Thomas Thumm
Ich möchte das gern zusammenfassen. Herr Kollege Löser, Sie sprachen von den Pfahlfundamenten. Jetzt weiß ich nicht, was Sie in unserem Gesetzentwurf nicht gelesen haben. Wir haben die Pfahlfundamente nicht ausdrücklich angesprochen, aber ein vollständiger Rückbau – so, wie wir das in unserem Gesetz fordern – bedenkt natürlich auch den Rückbau der Pfähle, die etwas tiefer liegen als der obere Fundamentboden für Windkraftanlagen. Sie sind also natürlich eingeschlossen. Ich möchte Ihnen außerdem bezüglich Ihrer ganzen Klimadebatte sagen: Die AfD leugnet doch nicht den Klimawandel. (Widerspruch bei den BÜNDNISGRÜNEN) Wir sagen nur, dass wir als viertgrößte Volkswirtschaft mit einem Gesamtanteil von 2 % am weltweit emittierten CO als Deutschland nichts daran ändern werden, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ein Pro-Kopf-Anteil von 9 Tonnen!) wenn wir unsere Energieversorgung auf Windkraftanlagen umstellen, (Marco Böhme, DIE LINKE: Das kann jedes Land von sich sagen!) die Flatterstrom, also volatilen Strom erzeugen, der dann da ist, wenn man ihn nicht braucht, oder nicht da ist, wenn man ihn braucht, der Netzregelungskosten für den Stromkunden und für die Firmen und Unternehmen in diesem Land von mehreren Milliarden Euro jährlich verursacht und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das liegt doch nicht an den erneuerbaren Energien, sondern an den Strom…!) Die Unternehmer in Deutschland sagen: Es macht keinen Sinn mehr, in Deutschland mein Unternehmen weiterzubetreiben. Wir werden auswandern, wir werden unser Unternehmen ins Ausland verlagern. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie wollen auswandern? Tschüss!) Das ist der Wahnsinn, den Sie mit Ihrer Windkraft oder volatilen Stromerzeugung hier im Land voranbringen wollen. Dieser Realität müssen wir uns stellen: Wir als Deutschland mit einem weltweiten Anteil von 2 % am emittierten CO werden nichts am Weltklima ändern, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) das ist so sicher wie das Amen in der Kirche, und das müssen Sie endlich einmal verstehen. (Beifall bei der AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben hier auch das Bundesgesetz angesprochen. Artikel 35 hat doch die Frage von Herrn Teichmann beantwortet. Was haben Sie denn alle nicht verstanden? Darin steht nur, dass im Genehmigungsverfahren eine Rückbauverpflichtung für die Windkraftanlagenbetreiber zu erbringen ist – nicht mehr und nicht weniger. Darin steht nichts davon, dass geldwerte Leistungen dinglich hinterlegt werden müssen. Was Sie hier behaupten, bezieht sich alles auf ein Gerichtsurteil. Es ist aber nicht im Gesetz verankert; und genau das sieht unser Gesetzentwurf vor, weil wir nicht wollen, dass die Sachsen in 20, in 25 Jahren auf den Altlasten dieser Windkraftanlagenbetreiber sitzenbleiben und die Steuerzahler dafür aufkommen müssen, dass die Fundamente aus dem sächsischen Boden herausgebaggert werden. (Beifall bei der AfD –
