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Valentin Lippmann

GRÜNE 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD sorgt sich um die Demokratie im Freistaat. – Welche Ironie! Keine Pointe! Ginge es nach der AfD-Fraktion, sollten künftig die Stadtbezirksbeiräte zwingend gewählt werden. Eine alternative Bestellung, wie es die Gemeindeordnung bisher vorsieht, soll dann nicht mehr möglich sein. Man kann jetzt über die Gründe für diese Vorlage spekulieren, aber die Einbringungsrede bzw. die Ausführungen von Kollegen Ulbrich in der zweiten Lesung haben deutlich gemacht, dass es hier um Probleme in Leipzig geht. Der Landtag ist aber nicht dafür zuständig, Probleme der AfD in Leipzig zu lösen. Die Gesetzesbegründung liest sich wie ein reiner Misstrauensantrag gegenüber den kommunalen Gremien und damit übrigens gegenüber jenen Institutionen, die die AfD als besonders entscheidend für die lokale Demokratie hervorgehoben hat. Ich erspare mir jetzt die Wiedergabe im Einzelnen. Lassen Sie mich nur so viel sagen: Eine im Duktus des Handbuchs der Parlamentsverachtung von Neuen Rechten geschriebene und hervorgebrachte Argumentation im Lichte eines tatsächlichen Wähler- und Volkswillens und der Notwendigkeit, gegen – Zitat – „etablierte politische Kräfte“ zu agieren, als Grund für diese Gesetzesänderung herbeizuziehen, entbehrt nun wirklich jedweder Grundlage. Darin zeigt sich, dass Sie wieder einmal bei jedem noch so verständlichen oder vermeintlich gut gemeinten Anliegen sich in Ihrer neuen oder altrechten Ideologie irgendwo zwischen Arthur Moeller van den Bruck und Carl Schmitt verirrt haben und das mit der Parlamentsverachtung auch nicht mehr ordentlich hinbekommen, sondern dass Sie dann doch irgendwie nicht wissen, ob Sie die kommunale Demokratie stärken wollen oder ob Sie gegen die kommunale Demokratie sind. Damit ist dann der Beweis dafür erbracht, dass die wahren Oberideologen bei diesem Thema wieder einmal bei der AfD sitzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die GRÜNEN stehen zur kommunalen Selbstverwaltung, und dazu gehört auch, dass wir im momentanen Rechtsregime zwischen der Ortsverfassung und der Stadtbezirksverfassung differenzieren. Das sollte man hier vielleicht auch noch einmal bedenken. Wir sollten es den kreisfreien Städten überlassen, wie sie mit der deutlich rechtsärmeren Stadtbezirksverfassung umgehen. Gegen die verpflichtende Wahl sprechen nämlich nicht zuletzt demokratietheoretische Gründe. Die Stadtbezirksbeiräte bleiben im momentanen Rechtsregime beratende Gremien. Die Bestimmung von Gremien wiederum ohne derart substantiellen Einflussfaktor, also von beratenden Gremien, durch Wahlen, ist demokratietheoretisch gar nicht unumstritten. Soll man Gremien, die partiell gar nicht so viel zu sagen haben, auch noch durch Wahlen legitimieren? Das ist regelmäßig umstritten. Deshalb sagen wir: Die Entscheidung über den Kreationsmodus dieser Stadtbezirke sollte man lieber vor Ort nach einer intensiven Diskussion fällen, statt sie hier im Hohen Hause vorzugeben. Damit sollte das Ganze Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und in jener Institution eingehegt bleiben, die ein lokales demokratisches Zusammenleben sichern soll. Das ist übrigens getragen von der Überzeugung, dass Bürgerinnen und Bürger vor Ort manchmal besser wissen, was sinnvoll und gut auf der kommunalen Ebene ist. Das erzählt mir die AfD den ganzen Tag; nur wenn es um ihre eigene Arbeit geht, wird immer gesagt, das müssten wir im Landtag regeln. Ganz konsequent ist das nicht. Da die AfD nun ihren Vorschlag damit begründet, dass sie die kommunale Mitbestimmung stärken will, hört sich das Ganze im Lichte der jüngeren Ereignisse, die bereits angesprochen wurden, etwas kurios an. Erst im April dieses Jahres hat die AfD in Chemnitz die Änderung der Hauptsatzung, nämlich die Stadtbezirksverfassung einzuführen, abgelehnt. Ich fasse es zusammen: Sie wollen die Demokratie angeblich stärken, wollen aber das Gremium, das Sie wählen wollen, den Wählerinnen und Wählern vorenthalten. Das ist irgendwie Demokratie auf dem Papier und in sich nicht logisch. Ich halte fest: In Dresden war die AfD gegen die Direktwahl der Stadtbezirksverfassung. In Chemnitz ist sie gegen die Stadtbezirksverfassung selbst, und in Leipzig scheint sie irgendein Problem zu haben, weswegen wir uns deshalb im Landtag damit beschäftigen müssen. Ich sehe keinen Grund, das zu ändern. Die kommunale Demokratie ist mit den momentanen Instrumenten gut ausgestattet, und es braucht in diesem Fall keine Änderung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD Herr Abg. Pallas, bitte.

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