Kay Ritter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Notruf nicht überhören – Erste Hilfe für Krankenhäuser leisten. Ich denke, hier im Hohen Haus sind sich parteiübergreifend alle einig, dass die aktuelle Lage sowohl in den sächsischen Krankenhäusern als auch in den Krankenhäusern der anderen Bundesländer besorgniserregend ist. Der Antrag zielt darauf ab, dass die stationäre Versorgung abzusichern ist, indem ein Rettungspaket in Höhe von 40 Millionen Euro aus den noch nicht verausgabten und noch nicht gebundenen Landeskomplementärmitteln für den Krankenhausstrukturfonds bereitgestellt wird. Zudem soll der Bund aufgefordert werden, die nicht ausgereichten Mittel des Krankenhausstrukturfonds kurzfristig für die Überbrückungsfinanzierung einzusetzen. Darüber hinaus soll der Bund nicht nur eine tragfähige Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten der Krankenhausreform sicherstellen, sondern auch noch die finanzielle Unterstützung der notwendigen Strukturveränderung der Krankenhäuser zur Umsetzung der Reform übernehmen. Nach eingehender Prüfung und Diskussion sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es nicht angemessen ist, diesem Antrag zuzustimmen. Unsere ablehnende Haltung gegenüber dem vorliegenden Antrag bedeutet nicht, dass wir die Bedeutung der stationären Versorgung und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitssystems nicht anerkennen. Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Wir sind uns der Bedeutung der stationären Versorgung und der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitssystems vollkommen bewusst. Allerdings sind wir der Ansicht, dass der vorliegende Antrag nicht die effektivste oder gar angemessenste Lösung der aktuellen Herausforderung darstellt. (Thomas Prantl, AfD: Machen Sie selber was! – Weitere Zurufe der AfD) Unsere Entscheidungen basieren dabei auf verschiedenen Überlegungen. Die Abfinanzierung aus der Landeskofinanzierung des Strukturfonds dürfte sich als schwierig erweisen. Zum einen dienen die Mittel zur Umsetzung bestimmter Fördertatbestände, die nicht deckungsgleich mit einer Überbrückungsfinanzierung sind. Zum anderen hat der Freistaat Sachsen – laut aktuellem Doppelhaushalt – beim Bund bereits folgende Anträge im Kontextfonds gestellt, die voraussichtlich in 2023 bewilligt werden sollen: zusätzliche Ausbildungskapazitäten an Berufsfachschulen, Vorhaben zur Verbesserung der Informationssicherheit sowie die Konzentration der Psychiatrie des Städtischen Klinikums Dresden am Standort Weißer Hirsch. Unklar ist dabei, inwieweit der vorliegende Antrag der AfD die Umsetzung dieser Vorhaben gefährdet. Ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Oktober fordert, dass der Bund im Sinne der dualen Krankhausfinanzierung unverzüglich bei den Betriebskosten nachsteuern und für eine auskömmliche Finanzierung sorgen muss. Hierzu gehört, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 rückwirkend und die Kostensteigerungen in den Folgejahren regelhaft zu kompensieren. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, noch in diesem Jahr ein Vorschaltgesetz für ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von 5 Milliarden Euro aufzulegen, meine Damen und Herren. Zwischen 5 Milliarden und 40 Millionen Euro besteht schon ein großer Unterschied. (Zuruf von der AfD: Ganz Deutschland!) Mit dieser vorgelagerten Maßnahme soll eine Stabilisierung der Krankenhauslandschaft erreicht werden. Dessen ungeachtet sind die bundesrechtlichen Regelungen für die Vergütung der Krankenhäuser baldmöglichst dahin gehend anzupassen, dass Kostensteigerungen künftig zeitnah berücksichtigt werden. Das Ansinnen der Antragsteller ist damit bereits umgesetzt. Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einen Punkt der Begründung im Antrag eingehen, der mich sehr verwundert. Ich zitiere: „Ist ein Krankenhaus erst einmal insolvent, so wird es schwierig bis unmöglich, dieses Haus in neue Strukturen im Zuge der Krankenhausreform des Bundes zu überführen.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist so. Nun hat aber Ihre Partei im Mai dieses Jahres mit einem Antrag im Kreistag des Landkreises Leipzig genau diese Insolvenz für die in Not geratenen Muldentalkliniken gefordert. Auch hier ein Zitat: „Der Kreistag beauftragt den Landrat zu prüfen, welche Chancen und Risiken ein eigenverwaltetes Insolvenzverfahren für die Gesellschaft hat.“ Dankenswerterweise fand dieses Ansinnen keine Mehrheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Möge sich jeder selbst ein Urteil über diese Art von Politik machen. Aus den genannten Gründen lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Armes Deutschland!)
