Juliane Nagel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Dieser Satz fand seinen Weg im Jahr 1949 nicht zufällig in das deutsche Grundgesetz. Es war eine der Konsequenzen aus den Menschenrechtsverbrechen des Nationalsozialismus – wir haben darauf in der vorigen Debatte Bezug genommen – und der bitteren Erkenntnis, dass damals viel zu viele, die zu fliehen versuchten, an geschlossenen Grenzen scheiterten. Die Frage, ob dieses Grundrecht noch zeitgemäß ist, können wirklich nur Geschichtsvergessene und Verächter der Menschenwürde formulieren. Dazu gehören – das muss deutlich ausgesprochen werden – auch Vertreterinnen und Vertreter der CDU und der FDP. (Sebastian Wippel, AfD: Oh, Frau Nagel, dann hören Sie in der nächsten Runde einmal zu!) Letztendlich gehören aus unserer Sicht auch all jene dazu, die auf europäischer Ebene unter dem Stichwort GEAS derzeit an der Aushöhlung des Asylrechts arbeiten. Das betrifft aus Sicht der LINKEN alle anderen Parteien in diesem Saal. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Doch blicken wir auf die Geschichte der BRD zurück, dann müssen wir konstatieren, dass das Menschenrecht auf Asyl nicht zum ersten Mal unter Druck gerät. Im Jahr 1993 waren es CDU, FDP und SPD, die den Artikel 16 Grundgesetz aushöhlten und damit dem rassistischen Druck der Straße nachgaben. (André Barth, AfD: Was?) Dass in Deutschland Menschen in großer Zahl noch Schutz finden – ich möchte darauf hinweisen, dass es im vergangenen Jahr über 70 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller waren –, hat mit dem entkernten Grundgesetzartikel, den Heribert Prantl treffenderweise „Rechtsattrappe“ nennt, nicht mehr viel zu tun. Vielmehr stützt er sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention und europarechtliche Vorgaben. Wer also über die Abschaffung des Grundrecht auf Asyl sprechen will, der muss ehrlicherweise sagen, dass es eigentlich um den Austritt aus der Genfer Flüchtlingskonvention und um den bewussten Bruch des europäischen Rechts geht. (Sebastian Wippel, AfD: Och, da liegen Sie aber falsch!) Die Frage, die wir uns stellen müssen, auch in diesem Haus, muss wie folgt lauten: Wie können wir das Recht auf Asyl gewährleisten? Hierzu vermissen wir vom Ministerpräsidenten, dem Innenminister und auch Teilen der Regierungskoalition dasselbe Engagement wie bei den Forderungen nach Abschaffung, Sanktionen und Abschottung. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Das fängt bei der Ehrlichkeit mit Blick auf die Zahlen an. Bis Ende September, also in den ersten drei Quartalen, kamen über 18 000 Menschen bei uns an. Davon wurden laut Königsteiner Schlüssel maximal 11 000 dem Land Sachsen zugewiesen, blieben also in Sachsen. Das ist eine Steigerung im Vergleich zum Jahr 2020, aber eine moderate. Von „explodierenden Zahlen“ kann also nicht die Rede sein. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung des Landes sind neu hinzukommende Menschen ein Geschenk und keine Last. Das sagen wir als LINKE. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ich möchte darauf hinweisen, die Zahlen sind Ihnen bekannt: Etwa 150 000 erwerbsfähige Menschen fehlen in Sachsen bis zum Jahr 2030. Wohnungen – der Kollege Wehner hat darauf hingewiesen, und Sie weisen auch in jeder wohnungspolitischen Debatte darauf hin – stehen leer in Sachsen. Vermieter – das Beispiel wurde gebracht – verdienen sich inzwischen eine goldene Nase und schmeißen Menschen raus, um Geflüchtete unterzubringen. Das ist aber ein Problem des Kapitalismus und privater Vermietungspraxen und nicht das Problem der Geflüchteten. (Beifall bei den LINKEN –
