René Hein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Es wird jetzt ein bisschen unspektakulärer. Wir beraten über die Weiterentwicklung des sächsischen Jagdrechts. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Unser Gesetzentwurf gliedert sich in zwei Teile: Zum Ersten soll die Gelegebehandlung in Sachsen zugelassen werden. Genau genommen soll sie wieder gestattet werden, denn zu DDR-Zeiten wurde diese Form des Bestandsmanagements schon erfolgreich praktiziert. Was ist Gelegebehandlung? – Die Antwort ist vor allem für die Kollegen, die fachlich nicht ganz so besaitet sind: Angewendet wird die Gelegebehandlung meistens bei Wildgänsearten. Durch das Anstechen und den Austausch von Eiern im Gelege wird die Anzahl schlüpfender Jungvögel der Staatsregierung geeint sind. Bei Staatsminister Schuster habe ich jetzt zum zweiten Mal den Eindruck, dass er nicht als Mitglied der Staatsregierung spricht, sondern ausschließlich aus der Sicht seiner CDU-Fraktion, die er ja haben darf. Aber das ist für mich ein extremes Störgefühl und identifiziert für mich ein gewisses unsolidarisches Handeln den anderen Ministern gegenüber. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frank Richter für die SPD-Fraktion. Die zweite Aktuelle Debatte ist jetzt abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Jagdgesetzes Jagdverordnung Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Ausschusses Umwelt und Landwirtschaft reduziert. Dabei werden zwei Eier nicht behandelt, das verhindert ungewollte Nachbruten und ermöglicht den Elterntieren ein natürliches Brut- und Aufzuchtverhalten. Richtig ist, dass dies ein Eingriff in die natürliche Fortpflanzung einer Wildart ist. Das erfordert ein hohes Maß an Verantwortung für die Tiere und eine entsprechende Sachkunde. Das vorhergehende Durchleuchten der Eier stellt sicher, dass nur Eier in frühen Entwicklungsstadien behandelt werden. Der Embryo hat zu dieser Zeit noch kein Schmerzempfinden, also nichts mit Schießen. Aber damit nicht jeder Herumpiksen kann wie und wo er will, haben wir eine entsprechende Verordnungsermächtigung geschaffen, die die inhaltliche Ausgestaltung dem SMEKUL überlässt. Wir haben dafür bewusst hohe Hürden gesetzt. Einige werden sich fragen, wofür wir diese Gelegebehandlung brauchen. Sensible Bereiche wie öffentliche Parks, Naturparks, Gebiete mit Vorkommen seltener Arten sind mit der Flinte bzw. der Büchse nicht oder nur schwer zu bejagen. Aber genau dort treten die Probleme mit den verschiedenen Gänsearten, zum Beispiel Wildgänsen, auf. Damit bin ich schon bei der zweiten Säule des Gesetzentwurfs. Wir wollen die Schonzeit der Nilgans komplett abschaffen. Die Nilgans ist gemäß EU-Verordnung als invasive gebietsfremde Art eingestuft. Demzufolge sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre Ausbreitung einzudämmen. Das Problem mit der Nilgans lässt sich wie folgt zusammenfassen: Eine Politikerin sagte einst, dass diese Art nicht zu uns gehöre und sie aus Afrika herübergekommen sei. Ferner werde die Nilgans als ein besonders zänkischer Neubürger betrachtet, der sich jetzt hier niederlasse. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Sie haben es sicherlich erraten: Solche populistischen Äußerungen können nur von einer Partei kommen, nämlich in dem Fall von der SPD. Ihre Landtagsabgeordnete Dagmar Becker sagte genau das im Jahr 2019 im Thüringer Landtag, und bei diesem Punkt bin ich ganz bei Frau Becker aus Thüringen; denn die Nilgans verursacht zweifelsfrei Schaden. So hat beispielweise die Staatsregierung auf eine meiner Anfragen geantwortet, dass Konkurrenzsituationen um Nistplätze gegenüber dem Graureiher, dem Rotmilan, dem Mäusebussard und dem Turmfalken entstanden sind. Besonders alarmierend hierbei ist, dass außerdem die bedrohten Arten, wie die Schleiereule und der Weißstorch, betroffen sind. Das Vordringen der Nilgans mit Schwerpunkt in Nordwestsachsen hat darüber hinaus das Potenzial, bei verstärkter Ausbreitung künftig auch zu nennenswerten Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen zu führen. Wir müssen handeln, damit aus dem Potenzial der verstärkten Ausbreitung nicht die Realität einer fest etablierten ausgebreiteten Art geworden ist, denn die Nilgans breitet sich immer weiter aus. Das ist ein Fakt. Im Jagdjahr 2012/2013 betrug die Strecke um die 20 Nilgänse. Zehn Jahre später, in der Saison 2022/2023, wurden schon 300 Tiere entnommen. Hier sehen wir einen Trend, wie auch schon bei anderen invasiven Arten. Wenn sie sich zu lange und weitgehend ungestört in unseren Breiten einnisten können, breiten sie sich auch exponentiell aus. Das heißt: Je länger wir mit angemessenen Lösungen warten, umso größer wird das Problem. Den Rest dann in der zweiten Runde. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Hein für die AfD-Fraktion. Für CDU-Fraktion jetzt bitte Herr von Breitenbuch. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU, fährt das Rednerpult hoch.)
