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Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen der studentischen Beschäftigten ist ein sehr wichtiges Anliegen, welches wir grundsätzlich unterstützen. Ganz klar: Die studentischen Beschäftigten sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen. Dieser hat eine Vorbildfunktion für gute Beschäftigungsbedingungen, faire Entlohnung und arbeitsrechtliche Schutzmechanismen. Die studentischen Beschäftigten haben dies auch alles verdient; denn sie leisten unverzichtbare Arbeit an unseren Hochschulen, vor allem für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, aber auch für die Institute. Nicht selten sind die studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie heute sind, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von morgen, von denen wir wissen, dass wir sie so dringend brauchen. Wer könnte also ernsthaft etwas gegen diese Inhalte, gegen bessere Arbeitsbedingungen haben – wir nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Vielleicht die AfD!) Schauen wir uns den vorliegenden Antrag einmal genau an. Natürlich ist der Zeitpunkt dieses Antrages mit der aktuell laufenden Tarifrunde öffentlichkeitswirksam gewählt. Bedauerlicherweise kam er dann doch etwas zu spät, als dass wir ihn im zuständigen Ausschuss seriös hätten diskutieren können, und noch weniger rechtzeitig, um die Forderungen in das laufende Verfahren einzubringen. Der Inhalt entspricht ja eins zu eins der bereits im Juni vom Gewerkschaftstag der GEW Sachsen beschlossenen Forderung nach Tarifierung in den TV-L oder einem eigenständigen TV-Stud mit 24-monatigen Mindestvertragslaufzeiten, mit denen die Gewerkschaften als Tarifpartner in die laufende Verhandlungsrunde gegangen sind. Erst jetzt, während dieser Verhandlungsrunde hier politische Aufträge aus dem Parlament an die Verhandlungspartner zu stellen, halte ich schon mit Blick auf und dem Respekt vor der Autonomie der Tarifparteien für eine nicht so gute Idee. Das ist einfach zu spät. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Als Minister kann man immer politische Aufträge geben!) Die Ergebnisse dann anschließend zu bewerten und gegebenenfalls den notwendigen politischen Handlungsbedarf abzuleiten ist unsere politische Aufgabe, und da stehen wir bei vielen der hier formulierten Forderungen. Einen studentischen Personalrat zum Beispiel halte ich auch für sehr diskussionswürdig. Ich würde trotzdem schauen – wie das Beispiel Berlin zeigt –, was es durchaus für Schwierigkeiten gibt. Darüber muss man auch diskutieren: zum Beispiel die Schwierigkeit mit den jährlichen Wahlen zum studentischen Personalrat, an jeder einzelnen Hochschule Kandidierende für die Mitbestimmung gewinnen zu können bzw. die notwendigen Nachwahlen mit Nachrückenden abzusichern. Durch die Fülle der gesetzlichen Aufgaben und den eng getakteten Turnus an Sitzungen ist die Freistellungsquote unter den studentischen Hilfskräften von ihren originären Aufgaben dementsprechend enorm hoch, und – ich glaube, das gehört auch in diese Debatte und zur Ehrlichkeit dazu – Sachsen hat anders als in manch anderen Bundesländern seit 2016 laut Personalvertretungsgesetz eine personalrechtliche Vertretung der studentischen Mitarbeitenden mit aktivem und passivem Wahlrecht ausgestattet. Ja, die Hürden sind sehr hoch, darüber kann man diskutieren und muss es auch. Wir haben aber diese personalrechtliche Vertretung. Mit dem novellierten Hochschulgesetz haben wir in diesem Jahr einen Schritt in die richtige Richtung getan. Gerade kürzere Laufzeiten für studentische Beschäftigte unter sechs Monaten waren bisher zu Recht in der Kritik. Das haben wir behoben. Es gibt erstmals in Sachsen für studentische Beschäftigte Mindestvertragslaufzeiten von sechs Monaten. Damit wird die Hürde, die beim Personalvertretungsgesetz steht, ein Stück weit angegangen, nämlich mindestens sechs Monate Zugehörigkeit zur Dienststelle nachzuweisen. Ja, man kann und wir sollten diesbezüglich mehr tun, aber das Gesetz ist auch noch kein halbes Jahr alt bzw. in Kraft. Deshalb sollten wir auch Zeit zur Bewährung und politischen Bewertung der Neuregelungen bekommen dürfen. Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der nicht so explizit im Antragstext genannt ist. Laut der Studie „Jung, akademisch, prekär?“ über studentische Arbeitsbedingungen sind speziell für Sachsen Problemfelder identifiziert worden. Es herrscht ein Informationsdefizit bei den studentischen Beschäftigten über ihre Rechte. Hier muss proaktiv an allen Hochschulen agiert werden und das nötige Problembewusstsein bei den Vorgesetzten geschärft werden: dass beispielsweise selbstverständlich ein Urlaubsanspruch oder der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ohne Pflicht zum Nacharbeiten existiert. Die Unkenntnis über die eigenen Rechte oder auch der Unwille, arbeitsvertragliche Mindeststandards einzuhalten oder das im Zweifelsfall auch durchsetzen zu können, ist ein sehr problematischer Zustand, und der muss geändert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass studentische Beschäftigte, die Dienste in Bibliotheken, Sekretariaten oder in der IT leisten, in den TV-L eingruppiert werden, da sie keine wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten verrichten. Auch über diesen Umstand muss stärker aufgeklärt werden, insbesondere um die Tarifflucht zu vermeiden. Wir hatten diese Debatte sehr intensiv öffentlich mit der Hochschulgesetznovelle, und dort haben wir das auch klargestellt. Der vorliegende Antrag bietet, besonders für die letzten Punkte aus unserer Sicht wenig Substanz, und wir können diesem nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Ich übergebe jetzt an Frau Kollegin Friedel von der SPDFraktion. – Ich bitte Sie, das Gemurmel einzustellen. Es wird langsam unruhig hier im weiten Rund. Also bitte, Geräuschpegel etwas nach unten fahren. Bitte schön, Frau Kollegin.

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