landtag.sachsen.de ↗

Sören Voigt

CDU 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion sehen selbstverständlich die unbedingte Dringlichkeit des Themas, aber keine geschäftsordnungsmäßige Dringlichkeit dieses vorliegenden Antrags. Im Nachgang zu der nichtöffentlichen Sondersitzung des Ausschusses hat Herr Staatsminister Günther heute umfangreich zum aktuellen Sachstand berichtet. Wir haben sowohl in der Erklärung als auch in der darauffolgenden Aussprache die im Antrag formulierten Ziele zur Auszahlung der betrieblichen Direktzahlung und der Ausgleichszahlung bis Ende dieses Jahres sowie die Krisenkoordination durch Hinzuziehung von IT-Experten hinreichend erörtert. Unabhängig von der Erklärung durch Herrn Staatsminister Günther liegt eine rein geschäftsordnungsmäßige Dringlichkeit zu diesem Antrag und den aufgestellten Forderungen nicht vor. Daran ändert auch die Zurücknahme der Entlassungsforderung durch die AfD-Fraktion nichts, da nach unserer Auffassung eine teilweise Rücknahme oder Erledigung eines Antrags nicht möglich ist. § 16 Abs. 7 der Geschäftsordnung spricht von „jeder Vorlage“, die zurückgenommen werden kann, nicht von Teilen hiervon. Insoweit bleibt der Antrag insgesamt nicht dringlich. (Jörg Urban, AfD: Wortklauberei!) Darüber hinaus sind die übrigen Forderungen im Sinne der Geschäftsordnung nicht dringlich. So ist beispielsweise nicht hinreichend begründet, warum die Aufforderung an den Ministerpräsidenten – der hier zudem noch der falsche Adressat ist – für die Auszahlung bis Ende 2023 Sorge zu tragen, nicht noch im geschäftsmäßigen Gang erörtert werden könnte. Am 13.12.2023 haben wir noch ein Plenum. Herr Zwerg, alles in allem lehnen wir damit die geschäftsordnungsmäßige Dringlichkeit des Antrags ab. Wie dringend das Thema ist, haben wir heute ausführlich diskutiert. (Beifall bei der CDU –

Alle Reden von Sören Voigt Protokoll ↗