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Oliver Fritzsche

CDU 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir zu Beginn der Debatte einen kleinen fachlichen Exkurs als eine Art Einführung zum vorliegenden Antrag. Die räumliche Gesamtplanung findet in Deutschland auf der Ebene des Bundes, der Länder, der Regionen sowie auf der Gemeindeebene statt. Sie umfasst dabei die Raumordnung des Bundes, die Landes- und die Regionalplanung als Raumordnung in den Ländern und die kommunale Bauleitplanung, die sich in die Flächennutzungsplanung und die konkrete Bebauungsplanung gliedert. Sie arbeitet dabei überfachlich und integrativ und nutzt dabei natürlich die Erkenntnisse, die sich aus vorliegenden Fachplanungen wie beispielsweise der Verkehrsplanung oder auch der Schulnetzplanung ergeben. Im Freistaat Sachsen wird für die räumliche Gesamtplanung des Landes der Begriff „Landesentwicklung“ verwendet. Er ist dabei gleichbedeutend mit dem Begriff „Landesplanung“, betont aber besonders den Aspekt der Entwicklung des Raumes. Die Leitvorstellung der Raumordnung für Bund, Länder und Regionen ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Die zentrale Aufgabe der Raumordnung ist es, eine fachübergreifend mittelfristig angelegte Raumordnungs-– Das ist in Ordnung. Somit beginne ich mit der Überschrift, dann Artikel 1, Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, Artikel 2, Inkrafttreten. Wer möchte zustimmen? – Danke. Und die Gegenstimmen, bitte. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür ist dennoch eine große Mehrheit dagegen. Ich frage, ob eine Schlussabstimmung gewünscht wird? (Jörg Urban, AfD: Nein!) – Das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf für die Zukunft aufstellen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD planung aufzustellen. Diese sind für das Gebiet des Freistaates der Landesentwicklungsplan und für dessen Teilräume, die Planungsregionen, die jeweiligen Regionalpläne. Anhand dieser Pläne werden raumbedeutsame Einzelvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der angestrebten Entwicklung überprüft. Letztmalig wurde der Landesentwicklungsplan am 12. Juli 2013 per Rechtsverordnung beschlossen. Am 30. August 2013 wurde er im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Raumordnungspläne wie der Landesentwicklungsplan, sind nach dem Raumordnungsgesetz des Bundes alle zehn Jahre zu überprüfen und bei Bedarf durch Fortschreibung der weiteren Entwicklung anzupassen. Eine Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2013 ist in der laufenden Legislaturperiode jedoch nicht vorgesehen; das war bereits mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag klar. Uns war es wichtig, den Regionalen Planungsverbänden die nötige Zeit für ihre Teilfortschreibungen, insbesondere mit Blick auf das Thema Energie zu geben. Dort – das wissen wir heute genauer, als wir es damals wussten – stehen gewaltige Aufgaben vor unseren Regionalen Planungsverbänden. Gleichwohl stellen die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die demografische Entwicklung, der Klimaschutz und Klimawandel, der Ausbau der erneuerbaren Energien, der wirtschaftliche Strukturwandel, die Stärkung des ländlichen Raums und die Weiterführung der Digitalisierung aktuelle Herausforderungen dar, welchen sich die Landesentwicklungsplanung bei einer nächsten Überarbeitung stellen muss. Der Raumordnungsbericht 2020 der Staatsregierung hält dazu fest: „Für die nachhaltige Sicherung wesentlicher Daseinsvorsorgebereiche wie Nahversorgung, Schulen, medizinische Versorgung und öffentlicher Personennahverkehr sind neue Ideen und innovative Konzepte notwendig.“ Mit dem Antrag ersucht die Koalition die Staatsregierung, ein Gutachten zu beauftragen, um die planungsfachlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für die Umsetzung der genannten Herausforderungen zu schaffen, sozusagen die Grundlagen und Betrachtungen für eine Fortschreibung zu legen. Die finanziellen Mittel für dieses Gutachten wurden bereits im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/24 festgeschrieben. Zentrale Punkte des Gutachtens – lassen Sie mich hierbei drei herausgreifen – sollen folgende sein: zum Ersten eine Bewertung und Analyse von Festlegungen und Inhalten aus dem Landesentwicklungsplan 2013, zum Zweiten die Herausarbeitung grundsätzlicher Empfehlungen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans, beispielsweise auch hinsichtlich planungsrechtlicher Erfordernisse, insbesondere für das Feld Energie und Infrastruktur – Stichworte wären hier die Themen Leitungsnetz und Speicher, insbesondere natürlich vor dem Hintergrund neuer Energieformen wie beispielsweise Wasserstoff –, aber auch Betrachtungen zu den Themen Schutz der kritischen Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Entwicklung des Schulnetzes, insbesondere mit Blick auf die allgemein- und die berufsbildenden Schulen, sowie die Entwicklung des Netzes von Einrichtungen der medizinischen Versorgung. Außerdem – und das ist auch ein sehr wichtiger Punkt – sollen im Gutachten Empfehlungen zur zukünftigen Anwendung und zur Ausgestaltung des Zentrale-Orte-Konzeptes in Sachsen gemacht werden, welches einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge leistet. Die Steuerung durch dieses normative Konzept der Raumplanung steht durch die demografische Entwicklung im Freistaat, aber auch die Chancen der Digitalisierung vor besonderen Herausforderungen. Uns ist es wichtig, dass wir herausfinden – und das soll im Gutachten betrachtet werden –, in welcher Art und Weise das Zentrale-OrteKonzept für Sachsen bei einer Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung ausgestaltet werden kann, um eine sachgerechte und auch der Regionalentwicklung dienende Landesentwicklungsplanung auf den Weg zu bringen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte Frau Abg. Kummer.

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