel lang und breit ausgeführt, wie sich der Landeselternrat zusammensetzt und dass dort auch ein Vertreter der sorbischen Schule drinnen sitzt. Dass aber die zugehörige sorbische Stelle seit Jahren unbesetzt ist, findet keine Erwähnung. Ähnlich ist die Situation an der Sorbischen Fachschule in Bautzen. Die Staatsregierung berichtet zwar, was dort geschieht, geht aber nicht darauf ein, dass es bald wahrscheinlich nur noch eine Lehrkraft für die sorbische Ausbildung geben wird. Meine Damen und Herren! Liebe Staatsregierung! Für zukünftige Sorbenberichte würde ich mir mehr Klarheit und Offenheit wünschen. Missverständnisse müssen klar und deutlich benannt werden. Der Kenntnisnahme werden wir natürlich trotzdem unsere Zustimmung erteilen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE bitte ich Antonia Mertsching nach vorn.
Antonia Mertsching Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Dobry dźeń und guten Tag an alle Zuhörenden! Die Sorben sind die einzige anerkannte Minderheit im Freistaat Sachsen und eine der wenigen in Deutschland. Nationale Minderheiten bedürfen eines besonderen Schutzes durch die Mehrheitsgesellschaft, da sie in ungewöhnlichem Maße von Diskriminierung betroffen sein können. Sie bedürfen besonderer Unterstützung durch die Mehrheitsgesellschaft, um ihr Brauchtum und ihre Sprache zu pflegen und zu erhalten. Und sie bedürfen besonderer Rechte, damit ihre Stimme im politischen und gesellschaftlichen Bereich Gehör findet. Dafür gibt es in Sachsen das Sächsische Sorbengesetz. Die Sächsische Verfassung schützt darüber hinaus das sorbische Volk mit genau definierten Grundrechten. In jeder Legislaturperiode widmet sich der Landtag der Lage der sorbischen Bevölkerung mit einem Bericht darüber, inwieweit die hier lebenden Sorbinnen und Sorben ihre Minderheitenrechte ausüben können, wie es um die Pflege der Sprache, der Kultur und des Brauchtums bestellt ist und was sich in den letzten Jahren so getan hat. (Unruhe im Saal) Heute diskutieren wir über den Sechsten Bericht zur Lage des sorbischen Volkes. An der Erarbeitung des Berichts beteiligten sich neben allen sächsischen Staatsministerien die Domowina, die Stiftung für das sorbische Volk, der Rat für sorbische Angelegenheiten sowie das Evangelische Büro Sachsen und das Katholische Büro Sachsen. (Unruhe im Saal) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Mertsching, einen Moment, bitte. – Geht es ein wenig leiser hier im Saal? Ich habe schon Schwierigkeiten, Antonia Mertsching zu verstehen. Das wäre angemessen.
Antonia Mertsching Die Linke
Ich kann das Pult etwas höher stellen. (Sebastian Wippel, AfD: Eine gute Idee, das Pult hochzufahren!) Allerdings gibt es inzwischen – und die Staatsregierung ist sich dessen bewusst – eine weitere sorbische Interessenvertretung, die keinen Eingang in die Mitarbeit an dem und die Erstellung des Berichts gefunden hat: den Serbski Sejm. 2018 wurde in der Lausitz erstmals eine demokratisch legitimierte sorbische Volksvertretung gewählt, der Serbski Sejm. Dieses aus freien, geheimen und direkten Wahlen hervorgegangene selbst organisierte Parlament kämpft nun für das sorbische Volk um den Status einer Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts. Sich selbst ein Parlament, eine Interessenvertretung, ein demokratisches Gremium zu wählen, ist ein Instrument indigener Selbstbestimmung, um die Vielfalt innerhalb dieser Gruppe zu repräsentieren. Zwar wurden bei den Wahlen zum Serbski Sejm 2018 lediglich 828 gültige Stimmen abgegeben; dennoch muss relativierend gesagt werden, dass für eine erstmals organisierte demokratische Wahl die Beteiligung durchaus beachtlich ist. Aus dem Stand heraus und ehrenamtlich eine solche Wahl und ein solches Unterfangen zu organisieren und durchzuführen, bedarf einer großen Motivation und eines großen Willens. Das verlangt von uns, der Mehrheitsgesellschaft, Respekt. Diesen Respekt lässt die Staatsregierung jedoch missen. Obgleich es juristisch betrachtet momentan keine rechtliche Grundlage für die Anerkennung des Serbski Sejm als offiziellen politischen Partner gibt, heißt dies nicht, dass der Sejm von der Erstellung des Berichts ausgeschlossen und seine Positionen vom politischen Dresden ignoriert werden sollte. Natürlich ist es für die Mehrheitsgesellschaft schwierig, sich gegenüber Interessenkonflikten innerhalb der Minderheitsbevölkerung zu positionieren. Aber indem man eine selbst organisierte Interessenvertretung ignoriert, positioniert man sich ja auch. Deshalb sollten wir doch mindestens den Anspruch erheben, Gehör zu finden oder vielleicht auch zu vermitteln, zu unterstützen. Wir als Mehrheitsgesellschaft und sächsisches Parlament aller in Sachsen lebenden Menschen, also auch der hier lebenden Sorbinnen und Sorben, müssen auf diese Kritik reagieren und entsprechend handeln. Der Serbski Sejm darf nicht weiterhin von der Staatsregierung ignoriert werden. Eine demokratisch gewählte sorbische Interessenvertretung hat jedes Recht, vom Freistaat so behandelt zu werden wie andere sorbische Interessenvertretungen auch. Es kann und darf nicht sein, dass die Staatsregierung entscheidet, mit welchen Akteuren und Akteurinnen sie sprechen möchte und mit welchen nicht. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Antonia Mertsching Die Linke
Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Am Mikrofon 7 hat Herr Wippel das Wort. Bitte.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Mertsching, vielleicht können Sie noch mal kurz erklären, woran die Wahlberechtigung zum Serbski Sejm festgemacht wird. Mir hat der Vertreter damals gesagt: Wählen kann jeder, der sich dem sorbischen Volk irgendwie zugehörig fühlt. (Sabine Friedel, SPD: Das heißt Bekenntnis! – Zurufe von der SPD)
Sebastian Wippel AfD
Da ist die Frage: Wo fangen Sie an, wo hören Sie auf, und wie kommt die Legitimität zustande? Vielleicht können Sie es kurz erklären?
Antonia Mertsching Die Linke
Das ist so, wie die Sorben das für sich selber festgelegt haben: Jeder, der sich als Sorbe sieht, kann sich auch als Sorbe fühlen und damit dann auch wählen. (Sebastian Wippel, AfD: Und wenn ich das will, kann ich das auch?) – Ja, Sie können das auch machen. (Sebastian Wippel, AfD: Interessant! Ich spreche für die Sorben! – Zuruf von den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön, Frau Mertsching, Sie können in Ihrer Rede fortfahren.
Antonia Mertsching Die Linke
Die Staatsregierung muss sich also ihrer wichtigen Rolle bewusst werden und alle sorbischen Interessenvertretungen respektieren und anhören. Auch inhaltlich haben wir als LINKE Kritik am SorbenBericht. Im AWK fand eine Anhörung zu dem Bericht statt. Die Sachverständigen hatten – – Hier läuft keine Uhr mehr. Ich rede weiter. – Die Sachverständigen hatten einige kluge Hinweise an die Staatsregierung gerichtet. Die Sachverständige Jadwiga Mahling, Pfarrerin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, hat vor allem drei Punkte stark gemacht, die ich hier wiedergeben möchte: Erstens, die Sprache. Im Bericht heißt es, dass die Immersionsmethode – bei der Erzieherinnen und Erzieher also konsequent sorbisch sprechen – die effektivste Methode der frühen Sprachentwicklung ist. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, dass es ein Qualitätsmanagement für die Label „Witaj“ und „2plus“ gibt. Denn nur, wenn das pädagogische Fachpersonal mindestens das Sprachniveau B2 oder C1 nachweisen kann, kann die Einrichtung den Namen Witaj oder 2plus tragen. Um den Anreiz für den Erwerb und die Anwendung guter sorbischer Sprachkenntnisse zu erhöhen, sollte die entsprechende Zusatzqualifikation des Fachpersonals zudem höher entlohnt werden. Kleinere Gruppen, ein beständiges Coaching des Personals und die Begleitung der Elternschaft oder die Vernetzung und Verbindung der sorbischen Schulen wären weitere wichtige Ansätze. Zweitens, die Braunkohle. Der Strukturwandel in der Lausitz ist ein komplexer Prozess. Fakt ist, dass das sorbische Siedlungsgebiet durch die in Sachsen immer noch favorisierte Braunkohleverstromung weiter zerstört wird. Durch die Förderung der eigentlich längst unrentablen Braunkohle werden noch immer Dörfer im sorbischen Siedlungsgebiet zerstört. Die dadurch resultierende Entwurzelung der Menschen bedingt hohe psychische Belastungen und schränkt das Siedlungsgebiet der Sorbinnen und Sorben weiter ein, zerstört weiter ihre Kultur und die Gemeinschaft. Drittens, die Frauen. Insgesamt haben Frauen oft auch repräsentative Funktionen für das sorbische Volk, vor allem durch ihre Trachten. Gleichzeitig stellen diese Trachten ein bestimmtes Rollenbild dar. (Dr. Matthias Rößler, CDU: Was?) Andererseits gelten die Frauen auch als Garant für den Spracherhalt in der Familie. In sorbischen Institutionen sind Frauen teilweise auch in Führungspositionen tätig, aber auf der kommunalen Ebene im Siedlungsgebiet sind Frauen kaum in Entscheidungspositionen zu finden. Da ist also noch Luft nach oben. Wir fordern deshalb im nächsten Bericht einen gesonderten Absatz zum Bild der Frau und zur Diversität bei verschiedenen Lebensentwürfen im Sorbischen. Zudem müssen, wie bereits erwähnt, die kritischen Berichte neuer sorbischer Akteure angehört werden. Der Serbski Sejm wird im Bericht zwar erwähnt. Was allerdings nicht erwähnt wird, ist, dass es keinerlei Kontaktaufnahme seitens der Ministerin oder der restlichen Staatsregierung mit dem Sejm gab. Mehrere Bitten des Sejms um Gespräche wurden vom Ministerium abgelehnt. Die Zuarbeit des Sejms zum SorbenBericht wurde schroff zurückgewiesen. Das muss im nächsten Bericht anders werden. Zu guter Letzt zum Entschließungsantrag der Koalition: Wir werden dem Entschließungsantrag zustimmen. Allerdings geht er uns in vielen Punkten leider nicht weit genug. Wir fordern bei dem Bericht mehr Mitbestimmung auch der anderen sorbischen Akteure, außerdem eine bessere Transparenz bei der Erstellung des Berichts und wer daran wo mitgearbeitet hat sowie eine bessere Entlohnung der qualifizierten sorbischen Lehrer(innen) und Erzieher(innen). Wutrobny dźak. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Toni Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN erteile ich nun das Wort an Frau Čagalj Sejdi. Kurz noch für Sie und alle, die im Nachgang noch sprechen, folgende Information: Uns ist gerade die Uhr an dem wunderbaren Automaten – links und rechts – ausgefallen. Machen Sie sich aber keine Sorgen, wir stoppen hier ganz genau die Zeit. Bitte schön, Frau Čagalj Sejdi.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommt mein erster Satz auf Sorbisch; also, verzeihen Sie mir, wenn es nicht so gut läuft. (Die Abgeordnete setzt ihre Rede in sorbischer Sprache fort. – Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Ich freue mich, dass wir heute in dieser Plenarsitzung das Thema Sorbinnen und Sorben als ein wichtiges Anliegen besprechen und darüber diskutieren und dass wir als sächsisches Parlament deutlich machen werden, welche wichtige Rolle das sorbische Volk bei uns in Sachsen spielt. Wie ich es eben schon gesagt habe, war es leider mein erster Satz auf Sorbisch. Ich wünsche mir, dass ich eines Tages noch viel mehr Sätze sprechen werde. Ohnehin wäre es meiner Meinung nach schön, wenn wir die sorbische Sprache viel häufiger im Parlament hören würden, nicht nur dann, wenn es um den Bericht zur Lage des sorbischen Volkes geht, sondern auch an anderen Stellen. Es ist die zweite Sprache in unserem Freistaat und diese sollten wir auch mehr schätzen, mehr loben und mehr hervorheben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Sprache lebt erst dann richtig, wenn sie gesprochen, wenn sie gehört wird, wenn sie überall und ständig allgegenwärtig ist. Sie wird auch nur dann erhalten, wenn alle daran mitarbeiten, diejenigen, die sie sprechen, und diejenigen, die sie noch nicht sprechen. Dass die sorbische Sprache hier bei uns in Sachsen immer noch präsent ist, das ist natürlich in erster Linie das Verdienst aller Sorbinnen und Sorben, die sich dafür einsetzen, die sie sprechen und die sie vor allem mit uns Nicht-Sorben teilen. Es ist auch ein Ergebnis, das aus den Maßnahmen resultiert, die die Sächsische Staatsregierung gemeinsam mit den Sorbinnen und Sorben in den letzten Jahren entwickelt und umgesetzt hat. Wir sind hier auf einem guten Weg, wie uns der Bericht zeigt. Aber auch bei guten Wegen ist es natürlich immer so, dass auch noch mehr und dass es auch noch besser geht. (Zuruf von der CDU: Genau!) Wie zum Beispiel in der Anhörung zum Bericht deutlich wurde, ist das Problem der sorbischen Lehrkräfte leider immer noch nicht behoben. Wir haben es ja auch in den Wortbeiträgen schon gehört. Wir haben verstärkt einen Lehrermangel an sorbischen Schulen. Ja, Lehrermangel ist derzeit allgemein ein großes Problem in Sachsen, aber Lehrermangel an einer sorbischen Schule ist ein essenzielles Problem. Denn was ist eine sorbische Schule ohne sorbischsprachige Lehrer? Wir haben dazu in der Vergangenheit Anstrengungen unternommen. Wir haben versucht, Lehrkräfte zum Beispiel aus Tschechien zu gewinnen. Aber leider, wie ich lesen kann, ist aus 30 Interessenten am Ende nur eine Anstellung geworden. Da müssen wir uns natürlich fragen: Woran lag das? Wir müssen vielleicht auch auswerten, was an dieser wirklich guten Idee am Ende nicht funktioniert hat. Wo waren denn die Hürden, die die tschechischen Lehrkräfte am Ende davon abhielten, hier bei uns zu unterrichten? In Gesprächen habe ich erfahren, dass es zum Beispiel auch an den bürokratischen Hürden lag, dass der Prozess oft zu lange dauerte, zu kompliziert war und die Interessenten dann zwischenzeitlich abgesprungen sind. Damit meine ich vor allem den Prozess der Anerkennung des ausländischen Studienabschlusses. Wenn wir wirklich Lehrkräfte aus dem Ausland für sorbische Schulen gewinnen wollen, dann müssen wir das auch mit ganzem Herzen angehen, dann müssen wir auch die bürokratischen Verfahren beschleunigen und dann müssen wir auch die Schulen und die Bewerber besser unterstützen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Neben den Lehrkräften aus dem Ausland werden wir natürlich auch weiterhin versuchen, Lehrkräfte im Inland zu gewinnen, einerseits neue auszubilden, aber andererseits schon unterrichtende Lehrer in sorbischer Sprache weiter unterrichten zu lassen. Dafür gibt es schon gute, existierende Maßnahmen und Programme wie die sorbische Sprachschule am Landesamt für Schule und Bildung. Auch hier muss man immer begleitend schauen, wie das angenommen wird. Wird es gut angenommen? Und wenn es nicht gut angenommen wird, wo liegen die Hürden? Wo müssen wir vielleicht noch mehr Anreize schaffen, damit nicht-sorbischsprachige Lehrer einen solchen Kurs besuchen, dass sie die Zeit aufbringen können? Das bedeutet für einen Lehrer gerade in der heutigen Zeit, in der es einen Lehrermangel gibt und Lehrer sowieso mehr Stunden haben, auch mehr Stress, mehr Arbeitsaufwand. Wo ist dann der Gewinn für die Lehrkraft, die sorbische Sprache zu erlernen? Wie können wir sie dazu bringen, dieses Engagement wirklich anzunehmen? Darüber sollten wir nachdenken. Das sollten wir uns überlegen. Wir haben gute Ideen in Sachsen. Wir müssen nur an manchen Stellen an der besseren Umsetzung arbeiten. Unser heutiger Entschließungsantrag und die Debatte dazu zeigen, dass wir das wollen, dass wir das können und dass wir das mit ganzem Herzen machen werden. Lassen Sie uns das mit ganzem Herzen tun! Eine Maßnahme, die ich auch sehr gut finde und die mir auch als Nichtsorbin sehr aufgefallen ist, ist das Servicebüro für die sorbische Sprache; denn das Servicebüro unterstützt die Kommunen, die Zweisprachigkeit reinzubringen. Sie unterstützt sie dabei, zweisprachige Schilder anzubringen, zweisprachige Beschreibungen, Beschriftungen anzubringen. Menschen wie mir, die dann in eine Ortschaft kommen und dies zum ersten Mal oder sehr selten erleben, fällt das sofort auf, und es wird uns präsent und gibt uns etwas mit. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Effekt, den das Servicebüro mit sich bringt und natürlich auch die finanzielle Stütze für die Kommune, die dahintersteht. Lassen Sie uns das weiter begleiten, lassen Sie uns auch weiterhin darauf achten, ob der Betrag von 5 000 Euro ausreicht oder ob wir vielleicht an mancher Stelle noch einmal aufstocken müssen. Ich will aber an dieser Stelle nicht nur über Sprache sprechen; denn – auch wenn ich zugeben muss, dass mir Sprache immer ein besonderes Anliegen ist und dass mir auch die sorbische Sprache sehr am Herzen liegt – es gehört natürlich noch viel mehr zur Unterstützung und Förderung des sorbischen Volkes. Sprache ist nur ein Teil. Sie ist das Fundament – das haben wir heute schon gehört –, aber sie ist nur ein Teil. Ein großer weiterer Teil sind die Rechte und die gleichberechtigte Partizipation. Als Freistaat Sachsen unterstützen wir zum Beispiel die sorbische Domowina als Dachverband. Wir unterstützen die Stiftung für das sorbische Volk und damit auch viele Bestrebungen, Initiativen und Aktivitäten, die in diesem Rahmen stattfinden. Wir haben – und auch das ist etwas Besonderes – den Rat für sorbische Angelegenheiten hier bei uns in Sachsen. Die Frage, die ich mir dabei aber oft stelle, lautet: Ist das Themengebiet, mit dem sich der Rat für sorbische Angelegenheiten beschäftigt, manchmal vielleicht doch zu begrenzt? Müssen wir auch mal darüber hinaus denken, dass es nicht nur Themen sind, die das Siedlungsgebiet betreffen? Denn Sorbinnen und Sorben leben heutzutage nicht mehr nur im Siedlungsgebiet. Sie leben auch darüber hinaus, sie partizipieren auch an anderen Orten, sie bringen Eindrücke ein und nehmen sie auf. Wir dürfen also ganz allgemein, wenn wir uns auf die Unterstützung der Sorbinnen und Sorben beziehen, nicht immer nur auf das angestammte Siedlungsgebiet schauen, sondern wir müssen auch darüber hinaus schauen. Wir müssen auch in die großen Städte schauen, wo mittlerweile viele Sorbinnen und Sorben leben, die Kinder haben, denen sie ihre Sprache vermitteln wollen. Dabei sind auch Gedanken und Ideen, Sprachkurse online möglich zu machen oder in den Städten über das Siedlungsgebiet hinaus Angebote für Kinder zu schaffen, nicht beiseitezuschieben, sondern es ist auch darüber nachzudenken, ob wir dafür noch weiter und verstärkter arbeiten. Das Fördern und Unterstützen ist der wichtigste Punkt. Wir müssen die Sprache unterstützen und die Kultur fördern. Und wir müssen die Erfahrungen, die Sorbinnen und Sorben in unsere Gesellschaft einbringen, als Bereicherung aufnehmen, als Bereicherung für die Minderheit, aber auch für die Mehrheit. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten! Lassen Sie uns das gemeinsam angehen und lassen Sie uns zeigen, dass Sorbinnen und Sorben ein wichtiger Teil der sächsischen Kultur sind! Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Čagalj Sejdi für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Sabine Friedel.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will gar nicht so viele Worte hinzufügen. Vielleicht zwei oder drei Gedanken zum Thema „Sprache und Kultur“. Wir haben seit dem letzten, dem Fünften Bericht, doch einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, von denen man sagen kann, dass sie gut wirken. Das Servicebüro für die sorbische Sprache in kommunalen Angelegenheiten ist schon erwähnt worden. Das ist tatsächlich eine Frage von Wertschätzung und Sichtbarmachung. Dabei geht es nicht nur um die sorbischen Ortsbezeichnungen und Straßenschilder. Es ist ein großer Unterschied, ob die Einladung zur Jahresversammlung der freiwilligen Feuerwehr nur auf Deutsch oder auf Deutsch und auf Sorbisch den Mitgliedern zugeht. Das ist etwas, bei dem die Kommunen dem Servicebüro sehr viele Rückmeldungen geben, dass ihre Arbeit sehr geschätzt wird. Wir haben zum Zweiten die Geschäftsstelle des Rats für sorbische Angelegenheiten mit dem letzten Haushaltsbeschluss gestärkt. Vielen Dank auch dafür noch einmal. Auch der Zulassungsbonus an unseren sächsischen Hochschulen für Bewerberinnen und Bewerber mit vertieften Kenntnissen der sorbischen Sprache führt immerhin dazu, dass jedes Semester eine zweistellige Zahl davon profitiert. Hinzu kommt der Maßnahmenplan „Sprache“ mit der Kampagne „Sorbisch? Na klar.“ All das zielt – gerade der Maßnahmenplan „Sprache“ – darauf ab, die Sichtbarkeit und die Präsenz zu erhöhen. Dabei geht es nicht nur um Sichtbarkeit und Präsenz der Sorbinnen und Sorben und ihrer Sprache im Siedlungsgebiet, sondern – der Entschließungsantrag ist schon angesprochen worden – wir haben sehr bewusst an manchen Stellen auch den Freistaat Sachsen als Bezugsgebiet genommen. Wenn wir es damit ernst meinen, die Sorben im Freistaat Sachsen zu fördern und zu unterstützen – unser Sorbengesetz stellt die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen und nicht nur im sorbischen Siedlungsgebiet dar –, müssen wir auch sagen: Sorbinnen und Sorben sind in ganz Sachsen zu Hause, sie gehören insgesamt zu diesem Freistaat, und deswegen ist es uns ein Anliegen, sie in ganz Sachsen sichtbar zu machen. Heute stand in der „Sächsischen Zeitung“ eine schöne Initiative aus Bautzen, über die ich mich sehr gefreut habe. Sie nimmt einen zweiten Punkt auf. Die öffentlichen Ortsschilder und Straßennamen sind immer nur das eine. Das Alltagsleben der Menschen besteht aber aus viel mehr. Man geht zum Einzelhandel oder in die Gastronomie. In Bautzen ist auch mit Unterstützung der Kampagne „Sorbisch? Na klar.“ eine Initiative auf den Weg gebracht worden, die die private Wirtschaft dabei unterstützt, zweisprachig zu arbeiten und so sorbische Kultur und sorbische Sprache sichtbar zu machen. Ich hoffe, dass das in Bautzen ein Erfolg wird. Ich habe es heute früh schon gesagt: Digitalisierung und künstliche Intelligenz werden uns dabei eine riesige Hilfe sein. Natürlich geben wir uns immer die Mühe, Anträge und Entschließungsanträge, die wir für Angelegenheiten der Sorben im Landtag einbringen, auch auf Sorbisch vorzulegen und zu übersetzen. Das ist aber nur ein ganz kleiner Teil. Wir haben eine ganze Menge Gesetze und Verordnungen. Wir haben Webseiten des Freistaates. Vom MDRFernsehprogramm habe ich heute früh gesprochen. In den letzten Jahren haben wir immer gesagt, es wäre schön, die Zweisprachigkeit überall zu leben. Aber es war nicht zu leisten. Die Digitalisierung und die künstliche Intelligenz werden uns das ermöglichen. Dann gibt es keine Ausrede mehr, sondern dann wird es möglich sein, innerhalb von wenigen Jahren das MDR-Programm durchzusynchronisieren und auf Sorbisch verfügbar zu machen. Das ist ein riesiger Unterschied für jeden, der die Sprache lernt und auch anwendet. Sie haben es vielleicht vor ein paar Wochen mitbekommen. Nach der IGLU-Untersuchung sind die Deutschleistungen der Schülerinnen und Schüler gesunken. Darüber gab es natürlich große Aufregung. Die Englischleistungen sind dagegen während der Corona-Zeit gestiegen. Warum? Nicht wegen der Schule, sondern weil viele Kinder und Jugendliche gerade in der Corona-Zeit Streamingdienste und digitale Medien konsumiert haben. Das passiert alles auf Englisch und das zeigt: Wenn Sprache im Alltag präsent ist, ist es viel einfacher, sie zu lernen und aufrechtzuerhalten. Ich will das Stichwort „Bildung und Schule“ ganz kurz ansprechen. Über die Lehrkräfte haben wir schon gesprochen, auch über das Witaj-Konzept und über 2plus; vielen Dank dafür. Die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen muss sehr viel schneller gehen. Ich glaube, wir müssen im Kultusbereich auch einmal überlegen, ob wir im Bildungsbereich Förderung im Sinne von positiver Diskriminierung machen. Sagen wir, dass wir im sorbischen Siedlungsgebiet Dinge ermöglichen und Wege frei machen, bei denen wir woanders vielleicht strenger sind? Das betrifft zum Beispiel die Klassenbildung und die Frage, ob wir eine zweite 1. Klasse bilden oder ob Kinder lange Wege auf sich nehmen müssen, damit diese zweite Klasse eingespart wird. Das betrifft die Frage des Seiteneinstiegs und von Karrieremöglichkeiten von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern. Uns fehlen Schulleiter. Wenn es zwar die Personen mit der formal notwendigen Qualifikation nicht gibt, aber geeignetes Personal zur Verfügung steht, kann man dann nicht einen Weg finden, eine Stelle zumindest vorübergehend zu besetzen? Solche Flexibilitäten müssen in Zukunft möglich sein, wenn wir es schaffen wollen, im nächsten Bericht über noch mehr positive Beispiele zu berichten. Wir haben zu diesem Bericht eine sehr interessante Anhörung gehabt. Ich will mich stellvertretend bei den Mitgliedern des Rates für sorbische Angelegenheiten bedanken, die sowohl bei dieser Anhörung als auch individuell immer mit Rat und Tat zur Verfügung standen. Wir hoffen, dass der nächste Bericht – dazu haben wir im Entschließungsantrag auch ein paar Punkte mitgegeben – noch stärker lokale Akteure in die Berichterstattung einbindet, dass wir uns gemeinsame Ziele setzen und dann von Bericht zu Bericht eine kleine Evaluation dessen machen, was schon gelungen ist, was wir schon geschafft haben und wo wir noch besser werden müssen. So weit für diesen Moment. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann spricht für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Barbara Klepsch.
Barbara Klepsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Stolz auf das sorbische Volk, seine Sprache, seine Kultur und seine Überlieferung sind ein fester Bestandteil Sachsens und Deutschlands. Dies zu erhalten und fortzuentwickeln ist unsere gemeinsame Aufgabe. Um selbstkritisch auf das Erreichte zu schauen, wird dem Hohen Haus in jeder Legislaturperiode ein Bericht über die Lage des sorbischen Volkes vorgelegt. Wir haben es bereits gehört, nunmehr zum sechsten Mal. Der vorliegende Bericht wurde erarbeitet von Mai bis Dezember 2021 unter Federführung meines Hauses gemeinsam mit den Partnern; auch darauf sind meine Vorredner bereits eingegangen. Ich möchte an dieser Stelle nicht auf Formalien der Einreichung oder auf die Anhörung eingehen, sondern auf zwei, drei inhaltliche Schwerpunkte. Einer dieser Schwerpunkte ist es, zum Gebrauch der sorbischen Sprache zu ermutigen und sie zu beleben. Dazu gibt es einen zweiten Maßnahmenplan, nachzulesen in Kapitel 1.4 dieses Berichts. Eine dieser Maßnahmen ist unsere Imagekampagne „Sorbisch? Na klar!“. Ziel der Kampagne ist es, den Mehrwert der sorbischen und deutschen Zweisprachigkeit hervorzuheben und zur Zweisprachigkeit im sorbischen Siedlungsgebiet zu ermutigen. Die Imagekampagne läuft bereits im vierten Jahr sehr erfolgreich. Herzstück ist ein Online-Magazin mit sehr spannenden Interviews und Hintergrundberichten zur sorbischen Sprache; Sie alle haben es bestimmt schon gesehen bzw. gelesen. Auf Social Media ist „Sorbisch? Na klar!“ inzwischen das stärkste Portal zu sorbischen Themen. Mit 2 200 Followern sind wir dort auf einem guten Weg. Die Umsetzung der Kampagne begleitet ein fachlicher Beirat. Wir haben uns erst am Montag dieser Woche in Bautzen getroffen. All dies ist möglich, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, weil Sie auch im Doppelhaushalt 2023/2024 Mittel für die Kampagne zur Verfügung gestellt haben. Dafür danke ich an dieser Stelle und richte natürlich gleich die Bitte an Sie, das im nächsten Doppelhaushalt wieder zu tun. (Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU) Zwei weitere Schwerpunkte dieses Berichtes sind die Beachtung der Interessen des sorbischen Volkes im Zuge des Strukturwandels in der Lausitz und der Einsatz der Mittel des Bundes zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur; hier im Kapitel 9.2 gern nachzulesen. Hierzu sind für das Jahr 2023 folgende aktuelle Entwicklungen zu berichten: Die Stiftung für das sorbische Volk hat im Jahr 2022 das Förderprogramm „Sorbische Sprache und Kultur im Strukturwandel“ beschlossen. Über dieses Förderprogramm stehen bis zum Jahr 2038 jährlich 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Projekte sind in vier inhaltlichen Handlungsfeldern möglich. Ich werde sie ganz kurz erwähnen: Das sind Erhalt und die Fortentwicklung sowie die Revitalisierung der sorbischen Sprache. Das sind Medienproduktion und Sprachtechnologie. Das ist die sorbische Sprache und Kultur als Faktor regionaler Identität für den Zusammenhalt. Und das ist die touristische und wirtschaftliche Inwertsetzung des sorbischen Kulturerbes. Dazu gibt es bereits sehr spannende Projekte. Auf diese einzugehen, würde jetzt meinen Rahmen sprengen. Als sogenannte Landesmaßnahme mit dem stärksten Bezug zur sorbischen Sprache und Kultur wird seit dem Jahr 2020 durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, dem Landkreis Bautzen und der Stiftung für das sorbische Volk das Projekt – Sie kennen es alle – „Sorbisches Wissensforum am Lauenareal“ vorbereitet. Hier sollen das Sorbische Institut mit der Zentralbibliothek, das Kulturarchiv und das Sorbische Museum letztlich Platz finden. Projektträger ist die Stiftung für das sorbische Volk. Das ist eine große Aufgabe und eine sehr große Herausforderung. Ich bin unglaublich dankbar dafür, dass das so gut läuft. Es sind immerhin 44,5 Millionen Euro, die letztlich hier gehandelt und verbaut werden müssen. Es ist eine wirklich große Aufgabe, die die Stiftung auf dem Tisch liegen hat. Eine der wichtigsten Aufgaben in meinem Haus sind die Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk. Der Abg. Marko Schiemann ist bereits darauf eingegangen. Zum vierten Abkommen ist ausführlich im Bericht zu lesen, und das fünfte Abkommen wird gerade vorbereitet. Sie können sicher sein, dass wir uns mit ganzer Kraft gemeinsam mit Brandenburg und dem Bund dafür einsetzen. Außerdem haben wir im Doppelhaushalt 2023/2024 die Ausstattung der Geschäftsstelle des Rates für sorbische Angelegenheiten verbessert und somit – das war uns allen ein großes Anliegen – auch das Gremium gestärkt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung sieht die Unterstützung und die Förderung des sorbischen Volkes als ihre Pflicht an. Aber es ist für uns nicht nur eine Pflicht, sondern es ist uns gleichzeitig eine Herzensangelegenheit. Wir wollen die kulturelle und sprachliche Tradition im Freistaat Sachsen erhalten. Sie ist für uns ein so großer Schatz, ein unbezahlbarer Schatz, und wir werden alles dafür tun. Wutrobny dźak. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Barbara Klepsch. Meine Damen und Herren! Nach dieser Aussprache kommen wir nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/14810. Wer dieser Drucksache die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Dann ist das somit einstimmig beschlossen, meine Damen und Herren. Wir haben noch einen Entschließungsantrag vorliegen. Es ist der Entschließungsantrag in der Drucksache 7/14875. Für die Koalition spricht Herr Kollege Schiemann, bitte schön.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wažena prezidentka! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordneten! Ich möchte den Entschließungsantrag im Namen der Koalition einbringen, bitte aber die anderen Koalitionsfraktionen um Verständnis, dass ich noch zusätzlich einen Punkt anspreche, der mir sehr am Herzen liegt. Wir haben darüber im Rat für sorbische Angelegenheiten diskutiert. Der Rat für sorbische Angelegenheiten hat uns gebeten, genauso wie der Vorsitzende der Domowina, dass wir uns noch einmal Gedanken über einen Entschließungsantrag machen sollten. Ich glaube, dass mit den Punkten, die wir jetzt aufgegriffen haben, ein Teil der großen Anliegen aufgegriffen worden ist. Ich möchte noch auf einen Aspekt ganz besonders hinweisen. Frau Staatsministerin hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig das Thema Sorbisches Wissensforum am Lauenareal in Bautzen/Budyšin ist. Das ist eine Maßnahme, die die Staatsregierung im Rahmen des Strukturwandels als eine Priorität festgelegt hat. Dort ist es unser Anliegen, dieses Thema mit dem Entschließungsantrag entsprechend zu begleiten. Ich möchte Sie auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, haben bei der Verabschiedung des Haushalts entschieden, dass die in der einzigen und größten Bibliothek außerhalb Deutschlands, der Hórnik-Bibliothek in der schönen Stadt Prag, damals beim Hochwasser beschädigten Bücher restauriert werden. Es ist sehr wichtig, dass wir diesen Brückenschluss zu unseren tschechischen Nachbarn haben, bei dem sich überwiegend tschechische Bürgerinnen und Bürger dafür einsetzen, dass diese sorbische Bibliothek, die dort existiert, saniert worden ist. Wir haben unseren finanziellen Beitrag dafür geleistet. Ich möchte Ihnen ganz herzlich für die Aussprache danken. Die weiteren Themen und Schwerpunktsetzungen haben wir so ausgewählt, dass wir den Schwerpunkt auf den Erhalt von Sprache und Kultur gelegt haben. Wir sehen natürlich auch die Motivation dabei, dass die Staatsregierung in ihren Publikationen nicht nachlassen soll, diese zu übersetzen. Jetzt kommt ein Punkt, den ich noch loswerden möchte. Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Hätte das sorbische Volk in der Vergangenheit nicht so starke Frauen gehabt, dann hätte dieses Volk nicht überleben können. Die Sorben haben auch heute starke Frauen. Sie brauchen nicht unbedingt Belehrungen für Veränderungen von anderen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir haben starke Frauen, die wissen, wo es langgeht. Sie sagen uns Männern manchmal, in welche Richtung wir gehen sollen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Herr Gebhardt, Sie können das leider nicht nachholen. Sie sind schon vergeben. (Heiterkeit bei der CDU) Ich kann Ihnen nur Folgendes sagen: Wir haben starke Frauen. Das ist gut so. Ich bitte Sie um Unterstützung. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit, Herr Schiemann, ist zu Ende.
Marko Schiemann CDU
Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Entschließungsantrags. Frau Präsidentin! Wutrobny dźak, knjeni prezidentka! (Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Barbara Klepsch) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schiemann mit der Einbringung des Entschließungsantrags. An Mikrofon 1, bitte schön, Antonia Mertsching.
Antonia Mertsching Die Linke
Ich würde das gern kurz richtigstellen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Mertsching, eine Kurzintervention bei der Einbringung gibt es nicht.
Antonia Mertsching Die Linke
Ach so, das geht nicht. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sie können jetzt einen Redebeitrag zum Entschließungsantrag vortragen, bitte schön.
Antonia Mertsching Die Linke
Gut, dann ganz kurz. Ich habe, als ich die drei Punkte aufgezählt habe, den Beitrag der Sachverständigen Jadwiga Maling, die selbst Sorbin ist, wiedergegeben und damit auch die Selbstreflektion aus der sorbischen Bevölkerung heraus. Ich würde mir von außen nicht anmaßen, dazu eine Bewertung zu treffen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Möchte noch jemand zum Entschließungsantrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Somit würde ich jetzt darüber abstimmen lassen. Bitte, noch ein Redebeitrag.
Doreen Schwietzer AfD
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Damen und Herren! Werte Koalition! Ich möchte noch ein paar Worte zum Entschließungsantrag sagen. Die ersten eineinhalb Seiten sind wieder einmal typisches Koalitionsgeschwafel. (Zurufe aus der CDU: Oh!) Herr Schiemann, leider muss ich das sagen. Er ist voller Offensichtlichkeiten und Redundanzen. Sie wiederholen darin im Wesentlichen, was bereits im Bericht steht oder in einer Anhörung schon gesagt wurde. Kommen wir zu den eigentlichen Forderungen unter Punkt II. An sich ist das, was Sie fordern, alles schön und gut, aber auch weitgehend schwammig und nichtssagend. Zum Beispiel ist das beim Unterpunkt 2c so: Die Staatsregierung soll die Angebote zum Erwerb der sorbischen Sprache in Schulen und vorschulischen Einrichtungen sichern. – Ist das wirklich alles, was Ihnen dazu einfällt? Sie geben keinen Hinweis, wie das konkret geschehen soll oder welche Mittel angewandt werden sollen. Da hätten Sie genauso gut Folgendes beantragen können: Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alles besser wird. – Ihr Antrag ist einfach nur Populismus für die sorbische Region. Man könnte denken, er sei für den beginnenden Wahlkampf entstanden. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) – Das ist so. Wir werden uns daher bei der Abstimmung enthalten. Wir sind der Meinung, dass das Sorbische gefördert werden sollte, aber nicht so. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Somit lasse ich über den Entschließungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Danke. Die Gegenstimmen, bitte? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen; dennoch ist dem Entschließungsantrag mit Mehrheit zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Haushalts- und Drucksache 7/8537, Unterrichtung durch das Drucksache 7/14823, des Haushalts- und Es gibt keine Aussprache. Wünscht dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Schubert, das Wort? – Das ist auch nicht der Fall. Wünscht ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das kann ich auch nicht erkennen. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/14823 ab. Ich bitte bei Tagesordnungspunkt – Jahresbericht Drucksache 7/10215, Unterrichtung Drucksache 7/14824, des Haushalts- und – Jahresbericht Drucksache 7/11263, Unterrichtung Drucksache 7/14825, des Haushalts- und Das Präsidium hat für den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, jede Fraktion sowie für die Staatsregierung eine Redezeit von 10 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde sieht wie folgt aus: der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, danach CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Wünscht vor der Aussprache der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Dietrich, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit bitte ich jetzt Herrn Michel, das Wort zu ergreifen. Jens Michel, Präsident des Sächsischen Rechnungshofs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie jedes Jahr bei diesem Tagesordnungspunkt möchte ich Sie zu einem Blick zurück einladen, um dann die Brücken ins Heute und Morgen zu schlagen. Der vorliegende Jahresbericht befasst sich mit der Haushaltsrechnung des Jahres 2020 und empfiehlt letztendlich die Entlastung der Regierung. Lassen Sie uns aber vorher gedanklich noch einmal in das Jahr 2020 zurückspringen. Die Regierung stand an ihrem Beginn, und der Ausbruch der Coronapandemie stellte die öffentlichen Haushalte unbestritten vor große Herausforderungen. Finanzpolitisch war das Jahr 2020 somit wieder einmal ein besonderes Jahr. Der Pfad des Schuldenabbaus Vermögensrechnung 2020 Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Hierzu liegt auch eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen vor. Dennoch ist der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf 2022 – Band I durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses 2022 – Band II durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses musste verlassen werden, hin zur Aufnahme von Notlagenkrediten. Die Staatsausgaben lagen im Jahr 2020 zum ersten Mal über dem Schwellenwert von 21 Milliarden Euro. Die Deckung war nur dank einer kreditfinanzierten Entnahme aus dem neu geschaffenen Corona-Bewältigungsfonds Sachsen von über einer Milliarde Euro möglich. Der Rechnungshof beobachtet in der Rückschau mit Sorge eine zunehmende Neigung in der Staatsverwaltung, über- und außerplanmäßige Ausgaben zu tätigen. Wie Sie im Beitrag 1 nachlesen können, hat das Finanzministerium im Haushaltsjahr 2020 über- und außerplanmäßige Ausgaben im Umfang von 1,27 Milliarden Euro bewilligt. Das sind etwa 5 % des gesamten Haushaltsvolumens. Darauf möchte ich Sie aufmerksam machen und ein kritisches Hinterfragen der manchmal schon abenteuerlich klingenden Begründungen anregen. Einen weiteren Sachverhalt mit Aufmerksamkeitsbedarf stellt Beitrag 25 dar. Rund 16 % des sächsischen Haushalts sind in Sondervermögen ausgelagert. Das sind 3,3 Milliarden Euro neben dem Kernhaushalt. Der Rechnungshof fordert daher zu einer strengen rechtlichen Überprüfung aller bestehenden Sondervermögen auf. Sollten die Voraussetzungen zur Weiterführung nicht vorliegen, sind die Sondervermögen aufzulösen und die Mittel im Kernhaushalt zu veranschlagen. Strategien fehlen aus Sicht des Rechnungshofs im Personalbereich. Siehe dazu Beitrag 26. Hierbei mahnen wir seit Jahren an, in langfristigen Kategorien zu denken und dabei den gesamten Personalkörper im Blick zu behalten. Die aufgrund des Stellenplans eingegangenen personalwirtschaftlichen Verpflichtungen je Stelle sind über viele Jahrzehnte zu finanzieren. Das sind dann die Brücken ins morgen. Der Stellenaufwuchs, der mit dem aktuellen Doppelhaushalt weiter zugenommen hat, schränkt den Handlungsspielraum des Freistaates Sachsen über Generationen hinweg weiter ein. Für jede neu geschaffene und besetzte Stelle werden Personalausgaben bis zu 40 Jahre vorgebunden, und zwar zuzüglich Beihilfe und sich daran anschließender Pensionszahlungen. APL und ÜPL, außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben, Personalaufwuchs – all das sind Dauerthemen, die ich Ihnen nicht ersparen kann. Selbstverständlich werden wir die Anregungen aus dem letzten HFA aufgreifen und versuchen, unsere Prüfziffern zukünftig bei den grundsätzlichen Haushaltsführungsbeiträgen etwas weniger komplex zu gestalten. Da nehmen wir den Rat aus der letzten Sitzung des HFA gern an. Meine Damen und Herren! Jeder einzelne Beitrag des vorliegenden Jahresberichts hätte eine Behandlung hier im Hohen Hause verdient. Gestatten Sie mir aus der Aktualität heraus, dass ich nachfolgend eher einige grundsätzliche Ausführungen bevorzuge. Sie werden keinen unabhängigen Rechnungshof dieser Welt finden, der Staatsschulden für erstrebenswert hält. Das große Kollegium des Sächsischen Rechnungshofs hält die Frist von acht Jahren für die Tilgung der Coronaschulden für ausreichend und sagt dies auch laut. Unter anderem stützen wir uns dabei auf § 97 Abs. 2 Nr. 4 Sächsische Haushaltsordnung, in dem festgelegt wird: „Im Jahresbericht ist insbesondere mitzuteilen, welche Maßnahmen für die Zukunft empfohlen werden.“ Sie werden aber an dieser Stelle die eine oder andere Stimme hören können, die sagt, der Rechnungshof mache Politik. Die Vorwürfe gegen den Rechnungshof sind vielfältig: Wieso prüft der Rechnungshof nicht Vorgang XY, sondern Vorgang A? – Es ist der falsche Zeitpunkt der Prüfung oder der falsche Zeitpunkt der Veröffentlichung. – Es ist sowieso falsch, dass der Rechnungshof öffentlich informiert. – Solche heiklen Themen prüft man nicht. – Das ist gesellschaftlicher Sprengstoff. Uns erreichen alle Facetten des Meinungsspektrums. Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen versichern: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sächsischen Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter prüfen gemäß unabhängigem Prüfplan, und sie veröffentlichen unabhängig von politischen Erwägungen nach festen Terminen. Es ist absoluter Anspruch, einen vollständigen Sachverhalt bzw. eine grundlegende Datenbasis zu erlangen und daraus abgeleitet eine erste Wertung vorzunehmen. Genau diesen Anspruch haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Finanzkontrollen. Die finale Bewertung und die Voten zu den einzelnen Beiträgen sind unstreitig die Sache der Parlamente mit all den daraus entspringenden Verantwortungen. Der HFA schlägt dieses Jahr 22 Mal Kenntnisnahme, 17 Mal zustimmende Kenntnisnahme und bei der Nr. 16, 27 und 34 Beitritt vor. Die Umsetzung dieser Voten bzw. der gezogenen Lehren daraus ist dann wieder Angelegenheit der Exekutive. So funktioniert unsere Gewaltenteilung. Die Legislative kontrolliert. Wie es zum Beispiel bei den Staatlichen Kunstsammlungen weitergeht, fällt eindeutig in Ihre Verantwortung. Der Rechnungshof wird höchstens zeitlich versetzt eine sogenannte Nachschau durchführen. Meine Damen und Herren! Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Es regelt die Verwendung der von den Bürgern gezahlten Steuern. Damit der Sächsische Landtag seine Rolle bei der Überwachung der Regierung und der ordnungsgemäßen Umsetzung des Haushaltsrechts effektiv ausüben kann, benötigt er Informationen. Diese Informationen werden vom Sächsischen Rechnungshof bereitgestellt, einer unabhängigen Behörde, die in der Verfassung verankert und für die Prüfung der Staatsfinanzen zuständig ist. Die Aufgabe des Rechnungshofs ist nichts Geringeres als die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsen. Dies umfasst nicht nur die Prüfung von Zahlen und Fakten, sondern auch die gründliche Analyse von Organisationsstrukturen und Verfahren mit direktem finanziellen Bezug. Dieser umfassende Ansatz trägt dazu bei, die finanzielle Integrität und Verantwortlichkeit des Staates zu sichern, und das auch im Interesse jedes Bürgers. Obwohl die Erkenntnisse des Rechnungshofs gelegentlich politisch Verantwortliche herausfordern mögen, ist die unabhängige Kontrolle der Staatsfinanzen von entscheidender Bedeutung für die Demokratie. Der Sächsische Rechnungshof liefert den Abgeordneten die notwendigen Fakten, um über die Entlastung der Staatsregierung zu entscheiden. Auf diese Weise trägt der Rechnungshof dazu bei, die Gewaltenteilung zwischen dem Landtag und der Regierung funktionsfähig zu halten. Daher mahne ich an dieser Stelle an, basierend auf bestehenden Gedankenspielen bei manchen in der Exekutive zu Änderungen des § 44 Sächsische Haushaltsordnung, dass jeder Versuch, die Prüfungsbefugnisse des Rechnungshofs einzuschränken, die demokratische Kontrolle gefährdet. In diesem Sinne danke ich für Ihr Interesse an der Arbeit des Sächsischen Rechnungshofs. Ich danke den Mitgliedern des HFA und den Mitarbeitern des SMF für die kollegiale Unterstützung und den kollegialen Austausch in den Sitzungen und erlaube mir abschließend noch eine aktuelle Information an das Hohe Haus. Die Vorlage des Sonderberichts der Prüfung der Umsetzung der Richtlinie für integrative Maßnahmen ist, Stand heute, für den 6. bzw. 7. Dezember vorgesehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung sowie vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir kommen jetzt zur Aussprache. Es beginnt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Mikwauschk.
Aloysius Mikwauschk CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Gegenstand der Befassung ist der Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofs 2022. In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Staatsregierung hinsichtlich der Haushalts- und Vermögensrechnung 2020 von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen Feststellungen zu den früheren Haushaltsjahren. Die Wirksamkeit des Rechnungshofs zeigt sich insbesondere in der Umsetzung seiner Empfehlungen. Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag als unabhängige Prüfungsinstitution im Sinne einer ordnungsgemäßen Verwendung der vom Parlament bereitgestellten Haushaltsmittel durch die Staatsregierung und die Kommunen. Landtag und Landesregierung erhalten umfangreiche und wertvolle Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung verbessert werden kann. Der Sächsische Rechnungshof – dies wurde beim vorliegenden Jahresbericht 2022 wiederum deutlich – ist ein kritischer und objektiver Begleiter der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung. Am 5. Juli 2022 wurde vom Präsidenten des Sächsischen Landtags der Jahresbericht, Band 1, an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Den Mitgliedern war dies wiederum bei ihren Bemühungen um einen soliden Landeshaushalt und eine sachgerechte Mittelverwendung eine wertvolle Unterstützung. Der Bericht wurde zunächst unter Hinzuziehung der betroffenen Ressorts fraktionsintern beraten. Von Juni bis Oktober 2023 erfolgte eine intensive Behandlung im HFA. Insgesamt 42 ausgewählte Einzelberichte aus Band 1 und Band 2 wurden detailliert behandelt. Insbesondere betraf das die vorliegende Betrachtung des Rechnungshofs zum Personalhaushalt – ich zitiere –: „Der massive Stellenaufwuchs verschärft zudem die Konkurrenz der Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt um die immer weniger werdenden Fachkräfte und wird so auch zum Problem von Kommunen und Unternehmen.“ Dies wurde in der CDU-Fraktion, insbesondere unter Beachtung der Verfügbarkeit finanzieller Mittel, ausgiebig beraten. Die Erwirtschaftung von nachhaltigen finanziellen Handlungsspielräumen liegt dabei in unserem eigenen Interesse. Im Geist kritischer Partnerschaft wollen wir den Aufbau und die Entwicklung unseres Freistaates mit einer sachgerechten und verlässlichen Finanzpolitik weiter voranbringen. Für die Koalitionsfraktionen sei es im vorliegenden Prüfbericht 2022 nicht immer einfach gewesen, für eine Prüfziffer ein einheitliches Votum festzulegen. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Mikwauschk?
Aloysius Mikwauschk CDU
Herr Barth kann dann selbst zu Wort kommen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Okay.
Aloysius Mikwauschk CDU
Dies sei insbesondere dann der Fall gewesen, wenn unterschiedliche Prüfaspekte in einer Prüfziffer zusammengeführt wurden, welche unterschiedliche Betrachtungsweisen zuließen. Eine Anregung dazu – sehr geehrter Herr Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, Sie hatten das selbst bereits angesprochen –: ob es künftig möglich wäre, verstärkt gleiche Sachverhalte in einer Prüfziffer abzuhandeln, und wo dies nicht der Fall sein kann, eine etwas kleinteiligere Prüffolge vorzunehmen. Dies würde es uns erleichtern, bei einer Prüfziffer zu einem einheitlichen Votum zu gelangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte gestatten Sie mir als durch den Haushalts- und Finanzausschuss beauftragten Prüfer, einige wenige Anmerkungen zur vorliegenden Beschlussempfehlung des HFA zur Haushaltsrechnung des Sächsischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2021 zu machen, da beide Sachverhalte im mittelbaren Zusammenhang stehen. Am 5. September 2023 habe ich die Prüfung in Leipzig in den Räumlichkeiten des Sächsischen Rechnungshofs durchgeführt. Die Belege waren ordnungsgemäß strukturiert und wurden umfassend vorgelegt. Die von mir vorab gestellten Fragen sind nachvollziehbar aufbereitet und zur Zufriedenheit beantwortet worden. Die Geschäftsvorgänge waren inhaltlich und rechnerisch im Vergleich von Einzelsummen und Zentralrechnung schlüssig. Der Einzelplan 11 wurde mit einer Ausgabenunterschreitung von 2 706 729,21 Euro abgeschlossen. Insgesamt hat der Rechnungshof im Berichtsjahr seinen Haushalt im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Zahlen aus meiner Sicht ordnungsgemäß bewirtschaftet. Meine Prüfung ergab keine festzustellenden Beanstandungen. Damit kann eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Sächsischen Rechnungshof und seine Rechnungsprüfungsämter für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt werden. Daher empfehle ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2021 nach § 101 Sächsische Haushaltsordnung die Entlastung auf der Grundlage der Drucksache 7/13750 zu erteilen. Dieser Empfehlung folgte der Haushalts- und Finanzausschuss bereits einstimmig. Dem Sächsischen Rechnungshof danke ich – hier stellvertretend seinem Präsidenten Jens Michel – nicht nur für seine Prüfungs- und Beratungstätigkeit, sondern ausdrücklich auch für die Zusammenarbeit im Rahmen meiner durchgeführten Rechnungsprüfung. Sehr geehrter Herr Präsident Michel, bleiben Sie mit Ihren Mitarbeitern weiterhin eine Stütze des Haushalts- und Finanzausschusses bei den Bemühungen um einen soliden Haushalt und eine sachgerechte Mittelverwendung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie ebenso um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage im Tagesordnungspunkt 16 und bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion spricht Herr Abg. Barth.
André Barth AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jedes Jahr, wieder kurz vor dessen Ende, diskutieren wir über den jeweiligen Rechnungshofbericht. Das Neue ist, dass sich der Rechnungshofbericht mittlerweile in zwei Teile teilt und wir als Haushalts- und Finanzausschuss die Gelegenheit haben, ausführlich im sächsischen Haushaltsausschuss darüber zu debattieren. Was mir dabei in den vielen Jahren, in denen ich dieses Verfahren begleiten darf, auffällt, ist, dass seitens der regierenden CDU-Fraktion die Anzahl der lediglichen Kenntnisnahmen von Jahr zu Jahr steigt und der Umfang der dazu abgegebenen Protokollerklärungen, um die Kenntnisnahme nicht ganz so hart aussehen zu lassen, immer umfänglicher wird – so nach dem Motto: Wasch mich, aber mach mich bitte nicht nass. Das ist ein grundsätzliches Prinzip, das für die gesamte Haushaltsführung unter dieser Regierung deutlich zutage tritt. Es gibt ja Haushaltspolitiker, die zum Beispiel die Ziffer 26, zu der ich dann noch ausführlich sprechen werde, seit vielen Jahren gemeinsam mit mir sehr deutlich kritisieren. Die Haushaltspolitiker der CDU stellen also fest: Die Personal- und die Stellenpolitik im Freistaat Sachsen braucht dringend ein Umdenken. Das führt auch Ihr Redner aus, kommt aber dann zu dem Ergebnis – ich wollte fragen: Wie haben Sie sich denn zu diesem Punkt verhalten, über den Sie so lange diskutiert haben? Was war es? –: Kenntnisnahme mit Protokollerklärung. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Das zeigt doch, wie Sie mit den umfangreichen Ausarbeitungen des Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs umgehen. Diesbezüglich kommt keine zustimmende Kenntnisnahme, ein Beitritt sehr selten. Wir haben ja die Zahlen gehört. Ich nenne das Prinzip noch einmal: Wasch mich, aber mach mich nicht nass. Jetzt könnte man über sehr viele Sachen diskutieren. Man könnte zum Beispiel zu Band I, Randziffer 6 ausführen: Ein modernes Bild einer Onlinewache bei der sächsischen Polizei entpuppt sich als bloßer elektronischer Briefkasten. Alle eingehenden Informationen werden anschließend händisch geprüft. Oder man könnte auch in Band II hineinschauen: Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen durch die Staatlichen Kunstsammlungen. Das ist ja die Randziffer, die in der Presse wirklich mal einen deutlichen Aufschlag erzielt hat, bei dem im Prinzip durch ein zinsloses Darlehen einer privaten Kunststiftung eine Zwischenfinanzierung vorgenommen worden ist und die ganz klar gegen das Verbot einer Kreditaufnahme in unserer Sächsischen Verfassung steht. Man kann dann konkret die Frage stellen – denn wir sind ein paar Jahre weiter –: Hat sich die Staatsregierung, haben Sie als CDU-Abgeordnete sich in irgendeiner Art und Weise mit diesen Verfahren auseinandergesetzt? Können Sie solche Unbillen der sächsischen Haushaltsführung in nachgeordneten Behörden verhindern? Können Sie die Staatlichen Kunstsammlungen einhegen? Haben Sie diesbezüglich irgendwas unternommen? Wie war Ihr Abstimmungsverhalten? – Kenntnisnahme mit Protokollerklärung. Wasch mich, aber mach mich nicht nass. So, meine Damen und Herren: Was war der umfassendste Punkt in dem Rechnungsprüfungsbericht? Es war die Randziffer 26 im Band II – der Personalhaushalt. Ich zitiere: „Der derzeit beschrittene Weg zu immer mehr Stellen für immer weniger Sachsen bei gleichzeitig fehlender Personalstrategie führt in ein finanzielles Fiasko, vor allem für künftige Generationen.“ Dieses Zitat stammt aus dem Jahresbericht 2022 Band II, Seite 90. Er sieht mit großer Sorge „den sprunghaften Stellenaufwuchs von mehreren Tausend Stellen pro Doppelhaushalt“. 2019/2020 waren es 2 500 neue Stellen, 2020/2021 – um in die Gegenwart voranzuschreiten – 2 200 Stellen und im derzeitigen Doppelhaushalt noch einmal zusätzlich 2 300 Stellen. Damit droht der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben dauerhaft – natürlich zusätzlich Generationenfonds will ich dazusagen – die 40-%-Marke zu übersteigen. Demgegenüber sank aber die Investitionsquote 2021 auf den historischen Tiefstand von 14 %, Seite 79 des Rechnungshofberichtes. Im aktuellen Doppelhaushalt können wir trotz der vielen zusätzlichen Stellen und eines tiefen Griffs in die bestehenden Rücklagen alles kaum noch finanzieren. In den Finanzjahren 2025 und 2026 sind bereits wieder globale Minderausgaben von 940 und 600 Millionen Euro geplant, die nichts anderes als verdeckte Defizite sind. Wenn die Landtagsmehrheit hier in diesem Hause dem Stellenzuwachs nicht umgehend einen Riegel vorschiebt, eine Aufgabenkritik einfordert, wie Rechnungshof und unsere Fraktion seit vielen Jahren fordern oder eine Stellenobergrenze festlegt, werden die Personalausgaben in Zukunft zulasten der Investitionen des Freistaates Sachsen gehen. Das haben wir mit diesem Gleichstellungsgesetz im öffentlichen Dienst auch wieder gesehen. Aktuell sind keine neuen Stellen drin; es gibt aber einen Stellenbedarf. Oder wir schaffen jetzt keine neuen Stellen, aber die vorhandenen Mitarbeiter müssen neue Aufgaben übernehmen, und am Ende haben wir dann doch wieder neue Stellen. (Aloysius Mikwauschk, CDU, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Barth?
André Barth AfD
Selbstverständlich. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Mikwauschk, bitte.
Aloysius Mikwauschk CDU
Herr Barth, ich möchte gerne zurückkommen auf Ihre Ausführungen zum Personalhaushalt, zum Bedarf. Geben Sie mir recht, dass ich darauf hingewiesen habe, dass der Rechnungshof einzelne Sachverhalte nicht miteinander vermengen sollte? Das böte uns als Fraktion die Möglichkeit, das Votum etwas konkreter zu fassen.
André Barth AfD
Darin gebe ich Ihnen grundsätzlich recht, aber dass wir einen zu hohen Stellenaufwuchs im Personalhaushalt haben, müssen wir nicht in unterschiedliche Ziffern trennen. Das ist überall sichtbar, auch strukturell in der Gesamtbetrachtung des Personalhaushalts. Die Gesamtbetrachtung ist eine Ziffer. Es ist die Gesamtanzahl aller Stellen. Ob wir das in einzelne Stellen trennen, in Stellen A, Stellen B, Stellen C und Stellen D, macht das Problem nicht anders, es macht es nur kleiner. Wir als Abgeordnete sollen doch von oben auf alles draufsehen. – Ich habe jetzt die Frage beantwortet und würde in meiner Redezeit fortfahren. Der Rechnungshof kritisiert neben der Personalpolitik auch die Sofortmaßnahmen der Regierung nach der Regierungsneubildung im Jahr 2019. Dazu gehörten die aufbauorganisatorischen Änderungen, die zur Errichtung des Regionalentwicklungsministeriums und zur Angliederung des Staatsministeriums für Kultur und Tourismus an das Wissenschaftsministerium führten. Sie hätten nicht ohne sofortige Änderung des Verwaltungsorganisationsrechts durchgeführt werden dürfen. Die Änderung dieses Gesetzes trat aber erst Ende 2020 in Kraft. Nach Ansicht des Rechnungshofs hätte der Landtag auch über die damit verbundene Umsetzung von Haushaltsmitteln und Stellen im Rahmen eines Nachtragshaushaltes entscheiden müssen. Das Gleiche stellte der Rechnungshof bei der Prüfung des Sofortprogramms Start 2020 fest, das im Februar 2020 von der neu gebildeten Regierung beschlossen wurde. Die Genehmigung durch das Finanzministerium hat hier das Budgetrecht unseres Landtages verletzt. Ein Nachtragshaushalt hätte zeitgerecht die beabsichtigten Mittel für die politischen Ziele der Staatsregierung aufnehmen und in verfassungskonformer Weise einen Haushaltsbeschluss dem Parlament zuführen können. Da diese Aufgaben aber erst im Laufe des Jahres 2020 angefallen sind, hätten die dafür notwendigen Haushaltsmittel ohne Zeitaufwand in den ohnehin am 09.04.2020 beschlossenen Nachtragshaushalt aufgenommen werden können. Wie wir schon in der vergangenen Legislaturperiode öfter bemängelt haben, verletzt die Regierung hier zum wiederholten Male das verfassungsmäßige Budgetrecht des Parlaments. Ohne einen Nachtragshaushalt aufzustellen, werden weitreichende Änderungen des Haushaltsplanes entweder im Haushalts- und Finanzausschuss oder im Finanzministerium beschlossen. Der Rechnungshof kritisiert schließlich, wir sollen die Regierung auffordern, sich in Zukunft auch an die Verfassung des Freistaates Sachsen zu halten. Lieber Herr Staatsminister des Innern, da Sie auf dieser Seite der einzige Regierungsvertreter sind, schaue ich Sie bei dieser Forderung an. Verfassungsmäßiges Handeln im Haushalts- und Finanzrecht unseres Freistaates Sachsen erbitte ich seitens der Staatsregierung. Zum Schluss bleibt mir noch eine Danksagung an Herrn Jens Michel als Direktor des Sächsischen Rechnungshofs, an alle seine Kolleginnen und Kollegen. Ich habe das Gefühl, ein frischer Wind seitens dieser unabhängigen Behörde erreicht in letzter Zeit unser Haus. Interessantere Zwischenberichte hat es gegeben, zum Beispiel zu dem Thema, wie wir den Lehrermangel bekämpfen. Das ist ein durchaus konstruktiver Vorschlag. Wir sind sehr gespannt auf den uns am 06. oder 07.12.2023 vorliegenden Abschlussbericht in der von Ihnen benannten Sache. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Brünler.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Rechnungshofpräsident! Zunächst möchte ich mich beim Hof für seine Arbeit, seine Berichte und seine Analysen bedanken. Gerade für uns als Opposition sind diese oft ein unverzichtbares Instrument zur Kontrolle der Regierung. Das ist mir wichtig voranzustellen, damit meine weiteren Äußerungen nicht falsch verstanden werden. Normalerweise kommen jetzt immer Punkte, wo man die Auffassungen des Hofes unterstützt. Wie schon im letzten Jahr möchte ich das heute jedoch nicht machen. Dafür ist in einer zweiten Runde mein Kollege Schultze zuständig. Manchmal gibt es Punkte, bei denen wir in Grundsatzfragen eine dezidiert andere Auffassung vertreten als der Rechnungshof. Ich will auch nicht verschweigen, dass in meinen Augen der Rechnungshof in diesen Punkten nicht mehr einfach seinem Auftrag nachkommt, über den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Geldern zu wachen, sondern versucht, politische Botschaften zu platzieren. Das haben Sie, Herr Rechnungshofpräsident, heute bei Ihrer Einbringungsrede wieder gemacht, indem Sie über die Schuldenbremse und zu den strikten Tilgungsfristen gesprochen haben, die in der Verfassung verankert sind und die Sie als angebliche Notwendigkeit dargestellt haben. Das haben Sie gemacht, obwohl das in einer Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss von der überwiegenden Mehrheit der Finanzwissenschaftler bestritten wurde und auch der Hof seine Position letztlich nicht substanziell begründen konnte, sondern als Prinzip hinstellte. Zum wiederholten Male ist es auch die vom Landtag im Landeshaushalt beschlossene Personalpolitik, die der Hof mehr oder weniger direkt als falsch bezeichnet. Das ist die heute schon mehrfach erwähnte Prüfnummer 26. Ich will nicht den Eindruck erwecken, dass die Prüfungen des Rechnungshofs nicht auch real existierende Probleme ansprechen bzw. Schwachstellen aufgedeckt hätten. Gerade die immer wieder vorgebrachte Grundkritik, dass es an einer richtigen Personalstrategie fehlt, teilen wir ausdrücklich; aber die rein kennzahlengestützte Argumentation des Rechnungshofs und der Vorwurf, dass der Demografiepool nicht ganz dem ursprünglichen Vorhaben entsprechend eingesetzt wurde, ist keine Strategie und keine praxistaugliche Handlungsempfehlung. Es bestreitet niemand, dass es im Einzelfall auch beim Personal Einsparpotenzial gibt, aber die immer wieder vorgetragene pauschale Kritik am Stellenzuwachs blendet die Realität im Lande aus. Auch die Kritik, dass durch den Pool dauerhaft Zusatzstellen geschaffen würden, ist nicht korrekt. Auch die Poolstellen waren bereits eingeplant und ausschlaggebend für das Landespersonal; denn Kosten- und Stellenanstieg ist etwas ganz anderes. Der weitaus größte Teil der seit 2016 zusätzlich geschaffenen Stellen erfolgte in den Bereichen Bildung und Polizei. Und auch Sie, Herr Kollege Barth, gehören zu denen, die dieses Gesamtbild systematisch ausblenden oder ignorieren. Das ist nicht nur mit breiter Unterstützung des Parlaments geschehen, sondern wurde unisono auch von denen gefordert, die im Nachgang die steigenden Personalkosten bemängeln. Es gab im Vorfeld der Haushaltsaufstellung sogar ein explizites Sondergutachten des Rechnungshofs, dass die Verbeamtung der Lehrer vor dem Ziel der Gewinnung neuer Lehrer lobte, ganz ungeachtet dessen, welche Haushaltsfolgen das hat. Auch aktuell kann man, wenn man sich die Ausfallzahlen an sächsischen Schulen anschaut, nicht davon reden, dass die Personaldecke zu üppig sei. In den meisten anderen Fällen lässt sich ebenso schwer eine proportionale Personalreduktion zum Einwohnerrücklauf fordern, da die Aufgaben des öffentlichen Dienstes in vielen Bereichen konstant bleiben, auch wenn die Einwohnerzahl sinkt. Es gibt Aufgaben, die erfüllt werden müssen. Zum Teil sind das Aufgaben, die uns vom Bund übergeholfen werden, zum Teil Aufgaben, die wir – also im Wesentlichen die Koalition – selbst beschließen. Dabei kann man sicherlich im Detail über die Zweckmäßigkeit der einzelnen Aufgaben reden, aber ein Vergleich mit anderen Ländern oder irgendwelche Quoten nutzen nichts – zumal, wenn andernorts die Aufgabenverteilung anders strukturiert ist oder die Aufgaben gegebenenfalls an Kommunen oder gar kostenpflichtig an Private ausgelagert sind und die Kosten einfach an einer anderen Stelle auflaufen. Ich habe es bereits beim letzten Mal gesagt – und das ist ebenso aktuell wie damals –: Ein interessanter Prüfpunkt für den Rechnungshof wäre anstelle eines reinen Kennzahlendenkens vielmehr die Frage der Differenz zwischen Stellenplan und tatsächlich besetzten Stellen, was die Ursachen dafür sind und welche Risiken und Folgekosten sich hieraus womöglich für den Landeshaushalt ergeben – Stichwort: notwendige Fremdvergabe bzw. eine erzwungene Aufgabenprivatisierung durch die Hintertür. Es ist nicht die Aufgabe des Parlaments, den Hof zu beauftragen; aber zumindest eine Anregung kann man einmal aussprechen. Dennoch, meine Damen und Herren im Rechnungshof, lassen Sie es mich zum Schluss noch einmal wiederholen: Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihre Arbeit. Sehen Sie meine Ausführungen als Zeichen, dass wir uns mit Ihren Argumenten sorgfältig auseinandersetzen – auch wenn wir sie nicht immer teilen. Ich freue mich auf die weitere Diskussion mit Ihnen und, wie gesagt, Kollege Schultze wird in einer zweiten Runde eine andere Perspektive eröffnen, in der wir uns Ihren Forderungen anschließen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Liebscher, bitte.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Bericht enthält die Prüfungsergebnisse für das Haushaltsjahr 2020 – ein Jahr, in dem sehr viel passiert ist und sehr viel geleistet wurde. Vor diesem Hintergrund möchte ich die Gelegenheit nutzen und hierzu sprechen. Im Einzelnen beinhaltet der Jahresbericht 2022 die Ergebnisse der folgenden Prüfung: Haushaltsplanung/Haushaltsrechnung des Freistaates für das Jahr 2020, die Haushaltssituation des Freistaates einschließlich Staatsschulden, Vermögensrechnung, Nebenhaushalte und Personalhaushalte. Außerdem wurden verschiedene Bereiche der Fachministerien geprüft. Auch der kommunale Bereich wurde geprüft. Hier sind es folgende Bereiche: die Haushaltssituation der Kommunen, das Gebäudemanagement großer Städte, die Kontrolle und Steuerung der Entwicklung von Baukosten und Bauzeiten bei kommunalen Bauvorhaben sowie der Stand der öffentlichen Prüfung in den kreisangehörigen Gemeinden. Außerdem wurden besonders die Ergebnisse der überörtlichen Kommunalprüfung festgehalten. Auch für das Jahr 2020 berichten die Rechtsaufsichtsbehörde und die geprüften Stellen durchgehend, dass die Prüfergebnisse aufgegriffen und umgesetzt bzw. die Verfahren angepasst wurden. Das Jahr 2020 wird in Erinnerung bleiben. Es hat uns persönlich und beruflich gefordert und betroffen – zeitlich, thematisch und emotional. Unsicherheit und Sorge haben das Weltgeschehen, das Leben in Deutschland und auch in Sachsen geprägt. Ich denke, wir haben alle noch die Bilder von Bergamo oder New York vor Augen. Als Politik haben wir versucht, uns der Sorgen und Ängste anzunehmen, um einen Rahmen zu schaffen, der es den Menschen ermöglicht, eine solch ungewisse Zeit zu bewältigen. Die öffentliche Verwaltung und ihre Mitarbeitenden haben in dieser Zeit weit über das Erwart- und Zumutbare hinaus geleistet und unglaublich viel ermöglicht, damit zum Beispiel genug Krankenhausbetten bereitgestellt werden konnten, damit Soforthilfen eine rechtliche Grundlage bekamen, damit Geschäftsausfälle nach Infektionsschutzgesetz erstattbar waren, damit Eltern nicht auf den Kosten sitzen blieben, weil Klassenfahrten wegen Corona ausfallen mussten, oder damit die Corona-Hotline für Fragen und Sorgen immer kompetent besetzt war. In diesem Ausnahmezustand haben die Mitarbeitenden in den Ministerien und den Kommunen sichergestellt, dass die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Haushaltspläne aufgestellt wurden und an den Landtag, die Stadt- und Gemeinderäte sowie an die Kreistage zur Befassung übergeben werden konnten. Mein kurzer Rückblick wird dem Jahr 2020 und den Menschen nicht gerecht. Es ist mir aber wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, was für ein besonderes und außergewöhnliches Jahr hier geprüft wurde. Die Befassung mit dem Bericht hat uns noch einmal vor Augen geführt, was Verwaltung und Politik in dieser Zeit geleistet haben. Der Bericht zeigt auch, wie selbstverständlich diese Leistungen sind. § 90 Sächsische Haushaltsordnung regelt den Prüfauftrag des Rechnungshofs. Geprüft wird die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften. Der Rechnungshof achtet dabei besonders darauf, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren wird, das Haushaltsgesetz und Haushaltsplan eingehalten werden, die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind und die Haushalts- und Vermögensrechnung ordnungsgemäß aufgestellt ist. In diesem Rahmen hat der Rechnungshof auch das Jahr 2020 geprüft und dem Freistaat eine ordnungsgemäße Haushaltsführung bestätigt. Für meine Fraktion danke ich allen Mitarbeitenden in den Ministerien, den nachgeordneten Behörden und auf kommunaler Ebene, die das auch in einem solch schwierigen Jahr wie 2020 sichergestellt haben. Die Pandemie hat bereits einige Themen benannt, die ein Risiko für die Verwaltung sind, wenn wir eine Verwaltung wollen, die den Menschen zugewandt und verlässlich ist. Dem Haushalts- und Finanzausschuss wurden auch für den Jahresbericht die Stellungnahmen vorgelegt. Im Gespräch mit den Häusern wurde deutlich, dass eine intensive Auseinandersetzung mit dem Prüfergebnis erfolgt ist. In den vergangenen drei Jahren wurden Anregungen des Rechnungshofs aufgegriffen, Verfahrensfehler beseitigt und politische Entscheidungen implementiert. Ich denke, allen ist die Handlungsnotwendigkeit klar, damit wir auch in Sachsen eine zuverlässige und menschennahe Verwaltung haben können. Die großen Themen sind bekannt. Dazu zählen: Erstens. Personalmanagement – wir haben das bereits mehrmals gehört – und Personalentwicklung in einer Zeit und auf einem Markt, der nicht mehr ausreichend Arbeitskräfte für alle Bereiche bereithält. Personal ist viel mehr als nur ein Kostenfaktor; es ist unsere wichtigste Größe. Zweitens. Digitalisierung und die damit verbundenen Anpassungen von Prozessen. Digitalisierung heißt aber auch, dass wir ein viel stärkeres Augenmerk auf die vorhandenen Arbeitskräfte legen und diese gut begleiten, damit sie weiterhin die Aufgaben einer Verwaltung zuverlässig erfüllen können. Drittens. Transparenz und Dienstleistungsorientierung. Viertens. Ein bewusster und gerechter Einsatz von Haushaltsmitteln. Wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Rechnungshof und mit den Ressorts umfassend diskutiert; die Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor. Ich möchte es noch einmal sagen: Der Rechnungshof hat der Staatsregierung auch für dieses denkwürdige und intensive Jahr eine ordentliche Haushaltsführung bestätigt. Und ich möchte auch diesmal sagen: Der Freistaat wirtschaftet mit Steuergeldern und der Sächsische Rechnungshof prüft, ob die Staatsregierung dies in einem angemessenen Rahmen macht. Für mich sind die Berichte eine wichtige Unterstützung, um meine Aufgaben als Abgeordneter erfüllen zu können. Im Namen der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion bedanke ich mich bei allen Mitarbeitenden des Sächsischen Rechnungshofs und in den Rechnungsprüfungsämtern für die unabhängige und gewissenhafte Arbeit. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Friedel von der SPD-Fraktion, bitte.
Sabine Friedel SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte meinen Redebeitrag gleich mit dem Dank an den Rechnungshof einleiten, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit viel Fleiß profunde Prüfungsergebnisse zusammengetragen haben – wie sichtbar, das sieht man in den zwei Bänden mit insgesamt 400 Seiten und 42 Prüfziffern. Diese Prüfberichte und die Stellungnahmen der Ressorts zeigen, dass der Rechnungshof an vielen Stellen den Finger zu Recht in die Wunde legt. Meist beginnen die Ressorts noch während des Prüfungsprozesses, Abhilfe zu schaffen und die Prozesse zu verbessern. Das lesen wir sowohl in den Stellungnahmen und das haben wir jüngst beim vom Präsidenten angesprochenen Sonderbericht erfahren. Die Tätigkeit des Rechnungshofs sorgt nicht nur dafür, dass alles gemäß den demokratisch vereinbarten Regeln abläuft, sie spart dem Freistaat im glücklichen Fall auch noch Geld, weil sie das Augenmerk auf Prozesse lenkt, die effizienter organisiert werden können. Auch im Namen der SPD-Fraktion möchte ich Sie sehr herzlich in Ihrer Rolle als politisch neutraler Sachverständiger und genauer Prüfer bestärken, denn sie ist sehr wertvoll und für unsere Arbeit unerlässlich. Genauso wie der Rechnungshof das Wirtschaften hinterfragt, so sei es auch mit aller Vorsicht gestattet, den Rechnungshof selbst an einzelnen Punkten zu hinterfragen bzw. zumindest darzustellen, dass wir in manchen Fragen zu einer anderen Bewertung kommen. Das ist legitim, denke ich. Ich will zwei Beispiele, ein fachliches und ein rechtliches, aufführen. Zuerst zum fachlichen Beispiel: Es trifft sich ganz gut, dass ich hier nicht nur als stellvertretendes Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses stehe, sondern auch als Mitglied des Ausschusses für Schule und Bildung. Sie werden im Band I, Ziffer 10 eine Berichterstattung über die Förderung von Ganztagsangeboten finden. Der Rechnungshof kommt zu einem recht harschen Urteil. Er führt aus: „Es ist nicht erkennbar, welche konkreten Ziele das SMK mit der Förderung verfolgt.“ Weiter heißt es: „weder das Sächsische Schulgesetz noch die für die Förderung maßgebliche Verordnung des SMK enthaltenen Beschreibungen des Zieles der Förderung“. Das ist ein Urteil, das mich ganz persönlich ein wenig schmerzt; denn in der letzten Legislatur, im Jahr 2017, haben die SPD- und die CDU-Fraktion gemeinsam das Schulgesetz grundlegend novelliert. Ein ganz wesentlicher Punkt, den wir gemeinsam mit sehr viel Engagement auf den Weg gebracht haben, war, den § 1, den Erziehungsund Bildungsauftrag der Schule, vollständig neu zu fassen. Genau hier finden sich die Ziele von schulischer Bildung und Ganztagsförderung. Ursprünglich waren es drei Absätze, nach unserer Novellierung sind es zehn. Die Ziele sind sehr konkret ausgeführt. Zum Beispiel in Ziffer 1: Schülerinnen und Schüler sollen lernen, selbstständig, eigenverantwortlich und in sozialer Gemeinschaft zu handeln. Oder Ziffer 5: Freude an der Bewegung und an gemeinsamen Sport und Spiel zu entwickeln. Oder Ziffer 6: die eigene Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten. Unser Schulgesetz ist so aufgebaut, dass am Anfang die Ziele von Bildung definiert werden. In den folgenden Abschnitten wird beschrieben, wie diese Ziele umgesetzt werden. So ist in § 16 a die Verankerung der Ganztagsangebote folgerichtig erfolgt, nachdem in den §§ 5 bis15 Ausführungen zu Schulformen und zum Unterricht, der gegeben wird, gemacht werden. Vor diesem Hintergrund finde ich es nicht nachvollziehbar – man könnte zumindest keine zustimmende Kenntnisnahme von mir erwarten –, wenn der Rechnungshof feststellt, das Schulgesetz würde die für die Ganztagsförderung maßgeblichen Ziele nicht enthalten. Ich will einen zweiten Punkt ansprechen. Das ist kein fachpolitischer, sondern ein rechtlicher Punkt. Vorhin haben wir gehört, dass § 97 Abs. 2 Nr. 4 beschreibt, was in den Jahresberichten des Rechnungshofs steht. Der eigentlich interessante Paragraf ist der § 90 unserer Sächsischen Haushaltsordnung. Er ist beschrieben mit „Inhalt der Prüfung“ und benennt die Aufgaben des Rechnungshofs. Natürlich hat der Rechnungshof nicht nur Aufgaben eines Revisors in einem ganz normalen Verein. Er prüft nicht nur Belege und Quittungen. § 90 besagt auch: Die Prüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob eine bestimmte Aufgabe mit geringeren Ausgaben, mehr Effizienz und wirksamer Effektivität erfüllt werden kann. Das ist der eigentliche Kern, der auch für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier interessant ist. Mich irritiert es zumindest ein wenig, wenn ich in den Berichten des Rechnungshofes Passagen finde, die über diesen Kern deutlich hinausgehen. Ich lese eine Passage zum Thema Tilgung und Coronakredite vor. Sie ist hier zugespitzter formuliert, als wie wir sie gerade gehört haben. Der Rechnungshof schreibt: „Es wird die Aufgabe der politisch Verantwortlichen sein,“ – absolut d’accord – „die in der Coronakrise aufgenommenen Schulden von rund 2 Milliarden Euro zügig zu tilgen. Zügig bedeutet dabei, den verfassungsmäßig vorgegebenen Zeitraum von acht Jahren einzuhalten. Der Rechnungshof sieht keinen Grund für eine Verlängerung dieser Frist und tritt Bestrebungen für eine Verfassungsänderung weiterhin entschieden entgegen.“ Mit Verlaub sei gesagt: Ich habe den Eindruck, dass hier die Regelung im § 90 überdehnt wird. Wir haben andere Beispiele. Im Vorwort zu Band I lesen wir beispielsweise mit Verweis auf Forscher wie Galileo Galilei die folgende Aussage: „Neues in die Welt zu setzen ist nicht immer leicht. Gegenwind waren die großen Forscher und Erfinder der Vergangenheit immer ausgesetzt. Das sollte auch uns als Rechnungshof motivieren, weiterhin für unsere sicher auch kontrovers diskutierten Ansichten einzustehen und sie zu verbreiten.“ Das Vorwort schließt mit den Worten: „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen unsere Vision einer generationengerechten Finanzwirtschaft im Freistaat Sachsen weiterzuentwickeln.“ Das ist aus meiner Sicht, bei allem Respekt gegenüber der Aufgabe und der Rolle des Rechnungshofs, nicht Aufgabe des Sächsischen Rechnungshofs, sondern es ist unsere Aufgabe als Parlament, darüber zu debattieren, wie eine generationengerechte Finanzpolitik am besten aussehen kann. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Ich will noch eine letzte Bemerkung machen und komme zurück zum Thema Prüfung der Ganztagsangebote. Der Rechnungshof macht ja nicht nur Feststellungen, sondern er formuliert auch Forderungen. Wir alle miteinander müssen gut aufpassen – gerade in einer Zeit, in der wir viel über Lehrermangel und Überlastungen an unseren Schulen und gleichzeitig über Bürokratieabbau reden –, dass die Anforderungen nicht überspannt werden. Ich denke, der Rechnungshofbericht enthält hierzu eine Forderung, die nicht erfüllt werden kann. Der Rechnungshofbericht fordert bei der Förderung von Ganztagsangeboten, dass Sachberichte eingereicht werden. Was heißt das praktisch? Ein Ganztagsangebot läuft über ein gesamtes Schuljahr, also ungefähr 30 Wochen. Einmal pro Woche findet es statt. Das heißt, ein Sachbericht würde sich über diese 30 Veranstaltungen erstrecken. Nun haben wir Ganztagsangebote an 1 465 Schulen im Freistaat Sachsen, und an diesen Schulen nicht nur eins, sondern an den kleineren vier oder fünf, an großen Schulen bis zu 15 oder 20 Ganztagsangebote. Würde die Staatsregierung diese Forderung des Rechnungshofs erfüllen, dann würden wir pro Jahr 15 000 bis 20 000 Sachberichte zu einem Bestandteil schulischer Bildung einfordern. Ich denke, das wird auch dem Rechnungshof ein wenig über das Ziel hinausgeschossen vorkommen, sodass ich um Verständnis bitte, dass wir uns zumindest im Ausschuss für Schule und Bildung nicht dafür entschieden haben, dieser Forderung nachzukommen. Unabhängig von diesen zwei Einzelbeispielen will ich zum Schluss betonen: Der Rechnungshof als politisch neutraler, als sachverständiger und genauer Prüfer ist uns ein wertvoller und wichtiger Partner. Wir setzen die konstruktive Zusammenarbeit gern fort. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Mir liegt noch eine Wortmeldung des Abg. Schultze vor. Gibt es zuvor von der CDU oder der AfD Redewünsche? – Das sieht nicht so aus. Dann, bitte, Herr Abg. Schultze.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist ein fortgeschrittener Abend und wir haben gerade sehr viel über den Rechnungshofbericht gehört. (André Barth, AfD: Du kannst doch gehen!) Wir haben auch sehr viel darüber gehört, was an Kritik drinsteht. Kollege Brünler hat mir den Punkt aufgetragen, dass ich jetzt den Rechnungshofbericht bzw. die Kolleginnen und Kollegen des Rechnungsprüfungsamtes lobe. So hat es Herr Brünler angekündigt. Ich will gar nicht Wasser in den Wein schütten – oder wie auch immer man das nennt –, sondern einen Hinweis geben. Man muss sagen: Wer sich diesen Bericht durchliest – besonders auf der kommunalen Ebene, die hier auch bewertet und geprüft wird –, sieht bereits im Jahr 2020 sehr viele Dinge. Wenn man diese damals genauer gelesen und vielleicht den Rechnungshofbericht etwas ernster genommen hätte – oder die Tendenzen, die darin beschrieben worden sind, ernster genommen hätte –, dann wäre die kommunale Situation, wie wir sie heute haben, eventuell abwendbar gewesen. Nun kann man sich fragen, was die kommunale Situation, die wir heute haben, ist. Ich weiß, dass das in diesem Haus durchaus strittig ist, weil die einen noch immer darauf schauen, ob die Kommunen ihre Schulden abbauen bzw. ob es den Kommunen deshalb besser geht, weil sie ein paar Einnahmen mehr haben. Aber nicht nur wir, sondern offensichtlich auch der Rechnungshof hat 2022 in seinem Bericht bereits darauf geschaut, was auf der anderen Seite, der Ausgabenseite passiert. Was passiert denn mit Investitionen? Wer nachliest, wird feststellen, dass die Einnahmen der Kommunen zwar gestiegen, die Seite der Investitionen aber gesunken ist. Auch die kommunalen Haushalte sind an diesen Stellen oft geringer ausgefallen, weil die Inflation und andere Dinge dafür gesorgt haben, dass die Spielräume der Kommunen geringer werden. Nun teile ich nicht alles, was der Rechnungshof als Antwort darauf vorschlägt. Wenn er zum Beispiel die Kriterien nennt oder wenn er – ich möchte es vorsichtig ausdrücken – andeutet, dass die Tarifentwicklung ein Problem sei, dann sage ich ganz offen, dass die Tarifentwicklung kein Problem sein kann. Die Tarifentwicklung ist notwendig und faire Löhne sind zur Aufgabenerfüllung notwendig, weil man das Personal braucht. Gutes Personal muss gut bezahlt werden. Das wäre etwas, bei dem ich dem Rechnungshof nicht beipflichte; denn am Ende müssen wir immer darauf achten, dass das Gesamtangebot stimmt. Krankenschwestern und Pflegepersonal in kommunalen Kliniken sind kein reiner Zahlenwert und keine Haushaltsgröße. Am Ende ist das Daseinsvorsorge, für die wir das notwendige Geld ausgeben müssen. Aber wenn ich den Punkt der kommunalen Prüfungen betrachte, zum Beispiel die Eröffnungsbilanzen oder auch die Haushaltslagen als solches, dann sage ich, dass der Rechnungshofbericht an vielen Stellen sehr viele Signale hinsichtlich dessen gegeben hat, in welche Richtung es tendiert bzw. in welche Richtung wir hätten schauen können. So ist das nun einmal mit Berichten, die man in der Rückschau hält: Hätten wir nur damals! „Hätte, hätte, Fahrradkette“ hat mal ein berühmter Politiker einer anderen Partei gesagt. Es fällt mir manchmal schwer, die Sozialdemokratie zu zitieren, aber an dieser Stelle war das einer der wenigen klugen Sätze. (Heiterkeit des Abg. Frank Richter, SPD) Wir hätten tatsächlich damals schon in dieser gesamten Diskussion um die kommunale Haushaltspolitik umsteuern können. Insoweit möchte ich Werbung dafür machen, dass wir uns kommende Berichte sehr genau – nicht nur heute in der Debatte – anschauen. Heute hatten die meisten meiner Vorrednerinnen und Vorredner als Schwerpunkt die Landesfinanzen. Sie haben zu Recht gesagt, dass wir sehr genau darauf schauen, was mit der Prüfung der Landesfinanzen bzw. der Frage, wie der Haushalt wirkt, ist. In zukünftigen Berichten sollten wir uns sehr genau den kommunalen Teil der Prüfung anschauen. Sicherlich teilen wir nicht alle die gleiche Auffassung. Doch der Bericht zeigt uns sehr ordentlich, gut aufgearbeitet und in den meisten Fällen sehr neutral, wie die Situation unserer Kommunen ist – losgelöst von der emotionalen Bindung, die man vielleicht als Stadt- oder Kreisrat hat oder die man eben hat, wenn man sächsischer Finanzminister ist und glaubt, die CDU mache in dieser Welt alles richtig. Dann kann man unterschiedliche Sichtweisen auf die Kommunen haben. Die einen sagen, die Probleme der Kommunen seien unübersehbar, der andere ignoriert sie. Der Rechnungshof bringt dazwischen einen sehr guten Bericht. Daran sollten wir uns halten. Deswegen schließe ich mit einem Dank an den Rechnungshof, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und wünsche uns allen einen interessanten Folgebericht. (Beifall bei den LINKEN sowie der Abg. Sabine Friedel und Frank Richter, SPD)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Herrn Kollegen Schultze. Ich sehe keinen weiteren Aussprachebedarf. Nach dieser Aussprache kommen wir nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – – Oh, Entschuldigung, die Staatsregierung möchte noch sprechen. Bitte sehr, Herr Staatsminister. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mensch!) Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schuster; bitte.
Armin Schuster
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident, der Kollege Vorjohann lässt sich entschuldigen, er ist heute bei der Finanzministerkonferenz in Brüssel. Aus diesem Grund hat er mich gebeten, ein paar Worte in seinem Namen an Sie zu richten. Entsprechend dem verfassungsrechtlichen Auftrag hat der Sächsische Rechnungshof die Tätigkeit der Staatsregierung auch im Jahr 2020 intensiv begleitet. Die beiden am 1. Juli und 3. November 2022 veröffentlichten Teile des Jahresberichts 2022 stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entlastung der Staatsregierung hinsichtlich der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2020 dar. Die Berichte enthalten zudem Anregungen und Impulse für das Verwaltungshandeln in den nächsten Jahren und insbesondere auch für die Haushaltsführung. Für den Haushaltsvollzug 2020 bestätigt der Sächsische Rechnungshof grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs 2020 auf der Grundlage der geltenden Regelungen. Die hier enthaltene, erstmals erfolgte einschränkende Formulierung bezieht der Rechnungshof dabei auf das laufende Normenkontrollverfahren zum Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetz vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Erlauben Sie mir dabei einen kurzen Rückblick auf das Haushaltsjahr 2020, das vor allem durch die Covid-19- Pandemie geprägt war. Aufgrund dessen stand der Freistaat vor enormen und bis dato vielfach neuen Herausforderungen. Innerhalb kürzester Zeit mussten weitreichende Entscheidungen getroffen werden, auch in finanzieller Hinsicht. Um die Handlungsfähigkeit des Freistaates gewährleisten und viele zusätzliche Aufgaben bewältigen zu können, bedurfte es kurzfristig entsprechender Haushaltsmittel. Daher war es notwendig, dass der Freistaat Sachsen erstmals nach 15 Jahren neue Schulden aufnahm. Auf der Grundlage des Vorliegens einer außergewöhnlichen Notsituation wurden mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 das ursprünglich festgelegte Haushaltsvolumen im Jahr 2020 um rund 460 Millionen Euro auf insgesamt 21,4 Milliarden Euro erhöht und so die Errichtung des Sondervermögens „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ zur Beseitigung der Folgen und zur Vorbeugung weiterer Schäden durch die Pandemie beschlossen. Aufgrund des konjunkturellen Einbruchs waren im Staatshaushalt im Jahr 2020 unter anderem Steuerausfälle von rund 1,7 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung vor Corona zu verzeichnen. Rechnungsmäßig wurde der Haushalt 2020 dennoch selbstverständlich ausgeglichen. Den Istausgaben von insgesamt 21,6 Milliarden Euro standen Isteinnahmen von knapp 21,4 Milliarden Euro gegenüber. Der Haushalt 2020 schloss mit einem kassenmäßigen Defizit in Höhe von 240 Millionen Euro ab. Der Finanzierungssaldo fiel mit rund minus 1,5 Milliarden Euro deutlich negativ aus und veranschaulicht den hohen finanziellen Substanzverzehr des Jahres 2020. Die haushaltsmäßige Gesamtverschuldung des Freistaates erhöhte sich aufgrund der zur Pandemiebewältigung neu aufgenommenen Kredite von 10,8 auf 12,5 Milliarden Euro. Trotz des Krisenjahres 2020 beliefen sich die Zuweisungen des Freistaates an die sächsischen Kommunen auf mehr als 7,7 Milliarden Euro, sodass 36 % aller Ausgaben im Staatshaushalt an die kommunale Ebene geflossen sind. Auch die Zielstellung einer hohen staatlichen Investitionsquote wurde mit 15,3 % – diese lag sowohl über dem Planwert als auch über dem Vorjahresniveau – im Jahr 2020 erneut erreicht. Lassen Sie mich den Blick im Namen von Herrn Kollegen Vorjohann nun noch kurz auf die aktuellen Herausforderungen richten. Der laufende Doppelhaushalt 2023/2024 ist von einem deutlichen Anstieg des Haushaltsvolumens gegenüber dem Vorjahr gekennzeichnet und weist in beiden Jahren einen hohen negativen Finanzierungssaldo auf. Ursächlich sind hohe Rücklagenentnahmen, was ebenso zulasten der finanziellen Substanz des Freistaates geht. Auch wenn die aktuelle Steuerschätzung vor allem wegen Preiseffekten geringfügig besser als die Prognosen bisher ausgefallen ist, hat sich die wirtschaftliche Perspektive Deutschlands zuletzt kontinuierlich verschlechtert. Gleichzeitig haben die geopolitischen Risiken weiter zugenommen. Die öffentlichen Haushalte stehen aktuell wie auch perspektivisch vor großen Herausforderungen, die finanziell letztlich immer wieder darin münden, mit den dauerhaft zur Verfügung stehenden Einnahmen auskommen zu müssen, um ein dauerhaft finanzierbares Ausgabenniveau aufrechterhalten zu können. Dementsprechend sei mein Dank im Namen der Staatsregierung dem Sächsischen Rechnungshof und seinem Präsidenten gewidmet, der im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe regelmäßig eine wirtschaftliche und sparsame sowie den rechtlichen Grundlagen entsprechende Haushaltsführung anmahnt und das Verwaltungshandeln dabei regelmäßig kritisch, aber dennoch auch als ein zumeist konstruktiver Berater begleitet. Abschließend darf ich Sie bitten, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Staatsminister Schuster. Jetzt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir stimmen Tagesordnungspunkt Haushaltsrechnung des für das Drucksache 7/13750, Unterrichtung Drucksache 7/14826, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht trotzdem der Berichterstatter des Ausschusses, Kollege Mikwauschk, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/14826 ab. Ich bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksachen 7/14198, Anträge des Sächsischen Drucksache 7/14827, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/14827 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. zuerst über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/14824 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/14824 zugestimmt. Weiter stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/14825. Auch hier bitte ich bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen; dennoch ist der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/14825 zugestimmt. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Sächsischen Rechnungshofs Haushaltsjahr 2021 durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/14826 einstimmig zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen 7/14401 und 7/14529, Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/14827 zugstimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag in Drucksache 7/12566 mit dem Thema „Förderung seltener Erden in Delitzsch-Storkwitz – Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringern und Versorgungssicherheit gewährleisten“ sowie zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Regionalentwicklung zu dem Antrag in der Drucksache 7/13544 mit dem Thema „Gedenken wachhalten – Krieger- und Gefallenendenkmale als stumme Botschafter des Friedens bewahren“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung festgelegt. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/12566 das Wort, und das Wort ergreift Herr Kollege Ulbrich.
Roland Ulbrich AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne seltene Erden gäbe es keine Smartphones, keine E-Autos, keine Satelliten oder Generatoren für die bei Rot-Grün so beliebte Windkraft. Viele High-Tech-Produkte würden ohne 17 verschiedene Metalle, die als seltene Erden bezeichnet werden, nicht funktionieren. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Die meisten dieser Stoffe werden in China abgebaut – ein weiterer Wirtschaftszweig, bei dem wir vom Reich der Mitte abhängig sind. Zusätzlich finden sich große Vorkommen dieses wichtigen Rohstoffes im Kongo; dort werden sie unter menschenunwürdigen Bedingungen vor allem durch Kinderarbeit gewonnen. Damit scheint unsere politisch korrekte GutmenschenGilde, die sonst schon Menschenrechtsverletzungen wittert, wenn Kinder sich als Indianer verkleiden (Zuruf von den LINKEN) oder wenn man Migranten nach ihrem Herkunftsland fragt, erstaunlicherweise wenig Probleme zu haben. Hauptsache, das E-Auto dokumentiert das gesinnungskonforme Umweltbewusstsein des Halters. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ja, genau!) Nun ließe sich das Problem mit den seltenen Erden ein Stück weit lösen; denn mein Wahlkreis in Nordsachsen hat deutschlandweit ein Alleinstellungsmerkmal. Hier wurde bereits im Jahr 2012 im Delitzscher Stadtteil Storkwitz nach seltenen Erden gebohrt. Dabei wurde aus einer Tiefe von 700 Metern Material gewonnen, das die historischen Bohrungen und Schätzungen zu DDR-Zeiten bestätigte. Obwohl das Vorkommen dort auf über 20 000 Tonnen veranschlagt wurde, hat man irritierenderweise auf tiefere Berichte der Ausschüsse – 7/14828 Bohrungen verzichtet. Ich habe dazu vor einiger Zeit eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Schön!) Die Antwort aus dem Hause von Wirtschaftsminister Dulig, SPD, spiegelte allerdings, vorsichtig ausgedrückt, Desinteresse wider – nach dem Motto: Warum selbst abbauen, wenn man es auch importieren kann? Warum autark sein, wenn es auch abhängig geht? Interessanterweise forscht Sachsens berühmte Bergakademie Freiburg – (Zurufe von der CDU, den LINKEN und der SPD: Freiberg!) – Was habe ich gesagt? Natürlich Freiberg. – seit Kurzem an einem Seltenen-Erde-Projekt in Nordschweden. Das, was wir vor der Haustür haben, wird seit Jahren ignoriert. Das kann ja wohl so nicht sein. (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Würde man in Storkwitz und eventuell anderen Fundorten einen Abbau dieses Rohstoffes ins Auge fassen und fördern, würde das nicht nur Unabhängigkeit für die deutsche Wirtschaft bedeuten; es würde auch Kosten, Transportwege, ungerechte Entlohnung und inakzeptable Kinderarbeit reduzieren. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das allein sollte ein Land wie Deutschland veranlassen, zumindest die Möglichkeit des Abbaus im eigenen Land zu prüfen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, prüfen?) Erschwerend kommt hinzu, dass das chinesische Handelsministerium nun angekündigt hat, die Ausfuhr der seltenen Erden zu kontrollieren, angeblich, um die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen zu schützen, tatsächlich wohl eher, um bei Bedarf Druck auf die Abnehmer ausüben zu können. Für uns würde das noch mehr Abhängigkeit bedeuten. Oder hat das Desinteresse des SPD-Ministers einen anderen Hintergrund? Ist die Abhängigkeit gewollt aufgrund der vielbeschworenen Globalisierung, bei der der Nachteil für unsere Bürger zum unbedeutenden Kollateralschaden erklärt wird? Bei den Systemparteien hat man offensichtlich aus der Coronakrise wenig bis nichts gelernt. Aufgrund unserer Abhängigkeit von China brachen damals Lieferketten zusammen. Es gab Nachschubprobleme in nahezu allen Bereichen. Das fing bei simplen Dingen wie Druckerpatronen an, setzte sich über leere Supermarktregale fort und endete bei teils lebenswichtigen Medikamenten. Ein Grund mehr, den Abbau seltener Erden in Storkwitz in Angriff zu nehmen. Der Eingriff in die Natur wäre gering, der Schutz der Umwelt wird nicht berührt. Eine Regierung, die das Wohl ihrer Bürger im Auge hat, kann hier nicht zögern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Ulbrich. Jetzt frage ich: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Bitte, Frau Kollegin Friedel.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich mache es ganz kurz. (Jörg Kiesewetter, CDU, geht zum Rednerpult.) – Oh, dann lasse ich Herrn Kollegen Kiesewetter gern den Vortritt. Wir haben den Fall schon ausführlich im Ausschuss behandelt.
Dr. Matthias Rößler
Bitte, Herr Kollege Kiesewetter.
Jörg Kiesewetter CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich würde doch ganz gerne als örtlicher Wahlkreisabgeordneter zu dieser Thematik noch etwas sagen wollen. Wir haben uns recht intensiv bereits im Wirtschaftsausschuss mit der Sache befasst, und seitdem hat sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert. Ich würde trotzdem noch einmal ganz kurz ein paar Ablehnungsgründe hier vortragen wollen. Wir reden also über das Thema seltene Erden und darüber, wie man sie in unserem Land fördern kann. Man könnte anhand der Bezeichnung schon vermuten, dass sie tatsächlich selten sind, aber entgegen dieser Bezeichnung kommen sie natürlich recht häufig vor, in der Erdkruste sogar häufiger als Gold. Selten sind sie also nur insofern, als sie an einem konkreten Ort nicht sehr oft in der Konzentration und in der Kombination auftreten, dass ein Abbau wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Grundsätzlich gilt, dass eine Mine generell nur dann profitabel betrieben werden kann, wenn sie für ihr gesamtes Spektrum an Seltene-Erden-Elementen Absatz findet und nicht nur für die wertvollsten; denn der Gehalt der einzelnen Seltenen-Erden-Elemente variiert stark, und das unterscheidet sich von Mineral zu Mineral und von Lagerstätte zu Lagerstätte. Die Zusammensetzung der Lagerstätten entspricht dabei nicht immer genau der Nachfrage. Es gilt als erwiesen, dass die Zusammensetzung der Seltenen-Erden-Lagerstätten mit einer insgesamt deutlich größeren Häufigkeit der sogenannten leichten seltenen Erden gegenüber den sogenannten schweren seltenen Erden sehr unterschiedlich ist. Der absolute Bedarf an einigen seltenen Erden ist größer als von anderen. Die können aber nur gemeinsam gewonnen werden. Dadurch kommt es zu einem relativen Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage. Das ist auch der Knackpunkt bezogen auf die Lagerstätte Storkwitz. Also kurzum: Ein zu geringer Mineralgehalt steht einer großen wirtschaftlichen Aufwendung gegenüber. Das haben auch alle Vor-Ort-Untersuchungen seit den 1970er Jahren gezeigt. Auch die wissenschaftliche Forschung, die sich nach den letzten Bohrungen mit dem Thema auseinandergesetzt hat, liefert keine neuen Erkenntnisse. Ich bin in Vorbereitung der Sache noch einmal auf eine interessante Dissertation an der Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule in Aachen gestoßen unter dem Titel: „Technische und ökonomische Betrachtung einer eigenständigen Seltenen-ErdenVersorgung in Europa, basierend auf der Möglichkeit einer Seltenen-Erden-Lagerstätte in Europa“. Darin wird unter anderem mittels einer Modellierung von ausgewählten Seltenen-Erden-Projekten außerhalb von China, das hier sehr dominiert, eine Vergleichbarkeit der Wirtschaftlichkeit und der Erfolgschancen dieser Seltenen-Erden-Projekte hergestellt. Im Zusammenhang mit Storkwitz wird dort ausgeführt, dass – Zitat – „dieses Projekt mit sehr geringen Mengen an seltenen Erden im Erz (bis 0,5 %) und nur sehr kleinen Reserven (weniger als 8 Megatonnen) nur geringe Aussichten auf eine mittelfristig wirtschaftlich erfolgreiche Förderung von seltenen Erden hat.“ Wenn also ein Unternehmen wie im Falle von Storkwitz Lizenzen wieder an den Staat zurückgibt, dürfte dieser Schritt wirtschaftlich und strategisch wohlüberlegt sein; denn der Bergbausektor ist eine hoch investive Branche. Das hat in erster Linie etwas mit Betriebswirtschaft und Mathematik zu tun. Die lässt sich aber nicht belügen und auch nicht ideologisch überwinden. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Kiesewetter für die CDU-Fraktion. Gibt es zu dieser Drucksache weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Drucksache 7/13544 auf. Das Wort erhält wieder die AfD-Fraktion. Bitte, Herr Kollege Wendt.
André Wendt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf dem Neuen Annenfriedhof in Dresden steht ein bewegendes Denkmal. Ein in Stein gehauener Soldat beugt sich zu seinem gefallenen Kameraden hinab. Er ergreift seine Hand, streicht ihm über das Haar und nimmt Abschied von ihm. Es handelt sich um eine Szene, wie sie sich millionenfach in der Geschichte abgespielt hat. Die deutsche Uniform tritt hierbei in den Hintergrund. Für den Betrachter spielt es keine Rolle, unter welcher Fahne die beiden gekämpft haben. Es ist kein Denkmal des Heldentodes, sondern ein Denkmal der Menschlichkeit und damit ein stummer Botschafter des Friedens. Am 13. Februar 2020 wurde es von Linksextremen geschändet. Sie besprühten es mit Farbe und schrieben darauf: „Keine Opfer, sondern Täter“. Man könnte nun viel über das menschenverachtende Weltbild dieser linksorientierten Straftäter debattieren, aber heute soll es um etwas anderes gehen, nämlich darum, wie wir alle dabei helfen können, Denkmale wie das auf dem Annenfriedhof für die Zukunft zu erhalten. Oder nehmen wir den Ehrenhain der sächsischen Armee auf dem Dresdner Nordfriedhof. Dort werden jedes Jahr am Volkstrauertag Kränze durch Mitglieder des Parlaments und der Staatsregierung abgelegt. Wie jeder sehen kann, ist diese Gedenkstätte in einem inakzeptablen Zustand. In den letzten Jahren hat das aber offensichtlich niemanden interessiert. Weder seitens der Landeshauptstadt noch seitens des Parlaments wurden wirklich Maßnahmen ergriffen, um diesem Verfall entgegenzuwirken. Der absackende Boden muss schnellstmöglich professionell stabilisiert werden, und die Mauern mit den Gedenktafeln müssen saniert bzw. restauriert werden, damit dieses Denkmal erhalten werden kann. Ich bin froh, dass nun offensichtlich doch etwas Geld zur Verfügung gestellt werden soll. Dieses Geld – das kann ich Ihnen versichern – wird aber nicht reichen. Deshalb ist unser Antrag so wichtig. In Sachsen existieren rund 2 140 solcher Monumente in ganz unterschiedlichen Erscheinungsformen: als Gedenktafeln, als Statuengruppen, als Steinmale oder auch als größere Gedenkstätten. Ebenso unterschiedlich fällt ihr Zustand aus, was auch die Staatsregierung in der Beantwortung einer meiner Kleinen Anfragen bestätigt hat. Einige sind in einem tadellosen Zustand, gehegt und gepflegt durch Verbände wie die Deutsche Kriegsgräberfürsorge oder die Kommunen, die dafür noch Geld zur Verfügung stellen konnten und wollten. Andere wiederum sind so weit verfallen, dass man sie kaum noch erkennen kann. Wir beantragen daher, dass der Freistaat ein Förderprogramm auflegt, das speziell auf Krieger- und Gefallenendenkmale zugeschnitten ist. Der Freistaat soll die Hälfte der Kosten übernehmen, wenn zum Beispiel eine Gemeinde ein solches Denkmal restauriert. Insgesamt beantragen wir ein Volumen von 3 Millionen Euro, und diese Summe ist nicht zu hoch. Sie erscheint uns angemessen angesichts des miserablen Zustandes vieler Denkmäler. Gerade heute, da wieder Krieg in Europa herrscht, brauchen wir unsere Kriegerdenkmale mehr denn je; denn sie sind, wie schon gesagt, Monumente der Menschlichkeit, stumme Botschafter des Friedens. Deshalb darf kein einziges von ihnen verloren gehen. Am Ende ist der Erhalt unserer Kriegerdenkmale eine Frage des politischen Willens. Ich bitte daher um Zustimmung, das heißt, ich bitte um Ablehnung der Beschlussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Es sprach Kollege Wendt. Gibt es weiteren Redebedarf? – Bitte, Herr Kollege Pallas.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir das, was im Ausschuss schon in aller Länge und Breite diskutiert wurde, hier noch einmal gehört, und zwar in sehr salbungsvollen Worten. Der inhaltlichen Komponente der Bedeutung solcher Denkmale muss man nichts hinzufügen. Das kann man durchaus so stehen lassen. Aber die Frage ist, ob der konkrete Beschlussvorschlag, der Antrag der einbringenden AfD-Fraktion sinnvoll ist. Dabei komme ich für meine Fraktion – ich denke, ich spreche dabei auch für die Koalitionsfraktionen – zu einem anderen Schluss und will das wie folgt ausführen: Es gibt, wie Sie sicherlich wissen, einige Förderprogramme zur Denkmalpflege im Freistaat Sachsen. Bei einigen dieser Förderprogramme ist es möglich, für solche Denkmale, wie Sie sie aufgeführt haben, Mittel zu beantragen, um sie zu sanieren und zu erhalten. Uns als Koalition ist dieses Thema außerordentlich wichtig. Deshalb haben wir auch in den Haushaltsberatungen im Sächsischen Landtag, die wir vor einem Jahr geführt haben, für einige dieser Titel extra Mittel – in dem konkreten Fall: 200 000 Euro jährlich – beschlossen. Ich empfehle Ihnen, die Stellungnahme der Staatsregierung zu lesen. Dort steht drin, dass die Mittel für diese Denkmale nicht ausgeschöpft werden, das heißt, dass nicht genug Anträge auf Förderung gestellt worden sind. Insofern erübrigt sich meines Erachtens mit diesem Befund die Beantragung eines gänzlich neuen Förderprogramms, das sogar noch obendrein mit 3 Millionen Euro gefüllt werden soll. Ein weiteres Argument gegen Ihren Vorschlag, ein neues Förderprogramm aufzulegen, findet sich mit Blick auf die Ergebnisse der Förderkommission, die, einmal ganz grob gesagt, festgestellt hat, dass der Freistaat Sachsen viel zu viele Einzelförderprogramme habe und dass einige Themen zusammengelegt werden sollten. Die Staatsregierung und die Koalitionsfraktionen machen sich intensiv Gedanken darüber, wie das konkret vonstattengehen könnte. Sie kritisieren oft genug, dass alles zu kompliziert sei, die Koalition den Aufgaben nicht nachkomme und auch der Staat aufgebläht sei. Hiermit wollen Sie aber selbst den Staat aufblähen. Das ist ein bisschen inkonsistent. Als letzte Randbemerkung: Ich wundere mich schon, warum das Thema plötzlich jetzt kommt und Sie es nicht vor einem Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen angesprochen haben. Damals habe ich das vermisst, wenn man das so sagen darf. Damals kam nichts von Ihnen. Insofern bleibt mir ein weiteres Mal festzustellen, dass der Antrag nicht sinnvoll ist und wir ihn ablehnen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Pallas. Gibt es weiteren Aussprachbedarf? – Den kann ich nicht feststellen. Ich frage die AfD-Fraktion, ob sie über die Beschlussempfehlung zu ihren Anträgen Einzelabstimmung begehrt? (André Wendt, AfD: Ja!) – Einzelabstimmung wird gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die in Drucksache 7/14828 unter Ziffer 11 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/12566. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zur Petition 07/02181/8 mit dem Titel „Ausländerangelegenheit – Wohnsitzauflage“. Zur Petition 07/02042/1 mit dem Titel „ÖPNV – Klima und Verkehrswende“ hat die Fraktion DIE LINKE Aussprachebedarf. Die Redezeit für diese Petitionen beträgt 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich schlage vor, die antragstellende Fraktion beginnen zu lassen. Ich rufe zuerst die Petition „Ausländerangelegenheit – Wohnsitzauflage“ auf. Bitte zunächst für die AfDFraktion Herr Kollege Mayer.
Norbert Mayer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist etwas faul im Staate Sachsen. (Zuruf von der CDU: Dänemark!) Man höre und staune. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee!) Am 9. Dezember 2022 erreichte den Landtag eine Petition des Flüchtlingsunterstützerkreises der Diakonie Erzgebirge. Die Forderung, zehn illegale Einwanderer nicht mehr an ihrem Duldungswohnort im Erzgebirge zu binden, sie quasi irgendwo in Deutschland untertauchen zu lassen; wohlgemerkt weiter in der sozialen Hängematte des deutschen Steuerzahlers. Sie sind dann mal weg. Wir stimmen ferner ab über die Drucksache 7/14828 mit der unter Ziffer 6 enthaltenen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/13544. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Eine Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/14829 Um es deutlich zu sagen: Das sind Menschen, deren Asylforderung rechtskräftig auch in letzter Instanz abgelehnt wurde. Sie sind damit zur Ausreise verpflichtet. Weil der deutsche Rechtsstaat aber schwach ist und sie derzeit nicht abschieben will, hat er eine sogenannte Duldung ausgesprochen, jedoch mit der Bindung an einen bestimmten Wohnsitz. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Was bewegt denn nun die Diakonie Erzgebirge, sich für die Aufhebung der Wohnsitzauflage einzusetzen? Braucht die Diakonie zehn Plätze für neue illegale Einwanderer, um ihr Geschäftsmodell zu beflügeln, neue Betreuungskosten, Migrationskurse und Rechtsvertretungen für neue Asylverfahren zu generieren? Zum besseren Verständnis: Stellen Sie sich vor, Deutschland wäre ein Diakoniehaus. Aufgrund des Paradiesversprechens von Mutti Merkel klopfen 2016 in ihrem Diakoniehaus zehn illegale Einwanderer an die Tür und laden sich selbst zum Essen ein. Sie, die Diakonie, würden sich über die zehn Personen freuen, weil sie vom Staat Unterbringungs-, also Steuergeld kassieren können, wenn sie alle zehn beherbergen und bewirten. Hier erschließt sich für sie ein neues, ein gewinnversprechendes Geschäftsmodell. Sollen die zehn Illegalen nun wieder heimgehen, nur, weil in der Zwischenzeit eine deutsche Verwaltungsbehörde festgestellt hat, das diese zehn illegal in ihrem Haus sind? Deutsche Gerichte haben die vorliegenden Fälle Ende 2022 immerhin nach „nur“ sechs Jahren rechtskräftig und unanfechtbar bestätigt. Asyl abgelehnt! Was heißt das schon? Würden sie nicht als Diakonie weiter Geld aus unser aller Taschen ziehen wollen für die zehn abgelehnten Asylforderer? Würden sie aber jetzt gern zehn neue illegale Einwanderer in ihrem Haus aufnehmen, ohne die zehn bisherigen ganz loswerden zu wollen? Alles bringt ja Geld. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn nun aber die Ausländerbehörden beim Ausbau des Geschäftsmodells nicht so mitspielen, könnten sie, verbrämt über ihren Flüchtlingsunterstützerkreis, eine Petition an den Sächsischen Landtag schicken mit der Forderung, dass die zehn Ausreisepflichtigen irgendwo in Deutschland untertauchen können. Das glauben Sie nicht? Genau das ist die Petition der Diakonie, die hier vorliegt. Jetzt passiert noch ein Wunder. Aus dieser einen Petition der Diakonie für zehn illegale Einwanderer entspringen plötzlich innerhalb des Landtages in kurzer Zeit nun von acht illegalen Einwanderern persönliche Petitionen. Plötzlich sind – ich nenne sie mal so – Ali, Mustafa und Abdul selbst Petenten. Diakonie und Unterstützerkreis sind im Nebel verschwunden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sonst ist Ihnen das Petitionsrecht immer zu hoch, jetzt ist das anders!) – Ich rede über die Petition. Das ist ein Wunder. War möglicherweise Frau Kollegin Lang in ihrer Doppelfunktion als Mitglied im Flüchtlingsunterstützerkreis und als Ausschussvorsitzende besonders kreativ tätig? Wie kann das sein? Es ist etwas faul im Freistaat Sachsen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, das steht am Pult!) Drei der Illegalen, die Nrn. 8, 9 und 10 der Petition – ich nenne sie einmal Hatschi, Halef und Omar –, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh Gott!) waren bei Petitionseinreichung durch die Diakonie im Dezember 2022 bereits untergetaucht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wie können sie da eine Petition schreiben?) – Da geschah noch Seltsameres. Für Nr. 8, also Hatschi, einen der drei Untergetauchten, wurde durch den Landtag trotzdem eine hier vorliegende Petitionsantwort erstellt, die Nr. 21869. Die beiden anderen, Halef und Omar, fielen hier im Landtag irgendwie unter den Tisch. Da gibt es keine Erwähnung. Fakt ist: Erstens. Für keinen der zehn Diakonie-Geduldeten gibt es eine Rechtsgrundlage, die es erlaubt, den Duldungswohnsitz im Erzgebirge einfach so aufzuheben. Das darf auch der Landtag nicht. Wer weiß denn dann noch, wo diese zehn sind, wenn sie nach Ende der Duldung in ihre Heimatländer abgeschoben werden sollen? Niemand weiß dann, wo sie sind. Zweitens. Von Hatschi, Halef und Omar, für die sich die Diakonie so sehr eingesetzt hat, weiß man noch nicht einmal, wo sie sind, weil sie sich nachweislich noch nie in der zugewiesenen Diakonieunterkunft aufgehalten haben. Sie haben noch nicht eine Nacht dort übernachtet. Das hat die Diakonie selbst geschrieben. Sie waren noch nie dort. Die Diakonie streicht aber seit deren illegaler Einwanderung in Deutschland Unterbringungssteuergelder ein. Wie kann das sein? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: „Unterbringungssteuergelder“?) Hier wird deutsches Recht gebrochen. Eigentlich sollten diese zehn Menschen Deutschland verlassen. Eigentlich gibt es keine nachvollziehbare Erklärung, warum die deutschen Steuerzahler weiterhin für Unterhalt und sämtliche sonstigen Kosten dieser Menschen aufkommen sollen. Eigentlich ist es auch nicht nachvollziehbar, wie aus einer unseriösen Petition des Diakonieunterstützerkreises acht individuelle Einzelpetitionen wurden. Wie gesagt: Vollmachten dieser illegalen Einwanderer wurden nicht vorgelegt. Hier ist etwas faul im Freistaat Sachsen, und hier ist auch etwas faul im Sächsischen Landtag. Eigentlich wäre alles ganz einfach und es brauchte keine Petition; denn: Kann der Ausländer seinen Lebensunterhalt selbst sichern, erlischt die Wohnsitzauflage automatisch. Er müsste nur regelmäßig bei der Behörde nachweisen, wie und in welchem Umfang er Arbeitseinkommen erzielt und wo er wohnt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist im Erzgebirge nicht so einfach!) Das Ganze müsste natürlich nachprüfbar sein. Das machen die zehn aber nicht. Warum wohl? Sie als Regierungskoalition mit der CDU als tragende Säule werden heute wieder den roten Teppich für die Illegalen ausrollen und die Ausländerbehörden zusätzlich unter Druck setzen, und zwar mit Ihrer Zustimmung zur Vorlage des Petitionsausschusses. Die Wohnsitzauflage soll offenbar ohne die vom Gesetz verlangten Nachweise aufgehoben werden. Sie, liebe Kollegen im sächsischen Parlament, sollen gerade gegen das Gesetz handeln. Genau das steht in der vorliegenden Beschlussempfehlung. So etwas ist in unseren Augen ein unglaublicher Skandal. (Beifall bei der AfD) Das ist eine Zumutung für jeden fleißigen, hart arbeitenden Bürger in unserem Land. Liebe Kollegen der CDU, erzählen Sie diese Geschichte bitte den Rentnern in Sachsen, die jede letzte Woche im Monat nicht wissen, wie sie ihr Essen bezahlen sollen. (Zurufe von der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erzählen Sie das den Menschen, die auf der Prager Straße in Dresden Flaschen sammeln, weil sie ihre Energiekosten nicht mehr bezahlen können. Erzählen Sie das unseren sächsischen Familien, die sich keine Urlaubsreise mehr leisten können. Sie rollen weiter den roten Paradiesteppich für illegale Einwanderer in unser Sozialsystem aus. Der Innenminister hat uns vorhin etwas anderes erzählt. Aber das ist das, was Sie gerade machen und hier beschließen. Das ist das Gegenteil von dem, was der Innenminister vorhin erzählt hat. Schämen Sie sich! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Mayer von der AfD-Fraktion. Jetzt kommt für die CDU-Fraktion Kollege Mackenroth zu Wort. Bitte.
Geert Mackenroth CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung des Petitionsausschusses zu dieser Einzelpetition war – wie meist – wohlbedacht und gut abgewogen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –
Sören Voigt CDU
Hört, hört!) Es geht um die Überprüfung einer Wohnsitzauflage. Entgegen Ihrer Auffassung, Herr Kollege, haben nicht Sie die Definitionshoheit darüber, wann eine Wohnsitzauflage zu streichen ist, sondern das ist bei uns im Rechtsstaat gesetzlich geregelt. Werfen Sie es bitte den Behörden nicht vor, wenn sie nach Recht und Gesetz handeln. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Mit Verlaub: Geradezu unerträglich finde ich es, dass Sie versuchen, durch bezeichnende Namensgebung die Dinge zu ridikülisieren, ins Lächerliche zu ziehen und die hinter dieser Petition stehenden Menschen so abzuwerten. Das gefällt mir überhaupt nicht. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –
Jörg Urban AfD
Das war doch Ihre Abwertung jetzt!) Zur Sache: Der Petent ist seit 2022 geduldet. (Jörg Urban, AfD: Seit wann ist ein Name eine Abwertung? – Proteste bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) – Wenn Sie etwas wollen, dann stellen Sie eine Zwischenfrage, aber lassen Sie mich ausreden. Seit Juli 2022 ist der Petent geduldet. Seit Jahren vorher, seit 2020, geht er einer seinen Lebensunterhalt sichernden Beschäftigung nach. Er arbeitet. Er will nicht untertauchen, sondern der Herr arbeitet. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hat Herr Mayer anders dargestellt!) Damit richtet sich die Wohnsitzauflage nach § 61 Abs. 1, wonach ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist, verpflichtet ist, an einem bestimmten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen. Von Gesetzes wegen erlischt die Wohnsitzverpflichtung mit Sicherung des Lebensunterhaltes automatisch; das sagen auch das SMI und das Gesetz. Hier war die Besonderheit, dass die Behörde einen neuen Antrag wollte, weil der Mensch noch einmal bestätigen sollte, dass und wo er arbeitet. (Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Geert Mackenroth CDU
Nein, Sie haben genug geredet. Ich will Sie nicht mehr hören, mit Verlaub gesagt. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –
Jörg Urban AfD
Das klang gerade ganz anders!) Das erschien dem Ausschuss als bloßer Formalismus, da über die Duldung und weitere Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde neu zu entscheiden war. Da der Lebensunterhalt zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gesichert war, hätte die Duldung bereits ohne Wohnsitzverpflichtung erteilt werden müssen. Das war‘s. Der Ausschuss ging davon aus, dass der Petent nach § 60 a Abs. 1 geduldet wird und seinen Lebensunterhalt sichert. Sollte er aber, wie Sie möglicherweise meinen, zwischenzeitlich nach § 60 b Aufenthaltsgesetz geduldet sein, dann hätte der Petitionsausschuss einen unzutreffenden Sachverhalt seiner Entscheidung zugrunde gelegt und die Entscheidung ginge aufgrund geänderter Sachlage ins Leere. Daher bleiben wir, unabhängig davon, dass ich überhaupt nicht erkenne, was Sie als Beschlussempfehlung dem Ausschuss hätten empfehlen wollen, aber nicht empfohlen haben, dabei. Ich bitte darum, bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu bleiben und den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weiteren Redebedarf zu dieser Petition? – Herr Richter, bitte.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann vielleicht gleich an dieser Stelle hier stehen bleiben. – In der Sache ist dem, was Herr Mackenroth sagte, jetzt nichts hinzuzufügen, obwohl ich mich doch sehr gewundert habe. Die Einlassung von Herrn Mayer im Ausschuss gegen unseren mehrheitlich beschlossenen Bericht hatte eine andere Argumentation, als hier jetzt diffus vorgetragen worden ist, aber das ist Ihre kognitive Problematik. (Lachen bei der AfD) Herr Mayer, ich möchte nur Folgendes hinzufügen: Das waren schon ausreichende Diffamierungen, die mal so im Rundumschlag gekommen sind. Die erste traf die Diakonie. Was haben Sie gegen die Diakonie, gegen diesen, unseren Wohlfahrtsstaat als tragende Säule stabilisierenden Wohlfahrtsverband, einzuwenden? Sie erbringt eine großartige Leistung, nicht nur in der Flüchtlingshilfe, sondern in allen Bereichen unseres Sozialstaates. Sie sollten Ihr Verhältnis, vielleicht auch mit Hilfe von Herrn Kühne, dem religionspolitischen Sprecher Ihrer Fraktion, noch einmal überdenken. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Die zweite Diffamierung – so habe ich es empfunden – betraf diesen ehrenamtlich tätigen Kreis. Dort ist überhaupt nicht die Diakonie als Wohlfahrtsverband an sich aktiv, sondern ehrenamtliche Flüchtlingshelfer. Sie können ja über Flüchtlingshilfe denken, wie Sie wollen, aber diffamieren Sie bitte nicht diese Ehrenamtler. Auch die brauchen wir in unserem Sozialstaat, damit solche Probleme, die nun mal auftreten, wirklich gelöst werden können. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Die dritte Diffamierung traf letztlich auch den Rechtsstaat, den Sie hier vermeintlich verteidigen wollten. Sie sprechen von einer „sogenannten Duldung“. Herr Mayer, es gibt Duldungen, die von Behörden ausgesprochen werden, und wenn diese ausgesprochen werden, dann gibt es Gründe dafür, und das war in dem Fall gegeben. Es ist keine sogenannte Duldung, sondern es war eine Duldung mit erteilter Arbeitserlaubnis. Mein letzter Hinweis: Was Sie tunlichst vermieden haben vorzutragen: dass diese genannten Personen, die in unserem Petitionsbericht entsprechend behandelt worden sind – und der Bericht ist auch mehrheitlich im Ausschuss beschlossen worden – ja gerade unterwegs waren, um arbeiten zu können. Das waren keine, die in unsere sozialen Systeme einwandern wollten, wie Sie es immer diffamierend sagen. Es waren Leute, die gearbeitet haben, die einen Arbeitgeber gefunden haben, und trotzdem wurde ihnen die Wohnsitzauflage lange Zeit nicht erteilt. Wir sind im Petitionsausschuss zu der Auffassung gekommen, diese sollte gelöscht werden. Insofern haben Sie in Ihrer sehr diffusen Rede vier Diffamierungen ausgesprochen, und alle vier sind gleichermaßen zurückzuweisen. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNSIGRÜNEN – Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Sie haben jetzt noch 53 Sekunden Redezeit.
Norbert Mayer AfD
Kann ich eine Kurzintervention halten oder nicht?
Dr. Matthias Rößler
Eine Kurzintervention gibt es auch. (Zurufe: Es war Redezeit!)
Frank Richter SPD
Ich habe vorhin einfach nur gesprochen. Das war meine Redezeit, die ich in Anspruch genommen habe.
Dr. Matthias Rößler
Das ist klar. Sie wollen eine Kurzintervention auf die Ausführung von Herrn Kollegen Richter halten? – Bitte.
Norbert Mayer AfD
Ja, er hat mir ja etwas vorgeworfen, diesbezüglich muss ich auch reagieren können. Erstens: Die Diakonie ist der Absender dieser Petition. Deshalb habe ich sie genannt. Zweitens: Die Diakonie ist inzwischen der größte Arbeitgeber in Deutschland, weil sie so viele Flüchtlinge betreut und unbedingt daran ihr Geschäftsmodell ausgerichtet hat. (Oh-Rufe bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das sind einfach Fakten. Diesbezüglich können Sie sich einmal informieren. Drittens – und das noch einmal sehr deutlich –: Ich habe ja gesagt, dass das der Gesetzestext ist. Der steht auch in der Antwort der Staatsregierung. Diese Herrschaften könnten ihre Wohnsitzauflage ganz einfach wegbekommen, wenn sie ihre Unterlagen vorlegen würden, wenn sie der Ausländerbehörde nachweisen würden, dass sie irgendwo arbeiten und wohnen – und das legal. Wenn sie das nachweisen würden. Das tun sie aber nicht! Das ist auch das, was Herr Mackenroth falsch gesagt hat. Sie legen das nicht vor. Warum wohl? (Zurufe von der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Was Sie noch erzählt haben – – Ich habe Ihnen die Fakten geschildert. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Die können Sie natürlich zur Kenntnis nehmen – oder auch nicht. (Unruhe im Saal) Und jetzt noch einmal zur Duldung: Es heißt „Aussetzung der Vollziehung“. Deshalb habe ich gesagt: Das ist eine „sogenannte Duldung“, weil der Fachbegriff „Aussetzung der Vollziehung der Abschiebung“ ist. Aussetzung der Vollziehung der Abschiebung – hören Sie bitte genau zu! Das ist im Volksmund „Duldung“. Genau das habe ich verwendet. Vielleicht lesen Sie noch mal nach. Genauso steht es darin. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention. Ich sehe, Kollege Richter verzichtet auf die Reaktion. Gibt es weiteren Aussprachebedarf zu dieser Drucksache? – Das kann ich nicht erkennen. Dann fahren wir fort mit der Petition unter dem Titel „ÖPNV, Klima und Verkehrswende“. Hier kommt jetzt Herr Kollege Böhme für die Fraktion DIE LINKE zu Wort; bitte.
Marco Böhme Die Linke
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur späten Stunde und zum Abschluss des Tages möchten wir als Linksfraktion nicht nur unsere abweichende Meinung zu den verschiedenen Sammelpetitionen schriftlich vorlegen, sondern auch eine hier mit Ihnen gemeinsam diskutieren. Es geht um die Beschäftigten der Leipziger Verkehrsbetriebe, die stellvertretend für alle im Nahverkehr tätigen Menschen auf die akuten finanziellen Probleme im öffentlichen Nahverkehr aufmerksam machen, und das zusammen mit verschiedenen Klimaschutzinitiativen und Fahrgästen, die sich zum Bündnis „Wir fahren zusammen!“ zusammengeschlossen haben. Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der LVB fordern ganz konkret in vier Punkten, die Ihnen auch vorliegen: erstens ein abgestimmtes Vorgehen von Bund, Land und Kommunen zur Erreichung der Klimaziele; zweitens die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Investitionen, Fahrzeuge und Infrastruktur; drittens die Absicherung des Betriebes infolge hoher Energiekosten; viertens die Einberufung eines ÖPNV-Gipfels zur Vereinbarung einer nachhaltigen Finanzierung des ÖPNV. All das sind wichtige Punkte, meine Damen und Herren. Die Forderung, dass es ein abgestimmtes Vorgehen von Bund und Land braucht, konnten wir erst am Montag wieder sehen, als unter anderem über das 49-Euro-Ticket verhandelt wurde und am Ende nur ein Minimalkonsens erzielt wurde, dass nämlich nächstes Jahr das Ticket zu demselben Preis gesichert ist. Man feiert sich jetzt faktisch für die Rettung des Deutschlandtickets, meine Damen und Herren. Es ist das Mindeste, dass es weitergehen, beibehalten und auch der Preis stabil gehalten werden muss. Aber eigentlich – das hätte ich mir von diesem Gipfel am Montag gewünscht – wäre es nötig gewesen, dass es eine langfristige Finanzierungszusage für dieses doch sehr attraktive Ticket gibt. Eine langfristige Finanzierungszusage beim ÖPNV ist möglich. Das haben wir bei den Regionalisierungsmitteln gesehen. Dort gibt es Zusagen über mehrere Jahre. Ich denke, dass es auch beim ÖPNV für das 49- Euro-Ticket möglich ist, zumal es nur einen Bruchteil des Verkehrsetats insgesamt ausmacht und auch viele Gelder, zum Beispiel aus der Lkw-Maut, vom Bundesverkehrsminister zurückgehalten werden. Hierfür braucht es also Druck, aus meiner Sicht auch mehr Druck von Sachsen auf die Bundesregierung. Auch die Forderung, dass es zusätzliche Mittel für Investitionen in Fahrzeuge braucht, unterstützen wir, genauso für den Betrieb. Mir ist bewusst, dass Sachsen vergleichsweise hohe ÖPNV-Zulagen und Zuschüsse gibt. Das Problem ist nur, dass das Geld aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes, das Sachsen bekommt, abgezweigt wird. Aus meiner Sicht ist es Geld, das dringend benötigt wird, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und attraktiver zu machen, vor allem, um das Personal besser zu bezahlen. Wir fordern also, (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) dass das Geld, die Regionalisierungsmittel, die wir als Freistaat vom Bund bekommen, wirklich für den Betrieb und das Personal ausgegeben werden und der Freistaat mehr eigenes Geld in die Hand nimmt, um nötige Investitionen zu ermöglichen. Außerdem braucht es in Zukunft günstige – oder: noch günstigere – Fahrpreise. Das 49-Euro-Ticket ist ein erster Schritt, auch wenn wir uns dabei Verbesserungen gewünscht haben. Ich erinnere dabei an unsere Anträge für soziale Gruppen mit der 29-Euro-Option, so wie es auch andere Bundesländer schon anbieten. Vor allem brauchen wir ein besseres Angebot. Diesbezüglich habe ich Ihnen in der Vergangenheit ein ÖPNV-Gesetz vorgelegt, das eine echte Reform wäre und das wir als Sachsen angehen könnten. Da ist ein Stichwort die Mindestbedienstandards – ein ähnliches Wort haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag stehen, liebe Koalition. Dazu ist aber in dieser Legislatur noch gar nichts entschieden oder erreicht worden. Ich finde, da haben wir auch Chancen vergeben. Es braucht also eine wirkliche Reform, um das Angebot zu verbessern. Um die letzte Forderung realisieren zu können, unterstützen wir die Betriebsräte in Leipzig, dass es einen ÖPNV-Gipfel gibt, und zwar nicht nur von Verkehrsministern, die sich regelmäßig treffen, sondern einen wirklichen Gipfel der Beteiligten, also auch der Beteiligten des Personals. Daher finden wir die Forderungen dieser Petition unterstützenswert und möchten hier noch einmal in aller Form unsere abweichende Meinung mitteilen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ja. Herr Kollege Homann, bitte.
Henning Homann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Forderungen des Betriebsrates sind legitim und nachvollziehbar. Wir stehen fest an der Seite der Beschäftigten und werden trotzdem der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zustimmen. – Ich gebe hiermit meine Rede zu Protokoll. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Sehr gut, Kollege Homann. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Aussprache zu den Petitionen beendet. Wünschen die Fraktionen Einzelabstimmung zur Beschlussempfehlung zu den Petitionen? – Das kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Erklärung
Henning Homann SPD
Der Betriebsrat der Beschäftigten der Leipziger Verkehrsbetriebe hat sich zum Thema „Klima- und Verkehrswende im ÖPNV“ an den Petitionsausschuss dieses Hohen Hauses gewandt. Ich sage ganz deutlich: Die Forderungen des Betriebsrats sind legitim und nachvollziehbar; denn auch für die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag ist ein auf der Nachfrageseite und auf der Angebotsseite stark aufgestellter ÖPNV eine Schlüsselfrage und Teil der Transformation unserer Gesellschaft hin zu einer CO -neutralen Wirtschafts- und Lebensweise. Zunächst sehe ich diese Petition als ein sehr ermutigendes Zeichen für eine funktionierende Betriebsratsarbeit bei den Leipziger Verkehrsbetrieben, und das wiederum bestärkt mich darin, Betriebsräte in Sachsen weiter zu stärken. Denn wir als Gesellschaft und auch die sächsischen Unternehmen gewinnen, wenn die Mitarbeitenden Anteil haben, Anteil nehmen und sich aktiv in die Entwicklung ihres Unternehmens einbringen. In der Sache hat der Petitionsausschuss festgestellt, dass der Bund den Ländern zwischenzeitlich zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt und zudem die jährliche Dynamisierung ab 2023 von bislang 1,8 auf 3,0 % angehoben hat. Diese Regionalisierungsmittel erhalten die Aufgabenträger des ÖPNV, darunter die Stadt Leipzig. Das ist ein gutes Ergebnis, wenngleich diese zusätzlichen Mittel nicht ausreichen werden, um alle Kostensteigerungen aufzufangen und den ÖPNV-Ausbau zu finanzieren. Hier müssen die Gespräche und Verhandlungen weitergehen, und das tun sie auch in unterschiedlichen Gremien und Formaten zwischen Bund, Ländern und der kommunalen Ebene. Dass der Petitionsausschuss daher empfiehlt, innerhalb dieser etablierten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Strukturen weiterzuarbeiten, anstatt die parallele Struktur eines von den Petentinnen und Petenten geforderten ÖPNV-Gipfels aufzubauen, kann ich gut nachvollziehen. Der Petitionsausschuss hat zudem festgestellt, dass der Freistaat Sachsen schon jetzt den ÖPNV auf vielfältige Weise stärkt, zum Beispiel mit dem Landesinvestitionsprogramm ÖPNV und der Unterstützung – auch der Leipziger Verkehrsbetriebe – beim Einwerben von Fördermitteln des Bundes und der EU. Ich freue mich, dass der Petition in drei Punkten teilweise abgeholfen werden kann und die Petition im Weiteren der Staatsregierung als Material überwiesen werden soll. Der konstruktive Umgang mit dieser Petition ist darüber hinaus für mich auch ein Beleg dafür, welch gute und wichtige Arbeit der Petitionsausschuss leistet. Ich danke den im Petitionsausschuss tätigen Kolleginnen und Kollegen herzlich für ihre Arbeit. Die SPD-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zustimmen.
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und schen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den 09.11.2023, 10 Uhr festgelegt. Einladung und TagesordLandtags ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 23:03 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
