Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In Sachsen erhalten etwa 7 000 Landwirtschaftsbetriebe Direktzahlungen aus der EU-Agrarhilfe; diese wurden bisher regelmäßig im Dezember gezahlt. Dieses Jahr werden wir den Auszahlungstermin im Dezember nicht halten können. Nachdem ich schon die Koalition und den Ausschuss informiert habe und wir auch auf Antrag der Koalitionsfraktionen vergangene Woche eine Sondersitzung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft durchgeführt haben, möchte ich hier ebenfalls von der Möglichkeit Gebrauch machen, außerhalb der Tagesordnung den Landtag zu informieren, nachdem ich gestern darüber im Kabinett informiert und vorgetragen habe. Die Direktzahlungen, die die Betriebe erhalten, finden in einem rechtlichen Rahmen statt, der den Auszahlungstermin zwischen Dezember und Juni festlegt. Es ist bisher immer so gewesen, dass der früheste Termin – Dezember – gehalten worden ist. Deshalb haben die Betriebe – auch in dem Vertrauen darauf, dass dem so ist – ihre Liquiditätsplanung darauf ausgerichtet. Es ist eine Härte und ein extremes Ärgernis, dass wir diesen Termin in diesem Jahr nicht halten können. Die Folge ist, dass die Betriebe in ihrer Liquiditätsplanung darauf reagieren müssen. Gleichzeitig arbeiten wir in der Staatsregierung, gemeinsam mit unserer Förderbank, der SAB, intensiv an Instrumenten, wie wir diese Härte ausgleichen können. Zu der Frage, warum wir in diese Situation gekommen sind: Das Problem begann im IV. Quartal 2020. Wir befinden uns im ersten Jahr einer neuen Förderperiode; alle sieben Jahren werden die Förderperioden neu erarbeitet. Im IV. Quartal 2020 hätte die EU die Rechtsetzung vorlegen müssen. Damit hätte sie ins deutsche Recht umgesetzt und auch in Sachsen programmiert werden können. Zum Vergleich: Für die vorangegangene Förderperiode waren im Jahr 2013 sämtliche Rechtsetzungen für die Förderperiode ab 2015 vorhanden. Dieses Mal waren die Rechtssetzungen erst im November vergangenen Jahres gegeben, und die ersten Anträge mussten durch die Betriebe schon im Dezember 2022 gestellt werden. Das ist das Grundproblem. Politisch hat das dazu geführt, dass der Freistaat Sachsen, der im Jahr 2021 den Vorsitz in der Agrarministerkonferenz hatte, in dem Jahr quasi in Ersatzvornahme für die EU die Eckpunkte der europäischen Agrarförderung, der neuen GAP, in Deutschland ausverhandelt hat. Das wurde dann von der EU im Wesentlichen auch nachvollzogen. Es ging immer darum, dass wir rechtzeitig fertig werden müssen. Politisch stand zur Debatte, weil im Jahr 2021 Bundestagswahl war, dass man dieses ganze Paket noch mal aufmachen würde. Es war politisch mein Einsatz, dass weder in der Ampel noch in der EU etwas aufgemacht und geändert wird, damit wenigstens über die Eckpunkte, die damals fertig waren, Klarheit besteht. Nicht nur die Umsetzung dieser neuen Förderperiode und die viel zu kurze Zeit, sondern auch die Komplexität von dem, was dort rechtlich vorgegeben ist, haben sich um ein Vielfaches erhöht. Das hat mit einem höheren Ambitionsniveau zu tun. Das hat auch damit zu tun, dass zu dieser Agrarförderung, die aus zwei Säulen besteht und traditionell in der zweiten Säule die gesamten inhaltlichen Dinge laufen, in der ersten Säule die Direktzahlungen gehören. Es gibt ein sehr komplexes Zusammenwirken der verschiedenen Instrumente in den Säulen. Es gab auch ein neues System, wie Flächen erhoben worden sind. Das heißt, wir mussten in viel kürzerer Zeit eine viel höhere Komplexität aufsetzen und programmieren. Wir im Freistaat Sachsen machen das in unserer nachgeordneten Behörde, dem LfULG, kombiniert mit einem eigenen Rechenzentrum, das sich dazu noch fünf externer IT-Dienstleister bedient. Wir haben diesem ganzen Prozess ein sehr, sehr enges Monitoring unterlegt mit den einzelnen Programmierschritten, die aufzubauen waren, die aufeinander aufbauen. Wir haben aber vor allen Dingen dieses ganze Thema auch zum Schwerpunkt unserer Ressourcensteuerung gemacht. Wir haben etwa im letzten Doppelhaushalt in unserem Haus, das mit vielen Themen sehr breit aufgestellt ist – mit Zukunftsthemen wie Wasser, Energiewende, Biodiversität, Naturschutz, Landwirtschaft und Kreislaufwirtschaft –, allein für die GAP-Förderung von hundert Stellen, die wir für dieses Haus in dieser Breite uns erhandeln konnten, 34 Stellen zusätzlich für die GAP-Förderung, das absolute Schwerpunktthema, zur Verfügung gestellt. Wir haben aus Personenstunden zusätzlich noch 20 weitere Stellen geschaffen, das heißt, wir haben insgesamt 54 Stellen aufgebaut. Wir haben zusätzliches Geld für externe Dienstleister, auch für IT-Arbeiten, ausgegeben, und wir haben nicht nur die Stellen geschaffen, sondern auch alles dafür getan, diese zu besetzen. Das ist ein weiteres strukturelles Problem neben der viel zu kurzen Zeit und der erhöhten Komplexität: dass wir uns in einer Zeit des extremen Fachkräftemangels und gerade auch des Mangels an ITFachkräften befinden. Wir haben mit dem LfULG vor zwei Jahren eine Fachkräftekampagne „Gewinnung IT-Kräfte“ aufgesetzt. Wir haben Stellen nicht nur wiederholt ausgeschrieben, sondern sogar Ruheständler aus der Pension zurückgeholt, die eingearbeitet waren. Wir sind ein Risiko eingegangen, weil wir wissen, wie schwierig das ist. Wir haben etwa auf eigenes Risiko, bevor wir im Dezember letzten Jahres den Doppelhaushalt verabschiedet hatten, bereits Stellen in diesem Bereich ausgeschrieben – mit dem Risiko, wenn es so nicht beschlossen worden wäre, dass wir dann andere Stellen aus dem Bereich hätten umschichten müssen. Wir sind im Übrigen auch ein Risiko eingegangen, weil viele Details im Laufe des Jahres bis zuletzt nicht bekannt waren. Wir haben trotzdem festgelegt, dass mit den vorhandenen Eckpunkten programmiert wird, auch auf das Risiko hin, dass danach noch einmal umprogrammiert werden muss. Wir haben im Juli noch einmal eine Klausur gehabt; mehrere beteiligte Referate aus dem SMEKUL und dem LfULG haben daran teilgenommen und waren immer daran orientiert, den Zeitplan bis Ende Dezember zu halten. Im Oktober haben wir die Information von der Fachebene bekommen, dass ein Modul von einem der beauftragten ITDienstleister nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann und es daher zu diesem Problem kommen könnte. Dazu muss man wissen, dass die Auszahlung nur insgesamt erfolgt. Das heißt, von den vielen komplexen Einzelmodulen müssen alle funktionieren, damit die Auszahlung getätigt werden kann. Bei einem Modul gab es ein Problem. Wir haben daraufhin eine Taskforce aus dem SMEKUL und dem LfULG eingerichtet. Auch dort haben wir noch einmal Ressourcen umgeschichtet. Schließlich habe ich auch selbst mit dem IT-Dienstleister verhandelt, mit der Maßgabe: „What ever it takes.“ Er sollte sagen, welche Ressourcen er braucht, damit dieser Zeitplan eingehalten werden kann. Auf die klare Aussage, dass das wegen der Abläufe, die dahinterstehen, auch mit zusätzlichen Ressourcen nicht zu schaffen sei – das war am 24. Oktober –, habe ich entschieden, dass wir umgehend alle informieren, damit es Sicherheit gibt – nachdem das Thema jetzt bekannt ist – und weil nichts schlimmer ist als Ungewissheit und Gerüchte. Wir haben dann nahezu gleichzeitig – am folgenden Donnerstag – die Koalition informiert. Wir haben die Berufsstände informiert. Wir haben den EKULA informiert. Wir haben die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern über den Sachstand bei uns informiert. (Zuruf von der AfD: Drei Wochen zu spät!) Wir haben dann am Freitag entschieden, dass wir am Mittwoch nach dem Feiertag – es war dieser Feiertag mit dem Brückentag – eine Sondersitzung im EKULA durchführen. (Zuruf von der AfD: Ach? Da muss jetzt der Feiertag herhalten?) Das hat die Koalition alleine entschieden, weil es wichtig war, nach außen zu informieren. Vor allem war es auch eine politische Entscheidung, in dem Moment zu informieren, in dem das Problem bekannt ist. (Zuruf von der AfD: Die Koalition hätte richtig entscheiden müssen!) Wir mussten informieren, bevor ein Instrument dafür bekannt war, wie wir eine Überbrückung für die betroffenen Betriebe finanzieren können und bevor wir die klare Rückmeldung hatten, wie der Stand in den anderen Bundesländern ist. Mittlerweile wissen wir vom Deutschen Bauernverband, aus der Fachpresse und aus den Gesprächen, die wir geführt haben, dass das Problem selbstverständlich auch in den anderen Bundesländern besteht, weil die genau dieselben Probleme haben wie wir. Ich möchte an dieser Stelle zusammenfassen: Das Problem ist seit dem Nichtagieren der EU im Dezember 2020 auf dem Tisch. Seitdem kämpfen wir mit allen Ressourcen, mit dem, was politisch und was mit der Steuerung von Abläufen, Personal und Finanzressourcen möglich ist, dafür, dass wir den Dezembertermin halten. Das ist nicht gelungen. Jetzt geht es darum, alle Kräfte darauf zu konzentrieren, dass die Auszahlung so früh wie möglich stattfindet. Am besten soll sie bereits im Januar, spätestens aber im Februar stattfinden. Parallel dazu wollen wir ein Hilfsinstrument für die betroffenen Betriebe entwickeln. Daran arbeiten wir in der Staatsregierung gerade gemeinsam mit unserer Förderbank. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der SPD)
