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Christian Piwarz

08.11.2023 Sitzungen 7/78

Nein, ich würde den Gedanken gern zu Ende führen, Frau Präsidentin. – Das heißt, dass die Länder die Möglichkeit zur Regelung dieser Sachverhalte nur so lange und so weit haben, wie der Bund noch keine bundesrechtliche Regelung getroffen hat. Da der Bund mit dem § 35 Abs. 5 des Baugesetzbuches eine Regelung sowohl zur Rückbauverpflichtung als auch zur Sicherheitsleistung durch die Windenergieanlagenbetreiber getroffen hat, ginge die landesrechtliche Regelung, die die AfD mit dem Gesetzentwurf treffen will, ins Leere. Sie wäre somit sinnlos und würde nur zu einem weiteren Aufblähen gesetzlicher Regelungen und zu mehr Bürokratie führen. Diese Auffassung haben alle ernst zu nehmenden Sachverständigen, die in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf aufgetreten sind, bestätigt. (Thomas Thumm, AfD: Falsch!) Der Hinweis, den das Staatsministerium für Regionalentwicklung aus diesem Gesetzgebungsverfahren allenfalls mitnimmt, ist, (Thomas Thumm, AfD: Der Freistaat kann es regeln!) die unteren Bauaufsichtsbehörden nochmals auf ihre Möglichkeiten nach dem Baugesetzbuch hinzuweisen, Rückbauverpflichtungen und Sicherheitsleitungen als Nebenbestimmung in die Baugenehmigung von Windenergieanlagen aufzunehmen, soweit die unteren Bauaufsichtsbehörden dies nicht bereits jetzt machen. Bitte stimmen Sie diesem Gesetzentwurf nicht zu. Die sachlichen Gründe sind hinreichend und im Einzelnen dargelegt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Fünftes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung (Zuruf von der AfD: Und der Änderungsantrag?) – den rufe ich gleich auf; bitte ein wenig Geduld –, Drucksache 7/12832, ein Gesetzentwurf der AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag von der Fraktion der AfD, Drucksache 7/14860, vor. Er kann, wenn gewünscht, eingebracht werden. Herr Abg. Dornau, bitte.

Protokoll ↗