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Antonia Mertsching

Die Linke 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Dobry dźeń und guten Tag an alle Zuhörenden! Die Sorben sind die einzige anerkannte Minderheit im Freistaat Sachsen und eine der wenigen in Deutschland. Nationale Minderheiten bedürfen eines besonderen Schutzes durch die Mehrheitsgesellschaft, da sie in ungewöhnlichem Maße von Diskriminierung betroffen sein können. Sie bedürfen besonderer Unterstützung durch die Mehrheitsgesellschaft, um ihr Brauchtum und ihre Sprache zu pflegen und zu erhalten. Und sie bedürfen besonderer Rechte, damit ihre Stimme im politischen und gesellschaftlichen Bereich Gehör findet. Dafür gibt es in Sachsen das Sächsische Sorbengesetz. Die Sächsische Verfassung schützt darüber hinaus das sorbische Volk mit genau definierten Grundrechten. In jeder Legislaturperiode widmet sich der Landtag der Lage der sorbischen Bevölkerung mit einem Bericht darüber, inwieweit die hier lebenden Sorbinnen und Sorben ihre Minderheitenrechte ausüben können, wie es um die Pflege der Sprache, der Kultur und des Brauchtums bestellt ist und was sich in den letzten Jahren so getan hat. (Unruhe im Saal) Heute diskutieren wir über den Sechsten Bericht zur Lage des sorbischen Volkes. An der Erarbeitung des Berichts beteiligten sich neben allen sächsischen Staatsministerien die Domowina, die Stiftung für das sorbische Volk, der Rat für sorbische Angelegenheiten sowie das Evangelische Büro Sachsen und das Katholische Büro Sachsen. (Unruhe im Saal) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Mertsching, einen Moment, bitte. – Geht es ein wenig leiser hier im Saal? Ich habe schon Schwierigkeiten, Antonia Mertsching zu verstehen. Das wäre angemessen.

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