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Ines Kummer

GRÜNE 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen mit dem vorliegenden Antrag der Staatsregierung die Aufgabe übertragen, ein Fachgutachten zum Landesentwicklungsplan in Auftrag zu geben. Was ist der Landesentwicklungsplan und warum hat er eine so große Bedeutung, dass wir ein umfangreiches Gutachten für seine Fortschreibung für notwendig halten? Ein Landesentwicklungsplan enthält Grundsätze und Ziele zu räumlichen Ordnung und Entwicklung. Mein Kollege Fritzsche hat dazu umfassend ausgeführt. Er soll im Zusammenspiel mit den Regionalplänen frühzeitig Raumnutzungsansprüche regeln und diese zum Konsens bringen, Planungssicherheit schaffen und Planungen beschleunigen. Der Sächsische Landesentwicklungsplan wurde zuletzt 2013 neu aufgestellt. Um die Überarbeitung sachgerecht den aktuellen Zukunftsfragen anzupassen, wollen wir ein Gutachten in Auftrag geben, das den derzeitigen Forschungsstand und Handlungsbedarf darlegt. Dazu sollen die aktuellen Beschlüsse und Erkenntnisse der Konferenz der Raumordnungsminister, des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung und der Akademie für Raumentwicklung herangezogen werden. Seit 2013 hat sich einiges im Freistaat Sachsen verändert. Zum Beispiel ist der Kohleausstieg beschlossene Sache und es gibt mit dem Energie- und Klimaprogramm, das wir BÜNDNISGRÜNE in dieser Regierung maßgeblich mitgestaltet haben, endlich Zielvorgaben für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch auf Bundesebene ist das Ziel des Windkraftausbaus dank der GRÜNEN in der Ampelregierung als überragendes öffentliches Interesse eingestuft. Neben den aktuellen Notwendigkeiten im Hinblick auf eine gelingende Energiewende ist uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig, weiter an der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat zu arbeiten. Wo die demografische Entwicklung besonders ungünstig verläuft, müssen dafür Flexibilisierungen fachlicher Standards in Erwägung gezogen werden können. Auch hierzu soll das Gutachten Aussagen treffen. Der Antrag enthält viele Forderungen in Bezug auf das Zentrale-Orte-Konzept, auf dessen Grundlage aktuell gearbeitet wird. Das Konzept wird schon seit den Fünfzigerjahren angewendet und muss ins 21. Jahrhundert mit einer nicht zuletzt durch die Digitalisierung völlig veränderten Lebensrealität überführt werden. Für Sachsen steht dabei die besondere Herausforderung im Vordergrund, dass die Räume sehr unterschiedlich dicht besiedelt sind. Die Ursachen dafür sind neben den historischen Entwicklungen der Braunkohletagebau und die Deindustrialisierung in den frühen Neunzigerjahren. Im Grunde genommen kommen die Anstrengungen für den Strukturwandel, so wie wir ihn jetzt erleben, zu spät. Die vielen seitdem abgewanderten Frauen und nicht geborenen Kinder sind nicht ohne Weiteres zu ersetzen. Das zeigt auch die Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung, die im Sommer in der 8. Auflage vorgestellt wurde. In drei Varianten schaut die statistische Forschung dabei in die Zukunft. 2040 werden demnach etwa 3,7, 3,8 oder 3,9 Millionen Menschen im Freistaat leben. Zurzeit liegen wir bei 4,086 Millionen. 1990 waren wir knapp 4,8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. (Thomas Thumm, AfD: Hört, hört!) Die aktuellen Prognosen bedeuten bis zu 360 000 Menschen weniger im Vergleich zu jetzt. Hinter diesen Zahlen verbirgt sich auch der Fachkräftemangel, über den wir hier schon oft und auch heute wieder debattiert haben. Diesen Verlust an Einwohnerinnen und Einwohnern werden wir nicht überall in gleichem Maße spüren. Während die Prognose für Leipzig und dessen Umland ein Wachstum vorhersagt, werden unter anderem weite Teile der Lausitz sowie der gesamte Grenzraum zur Tschechischen Republik weiter erhebliche Schrumpfungen erleben. Die Skala zeigt bis zu mehr als 15 % Bevölkerungsverlust bis 2040 an. Das wäre jeder oder jede Sechste. Diese Entwicklungen müssen wir in den langfristigen Planungen berücksichtigen – allein schon deshalb, weil immer weniger Schultern immer weniger Steuereinnahmen bedeuten. Der Weg der letzten Jahrzehnte, der viele Hundert Kilometer aus- und neugebauter und viel zu oft radwegloser Straßen bis in die meisten Winkel des Landes gebracht, gleichzeitig aber zu vielen Hundert geschlossenen Schulen, Jugendklubs, Kinos, Theatern, Schwimmbädern und eingestellten Bahn- und Busstrecken geführt hat, hat keine langfristige Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung gebracht. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen erhalten, was schon da ist, und investieren lieber in die Köpfe als in Beton. Die strikte Begrenzung des Flächenverbrauchs ist uns aus vielen Gründen ein Herzensanliegen. Wir hatten erst im letzten Plenum dazu eine ausführliche Aussprache. Die entsprechenden Absichtserklärungen sind im aktuell gültigen Landesentwicklungsplan bereits enthalten. Schließlich sind sie schon seit Jahrzehnten in der Fachwelt unstrittig. Die Kommunen wurden trotzdem nicht müde, immer wieder neue Siedlungs- und Gewerbeflächen auszuweisen. Um das Windhundrennen um Investoren weniger schädlich für unsere Umwelt zu gestalten, muss die interkommunale Zusammenarbeit auch im Bereich des Finanzausgleichs gerechter gestaltet werden. Für alle verbindliche Vorgaben, auch in der räumlichen Entwicklung, können dabei sehr hilfreich sein. Nun noch etwas zu Ihrem Änderungsantrag, Kollegen von der AfD, den Sie eingereicht haben. Gleich vorweggesagt: Er wird von uns keine Zustimmung erhalten. (Thomas Thumm, AfD: Ach, Mensch, damit hatten wir gerechnet!) Ein wissenschaftliches Gutachten kann und sollte nicht Gegenstand der politischen Beschlussfassung des Landtages sein. Es sollte dem zuständigen Fachausschuss aber vorgelegt werden, wie wir das formuliert haben. Ich kann Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass der Landesentwicklungsplan nicht vom Landtag beschlossen wird. (Thomas Thumm, AfD: Das wissen wir! Wofür sitzen Sie denn hier?) Er wird ihm zur Unterrichtung zugeleitet, weil er nach dem Sächsischen Landesplanungsgesetz von der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde aufgestellt wird. Das ist das SMR. (Thomas Thumm, AfD: Wenn Sie noch einmal 30 Jahre dabei zusehen wollen, wie der ländliche Raum niedergemacht wird, können Sie das machen! Ich will das nicht!) Bei den Änderungswünschen an der Liste der inhaltlichen Schwerpunkte haben Sie sich im Wesentlichen darauf beschränkt, an ein paar Stellen die Wortgruppe „insbesondere in ländlichen Räumen“ einzustreuen und ansonsten Ihre irrrationale Abscheu gegenüber erneuerbaren Energien mal wieder voll herausgelassen. Wie gesagt: klare Ablehnung! Damit ein gutes Leben überall in Sachsen möglich ist – und es ist selbstverständlich, dass der ländliche Raum dabei eingeschlossen ist –, muss mit Augenmaß geplant werden. Dafür braucht man einen übergeordneten Plan, der festlegt, was wo möglich ist und wo nicht, also einen Landesentwicklungsplan. Damit die kommende Landesregierung für die Fortschreibung dieses wichtigen Planes auf wissenschaftlich basierte Vorarbeit zurückgreifen kann, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD)

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