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Sebastian Wippel

AfD 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Jetzt müssen wir uns einmal der Frage widmen: Was können wir denn eigentlich machen? Oder können wir wirklich nichts tun? Zum einen: Artikel 16a Grundgesetz könnte entfernt werden; denn das Gemeinsame Europäische Asylsystem ersetzt das im Prinzip. Unsere normalen, einfachen Gesetze – wie es auch in vielen anderen Ländern üblich ist – sind ein adäquater Ersatz. Die Folge wäre allerdings, dass wir die Verfahren durchführen. Es wird ein Verwaltungsakt erlassen und dieser kann dann in einer Instanz überprüft werden. Wir können aber beispielsweise den Instanzenzug unterbinden. Damit haben wir eine Entlastung zum Beispiel der Oberverwaltungsgerichte, die dann nicht mehr so viel damit zu tun haben. Man müsste auch die Frage stellen, unter welchen Bedingungen der Widerspruch und das Gehen vor Gericht unter Umständen eine aufschiebende Wirkung haben oder nicht. Ein weiterer Punkt, über den man sprechen muss, ist die Abschaffung aller weitergehenden Schutzstandards und - gründe, die über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehen; denn wir sind über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgegangen. Sie tun immer so, als würden wir dagegenstehen. Nein, das tun wir nicht, wir haben sie sogar sehr konsequent gelesen. Wenn man sie liest, bedeutet das, dass man sie auch umsetzt. Ein Punkt darin ist: Flüchtling kann nur sein, wer zum Beispiel keinen internen Schutz genießen kann. Das bedeutet, wenn sichere Gebiete im Heimatland vorhanden sind und dort tatsächlich keine Gefahr von ernsthaftem Schaden besteht, dann ist dieser Schutz dort in Anspruch zu nehmen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für sichere Drittstaaten. Wenn ich in einem sicheren Drittstaat oder einem Nachbarstaat der Vereinten Nationen ein Flüchtlingslager einrichte, dann ist dort der Schutz gewährleistet und dann gibt es hier keinen Anspruch auf Asyl. Im Übrigen: Wenn jemand in einem Land vielleicht sogar der Strafverfolgung für Verbrechen unterzogen wird, die nicht politischer Art sind, und die Strafen dort hart sind, dann ist das sein Problem. Das ist sein Rechtssystem, damit muss er klarkommen. Das ist nach der GFK grundsätzlich erst einmal kein Fluchtgrund. Auch Punkte wie Ausweisung und Zurückschiebung sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention möglich. Sie müssen dann erfolgen, wenn zum Beispiel die Bedingungen aus Artikel 31 bis 33 erfüllt sind. (Sabine Friedel, SPD: Ja, wenn die Bedingungen erfüllt sind!) Zum Vierten: Wir müssen konsequent prüfen, ob denn die Bedingungen nach Abschnitt 1 Punkt C der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt sind, nämlich, ob die Ursache der Flucht überhaupt noch zutrifft. Schauen wir doch einmal, was hier in Deutschland passiert: Wir haben Leute, die fahren in den Irak oder nach Syrien und machen dort Urlaub, weil sie sich von Deutschland erst einmal erholen müssen. Sie melden sich bei unseren Ämtern ab und kommen dann hierher zurück. Aber eines ist ganz klar: Wer sich dorthin begibt, in das Gebiet, wo er angeblich verfolgt wird, der wird dort offensichtlich nicht verfolgt; denn er würde sich einer unheimlich großen Gefahr aussetzen. Wer so etwas macht, der hat hier in Deutschland nichts verloren; denn er hat keinen Fluchtgrund mehr. „Konkludentes Handeln“ heißt das im Rechtsdeutsch. (Beifall bei der AfD) Des Weiteren muss das Auswärtige Amt wieder anfangen, Beziehungen zu anderen Staaten aufzubauen, um vernünftig prüfen zu können. Zum Beispiel Syrien: Wir stellen fest, die amerikanische Regime-Change-Politik in Syrien ist gescheitert. Syrien hat bereits vor Jahren denen Amnestie gewährt, die im Bürgerkrieg gegen die Regierung gekämpft haben. In der Provinz Latakia war nie Krieg gewesen; das war ein sicherer Bereich. Syrien ist im Jahre 2023 außerdem wieder in die Arabische Liga aufgenommen worden. Das bedeutet, dass faktisch wieder Frieden herrscht – auch zwischen Syrien, Jordanien und Saudi-Arabien –; denn die reden miteinander. Aber als Deutschland wollen wir nicht mit ihnen reden und die Lage nicht bewerten? Ähnliches gilt für den Irak: Im Irak finden Wahlen statt. Dort ist die Bundesregierung mit verschiedenen Projekten der GIZ und des BMZ aktiv tätig. Wir bauen das Land auf, wir schicken dort einen Haufen Geld hin, aber die Leute schieben wir nicht in dem Maße wieder in dieses Land ab. Dort ist Frieden! Das Land ist korrupt, ja, aber Korruption ist kein Fluchtgrund nach der GFK und keine Berechtigung, sich hier in Deutschland aufzuhalten. Zum Fünften: Der Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention ist keine Einbahnstraße. Wer in dem Schutz gewährenden Land ein Verbrechen begeht oder ein erhebliches Vergehen; kann sich nicht auf den Schutz nach der GFK berufen. (Beifall bei der AfD) Er ist eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und darf ausgewiesen werden. Das gilt im Übrigen auch für Afghanen und für Eritreer. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion mit einer dritten Runde. Wie sieht es jetzt bei den anderen Fraktionen aus? (Marco Böhme, DIE LINKE: Keine Redezeit mehr! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Die CDU hätte noch Redezeit. – Dann, bitte schön, Herr Wippel.

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