Thomas Thumm
Kollege Teichmann, vielen Dank für die Frage. Ja, die Regelung ist mir bekannt; sie steht ja im Baugesetzbuch des Bundes. Aber mit dieser Verpflichtung zum Rückbau ist nicht verbunden, geldwerte Leistungen während der Dauer des Anlagenbetriebs zu hinterlegen. Das soll jetzt unser Gesetzentwurf sicherstellen. Weiterhin soll die Rückbaupreisentwicklung für Windkraftanlagen durch die untere Immissionsschutzbehörde alle fünf Jahre überprüft werden. Die Anlagenbetreiber haben ihre Höhen für den Rückbau so anzupassen, wie die Baupreiskostenentwicklungen sind, damit am Ende sichergestellt ist, dass nach Anlagenbetrieb die Windkraftanlagen vollständig aus dem sächsischen Boden entfernt werden und der Steuerzahler nicht dafür haftet, sondern am Ende derjenige, der hier zwanzig Jahre lang durch planwirtschaftliche Politik, verursacht durch unsere sächsische Koalition und die Bundesregierung, die Erträge eingestrichen hat. Dieser soll auch für den Rückbau dieser Anlagen zahlen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Flemming.
