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Wolfram Günther

08.11.2023 Sitzungen 7/78

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte es relativ kurz machen. Bei der Nilgans handelt es sich um eine invasive Art, bei der zwingend gehandelt werden muss. Dazu habe ich hier keinen Dissens gehört. Es wird bereits gehandelt. Der Vorschlag, den die AfD vorlegt, würde kein Problem lösen, das nicht bereits in Lösung ist. So, wie der Vorschlag vorliegt, ist er zudem an vielen Stellen rechtlich sehr schwer haltbar, und zwar nicht nur EU-rechtlich, sondern auch in Bezug auf das Bundesrecht. Das haben wir schon mehrmals vorgetragen. Wir haben es zuletzt im Ausschuss sehr ausführlich dargelegt. Auch hier wurde es heute vorgetragen. Man muss da auch einmal zuhören können. Das ist offensichtlich nicht gewollt. Aus Respekt vor der Zeit und damit wir die Argumente, die schon vorgetragen wurden, nicht noch einhundertmal wiederholen, gebe ich meine Rede zu Protokoll. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung sowie der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit ist aufgerufen das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes und der Sächsischen Jagdverordnung, Drucksache 7/12815, Gesetzentwurf der AfDFraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/14859 vor. Dieser wurde von Herrn Hein eingebracht. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so. Darf ich die Überschrift und die Artikel gleich zusammenziehen? – Dann rufe ich auf die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes, Artikel 2 Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und Artikel 3 ohne Artikelüberschrift. Ich lasse jetzt abstimmen über die Überschrift und die drei Artikel, die ich verlesen habe. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich habe einige Fürstimmen gesehen, dennoch ist alles mit Mehrheit abgelehnt worden. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die AfD: Wünschen Sie noch eine Abstimmung? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Alles gut!) Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und die Zweite Beratung sowie dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Erklärung

Protokoll ↗