Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf die letzte Rede kann und will ich nicht eingehen, weil darin Äpfel mit Birnen durcheinandergewürfelt worden sind und das einer Debatte über die Krankenhausfinanzierung nicht würdig ist. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Widerspruch von der AfD) Wir wollen alle 76 Krankenhausstandorte erhalten; dabei bleibe ich auch. Aber die Krankenhauslandschaft wird sich verändern. Deswegen haben wir uns in Sachsen auf den Weg gemacht und haben als eines der wenigen Bundesländer im letzten Jahr ein Krankenhausgesetz verabschiedet. Wir befinden uns gerade in der Krankenhausplanung. Ich kann mich nur noch einmal bei den Mitarbeitern in den Krankenhäusern und allen, die daran beteiligt waren, unseren Leitbildakteuren, herzlich bedanken, weil sie alle gemeinsam an einem Strang ziehen und für eine gute gesundheitliche Versorgung in Sachsen sorgen wollen. Das ist nicht einfach; auch das muss man dazusagen. Es sind heute Fakten genannt worden, die einfach da sind. Die Ausgabensituation der Krankenhäuser, und zwar in ganz Deutschland, ist außerordentlich problematisch. Deswegen braucht es eine Krankenhausreform, der wir uns stellen müssen, damit die Finanzierungslage der Krankenhäuser auf sichere Füße gestellt wird. Wir sehen, dass wir im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr bei den Betriebskosten Mehrausgaben in Höhe von circa 12 % hatten. Nur 4 % sind durch die Energiekostenzuschüsse bzw. durch andere Zuschüsse ausgeglichen worden. Das reicht bei Weitem nicht aus. Wer rechnen kann, weiß, dass 8 % der Mittel fehlen. Genau deswegen machen wir uns im Bund für ein sogenanntes Vorschaltgesetz stark, das diese Zwischenfinanzierung bis zum Inkrafttreten der Krankenhausreform ausgleicht. Es gibt erste Vorschläge. Diese sind bei der Ministerpräsidentenkonferenz in dieser Woche vorgetragen worden und werden von den Gesundheitsministern gegengerechnet, um dann zu sagen, ob das schon ein Zwischenschritt ist; ein endgültiger Schritt ist es nicht. Die Gesundheitsminister aller Länder, egal, welcher politischer Zusammensetzung, sind sich darüber einig, dass wir dieses Vorschaltgesetz brauchen, und dafür sind wir sehr dankbar. Gleichzeitig brauchen wir auch die Krankenhausreform. Sie haben angedeutet, in welcher Verfassung die Krankenhäuser sind. Das liegt nicht nur an den gestiegenen Ausgabekosten, sondern auch an der Finanzierung der Krankenhäuser insgesamt. Es ist gut und richtig, dass wir mittlerweile ein verändertes Gesundheitssystem haben, und zwar richtig insofern, dass die Menschen nach Operationen, für die sie noch vor wenigen Jahren tagelang im Krankenhaus liegen mussten, jetzt auch ambulant versorgt werden können. Das trägt zur schnelleren Genesung der Menschen bei. Deswegen ist das ein richtiger Weg, weil sich die medizinische Entwicklung so weit entwickelt hat, dass das überhaupt möglich ist. Das ist ein Fortschritt in der medizinischen Entwicklung, und dafür können wir sehr dankbar sein. Wir müssen dafür die Bedingungen anpassen. Das soll das Krankenhausreformgesetz leisten, indem dort zum Beispiel eine gewisse Vorhaltepauschale in Höhe von 60 % eingerichtet wird und nur noch 40 % Fallpauschale sind. Ich habe das im Plenum schon mehrfach erläutert. Deswegen ist es mir wichtig, dass wir das noch einmal als Grundlage nehmen, und darum kämpfen wir. Deshalb ist es kein Hickhack oder Streit, sondern wir setzen uns damit auseinander, dass aus der Diskussion zwischen Bund und Land für Sachsen die beste medizinische Erstversorgung – aus diesem Bundesgesetz – hervorgehen soll. Das ist wichtig für uns. Wir sagen nicht einfach Ja und Amen, wenn etwas zu tun ist, sondern machen das gemeinsam. Ich freue mich auch, dass wir in den Landkreisen und Kommunen, in denen wir unterwegs gewesen sind, mit jedem Landrat und Bürgermeister gesprochen und sie gefragt haben, wie die Gesundheitsplanung auch in den Regionen gestaltet werden kann. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilität unserer medizinischen Versorgung. Auch das ist ein wichtiger Schritt. Ich fand, dass wir in allen Landkreisen wirklich sehr gut aufgenommen worden sind und viele Fragen haben beantworten können. Es ging unter anderem um solche Fragen, wie wir die ambulante und die stationäre Versorgung miteinander verknüpfen können und wie sie dort, wo es eine dünnere Versorgung gibt, ausgeglichen werden kann. Es ist wichtig, dass, wenn jemand aus dem Krankenhaus entlassen wird, er dann ambulant seinen Facharzt bzw. seinen Hausarzt vor Ort vorfindet. Wir werden am 23. November 2023 die nächste Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Krankenhausreformgesetz haben. Dort soll uns das erste Mal ein Entwurf vorgelegt werden, wie das Reformgesetz aussehen soll. Das ist für uns sehr wichtig, weil wir dort miteinander abstimmen können, wo wir stehen. Es ist schon angesprochen worden: Sachsen bzw. die ostdeutschen Bundesländer haben bereits eine Reform hinter sich. Ein paar angebliche Fakten, die hier genannt worden sind, stimmen aber einfach nicht. Dass wir das Bundesland mit der dünnsten Krankenhauslandschaft seien, ist einfach nicht richtig. Das hätte ich auch immer gern gesagt, weil ich dann gesagt hätte: Bei uns braucht es keine Reform in diesem Sinne mehr. Das stimmt leider nicht. Dazu muss man sich genau informieren. Genauso hätte ich gern von der AfD den klaren Nachweis, welche Bundesländer Betriebskosten für ihre Krankenhäuser zahlen. Das ist uns nämlich aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich. Auf der einen Seite sollten wir noch einmal ganz genau schauen, was das Land bei Investitionen machen muss. Dabei sind wir uns einig. Deswegen bin ich auch dankbar dafür, dass der Ministerpräsident in Reichenbach noch einmal betont hat, dass wir perspektivisch die Finanzierung der Krankenhäuser neben dem, was wir schon getan haben, in den Fokus bzw. in den Blick nehmen möchten. Auf der anderen Seite brauchen wir den Bund. Dieser ist nämlich für die Betriebskosten und den Unterhalt der Krankenhäuser zuständig. Dort lassen wir ihn auch nicht aus der Verantwortung. Das heißt aber nicht, dass wir nicht in enger Abstimmung mit unseren Landkreisen und kreisfreien Städten genau beobachten und uns austauschen, wie die finanzielle Situation vor Ort ist. Das ist natürlich nicht mit Reichenbach zu vergleichen. Dabei muss ich Ihnen, Herr Schaufel, wieder einmal widersprechen. Nicht wir haben Reichenbach geschlossen, sondern der Träger. Das, was wir tun können, tun wir. Ich war sehr froh, dass wir diese Woche mit Herrn Hösl wieder in Reichenbach waren. Dort konnten wir die ersten Anläufe für ein MVZ eröffnen. Das alles passiert. Nun komme ich zu Ihrer Eingangsthese, was die Herzinfarkte in Sachsen betrifft. In Sachsen gab es in diesem Jahr circa 10 000 Herzinfarkte. Das ist eine große Anzahl. Wer sich aber mit dem Thema befasst hat, der weiß, dass diese vielen Infarkte – damit liegen wir bundesweit leider an der Spitze – auch dadurch entstehen, dass die Bürger sehr spät den Notruf tätigen oder den Arzt aufsuchen. Ich würde hierbei gern noch einmal an alle appellieren, dass man bei Beschwerden, gerade wenn es um das Herz geht, relativ zügig reagiert, auch als Patient. Gerade gestern haben wir an das Dresdener Herzzentrum einen Förderbetrag von 150 Millionen Euro übergeben. Davon war leider in Ihrer Rede, Herr Schaufel, keinerlei Wertschätzung bzw. Anteilnahme zu hören. Das ist genau das, was wir für die Perspektive möchten. Wir möchten, dass es dort eine verbesserte, spezialisierte Versorgung gibt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich an die AfD-Fraktion, Herrn Kollegen Schaufel, für das Schlusswort. Bitte schön.
