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Armin Schuster

08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident, der Kollege Vorjohann lässt sich entschuldigen, er ist heute bei der Finanzministerkonferenz in Brüssel. Aus diesem Grund hat er mich gebeten, ein paar Worte in seinem Namen an Sie zu richten. Entsprechend dem verfassungsrechtlichen Auftrag hat der Sächsische Rechnungshof die Tätigkeit der Staatsregierung auch im Jahr 2020 intensiv begleitet. Die beiden am 1. Juli und 3. November 2022 veröffentlichten Teile des Jahresberichts 2022 stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entlastung der Staatsregierung hinsichtlich der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2020 dar. Die Berichte enthalten zudem Anregungen und Impulse für das Verwaltungshandeln in den nächsten Jahren und insbesondere auch für die Haushaltsführung. Für den Haushaltsvollzug 2020 bestätigt der Sächsische Rechnungshof grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs 2020 auf der Grundlage der geltenden Regelungen. Die hier enthaltene, erstmals erfolgte einschränkende Formulierung bezieht der Rechnungshof dabei auf das laufende Normenkontrollverfahren zum Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetz vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Erlauben Sie mir dabei einen kurzen Rückblick auf das Haushaltsjahr 2020, das vor allem durch die Covid-19- Pandemie geprägt war. Aufgrund dessen stand der Freistaat vor enormen und bis dato vielfach neuen Herausforderungen. Innerhalb kürzester Zeit mussten weitreichende Entscheidungen getroffen werden, auch in finanzieller Hinsicht. Um die Handlungsfähigkeit des Freistaates gewährleisten und viele zusätzliche Aufgaben bewältigen zu können, bedurfte es kurzfristig entsprechender Haushaltsmittel. Daher war es notwendig, dass der Freistaat Sachsen erstmals nach 15 Jahren neue Schulden aufnahm. Auf der Grundlage des Vorliegens einer außergewöhnlichen Notsituation wurden mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 das ursprünglich festgelegte Haushaltsvolumen im Jahr 2020 um rund 460 Millionen Euro auf insgesamt 21,4 Milliarden Euro erhöht und so die Errichtung des Sondervermögens „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ zur Beseitigung der Folgen und zur Vorbeugung weiterer Schäden durch die Pandemie beschlossen. Aufgrund des konjunkturellen Einbruchs waren im Staatshaushalt im Jahr 2020 unter anderem Steuerausfälle von rund 1,7 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung vor Corona zu verzeichnen. Rechnungsmäßig wurde der Haushalt 2020 dennoch selbstverständlich ausgeglichen. Den Istausgaben von insgesamt 21,6 Milliarden Euro standen Isteinnahmen von knapp 21,4 Milliarden Euro gegenüber. Der Haushalt 2020 schloss mit einem kassenmäßigen Defizit in Höhe von 240 Millionen Euro ab. Der Finanzierungssaldo fiel mit rund minus 1,5 Milliarden Euro deutlich negativ aus und veranschaulicht den hohen finanziellen Substanzverzehr des Jahres 2020. Die haushaltsmäßige Gesamtverschuldung des Freistaates erhöhte sich aufgrund der zur Pandemiebewältigung neu aufgenommenen Kredite von 10,8 auf 12,5 Milliarden Euro. Trotz des Krisenjahres 2020 beliefen sich die Zuweisungen des Freistaates an die sächsischen Kommunen auf mehr als 7,7 Milliarden Euro, sodass 36 % aller Ausgaben im Staatshaushalt an die kommunale Ebene geflossen sind. Auch die Zielstellung einer hohen staatlichen Investitionsquote wurde mit 15,3 % – diese lag sowohl über dem Planwert als auch über dem Vorjahresniveau – im Jahr 2020 erneut erreicht. Lassen Sie mich den Blick im Namen von Herrn Kollegen Vorjohann nun noch kurz auf die aktuellen Herausforderungen richten. Der laufende Doppelhaushalt 2023/2024 ist von einem deutlichen Anstieg des Haushaltsvolumens gegenüber dem Vorjahr gekennzeichnet und weist in beiden Jahren einen hohen negativen Finanzierungssaldo auf. Ursächlich sind hohe Rücklagenentnahmen, was ebenso zulasten der finanziellen Substanz des Freistaates geht. Auch wenn die aktuelle Steuerschätzung vor allem wegen Preiseffekten geringfügig besser als die Prognosen bisher ausgefallen ist, hat sich die wirtschaftliche Perspektive Deutschlands zuletzt kontinuierlich verschlechtert. Gleichzeitig haben die geopolitischen Risiken weiter zugenommen. Die öffentlichen Haushalte stehen aktuell wie auch perspektivisch vor großen Herausforderungen, die finanziell letztlich immer wieder darin münden, mit den dauerhaft zur Verfügung stehenden Einnahmen auskommen zu müssen, um ein dauerhaft finanzierbares Ausgabenniveau aufrechterhalten zu können. Dementsprechend sei mein Dank im Namen der Staatsregierung dem Sächsischen Rechnungshof und seinem Präsidenten gewidmet, der im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe regelmäßig eine wirtschaftliche und sparsame sowie den rechtlichen Grundlagen entsprechende Haushaltsführung anmahnt und das Verwaltungshandeln dabei regelmäßig kritisch, aber dennoch auch als ein zumeist konstruktiver Berater begleitet. Abschließend darf ich Sie bitten, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

Protokoll ↗