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Ingo Flemming

CDU 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzänderung der AfD soll eine abschließende landesgesetzliche Regelung zum Rückbau von Windenergieanlagen nach deren dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung im Freistaat Sachsen schaffen. Es soll dafür – ich fasse es noch einmal zusammen – eine entsprechende landesrechtliche Verpflichtungserklärung eingeführt werden, welche durch die Betreiber abzugeben ist. Die Betreiber werden weiterhin verpflichtet, eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Thematisch wird hier durch Herrn Thumm wieder einmal die gleiche Sau durchs Dorf getrieben, die bereits fünfmal durchgetrieben wurde, nur das Stöckchen, mit dem das vollzogen wird, wird mal wieder anders angemalt. Ganz klar: Diese Dinge sind geregelt, und zwar weitestgehend so, dass sie funktionieren. Die Anhörung zum Gesetzentwurf im Regionalausschuss hat aus unserer Sicht eindeutig ergeben, dass die Gesetzesänderungen nicht notwendig und nicht möglich sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat Recht gesprochen und davon geht eindeutig aus, dass der Bundesgesetzgeber für diese Fragen zuständig ist. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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