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Thomas Thumm

AfD 08.11.2023 Sitzungen 7/78

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Wir erleben, dass Sachsen immer weiter mit Windindustrieanlagen und deren riesigen Betonfundamenten zugemüllt oder zugebaut wird. Den Wahnsinn wollen wir beenden. Deshalb behandeln wir heute unseren Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung. Ich möchte Ihnen dies vorab an einem Beispiel anschaulich erklären. Vor circa 14 Tagen fand in Zwönitz im Erzgebirge eine Bürgerversammlung statt. In dieser stellte ein Windkraftanlagenbetreiber seine Ausbauziele für neun Windkraftanlagen mit einer Höhe von 173 Metern vor, und zwar in einem potenziellen Naturschutzgebiet, in dem mehr als 100 seltene Vogelarten nisten, brüten oder durchziehen. Dieser Naturverschandelung und Sünde an unserer sächsischen Heimat wollte die AfD bereits 2020/2021 mit einem eigenen Gesetzentwurf zuvorkommen, nämlich mit einer konsequenten Abstandsregelung von 1 000 Metern zum ersten Wohngebäude, und zwar unabhängig davon, ob es im Innen- oder Außenbereich ist. Die CDU lehnte damals allerdings ihr eigenes Wahlkampfversprechen ab und stimmte unserem Gesetzentwurf nicht zu – alles nur, um sich dem grünen Zeitgeist anzubiedern, um ihre Macht und Pfründe in Sachsen zu erhalten. Alles zum Schaden Sachsens und der Bürger im ländlichen Raum; denn die CDU kam mit einem eigenen Gesetzentwurf, der im Außenbereich erst ab dem fünften Wohngebäude für Windkraftanlagen mit weniger als 1 000 Meter Abstand gilt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: So ein Quatsch!) Nur durch diese Änderung ab dem fünften Wohngebäude ermöglichte die CDU in einer Kleinstadt wie Zwönitz der Windkraftlobby, die Menge der Anlagen – hören Sie jetzt zu! – um den Faktor 9 zu erhöhen. Ich möchte Ihnen sagen, dass Zwönitz stellvertretend für den zunehmenden Windkraftausbau steht und Sachsen in einigen Jahrzehnten mit erheblichen Rückbaukosten zu rechnen hat, wenn wir diesen Rückbau nicht schon heute auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir konkret mit unserem Gesetz erreichen. Wir wollen erstens unseren Freistaat vor Betonaltlasten sichern, zweitens unsere Umwelt schützen und drittens unsere Landschaft schonen. (Beifall bei der AfD) Außerdem wollen wir der erkennbaren Pleitewelle von Windkraftanlagenbetreibern wirkungsvoll vorbeugen. Das ist der Kern unseres Gesetzentwurfs. Denn Windkraftbetreiber firmieren in der Regel als GmbH mit 25 000 Euro Haftungskapital, und bei einer Insolvenz bleibt der Steuerzahler auf den Altlasten dieser grünen Ideologen und Anlagenbetreiber sitzen. Das wollen wir verhindern. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Wie wollen wir diese Ziele konkret erreichen? Ganz einfach: indem wir gesetzlich sicherstellen, dass Windenergieanlagen nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung vollständig zurückzubauen sind. § 80 Satz 3 Sächsische Bauordnung, neue Fassung in unserem Gesetzentwurf, soll das regeln. Und indem wir einen neuen § 83 a in die Bauordnung einfügen, dass die Windkraftanlagenbetreiber verpflichtet werden, Rückbauerklärungen abzugeben, und – was wesentlich und neu ist – finanzielle Sicherheitsleistungen für den Rückbau nachzuweisen und während des Anlagenbetriebs zu hinterlegen. Der Verstoß dagegen soll durch unseren Gesetzentwurf nunmehr als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis hin zur Zwangsvollstreckung geahndet werden, § 87 Sächsische Bauordnung, neue Fassung in unserem Gesetzentwurf. Werte Kollegen! Die letzten Jahre haben doch gezeigt, dass trotz Regelungen im Baugesetzbuch immer wieder Fundamente im Boden zurückgeblieben sind, entweder ganz oder teilweise, aber immer zum Schaden der Natur, zum Beispiel im erzgebirgischen Jöhstadt. Dort wurden die Fundamente der abgerissenen Windindustrieanlagen im Boden belassen, da die Betreiberfirma nach 20 Jahren kräftiger Einnahmen plötzlich kein Geld für den Abriss hatte. Die hinterlegte Sicherheitsleistung war nach 20 Jahren einfach zu niedrig. Sie wurde durch Inflation und Kostensteigerungen aufgefressen. Letztlich werden wohl die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs die Fundamente aufwendig aus dem Boden herausreißen müssen – wohlgemerkt auf Kosten der Bürger. Das darf so nicht weitergehen. Eine Regierung, die so etwas zulässt, handelt unverantwortlich. Wir als Gesetzgeber sind verpflichtet, solchen Auswüchsen und Skandalen vorzubeugen. Genau das machen wir hier und heute mit unserem Gesetzentwurf; denn in Sachsen existiert bisher zum Abriss von Windindustrieanlagen lediglich ein gemeinsamer Hinweis von zwei Ministerien aus dem Jahr 2016. Das ist eine völlig veraltete, wachsweiche sowie weit unterhalb eines Gesetzes angesiedelte Regelung, die dazu noch per Federstrich, also jederzeit und ohne parlamentarisches Dazutun, abgeschafft werden kann – ohne dass es hier im Hohen Hause irgendjemand mitbekäme. Das ist schlicht nicht unser Demokratieverständnis. Das ist schlicht nicht mehr zeitgemäß und somit auch untragbar. Während die Regierung Kretschmer bisher im Sinne der Windkraftlobby agiert, wollen wir jetzt Klarheit für den Bürger schaffen. Mit unserem Gesetzentwurf werden Skandale wie in Jöhstadt zukünftig verhindert; denn wie bereits gesagt: Mit unserem Gesetzentwurf müssen die Fundamente von Windkraftanlagen immer und vollständig beseitigt werden. Es muss immer eine ausreichende Sicherheitsleistung für den Rückbau hinterlegt sein, deren Höhe in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und nachzuweisen ist. Unser Gesetzentwurf schafft eine rechtssichere, wirkungsvolle und transparente Rechtslage – so auch die Expertenmeinung in der Anhörung im zuständigen Ausschuss für Regionalentwicklung. Diese kann anders als bisher auch nicht einfach in einem Hinterzimmer eines Ministeriums aufgehoben werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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