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Antje Feiks

Die Linke 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Landesentwicklung ist nicht oft auf der Tagesordnung des Plenums. In Anbetracht der gravierenden Unterschiede, die wir im Hinblick auf die Landesentwicklung bzw. in direkter Folge auf die Lebensbedingungen in Sachsen haben und eingerechnet, wie direkt sich die Vorgaben der Landesentwicklung auf Entscheidungen in den Regionen und Kommunen auswirken, ist der Landesentwicklungsplan viel zu selten Thema. Aus Oppositionsperspektive gibt es nicht allzu viele Hebel, um das zu ändern. So lange die Planung nicht angefasst wird, an dieser Planung Menschen beteiligt werden, bleibt nicht viel mehr als vielleicht Anträge zu stellen, die abgelehnt werden. Das bringt wenig bis nichts. Die notwendige Debatte um die Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes könnte vielen etwas bringen. Wir als Linksfraktion haben uns gefreut, dass wir zumindest beim Landesentwicklungsbericht im Landtag eine ausführliche Diskussion hatten und im Rahmen dessen eine Anhörung durchgeführt haben. Die Anhörung hat an vielen Stellen gezeigt, dass es drängt, den Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2013 zu überarbeiten. Rahmenbedingungen – das haben wir hier schon mehrfach gehört – haben sich seit 2013 geändert, ändern sich fortwährend und vermutlich ist eines der größten Probleme, dass die Zielformulierungen im derzeitig gültigen Landesentwicklungsplan nicht messbar sind. Sie sind sehr vage und an vielen Stellen unbestimmt. Wir können dem vorliegenden Antrag folgen, das ist keine Frage; denn ein Gutachten in Vorbereitung einer Debatte und damit die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans ist tausendmal besser als nichts. Trotzdem ist jetzt zu beginnen viel zu spät. Wir werden das Gutachten im April 2024 kennen. In der nächsten Legislatur sollen dann die Diskussion zum Landesentwicklungsplan und dessen Überarbeitung erfolgen. Wir erwarten, dass dies in einem wiederum beteiligungsorientierten Prozess passiert. Das bedeutet, dass – wenn wir das ausnahmsweise schnell hinbekommen – frühestens im Jahr 2027 mit einer Überarbeitung des Landesentwicklungsplans zu rechnen ist. In der Zwischenzeit fallen unzählige Entscheidungen und Rahmenbedingungen ändern sich meist nicht zum Besseren. Ein Beispiel dazu: Im derzeit gültigen Landesentwicklungsplan steht im Grundsatz zum Gesundheits- und Sozialwesen, dass medizinische Versorgung in „zumutbarer Entfernung“ sichergestellt werden soll. In der Zielformulierung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum findet sich die folgende Formulierung: „Die Kassenärztliche Vereinigung, die den Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung innehat, weitere verantwortliche Stellen im Gesundheitswesen, wie die Krankenkassen sowie staatliche und kommunale Stellen, sollten gemeinsam darauf hinwirken, Anreize zu schaffen, damit im ländlichen Raum eine flächendeckende Versorgung mit Haus- und Fachärzten gewährleistet ist.“ – In Summe also nichts Konkretes. Es ist aber für die Menschen sehr konkret, wie lang der Weg zum Arzt ist, ob wir über 30 oder 60 Minuten reden. Wir reden bei der Erreichbarkeit medizinischer Einrichtungen über Grundversorgung, über das Essenzielle, über das, was Menschen vom Staat erwarten können. Wie ist diese medizinische Versorgung wohnortnah sicherzustellen? Was heißt das konkret? Diese Frage ist am Ende für Menschen, die nicht in der Großstadt leben, entscheidend: Worauf kann ich mich im medizinischen Bereich verlassen? – Derzeit auf eine „zumutbare Entfernung“. Ein weiteres Beispiel sind die Schulwegebeziehungen. Sie stimmen schon jetzt an vielen Orten nicht mehr. Kinder sind ewig unterwegs, um ihre Schulen zu erreichen. Warum ist im geltenden Landesentwicklungsplan nicht festgelegt, dass kein Kind länger als beispielsweise 60 Minuten zur Schule unterwegs sein darf? Von mir aus auch gern 45 Minuten. Während dazu nichts Konkretes im Landesentwicklungsplan steht, der Planungsgrundlage ist, werden Schulen geplant, stillgelegt, Tatsachen geschaffen. Die fehlenden Zielzahlen und Messbarkeiten sind im Übrigen nicht nur linke Kritik, sondern in der Anhörung haben Sachverständige in die gleiche Kerbe gehauen, weil in der Regionalplanung die gleichen Fragezeichen auftauchen und man am Ende in einem Bericht nur schwer sagen kann, ob Ziele erreicht wurden oder nicht, wenn sie unkonkret sind. Die Diskussion, die wir jetzt mit dem Gutachten wieder ein wenig in die Zukunft schieben, betrifft aber so viele Menschen und alle Lebensbereiche direkt, auch wenn „Landesentwicklungsplanung“ erst einmal abstrakt klingt. Jetzt zu dem Gutachten, das vorgeschlagen wird. Wir hoffen, dass der Punkt IV.2 so gemeint ist, dass es tatsächlich Empfehlungen für den neuen Landesentwicklungsplan geben kann, die beispielsweise zur Konkretisierung der Zielstellungen führen, aber auch zu einer größeren Dynamisierung bei schnelllebigen und drängenden Problemen. Wir erwarten, dass der Impuls der zu setzenden Mindeststandards, welche von Sachverständigen in der Anhörung vor allem für den Bereich der Daseinsvorsorge starkgemacht wurden, auch darüber hinaus näher beleuchtet wird. Die Vor- und Nachteile solcher Mindeststandards in einem Landesentwicklungsplan sollten mit dem Gutachten geklärt werden, um sie dann zum Beispiel in den Bereichen Daseinsvorsorge etc. zur Anwendung zu bringen. Das kann ein Gutachten unserer Meinung nach leisten; zumal messbare Standards die Evaluation vereinfachen und sich entsprechend anheben ließen – dort, wo es in Prozessen notwendig erscheint. Da Landesentwicklungspläne meist mindestens zehn Jahre Bestand haben, muss das Gutachten unserer Auffassung nach auch Aufschluss darüber geben, was mit den Bereichen passiert, die sich rasant verändern. Können diese herausgelöst, als Teilbereiche regelmäßiger bearbeitet und diskutiert werden? Kann man den Plan an sich dynamischer gestalten, an Kenngrößen koppeln? Die Energieversorgung, aber wieder auch die Gesundheitsvorsorge sind solch dynamische Bereiche – und das sind nur zwei Beispiele. Wir setzen Hoffnung in das Gutachten; zumindest verstehen wir die Formulierungen im Antrag so, dass es auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Landesentwicklungsplan von 2013 sein soll und dass eine generelle Offenheit besteht, wie man Landesentwicklung neu gestalten könnte und sollte. In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag heute zu. Trotzdem bleibt: Der Prozess läuft zu spät an und unsere Befürchtungen, dass auf Grundlage des noch gültigen Entwicklungsplans Entscheidungen getroffen werden, die am Ende nicht mehr zurückgedreht werden können, sind groß. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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