Oliver Fritzsche
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum „TV-Stud“ möchte ich für die CDU wie folgt Stellung nehmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie finden ihn gut!) Um es deutlich vorwegzusagen: Ohne den Einsatz der studentischen Hilfskräfte wäre der reguläre Lehr- und Forschungsbetrieb an vielen Hochschulen auch hier im Freistaat Sachsen nicht machbar. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Vielen Dank an alle studentischen Hilfskräfte und die wissenschaftlichen Hilfskräfte. (Marco Böhme, DIE LINKE: Deshalb verdienen sie mehr Lohn durch einen Tarifvertrag!) Allerdings – und das möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen – sind studentische Beschäftigte auch ohne einen eigenen Tarifvertrag nicht rechtlos. Es gelten für sie wie für alle Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts, zum Beispiel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Bundesurlaubsgesetz sowie das Mindestlohngesetz. Seit der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes zum 22. Juni 2023 ist – darauf haben auch Sie, Frau Gorskih, hingewiesen – im § 58 Abs. 3 eine grundsätzliche Mindestbeschäftigungsdauer der studentischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte geregelt und auf die Geltung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verwiesen. Das Befristungsrecht im vorgenannten Bundesgesetz wird derzeit novelliert. Wir werden sehen, welche Regelungen uns dort ereilen werden. Des Weiteren gibt es die Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, in der Höchstbeträge geregelt werden, welche in regelmäßiger Anlehnung an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der Länder angepasst werden. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass die studentische Beschäftigung nicht der vollständigen Existenzsicherung dienen kann. Sie soll vielmehr eine mit dem Studium zu vereinbarende Tätigkeit sein und dem Studenten oder der Studentin die Chance bieten, vertiefte Einblicke in den Hochschulbereich zu erhalten. Durch die frühe Einbindung in den universitären Arbeitsalltag können neben dem Studium bereits berufsrelevante Fähigkeiten erworben und fachspezifische Fähigkeiten vertieft werden. Es geht dabei um Einblicke in die Hochschulstruktur, um Hintergrundwissen zum Studium und um vertiefendes Fachwissen. Die Hochschulen sind in erster Linie dazu da, ihren Bildungsauftrag gegenüber den Studentinnen und Studenten zu erfüllen. Es ist, auch in diesen Beschäftigungsverhältnissen, nicht ihre originäre Aufgabe, den vollständigen Lebensunterhalt der studentischen Hilfskräfte zu sichern. (Beifall bei der CDU) Der Hauptberuf der Studentinnen und Studenten sollte das Studium sein. Im Übrigen – auch darauf ist deutlich hinzuweisen – ist die Entscheidung über eine Aufnahme von Tarifverhandlungen allein die Sache der Tarifvertragsparteien. Dies ist im Grundgesetz entsprechend geregelt. Abschließend möchte ich deutlich sagen: Die Qualität des Beschäftigungsverhältnisses liegt in der tatsächlichen Ausgestaltung und damit in der Verantwortung und Freiheit von Hochschullehrern, Dozentinnen und Dozenten, von Wissenschaftlern, die in der Regel an der Mehrung des Nutzens ein hohes Eigeninteresse haben. Dieses Eigeninteresse prägt auch das Engagement der studentischen Hilfskräfte. Daher werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Fritzsche sprach für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Dr. Weigand. Bitte schön.
