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Armin Schuster

08.11.2023 Sitzungen 7/78

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kommunale Freiheit, Flexibilisierung, Bürokratieabbau, schlicht Eigenverantwortung – das fordern die Kommunen und Landkreise. Das wollen wir als Staatsregierung auch möglich machen. Das Prinzip der kommunalen Selbstverantwortung ist für uns im Staatsministerium des Innern Richtschnur unseres Handelns. Wir erkennen an, dass unsere Kommunen Beinfreiheit brauchen und diese zu nutzen wissen. Wir schätzen es, dass man direkt vor Ort sehr gut in der Lage ist, Probleme auf eine Art und Weise zu lösen, die den lokalen Bedürfnissen angepasst ist. Genauso verhält es sich mit der Stadtbezirksverfassung unserer drei kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Jede hat ihren Weg gewählt. Chemnitz verzichtet gänzlich. In Leipzig werden die Stadtbezirksbeiräte vom Gemeinderat bestellt und in Dresden von den Bürgern gewählt. Der vorliegende Antrag möchte die Wahl der Stadtbezirksbeiräte zur Pflicht machen. Das halten wir nicht für zielführend. Zu diesem Schluss kommen wir nicht einfach nur so. Es wurde schon von Vorrednern angesprochen: Gemeinsam mit den Landesdirektionen, den Gemeinden und dem Landkreistag sowie den kreisfreien Städten haben wir die Erfahrungen mit der Ortschafts- und der neuen Stadtbezirksverfassung umfassend evaluiert. Die Ergebnisse müssten sogar diese Woche dem Ausschuss für Inneres und Sport schon zugeleitet worden sein oder es steht unmittelbar bevor. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die geltenden Regeln haben sich aus Sicht aller Beteiligten bewährt. Vor allem lehnt die kommunale Seite eine Gleichsetzung der Regelungen zur Ortschafts- und zur Stadtbezirksverfassung ausdrücklich ab – aus gutem Grund. Die Zielrichtungen sind verschieden. Die Ortschaftsverfassung einer Gemeinde, die mit einer anderen Gemeinde vereint worden ist, soll einen gewissen Ausgleich für den Verlust an Eigenständigkeit verschaffen. Die Bildung von Stadtbezirken trägt dagegen dem in Großstädten vorhandenen Bedürfnis nach Dezentralisierung Rechnung. Folglich gibt es für die unterschiedlichen Regelungen zur Bildung von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten einen sachlichen Grund. Die unmittelbare Legitimation durch Volkswahl schreibt das Grundgesetz dabei nur für den Rat als zentrale Führungsinstanz der Gemeinde vor. Vor diesem Hintergrund ist und bleibt es sinnvoll, dass die Entscheidung zur Wahl oder Bestellung der Stadtbezirksbeiräte den Stadträten in Dresden und Leipzig überlassen bleiben soll. Die Staatsregierung empfiehlt deshalb die Ablehnung des Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Fünfte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. Da der Ausschuss die Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb würde ich jetzt wieder im Block abstimmen lassen. Ist das in Ordnung oder gibt es Widerspruch? (Zurufe aus der AfD: Ja!) Tagesordnungspunkt Landesentwicklungsplanung Drucksache 7/14776, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. In der ersten Runde wären das die CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Fritzsche von der CDU-Fraktion das Wort; bitte.

Protokoll ↗