Thomas Thumm
Ja, Moment, ganz kurz. Meine Zwischenfrage ist: Wo genau und unter welchem Artikel steht in der Sächsischen Bauordnung – Sie haben ja gesagt, dass es geregelt sei – die Rückbauverpflichtung, also dass es Gesetzesgrundlage hat? Wo wird die dingliche Sicherheit von geldwerten Leistungen für den Rückbau in der Sächsischen Bauordnung geregelt? – Vielen Dank.
