Jörg Dornau
Sprechen Sie mal zur Sache!) Das gehört zur Ausschussarbeit. Ich komme zum zentralen Inhalt: Es soll ein neuer Paragraf eingeführt werden, dessen Inhalt den Brandschutz in Windkraftanlagen betrifft. Sie führen diesen Ansatz in Ihrer eigenen Begründung ad absurdum. Ich will einmal zitieren, wie Sie Ihren eigenen Antrag begründen. Sie schreiben: „ergänzt die Sächsische Bauordnung um einen § 51 a,“ – wie Sie es nannten – „der in erster Linie der Rechtssicherheit dienen und Fehlern der zuständigen Behörden bei Anwendung der Generalklausel des § 51 vorbeugen soll.“ Wenn wir jetzt hier Änderungen und gesetzliche Regelungen einführen bei allen Dingen, bei denen auch eine Verwaltung einmal Fehler machen könnte, dann kommen wir aus den Sitzungen gar nicht mehr heraus. Dann müssten wir Tag und Nacht sitzen. Nächster Satz – das ist eigentlich der schönste von allen –: „In aller Regel sind die in § 51 a“ – das, was Sie jetzt machen wollen – „dargestellten Anforderungen und Einschränkungen ohnehin gemäß § 51 Sächsische Bauordnung geboten“. Sie führen Ihren eigenen Antrag ad absurdum. Sie sagen, Sie wollen es regeln, aber eigentlich ist bereits alles geregelt. Das ist der Grund, warum das eigentlich nur abgelehnt werden kann und muss. Es wäre auch außerhalb dessen sehr hilfreich gewesen, wenn Sie solch einen Aspekt vielleicht auch in der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf eingebracht hätten; denn Sie kommen jetzt mit einer Sache, über die wir im Vorfeld noch gar nicht gesprochen haben. Wir stimmen dem nicht zu. Wenn wir nur ansatzweise überlegen würden, ob wir dem zustimmen könnten, dann müssten wir eigentlich eine neue Anhörung beantragen. Das ist der Grund, warum wir diesen Änderungsantrag ablehnen. Ich bedanke mich. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe – André Barth, AfD, steht am Mikrofon. –
