Dr. Matthias Rößler
Ich darf jetzt nach § 53 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung um Abstimmung darüber bitten, ob die Dringlichkeit des Antrags gegeben ist. (Ivo Teichmann, AfD: Ich habe mich auch gemeldet!) – Wir sind jetzt in der Abstimmung. Sie haben keine Rederecht mehr. Herr Teichmann, Sie müssen sich rechtzeitig melden. Wer diesen Antrag für dringlich hält, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keiner. Damit ist die Dringlichkeit des Antrags abgelehnt. (Ivo Teichmann, AfD, steht am Mikrofon.) Wollen Sie eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten machen? – Bitte, Herr Kollege Teichmann.
