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Volkmar Zschocke

GRÜNE 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD möchte etwas gegen die Ausbreitung der Nilgänse unternehmen, weil die Nilgänse Schäden in der Landwirtschaft verursachen. Ja, sie zeigen beispielsweise dominantes Verhalten gegenüber anderen Vogelarten. Durch die Ausbreitung kann zum Beispiel die Konkurrenz um Brutplätze und Territorien zunehmen. Möglicherweise ist sie ein Problem für die Biodiversität. Die landwirtschaftlichen Schäden sind übrigens nicht höher als bei anderen Gänsearten. Es ist trotzdem wichtig, sich darum zu kümmern, die negativen Auswirkungen zu reduzieren. Ist dazu eine Änderung des Jagdgesetzes notwendig? Wir BÜNDNISGRÜNEN sagen dazu ganz klar: Nein. Wir haben seit dem Jahr 2014 das Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten. Dazu gibt es vier Seiten, die sich dem Umgang mit der Wildgans widmen. Dieses Konzept ermöglicht eine Reihe von Maßnahmen zur Populationskontrolle, die auch schon angewendet werden. Die Bejagung ist bereits möglich. Herr Kollege von Breitenbuch hatte es bereits ausgeführt. Die Nilgans unterliegt auch nicht den Verboten der Vogelschutzrichtlinie. Für die Erlegung ist auch keine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Das Gesetz, welches Sie entworfen haben, würde das Verfahren nur zusätzlich verkomplizieren. Das möchten wir nicht. Artikel 1 Ihres Gesetzentwurfs geht weit über das notwendige Nilgansmanagement hinaus. Sie möchten das auf alle Federwildarten anwenden. Das kollidiert nach unserer Auffassung mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Das lehnen wir auch ab. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun folgt Herr Winkler für die SPD-Fraktion, bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich möchte hören, was du zu den Gänsen zu sagen hast!)

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