Armin Schuster
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Was begrüßen wir von dieser Ministerpräsidentenkonferenz? Natürlich begrüßen wir, dass der Anspruch auf die sogenannten Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr nach 18 Monaten, sondern erst nach 36 Monaten eintreten soll. Wir begrüßen, dass die Länder finanziell stärker unterstützt werden. Wir begrüßen, dass die Grenzkontrollen – das war die Entscheidung von vorgestern Nacht – längerfristig eingerichtet werden, und das zu Recht. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Die Kontrollen zeigen Erfolge und Wirkung. Meine Damen und Herren! Wir fordern den Bund auf, beim Thema Zurückweisung verstärkt zu agieren, insbesondere bei der Zurückweisung von Migranten, die aufgrund der Sekundärmigration aus anderen europäischen Ländern kommen. Diese Zurückweisungen sind wirkungsvoll und auch in einem enormen Umfang vorhanden – jedenfalls danach gehend, was uns der Flurfunk berichtet. Das Bundesinnenministerium gibt bisher keine Zahlen heraus. Wir begrüßen die Bezahlkarte. Doch ich finde es ziemlich befremdlich, dass die Bundesregierung nicht bereit war, die Einführung dieser Bezahlkarte zentral zu koordinieren. Das machen die Länder nun irgendwie selbst. Wir haben in Sachsen entschieden, dass wir vorangehen. (Jörg Dornau, AfD: Wenn das mit den Zahlungen klappt! Mit Herrn Günther ist das ja auf dem richtigen Weg!) Ich suche gerade Partner, die mitmachen. Dann werden wir versuchen, mit einer kleinen Gruppe der Willigen das möglichst schnell umzusetzen. Neben diesen Beschlüssen, die wir, wie gesagt, begrüßen, gibt es aus meiner Sicht – und da zitiere ich den Oberbürgermeister aus Leipzig – zu viele Prüfaufträge in diesem Beschluss, zum Beispiel die Schaffung von Abschiebeeinrichtungen des Bundes an großen deutschen Flughäfen. Das muss man nicht mehr prüfen, das wurde bereits jahrelang geprüft. Man muss das umsetzen. Die Frage, ob der Schutzstatus von Flüchtlingen künftig in Transit- oder Drittstaaten festgelegt werden kann, hat viel Ärger verursacht, Frau Čagalj Sejdi. Das ist ein Prüfauftrag, der steht schon im Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin drin. (Zuruf von der AfD: Dann machen Sie doch!) Das ist eine Idee von Herrn Knaus, das ist eine Idee von Herrn Koopmans. Wie können Sie hier so tun, als wenn das etwas Unheilvolles wäre? Also ich habe nicht verstanden, warum man das noch prüfen muss. Wir müssen jetzt machen, nicht prüfen; denn wir haben Druck. (Jörg Kühne, AfD: Druck haben so manche!) Und auch in anderen Fragen sehen wir leider keinen Fortschritt. Ich habe es gerade gesagt: Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige, wie wir es 2016 bis 2018 gemacht haben, wäre ein kraftvolles Signal gewesen; das vermisse ich. Alle Sonderaufnahmeprogramme zu beenden, das vermissen wir. Bei wirksamen Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern sehen wir auch keine Fortschritte. Es ist aber „das“ Rückführungshindernis, weil wir diese Abkommen nicht haben. Die Blaupause, meine Damen und Herren, gibt es. Das EUTürkei-Abkommen ist der Beleg dafür, dass diese Abkommen wirken. Wir haben damals die Zugangszahl um eine halbe Million pro Jahr nur durch dieses Abkommen reduzieren können. Dass sich kein Wort zu einer möglichen Integrationsgrenze im Beschluss findet, finde ich schade, weil ich eine solche Grenze für richtig halte und weiß, dass sie funktionieren kann. Ich halte sie für unerlässlich, weil es Vertrauen in die Steuerungsfähigkeit dieser Regierung sowie in die Länder und Kommunen erzeugen würde und damit auch Vertrauen bei den Bürgern. Meine Damen und Herren! Die hier in der Debatte sehr grundsätzlich aufgeworfene Frage, ob das Grundrecht auf Asyl noch zeitgemäß sei, ist zuvorderst eine komplexe bundes- und europapolitische Frage. Das ist eigentlich keine Frage, die wir in Sachsen lösen können. Aber ich möchte das für den Freistaat nicht unbeantwortet lassen. Es ist immer zeitgemäß, Menschen, die berechtigt Schutz suchen, auch Schutz zu bieten. Das ist die Formel, auf die wir uns einigen müssen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Frank Richter, SPD) Auf welcher gesetzlichen Grundlage auch immer: Wer berechtigt Schutz sucht, bekommt ihn. Jetzt brauchen wir allerdings, meine Damen und Herren, die Lockerheit – und die haben Sie heute nicht bewiesen –, dies mit allen Experten und in allen Konstellationen offen zu diskutieren: Was ist eigentlich besser, und zwar für die Menschen, die zu uns kommen? Im Moment haben wir schlechte Lösungen. Das Sterben im Mittelmeer basiert doch darauf, dass wir keine gute Asyllösung haben. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Ob das Grundgesetz daran Schuld ist oder ob wir andere Wege gehen müssen – warum wollen wir das nicht diskutieren? Solange das aber nicht funktioniert, hält Sachsen Linie. Wer berechtigt Schutz braucht, kriegt ihn. Der Königsteiner Schlüssel gilt, den werden wir nach wie vor umsetzen. Meine Damen und Herren! Die, die kein Bleiberecht haben, müssen Deutschland verlassen. Unser Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich bei uns befindet, eine menschenwürdige Behandlung. Das ist unsere Richtschnur und unterscheidet uns stark von Kräften ganz rechts. (Sebastian Wippel, AfD: Na, na, na!) Was wir nicht garantieren, ist der Schutz aller Menschen weltweit durch eine faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. (Albrecht Pallas, SPD: Das will niemand! – Zurufe der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD – Unruhe im Saal) So eine Rechtspflicht besteht europapolitisch oder völkerrechtlich nicht. Deshalb bin ich sehr davon überzeugt, dass wir ein humanitäres Bleiberecht schaffen müssen, bei dem nicht die starken jungen Männer gewinnen, sondern auch Alte, auch Frauen, auch kranke Menschen die Chance haben, bei uns Asyl zu bekommen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Unruhe bei der AfD) Diese Lösung haben wir zurzeit nicht. (Sabine Friedel, SPD: Das ist eine Frage der Umsetzung! Unmöglich!) Deshalb, meine Damen und Herren, plädiere ich genau für das, was Gerald Knaus und Ruud Koopmans sagen. Sie sagen: Lasst uns über eine europäische Einigung auf ein jährliches Kontingent für humanitäre Zuwanderung – und dass dieses solidarisch auf die Staaten verteilt wird – diskutieren. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist eine Renovierung des Resettlement-Gedankens. Die UNHCR könnte uns dabei helfen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was haben Sie dafür getan?) Sie könnte die Asylverfahren durchführen. Dort würde dann entschieden: Asyl ja oder nein. Wer es nicht bekommt, muss das Land verlassen oder kommt gar nicht erst zu uns. Diese Neujustierung, meine Damen und Herren – – Sie sehen die Diskussion: Haben wir die Größe und die Kraft – bei Ihnen sehe ich die gerade nicht –, (Sabine Friedel, SPD: Herr Innenminister, das wird langsam schwierig! –
