Sabine Friedel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte meinen Redebeitrag gleich mit dem Dank an den Rechnungshof einleiten, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit viel Fleiß profunde Prüfungsergebnisse zusammengetragen haben – wie sichtbar, das sieht man in den zwei Bänden mit insgesamt 400 Seiten und 42 Prüfziffern. Diese Prüfberichte und die Stellungnahmen der Ressorts zeigen, dass der Rechnungshof an vielen Stellen den Finger zu Recht in die Wunde legt. Meist beginnen die Ressorts noch während des Prüfungsprozesses, Abhilfe zu schaffen und die Prozesse zu verbessern. Das lesen wir sowohl in den Stellungnahmen und das haben wir jüngst beim vom Präsidenten angesprochenen Sonderbericht erfahren. Die Tätigkeit des Rechnungshofs sorgt nicht nur dafür, dass alles gemäß den demokratisch vereinbarten Regeln abläuft, sie spart dem Freistaat im glücklichen Fall auch noch Geld, weil sie das Augenmerk auf Prozesse lenkt, die effizienter organisiert werden können. Auch im Namen der SPD-Fraktion möchte ich Sie sehr herzlich in Ihrer Rolle als politisch neutraler Sachverständiger und genauer Prüfer bestärken, denn sie ist sehr wertvoll und für unsere Arbeit unerlässlich. Genauso wie der Rechnungshof das Wirtschaften hinterfragt, so sei es auch mit aller Vorsicht gestattet, den Rechnungshof selbst an einzelnen Punkten zu hinterfragen bzw. zumindest darzustellen, dass wir in manchen Fragen zu einer anderen Bewertung kommen. Das ist legitim, denke ich. Ich will zwei Beispiele, ein fachliches und ein rechtliches, aufführen. Zuerst zum fachlichen Beispiel: Es trifft sich ganz gut, dass ich hier nicht nur als stellvertretendes Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses stehe, sondern auch als Mitglied des Ausschusses für Schule und Bildung. Sie werden im Band I, Ziffer 10 eine Berichterstattung über die Förderung von Ganztagsangeboten finden. Der Rechnungshof kommt zu einem recht harschen Urteil. Er führt aus: „Es ist nicht erkennbar, welche konkreten Ziele das SMK mit der Förderung verfolgt.“ Weiter heißt es: „weder das Sächsische Schulgesetz noch die für die Förderung maßgebliche Verordnung des SMK enthaltenen Beschreibungen des Zieles der Förderung“. Das ist ein Urteil, das mich ganz persönlich ein wenig schmerzt; denn in der letzten Legislatur, im Jahr 2017, haben die SPD- und die CDU-Fraktion gemeinsam das Schulgesetz grundlegend novelliert. Ein ganz wesentlicher Punkt, den wir gemeinsam mit sehr viel Engagement auf den Weg gebracht haben, war, den § 1, den Erziehungsund Bildungsauftrag der Schule, vollständig neu zu fassen. Genau hier finden sich die Ziele von schulischer Bildung und Ganztagsförderung. Ursprünglich waren es drei Absätze, nach unserer Novellierung sind es zehn. Die Ziele sind sehr konkret ausgeführt. Zum Beispiel in Ziffer 1: Schülerinnen und Schüler sollen lernen, selbstständig, eigenverantwortlich und in sozialer Gemeinschaft zu handeln. Oder Ziffer 5: Freude an der Bewegung und an gemeinsamen Sport und Spiel zu entwickeln. Oder Ziffer 6: die eigene Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten. Unser Schulgesetz ist so aufgebaut, dass am Anfang die Ziele von Bildung definiert werden. In den folgenden Abschnitten wird beschrieben, wie diese Ziele umgesetzt werden. So ist in § 16 a die Verankerung der Ganztagsangebote folgerichtig erfolgt, nachdem in den §§ 5 bis15 Ausführungen zu Schulformen und zum Unterricht, der gegeben wird, gemacht werden. Vor diesem Hintergrund finde ich es nicht nachvollziehbar – man könnte zumindest keine zustimmende Kenntnisnahme von mir erwarten –, wenn der Rechnungshof feststellt, das Schulgesetz würde die für die Ganztagsförderung maßgeblichen Ziele nicht enthalten. Ich will einen zweiten Punkt ansprechen. Das ist kein fachpolitischer, sondern ein rechtlicher Punkt. Vorhin haben wir gehört, dass § 97 Abs. 2 Nr. 4 beschreibt, was in den Jahresberichten des Rechnungshofs steht. Der eigentlich interessante Paragraf ist der § 90 unserer Sächsischen Haushaltsordnung. Er ist beschrieben mit „Inhalt der Prüfung“ und benennt die Aufgaben des Rechnungshofs. Natürlich hat der Rechnungshof nicht nur Aufgaben eines Revisors in einem ganz normalen Verein. Er prüft nicht nur Belege und Quittungen. § 90 besagt auch: Die Prüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob eine bestimmte Aufgabe mit geringeren Ausgaben, mehr Effizienz und wirksamer Effektivität erfüllt werden kann. Das ist der eigentliche Kern, der auch für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier interessant ist. Mich irritiert es zumindest ein wenig, wenn ich in den Berichten des Rechnungshofes Passagen finde, die über diesen Kern deutlich hinausgehen. Ich lese eine Passage zum Thema Tilgung und Coronakredite vor. Sie ist hier zugespitzter formuliert, als wie wir sie gerade gehört haben. Der Rechnungshof schreibt: „Es wird die Aufgabe der politisch Verantwortlichen sein,“ – absolut d’accord – „die in der Coronakrise aufgenommenen Schulden von rund 2 Milliarden Euro zügig zu tilgen. Zügig bedeutet dabei, den verfassungsmäßig vorgegebenen Zeitraum von acht Jahren einzuhalten. Der Rechnungshof sieht keinen Grund für eine Verlängerung dieser Frist und tritt Bestrebungen für eine Verfassungsänderung weiterhin entschieden entgegen.“ Mit Verlaub sei gesagt: Ich habe den Eindruck, dass hier die Regelung im § 90 überdehnt wird. Wir haben andere Beispiele. Im Vorwort zu Band I lesen wir beispielsweise mit Verweis auf Forscher wie Galileo Galilei die folgende Aussage: „Neues in die Welt zu setzen ist nicht immer leicht. Gegenwind waren die großen Forscher und Erfinder der Vergangenheit immer ausgesetzt. Das sollte auch uns als Rechnungshof motivieren, weiterhin für unsere sicher auch kontrovers diskutierten Ansichten einzustehen und sie zu verbreiten.“ Das Vorwort schließt mit den Worten: „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen unsere Vision einer generationengerechten Finanzwirtschaft im Freistaat Sachsen weiterzuentwickeln.“ Das ist aus meiner Sicht, bei allem Respekt gegenüber der Aufgabe und der Rolle des Rechnungshofs, nicht Aufgabe des Sächsischen Rechnungshofs, sondern es ist unsere Aufgabe als Parlament, darüber zu debattieren, wie eine generationengerechte Finanzpolitik am besten aussehen kann. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Ich will noch eine letzte Bemerkung machen und komme zurück zum Thema Prüfung der Ganztagsangebote. Der Rechnungshof macht ja nicht nur Feststellungen, sondern er formuliert auch Forderungen. Wir alle miteinander müssen gut aufpassen – gerade in einer Zeit, in der wir viel über Lehrermangel und Überlastungen an unseren Schulen und gleichzeitig über Bürokratieabbau reden –, dass die Anforderungen nicht überspannt werden. Ich denke, der Rechnungshofbericht enthält hierzu eine Forderung, die nicht erfüllt werden kann. Der Rechnungshofbericht fordert bei der Förderung von Ganztagsangeboten, dass Sachberichte eingereicht werden. Was heißt das praktisch? Ein Ganztagsangebot läuft über ein gesamtes Schuljahr, also ungefähr 30 Wochen. Einmal pro Woche findet es statt. Das heißt, ein Sachbericht würde sich über diese 30 Veranstaltungen erstrecken. Nun haben wir Ganztagsangebote an 1 465 Schulen im Freistaat Sachsen, und an diesen Schulen nicht nur eins, sondern an den kleineren vier oder fünf, an großen Schulen bis zu 15 oder 20 Ganztagsangebote. Würde die Staatsregierung diese Forderung des Rechnungshofs erfüllen, dann würden wir pro Jahr 15 000 bis 20 000 Sachberichte zu einem Bestandteil schulischer Bildung einfordern. Ich denke, das wird auch dem Rechnungshof ein wenig über das Ziel hinausgeschossen vorkommen, sodass ich um Verständnis bitte, dass wir uns zumindest im Ausschuss für Schule und Bildung nicht dafür entschieden haben, dieser Forderung nachzukommen. Unabhängig von diesen zwei Einzelbeispielen will ich zum Schluss betonen: Der Rechnungshof als politisch neutraler, als sachverständiger und genauer Prüfer ist uns ein wertvoller und wichtiger Partner. Wir setzen die konstruktive Zusammenarbeit gern fort. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Mir liegt noch eine Wortmeldung des Abg. Schultze vor. Gibt es zuvor von der CDU oder der AfD Redewünsche? – Das sieht nicht so aus. Dann, bitte, Herr Abg. Schultze.
