Ronny Wähner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Ulbrich, der Gesetzentwurf stärkt nicht die direkte Demokratie, sondern schränkt zuvorderst kommunale Freiheit ein. Denn bisher haben unsere kreisfreien Städte die freie Entscheidung, ob sie Stadtbezirksbeiräte einrichten, und wenn sie es tun, wie die entsprechenden Beiräte entstehen. Werden sie direkt gewählt wie in Dresden oder werden sie ernannt bzw. durch den Stadtrat gewählt, wie es in Leipzig ist? Das ist kommunale Freiheit, wie wir sie als CDU im Land haben wollen und wie wir sie weiter erhalten wollen. (Jörg Urban, AfD: Unbürokratisch!) Das ist ganz wichtig, um der kommunalen Ebene Entscheidungsfreiheit zu geben, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) damit sie auf regionale Besonderheiten entsprechend reagieren kann. (Beifall der Abg. Alexander Dierks und Oliver Fritzsche, CDU) Nur weil die Nachbesetzung in Leipzig nicht so funktioniert, wie Sie sich es vorstellen, kann es nicht angehen, dass die Gemeindeordnung nach dem Motto „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“ geändert wird. Wenn die Nachbesetzung nicht funktioniert, wenn im Stadtrat Kandidaten gewählt werden müssen – und das ist ja ein Element der Wahl –, müssen wir schauen, ob es vielleicht auch an den Kandidatenvorschlägen liegt, dass sie keine Mehrheit bekommen. Im Übrigen funktioniert das in Dresden, auch in Leipzig hat die Erstbesetzung funktioniert. Die Mehrheiten des Stadtrates müssen berücksichtigt werden, das sieht der Gesetzentwurf vor, und dafür, dass man das jetzt ändern sollte, gibt es keinen fachlich sinnvollen Grund, außer die Einstellung der AfD, die es zu ihren Gunsten ändern will. Deswegen lehnen wir, die CDU, den Vorschlag ab. Ich danke. (Beifall bei der CDU –
