Aloysius Mikwauschk
Dies sei insbesondere dann der Fall gewesen, wenn unterschiedliche Prüfaspekte in einer Prüfziffer zusammengeführt wurden, welche unterschiedliche Betrachtungsweisen zuließen. Eine Anregung dazu – sehr geehrter Herr Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, Sie hatten das selbst bereits angesprochen –: ob es künftig möglich wäre, verstärkt gleiche Sachverhalte in einer Prüfziffer abzuhandeln, und wo dies nicht der Fall sein kann, eine etwas kleinteiligere Prüffolge vorzunehmen. Dies würde es uns erleichtern, bei einer Prüfziffer zu einem einheitlichen Votum zu gelangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte gestatten Sie mir als durch den Haushalts- und Finanzausschuss beauftragten Prüfer, einige wenige Anmerkungen zur vorliegenden Beschlussempfehlung des HFA zur Haushaltsrechnung des Sächsischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2021 zu machen, da beide Sachverhalte im mittelbaren Zusammenhang stehen. Am 5. September 2023 habe ich die Prüfung in Leipzig in den Räumlichkeiten des Sächsischen Rechnungshofs durchgeführt. Die Belege waren ordnungsgemäß strukturiert und wurden umfassend vorgelegt. Die von mir vorab gestellten Fragen sind nachvollziehbar aufbereitet und zur Zufriedenheit beantwortet worden. Die Geschäftsvorgänge waren inhaltlich und rechnerisch im Vergleich von Einzelsummen und Zentralrechnung schlüssig. Der Einzelplan 11 wurde mit einer Ausgabenunterschreitung von 2 706 729,21 Euro abgeschlossen. Insgesamt hat der Rechnungshof im Berichtsjahr seinen Haushalt im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Zahlen aus meiner Sicht ordnungsgemäß bewirtschaftet. Meine Prüfung ergab keine festzustellenden Beanstandungen. Damit kann eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Sächsischen Rechnungshof und seine Rechnungsprüfungsämter für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt werden. Daher empfehle ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2021 nach § 101 Sächsische Haushaltsordnung die Entlastung auf der Grundlage der Drucksache 7/13750 zu erteilen. Dieser Empfehlung folgte der Haushalts- und Finanzausschuss bereits einstimmig. Dem Sächsischen Rechnungshof danke ich – hier stellvertretend seinem Präsidenten Jens Michel – nicht nur für seine Prüfungs- und Beratungstätigkeit, sondern ausdrücklich auch für die Zusammenarbeit im Rahmen meiner durchgeführten Rechnungsprüfung. Sehr geehrter Herr Präsident Michel, bleiben Sie mit Ihren Mitarbeitern weiterhin eine Stütze des Haushalts- und Finanzausschusses bei den Bemühungen um einen soliden Haushalt und eine sachgerechte Mittelverwendung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie ebenso um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage im Tagesordnungspunkt 16 und bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion spricht Herr Abg. Barth.
