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René Hein

AfD 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Werte Präsidentin! Werte Kollegen! Wenigstens lachen wir einmal drüber und es ist nicht ganz so trocken in der Hinsicht. (Zuruf: Das ist doch das Beste, oder?!) – Es ist doch trotzdem eine ernsthafte Sache. Thema Jagdzeit. Es ist richtig, Jagdzeit ist sechs Monate im Jahr. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die andere Zeit ist sie nicht da!) – Herr Gebhardt, das ist nicht Ihr Thema. Wir wissen, Jäger machen das alles ehrenamtlich. Die Zeit zwischen August und Januar ist die Höchstzeit, in der man jagen geht. Es wäre ganz sinnvoll, wenn man das das ganze Jahr über machen könnte. Von daher wäre es schon aus Liberalisierungs- und Vereinfachungsgründen eine sinnvolle Sache, die Jagdzeit auszudehnen. Zum Zweiten. Gelegemanagement, bei dem Herr Zschocke fragte, ob dies auf alle Arten ausgeweitet werden soll. Es geht unter Bezugnahme des Naturschutzes nur um die Arten, die dadurch reduziert werden können. Es geht nicht um einen Widerspruch zu dem, was Sie konstruiert haben. Wenn Sie unseren Gesetzentwurf zur Nilgans mit der Begründung ablehnen, eine Jagdrechtsanpassung sei 2019 in Ihrem Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, dann muss ich Sie an Folgendes erinnern, Herr von Breitenbuch: Gute Politik richtet sich immer auch an tagaktuellen und akuten Problemen aus. Sie kann sich ändern. 2019 war es noch nicht ganz so akut mit der Nilgans. Aber das wird jetzt kommen, dessen müssen wir uns bewusst sein. Wenn die Nilgans nachweislich ein Problem geworden ist, muss man das nach vier Jahren im Jagdrecht berücksichtigen. Der falsche Weg ist es, stur und steif in Fünfjahresplänen zu denken. Das hat unserem Land schon einmal nicht gutgetan. Wir erinnern uns an die – besonders die Linkspartei wird das wissen – Fünfjahrespläne. Das wollen wir eigentlich nicht. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das ist so lustig!) – Lustig? Na ja. Wenn seitens der regierungstragenden Fraktionen behauptet wird, die Gelegebehandlungen würden gegen die EUVogelschutzrichtlinie verstoßen, verwundert uns das ein wenig; denn der Passus zur Gelegebehandlung findet sich haargenau so im Bayrischen Jagdgesetz, Artikel 33 Abs. 3 Satz 5. Wollen Sie uns allen Ernstes weismachen, dass die Bayern gegen EU-Recht verstoßen? Nein. Man nennt das eher eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht. Mindestanforderung – ja. Musterschüler – nein. Es fällt Ihnen bekanntlich schwer; denn es handelt sich um eine Entbürokratisierung. Hier wurde behauptet, es handele sich um einen Bürokratieaufwuchs. Bitte lesen Sie den Gesetzentwurf noch einmal genau! Wir reden hier von einer niedrigen zweistelligen Anzahl von Vorgängen pro Jahr, verteilt auf die unteren Naturschutzbehörden. Da können Sie die Anträge an einer Hand abzählen. Es geht um die Möglichkeit, diesen Antrag zu stellen. Wenn wir von Stelleneinsparungen reden, fangen Sie bitte bei sich und nicht bei den Landratsämtern an! Seit der grünen Übernahme des Landwirtschaftsministeriums gab es einen gigantischen Aufwuchs von mehreren Hundert Stellen. Mir fallen sofort ein paar Arbeitsplätze ein, die entbehrlich sind, zum Beispiel die Gleichstellungsbeauftragten oder die Klimabeamten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben gemeckert, dass sie zu wenig haben!) – Wir haben nicht gemeckert, dass sie zu wenig haben. Wir haben gesagt: Er kann seine Aufgaben nicht erfüllen. Werte Kollegen! Die Gelegebehandlung ist ein probates Mittel zur Bestandsregulierung, wie das der Freistaat Bayern erfolgreich vormacht. Die Intensivierung der Eindämmung der Nilgans ist nicht nur aus landwirtschaftlicher Sicht geboten, es ist gelebter Artenschutz, zu dem uns die EU verpflichtet. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Den Änderungsantrag, der damit verbunden ist, betrachten Sie bitte hiermit als eingebracht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sieht nicht so aus. Dann erteile ich jetzt Herrn Staatsminister Günther das Wort.

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