Sebastian Wippel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie uns noch einmal einen Blick in die Geschichte werfen. Einige haben es schon angefangen, aber ich gehe noch ein Stück weiter zurück. Asyl war ja ursprünglich im 19. Jahrhundert schon aufgekommen. Dort bedeutete es aber im Prinzip den Schutz vor Auslieferung in andere Staaten. Damals handelte es sich nur um politisch Verfolgte. Klar, man hatte Monarchien, Demokratien usw. Es gab Gründe, warum man die Menschen aufgenommen hat und vielleicht nicht wieder zurückschicken wollte. Man hatte eigene Interessen. Trotzdem war diese ganze Sache nie unumstritten. Auch Anfang des 20. Jahrhunderts, als zum Beispiel die Bolschewisten in Russland an die Macht gekommen sind, sind viele Leute von dort nach Zentral- und Mitteleuropa geflüchtet. Schon damals gab es größere Diskussionen. Dann kam die Malaise der nationalsozialistischen Diktatur über uns. (Sabine Friedel, SPD: Die Malaise?) Wir wissen, was 1949 alles passiert ist. Die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland hat Asyl als Grundrecht in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland für politisch Verfolgte aufgenommen. Damit hat man als Deutschland eine Ausnahme generiert. Das haben nämlich viele andere nicht gemacht. Das soll also heißen, dass es Asyl vorher schon gegeben hat. (Zurufe der Abg. Juliane Nagel und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Was ist der Grund dafür, dass man es getan hat? Natürlich sind es auf der einen Seite die Lehren aus der nationalsozialistischen Diktatur, und auf der anderen Seite hat man sich noch einmal bewusst für die Menschenrechte ausgesprochen. Das war seinerzeit in Deutschland auch bitter nötig gewesen. Man hat allerdings zu dieser Zeit in erster Linie damit gerechnet, dass Leute aus der sowjetischen Besatzungszone kommen, diese politischen Verfolgten, Dissidenten quasi aus der späteren DDR. Man ging von Einzelfällen aus und hat deswegen darauf verzichtet, den Begriff der politischen Verfolgung zu definieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sind Deutsche gewesen!) Immer wieder gab es im Zuge der Geschichte Probleme. – Herr Gebhardt, Sie können mal bei der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen; vielleicht können Sie da was lernen, aber quaken Sie nicht immer dazwischen, es stört nämlich unheimlich. Es gab nach diesen Diskussionen immer wieder Einschränkungen, zum Beispiel 1993 mit dem Asylkompromiss zwischen CDU, FDP und auch der SPD. Damals hat man gesagt: Asyl darf nur derjenige bekommen, der nicht aus einem sicheren Drittstaat einreist. – Deutschland ist bekanntlich von solchen Staaten umgeben. Theoretisch hätte die ganze Thematik damit erledigt sein können. Dann hat man auf europäischer Ebene immer wieder versucht diese ganze Sache mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem zu harmonisieren. Ja, das Ding hat aber ein paar Probleme. Das erste Problem ist: Wirklich gemeinsam ist es nicht. Es gibt dieses Recht des Gold Platings, das heißt, man kann als Staat deutlich großzügiger sein als andere Staaten. Das macht Deutschland eben. Deutschland macht mehr als nötig und ist deswegen natürlich attraktiver, weil damit die Anerkennungsquoten im Verhältnis zu anderen Staaten nach oben geschraubt sind. Ein anderes Problem ist, dass es in der Europäischen Union Staaten gibt, die diese Mindeststandards des GEAS noch nicht einmal erfüllen. Damit haben wir ein großes Gefälle. Ein weiterer Punkt ist die Massenzustrom-Richtlinie. Die ist eine Erfindung aus der Zeit des Jugoslawienkriegs, als man mit vielen Leuten gleichzeitig zu tun hatte. (Sabine Friedel, SPD: Das sind Menschen!) Die Massenzustrom-Richtlinie bedeutet, dass die Staaten freiwillig festlegen, wie viele Leute sie aufnehmen und schnell abhandeln. Frau Merkel von der CDU hat Deutschland 2015 für jedermann von der ganzen Welt ungeprüft geöffnet. Niemand ist ihr damals in den Rücken gefallen, weder Herr Schuster noch Herr Kretschmer, die damals Bundestagsabgeordnete waren. Das ist die CDU, und die hat das damals alles mitgetragen. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Wenn wir jetzt über die Reform des GEAS sprechen, sind auch ein paar Punkte dabei, die durchaus problematisch sind, zum Beispiel die persönlichen Anknüpfungspunkte, die Flüchtlinge zu einem Land haben und dass sie deshalb dorthin kommen können. Dann bekommen wir das Problem mit der prozentualen Verteilung. Weil Deutschland schon so viele Flüchtlinge hat, haben wir prozentual noch mehr Leute, die nach Deutschland wollen. Dies ist keine Lösung, sondern wird uns die Probleme nur verschärfen. Ein anderer Punkt ist Artikel 33 der Richtlinie 2013/32. Dieser ist total praxisuntauglich; denn er bedeutet, dass Staaten davon freigestellt werden, Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union durchzuführen. Wer durch ist und dort ist kein Asyl beantragt worden, der wird nur in dem Land geprüft, wo er tatsächlich Asyl beantragt. Das heißt, einfach schön durchwinken, weil die Leute nach Deutschland wollen, und hier wird es gemacht. Deswegen muss dieser Artikel überarbeitet werden auf Mindeststandards der Genfer Flüchtlingskonvention. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Redezeit ist abgelaufen.
