Markus Scholz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es mit einem adaptierten Ausspruch Helmut Schmidts zu sagen: Es gibt Irrtümer, es gibt Fälschungen, und es gibt AfD-Anträge. (Oh-Rufe von der AfD – Zuruf von der AfD: Weil ihr dem nicht gewachsen seid! – Weitere Zurufe von der AfD) – Hören Sie doch auf, ich habe doch noch gar nicht angefangen. Die AfD liegt falsch. Sie zeigt mit ihrem Antrag zum einen, dass sie die Krankenhausfinanzierung nicht verstanden hat, und zum anderen versucht sie, sich hier scheinheilig als Retter der Krankenhäuser darzustellen. Die AfD irrt. Im System ist bereits sehr viel Geld. Wir müssen dafür sorgen, dass es richtig eingesetzt wird, damit es unserer sächsischen Bevölkerung und deren Gesundheit zugutekommt. Außerdem dürfen wir als Land im Bereich der Krankenhausfinanzierung nur bei den Investitionskosten der Kliniken unterstützen und nicht bei den Personalund Betriebskosten. Auch hier helfe ich den Antragstellerinnen und Antragstellern gern: Die Krankenhausfinanzierung beruht auf zwei Säulen. Auf der einen Seite steht der Bund mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Hier werden über die sogenannten Fallpauschalen, Personalbetriebskosten – also diejenigen Kosten, die im direkten Zusammenhang mit einer stationären Behandlung entstehen – getragen. Auf der anderen Seite steht die Finanzierung durch uns als Bundesland mit der Förderung der Investitionskosten. Nun komme ich zu den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen der Krankenhäuser. Einiges ist bereits angesprochen worden. Die aktuellen Defizite der Krankenhäuser resultieren aus Tarifsteigerungen für das Personal und rasant gestiegenen Betriebskosten durch Inflationsund Energiepreise. Dies betrifft jedoch komplett die Finanzierung durch den Bund, da es Betriebskosten und keine Investitionskosten sind. Weiterhin beruhen die Defizite der Kliniken auch auf gesunken Fallzahlen seit der Coronapandemie. Diese werden sich auch nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie zurückentwickeln, und dies auch, weil mehr Behandlungen und Operationen ambulant durchgeführt werden. Ebenso wird sich eine schon länger andauernde Entwicklung hin zu kürzeren Behandlungszeiten nicht zurückdrehen lassen. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang bereits Milliarden für Pandemie- und Energiehilfen für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Über das Transparenzgesetz sollen nochmals Unterstützungen erfolgen. Dabei wurden eine schnellere Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal und eine Erhöhung des Pflegeentgeltwertes festgelegt. Wir BÜNDNISGRÜNE möchten weder vom Bund noch vom Land eine Finanzierung der Krankenhäuser nach dem Gießkannenprinzip; denn dann würden wir auch die nicht benötigten Krankenhausbetten und damit regional sehr differenziert eine Überversorgung finanzieren. Gerade aber in Sachsen haben wir schon eine gute, zukunftsfähige Krankenhauslandschaft, die wir bei der Umstrukturierung und dem Umbau für die Herausforderungen in der Zukunft fit machen müssen. Mit unserem sächsischen Krankenhausgesetz haben wir hierfür die Weichen gut gestellt, damit wir dem Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel lösungsorientiert entgegentreten können. So haben wir in das Gesetz Gesundheitszentren für die medizinische Basisversorgung gerade in den ländlichen Räumen aufgenommen. Digitalisierung, Telemedizin sowie Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern sind festgeschrieben. Für diese Anpassung an die künftigen Herausforderungen in der medizinischen Versorgung müssen wir unsere Bevölkerung beim Umbau mitnehmen. Transformationskosten, die es bei den baulichen und technischen Veränderungen geben wird, müssen wir bereitstellen. Dafür gilt es, Gelder im nächsten Doppelhaushalt einzuplanen. Zum Schluss und weil Loriot nächste Woche 100 Jahre alt geworden wäre, noch folgende Anmerkungen: Es steht Ihnen, der AfD, ganz in Anlehnung an Herrn Dr. Klöbner und Herrn Müller-Lüdenscheidt selbstverständlich frei, ein Wannenbad mit oder ohne Wasser zu nehmen. Das müssen Sie sich auch von niemandem aufzwingen lassen, auch von Fakten zur Krankenhausfinanzierung nicht. Nach unserer Erfahrung ist jedoch ein parlamentarischer Antrag mit konkretem und korrektem Zusammenhang zweckdienlicher als einer ohne. In diesem Sinne lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Scholz sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
