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Barbara Klepsch

08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf meinen Kollegen Sebastian Gemkow vertreten und seine Worte an Sie richten. Wie bereits bei meinen Vorrednern deutlich zum Ausdruck kam, fordert die Fraktion DIE LINKE die Staatsregierung im vorliegenden Antrag auf, sich in den derzeit laufenden Tarifverhandlungen für einen eigenen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte einzusetzen und die Gesetzesinitiative für einen eigenen Personalrat für dieses Klientel zu ergreifen. Zudem sollen im Hochschulgesetz Mindestvertragslaufzeiten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte von 24 Monaten eingeführt werden. Hintergrund sind die mutmaßliche Nichtbeachtung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen sowie vermeintlich prekäre Arbeitsverhältnisse von studentischen Hilfekräften durch unangemessene Bezahlung, unbezahlte Mehrarbeit und kurze Vertragslaufzeiten. Diese Vertragsverhältnisse seien durch eine Studie der Universität Bremen wissenschaftlich bestätigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst muss positiv klargestellt werden, dass studentische Beschäftigung nicht nur eine Chance bietet, bereits neben dem Studium erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, sondern auch Möglichkeiten im Hinblick auf ein späteres Beschäftigungsverhältnis in der Wissenschaft eröffnet. Gleichwohl muss das Studium selbst der zentrale Fokus der Studierenden bleiben. Selbstverständlich sind dabei auch bei den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften die Vorgaben des Arbeitsrechts, die auch für sie gelten, einzuhalten. Diese sind den verantwortlichen Personen an unseren Hochschulen sehr bewusst. Sollten dem SMWK konkrete Fälle bzw. tatsächliche Missstände benannt werden, so werden diese mit den Hochschulen gemeinsam aufgearbeitet und umgehend beseitigt. Die betroffenen studentischen Beschäftigten können sich auch an die örtlichen Personalräte wenden und um Unterstützung bitten. Diese vertreten auch die Interessen studentischer Hilfskräfte, die nach § 4 Abs. 4 Sächsisches Personalvertretungsgesetz als Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes gelten. Die Personalräte werden auf fünf Jahre gewählt und haben eine größere personelle Kontinuität und daher auch mehr Erfahrung als vorgeschlagene studentische Personalräte. Ein gesonderter Personalrat nur für die studentischen Hilfskräfte wäre unverhältnismäßig, verursacht hohen bürokratischen und personellen Aufwand und damit auch Kosten bei den personalverwaltenden Dienststellen der Hochschulen. Die Betätigung in einem studentischen Personalrat hätte für unsere Studentinnen und Studenten auch starke Auswirkungen auf die Zeit, die ihnen für ihr Studium zur Verfügung steht. Meine Damen und Herren! Die Einrichtung von studentischen Personalräten erscheint als nicht zweckmäßig. Sie haben in diesem Jahr bereits das neu gefasste Sächsische Hochschulgesetz verabschiedet. Hier werden erstmals grundsätzliche Mindestvertragslaufzeiten eingeführt, was bereits über den Rahmenkodex zum Umgang mit befristeter Beschäftigung hinausgeht. Eine studentische Hilfskraft ist demnach mindestens ein Semester, eine wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft nach dem Rahmenkodex sechs Monate – nun mindestens zwölf Monate – zu beschäftigen. Dies ist ein deutlicher Sprung hin zu längeren Vertragslaufzeiten in gesetzlich verbindlicher Form. Außerdem wurde im Hochschulgesetz klarstellend geändert, dass die studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte neben den weiter bestehenden Aufgaben in Forschung, Lehre oder künstlerischer Praxis Tutorien für Studenten erbringen können. Die abschließend formulierte Regelung schließt somit einen fachfremden Einsatz aus. Vielfach kommt den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften eine verkürzte Vertragslaufzeit entgegen, da sie sich ihrem Studium intensiv widmen wollen und genügend Zeit für Prüfungsvorbereitungen, auch zur Vorbereitung ihrer Abschlussprüfung, benötigen. Im Ergebnis wird der hier geforderte Abschluss von mindestens zweijährigen Verträgen zu weniger Verträgen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte führen, da sie über bestimmte Projekte, Tutorien oder Veranstaltungen hinaus nicht adäquat beschäftigt werden können oder wollen. Eine solche Regelung ginge am Bedarf sowohl von Studierenden als auch von Hochschulen vorbei. Meine Damen und Herren, dieser negative Effekt kann nicht gewollt sein. Für die Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte gelten die einschlägigen Richtlinien der TdL. Die Richtlinien setzen insbesondere die Höchstbeträge für die Vergütung als Stundensatz fest. Diese wurden zuletzt im Sommersemester 2023 um 2,8 % erhöht. Es ist keineswegs sicher, dass sich die Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte durch einen Tarifvertrag effektiv verbessern würden. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich bekräftigen, dass dem SMWK die studentischen Hilfskräfte und deren Arbeitsbedingungen von großer Wichtigkeit sind. Das Haus setzt sich im Rahmen der von mir beschriebenen Wege ganz aktiv dafür ein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Barbara Klepsch. Wir kommen jetzt zum Schlusswort; Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE.

Protokoll ↗