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Albrecht Pallas

SPD 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Wahlen zu Stadtbezirksbeiräten durch die Bürgerinnen und Bürger wie bei den Ortschaftsräten als obligatorisch in das sächsische Kommunalrecht eingeführt werden. Der Status quo noch einmal ganz kurz: § 70 Abs. 1 Satz 1 regelt, dass die kreisfreien Städte durch die Hauptsatzung die Stadtbezirksverfassung überhaupt einführen können. Die für die Städte Leipzig, Chemnitz und Dresden möglichen Stadtbezirksbeiräte wirken in wichtigen Angelegenheiten mit, die den Stadtbezirk betreffen, und beraten außerdem die Stadtverwaltung. Sie können zudem finanzielle Mittel eigenständig nach einem einfachen Förderverfahren an lokale Vereine, Initiativen, Projekte oder kleinere Baumaßnahmen geben. In § 71 wird der Grundsatz geregelt, dass die Mitglieder des Stadtbezirksbeirats vom Gemeinderat aus dem Kreise der im Stadtbezirk wohnenden wählbaren Bürgerinnen und Bürgern bestellt werden. Nach Satz 2 kann die Hauptsatzung – wir hörten es bereits – abweichend von Satz 1 festlegen, dass die Stadtbezirksbeiräte in den Stadtbezirken nach den für die Wahl des Ortschaftsrats geltenden Vorschriften gewählt werden. Von dieser Ausnahme der direkten Wahl hat bislang nur die Landeshauptstadt Dresden Gebrauch gemacht. Meine Damen und Herren! Die kommunale Mitbestimmung in den Stadtbezirken ist auch nach der Gemeindeordnung eine großstädtische Perspektive auf Kommunalpolitik. In der Anonymität und im Eigenleben der Quartiere wünschen sich Menschen mehr spürbare Einflussnahme vor Ort nicht erst im Stadtrat. Gleichzeitig müssen große Gemeinden weiterhin insgesamt funktionieren und dürfen nicht durch zu große Eigenständigkeit der Stadtbezirke unregierbar werden. Das ist nicht nur nachvollziehbar, sondern war auch der Kern der neuen Stadtbezirksverfassung, wie sie im Jahr 2018 eingeführt wurde. Die Reform der örtlichen Beteiligung in den sächsischen Gemeinden war auch das Herzstück der Kommunalrechtsnovelle 2018; denn in den großen Städten und in den Gemeinden mit erst vor Kurzem eingemeindeten Ortsteilen gab es ein großes Bedürfnis nach besserer lokaler Mitbestimmung. Diesem Bedürfnis sind wir unter anderem mit der neuen Stadtbezirksverfassung nachgekommen. Was wurde den Stadtbezirken nun konkret ermöglicht? Kurz gesagt: die Möglichkeit der Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte, eine Übertragung fast aller Aufgaben analog zu den Ortschaften, ein Anhörungsrecht, wie auch ein Selbstbefassungsrecht der Stadtbezirksbeiräte und das nötige Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Den Stadträten obliegt das Recht, die gewünschten Elemente der Mitwirkung in ihren Stadtbezirken per Satzung optimal oder auch passgenau auszugestalten. Damit wurden die lokalen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte deutlich ausgeweitet, ohne die Arbeitsfähigkeit der Gesamtgemeinde zu gefährden. Der damaligen Regierungskoalition war es wichtig, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Deshalb legten wir die Entscheidung über die Einführung der Stadtbezirksverfassung und die Konstituierung der Stadtbezirksbeiräte – Bestellung oder Wahl – in die Hände der Hauptorgane der Stadträte. Das ist aus heutiger Sicht richtig gewesen. Kollege Lippmann hat aus demokratietheoretischer Sicht zur umstrittenen Frage der Wahl eines beratenden Gremiums ausgeführt. Aus demokratiepraktischer Sicht muss man sagen, dass in den Kommunalverfassungen einiger Bundesländer, zum Beispiel Niedersachsens, solche örtlichen Beratungsgremien direkt gewählt werden. Es gibt auch viele Mischformen, wie in Sachsen, und das ist völlig in Ordnung so. Ich persönlich sehe es als vorteilhaft an, wenn ein Gremium auch öffentliches Geld zu verteilen hat und eine direkte Legimitation durch Wahl erfolgt. Aber an der Stelle war die kommunale Selbstverwaltung aus der Gesamtsicht wichtiger. Meine Damen und Herren! Diese Reform ist erst fünf Jahre her. So tiefgreifende Änderungen sollte man sich ausreichend anschauen; man sollte ihnen Zeit geben, ihre Wirkung zu entfalten. Deshalb haben wir als Koalition zwischen CDU, GRÜNEN und SPD im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir das Ortschafts- oder Stadtbezirksverfassungsrecht evaluieren wollen mit dem Ziel, perspektivisch die Rechte einander anzugleichen. Wie wir vom Innenministerium kürzlich erfuhren, ist der Evaluationsbericht in Arbeit. Nach ersten Erkenntnissen gibt es aktuell nicht den Wunsch nach verpflichtenden Direktwahlen der Stadtbezirksbeiräte in dieser Eindeutigkeit. Ich glaube auch nicht, dass es der AfD um eine bessere örtliche Beteiligung geht. Insofern sind die Krokodilstränen, die zum Beispiel Herr Urban jetzt vergossen hat, indem er sagte, dass es angeblich undemokratisch sei, entlarvend, weil es Ihnen tatsächlich um Ihre eigene Situation in Leipzig geht. Es ist die kreisfreie Stadt Leipzig, in der die AfD zuletzt einen Rechtsstreit über zwei Plätze in drei Stadtbezirksbeiräten verloren hat. Mit Beschlüssen vom 15. August 2023 hat das Verwaltungsgericht Leipzig die Anträge der Leipziger Stadtratsfraktion wie auch des Kreisverbandes der AfD auf Neubildung mehrerer Stadtbezirksbeiräte abgelehnt. Die AfD hatte nämlich ignoriert, dass Änderungen in der Größe und Zusammensetzung der Stadtbezirksbeiräte in der Hauptsatzung der Stadt erst mit der nächsten Stadtratswahl wirksam werden. Aktuell gelten weiterhin die Regelungen für die Stadtratswahl 2019, also elf Stadtbezirksbeiräte in jedem Stadtbezirk, gewählt durch den Stadtrat. Es erscheint so, dass das Anliegen dieses Gesetzentwurfs weniger eine Angleichung der Stadtbezirksbeiräte an die Ortschaftsräte stärken soll. Vielmehr hofft die AfD-Fraktion darauf, dass der Landtag ihr dabei helfe, eine legitime Entscheidung einer demokratischen Mehrheit des Leipziger Stadtrates und das rechtsstaatliche Handeln der Stadtverwaltung Leipzig zu umgehen. Kleingeistig übersehen Sie, dass Sie dabei allen kreisfreien Städten in Sachsen die Wahlfreiheit bei der Ausgestaltung der örtlichen Beteiligung einschränken. Als SPD-Fraktion wollen wir die örtliche Beteiligung immer weiter verbessern. Wir wollten damals die neue Stadtbezirksverfassung und haben für ihre Verwirklichung gekämpft. Deshalb werden wir uns auch den Evaluationsbericht ganz genau ansehen und auf Verbesserungspotenzial prüfen. Ihren billigen Winkelzug mit diesem Gesetzentwurf lehnen wir aber ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Bitte, Herr Ulbrich.

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