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Antonia Mertsching

Die Linke 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die AfD möchte mit ihrem Antrag der Nilgans auf die Pelle rücken. Sie hat sich dazu die Mühe eines umfänglichen Gesetzgebungsverfahrens gemacht bzw. eigentlich eher uns alle bemüht, sich mit der Problematik zu beschäftigen. Schaut man sich die Problematik an, soll hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden oder – wie in diesem Fall – ganzjährig auf Gänse. Aber der Reihe nach. Wie der Name schon vermuten lässt, ist die Nilgans keine heimische Tierart. Ihr ursprünglicher Lebensraum sind die Feuchtgebiete Afrikas, beispielsweise die Nilregion in Ägypten. Bereits in der Antike hielten die Römer und Griechen sie als Ziervogel in großen Gruppen in Parks. Die Griechen weihten sie gar als heiligen Vogel der Liebesgöttin Aphrodite. Freilebende Brutpopulationen sind in Europa seit dem Ende des 18. Jahrhunderts bekannt. In Deutschland ist die erste Freilandbeobachtung auf das Jahr 1866 datiert. Also ist die Nilgans ein Mitbewohner seit 150 Jahren. Seit 30 Jahren werden regelmäßige Freilandbruten erfasst. Die Nilgans ist recht anspruchslos in der Brutplatzwahl und legt vergleichsweise ziemlich viele Eier. Dadurch vermehrt sie sich recht gut. So kommt es seit den Neunzigerjahren auch zu einer deutlichen Ausbreitung in allen Bundesländern. Kommen wir also zur Bewertung der naturschutzfachlichen Gefahrenlage im Zusammenhang mit der Nilgans. Die Nilgans wird in der Liste der EU als invasive gebietsfremde Art geführt. Um auf dieser Liste zu landen, muss eine Tierart zwei Voraussetzungen erfüllen. Erstens: Die Art muss das Potenzial für eine Ausbreitung über große Gebiete besitzen. Das kann man der Nilgans durchaus bescheinigen. Gleichzeitig und zweitens muss sie das Potenzial für die Verursachung erheblicher Schäden aufweisen. Der zweite Punkt, also die Verursachung erheblicher Schäden, gilt jedoch in Fachkreisen – unter Ornithologen und Naturschützern – als umstritten. Die Nilgans gilt in der Brutzeit als territorial und aggressiv, was im Übrigen als Gemeinsamkeit zwischen Nilgans und Antragsteller festzustellen ist. (Heiterkeit im Saal – Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Allerdings gibt es keinen Beleg dafür, dass sie mit ihrem Verhalten andere, vor allem kleinere gefährdete Wasservogelarten verdrängt bzw. deren Brutraum potenziell verknappt, was wiederum als Unterschied festzuhalten ist. Neuere Studien – zum Beispiel aus Hessen – sprechen eher dafür, dass sich Nilgänse ohne nachweisbare negative Effekte auf andere Arten in neuen Gebieten ansiedeln. Mit Verweis auf diese Untersuchungen sieht die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz die Nilgans zu Unrecht am Pranger. Einflüsse auf andere Wasservogelarten sind nach Auffassung der Experten nur an naturfernen, also städtischen Parkgewässern zu erwarten, wo sie dann – von Menschen – gefüttert werden. In Naturschutzgebieten dagegen wurden bisher keine Beeinträchtigungen anderer Arten durch Nilgänse dokumentiert. Dennoch hat Deutschland aufgrund der Listung der Nilgans in der Unionsliste einen Managementplan zum Umgang mit der Nilgans erstellt. Dieser regelt bereits hinreichend den Umgang mit lokal auftretenden Problemen. Beispielsweise wird die Nilgans vor allem in städtischen Gebieten wegen ihres Kots oder ihrer Furchtlosigkeit als störend empfunden. Diese Probleme lassen sich jedoch mit dem bestehenden Managementplan und ein wenig Sachverstand lösen, indem man zum Beispiel ein striktes Fütterungsverbot einführt und umsetzt und auf allzu häufige Mahd der besuchten Wiesen verzichtet. Dabei müssen wir also – wir kennen es schon vom Thema Wolf – an das Verhalten der Menschen appellieren und nicht gegen die Tiere vorgehen. Selbst in jenem Managementplan wird konstatiert, dass Beeinträchtigungen der kleineren, heimischen Arten – Enten, Vögel, Blässhühner – vorkommen können. Nistplatzkonkurrenz zu anderen größeren Arten wie dem Weißstorch oder Greifvogel kommen vorwiegend bei unerfahrenen Jungvögeln vor. Die etablierten Paare aber wissen sich zu wehren. Es wird darauf verwiesen, dass keine populationswirksamen Belege vorhanden seien. Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen, die hier wieder als Gefahr gesehen werden, seien eher selten und auch nicht höher, als bei anderen Gänsearten. Dennoch möchten Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die Schonzeit für Nilgänse abschaffen, also ganzjährig auf Gänse schießen. Das mag aus Sicht eines Gänsebratenliebhabers durchaus nachvollziehbar sein, ist aber zumindest naturschutzfachlich nicht geboten. Eine Bejagung hat auch immer Auswirkungen auf andere Arten, die sogenannten Nichtzielarten, und natürlich auch auf geschützte Arten. Die Arten wissen nun nicht, wann Schonzeit ist und wann nicht. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Ach!) Ständiges ganzjähriges Schießen kann insbesondere während der Brutzeiten stören und hochproblematisch sein. Das ist damit nicht zu rechtfertigen, unverhältnismäßig und deshalb abzulehnen. Zudem kann eine Gefährdung ziehender nordischer Gänsearten nicht ausgeschlossen werden. Zum Abschluss möchte ich noch folgende Frage stellen: Wie kommt es eigentlich, dass Ihre einzige Antwort in Naturschutzfragen das Schießen ist? Ist das nicht etwas widersinnig? Sie entdecken den Naturschutz immer nur dann, wenn es etwas zu erlegen – den Wolf oder die Nilgans – oder zu verhindern – Binnenkraft oder Fotovoltaik – gibt. (Thomas Thumm, AfD: Sie haben unseren Antrag nicht gelesen! Es geht um Gelegemanagement!) Dabei wird allzu leicht von den eigentlichen Problemen abgelenkt. Weder die Nilgans noch Windräder sind ursächlich für den Rückgang der Artenvielfalt verantwortlich. Vielmehr sind stetig intensivierte Landnutzungsformen – Stichwort: Flächenversiegelung; die finden Sie bei Gewerbegebieten auch nicht schlimm –, der Pestizideinsatz, Monokulturen und der Verlust der strukturreichen und artenreichen Lebensräume daran schuld. Auf alles zu schießen, was sich bewegt, verkauft sich eben besser, was? Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Zschocke; bitte.

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