Dr. Matthias Rößler
Mit Kollegen Heinz haben wir eine zweite Rederunde eröffnet. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich die Aussprache. Meine Damen und Herren! Wir fahren mit unserer Sitzung fort. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 und 7 sowie 9 bis 12 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 66 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 10 Minuten und kann ebenfalls auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden. Ein als dringlich bezeichneter Antrag der AfD-Fraktion liegt Ihnen in der Drucksache 7/14857 mit dem Titel „Klimaminister Wolfram Günther entlassen, Bauern in ihrer Existenz sichern“ vor. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages festzustellen. Der Antrag müsste in diesem Fall noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung dafür ist eine Dringlichkeitserklärung. Im üblichen Verfahren ist eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über den Antrag nicht mehr erreichbar. Die AfD-Fraktion hat mir kurz vor der Sitzung noch ein Schreiben übergeben: „Sehr geehrter Herr Präsident! Die AfD-Fraktion zieht den nicht dringlichen Teil des Antrages der Drucksache 7/14857, Nr. 1 Punkt 2, gemäß § 16 Abs. 7 Geschäftsordnung sowie den Teil des Antragstitels ,Klimaminister Wolfram Günther entlassen‘, zurück. Der Titel des Antrages lautet nun: ,Bauern in ihrer Existenz sichern‘.“ (Jan-Oliver Zwerg, AfD, steht am Mikrofon.) Sie wollen dazu noch etwas sagen?
