landtag.sachsen.de ↗

André Barth

AfD 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Darin gebe ich Ihnen grundsätzlich recht, aber dass wir einen zu hohen Stellenaufwuchs im Personalhaushalt haben, müssen wir nicht in unterschiedliche Ziffern trennen. Das ist überall sichtbar, auch strukturell in der Gesamtbetrachtung des Personalhaushalts. Die Gesamtbetrachtung ist eine Ziffer. Es ist die Gesamtanzahl aller Stellen. Ob wir das in einzelne Stellen trennen, in Stellen A, Stellen B, Stellen C und Stellen D, macht das Problem nicht anders, es macht es nur kleiner. Wir als Abgeordnete sollen doch von oben auf alles draufsehen. – Ich habe jetzt die Frage beantwortet und würde in meiner Redezeit fortfahren. Der Rechnungshof kritisiert neben der Personalpolitik auch die Sofortmaßnahmen der Regierung nach der Regierungsneubildung im Jahr 2019. Dazu gehörten die aufbauorganisatorischen Änderungen, die zur Errichtung des Regionalentwicklungsministeriums und zur Angliederung des Staatsministeriums für Kultur und Tourismus an das Wissenschaftsministerium führten. Sie hätten nicht ohne sofortige Änderung des Verwaltungsorganisationsrechts durchgeführt werden dürfen. Die Änderung dieses Gesetzes trat aber erst Ende 2020 in Kraft. Nach Ansicht des Rechnungshofs hätte der Landtag auch über die damit verbundene Umsetzung von Haushaltsmitteln und Stellen im Rahmen eines Nachtragshaushaltes entscheiden müssen. Das Gleiche stellte der Rechnungshof bei der Prüfung des Sofortprogramms Start 2020 fest, das im Februar 2020 von der neu gebildeten Regierung beschlossen wurde. Die Genehmigung durch das Finanzministerium hat hier das Budgetrecht unseres Landtages verletzt. Ein Nachtragshaushalt hätte zeitgerecht die beabsichtigten Mittel für die politischen Ziele der Staatsregierung aufnehmen und in verfassungskonformer Weise einen Haushaltsbeschluss dem Parlament zuführen können. Da diese Aufgaben aber erst im Laufe des Jahres 2020 angefallen sind, hätten die dafür notwendigen Haushaltsmittel ohne Zeitaufwand in den ohnehin am 09.04.2020 beschlossenen Nachtragshaushalt aufgenommen werden können. Wie wir schon in der vergangenen Legislaturperiode öfter bemängelt haben, verletzt die Regierung hier zum wiederholten Male das verfassungsmäßige Budgetrecht des Parlaments. Ohne einen Nachtragshaushalt aufzustellen, werden weitreichende Änderungen des Haushaltsplanes entweder im Haushalts- und Finanzausschuss oder im Finanzministerium beschlossen. Der Rechnungshof kritisiert schließlich, wir sollen die Regierung auffordern, sich in Zukunft auch an die Verfassung des Freistaates Sachsen zu halten. Lieber Herr Staatsminister des Innern, da Sie auf dieser Seite der einzige Regierungsvertreter sind, schaue ich Sie bei dieser Forderung an. Verfassungsmäßiges Handeln im Haushalts- und Finanzrecht unseres Freistaates Sachsen erbitte ich seitens der Staatsregierung. Zum Schluss bleibt mir noch eine Danksagung an Herrn Jens Michel als Direktor des Sächsischen Rechnungshofs, an alle seine Kolleginnen und Kollegen. Ich habe das Gefühl, ein frischer Wind seitens dieser unabhängigen Behörde erreicht in letzter Zeit unser Haus. Interessantere Zwischenberichte hat es gegeben, zum Beispiel zu dem Thema, wie wir den Lehrermangel bekämpfen. Das ist ein durchaus konstruktiver Vorschlag. Wir sind sehr gespannt auf den uns am 06. oder 07.12.2023 vorliegenden Abschlussbericht in der von Ihnen benannten Sache. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Brünler.

Alle Reden von André Barth Protokoll ↗