landtag.sachsen.de ↗

Doreen Schwietzer

AfD 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Damen und Herren! Werte Koalition! Ich möchte noch ein paar Worte zum Entschließungsantrag sagen. Die ersten eineinhalb Seiten sind wieder einmal typisches Koalitionsgeschwafel. (Zurufe aus der CDU: Oh!) Herr Schiemann, leider muss ich das sagen. Er ist voller Offensichtlichkeiten und Redundanzen. Sie wiederholen darin im Wesentlichen, was bereits im Bericht steht oder in einer Anhörung schon gesagt wurde. Kommen wir zu den eigentlichen Forderungen unter Punkt II. An sich ist das, was Sie fordern, alles schön und gut, aber auch weitgehend schwammig und nichtssagend. Zum Beispiel ist das beim Unterpunkt 2c so: Die Staatsregierung soll die Angebote zum Erwerb der sorbischen Sprache in Schulen und vorschulischen Einrichtungen sichern. – Ist das wirklich alles, was Ihnen dazu einfällt? Sie geben keinen Hinweis, wie das konkret geschehen soll oder welche Mittel angewandt werden sollen. Da hätten Sie genauso gut Folgendes beantragen können: Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alles besser wird. – Ihr Antrag ist einfach nur Populismus für die sorbische Region. Man könnte denken, er sei für den beginnenden Wahlkampf entstanden. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) – Das ist so. Wir werden uns daher bei der Abstimmung enthalten. Wir sind der Meinung, dass das Sorbische gefördert werden sollte, aber nicht so. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Somit lasse ich über den Entschließungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Danke. Die Gegenstimmen, bitte? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen; dennoch ist dem Entschließungsantrag mit Mehrheit zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Haushalts- und Drucksache 7/8537, Unterrichtung durch das Drucksache 7/14823, des Haushalts- und Es gibt keine Aussprache. Wünscht dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Schubert, das Wort? – Das ist auch nicht der Fall. Wünscht ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das kann ich auch nicht erkennen. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/14823 ab. Ich bitte bei Tagesordnungspunkt – Jahresbericht Drucksache 7/10215, Unterrichtung Drucksache 7/14824, des Haushalts- und – Jahresbericht Drucksache 7/11263, Unterrichtung Drucksache 7/14825, des Haushalts- und Das Präsidium hat für den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, jede Fraktion sowie für die Staatsregierung eine Redezeit von 10 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde sieht wie folgt aus: der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, danach CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Wünscht vor der Aussprache der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Dietrich, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit bitte ich jetzt Herrn Michel, das Wort zu ergreifen. Jens Michel, Präsident des Sächsischen Rechnungshofs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie jedes Jahr bei diesem Tagesordnungspunkt möchte ich Sie zu einem Blick zurück einladen, um dann die Brücken ins Heute und Morgen zu schlagen. Der vorliegende Jahresbericht befasst sich mit der Haushaltsrechnung des Jahres 2020 und empfiehlt letztendlich die Entlastung der Regierung. Lassen Sie uns aber vorher gedanklich noch einmal in das Jahr 2020 zurückspringen. Die Regierung stand an ihrem Beginn, und der Ausbruch der Coronapandemie stellte die öffentlichen Haushalte unbestritten vor große Herausforderungen. Finanzpolitisch war das Jahr 2020 somit wieder einmal ein besonderes Jahr. Der Pfad des Schuldenabbaus Vermögensrechnung 2020 Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Hierzu liegt auch eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen vor. Dennoch ist der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf 2022 – Band I durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses 2022 – Band II durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses musste verlassen werden, hin zur Aufnahme von Notlagenkrediten. Die Staatsausgaben lagen im Jahr 2020 zum ersten Mal über dem Schwellenwert von 21 Milliarden Euro. Die Deckung war nur dank einer kreditfinanzierten Entnahme aus dem neu geschaffenen Corona-Bewältigungsfonds Sachsen von über einer Milliarde Euro möglich. Der Rechnungshof beobachtet in der Rückschau mit Sorge eine zunehmende Neigung in der Staatsverwaltung, über- und außerplanmäßige Ausgaben zu tätigen. Wie Sie im Beitrag 1 nachlesen können, hat das Finanzministerium im Haushaltsjahr 2020 über- und außerplanmäßige Ausgaben im Umfang von 1,27 Milliarden Euro bewilligt. Das sind etwa 5 % des gesamten Haushaltsvolumens. Darauf möchte ich Sie aufmerksam machen und ein kritisches Hinterfragen der manchmal schon abenteuerlich klingenden Begründungen anregen. Einen weiteren Sachverhalt mit Aufmerksamkeitsbedarf stellt Beitrag 25 dar. Rund 16 % des sächsischen Haushalts sind in Sondervermögen ausgelagert. Das sind 3,3 Milliarden Euro neben dem Kernhaushalt. Der Rechnungshof fordert daher zu einer strengen rechtlichen Überprüfung aller bestehenden Sondervermögen auf. Sollten die Voraussetzungen zur Weiterführung nicht vorliegen, sind die Sondervermögen aufzulösen und die Mittel im Kernhaushalt zu veranschlagen. Strategien fehlen aus Sicht des Rechnungshofs im Personalbereich. Siehe dazu Beitrag 26. Hierbei mahnen wir seit Jahren an, in langfristigen Kategorien zu denken und dabei den gesamten Personalkörper im Blick zu behalten. Die aufgrund des Stellenplans eingegangenen personalwirtschaftlichen Verpflichtungen je Stelle sind über viele Jahrzehnte zu finanzieren. Das sind dann die Brücken ins morgen. Der Stellenaufwuchs, der mit dem aktuellen Doppelhaushalt weiter zugenommen hat, schränkt den Handlungsspielraum des Freistaates Sachsen über Generationen hinweg weiter ein. Für jede neu geschaffene und besetzte Stelle werden Personalausgaben bis zu 40 Jahre vorgebunden, und zwar zuzüglich Beihilfe und sich daran anschließender Pensionszahlungen. APL und ÜPL, außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben, Personalaufwuchs – all das sind Dauerthemen, die ich Ihnen nicht ersparen kann. Selbstverständlich werden wir die Anregungen aus dem letzten HFA aufgreifen und versuchen, unsere Prüfziffern zukünftig bei den grundsätzlichen Haushaltsführungsbeiträgen etwas weniger komplex zu gestalten. Da nehmen wir den Rat aus der letzten Sitzung des HFA gern an. Meine Damen und Herren! Jeder einzelne Beitrag des vorliegenden Jahresberichts hätte eine Behandlung hier im Hohen Hause verdient. Gestatten Sie mir aus der Aktualität heraus, dass ich nachfolgend eher einige grundsätzliche Ausführungen bevorzuge. Sie werden keinen unabhängigen Rechnungshof dieser Welt finden, der Staatsschulden für erstrebenswert hält. Das große Kollegium des Sächsischen Rechnungshofs hält die Frist von acht Jahren für die Tilgung der Coronaschulden für ausreichend und sagt dies auch laut. Unter anderem stützen wir uns dabei auf § 97 Abs. 2 Nr. 4 Sächsische Haushaltsordnung, in dem festgelegt wird: „Im Jahresbericht ist insbesondere mitzuteilen, welche Maßnahmen für die Zukunft empfohlen werden.“ Sie werden aber an dieser Stelle die eine oder andere Stimme hören können, die sagt, der Rechnungshof mache Politik. Die Vorwürfe gegen den Rechnungshof sind vielfältig: Wieso prüft der Rechnungshof nicht Vorgang XY, sondern Vorgang A? – Es ist der falsche Zeitpunkt der Prüfung oder der falsche Zeitpunkt der Veröffentlichung. – Es ist sowieso falsch, dass der Rechnungshof öffentlich informiert. – Solche heiklen Themen prüft man nicht. – Das ist gesellschaftlicher Sprengstoff. Uns erreichen alle Facetten des Meinungsspektrums. Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen versichern: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sächsischen Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter prüfen gemäß unabhängigem Prüfplan, und sie veröffentlichen unabhängig von politischen Erwägungen nach festen Terminen. Es ist absoluter Anspruch, einen vollständigen Sachverhalt bzw. eine grundlegende Datenbasis zu erlangen und daraus abgeleitet eine erste Wertung vorzunehmen. Genau diesen Anspruch haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Finanzkontrollen. Die finale Bewertung und die Voten zu den einzelnen Beiträgen sind unstreitig die Sache der Parlamente mit all den daraus entspringenden Verantwortungen. Der HFA schlägt dieses Jahr 22 Mal Kenntnisnahme, 17 Mal zustimmende Kenntnisnahme und bei der Nr. 16, 27 und 34 Beitritt vor. Die Umsetzung dieser Voten bzw. der gezogenen Lehren daraus ist dann wieder Angelegenheit der Exekutive. So funktioniert unsere Gewaltenteilung. Die Legislative kontrolliert. Wie es zum Beispiel bei den Staatlichen Kunstsammlungen weitergeht, fällt eindeutig in Ihre Verantwortung. Der Rechnungshof wird höchstens zeitlich versetzt eine sogenannte Nachschau durchführen. Meine Damen und Herren! Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Es regelt die Verwendung der von den Bürgern gezahlten Steuern. Damit der Sächsische Landtag seine Rolle bei der Überwachung der Regierung und der ordnungsgemäßen Umsetzung des Haushaltsrechts effektiv ausüben kann, benötigt er Informationen. Diese Informationen werden vom Sächsischen Rechnungshof bereitgestellt, einer unabhängigen Behörde, die in der Verfassung verankert und für die Prüfung der Staatsfinanzen zuständig ist. Die Aufgabe des Rechnungshofs ist nichts Geringeres als die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsen. Dies umfasst nicht nur die Prüfung von Zahlen und Fakten, sondern auch die gründliche Analyse von Organisationsstrukturen und Verfahren mit direktem finanziellen Bezug. Dieser umfassende Ansatz trägt dazu bei, die finanzielle Integrität und Verantwortlichkeit des Staates zu sichern, und das auch im Interesse jedes Bürgers. Obwohl die Erkenntnisse des Rechnungshofs gelegentlich politisch Verantwortliche herausfordern mögen, ist die unabhängige Kontrolle der Staatsfinanzen von entscheidender Bedeutung für die Demokratie. Der Sächsische Rechnungshof liefert den Abgeordneten die notwendigen Fakten, um über die Entlastung der Staatsregierung zu entscheiden. Auf diese Weise trägt der Rechnungshof dazu bei, die Gewaltenteilung zwischen dem Landtag und der Regierung funktionsfähig zu halten. Daher mahne ich an dieser Stelle an, basierend auf bestehenden Gedankenspielen bei manchen in der Exekutive zu Änderungen des § 44 Sächsische Haushaltsordnung, dass jeder Versuch, die Prüfungsbefugnisse des Rechnungshofs einzuschränken, die demokratische Kontrolle gefährdet. In diesem Sinne danke ich für Ihr Interesse an der Arbeit des Sächsischen Rechnungshofs. Ich danke den Mitgliedern des HFA und den Mitarbeitern des SMF für die kollegiale Unterstützung und den kollegialen Austausch in den Sitzungen und erlaube mir abschließend noch eine aktuelle Information an das Hohe Haus. Die Vorlage des Sonderberichts der Prüfung der Umsetzung der Richtlinie für integrative Maßnahmen ist, Stand heute, für den 6. bzw. 7. Dezember vorgesehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung sowie vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir kommen jetzt zur Aussprache. Es beginnt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Mikwauschk.

Alle Reden von Doreen Schwietzer Protokoll ↗