34. Sitzung (WP7)
21.07.2021 · 268 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (67)Die Linke (38)CDU (33)GRÜNE (33)SPD (28)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle sind tief erschüttert vom Ausmaß der schweren Unwetter im Westen Deutschlands. Wir denken aber auch an die Betroffenen in Bayern und Sachsen. Das Hochwasser der vergangenen Tage hat nicht nur Städte verwüstet und Häuser zerstört, es hat vor allem zahlreiche Menschenleben gefordert. Wir trauern um die vielen Toten und versichern den Hinterbliebenen unsere aufrichtige Anteilnahme. Auch im Erzgebirgskreis haben die Sturzfluten einen Mann mit sich gerissen, der bereits seit einer Woche vermisst wird. Ich spreche allen Angehörigen im Namen von uns allen mein tief empfundenes Mitgefühl in dieser schweren Stunde aus. Diese Naturkatastrophe ruft schmerzhafte Erinnerungen an die Jahrhundertflut in Sachsen im Jahre 2002 wach. Wir alle können sehr gut nachvollziehen, wie es jenen Menschen geht, denen die Wassermassen ihre Lebensgrundlage weggerissen haben. Gleichzeitig danke ich allen Rettungskräften, die gegenwärtig im Einsatz sind. Bitte erheben Sie sich zum Gedenken an die Opfer und die Hinterbliebenen für eine Minute des Schweigens von den Plätzen. Tagesordnungspunkt Wahl von stellvertretenden Mitgliedern „Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der § 4 des Drucksache 7/6949, Die Abgeordneten Herr Christopher Hahn und Herr Wolfram Keil haben ihren Sitz als stellvertretende Mitglieder im 1. Untersuchungsausschuss niedergelegt, und als Nachfolger wurden die Abgeordneten Herr Sebastian Wippel und Herr Roberto Kuhnert vorgeschlagen. Hierzu liegt Ihnen mit der Drucksache 7/6949 der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen. – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren, da es keinen Widerspruch gibt, können wir durch Handzeichen über den Wahlvorschlag der AfDFraktion abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag zur Wahl von Herrn Sebastian Wippel und Herrn Roberto Kuhnert als stellvertretende Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses zustimmen (Die Abgeordneten erheben sich zu einer Schweigeminute.) Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich eröffne die Für die heutige Sitzung hat sich unsere Kollegin Frau Wissel entschuldigt. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 bis 11 festgelegt: CDU 120 Minuten, AfD 88 Minuten, DIE LINKE 56 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 48 Minuten, SPD 40 Minuten und Staatsregierung 80 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 9 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Beide Abgeordnete haben jedoch keine Redezeit angezeigt. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch geist damit bestätigt. Ich rufe auf des 1. Untersuchungsausschusses in die ,qualifiziert rechtswidrige‘ AfD-Landesliste“ gemäß Untersuchungsausschussgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion AfD möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit sind Herr Sebastian Wippel und Herr Roberto Kuhnert als stellvertretende Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses gewählt. Ich frage Sie jetzt, Herr Kuhnert, ob Sie die Wahl annehmen.
Dr. Matthias Rößler
Ich frage natürlich auch Sie, Herr Kollege Wippel, ob Sie die Wahl annehmen.
Dr. Matthias Rößler
Damit gratuliere ich Ihnen zur Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Bericht der Staatsregierung Ich übergebe das Wort an die Herren Staatsminister Dulig und Wöller. Herr Kollege Dulig beginnt. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will zunächst mit den aktuellen Zahlen beginnen. Die Zahlen vom RKI mit dem Stand von heute Morgen sind: Die Inzidenz im Bund beträgt 11,4. Das ist ein Plus von 2 203 Fällen. Die Inzidenz Sachsens beträgt 2,9; das sind 24 Fälle mehr. Wir sind damit aktuell das Bundesland mit der geringsten Inzidenz. Bei den Todesfällen in Sachsen haben wir einen mehr zum Vortag und sind jetzt insgesamt bei 10 121. Bei den Impfungen ist der aktuelle Stand für Sachsen wie folgt: Insgesamt verabreichte Impfungen: 3 765 187, bei den Erstimpfungen haben wir 2 074 617. Die Impfquote beträgt 50,9 %. Bei den Zweitimpfungen sind wir mit 1 760 718 bei einer Impfquote von 43,2 %. Die Wahrheit ist, dass wir damit in Deutschland die letzten sind. Das ist eine Gefahr, eine Gefahr für den anstehenden Herbst. Meine Damen und Herren, wir haben genügend Impfstoffe, es gibt genügend Terminmöglichkeiten und auch viele Impfaktionen. In den Impfzentren ist grundsätzlich seit dem 14. Juli 2021 keine Terminanmeldung mehr nötig. Es besteht eine freie Wahl der Impfstoffe. Die mobilen Teams sind in Betrieben, in Stadtteilen, in Quartieren, auf den Marktplätzen unterwegs. Studentinnen und Studenten können an den Hochschulen geimpft werden. Viele Impfaktionen wurden durchgeführt, beispielsweise mehrere Hundert Impfungen im Stadion von Erzgebirge/Aue, am 15. Juli 2021 vor dem Stadion des Chemnitzer FC oder die Impfaktion im Chemnitz Center. Sie war so erfolgreich, dass sie von einem Tag auf drei Tage verlängert wurde. Weiterhin impfen Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Betriebsärzte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung wirbt intensiv für das Impfen, und ich bitte Sie, liebe Abgeordnete: Unterstützen Sie unsere Impfkampagne! Wir werben mit Plakaten, Radiospots, Veranstaltungen, in Zeitungen usw. Es erfolgen Informationen und Werbungen in allen Social-Media-Kanälen. Sachsens Lebensmittelhändler, Supermärkte und Discounter wurden mit Plakaten zur Impfwerbung beliefert und haben diese ausgehängt. Gestern, am Dienstag, fand der Impfgipfel mit Vertreterinnen und Vertretern der Staatsregierung, der kommunalen Ebene, den Landesverbänden und Organisationen aus Wirtschaft, Gesundheit, Sozialwesen, Sport, Gesellschaft und Kirchen statt. Uns alle eint das Ziel, gemeinsam für die Corona-Schutzimpfung zu werben und die Impfbereitschaft zu steigern. zur Corona-Pandemie Meine sehr verehrten Damen und Herren, besonders eindrücklich war für mich die Rede der Vorsitzenden des Landesschülerrates, Frau Kesicka. Sie hat festgestellt, dass es ein Privileg von uns Erwachsenen ist, geimpft zu werden. Es ist ein Privileg, das Kindern und Jugendlichen so nicht zukommt. Deshalb ist es ein Akt der Solidarität von uns mit denjenigen, die nicht geimpft werden können, dass wir uns impfen lassen. Wenn das die Stimme der Jugend ist, sollten wir darauf hören, weil das die Solidarität ist, die wir ihr schuldig sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Wir alle sollten noch eine andere Motivation mitbringen. Wir wissen, die Infektionszahlen werden wieder ansteigen. Wir können aber nur hoffen, dass es keine Infektionswelle gibt, und wir müssen alles dafür tun, einen neuen Lockdown zu vermeiden. Genau deshalb haben wir uns als Kabinett gestern mit einem Plan für den Herbst beschäftigt. Alle Ressorts werden in ihren Zuständigkeitsbereichen Maßnahmen planen. Der Rahmen für unsere Entscheidung für die Einführung neuer Leitindikatoren wird anhand wissenschaftlicher Empfehlungen weiterhin geprüft. Wir werden zudem die erhöhte Betriebsbereitschaft in den Gesundheitsämtern sicherstellen, die Testinfrastruktur halten bzw. zügig wieder hochfahren können, damit flächendeckend Tests möglich sind; denn wir haben beschlossen – und das ist auch richtig so –, dass sich Urlaubsrückkehrer, bevor sie zur Arbeit gehen, testen lassen müssen, dass Menschen, die infiziert sind, in Quarantäne müssen, damit andere geschützt sind. In Kitas und Schulen insbesondere geht es um Tests beim Start in ein neues Schuljahr. Es geht um Schutzkonzepte für Beschäftigte und Unternehmen, die vorbereitet werden müssen, und darum, die notwendigen Vorbereitungen im Gesundheitswesen, gerade in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, zu treffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel unserer Strategie ist und bleibt, die Neuinfektionen zu reduzieren und ein Wiederaufflammen der Pandemie so weit wie möglich einzudämmen. Damit wollen wir erstens das Schließen von Schulen, Auszeiten der beruflichen Ausbildung und das Schließen von Kultureinrichtungen vermeiden, und zweitens vermeiden wir pauschale Lockdowns; denn sollte es im Rahmen einer möglichen vierten Welle zu Kontaktbeschränkungen kommen, darf die Wirtschaft nicht wieder flächendeckend schließen müssen. Aus diesem Grund haben wir bereits im Frühjahr über wissenschaftlich begleitete Modellprojekte wie in Leipzig oder Augustusburg nach Wegen gesucht, sichere Alternativen zum Lockdown zu finden. Die Ergebnisse waren ermutigend. Sie zeigen, dass Tourismus und Kultur auch unter Pandemiebedingungen sicher möglich sein können. Auch die Branchen mit Publikumskontakten müssen die Gelegenheit erhalten, ihre Angebote mit erprobten Hygienekonzepten für Geimpfte und Genesene offenzuhalten. Bedingung dafür sind funktionierende Kontaktnachverfolgungen über Apps, damit die Gästedaten im Falle eines Ausbruchs den Gesundheitsämtern wirklich zur Verfügung gestellt werden. Dafür schafft die Staatsregierung die Voraussetzungen mit einer Gateway-Lösung, damit Anbieter aus verschiedenen Apps auswählen können. Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, Ihnen heute berichten zu können, dass Sachsen einen zweiten Rettungsschirm für den ÖPNV spannen wird. Wir gewährleisten einen hundertprozentigen Ausgleich der pandemiebedingten Einnahmenausfälle. Wir halten als Staatsregierung unser Versprechen, den ÖPNV weiter zu unterstützen und nicht im finanziellen Regen stehen zu lassen. Wir sichern damit die Liquidität der Verkehrsunternehmen und erhalten einen qualitativ und quantitativ leistungsstarken ÖPNV, auch nach der Pandemie. Jetzt geht es vor allem darum, das Vertrauen der Fahrgäste in den ÖPNV zurückzugewinnen. Ich gehe davon aus, dass mit der Normalisierung der Verhältnisse auch das vorherige Mobilitätsverhalten zurückkehren und bitte noch gesteigert wird. Der Bund stellt für die Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms bundesweit zusätzlich 1 Milliarde Euro bereit. Voraussetzung für den Erhalt der Bundesmittel ist aber die Bereitstellung und Verwendung von Landesmitteln im gleichen Umfang für den gesamten Rettungsschirm. Der bisher im Freistaat Sachsen gemeldete und geschätzte Gesamtbedarf für den ÖPNVRettungsschirm 2020 und 2021 beläuft sich auf 174,5 Millionen Euro. Das heißt, dass insgesamt ein Landesmittelbedarf von 87,25 Millionen Euro besteht. Wir ermöglichen auch wieder Abschlagszahlungen, um kurzfristig Kommunen und Unternehmen Gelder zur Verfügung zu stellen. Die Einigung zum Rettungsschirm kurz vor der Sommerpause ist wirklich ein wichtiges Signal des Freistaates, dass wir unseren ÖPNV nicht im Stich lassen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Am Ende meiner Rede will ich wie zu Beginn einige Zahlen präsentieren, Zahlen, auf die wir durchaus stolz sein können. Die Sächsische Aufbaubank hat – Stand gestern – im Auftrag des Bundes bislang 534,4 Millionen Euro an Überbrückungshilfe 3 an die sächsischen Antragsteller ausgezahlt. Dazu kommen speziell für Soloselbstständige rund 75,7 Millionen Euro an Neustarthilfe, für die bis jetzt 12 916 Anträge gestellt wurden. Seit dem 17. März kann die SAB die Anträge auf Überbrückungshilfe 3 bearbeiten und vollständig auszahlen. Sachsenweit haben seit Mitte Februar Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler knapp 13 046 Anträge auf Überbrückungshilfe 3 gestellt. Ich will an dieser Stelle Danke sagen, Danke an die Kolleginnen und Kollegen der SAB, die in Tag- und Nachtschichten dafür gearbeitet haben, dass alle Anträge möglichst schnell bewilligt wurden. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Auch wenn es hin und wieder Verzögerungen gab, haben Bund und Land mit den ausgezahlten Hilfen einen wichtigen Beitrag geleistet, um unsere Betriebe und Unternehmen zu schützen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das Wort hatte gerade Herr Staatsminister Dulig, und als Nächstes ergreift Herr Staatsminister Prof. Wöller das Wort.
Prof. Dr. Roland Wöller
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Kollege Dulig! Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die ich an dieser Stelle gern für den Geschäftsbereich des Innenministeriums ergänze. Corona hat unser Land schwer getroffen. Auf der einen Seite müssen wir bislang mehr als 10 000 Todesopfer allein in Sachsen beklagen, darunter drei Polizisten. Unsere Kliniken waren gerade in der zweiten und dritten Welle an der Belastungsgrenze oder darüber. Auf der anderen Seite sind wir seit März 2020 aufgrund der notwendigen Maßnahmen wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell auf eine Art gefordert, wie wir es zuvor kaum für möglich gehalten hätten. Dennoch: Viele Menschen haben in dieser Zeit das Beste von sich gezeigt. Mit Dank und Stolz denke ich an unsere Ärzte, Pflegekräfte, Supermarktverkäufer, an die Helferinnen und Helfer von Feuerwehr, Rettungsdienst und THW, an die Forscher und Logistiker sowie an viele andere. Auch unsere Polizistinnen und Polizisten sowie die gesamte Verwaltung von Polizei und Innenministerium gaben in dieser Zeit ihr Bestes. An erster Stelle steht dabei für mich die Unterstützung in anderen Bereichen, vor allem im Gesundheitswesen. Ausgangspunkt für unsere Arbeit war die Bildung des Arbeitskrisenstabes am 17. März 2020 – gemeinsam mit dem Sozialministerium. Unter Beteiligung aller Ressorts hat der Stab die Lagebilderstellung und Abstimmung vorgenommen, bis es am 10. November zur Neuausrichtung unter die Führung der Staatskanzlei kam. Dieser neue Arbeitskrisenstab konzentrierte sich noch stärker auf die Kernbereiche der Pandemiebekämpfung, wobei auch hier eine Taskforce unter Federführung des SMI für die Koordination zuständig war. Unter anderem galt es dabei, zunächst 520, in Spitzenzeiten sogar mehr als 1 000 Landesbedienstete den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung zu stellen. Aber nicht nur in der Stabsarbeit, sondern auch operativ haben wir mit anderen Ressorts nach Kräften zusammengearbeitet. Ich denke zum Beispiel an unsere polizeilichen Fachberater, die bei der Vereinheitlichung der Quarantäne-Kontrollprozesse die Gesundheitsämter vor Ort unterstützt haben. Ich denke an die schnelle Bereitstellung von etwa 7 500 FFP3-Masken aus den Beständen unseres Polizeiverwaltungsamtes am 26.03.2020. Sie wurden an das Klinikum St. Georg in Leipzig, das Universitätsklinikum Dresden sowie das Klinikum Chemnitz verschickt. Ich denke aber auch ganz generell an die anfänglich sehr schwierige Beschaffung von Schutzausrüstungen. Sie erinnern sich: Am 31. März 2020 wurde durch das Kabinett der Errichtung einer gemeinsamen Taskforce „Beschaffung“ durch das SMI und das SMS zugestimmt. Diese Taskforce hat seit dem Frühjahr 2020 trotz zusammengebrochener Märkte erhebliche Mengen an Schutzausrüstungen für Bedienstete des Freistaates und Bedarfsträger aus Medizin und Pflege beschafft. In Zahlen ausgedrückt waren das circa 24 Millionen KN95, FFP2-Masken und circa 17 Millionen OP-Masken. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass unsere Erfolge bei der Beschaffung ohne Partner wahrscheinlich nicht möglich gewesen wären. Ich denke hier insbesondere an die Porsche AG. Das Unternehmen hat uns zeitweise nicht nur seine Einkaufsabteilung zur Verfügung gestellt, sondern vor allem logistisch großartige Arbeit geleistet. Für mich zeigt dieser solidarische Einsatz aus der Wirtschaft, Unternehmertum ist eben nicht nur gewinnorientiert; Gemeinwohlunterstützung wird von vielen Firmen ernst genommen. Dafür meinen herzlichen Dank! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! In der Pandemie waren Polizei und Innenministerium aber auch – und das ist das zweite große Themenfeld – unmittelbar gefordert, zunächst bei der Durchsetzung der Corona-Schutz-Verordnung. Mit Stand vom 11. Juli 2021 wurden durch die sächsische Polizei 1 059 gemeinsame Kontrollen mit Ordnungsamt oder Bundespolizei durchgeführt, 7 897 mündliche Verwarnungen ausgesprochen, 544 Verwarngelder erhoben, 22 257 Bußgeldverfahren eingeleitet und 206 382 Mannstunden zur Durchsetzung der Corona-Schutz-Verordnung geleistet. Ein anderer Punkt betrifft den Schutz unserer Impfzentren. Dass dieser überhaupt notwendig wurde, ist an sich schon ein Armutszeugnis. Es zeigt mir, wie sehr sich Teile der Protestbewegung vom Boden des Grundgesetzes entfernt haben. Insofern musste unsere Polizei aus gutem Grund Impfstofftransporte und -wege schützen und den Objektschutz vor den Zentren organisieren. Im Endeffekt konnten dadurch wesentliche Störungen wirksam verhindert werden. Bei den zahlreichen Anti-Corona-Demonstrationen gelang das oft nur unter größten Anstrengungen. Wir alle haben noch die Bilder der Demonstrationen etwa aus Berlin, Stuttgart oder Leipzig im Kopf. Sie waren aber nur die Spitze des Eisberges. Seit März 2020 wurden allein in Sachsen über 2 000 Versammlungen polizeilich festgestellt, davon drei Viertel mit weniger als 100 Teilnehmern. Schwerpunkte waren hier zum einen die Montagsdemos und Sonntagsproteste entlang der B 96 in den Kreisen Görlitz und Bautzen. Zum anderen wurde bei größeren Versammlungen, wie in Dresden am 31. Oktober 2020 oder in Leipzig am 2. November 2020, massiv überregional mobilisiert. Ich danke an dieser Stelle allen Beamtinnen und Beamten aus Sachsen und aus den anderen Bundesländern, die trotz äußerst schwieriger Bedingungen Schlimmeres verhindert haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Die sächsische Polizei und der komplette Verwaltungsapparat meines Hauses waren und sind seit März 2020 mit einer Vielzahl auch von fachfremden Aufgaben konfrontiert. Es verdient Respekt und Anerkennung, wie engagiert die Bediensteten mit der Situation umgegangen sind. In der Krise hat sich gezeigt, dass eben nicht nur nach Zuständigkeit gefragt wird, sondern dass angepackt wird. Ich halte es daher an dieser Stelle für angebracht, mich hier im Hohen Haus für die tolle Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums und insbesondere der sächsischen Polizei herzlich zu bedanken. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Mein Dank gilt aber auch allen Helferinnen und Helfern von Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Feuerwehr. Sie haben nicht nur beim Hochwasser, sondern auch zu Pandemiezeiten gezeigt, dass wir auf sie zählen können. Nicht vergessen wollen wir dabei die Soldaten der Bundeswehr. Zu Höchstzeiten haben immerhin fast 400 Soldaten die sächsischen Impfzentren und Gesundheitsämter unterstützt. Natürlich stellen wir uns nun die Frage: Wie geht es weiter? Aktuell beobachten wir einen Anstieg der Fallzahlen. Was das für das Gesundheitswesen bedeutet, müssen wir noch sehen. Fakt ist, das sächsische Innenministerium wird einerseits weiterhin die Kollegen in den anderen Ressorts unterstützen, andererseits werden vor allem unsere Polizisten aktiv für die Durchsetzung notwendiger Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 sorgen. Wichtig bleibt darüber hinaus, die in den letzten Monaten aufgebauten Strukturen zu festigen und zu verbessern. Dazu gehört für mich, unter anderem die Standardisierung der Prozesse und die Vereinheitlichung von IT-Lösungen in den Gesundheitsämtern weiter voranzutreiben. Meine Damen und Herren! Eine mögliche vierte Welle werden wir aber auch damit nicht brechen können. Hier helfen am Ende nur Abstand halten und vor allem impfen. Ich appelliere daher an dieser Stelle an alle: Lassen Sie sich impfen! Wenn nicht nur zum Eigenschutz, dann zum Schutz Ihrer Mitmenschen und von uns allen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Mit Herrn Staatsminister Prof. Wöller ist der Bericht der Staatsregierung beendet. Dafür danke ich herzlich. Ich bitte jetzt, dass wir die Aussprache zu diesem Bericht beginnen. Die Redezeiten sind: CDU 20 Minuten, AfD 17 Minuten, DIE LINKE 11 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 10 Minuten und SPD 8 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Die fraktionslosen Abgeordneten haben keine Redezeit beantragt. Für die AfD-Fraktion ergreift jetzt Kollege Urban das Wort.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die vergangenen eineinhalb Jahre waren gekennzeichnet durch massive Freiheitsbeschränkungen, durch eine Missachtung demokratischer Prozesse und durch eine Entwertung verfassungsgeschützter Grundrechte. Zudem waren diese anderthalb Jahre geprägt von wiederholtem Regierungsversagen und dem demonstrativen Unwillen, aus eigenen Fehlern zu lernen. Die Historie ihres Versagens beginnt aber schon früher. Das Coronavirus ist nicht neu. Es ist seit 2003 als Auslöser von SARS, von schweren Atemwegserkrankungen, bekannt. Seit 2012 wussten sie amtlich, dass Deutschland nicht auf eine Virusepidemie vorbereitet war. Unternommen haben sie nichts – keine Schutzausrüstungen, keine klaren Informationsketten, keine Verantwortlichkeiten. Obwohl die WHO bereits im Januar 2020 vor einer weltweiten Ausbreitung von Corona warnte, obwohl sich schon im Januar 2020 Lieferengpässe bei Schutzmaterial abzeichneten, unternahm auch die sächsische Regierung nichts. Die Beschaffung begann in Sachsen erst Mitte März. Da war das Coronavirus längst in Sachsen verbreitet und viele Einzelinitiativen, Firmen, Vereine – auch die AfD – nähten selbst Masken für Altenheime, Pflegeheime und Krankenhäuser. (Zurufe von den LINKEN: Aha!) In dieser Zeit füllten sich etliche CDU-Abgeordnete im Bundestag die Taschen beim Abschluss von Lieferverträgen für Masken. Selbstbereicherung an der Not anderer ist das Gegenteil von christlichen Werten, werte Damen und Herren von der CDU-Fraktion. (Beifall bei der AfD – Widerspruch von der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Im März 2020 beantragte die AfD die Ausrufung des Katastrophenfalls, (Widerspruch von den LINKEN) um eine zentrale Koordinierung aller Aktivitäten zur Eindämmung des Coronavirus zu gewährleisten. Sie lehnten das ab. Sie überließen es den Kommunen, den Landkreisen, einzelnen Gesundheitseinrichtungen, in dem Chaos, das Sie angerichtet hatten, selbst klarzukommen. Einige Wochen später aber entschieden Sie sich dann doch für ein zentrales Management der Corona-Bekämpfung. Heute so, morgen so – eine klare Linie war nicht erkennbar. Aber es wurde wertvolle Zeit verloren. Das zweite Mal versagten Sie beim Schutz der durch Corona besonders gefährdeten Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Es wurden keine Schutzstrategien entwickelt, wie von der AfD gefordert. Schnelltests wurden viel zu spät für alle Einrichtungen bereitgestellt. Schulungen und Qualifikationen für medizinisches Personal fanden kaum statt. Das Ergebnis war, dass in keinem anderen Bundesland so viele Menschen in Alten- und Pflegeheimen an Corona sterben mussten wie in Sachsen. Zum Dritten versagten Sie bei der Lockdown-Politik. Undifferenziert, ohne den Sinn einzelner Maßnahmen zu hinterfragen, wurden Geschäfte, Restaurants, Hotels, Dienstleistungen geschlossen. Lieferketten wurden unterbrochen, Schulen geschlossen, Mitarbeiter in Quarantäne geschickt, Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Sie haben auf diese Weise Milliardenschäden in der Wirtschaft angerichtet. Sie haben Tausende Existenzen vernichtet. Als wäre das nicht schlimm genug, verschleppen sich die Hilfszahlungen an geschädigte Unternehmen und Selbstständige immer weiter – mit der Folge weiterer Insolvenzen. Der Berg noch nicht bearbeiteter Anträge auf Hilfen bzw. Entschädigungszahlungen ist inzwischen auf sagenhafte 127 000 Fälle angewachsen. Dieses Problem sollten Sie zur Chefsache machen, Herr Kretschmer. Übernehmen Sie für die schnelle Unterstützung der Wirtschaft endlich die persönliche Verantwortung! Noch ein weiteres Versagen Ihrer Politik zieht sich durch den gesamten Zeitraum der Coronakrise. Jeder, der es wagte, die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen und Grundrechtseinschränkungen infrage zu stellen, wird bis heute isoliert, diffamiert und kriminalisiert. Der Schutz der Impfzentren war zu keinem Zeitpunkt notwendig. Das ist ein Teil Ihrer Diffamierungsstrategie, Herr Wöller. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Kritische Wissenschaftler, Epidemiologen, Fachleute wurden als „Spinner“ und „Verschwörungstheoretiker“ deklariert. Bürger, die ihr Demonstrationsrecht wahrnahmen, wurden zu „Covidioten“ und „Rechtsextremisten“ abgestempelt, mit riesigen Polizeiaufgeboten unter Druck gesetzt, zum Teil stundenlang eingekesselt, mit Bußgeldverfahren überzogen. Diese Einschüchterungspolitik der Staatsgewalt gegenüber den eigenen Bürgern hat der Meinungsfreiheit und der Demokratie schweren Schaden zugefügt. (Beifall bei der AfD) Wenn heute mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung nicht mehr frei äußern, weil sie persönliche Nachteile befürchten, dann ist das auch ein Ergebnis Ihrer desaströsen Politik. Durch Ihr widersprüchliches Agieren in der Coronakrise haben die Regierungen in Bund und Ländern massiv an Glaubwürdigkeit verloren und das Vertrauen in die Politik beschädigt. Als im März 2020 noch keine Masken zur Verfügung standen – durch Regierungsversagen wohlgemerkt –, hieß es: Masken helfen ohnehin so gut wie nicht. Im Sommer, als die Infektionszahlen schon massiv zurückgegangen waren, hat Herr Spahn dann endlich – völlig überteuert natürlich – ausreichend Masken eingekauft. Diese Masken mussten unter Bußgeldandrohung getragen werden. Auch die Wirksamkeit der einzelnen Lockdown-Maßnahmen wurde nie hinterfragt und statistisch objektiviert – im Gegenteil. Die Maßnahmen wurden zum Teil ad absurdum geführt durch das Verhalten führender Politiker. Zum Beispiel nenne ich die Ausgangsbeschränkungen im 15-Kilometer-Radius: Der Regierungschef fährt gleichzeitig in die Lausitz in sein Zweithaus. Oder die Maskenpflicht für Bürger in Innenstädten: Der Regierungschef fotografiert sich im Bürgergespräch im Großen Garten – natürlich ohne Maske. Bis heute weigert sich die Regierung, die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit einzelner Lockdown-Maßnahmen nachzuweisen. Monatelang mussten zum Beispiel Geschäfte und Dienstleister Namenslisten über ihre Besucher und Kunden führen. Auf Nachfrage der AfD, wie viele Infizierte aufgrund dieser Kontaktnachverfolgung aufgefunden werden konnten, kann die Regierung bis heute keine Auskunft geben. War das nur Beschäftigungstherapie? Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme interessiert Sie offensichtlich überhaupt nicht. Das stundenlange Maskentragen für Kinder wurde von Anfang an kritisiert, weil schnell klar war, dass von Kindern keine große Infektionsgefahr ausgeht. Heute, nach anderthalb Jahren Lockdown-Politik, können Sie auf Nachfrage der AfD nicht beantworten, in wie vielen Fällen eine Infektion von Erwachsenen durch Kinder erfolgte. Auch nach mehr als einem Jahr wissen Sie nicht, ob es überhaupt irgendetwas bewirkt, wenn Kinder Masken tragen müssen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Natürlich!) Viele Ihrer Lockdown-Maßnahmen sind mit Belastungen des Immunsystems verbunden. Wenn Ihnen die Gesundheit der Bürger wichtig ist, dann prüfen Sie endlich die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen! Viele Maßnahmen verursachen wirtschaftliche Schäden. Wenn Ihnen das Wohlergehen der sächsischen Wirtschaft wichtig ist, dann prüfen Sie die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen! Nun, meine Damen und Herren, noch ein Wort zur angeblich nicht vorhandenen Impfpflicht. Gegen die Empfehlung der Impfkommission begann Sachsen mit der Impfung von Jugendlichen. „Impfen ist Nächstenliebe“, sagt Herr Kretschmer. Entweder ist das Unwissenheit oder Sie lügen die Menschen an. In jedem Aufklärungsbogen des RKI zur Corona-Impfung kann man lesen, dass auch Geimpfte weiter die sogenannten AHA-Regeln einhalten müssen, um andere nicht anzustecken. Impfen ist und bleibt Selbstschutz und keine Nächstenliebe. Impfen ist zuallererst einmal ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der mit Risiken und Chancen verbunden ist. Herr Kretschmer, die Covid-Impfstoffe haben allesamt noch keine abgeschlossene klinische Prüfung. Erst letzte Woche haben die WHO und die Europäische Arzneimittelbehörde die Herzmuskelentzündungen als Nebenwirkung der mRNA-Impfstoffe bestätigt. Gleiches gilt für die Thrombosen bei Vektorimpfstoffen. Ein Risiko auch schwerer Impfschäden besteht also immer. Andererseits werden die Chancen der Impfung aktuell immer kleiner. Mit fortschreitenden Mutationen lässt auch die Wirksamkeit der Impfungen rapide nach. (Andreas Nowak, CDU: Das ist doch Quatsch!) In Israel sind 40 bis 50 % der auf Delta positiv Getesteten bereits geimpft. Das zeigt klar: Auch mit Impfung infizieren sich sehr viele Menschen mit Corona. Auch mit Impfung geben viele Menschen die Infektion weiter. Auch mit Impfung erkranken Menschen an Corona. Auch mit Impfung sterben Menschen an Corona. Insbesondere für junge Menschen ist die Gefahr von bleibenden Impfschäden ähnlich hoch wie die Gefahr von Schäden durch eine CoronaErkrankung. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss freiwillig bleiben; denn es ist und bleibt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie, Herr Kretschmer, mit moralischem Druck oder durch die Einschränkung anderer Freiheiten einen direkten oder indirekten Impfzwang aufbauen, dann beweisen Sie nicht Ihre Nächstenliebe. Sie beweisen nur, wie wenig Respekt Sie vor den Grundrechten haben, die durch unsere Verfassung geschützt sind. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die letzten anderthalb Jahre waren geprägt von Freiheitsbeschränkungen, von Einschränkungen demokratischer Rechte, von politischer Unvernunft, aber auch von wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden durch eine Corona-Politik, die durch Sturheit und Eigennutz oft den Eindruck erweckte, dass es der Regierung eher um Gesichtswahrung und Machterhalt als um das Wohl der Bürger, der Unternehmen, der Alten und der Kinder ging. Das muss endlich ein Ende haben. Konzentrieren Sie sich auf den Schutz der Risikogruppen, auf den Schutz der wirkliche Gefährdeten! Machen Sie Ihre Arbeit! Es darf keinen weiteren Lockdown geben. Das und nur das ist Ihre Corona-Aufgabe als Staatsregierung. Wenn es im Herbst wieder zu Einschränkungen von Grundrechten kommt, weil Sie nach anderthalb Jahren noch nicht in der Lage sind, eine Virusepidemie zu managen, dann haben Sie endgültig versagt. Wir werden dann hier im Sächsischen Landtag Ihren Rücktritt fordern, Herr Kretschmer. Wir werden nicht zulassen, dass die Freiheit Stück für Stück aus unserem Leben verschwinden soll. Wir werden nicht zulassen, dass die Menschen aufgrund der Unfähigkeit der Regierung verarmen. (Dirk Panter, SPD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Möchten Sie eine Zwischenfrage stellen, Kollege Panter?
Jörg Urban AfD
Nein. – Wir werden nicht zulassen, dass Sie die Zukunft unserer Kinder – – (Zurufe: Herr Urban!) – Nein! – Wir werden nicht zulassen, dass Sie die Zukunft unserer Kinder zerstören. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dieser Regierung in die Parade fahren, wenn sie zum Schaden unseres Freistaates handelt. Dafür sind wir Opposition. Dafür haben uns die Menschen in den Sächsischen Landtag gewählt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Urban. Er sprach für die AfD-Fraktion. Ich sehe jetzt am Mikrofon Herrn Kollegen Panter. Ich vermute, Sie möchten eine Kurzintervention vortragen; bitte schön.
Dirk Panter SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte gern von dem Mittel der Kurzintervention Gebrauch machen. (Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Ich habe gerade gehört, dass der Kollege Urban gesagt hat: Die einzige Aufgabe, die die Sächsische Staatsregierung hat, – O-Ton –, ist es, einen nächsten Lockdown zu verhindern. Ich stelle also fest: Der Schutz von Menschenleben spielt für die AfD in dieser Corona-Pandemie keine Rolle. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der AfD – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Panter, und jetzt reagiert der angesprochene Kollege Urban, bitte.
Jörg Urban AfD
Ja, Herr Panter, das ist natürlich ein durchsichtiger Einwand, den Sie hier vortragen. Wenn Sie mir richtig zugehört hätten, hätten Sie auch gehört, dass ich vorher einen Satz gesagt habe: Konzentrieren Sie sich auf den Schutz der Risikogruppen, auf den Schutz der wirklich Gefährdeten. (Zuruf von der CDU –
Dirk Panter SPD
Sie hat die einzige Aufgabe, haben Sie gesagt!) Selbstverständlich haben wir die Gesundheit der Menschen im Auge. Wenn Sie mir noch aufmerksamer zugehört hätten, was Sie leider nicht getan haben, dann hätten Sie bereits gehört, dass ich ausgeführt habe, dass die Maßnahmen zum Teil selbst gesundheitsgefährdend sind, weil sie das Immunsystem belasten. Das beginnt mit dem Fehlen sozialer Kontakte oder mit dem stundenlagen Tragen der Masken, die extrem keimbehaftet sind. Es gibt viele Maßnahmen, die wir nicht haben wollen, weil wir wissen, dass sie mehr Gesundheitsschäden anrichten, als dass sie nutzen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt fahren wir fort mit unserer Rednerrunde. Das Wort ergreift jetzt für die CDUFraktion Herr Kollege Dierks. (Ivo Teichmann, AfD: Herr Panter, das war ein Eigentor! – Dirk Panter, SPD: Zum Glück spiele ich mit Ihnen keinen Fußball! –
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir das eben Gehörte noch einmal Revue passieren lassen, dann hatte ich den Eindruck, Herr Urban, die AfD hat uns gerade den Masterplan zur Bekämpfung einer Pandemie vorgelegt, die es aus Ihrer Sicht bis vor wenigen Monaten noch gar nicht gab. Sie haben eine sehr erstaunliche Wandlung durchgemacht und sind natürlich in kreativer Art und Weise in der Lage, Ihre zutiefst populistische und verantwortungslose Argumentation auch immer wieder aufs Neue anzupassen, um Ihrem Publikum und Ihren Fans zu geben, was sie von Ihnen erwarten. Mit verantwortungsbewusster Oppositionsarbeit hat das allerdings überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dass wir seit dem Jahr 2003 auf eine Pandemie hätten vorbereitet sein können, die im Jahr 2020 über die Welt hereinbricht, ist natürlich schon eine enorme Gabe an Kreativität, die Sie hier zum Besten geben. (Zuruf von der AfD) Gerade die Erfahrungen der ersten SARS-Epidemie in Asien haben uns mit Blick auf die Corona-Pandemie im Jahr 2020 auf die falsche Fährte gelockt. Bei SARS war es damals so, dass jemand, der Symptome hatte, jemanden angesteckt hat. Das heißt, es hat dem Grunde nach gereicht, an den Flughäfen – wenn wir von den Außengrenzen sprechen – beispielsweise Fieber zu messen, um festzustellen, ob jemand Symptome hat bzw. ein Infektionsrisiko darstellt. Entsprechend war das erheblich leichter zu bekämpfen als das, womit wir es derzeit zu tun haben: nämlich mit einem Virus, bei dem sehr viele Infektionen symptomfrei verlaufen, und diejenigen, die symptomfrei durch die Infektion kommen, natürlich trotzdem andere anstecken können, die danach schwere Krankheitssymptome zeigen, möglicherweise ins Krankenhaus, auf die Intensivstation müssen und im schlimmsten Fall an dieser Krankheit versterben. Es ist in einer Krise wie dieser doch wohl kaum hilfreich, so zu tun, als sei das Management dieser Krise und wahrscheinlich auch das Management zu jeder anderen Krise, die irgendeine Regierung in der Weltgeschichte jemals zu gewärtigen hatte, eine Folge von Pleiten, Pech und Pannen, die man ohne Weiteres hätte abstellen müssen. Das ist doch augenfällig Quatsch. Wir haben uns die Möglichkeiten und die Mittel, diese Pandemie zu bekämpfen, über Monate hart erarbeitet. Jetzt haben wir diese Mittel, jetzt haben wir den Instrumentenkasten. Wenn alle mitziehen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Staatsverwaltung, die Ministerinnen und Minister, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger mitziehen, dann können wir möglicherweise vermeiden, dass es wieder so einschneidende Maßnahmen braucht wie im März oder Ende letzten Jahres oder auch zu Beginn dieses Jahres. Aber da hilft es doch nicht – jetzt, da wir den Impfstoff haben, jetzt, da der Impfstoff in einer Menge zur Verfügung steht, dass jeder sich so barrierearm wie irgend denkbar impfen lassen kann –, immer so zu tun, als sei das Risiko nicht das Virus, sondern die Impfung. Ich weiß nicht, ob Sie sich schon einmal mit Ärzten unterhalten haben, die Ihnen etwas über das Mengenverhältnis von schweren oder vielleicht sogar tödlich verlaufenden Impfschäden und schweren oder tödlich verlaufenden Erkrankungen erzählt haben. Es ist ein hundertfaches Risiko, schwer an Corona zu erkranken oder an Corona zu versterben, als einen schweren Impfschaden zu bekommen oder im schlimmsten Fall infolge eines Impfschadens zu versterben. Das verschleiern Sie immer. Das tun Sie ganz bewusst. Ihre Verantwortung als Oppositionspartei Ihren Wählern gegenüber, aber auch dem ganzen Land gegenüber wäre es, verantwortungsbewusst mit dieser Pandemie umzugehen. 27 % der Menschen in Sachsen – Sie reiten ja gern darauf herum – haben Sie gewählt. Diese Verantwortung, die aus dieser Größe, die Sie im Parlament hier leider Gottes haben, sollten Sie doch einmal annehmen (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Was?) und den Leuten sagen: Wir haben Möglichkeiten, die Pandemie zu bekämpfen, indem wir Maske tragen, indem wir Abstand halten, indem wir uns impfen lassen, indem wir uns solidarisch mit unseren Mitmenschen zeigen. Das ist Ihre parlamentarische Verantwortung und nicht dieses schwachsinnige Geschwurbel, das wir uns hier jeden Monat anhören müssen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Sie sagen, dass es nicht nötig gewesen sei, die Impfzentren zu schützen. Natürlich war es notwendig, die Impfzentren zu schützen – vor Ihnen und Ihresgleichen. (André Barth, AfD: Lügen!) Sie sind doch mit einem Demonstrationszug in Richtung Impfzentrum gezogen. Ihre Leute, getarnt als Beobachter, haben in der schlimmsten Phase dieser Pandemie die Leute aufgestachelt, aufgewiegelt, haben gegen alles agitiert, was gut und richtig ist in dieser Pandemiebekämpfung. (Jörg Urban, AfD: Ein Hetzer sind Sie!) Sie haben diese Pandemiebekämpfung gefährdet. Sie diskreditieren immer und immer wieder alle Instrumente, die uns zu Gebote stehen, um die Pandemie zu bekämpfen und einen Lockdown zu verhindern. (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) Das ist schäbig, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –
Ivo Teichmann AfD
Das glaubt Ihnen doch niemand! – Zuruf von der AfD) Wir stehen jetzt an der Schwelle der Fragestellung, wie wir in den kommenden Monaten durch diese Pandemie kommen. Ich kann nur davor warnen, dass wir uns alle vor der scheinbaren Normalität in Sicherheit wiegen, die wir alle erleben, die wir zu Recht auch alle schätzen. Jeder von uns braucht diese Normalität. Wir haben sie uns zurückgewünscht. Wir haben sie uns mit den Maßnahmen der letzten Monate auch ein Stück weit zurückerkämpft. Aber die Pandemie ist nicht zu Ende, und wann die Pandemie zu Ende ist, entscheide nicht ich, entscheiden nicht Sie, entscheidet auch nicht Michael Kretschmer, nicht einmal die Bundeskanzlerin, die aus Ihrer Sicht so ziemlich alle sinisteren Mächte dieser Welt steuert, sondern das Virus und unser Umgang damit entscheiden, wann die Pandemie endet und wann wir zu weitgehender Normalität zurückkehren können. Deshalb kann ich uns allen nur empfehlen, weiterhin vorsichtig zu sein, jetzt die Voraussetzungen dafür zu schaffen – und das tut die Staatsregierung –, dass wir im Oktober ohne flächendeckende Schließungen von Gastronomie, Schulen, Kitas, von anderen Bereichen unserer Gesellschaft auskommen können. Dafür ist die Impfung ein zentrales Instrument. Es ist ein etwas ernüchternder Befund, dass wir im Freistaat Sachsen die niedrigste Impfquote in Deutschland haben. Deshalb ist es richtig, dass wir auf allen Kanälen dafür werben, dass Menschen sich impfen lassen, dass die Staatsregierung einerseits mit gutem Beispiel vorangeht, aber andererseits alle Kanäle nutzt, um Menschen dafür zu motivieren, sich impfen zu lassen, dass wir inzwischen Angebote haben, die niedrigschwelliger kaum sein könnten, eine Impfung in Anspruch zu nehmen – auf Flughäfen, auf Bahnhöfen, auf Marktplätzen, in Unternehmen –, und immer wieder dafür zu werben, dass zwar jede Impfung – und das betrifft bei Weitem nicht nur die Corona-Impfung, sondern jede Impfung, die es in der Menschheitsgeschichte in den letzten hundert Jahren gab – ein gewisses Restrisiko in sich birgt, aber dass das Risiko einer Schutzimpfung gegen Corona hundertfach geringer ist als die Möglichkeit, schwer an Corona zu erkranken. Gerade in den letzten Tagen wurde auch viel – aus meiner Sicht wird es in der Argumentation oder Diskussion häufig vergessen – über die sogenannte Long-Covid-Symptomatik gesprochen. Wir reden sehr gern in der öffentlichen Debatte darüber, wie viele Menschen extrem schwer an Corona erkrankt sind und wie viele Menschen an Corona gestorben sind. Aber wenn wir sehen, dass diejenigen, die Long Covid haben, oftmals einen milden Krankheitsverlauf hatten und dass trotzdem bei diesen in hoher Prozentzahl Organschäden – an Herz, an Lunge, an anderen zentralen Organen des menschlichen Körpers –, langfristige Abgeschlagenheit, Fatigue-Symptomatiken und Ähnliches festgestellt werden, dann ist es aus meiner Sicht auch ein zentraler Punkt, den es bei der Bekämpfung dieser Pandemie zu bedenken gilt. Man muss den Punkt, den auch Martin Dulig angesprochen hat, deutlicher in den Blick nehmen, nämlich nicht nur die Gefahr sehen, dass neue Mutationen entstehen, sondern den Blick auch auf die Long-Covid-Symptomatik richten. Es muss im Kern darum gehen, Infektionen an sich so gut wie möglich zu verhüten. Jede Infektion ist eine zu viel. Keine Infektion ist gut. Als ich Ihnen jetzt zuhörte, hatte ich das Gefühl, dass Sie einerseits den Lockdown verhindern wollen – so habe ich das irgendwie verstanden –, aber andererseits alle Maßnahmen, die dafür erforderlich sind, um das zu verhindern, verkehrt sind: Die Impfung ist schlecht und die Masken sind gesundheitsgefährdend. Das Virus an sich haben Sie inzwischen, glaube ich, akzeptiert. Das ist ein Lerneffekt über anderthalb Jahre gewesen. Wenn ich einmal meine Sicht zur AfD der letzten anderthalb Jahre spiegeln darf: Sie erzählen uns regelmäßig, was Sie bei uns beobachtet haben. Ich beobachte in der Hinsicht einen gewissen Lerneffekt: Corona scheint keine Grippe mehr zu sein. Herr Zwerg, ich weiß noch, als Sie seinerzeit eine Zwischenfrage gestellt haben und immer wieder von der Grippe gesprochen haben. Das ist auch eine beliebte Latrinenparole, die Sie und Ihresgleichen hier im Land verbreiten. (Zuruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Dann erklären Sie uns doch einmal, wie Sie die Pandemie bekämpfen wollen, wenn Masken schlecht sind und wenn der Impfstoff dem Grunde nach gefährlicher ist als das Virus? Wie soll das denn funktionieren? Das ist doch verantwortungslose Fundamentalopposition, wenn Sie sich hier hinstellen wie ein Rumpelstilzchen, den Mitgliedern der Staatsregierung persönlich die Toten der Corona-Pandemie zur Last legen, schon seit 75 Jahren wissen, dass uns irgendwann eine solche Pandemie ereilen wird und es jedes Jahr versäumt wurde, sich darauf vorzubereiten, und alles, was diesbezüglich da gewesen wäre, um sich vorzubereiten, im Grunde genommen schlecht ist. Das kann doch irgendwie nicht funktionieren. Deshalb bin ich der felsenfesten Überzeugung, dass wir gemeinsam einen Herbst 2021 erleben werden, der sich vom Herbst 2020 unterscheiden wird, und dass es uns gelingen wird, mit diesen ganzen Lerneffekten, die wir in den Bereichen der Kontaktnachverfolgung und des Testregimes, das jedem zugänglich war und ist, hatten, mit gezielten Maßnahmen des Impfens und des Anreizes zum Impfen diese Pandemie zu bekämpfen. Ich bin mir aber auch sicher, dass Sie nach zwei Jahren Zugehörigkeit im Sächsischen Landtag in dieser Stärke überhaupt noch nicht verstanden haben, welche Verantwortung damit einhergeht. Ich kann Ihnen nur wünschen, dass sich das ändert. Wir werden die Corona-Pandemie weiter mit den Menschen in diesem Land bekämpfen, im engen Schulterschluss mit der Staatsregierung und den vielen Menschen im Gesundheitswesen und der öffentlichen Verwaltung, die bis an die Grenze der Erschöpfung arbeiten. Ich denke, dass wir der Pandemie in diesem Herbst anders begegnen können, als das im letzten Jahr der Fall war. Auf einen Beitrag Ihrerseits – auch nur kleine Beiträge zum verantwortungsbewussten Umgang mit dieser Pandemie – setze ich inzwischen nicht mehr. Das ist ein trauriger Befund, aber es wird auch ohne Sie gehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das Wort hatte gerade Kollege Dierks für die CDU-Fraktion. Ich sehe eine Kurzintervention an Mikrofon 7; bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Kollege Dierks, ich muss ehrlich sagen: Die Art und Weise, wie Sie hier jeden Monat auftreten, ist mir tatsächlich inzwischen zuwider. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD: Echt? – Zurufe von den LINKEN) Ich mag diese Art und Weise, sozusagen unter der Gürtellinie zu argumentieren, nicht. (Lachen bei der CDU, den LINKEN und der SPD – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Sie machen das ständig. Sie versuchen ständig, die politische Debatte in den Schmutz zu ziehen. (Zurufe von den LINKEN) Sie sind unsachlich. Sie malen schwarz-weiß, um von eigenen Fehlern abzulenken. (Dirk Panter, SPD: Es ist absurd, was Sie machen!) Ich wiederhole es: Covid war als Auslöser von SARS bekannt. Seit dem Jahr 2012 weist der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages darauf hin, dass es in Deutschland keine seriöse Vorbereitung auf eine Pandemie gibt – auch in Sachsen nicht. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Natürlich ist es Ihre Verantwortung. Natürlich hätten wir schon im Frühjahr intensiv mit Schutzmaterialien besonders die hochgefährdeten Personen in Alten- und Pflegeheimen schützen können. Das ist auch die Maßnahme, die wir Ihnen von Anfang an ins Stammbuch schreiben. Selbstverständlich wollen wir Corona eindämmen. Die Unterstellung, dass wir nichts wollten, ist einfach perfide, sie ist schmutzig, sie ist Dierks. Ich sage Ihnen noch etwas: Auch die Behauptung, wir wollten nicht impfen, ist schmutzig, sie ist perfide. Wir sagen: Impfen soll freiwillig sein und man muss dazwischen unterscheiden, in welchen Altersgruppen eine Impfung tatsächlich schwere Erkrankungen verhindert und in welchen Altersgruppen das Risiko der Impfung größer ist. (Andreas Heinz, CDU: Hundertfach weniger!) Das ist bei Alten und bei Jungen eben nicht gleich. Es kann durchaus sinnvoll sein, wenn ich über 70 Jahre alt bin, wenn ich gefährdet bin, dass ich mich ganz bewusst für eine Impfung entscheide, weil ich den Schutz für mich für wichtiger nehme als das Risiko der Impfung. (Zuruf von der AfD: Freiwillig!) Bei jungen Menschen ist Corona sehr ungefährlich. Die neuen Mutationen sind noch ungefährlicher. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Lüge! –
Susanne Schaper Die Linke
So eine Frechheit! – Weitere Zurufe von den LINKEN und der SPD) Die Delta-Variante ist ungefährlicher als die Ursprungsvariante.
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit für die Kurzintervention ist um!
Jörg Urban AfD
Deshalb muss ich differenzieren. Es ist unverantwortlich, junge Menschen, die kaum gefährdet sind durch Corona, einer Impfgefährdung auszusetzen. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das ist pervers, was Sie machen! – Weitere Zurufe von der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Differenzieren ist nicht Ihre Art.
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit für die Kurzintervention ist abgelaufen.
Jörg Urban AfD
Hass und Hetze, das ist Dierks. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl! – Weitere Zurufe von der CDU, den LINKEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Kurzintervention auch eine begrenzte Redezeit hat. Genauso ist jetzt die Reaktion darauf von Kollegen Dierks auch redezeitbegrenzt; bitte.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Urban, vorweggenommen: Mir ist die deutsche Sprache zu schade dafür, ihr ein Attribut hinzuzufügen, das Ihren Nachnamen trägt. (Beifall des Abg. Andreas Heinz, CDU) Das überlasse ich im Zweifel dann doch Ihnen – vom Niveau, auf dem Sie sich hier bewegen, einmal ganz zu schweigen. Ich kann Ihnen nur sagen: Es macht mir alles andere als Spaß, mich jeden Monat hier vorn hinzustellen. Ich empfinde es zum Teil auch als Belastung, auf Ihre Redebeiträge zu reagieren, weil ich mir tatsächlich immer die Frage stelle, ob es zu viel verlangt ist, dass man nach anderthalb Jahren dieses weltweiten Phänomens Corona immer noch nicht in der Lage sein kann, eine ansatzweise objektive und klare Sicht auf diese Dinge zu haben. Nun ist es so: Wir haben diese Debatte. Ich führe sie. Es ist ein Zeichen, das Sie hier setzen, dass man nicht nur in den Debatten über Corona sieht, sondern bei jedem Auftritt, den die AfD hat: Sie provozieren, Sie zünden an, Sie verletzen, Sie hetzen, Sie gehen mit dem Presslufthammer an die Fundamente unserer Demokratie. Und wenn dann etwas zurückgeflogen kommt – und dieses Recht nehme ich mir heraus –, dann stellen Sie sich hierhin und heulen wie ein Grundschüler. Das ist wirklich ekelhaft. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Susanne Schaper, DIE LINKE: Alles auf Lügen aufgebaut! Von vorn bis hinten nur Lügen! Das ist unglaublich!)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention und die Reaktion darauf. Wir fahren jetzt fort. Das Wort ergreift für die Fraktion DIE LINKE Kollege Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rituale sind wichtig. Sie geben uns irgendwie Halt und Orientierung. Das Ritual, dass uns die Staatsregierung über die aktuelle Situation in der Corona-Pandemie informieren muss, gehört tatsächlich zu den klügeren Entscheidungen der Koalition. Zu diesem Ritual gehört auch die Reaktion von Herrn Dierks auf den gequirlten Unsinn der AfD und auf die heute wieder vorgetragenen Lügen von Herrn Urban. – Herr Dierks, ausnahmsweise auch von mir ein Dank für Ihre Reaktion darauf. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir müssen nur aufpassen, dass das Ritual nicht verkommt, nicht nur, weil wir uns hier jeden Monat die AfD mit ihrem Unsinn anhören müssen, sondern weil wir auch ein bisschen selbst gefangen sind in diesem Ritual. Wäre es heute zum Beispiel nicht angemessener gewesen, zu den aktuellen Hochwasserkatastrophen zu reden? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Kommt noch!) Es betrifft zwar vorwiegend Rheinland-Pfalz, NordrheinWestfalen und Bayern, aber auch in Sachsen gab es ein Todesopfer und ist ein größerer materieller Schaden angerichtet worden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Kommt noch! Zweite AD!) Der Landtag muss sich selbst aus seinem eigenen Korsett befreien, wenn wir tatsächlich glaubwürdig Politik machen wollen. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ja, sehr gute Politik!) Doch zurück zur aktuellen Situation im Rahmen der Pandemie. Man gewinnt immer mehr den Eindruck, dass für viele Menschen die Pandemie, die Gefahr, sich anzustecken, daran zu erkranken oder sogar daran zu versterben, vorbei ist. Leider trägt die Staatsregierung zu diesem Eindruck zum Teil auch bei. Die Entscheidung in der vergangenen Woche, die Maskenpflicht beim Einkaufen auszusetzen, gehört nicht zu den klügsten aktuellen Entscheidungen der Staatsregierung. Sachsen möchte erneut Klassenerster sein, Spitzenreiter darin, am schnellsten die Maske loszuwerden. Das ist der Staatsregierung auch gelungen. Die Inzidenzen sinken, und was macht der Freistaat? – Er hat seit letztem Freitag die Maskenpflicht in den Geschäften aufgehoben, ja, unter Auflagen; denn der Grenzwert 10 darf an fünf Tagen in Folge nicht überschritten werden. Ich frage mich aber dennoch ganz ernsthaft: Ist das wirklich das richtige Zeichen? Muss die Staatsregierung wirklich über jedes Stöckchen springen, das ihr die Lobbyverbände hinhalten? Es kann auch nicht daran liegen, dass die AfD wieder einmal einen Versuch unternimmt, gegen die Corona-Rechtsverordnung zu klagen; denn die Einschränkung der Freiheitsrechte wegen des Tragens eines Mundschutzes kann gar nicht so hoch sein, dass man vor einer Gerichtsentscheidung Angst haben müsste. Es hilft auch nichts, liebe SPD und GRÜNE, wenn Sie mit den Fingern auf die CDU zeigen. Sie sitzen ja wohl gemeinsam am Kabinettstisch – oder sind dort neuerdings Mehrheitsentscheidungen üblich? Das wäre mir tatsächlich neu. Mir ist durchaus auch bewusst, dass der gesellschaftliche Druck hoch ist. Ich weiß auch, dass es für einen Teil der Menschen eine Erleichterung ist; sie sind froh, wenn sie die Maske nun endlich weglassen können. Andere wiederum können es überhaupt nicht verstehen, auch das ist verständlich. Wenn Sachsen wenigstens der Klassenprimus beim Impfen wäre, also bei der Impfquote ganz vorn mitspielen würde, dann könnte man für solch eine Entscheidung vielleicht noch Verständnis aufbringen. Wir verteidigen aber beharrlich den letzten Platz bei den Erstimpfungen. Das Argument, dass wir eine eigene Impfstrategie verfolgen, ist auch nicht von Erfolg gekrönt, wenn ich mir den Stand bei den Zweitimpfungen im Länderranking anschaue. Etwas mehr als 40 % der Sächsinnen und Sachsen sind durchgeimpft, also nicht einmal die Hälfte. Andere möchten oder können nicht zur Zweitimpfung gehen und die Delta-Variante rückt immer näher. Wir können also nicht ernsthaft in einem Atemzug über die Delta-Variante reden, im nächsten Atemzug über das Fallen der Maskenpflicht debattieren und es dann auch gleich noch tun. Es ist nicht nur viel zu zeitig, sondern vor allem auch völlig unglaubwürdig. (Beifall bei den LINKEN) Um es noch einmal in Erinnerung zu rufen, auch gegenüber der AfD, möchte ich Folgendes sagen: Studien zeigen, dass Masken dieses Infektionsrisiko um 80 % senken. An dieser Stelle sind wir wieder einmal bei der berühmten CDUKommunikation angelangt. Dabei kommt es auf diese besonders an. Ich meine jetzt nicht die CDU, sondern die Kommunikation – vor allen Dingen jetzt. (Heiterkeit bei den LINKEN) Wie möchten Sie denn die Leute zum Impfen bewegen, also dazu aufrufen, sich und andere zu schützen, wenn man gleichzeitig hinterherschreit, dass sie vorher die Maske abnehmen sollen. Das ist doch völlig absurd. Ich möchte nur noch einmal an den Beginn der Pandemie erinnern: Die Politik und zum Teil auch die Wissenschaft diskutierten über den Sinn oder Unsinn einer Mund-NasenMaske. Ja, das stimmt. Ergebnis war: Nachdem sie dann endlich eingeführt worden ist, blieben viele Menschen skeptisch und störrisch. Jetzt macht die CDU-geführte Staatsregierung denselben Fehler wieder. In wenigen Tagen wird die Maskenpflicht in den Einzelhandelsgeschäften in Dresden wohl wiedereingeführt werden. In wenigen Tagen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Und wissen Sie, was dann passiert? Die Menschen werden Ihnen, liebe Regierung, und letztendlich allen Politikerinnen und Politikern den Vogel zeigen. Ausbaden müssen das letztendlich nicht Sie hier in diesem Haus, sondern die Verkäuferinnen und Verkäufer und der Ladenbesitzer. Die „DNN“ schrieb schon im Februar 2021 etwas von „flatterhafter Krisenkommunikation der Staatsregierung“ – in dem Fall hat die Zeitung recht. (Beifall bei den LINKEN) Wir stehen tatsächlich vor einem riesengroßen Problem. Als ob es mit der schlechten Impfquote nicht schon reichen würde, kommt nun noch hinzu, dass die Durchimpfung beim Lehrerpersonal, bei den Erzieher(inne)n und auch in der Pflege sogar unterhalb des Landesdurchschnittes liegt. Das sollte und muss der Staatsregierung zu denken geben. Dann kommt noch Folgendes hinzu – irgendwie ist es auch nicht verwunderlich –: Die Leute sind müde; teilweise sind sie müde, ihren Beruf auszuüben. Sie sind müde von den Ankündigungen. Sie sind offenkundig auch müde, sich impfen zu lassen. In der Pflege zum Beispiel brauchen wir eigentlich dringend mehr Personal. Eigentlich. Wie soll das aber gehen, wenn jetzt kaum das aktuelle Personal gehalten werden kann und Leute massiv aus dem Gesundheitswesen verschwinden? Wie möchten Sie junge Leute begeistern, diesen Job auszuüben, wenn sie jetzt sehen, wie das Pflegepersonal in der Pandemie behandelt wurde, wie das Personal auf dem Zahnfleisch geht, wie es schlecht bezahlt wird? Gleiches gilt für die Lehrkräfte und die Erzieherinnen und Erzieher. Sie alle – unter anderem – haben es möglich gemacht, dass im Übrigen auch die großen Wirtschaftsunternehmen weiterarbeiten konnten. Gleichzeitig wurde an keiner Stelle dafür gesorgt, dass die sogenannten systemrelevanten Menschen vernünftig ihren Job ausüben können. Im Winter wurde ihnen erklärt, sie sollen einfach mal die Fenster aufreißen. Im Frühjahr sollten sie dann Fernunterricht mit digitaler Ausstattung durchführen, die schlecht oder gar nicht vorhanden war, von den psychischen Belastungen aller, insbesondere der Kinder, ganz zu schweigen. Ich könnte noch Dutzende weitere Beispiele aufzählen: die Situation der Familien, der Selbstständigen, der Geflüchteten, der Vereine und der Sportverbände. Mein dringender Appell an Sie lautet: Tun Sie nicht nur so, als ob Sie wüssten, dass der Herbst vor der Tür steht, sondern wissen Sie es tatsächlich und handeln Sie danach! (Beifall bei den LINKEN) Erfinden Sie bitte keine faulen Ausreden mehr, warum dies oder jenes nicht geht. Die Leute haben es so satt. Ich möchte nicht zum x-ten Mal wiederholen, wem es eigentlich in die Karten spielt, auch wenn manche glauben, es ginge sie hier im entferntesten Sachsen nichts an. Aber es stehen auch Bundestagswahlen vor der Tür. Es liegen unfassbar anstrengende anderthalb Jahre hinter uns. Auf ganz unterschiedliche Weise konnte und musste jeder von uns einzeln mit der Situation und der Pandemie umgehen. Manche kamen gut zurecht, viele weniger gut oder sogar richtig schlecht: Schicksalsschläge, psychische Belastungen, teilweise komplett umgekrempeltes Leben usw. usf. Genau deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal an eine Sache erinnern und etwas loswerden: Wir alle, die wir hier sitzen – es ist egal, auf welcher Seite, ob Regierung oder Opposition –, befinden uns in einer absolut privilegierten Lage. Niemand von uns muss oder musste um seine Existenz bangen. Wir alle haben ein eigenes Büro und können selbstbestimmt entscheiden, wann wir auf Arbeit kommen oder ob wir überhaupt ins Büro gehen. Die Mehrheit der knapp vier Millionen Sächsinnen und Sachsen kann das nicht. Schon deshalb gehört es sich verdammt noch mal, dass wir uns zusammenreißen und ernsthaft darüber nachdenken und diskutieren, wie es spätestens nach dem Sommer weitergeht. Alles andere ist verantwortungslos und gewissenslos. Wir können die Sächsinnen und Sachsen nicht hängen lassen. Wie auch beim letzten Mal, frage ich also Folgendes: Wo ist der Plan? Ich erkenne auch an dem gestern im Kabinett Beschlossenen maximal Teilstücke. Das wird aus meiner Sicht und aus der Sicht der Linksfraktion aber auch nicht ausreichen. Da ich vorhin von Kommunikation sprach: Wir brauchen eine breit angelegte Impfkampagne auf allen Ebenen – für die Stadt, für das Land und das Dorf. Wir brauchen dringend viel mehr Aufklärung, Informationen und Möglichkeiten für die Leute, sich impfen zu lassen. Wenn wir möchten, dass sich die Menschen impfen lassen, dann muss man dahin gehen, wo sie auch sind, und nicht umgekehrt. Ich habe die Ankündigung der Staatsregierung gehört und gelesen. Wir brauchen große Partner(innen) an unserer Seite, die viel Kontakt zu den Menschen haben. Ich rede von Fußballvereinen, Konzertveranstaltern, Promis und vielen anderen, die mit ihrem Einfluss die Leute bewegen können, sich impfen zu lassen. Es gibt Einzelbeispiele; wir brauchen viel mehr davon. Wir brauchen aber auch und vor allem die großen Kommunen an unserer Seite, die in die großen Wohngebiete gehen und ganz gezielte Kampagnen in den Gebieten fahren, in denen es niedrige Impfquoten gibt. Wir brauchen gezielte Ansprachen. Wir brauchen aber auch eine Medienkampagne beim Mittelstand, deren Kernbotschaft lautet, dass das Impfen günstiger ist als ein Corona-Ausbruch oder weitere Quarantäneanordnungen. Ich weiß, ich wiederhole mich – und trotzdem brauchen wir einen runden Tisch mit Expertinnen und Experten. Nein, dieser kann nicht nur aus dem Parlament bestehen und auch nicht nur aus Bürgerinnen und Bürgern. Beides ist wichtig; aber wir benötigen auch die Fachleute am Tisch. Einige unter uns haben in den letzten Tagen Post aus verschiedenen Rathäusern bekommen. Ich teile nicht alles, was dort drinsteht. Das Angebot aber, dass sie mitreden und mitdiskutieren möchten, muss doch eine Staatsregierung annehmen und kann es nicht negieren. Wir brauchen Gesundheitsämter, die ordentlich arbeitsfähig sind. Wir brauchen einen personell vernünftig ausgestatteten öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir müssen Technologien und Innovationen vorantreiben. Wir brauchen vor allen Dingen eine Regierung, die aus ihrer Kakofonie von unterschiedlichen Positionen bei den CoronaSchutzmaßnahmen wegkommt. Ich bin wirklich lange genug auch Parteipolitiker gewesen und weiß, dass es notwendig ist, auch in einer Koalition sichtbar in Erscheinung zu treten. Tun Sie das in der Innenpolitik, bei der Wissenschaftspolitik, von mir aus in der Gleichstellungspolitik, in der Klimapolitik oder wo auch immer. Aber nicht in der Pandemiebekämpfung! Es braucht eine klare Kommunikation, keine Planlosigkeit oder einen vielstimmigen Chor. (Beifall bei den LINKEN) Gesundheit, Solidarität, Gerechtigkeit – das sind die Schlagworte, an die wir pausenlos denken und nach denen wir stetig handeln müssen. Es bleibt weiterhin viel für die Staatsregierung zu tun. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Herrn Kollegen Gebhardt; er sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht Herr Kollege Liebscher für seine Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das größte Pfund, welches wir heute im Krisenmanagement haben, ist das gemeinsam durchlebte Jahr der Krise. Wir als BÜNDNISGRÜNE pochen darauf, diese Erfahrung auszuwerten. So ist es möglich, gemeinsam aus der Krise zu wachsen und unseren Freistaat resilient gegen kommende Krisen aufzustellen. Die sächsische Wirtschaft befindet sich im laufenden Jahr im Wachstum. Das ifo Institut rechnet aktuell mit circa 3,1 % Wachstum im Jahr 2021. Doch die Betroffenheit durch die Pandemie ist sektorenspezifisch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Einzelne Branchen trugen besonders zum verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie bei. Zu nennen wären hier die Kulturwirtschaft, Gastronomie und Tourismus, ebenso wie Teile des Einzelhandels. Das sind diejenigen, die als Erstes schließen und am längsten mit Hygienemaßnahmen arbeiten mussten, um die Ansteckungsgefahr in der Bevölkerung zu minimieren. Die Umsätze lagen im Gastgewerbe – als Beispiel – im Frühjahr und Herbst 2020 bei unter 10 % des Vorjahres. Die Auszahlung staatlicher Hilfen lief zu langsam an, und viele Kleinunternehmerinnen und -unternehmer kämpften mit bürokratischen Hürden. Der Onlinehandel hingegen wuchs um über 25 %. Der Lebensmitteleinzelhandel und der Handel mit Waren des täglichen Bedarfs verzeichneten auch starke Umsätze. Meine Damen und Herren! Mit Beginn des Frühjahrs und Sommers 2021 sprechen wir von der Erholung besonders belasteter Branchen. Diese sind weiter auf Konsolidierungskurs, und wir sind als Politik gefragt, die Entwicklung der Branchen zu beobachten, um Unterstützungsbedarf zu erkennen. Die Wiederbelebung unserer Innenstädte liegt uns BÜNDNISGRÜNEN in dem Zusammenhang besonders am Herzen. Wir wollen den inhabergeführten Einzelhandel stützen, um die wertvolle Vielfalt unserer Stadtbilder zu bewahren. Wir zielen auf die Steigerung der Aufenthaltsqualität, wie wir sie in der Pandemie so dringend brauchten. Verkehrsberuhigung und Ausbau von Nahverkehrsangeboten in den Zentren sind begleitende Maßnahmen, um auch der Gastronomie und dem Tourismus in den Städten auf die Beine zu helfen. Mit der Zusage des Kabinetts, die Einnahmenverluste für die sächsischen Verkehrsgesellschaften auch im Jahre 2021 zu 100 % zu kompensieren, erhalten diese Planungssicherheit und die Möglichkeit, weiter in die Verbesserung ihrer Angebote und so auch in die Verkehrswende und den Klimaschutz zu investieren. Mit Blick auf die Industrie zeigt sich ein hoher Auftragsbestand. Die wirtschaftliche Verwundbarkeit war hier aufgrund der Anfälligkeit globaler Lieferketten deutlich geworden. Die wirtschaftspolitische Folgerung muss an dieser Stelle sein, unsere Krisenfestigkeit durch regionale Produktionskreisläufe zu stärken und unsere Unabhängigkeit von internationalen Rohstoffen durch Aufbau sächsischer Kreislaufwirtschaft zu sichern. Ein wichtiger Hebel, um diese Wirtschaftsfelder zu stärken, ist die nachhaltige Vergabepraxis. Kommunen sind aus bündnisgrüner Sicht dabei zu unterstützen, nachhaltige Vergabekriterien rechtssicher anzuwenden. Unsere Handwerkerinnen und Handwerker sind nach der Krise ebenso wie zuvor mit dem zunehmenden Fachkräftemangel konfrontiert. Die Suche nach Auszubildenden wurde durch die Pandemie erschwert. Dabei ist es kaum möglich, die Relevanz des Handwerks zu übertreiben. In meinen Augen stehen und fallen unsere Geschicke beim konjunkturellen Aufschwung, beim Aufbau unserer Infrastruktur und beim nachhaltigen Umbau unserer Wirtschaft mit der Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Arbeitskräften. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen jetzt den Blick nach vorn wagen und sehen uns in der Pflicht, im Aufschwung nach der Pandemie zu einem echten Neustart zu kommen. Unternehmen treffen heute langfristige Investitionsentscheidungen. Jetzt ist der Zeitpunkt, den konjunkturellen Aufschwung mit gezielten Anreizen für einen nachhaltigen Umbau zu nutzen. Herr Staatsminister Günther wird morgen ein Programm vorstellen, das diesen Ansatz verfolgt und auf dessen Umsetzung ich besonders gespannt bin. „Nachhaltig aus der Krise“ fördert den Ausbau der Krisenresilienz in Sachsen, setzt private Investitionen frei und hat den zukunftsfähigen Umbau unserer Wirtschaft zum Ziel. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen keine Rückkehr zum Status quo vor der Krise. Wir wollen alle Investitionen, die wir heute tätigen, für eine ökologisch und sozial nachhaltige sowie wirtschaftlich resiliente Zukunft dieses Landes einsetzen. Wir wollen jetzt Rechts- und Planungssicherheit geben, damit auch private Investitionen unserer Unternehmen nachhaltig eingesetzt werden und wir uns gemeinsam auf den Pfad der Dekarbonisierung begeben können. Die Bereitschaft in der Wirtschaft ist vorhanden. Jetzt ist ein beherztes Bekenntnis der Politik gefragt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Nach Herrn Kollegen Liebscher ergreift jetzt Frau Kollegin Lang für die SPD das Wort.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben heute schon viel über Corona-Maßnahmen und Impfungen gehört. Ich möchte trotzdem auch mit meinem Beitrag die Debatte unterstützen. Es geht mir um die Einschränkungen der letzten Monate, die für uns alle einschneidend waren. Sächsinnen und Sachsen mussten große Entbehrungen hinnehmen. Politikerinnen und Politiker mussten Entscheidungen treffen, die niemandem leichtgefallen sind. Im Frühjahr konnten wir alle aufatmen. Jetzt im Sommer beginnt das Durchatmen. Damals sind die Corona-Zahlen stark gesunken. Die Impfkampagne, die erst schleppend begann, nahm Fahrt auf. Es war das Ergebnis harter Arbeit und konsequenter Entscheidungen von vielen Sächsinnen und Sachsen, insbesondere im Gesundheitswesen, aber auch in den zuständigen Ministerien. Jetzt dreht sich das Bild wieder und die Corona-Infektionszahlen steigen erneut. Die Delta-Variante verbreitet sich zunehmend. Jetzt entscheidet sich, ob wieder harte politische Entscheidungen getroffen werden müssen. Jetzt entscheidet sich, ob ein erneuter Lockdown im Herbst vermieden werden kann. Drei Dinge sind für mich hierbei entscheidend. Das Erste ist das Impfen. Das Zweite ist, die Lockerungsdiskussion zu vermeiden. Das Dritte ist, den Plan für den Herbst in die Tat umzusetzen. Zum ersten Punkt. Der Weg zurück in die Normalität steht und fällt mit dem Erfolg der Impfkampagne. Das haben wir heute mehrmals gehört. Impfen ist und bleibt die höchste Priorität. In Sachsen gibt es mittlerweile genügend Impfangebote und Impfstoffe. Jetzt liegt es an jeder Sächsin und jedem Sachsen selbst, sich und andere vor einer CoronaInfektion zu schützen. Nur wenn sich genügend Menschen impfen lassen, wie sich das abzeichnet, können wir die vierte Welle in den Griff bekommen. Andernfalls kommen im Herbst wieder einschneidende Schutzmaßnahmen auf uns alle zu. Impfen ist so aktuell wie nie zuvor und für mich immer noch eine moralische Pflicht. Deshalb ist es gut, dass der Freistaat mit einer neuen Kampagne noch mehr über die Corona-Schutzimpfungen informiert. Es geht um überzeugende Argumente und nicht um Zwang. Ich kann nur an alle Sächsinnen und Sachsen appellieren: Informieren Sie sich über die Impfungen. Wenn Sie schon geimpft sind, dann werben Sie für diese Impfungen. Das Ganze kann zum Erfolg werden, wenn mehr Menschen mitziehen. Wer immer geimpft werden will, sollte es unbedingt tun, und wenn es aus Solidarität zu denen ist, die nicht geimpft werden können und die den Schutz von anderen brauchen, insbesondere Kinder und erkrankte ältere Menschen. Je mehr Menschen sich impfen lassen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir einen milden Herbst erleben. Zum Punkt 2. Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen hat sich für mich die erneute Lockerungsdiskussion als völlig fehl am Platz erwiesen. Die Diskussion darüber, welche Maßnahmen ergriffen oder eben abgeschafft werden sollen, ist immer auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und nicht auf parteipolitischer Klientelpolitik auszutragen. Ich sage es ganz klar: Die Lockerung der Maskenpflicht war meiner Meinung nach vollkommen unnötig und – wie sich jetzt zeigt – nur ein kurzfristiges Strohfeuer. Das alles hat der Akzeptanz der Maßnahmen geschadet und war der Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht zuträglich. Die nächsten Wochen werden entscheiden, wie der Herbst verläuft. Ich habe noch Hoffnung, dass die vierte Welle schwächer sein wird. Ich hoffe, dass es keine harten Einschränkungen mehr gibt. Wie das gelingen kann, habe ich soeben ausgeführt. Wir brauchen für alle Szenarien einen Plan. Genau diesen hat das Sozialministerium nunmehr vorgelegt. Es wurden damit Lehren aus den letzten Monaten gezogen. Viele Dinge sind sehr gut gelaufen, aber einige eben auch nicht. Für mich werden die richtigen und notwendigen Schlüsse daraus gezogen. Aber es ist definitiv nicht nur ein Ministerium, welches hier in der politischen Verantwortung steht. Wir alle hier im Hohen Hause tragen einen Teil dieser Verantwortung. Es sind mehrere Zahnräder, die ineinandergreifen müssen, damit wir über die vierte Welle kommen und sie überwinden können, und zwar in der absoluten Hoffnung, dass es die letzte sein wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion. Jetzt hat an dieser Stelle die Staatsregierung das Wort begehrt. Das kann sie nach unserer Geschäftsordnung immer und zu jedem Zeitpunkt. Redezeit ist auch vorhanden. Ich erteile Herrn Kollegen Staatsminister Dulig das Wort. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich trete noch einmal an das Mikrofon, weil ich die Art und Weise, wie Sie, Herr Urban, ritualisiert in die Debatte gegangen sind, nicht so stehen lassen kann. Es ist natürlich schon sehr demagogisch, wenn man durch das Weglassen von Informationen, Zahlen und Hintergründen eine Interpretation entstehen lässt, die, weil Sie es so wollen, dann hängenbleibt. Sie haben suggeriert, dass die Wirtschaftshilfen in Sachsen nicht fließen und sich die Anträge stapeln würden. Das ist falsch. Das, was Sie meinen, ist die Bearbeitung der Anträge nach dem Infektionsschutzgesetz, bei denen es um Leistungen geht, die Ersatzleistungen aufgrund der Quarantäneregelungen sind. Diese werden in der Landesdirektion unter Hochdruck bearbeitet. Das hat aber nichts mit den Wirtschaftshilfen zu tun. Die Zahlen können wir hier ruhig nennen: Es wurden knapp 19 000 Anträge für die Novemberhilfe gestellt. Davon sind 19 noch offen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Jetzt!) Es gab knapp 19 000 Anträge bei der Dezemberhilfe. Offen sind 28. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Jetzt!) Auf Überbrückungshilfe III sind 13 000 Anträge gestellt worden, 1 880 sind noch offen. Auf Neustarthilfe wurden 13 000 Anträge gestellt, 500 offen. Diejenigen, die sich damit auskennen und beschäftigen, wissen, dass die Hilfen rasch gezahlt wurden. (Interne Wortwechsel zwischen den Abg. Jörg Urban, AfD, und Sören Voigt, CDU) Deshalb ist der Eindruck, den Sie hier vermitteln wollen – dass die Wirtschaftshilfen auf Halde lägen und sich stapelten –, komplett falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Ich bedanke mich nochmals bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sächsischen Aufbaubank, dass sie so effizient und gut gearbeitet haben. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Aber etwas möchte ich noch einmal politisch einordnen: Was Sie hier jedes Mal tun, ist, immer auf die jeweilige Empörungswelle zu setzen. Sie schaffen es – je nach Zeitgefühl –, genau das Thema, das auf dieser Empörungswelle gerade oben schwimmt, anzupacken. Dafür werden Sie immer Beifall bekommen – nämlich von denen, die Teil dieser Empörung sind. Das ist relativ einfach; man nennt es im übersetzten Sinne Populismus. Dabei stört es Sie auch nicht, dass Sie in der einen Woche dies und in der anderen das erzählen; denn das hat etwas mit den Empörungswellen zu tun, von denen Sie leben Ja, Sie leben davon. Sie leben davon, wie Ihr ehemaliger Sprecher sagte: Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD. – Das ist Ihr Prinzip. Nur: Mit Verantwortung hat das nichts zu tun. Wissen Sie, Herr Urban: Der Volksmund hat für solche Menschen wie Sie 1989/90 den treffenden Begriff gefunden: Sie sind ein Wendehals. (Vereinzelt Lachen bei der AfD) Sie sind jemand, der, je nachdem, wie die aktuelle Gefühlsund Empörungslage ist, seinen Hals wendet. Ich glaube, der Volksmund hat ein gutes Gefühl dafür. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Vereinzelt Lachen bei der AfD – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Herr Staatsminister Dulig hatte gerade das Wort für die Staatsregierung. Herr Kollege Urban, Sie begehren sicher eine Kurzintervention. Bevor wir jedoch dazu kommen, weise ich darauf hin, dass wir in unserer Geschäftsordnung im § 86 Abs. 2 folgende Regelung haben – ich darf zitieren –: „Erhält während der Beratung ein Mitglied der Staatsregierung zu dem Beratungsgegenstand das Wort, so wird die verbleibende Redezeit der Fraktionen, die ihre Redezeit zu diesem Tagesordnungspunkt bereits zu mehr als drei Vierteln ausgeschöpft haben, auf ein Viertel der ursprünglichen Redezeit ergänzt.“ – Dies ist bei der Fraktion DIE LINKE der Fall. Möchten Sie die Ergänzung, oder reicht es Ihnen schon? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, wir möchten sie nicht!) – Gut, Sie stellen den Antrag nicht. Ich wollte nur darauf hingewiesen haben. Nun kommen wir zur Kurzintervention.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Bevor ich mit meiner Kurzintervention beginne: Ich bin mir nicht sicher, ob die Staatsregierung überhaupt ihre Redezeit schon ausgeschöpft hatte, die für diesen Tagesordnungspunkt ursprünglich geplant war. (Staatsminister Martin Dulig: Wir hatten doch bereits Redezeit!)
Dr. Matthias Rößler
Nein, sie hatte sie noch nicht ausgeschöpft. Deshalb hatte ich auch dem Herrn Staatsminister Dulig das Wort erteilt.
Jörg Urban AfD
Gut, vielen Dank. – Herr Dulig, selbstverständlich muss ich erwidern. Weglassen und die Probleme verschweigen, das ist üblicherweise das, was die Regierung hier zelebriert, gerade bei dem Bericht über die Corona-Lage; und es ist unsere Aufgabe als Opposition, die Dinge, die Sie weglassen und die nicht gut funktionieren, zu benennen. Es ist nicht unsere Aufgabe, die Regierung für das zu loben, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Gerade, was die Wirtschaftshilfen betrifft: Ja, die November- und Dezember-Hilfen sind jetzt fast abgearbeitet. Aber Sie wissen genau, wie lange dies gedauert hat und wie viele Unternehmen schwer darunter gelitten haben, weil sie das Geld nicht hatten. Sie haben es zu verantworten, dass Monate vergehen mussten, bevor die Menschen an ihr Geld gekommen sind. Wir erleben aktuell bei den Hilfen aus dem Infektionsschutzgesetz einen ähnlichen Haufen noch nicht bearbeiteter Anträge. Auch deshalb kommen Unternehmer zu uns und fragen: Wie kann es sein, dass ich darauf so lange warten muss? Ich kenne einen Unternehmer in Bautzen, der drei Monate warten musste, bevor er überhaupt erst einmal eine Antwort von der SAB auf seine Anfrage bekam, wie weit sein Antrag bearbeitet sei. Selbstverständlich sind die Mitarbeiter in der SAB, die diese Anträge bearbeiten, schwer belastet. Aber dass sie so schwer belastet sind, weil nicht genügend Kapazitäten vorhanden sind, ist Ihre Verantwortung, und dabei hilft ihnen das Lob wenig. (Zuruf des Abg. Gerhard Liebscher, BÜNDNISGRÜNE) Bringen Sie Personal an die Stelle, an die es hingehört, dann funktioniert es auch. Die Bezeichnung „Wendehals“ weise ich natürlich – insbesondere, was die Coronakrise betrifft – absolut von mir. Wir hatten von Anfang an eine sehr klare Haltung zum Umgang mit Corona. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, Sören Voigt, CDU, und Albrecht Pallas, SPD – Weitere Zurufe) Wir haben gesagt: Konzentrieren Sie sich auf die Risikogruppen. Prüfen Sie Ihre Maßnahmen auf Sinnhaftigkeit. – Beides tun Sie bis heute nicht ausreichend, und dafür kritisieren wir Sie. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention des Kollegen Urban. Darauf reagiert nun Herr Staatsminister Dulig, bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ich kenne keinen Wendehals, der nicht von sich weisen würde, ein Wendehals zu sein. – Die Sächsische Aufbaubank hatte ein sogenanntes Ampelsystem. Das heißt, alle Anträge, die geprüft waren – sie wurden vorgeprüft, zum Beispiel jene, die den Antrag über Dritte gestellt hatten: über Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw. –, waren in den meisten Fällen auf Grün gestellt. Es waren die meisten Antragsteller, die innerhalb von 24 Stunden ihr Geld auf dem Konto hatten. Man kann sich natürlich jetzt die Fälle heraussuchen, bei denen die Ampel auf Rot stand und es Nachfragen oder Probleme gegeben hat, wo beispielsweise die Sächsische Aufbaubank beim jeweiligen Steuerberater nachfragen musste und es dementsprechend etwas länger gedauert hat. Das ist aber normal. Das hat überhaupt nichts mit den Kapazitäten der Sächsischen Aufbaubank zu tun, denn sie hat immer sofort die Kapazitäten erweitert; und dort, wo es notwendig war, haben wir als Freistaat mit unserem Personal ausgeholfen. Es war also keine Kapazitätsfrage, sondern es hat lediglich dort, wo die Anträge aufgrund des Ampelsystems Nachfragen generiert haben, bei einzelnen Anträgen länger gedauert. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Da waren die Unternehmer schuld?) Dies wird aber weiterhin nicht das Bild verzerren, dass die meisten Anträge auf Grün gestellt und schnell bearbeitet sowie ausgezahlt wurden, und so muss es auch sein. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja, die Unternehmer waren schuld, Herr Dulig, super! Wer nie Unternehmer war, kann das natürlich nicht wissen! – Sabine Friedel, SPD: Die Steuerzahler sollten schon geprüft werden!)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Staatsminister Dulig mit seiner Reaktion auf die Kurzintervention. – Wir kommen zur zweiten Rederunde. Zunächst ergreift wiederum die AfD-Fraktion das Wort. Es erhält Herr Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dulig, vielleicht sollten Sie als Verkehrsminister einmal Ihre Ampel überprüfen, ob zu viel Bürokratie drinsteckt. Wenn dieser Freistaat der WECO in Freiberg, die zu Silvester 90 % ihres Jahresumsatzes macht, verbietet, zu Silvester Feuerwerk abzufeuern, der Standort droht, geschlossen zu werden, und 100 Personen mit Familien dranhängen, dann hat es irgendwo gehakt und diese Ampel hat versagt. Diese Kritik müssen Sie sich gefallen lassen. (Beifall bei der AfD – Staatsminister Martin Dulig: Die WECO hat 12 Millionen Euro Wirtschaftshilfe bekommen!) Herr Dierks, Sie unterstellen uns populistische Argumentation. Politische Argumentation ist, wenn ich die Bundesnotbremse wie ein bockiges Kind kritisiere und sie trotzdem mittrage. Das ist Heuchelei! (Staatsminister Martin Dulig: Nein, das nennt man Rechtsstaat!) Pleiten, Pech und Pannen Ihrer Regierung sind, wenn man im letzten Jahr Testangebote hatte, diese ausgeschlagen und dann bis Dezember gebraucht hat. Die Verantwortung, die wir nicht übernommen hätten, wie Sie uns unterstellen, haben wir übernommen: Wir haben im April letzten Jahres eine langfristige Schutzstrategie für die Risikogruppen gefordert.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Weigand, sind Sie der Meinung, dass der Freistaat Sachsen die Bundesnotbremse nicht hätte erfüllen sollen, dass der Freistaat also gegen geltendes Bundesrecht hätte verstoßen sollen?
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrte Frau Friedel, ich bin der Meinung, der Freistaat Sachsen hätte sich im Bundesrat dagegen auflehnen sollen, dass Schulen und Kitas geschlossen werden und die Kinder wieder die Leidtragenden dieser ganzen Situation sind. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Das hat er nicht gemacht, er hat nur eine Randnotiz gemacht. Das ist kein Auflehnen. Ich kann nicht vorher sagen, wir haben eine Sondersitzung des Landtags durchgeführt und die Staatsregierung aufgefordert, sich im Bundesrat dagegen aufzulehnen. (Holger Gasse, CDU: Das stimmt gar nicht!) Das haben Sie alle abgelehnt. Dort haben Sie versagt. Die Chance haben Sie gehabt. (Beifall bei der AfD) Sie unterstellen, wir würden keine Verantwortung übernehmen. Das ist doch schäbige CDU-Politik. Noch im Dezember hat Ministerpräsident Kretschmer den Handwerkern unterstellt, dort kämen die Infektionen her. (Zuruf des Abg. Mario Beger, AfD) Ihr Ministerpräsident aus Bayern spricht der STIKO die Kompetenz ab. Sie wollen Grundrechte nur für Geimpfte. – Das ist doch die wirkliche Spaltung dieser Gesellschaft, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD) Kommen wir einmal zu den Zahlen der Schulen und Kitas; denn, Frau Lang, Sie haben ja gerade so schön gesagt, Sie wollen wissenschaftliche Fakten. Noch einmal zum Mitschreiben: Die Test-Positiv-Rate an Schulen beträgt 0,006 % – 0,006 %! Wenn ich damals, als ich meine Doktorarbeit geschrieben habe, zu meinem Doktorvater gegangen wäre und gesagt hätte, ich habe einen Effekt gemessen, das sind 0,006 %, dann hätte er gesagt: Weigand, pack‘ die Sachen zusammen, du bist ab heute hier raus! Das ist mathematischer Testirrsinn, den Sie hier betreiben. (Beifall bei der AfD) Es ist sogar wöchentlicher Kostenirrsinn. Bisher hat dieser Irrsinn 50 Millionen Euro verschlungen. Dieses Geld hätten Sie lieber in ein kostenloses Frühstück an Grund- und Förderschulen stecken können, wie es die AfD fordert. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Wo ist denn Ihr Masterplan gegen erneute Schul- und Kitaschließungen im Herbst? Wie soll der versäumte Schulstoff nachgeholt werden? Sie sagen, die Lehrer sollen es jetzt irgendwie ermitteln. Wie gehen wir mit den sozial-emotionalen Problemen der Kinder um? Es gibt 17 % mehr häusliche Gewalt durch Corona. Was ist mit der Vernachlässigung der Schwächsten, insbesondere den Kindern mit Förderbedarf, die in den letzten Monaten an den Regelschulen komplett hinten runtergefallen sind? Das sind die Fragen der Eltern, die sie bewegen. Stattdessen kommen Sie jetzt mit drei Tests pro Woche ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 10. Nach den Ferien kostet das wöchentlich nur 5 Millionen Euro. Ich würde Herrn Piwarz gern fragen, wo er diese 10er-Inzidenz und deren wissenschaftliche Grundlage hernimmt. Wie kommt man denn auf eine Zehn? Sitzt man im Ministerium da, wirft einen Dartpfeil oder würfelt und sagt dann, so, wir nehmen heute mal die Zehn? Erklären Sie bitte der Bevölkerung genau diesen Grenzwert! Das ist nichts. Das ist reine Willkür und völlig unverhältnismäßig. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Dann kommt ja die Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse bei einer Inzidenz über 10. Ja, das ist natürlich klasse. Wenn ich sowieso nach den Ferien mehr teste, dann teste ich mich schnell an die 10 ran, und so wird die Maskenpflicht schnell herbeigetestet. (Zurufe der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg und Antje Feiks, DIE LINKE) Diese Masken sind, wie Kollege Urban sagte, eine Riesenbelastung für die Kinder. Wir als AfD haben diese Masken mal eingeschickt und auf Keimbelastung testen lassen. Es waren 20 Masken, neun davon von Schulkindern. Sie sollten die Masken tragen, wie sie sie normalerweise tragen. Dabei kam heraus: 85 % haben eine hohe bzw. sehr hohe Keimbelastung. Sie haben also eine richtige Keimschleuder vor dem Gesicht. Was tun Sie dagegen? Da brauchen Sie keine schönen Werbevideos machen. Schauen Sie sich selbst an, wie Sie alle hier die Masken tragen! Ich hatte letzte Woche eine Podiumsdiskussion mit einem CDU-Kandidaten. Er hat seine Maske auf den Tisch gelegt. Darin hätten Sie Radieschen säen können. Genauso geht die Bevölkerung damit um. Heben Sie diese irrsinnige Maskenpflicht für die Kinder auf, um diese nicht zu gefährden! (Beifall bei der AfD) Anstatt das zu machen, kommen Sie jetzt um die Ecke und reden von der Impfung als eine moralische Verpflichtung. Reden Sie eigentlich auch von einer moralischen Verpflichtung, wenn Kinder abgetrieben werden? (Beifall bei der AfD – Widerspruch von den LINKEN) Das habe ich von Ihnen noch nie gehört. Ich höre immer nur: Mein Bauch ist meiner. Das ist Heuchelei, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Sie haben vorhin Frau Kesicka vom Landesschülerrat zitiert. Nun ja, sie ist 18 Jahre alt und kann sich jetzt impfen lassen. Sie wird aber bestimmt nicht für die Eltern sprechen, die 12-jährige Kinder zu Hause haben. Wenn sich Herr Söder hinstellt und sagt, ich bin kompetenter als die STIKO, dann frage ich mich: Wann hat denn Herr Söder Medizin studiert? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wo haben Sie denn Medizin studiert?) Man kann nur ganz klar sagen: Wählen Sie bitte keine CDU/CSU, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD) Wir als AfD geben – ja, Herr Lippmann – den Experten der STIKO recht. Sie sagen: Gesunde Kinder müssen nicht gegen Corona geimpft werden, denn für sie ist das ein grippeähnlicher Verlauf. Beenden Sie endlich diesen Impfdruck durch die Hintertür! Beenden Sie die Willkür und die unverhältnismäßigen Maßnahmen! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Herr Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt könnte die CDU-Fraktion das Wort ergreifen; sie hat noch Redezeit. – Ich sehe jetzt keinen Redebedarf. Wie sieht das bei der Fraktion DIE LINKE und bei den anderen Fraktionen aus? – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Ich sehe Redebedarf bei der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Damit erteile ich Frau Kollegin Kuhfuß das Wort.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, das sollte man so nicht stehen lassen. Dass die Auseinandersetzung mit dem Thema Corona auch heute noch notwendig ist, hat die Diskussion gezeigt. Auch ein Blick in Richtung WHO, die uns immer noch eine gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite aufs Tablett skizziert, oder die Tatsache, dass wir uns auch auf der Bundesebene noch in einer epidemischen Lage befinden, machen es deutlich. In Sachsen, zumindest für Teile von Sachsen, scheint ja die Welt ganz in Ordnung zu sein. Wir diskutieren darüber, ob es zumutbar und verhältnismäßig ist, eine Maske im Einzelhandel zu tragen oder wie viele Tausend Menschen mit oder ohne Terminbuchung nach Freiberg zum Volksfest gehen können. Wir glauben wirklich, zumindest einige Teile hier im Hause, das Ganze im Griff zu haben. Wir stellen die These auf, dass Getestete, Geimpfte und Genesene keinesfalls wieder in den Lockdown müssen. Das halte ich für falsch. Wer es wagt, ein wenig über Sachsen hinauszuschauen, sieht, dass die grüne Inzidenz-Karte sich langsam wieder gelblich färbt, dass der Landkreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz mit einer Inzidenz von knapp 60 schon lange nicht mehr über Masken redet, sondern darüber, wie der Trend sich wenden lässt, und das alles, weil sich bei einer Kommunionsfeier viele angesteckt haben. Jetzt feiert Sachsen eher Jugendweihe und Konfirmation, aber auch hier erfolgt das Ganze eng beieinander, ungetestet und ohne Maske. So kann uns eine Ansteckung jederzeit ereilen. Spätestens für diejenigen, die ihren Urlaub anfangen zu planen, wird sehr deutlich, dass sich in beliebten Ländern, wie den Niederlanden oder Spanien, momentan eine Inzidenz von 400 abzeichnet. Auch deshalb ist es notwendig und sinnvoll, dass sich die Staatsregierung auf eine vierte Welle vorbereitet. Das ist gut und richtig. Besonders die Urlaubsrückkehrer-Regelung – der Nachweis, dass ich nach fünf Urlaubstagen negativ bin –, beruhigt mich an dieser Stelle. Menschen müssen nach erhöhter Reisemobilität nachweisen, dass sie negativ sind. Ich hoffe auch sehr, dass wir uns noch darauf verständigen werden, das für Mitarbeiter(innen) im Kundenkontakt zur Bedingung zu machen. Wir sind uns auch an dieser Stelle einig, dass wir ein erhebliches Aufholpotenzial beim Impfen haben. Zu befürchten ist, dass es uns erst gelingt, dieses Aufholpotenzial zu heben, wenn die Zahlen wieder steigen und auch der Letzte merkt, dass Corona wirklich kein Spaß ist. Herr Wanderwitz ist für seine Aussage zu den unerreichbaren Milieus öffentlich sehr gescholten worden. Was in dieser Diskussion aus meiner Sicht wirklich zu kurz gekommen ist, ist der Fakt, dass er mehrere Studien zitiert. Eine davon hat unsere eigene Landeszentrale für politische Bildung mit initiiert. Ich zitiere aus dieser Studie – Überschrift: „Im politischen Vakuum März 2021“ –: „Mancherorts hat sich eine rechtspopulistisch-radikale Parallelwelt heraus entwickelt, die sich selbst verstetigt und für Impulse von außen kaum noch zugänglich erscheint.“ Diese Welt wird von der AfD, den Freien Sachsen und anderen Telegram-Populisten fleißig gefüttert, und sie wird unseren verantwortungsvollen Kurs, Menschen aufzuklären und Schutz anzubieten, immer weiter konterkarieren. Impfen, Testen und Maske tragen sind wertvolle Mittel gegen die Pandemie. Wenn diese wertvollen Werkzeuge von Populisten zerstört werden, dann ist das nicht nur unsolidarisch, sondern hochkarätig verlogen. Ich kann Herrn Dierks an dieser Stelle nicht recht geben. Wir werden es leider nicht ohne alle Sachsen schaffen, diese Pandemie zu bewerkstelligen. Wenn wir eine Impfquote, eine Herdenimmunität von 85 % erreichen wollen, dann müssen wir im Erzgebirge eben mehr als 70 % der Demokraten erreichen. Ich will noch ein bisschen auf das eingehen, was hier von der rechten Seite infrage gestellt wurde: Ihre heutige Taktik, so wie ich es verstanden habe, heißt: Wir sperren die Alten und Kranken wieder weg, wenn eine vierte Welle kommt. (André Barth, AfD: Wer hat das denn gesagt? – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD – Gegenrufe von den LINKEN) Das ist zutiefst unmoralisch und unsolidarisch. Sie fragen uns nach einem Masterplan. Dieser Masterplan heißt: Wir bleiben auf dieser Niedriginzidenz durch Maske tragen, Testen und Impfen. Das ist der Masterplan. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD) Sie fragen uns ernsthaft, wie wir auf die Inzidenz von 10 kommen. Nein, wir haben sie nicht ausgewürfelt. Wir lesen gelegentlich das, was im Ärzteblatt steht oder was das RKI macht. Es gibt eine Control-COVID-Strategie. Das heißt übersetzt: Wie kontrolliere ich dieses Virus? Denn wir werden es nicht wegatmen können. Und es gibt eine Basisinzidenz von 10.
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Kuhfuß, die Redezeit ist abgelaufen.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Die haben wir eingeführt. Wir sollten uns auf dieser Niedriginzidenz weiter bewegen – mit wenigen Einschränkungen – und damit das Leben aller retten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Abg. Kerstin Nicolaus, CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Kuhfuß für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es weiteren Redebedarf bei den Fraktionen? – Die SPD-Fraktion; Herr Kollege Mann. Sie haben noch gut 3 Minuten Redezeit.
Holger Mann SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Das meiste ist richtigerweise schon von Herrn Staatsminister Dulig gesagt worden. Er hat noch einmal deutlich herausgestellt, dass das, was insbesondere Sie von der AfD-Fraktion, hier in den letzten Monaten an Alarmismus verbreitet haben, schlicht nicht stimmt. Die Sächsische Staatsregierung und der Landtag haben auf die Krise reagiert und massiv finanzielle Mittel mobilisiert, um die schwierigsten Folgen der Pandemie zu bekämpfen. Ich erinnere an das, was die SAB in den letzten Monaten geschafft hat. Und weil Sie so gern in Prozenten reden, Herr Weigand: Dass inzwischen 100 % sowohl der Novemberhilfen wie der Dezemberhilfen bearbeitet und beschieden wurden, ist aller Ehren wert. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Das schaffen Sie in den meisten anderen Förderprogrammen noch nicht einmal unter normalen Bedingungen. Das könnte man auch mal sagen und lobend erwähnen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Hätten Sie den Lockdown nicht gebracht, hätten wir die ganzen Maßnahmen nicht gebraucht!) Beim Härtefallfonds sieht es nicht schlechter aus. Ich will auch noch einmal sagen, gerade weil Sie hier Mordio und Zeter geschrien haben: Gerade Sachsen hat als eines der wenigen Bundesländer ein eigenes Hilfsprogramm auf die Reise gebracht, von dem auch ganz viele – im fünfstelligen Bereich – Unternehmen profitiert und womit wir geholfen haben. Das zeigt, dass diese Staatsregierung handlungsfähig war und gehandelt hat, und das können lange nicht alle im Land von sich behaupten. Ich will aber noch einmal zu etwas anderem Stellung nehmen, das der Herr Staatsminister mit dem Wort „Wendehals“ klargemacht hat. Ich habe es ja schon in der Debatte im Mai herausgearbeitet, aber das haben Sie heute wieder hier abgezogen –: Sie sind hinterher immer schlauer. Sie sind hinterher immer schlauer und wollen alles gewusst haben. Wenn man aber noch einmal schaut, was Sie hier im Plenum oder über die Presse zum Besten gegeben haben, dann haben Sie am Anfang behauptet, die Pandemie sei ja nur so eine Art härterer Schnupfen. (Zuruf von der AfD: Was?) Sie haben zeitweise die Übersterblichkeit bezweifelt; heute haben Sie sich hier hingestellt und der Staatsregierung die hohen Sterbezahlen vorgeworfen. Sie haben selbst hier im Plenum demonstrativ Masken nicht getragen; heute hat sich Ihr Fraktionsvorsitzender hier hingestellt und über die Qualität der Masken philosophiert und zu Gericht gesessen. Sie haben verbal die Impfungen beschimpft und auch heute wieder diffamiert. Gleichzeitig stellt sich Herr Urban hier hin und philosophiert – schon in der Manier eines Experten oder Pseudomediziners – über Promillebereichsnebenwirkungen, um die Impfung wieder zu diffamieren. Zu guter Letzt haben Sie gerade im Mai-Plenum mit einem eigenen Antrag den Inzidenzwert kritisiert und heute über Prozente geredet. Ja, man kann sich die Realität hinbiegen, wie man will. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Man kann natürlich sagen, 191 positive Fälle von 140 000 Testungen an Schulen seien zu vernachlässigen, das sei lächerlich. Aber man kann den Wert auch umrechnen in Inzidenzen. Wenn man die Zahlen für die drei Wochen im April, in denen umfangreich getestet wurde, noch einmal hernimmt, dann ist das eine Inzidenz, die rund um 40 liegt. Wenn man sich dann vorstellt, dass Schulkinder den ganzen Tag miteinander in einem Raum sitzen und die Raumluft im Zweifelsfall 191 Fälle weiterverbreitet – und wir wissen, wie schnell sich die Pandemie exponentiell verbreiten kann –, dann kann man auch sagen, wir haben genau das Richtige getan, nämlich das höchstmögliche Maß an Sicherheit in dieser Pandemie zu gewährleisten, und diese Strategie war richtig. (Beifall bei der SPD, der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Weil Sie sich wieder ereifern – ich frage mich, wenn Sie denn das alles für so selbstverständlich halten, was Sie uns heute hier zum Besten gegeben haben: Wo sind dann die Aufrufe der AfD-Fraktion zum Impfen? Wo ist die Unterstützung für eine No-Covid-Strategie? (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wir wollen keine No-Covid-Strategie, das geht nicht!) Wo ist sie? Ich habe es auf allen Ihren Seiten nicht gefunden, sondern genau das Gegenteil. Deswegen werden Sie auch keinen Anteil daran haben, dass Deutschland und Sachsen aus dieser Pandemie wieder gestärkt hervorgehen; denn so sieht es an den fundamentalen Wirtschaftsdaten aus: Wir sind so gut wie kein anderes Land in Europa aus dieser Pandemie gekommen, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) und das liegt nicht zuletzt am politischen Handeln dieser Koalition. Danke schön. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Mann sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt ist die Redezeit der Fraktionen weitestgehend aufgebraucht. Ich müsste noch einmal die CDU-Fraktion fragen, aber sie möchte das Wort nicht ergreifen. – Die Aussprache zum Bericht der Staatsregierung ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Für endlich kommt Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Zwischen Auswirkungen des Klimawandels Antrag der Fraktion Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 38 Minuten, AfD 28 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten. BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle Für Schule, Freizeit und Wochenende Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die SPD-Fraktion das Wort; das Wort ergreift Herr Kollege Homann.
Henning Homann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bekennen uns schuldig: Wir sind schuld daran, dass es in Sachsen ab dem 1. August dieses Jahres ein Bildungsticket gibt. Ja, wir bekennen uns schuldig, dass wir eines unserer zentralen Projekte der letzten Jahre umsetzen. Ja, wir bekennen uns schuldig für hartnäckiges Verhandeln und dauerndes Beharren auch gegen so manche Widerstände. Ja, wir tragen Verantwortung dafür, dass ab dem 1. August in Sachsen alle Schülerinnen und Schüler kostengünstig für nur 15 Euro im Monat mobil sein können; denn wir wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler zukünftig einen Fahrschein nicht nur zur Schule und zurück haben, sondern auch zum Sport, in der Freizeit, zu Freundinnen, zu Freunden in den Orten nebenan, und das innerhalb ihres gesamten Verkehrsverbundes. Das gilt 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, das ganze Jahr über, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das ist ein großartiges Projekt für die jungen Menschen in diesem Land. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Das gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Auszubildende in schulischer Ausbildung, zum Beispiel die vielen Auszubildenden in den Pflegeberufen, die nicht zu Unrecht, sondern völlig zu Recht in den letzten Monaten und Jahren in den Fokus der Politik gerückt wurden, dass wir deren Ausbildungsbedingungen verbessern wollen. Stunde Schule, Freizeit und Wochenende – das Bildungsticket Fraktion SPD Trockenheit und Überschwemmungen – konkret und vor Ort begegnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19 Minuten, SPD 17 Minuten, Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Debatte – endlich kommt das Bildungsticket Fraktion SPD Das Bildungsticket bringt für viele Schülerinnen und Schüler in Sachsen Vorteile und für niemanden Nachteile. Das bedeutet, dass die teilweise günstigeren Angebote, die lokal bereits bestanden, bestehen bleiben und auch Freistellungen – zum Beispiel für das dritte Schulkind – bestehen bleiben. Das Bildungsticket ist vielmehr ein zusätzliches Angebot, das zehntausend Schülerinnen und Schüler zusätzlich in das System holt und ihnen bessere Bedingungen schafft. Warum tun wir das? Warum haben wir uns so dafür eingesetzt? Der erste Punkt ist: In der Bildung geht es für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten um Chancengleichheit. Wir wollen den gleichberechtigten Zugang aller Kinder und Jugendlichen zu Bildung, egal, wo sie wohnen oder wie viel ihre Eltern verdienen. Wir wollen mit dem Bildungsticket einen weiteren Baustein bauen für die Mobilitätswende; denn was könnte es Besseres geben, als junge Menschen bereits zu ihrer Schulzeit für den Nahverkehr zu begeistern? Was könnte es dafür Besseres geben als eine Flatrate, bei der junge Menschen nicht großartig nachdenken müssen, ob sie jetzt in den Bus einsteigen können oder nicht, ob sie sich das leisten können oder nicht, sondern einfach einsteigen und mit dem Bus oder mit der Bahn fahren können. So geht sozial gerechter Klimaschutz. Wir wünschen nicht nur – wir machen. Dafür ist das Bildungsticket ein hervorragendes Beispiel. Wenn man sich das aus der Perspektive junger Menschen anschaut – und ich finde, das müssten wir als Politik viel öfter machen: aus der Perspektive junger Menschen zu denken –, dann macht das junge Menschen in diesem Land freier und eigenständiger. Sie müssen nicht mehr die Eltern fragen, wenn das Taschengeld alle ist, ob sie noch mal drei Euro für den Bus bekommen können. Sie können selbst entscheiden, wann und wo sie sich hinbewegen, und genau darum geht es doch. Wir wollen auch sinnbildlich die jungen Menschen von der Rückbank im Auto wegholen und sie zu selbstständigen Gestaltern ihrer Zukunft und ihres Lebens machen, und dazu leistet dieses Bildungsticket einen wichtigen Beitrag. Das Bildungsticket macht aber auch Familien stärker; denn es wird das Leben vieler verbessern, weil es Familien finanziell entlastet. Das Bildungsticket ist in vielen Fällen günstiger und weitreichender als die bisher bestehenden Karten und entlastet Familien aufgrund des ausgeweiteten Angebots auch organisatorisch, wenn es zum Beispiel darum geht, dass Schülerinnen und Schüler zu ihren Freizeitangeboten gefahren werden müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben lange dafür gekämpft und ich bin froh darüber, dass aus diesem Projekt der SPD ein Projekt dieser Koalition und auch der Landrätinnen und Landräte geworden ist. Wir haben uns in einem gemeinsamen Kraftakt – und da gilt der besondere Dank dem Verkehrsminister Martin Dulig – auf einen Weg begeben können, indem wir in diesem dann doch etwas komplizierten System öffentlichen Nahverkehrs in Sachsen einen gemeinsamen Weg gefunden haben, um dieses Bildungsticket umzusetzen. Es hat sieben Jahre gedauert und legt mit Sicherheit den Fokus darauf, dass das Nahverkehrssystem in Sachsen weitere Reformen braucht, weil wir mit einer Landesverkehrsgesellschaft keine sieben Jahre gebraucht hätten. Aber wir müssen die Sache Schritt für Schritt angehen. Wir haben mit dem Bildungsticket, das jetzt startet, in Sachsen einen großen Schritt in diese Richtung gemacht. Ich bedanke mich bei allen, die dabei kräftig mitgeholfen haben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Unsere erste Aktuelle Debatte wurde von der einbringenden SPD-Fraktion eröffnet, es sprach Kollege Homann. Jetzt ergreift für die CDUFraktion Kollege Nowak das Wort.
Andreas Nowak CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Homann hat viel Richtiges und Wichtiges vorgetragen, warum das Bildungsticket nötig, wichtig und ein gutes Projekt ist. Mein eigener Blick wird deshalb ein Stück weit auf die Punkte gehen, die wir noch optimieren können und müssen. Zunächst ist es gut, dass die Landräte mitmachen und dass alle Landräte das Ticket anbieten; denn Anfang des Jahres klang das an der einen oder anderen Stelle noch etwas anders. Aber noch nicht alle können derzeit das Ticket erwerben. Bestimmte, nach Satzungen fahrberechtigte Schüler haben noch Dinge offen, sodass das noch optimiert werden muss. Hier zeigt sich einmal mehr, dass einheitliche Schülerbeförderungssatzungen für alle Aufgabenträger nötig sind, wie wir das seit der Veröffentlichung der ÖPNV-Strategiekommission kennen. Die Unterschiede verhindern derzeit auch, dass man die Kostentreiber einmal objektiv feststellt. Wir wollen das gemeinsam mit dem VDV erledigen. Das Bildungsticket ist für uns der Einstieg in die Revision der Schüler- und Auszubildendenbeförderung an sich. Wir wissen, im ÖPNV FinAusG gibt es seit 2011 eine Unwucht. Die Einführung des Bildungstickets ist für uns der Einstieg, diese Unwucht zu beseitigen. Besonders ärgerlich ist für uns allerdings, dass das Bildungsticket ein Stück weit den ÖPNV-Tarifwirrwarr in Sachsen fröhliche Urständ feiern lässt; denn die Zweckverbände haben es versäumt, ein einheitliches Beförderungsnetz zu schaffen. Am deutlichsten wird das bei den Bedingungen für Fahrrad und Hund: Im MDV ist das Fahrrad kostenlos, beim VVO kann man Hund und Fahrrad mitnehmen, im ZVON müssen die satzungsmäßig berechtigten Schüler keinen Antrag stellen. Sie bekommen das Bildungsticket einfach zugestellt. Bei den anderen muss das zum Teil bei Verkehrsunternehmen geschehen, und im VMS und im VVV ist zwar das Fahrrad erlaubt, der Hund wiederum nicht. Im Landkreis Bautzen, Mitglied in zwei Verkehrsverbünden, nämlich ZVON und VVO, gilt immerhin nicht die Verbundgrenze. Dort kann man im ganzen Landkreis fahren. Man fragt sich, warum das nicht woanders geht. Das Problem geht ein Stück weit drüber hinaus. Mir ist mindestens ein Fall bekannt: Die Kinder einer Familie aus Reichenbach im Vogtland gehen in Zwickau ins Gymnasium. Die wollten das Bildungsticket kaufen. Man fährt von Reichenbach nach Zwickau mit der Bahn eine Viertelstunde bis 25 Minuten. In Leipzig ist mancher Schüler mit der Bimmel länger unterwegs. Die Familie hat sich an den ZVV gewandt, der hat zum Tourismusverband verwiesen. Der Tourismusverband hat sich schlau gemacht und meldet aber, dass Vogtlandbahn und MRB offensichtlich dort nicht mitmachen. Die Eltern hätten auch für beide Verbünde ein Ticket gekauft. Das konnten sie aber nicht machen, demzufolge müssen sie derzeit noch den alten Preis zahlen, der bei ungefähr 100 Euro liegt. Hier muss aus unserer Sicht dringend nachgebessert werden. Hier braucht es kurzfristig Kulanz, und das Ministerium muss tätig werden; denn offensichtlich bekommen es die Zweckverbände allein an dieser Stelle nicht hin. Festzuhalten ist: Das Bildungsticket ist ein wichtiges Projekt; es ist auch ein sozialpolitisches Projekt. Herr Kollege Homann hat darauf hingewiesen, dass es junge Menschen mobiler macht, dass es auch ein Einstiegsangebot in den ÖPNV ist. Wenn man weiß, dass es gut funktioniert, wird man das auch jenseits der Schule nutzen können. Aber, und das sagt auch Joanna Kesicka vom Landesschülerrat, es braucht auch die Busse, um das Bildungsticket nutzen zu können, vor allem im ländlichen Raum. Deshalb ist für uns neben der Vereinheitlichung der Nutzungsbedingungen, die wir auch auf die Reihe bekommen müssen, vor allem der Ausbau des PlusBus- und TaktBus-Netzes ein wichtiges Anliegen. Dies wäre ein Thema für eine weitere Aktuelle Debatte, für heute danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Nowak sprach für die CDU-Fraktion, und Herr Kollege Keller von der AfD-Fraktion wird jetzt zu uns sprechen.
Tobias Keller AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Endlich kommt das Bildungsticket. Ja, endlich! Nachdem der Wirtschaftsminister bereits 2014 mit dem Projekt Bildungsticket in den Wahlkampf zog, nachdem es eine ÖPNV-Strategiekommission gab, nachdem in zahlreichen Doppelhaushalten eine Umsetzung möglich gewesen wäre, kommt jetzt endlich das Bildungsticket. Man hat dafür sage und schreibe rund sieben Jahre gebraucht. Das heißt, Schüler die damals 14 Jahre alt waren, sind nie in den Genuss eines solchen Tickets gekommen. Das zeigt, wie dringlich die CDU- und SPD-geführten Koalitionen bisher das Bildungsticket empfunden haben. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) 50 Millionen Euro lässt sich der Freistaat das Ticket kosten – gut angelegtes Geld, keine Frage. Deshalb haben auch wir als AfD-Fraktion im letzten Doppelhaushalt – hören Sie zu! – (Zuruf von der AfD: Das schaffen sie nicht!) mit unseren Anträgen dafür geworben, dass das Ticket aus dem Staatshaushalt mitfinanziert werden kann. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD und den LINKEN) Aber wir möchten und müssen die Koalition daran erinnern, dass das Bildungsticket ursprünglich sachsenweit eingeführt werden sollte. Auch das haben wir in unseren Anträgen eingefordert und finanziell untersetzt; denn es ist uns wichtig, dass das Ticket den Schülern und Auszubildenden im ländlichen Raum genauso zugutekommt wie den Schülern und Azubis in den großen Städten. Das ist für uns eine Frage der Bildungsgerechtigkeit. Vor allem gilt es aber, nun den öffentlichen Nahverkehr im ländlichen Raum auszubauen. Hierzu möchte ich auf unsere Anträge zur Reaktivierung verschiedener Bahnstrecken verweisen, die wir in den letzten Monaten eingebracht haben und die allesamt von Ihnen abgelehnt wurden. Das ist zumindest kein gutes Zeichen für die Jugendlichen in den Dörfern und kleinen Gemeinden; denn ein 15 Euro-Ticket nutzt nichts, wenn es dafür keine Beförderungsangebote gibt. Vielleicht sind durch das Bildungsticket doch an einigen Verkehrspunkten die erforderlichen werktäglichen Ein- und Aussteiger möglich, die für die Reaktivierung von Bahnstrecken nötig sind. Hier sollte die Staatsregierung nicht mauern, sondern prüfen, was und wo tatsächlich möglich und machbar ist. Meine Damen und Herren! Sie sehen, für einen Lobgesang zur Einführung des Bildungstickets ist es bei aller Sympathie dafür noch zu früh. Das Beförderungsangebot ist dafür gerade in ländlichen Gemeinden viel zu dünn. Manche Orte sind für einen Anschluss per se ausgeschlossen. So ist zum Beispiel ein Verkehrsangebot im ÖPNV nur dort vorgesehen, wo zusammenhängend bebaute Flächen mit mehr als 200 Einwohnern oder einer vergleichbaren Zahl an Berufseinpendlern etwa bei größeren Betrieben vorhanden sind. Deshalb haben beispielsweise Daube in Lohmen, Steinrücken in der Stadt Wehlen oder auch Klitzschen in Mockrehna keine Haltestellen. Aber auch Probleme mit langen Fahrtzeiten oder fehlenden Direktverbindungen sind Defizite, die schnellstmöglich zu beheben sind. Vielleicht sollten wir deshalb einmal hinterfragen, ob der einseitige Fokus auf die Nachfrageorientierung im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen wirklich zielführend ist. Wenn das Bildungsticket geeignet sein sollte, hier entsprechende Strukturen aufzubrechen, dann freue ich mich, dass die SPD diese Debatte auf die Tagesordnung gesetzt hat. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion, bitte. Herr Abg. Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich und wir freuen uns natürlich, dass es das Bildungsticket nun endlich in Sachsen geben wird. Auch meine Fraktion hat viele Jahre dafür gekämpft. Wir haben hier im Landtag schon in der letzten Legislaturperiode immer wieder Druck aufgebaut und Debatten angestoßen, dass Sie, CDU und SPD, Ihren eigenen Koalitionsvertrag von damals einhalten. Aus dem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2014 möchte ich einmal zitieren. Darin stand: „Wir sind uns einig in dem Ziel der Einführung eines einheitlichen, sachsenweit gültigen und kostengünstigen Bildungstickets, das Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden über den Schulweg hinaus die Nutzung des ÖPNV über das gesamte Jahr ermöglicht. Wir werden gemeinsam in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern, den Zweckverbänden, den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 31.12.2015 einen Vorschlag für die Einführung eines solchen Bildungstickets vorlegen.“ Meine Damen und Herren! Dieser Koalitionsvertrag ist nun schon sieben Jahre alt. Herr Homann, wenn Sie vorhin mit „wir bekennen uns schuldig“ begonnen haben: Bekennen Sie sich auch dazu schuldig, dass das alles so lange gedauert hat? Das hat mich vorhin doch etwas zum Schmunzeln gebracht. Auch schon vor diesem Koalitionsvertrag gab es die berechtigte Forderung, in Sachsen ein Bildungsticket einzuführen. Ich finde es eine starke Leistung, sich so lange Zeit zu lassen und sich hier abzufeiern, nachdem Sie schon vor zehn Jahren zum Beispiel Anträgen unserer Fraktion hätten zustimmen können, in denen es um eine Obergrenze für die Elternanteile bei der Schulwegbeförderung von 10 Euro im Monat ging. Das haben wir auch schon vor zehn Jahren im Haushalt gefordert. Doch das eigentlich Krasseste, das ich ansprechen möchte, ist, dass dieser Koalitionsvertrag von vor sieben Jahren bis heute nicht eingehalten wird, (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) auch nicht am 1. August, wenn das Bildungsticket kommt; denn was ist denn mit der sachsenweiten Gültigkeit, Herr Nowak? (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Wo sind denn die Auszubildenden geblieben, die Sie mit hineinnehmen wollten? (Andreas Nowak, CDU: Wir haben ein AzubiTicket! Das wissen Sie genau!) – Ja, das AzubiTicket für das Vierfache des Geldes! – (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU – Zurufe von der SPD) Was ist mit der Auflösung des Tarifwirrwarrs, das Sie gerade selbst angesprochen haben? Es bleibt ein Ticketangebot der verschiedenen Verkehrsverbünde. Es bleiben unterschiedliche Regelungen für die Fahrradmitnahme oder den Hund. Es gibt im Landkreis Görlitz und im Vogtland das Ticket zum bisherigen Elternpreis, und das Krasseste ist, wenn zum Beispiel die Schule im Verbund A und der Wohnort im Verbund B liegt, dass sich die beiden Verkehrsverbünde auch nicht einigen konnten. Das kann doch wohl nicht die Auflösung des Tarifwirrwarrs sein. Ich finde, die Minimalversion dieses Bildungstickets, die jetzt gekommen ist, kann noch nicht der letzte Schluss gewesen sein, meine Damen und Herren. Wir geben uns damit auch nicht zufrieden. Wir fordern, dass die Bedingungen für das Ticket spätestens zu Beginn des nächsten Schuljahres angepasst werden. Es braucht die Senkung des Preises auf 120 Euro im Jahr und nicht 180 Euro, wie es jetzt ist. Es braucht eine sachsenweite Gültigkeit. Es braucht eine Erwerbsberechtigung für Auszubildende und vor allem für Freiwilligendienstleistende. Die haben Sie auch wieder vergessen. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Das ist eine Personengruppe, die enorm wenig Einkommen hat, viel weniger Einkommen als Auszubildende, (Andreas Nowak, CDU: Aber mehr als Schüler!) wenn Sie das wieder als Beispiel mit dem AzubiTicket nehmen, und die es enorm schwer haben, sich so ein Ticket zu kaufen. Es wäre das Mindeste gewesen, diese ins Bildungsticket hineinzunehmen. Außerdem gibt es Schülerinnen und Schüler des zweiten Bildungswegs, Abendoberschule oder Abendgymnasium. Die sind völlig vergessen worden. (Andreas Nowak, CDU: Die gehen doch arbeiten!) Auch das wäre ein Fortschritt, wenn die mit aufgenommen werden könnten. Das ist nicht geschehen, und das finde ich extrem schade. (Beifall bei den LINKEN) Es waren doch immer wir, die Druck gemacht haben, dass es das Ticket endlich gibt. Auch in dieser Legislaturperiode haben wir schon zwei Anträge dazu gestellt. Sie, Herr Nowak, haben noch am 29. Januar 2020 folgenden Satz gesagt: „Sie als LINKE fordern heute wieder einen Beschluss des Landtags zur Einführung des Bildungstickets. Ich könnte es jetzt kurzmachen: alles schon Regierungshandeln.“ Das war vor knapp zwei Jahren. Seitdem ist nichts passiert. Das ist diese Ignoranz, die mich in diesem Parlament wirklich nervt, dass immer nur in Koalitionsverträgen, Wahlkampagnen oder solchen Parlamentsaussagen (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) gesprochen, aber nicht entschieden wird. Es sind doch Ihre CDU-Landräte gewesen, die es blockiert haben. Es war doch Ihr CDU-Finanzminister, der Herrn Dulig am Ende fast einen Strich durch die Rechnung gemacht hat, als er einen Tag vor unserer Ausschusssitzung, bei der es um das Bildungsticket und die Anhörung ging, erklärt hat, das Bildungsticket komme, aber sich scheinbar mit dem Finanzminister nicht abgesprochen hatte, wo es dann wochenund monatelang noch mal ein Tohuwabohu gab. Ich finde, das sind keine guten Zeichen. Das hat kein Vertrauen geschürt, und das ist kein guter Start in so ein wichtiges Projekt, nämlich, dass Schülerinnen und Schülern Mobilität gewährt wird, auch hier in Sachsen. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die Fraktion GRÜNE; Herr Liebscher, bitte.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es steht außer Frage, dass das neue sächsische Bildungsticket – wenn auch nach langem Hin und Her – ein großer Wurf für den Freistaat und ein Meilenstein für die sächsischen Schülerinnen und Schüler ist. Wir BÜNDNISGRÜNEN sehen in der Einführung einen wichtigen Schritt, umweltgerechte Mobilität für die junge Generation bezahlbar zu ermöglichen. Das Bildungsticket entlastet das elterliche Portemonnaie in den meisten Regionen erheblich und schafft so für die Familien attraktive Angebote, das Elterntaxi in Zukunft doch öfters stehen zu lassen, egal, ob in der Stadt oder auf dem Land. Es gilt nicht nur in einer Tarifzone, sondern verbundweit und auch in der Freizeit, also für die Fahrt zum Sportverein oder zum Kino. Das, meine Damen und Herren, ist großartig. Werte Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass wir uns vom Bildungsticket erhoffen, dass die Kinder und Jugendlichen noch selbstverständlicher mit Bus und Bahn fahren und dies ihr Mobilitätsverhalten langfristig im Sinne der Verkehrswende prägt. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Schülerinnen und Schüler ein gutes ÖPNV-Netz und Fahrplanangebot zur gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe brauchen, nicht nur in der Stadt, sondern vor allem auf dem Land; denn der ländliche Raum ist hier nach wie vor schlechtergestellt. Viele Gebiete sind unzureichend durch den öffentlichen Verkehr erschlossen, Kultur- und Freizeitangebote können meist nur unter erschwerten Bedingungen oder mit dem Auto erreicht werden; denn wenn außer dem Schülerverkehr kein oder nur selten ein Bus oder Zug kommt, nützt das Bildungsticket nicht viel. Deshalb arbeiten wir als Koalition ständig an der Stärkung des Umweltverbundes und der besseren Anbindung des ländlichen Raums. Mit dem Ausbau des Plus- und TaktbusVerkehrs und der Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken wollen wir neue Regionen mit dem ÖPNV erschließen und die Kommunen in den ländlichen Räumen möglichst im Stundentakt anbinden. Dafür haben wir mit der Nachsteuerung und der Verabschiedung des sächsischen Doppelhaushaltes die entsprechenden finanziellen Grundlagen gelegt. Damit wären wir bei dem Punkt, der bei aller Freude über die Einigung zum Bildungsticket aber etwas kritische Erwähnung finden muss. Bei uns BÜNDNISGRÜNEN hat das Verfahren zur Verkündung, aber auch zur Finanzierung ein deutliches Geschmäckle hinterlassen. Wir hätten uns eine wesentlich frühere Einbindung in die Finanzierungsmodalitäten oder gar die Abbildung im Haushaltsentwurf gewünscht. Die Verantwortung, die notwendigen 50 Millionen Euro nach Einbringung des Haushaltsentwurfs aus dem Hut zu zaubern und dem Parlament zu überlassen, war schon ein interessanter Schachzug. Das hätte aus unserer Sicht nicht sein müssen, und wir wünschen uns für die Zukunft hier bessere Prozesse, auch wenn wir anerkennen, dass das SMWA mittlerweile schon richtige Schritte geht. Sehr geehrte Damen und Herren! Nun aber noch einmal zurück zur Sachpolitik und den Blick nach vorn gerichtet: Die aktuelle Vereinbarung sehen wir als einen Auftakt, der wichtig ist, als einen ersten Schritt. Perspektivisch wünschen wir uns, dass auch Freiwilligendienstleistende das Bildungsticket nutzen können. Meist erhalten diese für ihr Engagement nur ein kleines Taschengeld. Mit der Aufnahme in den Kreis der Nutzer und Nutzerinnen würde ihre Tätigkeit für die Gesellschaft noch mehr wertgeschätzt und entlohnt. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass aus den fünf Verbundtickets ein sachsenweites Bildungsticket wird. Damit werden die Grenzen zwischen den Verkehrsverbünden hinfällig, und die Schülerinnen und Schüler könnten noch flexibler und klimaverträglicher durch ganz Sachsen reisen. Den von Herrn Staatsminister Dulig angekündigten Zwischenschritt, optional den Nachbarverbund dazuzubuchen, würden wir dabei sehr begrüßen; denn es würde zahlreiche Sondervereinbarungen überflüssig machen. Wir BÜNDNISGRÜNE erkennen an, dass es für die nächsten Schritte noch einige dicke Bretter zu bohren gilt, doch die umwelt- und klimagerechte Mobilität und damit die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben von allen Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Geldbeutel sind jede Mühe wert. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die SPDFraktion. Herr Abg. Homann, bitte.
Henning Homann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Darüber, was sinnvolle Maßnahmen sind, die die Politik, die wir gemeinsam miteinander beschließen, entscheidet insbesondere die Art und Weise, wie die Menschen in diesem Land unsere Vorschläge annehmen. An der Stelle können wir feststellen, dass die Akzeptanz für unsere gemeinsame Entscheidung, das Bildungsticket einzuführen, sehr hoch ist. Das Beispiel des geschlossenen DVB-Schalters in Dresden, der andere Kunden nicht bedienen konnte, weil innerhalb kürzester Zeit bereits 16 000 Anträge abgearbeitet wurden, ist ein sehr guter Beleg dafür, dass dieses Bildungsticket ein Erfolgsprojekt ist und dass vor allem viele junge Menschen darauf gewartet haben, diese neue Mobilität, diese neue Autonomie, diese neuen Möglichkeiten durch das Bildungsticket zu nutzen. Niemand sagt, dass das Bildungsticket nicht noch besser werden muss, besser werden kann. Das Thema Freiwilligendienste wurde angesprochen. Die Frage, ob man perspektivisch Bildungsticket und AzubiTicket zusammenführen kann, finde ich auch einen wichtigen Punkt. Aber es wurde von vielen darauf hingewiesen: Dass es lange gedauert hat, ist kein Indikator für politische Unentschlossenheit, sondern dafür, dass in diesem komplizierten ÖPNV-System in Sachsen politische Entscheidungen schwierig umzusetzen sind. Das zeigt doch, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen können, um etwas zu erreichen. Es wurde zu Recht gesagt, dass noch weitere Hausaufgaben zu machen sind, und da finde ich den Hinweis der Landeschülerratsvorsitzenden absolut bezeichnend. Deshalb haben wir uns in diesem Doppelhaushalt dazu entschieden, das Plus- und Taktbus-System auszubauen. Das heißt, es gibt nicht nur ein kostengünstiges Bildungsticket, sondern es wird in Zukunft auch mehr Busse geben, in die man mit diesem Ticket als junger Mensch einsteigen kann. Das ist doch die Mobilitätswende. Wir werden uns in den nächsten Monaten weiter und auf Grundlage der im Haushalt beschlossenen Mittel über Streckenreaktivierungen unterhalten. Wir werden uns darüber unterhalten, wie wir in Zukunft in Sachsen modernen Antriebstechniken zum Durchbruch verhelfen können, um die Mobilitätswende voranzubringen. Und wir werden mit der Gründung der Mobilitätsgesellschaft einen entscheidenden Baustein dazu liefern, dass wir in Sachsen endlich ein einheitliches, einfaches Tarifsystem bekommen, damit sich Schülerinnen und Schüler nicht mehr damit beschäftigen müssen, weil sie ja das Bildungsticket haben, aber dass sich alle anderen endlich auch leichter im sächsischen Tarifdschungel zurechtfinden, indem wir ihn schlichtweg abschaffen. Das sind alles Hausaufgaben, die wir noch zu tun haben, wo wir uns aber auf dem Weg befinden. Das Bildungsticket sollte uns allen Mut machen, Dinge entschlossen anzugehen, bereit zu sein, den ein oder anderen Widerstand zu beseitigen, beharrlich und hartnäckig zu bleiben und keine Angst vor großen Summen zu haben. Man muss klar darauf fokussiert sein, wofür man es macht. Wir machen das für die Menschen in diesem Land, die mehr ÖPNV wollen, die bereit sind für die Mobilitätswende, die bereit sind, sich in diesem Land anders und klimagerechter zu bewegen. Dafür haben wir mit diesem Ticket einen Beitrag geleistet und werden diesen Weg auch weiter mutig gehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wünscht die CDU-Fraktion nochmal das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann die AfD-Fraktion, Herr Keller.
Tobias Keller AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt kommt das Bildungsticket! Ehrlich gesagt, dient die Debatte – nach allem, was ich bisher gehört habe – nur als Fortsetzung einer Dauerwerbung, mit der uns der Wirtschaftsminister seit einigen Wochen berieselt. Beispiele dafür: Am 04.07.2021 zitiert der MDR Martin Dulig: „Mit dem Bildungsticket ermöglichen wir eine eigenständige und umweltgerechte, über die eigenen Landkreise und Stadtgrenzen hinausgehende verbundweite Mobilität.“ (Albrecht Pallas, SPD: Da hat der doch recht!) „Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit.“ Am 08.07.2021 titelt der Medienservice Sachsen: „Startschuss für das Bildungsticket Sachsen“. Martin Dulig hält ein übergroßes Bildungsticket in den Händen. Am 13.07.2021 schreibt die „Sächsische Zeitung“: „Ab 1. August – das Bildungsticket ist da.“ – Martin Dulig mit Großaufnahme im Bus. Das Sachsenfernsehen berichtet: „Ab August gibt es in Dresden das Bildungsticket“. Und heute nun die Fortsetzung der Show im Plenum, für die der Steuerzahler hoffentlich keine 12 566 Euro extra berappen muss. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister! Werte SPD-Fraktion! Bei allem Verständnis dafür, dass man einen Erfolg, den die SPD alle Jubeljahre mal erringt, breit und lang bewerben und präsentieren möchte, wünsche ich mir, dass die SPD-Mitglieder nun auch für weitere Themen standhaft werben, die für die Zukunft wichtig sind. Zu vielen wichtigen Themen hören wir vom Wirtschaftsminister aber lediglich: „Gegenwärtig läuft innerhalb der Staatsregierung der entsprechende Abstimmungsprozess“. Das gilt beispielsweise für die Abnahmestrategie des Freistaates Sachsen für die Breitbandförderung des Bundes beim Programm „Graue Flecken“. Das gilt für den Planungsstand zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Freistaat Sachsen. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Zum Thema!) Das gilt seit Januar 2020 für die Erhöhung des Meisterbonus. Das gilt auch für die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken. Das gilt auch dafür, den Gütertransport von der Straße auf die Schiene zu bringen. Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben im Nachgang zur Einführung des Bildungstickets genug Eigenwerbung betrieben. Große Probleme bei der Beseitigung Ihrer Corona-Zwangsmaßnahmen-Politik, bei der verfehlten Digitalisierungspolitik und bei einer planlosen Verkehrspolitik, die nicht einmal auf Sicht fährt, stehen vor der Tür. Lassen Sie uns über Lösungen für aktuelle Probleme debattieren; denn ein Rückblick auf Erfolge, so schön sie sein mögen, hilft dem Freistaat nicht weiter und ist für eine Aktuelle Debatte nur bedingt tauglich. Danke. (Beifall bei der AfD –
Albrecht Pallas SPD
Danke, Herr Keller!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die Linksfraktion. Herr Abg. Böhme, bitte.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal ergänzen zur Notwendigkeit, warum das Bildungsticket überhaupt kommen sollte, und darauf verweisen, dass in den letzten 30 Jahren vor allem in Sachsen massiv viele Schulen geschlossen wurden und dadurch die Fahrtwege extrem lang geworden sind. Teilweise müssen Schülerinnen und Schüler auch heute noch zwei Stunden am Tag von zu Hause in die Schule fahren, und das bei sehr hohen Kosten von zum Beispiel 200 Euro Elternbeiträgen im Raum Dresden oder 250 Euro in Meißen. Keiner der Eltern oder der Schülerinnen und Schüler kann etwas dafür, dass damals die CDU die Schulen dort geschlossen hat, und ich finde es sogar eine Frechheit, dass bei so weiten Fahrtwegen auch noch solche hohen Fahrpreise bezahlt werden müssen. Insofern ist das Bildungsticket, das am 1. August eingeführt wird, natürlich für viele Regionen ein ungeheurer Vorteil, weil es eine Preissenkung und auch eine Angebotserweiterung bedeutet, zumindest in Bezug auf die Nutzbarkeit. Das gilt nicht für alle Regionen. Zum Beispiel in Görlitz, dem Vogtland oder auch in Leipzig ändert sich zumindest finanziell an der Nutzbarkeit nichts, außer dass man das Ticket in anderen Bereichen als von der Schule nach Hause nutzen kann. Ich finde, das hätte schon immer eine Selbstverständlichkeit sein müssen, wenn es um Schulwegbeförderung geht. Warum darf ich das Ticket nicht vom Dorf in die nächste Stadt ins Kino nutzen? Warum war das so? Warum ist das ein Problem gewesen in den letzten Jahren? Auch heute ist es weiterhin so, dass, wenn das Schulkind die Oma im Krankenhaus besuchen will, das Krankenhaus aber in dem anderen Verkehrsverbund liegt, dieses Ticket weiterhin nicht genutzt werden kann. Wenn junge Leute am Wochenende von Dresden nach Leipzig fahren wollen, dann können sie das Ticket nicht benutzen. Deswegen sagen wir immer wieder, es braucht die sachsenweite Gültigkeit. Diese Mini-Verbundgrenzen, die wir hier in Sachsen haben, sind einfach fehl am Platz. Ansonsten wird auch immer von den Verkehrsverbünden gesagt, dass es ein Problem wäre, weil dann mehr Beförderungsbedarf bestehen würde. Ich kann den nicht erkennen. Denn wenn ein Kind in Plauen im Bus sitzt, dann kann das Kind nicht gleichzeitig in Chemnitz in der Straßenbahn sitzen. Man kann nur einmal irgendwo sein und fahren. Deswegen halte ich das Gegenargument der erhöhten Beförderungsbedarfe für Quatsch. Ansonsten wurde auch schon gesagt, dass das Bildungsticket uns nichts nutzt, wenn im ländlichen Raum gar kein Bus fährt. Auch da soll es Erweiterungen geben. Ich bezweifle nur, dass das demnächst passiert. Auch da gehe ich wieder von zehn Jahren und mehr aus. Wir haben Ihnen Anträge zum ÖPNV-Aufbau, zumindest zu Bedienstandards, zu Streckenreaktivierungen im Haushalt und auch in unserem aktuellen Klimaschutzgesetz schon vorgestellt, das hier heute Nachmittag noch verhandelt wird. Ich denke, dort gab es genug Möglichkeiten, bei denen Sie hätten zustimmen können. Sie können es aber auch nachher noch tun. Für mehr ÖPNV! Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es noch Redebedarf bei der Fraktion BÜNDNISGRÜNE? – Das sieht nicht so aus. Gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung, Herrn Minister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich am Anfang einmal in Bildern sprechen. Ein Baustein ist ein Baustein. Es ist erst einmal ein Baustein, der da ist, und ein Baustein und ein weiterer Baustein ergeben bereits etwas. Füge ich weitere Bausteine Stück für Stück hinzu, entsteht etwas. Das mag Zeit brauchen, aber es entsteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es in letzter Zeit häufig: Ich freue mich sehr. Es ist uns gelungen, ein politisch lange angekündigtes Vorhaben umzusetzen. Endlich haben wir das Bildungsticket! Die kritischen Hinweise, dass die Umsetzung seit der letzten Legislaturperiode auf sich warten ließ, sind nicht von der Hand zu weisen. So ist doch der Umsetzungsprozess des Vorhabens für mich ein Lehrstück und ein Beispiel dafür, was Politik im Kleinen und im Großen bedeutet. Politik ist unser aller Handeln, um Konflikte über divergierende Vorstellungen verbindlich zu regeln. Politik ist die Gesamtheit unserer Aktivitäten zur Vorbereitung und Herstellung von Entscheidungen. Ein erster Schritt zum Bildungsticket war der Eingang des Vorhabens in den Empfehlungskatalog der ÖPNV-Strategiekommission vom Dezember 2017. Nun begann die Vorbereitung zur Herstellung einer viele Akteure berührenden Entscheidung. Es galt, Staatsregierung, Parlament, Kreistage und Stadträte, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen, sogar die eigenen Reihen zur Umsetzung des Vorhabens und zur Bereitstellung von Finanzmitteln zu bewegen. Trotz der Kommissionsempfehlungen gab es – sicherlich auf allen Seiten – punktuelle Rückschläge, unerfüllte Erwartungen und mitunter auch Anspannungen und Spannungen. Dennoch ist es uns 2019 gemeinsam gelungen, das mittlerweile sehr erfolgreiche und beliebte AzubiTicket und das Schülerfreizeitticket umzusetzen. Im Jahr 2020 haben wir den berechtigten Kreis für das AzubiTicket erweitern können, sondern auch alle Freiwilligendienstleistenden vom Angebot profitieren. Schließlich haben wir Ende 2020 sämtliche divergierende Vorstellungen zum Bildungsticket überwinden können, und mit dem Haushalt 2021/2022 konnte auf Landesseite – und durch die entsprechenden Beschlüsse aufseiten der kommunalen Aufgabenträger – das Bildungsticket entschieden und umgesetzt werden. Ja, der Prozess war nicht immer leicht, und auch jetzt gibt es noch kritische Stimmen. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass es sich gelohnt hat: gelohnt für die rund 100 000 Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen, für die rund 6 000 im Freistaat engagierten Freiwilligendienstleistenden und für die rund 430 000 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und auch für all deren Eltern. Die Azubis und die FSJlerinnen und FSJler profitieren von einem Ticket, mit dem sie in ganz Sachsen rund um die Uhr mit dem ÖPNV mobil sein können. Ja, das kostet Geld. Es kostet etwas mehr Geld als ein Ticket für eine Tarifzone. Aber ich denke, dass die Leistungen, die man beim AzubiTicket erhält, den Ticketpreis mehr als rechtfertigen; denn er ist immer noch um ein Vielfaches geringer als so manch ermäßigte Monatskarte mit weit weniger räumlicher und zeitlicher Gültigkeit. Die Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und die Azubis mit schulischer Ausbildung profitieren von einem sehr günstigen Ticketpreis – 15 Euro – und einer verbundweiten Gültigkeit rund um die Uhr. Damit meine ich alle Schülerinnen und Schüler und nicht nur die, die durch Satzungsregelungen der Kommunen begünstigt werden. Liebe Linksfraktion, lieber Marco Böhme, auch wenn es einer Opposition schon aus Prinzip nicht gut zu Gesicht steht, Beschlüsse der Koalition gutzuheißen, bin ich davon überzeugt, dass uns mit diesem Vorhaben etwas Gutes gelungen ist, was man auf allen Seiten gutheißen kann. Ich weiß auch Sie an unserer Seite. Sie haben uns mit Ihren Bestrebungen stets unterstützt und dafür danke ich Ihnen ehrlich. Es stimmt, es gibt immer und überall Dinge, die weiterentwickelt werden müssen und sollen, und so ist es auch mein Ziel, den FSJlerinnen und FSJlern das Bildungsticket so rasch wie möglich zur Verfügung stellen zu können. Dass das aktuelle Angebot gut ankommt und die Freude darüber berechtigt ist, zeigen uns vor allem die Reaktionen, die daraufhin erfolgt sind. Beispielsweise heute früh erst wieder beim Bäcker, wo sich jemand im Namen seiner Enkel dafür bedankt hat, dass es das Bildungsticket gibt. Bei Facebook schreiben Frau D.: „Ein toller Tag für die Eltern!“, Frau C.: „Ich finde das Ticketangebot total super!“, Herr F.: „Sehr gut! – 50 Euro gegenüber einer bisherigen Abo-Karte gespart.“ Bei Twitter konnte man lesen: „Weiter so! – Nachhaltige Mobilität für Klein und Groß.“ „Hoffentlich setzt sich so etwas Sinnvolles bundesweit durch.“ Und so weiter. Damit die Tickets ihre Wirkung entfalten und einen Beitrag zur Verkehrswende leisten können, bedarf es eines entsprechenden Verkehrsangebots. Das ist wohl auch klar. Was nützt das Ticket, wenn es zu wenig Angebote gibt? Deshalb muss das Angebot erweitert werden. Deshalb stehen wir zu unserer Zusage, die ÖPNV-Investitionsförderung auf hohem Niveau fortzusetzen. Deshalb haben wir in diesem Jahr insgesamt 130 Millionen Euro für die Förderung von Vorhaben der Kommunen, Kreise und Verkehrsunternehmen über das sogenannte Landesinvestitionsförderprogramm LIP zur Verfügung gestellt. Zu den Förderschwerpunkten im Landesinvestitionsprogramm gehören die Omnibusförderung und die Förderung der Beschaffung von neuen Straßenbahn- und Stadtbahnfahrzeugen, die Fortführung von Infrastrukturmaßnahmen sowie die Herstellung barrierefreier Zugänge zu Verkehrsanlagen und -informationen. Daneben stellen wir den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern jährlich über 22 Millionen Euro für den Aufbau eines Busgrundnetzes zur Verfügung. Dieses Netz besteht aus den sogenannten Plus- und TaktBus-Linien, die von morgens bis abends in einem Ein- bzw. Zweistundentakt verkehren – und dies auch in den Ferien. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte, Herr Barth.
André Barth AfD
Danke, Herr Staatsminister! Was halten Sie von folgendem Vorwurf: dass die Einführung des Bildungstickets aus Sicht der regionalen Verkehrsverbünde sehr chaotisch erfolgt ist und die Verkehrsverbünde sehr wenig Zeit hatten, das Bildungsticket so vorzubereiten, dass es ab 1. August vernünftig verkauft werden kann? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ich verstehe die Kritik, da es eher eine Selbstkritik ist; denn in den letzten Jahren waren die Zweckverbände Teil der Verhandlungen. Von daher gab es auch für sie genügend Zeit zur Vorbereitung. Ich möchte mich aber an dieser Stelle eher bei den Verkehrsverbünden bedanken, dass sie es geschafft haben, auch für diesen gewissen Vertrauensvorschuss; denn wir haben im Mai hier den Haushalt beschlossen. Hätte man erst im Mai begonnen, die Umstellung auf das Bildungsticket vorzunehmen, hätten wir es nie zum 1. August geschafft. Deshalb geht es nicht um die Kritik an den Verkehrsverbünden, sondern es geht darum, sich bei ihnen zu bedanken, dass sie im Zutrauen auf unsere Unterschriften unter den Letter of Intend – LoI – was wir am Jahresanfang gemacht haben – begonnen haben, die Vorbereitungen für das Bildungsticket zu vollziehen, damit es zum 1. August umgesetzt werden kann. Mein Dank gilt ihnen; denn sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass es möglich ist, obwohl wir erst im Mai den Haushalt beschlossen haben. (Beifall bei der SPD) Zurück zum Busgrundnetz. Dieses Netz besteht aus den sogenannten Plus- und TaktBus-Linien. Dieses Busgrundnetz spannt sich über den gesamten Freistaat und verbessert landesweit die Erreichbarkeiten. Sie sehen, wir unternehmen einiges, um eine bestmögliche Vernetzung zwischen Ticket- und Verkehrsangeboten zu ermöglichen. Denn nur mit einem attraktiven ÖPNV wird es uns gelingen, die Mobilitätswende voranzutreiben und zu bewältigen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage, Herr Minister? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ja, natürlich. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Barth.
André Barth AfD
Danke, Herr Staatsminister. Weil wir uns gerade über Busverkehr unterhalten: Es gibt immer noch Beschwerden von Verkehrsverbünden, dass Ihr Ministerium die Plus-Verbindungen noch nicht alle abgerechnet hat. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte eine Frage stellen!
André Barth AfD
Was ist der Grund dafür, dass sich zum Beispiel die VVO immer noch darüber beschwert, dass zurückliegende Abrechnungen in Ihrem Ministerium abschließend noch nicht vorgenommen worden sind? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Die Abrechnung läuft über das LASuV, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, das die Anträge prüft. Für das Jahr 2020 sind die Prüfungen abgeschlossen. Dort ging es um die Frage der Haushaltsreste, die erst übertragen werden mussten. (André Barth, AfD: 2018!) – Nein, Entschuldigung, 2018 gab es noch gar keine PlusBusse. – Es ging um die Abrechnung 2020, die vorgenommen wurde, nachdem die Haushaltsreste übertragen wurden und wir damit überhaupt erst einmal liquide waren. Für das Jahr 2021 hat das Kabinett gestern die sogenannte ÖPNVFinVO beschlossen, damit eine Rechtsgrundlage für das Jahr 2021 für die Abrechnung des PlusBus-Grundnetzes ermöglicht wird. Jetzt lassen Sie mich bitte auf mein Eingangsbild zurückkommen, nämlich das mit dem Baustein. Ein Baustein ist ein kostengünstiges und umfassend gültiges Bildungsticket, das den jungen Menschen im Freistaat Sachsen eine selbstbestimmte und nachhaltige Mobilität mit dem ÖPNV ermöglicht, egal ob für den Weg zur Schule, für die Freizeit oder am Wochenende. Ein Baustein ist das AzubiTicket, Zweite Aktuelle Zwischen Trockenheit und Auswirkungen des Klimawandels Antrag der Fraktion Es beginnt die einreichende Fraktion, Herr Abg. Zschocke von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vielen Todesopfer und die verheerenden Verwüstungen in den Hochwassergebieten erschüttern uns. Es verbietet sich, diese politisch zu instrumentalisieren. (Zuruf von der AfD: Genau!) Trauer und Hilfe stehen im Mittelpunkt. Wir erinnern uns schmerzlich an die Jahre 2002, 2010, 2013. Auch damals erfuhren wir hier in Sachsen große Solidarität. Trotz der Ereignisse sind wir beim geplanten Titel der Aktuellen Debatte geblieben, weil sowohl die globalen als auch die lokalen Wetterextreme dieses Sommers auch erneut in Sachsen unterstreichen, wie dringend und wie aktuell diese Debatte ist. Es ist auch respektvoll gegenüber den Opfern, heute darüber zu reden, wie den Auswirkungen des Klimawandels vor Ort noch besser begegnet werden kann. Von den Meteorologen wissen wir, dass einzelne Extremwetterereignisse nicht zwingend eine Folge der Erderwärmung sind, aber es ist unumstritten, dass derartige Ereignisse häufiger, dass sie intensiver werden. Deshalb müssen wir uns besser darauf vorbereiten, um Leben und Gesundheit zu schützen, um die Wasserversorgung, um lebensnotwendige Infrastruktur zu sichern, um Land- und Forstwirtschaft, aber auch unsere Siedlungsgebiete anzupassen. Da macht es wenig Sinn, mit dem Finger auf Versäumnisse der Vergangenheit zu zeigen, wer notwendige Entscheidungen verschleppt hat, wer es schon immer vorausgesagt hat. Wir müssen JETZT gemeinsam verantwortlich hanein Baustein ist das Schüler-Freizeitticket, ein Baustein wird der Sachsentarif werden, und weitere Bausteine werden folgen. Denn wie eingangs angekündigt: Viele Bausteine fügen sich zu einem Ganzen, zu etwas Gutem zusammen. Diesen Weg werden wir weitergehen, und wir bauen auf Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir kommen nun zu Debatte Überschwemmungen – konkret und vor Ort begegnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deln, gemeinsam und ohne Schuldzuweisung, für die Menschen, die hier leben und arbeiten, meine Damen und Herren. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Daher ist es gut, dass in Sachsen seit dem Jahr 2002 3,6 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert wurden. Nun gilt es, durch mehr Raum die gefährliche Dynamik aus den Bächen und Flüssen zu nehmen durch mehr natürliche Überflutungsflächen, Deichrückverlegungen, Renaturierung der Flüsse, der Auen. Auch wenn die Verdunstung zunimmt, sich die Niederschlagsverteilung ändert, ist die Anpassung bei der Gewässerunterhaltung notwendig. Niedrigwasser und Hochwasser müssen noch effektiver gemanagt werden. Wir müssen auch dringend über Bodenschutz, über Wasserrückhalt in der Fläche, über die Reduzierung von Flächenverbrauch, über Moorschutz, Waldmehrung, mehr städtische Grünflächen reden. Es müssen zum Beispiel alle Anstrengungen unternommen werden, vorhandene Brachflächen zu revitalisieren, anstatt immer mehr Grün- und Ackerflächen zu versiegeln. Ebenso muss die Stadt-Umland-Konkurrenz bei der Ansiedlung und bei der Ansiedlungspolitik dringend überwunden werden. Wir können uns das im Klimawandel ökologisch und wirtschaftlich nicht länger leisten. Was den Waldumbau betrifft, darüber haben wir hier schon viel gestritten. Aber Trockenheit, Sturm und Schädlinge interessieren sich nicht für die Besitzgrenzen im Wald. Öffentliche und private Waldeigentümer müssen an einem Strang ziehen. Es ist richtig, dass aktuell noch einmal zusätzlich Millionen Euro aus den Mitteln des Staatsbetriebes für den Schutz im Privat- und auch im Körperschaftswald zur Verfügung gestellt werden sollen. Nicht minder schwierig ist die Situation in der Landwirtschaft, im Gartenbau, für die Tierhalterinnen und Tierhalter, für die Teichwirtschaft. Die zunehmenden Wetterextreme führen zu Verlusten. Sie verstärken das Krankheits- und Schadgeschehen. Auch die Agrarumweltprobleme nehmen dadurch zu. Der Umbau hin zu einer klimaresilienten und nachhaltigen Landwirtschaft hat in Sachsen begonnen, also wassersparende Bodenbearbeitung, angepasste Sorten und Fruchtfolgen bis hin zur Entwicklung von Agroforstsystemen als Antwort auf Austrocknung und Erosion. Auch das geplante Kompetenzzentrum Ökolandbau gibt Unterstützung bei Klimaanpassungsfragen. Letztendlich gilt es, auch die Städte und die Siedlungsgebiete weiter gegen Starkregen, gegen Hitzewellen zu wappnen. Das heißt, Unterstützung beim Gesundheitsschutz, Verbesserung der Grünstrukturen, Abkühlung, Verschattung, wassersensible Stadtentwicklung. Die Städte müssen regelrechte Schwammstädte werden. Meine Damen und Herren, die Klimafolgen treffen uns auch in Deutschland mit Wucht. Die Aufgaben sind komplex und schwierig zu lösen. Sie erfordern gebiets- und ressortübergreifendes Handeln. Wir gehen das gemeinsam an. Aber alle Anstrengungen bei der Anpassung scheitern, wenn nicht zugleich alles dafür getan wird, die Ursachen der Klimakrise in den Griff zu bekommen. Darauf wird mein Kollege Dr. Gerber in der zweiten Runde eingehen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Rohwer, bitte.
Lars Rohwer CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Anfang über viermal Anstieg sprechen: Anstieg der Weltbevölkerung – daraus schließen wir Anstieg des Energieverbrauchs. Das führt wiederum zum Anstieg der CO -Emissionen. Dann können wir feststellen: Anstieg der durchschnittlichen Jahrestemperatur. Viermal Tendenz steigend. Daraus schließen wir eine Gefahrenlage für das Klima. Extremwetterlagen häufen sich derzeit immer wieder. Hochwasservorsorge ist wichtiger denn je, wie man in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf dramatische Art und Weise aktuell sehen kann. Das betrifft aber auch sächsische Städte entlang der Flüsse. Wir haben bereits viel im Hochwasserschutz getan und tun es nach wie vor. Aber wenn zum Beispiel im Dresdner Osten für den Alten Elbarm jetzt endlich die Lösung gefunden worden ist, dann müssen wir dranbleiben. Zwanzig Jahre nach dem ersten verheerenden Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002 haben wir nunmehr eine Lösung, die umgesetzt werden kann. Das muss jetzt auch erfolgen; ich gehe davon aus, dass Staatsminister Günther das mit seinem Haus zielstrebig vorantreibt. Für ebenso wichtig halte ich es, die weitere Sanierung der teilweise hundert Jahre alten Abwasserkanäle hier in Sachsen voranzutreiben. (Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU) Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist nach dem, was mir der DWA sagt, noch nicht überall in Sachsen umgesetzt. Deshalb brauchen wir für die Abwasserzweckverbände dringend eine Lösung des Förderstopps. (Beifall der Abg. Marko Schiemann, GeorgLudwig von Breitenbuch und Sören Voigt, CDU –
Rico Gebhardt Die Linke
Wer macht den Haushalt? Ihr? Da klatscht ihr, das finde ich gut!) Jetzt werden wir nach meiner Rede die AfD hören. Ich hoffe, dass Sie den Unterschied zwischen kurzfristigen Wetterphänomenen und langfristigen Klimafolgen bzw. Klimaveränderungen in aller Tragweite unterscheiden können. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Aber nicht so wie ihr!) Nehmen wir einmal das Beispiel des Ozons. Ein Gärtner sagte zu mir: „Als ich Kind war, konnte ich problemlos lange draußen spielen, ohne dass meine Haut rot wurde. Meine Enkel müssen heute bereits nach zehn Minuten den Sonnenschutz haben, weil sonst die Haut verbrennt.“ Das sind nur 30, 40 Jahre Unterschied. Also: Da ist schon etwas mit unserem Klima los. Darüber dürfen Sie nicht weiter hinwegschauen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD. Aber zurück zum Thema. Wir haben eine Aktuelle Debatte, in der es offensichtlich auch um die Überschwemmung und das Wasser gehen soll. Auch hierbei möchte ich deutlich machen: Wir müssen lernen, mit der Wasserknappheit umzugehen. Bisher haben wir keinen flächendeckenden Wasserstress in Deutschland. Trotzdem gibt es regional große Unterschiede in der Wasserverfügbarkeit. Wir müssen mit der Industrie darüber sprechen, dass wir Trinkwasser nicht weiter für die betrieblichen Abläufe verwenden können, sondern dass wir Brauchwassersysteme brauchen. Wir müssen vorsorgen. Dafür brauchen wir wiederum Wasserspeicher. Wir müssen Wasserressourcen aufbauen. Wir müssen die Wasserwiederverwendung immer mit bedenken und Wasserverteilungssysteme im Blick behalten. Das können wir auch bei uns zu Hause, im Privaten machen, genauso wie wir es von der Industrie fordern. Deshalb bin ich so dankbar für die Debatte, dass wir darüber heute miteinander diskutieren können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte. Herr Abg. Urban.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Kampf gegen die Wassermassen ist erst einmal gewonnen, der Kampf gegen die Zerstörung dauert an. Wir müssen mit ansehen, wie Menschen ihr Hab und Gut, ihre Nachbarn oder auch ihre Familienangehörigen verloren haben. Bei solchen schlimmen Ereignissen sehen wir aber auch immer wieder, wie die besten Eigenschaften unserer Menschen zum Ausdruck kommen. Aus allen Bundesländern sind Menschen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vor Ort, um zu helfen. Auf diese Einsatzkräfte, die Polizisten, die Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks, die Bundeswehrsoldaten, aber auch die vielen freiwilligen Helfer kann Deutschland wirklich stolz sein. Diese Menschen helfen wirklich. (Beifall bei der AfD) Manipulative Debatten der GRÜNEN dagegen sind nicht hilfreich. (Oh-Rufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Auf dem Rücken der Betroffenen wird wieder pietätslos Werbung für die eigene Ideologie gemacht. Schon der Titel „Zwischen Trockenheit und Überschwemmungen“ soll Zukunftsangst verbreiten. Zwischen diesen beiden Extremen scheint es bei der grünen Partei gar nichts mehr zu geben. Wenn es in Kanada Hitzetote gibt, dann ist der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen schuld, weil er dort den 1 000-Meter-Abstand für Windkraftanlagen beschlossen hat. Genauso schrieb es der grüne Bundestagsfraktionsvize Krischer kürzlich. Es sind aber nicht nur die GRÜNEN: Steinmeier, Seehofer, Lauterbach oder der lachende Herr Laschet haken sich willfährig bei den GRÜNEN unter und weisen die Schuld für die Überschwemmungen dem Klimawandel zu. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na wem denn sonst!?) Solchen Katastrophen sei nur noch mit radikalen Maßnahmen beizukommen – so, als ob es durch Elektroautos oder Windparks in Deutschland künftig keine Extremwetterereignisse mehr geben würde. Bezüglich der Überschwemmungen sagt ein Vertreter des Wetterdienstes – ich zitiere –: „Ein solches regionales Unwetter ist ein Einzelereignis. Das ist Wetter. Die Behauptung, der Klimawandel ist schuld, ist so nicht haltbar.“ (Volkmar Winkler, SPD: Aber er hat noch weitergesprochen!) Werte Kenia-Koalitionäre! Im Jahr 1904 strömten Touristen nach Dresden, um das ausgetrocknete Flussbett der Elbe zu bewundern und darin spazieren zu gehen. Der mächtige Strom war auf ein Rinnsal von Dorfbachgröße zusammengeschrumpft. Man fragt sich, was Sie heute in einer solchen Situation für Zukunftsszenarien für die Bürger entwerfen würden. Wetterextreme wie Überschwemmungen oder Dürren gab es immer, gibt es heute und wird es auch künftig geben. Die ganz große Koalition aus Regierung und Öffentlich-Rechtlichen versucht mittlerweile, jedes größere Wetterereignis dem Klimawandel in die Schuhe zu schieben, und das, obwohl wir wissen, dass sich das Klima schon immer wandelte und immer wandeln wird. Sie widersprechen sogar dem Weltklimarat, um vom eigenen Versagen abzulenken; denn ob eine Überschwemmung zur menschlichen Tragödie wird, hängt in erster Linie vom Katastrophenschutz ab. (André Barth, AfD: Hört, hört!) Am Montag zitierte die „Welt“, der deutsche Katastrophenschutz sei auf dem Stand eines Entwicklungslandes. Warnungen wurden nicht ernst genommen. Eine britische Wissenschaftlerin für Hydrologie vermutet vor allem ein Versagen der Regierung. Das europäische Hochwasserwarnsystem habe gut funktioniert. Überschwemmungen wurden zeitlich und regional genau vorhergesagt, aber die Anwohner wurden nicht rechtzeitig gewarnt, geschweige denn, in Sicherheit gebracht. Viele Menschen hatten keine Chance. Die Warnungen kamen bei den örtlichen Entscheidern entweder zu spät oder gar nicht an. Dabei hätte das Fiasko des „nationalen Warntages 2020“ die Verantwortlichen eigentlich wachrütteln müssen. Der Schutz der Bevölkerung ist Aufgabe des Staates. Während die Flutwelle anrollte, schwiegen die Sirenen und der milliardenschwere öffentlich-rechtliche Rundfunk schlug nicht Alarm. Das Nicht-vorbereitet-Sein auf erwartbare und angekündigte Katastrophen scheint zum Markenzeichen deutscher Politik zu werden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Mertsching, bitte.
Antonia Mertsching Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Die Aktuelle Debatte dreht sich um das Thema Wasser. Das hängt ganz stark mit dem Thema Flächenversiegelung bzw. Flächenfraß zusammen; er hat nämlich auch Auswirkungen auf den Klimawandel. Der Umgang mit der Fläche bzw. dem Boden kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. In Sachsen verbrauchen wir täglich 4,3 Hektar Fläche. Eigentlich war das Ziel, das sich der Freistaat im Jahr 2009 gesetzt hat, nur 2 Hektar pro Tag zu verbrauchen, aber eine Strategie, um dorthin zu kommen, fehlt bislang. Die Flächeninanspruchnahme hat sich seit dem Jahr 2011 von 2,5 Hektar verdoppelt auf 5 Hektar im Jahr 2018, und das bei einem anhaltenden Bevölkerungsrückgang. Im Energie- und Klimaprogramm ist die Flächenneuinanspruchnahme leider auch nicht mit einer eigenen Strategie versehen. Die Zunahme der versiegelten Flächen ist vor allem auf das stetige Wachstum der Verkehrsflächen und auf die intensive Bautätigkeit zurückzuführen. Diese führt zu Bodenversiegelung, Zersiedelung der Landschaft, Landschaftszerschneidung und einem enormen Rohstoffverbrauch. Der hohe Versiegelungsgrad beeinträchtigt den Wasserhaushalt. Die Versickerung wird verschlechtert. Die Grundwasserneubildung wird behindert. Die Hochwassergefahr bei Starkregenereignissen steigt, wie wir es gerade erlebt haben, und die Gefahr der Verunreinigung des Grundwassers durch Stoffeinträge steigt genauso. Die Folgen des hohen Zersiedelungsgrades: starke Aufheizung in den Städten, keine Verdunstung, lokaler Temperaturanstieg und die Bodenfruchtbarkeit wird vollständig und sogar dauerhaft zerstört. Die Wiederherstellung der Bodenfunktionen ist nur eingeschränkt möglich und Entsiegelung ist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden, den sich meistens niemand an die Backe klebt. Wichtige Maßnahmen wären deshalb, bei der Innenstadtentwicklung auf eine grüne Infrastruktur zurückzugreifen – Volkmar Zschocke hat es erwähnt, Sponge-Citys; danke für den Beitrag – und die zusätzliche Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten vor dem Hintergrund der zu erwartenden Klimawandelfolgen wie Starkregen, Hitze usw. Die Raumstruktur muss regionsspezifisch an den Klimawandel angepasst und die Siedlungsentwicklung entsprechend gesteuert werden. Wir müssen uns aus der Fläche zurückziehen mit einer dezentralen Konzentration. Wir brauchen effiziente Siedlungsstrukturen und die Wiedergewinnung von ökologisch wertvollem Freiraum. Wir brauchen eine Stärkung des ökologischen Hochwasserschutzes, Raum für naturnahe Gewässer, Auen und Feuchtgebiete. Das bedeutet dann nämlich auch den Schutz für die Menschen. Das Umweltbundesamt hat schon 1998 gesagt: Hochwasser lassen sich nicht verhindern; doch ihre ökologischen und wirtschaftlichen Schäden lassen sich durch konsequente Vorsorge verringern. So sollten der Ausbau von Gewässern möglichst vermieden sowie natürliche Überschwemmungsräume gesichert und wiedergewonnen werden. Schließlich sollte auch der öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden. Dann könnten wir nämlich weniger Verkehrsinfrastruktur neu aufbauen, die uns so viel an Fläche wegnimmt. Vielleicht sollten wir einmal über ein Moratorium für den Straßenbau nachdenken. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN –
Andreas Nowak CDU
Wo fahren dann die Busse?) – Ich habe vom Straßenneubau geredet. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion, bitte. Herr Abg. Winkler.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Weil mir etwas weniger als gedacht Zeit für diese Aktuelle Debatte geblieben ist, möchte ich gern mit dem Zitat beginnen, das ich normalerweise zum Ende ausführen wollte. Frau Dr. Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung – ich möchte sie zitieren – hat Folgendes gesagt: „Wir haben keine Zeit mehr, nicht für Fake-News, nicht für Whataboutism. Weder sollen die anderen zuerst, noch können wir uns das nicht leisten, noch ist es eh zu spät. Es geht alles, wenn man will. Wir haben kein Erkenntnis-, wir haben nur ein Umsetzungsproblem. Die Zeit ist reif für echten Klimaschutz. Klimaschutz ist präventiver Katastrophenschutz. Und kluger Klimaschutz schafft soziale Gerechtigkeit. Wir müssen handeln. Sofort.“ Das vor einer Woche von den GRÜNEN angemeldete Thema zur Debatte hat uns nicht nur in Sachsen, sondern in ganz Deutschland schneller eingeholt, als es uns lieb sein kann. Ich danke den BÜNDNISGRÜNEN für die Anmeldung. Lieber wäre es mir aber – und sicher Ihnen allen – gewesen, wenn uns dieses Ereignis in dieser Form nicht überrollt hätte. Das wird uns leider auch in Zukunft nicht erspart bleiben. Wenn wir möglichst sachlich darüber diskutieren und weniger in Richtung Wahlkampf sehen, wäre das für die Debatte und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen für uns alle gut. Zunächst möchte ich auch im Namen meiner Fraktion allen betroffenen Menschen in den von Unwetter und Überschwemmung heimgesuchten Regionen unser Mitgefühl, Bedauern, aber auch unsere volle Solidarität zum Ausdruck bringen. Wir alle haben sicherlich noch die furchtbaren Bilder im Kopf. Wir sehen Leid und Zerstörung. Wir Sächsinnen und Sachsen haben nicht vergessen, wie es nach der Flutkatastrophe in den Jahren 2002, 2010 und 2013 war. Ich bin froh, dass der Freistaat vieles in die Wege leitet, um den Menschen vor Ort zu helfen und Unterstützung zu leisten. Der Bund, die Bundesregierung und auch Olaf Scholz als Finanzminister haben eine schnelle und unbürokratische Hilfe des Bundes zugesichert. Die Wissenschaft ist sich sicher: Der menschengemachte Klimawandel – das ist er, so sagt es die überwältigende Mehrheit der Wissenschaftler(innen) und Klimaforscher(innen) – wird dazu führen, dass diese Extreme an Häufigkeit und Intensität zunehmen werden, auch in Deutschland. Dagegen müssen wir gewappnet sein. Es kann also nur wie folgt heißen: Erst einmal muss Soforthilfe in den betroffenen Gebieten geleistet werden, gleichzeitig muss an verstärkten Maßnahmen für Klimaschutz und Klimawandelanpassung gearbeitet werden, auch in Sachsen. Ein Slogan kann durchaus lauten – er ist schon genannt worden –: Der Natur mehr Raum geben. Eine Facette des Ganzen ist der Hochwasserschutz. Staatsminister Günther hat es in den letzten Tagen bereits betont, weil wir in Sachsen schon aus den vergangenen Katastrophen gelernt haben. Wir müssen weiter vorankommen und nicht nur auf den technischen Hochwasserschutz setzen, sondern, wie schon erwähnt, auf natürliche Überschwemmungsgebiete, Deichrückverlegungen, Renaturierung von Auen und Flussläufen, weniger Bodenversiegelungen – alles wurde schon genannt –, auch mehr Waldumbau, Waldneubau, also Waldzubau, und eine nachhaltige Landwirtschaft. Wir brauchen mehr Anstrengungen beim Thema Klimaschutz, damit alles nicht so und noch viel schlimmer kommt und viel teurer wird. Dabei muss, wenn ich an die Schäden und fiskalischen Auswirkungen denke, nicht zwischen der Wirtschaft und dem Klimaschutz abgewogen werden. Der eingetretene volkswirtschaftliche Schaden wird sicherlich die Schäden von damals – es waren 20 Milliarden Euro – noch weit übersteigen. Klimaschutz und -anpassung sind die beste Risikovorsorge, ist der beste Heimat- und Katastrophenschutz. Klar müssen wir das Energie- und Klimaprogramm in Sachsen nun schnell umsetzen und einen wirklich ambitionierten Maßnahmenplan auflegen, der uns durchaus weiter voranbringen soll und wird. Ich erinnere an den Klimafonds, der aufgelegt und beschlossen worden ist. Hierbei hat die Koalition durchaus vorausschauend gehandelt. Das kann aber nur ein Anfang sein; denn bereits der oben beschriebene Schaden verdeutlicht, über welche fiskalischen Dimensionen wir bei Wetterextremen bereits jetzt reden und zukünftig noch reden werden. Deshalb müssen wir auch über größere Lösungen wie einen Investitionsfonds oder die Lockerung der Schuldenbremse nachdenken. Wir müssen auch finanzpolitisch bessere Antworten für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz finden. Weitere Dinge, die auf den Prüfstand zu setzen sind, sind die Warn- und Meldesysteme, das ist so noch nicht genannt worden, die Flutpläne. Ganz wichtig ist, dass über eine Pflichtversicherung für Elementarschäden geredet und diskutiert werden muss, das Für und Wider muss abgewogen werden. Ich denke, das ist eine unserer wichtigsten Aufgaben in der Zukunft. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN; Herr Dr. Gerber, bitte.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Urban, ich bin einmal gespannt, wann Sie eingestehen, dass ein Wetterphänomen zum Klimawandel dazugehört. Ich frage mich, ob auf jedem Wettertropfen so etwas wie „Made by Klimawandel“ draufstehen muss oder so. Das ist schon spannend. Warum ist der Ausbau der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz jetzt so wichtig? Viele meiner Kollegen und Kolleginnen standen hier genauso wie ich und haben von den Auswirkungen des Klimawandels gesprochen. Mir scheint, dass es hier jetzt zwar einen minimalen positiven Effekt gibt, der aber noch lange nicht ausreicht. Ich könnte Ihnen erneut erzählen, dass – erstens – acht der zehn wärmsten jemals gemessenen Jahre in Deutschland ab dem Jahr 2010 gemessen wurden oder sich die Dynamik sogar noch beschleunigt. Von sich beschleunigender Dynamik sollte man in der Corona-Zeit schon einiges gelernt haben. Zweitens steigt im Vergleich zu den 1960er-Jahren die CO -Konzentration jetzt um den Faktor 2,5 schneller als damals. Wir haben mit dem Überschreiten von 400 ppm nun einen Schwellwert erreicht, den es so in den letzten drei Millionen Jahren nicht gegeben hat. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Bitte?) Drittens liegen wir aktuell bei einer mittleren globalen Erwärmung von 1,2 Grad. Das heißt natürlich nicht, dass es auf der ganzen Welt gleich verteilt ist. In Sachsen liegen wir bereits bei 1,6 Grad Celsius. Folgendes möchte ich noch einmal klarstellen: Solange wir der Atmosphäre Treibhausgase hinzufügen – das ist in der EU bis zum Jahr 2050, also noch gut 30 Jahre der Fall –, wird es wärmer werden. Mit dem wärmeren Klima wird die Wahrscheinlichkeit für Extremwetterereignisse zunehmen. Genau deshalb brauchen wir die zahlreichen Klimawandelmaßnahmen zusätzlich zum Klimaschutz, die hier besprochen wurden. Anscheinend funktioniert hier die Nennung der Zahlen usw. nicht richtig. Ich versuche es dieses Mal ein bisschen anders: Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind zu erwarten, wenn wir nicht handeln? Sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union wurden jetzt Klimaschutzgesetze beschlossen. Dieser Paradigmenwechsel wurde auch in Sachsen im Bereich des Energie- und Klimaprogramms für alle Sektoren verbindlich festgeschrieben. Die EU-Kommission hat kürzlich in ihrem „Fit for 2030“ ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen. So sollen die CO - Emissionen in den ETS-Sektoren um 62 statt nur um 43 % bis zum Jahr 2030 fallen. Es soll einen zweiten Emissionshandel für Transport und Gebäude geben. Das VerbrennerAus kommt im Jahr 2035. Das alles hat selbstverständlich massive Auswirkungen auf Sachsen. Es hilft auch nicht, hier à la Vogel-Strauß-Politik den Kopf so lange in den Sand zu stecken, bis es wieder weggeht. Das hat man einmal bei der Digitalisierung versucht. Dass das keine gute Idee war, haben wir mittlerweile alle gelernt. Unternehmen brauchen in Zukunft erneuerbaren Strom. Erneuerbarer Strom wird künftig ein Standortvorteil sein, genauso wie es in Irland der Steuersatz ist. Das haben Tesla in Brandenburg und VW in Dresden und Zwickau schon längst verstanden – andere Bundesländer ebenso. So sagte Dietmar Woidke, dass erneuerbare Energien ein Standortvorteil seien, den wir haben und für künftige Ansiedlungen nutzen möchten. Man kann nicht davon ausgehen, dass das Land Brandenburg in der Zukunft so lieb und nett sein und den erneuerbaren Strom dem Energieland Sachsen zur Verfügung stellen wird. Es geht jetzt darum, dass alle verantwortlichen Politiker und Politikerinnen auf allen Ebenen in Sachsen konstruktiv an der Lösung der vielen Konflikte – davon haben wir wirklich viele – mitarbeiten. Klimaschutz ist keine Ideologie. Er ist wissenschaftlich unbestreitbar und schützt unsere Wirtschaft und die gemeinsamen Lebensgrundlagen. Es steht auch nicht umsonst im Vorwort des MP im EKP – Zitat –: „Klimaschutz kann bei verlässlichen Rahmenbedingungen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung schaffen. Je eher gehandelt wird, umso wirksamer ist es für das Klima und umso verträglicher wird es für Wirtschaft und Gesellschaft sein.“ Ich wünsche mir jetzt von der gesamten Sächsischen Staatsregierung, dass sie genau diese Ziele auf Bundes- und vor allem auf EUEbene im kommenden Trilogverfahren unterstützt. Wer die sächsische Wasserstoffstrategie aus der Taufe heben möchte, wer möchte, dass Autos, die in Sachsen produziert werden, in Zukunft auch Strom aus Sachsen und nicht aus Österreich oder aus Brandenburg tanken müssen, der kämpft heute für den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit auch für den Klimaschutz. Weitere Ausführungen mache ich im zweiten Teil. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion – wird das Wort noch gewünscht? – Das wird nicht mehr gewünscht. Dann die Fraktion AfD; Herr Abg. Zwerg, bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ob aus einem Starkregen eine folgenschwere Überschwemmung wird, hat nichts mit dem vermeintlich menschengemachten Klimawandel zu tun, sondern vor allem mit Wohnversiegelung, Entwässerung, Siedlungspolitik und den Eingriffen in die Fließgewässer. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber das ist nicht …!) Der Weltklimarat sagt dazu – ich zitiere –: „In der Klimaforschung und -modellierung sollten wir erkennen, dass es sich um ein gekoppeltes, nichtlineares chaotisches System handelt. Deshalb sind längerfristige Vorhersagen über die Klimaentwicklung nicht möglich.“ In den letzten drei Jahrzehnten wurde in Deutschland 15- mal die Fläche Dresdens versiegelt. Jeden Tag kommt eine Fläche von circa 68 Fußballfeldern hinzu. Gebäude, Straßen, Betriebs- und Erholungsflächen versiegeln Landschaft. Das sind Flächen, die zur Regulierung des Wasserhaushalts kaum noch zur Verfügung stehen, Flächen, die kaum noch Wasser aufnehmen und speichern. Je mehr Boden versiegelt wird, desto mehr Wasser muss die Entwässerung abtransportieren können. Während aber oben fröhlich betoniert und asphaltiert wird, passiert in der Kanalisation kaum etwas. Seit Langem warnen Wissenschaftlicher und Stadtplaner davor und fordern die Verbesserung von Abwassersystemen. Passiert ist relativ wenig. Gerade die GRÜNEN sind ein Treiber der Bodenversiegelung. Jedes neue Windrad stampft weitere 1 000 Tonnen Beton in den Boden. Hinzu kommen kilometerlange Wegesysteme und Stromtrassen. (Beifall bei der AfD) Einmal gebaut, wird es schwer und teuer, wieder zu entsiegeln. Deshalb bleiben Fundamente von Windkraftanlagen in einigen Bundesländern bereits jetzt im Boden. Das Bundesumweltamt warnt ebenfalls, dass die Sicherheitseinlagen für den Rückbau viel zu gering sind. Schätzungsweise werden mehr als 300 Millionen Euro bis 2030 fehlen. Der Rückbau der Fundamente durch die Betreiber ist ungewiss, auch hier in Sachsen. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Neuerdings wird die Windkraft im Wald in Sachsen von Teilen der Kenia-Koalition in Betracht gezogen: Wälder roden, dafür Windräder bauen. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Die Wirkung auf den Wasserhaushalt brauche ich nicht zu erklären. Ein ausgleichender Faktor bei Starkwetterereignissen sind Ackerflächen. Durch das Glyphosatverbot werden Landwirte ab 2023 gezwungen, ihre Böden verstärkt mechanisch zu bearbeiten. Auf diesen gepflügten Flächen kommt es zu stärkerer Verdunstung. Umgekehrt sind diese schneller austrocknenden Böden bei Starkregen weniger wasseraufnahmefähig, was Überflutungen natürlich begünstigt. Grüne Verbotskultur ist nicht Teil der Lösung, sie ist Teil des Problems. (Beifall bei der AfD) Jeder Experte wird es Ihnen sagen: Wenn es zum Hochwasser kommt, ist der ungehinderte Abfluss das Wichtigste. Sachsen hat nach den Elbehochwassern einiges getan. Hochwasserpläne für Risikoregionen wurden angefertigt. Es funktioniert im Großen und Ganzen. Aber schauen Sie einmal die Bäche in vielen Dörfern an: zugewachsen, querverbaut und eingestürzte Ufermauern. Wenn es hier zu Starkregen kommt, dann wird es ernst. Auch wenn es keine unmittelbare Bedrohung für die Bürger gibt, sind vollgelaufene Keller und zerstörte Infrastruktur schlimm genug. Der Klimafonds soll nun die Rettung bringen. Wir haben im Haushaltsverfahren gesagt, dass einige Maßnahmen durchaus sinnvoll sind. Die würden wir auch unterstützen. Die Prioritätensetzung im Umweltministerium ist aber völlig falsch. Es werden Millionen Euro für die CO -Reduzierung ausgegeben, obwohl das Ziel durch die geplante Zwangsabschaltung der Kohlekraftwerke ohne weitere Maßnahmen in Sachsen erreicht werden würde. Das weiß die Staatsregierung auch. Was macht sie? Sie schafft sich eine neue Klimaabteilung, damit 21 Beamte 0,1 % des sächsischen CO verwalten können. Das ist eine völlig abgehobene und realitätsferne Umweltpolitik. (Starker Beifall bei der AfD) Am Wochenende meldete sich auch Staatsminister Günther zu Wort. Ich zitiere: „Wir brauchen eine konsequente Klimaschutzpolitik.“ Es gibt keine Klimaschutzpolitik, schon gar nicht in Sachsen. Weltweit befinden sich 1 000 neue Kohlekraftwerksblöcke entweder im Bau oder in der Genehmigung. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte kommen Sie zum Ende.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Herr Minister, akzeptieren Sie endlich die Realität. Klimaneutralität ist eine Illusion. Sie ist unwissenschaftlich. Hören Sie auf, Steuermillionen in die Luft zu pusten! (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Herr Abg. Schultze.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Proteste bei der AfD) Wenn ich das heute hier so höre, dann gehe ich davon aus, dass zu unserem Klimaschutzgesetz eine übergreifende Mehrheit in diesem Haus zustande kommen dürfte, weil alle Themen hier aufgerufen worden sind. Ich habe sehr wohl wahrgenommen, dass wir wieder über eine Elementarschutzversicherung reden wollen. In der letzten Legislatur hat ein Antrag meiner Kollegin Janina Pfau leider keine Mehrheit gefunden. Sie hat sich damals zusammen mit den Verbraucherschutzzentralen sehr dafür eingesetzt, weil es sehr wichtig ist, dass gerade die Menschen, die dicht an oder in den Hochwassergebieten leben, die Möglichkeit haben, sich zu versichern, und dabei nicht davon abhängig sind, ob die Versicherungsgesellschaft die notwendige Rendite bei dem Abschluss sieht. Deshalb brauchen wir eine anständige Pflichtversicherung, an der alle beteiligt sind und bei der die Versicherungskonzerne gezwungen sind, auch die Menschen zu versichern, die aus ihrer Sicht im Risiko vielleicht etwas zu hoch liegen, um die Rendite für die Aktionärinnen und Aktionäre zu sichern. Schön, dass wir darüber reden werden. Wir werden sicher unsere Vorschläge dazu wieder einbringen. Bis auf diejenigen, die sich ihre Welt immer so zurechtzimmern, wie sie gerade ihrer Stimmung entspricht, ist es wohl unstrittig, dass wir hier über Situationen reden, die wir dem Klimawandel zu verdanken haben. Das sind nicht gerade schöne Dinge. Deshalb müssen wir auch über etwas reden, was völlig unabhängig davon ist, ob wir Flächen entsiegeln, ob wir Flüssen wieder ihren Lauf zurückgeben, ob wir uns große Mühe geben, dass wir den CO -Ausstoß verringern. Das sollten wir alles zweifelsfrei tun, aber das wird heute und morgen leider keine sofortige Veränderung bringen, weil wir viel zu spät gegensteuern. Wir müssen auch über den Bevölkerungsschutz reden. Der Klimawandel und die Starkregenereignisse der letzten Tage zeigen uns, dass wir anders vorbereitet sein müssen, als wir glaubten, vorbereitet zu sein. Nun hat der sächsische Bevölkerungsschutz schon immer kleine Schwierigkeiten. Darüber haben wir schon oft diskutiert. Der Innenminister ist leider schon gegangen, schade. Ich hätte mir gewünscht, dass er das noch gehört hätte. Jetzt haben wir aber eine andere Situation. Die Ereignisse durch den Starkregen hätten im Übrigen auch in Sachsen stattfinden können. Wenn die Luftströmung sich um wenige Kilometer verschoben hätte, wären diese Ereignisse durchaus auch hier möglich gewesen. Ich glaube, dass das ähnlich dramatische Folgen gehabt hätte. Es ist völlig unstrittig, dass unsere Gedanken heute bei den Opfern sind, bei den Angehörigen, bei den Menschen, die betroffen sind, und bei den Helferinnen und Helfern, die dort im Einsatz sind und auch aus Sachsen kommen. Ich glaube, das ist die richtige Stelle, noch einmal klar und deutlich zu machen, dass wir allen Helferinnen und Helfern eine gesunde Wiederkehr wünschen und ihnen natürlich dankbar sind. Wenn ich heute früh im Radio gehört habe, dass es tatsächlich Firmen gibt, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – „Deutschlandfunk“ berichtete das heute – nicht ermöglichen, bei Hilfsaktionen teilzunehmen, weil sie sie nicht aus dem Büro lassen wollen oder das indirekt anweisen – direkt können sie das nicht, weil es das Gesetz anders vorschreibt –, dann müssen wir darüber reden. Wir müssen aber auch darüber reden, wie unser Katastrophenschutz aufgestellt ist. Zu unserem im letzten Jahr gestellten Antrag „Einfach Sirenen aufs Dach“ haben viele gesagt: Das brauchen wir alles gar nicht. Es gibt jetzt Handy-Warn-Apps und viel modernere Dinge, und gerade die Warnung der Bevölkerung könnten wir heute viel moderner machen. Sirenen sind eigentlich ein Relikt der Vergangenheit. Nicht alle haben das gesagt, um es klar und deutlich zu sagen. (Zuruf und Kopfnicken der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Ich sehe gerade Kopfnicken aus der einen und Kopfschütteln aus einer anderen Richtung, von denen, die das anders gesehen haben. Ich denke, jetzt ist einmal bewiesen worden, dass Handy- und Funknetze nicht das Allheilmittel sind, und Warn-Apps schon gar nicht. Wir müssen wieder dafür sorgen, dass wir die Bevölkerung tatsächlich warnen – also erst einmal auch nur warnen können –, und dafür sind Sirenen nach wie vor ein gutes Mittel. Auch beim Digitalfunk sollte noch einmal überprüft werden, ob unsere sächsische Digitalfunkstruktur wirklich leistungsfähig genug ist. Wir haben es in den Gebieten, die im Übrigen zum Teil eine bessere Digitalfunkausstattung haben als wir, erlebt, dass der Digitalfunk kollabiert ist, weil die eigenen Slots, mit denen man senden kann, einfach ausgelastet bzw. Querkommunikationen nicht mehr möglich waren. Das, was damals beim guten alten Analogfunk noch möglich war – nämlich, dass man einfach von drei auf vier umgeschaltet hat –, ist beim Digitalfunk so nicht möglich. Darüber, wie schnell wir Infrastruktur aufstellen können, müssen wir noch einmal reden. Kurzum: Wir müssen über den sächsischen Bevölkerungsschutz reden. Wir müssen darüber reden, wie wir es besser machen, damit wir für die Klimafolgeschäden tatsächlich gerüstet sind. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Mirko Schultze Die Linke
– Komme ich. Das Retten von Menschenleben ist nicht nur Klimapolitik, sondern auch eine aktuelle Aufgabe. Deshalb müssen wir ran. Wir werden Ihnen dazu Vorschläge machen. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage die SPD-Fraktion, ob noch einmal das Wort gewünscht wird. Sie haben noch dreieinhalb Minuten. – Gut, dann beginne ich wieder von vorn. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE hat bereits Herr Dr. Gerber das Wort angemeldet.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In meiner ersten Runde habe ich auf die wirtschaftlichen Auswirkungen hingewiesen, was passiert, wenn wir uns nicht um den Klimaschutz kümmern. In dem zweiten Teil möchte ich gern noch einmal darauf eingehen, welche Kosten auf uns zukommen, wenn wir nicht handeln. Schauen wir doch einmal zurück auf die ersten beiden Jahrhundertfluten dieses Jahrhunderts. Die Kosten für die Flut 2002 in Deutschland waren laut Deutsche Rück auf 11,6 Milliarden Euro beziffert. Die Kosten für die Flut im Jahr 2013 beliefen sich – zumindest für den deutschen Steuerzahler – auf 6,7 Milliarden Euro. Für die Menschenleben, die zu betrauern sind, kann man keine Kosten bemessen, und die Kosten für die aktuelle Katastrophe sind sicherlich in denselben Dimensionen anzusiedeln. Ich gehe davon aus – das sollte aber allen klar sein –, dass sich solche extremen Schäden, die in Zukunft mit steigender Wahrscheinlichkeit eintreten werden, kein Staat auf Dauer leisten kann. Ich denke dabei zum Beispiel an unseren Sachsenforst. Herr Minister Günther hat bereits berichtet, dass der Borkenkäfer schon wieder mit derselben Intensität wie im letzten Jahr wütet und dadurch wieder erhebliche Schäden auf uns zukommen. Ich möchte noch einmal einen Vergleich bemühen, der mir hier sehr treffend erscheint: Von konservativer Seite wird beim Klimaschutz häufig das Argument angebracht – vor allem, wenn es um das Aufnehmen von Schulden geht, Volkmar Winkler hat es auch schon angesprochen –: Wenn es um die künftigen finanziellen Belastungen für die kommenden Generationen geht, dann wird immer die schwarze Null ins Spiel gebracht. Ohne auf die Sinnhaftigkeit dieses Instruments eingehen zu wollen, drängt sich für mich hier aber eindeutig die Parallele zum CO -Ausstoß auf; denn plötzlich scheint es okay zu sein, eine Hypothek für die künftigen Generationen aufzunehmen. Ich halte das weder für fair noch für gerecht. Daher ist für mich und meine Fraktion der Ausbau der erneuerbaren Energien der beste Klimaschutz und auch Wirtschaftsschutz. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage jetzt noch einmal, ob es Redebedarf gibt. – Herr Winkler, bitte. (Jörg Urban, AfD: Die Reihenfolge ist ein bisschen durcheinandergekommen!) – Ich rufe Sie danach auf.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nicht mit so viel verbliebener Zeit gerechnet. Wir in der Fraktion haben uns verrechnet, das kommt auch vor. (Zuruf von der AfD: Noch mal nachrechnen!) Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zu den Aussagen der AfD noch einige wesentliche Grundsätze hinzuzufügen; denn Sie nutzen teilweise auch aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen von Organisationen und Behörden, um letztendlich Ihr Klimawandelproblem darzulegen. Wissenschaft ist – das wissen wir alle – die Gesamtheit von Erkenntnissen und Erfahrungen, die sich auf einen Gegenstandsbereich beziehen. – Das ist eine Belehrung. Der Gegenstandsbereich hier ist der Klimawandel. (Ah! von der AfD) Er ist real und von der Menschheit wird er beschleunigt und beeinflusst. Aktuell ist sich die – ich wiederhole mich gern – überwältigende Mehrheit der Klimaforscher und der Wissenschaftler über diesen Prozess einig. Die vor allem unverfälschbaren Naturgesetze, nach denen die Welt funktioniert, erklären nämlich den Prozess. Sie, meine Damen und Herren von der AfD, zweifeln die Naturgesetze an. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD –
Jörg Urban AfD
Nein! Sie haben nicht zugehört! Völliger Quatsch!) – Das ist so. Sie schüren weiterhin die Kontroverse um die globale Erwärmung ohne Entsprechungen innerhalb der Wissenschaft. Das ist für mich hochgradig gefährlich. Das, was Sie tun, kommt in meinen Augen schon fast einem Verbrechen an zukünftigen Generationen gleich. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Wissen Sie, was mir Hoffnung macht? Es gibt mir etwas Hoffnung; denn ich weiß, dass es mittlerweile unter Ihren Sympathisanten und Wählern Zweifel an Ihrer propagierten Zyklus- und Schlechtwettervariante gibt. Das macht mir Hoffnung. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion möchte eine Kurzintervention? – Bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Herr Winkler, der menschengemachte Klimawandel ist etwas, das Sie hier favorisieren. Also, das Klima ändert sich immer. Ich hoffe, darüber sind wir uns einig. Wir diskutieren hier darüber, ob diese schlimmen Ereignisse, die jetzt geschehen sind, mit dem anthropogenen Anteil am Klimawandel zu tun haben könnten. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Erstmalig – Sie reden ja von Naturwissenschaften – ist eine Beweislastumkehr erfolgt, nämlich: weg von der Messung hin zur Modellierung, zur Simulierung am Computer. Das sollten Sie einmal nachlesen. (Sabine Friedel, SPD: Nee! –
Rico Gebhardt Die Linke
Am Computer!) Das heißt: Wissenschaftlich ist gar nichts bewiesen. Jetzt kommen Sie mit Ihren vielen und überwältigenden Wissenschaftlern (Zurufe von der SPD und den LINKEN) – Sie können mir gleich antworten –, mit der überwältigenden Mehrheit der Wissenschaftler. Wissen Sie was? Ich bringe Ihnen genauso viele Beispiele von Wissenschaftlern, die das anders sehen. (Sabine Friedel, SPD: Nee, eben nicht! – Weitere Zurufe) – Wenn Sie mir zugehört hätten, das habe ich ja gerade aus dem Weltklimarat zitiert. Also einfach mal zuhören. Wenn die Herrschaften das dort schon so sehen, dann frage ich mich, was Sie hier behaupten. (Volkmar Winkler, SPD: Sie müssen mal weiterlesen!) – Das hatte ich Ihnen schon erklärt, genau. Es gibt zum Beispiel 31 000 Wissenschaftler aus den USA, die sich 2018 an die Regierung gewandt haben. Also, 31 000 sind nicht gerade wenig. Sie haben ganz klar gesagt: Wir richten die eindringliche Bitte an die Regierung der USA, Protokolle wie das Kyoto-Protokoll usw. usf. nicht mehr zu unterzeichnen, weil es für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen schädigend ist. Es gibt keinen – so heißt es weiter – belastbaren wissenschaftlichen Nachweis – das ist jetzt der entscheidende Punkt –, dass menschengemachtes CO , Methan oder andere Treibhausgase heute oder in absehbarer Zukunft eine katastrophale Erwärmung und eine Umwälzung des Erdklimas bewirken. Dann schauen Sie sich einmal, wenn Sie schon in die Vergangenheit schauen, die Temperaturentwicklung in Europa an: Erderwärmung insgesamt 0,8 bis 1 Grad? Auch darüber streiten sich die Wissenschaftler. Es gibt keinen Konsens. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Redezeit ist beendet.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Lesen Sie es nach, dann sehen Sie es! (Beifall bei der AfD – Volkmar Winkler, SPD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Winkler, Sie möchten sich sicherlich äußern; bitte schön.
Volkmar Winkler SPD
Ich rate einfach dazu, wenn man sich über Prozesse oder wissenschaftliche Erkenntnisse erkundigen möchte, nicht Ihren Fake News zu folgen, sondern auf den tatsächlichen Seiten, auf denen genau diese wissenschaftlichen Erkenntnisse dargelegt und bewiesen werden, zu suchen. Alles andere, was Sie dazu von sich geben, ist Ihre Welt! (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Was sind denn „tatsächliche Seiten“, Herr Winkler? – Zurufe von den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Es gibt weiteren Redebedarf; bitte für die AfD-Fraktion Herr Abg. Urban.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht doch noch einmal zur Klarstellung, weil es immer wieder angesprochen wurde: Wir als AfD haben keinerlei Zweifel am Klimawandel, im Gegenteil. Wir gehen fest davon aus, dass der Klimawandel stattfindet, schon immer stattgefunden hat und auch in Zukunft stattfinden wird. Die einzigen Klimawandelleugner, die ich kenne, sind diejenigen, die behaupten – wie Michael Mann, Ihr Guru des menschengemachten Klimawandels –, der Klimawandel finde erst statt, seit der Mensch in großen Mengen CO emittierte. (Sabine Friedel, SPD: Das sagt doch gar keiner! –
Rico Gebhardt Die Linke
Er verändert sich schneller!) Dann würde ich gern noch auf die Einwände von Herrn Dr. Gerber eingehen. Herr Gerber, Sie sind Wissenschaftler, Sie sind Master der Informatik. Ich würde erwarten – da ich davon ausgehe, dass Ihr Master mehr wert ist als der Ihrer Bundesvorsitzenden Frau Baerbock –, (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) dass Sie als Wissenschaftler die Meinung von Fachleuten anderer Fachbereiche akzeptieren. Wir reden heute nicht davon, ob es einen Klimawandel gibt oder nicht, sondern davon, ob die Starkwetterereignisse in Westdeutschland tatsächlich durch den Klimawandel verursacht worden sind oder nicht. Dazu sagen Fachleute vom Deutschen Wetterdienst und vom Weltklimarat: Nein, dieser Zusammenhang ist nicht da. Über nichts anderes reden wir. Bitte respektieren Sie das! (Beifall bei der AfD –
Dr. Joachim Keiler AfD
Zuletzt gestern bei Lanz!) Ich möchte noch ein paar Worte zu unseren sächsischen Gewässern sagen, weil dort tatsächlich Gestaltungsbedarf besteht. Als im Jahr 1993 die sächsischen Gewässer in die neuen Verantwortungsbereiche eingeteilt worden sind, fühlten sich viele sächsische Kommunen tatsächlich im Regen stehen gelassen. Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 kamen neue, weitere Aufgaben auf die Kommunen zu, weil es nämlich um die Verbesserung des Gewässerzustandes ging. Die Kommunen konnten aber weder die notwendigen Mittel noch das notwendige Personal aufbringen, um all das zu bewältigen, und dementsprechend rückte der gute Gewässerzustand in weite Ferne. Bei der letzten Erhebung im Jahr 2015 entsprachen 96,8 % der Gewässer nicht dem geforderten ökologischen Zustand; dazu gehört auch der Hochwasserschutz. Die Gründung von Zweckverbänden hat – außer dass die Gebühren gestiegen sind – auch keine wesentlichen Verbesserungen gebracht. Sachsen wird die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie verfehlen; dazu gehört auch der Hochwasserschutz. Daran wird Ihr Klimafonds oder auch der jetzt beschlossene Landeszuschuss für die Kommunen zur Gewässerunterhaltung nicht viel ändern. Vielmehr müssen wir Möglichkeiten diskutieren, wie die Unterhaltung kommunaler Gewässer durch den Freistaat Sachsen operativ unterstützt werden kann. Der Staatsbetrieb der Landestalsperrenverwaltung hat eine professionelle Struktur. Mit dem aktuellen Haushalt wurden 188 ehemalige Projektstellen in feste Stellen überführt, Stellen, die ursprünglich dazu gedacht waren, die Beseitigung der Hochwasserschäden aus den Jahren 2002 und 2013 zu begleiten. Das heißt, während die Landesverwaltung für die Unterhaltung ihrer Gewässer viel Personal und ausreichend Mittel hat, verlieren die Kommunen den Anschluss. Hier herrscht eine massive Schieflage. Damit den Betroffenen nach Schadereignissen besser geholfen werden kann, braucht es vor allem eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen. Wir brauchen mehr Gelder für die kommunale Infrastruktur. Die Straßenbaumittel wurden aber jüngst im Haushalt rigoros zusammengestrichen. Dafür werden wieder Millionen für grüne ideologische Projekte verpulvert, die keinen messbaren Mehrwert haben und letztlich dadurch, dass das Geld fehlt, Investitionen in die Sicherheit und die Infrastruktur gefährden oder, wie Herr Zwerg bereits ausführte, im schlimmsten Fall sogar das Risiko für Unwetterschäden erhöhen: Stichwort Windkraftanlagen. Nach großen Schadereignissen verspürt die Regierung regelmäßig das Bedürfnis, sich bei den Feuerwehrleuten und anderen Helfern zu bedanken. Aber warme Worte alleine helfen nicht. Unsere Anträge im Landtag für eine Zusatzrente für Personen der freiwilligen Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz haben Sie alle abgelehnt. Gleichzeitig gönnt sich Staatsminister Günther eine Klimaschutzabteilung in seinem Ministerium, und der Ministerpräsident versorgt seine Frau mit einem Top-Job im Ministerium. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist billig!) Das sind nur zwei Spitzen eines Eisbergs von Hunderten neuer Stellen in den Ministerien. Für die aufopferungsvolle und mitunter gefährliche Arbeit von Feuerwehrleuten und Einsatzkräften sind der Regierung schon ein Euro pro Monat zu schade. Daran sieht man das wahre Verhältnis zwischen Überschwemmung im Wasserkopf und Trockenheit beim fleißigen Fußvolk. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Haben Sie den Schwachsinn mal gelesen, den Ihre Fraktion da eingebracht hat? – Volkmar Zschocke, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention oder noch Redezeit?
Volkmar Zschocke GRÜNE
Eine Kurzintervention! Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention; Herr Zschocke, bitte.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Herr Urban, ich möchte Ihre absurden Anwürfe zurückweisen. Sie schaffen es wirklich immer wieder, die Realität, die wir gerade erleben, so krass umzudeuten, dass außer Angriffen auf den Staat, auf demokratische Instanzen, auf Politikerinnen und Politiker und auf den öffentlichen Rundfunk nichts übrig bleibt, was irgendwie substanziell mit dem Thema zu tun hat. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Zuruf von der AfD: Das Weltbild bröckelt!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Urban, bitte.
Jörg Urban AfD
Ich weiß nicht, was das jetzt sollte. Wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie gemerkt, dass ich ganz konkrete Vorschläge gemacht habe, wie Sie helfen können. Ich habe Ihnen gerade dargelegt, wie schlecht die Finanzen der Kommunen sind. Die sind gar nicht in der Lage, ihre Gewässer zu unterhalten, was sie aber machen müssen. Ihr kleiner Zuschuss ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich habe Ihnen gerade in Erinnerung gebracht, dass wir hier einen konstruktiven Antrag gestellt haben, wie die Rente für Feuerwehrleute und ehrenamtliche Helfer verbessert werden könnte. Sie haben den Antrag abgelehnt. (Zurufe der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Behaupten Sie also nicht, dass von uns keine konstruktiven Vorschläge kämen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir werden Sie weiterhin kritisieren, wenn Sie als Regierung schlechte Arbeit machen. Das ist unsere Aufgabe als Opposition. (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Das ist billige Polemik! – Zuruf von den LINKEN: Abspeisen wollen Sie die Helferinnen und Helfer!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, es gibt bei vielen Fraktionen keine Redezeiten mehr und sicherlich auch keinen Redebedarf mehr bei denen, die noch Redezeit haben. – Dem ist so. Dann bitte ich jetzt Herrn Staatsminister Günther.
Wolfram Günther
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben gerade viel über das Klima und das Wetter gesprochen. Vielleicht dazu kurz als Erinnerung: Das Klima, auch der Klimawandel, ist eine mehrjährige Betrachtung von Wetterereignissen. So, wie es beim Wetter nicht wahnsinnig dramatisch ist, ob die Temperaturen mal um ein oder zwei Grad sinken oder steigen, – das passiert tagtäglich mehrfach –, ist es bei der Betrachtung des Klimas über einen 30-jährigen Horizont ein ganz enormer Unterschied. Wenn man sich mit den Folgen des Klimawandels in Sachsen beschäftigen will, dann hilft das von uns verabschiedete Energie- und Klimaprogramm, weil es wesentliche Aussagen auf wissenschaftlich fundierter Grundlage anhand gemessener Resultate darlegt. (Zuruf von der AfD: Aha!) Man sollte sich also einfach mal die Muße nehmen, sich mit Wissenschaft auseinanderzusetzen. Die Aussage, dass wir in einem Klimawandel stecken, dass es auch ein von Menschen gemachter Klimawandel ist, dieses theoretische Wissen, was da auf uns zukommt, ist schon sehr lange vorhanden und Jahrzehnte alt. Erst war es unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein starkes Thema, aber mittlerweile ist es wirklich für jeden, der sehen, lesen oder zuhören kann, ein ganz offensichtliches Wissen, und wir erleben es jetzt auch spürbar. Bei der ganzen Debatte, die wir jetzt führen, muss ich sagen – bevor ich zu den sächsischen Ereignissen komme –, dass das, was wir gerade an Bildern sehen und aus den Nachrichten hören – auch ich stehe in Kontakt mit den Kollegen aus den betroffenen Ländern, vor allen Dingen Rheinland-Pfalz, aber auch Nordrhein-Westfalen und Bayern; diese vielen Toten, dieses ganze Leid –, einen extrem betroffen macht. Ich glaube, dass uns die Anteilnahme Sachsens gut zu Gesicht steht und auch Erinnerungen an das weckt, was wir in den Jahren 2002, 2010 und 2013 an Jahrhundertereignissen, an Jahrhunderthochwassern erlebt haben. Auch damals haben wir ganz viel an bundesweiter Solidarität erfahren. Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem wir aus Sachsen helfen. Dafür bin ich auch sehr dankbar. Das machen wir als Freistaat in sehr unterschiedlicher Art und Weise, auch die Kommunen, die dort schon unterwegs sind. Wir – ganz konkret das SMEKUL – stehen dabei, was die Wasserverwaltungen anbelangt, in einem engen Austausch und unterstützen dort, weil wir einfach viele Erfahrungen gesammelt haben. Was haben wir in Sachsen in den letzten Tagen erlebt? Wir haben seit letzter Woche auch hier eine Person, die immer noch vermisst wird. Ansonsten gab es vor allem am vergangenen Samstag wirklich unwetterartige Starkregenereignisse; es sind bis zu 130 Liter pro Quadratmeter gefallen. Nur damit man mal einen Überblick bekommt, ob das nun viel oder wenig ist: Im Durchschnitt fallen in Sachsen circa 500 bis 700 Liter pro Quadratmeter im Jahr, und dort fielen 130 Liter innerhalb weniger Stunden – das ist sintflutartig. Besonders schlimm betroffen waren die Sächsische Schweiz, Einzugsgebiete von Kirnitzsch, Sebnitz, Polenz und Lachsbach. Wir hatten es auch bis in die Lausitz, in die Zittauer Region hinein, aber auch in Südwestsachsen und in der Region um Hohenstein-Ernstthal. Also es war landesweit ein punktuelles Aufkommen. Es gab Überschwemmungen, Geröll, Schlammschäden an Privatgrundstücken, vollgelaufene Keller. Es sind Verkehrswege, Straßen und Bahnstrecken, unterbrochen worden. Die Strecke Dresden – Prag ist nicht mehr befahrbar. Auch hier hat es uns getroffen. Die Schäden – deren Höhe wir gerade erheben – umfassen mehrere Millionen Euro. Aber ganz klar: Das ist nicht vergleichbar mit dem, was im Westen und im Süden von Deutschland gerade stattgefunden hat. Die gute Nachricht ist, dass alles, was wir an Anlagen für den Hochwasserschutz und an Meldewegen haben, ebenso wie das Katastrophen- und Risikomanagement, richtig gut funktioniert hat. Das hat enorm geholfen, in Sachsen Schlimmeres zu verhindern. Auch das Landeshochwasserzentrum hat aufgrund der guten Möglichkeiten, Prognosen abzugeben, teilweise schon sehr früh gewarnt bzw. bekannt gegeben, wo welche Pegelstände steigen könnten. Man konnte so die Vorwarnung schon am Samstagmorgen herausgeben. Dabei muss man aber auch darauf hinweisen: Hochwasserereignisse, Starkregenereignisse sind extrem unterschiedlich. Es ist ein riesiger Unterschied dazwischen, ob ein Fluss wie die Elbe steigt oder ob ein kleiner Bach zu einem reißenden Fluß wird. Bei der Elbe gibt es Vorwarnzeiten von mehreren Stunden, in denen man darauf reagieren kann. Wenn so etwas ansteht, hat man die Möglichkeit, mit mobilen Hochwasserschutzelementen etc. darauf zu reagieren und kann auch großräumig evakuieren. Bei dem kleinen Bach, der zu einem reißenden Fluss wird, muss man sofort reagieren. Es gibt auch noch die kleinräumigen Starkregenereignisse, die einen überall treffen können, jenseits dessen, ob man nun an einem kleinen oder an einem großen Fluss lebt. Für all das gibt es mittlerweile richtig gut funktionierende Frühwarnsysteme, die wir aufgebaut haben. Wichtig war auch, dass die Einsatzkräfte – freiwillige Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, aber auch Landestalsperrenverwaltung – alle ganz hervorragend zusammengearbeitet haben. Die Landestalsperrenverwaltung hat etwa bis in den Samstagabend hinein an der Sebnitz, am Lachsbach und an der Polenz Abflusshindernisse beseitigt. In der Kirnitzsch wurden noch extra durch den Borkenkäfer abgestorbene Bäume beseitigt, damit es dort nicht zu Verklausungen, zu Aufstauungen kommt. Ferner hat die Steuerung der Stauanlagen in den ganzen Hochwasserrückhalteräumen funktioniert. Deshalb noch einmal ein herzlicher Dank an all die Leute, die sich dort eingesetzt und vor Ort Schlimmeres verhindert haben. Die Frage ist: Was lernen wir daraus? Das Thema der Aktuellen Debatte „Zwischen Trockenheit und Überschwemmungen …“ ist eines, das sowieso wieder auf der Agenda gestanden hätte, selbst wenn wir jetzt nicht diese dramatischen Ereignisse erlebt hätten. Genau diese Dualität von Klimawandel und Zunahme dieser Wetterextreme ist ein Thema, dem wir uns im Freistaat Sachsen stellen müssen. Der Klimawandel hat auch etwas damit zu tun, wie sich Großwetterlagen ändern. Hierbei denke ich insbesondere an den Jetstream. Das sind die Wetterlagen in über 10 000 Meter Höhe. Die Erderwärmung, weil sie sich unterschiedlich voranarbeitet, ist zum Beispiel in der Polarregion deutlich höher als am Äquator, und wir sehen, dass sich die Temperaturunterschiede verringern. Das führt dazu, dass es dort, wo früher ein schnellerer Austausch von Wind in den Regionen stattgefunden hat, jetzt zunehmend zu solchen stehenden Lagen kommt. Deshalb haben wir hier seit 2018, also drei Jahre in Folge, diese anhaltende Trockenheit, diese regelrechte Dürre, wie wir sie in den letzten 250 Jahren nicht erlebt haben. Deshalb haben wir auch die längsten und heißesten Jahre seit der Wetteraufzeichnung in so einem kurzen Zeitraum erlebt. Während in weiten Teilen Sachsens im Jahr 2018 Trockenheit und Dürre herrschten und die Elbe kaum noch Wasser hatte, gab es im Vogtland Starkregen und Hochwasser. Das ist genau das, wo wir hingehen. Das ist eine Antwort darauf. Wir haben aus diesen sich verstärkenden Jahrhunderthochwassern gelernt. Ich sage: Jahrhunderthochwasser – 2002, 2010, 2013 und jetzt diese lokalen Ereignisse. Da ist viel passiert im Freistaat Sachsen. Wir haben seitdem 3,6 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. Im Übrigen war es auch viel Geld, das wir vom Bund und der EU bekommen haben. Auch dafür herzlichen Dank aus Sachsen für diese Solidarität, die wir dort erfahren haben. Natürlich waren es auch Landesmittel, die wir hineingegeben haben. Neben den vielen Schwerpunkten im technischen Hochwasserschutz müssen wir beim natürlichen Hochwasserschutz weiter vorankommen, nämlich den Flüssen mehr Raum geben. Im Übrigen verbindet sich das auch mit anderen Großaufgaben wie der biologischen Vielfalt und EURichtlinien, etwa der Wasserrahmenrichtlinie. Dort haben wir noch einiges vor uns. Bei den Maßnahmen, die wir uns nach 2002 vorgenommen hatten, haben wir einen Abarbeitungsstand von gut drei Vierteln erreicht. Wir sind dort wirklich unterwegs. Auch was die Bereiche des Risikomanagements und der Vorsorge anbelangt – ich hatte es schon gesagt –, haben diese Systeme richtig gut funktioniert. Es ist eine gemeinsame Aufgabe, dass bei den Gewässern I. Ordnung genauso wie bei den Gewässern II. Ordnung die Landestalsperrenverwaltung jetzt geholfen und eingegriffen hat. Es ist auch eine gemeinsame Aufgabe, dass man mit den Kommunen, was die Wasserrahmenrichtlinie und die Auenrevitalisierung anbelangt, dort vorankommt. Im Übrigen haben wir dazu im letzten Haushalt eine personelle Unterstützung beschlossen. Die Themen gehen aber weiter. Wir haben das Problem auch in der Landwirtschaft. Auch dort herrschte über mehrere Jahre Trockenheit, Dürre. In bestimmten Regionen entstanden enorme Ernteausfälle. Die Frage ist nicht nur, welche Sorten an Marktfrüchten diesbezüglich angebaut werden können, sondern es geht auch um das Thema Wasserrückhalt in der Fläche, Schwammverhalten der Landschaft, auch im Sinne der Landwirtschaft. Es geht aber genauso um die Wasserversorgung im Freistaat, mit der wir in den Jahren der Trockenheit an unsere Kapazitätsgrenzen gekommen sind. Es ist ein System, das in über hundert Jahren entstanden ist, auch mit den Talsperren. Circa 40 % der Trinkwasserversorgung im Land haben etwas mit unseren Talsperren zu tun. Im Übrigen: Mit den durch uns investierten 3,6 Milliarden Euro haben wir im Freistaat das Rückhaltevermögen um circa ein Drittel erhöht. Auch das hat jetzt geholfen. Aber auch die Talsperren sind multifunktional. Die müssen nämlich bezüglich der Trinkwasserversorgung, also in trockenen Zeiten, möglichst viel aufstauen. Wenn Starkregen kommt, müssen sie wieder genügend Platz haben, damit man dort etwas zurückspeichern kann. Es gibt noch Tourismus- und Freizeitbeanspruchung – all das muss im Blick behalten werden. Wir haben es schon gehört: Wir haben im Wald die Herausforderung bezüglich der Borkenkäferkalamität. Das ist eine Folge der lang anhaltenden Trockenheit, die aber auch auf ein forstlich, sagen wir einmal nicht unbedingt in Vielfalt stehendes, lebendiges Ökosystem Wald trifft. Der Waldumbau ist wichtig; er führt unter anderem dazu, dass die Böden dort ein ganz anderes Speichervermögen bekommen. Es geht um Moor-Wiedervernässung, es geht um Kleingewässer, die wir im Wald genauso haben wie in der Landwirtschaft; wir hatten es schon angesprochen. Wir haben das ganze Thema nicht nur im Wald und in der Landwirtschaft, sondern auch in den Kommunen. „Schwammstadt“ ist dort die Überschrift, Regenrückhalt, den man bringt. Aber auch das Thema Hitze kommt wieder auf. Es gibt in einem Moment viel Wasser, dann aber wieder lang anhaltende Trockenheit. Die Stadt Chemnitz arbeitet bereits an einem Hitzeaktionsplan. Um nur einmal auf den Wärmeeffekt hinzuweisen. Die Städte heizen sich stark auf und man hat teilweise einen Temperaturunterschied von bis zu zehn Grad gegenüber dem Umland. Man hat errechnet, dass das bei den Hitzewellen im Jahr 2003 in Deutschland zu circa 8 000 vorzeitigen Sterbefällen geführt hat. Also auch das ist ein Thema. Es geht um Leben, das durch den Klimawandel nicht nur aufgrund von Fluten gefährdet wird, sondern auch aufgrund von Hitze und Trockenheit. Wir haben die ganzen Zielkonflikte in der Flächenwirtschaft. Wir wollen an Oberläufen aufforsten. Wir wollen den Flüssen mehr Raum geben. Gleichzeitig brauchen wir auch Flächen für viele andere Nutzungen. Das ist tatsächlich eine große Herausforderung. Sie haben es schon angesprochen: Es ist wichtig, den Flächenverbrauch, die Versiegelung zu senken von den inzwischen 4 bis 5 Hektar, die wir täglich in Sachsen haben. Das Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Erweiterung Demokratie im Drucksache 7/2702, Drucksache 7/6809, Beschlussempfehlung Verfassung und Recht, Demokratie, Wünscht der Berichterstatter als Erster das Wort zu nehmen, Herr Modschiedler? – Das sieht nicht so aus. Damit kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Es beginnt die AfD-Fraktion, danach folgen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Abg. Wiesner, bitte.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute steht die Beratung über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen auf der Tagesordnung. Gleichzeitig bringe ist eine strategische Aufgabe. Es geht aber auch wieder damit einher, dass wir Städte kompakter machen wollen: kurze Wege für den Klimawandel. Verdichtung führt aber auch zu mehr Hitze. Wir müssen dort Kaltluftschneisen offenhalten. Das alles sind Zielkonflikte, die es gut zu managen gilt. Last but not least: All das ist Umgang mit den Folgen des Klimawandels. Die beste Antwort auf all das ist eine konsequente Klimaschutzpolitik. Daran arbeiten wir als Koalitionsregierung. Wir haben nicht nur das Energie- und Klimaprogramm beschlossen, sondern seit dem 19. Juli 2021 – das war vorgestern – tagt auch die innerministerielle Arbeitsgruppe, die jetzt zu den konkreten Maßnahmenplänen kommt und aufzeigt, wie wir in allen Sektoren den Klimaschutz ernst nehmen und wie wir unsere Energiesysteme umwandeln können. In diesem Sinne sind wir in Sachsen auf einem guten Weg; aber es liegt auch noch viel Arbeit vor uns. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung hat ihre Redezeit überschritten. Es würden den Fraktionen jetzt noch 3 Minuten und 20 Sekunden zur Verfügung stehen. Wird das noch genutzt von den Fraktionen? – Das sieht nicht so aus. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu des Entwurfs der sachunmittelbaren Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Europa und Gleichstellung ich den Änderungsantrag ein, der die Hinweise der Sachkundigen aus der Anhörung und die Hinweise des Plenardienstes umsetzt. Zu Beginn meiner Rede möchte ich Dr. Otmar Jung, Politikwissenschaftler der Freien Universität Berlin, zitieren, der zum System der repräsentativen Demokratie auf Bundesebene Folgendes sagte: „Die Politiker verlassen sich auf den Charme der repräsentativen Demokratie. Sie können vier Jahre machen, was sie wollen. Anschließend wird ein Wahlkampf geführt, bei dem sie die Themen selber bestimmen können. Was vorher lief, spielt oft keine Rolle mehr.“ Ich möchte hinzufügen: Auch nach den Wahlen spielt das vorher Gesagte oftmals keine Rolle mehr. Was für die repräsentative Demokratie auf Bundesebene gilt, gilt in gewisser Form auch für die Länderebene. Wenn also die Bürger sagen, sie, also die Politiker, machten ja doch, was sie wollen, dann ist das kein Ausdruck substanzloser Nörgelei, sondern leider erlebte Realität. Wenn laut der Bundeszentrale für politische Bildung zwar eine klare Mehrheit der deutschen Bürger die Demokratie allgemein als die beste Staatsform ansieht, aber nur circa 44 % der ostdeutschen Bürger mit dem Funktionieren der Demokratie einverstanden sind, dann müssen wir uns als frei gewählte Abgeordnete fragen: Was muss daran geändert werden? Ein Anstoß für diese Veränderung soll der vorliegende Gesetzentwurf sein. Dieser Entwurf baut auf einer Initiative aus der 6. Legislaturperiode auf, ergänzt und schärft diese nach, wo es erforderlich ist. Erstens wollen wir, dass jede Verfassungsänderung der Zustimmung des Volkes unterworfen werden muss. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Verfassung ist die elementarste Regelung unseres Zusammenlebens. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass diese nur mit Zustimmung des Souveräns, nämlich unseres Volkes, geändert werden kann. Der Einwand, dass das Volk bei jeder geringfügigen Änderung an die Urnen gerufen werden müsste, ist für mich nicht schlüssig, denn die Sächsische Verfassung wurde seit dem Jahr 1992 nur einmal geändert. Wenn Sie, meine Damen und Herren der Koalition, wieder Entsprechendes vorhaben, dann müssten Sie sich die Mehrheiten nicht nur in diesem Hause suchen, sondern die Ehrlichkeit haben, auch unsere Sachsen darüber abstimmen zu lassen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweitens sollen andere, vom Landtag beschlossene Gesetze ebenfalls dem Volk vorgelegt werden, wenn dies 2 % der Stimmberechtigten verlangen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das heißt, wenn innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Gesetzes die Unterschriften von etwa 66 000 Bürgern zusammengetragen werden, kommt es zu einer sachsenweiten Abstimmung. Das ist der Inhalt des fakultativen Referendums. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Instrument teilen wir nicht. Wir erinnern an die Anhörung der Sachkundigen im März dieses Jahres. Damals hat Dr. Neumann das fakultative Referendum ganz schlicht als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet. Auch der sonst sehr kritisch auftretende Prof. Dr. Decker äußerte, dass dieses Referendum genauso verfassungsrechtlich zulässig sei wie die Volksgesetzgebung. Dort, wo es notwendig war, haben wir den Gesetzentwurf korrigiert. Wir sind der Kritik der Sachkundigen gefolgt, dass ein von nur 0,5 % der Stimmberechtigten initiiertes Referendum bedenklich sei, und haben auch die Frist für die Unterschriftensammlung von einem Monat auf zwei Monate verlängert. Das ist im Übrigen Gegenstand des vorliegenden Änderungsantrags. Drittens wollen wir eine deutliche Absenkung der Quoren für die Volksinitiativen. Erlauben Sie mir, Ihnen das Schicksal der vergangenen Initiativen kurz in Erinnerung zu rufen. Die Bürgerinitiative „Soziales Sachsen“ brachte im Jahr 1997 über 115 000 Unterschriften für eine Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung zusammen. Der Volksantrag wurde aber durch den Sächsischen Landtag abgelehnt. Der Landeselternrat Sachsen schaffte es im Jahr 1994 mit der Initiative zur Änderung des Schulgesetzes zwar, die Klippe des Antragsquorums zu nehmen; er scheiterte jedoch trotz 210 000 Unterstützern eben an dem Quorum für Volksbegehren, welches 450 000 Unterstützer vorsieht. Ähnliches widerfuhr dem Verein „Zukunft braucht Schule“ im Jahr 2001 trotz 360 000 gesammelter Unterschriften. Daran sieht man, dass selbst im digitalen Zeitalter diese gegenwärtigen Hürden viel zu hoch sind. Deshalb möchte die AfD-Fraktion beispielsweise die Zahl der für einen Antrag der einfachen Volksgesetzgebung gegenwärtig nötigen 40 000 Unterschriften auf 16 000 Unterschriften reduzieren. Für ein Volksbegehren sollen 231 000 Unterstützer ausreichen statt wie bisher 450 000. (Beifall bei der AfD) Die Bürger wollen mitmachen und gefragt werden. Sie wollen mitentscheiden und nicht nur alle fünf Jahre in der Wahlkabine ein Kreuzchen setzen. Das setzt aber auch voraus, dass überhaupt eine realistische Aussicht besteht, eine Volksinitiative zum Erfolg zu führen. Wir meinen mit der Absenkung der Quoren der bisher nur auf Papier stehenden Volksgesetzgebung wieder Leben einzuhauchen. Viertens greifen wir die Idee einer qualifizierten Massenpetition wieder auf, die bereits Gegenstand einer der Initizwischen der herkömmlichen Petition und der Volksinitiative. Es versteht sich als nachdrücklicher Aufruf an den Landtag, sich eines bestimmten Themas anzunehmen. Die qualifizierte Massenpetition ist also ein zusätzliches Instrument, welches wir unseren Bürgern mit an die Hand geben wollen. Damit komme ich zum Ende der ersten Runde. Wir hatten das bereits eingereicht. Ich beantrage dazu die namentliche Abstimmung. Ich möchte es nur jetzt schon ankündigen, damit die Kollegen genügend Zeit haben, hereinzukommen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion; Herr Abg. Modschiedler, bitte.
Martin Modschiedler CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute will die AfD über eine Änderung der Verfassung sprechen: Wir diskutieren über die sachunmittelbare Demokratie. Die einbringende Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der, ich würde einmal sagen – das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt –, ein wahres Potpourri verfassungsändernder Stilmittel und Werkzeuge enthält. Wir haben dazu im Ausschuss eine intensive Anhörung durchgeführt, in der die verfassungsrechtlichen, aber auch die verfassungspolitischen Komponenten kontrovers diskutiert wurden, und, Herr Wiesner, vorab: Verfassungsrechtlich sind wir uns einig; denn die Werkzeuge sind in der Demokratie absolut möglich, darüber brauchen wir überhaupt nicht zu sprechen. Die Frage ist: Wie setzen wir die Mittel, die Möglichkeiten und die genannten Werkzeuge der unmittelbaren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger rechtspolitisch ein? Denken wir daran: Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie; Sie haben es gesagt. Das Schweizer Modell, das dem entgegengestellt wird, ist immer wieder als Referenz genannt worden. Die Schweiz ist aber anders aufgebaut und anders strukturiert. Die unmittelbare Beteiligung des Volkes ist dort – das wissen wir alle – in vielen Jahrhunderten gewachsen und hat sich entwickelt. Das müssen wir immer im Auge behalten, wenn wir über unsere Verfassung sprechen. (Sebastian Wippel, AfD: Dann können wir ja mal anfangen!) Ich bin überzeugter Parlamentarier. Ich halte die Gewaltenteilung für existenziell, und der Föderalismus ist für uns ein sehr wichtiger Teil unseres Rechtssystems. Diese Punkte müssen wir beachten, wenn wir die sachunmittelbare Demokratie, dieses Instrument, in unsere parlamentarische Demokratie einbauen. Wir müssen aufpassen, dass durch diese Änderungen und Ergänzungen der Parlamentarismus nicht ausgehebelt wird oder eventuell sogar in eine Schieflage gerät. Das müssen wir nicht verfassungsrechtlich, sondern verfassungspolitisch abwägen; das haben uns auch die Sachverständigen in der Anhörung ins Stammbuch geschrieben. Wir dürfen nicht vergessen: Wir ändern hier nicht mal eben ein Gesetz und schauen mal, wie es funktioniert. Nein, wir ändern hier unsere – unsere! – Sächsische Verfassung und fügen in diese Verfassung neben dem Volksbegehren und dem Volksantrag – Sie haben es gesagt: seit 1992 steht es schon darin – mit seinen bestehenden Quoren, an denen wir arbeiten können, noch weitere Werkzeuge ein, beispielsweise den von Ihnen angeführten neuen Artikel 70 a der Verfassung, das sogenannte fakultative Referendum. – Dort beginnen meiner Ansicht nach schon die hausgemachten Probleme. Aus Artikel 70 a Abs. 2 geht zurzeit überhaupt nicht hervor, wann eine Antragstellung erfolgreich war. Es steht da: „nach erfolgreicher Antragstellung“. Der Artikel enthält nur diese vage Formulierung von einem „Verlangen des Volkes“ – und ein Verlangen des Volks kann vieles sein. Wann und wie, das müssen wir genau klären. Dabei sind immer – das ist das Problem, wenn wir über Gesetze sprechen, insbesondere über eine Verfassung – Missverständnisse vorprogrammiert. Das wissen Sie nur allzu gut mit Ihren immer wieder verspäteten Anträgen nach der Geschäftsordnung, und darin stehen sogar Fristen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: ..., die sie nicht lesen können!) In Abs. 1 des Artikels werden zudem überhaupt keine Einschränkungen gemacht, welche Gesetze von einem fakultativen Referendum ausgenommen sind. Das ist ein sehr wichtiger Aspekt. Derzeit können nämlich alle Gesetze durch das Volk aufgehoben werden, und dann sind wir als Parlamentarier komplett handlungsunfähig. Haushaltsgesetze, Abgeordnetengesetz, sogar die Zustimmung zu Staatsverträgen – alles kann aufgehoben werden. Diese Gesetze – das bitte ich zu bedenken – werden auch im Schweizer Gesetzgebungsverfahren aus dem plebiszitären Referendum herausgenommen. Es müssen nämlich gerade in Dingen wie dem Gewaltmonopol, dem Haushalt und der parlamentarischen Selbstverwaltung, das heißt, bei Entscheidungen unseres Parlaments in eigenen Dingen, Entscheidungen getroffen werden, die nicht jedem gefallen; aber sie müssen getroffen werden. Dazu werden wir Parlamentarier für die Legislaturperiode, also auf eine gewisse Zeit, gewählt. Wir werden in den Landtag entsandt, wir sind hier, wir sind wählbar, aber nach der Legislaturperiode auch abwählbar; und ohne die Herausnahme dieser essenziellen Gesetze kann und wird unser Parlament keine bestandskräftigen Entscheidungen mehr treffen können. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Ich glaube sogar, dass aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen – seien sie konstruktiv oder auch völlig destruktiv – keine belastbaren Entscheidungen mehr möglich sind, und damit zerstören wir nicht nur uns als Parlament, sondern wir zerstören die ganze Demokratie. Wir schütten das Kind mit dem Bade aus, und das ist das Gegenteil von gut gemeint. Denken wir weiter an die Umsetzung der gemeinsamen EU-Normen in innerdeutsches Recht, Artikel 23. Wir tun das als Parlamentarier, und dann wird unter Umständen durch ein Referendum die Umsetzung aufgehoben. Wir wollen und müssen Gesetze vollziehen, können es aber gar nicht, weil, obwohl wir uns vertraglich dazu verpflichtet haben, das Referendum diese Entscheidung wieder aushebelt. Wir laufen damit sehenden Auges in ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU und können es nicht korrigieren. Deshalb sind diese konkreten Einschränkungen umso wichtiger. Auch über die Quoren bei den Referenden, die die Verfassung ändern – nicht die normalen Quoren, sondern wir sprechen über verfassungsändernde Quoren –, müssen wir nachdenken. Es muss durchdacht und gegenübergestellt werden. Beispiel Zweidrittelmehrheit: Ist sie ausreichend? Unter welchen Bedingungen ist sie ausreichend? Wir sprechen hier nicht von einer Zweidrittelmehrheit unserer Parlamentarier, die wir in einer normalen Verfassung ändern würden, sondern von einer Zweidrittelmehrheit von Bürgerinnen und Bürgern, die entscheiden können, es aber nicht müssen. Sie müssen nicht zur Wahl gehen. Welche zwei Drittel meinen Sie dann? Was ist die Zweidrittelmehrheit der Bürgerinnen und Bürger? Die Zweidrittelmehrheit jener, die zur Wahl gehen, oder aller Wähler, die zur Wahl gegangen sind? Ist das überhaupt angemessen? Das ist zu prüfen, und darüber muss angehört werden. Wir müssen das ausbalancieren, und dabei ist vor allem Fingerspitzengefühl gefragt. Man kann das nicht einfach mit dem Füllhorn ausgießen. Wir in der Koalition sind gerade dabei, die Volksgesetzgebung ausbalanciert und abwägend zu ändern. Wir wollen sie anpassen und erweitern – aber bitte mit Fingerspitzengefühl und mit Maß und Mitte! Das können wir nicht mal eben mit diesem Gesetzentwurf tun, vor allem nicht mit diesem. Deshalb werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Fraktion DIE LINKE, Herr Abg. Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion stiehlt uns heute wieder einmal Zeit (Zurufe von der AfD: Aaach!) mit einem mehr als missglückten „Gesetzentwurf zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen“– so der Titel Ihres Gesetzentwurfs. Missglückt deshalb – Herr Modschiedler hat bereits einige Ausführungen dazu gemacht –, weil ich den Eindruck nicht loswerde, dass Sie es mit der Gleichberechtigung der beiden in der Sächsischen Verfassung vorgesehenen Gesetzgeber – nämlich das Parlament und das Volk – nicht so genau nehmen, und das, obwohl Sie ja eigentlich in Ihrem Gesetzentwurf ausdrücklich auf das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 17. Juli 1998 verweisen. Im Übrigen: Ihr Änderungsantrag, Herr Wiesner, macht es auch nicht besser. Ihr Gesetzentwurf leidet an dem generellen Fehler, dass er die in unserer Verfassung so angelegte Gleichrangigkeit der beiden Verfassungsorgane ganz klar zugunsten des Volkes verschiebt und damit die Verfassung bricht. Dies kommt insbesondere bei dem von Ihnen vorgeschlagenen fakultativen Referendum zum Ausdruck. (André Barth, AfD: Mehr Demokratie!) Sie wollen, dass die Umsetzung und Anwendung eines jeden vom Landtag beschlossenen Gesetzes ausnahmslos automatisch für eine bestimmte Frist angehalten und ausgesetzt wird; Herr Modschiedler hat dazu gerade ausgeführt. Das würde nach Ihren Vorstellungen schon allein deshalb passieren, weil hiernach das Volk innerhalb von zwei Monaten nach der Schlussabstimmung im Landtag das Recht haben soll, ein aufhebendes Referendum zum betreffenden Gesetz zur Abstimmung zu stellen. Solange dürften die Gesetze nicht vollzogen werden. Der zur öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs geladene Sachverständige Prof. Dr. Hermann Heußner hat dazu deutlich gemacht, dass dieses Instrument äußerst stark in die Rechte des Parlaments eingreift. Dieser Eingriff wird auch durch Ihre marginalen Änderungen der Quoren und Fristen in Ihrem Änderungsantrag nicht geheilt. Stattdessen würde jedes vom Landtag verabschiedete Gesetz per se angezweifelt werden, und es könnte erst zwei bis vier Monate später in Kraft treten, aber nur, wenn es kein oder ein nicht erfolgreiches Referendum gibt. Dies könne nicht im Interesse der Volksgesetzgebung sein. Prof. Dr. Heußner dazu wörtlich: „Dadurch wird das Parlament hinter die Volksgesetzgebung zurückgestuft.“ Er sprach auch von einer Degradierung des Parlamentes. Abschließend kritisierte er, dass die Parlamentarier der AfDFraktion durch die eigene Gesetzgebung eine gewisse Aversion gegen das Parlament aufzeigen würden. (Zuruf von der AfD: Was?) Er sprach wörtlich von einer Missachtung des Parlamentes. Das halte ich für bedenklich. Andererseits, muss ich sagen, stimmt das mit meiner Wahrnehmung überein. So, wie Sie hier agieren, seitdem Sie im Sächsischen Landtag sind, ist das eine Missachtung der Parlamentsarbeit. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Andererseits kann man es auch so sehen: Offenkundig hat die AfD-Fraktion akuten Zweifel an der Qualität ihrer eigenen Arbeit beim Schreiben von Gesetzentwürfen, was ich wiederum nachvollziehen kann, wenn ich mir die heute zu debattierende missglückte Gesetzesvorlage anschaue. Ja, die Volksgesetzgebung im Freistaat Sachsen braucht unbedingt einen Modernisierungsschub. Ja, die Volksgesetzgebung im Freistaat Sachsen gehört aktuell nicht zu den attraktivsten. Das ist korrekt und richtig. Und indirekt hat die Mehrheit im Parlament im Jahr 1992 mit der Beschlussfassung und ihrer bis heute unveränderten Bestimmung zur Volksgesetzgebung gegenüber dem Volk ein großes Misstrauen offenbart; denn schon damals waren die Hürden viel zu hoch – erstens für den Antrag auf eine Volksinitiative und zweitens für die Abstimmung über ein in einem mehrstufigen Verfahren vom Volk nach Volksantrag und Volksbegehren eingebrachtes Gesetz. Im Übrigen war es die gleiche Mehrheit, also die dauerregierende CDU, die das Volk für ihren Mut und ihre Courage in den Jahren 1989/1990 bis heute vollkommen zu Recht lobt und würdigt. Heute, nach dem deutlichen Rückgang der Zahlen von abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, sind die Quoren noch unerreichbarer geworden. Seit dem Jahr 2003 hat es nicht eine Volksgesetzesinitiative in Sachsen gegeben, mit einer Ausnahme: dem mit enormem Kraftaufwand und dem Engagement eines breiten Bündnisses eingebrachten Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ im Jahre 2019. Es besteht also akuter Handlungsbedarf. Ja, meine Fraktion und die Vorgängerfraktionen haben wiederholt Gesetzentwürfe vorgelegt, die unter anderem eine deutliche Senkung der Quoren zum Ziel hatten. Es ging uns vor allem darum, nicht nur die Volksgesetzgebung zu erleichtern, sondern auch Volksinitiativen, die in anderen Bundesländern schon lange geübte Praxis sind, zu ermöglichen. Meine Fraktion hat in den vielen Jahren aber niemals einen so handwerklich schlechten Gesetzentwurf vorgelegt, wie ihn uns die AfD-Fraktion heute hier anbietet. (Zuruf von der AfD) Ja, wir als Linksfraktion halten an dem Ziel fest, dass wir mehr Mitbestimmung, mehr Mitentscheidung auch auf der Landesebene brauchen und nicht nur eine Entscheidung alle fünf Jahre an der Wahlurne. Dazu brauchen wir aber keinen Gesetzentwurf, der so viel Misstrauen gegenüber dem sächsischen Parlament zum Ausdruck bringt und der mit der Verfassung, die er zu ändern gedenkt, nicht zu vereinbaren ist. Juristen – ich bin keiner – nennen so etwas regelmäßig „verfassungswidriges Verfassungsrecht“. Dafür sind wir nicht zu haben, und wir lehnen aus den vorgetragenen Gründen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion inklusive dem vorgelegten Änderungsantrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Gebhardt. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Lippmann, Fraktion BÜNDNISGRÜNE. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, tritt ans Rednerpult und wendet sich dem Schriftführer zu.)
Valentin Lippmann GRÜNE
Hier läuft Redezeit herunter. Wenn das meine ist, dann stoppen Sie das gefälligst. (Schriftführer Ivo Teichmann: Das ist nicht Ihre!) Na dann; das fällt auf. (Schriftführer Ivo Teichmann: Mehr Höflichkeit, bitte!) Es fällt auf. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die AfD über direkte Demokratie redet, dann ist genau wie bei allen anderen mehr oder minder rechtsextremen Populisten Vorsicht geboten. So auch bei diesem Gesetzentwurf; (André Barth, AfD: Hetzer!) denn gerade prototypisch zeigt sich anhand des vorliegenden Vorschlags, wie unterschiedlicher die Auffassungen über die Rolle direkter bzw. korrekter sachunmittelbarer Demokratie in einem parlamentarischen Regierungssystem kaum sein können. Auf der einen Seite steht der konstruktive Ansatz sachunmittelbarer Demokratie – jener Ansatz, in dem es darum geht, aus der Bevölkerung heraus Ideen zu entwickeln und Mehrheiten dafür zu gewinnen; ein Ansatz, der Selbstwirklichkeitserfahrungen der Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie zum Wohle der Gesellschaft und der Gemeinschaft zum Ziel hat; ein Ansatz, dem wir BÜNDNISGRÜNE uns verbunden fühlen und aus diesem Grund seit vielen Jahren für die Senkung von Quoren der Volksgesetzgebung und bei Bürgerentscheiden eintreten. Es geht in diesem Fall darum, die parlamentarische Demokratie in den Grundfesten durch die Volksgesetzgebung zu stärken und zu ergänzen. Ja, hierbei müssen wir definitiv überlegen, wo bei den bestehenden Instrumentarien der Volksgesetzgebung Änderungen oder sinnvolle Ergänzungen gemacht werden müssen. Denn das hat zuletzt der Volksantrag zu den Gemeinschaftsschulen gezeigt: Die Hürden sind in Sachsen nach wie vor viel zu hoch, und das darf so nicht bleiben. Auf der anderen Seite steht aber der destruktive Ansatz der direkten Demokratie – ein Ansatz, in dem es nicht um die Gestaltung, sondern um die Obstruktion als Weg und als Ziel geht, in dem es darum geht, das Parlament in die Ketten eines vermeintlichen Willens des Volkes zu legen, es zu schwächen, ja gar zu lähmen. Diesem destruktiven Ansatz folgt die AfD eindeutig mit ihrem Gesetzentwurf. Denn die AfD verlässt bewusst die verfassungsmäßig verankerte Gleichrangigkeit des Parlamentsgesetzgebers und des Volksgesetzgebers durch eine bewusste Fehlbalancierung der Aspekte der direkten Demokratie eindeutig zugunsten der Destruktion. Um Ihnen das einmal zu verdeutlichen: Während die Hürden für Volksbegehren, die positiv etwas ändern wollen, nur geringfügig sinken und mit 7 % im Rahmen des vertretbaren Mittelmaßes operieren, wird die Möglichkeit, beschlossene Gesetze des Landtages durch kassatorischen Volksentscheid zu obstruieren, auf die Stimmen von zunächst nur 0,5 % der Stimmberechtigten und somit auf ein geradezu absurd niedriges Niveau abgesenkt. Ihre Anhebung mit dem Änderungsantrag auf 2,0 % der Stimmen macht es nicht besser, denn es bleibt beim beschriebenen Ungleichgewicht zwischen konstruktiver und destruktiver Macht des Volkes gegenüber dem Parlament, wie vor allem die Verkündungssperre, die Sie nach wie vor vorsehen, zeigt. Allein dieses Missverhältnis macht deutlich, wie wenig der AfD an der Idee des Volkes wirklich gelegen ist. Kern des Vorhabens ist es vielmehr, das Parlament vorzuführen und zu lähmen. Das widerspricht unserer bündnisgrünen Auffassung von der Volksgesetzgebung in dieser Form zutiefst und kann daher nur mit einer klaren Ablehnung begegnet werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleiches gilt bei Ihrem Vorhaben, bei Verfassungsänderungen ein obligatorisches Referendum vorzusehen. Dieses obligatorische Referendum wäre bei jeder kleinsten Änderung der Verfassung nötig. Sie belohnen nun also vor allem diejenigen, die gegen Veränderungen sind, auch dann, wenn diese zwingend notwendig sind. Dabei geht es, sofern Sie sich einmal die Änderungen des Grundgesetzes in den letzten Jahrzehnten vor Augen geführt haben, nicht immer um den Kern unseres Staates, wie Herr Wiesner behauptet hat, sondern mitunter um Nachsteuerung in Details und um kleine Verbesserungen, die Sie nun dem Damoklesschwert einer zwingend notwendigen Volksabstimmung unterwerfen wollen. Zu welchen Problemen eine solche Regelung führen kann, hat der langwierige Prozess gezeigt, die Todesstrafe aus der hessischen Landesverfassung zu verbannen, die ja – nun hoffentlich unstrittig – verfassungswidrig ist und bei der man sich trotzdem gescheut hat, dazu das Volk zu befragen. Außerdem sind die von Ihnen vorgesehenen Quoren für eine Verfassungsänderung aus unserer Sicht ebenfalls eklatant zu niedrig angesetzt. Wenn wir der Bedeutung der Verfassung gerecht werden wollen, ist es geboten, entsprechende Hürden beizubehalten. Wir halten die momentane Regelung mit der Hälfte der Stimmberechtigten für sinnvoll. Herr Wiesner, ich weise Sie auf Ihren eigenen Widerspruch zum Thema Bedeutung der Verfassung und gleichzeitige Absenkung der Hürden für ihre Änderung hin. Fernab verfassungsrechtlicher und verfassungspolitischer Fragen stellen sich übrigens viele handwerkliche Fehler bei diesem Gesetzentwurf ein; es ist bereits mehrfach angesprochen worden. So, wie der Gesetzentwurf in § 51 VVG das Verfahren nach Beschlussfassung im Landtag und Veröffentlichung einerseits und dem fakultativen Referendum andererseits darstellt, kann und wird es nicht funktionieren. Das, was funktioniert, ist allenfalls, dass das parlamentarische Verfahren blockiert wird. Dort beginnt für mich der Punkt, wo ich mir nicht mehr sicher bin, ob das nur schlampige Arbeit oder genau das Ziel dieses Gesetzentwurfs war. Sie sind also wieder beim Herumstümpern oder beim schlecht verpackten Opponieren gegen unsere parlamentarische Demokratie erwischt worden. Beides passt bei der AfD ja bekanntlich zusammen; denn seit Jahren versuchen Sie von der AfD erfolglos, dieses Hohe Haus durch schlichte Unfähigkeit zu trollen – nach dem Motto: Wenn wir es schon nicht mit dem Zorn von außen schädigen können, dann versuchen wir es mit der inneren eigenen Unfähigkeit zu torpedieren. Werte Kolleginnen und Kollegen der AfD! Dieses Unterfangen wird – darin können Sie sicher sein – genauso erfolglos sein wie der vorliegende Gesetzentwurf, den wir ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Nun erteile ich der SPD-Fraktion das Wort; Frau Kollegin Friedel.
Sabine Friedel SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Modschiedler hatte ja das Potpourri schon angesprochen, und die Kritik meiner Vorredner(innen) bezog sich ja im Wesentlichen auf das fakultative Referendum. Wir teilen diese. Ich möchte es noch einmal von einer anderen Seite her beleuchten – in der Hoffnung, dass es möglicherweise noch ein bisschen klarer wird oder es noch ein zusätzliches Argument gibt, was wir daran so schwierig finden. Was wollen Sie beim fakultativen Referendum mit diesem Gesetzentwurf regeln? Sie sagen, jedes Gesetz, das vom Landtag beschlossen wird, soll per Volksabstimmung wieder aufgehoben werden können. So weit, so gut. Damit das nicht jedes Mal dazu führt, dass man ein Gesetz erst in Kraft und dann wieder außer Kraft setzt – also rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln –, tritt jedes Gesetz erst einmal nicht in Kraft, und zwar für einen ganzen Monat lang. Erst nach einem Monat – so lange ist ja Zeit, um Unterschriften zu sammeln – tritt das Gesetz in Kraft, wenn dazu keine Volksabstimmung begehrt wird. (Unruhe) Oder anders formuliert: Jedes einzelne Gesetz, das wir hier beschließen, steht damit unter einem Erlaubnisvorbehalt. Nur dann, wenn das Volk es passieren lässt und sich nicht einmal 0,5 %, nicht einmal 17 000 Leute finden, die etwas dagegen haben, tritt das Gesetz in Kraft. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin, darf ich Sie ganz kurz unterbrechen?
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gespräche bitte in die Lobby verlegen. Es ist momentan sehr unruhig hier im Plenarsaal. Das geht insbesondere an die Fraktion, die mir direkt gegenübersitzt.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank. – Sobald sich innerhalb eines Monats diese 17 000 Leute finden, die sagen, wir wollen eine Volksabstimmung darüber machen, tritt das Gesetz erst einmal nicht in Kraft, und dann gibt es zwei weitere Monate später eine Volksabstimmung zu diesem Gesetz. Nun kann man sagen, das ist aber nicht so schlimm, solange in der Volksabstimmung herauskommt, dass die Mehrheit des Volkes dafür ist, dann hat ja das Gesetz seine Gültigkeit. Das ist auch nicht der Punkt, vor dem ich Sorge habe. Der Punkt, vor dem ich Sorge habe, ist ein anderer. Meine Sorge ist, dass wir hier nur noch Gesetze miteinander beschließen, von denen wir ganz sicher sind, dass niemand etwas dagegen hat; dass wir nur noch Gesetze beschließen, die absolut keinen Widerspruch in der Bevölkerung hervorrufen, nicht einmal bei 0,5 %. Die Sorge, die ich habe, ist, dass damit die Frage, ob jemand etwas dagegen haben könnte, was wir jetzt beschließen, die Oberhand gewinnt gegenüber den anderen Kriterien, auf die wir hier verpflichtet worden sind: das Wohl des Volkes im Blick zu haben, den Nutzen zu mehren, den Schaden abzuwenden, Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben, dem Frieden zu dienen, das alles nach bestem Wissen, nach bestem Können, dass unsere Verantwortung, all das zu tun, unsere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl hinter der einen einzigen Frage zurücktritt: Könnte jemand dagegen sein? Könnte es sein, dass jetzt jemand anfängt, Unterschriften zu sammeln? Das fände ich tatsächlich fatal, denn unsere Demokratie ist ja eigentlich anders gedacht. Natürlich gibt es so einen Erlaubnisvorbehalt, wie Sie ihn hier haben wollen, aber den gibt es nicht von Gesetz zu Gesetz, den gibt es von Wahl zu Wahl. Wir alle sind aller fünf Jahre unter der Verantwortung, uns zu rechtfertigen für das, was wir getan haben. Alle fünf Jahre wird neu entschieden, es wird Verantwortung zugewiesen, es wird abgerechnet, und natürlich gilt: Wer der Verantwortung in den Augen der Leute nicht gut genug nachgekommen ist, der wird eben nicht gewählt. Ich halte es für richtig, den Zyklus auch bei vier bis fünf Jahren zu haben, damit Dinge vorankommen können, damit sie sich entwickeln können, damit Politik aus einem Guss gemacht wird, auch mit einer Idee dahinter, mit einem Plan, und nicht zuletzt, damit vielleicht auch mal unpopuläre Entscheidungen getroffen werden können, die von einer großen Zahl der Bevölkerung abgelehnt werden – und eben nicht nur die, für die alle sind. Es macht mir deswegen Sorgen, weil oft beklagt wird, dass die Politik in zu kurzen Zeiträumen denkt, in Legislaturperioden, wo es doch ganz viele Fragen gibt, die eigentlich eine längerfristige Antwort brauchen – egal, ob es umweltpolitische, sozialpolitische, finanzpolitische Fragestellungen sind. Alles, was mit Nachhaltigkeit zu tun hat, braucht das Denken über die Legislaturperioden hinaus. Die Umsetzung Ihres fakultativen Referendums würde dieses Denken über Legislaturperioden hinaus nicht nur erschweren, sondern auch den Zeitraum verkürzen, und zwar massiv. Dann denken wir nämlich nur noch von Entscheidung zu Entscheidung, von Einzelgesetz zu Einzelgesetz und beurteilen bei jedem einzelnen Gesetz: Könnte jemand etwas dagegen haben? Sollten wir das lieber vermeiden? – Und dann machen wir lieber nichts. Das ist einer von mehreren Aspekten, die Ihr Gesetz regelt; und das ist der Punkt, der uns große Sorgen macht und uns dazu führt, Ihren Verfassungsentwurf abzulehnen. Die grundsätzliche Vorstellung, gute Politik würde einfach nur darin bestehen, Entscheidungen, gegen die keiner etwas hat, die durchgehen könnten, aneinanderzureihen und quasi so nach demoskopischer Mehrheit immer singulär einen Schritt voranzugehen, das entspricht nicht unserer Vorstellung von Politik. Eine solche Verfassung, wie Sie sie hier vorschlagen, würde uns Politiker(innen) tatsächlich dazu zwingen, kurzsichtig zu handeln. Das ist ein Weg, den wir nicht mitgehen wollen, da sind wir nicht vom „Team Demoskopie“, sondern vom „Team Gemeinwohl“, und deswegen lehnen wir Ihren Verfassungsentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPDFraktion sprach Frau Kollegin Friedel. Nun frage ich, ob es noch Redebedarf seitens der Fraktionen gibt, da die fraktionslosen MdL keinen Redebedarf angemeldet haben. – Somit übergebe ich an Herrn Kollegen Wiesner von der AfD-Fraktion.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für Ihre zahlreichen Erwiderungen. An Herrn Modschiedler eines: Ich habe Ihre Rede sehr aufmerksam verfolgt und den Kritikpunkt, dass bei dem fakultativen Referendum etwaige Haushaltsgesetze nicht eingeschlossen sind, haben wir mit Artikel 73 Abs. 1 des Änderungsantrages behoben. Da ist das dann mit drin, weil es das Königsrecht des Parlaments ist. Ebenso haben wir beim fakultativen Referendum nicht nur ein Initialquorum gesetzt, sondern auch ein zehnprozentiges Beteiligungsquorum. Das entspricht gerade etwa 330 000 Teilnehmern, damit kleine, sehr fleißige Gruppen nicht das Parlament lähmen können. Aber davon abgesehen hatten wir es im Ausschuss vorgestellt und jede Fraktion hätte liebend gern Änderungsanträge bringen können. Dazu möchte ich nur noch eines sagen: Wir haben das jetzt sehr lange gehört mit der Bürgerbeteiligung. Wir als AfD stehen für die Stärkung der Demokratie durch die Stärkung der Bürgerrechte. Dieser Gesetzentwurf ist ein Baustein dafür und der spezielle Baustein sind die vorgeschlagenen Referenden. Zu dem Spannungsfeld, das auch Frau Friedel mit ihrem letzten Redebeitrag angesprochen hat, sage ich Folgendes: „Mit der Einführung der Referenden reichen“ – ich zitiere – „für die Politikgestaltung auf gesetzlicher Grundlage allein Parlamentsmehrheiten fortan nicht mehr aus, weil ein Gesetz nun auch referendumssicher sein müsste. Das verhindert, dass eine Parlamentsmehrheit gegen das Volk anregiert, und stärkt auf diese Weise die Demokratie.“ (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Das ist kein Wunschdenken der AfD, das ist ein Zitat von Werner Patzelt, dem emeritierten deutschen Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt auf vergleichender Politikwissenschaft. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich jetzt meinen Redebeitrag beenden und lade Sie ein, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen und die Demokratie zu stärken. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach in dieser zweiten Rederunde Kollege Wiesner. Ich übergebe nun an Frau Kollegin Friedel am Mikrofon 1, vermutlich mit einer Kurzintervention. Bitte schön.
Sabine Friedel SPD
So ist es, Herr Präsident, vielen Dank. Wenn Herr Prof. Patzelt zitiert wird, erlaube ich mir wegen meiner durchaus engen Verbundenheit zu ihm, hier tatsächlich noch mal einen Satz zu sagen. Der Mechanismus, den Sie beschrieben haben und den Sie mit den Worten von Herrn Prof. Patzelt zitiert haben, existiert bereits. Ein Prof. Patzelt von vor zehn Jahren hätte Ihnen geantwortet: Genau, deswegen wurden Wahlen erfunden. Ich denke – und habe das auch mit meinem letzten Redebeitrag deutlich zu machen versucht –, man muss sich schon sehr genau überlegen: Was ist dann noch die Funktion von Wahlen und der Zuweisung von Verantwortung in Wahlen, wenn zwischen den Wahlen kein – wie nenne ich es? – politisches Handeln, sondern nur noch demoskopisches Handeln möglich ist? Das ist eine Frage, der sich auch ein Prof. Patzelt noch zu stellen hat. – Danke. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kollegin Friedel mit einer Kurzintervention. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Frau Staatsministerin Meier. Bitte schön.
Katja Meier
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört, der Ausschuss für Verfassung, Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung hat sich sehr ausführlich mit diesem Gesetzentwurf befasst. Wir hatten – Herr Modschiedler hat es ausgeführt – nicht nur eine Anhörung, sondern haben es auch sehr intensiv in den Ausschusssitzungen beraten. Dabei und heute in der Aussprache ist, glaube ich, deutlich geworden, weshalb alle Fraktionen – ausgenommen der AfD natürlich – und die Staatsregierung den Gesetzentwurf ablehnen. Der Gesetzentwurf der AfD ändert das in unserer Verfassung vorgesehene kooperative Verhältnis von direkter und repräsentativer Demokratie in beträchtlicher Weise. Wenn mit nur 5 % der Wahlberechtigten ein Gesetz zu Fall gebracht werden soll, scheint ein Mindestmaß an demokratischer Legitimation unterschritten. Auf diesen Punkt bin ich bereits im Ausschuss eingegangen und daran hat sich nichts geändert. Darüber hinaus – darauf ist Herr Modschiedler eingegangen – ist die Formulierung im Artikel 70 a Abs. 1 des Entwurfs deutlich zu kritisieren. Hier sind – abgesehen von Ihrem Änderungsantrag – keinerlei Einschränkungen für infrage kommende Gesetze vorgesehen. Damit könnte zum Beispiel – das war auch ein Argument, das im Ausschuss diskutiert und heute wieder genannt wurde – die zwingende Umsetzung von EU-Recht torpediert werden. Vertragsverletzungsverfahren wären die unausweichliche Folge. Problematisch erscheint auch, dass Verfassungsänderungen durch Volksentscheid nicht mehr eine Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten voraussetzen soll, sondern nur noch eine Mindestbeteiligung von 25 % – Herr Lippmann hat es ausgeführt. Diese Neufassung wird auch dadurch nicht akzeptabel, dass für eine Verfassungsänderung durch Volksentscheid eine Zweidrittelmehrheit verlangt wird; denn es kann damit zu Verfassungsänderungen kommen, die von weniger als 20 % der Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden. Das wird der Bedeutung unserer Verfassung nicht gerecht. Im Ausschuss und heute hat sich gezeigt, dass die zusätzlich vorgeschlagene qualifizierte Massenpetition keinen wirklichen Nutzen hat und der Gesetzentwurf insgesamt regelungstechnisch schlicht nicht gut gemacht ist. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir als Staatsregierung oder kann ich Ihnen als Ministerin nur eine Nichtzustimmung empfehlen; denn – das will ich Ihnen auch sagen – selbstverständlich machen wir uns als Koalition ebenfalls auf den Weg. Auch wir haben uns vereinbart, die Instrumente der direkten Demokratie zu stärken, um damit den Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung zu erleichtern. Dabei muss aber immer die bestehende verfassungsmäßige Ordnung beachtet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf tut das nicht, und deshalb kann ich Ihnen, wie gesagt, nur die Ablehnung empfehlen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Meier. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/2702, Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Meine Damen und Herren! Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist der Gesetzentwurf die Grundlage für die Abstimmung. Es liegt folgender Änderungsantrag der Fraktion AfD vor: Drucksache 7/7095. Wird noch Einbringung gewünscht? (Alexander Wiesner, AfD: Nein!) Ist bereits eingebracht. Meine Damen und Herren, gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag der AfDFraktion ab. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine, somit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen, bevor wir in die Schlussabstimmung gehen, und schlage Ihnen diesbezüglich vor, dass wir im Block abstimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Diesen Widerspruch sehe ich nicht. Da es sich um ein verfassungsänderndes Gesetz handelt, bedarf es nach Artikel 74 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen der Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des Landtages. – Das als Hinweis. Das gilt sowohl für die Abstimmung artikelweise als auch für die namentliche Schlussabstimmung, die ebenfalls in unserer Geschäftsordnung im § 105 Abs. 2 verankert ist. Das heißt, wir stimmen jetzt im Block ab über die Überschrift, über Artikel 1 „Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen“, Artikel 2 „Aufhebung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid“, Artikel 3 „Gesetz über Initiativen und Referenden“ und Artikel 4 „Inkrafttreten“. Wer diesen Artikeln bzw. der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine, somit haben die Artikel und die Überschrift keine Zweidrittelmehrheit erreicht und sind abgelehnt worden. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung des Gesetzes. Nach § 105 Abs. 2 der Geschäftsordnung muss über Verfassungsänderungen in der Schlussabstimmung namentlich abgestimmt werden. Es ist zwar von der AfD-Fraktion beantragt worden, muss aber ohnehin gemacht werden, ohne dass es eines gesonderten Antrages bedarf. Deshalb stelle ich nun den Entwurf „Gesetz zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/2702, Gesetzentwurf der Fraktion AfD, als Ganzes zur namentlichen Schlussabstimmung. Gestatten Sie mir hierzu folgende Hinweise: Nach dem Aufruf Ihres Namens durch Frau Kollegin Hammecke antworten Sie jeweils laut mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Einführung eines Drucksache 7/4895, Gesetzentwurf Drucksache 7/7112, für Energie, Klimaschutz, Bevor die Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erhalten, frage ich Herrn Dr. Gerber als Berichterstatter, ob er vorab dazu sprechen möchte. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich in der ersten Runde an die Fraktion DIE LINKE, danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollege Böhme. Bitte schön. Der amtierende Schriftführer wird die Antwort wiederholen. Erfolgt keine Antwort, so stellt der amtierende Schriftführer fest, dass sich das entsprechende Mitglied nicht an der Abstimmung beteiligt. Danach stellen die amtierenden Schriftführer das Ergebnis fest, welches dann von mir verkündet wird. Ich übergebe nun das Wort an Frau Kollegin Hammecke. Bitte schön.
Lucie Hammecke GRÜNE
Ich rufe nun die Abgeordneten auf. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage 1) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wurde ein anwesendes Mitglied des Landtages nicht aufgerufen? – Das sehe ich nicht. Die Schriftführer nehmen jetzt die Auszählung vor, das wird mit Sicherheit nur einige Minuten dauern, und dann gebe ich das Abstimmungsergebnis bekannt. (Kurze Unterbrechung) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt das Ergebnis bekannt geben. Wie Sie wissen, müssen mehr als zwei Drittel des Landtags dem Gesetzentwurf zustimmen, damit es umgesetzt wird. Ich gebe folgendes Ergebnis bekannt: Für den Gesetzentwurf haben 34 Abgeordnete gestimmt, es waren 77 Neinstimmen zu verzeichnen, es gab keine Enthaltung und 8 Mitglieder des Landtags haben nicht teilgenommen. Aufgrund dieses Ergebnisses hat der Gesetzentwurf keine Zweidrittelmehrheit erhalten und ist somit nicht beschlossen worden. Die zweite Beratung ist damit abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zum des Entwurfs Klimaschutzgesetzes für den Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Umwelt und Landwirtschaft
Marco Böhme Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme von der Demo vor dem Landtag, die gerade stattfand. (Oh-Rufe von der AfD) Falls Sie es nicht wussten, da draußen demonstrierten gerade ein paar Menschen. (Oh-Rufe von der AfD) – Das ist ja unglaublich, dass Sie das schon beeindruckt. Mein Gott. Ich habe noch gar nichts gesagt. Meine Güte. Sie haben demonstriert dafür, dass Sie heute endlich handeln und den Weg frei machen für ein Sächsisches Klimaschutzgesetz; denn dass die Notwendigkeit besteht, sollten Sie nun alle in der letzten Woche beim Thema Hochwasser mal wieder gesehen haben. (Unruhe bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Einfach mal zuhören!) Und ja, Wetter und Hochwasser sind kein Klima, das ist richtig. Aber dass durch den Klimawandel mehr Energie, also mehr Wärme in unserer Atmosphäre und damit auch in unserem lebensnotwendigen Treibhaus ist, das sollten Sie nun wirklich alle begriffen haben. Das führt nun mal eher und häufiger und vor allem zu heftigeren Wetterextremereignissen. Das erleben wir immer wieder. Genau das sagt auch der Weltklimarat, Herr Urban. Weil Sie das vorhin bezweifelt haben, wollte ich noch einmal Ihre Fake News widerlegen. Im Juni gab es einen Tornado in Tschechien, das ist gleich hier um die Ecke. Dabei wurde eine ganze Kommune verwüstet. Oder vor 2 Wochen, da gab es in Kanada – ich wiederhole: in Kanada – 50 Grad Celsius. Dabei starben fast 1 000 Menschen. Und auch die Hochwasserkatastrophe von gerade eben in Deutschland ist ein weiterer Beleg dafür, dass endlich etwas getan werden muss, vor allem auch im Bereich Klimawandelanpassung. Genau dazu sagt unser Klimaschutzgesetz einiges. Wir als Menschheit stehen vor einer existenziellen Bedrohung und einer Jahrtausendaufgabe. 1,1 Grad Celsius hat sich unser Planet seit der industriellen Revolution bereits erwärmt. Einen so hohen Anstieg in einer so kurzen Zeit hat es in der Menschheits- und Weltgeschichte noch nicht gegeben. Wir steuern weltweit gerade auf eine globale Temperatursteigerung von 4 bis 6 Grad Celsius zu, und dieses Szenario bis Ende des Jahrhunderts würde das Ende unserer Zivilisation bedeuten. Das muss man hier so klar und deutlich sagen. Genau deswegen demonstrieren Millionen Menschen weltweit dafür, dass Politik und Regierung endlich aus dem Knick kommen; denn es darf unter keinen Umständen passieren, dass sogenannte Kippmomente im Klimasystem – und die sollten sie nun mittlerweile auch alle kennen – eintreten. Die treten bei 1,5 Grad ein. Wir sind also jetzt an einem Scheidepunkt und genau deswegen stehen wir auch als LINKE an der Seite der Klimabewegung, meine Damen und Herren. Ich möchte allen Menschen danken, die sich tagtäglich und weltweit mit Demonstrationen und kreativen Aktionen für einen konsequenten Klimaschutz einsetzen. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Ja, es gibt enorme Herausforderungen, die wir bewältigen müssen, um diese Probleme in den Griff zu bekommen. Das ist keine leichte Aufgabe und die machen wir uns als LINKE auch nicht leicht. Wir LINKE haben ein sehr umfassendes – oder, wie ich jetzt schon öfter im Ausschuss gehört habe, ein zu umfassendes – Gesetz aufgeschrieben. Aus unserer Sicht kann es beim Thema Klimaschutz gar nicht umfassend genug sein; denn es betrifft unsere Lebensbereiche Verkehr, Bildung, regionale Wirtschaftsentwicklung, Naturschutz, Wohnen und Energie, aber eben auch die Landwirtschaft. Zu allen diesen entsprechenden Sektoren liegen Ihnen mit diesem Gesetz konkrete Handlungsgrundsätze vor. Ich danke auch für die Anerkennung der Fraktionen SPD und GRÜNE im Ausschuss zu unserem Gesetz; nur nützt die Anerkennung am Ende nichts, wenn Sie heute dem Gesetz nicht zustimmen. Deswegen haben Sie heute womöglich die letzte Chance, und ich würde mich sehr freuen. Aber ich komme jetzt zum Inhalt. Wir orientieren uns bei den Klimaschutzzielen in dem Gesetz ganz klar am Klimaschutzabkommen von Paris, das nun auch schon wieder über fünf Jahre alt ist. Es ist so dringend, weil Sachsen in den letzten 20 Jahren so gut wie keine CO - oder Treibhauseinsparungen vorgenommen hat. Im Gegenteil, die Werte steigen sogar in einigen Sektoren, zum Beispiel im Verkehrsbereich. Da kann man auch nicht ernsthaft dafür sein – so, wie es die CDU tut –, dass wir bis 2038 Kohle verfeuern wollen. Das ist doch der pure Wahnsinn. Die Notwendigkeit eines raschen Kohleausstiegs ist nun mal bei der Mehrheit hier im Hause noch nicht angekommen, und auch deswegen ist es notwendig, hier fast jeden Monat darüber zu reden. Insbesondere wende ich mich an Ministerpräsident Michael Kretschmer, der erst kürzlich wieder vor zu ehrgeizigen Klimaschutzzielen warnte. Er sagte auch, dass man sich eben keine zu extremen Klimaziele setzen solle bzw. das Ganze Innovationen verhindern werde. Das darf doch wohl nicht wahr sein! Herr Kretschmer, sind Ihnen die EU oder das weltweite Klimaschutzabkommen von Paris oder Ihr Unionsgenosse Markus Söder etwa zu extrem? Er hat heute im Bayerischen Landtag ein Klimaschutzgesetz vorgestellt, das einen Kohleausstieg ab 2030 vorsieht. Ich finde, daran könnten Sie sich mal messen lassen. Und, Herr Kretschmer, Innovationen verhindern Sie am Ende, wenn Sie erneuerbare Energien oder Speichertechnologien ausbremsen; das verhindert nicht der Klimaschutz an sich. Das ist Wahnsinn, und deswegen muss man es hier immer wieder so deutlich kritisieren, meine Damen und Herren. Auch hier zeigt sich mal wieder, wie ernst es der sächsischen Regierung mit dem Klimaschutz ist. Da helfen auch keine Sonntagsreden von Herrn Dierks – wie gestern in der „SZ“ –, der sagte, Klimaschutz sei wichtig Aber im Grunde hat die CDU noch nicht einmal etwas dafür getan. Das Klimaschutzabkommen von Paris sagt auch, dass 70 % der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 reduziert sein müssen. Genau daran orientieren wir uns in unserem Klimaschutzgesetz. Das heißt aber auch, dass das Ziel sehr ambitioniert ist und dass man jetzt anfangen muss und nicht erst nach dem Jahr 2030. Auch in der Anhörung wurde gesagt, wir dürften unser begrenztes CO -Budget nicht erst einsparen, wenn es aufgebraucht ist. Das wäre generationenungerecht. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt noch einmal klargestellt. Genau das nicht zu machen, wäre am Ende zukunfts- und innovationsfeindlich, Herr Kretschmer. Sie können sich auch nicht darauf ausruhen oder darauf warten, dass die Bundesregierung oder die EU irgendwann einmal irgendetwas beschließen. Das machen Sie ja so gern, damit Sie am Ende den Finger auf diese Ebenen zeigen können. Das ist auch falsch, weil Sachsen als eigenes Bundesland für eigene Sektoren und Bereiche zuständig ist, zum Beispiel für die Verkehrsplanung – eine typische Landesaufgabe –, die Bildung oder die regionale Strukturentwicklung, zum Beispiel die Frage, wo Windräder stehen sollen. Dazu gehört auch das Thema Kommunen, wie diese ausgestaltet werden sollen, ob sie Klimaschutzkonzepte schreiben müssen, ob sie finanzielle Teilhabe oder Beteiligungen dafür bekommen. Das alles sind Länderaufgaben, die nur wir in Sachsen regeln können. Noch einmal ein Zitat von Herrn Prof. Köck aus der Anhörung des Klimaschutzausschusses zu unserem Gesetzentwurf – er war übrigens nicht unser Sachverständiger –, der noch einmal Bezug zum Thema Bundesklimaschutzgesetzgebung genommen hat, und zu der Frage, ob es denn nicht ausreiche, wenn der Bund hier irgendetwas mache. Er sagte: „Ich will deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Freistaat Sachsen ein eigenes Klimaschutzgesetz braucht und dass diese Bewertung durch das Klimaschutzgesetz des Bundes wie auch das kommende Klimaschutzgesetz der Europäischen Union nicht obsolet geworden ist bzw. obsolet werden wird.“ Das heißt, auch er hat hier noch einmal als Jurist sehr deutlich klargestellt: Nur, weil der Bund und die EU irgendetwas machen, heißt das nicht, dass Sachsen hier aus der Verantwortung genommen ist, und genau daran orientieren wir uns auch. Noch etwas Grundsätzliches zu unseren Grundsätzen, die im Klimaschutzgesetz in § 2 und damit gleich am Anfang stehen. Wir haben nämlich bestimmte Grundsätze verankert, die über allen Maßnahmen, die am Ende kommen sollen, stehen. Zum einen ist das der Sozialverträglichkeitsgrundsatz, dass zum Beispiel Armut im Land durch Klimaschutzmaßnahmen nicht erhöht oder verstärkt werden darf. Das ist der Beteiligungs- und Teilhabegrundsatz, dass also Menschen aktiv eingebunden werden müssen, wenn es zum Beispiel um Klimaschutzkonzepte oder um bestimmte Maßnahmen geht. Sie sollen nicht nur beteiligt werden, sondern auch finanziell teilhaben können. Wenn zum Beispiel Windräder gebaut werden, sollen sie finanziell davon profitieren. Wir haben in diesem Gesetz ein Klimabildungsgebot enthalten, in dem es darum geht, die Schulen und Bildungseinrichtungen organisatorisch, aber auch finanziell zu unterstützen. Es geht um einen Beschleunigungsgrundsatz, um schneller voranzukommen, aber auch nichts zu relativieren, weil zum Beispiel die Einwohneranzahl gesunken ist oder Ähnliches und deshalb der CO -Gehalt gleich bleiben darf. Das Letzte ist der Gestaltungsgrundsatz. Wir wollen verhindern, dass sich Klimaschutzmaßnahmen mit Klimawandelanpassungsmaßnahmen beißen. Ein typisches Beispiel sind die Dürren, die in den letzten Jahren auftraten, weil es immer heißer wird, auch in den Städten. Ein weiteres Beispiel ist Kanada. Das darf nicht dazu führen, dass überall Klimaanlagen existieren, die den Stromverbrauch erhöhen. Das heißt, wir müssen zuerst den Klimaschutz voranbringen und die Städte so ausbauen, damit es nicht dazu kommt, dass sich die Temperaturen so hoch aufheizen. Dies gelingt beispielsweise durch Begrünung, Flächenentsiegelung und andere Dinge, auch durch Luftschneisen. All das steht in diesem Gesetz drin, und zu alledem wurden alle Abgeordneten vor einer Woche von der Initiative „Sachsen fürs Klima“ noch einmal mit einem Brief angeschrieben. Das ist eine Initiative aus vielen Vereinen: ADFC, NABU, Fridays-for-Future-Gruppen, „Ende Gelände“ und anderen Gruppen, die Sie noch einmal eindringlich aufgefordert haben, die Chance wahrzunehmen, ein Gesetz zu beschließen, damit es nicht bei einem Energieund Klimaprogramm bleibt, das ja am Ende vom Kabinett jederzeit wieder geändert werden kann und das aus meiner Sicht leider immer noch viele Widersprüche zeigt, wenn es zum Beispiel um den Ausbau erneuerbarer Energien geht. Daher: Wir bitten Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz, damit Sachsen nicht auch hier wieder das Schlusslicht in der Bundesrepublik bleibt. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Böhme sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Rohwer.
Lars Rohwer CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wetter spielt verrückt: Trockenheit, Dürre versus Starkregen, Hochwasser, Hitze versus Kälte. Die Balance droht verloren zu gehen. Die Erkenntnis: Das Klima wandelt sich. Klimaschutz ist eine Notwendigkeit. Deshalb sitzen wir alle in einem Boot. Das ist die Ausgangssituation, von welcher wir die Diskussion über den Gesetzentwurf der LINKEN zur Einführung eines Klimaschutzgesetzes für den Freistaat Sachsen in unserem Parlament starten. Wir sitzen also in einem gemeinsamen Boot. Wir sehen uns alle mit trockenen Wäldern und mit dramatischen Hochwassereinsätzen konfrontiert – wie in den letzten Tagen in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz zu sehen. Debatten über Emissionshandel, CO - Ausstoß und -bepreisung, Energieerzeugung der Zukunft, Kraftstoffe, Wasserstoff und dessen Herstellung, Insektenschutz und viele andere Themen; denn Klimapolitik berührt praktisch und faktisch alle Bereiche der Gesellschaft. Jetzt brauchen wir zwei Dinge. Erstens: einen Kurs. Unser Kurs ist der Schutz unserer einen Welt und der Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen, die auf ihr leben. Brechen wir das auf Sachsen herunter, ist unser wichtigster Kurs in der Politik die Erreichung der Klimaneutralität im Freistaat Sachsen. Dafür steht das sächsische Energie- und Klimaprogramm 2021 – 112 prall gefüllte Seiten mit Leitlinien, Strategien und Vorschlägen zur Effizienzsteigerung. Zweitens benötigen wir noch Wind in den Segeln, damit es vorangeht. Maßnahmenpakete, nächste Schritte, eine klare Aufgabenverteilung und der Appell an jeden Einzelnen in Sachsen – man könnte sie auch Matrosen nennen –, in Verantwortung für sich, für andere und für seine Umwelt zu handeln. Das EKP ist unser Hilfsmittel auf dem Weg zur Klimaneutralität, da es einen strategischen Rahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung darstellt. Diese Chance gilt es zu nutzen. Was wir auf unserem Boot nicht brauchen, ist zusätzlicher Ballast. Der Wunsch der LINKEN nach Einrichtung eines sächsischen Klimarates wiegt hier schon mal als Erstes. Der hohe bürokratische Aufwand des Gesetzentwurfs würde aus unserer Sicht zu nicht bezifferbaren Kosten führen und Manpower binden, die an anderer Stelle schon aktiv werden könnte. Wir brauchen auch definitiv keine gegenseitige Behinderung. Ich denke hier an die selbst ernannten Aktivistinnen und Aktivisten aus Leipzig und Halle, welche die Logistikzufahrt zum DHL-Hub am Freitag, dem 09.07., blockierten, um gegen den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle zu demonstrieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Etwas Legitimes, Herr Rohwer!) Sieht so positiv in die Gesellschaft hineinwirkender Umweltaktionismus aus? (Beifall bei der CDU) Wenn ja, dann habe ich eine ganz andere Vorstellung von der Vorgehensweise, wie wir unsere Schöpfung bewahren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mein Gott – peinlich!) Politik setzt Richtlinien und legt Richtwerte fest. Was ist legal? Was wird unterstützt? Wo gibt es Auflagen? Umweltpolitik ist der Teil des Handels, an dem staatliche Akteure beteiligt sind. Unser EKP in Sachsen, der Waldumbau, die CO -Bepreisung durch den Handel mit Zertifikaten – Stichwort Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Umweltschutz hingegen ist die Summe aller organisierten Handlungen zur Ermittlung und Lösung von Umweltproblemen. Um die Umwelt, unser Klima nachhaltig zu schützen und zu stabilisieren, bedarf es der Eigenverantwortung und Initiative der Unternehmen und Privatpersonen. Das ist der Wind in unseren Segeln. Das ist die Schubkraft, die wir in der Gesamtgesellschaft brauchen. So benötigen wir große Brauchwasserspeicher in der Lausitz, um drohendem Wassermangel vorzusorgen. In der CDU-Fraktion sehen wir keine inhaltlichen Verbesserungen, die aus dem vorgelegten Gesetzentwurf für die Klimaschutzziele in Sachsen hervorgehen. Wir sind der Ansicht, dass die bundes- und europarechtlich normierten Zielsetzungen in Kombination mit dem EKP zur Erreichung der Klimaneutralität in Sachsen ausreichen. Der Gesetzentwurf ist für uns reine Symbolpolitik, und zwar eine sehr teure. Daher lehnen wir sowohl den Gesetzentwurf als auch den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Rohwer sprach für die CDU-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Zwerg. Bitte schön, Herr Kollege.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Gesetzentwurf im Ausschuss angehört und ausgiebig behandelt. Die Sachverständigen und der Ausschuss empfehlen eine Ablehnung. Ob hier, auf EU-Ebene oder im Bund: Immer wird von Klimaschutzgesetzen geredet. Selbst wenn man der nicht belegbaren, menschengemachten Klimahypothese folgen mag, (Oh-Rufe von den LINKEN) muss man die Sinnhaftigkeit solcher Gesetze hinterfragen. Wir hatten übrigens seit dem Industriezeitalter, also etwa seit dem Jahr 1850, eine Abweichung von etwa 0,8 Grad Celsius. Die Kältephasen von 1940 bis 1970 – das sind auch ungefähr 30 Jahre – und dann ab dem Jahr 2000 ebenfalls keine weitere Erwärmung, trotz des Anstieges der CO -Konzentration. Das sollte jedem bekannt sein. Hier soll der Eindruck erweckt werden, als könnte man die wie auch immer geartete Welttemperatur wie an einem Thermostat einfach einstellen. Sachsen trägt zum weltweiten anthropogenen CO -Ausstoß etwas mehr als 0,1 % bei. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das ist das, was die Sachsen beeinflussen können, mehr nicht. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zuruf von der AfD) Dafür hat DIE LINKE den Gesetzentwurf eingebracht. Die Kosten betragen mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Was Sachsen in einem Jahr an CO produziert, stößt China in knapp zwei Tagen aus. (Zuruf von der AfD und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Und China macht keine Anstalten, das zu ändern. Außerhalb der EU gibt es keine ernsthaften Bemühungen, das zu ändern. (Zurufe von den LINKEN) Einen Emissionshandel gibt es nur in Europa und nirgendwo anders. Werte Kollegen, Sie glauben doch nicht im Ernst – ich hoffe, Herr Gebhardt glaubt das auch nicht –, (Heiterkeit bei der AfD) dass China, die USA, Indien und Russland und die allermeisten Staaten der Erde ein Interesse daran haben, sich ihrer eigenen Lebensgrundlagen zu berauben? Das glauben Sie doch wohl nicht, oder? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: So blöd, wie Sie das darstellen, glaube ich das!) Macht es Sinn, in Sachsen alle Benzin- und Dieselautos, alle Gas- und Ölheizungen und alle fossilen Kraftwerke per Gesetz zu verbieten – Fragezeichen –, so wie es der Gesetzentwurf fordert, und den Haushalt dafür mit 100 Millionen Euro pro Jahr zu belasten? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das ist Bullshit. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Zu welchen Begriffen klatschen Sie da drüben eigentlich?) Welchen Einfluss – hören Sie weiter zu, Herr Gebhardt, dann lernen Sie wieder etwas – haben Kohle, Gas und Öl in der Welt? (Susanne Schaper, DIE LINKE: Bitte, was denn?) Einen immer größeren, laut dem Halbjahresbericht der Internationalen Energieagentur – einmal nachschauen! Dieses Jahr wird Kohlestrom weltweit um fast 5 % und im Jahr 2022 um weitere 3 % steigen und damit ein Allzeithoch erreichen. Auch der Anteil von Gas wird nächstes Jahr um fast 2 % steigen. Das ist die kurzfristige Prognose. Derzeit befinden sich weltweit etwa 1 000 Kohlekraftwerksblöcke im Bau oder in der Genehmigungsphase. Diese Kraftwerke haben Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten. Es wird also in den nächsten Jahrzehnten Kohle verbrannt. Das ist die langfristige Realität. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das finden Sie gut, oder wie? – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Die OPEC steht kurz vor der Einigung für höhere Ölfördermengen. Die Weltbevölkerung wächst. Der Energiehunger wächst. Der CO -Ausstoß wächst. Die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 und darüber hinaus ist eine Illusion, egal, was Sachsen, Deutschland oder die EU tun. Wäre es nicht an der Zeit, dass Sie, werte Kollegen von den Altparteien, einmal über den Tellerrand schauen und das zur Kenntnis nehmen? (Beifall bei der AfD) Die deutsche Klimapolitik ist völlig unverhältnismäßig und gefährdet Arbeitsplätze, Wohlstand und unsere Energiesicherheit, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) ohne, dass sie einen weltweiten Einfluss hat, und ohne, dass wir wissen, ob und welchen Einfluss der Mensch auf das Klima hat. Es gibt Gründe, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren, ja natürlich. Aber wenn, dann sollte es erstens marktwirtschaftlich und technologieoffen, zweitens verhältnismäßig und drittens realisierbar sein. Die Realität in Deutschland ist folgende: Wenn Sie sich die Quartalszahlen der Stromerzeugung 2021 anschauen, stellen Sie fürs erste Quartal fest: Strom aus Wind, Sonne, Biomasse und Wasser ist um 25 % gegenüber dem Vergleichszeitraum zurückgegangen. Gas hat im selben Zeitraum um 46 %, Braunkohle um 33 %, Steinkohle um 21 % zugelegt. Warum? Wenig Sonne, wenig Wind – ganz einfach. An verstopften Stromleitungen liegt es nicht. Die Erneuerbaren haben Vorrangeinspeisung. Mir scheint es, als würden naturgesetzliche Grundlagen konsequent missachtet. Wenn kein Wind weht, macht es keinen Unterschied, ob sich 1 000, 2 000 oder 10 000 Windräder nicht drehen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Die Synchronisierung von schwankendem Wind- und Sonnenstrom mittels grünem Wasserstoff verschwendet etwa drei Viertel des Stroms und bleibt auch langfristig unbezahlbar. Die Forderung nach Vollversorgung mit Erneuerbaren sind bestenfalls theoretisch umsetzbar. Die Kernenergienutzung ist nicht berücksichtigt. Zudem missachtet der Gesetzentwurf marktwirtschaftliche Grundsätze. Reduktionsziele werden in planwirtschaftlicher Manier und mit realitätsfernen Quoten festgelegt. Herr Gebhardt, das hatten wir schon einmal. Es ist schiefgegangen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das Gesetz würde den Landeshaushalt mit mehr als 100 Millionen Euro jährlich belasten. Das ist überhaupt nicht darstellbar. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Zwerg. Nun erteile ich Herrn Kollegen Gerber von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Zwerg, ich weiß nicht, worauf es hinauslaufen soll. Wollen wir jetzt noch einmal die nächsten 30 Jahre Abrissparty feiern, und dann ist es gut? – Ich weiß es nicht. Es ist schon wieder passiert – vorhin bei der AfD, jetzt hier bei der Debatte –, dass Sie einfach irgendwelchen Quatsch behaupten. (Jörg Dornau, AfD: Wie kommen Sie dazu?) Wir hatten im Ausschuss zu diesem Thema ganz kurz eine wirklich inhaltlich-fachliche Debatte. Das hat ein bisschen was gebracht. Nun schießen Sie wieder komplett dagegen und zerstören jeglichen Diskurs. Das ist echt zum Kotzen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Macht Sie das traurig, Herr Gerber?) – Ja, tatsächlich. Ich bin der Linksfraktion sehr dankbar, dass sie dieses Thema Klimaschutz und den Gesetzentwurf, die Anträge zu Mühlrose oder zum Flughafen immer wieder in einer konstruktiven Art und Weise auf die Tagesordnung bringt. (Zuruf von der AfD) Es dürfte niemanden überraschen, wenn ich sage, dass ich bzw. wir als GRÜNE den Zielen, die dem vorliegenden Entwurf zugrunde liegen, absolut zustimmen. Schließlich war es unsere Fraktion, die am 09.10.2015 und damit übrigens 64 Tage vor dem Abschluss des Paris-Abkommens im Dezember dieses Jahres im Hohen Hause ein erstes Klimaschutzgesetz eingebracht hat. Auch die Änderungen, die in dem Änderungsantrag eingebracht wurden, sind zu begrüßen, gehen mir aber nicht weit genug. Warum? Mit dem Pariser Klimaabkommen haben sich 195 Vertragspartnerinnen und Vertragspartner, darunter auch Deutschland, dazu verabredet, den „Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturunterschied auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu halten.“ Jetzt gibt es ziemlich genaue Klimamodelle des Weltklimarats, die ausrechnen können, wie viel Treibhausgase bis zu diesem Zeitpunkt noch in die Atmosphäre gelangen dürfen. Das nennt man Treibhausgasbudget. Dieses Budget bricht man dann auf Deutschland und auch auf Sachsen herunter, und dann weiß man, wie viel man noch ausgeben darf. In Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf orientieren Sie sich allerdings nicht an diesem Budget, sondern sprechen von einer Reduktion von 95 % bis zum Jahr 2045. Auf Bundesebene fordern Sie eine Klimaneutralität allerdings schon ab dem Jahr 2035. Sie haben die Änderungen von 2050 auf 2045 auch erst, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Bundesklimaschutzgesetz für verfassungswidrig beurteilt hat, eingebracht. Sie haben als Oppositionsfraktion also etwas mehr als fünf Jahre nach Paris ein nicht Paris-kompatibles Klimaschutzgesetz vorgelegt. (Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Daher muss ich mich über Ihre Argumentation, Herr Böhme, die Sie beim VEE Sachsen e. V., also der Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien, gemacht haben, schon wundern. Sie sagen dort, Sie stehen zu den Bundeszielen der LINKEN und wollen sie auch in das Gesetz schreiben, machen das aber nicht, weil Sie die anderen Fraktionen hier bei ein paar Punkten überzeugen wollen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 1?
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Herr Kollege Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Danke schön. – Herr Dr. Gerber, ist Ihnen die Aussage in der Anhörung von verschiedenen Sachverständigen bewusst, dass unsere Fraktion vor allem sehr ambitionierte Ziele bis zum Jahr 2030 – und das ist die nähere Zukunft anstatt 2050 – in den Gesetzentwurf geschrieben hat? Es geht um eine Reduktion von 70 %. Das ist sogar noch höher als in vergleichbaren Klimaschutzgesetzen, die wir auf Bundesebene oder auf Landesebene haben. Für die entferntere Zukunft haben wir uns Ziele ausgesucht, bei denen es um etwas mehr Flexibilität geht. Das ist richtig. Das haben wir deswegen so gemacht – darum geht es jetzt –, weil jetzt schnell gehandelt werden muss, damit die künftigen Generationen eben nicht belastet werden. Ist Ihnen das bewusst? Dass wir uns an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes orientiert haben, liegt auch daran, dass wir Ihnen als Koalition natürlich auch die Möglichkeit geben wollen, uns zuzustimmen. (Sebastian Wippel, AfD: Was ist denn das für eine Frage!) Wenn Sie jetzt sagen, das sei Ihnen nicht ambitioniert genug, dann können Sie aus meiner Sicht erst recht zustimmen.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Klar ist mir das bewusst. Es geht beim Klimaschutz vor allen Dingen darum, CO einzusparen. Je eher das CO eingespart wird, 2 2 desto besser. Wenn wir jetzt, sozusagen heute, alle Kohlekraftwerke abschalten, dann können wir längerfristig Auto fahren. (André Barth, AfD: Das ist eine gute Idee!) Logisch: Es geht um das Budget und nicht um das Ausstiegsdatum. So. Für mich – das hätte ich mit dem nächsten Satz sozusagen eingebracht – wäre es aber viel schwerer, ein wirklich Paris-konformes Klimaschutzgesetz abzulehnen. Das wäre auch für meine Fraktion viel schwerer. Auf Bundesebene wird ja auch davon gesprochen, dass man die Novellierung des Klimaschutzgesetzes möglicherweise wieder vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt, weil es eben nicht Paris-konform ist. Was nützt uns denn dann ein hier in Sachsen beschlossenes Klimaschutzgesetz, das dieser Logik aus der Novellierung folgt? Das halte ich nicht für sinnvoll. Sie haben in der Vergangenheit den Eindruck erweckt, dass ein Kabinettsbeschluss – ich beziehe mich auf das EKP –, der im Übrigen einstimmig getroffen wurde und nur durch einen einstimmigen Beschluss wieder geändert werden kann, mir nichts, dir nichts zurückgedreht werden kann. Das sehe ich so nicht. Das abgeschlossene EKP ist, na klar, nicht perfekt. Wie soll es in der Koalition hier anders sein? Es ist aber ein Paradigmenwechsel in der sächsischen Energie- und Klimapolitik. Die grüne Seite wird einen Teufel tun und irgendetwas daran ändern. Dass Klimaschutz Geld kostet, das ist, denke ich, auch allen klar, und dass Klimaschutz sozial gerecht gestaltet werden muss, ebenso. Das sollte eher auf Bundes- und EUEbene passieren und nicht hier in Sachsen. Sie hatten im Ausschuss sinngemäß auch gesagt, dass wir, wenn wir jetzt nicht handeln, dann später ein Vielfaches der Kosten zahlen würden. Darin stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Aber wenn wir jetzt das Geld falsch einsetzen, dann werden wir die Auswirkungen noch viel dramatischer zu spüren bekommen. Aus Sicht unserer Fraktion geht es beim Klimaschutz vor allen Dingen darum, Anreize zu schaffen, und nicht, wie es die Fraktion DIE LINKE in Ihrem Entwurf vorschlägt, um Verpflichtungen. Es gibt in Sachsen so viele Konflikte beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Wenn wir noch eine Schippe drauflegen und noch mehr Öl ins Feuer gießen, dann wird es nicht besser, zumal durch das Subsidiaritätsprinzip die Fördermöglichkeiten von Bund und EU wegfallen und dann der Freistaat einspringen müsste und sich an dieser Stelle nur finanziell verheben kann. Sachsen wird die Bewältigung der Klimakrise nicht zu 100 % aus dem Staatshaushalt finanzieren können. Nur weil die LINKE die Kosten nicht aufschreiben kann, fallen sie trotzdem an. Bei Artikel 7 – besondere Förderung von Freiflächen-PV – ist der Mittelansatz nicht beziffert. Bei Artikel 8 – vollständige Sanierung des Wohnungsbestands – ist es nicht beziffert. Bei Artikel 23 – Sozialkosten – ist es das Gleiche. Vollkostendeckung, Mittelansatz unklar. Ich habe noch jede Menge weitere Beispiele an dieser Stelle. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir haben konkrete Haushaltsanschläge!) – Ja, nicht zu allem. (Marco Böhme, DIE LINKE: Natürlich!) Zum Schluss noch einmal ein Wort an die sächsischen Klimabewegungen, die heute auch vor dem Landtag eine Aktion für ein sächsisches Klimaschutzgesetz durchgeführt haben. Ich möchte Ihnen auch im Namen meiner Fraktion dafür danken, dass sie trotz widrigster Umstände nicht müde werden, sich immer wieder für effektiven Klimaschutz einzusetzen; denn das ist das, was wir jetzt brauchen: effektiven und zügig umgesetzten Klimaschutz. Wir müssen so schnell wie möglich zum Handeln kommen. Das erreicht man nicht mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, sondern mit einem ambitionierten Maßnahmenplan zum EKP. Dieser muss selbstverständlich auf das Know-how der Zivilgesellschaft zurückgreifen, ja, er ist darauf sogar angewiesen. Für den Fall, dass das Maßnahmenprogramm nicht dem erforderlichen Niveau entsprechen sollte, haben wir im Koalitionsvertrag in weiser Voraussicht ein sächsisches Klimaschutzgesetz vorgesehen. Wir werden den Entwurf ablehnen. Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Gerber sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun Herr Kollege Winkler für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Zwerg, auf Ihren – jetzt nutze ich Ihren Ausdruck – Bullshit einzugehen oder darauf zu reagieren, das ist wie Eulen nach Athen zu tragen. Ich habe das in der Debatte vorhin, in der vorletzten, erlebt. Deshalb lasse ich das. Es besteht für uns keine Frage, ob wir massiv mehr Klimaschutz voranbringen sollen, sondern es geht nur noch um das Wie. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!) Für uns Sozialdemokraten steht im Mittelpunkt – das ist wohl auch unsere Rolle bei dem Thema – die Frage: Wie kann man Wirtschaft, Klimaschutz und Soziales und hierbei die Folgen für die Menschen, auch derer mit kleinem Einkommen, zusammen denken? Ich will es gleich vorwegnehmen – das ist auch kein Geheimnis –, wir werden den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE heute ablehnen, so wie wir es auch schon im Ausschuss getan und wie wir es begründet haben. Grundsätzlich begrüßen wir aber das Anliegen und respektieren den Aufwand, den die Fraktion DIE LINKE hier betrieben hat, die mit dem Änderungsantrag auch noch einmal nachgesteuert hat, aufgrund der Novelle zum Bundes-Klimaschutzgesetz und infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben zu dem Gesetzentwurf im EKULA angehört und dabei sehr wohl vernommen, dass ein Landes-Klimaschutzgesetz – als Mantelgesetz wohlgemerkt! – eine durchaus sinnvolle Sache sein kann, wenn es sich auf die Punkte konzentriert, die auf Landesebene tatsächlich geregelt werden können. Diesbezüglich wurde der Gesetzentwurf in der Anhörung unter anderem auch vom eigenen Sachverständigen der LINKEN infrage gestellt, ob er auf der Maßnahmenebene nicht zu voll und überfrachtet sei, auch bei den ambitionierten Sektorenzielen. Etliche Regelungen und Eingriffe beispielsweise bei Förderprogrammen für den ÖPNV und auch bei der Vergabe sind sicherlich gut gemeint, greifen aber ganz tief in andere Zuständigkeiten und Rechtsmaterien ein und müssen im Hinblick darauf wie auch die damit verbundene Praxistauglichkeit auf den Prüfstand gestellt werden. Weitere Knackpunkte des Gesetzentwurfes sind der darin formulierte Soziallastenausgleich und die Klimafolgenhilfen sowie der Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen. Vor allem der soziale Ausgleich zugunsten der Bevölkerung ist durchaus in einem sozialdemokratischen Sinn, aber dieser wurde nicht kalkuliert. Für den Mehrbelastungsausgleich wurde mit 50 Millionen Euro pro Jahr anscheinend eine Zahl gegriffen, der eine kalkulatorische Untersetzung fehlt. Wir haben aus der Anhörung weiterhin mitgenommen, dass wir für das Energie- und Klimaprogramm einen guten und umfassenden Maßnahmenplan erarbeiten müssen, der ein Klimaschutzgesetz aufgrund des Gesetzesvorbehalts für viele Eingriffe vielleicht nicht obsolet macht, in dem aber zumindest auf Landesebene im Hinblick auf Energie, Wärme und die Verkehrswende wichtige Punkte geregelt werden, die geregelt werden müssen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorbehalten, ein Klimaschutzgesetz als Artikelgesetz einzuführen, wenn es zur Klarstellung erforderlich ist. Trotz der Ablehnung an dieser Stelle: Ja, wir müssen beim Klimaschutz vorankommen. Wir müssen massiv Infrastruktur ausbauen, damit die Leute kostengünstig und praktikabel umsteigen können. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der bevorstehende Wahlkampf sowie ganz aktuell die Extremwetterereignisse haben der Klimaschutzdebatte eine ganz neue Dynamik verliehen. Noch einmal: Es besteht nicht mehr die Frage des Ob, sondern des Wie. Alle demokratischen Parteien treten in einen Wettbewerb der Ideen ein, wie wir das umsetzen und gleichzeitig gesellschaftliche Spaltung verhindern können. Selbst bisherige Bremser und Blockierer wollen plötzlich schon immer für den Klimaschutz gewesen sein, auch wenn Sie uns leider nicht sagen, wie Sie es schaffen wollen und alle Maßnahme ablehnen, die andere vorschlagen. Als SPD brauchen wir uns nicht zu verstecken. Wir sind es gewesen, die in den Koalitionsverhandlungen im Bund mit der Union das Klimaschutzgesetz, die Kohlekommission und zusätzliche Ausschreibungen für die erneuerbaren Energien überhaupt durchgesetzt haben. Die SPD hat in Regierungsverantwortung das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit Hermann Scheer und unter Rot-Grün auf den Weg gebracht. Sie hat die gesetzlichen Voraussetzungen für den Atom- und Kohleausstieg geschaffen. Sie hat das Klimaschutzgesetz vorgelegt und dank – das muss man auch sagen – des Verfassungsgerichts noch einmal nachbessern können. Das ist eine Tatsache. Keine andere Partei in Regierungsverantwortung hat so viel für den nachhaltigen Klimaschutz geleistet wie die SPD. (Heiterkeit im Saal) Dass wir mehr machen müssen, ist keine Frage. Einen Punkt aus der Anhörung möchte ich zuletzt noch aufgreifen. Das war auch in der Aktuellen Debatte schon angeklungen. Etliche Sachverständige haben sich für große Investitionspakete in Sachen Klimaschutz und Klimawandelanpassung ausgesprochen, was wiederum ein Schlaglicht auf die sächsische Antwort auf die Frage nach der Ausgestaltung der Schuldenbremse und einen großen Investitionsfonds, wie von der SPD vorgeschlagen, wirft. Der im Rahmen des aktuellen Doppelhaushaltes von der Koalition aufgelegte Klimafonds – ich habe es vorhin schon einmal gesagt – ist ein guter Anfang, aber eben nur das. Es braucht mehr und vor allem langfristige Perspektiven. Wir sind gut beraten, alle miteinander eine zukunftsfähige Lösung zu finden. Ich bedanke mich. (Beifall bei SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Winkler sprach für die SPD-Fraktion. Ich frage in die Runde: Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Es gibt keinen Redebedarf seitens der Fraktionen. Ich übergebe das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Günther, bitte schön.
Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal sei Folgendes vorangestellt: Der Gesetzentwurf, den die Fraktion DIE LINKE vorgelegt hat, ist mit Blick auf die gesamte Bandbreite der anzupackenden Themen sehr ambitioniert und in seinen Zielen sehr breit und sehr tief erarbeitet worden. Deswegen ist er auch erst einmal ein – in Bezug auf die Klimabewegung und den Handlungsbedarf, der noch nicht für jeden ganz selbstverständlich ist – ein guter Beitrag genau für diese Debatte. Das sei dem Ganzen schon einmal vorab gestellt. Wir haben es heute schon einmal angesprochen. Wir haben nicht nur ein klares Bild von der Wissenschaft erhalten, was zu tun ist, wir haben ebenfalls eine klare völkerrechtliche Bindung über das Übereinkommen von Paris. Das Bundesverfassungsgericht hat uns auch dieses Jahr noch einmal ganz deutlich gesagt, dass, wir basierend auf unserem Grundgesetz, verbindlich zum Handeln verpflichtet sind. Deshalb müssen wir auch nicht mehr ernsthaft über das Ob diskutieren. Das ist vertane Zeit. Es geht vielmehr um das Wie. Dazu möchte dieser Gesetzentwurf einen Beitrag leisten. Wichtig ist aber auch das, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat. Es hat gesagt, dass wir handeln müssen. Unser Handeln muss verbindlich sein. Es kommt insbesondere auch nicht darauf an, welchen Beitrag wer in Deutschland, welche Region oder welches Bundesland aktuell zu welchem weltweiten Klimageschehen beiträgt. Das ist auch logisch. Wenn Klimaschutz nur dadurch funktioniert, dass alle mitmachen – weltweit haben alle nur einen begrenzten Beitrag, egal welches Land, welche Akteurinnen und Akteure –, dann kann es nur funktionieren, wenn alle unabhängig davon mitmachen. Wir möchten zur Treibhausgasneutralität kommen. Das sind 100 %. Das hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal ganz deutlich gesagt. Das Gericht hat ebenfalls gesagt, dass wir auf diesem Weg die Hauptaufgaben in zeitlicher Hinsicht nicht nach hinten verschieben können, also die kommenden Generationen den Job zu machen haben. Wir müssen uns jetzt verbindlich auf den Weg begeben. Wie wir diesen strategischen Rahmen festlegen, ist nicht festgelegt. Wichtig ist, dass er festgelegt ist. Wir in Sachsen haben am 1. Juni 2021 unser Energie- und Klimaprogramm beschlossen und verabschiedet. Das ist der strategische Handlungsrahmen. Ja, wir als GRÜNE hatten in der Vergangenheit aus der Opposition ein Klimaschutzgesetz vorgeschlagen, genau mit denselben Zielen, nämlich einen strategischen Rahmen zu setzen. Es ist egal, ob man ein Energie- und Klimaprogramm, ein EKP, oder ein Klimaschutzgesetz beschließt. Darin steht konkret, dass für alle Sektoren Maßnahmenpläne zu entwickeln sind. Genau an diesem Punkt sind wir jetzt schon angekommen. Die Fraktion DIE LINKE hat kritisiert, dass das EKP länger gedauert hat, als wir es uns vorgenommen hatten. Wir wollten es ursprünglich bis Ende des Jahres 2020 verabschieden. Jetzt haben wir es bis zum Mai 2021 geschafft, sodass wir es am 1. Juni 2021 im Kabinett beschließen konnten. Deswegen wäre es nicht hilfreich, alles das, was wir im EKP schon beschlossen haben, den verbindlichen Rahmen, noch einmal und dieses Mal im Rahmen eines Gesetzes zu beschließen. Dem folgenden Punkt möchte ich ganz ausdrücklich widersprechen, weil das vorhin angesprochen wurde. Herr Kollege Böhme meinte, dass sich ein Kabinettsbeschluss doch einfach ändern ließe. Ein Kabinettsbeschluss lässt sich nicht so einfach ändern. Ein Kabinettsbeschluss erfolgt in einer Koalitionsregierung einstimmig. Das heißt, dass alle zustimmen müssten. Es ist im Moment nicht absehbar, dass in dieser Koalition der Kabinettsbeschluss änderbar wäre. Sie sagten ebenso, dass ein Gesetz viel bestandskräftiger wäre. Dazu muss ich sagen, dass sich auch ein Gesetz mit einer anderen Mehrheit oder Koalition jederzeit genauso ändern ließe wie ein Kabinettsbeschluss. Es gibt keinen Unterschied. Wir haben nicht die Zeit, im Rahmen eines Gesetzes noch einmal über genau dasselbe zu reden, was wir bereits im EKP beschlossen haben. Das Wichtigere ist, dass wir verbindlich beschlossen haben, dass wir zu den Maßnahmen kommen. Für die Maßnahmen haben wir verabredet, damit wir alle Sektoren in den Blick nehmen, dass alle Ressorts mitarbeiten und vorlegen. Dazu hat sich bereits am 19.07.2021, nämlich vorgestern, die interministerielle Arbeitsgruppe gebildet. Es ist auch verbindlich festgelegt, dass wir schon im zweiten Quartal 2022 einen ersten evaluierbaren Umsetzungsbericht zu den Zielen und der Wirksamkeit der konkreten Maßnahmen vorliegen haben. Diesen werden wir auch im Landtag vorstellen. Das heißt, dass wir bis dahin nicht nur Ideen gesammelt haben werden, sondern wir werden auch schon berichten, wie wir es konkret umsetzen. Das ist nämlich genau das Entscheidende, weil wir keine Zeit mehr verlieren dürfen. Ich hoffe, dass wir uns darin einig sind, dass wir keine Zeit mehr verlieren dürfen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Wolfram Günther
Ja, gern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zwerg, bitte schön.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatsminister. Herr Staatsminister, können Sie Folgendes quantifizieren: Wenn wir im Jahr 2050 in Sachsen, in ganz Europa oder eben nur in Deutschland CO -neutral wären, können Sie quantifizieren, welche Auswirkungen das auf die mittlere Temperatur hätte?
Wolfram Günther
Erstens sind wir verpflichtet, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Das haben wir im Klimaschutzgesetz des Bundes festgelegt – nur so viel sei einmal zum rechtlichen Rahmen, in dem wir uns bewegen, gesagt. Zweitens fand heute früh schon eine Aktuelle Debatte dazu statt, in der wir uns mit Folgen des Klimawandels auseinandergesetzt haben. Das sind Millionen Schäden. Vielleicht haben Sie mitbekommen, dass wir allein im Freistaat seit dem Jahr 2002 schon 3,6 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investieren mussten. Dahinter steckt ein riesiges Volumen. Wir haben heute Vormittag schon gemerkt, dass Ihnen ein bisschen schwerfällt, sich damit zu beschäftigen. Sie können sich ganz leicht – das ist für alle in gedruckter und in digitaler Form zugänglich – damit auseinandersetzen, was jedes Grad Erwärmung über 1,5 Grad bis 2 Grad und darüber hinaus für Folgen hätte. Genau deshalb bewegen wir uns auf dem Pfad der Klimaneutralität. (Zurufe von der AfD: Fragen beantworten! – Gegenrufe von den LINKEN: Blablabla!) Im Moment scheiden wir nämlich noch zusätzliche klimaschädliche Gase aus. Genau das möchten wir bis spätestens bis zum Jahr 2045 beenden. Deswegen gibt es auch die Klimawandelfolgen. Wir möchten im Prinzip das Schlimme, in dem wir bereits stecken, abmildern. (Zurufe von der AfD) Das ist das einzige Ziel. Mehr ist nämlich mit Blick auf den heutigen Stand nicht mehr zu erreichen. Einfach einmal Informationen, die leicht zugänglich sind, in einfacher Sprache nutzen. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage?
Wolfram Günther
Nein, ich möchte mich ungern zehnmal wiederholen müssen, zumal wir das heute auch schon am Vormittag besprochen hatten. Das ist immer wieder das Vorbringen desselben Märchens. Ich möchte es nur sagen: Es ist so unverantwortlich, den Leuten hier erklären zu wollen, dass es den menschengemachten Klimawandel nicht gebe und wir nicht handeln müssen. (Zurufe von der AfD) Das ist sowohl für unsere als auch für kommende Generationen einfach unverantwortlich. Anders kann ich es nicht aussprechen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD – Starke Proteste von der AfD) Deshalb möchte ich auch nicht unsere Lebenszeit mit so etwas weiter verschwenden. Leben Sie einfach in Ihrer Welt, wir anderen kümmern uns darum, dass wir hier gemeinsam eine Zukunft haben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Sie können nicht antworten! Setzen! Sechs! – Weitere Zurufe von der AfD) Ich möchte noch einmal zusammenfassen: Hier sind sich, glaube ich, alle, die in der Lage sind, Wissenschaft ernst zu nehmen und die Dramatik zu erkennen, in den Zielen einig. Dafür bin ich sehr dankbar, weil auch das nicht immer so war im Freistaat Sachsen. Aber spätestens jetzt, da eben das EKP verabschiedet ist, haben wir einen ganz klaren Plan, ganz klare Aussagen, dass wir uns auch in Sachsen auf den Weg zur verbindlichen Klimaneutralität machen – mit einer ganz breiten Mehrheit, auch hier im Parlament, im Übrigen auch getragen von ganz breiten gesellschaftlichen Mehrheiten, weil einfach jeder jetzt sehen kann, was draußen passiert. In diesem Sinne sind wir uns einig. Aber wir brauchen konkret nicht dieses Klimaschutzgesetz, weil das nur etwas erreichen würde, was wir über das EKP bereits haben. Bitte lassen Sie uns zu den konkreten Maßnahmen kommen und die dann auch gesamtgesellschaftlich umsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Lars Rohwer, CDU, und Volkmar Winkler, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Günther. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung eines Klimaschutzgesetzes für den Freistaat Sachsen, Drucksache 7/4895, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag vor, Drucksache 7/7183. Kollege Böhme, Fraktion DIE LINKE, spricht zur Einbringung. Bitte schön.
Marco Böhme Die Linke
Danke, Herr Präsident. Der Änderungsantrag liegt Ihnen vor. In Punkt 1 geht es darum, dass wir die natürlichen Kohlenstoffsenken noch einmal genauer definiert haben und da zum Beispiel CCS ausschließen. In Punkt 2 geht es darum – das hatten wir vorhin schon in der Debatte –, dass eben schon 2045 95 % Reduktion erfolgt sein sollen. Dazu will ich noch einmal kurz auf Herrn Gerber eingehen. Im Pariser Klimaschutzabkommen steht, dass bis zur Hälfte dieses Jahrhunderts Klimaneutralität erreicht sein muss. Mitte des Jahrhunderts ist 2050. Das war also vorher schon in unserem Gesetzentwurf enthalten. Wir haben das jetzt nur auf 2045 verstärkt, weil wir den Beschluss der Bundesregierung – und damit letztlich ihren Beschluss – übernommen haben. Ansonsten kann ich nur sagen, dass es im Grunde egal ist, welches Endzeitalter für die Klimaneutralität festgelegt ist. Das Wichtige ist doch, ab wann man damit anfängt. Man kann nicht nur schreiben, dass 2045 oder 2050 die Klimaneutralität erreicht ist, sondern man muss auch schreiben, wann man damit anfängt. Man kann ja nicht erst zwei Jahre vor diesem Enddatum damit anfangen, CO einzusparen. Man muss es weit im Voraus machen, damit in den Jahren bis dahin möglichst wenig CO ausgestoßen wird. Genau das haben wir in unserem Gesetzentwurf dargestellt – mit 70 % bis 2030. Zeigen Sie mir einmal Ihr Regierungsprogramm oder das eines anderen Landes, wo Sie in der Regierung sind, in dem Sie das umgesetzt oder dargestellt haben. Kommen Sie mir also nicht und sagen, dass Sie dem nicht zustimmen könnten, weil es nicht ambitioniert genug wäre. Das ist völliger Quatsch. Das war das eine. Nun zu Ihnen, Herr Rohwer. Sie sagten vorhin, Verantwortung solle jeder für sich haben und nicht der Staat. Genau das ist falsch. Es reicht eben nicht aus, dass jeder nur für sich handelt. Wir haben uns zum Beispiel als Gesellschaft auch eine Straßenverkehrsordnung gegeben. Das ist ein Gesetz mit klaren Regeln für alle. Genauso brauchen wir beim Klimaschutz klare Regeln für alle, damit sich nicht einzelne Idioten, reiche Leute oder sonst wer aus dem gemeinsamen Beschluss heraushalten können. Deshalb brauchen wir ein Klimaschutzgesetz, das einklagbar ist, für dessen Verletzung man zur Verantwortung gezogen werden kann. Zu Herrn Zwerg: Ich habe eigentlich überhaupt keine Zeit, Ihren Mist zu kommentieren. Also nur ein Satz: Natürlich gibt es weltweit Initiativen und Länder, die ganz stark vorangehen. Aber es gibt auch Länder, die es nicht schaffen voranzugehen; das ist auch in Deutschland so. Zum Thema Arbeitsplätze kann ich nur immer wieder sagen, dass es mehr Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien gibt als im Bereich aller fossilen Energien zusammen. Das ist schon seit über zehn Jahren so. Sie ignorieren vollkommen, dass auch die Plätze im Bereich der erneuerbaren Energien gefährdet sind, wenn wir hier nicht vorangehen. Ein letzter Satz zu Herrn Minister Günther: Sie haben gesagt, dass das Klimaschutzgesetz jetzt nicht gebraucht werde, weil das durch das EKP alles bereits vorhanden sei. Ich sehe das eben nicht. Sie haben das konkrete Maßnahmenpaket, das Sie noch schuldig sind, noch nicht im Kabinett beschlossen. Ich bezweifle, dass dabei auch nur annähernd diese harten und ambitionierten Vorgaben wie in unserem Gesetz am Ende herauskommen werden, die aber für den Klimaschutz in Sachsen dringend nötig sind. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Böhme brachte für die Fraktion DIE LINKE den Änderungsantrag ein. Gibt es hierzu Redebedarf bei den Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Dafür-Stimmen, aber einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Ausführung des (Sächsisches Zensusausführungsgesetz Drucksache 7/6667, Gesetzentwurf Drucksache 7/7111, Beschlussempfehlung Bevor ich den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache übergebe, frage ich den Berichterstatter Herrn Wippel, ob er dazu sprechen möchte. – Er möchte nicht dazu sprechen. Dann werden wir in der ersten Runde nach folgender Reihenfolge verfahren: Es beginnt die CDU, danach AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe an die CDU-Fraktion, Herrn Kollegen Markert. Bitte schön.
Jörg Markert CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Abstimmung über das Sächsische Zensusausführungsgesetz. Das ist ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, zu dem der Ausschuss für Inneres und Sport eine abschließende Beschlussempfehlung verfasst hat. Was genau ist der Zensus? Aufgabe des Zensus ist das Erfassen der aktuellen Bevölkerungsanzahl in Deutschland sowie der Wohn- und Arbeitsverhältnisse der Bevölkerung. Nach EU-Recht ist er alle zehn Jahre vorgesehen. Nach dem vergangenen Zensus im Jahr 2011 wäre 2021 die nächste Zählung in Sachsen fällig gewesen. Dies war sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt im Block ab über die Überschrift, über Artikel 1 Gesetz zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Klimaschutzgesetz), Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen, Artikel 3 Änderung des Landesplanungsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Vergaberechtsgesetzes, und Artikel 5 Inkrafttreten. Wer den Artikeln und der Überschrift im Block die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Es gab einige Dafür-Stimmen, aber eine große Anzahl von Gegenstimmen. Damit ist der Überschrift und den Artikeln die Zustimmung nicht erteilt worden. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden sind, findet eine Gesamtabstimmung nur dann statt, wenn die Fraktion dies möchte. – Das wird abgelehnt. Somit brauchen wir keine Schlussabstimmung durchzuführen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Zensusgesetzes 2022 im Freistaat Sachsen – SächsZensAG) der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport coronabedingt jedoch nicht umsetzbar, sodass eine Verschiebung auf das Jahr 2022 notwendig wurde. Der Zensus bildet die notwendige und zuverlässige Grundlage für Entscheidungen, die in einem Staat gefällt werden müssen. Je zuverlässiger die Datenlage ist, desto höher ist die mögliche Planungssicherheit und desto besser sind die zu fällenden Entscheidungen. Das gilt auf allen Ebenen – für die Europäische Union, für Deutschland und damit auch für den Freistaat Sachsen bis hinein in die Kommunen. Je länger der letzte Zensus zurückliegt, desto ungenauer gestaltet sich aufgrund der demografischen Entwicklung die gegenwärtige Datenlage. Diese Datenlage dient etwa der Einteilung von Wahlkreisen, der Stimmenverteilung im Bundesrat oder der Ausgleichszahlung von Fördermitteln, die pro Kopf berechnet werden. Die Länder sind also unionsrechtlich zur Umsetzung verpflichtet, auch was zunächst die Übernahme möglicher zusätzlicher Kosten betrifft. Zuständig für die Umsetzung ist das Statistische Landesamt. Es ist angewiesen, eigens mit dem Zensus befasste abgetrennte Einheiten zu schaffen und die Organisation und Durchführung des Zensus 2022 federführend bis in die Kommunen hinein zu leiten. Mithin ist die Umsetzung des Gesetzentwurfs erforderlich. Die Umsetzung des Bundesgesetzes zum Zensus ist verpflichtend. Das Gesetz muss bis Oktober 2021 verabschiedet sein, um eine Durchführung durch die Kommunen wie geplant im Jahr 2022 fristgerecht umsetzen zu können. Stichtag für die Umsetzung und Erhebung ist der 15. Mai. In der Hauptsache werden die zu erhebenden Daten für den Zensus aus den Verwaltungsregistern bezogen, die durch eine Haushaltsstichprobe in Kombination mit einer Gebäude- und Wohnraumzählung ergänzt werden. Damit wird der Großteil der Bevölkerung selbst überhaupt nicht befragt, sondern lediglich etwa 6 500 Personen. Auch gilt die Online-Strategie des Bundes, wonach alle Beteiligten zunächst elektronisch eingebunden werden. Dies soll eine Vereinfachung und Beschleunigung des Befragens ermöglichen. Es werden jedoch auch jene Fälle berücksichtigt und aufgefangen, bei denen kein Online-Zugang verfügbar ist. Es können etwa auf Wunsch nach wie vor Papierfragebögen zur Verfügung gestellt werden, um die Durchführung der Erhebung und die Befragung so angenehm und niederschwellig wie möglich zu gestalten. Durch das Ausführungsgesetz ergibt sich kein Erfüllungsmehraufwand für den Bürger. Alle Erfordernisse zur Mitwirkungspflicht wurden bereits im Bundesgesetz für 2022 geregelt. Der Erfüllungsmehraufwand für die Kommunen, für die Verwaltung ergibt sich aus einer Erhöhung der Stichprobe, die nun auch Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern in die Stichprobenziehung einbezieht. Das sensible Thema Datenschutz und die daran gestellten Anforderungen haben sich selbstverständlich seit dem Jahr 2011 weiterentwickelt. Dies wurde auch bei den an den kommenden Zensus zu stellenden Anforderungen bereits berücksichtigt. Daher wird das Gesamtprojekt „Zensus 2022“ sowohl vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beratend begleitet. Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten werden gewährleistet sowie dem Stand der Technik entsprechend Verschlüsselungstechniken zur Anwendung gebracht. Die Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung, die eine Grundrechtseinschränkung darstellt, muss ausdrücklich genannt werden; sie wurde durch den Änderungsantrag der Regierungskoalition ausdrücklich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2019 die Verfassungsmäßigkeit der Methodik bestätigt. Seitens des Sächsischen Landkreistages wurde kein Nachbesserungsbedarf angemeldet. Die Anmerkungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages wurden in dem nun vorliegenden Gesetzestext angepasst. Änderungswünsche des Juristischen Dienstes wurden aufgenommen und im Innenausschuss am 8. Juli mehrheitlich angenommen. Außerdem handelt es sich um eine befristete Maßnahme. Aber ich möchte noch einen persönlichen Appell an die Bürger sowie an die Verwaltung richten, denn es wird jedem/jeder von Ihnen auch in der Vergangenheit so gegangen sein, dass Bürgerinnen und Bürger zu uns Abgeordneten kommen und ihre Anliegen im Zusammenhang mit dieser Befragung vorbringen bzw. dabei Unterstützung benötigen. Insofern also eine Bitte an die teilnehmende Bevölkerung: Die Mitarbeit an der Erhebung ist wichtig und noch dazu unerlässlich. Es handelt sich um die gesetzeskonforme Umsetzung, die uns allen hilft, bestmöglich Entscheidungen aufgrund bestmöglich erhobener Daten zu fällen. Ihre Mitarbeit ist dabei Teil eines großen und wichtigen Landesprojektes. In Richtung des Statistischen Landesamtes schicke ich die Bitte, der Auswahl und Schulung der Erhebungsbeauftragten besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Nach Möglichkeit sollten diese gegenüber den Befragten empathisch – etwa bei der Terminfindung oder Ähnlichem – sowie flexibel und geduldig in der Umsetzung ihrer Interviewertätigkeit sein. Es ist für alle Beteiligten ein Aufwand, der am besten im gegenseitigen Verständnis bewältigt werden kann. Dafür danke ich Ihnen bereits im Voraus und empfehle dem Hohen Haus die Annahme des Gesetzentwurfs. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Markert sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrtx Präsidentx! Sehr geehrtx Kollegx Abgeordnetx! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um das Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz. Es regelt im Wesentlichen die verschiedenen Zuständigkeiten und Aufgaben für die Durchführung des Zensus. Die Durchführung des Zensus ist aufgrund der EUVerordnung und deren nationaler Umsetzung verpflichtend. Im Zuge der Corona-Maßnahmen wurde die Erhebung der Daten um ein Jahr verschoben. Die Einbeziehung der kommunalen Ebene ist zur Durchführung des Zensus 2022 daher unverzichtbar. Die Haushaltsbefragungen starten laut Fahrplan Ende des dritten Quartals 2021. Für uns stellt sich allerdings die Frage: Welchen Plan hat die Staatsregierung im Benehmen mit der Bundesregierung für den Fall, dass ein weiterer Lockdown dies nicht zulässt? Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, um einige Worte zum zugrunde liegenden Zensusgesetz als solches zu verlieren. Nach der Erfahrung mit zwei Diktaturen hat der Datenschutz in Deutschland eine besondere Stellung, und im Zweifel sollten wir den Staat lieber etwas weniger über uns wissen lassen als zu viel. Im Rahmen des Zensus werden vielfältige Fragen, zum Beispiel zum Wohnraum, gestellt. Wozu ist das gut? Wozu braucht der Staat diese detaillierten Kenntnisse? Da braucht man sich über Enteignungsbefürchtungen, die nicht glaubwürdig entkräftet werden können, nicht zu wundern; schließlich wird bereits von einigen Politikern laut über einen sogenannten Lastenausgleich im Zuge der Corona-Lage fantasiert. Ähnlich verhält es sich mit der Mobilität. Diese soll offensichtlich im Namen der Umwelt vollständig kontrolliert werden. Das wäre dann das Ende des freien Bürgers. An dieser Stelle sollten alle genau aufhorchen und das Volk sollte sich genau überlegen, welche Parteien 2021 mit teuren Forderungen zu Wohnraum, Energie und Politik unterwegs sind. An anderen Stellen wird hingegen eine sehr ungewöhnliche Zurückhaltung gezeigt. Sowohl die Bundesregierung als auch die FDP wollen nur die Zugehörigkeit zu öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften erfassen. Dies entspricht dem absoluten Mindeststandard, den die EU für den Zensus vorgibt. Warum werden aber nur die öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften erfasst, die in ihrer Bandbreite ja nun schon lange nicht mehr die Realität in Deutschland widerspiegeln? Selbst der Bundesrat verlangte, dass im Rahmen des Zensus auch das Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung erfasst wird. Hiervon versprechen sich die Länder einen herausragenden Mehrwert für die integrationspolitischen Fragestellungen. – Leider wurde dies nicht umgesetzt. Hier hätte man viel für den Erkenntnisgewinn tun müssen. Stattdessen siegte am Ende offensichtlich mal wieder die politische Korrektheit. Zumindest kann man positiv feststellen, dass neben der Staatsangehörigkeit nun auch der Geburtsort und das eventuelle Datum eines Zuzugs in die Bundesrepublik erfasst werden. Hierbei ist erfreulicherweise auch eine Forderung der AfD-Fraktion aufgenommen worden. Das Zensusgesetz könnte an vielen Stellen besser sein, das ist klar. Klar ist aber auch, dass der Zensus ohne Frage notwendig ist, um die Politik auf der Basis gesicherter Erkenntnisse mit Informationen zu versorgen. Die AfD-Fraktion wird sich trotz der hier deutlich gemachten Bedenken der Sache nicht verschließen, und wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Kollege Schultze für die Fraktion DIE LINKE.
Mirko Schultze Die Linke
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist jetzt sehr viel gesagt worden, was das Zensusgesetz ist. Klar – es ist europäisches und Bundesrecht, und klar ist, dass wir es hier nur mit einem Ausführungsgesetz zu tun haben. Insoweit könnte man sagen: Okay, warum diskutieren wir lange darüber? Stimmen wir einfach darüber ab! Dies ändert aber nichts an der grundsätzlichen Kritik, die man an einer Volkszählung haben kann. Die vielleicht berühmteste Volkszählung, an die wir alle immer wieder erinnert werden, ist jene, die zwei Menschen dazu gebracht hat, in ihre Heimatstadt zurückzugehen und dann ihr Kind zu gebären, was heute quasi sinnstiftend für eine ganze Religionsgemeinschaft ist. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Danach wird es ein bisschen schwierig. In den Achtzigerjahren gab es in der Bundesrepublik Deutschland eine Volkszählung, gegen die stark protestiert worden ist. (Zurufe des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Danach gab es andere Methoden – – Ach, Herr Pallas, wir kriegen uns wieder ein, oder? – Es gab andere Methoden und andere Entscheidungen. Auch der Bundesgerichtshof hat dazu etwas entschieden. Klar ist, dass die Frage bleibt: Müssen wir im 21. Jahrhundert die Daten noch in dieser Art, in dieser Umfänglichkeit erfassen? Ich will dabei nicht nur einen kritischen Punkt nennen. Der Zugang von Befragerinnen und Befragern zu privatem Wohnraum ist schon während des letzten Zensus sehr kritisiert worden, weil es keine Überprüfung gab und ich eigentlich verpflichtet war, die- oder denjenigen in meine Wohnung zu lassen, egal welche Eignung sie bzw. er an dieser Stelle mitgebracht hat. Es gab ein wenig Veränderung. Ich finde nach wie vor, dass wir darüber noch einmal reden müssen und dass wir im 21. Jahrhundert neue Methoden finden sollten. Gut finde ich – ich will auch eine Sache loben –, dass jetzt kleinere Orte von unter 10 000 Einwohnern einbezogen werden und sich dadurch die Lebenswirklichkeit in Sachsen ein Stück weit widerspiegelt. Aber es gibt weiterhin Kritiken, die letztlich nicht nur in der Datensicherheit, sondern auch in der erfassten Datenmenge und der Sinnhaftigkeit der Daten, die erfasst werden, münden. Man kann sagen, okay, ein Zensus wird unbedingt gebraucht, damit man weiß, wie es ist. Aber ich erinnere gerne an die Verwerfungen, die nach dem Zensus 2011 in vielen Kommunen entstanden sind, und die Fehler, die korrigiert werden mussten, zum Beispiel in Löbau und Ähnliches. Insoweit sollten wir ihn in seiner Entstehung kritischer begleiten – im Bundesrat und mit unseren Möglichkeiten, die wir im Rahmen der Europäischen Union haben. Ich hoffe darauf, dass wir eine Möglichkeit finden, die Daten so sicher zu erheben, sodass wir die Art und Weise des Zensuserhebens, wie sie auch in diesem Jahr wieder der Fall sein wird, irgendwann einmal zur Geschichte erklären können. Ich denke, wir sind dabei auf einem guten Weg. Wir als Fraktion werden uns enthalten, aus einem ganz simplen Grund: Natürlich stellen wir uns nicht, wie wir heute schon von anderen gehört haben, gegen Bundes- und europäische Gesetzgebung, sondern wir reden hier über ein Ausführungsgesetz. Dem ist aber mit einer Enthaltung Genüge getan. Die Regierungskoalition soll bitte ihr Ausführungsgesetz durch dieses Parlament bringen, und dafür bedarf es nicht der Unterstützung der Opposition. Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Kritik, die wir an dem Zensusverfahren haben. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorgesehene Gesetzentwurf regelt die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2020. Er dient damit im Wesentlichen der Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber der EU, der Feststellung der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Gewinnung von Grunddaten für die Gesamtsystematik der amtlichen Statistik, aber auch der Gewinnung von Strukturdaten über die Bevölkerung, die für politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich sind. Das klingt ungefähr so spannend wie ein Telefonbuch, ist aber in der praktischen Relevanz von großer Bedeutung. Kollege Schultze hat bereits die Historie der Volkszählungen angesprochen. Ganz praktisch wird es immer dann, wenn auf Basis des Zensus aus Zahlen Geld und Ressourcen werden. Denn nicht selten beginnt es damit, dass man sagt, hier gehe es nur um irgendwelche unnötigen Bevölkerungserhebungen, und mündet darin, dass man sich als Kommune darüber beschwert, dass man plötzlich rechnerisch kleiner geworden sei und bestimmte Ressourcen nicht mehr erhalte. Kurzum: So ein Zensus ist wichtig und das Ausführungsgesetz ist durchaus bedeutend. Zu diesem Zweck werden in erster Linie die Meldedaten, die Daten über Personen, die im Ausland arbeiten, und die Daten der Bundesagentur für Arbeit zusammengeführt. Zudem werden Gebäude und Wohnungen gezählt sowie Daten zu deren Nutzung erhoben. Die dritte Erhebungsquelle ist eben die Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis. Es geht dabei nicht nur um Geld, sondern auch um Grundrechte. Seit Volkszählungen durchgeführt werden, gibt es Kritik daran, schon zu biblischen Zeiten, und Kritik, die schlussendlich in Klarstellung und richtungsweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts – wohlgemerkt zu jüngeren Volkszählungsfragen – mündet. Auch an dem Zensus-Gesetz 2022 muss Kritik geübt werden, da – wie so oft – die Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht berücksichtigt wurden und beispielsweise nach wie vor die Religionszugehörigkeit erhoben wird. Darin widerspreche ich Herrn Kollegen Wippel dann doch entschieden: Nach unserer Auffassung braucht es die Erhebung gar nicht, sie kann gestrichen werden. Auch die vorgesehenen Speicherfristen sind viel zu lang und eine Datenschutz-Folgeabschätzung fehlt. Unabhängig von den wichtigen Fragen des Datenschutzes stellt sich bei diesem System immer wieder die Frage der doch immensen Kosten, die mit dem Zensus einhergehen. Allein Sachsen wird dafür 62 Millionen Euro bezahlen müssen, von denen nur 17 Millionen Euro vom Bund übernommen werden. Die Frage des Verhältnisses von Kosten und Nutzen ist hier angebracht, auch mit Blick auf andere Erhebungsmethoden. Allerdings ist deren Beantwortung der Kompetenz des Landtags entzogen. Umso wichtiger ist es, ein landesrechtliches Ausführungsgesetz zu schaffen, das seinerseits auf eine datenschutzgerechte Gestaltung und beispielsweise saubere Trennung von Daten in den Erhebungsstellen setzt. Ich bin dem Innenministerium, auch wenn es gerade nicht da ist, daher dankbar, dass es das Zensus-Ausführungsgesetz 2011 nicht einfach nur fortgeschrieben hat – – Oh, Entschuldigung, Sie sind ja da; ich habe gerade in die falsche Richtung geschaut. – Ich bin dem Innenministerium dankbar, dass es das Zensus-Ausführungsgesetz von 2011 nicht einfach nur fortgeschrieben hat, sondern weitere Vorkehrungen für die Durchführung und Organisation der Datenerhebung und Datenverarbeitung getroffen hat. – Ich putze demnächst mal meine Brille, damit ich den Innenminister wiedererkenne. (Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller: Ich bin eben leicht zu übersehen! – Heiterkeit) Im Vergleich zum Referentenentwurf finden sich im § 5 nunmehr weitere Regelungen zur Sicherung der informationellen Gewaltenteilung in den Erhebungsstellen, sodass die erforderliche datenschutzrechtliche Trennung von Verwaltung und Statistik besser gewahrt wird. Wichtig ist auch, dass der angedachte Ausschluss des Auskunftsrechts über die erhobenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung nun – anders als im ursprünglichen Referentenentwurf – nicht enthalten ist. Das begrüßen wir BÜNDNISGRÜNE ausdrücklich. Dem heute vorliegenden Gesetzentwurf können wir daher unsere Zustimmung geben, da er versucht, soweit es uns als Land noch möglich ist, den Datenschutz beim Zensus besser zu gewährleisten. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt ist die SPD-Fraktion an der Reihe. (Albrecht Pallas, SPD: Frau Präsidentin, es wurde alles gesagt. Ich verzichte auf den Redebeitrag.) Alles klar. Dann könnten wir in eine neue Runde eintreten. – Wird nicht gewünscht. Dann bitte ich Herrn Prof. Wöller für die Staatsregierung.
Prof. Dr. Roland Wöller
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Ursprünglich sollte der Zensus bereits in diesem Jahr durchgeführt werden, aber pandemiebedingt ist der Zensusstichtag um ein Jahr auf den 15. Mai 2022 verschoben worden. Die Ergebnisse des Zensus bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungen und Entscheidungen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Die amtliche Einwohnerzahl ist die Grundlage zum Beispiel für die Verteilung von Geldern im Finanzausgleich, für die Einteilung von Wahlkreisen und für die Festlegung der Stimmenanzahl der Länder im Bundesrat. Die Einwohnerzahl ist Bezugsgröße in über hundert Regelungen. Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Deshalb sind die Zensusdaten besonders geschützt. Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten, ist sichergestellt, dass mit dem Zensusergebnissen keine Einzelfälle oder Rückschlussmöglichkeiten auf Einzelfälle veröffentlicht werden. Das Statistische Landesamt erlässt auf der Grundlage des Sächsischen Zensusausführungsgesetzes eine Verwaltungsvorschrift und wird darin auch Vorkehrungen für die IT-Sicherheit und den Datenschutz in den Erhebungsstellen treffen. Das Ausführungsgesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 im Freistaat Sachsen. Der Zensus, meine Damen und Herren, ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Das Statistische Landesamt ist zwar zuständig für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022, aber die Kommunen übernehmen dabei entscheidende Aufgaben. Sie werden die Erhebung durchführen und dazu gehören 48 örtliche Erhebungsstellen, die eingerichtet werden. Zum Ausgleich der Mehrbelastung erhalten die Kommunen mit Erhebungsstellen insgesamt 16,2 Millionen Euro, aufgeteilt in drei Raten. Diese Eckpunkte haben wir bereits im Vorfeld mit den Kommunen, mit dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag abgestimmt. Alle Gemeinden, welche die Erhebungsstellen einrichten werden, haben schon ihre Bereitschaft zur Mitwirkung beim Zensus 2022 erklärt. Dafür danke ich den Gemeinden herzlich. Die kommunalen Erhebungsstellen koordinieren in erster Linie die Haushaltsbefragungen vor Ort, um die Einwohnerzahlen zu ermitteln. Hierzu werden landesweit circa 6 500 Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Circa 600 000 Personen werden durch diese im Rahmen der Existenzfeststellung persönlich befragt. Von knapp 400 000 dieser befragten Personen werden weitere Daten erhoben – zur Wohnsituation, zur Bildung und zur Erwerbstätigkeit. Die Erhebung dieser Daten erfolgt bevorzugt online. Meine Damen und Herren, die Corona-Pandemie bleibt auch hier nicht außen vor. Sie wird uns bei den Zensuserhebungen mächtig herausfordern. Deshalb haben wir bereits viele Präventionsmaßnahmen vorgesehen, um abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens mit angemessenen Hygieneschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln die auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger und das Erhebungspersonal zu schützen. Der Gesundheitsschutz aller Beteiligten geht vor. So werden wir die Möglichkeit schaffen, bei einem hohen Infektionsgeschehen die persönliche Datenerhebung durch eine kontaktarme fernmündliche Befragung zu ersetzen. Der Zensus 2022 ist mit hohem Aufwand, hohen Kosten und hoher Zahl von befragten Bürgern verbunden. Andere europäische Länder führen den Zensus bereits als rein registerbasiertes Verfahren durch. In Deutschland fehlen dafür noch die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen. Der Bund hat mit verschiedenen Gesetzesinitiativen die Registermodernisierung auf den Weg gebracht. Bis 2031 soll der Zensus auf einen Registerzensus umgestellt werden. Ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Zensus ohne Befragung ist dabei das im Juni 2021 in Kraft getretene Registerzensuserprobungsgesetz. Der Freistaat Sachsen wird selbstverständlich alle Maßnahmen unterstützen, um den Zensus künftig digital registerbasiert durchzuführen. So setzen wir die Digitalisierung der Verwaltung auch hier fort. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Prof. Roland Wöller. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wir könnten paragrafenweise oder auch im Block abstimmen, und es ist die Frage, ob Sie damit einverstanden wären, wenn – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Im Block, Frau Präsidentin!) Also stimmen wir im Block ab, ganz wunderbar. Dann werde ich jetzt die einzelnen Teile des Gesetzes vorlesen und dann können wir im Block abstimmen. Die Überschrift, § 1 Zuständigkeit und Aufgaben des Statistischen Landesamtes, § 2 Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen, § 3 Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen, § 4 Fachaufsichtsbehörden, § 5 Abschottung, Sicherung der Erhebungsunterlagen, § 6 Erhebungsbeauftragte, § 7 Kostenregelung, § 8 Einschränkung von Grundrechten und Betroffenenrechten und § 9 Inkrafttreten/ Außerkrafttreten. Wer dem so die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Enthaltungen und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dafür ist diesem Block somit zugestimmt. Ich stelle jetzt trotzdem den Gesetzentwurf in Gänze zur Abstimmung. Das ist das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 im Freistaat Sachsen, Sächsisches Zensusausführungsgesetz. Wer gibt diesem Gesetz in Gänze die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dafür ist dem Gesetz somit entsprochen und der Tagesordnungspunkt beendet. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes Drucksache 7/6704, Drucksache 7/7113, für Energie, Klimaschutz, Ich möchte gleich darauf hinweisen, dass die AfD-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt hat, und frage zunächst, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Heinz, als Erstes das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich den Fraktionen wie üblich das Wort zur allgemeinen Aussprache. Wir verfahren in der ersten Runde in folgender Reihenfolge: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, die SPD und die Staatsregierung selbstverständlich, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion; Herr Prantl, bitte.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Regierungsparteien, Sie haben den Sachsen im Jahr 2019 im Koalitionsvertrag ein wichtiges Versprechen beim Windkraftausbau gegeben: keine Windräder im Wald. Nun ja, Regierungen machen ja nach der Wahl allzu gern Gebrauch von Unverbindlichkeiten; neue Erkenntnisse sind dann in der Regel die Ausrede für Wortbruch. Die AfD fordert Rechtsverbindlichkeit. Wir wollen keine Windräder in Sachsens Wäldern. Aber schön der Reihe nach! Die CDU erklärte in ihren Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2019 – Zitat –: „Grundsätzlich halten wir die Ausweisung von Vorranggebieten im Wald für denkbar.“ Die SPD prüfte vor Jahren in einer Studie, wie viel Wald man in Sachsen ersatzlos für Windräder abschaffen könnte. Der Wähler hat's quittiert: Fast 50 % weniger Stimmen für die Sozis 2019 und eine halbierte SPD-Landtagsfraktion. Weiter so, Genossen, die Richtung stimmt, noch ein kleiner Schritt, noch 2 % weniger und wir sagen Auf Wiedersehen!, (Beifall bei der AfD) weil rote Umweltzerstörer im Parlament der Sachsen nämlich keiner gebrauchen kann! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach, herrje, jetzt kommt das Feuerwerk!) Ganz überraschend die GRÜNEN: Die GRÜNEN stimmten auf ihrem Landesparteitag 2019 einstimmig gegen Windenergie im Wald, und der GRÜNEN-Staatsminister Wolfram Günther erklärte gerade hier im „Waldblick“, Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zum des Entwurfs für den Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Ausschusses Umwelt und Landwirtschaft (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie dürfen nichts hochhalten!) dem Info-Magazin der Stiftung Wald für Sachsen: Wir brauchen mehr Wald – mehr Wald – für Kohlenstoffspeicher. Mehr ist das Gegenteil von weniger, Herr Lippmann, bekommen Sie das hin? (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Sie wohl nicht!) Herr Günther hat vollkommen recht: Jeder zusätzliche Hektar Wald ist ein Mehrwert für unsere Gesellschaft und für unseren Naturhaushalt. Also noch einmal langsam: Wald für Windräder zu beseitigen bedeutet doch, mit der einen Hand einzureißen, was die andere Hand mühevoll und jahrzehntelang aufgebaut hat. Konnten Sie mir jetzt folgen, Herr Lippmann? Bäume pflanzen bedeutet Waldfläche vergrößern, da ist dann mehr Wald da, und Bäume für Windräder roden bedeutet, die Waldfläche wird kleiner, dann wird es eben weniger Wald. Das musste ich erst mal ganz bildhaft machen, und jetzt habe ich noch eine Quizfrage. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh nee!) – Genau, jetzt geht es los. Wir hatten doch gerade vor zwei Stunden eine Aktuelle Debatte zum Überflutungsschutz und zum Jahrhunderthochwasser, und da waren sich doch unisono alle Redner aller anderen Fraktionen einig: Flächenversiegelung muss als Beitrag zum Klimaschutz reduziert werden. Wenn Sie dieser Logik jetzt einmal folgen, dann muss ich Sie fragen, ob das auch für Ihre Betonfundamente und Asphaltpisten bei Windrädern gilt. Oder setzen Sie dort wieder andere Maßstäbe an? (Beifall bei der AfD) Der Herr Staatsminister sprach ja auch von einer Erhöhung der Wasserrückhaltekapazität in unseren sächsischen Böden, und da fragen Sie sich jetzt selbst, wo das Wasserspeichervermögen größer ist. Was ist der bessere Wasserspeicher: ein gesunder Wald – das ist der mit den Bäumen, Herr Lippmann – oder ein gerodeter Wald – das ist der, wo die Windräder stehen? Welche Waldfläche speichert mehr Wasser? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Mal sehen, ob Sie sich die Frage selbst beantworten können. Also zurück zu Ihren Versprechen zur Windindustrie im Wald. Liebe CDU, Sie bekommen es gerade live mit. Wissen Sie, warum man nie, wirklich niemals mit den GRÜNEN koalieren sollte? Weil dann Wortbruch zum Regierungsprogramm wird. (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Hoho!) Dann nenne ich Ihnen jetzt mal ein Beispiel für Wortbruch: In Ihrem Energieklimaprogramm, Stand Mai 2021, wird das ehemals klare Versprechen aus dem Koalitionsvertrag – keine Windkraft im Wald – schon mal vorsorglich aufgeweicht: Windräder im Wald sollen nur noch grundsätzlich vermieden werden, aha. Die grün-geführte Kenia-Regierung gibt noch mehr Weichspüler hinterher: „Der Grundsatz gilt insbesondere für Waldflächen mit Schutzstatus nach Naturschutzrecht und mit ausgewählten Waldfunktionen.“ So, liebe Regierungsparteien. Was ist denn dann Ihr Umkehrschluss? Was gilt denn dann für Wälder ohne Naturschutzstatus? Was gilt denn dann für Wälder ohne wie auch immer ausgewählte Funktionen? Bei mir zu Hause im Erzgebirge ist der Wald der Erholungsort. Dort atmen die Menschen einmal richtig durch. Dort beobachten unsere Kinder die Natur. Sie verstehen die Natur, sie lernen die Natur lieben und schätzen. Es kommen jährlich Zehntausende Touristen. Der Wald ist die viel zitierte biologische Vielfalt, auf der Herr Günther zum hunderttausensten Mal wieder herumgeritten ist. Aber wenn der Wald, um den es gerade geht, kein Naturschutzwald ist und keine ausgewählten Funktionen hat, ist er dann zur Rodung und Verspargelung freigegeben? Wie soll ich das verstehen? Wie im Erzgebirge haben die Sachsen auch im Vogtland und in der Lausitz Angst. Sie haben Angst vor der Zerstörung ihrer schönen Heimat durch grüne Bionadebonzen, linke Großstadtschickeria und rückgratlose Christdemokraten. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Unruhe) – Getroffene Hunde bellen. Klasse. Super. Weiter so, Frau Mertsching! (Zurufe) Ihr wankelmütiges Hin und Her zu Windrädern im Wald, Ihr „Ja,“ „Nein“, „Jaein“, „Auf“, „Nieder“, „Rein“, „Raus“ nennt der Sachse Eiertanz. Warum aber tanzt das KeniaBündnis den Eiertanz um das Windrad? Es hätte doch längst Tatsachen schaffen können. Die Kenia-Regierung beglückt uns inzwischen seit 18 Monaten. Passiert ist bei CDU, Grün, SPD nichts, außer Eiertanz. (Zurufe) Spätestens im letzten Umweltausschuss vor vierzehn Tagen hätten Sie Farbe bekennen können, Windräder im Wald endlich zu verbieten und Ihr eigenes Versprechen zum Gesetz zu machen. Aber anstelle einer angemessen breiten, fachlich vertieften Diskussion gab es lediglich eine einzige dürre Erwiderung von Ihnen, Herr Winkler, von der SPD. Dagegen betretenes Schweigen bei der CDU, betretenes Schweigen bei den GRÜNEN, (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) ahnungsloses Schweigen bei den LINKEN, weil fachlich überfordert, betretenes Schweigen bei der Sächsischen Staatsregierung. (Lachen und Beifall bei der AfD) In schweigsamer Einigkeit lehnten Sie unseren Gesetzentwurf „Keine Windräder in Sachsens Wäldern“ ohne weitere Aussprache ab. Werte Regierungspartei CDU, ist denn Ihnen Ihr Versprechen – – (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Sie wollten doch die Selbstgespräche einstellen, Herr Gebhardt. – (Lachen bei der AfD –
Sören Voigt CDU
Versuchen Sie sich doch einmal zu konzentrieren, Herr Prantl!) Ist Ihnen denn Ihr Versprechen, werte Regierungspartei CDU, „keine Windräder im Wald“ nichts wert, sodass Sie es nicht einmal für nötig halten, sich im Fachausschuss zu äußern? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Sie waren doch nicht dabei, Herr Lippmann. Sie haben Wahrnehmungsstörungen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Fällt es Ihnen so schwer, Ihr eigenes Versprechen an die Bürger – keine Windkraft im Wald – glaubwürdig und endgültig in Gesetzesform zu fassen? Fällt es Ihnen tatsächlich so schwer, das Vertrauen der Bürger ein einziges Mal nicht zu enttäuschen? Dieses eine Mal? (Beifall bei der AfD) Ich erkläre Ihnen einmal Ihre kleinlaute Ablehnung im Umweltausschuss. Sie stecken in Ihrem selbstorganisierten Schlamassel. Sie stehen im Schach, weil sie erstens bis 2024 doppelt so viel Flatterstrom wie 2021 erzeugen wollen – illusorisch. Sie stehen im Schach, weil sie zweitens bis 2030 zusätzlich weitere 5 Terrawatt Zappelstrom daraufsetzen wollen – völlig utopisch. Sie stehen im Schach, weil sie drittens glauben und beten, dass Sachsen mit dem Ende des Kohlestroms seinen Strombedarf vollständig mit unzuverlässigem Fantasiestrom decken kann – physikalisch unmöglich. (Beifall bei der AfD) Und Sie stehen im Schach, weil Sie viertens schon jetzt wissen, dass spätestens 2030 Ihre schwarz-rot-grünen Ökolichter in Sachsen ausgehen. (Zuruf AfD: Genau!) Sie wissen das. Habe ich recht? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nö!) Mit Ihrem Eiertanz haben Sie sich nun selbst ins Schach manövriert. (Oh-Rufe – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ihnen ist klar: Wenn Sie nicht die Axt an unseren Wald anlegen, wenn Sie unseren Gemeinwohlträger, unsere Heimat, unseren Erholungsort, den Wald, nicht doch der Windkraftlobby opfern, können Sie die größenwahnsinnigen Ausbauziele der GRÜNEN niemals erreichen. Das, liebe CDU, hätten Sie wissen müssen, als Sie die GRÜNEN gegen den Wählerwillen auf die Regierungsbank geholt haben. (Beifall bei der AfD) Wer nicht hören will, muss fühlen und über Schmerz lernen. Welche Möglichkeiten haben wir denn, aus dem Schlamassel herauszukommen? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Erste Möglichkeit: Sie begraben Ihre wahnhaften Ausbauziele. Sie machen endlich Energiepolitik mit Sachverstand. Sie setzen auf Kernenergie wie unsere europäischen Nachbarn. Dafür müssen Sie natürlich ihren rot-grünen Koalitionszwergen und Genderfachkräften endlich einmal die rote Karte vor die Nase halten. (Lachen und Beifall bei der AfD) Zweite Möglichkeit: Sie tanzen weiter Eiertanz. (Unruhe) Sie brechen Zug um Zug Ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Sie pflastern unsere Wälder mit Windrädern zu (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wo denn?) und führen unser Land dennoch in die Blackout-Katastrophe. Dritte Möglichkeit: Sie beschließen hier und heute unseren Gesetzentwurf (Zurufe von CDU und SPD: Niemals!) „Keine Windräder in Sachsens Wäldern“, wie Sie das versprochen haben. Ein Schachmatt für die CDU wäre vorerst abgewendet. Sie hätten für heute den Respekt im Volk. Sie hätten wieder einmal Vertrauen gewonnen. Sie hätten unseren Wald vor den GRÜNEN gerettet und Sie könnten heute wieder einmal aufrechten Hauptes aus der Plenarsitzung gehen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) Zeigen Sie endlich Mut, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Retten Sie den sächsischen Wald vor den grünen und roten Umweltzerstörern! Die Bürger werden es Ihnen danken und unsere sächsische Natur auch. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf bitte zu. (Zurufe von den LINKEN: Niemals!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Christian Hartmann CDU
Es war zumindest kurzweilig! – Unruhe) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die einbringende AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die CDU-Fraktion Herrn von Breitenbuch, bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt wird es wieder sachlich!)
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wird es sachlich und ruhiger. (Beifall bei der CDU und der SPD) Mit einer technisch machbaren Anlagenhöhe von bis zu 200 Meter ist die Errichtung von Windenergieanlagen über Waldflächen heute grundsätzlich möglich. Andere Bundesländer machen das intensiv. (Zuruf von der AfD) Sie wird in jüngerer Zeit zunehmend vorangetrieben, insbesondere von den Waldbesitzern, die hier selbstverständlich Geld verdienen wollen und vielleicht in diesen Zeiten auch müssen, um die Schäden im Wald, die sie irgendwie finanzieren müssen, auszugleichen. Insofern gibt es dort intensives Begehren. Das ist aus deren Sicht verständlich. (Zurufe von der SPD – Zurufe von der AfD) Der Nutzungsdruck auf Waldflächen nimmt deshalb deutlich zu. Ich habe gehört, dass jetzt sogar Solaranlagen auf Kahlflächen in Wäldern der Lausitz diskutiert werden. Das war mir neu. Aber auch dort ist insgesamt eine Diskussion im Gang, nicht nur in Freiflächen, sondern auch in Waldflächen mit erneuerbaren Energien unterwegs zu sein. Angesichts der hochgesteckten Ausbauziele für erneuerbare Energien ist ein grundsätzlicher Ausschluss der Windkraftnutzung über Wald einerseits nur schwer denkbar. Andererseits sind Wälder komplexe Ökosysteme, Lebensraum für verschiedene – auch bedrohte – Arten sowie eine wesentliche Grundlage für die menschliche Erholung und Naturerfahrung. Wälder erbringen damit viele weitere lebenswichtige Dienstleistungen, deren Bereitstellung vielfach mit ihrer standorttypischen ausgeprägten Diversität im Zusammenhang steht. Sowohl das neue Energie- und Klima-Programm auf Seite 48 als auch der geltende Koalitionsvertrag finden klare Worte: Kein Ausbau der Windkraft über Wald. – Trotzdem gibt es diese Diskussion im Land. Der geltende Landesentwicklungsplan 2013 ist die Grundlage für die strategische Landesentwicklung. Gemäß Grundsatz 5.1.5 des LEP 2013 soll die Nutzung von Waldgebieten für Windenergieanlagen grundsätzlich vermieden werden. Herr Prantl, Sie hatten das ausgeführt. Dies gilt insbesondere für Waldflächen mit Schutzstatus nach Naturschutzrecht und mit ausgewählten Waldfunktionen. Diese Vorgabe des LEP trägt der großen Bedeutung des Waldes für den Naturhaushalt und die Erholung insgesamt Rechnung. Nach § 8 Sächsisches Waldgesetz darf Wald nur mit Genehmigung der Forstbehörde auf Dauer in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Forstbehörde hat dabei die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers mit den Belangen der Allgemeinheit abzuwägen. Die Errichtung einer Windenergieanlage über Wald ist zum einen von der planungsrechtlichen Ausweisung des Standortes im Regionalplan und zum anderen insbesondere von der Prüfung einer forstrechtlichen Umwandlungsgenehmigung abhängig. Zusätzlich unterliegt die Errichtung von Windenergieanlagen neben den Vorgaben von Planungs- und Forstrecht weiteren Restriktionen, insbesondere nach Naturschutz, Immissionsrecht, Wasserrecht und Bodenrecht. In der genehmigungsrechtlichen Umsetzung der genannten Rechtskreise sind bereits jetzt die verfassungsrechtlich festgesetzten Belange des Allgemeinwohls, insbesondere die der Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen, ausreichend gewährleistet. Ebenso wird eine räumliche Steuerung der Standorte für Windenergieanlagen zur Minimierung des Nutzungskonflikts erreicht. Zusammenfassend betrachtet ist eine gesonderte Regelung – und die wollen Sie ja – für die Errichtung von Windenergieanlagen im Sächsischen Waldgesetz weder sinnvoll noch notwendig, um den beschriebenen Gesetzeszweck, nämlich den Walderhalt, zu gewährleisten. Am Beispiel einer Autofabrik in Brandenburg möchte ich sagen: Dann müssten Sie bei nächster Gelegenheit das Thema Autofabrik auch ins Waldgesetz hineinnehmen. Das ergibt insgesamt keinen Sinn. Die Wälder werden bereits seit Generationen bewirtschaftet. Das heißt, das Waldgesetz regelt die unmittelbare Waldfunktion, Dichte, Bewirtschaftung etc. Was in diesen Zeiten modern ist und uns vielleicht punktuell beschäftigt, muss unserer Meinung nach nicht im Waldgesetz geregelt werden. Wie gesagt, wir haben uns in der Koalition dazu abgestimmt. Die Diskussion im Lande läuft. Schauen wir einmal, wie sie sich entwickelt. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Aber insgesamt ist das Waldgesetz der falsche Anker, um hier Ihre Ziele durchzubringen. Deshalb lehnen wir Ihren Vorschlag ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Toni Mertsching.
Antonia Mertsching Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag, Herr Prantl, war so ekelhaft, (Lachen bei der AfD – Zurufe von der AfD) dass das Wort „ekelhaft“ im Duden in Zukunft am Ende mit d geschrieben werden sollte und nicht mehr mit t, damit es sich besser mit Ihrer Partei identifizieren kann. Das ist ja wohl unglaublich! Wir lehnen den kategorischen Ausschluss von Standorten für Windenergie ab. Wir fordern trotzdem ein Moratorium für Wind im Wald; denn der Wald hat von allein eine Klimaschutzfunktion als natürliche Kohlenstoffsenke. Wir wollen, dass zuerst konfliktarmes Flächenpotenzial genutzt wird. Das sind nach einer Untersuchung des Bundesamtes für Naturschutz in Sachsen ungefähr 2,7 % der Fläche. Das würde erst einmal reichen. Von daher brauchen wir Ihren Gesetzesvorschlag nicht. Wir lehnen ihn ab. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte Volkmar Zschocke. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD –
Antonia Mertsching Die Linke
Halt die Fresse, eh! – Zurufe von der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Gehen Sie mal ein bisschen raus, Herr Barth, da können Sie sich beruhigen! Draußen ist frische Luft!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Zschocke, einen kleinen Moment. – Ich bitte um Mäßigung im Ton. Frau Kollegin Mertsching, das nicht noch mal, bitte. – Herr Zschocke, bitte.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf versucht die AfD – zumindest im Text des Gesetzentwurfs – sich als Kämpferin für den Naturschutz zu inszenieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist mal was ganz Neues!) Das ist durchsichtig und auch verlogen. (Zuruf von der AfD: Wir kämpfen für unsere Heimat!) Denn Sie spielen Naturschutz und Klimaschutz gezielt gegeneinander aus. Es geht Ihnen nicht um den Schutz der Wälder. (Zuruf des Abg. Thomas Prantl, AfD) Sie wollen aus der Ablehnung von Windkraftanlagen politisches Kapital schlagen und damit gegen den Klimaschutz Front machen. (Thomas Prantl, AfD: Herr Zschocke, Sie haben keine Ahnung!) Das haben Sie auch vorgeführt, Herr Prantl. Das ist eine allzu bekannte Strategie der Klimawandelleugner, meine Damen und Herren. (Zurufe von der AfD) Da werden massive Gefahren von Klimaschutzmaßnahmen für Natur und Gesundheit beschworen und gleichzeitig vollständig ignoriert, dass zum Beispiel Trockenheit, Sturmschäden oder Borkenkäferbefall der bereits stark geschädigten Wälder eine Folge des Klimawandels ist, meine Damen und Herren. (Zurufe von der AfD) Gemeinsamer und weltweiter Erfolg beim Klimaschutz wäre die wichtigste Voraussetzung für Arten-, Natur- und auch Waldschutz. Dazu sind europäische Kooperation und internationale solidarische Zusammenarbeit notwendig. Aber das passt alles nicht in Ihr nationalistisches Konzept vom Heimatschutz. (André Barth, AfD: Was hat ein Windrad im Wald mit Nationalismus zu tun?! – Zurufe von der AfD) Da geht es wirklich nur um: Not in my backyard. – Ja, so ist das. (Zurufe von der AfD) Es geht Ihnen doch gar nicht um Windkraft im Wald, sondern um die Verhinderung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Das haben Sie heute doch ganz zentral wieder deutlich gemacht. Sie blockieren zukunftssichere Energieversorgung! (Starke Unruhe) Sie blockieren zukunftssichere Energieversorgung! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der AfD) Das ist wirtschaftsfeindlich und führt über kurz oder lang in die Deindustrialisierung, meine Damen und Herren. (Zuruf von der AfD: Sie zerstören Arbeitsplätze! – Weitere Zurufe von der AfD – Starke Unruhe) Sie brauchen in Ihrem wirtschafts- und wissenschaftsfernen Konzept keine Windräder und keine Solaranlagen. (Holger Mann, SPD: Waren die Medikamente da drüber wieder knapp oder wie?! – Zurufe von der AfD – Starke Unruhe) Denn für Sie ist der Anstieg klimaschädlicher Gase in der Atmosphäre sogar begrüßenswert. „Ein warmes Klima war für die Menschheit stets ein Segen.“ – O-Ton Ihres Fraktionsvorsitzenden. (Zurufe von der AfD) Weiter behauptet Herr Urban, dass alle Katastrophenszenarien nur dazu beitragen, die Menschen ideologisch zu manipulieren, um ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. – O-Ton Herr Urban. Sie sollten sich angesichts des Leids und der Verluste durch die immer häufiger werdenden Unwetterkatastrophen für solche irrsinnigen Anschuldigungen schämen. Der Gesetzentwurf zum angeblichen Schutz der Wälder vor Windkraftanlagen, den Sie hier vorlegen, ist auch formal nicht notwendig, da die bestehenden Regelungen im Waldgesetz, im Naturschutzrecht oder im Raumordnungsrecht einen effektiven Wald- und Naturschutz sicherstellen. Die Ausweisung – darauf hat Kollege Breitenbuch hingewiesen – erfolgt in Vorrang- und Eignungsgebieten, die von den regionalen Planungsverbänden festgelegt werden. Da kann die Nutzung von Waldgebieten ausgenommen werden. Auch im Koalitionsvertrag sprechen wir uns gegen eine Nutzung von Wald für die Windkraft aus. Unser primäres Ziel liegt in der Aktivierung des Potenzials außerhalb der Waldflächen. Wenn es trotzdem zu konkreten Waldumwandlungsverfahren kommen sollte, beinhalten die immer den Ausgleich der in Anspruch genommenen Waldfläche. Aber das muss Sie alles nicht interessieren. (Zuruf von der AfD: Was?!) Das ist auch nicht wichtig für Sie; denn es geht Ihnen nicht um die rechtlichen Regelungen. Ihr schmaler Gesetzentwurf, den Sie hier vorlegen, ist nur die notwendige parlamentarische Drucksache, um an die Mittel zu kommen, die Sie von den sächsischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erhalten, um mit diesen Mitteln die nächste Hetzkampagne loszutreten – (Zuruf von der AfD: Wir sind nicht die GRÜNEN, Herr Zschocke!) dieses Mal gegen die Abgeordneten der CDU-Fraktion. (Zurufe von der AfD) Das geht so: Sie montieren ein Windrad (Unruhe) in ein Bild von einem Wald und schreiben drauf: CDU Wortbruch – Windräder sollen jetzt doch in den Wald! (Zurufe von der AfD) Dann verteilen Sie das hundertfach in den sozialen Medien. Die Lunte ist gelegt, und dann explodiert die Wut. Ich lese Ihnen einmal die Kommentare Ihrer Fans vor, die auf Ihren Portalen veröffentlicht werden: „Schützen wir den Wald, zerstören wir die CDU! Sind halt alles Verbrecher in diesem Regierungsverein mit ihrem Oberindianer Kretschmer. Wo man hinschaut nur Lügen. Die sollte man an die Flügel binden und sich drehen lassen, dann wüssten sie, was für einen Mist sie da machen!“ (André Barth, AfD: Das kann man nicht machen, das geht nicht!) „Die sollen sich ihre dummen Windräder ins Bett oder ins Wohnzimmer stellen, dieses kriminelle Gesindel! Überall diese dreckigen Lumpen!“ Darum geht es Ihnen, meine Damen und Herren, die Wut auf die demokratischen Politikerinnen und Politiker zu befeuern, und das ist der wahre Kern Ihrer angeblichen Naturschutzpolitik! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD) Deshalb dürfen Sie mit der geschlossenen Ablehnung Ihres Gesetzentwurfes und Ihrer Schmutzkampagne rechnen. Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf von der SPD: Bravo! – Zurufe von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: An Mikrofon 7 Herr Urban?
Jörg Urban AfD
Eine Kurzintervention. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank. – Ich möchte darauf erwidern, wenn Sie uns unterstellen, dass dieser Gesetzentwurf nichts weiter als eine Schmutzkampagne sei. Ich weiß auch genau, warum Sie so überreagieren. Dieser Gesetzentwurf möchte eigentlich nur das in Gesetzesform gießen, was Ihre Partei, was die Partei der CDU den Wählern versprochen hat, und weil Sie wissen, dass Sie Wortbruch begehen werden, reagieren Sie so aggressiv. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Natürlich müssen Sie sich nicht wundern, wenn die Bürger draußen aggressiv reagieren, wenn sie merken, dass sie von den Politikern, die sie vielleicht guten Willens gewählt haben, weil sie den Naturschutz ernst nehmen, verspottet und betrogen werden. Natürlich muss man Kommentare, wenn sie unter die Gürtellinie gehen, am Ende herauslöschen. Dass solche Kommentare auftauchen, das passiert bei Ihrer Partei genauso, und Sie sind in der Pflicht, bei Facebook für eine gewisse Hygiene zu sorgen. Das tun wir auch. (Starke Unruhe) Der Hintergrund der Wut der Menschen ist schlicht und einfach, dass Sie als Politiker die Verantwortung nicht wahrnehmen, dass Sie Ihr Programm, Ihre Versprechungen am Ende auch wirklich in Politik umsetzen. Wenn Sie die Menschen belügen, ist es unsere Aufgabe, darauf hinzuweisen. Das ist keine Hetze, das ist Mut zur Wahrheit. (Beifall bei der AfD) Wenn die Reaktionen der Bürger dementsprechend wütend sind, dann sind Sie die Ursache dafür und nicht wir. Der schlechte Bote ist nicht schuld an der schlechten Nachricht. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nun die Reaktion. Volkmar Zschocke, BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Herr Urban, da Sie meine Emotionen ansprechen und die Wut, die ich hier habe, muss ich Ihnen einmal ganz klar sagen: Wenn man da vorn steht und versucht, etwas vorzutragen, und man versteht sein eigenes Wort nicht mehr wegen des Gebrülls aus Ihrer Fraktion, dann muss man einfach etwas lauter werden in der Stimme, damit man hier überhaupt noch durchdringt. – Danke. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD und des Staatsministers Wolfram Günther – Zuruf von der der AfD: Es ging nicht um die Lautstärke, sondern um den Inhalt!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es wäre trotzdem schön, wenn wir uns jetzt irgendwie ein bisschen beruhigen, damit Volkmar Winkler jetzt für die SPD-Fraktion sprechen kann. Bitte schön.
Volkmar Winkler SPD
Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Prantl, ich werde meine dünnen Ausführungen aus dem Ausschuss, so wie Sie es sagen, jetzt etwas dicker vortragen. Ich werde die Dinge, die planungsrechtlich von Kollegen von Breitenbuch vorgetragen wurden, nicht wiederholen, sondern die Sache von einer ganz anderen Seite betrachten und einige Ihrer Kollegen, die nicht im Ausschuss sind und sich damit nicht befassen, werden sich wundern. Glauben Sie mir das. Wie Sie alle wissen, haben wir im Koalitionsvertrag Wind über Wald ausgeschlossen. Auch das EKB spricht diesbezüglich mit Verweis auf die Raumordnung bzw. die Landesentwicklung eine deutliche Sprache, betont dabei aber auch die Besonderheit von Waldflächen mit Schutzstatus nach Naturschutzrecht und ausgewählten Waldfunktionen. Auch dazu ist schon ausgeführt worden. Das bindet die Koalition und schränkt uns natürlich erst einmal ein. Das ist auch schon durch die Ausführungen von Kollegen von Breitenbuch deutlich geworden. Aber wir müssen über dieses Thema reden, zumindest über den Wirtschaftswald, Monokulturen und Kalamitätsflächen. Warum müssen wir das? Weil sich die Situation in unseren Wäldern durch die uns allen bekannten Ereignisse seit den Koalitionsverhandlungen verändert hat. Einerseits, weil wir nicht nur durch eine Anhörung zur Situation im Wald hier im Sächsischen Landtag am 17.09.2020 – Sie können das nachlesen – von Wissenschaftlern, aber auch von Waldbesitzern erfahren haben, dass sie einer Windnutzung in begrenztem Maße vor allem im Nutzwald nicht entgegenstehen, ja diese sogar fordern. Dann ist es unsere Pflicht, als Politiker sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Um das zu untersetzen, nenne ich ein paar Zitate – das können Sie nachlesen – aus der Anhörung als Antwort auf meine Frage, wie die Sachverständigen zur Windkraftnutzung im Wald stehen. Ich zitiere Prof. Dr. Weber, Leiter der Professur für Forstpolitik an der TU Dresden: „Ich glaube, das sollte man von Standort zu Standort prüfen. Ich denke, wir können es uns nicht leisten, auf Dauer diese Art der Energieerzeugung in Sachsens Wäldern völlig auszuschließen.“ Ich zitiere Dr. Kübler, Vorsitzender der Familienbetriebe für Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.: „Ich bin persönlich der Meinung, man sollte das dort, wo jetzt Freiflächen entstanden sind, unbedingt ins Auge fassen, und wenn wir es nur temporär machen.“ Und nun Prof. Dr. Bolte, Institutsleiter, Thünen-Institut für Waldökosysteme: „Ich halte ein generelles Verbot von Windkraftanlagen auch nicht für zeitgemäß.“ Und ein letztes Zitat von Herrn Prof. Dr. Bitter, einem hoch geschätzten Mann, der jahrelang Vorsitzender der Waldbesitzer war und mehr als 80 000 Waldbesitzer vertrat: „Ich möchte mich eindeutig für eine Nutzung dieses Potenzials von Wind über Wald aussprechen. Es ist, finde ich, auf der anderen Seite eher unerträglich, wenn es pauschale Verbote gibt. Es berührt viele.“ Meine Damen und Herren, während dieser Anhörung haben sich übrigens neun von zehn Sachverständigen mehr oder weniger für eine Nutzung von Wind im Wald ausgesprochen. Ähnliche Erkenntnisse habe ich aus Gesprächen mit betroffenen Waldbesitzern gewonnen. In der von mir schon erwähnten Notwendigkeit, sich unter diesen Umständen mit der Problematik auseinandersetzen zu müssen, verbietet es sich förmlich, mit Gesetzen vollendete Tatsachen zu schaffen. Wo ist denn jetzt Ihre sachunmittelbare Demokratie? Sind 80 000 Waldbesitzer nicht auch Bürger, die man zumindest anhören sollte? (André Barth, AfD: Selbstverständlich!) – Na also. Und Sie legen uns eine Gesetzesänderung pauschal vor. Beschließt und fertig. Das ist keine Demokratie, gleich gar nicht sachunmittelbare. Ich möchte nicht verhehlen, dass wir bei diesem Thema auch in der Koalition keine geschlossene Meinung haben, uns dazu im Austausch befinden, was aufgrund der oben genannten Punkte auch richtig ist. Das muss sein, wir sprechen darüber. Wir müssen das Thema einfach auf dem Schirm haben. Ich möchte der Diskussion noch etwas die Schärfe nehmen, denn wenn wir sicher sein können, dass die aktuell und zukünftig zur Verfügung stehenden Potenziale für Wind und PV außerhalb der Waldgebiete die im Koalitionsvertrag und im EKP festgelegten Ertragsziele absichern können, müssen wir das Thema nicht wirklich spielen. Aber da können wir uns aufgrund der dynamischen Entwicklung bei Strombedarf und Mobilitätswende, Wasserstoffindustrie nicht abschließend sicher sein, zumal uns Wind über Wald noch bei anderen Themen helfen könnte, das war auch die Aussage einiger Sachverständiger, wenn nämlich die dadurch generierten Erträge in den Waldumbau und damit klimastabile Mischwälder fließen. Das ist nämlich in der Kombination durchaus sinnvoll für die Waldbesitzer. Wir sollten also nicht dem Thüringer Beispiel folgen, sondern eher dem von anderen Bundesländern wie Niedersachsen, die sich gerade diesem Thema öffnen. Wir lehnen mit voller Überzeugung Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt den Wunsch zur weiteren Aussprache? – Herr von Breitenbuch bitte für die CDU-Fraktion. Ich habe Sie nicht gesehen, tut mir leid, Herr Prantl. Bitte für die AfD-Fraktion Herr Prantl.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich mache es mit der Zusammenfassung der Beiträge meiner Vorredner mal ganz kurz. Versprochen ist versprochen und wird dann doch gebrochen. Was geht uns als Regierung das Geschwätz von gestern an? (Volkmar Winkler, SPD: So ein Käse!) Geht Sachsen nun den Weg wie Hessen, wo noch vor wenigen Jahren unvorstellbar gewesen ist, dass Wald für Windräder vernichtet wird? Wir sagen Nein. Machen wir es in Sachsen besser als in Hessen und dafür mindestens so gut wie in Thüringen. Noch einmal: Sachsen hat noch keine Rechtsgrundlage für das Verbot von Windrädern im Wald. Aber wir im Landesparlament haben hier und jetzt die Regelungskompetenz dafür. Also schauen wir noch einmal nach Thüringen. Ihr CDU-Kollege Prof. Dr. Voigt hat am 18.12.2020 im Thüringer Landtag Folgendes gesagt: Das grüne Herz Deutschlands muss beschützt werden. Beschützen bedeutet, keine Windräder im Wald zu erlauben. Herr von Breitenbuch, finden Sie diese Aussage Ihres Kollegen in Thüringen unsachlich? Ist es eine Schmutzkampagne, Herr Zschocke? Oder ist es ekelhaft? (Beifall bei der AfD – André Barth, AfD: Eklig!) Wissen Sie, was danach passierte, an diesem besagten 18.12.2020? Da stimmten unsere Thüringer AfD-Kollegen zusammen mit der CDU, mit den LINKEN, mit den GRÜNEN und mit der SPD gemeinsam für das Verbot von Windkraftanlagen im Wald. Das Plenarprotokoll habe ich hier. Wer es nicht glaubt, kann es gern nachlesen. (Beifall bei der AfD) Ein klares Nein in Thüringen zur Windkraft im Wald mit den Stimmen aller Fraktionen, keine Enthaltungen, keine Gegenstimme. Windräder im Wald, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wer hat es beantragt?) Ach, das ist der feine Unterschied, wer den Antrag stellt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: So einen billigen Gesetzentwurf kann man nicht erst nehmen!) Wenn zwei das Gleiche sagen, ist es noch lange nicht das Gleiche, das ist Ihr defizitäres Demokratieverständnis, Herr Gebhardt, Sie haben sich gerade verplappert, wunderbar. (Widerspruch bei den LINKEN) Wie erklären Sie – – – Selbstgespräche einstellen, Selbstgespräche einstellen. Wie erklären Sie denn von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und den LINKEN Ihre Redebeiträge? Wie erklären Sie Ihr Abstimmungsverhalten, was Sie angekündigt haben, Ihren Kollegen in Thüringen? Sind die CDU-Kollegen in Thüringen jetzt Populisten? Herr Winkler, sind die SPDKollegen in Thüringen Antidemokraten? Sind der Gesetzentwurf und die Zustimmung im Thüringer Landtag eine Schmutzkampagne, wie Sie es gerade versucht haben mir vorzuwerfen? – Sicherlich nicht. Machen Sie Ihr Versprechen an die Bürger jetzt zum Gesetz! Eine Umwandlung von Wald- zur Windenergienutzung darf nicht genehmigungsfähig sein. Lieber Herr Kollege von Breitenbuch! Reden Sie sich bitte nicht damit heraus – auch Sie, Herr Winkler –, dass es bei den Waldbesitzern eine Mehrheit für die Windkraft gibt. Erstens: Wald ist Gemeinwohl. Zweitens: Gemeinwohl geht vor. (Beifall bei der AfD) Sicherlich haben Dürresommer und Borkenkäfer die wirtschaftliche Not vieler privater Waldbesitzer verschärft. Sie haben zugeschaut und nichts unternommen. Sie, die Regierung, hatten es selbst in der Hand, Privatwaldbesitzern eine bessere finanzielle Unterstützung anzubieten. Das hätten wir unterstützt. Wir haben es sogar gefordert, Sie haben es abgelehnt. Sie wollten diese Unterstützung nicht – Ihre Entscheidung, Ihr Problem, nicht unseres. Heute wollen uns Herr von Breitenbuch und Herr Winkler einreden, der Privatwald brauche Windräder, um zu überleben. Leute, sagt mal, was ist denn mit euch los? Wie viele gedankliche Verrenkungen brauchen Sie eigentlich noch, um mitzubekommen, dass Sie in der Sackgasse stecken? (Beifall bei der AfD) Geschäftemacherei mit windigen Windmüllern auf Kosten unseres Gemeinwohls und Vernichtung des Walds für Ihre Windindustriebarone – nicht mit der AfD. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Für uns alle gilt das Sächsische Waldgesetz § 1: Der Wald ist zu bewahren und zu mehren, Frau Friedel. Von der Zerstörung von Wald durch Windräder steht im Waldgesetz meines Wissens nichts geschrieben. (Beifall bei der AfD) Zum Schluss noch einmal eine kleine Anekdote aus meiner kommunalpolitischen Arbeit – ein Erlebnis, das sich immer wiederholt, Gegenwind-Bürgerinitiativen aus den Rathäusern. Von den Planungsverbänden höre ich seit Jahren immer wieder dieselbe Geschichte. Wir wissen bei allen Parteien, wie sie zur Windkraft stehen. Das wissen wir bei der SPD, bei den LINKEN, bei den BÜNDNISGRÜNEN, bei der AfD. Wo wissen wir es nicht? – Die einzige Partei, bei der wir es nicht wissen, ist die CDU. Heute ist meine Antwort: Gleich wissen wir es. Noch heute erfahren wir, wer den sächsischen Wald der Windkraftlobby zum Fraß vorwirft. Noch heute erfahren wir, wer die Heimat der Sachsen zur Zerstörung freigibt und wer nicht. (Beifall bei der AfD) Noch heute erfahren wir, wer die Angst der Bürger mit Füßen tritt, wer die Angst der Bürger hier in diesem Glaspalast lächerlich macht. (Beifall bei der AfD) In den Bürgerinitiativen, in den Planungsverbänden, in den Rathäusern, in den Vereinen der gesamten Bürgerschaft sollen Ross und Reiter mit Vor- und Nachnamen benannt werden. Werte Kollegen, Ihr Eiertanz ist ausgetanzt, die namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf ist schon beantragt. Es steht Schachmatt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bevor ich vermutlich eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Hartmann zulasse – Herr Prantl –, möchte ich nur eines als amtierende Präsidentin hier vorn sagen: Das Hohe Haus als Schlafpalast zu bezeichnen, finde ich hier nicht angemessen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN und der SPD) Im Übrigen möchte ich mitteilen, dass auch Sie Teil dieses Hohen Hauses sind. Wir müssen das schon sehr selbstkritisch miteinander aufarbeiten, ob das hier ein Schlafpalast ist oder nicht, aber ich bitte, das zukünftig zu unterlassen, mit solchen Begrifflichkeiten zu agieren. (Unruhe bei der AfD) Herr Hartmann, bitte – gleich von vorn, wunderbar.
Christian Hartmann CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein sehr ernstes Thema, auch wenn Sie mich, Herr Prantl, gerade an eine Karnevalsveranstaltung, eine Büttenrede, erinnert haben. (Beifall bei der CDU und der SPD) Gleichwohl auf Ihren Beitrag reagierend: Das Thema ist ernst und wir haben eine klare Positionierung. Kein Wind über Wald. (Beifall bei der CDU und der SPD) Gleichwohl ist es ein Thema, was differenziert zu diskutieren und zu bewerten ist. Es gibt eine klare Aussage im Koalitionsvertrag, und auch ich bin kommunalpolitisch tätig. Es ist klar, wo wir stehen, und es ist auch klar, welche Position wir vertreten. Sie veranstalten hier eine Jecken-Show, und wir werden das wissen, was wir vorher gewusst haben, dass wir nämlich nicht für Wind über Wald sind, unabhängig von der Ablehnung Ihres Antrags. Sie verwechseln nämlich die öffentliche Meinung und die Meinung der Bürgerschaft und deren Fähigkeit, auch zur eigenen Meinung mit Ihrem seltsamen Spiel, immer die Mehrheitsmeinung für andere adaptieren zu wollen. (Zurufe von der AfD) Auf Ihren Ruf reagieren wir schon lange nicht. Wir reagieren auf die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Prantl mit der Reaktion am Mikrofon, bitte. – Ihnen obliegt das selbstverständlich, Sie können auch nach vorn kommen. Das ist die Reaktion auf die Kurzintervention.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Hartmann, Sie haben tatsächlich noch einmal eine gute Vorlage gebracht und mit kurzen – – (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Kleinen Moment, Herr Prantl. Das müssen wir jetzt klären, weil es für das Protokoll wesentlich ist. Herr Hartmann, war das von Ihnen gerade eine Kurzintervention? – Jawohl. Dann ist das jetzt gestatteterweise die Reaktion auf die Kurzintervention von Herrn Hartmann.
Thomas Prantl AfD
Herr Hartmann, noch einmal in aller Kürze. Es ist ja ganz einfach. Sie haben kein einziges Gegenargument geliefert, das belastbar wäre. (Beifall bei der AfD) Keinen einzigen Satz, der in irgendeiner Art und Weise stichhaltig dagegenspricht, die Windkraft im Wald in Sachsen zu verbieten. Sie haben alles verdreht und vermauschelt und Ihren Kollegen in Thüringen damit widersprochen. Ich freue mich darauf, wenn Sie sich einmal bei Ihren Parteitagen zusammensetzen, vielleicht im Bundestag, und diese Angelegenheit auswerten. (Zurufe von der CDU) Retten Sie mal Ihre Ehre! Stimmen Sie diesem Antrag doch einfach mal zu! Dieses eine einzige Mal. Lösen Sie heute Ihr Versprechen ein oder machen Sie es eben nicht! (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion auf die Kurzintervention von Herrn Prantl. Jetzt gibt es den Wunsch nach weiterem Redebedarf; Herr von Breitenbuch, bitte schön.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind hier in Sachsen, Herr Prantl, und nicht in Thüringen, und wir haben Verantwortung für sächsische Politik, für sächsische Landschaften und sächsische Energiepolitik usw. Deshalb beschäftigen wir uns mit diesen Dingen. Das will ich deutlich sagen. Dass selbstverständlich auch die Meinungen von CDU-Landesverbänden unterschiedlich daherkommen können, gehört zu einer föderal organisierten CDU dazu. Ich denke, das ist auch nicht verwerflich. Dass sich die AfD hier gegen die Waldbesitzer in der harten Form äußert, finde ich hochinteressant. Das werden wir ordentlich ins Land hinaustragen können. Dass Sie hier gegen die Waldbesitzer, die enorme Schäden in den letzten Jahren hatten, generell in dieser Art und Weise vorgehen wollen, finde ich nicht in Ordnung, und das werden wir kommunizieren. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr von Breitenbuch, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Ja, das mache ich. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Herr Kollege von Breitenbuch, Sie haben gerade gesagt, dass wir hier in Sachsen und nicht in Thüringen sind. Mittelsachsen gehört zu Sachsen. Nun hat die CDU in Mittelsachsen gemeinsam mit der AfD und den Freien Wählern letzte Woche ein Votum abgegeben und sich gegen Windkraft im Wald ausgesprochen. Tragen Sie als CDU, wo die CDU Mittelsachsen ja dazugehört, dieses Votum aus der Fläche mit? (Beifall bei der AfD)
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Ich komme ja aus der Region Leipzig, und ich kann Ihnen mal deutlich sagen, dass ich mich wundere, wie Sie dort abgestimmt haben. Sie haben einen Planungsverband Chemnitz, der vom Vogtland bis nach Mittelsachsen geht. Dadurch, dass Sie sich hier – und deshalb wundere ich mich, Herr Dr. Weigand – als Freiberger Vertreter jetzt so hinstellen, dadurch, dass letztendlich die Wälder im Erzgebirge, im Vogtland und im Raum Zwickau nicht mit Windkraft belegt werden können, geht der gesamte Druck in Ihre Heimat, nämlich in den Freiberger/Döbelner Raum. Das ist dort nämlich das Problem, wenn wir 1 000 Meter Abstand zur Wohnbebauung oder andere Abstände zur Wohnbebauung hier im Lande im Sinne der Bürgerinnen und Bürger durchsetzen wollen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie beantworten meine Frage nicht!) Das heißt, dass Sie hier für Ihre Heimat in der Art votieren, ist sagenhaft. Das will ich deutlich sagen. Das hat mich immer gewundert aus der Region Leipzig, wo wir noch weniger Wälder haben und die Situation völlig anders ist als in der Lausitz, weil die Waldstrukturen dort unterschiedlich sind. Wo es aber letztendlich pressiert, das ist in Ihrer Heimat: Frankenau, Mittweida etc., wo letztendlich die Ortschaften in der freiflächigen Umgebung den Windkraftanlagen entsprechend ausgesetzt sind. Insofern haben Sie sich das Eigentor ganz gut geschossen, Herr Weigand. (Beifall bei der CDU) Ich verstehe das landespolitisch, ehrlich gesagt, überhaupt nicht, und würde das auch der Kreistagsfraktion der CDU so sagen, wie Mittelsachsen agiert – wie auch immer. Noch einmal: Wir hatten in den vergangenen Jahren aus Sachsen heraus das Gefühl, wir brauchen die Braunkohle noch lange. Deshalb waren andere Länder viel eher dabei, Windkraft auszubauen; denn jedes zusätzliche Windrad im Land schwächt die Situation der Braunkohle. Sie kennen diese Lastspitzen etc. Das Geld wird dann nicht mehr verdient, es wird in der Windkraft verdient, und irgendwann können die Tagebaue nicht mehr rekultiviert bzw. die Nachsorge betrieben werden. Die Braunkohle musste letztendlich bei den Planungen durchlaufen, die bisher auch nötig gewesen sind. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Insofern waren wir beim Ausbau von Windkraft lange Zeit verhalten. Die Diskussion, die wir heute haben, entspricht auch den Veränderungen, die wir in den letzten zehn Jahren erlebt haben. Selbstverständlich haben wir in diesem Bereich Konflikte zwischen Naturschutz und Klimaschutz. Man kann das alles gegeneinanderstellen. Das tun Sie, das tun andere vielleicht auch. Wir wollen das natürlich bündeln. Wir wollen, dass die Wälder endlich ordentlich Holz produzieren können. Dazu gibt es auch große Unterschiede in der Diskussion, wie das Holz aus dem Wald angerechnet wird, ob es den Waldbesitzern oder dem Stahlproduzenten, ob es in der erweiterten Kette nach hinten heraus oder dem Bauunternehmer, der nicht den Stahl kauft, sondern den Holzbalken, angerechnet wird. Es ist teilweise unfair, wie hier die Dinge organisiert sind, aber diese Konflikte müssen wir natürlich gemeinsam lösen. Die Holzproduktion berührt letztendlich auch die Frage: Wie organisieren wir erneuerbare Energien in diesem Land? Das ist eine Diskussion, die läuft. Ich kenne es mit der Braunkohle aus meinem Wahlkreis, in dem es kleine, jung angepflanzte Wälder gibt. Ich konnte mir teilweise vorstellen, dass man über kleinen Wäldern 20 Jahre lang Windkraftanlagen aufbaut. Das ist jetzt in der Koalition anders entschieden worden. Wir haben in der Diskussion auch Verständnis dafür. Aber die Dinge zu zementieren, wie Sie das hier wollen, halte ich für unglücklich und auch nicht richtig. Den gesetzlichen Weg über das Waldgesetz zu nehmen – ich bin jetzt höflich – ist auch ungeeignet, Herr Prantl. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung – Thomas Prantl, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Prantl für die AfD-Fraktion, bitte. – Entschuldigung, einen kleinen Moment, Herr Kollege Böhme. – Wir hören zunächst eine Kurzintervention von Herrn Prantl.
Thomas Prantl AfD
Herr von Breitenbuch, meinen Sie nicht, dass das mit den Privatwaldbesitzern ein Eigentor gewesen ist, das Sie sich hier geschossen haben? Sie wollten uns gerade weismachen, dass Sie in den Wahlkreisen vermarkten wollen, wie wir uns hier gegen die privaten Waldbesitzer gestellt hätten. Zeigen Sie mir später im Plenarprotokoll einmal die Textstelle, an der ich das gesagt habe. Das ist eine unwahre Tatsachenbehauptung, die ich hiermit zurückweise. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Und noch etwas anderes: Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat eine reife Summe von 50 Millionen Euro erhalten, um Borkenkäferschäden zu sanieren. Das finden wir richtig. Aber Sie haben den Privatwaldbesitzern nichts in die Hand gegeben. Sie haben sie im Regen stehen lassen. (Zuruf von der CDU) Sie haben lapidar auf die Richtlinie WuF in dem Wissen verwiesen, dass diese mit bürokratischen Hürden, Bearbeitungszeiten, finanziellen Eigenanteilen usw. verbunden ist. Und das ist genau das, lieber Kollege von Breitenbuch. Danke für den Hinweis, das nehme ich gerne auf. Das werde ich in meinem Wahlkreis den Leuten natürlich auch gerne erklären. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Jetzt möchte Herr Kollege von Breitenbuch reagieren, bitte schön.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Genau. Danke, Frau Präsidentin! Seit ich seit 2009 im Landtag bin und energiepolitischer Sprecher wurde, haben die privaten Waldbesitzer immer gefordert, dass Windkraft über Wald möglich wird. Das ist deren uralte Forderung. Wir haben das hier immer im Gesamtkontext anders bearbeitet und entsprechend bis heute anders entschieden. Das will ich deutlich sagen. Insofern sind Sie völlig konträr zu dem, was der Waldbesitzerverband hier seit mehr als zehn Jahren in seinem Programm selbstverständlich – das ist auch legitim – immer wieder angebracht hat. Insofern stehen Sie völlig konträr dazu. Der Staatswald hätte mit seinen großen Wäldern im Erzgebirge ein originäres Interesse, letztendlich mit den Windkraftanlagen das Geld zu verdienen und sein Defizit damit anders auszusteuern. Es wird natürlich ein Thema sein, wenn hier im Landtag in den nächsten Jahren über den Haushalt etc. diskutiert wird, ab wann diese Begehrlichkeit umzusetzen ist, und zu sagen, auch der Freistaat will letztendlich zu Einnahmen kommen, wenn das im Gesamtgefüge aller Abwägungen für sinnvoll erachtet wird. Das ist aber eine Debatte, die heute nicht hierhergehört. Ich will aber deutlich sagen, dass auch der Freistaat als Waldbesitzer und wir als Hohes Haus ein Interesse daran haben, diese Geldeinnahmen zu generieren, aber nur in der Gesamtabwägung und in der Diskussion, die wir heute führen. Danke. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Jetzt spricht Herr Kollege Böhme für die Fraktion DIE LINKE.
Marco Böhme Die Linke
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal auf den Kollegen Winkler reagieren, der das Thema Wind im Wald mit wirtschaftlichen Zwecken verbunden hat. Ich habe auch schon im Ausschuss mitbekommen, dass Sie so argumentiert haben. Sie haben natürlich recht, dass sich tatsächlich viele Waldbesitzer Wind im Wald vorstellen können und das auch wollen, nämlich aus finanziellen Aspekten heraus. Gerade nach den großen Waldschäden ist das ein Aspekt, den viele Waldbesitzer formuliert haben. Aber ich finde es trotzdem hochproblematisch, das so in Verbindung zu setzen; denn die Diskussion sollte man aus meiner Sicht nicht aus Kapitalinteressen heraus führen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Natur- und Umweltschutz darf nicht mit Gewinninteressen in Verbindung stehen. Sie kennen vielleicht auch unsere Position zum Thema Wind im Wald. Wir haben uns sehr intensiv mit Naturschutz- und Klimaschutzverbänden über unser Klimaschutzgesetz auseinandergesetzt. Es gab dazu einen eigenen Paragrafen. Für diejenigen, die es nicht gelesen haben, kann ich noch einmal kurz definieren, was unsere Position dazu ist. Wir definieren Wald als natürliche Kohlenstoffsenke. Der muss zu gesunden Mischwäldern ausgebaut werden, das heißt, er muss gestärkt werden. Und dabei kann auch ein Windrad eine Beeinträchtigung sein, auch für die Artenvielfalt usw. (Zuruf von der AfD) Das heißt, die primäre Klimaschutzfunktion CO -Senke ist das oberste Ziel, das wir mit dem Wald verbinden. Daher muss dieser aufgebaut werden. Aber natürlich hat Waldfläche auch eine sekundäre Klimaschutzfunktion, nämlich wenn man darüber nachdenkt, auf bestimmten Flächen Windräder aufzustellen, die dann als Alternative zu fossilen Brennstoffen zu verstehen sind und damit zum Klimaschutz beitragen und folglich die Auswirkungen von Klimawandel, zum Beispiel Dürren oder schwere Stürme, die den Wald auch schädigen, reduzieren. Das heißt, auch der Wald kann über erneuerbare Energien eine sekundäre Klimaschutzfunktion haben. Wir finden – und das haben wir in unserem Gesetz definiert –, dass frühestens zehn Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes der Staat prüfen soll, an welchen Waldflächen Wald nicht mehr zu retten ist, zum Beispiel, weil der Borkenkäfer so hart zugeschlagen hat oder weil die Stürme immer wieder an derselben Stelle kamen oder die Dürre den Boden dort völlig ausgetrocknet und leblos gemacht hat: Wenn diese Flächen existieren, dann soll dort natürlich lieber ein Windrad als Ödland sein. Deshalb sagen wir: Wir können uns grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen Wind im Wald vorstellen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt frage ich nach weiterem Gesprächsbedarf. – Den sehe ich nicht. Dann würde ich die Staatsregierung bitten. Herr Staatsminister Günther, bitte.
Wolfram Günther
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf von der Fraktion hier ganz rechts (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) erfüllt im Prinzip das, was man dort regelmäßig hat: die Lösung für ein Problem, das überhaupt nicht vorhanden ist. Wir haben hier in Sachsen klare Aussagen in der Koalition, dass wir gerade keine Windkraft im Wald wollen. Die Instrumente auch einer Regionalplanung – Vorrang- und Eignungsgebiete – hat der Kollege von Breitenbuch schon sehr deutlich ausgeführt. Ich spare es mir, das zu wiederholen; denn ich glaube, dass Sie hier rechts sowieso nicht richtig zuhören. (Zuruf von der AfD) Ich habe schon beim Verfolgen der Debatte bemerkt, dass wir eine sehr große Diskussion haben, vor allen Dingen von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern, ganz egal ob sie in Verbänden organisiert sind, und auch in Verbänden. Das hat Kollege Winkler sehr ausführlich dargelegt. Das heißt, die Debatte findet statt, aber die planungsrechtlichen Instrumente sind in Sachsen sehr deutlich, weil wir einen Landesentwicklungsplan haben, in dem unverändert steht, dass es grundsätzlich im Wald nicht stattfindet. Entsprechend planen auch die Regionalen Planungsverbände. Deswegen findet das dort auch nicht statt. Deshalb hat der Kollege von Breitenbuch genau richtig darauf hingewiesen, dass das die rechtlichen Grundlagen sind. Die landes- und regionalplanerischen Grundlagen sind in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern einfach anders. Deswegen kann man schön zitieren, was in anderen Bundesländern und woanders in der Welt passiert. Das entspricht aber nicht der Situation, die wir hier in Sachsen haben. Deswegen ist es einfach eine völlig verfehlte Debatte. Kein Mensch braucht so ein Gesetz. Der Weg wurde auch schon angesprochen; Kollege Hartmann hat es mir vorweggenommen. Was einen ein bisschen traurig macht, das ist das Instrumentalisieren von eigentlich sehr guten Beweggründen. Der Naturschutz ist etwas, was uns immer bewegt, aber jedes Mal, wenn wir hier vorn Debatten führen, wenn aus der Staatsregierung, wenn aus dem SMEKUL ganz konkrete Vorschläge kommen, wenn Maßnahmen beschlossen werden und hierüber auch im Landtag debattiert wird, in denen es genau um Naturschutz geht, dann kommt von rechts regelmäßig relativ wenig, sondern wird hinterher stereotyp immer von grüner Ideologie gesprochen. Damit müssen Sie selber klarkommen, wie das miteinander vereinbar ist. Um es ganz klar zu sagen: Sowohl im Koalitionsvertrag als auch in unserem Landesentwicklungsplan haben wir ganz entgegen dem, was Sie hier behaupten, sogar eine Waldmehrung verabredet. Wir unternehmen gerade größte Anstrengungen hier im Freistaat, unsere Wälder weiter zu qualifizieren. Das Ganze läuft unter der Überschrift des Waldumbaus, sowohl im Sachsenforst als auch bei den privaten Waldbesitzern, wobei wir im Moment mit mehreren Millionen genau das anschieben. Das sind die realen Aufgaben. Das heißt, wir arbeiten alle gemeinsam daran, dass unsere Wälder besser, stärker und widerstandsfähiger werden. Dabei nützt Ihr Gesetzentwurf nichts, ein Waldgesetz ausgerechnet und das auch noch parallel, wobei wir gerade einen ganz breiten Beteiligungsprozess im Land mit der Gesellschaft führen, indem wir sehr viele Hinweise aufnehmen, wie wir unser Waldgesetz weiterentwickeln, Bürgerbeteiligung im reinsten Sinne des Wortes. Quer von der Seite hineingeschossen, jetzt schreiben wir so etwas hinein, das nützt wirklich überhaupt nichts. Das hat weder etwas mit Wald, mit Naturschutz, mit Bürgerwillen und Bürgerbeteiligung noch mit dem Willen der Waldbesitzenden zu tun. Es hat nichts damit zu tun. Es ist eine rein überflüssige Showveranstaltung auf dem Rücken von wichtigen Themen. (Carsten Hütter, AfD: So ein Unsinn!) Deswegen empfehle ich dem Hohen Haus, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Günther. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen mit der Drucksachennummer 7/6704, ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Wir könnten artikelweise abstimmen oder – es ist im Prinzip die gleiche Situation wie vorhin –, wenn es für Sie in Ordnung wäre, auch erst einmal im Block, um dann die Schlussabstimmung, wie beantragt, namentlich durchzuführen. Hat jemand etwas dagegen, dass wir im Block abstimmen? (Zuruf: Nein!) – Das sehe ich nicht. Dann würde ich kurz vorlesen. Es handelt sich um die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer diesen seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür, aber trotzdem einer Mehrheit dagegen, ist dem nicht entsprochen worden. Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf – das hatte ich schon angekündigt – gemäß § 47 unserer Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag der Einbringerin statt. Auch zu diesem Gesetzentwurf liegt mir, wie schon erwähnt, ein Antrag der Fraktion der AfD auf namentliche Abstimmung nach § 105 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, den ich zugleich als Antrag auf Durchführung einer Schlussabstimmung auslege, die eben namentlich erfolgen soll. Dagegen sehe ich keinen Widerspruch und stelle nun das Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen als Ganzes zur namentlichen Abstimmung. Das Verfahren nach § 105 ist Ihnen vorhin schon erläutert worden. Deswegen würde ich jetzt gern darauf verzichten und übergebe das Wort an dieser Stelle an meinen Schriftführerkollegen Frank Richter, bitte.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir beginnen bei dieser Abstimmung mit dem Buchstaben W wie „Wald“ (Heiterkeit) oder „Winkler“ – wäre auch möglich; ist auch nicht unsympathisch. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage 2) Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Wir werden jetzt auszählen. Das kann ein paar Minuten dauern, bevor wir ein Ergebnis haben. – Einen kleinen Moment, ich habe vergessen, Folgendes zu fragen: Gibt es einen Abgeordneten und oder eine Abgeordnete im Saal, deren oder dessen Namen nicht aufgerufen worden ist? – Das sehe und höre ich nicht. Deswegen können wir jetzt anfangen auszählen. (Kurze Unterbrechung) Wir können fortfahren. Wir haben ein Ergebnis. Mit Ja haben 33 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 76 Abgeordnete, enthalten hat sich niemand. Zehn Abgeordnete haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Damit ist der Gesetzentwurf nicht beschlossen. Dieser Tagesordnung ist beendet. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung der Drucksache 7/6705, Drucksache 7/7114, Beschlussempfehlung Ich möchte gleich als Erstes fragen, ob Herr Wähner als Berichterstatter das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Somit erteile ich den Fraktionen zur allgemeinen Aussprache das Wort. Als Erstes hat die einreichende AfD-Fraktion, Herr Hentschel, das Wort. Bitte.
Holger Hentschel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie mich mit dem Zitat aus einer Pressemitteilung des umweltpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion in Thüringen, Herrn Thomas Gottweiss, beginnen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) 1 000 Meter sind das Minimum, Herr Gebhardt. Das Zitat lautet wie folgt: „Der Schutz der Anwohner vor Immissionen muss im Mittelpunkt unserer Politik stehen. Wir sind überzeugt: Das Vorrücken in den Nahbereich zur Wohnbebauung schadet der Akzeptanz der Windkraft, wie an vielen Orten zu beobachten ist.“ Der CDU-Abgeordnete weist in der genannten Pressemitteilung weiter darauf hin, dass die Möglichkeit der regionalen Planungsgemeinschaften individuelle Mindestabstände auch von mehr als 1000 Metern festzulegen, ausdrücklich erhalten bleiben sollen. Zitat: „Diese zusätzlichen Vorsorgeabstände können und sollen in den Regionalplänen auch weiterhin festgeschrieben werden.“ Deshalb hat die Thüringer CDU-Fraktion mit der Drucksache 7/1584 dort einen Gesetzentwurf eingebracht, der einen Abstand von 1 000 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ab dem ersten Wohngebäude vorschreibt und von der dortigen AfD-Fraktion unterstützt wird. Auch wir, die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, wollen die Bürger vor weiteren schädlichen Einflüssen durch Windkraftanlagen schützen und haben ebenfalls einen entsprechenden Gesetzentwurf in den hiesigen Landtag eingebracht. Dieser geht im Sinne der Bürger an das Maximum des bundesrechtlich Möglichen – etwas, was die Staatsregierung nach zwei Jahren immer noch nicht hinbekommen hat. Doch was mussten wir erleben? Die regierungstragenden Fraktionen aus CDU, SPD und GRÜNEN, die eben genau einen solchen Mindestabstand 2019 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten, (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) lehnten unseren Entwurf mit absurden Begründungen und ohne eine Anhörung zu beantragen einfach ab. Dabei haben des Entwurfs Sächsischen Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Regionalentwicklung Sie doch selbst in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben, dass Sie eine solche Regelung wollen. Warum also lassen Sie, liebe Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, uns das nicht gemeinsam im Sinne aller Bürger des Freistaates in Gesetzesform gießen? Sieht für Sie so eine verantwortungsvolle Politik aus, geschätzte Kollegen? Oder sind Ihnen die Abgeordneten der Thüringer CDU-Fraktion zu rechts, wenn sie einen solchen Entwurf in den dortigen Landtag einbringen? Zudem hätten Sie problemlos eine Anhörung beantragen oder auch Änderungsanträge einbringen können. Die Geschäftsordnung gibt Ihnen das Recht dazu. Das vermeintliche Argument, dass die Staatsregierung einen ähnlichen Gesetzentwurf derzeit in der Verbandsanhörung hat, lässt sich also nur als kümmerliche Ausrede werten. Darum blicke ich hier auch besonders auf die Kollegen der CDU. Zeigen Sie den Sachsen, dass Sie zu Ihren Versprechen stehen! Beweisen Sie sich und Ihren Wählern, dass Sie sich nicht von den GRÜNEN an die Wand spielen und am Nasenring durch die politische Arena führen lassen! (Beifall bei der AfD) Lassen Sie einen Ruck durch die CDU-Fraktion gehen und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Wir helfen Ihnen gern dabei und beantragen hiermit die namentliche Abstimmung über unseren Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Hentschel für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt Herrn Wähner für die CDU-Fraktion nach vorn.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine vernünftige Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ist auch ein großes Anliegen der CDU. Das ist der Grund, warum die entsprechende Regelung Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Im Vorgriff auf die zu erwartende Änderung der Bundesgesetzgebung, die Schaffung einer sogenannten Länderöffnungsklausel, wurde dies aufgenommen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist dringend notwendig, damit es in ganz Sachsen klare Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung gibt. Zwischenzeitlich wurde die entsprechende Bundesgesetzgebung so geändert, dass wir in Sachsen handeln können. Die Staatsregierung hat gehandelt. Am 1. Juni dieses Jahres wurde ein Referentenentwurf zur Anhörung vom Kabinett freigegeben. Dieser betrifft die Änderung der Sächsischen Bauordnung in vielen Punkten, einschließlich dieser Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung. Natürlich kann auch die Opposition Gesetzentwürfe einreichen. Aber auffällig ist schon, dass der AfD-Gesetzentwurf drei Tage, nachdem der Referentenentwurf zur Anhörung freigegeben worden ist, im Landtag eingereicht wurde. Etwas Populismus kann man da schon vermuten, Herr Hentschel. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Es gibt klare Regelungen dafür, wie der Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens ist, das von der Staatsregierung startet. Dass der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion hier schon heute zur Beschlussfassung im Landtag liegt, könnte man für ein tolles Ergebnis halten, für eine schnelle Gesetzgebung. Aber bei genauer Betrachtung ging diese Schnelligkeit zulasten einer vernünftigen, sachlichen Anhörung. Herr Hentschel, es ist nicht Aufgabe der regierungstragenden Fraktionen, die Anhörung zu beantragen. Das ist ein Minderheitenrecht der Opposition. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Wähner, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Herr Hentschel, bitte.
Holger Hentschel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Herr Wähner, Sie haben gerade auf das Agieren der Staatsregierung hingewiesen. Sie haben gesagt, dass die Regelung für die Windräder vor Weihnachten kommt. Stimmen Sie mir zu, dass das nach der Bundestagswahl ist, und wie werten Sie das? Die gesetzliche Regelung soll vor Weihnachten kommen. Das ist aber gleichzeitig nach der Bundestagswahl. Wie bewerten Sie das und stimmen Sie mir darin zu? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da stimme sogar ich Ihnen zu!)
Ronny Wähner CDU
Es gab keine Aussage, dass das vor oder nach der Bundestagswahl kommt. Weihnachten ist jedes Jahr. Wir arbeiten zeitnah an der gesetzlichen Regelung. Aber jedes Gesetz braucht seine Zeit. Wenn ich nun wieder in meine Rede einsteigen darf. Es ist durchaus der normale Weg, dass Gesetzentwürfe der Opposition im entsprechenden Ausschuss angehört werden. (Zuruf von der AfD: Das hätten Sie machen können!) Der Hintergrund ist ja gerade, dass man bei einer Anhörung die Knackpunkte, die in jeder gesetzlichen Regelung stecken und die meist nicht die Hauptregelfelder betreffen, sondern in den Details verborgen sind, ausbalanciert bzw. sich den Sachverstand zum Beispiel der Planungsverbände mit ins Boot holt, um am Ende ein Gesetz zu beschließen, das praxistauglich und umsetzbar ist. Wenn man als Fraktion keine Windkraftanlagen mag und lieber neue Kernkraftwerke aufbauen möchte, wäre es trotzdem anzuraten gewesen, den eigenen Gesetzentwurf einmal anzuhören. Wenn man den nämlich genauer betrachtet, so ist er, was die Abstandsregelung bei der Wohnbebauung im Außenbereich betrifft, sehr oberflächlich. Mit Verweis auf den Gesetzentwurf der Staatsregierung, der die Bauordnung in Gänze betrifft, und die inhaltlichen Mängel, die der vorliegende Gesetzentwurf hat, lehnen wir diesen als CDU-Fraktion ab. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wähner für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Marco Böhme. – Einen kleinen Moment, bitte. Am Mikrofon gibt es vermutlich eine Kurzintervention.
Thomas Thumm AfD
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Wähner, ganz kurz: Ich möchte Ihnen mitteilen, dass eine Opposition zunächst nicht weiß, wann die Regierung einen Referentenentwurf einstellt bzw. der Öffentlichkeit kundtut. – Das ist das eine. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber wenn er veröffentlich ist, wissen Sie es schon!) Das andere ist, dass ich Ihnen mitteilen möchte, dass unser Gesetzentwurf bereits vor Ihrem Referentenentwurf der Landtagsverwaltung zur Einstellung in das EDAS übersandt wurde. Für mich stellt sich aber die grundlegende Frage, warum der Gesetzentwurf an uns zurückgesandt wurde mit der Begründung, wir würden mit der Überweisung an den Ausschuss für Regionalentwicklung, der ja grundlegend für die Baugesetzgebung zuständig ist, einen Fehler machen, weil der zuständige Bedienstete der Verwaltung wahrscheinlich noch nicht verstanden hat, dass das Staatsministerium für Regionalentwicklung neu gegründet wurde und formal und juristisch für diesen Gesetzentwurf zuständig ist. Somit kam es zu einer Verzögerung, unabhängig davon, dass wir überhaupt nicht wissen konnten, wann Sie Ihren Gesetzentwurf einbringen. Wenn Sie mir das jetzt vielleicht nicht glauben, bitte ich Sie, nochmals Rücksprache mit der Landtagsverwaltung zu halten. Es ist dort alles schriftlich dokumentiert, da wir es im Nachgang im schriftlichen Kontakt reklamiert haben. Vielen Dank. (Einzelbeifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Wähner, Sie können jetzt auf die Kurzintervention reagieren, wenn Sie möchten. – Sie möchten das an Mikrofon 4, bitte schön.
Ronny Wähner CDU
Ganz kurz als Erläuterung: Am 1. Juni wurde der Gesetzentwurf durch das Kabinett beschlossen, und damit wurde er öffentlich. Der Entwurf ist erst am 4. Juni eingereicht worden. Alles andere entzieht sich meiner Kenntnis. (Thomas Thumm, AfD: Dann recherchieren Sie noch mal!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Es gibt immer gewisse Unwägbarkeiten. – Herr Böhme für die Fraktion DIE LINKE, bitte.
Marco Böhme Die Linke
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist aus meiner Sicht die gleiche Sinnlos-Debatte, wie wir sie gerade zur Windenergie im Wald hatten; denn im Koalitionsvertrag steht: Wind im Wald schließen wir aus. Außerdem steht im Koalitionsvertrag: Wir wollen 1 000 Meter Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. Ich frage mich: Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass diese Koalition auch nur irgendetwas im Koalitionsvertrag daran ändern wolle? Wovor haben Sie eigentlich Angst? Wogegen wollen Sie hier Stimmung machen? Ich bin ja der Meinung, dass etwas geändert werden müsste und der Koalitionsvertrag in diesen beiden Punkten falsch ist. Ich habe Ihnen auch gerade bei Wind im Wald unsere differenzierte Meinung dargestellt, und ich kann es auch noch einmal zu dieser absurden Forderung von 1 000 Metern Mindestabstand sagen; denn wir finden, dass so eine völlig frei erfundene Zahl – 1 000 Meter –, egal, wie hoch das Windrad ist, zu irgendeinem Gebäude, egal, was es für eines ist, nicht richtig sein kann. Das ist auch einfach nicht logisch. Deshalb frage ich mich erstens: Wie kommt diese Zahl, 1 000 Meter, zustande? Warum nicht 1 350 oder 750 oder 530? Warum 1 000? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das lässt sich besser rechnen!) Erklären Sie mir doch bitte einmal, wenn Sie andere Dinge vergleichen, die näher an Wohngebäuden stehen: Warum sind dann 1 000 Meter für Sie das Ausschlaggebende, wenn doch zum Beispiel ein Braunkohlekraftwerk in Sachsen bzw. in ganz Deutschland 700 Meter neben einem Wohngebäude stehen darf? Ist dieses nicht viel größer und viel emissionsreicher, auch vom Schattenwurf her, von der Lautstärke, vom Verkehr, den es erzeugt, usw., und beeinträchtigt es nicht den ganzen Ort viel mehr? Oder eine Mülldeponie – die stinkt in der Regel und darf 500 Meter neben einem Wohngebäude stehen. Oder ein Tagebau – auch mit Lärm und Staub verbunden: Dort können Gebäude 300 Meter an der Abbruchkante stehen. Ich finde, diese Debatten, die Sie hier wieder bringen, und auch das, was im Koalitionsvertrag steht, ist aus meiner Sicht falsch, und so etwas lehnen wir ab. (Thomas Thumm, AfD: Dan hätten Sie das beantragen können! Das kann jede Fraktion!) Meiner Meinung nach genügt es, das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Naturschutzgesetz anzuwenden. Darin stehen klare Regeln, wie Anwohner geschützt werden, wie die Natur geschützt wird und wie Abstände entsprechend der Höhe und den Bedürfnissen von Mensch und Natur einzuschätzen sind. Ansonsten verweise ich auf unser Windenergiegesetz, das wir während der letzten Legislaturperiode dargestellt haben. Darin geht es vor allem um Teilhabe und Beteiligung. Denn natürlich kann ich jeden verstehen, der etwas gegen Windräder hat. Es ist ja auch Ihre Klientel, die Sie hier vertreten wollen. Ich kann es verstehen; denn warum sollten die Menschen, wenn sie im ländlichen Raum wohnen, für Windräder sein? Sie haben ja überhaupt nichts davon. Genau daran muss sich etwas ändern. Die Menschen müssen erstens mitgenommen werden, wenn es darum geht, wo die Anlagen hingebaut werden, und zweitens müssen sie eine Teilhabemöglichkeit haben. Sie müssen also auch finanziell an den Windenergieanlagen gewinnbringend beteiligt werden. Nur so kann man erreichen, dass Menschen Windenergie im ländlichen Raum wieder mehr positiv sehen. Dass jetzt eine Mehrheit dagegen ist, kann ich nachvollziehen; denn sie hat überhaupt nichts davon. Das muss sich ändern, und dafür brauchen wir Gesetze, aber nicht solche billigen: Ich schreibe mal einen Satz und nenne es Gesetzentwurf. Anträge, die nicht einmal eine Anhörung hatten, finden wir sinnlos. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Sie müssen Ihre eigenen Gesetze anhören lassen. Das macht doch nicht die Opposition oder die Staatsregierung. Wo leben Sie denn? Also wirklich! (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte nun Herrn Dr. Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN ans Mikrofon. (Unruhe) Ich glaube, Herr Dr. Gerber möchte jetzt beginnen.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt einen guten Satz in dem Gesetzentwurf – Zitat –: „... um die Akzeptanz für Windenergieanlagen bundesweit in der Bevölkerung zu erhöhen“. Der Rest ist der gleiche Blödsinn, wie wir ihn uns schon den ganzen Tag angehört haben. Viel ist es ja auch nicht; ich komme gleich noch dazu. Beim Lesen des Entwurfs ist zunächst festzustellen, dass die AfD-Fraktion offenbar eine ganz besondere Freundin der Bewahrung der aktuellen Sächsischen Bauordnung sein muss; denn man sieht in den Reihen hier ansonsten keinerlei Reformbedarf. In der Presse wütet man von „Baubürokratie“; das steht sogar im Wahlprogramm, ich musste es mir ja anschauen. Aber im Gesetzentwurf gibt es keine konkreten Verbesserungen. Es wird eine konstruktive Arbeit verlangt, aber damit erschöpft sich dann der medial aufgeblasene Gestaltungswille – wie jeden Monat – in wissenschaftsfeindlichen und spalterischen Parolen gegen erneuerbare Energien. (Thomas Thumm, AfD: Phrasendrescherei!) Dabei besteht in unseren Augen der dringende Bedarf, die Bauordnung zeitgemäß zu gestalten. Wir BÜNDNISGRÜNE machen uns koalitionsintern besonders für die Förderung von Holzbau stark. Wir sehen zudem im modularen Bauen eine Chance für kostengünstigen und nachhaltigen Wohnraum, (Thomas Thumm, AfD: In den Städten! – Weiterer Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) und wir wollen die datenschutzkonforme, rechtssichere Digitalisierung von Verfahren regeln. Eine neue Bauordnung könnte Zukunftsprobleme lösen und dem Ausbau des Mobilfunks Rechnung tragen, die Errichtung von Ladesäulen für Elektromobilität erleichtern und den Brandschutz verbessern. Dieser Gesetzentwurf hingegen, meine Damen und Herren, der hier zur Debatte vorliegt, verfolgt nur ein einziges Ziel – mantraartig immer wieder dieselbe Leier: Windkraft verteufeln, Angst, Dissens usw. Es ist traurig, und meine Lebenszeit ist mir mittlerweile dafür zu schade. (Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dass dieser Antrag zudem völlig überflüssig ist, weiß man auch in der AfD-Fraktion. Die Sächsische Bauordnung wird aktuell grundlegend überarbeitet. Die Anwendung der Länderöffnungsklausel ist im Koalitionsvertrag festgehalten, sie wurde kürzlich im Energie- und Klimaprogramm durch das Kabinett bestätigt. Noch ein Punkt zur Länderöffnungsklausel: Die 10H-Regelung, die Sie hier im Landtag auch schon in der Pipeline haben, wurde bereits angesprochen. Dann können wir diesen ganzen Spaß wieder durchspielen. Sie wurde letzten Freitag in Mittelsachsen im Kreistag durch den Antrag der AfD-Fraktion – übrigens auch mit Stimmen der CDU und von Teilen der SPD – beschlossen (Dr. Rolf Weigand, AfD: Und FREIE WÄHLER!) – und der FREIEN WÄHLER, genau. Das kann ich wirklich nur schwer fassen, und ich hoffe, dass man an den entsprechenden Stellen Aufklärungsarbeit leistet. (Thomas Thumm, AfD: Die Entscheidung muss rückgängig gemacht werden!) Sehr geehrte Damen und Herren! Als BÜNDNISGRÜNE werben wir seit Jahren dafür, den entschiedenen Einstieg in den Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen zu ermöglichen und Kommunen sowie Planerinnen und Planern auch in der Energiewirtschaft Rechtssicherheit einzuräumen; denn der rechtliche Rahmen ermöglicht Planung und Investitionen. Was man in Sachsen in der Bauordnung nicht braucht, sind pauschale Abstandsregeln. Es gibt keinerlei wissenschaftliche Belege dafür, dass solche pauschalen Abstandsregeln irgendwie zur Akzeptanzförderung beitragen würden; Kollege Böhme hat es gesagt. Was wir brauchen, sollte es doch eine Abstandsregelung geben, sind Opt-out-Möglichkeiten für Kommunen, die bereits jetzt Akzeptanz für die erneuerbaren Energien haben. Es braucht Ausnahmeregelungen für Repowering-Vorhaben und natürlich Bestandsschutz für laufende Genehmigungsverfahren. Auch die baurechtlichen Abstandsflächen sind in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern und unter Nichtbeachtung der Reduktionsmöglichkeiten zu groß. Es gibt noch einen weiteren wichtigen Punkt, den ich sehr gern öffentlich machen möchte: Windkraft wird in Sachsen an sehr vielen Stellen verhindert. Es werden andere Planungen vorgeschoben – Stichwort „Friedwald statt Windkraft“ –, um zusätzliche Genehmigungshindernisse zu schaffen. Insoweit ist das nichts Neues. Ich denke, wer sich mit diesem Thema beschäftigt, kennt das. Aber dieses Vorgehen hat jetzt eine Dimension erreicht, die ich mir, ehrlich gesagt, nicht erträumt habe. Aktuell werden – ich kann diese Zahlen auch belegen – Windkraftprojekte mit einem Investitionsvolumen im dreistelligen Millionenbereich blockiert. Ich wiederhole: Es werden Windkraftprojekte in einem dreistelligen Millionenbereich blockiert. (Thomas Thumm, AfD: Dann bleibt der Strom günstig!) Da hört bei mir der Spaß auf. Das ist Wirtschaftssabotage. Die Staatskassen sind nach Corona klamm und hier werden Investitionen in Größenordnungen blockiert. Das ist genau das Verhalten, das langfristig zur Deindustrialisierung führt. Das habe ich vorhin auch in der AD gesagt: Unsere sächsische Automobilindustrie, die Wasserstoffwirtschaft, wir alle brauchen in Zukunft Strom aus erneuerbaren Energien, wenn man keine Kohle mehr hat. Erneuerbarer Strom wird hier zum Standortvorteil wie der Steuersatz im Steuerparadies. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN. An Mikrofon 7 Herr Urban, bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Dr. Gerber, Sie haben jetzt zum zweiten Mal die niedrigen Steuersätze als Wirtschaftsfaktor mit den erneuerbaren Energien verglichen, und ich muss das einfach mal klarstellen: Wirtschaftsfremder kann man überhaupt nicht denken. (Beifall bei der AfD) Die erneuerbaren Energien haben dazu geführt, dass wir die höchsten Strompreise in ganz Europa haben. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das ist eine Lüge! – Weitere Zurufe von den LINKEN) Diese Strompreise werden beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien weiter ansteigen. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Falsch!) Das schadet uns als Wirtschaftsstandort massiv. Und diese absurde Träumerei, mit mehr Windkraft könnte man einen Wirtschaftsstandort versorgen, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) zeigt doch nur, wie weit weg die grüne Blase von der wirtschaftlichen Realität ist. Kein energieintensives Unternehmen wird sich hier ansiedeln, wenn die Energiepreise bei 40 Cent, 50 Cent sind. Sie vergessen regelmäßig, bei Ihren Windkraftanlagen die Speicherkapazitäten hinzuzurechnen. Das machen Sie ganz bewusst, weil Sie wissen, dass die Strompreise von Wind nicht mehr darstellbar sind. Dann liegt der Strompreis nämlich bei 60 Cent bis 1 Euro pro Kilowattstunde Windstrom mit Batterieabsicherung im Hintergrund. Das wissen Sie genau. Sie verschweigen das bewusst. Dieser Vergleich ist absurder, wie er nicht sein könnte. Niedrige Steuern sind tatsächlich ein Wirtschaftsfaktor, aber erneuerbare Energien sind das Gegenteil davon. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Gerber, Sie können jetzt gleich darauf reagieren, wenn Sie möchten.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
„Möchten“ ist zu viel gesagt, aber ich habe mir vorgenommen, dass ich keine Lebenszeit mehr für Ihre Fragen verschwende; denn das lohnt sich nämlich überhaupt nicht. – Vielen Dank. (Gelächter bei der AfD –
Thomas Thumm AfD
Argumente wären besser gewesen!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Jetzt Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist einfach vergebene Mühe, hier nach vorne zu gehen und mit Sachargumenten die Ablehnung von AfD-Anträgen zu begründen. Es wird einfach nicht wahrgenommen. (Jörg Urban, AfD: Will hier überhaupt noch jemand arbeiten?!) Ich habe gehört, dass Herr Hentschel hier vorn keine Büttenrede gehalten und letztendlich mit Emotionen versucht hat, die Änderung der Bauordnung darzulegen. Ich denke sogar, dass die Absicht lauter war, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Was willst du denn sagen?) die er mit der Gesetzesänderung vorhatte. Aber ich habe es schon in der Ausschusssitzung deutlich gesagt: Eine Gesetzesänderung, zum Beispiel die Änderung der Bauordnung, muss in eine Anhörung. (Holger Hentschel, AfD: Das können Sie doch machen!) – Nein, Sie als Antragsteller sind diejenigen, die eine solche Gesetzesinitiative zur Anhörung bringen müssen. (Thomas Thumm, AfD: Wir können, aber wir müssen nicht! – Gegenrufe von den LINKEN –
Holger Hentschel AfD
Wir brauchen keinen Erkenntnisgewinn! –
Rico Gebhardt Die Linke
Das stimmt allerdings!) Ich könnte es mir jetzt sehr leicht machen und diesen Gesetzentwurf mit einer ganz einfachen Begründung ablehnen. Ich tue es einfach mal: Wie Sie in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf richtig festgestellt haben, wurde im Koalitionsvertrag ein Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von 1 000 Metern vereinbart, der mit der gerade im Prozess befindlichen Novellierung der Sächsischen Bauordnung – das hat Ronny Wähner vorhin bereits gesagt – auch umgesetzt wurde. Punkt. Der Entwurf ist vom Kabinett am 01.06. freigegeben worden und befindet sich zurzeit in der Verbändeanhörung; das ist auch schon gesagt worden. In der zweiten Jahreshälfte wird er dem Landtag zugeleitet. (Holger Hentschel, AfD: Nach der Bundestagswahl!) Es hat deshalb etwas länger gedauert, weil viele Dinge geregelt werden sollen, die der Koalition wichtig sind. Das hat mit Wahlen nichts zu tun, sondern einfach mit der Fülle der Dinge, die in dieser Ordnung geregelt werden sollen. (Holger Hentschel, AfD: Weil Bundestagswahl ist! – Gegenruf des Abg. Sören Voigt, CDU: Deshalb die namentliche Abstimmung! Wahlkampf!) Aber so leicht sollten wir es uns nicht machen. Ich begründe das jetzt mal, und vielleicht verstehen Sie es. Ich weiß zwar nicht, wie ich das in einfacher Sprache formulieren soll, aber ich versuche es ganz einfach: Ihre Gesetzesinitiative ist unausgegoren; denn es bleiben Dinge unberührt, die man den Betroffenen in einer Anhörung darlegen und zu der man die Meinung von denjenigen einholen muss, die es berührt, zum Beispiel den Planungsverbänden. (Holger Hentschel, AfD: Wir haben schon alles abgestimmt; Sie waren doch auch im Ausschuss!) –Ja, schon, aber es geht hier in dem Gesetzentwurf um weitergehende Vorsorgeabstände, die mit geklärt werden müssen. Die haben Sie gar nicht geklärt. (Thomas Thumm, AfD: Das Bundesbaugesetzbuch lässt nicht mehr zu als 1 000 Meter!) Schon aus diesem Grund – ich wiederhole es gern – ist eine Anhörung zwingend notwendig. Zwingend notwendig! Denn mit den Abstandsregeln verbinden sich in den meisten Fällen Konflikte – das wissen wir; das haben wir ja gehört –, die vor einer Beschlussfassung durch den Landtag ausgeräumt werden müssen; das sagen uns zum Teil auch die Sachverständigen. Dabei setze ich immer auf die Planungsverbände, die in ihrer Arbeit damit umgehen. Das ist einfach so. Gerade Änderungen des Bezugs zur Wohnbebauung im Außenbereich, zu der Sie im Übrigen überhaupt keine Angaben machen, müssen auf einer gesicherten, nachvollziehbaren und rechtlich eindeutigen Grundlage anwendbar sein, und das geht mit diesem Gesetzentwurf nicht. Außerdem sollte auch der räumliche Bezugspunkt für die Bemessung des Mindestabstandes im Sinne der Normenklarheit geklärt werden. In diesem Zusammenhang müssen wir auch über die Aufnahme einer Öffnungsklausel oder einer Überleitungsvorschrift reden. Kommen Sie nicht gleich wieder mit: Jetzt wollen Sie den Abstand reduzieren. (Holger Hentschel, AfD: In Thüringen ging es doch auch!) – Nein, es geht einfach darum, vorhandene Plangebiete von dieser Regelung auszunehmen. Denn warum sollen sie die Anlagen zurückbauen, wenn sie jetzt 750 Meter entfernt stehen? Solche Dinge sind einfach nicht geregelt. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Müssen auch nicht!) Wir müssen Ausnahmeregelungen einbringen. Es gibt durchaus Regionen wie Leisnig, Ablaß, Mutzschen – aus einer solchen komme ich –, wo die Bevölkerung nichts gegen kürzere Abstände in den geplanten Gebieten hat. Auch diese Möglichkeit muss man einräumen, wenn sich die Mehrheit der Bürger dafür ausspricht, weil nämlich genau diejenigen, die den Park repowern, dafür Voraussetzungen treffen, dass drei, vier Vereine in diesem Ort am Leben bleiben. Das ist das, was Herr Böhme gesagt hat: Wir müssen Angebote machen. Es geht um Akzeptanz. (Jörg Dornau, AfD: Nachfragen!) – Können Sie gern machen. (Dr. Joachim Keiler, AfD: … ist nicht verhandelbar!) – Können Sie gern machen. – Generell sollten Ausnahmen möglich sein, gerade was die Bevölkerung der Anliegerorte betrifft. Wie Sie anhand dieser sehr wenigen Beispiele feststellen, bleiben mit Ihrem Vorschlag zur Änderung der Sächsischen Bauordnung genügend Konfliktpunkte offen, die eine breite Anhörung der Anwender und Planungsträger notwendig machen und eine Beschlussfassung regelrecht verbieten. Danke schön. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Jetzt kommt Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion mit einer zweiten Runde.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Gerber von den GRÜNEN, wenn es Lebenszeitverschwendung ist, uns hier zuzuhören, dann geben Sie doch einfach ihr Mandat zurück. Damit ersparen Sie auch uns ganz viel. (Beifall bei der AfD) Ihre Maske als Demokratiefeind ist gefallen. Sie haben hier gerade den Beschluss des Kreistages Mittelsachsen infrage gestellt, mit dem wir uns ganz klar gegen Wind im Wald ausgesprochen haben. Wir haben uns für einen Mindestabstand von 1 000 Metern ausgesprochen und gesagt: Lieber Bund, überarbeite noch einmal die gesetzliche Regelung und mache eine 10H-Regelung. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Gegen das haben Sie sich ausgesprochen. Sie von den GRÜNEN sind die Feinde der Demokratie. (Zuruf der Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Herr Kollege Wähner von der CDU, Sie haben gerade in Ihrer Begründung gesagt, der Antrag habe inhaltliche Mängel. Jetzt arbeiten wir uns mal durch diese drei Sätze hindurch: Nutzung der Windenergie in einem Mindestabstand von 1 000 Metern zu Wohngebäuden. Wo sind da die inhaltliche Mängel und Probleme? Sie kommen ja aus dem Erzgebirge und sind Abgeordneter vor Ort. Dort gibt es einen Planungsverband Region Chemnitz. Ich bin dort Verbandsrat. Wenn Sie Zeitung lesen würden, hätten Sie es mitbekommen: Wir als Planungsverband haben am 01.07. – und damit ist eine Stellungnahme da – einen ganz klaren Beschluss gefasst. Der Planungsverband Region Chemnitz spricht sich ausdrücklich für einen Mindestabstand von 1 000 Metern bis zur nächstgelegenen Wohnbebauung unabhängig – jetzt kommt das Wichtige – unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten aus. Ist dort durchgegangen, das ist beschlossene Sache. (Beifall bei der AfD) Im Referentenentwurf – das sagen Sie dem Bürger nicht – steht nämlich drin: 1 000 Meter Mindestabstand zur Wohnbebauung – und jetzt kommt es – von mindestens drei Wohneinheiten. Sie lassen sich von den GRÜNEN durch die Manege ziehen. Da geht es nämlich los: Ist da ein Haus, wohnen da auch drei Parteien drin? Oh, das tut uns leid, es ist nur eine Partei drin, da kommen wir auf 750 Meter ran, gar kein Problem. Das ist typische CDU-Politik. Ich zitiere nur Ihre Kanzlerin. Man kann sich nur darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen nicht gilt. Das ist genau die CDU-Lügenpolitik, die wir seit 30 Jahren hier in diesem Land erleben. (Beifall bei der AfD) Deswegen haben Sie jetzt die Möglichkeit, einen ganz klaren Beschluss zu fassen, und da können wir – Herr Kollege von der SPD – noch darüber diskutieren, ob da der Satzteil fehlt „Mitte des Mastfußes“; da können wir über die 5 oder 10 Meter Durchmesser diskutieren. Das Wichtige ist, es müssen 1 000 Meter sein, und auch beim Repowering. Ich habe bei mir Windkraftanlagen um die Ecke 450 Meter von der Wohnbebauung weg, 98 Meter hoch. Wenn das repowert wird auf 250 Meter, das wollen die Leute nicht, und an deren Seite stehen wir als AfD. Wir wollen den Mindestabstand von 1 000 Metern und zukünftig natürlich auch die 10H-Regelung. Aber um den Mindestabstand endlich hineinzuschreiben und Planungssicherheit gegen den Wildwuchs in Sachsen zu haben, bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Ich sehe jetzt an Mikrofon 4 Herrn Wähner, vermutlich mit einer Kurzintervention. Bitte schön.
Ronny Wähner CDU
Frau Präsidentin, genau. Das, was Herr Dr. Weigand jetzt ausgeführt hat, hat noch einmal deutlich gemacht, wie notwendig es gewesen wäre, diesen Gesetzentwurf im entsprechenden Fachausschuss anzuhören, um sich im Detail damit auseinanderzusetzen. Dazu dient nicht das Plenum hier. Das Problem wäre ja nur für die AfD gewesen, der populistische Antrag wäre heute nicht zur Beschlussfassung im Plenum gekommen und man hätte keine namentliche Abstimmung gemacht, um dann irgendwelche politische Arbeit vor Ort machen zu können, sondern man hätte lieber einmal in die Sacharbeit investieren sollen, so wie es mit unserem Referentenentwurf zur Veränderung der Sächsischen Bauordnung auf Regierungsseite erfolgt; er ist im Geschäftsgang. Entsprechend wird auch die gesetzliche Regelung dann in gesetzlicher Qualität kommen. – Danke. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Wähner, ich habe jetzt wirklich daran gedacht „Dusch mich, aber mach mich nicht nass“. Es ist wieder typisches Um-den-heißen-Brei-Herumreden von der CDU. Es ist doch ganz klar. Ihren Referentenentwurf habe ich gerade zitiert. Mit dem Referentenentwurf weichen Sie schon den Koalitionsvertrag auf; in dem steht nämlich drin: Drei Wohneinheiten müssen es mindestens sein. Und wir wollen genau das maximal Mögliche aktuell ausreizen. Wir wollen nicht diesen Eiertanz. Wir wollen nicht den Wildwuchs und wir wollen Klarheit für die Bevölkerung vor der Bundestagswahl. Deswegen wollen wir diese 1 000 Meter hineinschreiben. Hören Sie auf, um den heißen Brei herumzureden und zu -tanzen! Machen Sie das, was die Leute auch im Erzgebirge von Ihnen erwarten: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu! (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Sie wissen, was die Leute erwarten? –
Rico Gebhardt Die Linke
Aha, Sie reden mit den Menschen?!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion auf die Kurzintervention. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann könnte die Staatsregierung sprechen. – Herr Staatsminister Schmidt, bitte.
Thomas Schmidt
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der letzte Auftritt von Dr. Weigand hat deutlich gemacht, worum es ging, warum keine Anhörung beantragt wurde. Er hat gerade gesagt, wir wollten es vor der Bundestagswahl noch im Plenum haben. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Planungssicherheit!) – Sie haben jetzt gerade gesagt, wir wollten es vor der Bundestagswahl noch ins Plenum haben. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Planungssicherheit habe ich gesagt, wir können ins Protokoll schauen!) Damit ging es hier ganz klar nicht um irgendwelche gesetzlichen Veränderungen als eine durchdachte Lösung – sonst hätte es nämlich eine Anhörung geben müssen –, sondern es ging um reinen Wahlkampf. Die Bauordnung ist ein extrem komplexes Gesetzeswerk. Herr Gerber und andere Kollegen haben darauf hingewiesen, dass hier in vielerlei Hinsicht eine ganze Menge an Änderungsbedarf besteht. Bestimmte Freistellungen sollen geregelt werden, es soll der Holzbau vereinfacht werden, es soll auch das Aufstellen von Ladesäulen für die Elektromobilität vereinfacht werden, es soll die Digitalisierung der Bauverwaltung ermöglicht werden usw. usf. Sie haben einen einzigen Punkt aus dieser Bauordnung herausgenommen und das als Gesetzentwurf hier eingebracht. Das ist ja schon peinlich, ich habe selten so etwas in dieser Schlichtheit eines Gesetzentwurfes erlebt. Deshalb ist es völlig überflüssig, dass er hier abgestimmt wird. Sie haben auch gesagt, dass die Planungsverbände – Sie sind ja selbst Verbandsrat im Planungsverband – es bereits geregelt haben. Warum musste das denn jetzt durchgedrückt werden, wenn Sie es in Ihrem eigenen Planungsverband bereits geregelt haben? Das Kabinett hat – wie viele schon darauf hingewiesen haben – am 1. Juni den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben. Wir werten diese jetzt aus und werden dort noch Änderungsbedarfe einbringen und ihn dann in den Sächsischen Landtag einbringen. (Dr. Rolf Weigand, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Thomas Schmidt
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. – Dann können auch hier im parlamentarischen Verfahren weitere Änderungen vorgenommen werden. Ich halte den Antrag deshalb für überflüssig und empfehle, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Dr. Rolf Weigand, AfD, begehrt eine Kurzintervention.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Staatsminister Schmidt. – Herr Weigand, wenn Sie jetzt noch mal kurzintervenieren wollen, muss ich leider sagen: Das wird nichts mehr, Sie hatten schon zwei zu diesem Tagesordnungspunkt. (Sören Voigt, CDU: Wir zählen mit!) – Wir zählen mit, genauso ist es. Wir könnten jetzt, meine Damen und Herren, zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung mit der Drucksachennummer 7/6705, ein Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Meine Damen und Herren, da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor und wir können jetzt entweder artikelweise abstimmen oder wie vorhin schon im Block. Die Frage ist, ob Sie damit einverstanden wären, wenn wir im Block abstimmen. – Dann stimmen wir jetzt Tagesordnungspunkt Kindertageseinrichtungen Bedarfen gezielt unterstützen Drucksache 7/7097, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt Herrn Kollegen Holger Gasse für die einreichenden Fraktionen als Erstes ans Rednerpult. (Präsidentenwechsel) über die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2 ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist der ersten Abstimmung so nicht entsprochen und wir verfahren jetzt genauso wie vorhin. Ich möchte aber trotzdem fürs Protokoll noch einmal mitteilen, dass sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, und trotzdem findet jetzt eine Schlussabstimmung statt, die tatsächlich durch die AfD auch als namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Wir verfahren nach § 105 Abs. 1 der Geschäftsordnung; das ist Ihnen bekannt. Wir steigen jetzt – weil ich dagegen keinen Widerspruch sehe – wieder in das übliche Verfahren von vorhin ein und ich übergebe das Wort an meinen Schriftführer Frank Richter, der durch die Abstimmung führt. Bitte schön.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Dank des Antrags der AfD habe ich die große Freude, alle Ihre schönen Namen heute schon zum zweiten Mal verlesen zu dürfen. (Beifall bei der AfD) Wir beginnen mit dem Buchstaben B wie Bau. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage 2) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Befindet sich jemand im Saal dessen oder deren Name nicht aufgerufen worden ist? – Das kann ich nicht sehen oder hören. Daher wäre es schön, wenn Sie beginnen würden zu zählen. (Kurze Unterbrechung) Sehr geehrte Damen und Herren, wir können weitermachen, es gibt ein Ergebnis. Mit Ja haben 32 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 73. Enthalten hat sich niemand. 14 Abgeordnete haben nicht an der Abstimmung teilgenommen. Damit ist der Entwurf als Gesetz nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu und Schulen mit besonderen – Sozialindex erarbeiten CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD
Holger Gasse CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Jeder soll unabhängig von sozialer Herkunft die gleiche Chance auf gute Bildung bekommen. Genau darum geht es in unserem Antrag. Kaum jemand würde der Wichtigkeit dieses Anliegens heute widersprechen, und ich spreche wirklich sehr gern zu diesem Antrag. Der Grund dafür ist unter anderem, dass er viel mit meinem eigenen Weg in die Politik und der Ursache meines politischen Tuns zu tun hat. Sozialräume verändern sich, und wenn eine Kommune nicht rechtzeitig gegensteuert, können daraus Brennpunkte mit Schulen werden, die in der Schülerschaft und den dazugehörigen Elternhäusern multiple Problemlagen vereinen. 1992, kurz nach der Wende, habe ich mein eigenes kleines gastronomisches Unternehmen im Leipziger Osten eröffnet. Zu der Zeit hätte ich mir nie träumen lassen, dass sich der mich umgebende Sozialraum innerhalb von wenigen Jahren so verändern wird. Er hat sich von einem stabilen wirtschaftlichen Umfeld in einen sozialen Brennpunkt mit den entsprechenden Begleiterscheinungen gewandelt, beginnend mit Wohnungsleerstand, Kaufkraftverlust, Schließung vieler etablierter Geschäfte, Anstieg der Arbeitslosigkeit, Anstieg der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bis hin zur Schließung aller Gymnasien im näheren Umfeld. Eine der Begründungen war damals: Es gibt einfach zu wenige Schüler, die im Sozialraum eine gymnasiale Bildungsempfehlung erhalten. Vor allem dann, wenn das eigene Unternehmen von den Folgewirkungen betroffen ist, denkt man in so einer Phase besonders intensiv darüber nach, wie man den Istzustand positiv beeinflussen und welchen Beitrag man persönlich zu einer Trendwende leisten kann. So begann mein politisches Engagement. 2004 wurde ich in den Stadtrat gewählt, und ich bin wirklich stolz, dass ich bis 2014 einen kleinen Beitrag zur Stabilisierung der schon erkennbaren Trendumkehr leisten konnte. Aber warum sage ich Ihnen das so ausführlich? Weil eine sozialräumliche Entwicklung auch viel mit vorhandenen Bildungsangeboten und deren Qualität zu tun hat. In modernen Gesellschaften wie der unseren nimmt das Bildungssystem eine Schlüsselrolle ein. Es ist die wichtigste Schaltstelle für den zukünftigen sozialen Status eines Menschen. Es legt den Grundstein dafür, welche beruflichen Positionen, welche Einkommensperspektiven und welches Maß an sozialer Sicherung ein Mensch im Verlauf seines Lebens erreichen kann. Dabei ist es wichtig, dass wir ein breit gefächertes, also ein differenziertes Bildungssystem mit verschiedenen Bildungsgängen bereithalten. Es soll den Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten sehr unterschiedliche Möglichkeiten für den weiteren Bildungs- und Lebensweg eröffnen. Dennoch oder gerade deshalb ist es in den ersten Jahren der Kindheit wichtig, dass das Aufwachsen von Kindern nicht durch Unterschiede bestimmt wird. Deshalb versuchen wir, ihnen die gleichen Ausgangspositionen zu verschaffen. Sie sollen die gleichen Chancen bekommen, ihre Neigungen und Fähigkeiten zu entwickeln, und gleiche Chancen brauchen wir bei so vielen grundlegenden Dingen. Ich denke da zum Beispiel an die Gesundheit, die Freizeitgestaltung oder auch das Wohlbefinden, die Ernährung nicht zu vergessen und vor allem die Bildung. Idealerweise dürfte es zwischen sozialen Herkunftsbedingungen und dem Bildungserfolg möglichst keinen Zusammenhang geben. Andererseits sollte es jedoch zwischen Bildungserfolg auf der einen Seite und einem Beruf einen möglichst engen Zusammenhang geben. Wenn genau diese beiden Fälle eintreten, hätten wir Chancengleichheit im Sinne von Leistungsgerechtigkeit erreicht. Hinsichtlich der Bildungschancen macht es leider sehr oft einen Unterschied, in welchem Sozialraum sich die Kita, die Schule befindet, in der die Kinder betreut werden. Im Leipziger Osten gab es zum damaligen Zeitpunkt kein Gymnasium mehr. Das hat dazu geführt, dass sich Familien, die ihren Kindern alle Möglichkeiten offenhalten wollten, für andere Wohnorte entschieden haben. Genau das zu ändern, war mir damals ein wichtiges Anliegen. Auch wenn momentan – endlich, möchte ich sagen – der Rohbau eines Gymnasiums im Leipziger Osten in die Höhe wächst, brauchen die Kinder in allen Schularten des Sozialraums gleichwertige Lebens- und Lernbedingungen, sonst passiert es wieder, dass sich Eltern für einen anderen Schulbezirk entscheiden. Hinzu kommt: Es ist auch verdammt schwer, gute Lehrerinnen und Lehrer in ausreichender Zahl für Schulen zu finden, deren vorherrschende Lehr- und Lernbedingungen als – um es einmal vorsichtig zu formulieren – suboptimal eingeschätzt werden. So gehört es zu unseren Aufgaben als Gesetzgeber, Fehler in der Stadtentwicklung, wie sie beispielsweise im Osten meiner Heimatstadt begangen wurden, wieder auszugleichen. Die Kinder können sich nicht heraussuchen, in welchem Umfeld sie aufwachsen, und das kann vor allem in Großstädten durchaus auch ein problembehaftetes sein. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Kindertagesstätten und Schulen neben der Familie die wichtigsten Lern- und Sozialisierungsräume unserer Kinder sind, und dort müssen sie neben den Bildungsangeboten, die wir machen, auch gezielt unterstützt und, wenn nötig, auch individuell gefördert werden. Nur so können wir die persönlichen und die sozialen Kompetenzen unserer Kinder stärken. So können wir die Chancengleichheit gegenüber den Kindern herstellen, die in Einrichtungen mit homogenen Kindergruppen bzw. Schulklassen betreut oder unterrichtet werden. Abhängig vom Standort der Kita oder der Schule sind die Herausforderungen in Bildung und Erziehung unterschiedlich groß. Schulen mit einer heterogenen Schülerschaft und komplexen Problemlagen benötigen entsprechend mehr Unterstützung als andere Schulen. Schließlich wollen wir möglichst alle Schüler zu einem erfolgreichen Schulabschluss führen. Dafür benötigen sie das Zusammenwirken von Akteuren unterschiedlicher Professionen. Die Pädagogen benötigen mehr Zeit für Elternarbeit, Teamsitzung und Fortbildung, und unser Antrag hat zum Ziel, dass die besonderen Bedarfe und sozialen Herausforderungen bei der Ressourcenausstattung und Förderung stärker berücksichtigt werden sollen. Durch pauschale Zuwendungen in diesem Bereich werden wir dieses Ziel nicht erreichen. Deshalb wollen wir sozialräumlich differenziert auf dieses Problem reagieren, um zu ermitteln, welche konkreten Bedarfe bestehen. Grundsätzlich ist es so, dass die Verantwortlichen vor Ort immer selbst am besten wissen, wo die Säge klemmt. Deshalb wollen wir die Sächsische Staatsregierung beauftragen, ein Modell für die sozialindexbasierte Ressourcensteuerung für die Bereiche Kita und Schule zu erarbeiten. Dabei soll sie ganz ausdrücklich auf die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis vor Ort zurückgreifen. Um das Instrument zielgerichtet einsetzen zu können, brauchen wir zunächst objektive Kriterien, auf deren Grundlage wir die besonderen Bedarfe vor Ort feststellen können. Außerdem möchten wir wissen, welche Überschneidungen es hinsichtlich der bereits teilnehmenden Einrichtungen und den bereits bestehenden bzw. laufenden Programmen und Projekten gibt. Danach wollen wir entscheiden, welche Ressourcen notwendig sind und wie wir die Zuweisungen regeln wollen. Zielstellung ist es, diese besonderen Bedarfe durch eine Erhöhung der Ressourcen für diese Schulen und Kitas auszugleichen. Sie sehen also, meine Damen und Herren, wir arbeiten konzentriert am Thema Chancengleichheit in der Bildung, und deshalb bitte ich Sie auch um Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Holger Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Auf ihn folgt jetzt Frau Kollegin Melcher, BÜNDNISGRÜNE.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen kein Kind zurücklassen und das individuelle Erreichen bester Bildungserfolge ermöglichen. So haben wir das als zentrales Ziel unserer Bildungspolitik im Koalitionsvertrag festgehalten. Gute Kitas und Schulen sind ein Schlüssel, um Bildungsbenachteiligung auszugleichen, Kinder individuell zu fördern sowie Lern- und Bildungserfolge zu sichern. Was aber brauchen Bildungseinrichtungen, um dieses Ziel zu erreichen? Was braucht gute Kita und gute Schule? Natürlich, es braucht zunächst qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl. Längst ist klar, dabei geht es nicht nur allein um Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte, es braucht unterschiedliche Professionen, wenn wir Schule tatsächlich als Lebens- und nicht nur als Lernort wahr- und ernst nehmen wollen. Dies hat zuletzt die Corona-Pandemie auch noch einmal deutlich unterstrichen. Ähnliches gilt für die Kita. Sie sind Orte frühkindlicher Bildung und nicht nur reine Betreuungseinrichtungen. Wir sind uns nicht erst seit Corona darin einig, dass wir multiprofessionelle Teams in Kitas und Schulen brauchen. Wir haben im Schulgesetz verankert, dass an jeder Oberschule Schulsozialarbeit stattfindet. Praxisberaterinnen und Berufseinstiegsbegleiter gehören vielerorts ebenso zum Kollegium wie Inklusionsassistenten oder Fellows aus dem Programm Teach First. Und das ist auch gut so. Unbenommen einer notwendigen Grundausstattung, wenn man so will, gibt es jedoch Kitas und Schulen, die besondere Herausforderungen meistern müssen. Diese resultieren daraus, dass überdurchschnittlich viele Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, beispielsweise dem Unterricht zu folgen, oder daraus, dass es an Motivation und Unterstützung mangelt, oder daraus, dass die Zusammenarbeit mit den Eltern erschwert ist. An manchen Kitas und Schulen kommt da einiges zusammen. Kita ist nicht gleich Kita und Schule ist nicht gleich Schule, nicht innerhalb Sachsens, nicht innerhalb eines Landkreises, nicht einmal innerhalb eines Stadtteils in Leipzig oder Dresden. Viel hängt davon ab, wo die Einrichtung steht und vor allem, wer sie besucht. Um gute Arbeit zu leisten, brauchen Kitas und Schulen gezielte Unterstützung, wenn sie mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind. Das ist ein Gebot der Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Ungleiches darf und sollte auch ungleich behandelt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir wollen einen Sozialindex für Kitas und Schulen. Wir wollen wissen, welche Kitas in einem schwierigen sozialen Umfeld agieren. Wir wollen wissen, wo besonders viele Sprachauffälligkeiten diagnostiziert werden. Wir wollen auch wissen, wo besonders viele Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen und wo Kinder und Jugendliche zur Schule gehen, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen mit dem Sozialindex kein Label drucken. Es geht nicht darum, einzelne Einrichtungen zu brandmarken. Ein Sozialindex darf keine Stigmatisierung sein. Vielmehr wollen wir die evidenzbasierte Zuweisung von Ressourcen ermöglichen. Der Sozialindex ist ein Instrument, das Transparenz schafft und damit helfen kann, politische Entscheidungen zu legitimieren. Im Idealfall ermöglicht er nicht nur eine datengeschützte, bedarfsgerechtere Ressourcenzuweisung, sondern ist Anstoß für Qualitäts- und Schulentwicklung. Als BÜNDNISGRÜNE sprechen wir deshalb auch von einem Bildungsbonus, so wie es etwa auch in SchleswigHolstein getan wird. So ein Sozialindex muss klug gestrickt sein. Wir brauchen dazu zwingend das Know-how der kommunalen Familie. Eine kommunale Sozial- und Bildungsberichterstattung ist längst nicht überall etabliert. Im Zuge des Bundesprogrammes „Lernen vor Ort“ wurde in Leipzig und Dresden ein kommunales Bildungsmanagement aufgebaut, ebenso das Görlitzer Modell. Letzteres liefert unter anderem ein Bildungsmonitoring in der Landkreisverwaltung als datenbasiertes Planungs- und Steuerungsinstrument für eine integrierte Bildungsplanung. Das ist es, was wir brauchen. Es wird bei der Erstellung des Sozialindex zu prüfen sein, welche Daten zum sozialräumlichen Umfeld der Einrichtung und zu den Kitas und Schulen selbst überhaupt vorliegen. Es wird auch zu prüfen sein, welche Daten relevant sind, um besondere Bedarfe abzuleiten. Hilfreich dürfte dabei neben den kommunalen Erfahrungen auch die Auswertung der vorhandenen Programme sein. So werden beispielsweise Sozialassistentinnen und -assistenten vorrangig dort eingesetzt, wo inklusiv unterrichtet wird, es aber keine Inklusionsassistenten gibt oder an der Oberschule, wo viele Schülerinnen und Schüler den Hauptschulbildungsgang besuchen. Darüber hinaus hilft es aber auch, über den Tellerrand hinauszuschauen. Deshalb ist es uns in dem Antrag wichtig, in andere Bundesländer zu schauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sagte bereits, ein Sozialindex ist ein Instrument. Es wird jedoch nicht alle Probleme und Bildungsungerechtigkeiten lösen können. Zum einen sind die Ressourcen begrenzt. Mit der Erstellung eines Sozialindex ist längst nicht entschieden, welche Ressourcen überhaupt danach zugewiesen werden sollen. Klar ist, wir wollen niemandem etwas wegnehmen, um es an anderer Stelle einzusetzen. Wohl aber kann ein Sozialindex handlungsleitend sein, wenn es um die Verteilung zusätzlicher Ressourcen geht. Zum anderen führt ein Sozialindex nicht automatisch zu mehr Chancengerechtigkeit. Es gibt Bildungseinrichtungen, deren Problemlage sich nicht durch ein Mehr an Ressourcen lindern lässt. Die Losung „Viel hilft viel“ oder auch mehr vom immer Gleichen ist nicht immer eine Lösung. Bremen etwa nutzt den Sozialindex, um zu entscheiden, wo eine Ganztagsschule entstehen soll. Schleswig-Holstein stärkt seine Perspektivschulen durch vermehrte Fortbildungs- und Beratungsangebote sowie Netzwerkarbeit. Mit einem eigenen Budget könnten Perspektivschulen zusätzlich Personal ebenso finanzieren wie die Vernetzung im Quartier. Grundlage ist dafür eine schriftliche Vereinbarung samt gesamtschulischem Umsetzungskonzept. Ähnlich handhabt es Berlin mit seinem Bonusprogramm. Die Frage, in welchem Umfang und in welcher Form Kitas und Schulen mit besonderen Bedarfen unterstützt werden, ist also eine offene. Ich wünsche mir, dass wir sowohl bei der Erstellung eines Sozialindex klug und kreativ agieren als auch in dem strategischen Umgang damit. Dann kann ein Sozialindex tatsächlich ein Bildungsbonus sein und ein Paradigmenwechsel. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Auf Frau Kollegin Melcher, BÜNDNISGRÜNE, folgt jetzt für die SPDFraktion Frau Kollegin Friedel.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will die schon umfangreiche Vorstellung meiner Vorrednerinnen und Vorredner noch um einen Aspekt ergänzen. Der Sozialindex wird oft unter der Überschrift gefasst: Ungleiches ungleich behandeln. Meiner Meinung nach klingt diese Überschrift manchmal etwas unglücklich, da schon allein das Wort oder die Vorsilbe „un“ etwas Negatives impliziert. Das, worum es eigentlich geht, lässt sich besser in den Satz fassen: Wer besondere Hilfe braucht, der soll auch besondere Hilfe bekommen. Das ist der Kern des Anliegens. Wir haben uns in den letzten Jahren sowohl in den Kitas als auch in den Schulen enorm auf den Weg gemacht, was die Ausstattung dieser Bildungseinrichtungen und die Bildung von multiprofessionellen Teams angeht. Der erste Schritt, den wir schon vor langer Zeit gegangen sind – damals war noch Kollege Patrick Schreiber bei der CDU dabei –, war die Schulsozialarbeit, die erste Vervollständigung des Teams an Schulen um eine weitere Profession. Ich erinnere mich noch sehr gut, wie es früher durchaus von den Schulen als skeptisch gesehen worden ist, wenn andere als Lehrkräfte in die Schule kommen und den Ablauf stören. Mittlerweile sind wir deutlich weiter und haben an allen Bildungseinrichtungen den Wunsch und das große Verlangen nach Multiprofessionalität, danach, dass neben Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern auch andere unterwegs sind – ganz gleich, ob das Schulsozialarbeiter, Schulassistenten, Praxisberater und Ähnliches sind. Das, was der Sozialindex leisten soll, ist: Er soll auf diesem breiten Fundament, was wir bis jetzt schon geschaffen haben, aufsatteln. Es geht nicht darum zu sagen, dass nur die Schule im sozialen Brennpunkt einen Praxisberater erhält. Nein, da haben wir einen Standard gemacht. An jeder Oberschule ist die Praxisberatung ganz klar Teil des Profils, an jeder Oberschule ist die Schulsozialarbeit ganz klar Teil des Standards. Der Sozialindex soll uns dabei helfen, die Quantität, die zusätzlichen Ressourcen an der einen oder anderen Stelle zu bestimmen. Ich denke, das wird sich nicht nur auf die Assistenzsysteme fokussieren, sondern wir müssen auch den Mut haben, darüber zu reden, ob Lehrerressourcen im Ergänzungsbereich, wenn er zu 100 % ausgereicht wird, danach auch folgen und an besonderen Schulen zu 120 oder 130 % zur Verfügung stehen. Solche Sozialindizes sind nichts Neues. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass die doch recht sportlich gesetzten Fristen im Antrag gehalten werden. Frau Kollegin Melcher hatte bereits zwei Beispiele genannt: Bremen und Schleswig-Holstein. Nordrhein-Westfalen hat inzwischen den Start nach Sozialindex vollzogen, und in Hamburg, wo das Modell schon sehr lange existiert, gibt es zum Beispiel auch den Weg zu sagen: Es geht nicht nur um Ressourcen, es geht auch um die Beurteilung von Bildungserfolgen. In Hamburg werden Schulen im Vergleichstest unterschiedlich beurteilt, je nachdem, wie ihre Ausgangsposition ist. Dort werden Bildungserfolge unterschiedlich gemessen, um Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln und besondere Hilfe dorthin zu bringen, wo sie besonders gebraucht wird. Wenn wir in Sachsen den Einstieg auch schaffen, dann freue ich mich sehr. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Herr Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gasse, Sie haben das sehr schön beschrieben, und ich nehme Ihnen das auch vollständig ab, dass Sie sich in Leipzig starkgemacht haben, dass wir eine Veränderung der Sozialräume haben. Darüber, was neben der Veränderung der Staat mit an Verantwortung trägt, müssen wir aber auch reden. Ich würde gern das Thema „Offene Konzepte in Kitas“ beleuchten, wo die Kinder immer mehr Freiräume bekommen und offenes Konzept nur funktioniert, wenn sie genügend Erzieher haben. Ansonsten fallen die Kinder gerade mit besonderen Bedarfen völlig hinten runter. Wir sehen zunehmend – Sie haben es selbst gesagt –, dass auch in Leipzig Gymnasien verschwunden sind. Diese sind dann dort vier- oder fünfzügig entstanden. Das ist ein Problem der Politik in den letzten Jahren. Die Schule ist nicht mehr um die Ecke. Es sind zu wenige Lehrer, zu große Klassen. Auch das schafft Frust und Überforderung bei den Schülern und befeuert ein solches Problem. Wir haben das zunehmende Problem – – (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) – Ja, Herr Piwarz, da hätte man in den Neunzigerjahren gegensteuern müssen. Man hat vor 21 Jahren gesehen, wie die Geburtenraten hochgegangen sind. Also in Mathematik machen wir jetzt keine Nachhilfe. Sie können ausrechnen, wann ein Kind geboren wird und wann es dann in die Schule geht. Das kann man alles berechnen und Anreizsysteme schaffen. Wir haben zunehmend die Inklusion, wo Kinder mit besonderen Bedarfen hinten runterfallen. Wir haben das Problem der Migration in den Schulen. Das wird zum Teil totgeschwiegen, weil ja alles so toll bunt ist in diesem Land. Wir haben Lehrpläne, die immer mehr mit Kompetenzinhalten aufgebläht werden und damit das Wesentliche runterfällt. Jetzt kommen Sie mit Ihrem Antrag und wollen quasi eine sozialindexbasierte Ressourcensteuerung. Sie wollen am Anfang in Teil 1 einen sehr großen Berichtsanteil. Den hätten Sie sich zum Großteil auch sparen können. Ich gehe jetzt nicht auf alle Punkte ein. Eltern-Kind-Zentren, Kinder stärken, das finden Sie alles im Internet, genauso wie das Thema Inklusionsassistenten, Schulassistenten. Es gibt genügend Anfragen im EDAS. Was ich ganz spannend fand – Frau Melcher von den GRÜNEN hat es bereits angesprochen –, sind die Sprachdefizite. Das habe ich mit einer Kleinen Anfrage beleuchtet. Wir haben dann einen Antrag mit der Drucksachennummer 7/2446 eingebracht. Als AfD haben wir gesagt, dass die Sprach-Kitas in Sachsen ausgebaut werden. Egal, ob sie in Görlitz, im Vogtland, im Erzgebirge oder in Nordsachsen sind. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, stellt man fest, dass ungefähr ein Drittel aller Schüler Sprachdefizite haben. Das stellen wir seit Jahren fest. Deshalb haben wir gesagt, dass dieses Sprach-Kita-Programm, das es vom Bund gibt, bitte sachsenweit ausgebaut werden soll. Das haben Sie alles abgelehnt. Wir als AfD sehen natürlich eine Veränderung des Gesellschaftssystems. Aber die Frage ist: Sind denn die Schule und die Kita die Klinik für die Veränderung des Gesellschaftssystems, in dem die traditionelle Familie immer mehr infrage gestellt wird, in dem den Eltern in Bezug auf Pflege und Erziehung immer mehr über den Mund gefahren wird, in dem der Lehrer keine Autorität mehr hat und in dem Leistung nicht gefordert, stattdessen Haltung belohnt wird? Wir fordern Sie auf: Holen Sie die Eltern mit heran und fordern Sie endlich elterliche Erziehung ein! Das Problem ist – das ist uns auch bewusst geworden, als wir neulich die Ausschussreise in eine Grundschule gemacht haben –, dass wir überall noch ein neues Pflaster draufkleben und uns nicht trauen heranzugehen und zu sagen: Ihr habt auch einen Erziehungsauftrag. Liebe Eltern, das müssen wir als Staat auch einfordern. Des Weiteren müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, um den am Anfang besprochenen Problemen, neben der sozialindexbasierten Ressourcensteuerung, von vornherein gegenzusteuern. Es braucht eine Land-Erzieher-Quote, um den Erziehermangel im ländlichen Raum zu bekämpfen und den Personalschlüssel herunterzusetzen. Dort kann ich individuell auf die Kinder eingehen, genau unten, wo ich das Fundament baue, und die Kinder individuell betreuen. Dann benötige ich im Nachgang in der Schule viel weniger Schulassistenten und irgendwelche anderen Begleiter, wenn ich es unten vernünftig anpacke. Das Zweite ist zu überlegen, ob diese offenen Konzepte wirklich funktionieren. Wir als AfD sehen das sehr kritisch. Das wird den Kindern nicht gerecht. Die dritte Sache ist – und das ist die Politik der letzten 30 Jahre –, effektiv die Lehrer im Land zu halten, dort wieder die Schule um die Ecke mit kurzen Schulwegen zu bekommen, mit kleinen Klassen, wo ein Lehrer nicht vor 28 Schülern sitzt, sondern vor einer 15 Mann starken Klasse. Darauf kann man viel individueller eingehen, und ich brauche den Schulbegleiter auch nicht, der hinten in der Ecke sitzt und auf das eine Kind, das etwas stört, mit eingeht – und das mehrgliedrige Schulsystem – immer wieder kommt diese Forderung genau auch aus der grünen Ecke – mit der Gemeinschaftsschule. Dort passt Ihr Slogan nicht: Ungleiches ungleich behandeln; denn mit der Gemeinschaftsschule wollen Sie ja alle Schüler, egal welcher Leistungsstärke, zusammenpacken und es irgendwie wegnivellieren. Dieser Inklusion, die Züge annimmt, die gefährlich sind, stellen wir uns entgegen. Wir haben ein gutes mehrgliedriges Schulsystem. Das müssen wir erhalten. Wenn wir diese Punkte anpacken, dann können wir die Kinder optimal fördern. Wir können die Lehrer und Erzieher unterstützen, und da braucht es viele Teile Ihres Antrages nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt sehe ich eine Kurzintervention auf diesen Redebeitrag von Herrn Dr. Weigand. Bitte, Herr Kollege Richter.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Nur ein kurzer Hinweis. Herr Dr. Weigand, es wäre wünschenswert, dass Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Frage des gemeinsamen Lernens und folglich auch der Idee einer Gemeinschaftsschule aus einer Volksinitiative entstanden ist. Sie legen ja sonst großen Wert darauf, sehr nah an den Bürgerinnen und Bürgern zu sein. Hier sind wir ja als Fraktion, die das unterstützt hat, einer Volksinitiative gefolgt. Das sollten Sie in Ihre Gedankenwelt einbeziehen. (Beifall bei der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention. Jetzt kommt die Reaktion von Herrn Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kollege Richter, das weiß ich, das war eine Volksinitiative von den LINKEN, den GRÜNEN und der SPD. (Sabine Friedel, SPD: Volksinitiative!) Es war eine Volksinitiative, die Sie besonders unterstützt, mit GEW etc. beworben haben. Die Erstunterzeichner kamen aus diesen Parteien. Die Volksinitiative wurde zur Landtagswahl mit einem sehr schlechten Ergebnis abgestraft. (Sabine Friedel, SPD: So ein Quatsch!) Wir haben uns aber diesem Anliegen gestellt und gesagt, dass wir als AfD das längere gemeinsame Lernen gut finden. Aber wir haben auch gesagt, dass wir diesen Punkt, alle Schüler bis zur 10., 12. Klasse zusammenzulassen, nicht wollen. Wir haben Vorschläge unterbreitet, zum Beispiel die technische Oberschule mit mehr Praxisbezug, bei der auch die schwachen Schüler abgeholt werden und derjenige, der in Mathematik schlecht ist, merkt, wenn ich in den Beruf reingehe, habe ich Interesse daran, ich habe zwei Hände, die funktionieren. Damit kann ich ihn für den Unterricht motivieren, aber nur bis zur 8. Klasse. Genau diesen Vorschlag haben wir eingebracht und damit dieser Volksinitiative von unserer Seite entsprechend Rechnung getragen. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Wir fahren jetzt fort mit unseren Rednern. Ich erteile Frau Kollegin TändlerWalenta, Fraktion DIE LINKE, das Wort.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute erneut mit einem Antrag, der sich den Kindertagesstätten und den Schulen widmet. Das ist schon einmal gut so, zumal – und das ist zweitens ebenfalls positiv zu bewerten – es um sozialindexbasierte Ressourcensteuerung geht. Der Begriff ist natürlich sehr technokratisch, deutet aber darauf hin, dass es um Verteilungsfragen geht, also um die Frage, dass Kindertagesstätten und Schulen, die viele Kinder mit sozialen Problemen oder viele Kinder aus armen Familien oder Kinder mit vielen verschiedenen Muttersprachen betreuen, materiell besser ausgestattet werden als andere Kitas und Schulen. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch unbedingt notwendig. Wir unterstützen das; denn Kitas und Schulen haben nicht zuletzt die Aufgabe, durch ihre Arbeit soziale Unterschiede der Kinder beim Zugang zu Bildung auszugleichen, zumindest dem Anspruch nach. Und ausgleichen kann man nun einmal nur, wenn man Chancengerechtigkeit herstellt. Das dritte Positive in diesem Antrag: Er erweckt den Eindruck, dass es darum geht, die Erfahrungen aus unterschiedlichen Modellprojekten und Förderprogrammen zusammenzufassen, auszuwerten und in einem Gesamtkonzept zu bündeln. Das können wir auch nur unterstützen. Es gehört zu den leidigen Problemen, mit denen sich Kitas und Schulen herumschlagen, dass sie für naheliegende pädagogische Ansätze immer wieder zu unterschiedlichen Modellprojekten und Förderprogrammen Anträge und Berichte schreiben, Formulare ausfüllen und viel Zeit mit lästiger Bürokratie verschwenden müssen, soweit sie überhaupt in die Modellprojekte aufgenommen werden, zumal bei jedem Programm andere Teilnahmebedingungen gelten und Modellprojekte immer befristet und wenig nachhaltig sind. Damit aber genug des Lobes. Jetzt kommen meine Zweifel und Fragen. Erstens: Welche Ressourcen sollen künftig über einen Sozialindex verteilt werden? Reden wir von zusätzlichem Geld? Das wäre eigentlich notwendig. Und wenn ja, wie viel wird es sein? Reicht es, um wirklich etwas damit sozial auszugleichen? Woher kommt es, und weiß es der Finanzminister schon? Oder reden wir von der Umverteilung des vorhandenen Geldes? Dann wird es schwierig, weil mehr Ressourcen an einer Stelle immer auch weniger Ressourcen an einer anderen bedeuten. Das löst natürlich auch Sorgen aus. Oder soll uns der Antrag gar auf Kürzungen vorbereiten, die auch schon Schulen und Kitas drohen, wenn sich die Koalition nicht bald auf einen Weg verständigt, die Rückzahlungen der Corona-Kredite auf sehr lange Fristen zu strecken? Das wäre dann die schlimmste Option. Zweitens: Sind Sie sich im Klaren darüber, an welchem großen Rad Sie drehen, wenn Sie ab August 2022 tatsächlich landesweit Ressourcen für Kitas und Schulen nach einem sozialindexbasierten Modell verteilen wollen? Ehrlich gesagt traue ich das dieser Koalition nicht wirklich zu. So habe ich die Sorge, dass es wieder wird wie bisher immer: Aus dem neuen Modell wird wieder ein neues Modellprojekt werden. Statt landesweit Ressourcen nach sozialen Gesichtspunkten zu verteilen, wird dann vielleicht in einzelnen Gemeinden oder in einem Landkreis versuchsweise das getan, was eigentlich landesweit notwendig wäre. Bisher war das noch immer das Schlupfloch für unerfüllte Wahlversprechen. Deshalb meine dritte Frage: Sind Sie sich sicher, dass alle Koalitionspartner das Gleiche wollen, wenn Sie gemeinsam diesen Antrag stellen? Sie haben es natürlich in der Hand, mir die Sorge zu nehmen. Nicht heute, sondern dann, wenn der Bericht zu den Punkten 1 und 2 des Antrages und die Vorschläge zu den Punkten 4 und 5 tatsächlich vorliegen und wir hier über die Realisierung reden. Wir geben Ihnen daher einen kleinen Vertrauensvorsprung und stimmen heute Ihrem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)
Dr. Matthias Rößler
Mit Frau Kollegin Tändler-Walenta – sie sprach für die Fraktion DIE LINKE – haben wir das Ende der ersten Rederunde erreicht. Wir könnten eine zweite eröffnen, so denn weiterer Redebedarf bestünde. Die CDU? – Nein. Die SPD? – Frau Kollegin Friedel, bitte.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Tändler-Walenta hat drei Fragen gestellt. Sie hat zwar deutlich gemacht, dass sie die Antwort heute gar nicht erwartet, aber wir können sie eigentlich geben, zumindest vorläufig. Dann wollen wir es auch versuchen und können uns gern in einem Jahr wieder sprechen. Sie haben erstens gefragt: Soll denn jemandem etwas weggenommen werden? – Nein. Ich glaube, das haben alle drei Redebeiträge deutlich gemacht, sowohl der von Herrn Gasse als auch der von Frau Melcher und der von mir. Wir haben deutlich gesagt: Uns geht es darum, zusätzliche Ressourcen an besonders herausgeforderte Standorte zu bringen. Insofern ist die klare Antwort: Nein. Dann war die zweite absolut folgerichtige Frage von Ihnen: Sind denn überhaupt zusätzliche Ressourcen da? Darauf lautet die Antwort: ja. Schauen Sie einmal in den Doppelhaushalt. Den haben wir beschlossen, und dort sind diese zusätzlichen Ressourcen ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Ich glaube, wir haben alle ein großes Interesse daran, dass solche zusätzlichen Ressourcen auch mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 wieder vorgesehen und weiter fortgeführt werden können. Aber das, was wir jetzt erst einmal tun konnten, den aktuellen Doppelhaushalt mit zusätzlichen Ressourcen zu versehen, haben wir getan. Insofern sind wir sehr guten Gewissens. Sind wir uns drittens sicher, dass wir alle das Gleiche wollen? Ja, so sicher man sich eben sein kann. Ich bin mir relativ sicher, dass wir in diesem Bereich das Gleiche wollen. Und trotz alledem wird es vielleicht irgendwann dazu kommen, dass Sie einen Antrag von uns ablehnen oder wir einen von Ihnen, vielleicht auch aus anderen Gründen. (Heiterkeit und Zurufe der Abg. Marika Tändler-Walenta und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Aber ich denke, grundsätzlich laufen wir da in die gleiche Richtung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Friedel von der SPD hatte jetzt noch einmal das Wort. Mir liegt kein weiterer Redebedarf aus den Fraktionen vor. Entschuldigung, das Wort erhält noch einmal Frau TändlerWalenta für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mir natürlich die Chance nicht entgehen lassen, vor der Sommerpause wenigstens noch auf ein großes Problem hinzuweisen, vor welchem offensichtlich viele Kitas in Sachsen stehen. Mit Ihrem Antrag wollen Sie – ich zitiere – „bis zum 31.03.2022 fachliche Empfehlungen zur Ausgestaltung multiprofessioneller Teams in Kindertageseinrichtungen und Schulen erarbeiten, die einerseits allgemeine qualitative Anforderungen und andererseits auf besondere Bedarfslagen orientierte quantitative Anforderungen beschreiben. Das ist sehr gut, ich bin dafür. Aber wir dürfen bei aller Zukunftsperspektive auch nicht den Blick auf die derzeitige Realität in vielen sächsischen Kitas verlieren. Im Moment wären viele Teams in den sächsischen Kitas schon froh, wenn sie zwar noch nicht multiprofessionell, aber wenigstens ansatzweise vollständig besetzt wären. Der Betreuungsschlüssel, um den wir hier bei den Haushaltsbegleitgesetzen immer so ringen, steht in vielen Kitas nur noch auf dem Papier. Real kämpfen die Träger mit unbesetzten Stellen, Krankenstand und unersetzbaren Altersabgängen. Nachdem viele Kinder die Kitas über Wochen und Monate gar nicht oder nur sehr stark eingeschränkt nutzen konnten, stehen sie jetzt oft hoffnungslos überlasteten Erzieherinnen und Erziehern gegenüber. Herr Minister Piwarz, haben Sie einen Plan, wie hier schnell Abhilfe geschaffen werden kann? Das ist wirklich dringend notwendig. (Staatsminister Christian Piwarz: Der Plan ist beschlossen!) Gerade jetzt vor der Sommerpause merkt man das an den Kitas. Gehen Sie einmal in eine Kita, da herrscht zum Teil eine prekäre Notsituation, was die Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher betrifft. Das ist wirklich krass. Ich kann Ihnen nur empfehlen, dort einmal hinzugehen. Es darf nicht sein, dass der Betreuungsschlüssel, gemessen an den Forderungen der Fachverbände und trotz Verbesserungen, immer noch zu schlecht ist, aber eben im Kita-Alltag permanent weiter unterhöhlt wird. Deshalb sollte es der Anspruch sein, dass Teams in den Kitas nicht nur multiprofessionell, sondern auch mindestens nach dem geltenden Schlüssel besetzt sind. Daran scheitert es gegenwärtig. Wenn wir über sozialindexbasierte Ressourcensteuerung reden, dann geht es darum, dass Kitas in den sogenannten sozialen Brennpunkten über zusätzliche personelle Ressourcen verfügen müssen. Bis dahin ist es aber noch ein verdammt weiter Weg. Danke. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten erneut Frau Kollegin Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt frage ich intensiv: Gibt es weitere Rednerinnen oder Redner aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Wir kommen ja dann noch zum Schlusswort. Jetzt hat Herr Staatsminister Piwarz das Wort. (Staatsminister Christian Piwarz: Ich probiere es noch einmal!) Er nähert sich mit tastenden Schritten dem Rednerpult. (Heiterkeit – Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Voller Demut!)
Christian Piwarz
Aber immerhin bin ich bis zum Pult gekommen. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Tändler-Walenta, Sie haben, sagen wir einmal, mit Ihrem zweiten Redebeitrag den Themenbereich der heutigen Debatte doch sehr frei interpretiert. Ich habe so ein bisschen das Gefühl, dass die LINKEN heute eine Koalitionsfragestunde veranstalten. Wir stehen dafür gern bereit, müssen aber einmal überlegen, ob hier das richtige Auditorium dafür ist. Zu dem Thema, das Sie angesprochen haben – der Fachkräftebedarf im Bereich der Kitas –, möchte ich nur daran erinnern, dass dieses Hohe Haus vor nicht allzu langer Zeit eine wichtige gesetzgeberische Entscheidung getroffen hat, mit dem Bildungsstärkungsgesetz insbesondere Maßnahmen zu unterstützen, wie es uns gelingen kann, mehr junge Menschen – und vielleicht auch etwas im Alter fortgeschrittene Menschen – für den Erzieherberuf zu begeistern und die Bedingungen dafür zu schaffen, dass sie nicht nur mit der Ausbildung anfangen, sondern sie auch erfolgreich zu Ende bringen. Damit steht und fällt es weiterhin. Man kann sich natürlich darüber beklagen, dass der Betreuungsschlüssel in Sachsen zu schlecht sei, und sich gleichzeitig darüber beklagen, dass zu wenige Erzieher da seien. Insgesamt ergibt das kein rundes Bild, das Sie zeichnen, oder Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass wir gerade in den letzten Monaten gemeinsam in dieser Koalition, aber auch schon in der Vorgängerkoalition Maßnahmen ergriffen haben, um mehr Erzieherinnen und Erzieher auszubilden. Das wird Stück für Stück auch in den Kitas wirksam. Jetzt versuche ich aber einmal, zum eigentlichen Thema und zu meiner Rede zurückzukommen. Jedes Kind verfügt über unterschiedliche Fähigkeiten und wertvolle Talente. Dass sie ihre Begabungen bestmöglich entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie Kinder aufwachsen, welche Anregungen und welche Förderung sie erhalten. Wenn Kinder mit den gleichen Fähigkeiten auch die gleichen Chancen haben sollen, dann müssen wir insbesondere dort eingreifen, wo das Umfeld die Talente eines Kindes ausbremst. Nicht für alle Eltern stehen die Zukunftschancen ihrer Kinder gleichermaßen im Mittelpunkt. Nicht alle verfügen über das Wissen und über die Reserven, um für ihre Kinder die Tür zu Bildung und letztlich zu guten Bildungsperspektiven aufzustoßen. Ich besuche derzeit ganz gezielt sachsenweit Bildungseinrichtungen, in denen sich die Konzentration besonderer Problemlagen einzelner Straßenzüge oder Stadtteile spiegelt. Darum begrüße ich den Antrag der Koalitionsfraktionen, Kindertageseinrichtungen und Schulen mit besonderen Bedarfen gezielt zu unterstützen und dafür soziale Indikatoren zu nutzen. Nur wenn wir die sozialen Lebenswelten in ihrer Unterschiedlichkeit nicht nur begreifen, sondern auch systematisch erfassen, können wir Hilfe genau dort leisten, wo zusätzliche Unterstützung notwendig ist. In den Krippen, in den Kindergärten, in den Horten und Schulen leisten die pädagogischen Fachkräfte und die Lehrkräfte hervorragende Arbeit. Das bedarfsgerechte Angebot der Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit. Möglichkeiten der Übernahme von Elternbeiträgen durch die Jugendämter sichern auch den Kindern einen Zugang, deren Eltern sonst finanziell überfordert wären. Es braucht in den Kitas und Schulen in herausfordernden Lagen aber oft zusätzliche Köpfe, die mitdenken, und zusätzliche Hände, die mit anpacken können. So können Barrieren beseitigt werden, Barrieren, die viele dieser Kinder trotz all ihrer Talente nicht überwinden können. In dem vorliegenden Antrag wird deutlich: Es geschieht schon eine Menge im Freistaat Sachsen. Das alles sind Maßnahmen, die den Kindern den Weg zu einer guten Bildung freimachen und Brücken schlagen. Zu nennen wären erstens die 14 Eltern-Kind-Zentren, deren Finanzierung dieses Hohe Haus mit dem Beschluss über den Doppelhaushalt bis zum Jahr 2022 sichergestellt hat. Zweitens werden in mehr als 70 Willkommens-Kitas mit finanziellen Mitteln des Freistaates mehr als 1 000 Erzieherinnen und Erzieher im Umgang mit Kindern und Eltern geschult, die mit Migrationshintergrund und oft auch mit Fluchterfahrung auf unsere Kultur treffen. Drittens. In rund 300 sächsischen Sprach-Kitas wird im Rahmen des entsprechenden Bundesprogramms eine zusätzliche Fachkraft tätig, und die Netzwerkarbeit wird durch Fachberatung unterstützt. Viertens. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates wurden bislang mit dem Programm „Kinder stärken“ für rund 130 Kindergärten die Personalausgaben für Kitasozialarbeit gefördert. Wir wollen in der neuen Förderperiode die Zahl der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Unterstützung der Fachkräfte deutlich aufstocken, trotz sinkender Förderkulissen. Verteilt werden die Fördermittel und damit die Stellen nach sozialen Kriterien, die sich unter anderem am Anteil von Kindern in Bedarfsgemeinschaften mit ALG-II-Bezug, am Anteil von Kindern, deren Elternbeiträge ganz oder teilweise übernommen werden, und am Anteil der Kinder mit nicht deutscher Familiensprache in der jeweiligen Kita orientieren. Lassen Sie mich zu den Unterstützungsmaßnahmen in den Schulen kommen, die jenseits des eigentlichen Unterrichts dabei helfen, Bildungs- und damit Lebensperspektiven zu eröffnen. Die Stichworte gibt der Antrag der Koalitionsfraktionen vor. Erstens. An 253 Oberschulen sind Praxisberaterinnen und Praxisberater tätig. Sie sollen Kinder der 7. und 8. Klassen bei der Berufsorientierung unterstützen. Sie werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln der Agentur für Arbeit und des Freistaates finanziert. Zweitens. An 235 Schulen trägt der Freistaat die Kosten für Inklusionsassistenten. Sie unterstützen als zusätzliche Fachkräfte schulische Inklusionsprozesse und die Elternarbeit. Drittens. Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter helfen in dem ESF-finanzierten Förderprogramm rund 1 100 Förderschülern und 900 Oberschülern beim Erwerb des Schulabschlusses, wenn er konkret gefährdet ist. Viertens. Rund 450 pädagogische Schulassistentinnen und -assistenten sollen zum Ende des Jahres an den sächsischen Schulen tätig sein; bisher waren es rund 200. Das Aktionsprogramm „Aufholen“ des Bundes hat es uns ermöglicht, über die ohnehin geplanten 60 Stellen hinaus weitere 190 Assistenzkräfte schon in diesem Jahr einzustellen. Ausgewählt werden die Schulen nach einem hohen Anteil von Hauptschülern an den Oberschulen, nach dem Anteil der Schüler mit sozialpädagogischem Förderbedarf, nach dem Anteil der DaZ-Schüler und nach dem Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund. Das sind soziale Indikatoren – wie im Antrag intendiert. Die Unterstützung kommt nicht nur einzelnen Schülerinnen und Schülern, sondern im Rahmen multiprofessioneller Teams der gesamten Schulgemeinschaft zugute. Fünftens. Im Umgang mit herausfordernden Lebenslagen leistet die Schulsozialarbeit eine wirksame Unterstützung, die in der Zuständigkeit der öffentlichen Jugendhilfe und damit des Sozialministeriums liegt. Grundsätzlich wird an den Oberschulen ein höherer Unterstützungsbedarf als bei anderen Schularten gesehen. 287 Schulsozialarbeiter an sächsischen Oberschulen werden aktuell zu 100 % durch den Freistaat finanziert. Eine solche Vollfinanzierung kenne ich aus keinem anderen Flächenland. Schließlich sechstens. Weitere 320 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei anderen Schularten und an Schulen in freier Trägerschaft fördert der Freistaat zu 80 % über die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ausgewählt werden die Schulen von den Landkreisen und kreisfreien Städten auch nach sozialen Kriterien. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Bewältigung der Aufgabe, die Sie mit Ihrem Antrag formulieren, werden wir auf dem, was schon da ist, aufbauen. Deshalb habe ich es auch so deutlich dargestellt. Wir werden Vorhandenes systematisieren und strukturieren, Neues ergänzen und Wege aufzeigen, wie auf herausfordernde Lagen über die Geltungsdauer von Doppelhaushalten und ESF-Förderperioden hinweg zu reagieren ist. Ich bin mir sicher, hierfür wird in besonderer Weise die Zusammenarbeit mit unseren kommunalen Partnern gefordert sein. Diese wissen genau, wo und wie sich in Städten und Gemeinden die herausfordernden Lagen häufen. Sie reagieren schon heute auf der Grundlage ihrer Jugendhilfeplanung und zunehmend auf der Grundlage einer integrierten Sozialplanung auf diese konkreten Erfordernisse. Wir werden auch die Konzepte und Ansätze aus anderen Bundesländern prüfen und differenziert bewerten, welche Ansätze davon Erfolg versprechend erscheinen. Im Ergebnis der Beratung über den Antrag wird die Staatsregierung detailliert über die bestehenden Angebote und über neue Maßnahmen berichten. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die Staatsregierung hatte Herr Staatsminister Piwarz das Wort. Wir kommen nun zum Schlusswort. Ich bitte die einbringenden Fraktionen um das Selbige. Es wird gehalten von Frau Kollegin Melcher. Bitte.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bedanken für die meines Erachtens gute Aussprache und die deutliche Zustimmung, die darin sehr klar zum Ausdruck gekommen ist. Zu Herrn Dr. Weigand vielleicht ein Punkt. Ich weiß nicht, ob Sie den Antrag tatsächlich richtig verstanden haben oder, um mit den Worten des Staatsministers zu sprechen, ob Sie die Debatte nicht sehr frei interpretiert haben. Es geht um eine evidenzbasierte Ressourcenzuteilung. Vielleicht liegt es auch daran, dass Sie es nicht ganz verstanden haben, da Ihr Verhältnis zu wissenschaftlichen Konzepten ohnehin etwas schwierig ist. (Sebastian Wippel, AfD: Sagt man dem Dr. Weigand!) Zu Frau Tändler-Walenta vielleicht noch zwei Worte: Frau Friedel hat Ihre offenen Fragen ja schon beantwortet. In der Tat ist es so, dass wir im Haushalt bereits Ressourcen eingeplant haben. Es war uns aber auch bei der Antragserstellung sehr wichtig, den Landtag in der Folge der Konzeptgestaltung und Umsetzung dezidiert mit einzubeziehen. So ist es auch dargelegt, dass wir im Ausschuss für Schule und Bildung noch einmal darüber debattieren werden und wollen. Es steht uns auch gut zu Gesicht, wenn wir das konkret umsetzen möchten. Ich komme auf den zweiten Redebeitrag zu den Fachkräften zu sprechen. Die Fraktion DIE LINKE erweckt manchmal den Eindruck, als könnten wir uns die Fachkräfte einmal – schnips – backen. Wir als Koalition haben uns auch auf den Weg gemacht, dezidiert und auch langfristig zu schauen, wie wir die Fachkräfte absichern können. Es gibt ein Fachkräftemonitoring. Auch mit dem Schritt, die Schulgeldfreiheit einzuführen, haben wir etwas getan. Das FSJ Pädagogik als weiteres Projekt ist zu betonen. Das Bildungsstärkungsgesetz hatte der Staatsminister schon angesprochen. Das sind richtige und wichtige Schritte, um dem Fachkräftemangel zukünftig zu begegnen. Ansonsten bedanke ich mich noch einmal für die Aussprache und Diskussion. Ich hoffe auf Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Tagesordnungspunkt Anwendung der sogenannten der behördlichen und ministerialen Drucksache 7/1895, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet wie folgt: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die AfD-Fraktion ergreift jetzt Herr Kollege Kirste das Wort.
Thomas Kirste AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Früher hätte ich Folgendes gesagt: Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Grußformel scheint einigen Parlamentariern hier nicht mehr zu gefallen, da sie nicht gendergerecht ist. Die Lufthansa ist in der letzten Woche mit dem Beispiel vorangegangen und hat diese Grußformel abgeschafft, da sie eben gegen diese Gendersprache verstößt. Ich bin gespannt, was zukünftig als Grußformel im Flugzeug ertönen wird. (Zuruf aus dem Saal: Hallo!) Nun sind wir auch schon bei unserem Antrag. Vor Kurzem sorgte eine Umfrage bundesweit für Aufsehen: 65 % der deutschen Bevölkerung sprechen sich demnach gegen die sogenannte Gendersprache aus. Die Deutschen haben es nämlich satt. Sie haben es zutiefst satt, dass ihnen eine selbsternannte Sprachpolizei vorschreiben will, wie man an Hochschulen, in Nachrichten, im Fernsehen oder sogar in der öffentlichen Verwaltung zu reden hat. Wir als AfDFraktion stellen uns auch mit allen Mitteln gegen diesen politischen Genderunsinn. (Beifall bei der AfD) Wir beantragen deshalb, dass die Staatsregierung schnellstmöglich sämtliche sächsischen Behörden und Ministerien anweist, künftig auf Genderschreibweisen zu verzichten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das bedeutet Folgendes: keine Gendersternchen, keine Schrägstriche, keine Unterstriche. Überall in Sachsen soll wieder eine grammatikalisch korrekte Sprache Anwendung finden. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten das Schlusswort für die einbringenden Koalitionsfraktionen, vorgetragen von Frau Kollegin Melcher. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/7097 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Es gibt eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 7/7097 beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf geschlechtergerechten Sprache in Kommunikation unterbinden AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung Ich möchte jetzt auch gleich mit ein paar Missverständnissen aufräumen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) In der Stellungnahme zu unserem Antrag behauptet die Staatsregierung, sie würde sich grundsätzlich an das Handbuch der Rechtsförmlichkeiten halten. Es wird damit der Eindruck erzeugt, dass die Staatsregierung gar keine Genderzeichen verwendet. Doch das ist schlichtweg nicht wahr. Drei Beispiele gefällig? Erstens, August 2018, Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 6/14076 des Sozialministeriums, Zitat: „Integrationskoordinator_innen“. Zweitens, 18. Dezember 2020, Medieninformation des Finanzministeriums, Zitat: „Mitarbeiter/*innen“. Besonders genderabsurd ein Fragebogen des CDU-Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus aus dem Jahr 2020 – das wäre Punkt 3 –, Zitat: „Private und institutionelle Nachlassbetreuer*innen, Nachlasshalter*innen und Erb*innen, welche Vor- und Nachlässe sächsischer Künstler*innen betreuen.“ Dieser Unsinn führt doch nicht zu noch mehr Geschlechtergerechtigkeit! (Zurufe aus dem Saal) Das führt einfach zu Unverständlichkeiten in der deutschen Sprache. Dieser Unfug muss sofort aufhören. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aktuell behaupten besonders CDU-Politiker gerne in diversen Positionspapieren, dass sie gegen die Anwendung der Genderschreibweise seien. (Stephan Hösl, CDU: Richtig, sind wir!) Das ist ein reines Lippenbekenntnis und schlichtweg gelogen. Selbst in CDU-geführten Ministerien, wie man es gerade gehört hat, wird gegendert. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es wird wie im eben genannten Beispiel des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus gegendert. Kein Wunder bei einer CDU-Landespartei, die sich nicht zu schade ist, mit den GRÜNEN ins Bett zu steigen. Hierbei zeigt sich einmal mehr, was konservative Wähler erwarten dürfen, wenn sie ihr Kreuz zukünftig bei der CDU machen. Wer nämlich Schwarz wählt, wählt eine grün-rote Ideologie gleich mit. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Wir lehnen die Gendersprache aus drei Gründen ab: Erstens ist sie grammatikalisch falsch. Zweitens beraubt sie die deutsche Sprache ihrer Schönheit und nimmt ihre Verständlichkeit. Drittens – das ist das Allerwichtigste, insbesondere für Sie, Herr Gebhardt – ist sie ein Mittel, um die Menschen nach den Wünschen grüner und linker Ideologie umzuerziehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war jetzt grammatikalisch nicht so korrekt!) – Das war gerade grammatikalisch fast korrekt. Das passiert alles unter dem Deckmantel einer angeblichen Geschlechtergerechtigkeit. Das ist wieder grotesk. (Beifall bei der AfD) Kommen wir zum ersten Punkt: Warum ist die Gendersprache grammatikalisch falsch? Die Gendersprache beruht auf einem grundsätzlichen Irrtum. Genderaktivisten behaupten gern, dass männliche Begriffe Frauen marginalisieren würden. Wenn ich sage, dass in Sachsen über 4 Millionen Menschen leben, dann heißt das noch lange nicht, dass es sich hierbei nur um Männer handelt. Der Mensch ist nämlich ein generisch männliches Wort, das in der Mehrzahl für beide Geschlechter stehen kann. Eine Menschin gibt es in der deutschen Sprache nämlich nicht. (Beifall bei der AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Richtig erkannt, Herr Kirste!) Meine Damen! Finden Sie es wirklich unfair, wenn es keine Menschin gibt? Dann aufgepasst, es funktioniert nämlich auch andersherum: Mein Hausarzt ist eine echte Koryphäe. Fällt Ihnen etwas auf? – Ja. Die Koryphäe, die Koryphäe ist nämlich ein generisch weibliches Substantiv, obwohl es in dem genannten Satz um den Hausarzt geht. (Zurufe) Nur weil ich sage, dass an der Universität viele Koryphäen forschen, müssen sich die männlichen Wissenschaftler noch lange nicht ungerecht behandelt fühlen. (Beifall bei der AfD – Zurufe) Sie sehen also, die Behauptung, dass unsere Sprache bestimmte Geschlechter diskriminieren würde, ist einfach falsch. Die Gendersprache ist grammatikalisch zusätzlich falsch. (Beifall bei der AfD) Nun sind wir beim zweiten Punkt: Warum raubt die Gendersprache der deutschen Sprache die Schönheit und nimmt ihr die Verständlichkeit? Ein kurzes Beispiel möchte ich dazu geben: Sind Arbeitnehmervertreter nun künftig Arbeitnehmer_innen_vertreter oder gar Arbeitnehmer_innen_vertreter_innen oder doch nur Arbeitnehmer_innen? Wer blickt da noch durch? Das ist einfach grotesk! (Zuruf) Jetzt sind wir bei Ihnen, Herr Gebhardt. Selbst DIE LINKEN können sich in ihrer Drucksache nicht auf eine Schreibweise einigen. Einmal benutzen Sie das Sternchen wie Frau Nagel in Drucksache 7/6825, einmal das sogenannte Binnen-I wie Frau Feiks in Drucksache 7/2168, einmal den Doppelpunkt mit innen wie Frau Tändler-Walenta in Drucksache 7/5638 und dann wieder die weibliche und männliche Form nebeneinander wie Frau Gorskih, hinten sitzt sie, und Herr Schultze in Drucksache 7/1285. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt haben Sie aber viel Recherche betrieben!) – Das habe ich gemacht. Liebe Kollegen von der Linksfraktion, haben Sie Ihre eigene Ideologie eigentlich verstanden? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wieso?) Vielleicht haben Sie es doch schon irgendwie, aber Sie kommen mit den unpräzisen Regelwirrwar selbst nicht klar. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir haben gar keine Regeln aufgestellt!) Beenden Sie diesen grotesken Unsinn einfach! (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ganz einfach!) Damit sind wir auch schon beim dritten und letzten Punkt. Die Gendersprache ist ein ideologisches Mittel, um eine bestimmte Politik durchzusetzen. Neutrale Begriffe werden nämlich sexualisiert. Es heißt jetzt nicht mehr Bürgersteig, sondern Bürger(innen)steig. Natürliche Unterschiede werden aufgehoben. (Zurufe von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Aus Muttermilch wird Menschenmilch gemacht. (Lachen bei der AfD – Sebastian Wippel, AfD: Nicht zu verwechseln mit Erdbeermilch!) Das hat fatale Folgen für Mensch und Gesellschaft. Mir bleibt an der Stelle nur, eindringlich für unseren Antrag zu werben. Falls Sie uns mal wieder nicht zuhören wollen, schauen Sie nach Frankreich. In Frankreich hat man schon vor vielen Jahren erkannt, welche Gefahren das Gendern mit sich bringt. 2017 hat der französische Premierminister deshalb alle Genderschreibweisen bei den Organen in der Staatsverwaltung untersagt, und im Mai 2020 hat er das auf die französischen Schulen ausgeweitet. Sachsen sollte sich hieran ein gutes Beispiel nehmen. (Beifall bei der AfD) Deshalb fordere ich abschließend: Erstens. Stoppt den grammatikalischen Unsinn, diesen Genderunsinn. (Beifall bei der AfD) Zweitens. Beraubt unserer Muttersprache nicht der Verständlichkeit. Drittens. Hört auf mit dem Versuch, liebe LINKE, liebe GRÜNE und liebe CDU, uns Sachsen mit eurer Genderideologie umzuerziehen. Ich bitte um Zustimmung für den Antrag und beantrage im Namen meiner Fraktion eine namentliche Abstimmung (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nicht schon wieder!) und ebenso eine artikelweise Abstimmung, damit Sie, liebe CDU, auch keine Ausrede haben, nach dem Positionspapier gestern hier dagegen zu stimmen. Sie haben über genau dasselbe, was wir jetzt vorgetragen haben, gestern abgestimmt. (Sören Voigt, CDU: Wir haben das gestern beschlossen) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDU Frau Abg. Leithoff, bitte. (Interne Wortwechsel zwischen Abgeordneten von CDU, AfD, LINKEN und BÜNDNISGRÜNEN)
Susan Leithoff CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion hat einmal mehr Zeit darauf verwendet, einen völlig unnötigen Antrag zu formulieren. (Lachen bei der AfD –
Roland Ulbrich AfD
Unnötig ist der Quatsch!) Ihrer im Antrag formulierten Aufforderung an die Staatsregierung, sprachpolizeilich auf die Ministerien und Behörden einzuwirken, bedarf es schlicht und ergreifend nicht. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir über das gesellschaftliche Miteinander, insbesondere über die Sprache, Vereinbarungen getroffen. Es ist also keinesfalls so, dass Sie sich hinstellen und behaupten können: AfD wirkt! (Jörg Urban, AfD: Und wie ist die Vereinbarung?) – Dazu kommen wir gleich. Vielmehr hatten Sie eineinhalb Jahre Zeit, einen Blick in den Koalitionsvertrag zu wagen. Das haben Sie offensichtlich nicht getan. Nun gut, hier noch einmal explizit für Sie: (Dr. Rolf Weigand, AfD: Danke, Frau Leithoff!) – Gern. Wir halten auf Seite 105 des Vertrages fest, „in der Regierungsarbeit eine sprachliche Ausdrucksweise zu verwenden, die die Geschlechter gleichberechtigt sichtbar macht, ohne dabei die Verständlichkeit von Veröffentlichungen oder von Rechtsvorschriften zu beeinträchtigen“. Unsere sächsischen Ministerien kennen im Gegensatz zu Ihnen den Koalitionsvertrag, und sie sind gehalten, sich an diese Vorgaben zu halten. (Jörg Urban, AfD: Da gibt es Gendersprache. Weiß Ihre Fraktion das auch?) Was bedeutet genau diese Passage im Koalitionsvertrag bzw. was verbinden wir als Unionsfraktion damit? Genau das haben wir – wie bereits erwähnt – mit unserem gestern veröffentlichten Positionspapier zur geschlechtergerechten Sprache einmal mehr klargestellt. (Jörg Urban, AfD: Das ist widersprüchlich!) Lassen Sie mich rekapitulieren, vielleicht verstehen Sie es dann: Ganz eindeutig – das erkennen wir im Gegensatz zu Ihnen – unterliegt Sprache einem ständigen Wandel. Gleichwohl muss Sprache, und zwar gerade die oft ohnehin für den Bürger schon schwierige behördliche Sprache, stets les- und sprechbar, verständlich, grammatikalisch korrekt, aber auch eindeutig und vor allem auch rechtssicher sein. Diesen Anspruch an unsere Sprache haben nicht nur wir. Er entspricht vielmehr auch einer deutlichen Mehrheit der Menschen in unserem Land. Gleichzeitig entspricht dies den Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung. Eine einheitliche und eindeutige Sprache ist zudem Grundlage für wissenschaftlichen Fortschritt und Bildung. Nach unserer Auffassung sollte Sprache, speziell diejenige von Behörden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und keineswegs ausgrenzen. Die von einigen gesellschaftlichen Gruppen geradezu mit missionarischem Eifer vorangetragene Gendersprache mit Genderstern, Binnen-I oder innerem Doppelpunkt bewirkt jedoch gerade das Gegenteil dessen, was deren Protagonisten vorgeben, erreichen zu wollen. (Beifall bei der AfD) Sie wirkt nicht verbindend oder einbeziehend. Sie grenzt aus, und das nicht nur, weil diese Sprache – wenn man sie denn so nennen will – von der übergroßen Mehrheit laut Infratest dimap – Sie hatten es schon erwähnt – von 65 % der Bevölkerung abgelehnt wird. Sie ist gerade für Menschen, die Schwierigkeiten in der deutschen Sprache haben oder diese gerade erst erlernen, eine kaum zu überwindende Barriere. Gleichberechtigung von Frauen und Männern sollte grundsätzlich eine gesamtgesellschaftliche und keine sprachliche Aufgabe sein. Dennoch – und ich denke, hier spreche ich nicht nur für mich allein – können wir Frauen es nicht wollen, mit einer künstlich verfremdeten Sprache vorgeblich wertgeschätzt zu werden. (Beifall bei der AfD und des Abg Dr. Matthias Rößler, CDU) Nun aber zurück zu der Fraktion mit den stets einfachen Lösungen und ihrem Antrag. Trotz der Maßgabe, die wir im Koalitionsvertrag festgelegt haben, ist es natürlich richtig und grundsätzlich demokratisch, dass wir über Sprache sprechen. Die Intention Ihres Antrages ist allerdings auch vor dem Hintergrund Ihrer grundsätzlichen Überzeugungen und Ihres öffentlichen Auftretens zu sehen. Wo dies anzusiedeln ist, hat unter anderem eine Untersuchung der Reden der Bundestagsparteien durch die Universitäten Darmstadt, Berlin und Duisburg-Essen kürzlich aufgezeigt. Diese Analyse bescheinigt Ihrer Partei eine offizielle Sprache, wie sie in den frühen Sechzigerjahren gesprochen wurde. Das entspricht tatsächlich Ihrem Weltbild, (Beifall bei der AfD) einem Weltbild aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren. Wo wir gerade beim Thema Weltbild sind: Herr Dr. Weigand, Sie haben gestern via Facebook die CDU Mittelsachsen aufgefordert, mit mir zu telefonieren, um mir Mut zu machen, Ihrem Antrag zuzustimmen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ja, sehr gern!) Doch wissen Sie was? Die CDU Mittelsachsen muss mich nicht anrufen; denn ich selbst bin Teil der CDU Mittelsachsen, und ich kenne deren Werte, unsere Werte und unsere Positionen, die ich mit erarbeitet habe. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Da stimmen Sie ja zu!) Zum Thema Mut kann ich Ihnen auch etwas sagen. Die CDU-Fraktion trifft ihre Entscheidungen nicht auf der Grundlage von Gefühlen. Im Gegensatz zu Ihnen entscheiden wir auf der Grundlage von Fakten. Fakt ist: Sie und ich, Ihre Fraktion und meine Fraktion, wir haben überhaupt gar nichts gemeinsam. (Beifall bei der CDU – Oh!-Rufe bei der AfD) Im Gegensatz zu Ihrer Fraktion stammt unser Weltbild eben gerade nicht aus dem vergangenen Jahrhundert. (Oh!-Rufe bei der AfD) Es entspricht meinem Selbstverständnis und dem meiner Fraktion, dass es eben nicht die Rolle der Frau ist, daheim am Herd zu stehen. (Zuruf von der AfD: Das sagt doch keiner!) Wir als CDU-Fraktion stehen für Gleichberechtigung und Chancengleichheit aller Geschlechter. Wir diskriminieren nicht, wir hetzen nicht, wir spalten nicht und wir grenzen nicht aus. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) Wir haben gar nichts gemeinsam. Sie sehen, es gibt viele Gründe, Ihren Antrag heute abzulehnen. Genau das werden wir tun. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention? – Herr Dr. Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Frau Leithoff, wir haben mehreres gemeinsam: Wir haben beide FG als Autokennzeichen. Wir kommen aus demselben Landkreis. Wir haben beide ein Direktmandat gewonnen. Ich habe Ihnen gut zugehört. Sie haben sich eigentlich selbst widersprochen. Sie sagen: Unseren Antrag braucht man nicht. Dann braucht man auch Ihr Positionspapier nicht, das Sie gestern – rein zufällig einen Tag, bevor wir das Thema hier im Plenum besprechen – schnell auf den Weg gebracht haben. (Beifall bei der AfD) Sie stellen sich hin als die CDU, die die Sprache noch erhält. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer hat vorhin gesagt: wir als Fraktion, die Staatsregierung nicht, aber wir geschaut. Wir sind ja beide im Bildungsausschuss. Da gab es einen Antrag der Regierungskoalition zur Fachkräftesicherung in der frühkindlichen Bildung: Absolvent/innen, Erzieher/innen, Schüler/innen. Unterschrieben: CDUFraktion, Christian Hartmann. Dazu muss man sagen: Die Botschaft der CDU gegen Gender höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Leithoff, bitte.
Susan Leithoff CDU
Herr Dr. Weigand, ich glaube, die Gemeinsamkeit mit dem Autokennzeichen ist dann auch schon die einzige, die wir teilen. (Jörg Urban, AfD: Und das Direktmandat!) – Und das Direktmandat, das ist wohl wahr. Unabhängig davon kann ich Ihnen sagen: Es ist kein Zufall, dass wir gestern unser Positionspapier verabschiedet haben. Daran haben wir nämlich schon mehrere Monate gearbeitet. (Ah-Rufe von der AfD) Wir haben uns dabei auf die Ausführungen des Koalitionsvertrages gestützt, der bereits anderthalb Jahre alt ist. Insofern frage ich mich, warum Sie zufällig gerade heute den Antrag bringen. (Einzelbeifall bei der CDU – Zuruf von der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Weil Bundeswahlkampf ist!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Buddeberg, bitte.
Sarah Buddeberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! (Lachen bei der AfD –
Sebastian Wippel AfD
War das jetzt mit Sternchen oder mit Doppelpunkt?) – Ja, das ist auch schön; das sage ich hier schon seit Jahren und Monaten, aber gut. Ich möchte meine Rede einmal mit einem alten Witz beginnen: Sitzen zwei Chirurgen in der Kneipe. Sagt der eine: „Wie geht‘s dir heute?“ Der andere: „Gut, habe gerade eine super OP gehabt. Und du?“ – „Ich darf gerade nicht operieren, ich bin schwanger.“ Dieser kleine Witz macht doch verblüffend und einfach deutlich, wo das Problem liegt; denn Sprache erzeugt Bilder in unseren Köpfen, und hier bei den Chirurgen ist es eben das Bild zweier Cis-Männer. Das zeigt: Selbst dann, wenn Frauen von den Sprechenden mit gemeint sind, werden sie von den hörenden Personen nicht automatisch mitgedacht. (Carsten Hütter, AfD: Was sind das für Männer?) Ich möchte noch einmal eines klarstellen: Es gibt keine Gendersprache. Die gibt es nicht! Aber die deutsche Sprache bietet ganz vielfältige Möglichkeiten, die komplexe Realität abzubilden. Das ist gut, denn das ist auch die Aufgabe, die Sprache eigentlich hat. Sprache dient dazu, dass wir uns verständigen können. Dafür ist es hilfreich, permanent zu überprüfen, ob das, was wir meinen, auch das ist, was wir sagen. Ich bleibe dabei: Eine geschlechtersensible Sprache ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Es geht um die Erweiterung des eigenen Horizonts. Es geht um das Erfassen von Komplexität. Es geht um Empathie. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Im Gegensatz dazu ist es wirklich erschreckend, wie viel Hass und verbale Brutalität einem entgegenschlägt, wenn man in den sozialen Medien die Debatten über geschlechtergerechte Sprache verfolgt. (Jörg Urban, AfD: Wir lachen ja darüber!) Ich möchte ein Beispiel nennen, das ich vor Kurzem gelesen habe. Ein Supermarkt nimmt eine Knabbermischung im Glas ins Sortiment. Das Ganze trägt den Namen „Student*innenfutter“. Ja, „Student*innenfutter“, mit Sternchen – oh mein Gott! Es gab unzählige Hasskommentare in den sozialen Medien und große Aufregung. Es gab Boykottaufrufe gegen die Filiale und Drohungen gegen den Filialleiter. Die Medien berichten, Menschen fallen in Ohnmacht, dramatische Szenen spielen sich ab. Jetzt bitte ich einmal alle, ganz tief durchzuatmen, denn ich habe eine gute und erfreuliche Nachricht für Sie: Sie müssen diese Nüsschen gar nicht kaufen. (Sebastian Wippel, AfD: Die sind aus dem Sortiment genommen, oder was?) Ich habe aber auch noch eine andere Nachricht für Sie: Es ist nämlich völlig irrelevant, ob Sie das schön finden oder nicht, aber es gibt auch biologisch mehr als zwei Geschlechter. Das sagen nicht nur wir und das sagt auch nicht nur die Wissenschaft bzw. die Biologen – das ist jetzt natürlich kein Argument für die AfD, denn mit der Wissenschaft haben Sie es ja nicht so –, sondern das sagt auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum dritten Geschlecht aus dem Jahr 2017. Das Urteil ist hoffentlich bekannt. Seit 2017, also seit vier Jahren, ist es den Regierenden nicht gelungen, daraus die nötigen und rechtssicheren Konsequenzen zu ziehen. Das ist nichts anderes als Realitätsverweigerung. Mal ehrlich: Es geht hierbei doch nicht um Sprache, sondern es geht den Rechtskonservativen darum, Menschen, die nicht ins althergebrachte Mann-Frau-Schema passen, die Existenzberechtigung abzusprechen. (Sebastian Wippel, AfD: Oh, jetzt hört es aber auf!) Das ist ein ideologischer Feldzug, und er ist dazu noch zutiefst verlogen; denn es sind doch dieselben Politiker(innen), die bei jedem queerpolitischen Anliegen, das wir zum Beispiel hier einbringen, fragen: Gibt es denn keine wichtigeren Probleme? Jetzt setzen Sie als AfD das Thema „Geschlechtergerechte Sprache“ auf die Tagesordnung, und die CDU macht es zum Wahlkampfthema. Da kann ich Sie nur fragen: Haben Sie denn keine wichtigeren Themen? Das ist wirklich traurig. (Beifall bei den LINKEN –
Carsten Hütter AfD
Oooh!) Was hier passiert, ist ein Kulturkampf gegen Gleichberechtigung und gegen gesellschaftlich marginalisierte Gruppen. Daran werden wir uns nicht beteiligen; denn die Fraktion DIE LINKE setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der alle frei und selbstbestimmt leben können, unabhängig davon, welches Geschlecht sie haben. (Sebastian Wippel, AfD: Sie kämpfen gegen die Realität, das ist Ihr Problem!) – Ich sagte ja: Mit der Wissenschaft hat es die AfD nicht so. Ich möchte es wirklich noch einmal sagen: Keinem Menschen wird durch geschlechtergerechte Sprache etwas weggenommen. Aber für betroffene Menschen macht es sehr wohl einen Unterschied, ob sie angesprochen oder weiter unsichtbar gemacht werden. Frauen, aber insbesondere auch Menschen, die trans oder nichtbinär sind, fordern heute selbstbewusst ihr Recht ein. Es ist ihr gutes Recht, nicht totgeschwiegen zu werden. Wir unterstützen sie darin. Anders macht es die CDU, die hier das Argument vorträgt: Die Leute möchten das nicht. Es wird auf die Umfrage verwiesen. Das zeigt nur eines: nämlich Ihren Opportunismus. Sie machen Politik für die laute Mehrheit und nicht für die Leute, die Unterstützung brauchen. Das unterscheidet unsere Politik voneinander. (Beifall bei den LINKEN) Sprache ist lebendig und Sprache verändert sich. Davor muss man keine Angst haben. Selbst das traditionsreiche Unternehmen Lufthansa – das wurde gerade erwähnt – hat sich entschieden, auf die Begrüßung mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ zugunsten einer geschlechtsneutralen Anrede zu verzichten. (Zuruf von der AfD: Wie heißt die?) Das ist eine Entscheidung, die nichts kostet, die niemandem etwas wegnimmt, aber ein Gewinn für alle ist, die bisher nicht angesprochen waren und übrigens trotzdem ihr Flugticket bezahlt haben. Wir als Gesellschaft haben uns daran gewöhnt, dass die despektierliche Anrede „Fräulein“ für unverheiratete Frauen aus der Sprache verschwunden ist. Wir als Gesellschaft haben uns daran gewöhnt, dass Kinder ihre Eltern nicht mehr siezen und mit „Herr Vater“ und „Frau Mutter“ ansprechen – obwohl ich nicht weiß, was in rechtskonservativen Kreisen so üblich ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das haben sie so gelernt!) Wir werden uns auch an weitere Aspekte gewöhnen, die unsere Sprache progressiver und gerechter machen; dessen bin ich mir ganz sicher. Denn Junge Union und Junge Alternative können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eine junge Generation gibt, die ein völlig anderes Gesellschafts- und Geschlechterbild hat: aufgeschlossen, progressiv, divers. Sie können selbstverständlich die Augen davor verschließen, aber Sie können diese Entwicklung nicht aufhalten, weil Vielfalt Realität ist und immer mehr an gesellschaftlicher Bedeutung gewinnt. Abschließend möchte ich noch einmal den Filialleiter des Supermarkts zitieren, über den ich gerade gesprochen habe – also über die Nüsschen-Geschichte –, der meines Erachtens sehr angemessen, nämlich sehr gelassen, auf den Shitstorm reagiert hat, der über ihn hereingebrochen ist. Ich zitiere aus dem „Stern“: (Sebastian Wippel, AfD: Sternchen!) Auf die Frage, was neben Nüssen eigentlich noch im Glas sei, antwortet er: Sultaninen und Salz – biologisch gewonnen aus den Tränen alter weißer Männer, die sich vom Genderstern unterdrückt fühlen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Oh-Rufe von der AfD – Weitere Zurufe von der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Hammecke, bitte.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! So schnell geht es geschlechtsneutral. Die Gesellschaft entwickelt sich weiter, und das ist gut so. Sprache entwickelt sich weiter, und das ist gut so. Sie wird beeinflusst von gesellschaftlichen Entwicklungen und formt auch unsere Gesellschaft mit. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist nicht so!) Deshalb möchte ich mit zwei historischen Beispielen beginnen: zunächst dem Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeutschen Bundes. Ich zitiere aus dem Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1869: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen …“ – Ich überspringe die Einführung, denn interessant wird es in § 1, in dem der Wähler definiert wird. (Holger Hentschel, AfD: Nein, das wollen wir hören!) Dort heißt es: „Wähler für den Reichstag des Norddeutschen Bundes ist jeder Norddeutsche, welcher das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, in dem Bundesstaate, wo er seinen Wohnsitz hat.“ Wissen Sie, wer damit berechtigt war zu wählen? – Ich wäre es damals nicht gewesen, auch nicht nach meinem 25. Geburtstag Ende dieses Jahres. Als nächstes Beispiel die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die am 26. August 1789 von der französischen Nationalversammlung verabschiedet wurde. Sie legte in 17 Artikeln die Menschen- und Bürgerrechte fest, die jedem Franzosen unveräußerlich als Mensch und als Bürger Frankreichs zuerkannt wurden; (Jörg Urban, AfD: Die Franzosen haben die Gendersprache abgelehnt!) jedem Franzosen: ja, jeder Französin: nein. Schon damals fand sich Kritik daran in Form der Schrift von Olympe de Gouges „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“; denn keineswegs waren mit dem generischen Maskulinum Männer und Frauen beide gemeint. Diese nervigen Feministinnen, die auf geschlechtergerechter Sprache beruhen, die mitgedacht und mitbedacht werden wollen, gibt es seit mindestens 232 Jahren. Dieser Wunsch, dass Frauen mitgedacht und mitbedacht werden, existiert auch heute noch – und dies berechtigterweise. Das generische Maskulinum stammt aus einer Zeit, in der in der Regel eben auch nur Männer präsent waren, sei es als Politiker oder als Richter. Man musste nur Männer ansprechen, denn Frauen waren nicht mitgemeint. Spreche ich im generischen Maskulinum, so stellen sich eben auch die allermeisten Menschen Männer vor. Ist hingegen ein Text in geschlechtergerechter Sprache geschrieben – so zeigen es sozialpsychologische Studien –, glauben 44 % der Befragten, dass der/die Spezialist(in) eben auch eine Frau sein kann. Anders ist es bei Texten im generischen Maskulinum. Dort glaubten dies nur 33 % der Menschen. Wir sehen also: Geschlechtergerechte Sprache kann helfen, Geschlechterstereotype zu reduzieren. Und – das funktioniert schon bei den Jüngsten – man hat das bereits mit Kindern im Kindergartenalter probiert. Dabei zeigte sich, dass sich, wenn wir von Ingenieurinnen und Ingenieuren sprechen, Mädchen viel eher trauen, diese stereotypen Männerberufe zu ergreifen – genauso wie sich Jungs viel häufiger getraut haben, stereotype Frauenberufe zu ergreifen, wenn von Geburtshelfern und Geburtshelferinnen gesprochen wird. (Kathleen Kuhfuß, BÜNDNISGRÜNE: Ist doch richtig!) Oft wird auch das Argument angeführt, dass es in Ländern, in denen es kein generisches Maskulinum gibt – etwa in der Türkei oder in Ungarn –, mit der Gleichstellung auch nicht automatisch besser sei. Das stimmt, denn natürlich ist Sprache wirklich nur ein kleiner Teil, ein kleiner Schritt, der es besser macht mit der Gleichstellung. Wenn die Türkei aus der Istanbul-Konvention aussteigt, wenn in Ungarn ein sehr queerfeindliches Gesetz zur Beschränkung der Rechte von queeren Menschen beschlossen wird, dann werden wir dies allein mit Sprache nicht ändern. Aber – dabei müssen wir uns nichts vormachen – auch das lehnen Sie mit Inbrunst ab, das ist mir schon klar. (Sebastian Wippel, AfD: Es geht um Werbung!) Ich möchte aber noch einem Punkt widersprechen, den Herr Kirste in seiner Rede nannte und den Sie auch in Ihrem Antrag schreiben: Das generische Maskulinum ist keineswegs die einzige korrekte Schreibweise. Es ist keine grammatikalische Kategorie in sich selbst, und es verletzt auch keine Regel des Sprachsystems, wenn man es nicht benutzt. Dies schreibt zum Beispiel Gabriele Diewald, deutsche Sprachwissenschaftlerin, Autorin mehrerer Duden-Bücher, (Zuruf von der AfD) Professorin für Deutsche Sprache der Gegenwart an der Uni Hannover, dazu. (Unruhe bei der AfD) Ich möchte außerdem dazu kommen, dass geschlechtergerechte Sprache auch einfach hundertmal präziser und genauer ist. Stellen Sie sich vor: Vor Ihnen stehen 99 Ärztinnen, 99 Politikerinnen, 99 Erzieherinnen, und zu dieser Gruppe kommt ein einziger Mann hinzu – und schon müssten wir nach Ihrer Vorstellung von 100 Ärzten, 100 Politikern, 100 Erziehern sprechen. Na, wenn das nicht unpräzise ist, weiß ich auch nicht weiter. (Svend-Gunnar Kirmes, CDU: Leute, nee!) Geschlechtergerechte Sprache ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt hin zu einer inklusiveren, einer gerechteren Gesellschaft. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir nicht stehen bleiben. In den Achtzigern und Neunzigern wurde über das Binnen-i gestritten, heute diskutieren wir über das Gender-Sternchen, den Doppelpunkt, den sogenannten Gender-Gap, also eine Sprechpause, die hier so manches Gemüt erhitzt hat. Dabei ist sie im allgemeinen Sprachgebrauch absolut nichts Neues. Niemand hat ein Problem mit Wörtern wie „Spiegelei“, „überall“ oder „vereisen“. Alle haben eine Meinung, aber wenige fragen sich eigentlich: Warum machen Menschen das so, die mit Gender-Gap gendern? – Es ist ganz einfach: Es hat etwas mit dem Anerkennen gesellschaftlicher Realitäten zu tun. Es hat etwas damit zu tun, präzise in der eigenen Sprache zu sein; denn eigentlich – es wurde angesprochen – dürfte uns allen klar sein, spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 zur dritten positiven Geschlechtsoption: Es gibt in unserer Gesellschaft nicht nur Männer und Frauen. Das kann man sich wünschen in einer kleinen, engstirnigen Vorstellung, aber es entspricht nicht der Realität. Die Geschlechterbinärität ist eine Lüge, eine Mogelpackung, die einem ein Biologiebuch der 8. Klasse zu verkaufen versucht. Deshalb nutzen wir Sprache, die alle Menschen anspricht, auch wenn sie nicht Frauen oder Männer sind. Hier muss deshalb auch niemand so tun, als wäre geschlechtergerechte Sprache die allergrößte Hürde im Erlernen von Deutsch. Es gibt im Deutschen immer noch die vier Fälle, und zu unterscheiden, wie man mit Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ umgeht, würde, glaube ich, die größere Hürde sein. Aber eine Sache ärgert mich in dieser Debatte tatsächlich noch so viel mehr als die Ahnungslosigkeit um geschlechtliche Vielfalt: all die Menschen, die so tun, als wäre das ein von oben verordnetes Ideologie-Ding, wenn es eigentlich, wie wir gesehen haben, ein jahrhundertelanger Kampf feministischer Bewegungen war, der dazu geführt hat, dass jetzt sogar die Staatsregierung mit der Doppelnennung begonnen hat, einen Schritt hin zu geschlechtergerechter Sprache zu machen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Kliese, bitte.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Als ich noch Studentin war, arbeitete ich an einer Professur, die eine Sekretärin hatte. Die Sekretärin war an unserer Professur eine richtige Institution; Sie kennen solche Typen vielleicht. Als sie in Rente ging, kam eine Nachfolge. Zu unser aller Überraschung war das keine neue Sekretärin, sondern ein frisch ausgelernter junger Mann. Wie sollte der nun genannt werden? (Sebastian Wippel, AfD: Sekretär!) – Ein Sekretär? Ein Sekretär ist ein Möbelstück oder – die Freunde der Ornithologie wissen es vielleicht – auch ein sehr lustiger Vogel. (Heiterkeit – Jörg Urban, AfD: Ein Generalsekretär ist ein großes Möbelstück!) Der junge Mann legte jedenfalls sehr viel Wert darauf, nicht Sekretär genannt zu werden. Er verweigerte diese Ansprache und ließ sofort an seiner Tür ein Schild mit (Unruhe – Glocke der Präsidentin) der Aufschrift anbringen: „Fachmann für Bürokommunikation“. Falls Sie den Mann fragen wollen: Er ist Mitglied der AfD in Flöha. Er ist Stadtratsmitglied und stellvertretender Vorsitzender. Bei Frau Penz können Sie sich erkundigen. Er wollte nicht Sekretär genannt werden. Fragen Sie ihn einfach mal. Es ist damals ein ganz netter Kollege gewesen. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Alle verstanden sofort, dass dieser junge Mann gemäß seinem Geschlecht angesprochen werden wollte, und natürlich gab es überhaupt keinen Aufschrei und keinerlei Diskussion. Es tat auch keinem weh, sich umzugewöhnen. Warum ist das aber umgekehrt und im Großen so schwer? Wir sprechen doch hier nicht über mehr, als dass sich Frauen in unserer Sprache wiederfinden müssen. Das beliebteste Argument ist der Erhalt der schönen deutschen Sprache; darüber haben wir heute schon viel gehört: Die deutsche Sprache dürfe ihrer Schönheit nicht beraubt werden. Dazu möchte ich Ihnen sagen: Das gilt dann aber auch hier im Hause für Ihre Redebeiträge, liebe Kollegen von der AfD. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Da wird der Genitiv nicht gepflegt; da wird es kaum geschafft, mal einen Satz fehlerfrei abzulesen. Es ist keine Zierde für die deutsche Sprache, was hier zum großen Teil abgeliefert wird. (Jörg Urban, AfD: Wir erinnern Sie daran!) Auch ich finde es zum Beispiel problematisch, dass man heutzutage häufiger Worte ins Englische übersetzt, das heißt, etwas von der Sprache Goethes in die Shakespeares überträgt, um modern zu wirken. Wenn junge Menschen heutzutage sehr „aware“ und „woke“ sind und viel „content“ brauchen, dann gehöre ich auch eher zu denen, die manchmal fragen: Kann man das auch anders ausdrücken? Aber ich erkenne an, dass das die Sprache der Jugend ist, die auch ein ganzes Stück weit international ist und in der sie sich auch mit Jugendlichen aus anderen Ländern verständigen können. Ich sehe auch, dass dies etwas mit gesellschaftlichem Wandel zu tun hat, genauso wie es zum Beispiel unsere Eltern damals verboten haben bzw. nicht gut fanden, wenn man Worte wie „cool“ oder „geil“ verwendet hat, die heutzutage ganz normal sind. Ob das gut ist oder nicht, darüber müssen wir an dieser Stelle nicht diskutieren. (Sebastian Wippel, AfD: Dazu brauche ich doch keine Professur an einer Universität!) Zum gesellschaftlichen Wandel gehört unter anderem auch, dass inzwischen Männer häufiger Erzieher sind oder eben im Sekretariat arbeiten und Frauen mehr technische Berufe ergreifen. (Sebastian Wippel, AfD: Ist doch schön!) Es gibt eine interessante Studie der Freien Universität Berlin, die zu der Erkenntnis kam, dass Kinder – das hat Kollegin Hammecke bereits angesprochen – typisch männliche Berufe als erreichbarer einschätzen, wenn die Berufe in einer geschlechtergerechten Sprache dargestellt werden. Demnach haben sich Kinder viel eher zugetraut, einen typisch männlichen Beruf zu ergreifen als Kinder, denen nur die männliche Pluralform genannt worden war. Denn anders, als es die AfD-Fraktion in ihrem Antrag darstellt, stellen sich Menschen beim generischen Maskulinum eben nicht alle Geschlechter vor. Dies hat auch Kollegin Sarah Buddeberg zu Beginn mit ihrer Chirurgen-Erzählung versucht zu erklären. Es erzeugt falsche Bilder im Kopf. Unsere Sprache hat also direkten Einfluss darauf, ob Frauen oder nichtbinäre Menschen sichtbar werden oder nicht. Das zweite Argument, das Sie heranziehen, ist der Wille der Bevölkerung. Diese mag – so führen Sie aus – die Mehrzahl dieser neuen Sprache nicht. Dazu gibt es Umfragen. Dazu möchte ich zunächst als Quellenkritik anmerken, dass bei solchen Umfragen zumeist Menschen mit Festnetztelefon angerufen werden, wozu unsere jüngere Generation, die dieser neuen Sprache sehr aufgeschlossen gegenübersteht, gerade nicht gehört. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Aber nehmen wir trotzdem an, Sie haben recht – auch wenn es schwerfällt – und die Sachsen mögen das Gendern in der Mehrzahl nicht: Nun, die Sachsen mögen in der Mehrzahl auch das dreigliedrige Schulsystem nicht. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Richtig! – Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Nun haben Sie uns aber trotzdem nicht geholfen, Unterschriften zu sammeln. Das verstehe ich nicht. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Sie sehen: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mehrheitlich auch die AfD nicht!) – Ja. – Ihre Argumente sind zu schwach, um den Wandel zu verhindern, der sich letztlich einfach als ein Puzzleteil den Weg bahnen wird, und – Sie werden es immer wieder feststellen – er hat es bereits getan. Der gesellschaftliche Wandel findet statt, auch in der Sprache, ob mit oder ohne die AfD. (Sebastian Wippel, AfD: Aber mit ARD und ZDF, die machen das!) – Das spielt an dieser Stelle ausnahmsweise mal keine Rolle. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion bitte; Frau Abg. Jost.
Martina Jost AfD
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde jetzt noch mal eine salzige Träne einer alten weißen Frau vergießen. Es sind ja nicht nur alte weiße Männer, die das mit der Gendersprache ablehnen. Ich bin eigentlich froh, dass wir erst jetzt diesen Antrag behandeln. Jeden Tag wird die gesamte Absurdität des Genderns deutlicher, denn die Stilblüten und Shitstorms florieren durch die Gazetten und die sozialen Medien. Kommunen wie Bonn, Stuttgart und Hannover erlassen Gender-Leitfäden. Wir haben heute schon gehört, dass sich auch in den sächsischen Schriftstücken der Ministerien das eine oder andere Gegenderte findet. Meine Damen und Herren! Wir haben es heute schon oft gehört: Die Kritik an der Gendersprache ist in unserer Bevölkerung und unserer Gesellschaft breit verankert, und nicht nur bei den Alten mit dem Festnetz, wenn Sie die ZDF-Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen verfolgt haben. Die machen das nämlich ausgewogen. Diese Umfrage zeigt auch, dass die Ablehnung bis tief in die linke und grüne Wählerschaft besteht. Frau Hammecke, die Gesellschaft hat sich zwar weiterentwickelt, nur hat das die Bevölkerung in Bezug auf die Gendersprache irgendwie nicht bemerkt. Bezüglich der Anerkennung der gesellschaftlichen Realität sollte man vielleicht einmal auf die Bevölkerung hören. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Frau Kliese, Sie haben es auch gesagt: Es ist natürlich ein Thema, das aus der feministischen Bewegung kommt, und da sind wir ja schon dabei. Einen Sekretär hatte schon Goethe, der Johann Peter Eckermann hieß. Das ist also mitnichten nur ein Möbelstück. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Frau Leithoff, Sie haben hier zitiert, was Sie im Koalitionsvertrag stehen haben. Sie haben aber nicht den zweiten Teil der Antwort der Staatsregierung erwähnt, (Susan Leithoff, CDU: Nein, ich habe aus dem Koalitionsvertrag zitiert!) in der es nämlich darum geht, dass alle Geschlechter angesprochen werden sollen. Damit sind wir bei dem grundsätzlichen Problem: alle Geschlechter. Aha, so ist das! Da sind wir beim Kern des Punktes, dass unter dem Deckmantel, Frauen sichtbar zu machen, eine ganze feministische Ideologie steckt, die Gleichberechtigung durch Gleichstellung ersetzt hat. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Links, Rot und Grün treiben das auf allen Ebenen und Fronten voran. Ich bin schon gespannt, wie das jetzt in der Koalition laut Ihrem Positionspapier funktioniert. Die Genderkritik geht ja nicht nur durch die Bevölkerung, dass sie die Sprache ablehnt, sondern es geht ja durch alle Parteien – von Sahra Wagenknecht über Herrn Post bei der SPD, der sich zum Parteitag über den Antrag mit den menstruierenden Männern äußerte. Er sagte: Jeden Tag muss ich solche absurden Ideen hören. Wer kommt auf diesen Schwachsinn, solch einen Antrag zu stellen? Zur CDU muss man sagen – wahrscheinlich haben Sie sich für Ihr Positionspapier ein Beispiel genommen –: Die CDU Hamburg – allerdings sitzt sie dort in der Opposition – lehnt die Gendersprache ab. Sie fordern, dass an Universitäten und öffentlichen Einrichtungen grammatikalisch und orthografisch richtig gesprochen und geschrieben wird. Weiter sagt Herr Ploß, der CDU-Vorsitzende in Hamburg: Mitnichten ist diese Sprache nur grammatikalisch und orthografisch falsch, sondern sie ist wirklich ein linkes Ideologieprojekt. Sie ist ideologisch fundamentiert. (Sabine Friedel, SPD: Links-grün!) Daran sollten Sie sich vielleicht ein Beispiel nehmen. So geht es durch alle Breiten der Gesellschaft, durch alle Parteien hindurch. Renommierte Persönlichkeiten Ihrer Parteien sehen hierin ein großes Problem, das die Gendersprache mit sich bringt, weil sie in der Bevölkerung genau nicht auf breite Zustimmung stößt. Es ist mitnichten nur eine Kritik der AfD, wie Sie gern kolportieren, dass die Rechten und Neu-Rechten die Sprache für ihren Kampf benutzten. Nein, nein, es ist wirklich nicht so. Frau Kliese, Sie können gern einmal googeln. Es gibt eine Menge Sprachwissenschaftler. Selbst der MainstreamFernseh-Philosoph Richard David Precht ordnet die Gendersprache als linke Symbolpolitik ein. Mitnichten ist es ein Sprachkampf der Rechten oder Neu-Rechten, wer auch immer diese Begriffe definiert hat. Das kommt ja auch aus Ihrer Ecke. Nein, es ist nicht so. Es wird uns unterstellt, unsere deutsche Sprache zu instrumentalisieren. Nein, es ist genau das Gegenteil. Unsere Sprache wird für den alten sozialistischen, kommunistischen Gedanken der Schaffung eines neuen Menschen missbraucht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, echt?) Die Journalistin Caroline Fetscher beschrieb es 2019 im Tagesspiegel – hören Sie zu, es kommt ein Zitat –: (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ach je!) „Frauen sollen auftauchen“ – in der Gendersprache – „und zugleich Geschlechter verschwinden. Aktuelle Reformkonzepte plagen sich deshalb mit einem Grundwiderspruch herum.“ Das ist in all Ihren Reden hier zum Ausdruck gekommen: Einerseits sollen Frauen in Bürger-Sternchen-innen auftauchen. Andererseits soll natürlich die binäre Geschlechterordnung männlich/weiblich verschwinden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben es verstanden!) Einerseits sollte Identität betont werden. Andererseits aber sollte die universalistische Gleichheit betont werden. Das haben wir ja schon bei dem Beispiel mit den nonbinären Toiletten für menstruierende Männer. Frauen werden neuerdings bei Ihnen in den Anträgen zu Personen, die menstruieren oder gebären können. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ganz wichtig!) Wir haben es schon gehört: Muttermilch wird zur Menschenmilch. Das alles sind Folgen einer Sprachveränderung, die einem linken Glauben an den Dekonstruktivismus der Geschlechter von Mann und Frau folgt. (Beifall bei der AfD) Noch einmal an die CDU: Wir begrüßen ja Ihr Positionspapier. Sachsen könnte das erste Bundesland sein, das sich gegen diesen Unfug wehrt und den gesunden Menschenverstand wieder Einzug halten lässt, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, Quatsch!) sodass in unseren öffentlichen Einrichtungen, im öffentlichen Dienst, an Schulen und Universitäten jeder schreiben und reden kann, wie es korrekt ist, und nicht sofort in der Diskriminierungsecke steht. Denn jedes Mal, wenn Sie betonen, wir wollen mit allen in der Gesellschaft diskriminierungsfrei kommunizieren, unterstellen Sie natürlich allen Menschen – und vor allem der Bevölkerung, nicht dem verschwurbelten Politikersprech – Diskriminierung. Das finden wir nicht gut, und wir werden alles dagegen aufbieten. Also, CDU – ich will gar nicht sagen „liebe CDU“, denn wir bringen Ihnen ja schon eine gewisse Sympathie entgegen –, (Sören Voigt, CDU: Nein, nein!) seien Sie mutig und stoppen Sie diesen Unfug in Sachsen, sodass es an Universitäten keinen Punktabzug mehr für nicht gendergerechte Schreibweise gibt! Was wird aus unserer Kunst und Kultur? Räuber-innen mit Sternchen von Schiller haben wir ja auch schon. Ich appelliere an Sie als Regierungsführer: Seien Sie mutig wie Ihre Kollegen in Hamburg und stoppen Sie diesen Unfug! Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Ich habe eine kleine Ergänzung. Ich denke, der Beitrag hat uns viel weitergebracht. (Lachen und Zurufe von der AfD) Digitalisierung haben wir erst morgen mit der Aktuellen Debatte, aber ich wollte eine Frage in den Raum stellen. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Manchmal ist die Gesellschaft schneller als die Politik. Manchmal ist auch die Wirtschaft schneller als die Politik. Wissen Sie, dass Apple in seinem neuen Betriebssystem, in der neuen IPhone-Version in Zukunft den Genderdoppelpunkt einführen wird? Schmeißen Sie dann alle Ihre IPhones weg oder updaten Sie nicht mehr? Das interessiert mich. (Zurufe von der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Möchten Sie darauf antworten? (Martina Jost, AfD: Natürlich! – Unruhe) Frau Jost, bitte. (Starke Unruhe)
Martina Jost AfD
Herr Dr. Gerber, natürlich schmeiße ich erstens mein IPhone nicht weg. Ich hoffe, das ist keine Schleichwerbung. Im Gegensatz zu Ihnen ist es für mich zweitens keine Lebenszeitverschwendung, mich hier bestimmten Themen zu widmen, die wir für unsäglich halten. Drittens muss ich Ihnen sagen: Den Begriff Greenwashing für Unternehmen kennen Sie bestimmt. Ich sage: Genderwashing ist jetzt auch da. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Noch etwas zu englischen Begriffen: Das gefällt uns natürlich auch nicht. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Bullshit! – Unruhe) – Es gibt leider keines. Von Ihnen erfunden. – (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Wenn Sie den Leuten etwas von Gender-Mainstreaming erzählen, dann würden Sie das sowieso von Haus aus ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der CDU-Fraktion noch einmal das Wort gewünscht? – Nein. DIE LINKE? – BÜNDNISGRÜNE? – SPD? – Ich habe noch eine Wortmeldung von der AfD-Fraktion. Herr Gahler, bitte. (Beifall bei der AfD – Ah-Rufe – Unruhe)
Torsten Gahler AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben nun viel über die Sichtweisen der einzelnen Parteien gehört und dass die CDU eigentlich im Herzen seit ewigen Zeiten gegen diese Gendersprache ist, nur die Zeit nicht gefunden hat, das verbal zu formulieren und just gestern Nachmittag spontan eine Erleuchtung hatte und dieses Positionspapier verbreitete. (Unruhe – Beifall bei der AfD) Ich muss sagen, das ist löblich, aber es ist natürlich wieder zu kurz gesprungen. Es stellt nur auf die Sprache ab, aber nicht auf die Ideologie. Wenn man sich nur kurzfristig damit beschäftigt, ist das so. (Zurufe von der CDU) Aber das unterscheidet uns. Wir haben nicht nur Gemeinsamkeiten, das haben Sie festgestellt. (Starke Unruhe – Beifall bei der AfD) Frau Buddeberg, Ihr Beitrag hat mich etwas irritiert. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wahrscheinlich sind Sie das, was Frau Wagenknecht so als Lifestyle-LINKE bezeichnet. Von daher hake ich es ab. Die Mikroaggressionen, die Sie überall erkennen wollen, die bei noch so kleinen Minderheiten irgendwie abgebildet werden müssen, kann ich nicht erkennen. Wenn wir Männlein und Weiblein inkludieren, haben wir wahrscheinlich mehr gekonnt, als wenn wir durch gegenderte Sprache ausschließen. Frau Hammecke, Ihrem Beitrag konnte ich leider nicht ganz folgen, weil es um Wahlrecht ging. (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Die Veränderungen aus dem 18./19. Jahrhundert, dass es dort anders berücksichtigt wurde – die Sprache hat sich weiterentwickelt, das Wahlrecht auch. Da bin ich bei Ihnen. Aber dann ist es so. (Zurufe) Frau Kliese ist darauf eingegangen, dass sich die Sprache so verändern kann und die Erreichbarkeit von Berufen und Abschlüssen durch inklusive Sprache gefördert wird. Das ist wohl so, wenn man aus dem Völkerrecht kommt. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Wohin das treibt, das sehen wir. Das heißt, sowohl in der Justiz als auch in Behörden wird munter drauflos gegendert. Anscheinend gibt es keine einheitlichen Wege, da auch in den CDU-geführten Ministerien locker Genderregeln angewendet werden. Das ist halt so. Wir haben nicht nur die Justiz, wir haben auch die Hochschulen. Von meiner Vorrednerin wurde angesprochen, dass dort Punktabzüge für nicht gendergerechte Sprache erfolgen. Die Frage ist: Ist das überhaupt zulässig? Das muss man prüfen. Es geht in den Medien weiter. Darin haben Sie sich kritisch geäußert. Besonders Frau Friedel hat sich zum Positionspapier der CDU kritisch geäußert. (Zurufe) Man muss sehen: In den Medien wird munter daraufhin gegendert, egal, was gerade thematisch vorgegeben ist. Besonders Claus Kleber und andere tun sich hervor. Am Montag konnten wir bei „Fakt ist“ im MDR verfolgen, wie die Runde über das Gendern zusammengestellt war: drei Befürworter, ein Gegner. Dann ging es munter drauflos. (Zurufe von den LINKEN) Besonders die Chefredakteurin vom Duden-Verlag, Frau Kunkel-Razum, hat sich hervorgetan, weil sie das beförderte. Interessant fand ich ihre Aussage: Der Duden beachtet besonders die schriftlich niedergelegten Formen der Sprache. Das heißt, je häufiger in der Presse, in Dissertationen, in Diplom-Arbeiten, Bachelor-Arbeiten gegendert wird, desto häufiger ist die Relevanz. Wenn aber die Hochschulen Abzüge für nicht gegenderte Werke geben, dann ist es so, dass immer mehr Werke in der Gendersprache verfasst werden. Das ist logisch. Wohin das führt, sieht man, wenn C-Promis versuchen, zu gendern, wie zum Beispiel Isabel Varell, die von Schnecken und Schneckinnen gesprochen hat. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist konsequent!) – Es ist konsequent. Allerdings wird dort wieder das biologische Geschlecht etwas übergangen, weil Schnecken Zwitter sind. Von daher ist es wieder blöd. – (Beifall bei der AfD) Die ideologische Komponente wird bei der CDU weitergeführt. Im Verteidigungsministerium wird es auf die Spitze getrieben – nicht das sächsische, sondern das Bundesverteidigungsministerium –, wo wir dann die EPAs, also die Einmannpackungen, umbenennen wollen, weil wir es geschlechterneutral benennen wollen. Das sind alles Blüten, die getrieben werden, das braucht kein Mensch. Wir sind eigentlich für die Schönheit der deutschen Sprache, die erhalten werden soll. Ich will Ihnen ein kleines Beispiel geben: Als Vater habe ich noch die Angewohnheit, mit meinen Kindern abends Schlaflieder zu singen. Eines der sehr schönen ist das „Abendlied“ von Matthias Claudius: „Der Mond ist aufgegangen. Die goldnen Sternlein prangen am Himmel hell und klar: Der Wald steht schwarz und schweiget, und aus den Wiesen steiget der weiße Nebel wunderbar.“ Dieses Wort „wunderbar“ prägt sich bei den Kindern ein. Dann ist es nicht cool oder irgendetwas anderes, sondern sie können das reflektieren, wenn sie irgendetwas gut finden. (Beifall bei der AfD) Das ist es: Die deutsche Sprache muss in ihrer Form erhalten bleiben. (Zurufe) Es soll nicht gegendert werden. Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es gibt jetzt keine Wortmeldungen mehr. Ich frage die Staatsregierung, ob sie sprechen möchte. – Bitte, Frau Ministerin.
Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war kurz geneigt, zu sagen, ich kann mich eigentlich meinen Vorrednerinnen anschließen, aber das kann ich jetzt nicht mehr sagen. Ich kann sagen, ich kann mich der Mehrheit meiner Vorrednerinnen anschließen. Weil es immer so ist, dass man Dinge wiederholen muss und wiederholen muss, damit es sich in den Köpfen verankert, möchte ich tatsächlich noch einmal aus dem Koalitionsvertrag zitieren, in dem es heißt: „In der Regierungsarbeit kommt eine sprachliche Ausdrucksweise zur Anwendung, die die Geschlechter gleichberechtigt sichtbar macht und die Verständlichkeit von Rechtsvorschriften nicht beeinträchtigt.“ Maßgeblich ist für uns hier das Handbuch der Rechtsförmlichkeit. Dies ist für uns bindend. Deshalb haben wir Anfang letzten Jahres die VwV Normerlass erlassen, in der klar beschrieben ist, dass wir in Rechtsvorschriften geschlechtergerechte Sprache verwenden, also Männer und Frauen gleichberechtigt sichtbar machen. Übrigens, das machen alle anderen Bundesländer einschließlich des Bundes. Sachsen war das letzte Bundesland, das die VwV Normerlass entsprechend angepasst hat. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist Ihr Verdienst!) – Ja das ist unser Verdienst, genauso ist es. – (Zuruf von der AfD) Mir ist nicht bekannt, dass es in Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein – Sie können alle Länder bis hin zum Bund aufzählen – seit dem letzten Jahr irgendwelche Schwierigkeiten gegeben hat. Wir versuchen, geschlechtsneutral zu formulieren und, wenn das nicht möglich ist, die Paarform zu verwenden. Also, dieses Gespenst, das Sie an die Wand malen, das auch in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommt, dass es zu Schwierigkeiten kommen könnte, ist ein Gespenst, das ausschließlich in Ihrem Kopf besteht, aber definitiv nicht real ist. Was ich mir als Ministerin, die auch für Gleichstellungspolitik zuständig ist, wünschen würde, ist, dass wir eine geschlechtergerechte Sprache in der allgemeinen Ministerialkommunikation haben. Meines Erachtens sollte das nicht nur ein frommer Wunsch, sondern im Jahr 2021 eine Selbstverständlichkeit sein. Gewiss haben wir an der einen oder anderen Stelle, wenn ich mir das eine oder andere Schreiben anschaue, noch Nachholbedarf, aber ich bin, um ehrlich zu sein, auch ein Stück weit optimistisch, dass wir auf einem guten Weg sind, was die Umsetzung unseres Koalitionsvertrags angeht. Ich habe Ihnen eine Handlungsempfehlung der Koordinierungsstelle Chancengleichheit mitgebracht, also unserer Universitäten, die im Rahmen ihrer Hochschulautonomie einen Handlungsleitfaden herausgegeben haben. Dazu gibt es zwei Grußworte. Eines ist von mir – das muss ich Ihnen nicht vorlesen –, eines ist von unserem Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow. Ich will Ihnen drei Sätze daraus vorlesen, (Sebastian Wippel, AfD: Danke!) weil ich mich dem vollumfänglich anschließen kann: „Da insbesondere auch über Sprache ein respektvolles Miteinander gewährleistet werden kann, ist es unerlässlich, sie auf dieses Merkmal hin genauestens zu untersuchen. Mit der ständigen Weiterentwicklung des Diskriminierungsbegriffs erfolgt denknotwendig auch das Bedürfnis nach einer sprachlichen Weiterentwicklung, und weil Sprache auch identitätsstiftend wirkt, ist es wichtig, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch in ihr wiederfindet.“ (Zuruf von der AfD: Jeder wie er will!) Ich finde, treffender kann man es eigentlich nicht formulieren, und ich kann mich, wie gesagt, hier nur anschließen. Abschließend: Sie haben in Ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass künftig ausschließlich korrekte grammatikalische Formen verwendet werden sollen. Auch hier hilft ein Blick in den Duden. Seit Anfang dieses Jahres verwendet der Duden geschlechtergerechte Sprache, was die Berufe angeht. Neben dem Bäcker ist jetzt auch die Bäckerin zu finden und neben dem Arzt die Ärztin. Ich kann Ihnen nur diesen freundlichen Hinweis geben: Schauen Sie in den Duden. Dort können Sie genau sehen, wie Sie Männer und Frauen konkret und richtig abbilden, auch mit den grammatikalischen Formen, auch mit einem Schrägstrich, Bindestrich und dann „-innen“. Das ist grammatikalisch völlig richtig. (Sebastian Wippel, AfD: Und der Stern?!) Wenn Sie noch einen weiteren Hinweis brauchen, dann empfehle ich Ihnen – das ist tatsächlich schon von 2017 – „Richtig gendern“ vom Duden-Verlag. Da wird sehr deutlich – auch das möchte ich gern zitieren: „Richtig gendern heißt hier also nicht, nach vorgegebenen Regeln gendern, sondern situationsangemessen, (Zurufe von der AfD) sachangemessen. Das heißt, inhaltlich korrekt, verständlich und ansprechend den Grundsatz der geschlechtergerechten Sprache in der eigenen Sprachproduktion umzusetzen. Dass wir bei unseren Vorschlägen, also den Vorschlägen des Dudens, dennoch die Regeln für orthografische Normen einbeziehen, versteht sich von selbst.“ (Sebastian Wippel, AfD: Das nenne ich mal konkret!) Ich kann Ihnen diese Lektüre nur empfehlen, weil wir uns hier in der Tat – das haben auch meine Vorrednerinnen sehr deutlich gemacht –, auf einem Weg befinden. Wir gehen Schritt für Schritt vor; denn mit einer allein maskulinen und femininen Personenbezeichnung oder Ausdrucksweise kommen wir dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht nach. Das schließt Menschen aus. Ich denke, wir sollten diesen Weg weiter diskutieren, und dafür leisten unsere Hochschulen, glaube ich, einen wichtigen Beitrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den AfD-Antrag. (Sebastian Wippel, AfD: Es fehlt noch das Schlusswort!) – Ach so, Entschuldigung. Ja, stimmt. Das Schlusswort habe ich Ihnen jetzt unterschlagen. Bitte, Herr Gahler. (Zurufe von der AfD) Das war nicht mit Absicht.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir ziehen den Antrag zurück!) – Den Antrag finde ich eigentlich schön. – Aufgrund der Worte unserer Ministerin muss ich sagen, ich würde das an die CDU zurückgeben. Wenn ich Punkt 1 Ihres Positionspapiers lese, widerspricht das dem, was unsere Ministerin gerade gesagt hat, weil dort steht: „Die deutsche Sprache muss in allen Bereichen der öffentlichen Kommunikation einheitlich, rechtssicher, grammatikalisch und orthografisch eindeutig sein.“ – So weit stimmt das überein. (Beifall bei der AfD) Aber das Nächste finde ich viel entscheidender: „und unbeeinflusst von gesellschaftlichen Strömungen“. – Das heißt, wenn ich jede Mikrogruppe betrachte, die sich empfindlich beeinträchtigt sehen könnte, dann ist es so, dass ich die Sprache aufgrund der Rücksicht auf Kleinstgruppen verändere. Die könnten ja in der Aussage verletzt sein. Deshalb: Die Aussage, die hier getroffen wird – das geht jetzt an die CDU –, besteht so weiter, oder meinen Sie das nur in Ihrem Positionspapier, aber tatsächlich wird es alles durchgegendert, und das ist nur ein Spruch für die Massen für den Wahlkampf? Das muss man einmal so sagen. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Deshalb fordere ich Sie auf. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Der ist echt gemeint und nicht nur so ein Scheinantrag wie das Positionspapier. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Aber jetzt können wir zur Abstimmung über den Antrag der AfD kommen. Es ist punktweise Abstimmung gewünscht worden. (Zuruf von der AfD: Namentlich!) Ich rufe den Punkt 1 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe von selbigem Antrag Punkt 2 auf. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenstimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Wird zum Antrag noch Gesamtabstimmung gewünscht? (Zuruf von der AfD: Namentliche Gesamtabstimmung!) Gibt mir jemand bitte am Mikrofon eine Antwort? – Herr Urban.
Jörg Urban AfD
Frau Präsidentin, wir hatten schon bei der Einbringung gesagt, dass wir gern eine namentliche Gesamtabstimmung hätten. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut, dann bereiten wir das jetzt vor. – Wir sind schon fertig. Ich bitte um die Verlesung der Namen.
Dr. Stephan Meyer CDU
Frau Präsidentin! Ich rufe auf 21. Juli 2021 über den Antrag in der Drucksache 7/1895. Wir beginnen mit dem Buchstaben G wie Generik. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage 4) Befindet sich jemand im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Damit sind wir mit dem Namensaufruf und der entsprechenden Abstimmung fertig. (Andreas Heinz, CDU, steht am Mikrofon.) Kollege Heinz, nennen Sie mir bitte Ihr Begehr!
Andreas Heinz CDU
Ich hatte den Eindruck, dass meine Äußerung zu meinem Abstimmungsverhalten vom Schriftführer etwas missverstanden wurde, und wollte deswegen noch einmal klarstellen, dass ich mich im Gegensatz zur sonst für mich üblichen vogtländischen Muttersprache, die dem Deutschen sehr ähnlich ist, diesmal der zweiten in Sachsen zugelassenen Amtssprache, des Sorbischen, bedient habe. Dort heißt „nej“ einfach nein. Ich bitte das auch so zu berücksichtigen. Hätte ich Ja sagen wollen, hätte ich „haj“ sagen müssen. Danke. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Heinz, vielen Dank. Es haben sogar einige im Plenarsaal „njet“ verstanden. Wir dachten schon, Sie – – (Andreas Nowak, CDU: Das wäre russisch gewesen!) – Das wäre russisch gewesen. Wir ändern das entsprechend ab und dann können Sie beruhigt sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir zählen ganz kurz aus und dann gebe ich das Ergebnis bekannt. (Kurze Unterbrechung) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Zum Antrag gab es folgende Stimmverteilung: 30 Jastimmen, 72 Neinstimmen, 0 Enthaltungen und 17-mal keine Teilnahme. Somit ist die Tagesordnungspunkt „Neue Schule Perspektiven für eine neue Drucksache 7/7005, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Somit übergebe ich zuerst an die Fraktion DIE LINKE, an Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, bitte schön.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Demokrat(inn)en unter uns sollte doch eines einen, auch über einige weltanschauliche Vorbehalte hinweg, nämlich die gemeinsame Sorge, dass unsere Kinder in der Schule nicht das lernen, was sie im späteren Leben brauchen werden, oder das, was wir gemeinsam für notwendig halten. Leider führte bisher das gemeinsame Interesse nicht zu einem entschlossenen Handeln. Deshalb ist dieser Titel „,Neue Schule braucht das Land‘“ – Perspektiven für eine neue Schulkultur in Sachsen!“ nicht nur irgendein Titel – das ist es bei uns ja nie –, nein, meiner Meinung nach trifft er sehr gut den Casus knacksus; denn die Schule von heute bereitet mitnichten auf die Gesellschaft von morgen vor – ganz im Gegenteil. Uns geht es um einen Lernansatz, der dem 21. Jahrhundert angemessen ist. Wir müssen in der Bildungspolitik grundsätzlich herangehen, das haben nicht nur die letzten Monate gezeigt. Unser Bildungssystem war vorher schon nicht so dolle, auch wenn gern etwas anderes behauptet wird. Aus heutiger Sicht zu selektiv, zu ungerecht, zu wenig auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern samt ihren Eltern, wie auch unseren Lehrkräften ausgerichtet, zu wenig moderne Lernmethoden, zu volle Klassen, zu großer Leistungsdruck usw. usf. Die Corona-Pandemie hat nur das, was vorher schon schlecht lief, noch einmal deutlich vor Augen geführt. Ich rede von sozialer Schieflage und sozialer Auslese. Beides hat enorm zugenommen. Die unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten ließen sich in der Pandemie unter den Bedingungen des zu Hause Lernens überhaupt nicht mehr austarieren. Viele sind überhaupt nicht mehr klar- oder hinterhergekommen, ganz zu schweigen von der digitalen Ausstattung. Trotzdem: Was passierte an Stellen? Auf einmal wurde ausprobiert. Ja, weil es nicht anders ging. Aber es waren die Lehrkräfte, Eltern und Kinder, die angefangen haben, herumzuprobieren, niemand sonst. Drucksache 7/1895 nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf braucht das Land“ – Schulkultur in Sachsen! der Fraktion DIE LINKE So schlimm, wie das ist, ist es aber genau der Ansatz, den wir uns in der politischen Umsetzung endlich zu Herzen nehmen sollten: jetzt die Chance zu nutzen, Schule aktiv und engagiert weiterzuentwickeln. Dabei ist klar: Der sogenannte Normalbetrieb von vor Corona muss Geschichte sein. Aber auch das kann man nicht einfach so im Raum stehenlassen, sondern muss sehr deutlich mit einem Gegenentwurf verknüpft werden. Trotz der 80 Millionen Virologen, die wir in Deutschland haben, kann niemand mit völliger Sicherheit sagen, wie es ab Herbst weitergeht, wie sich die neuen Virusvarianten auf uns und unsere Kinder und damit auf den Unterricht auswirken. Die Zahlen steigen gerade wieder. Gleichzeitig stagniert die Impferei und die Kinder dürfen nicht. Über das mögliche Szenario ab Herbst möchte ich an dieser Stelle überhaupt nicht nachdenken. Deshalb müssen wir einen anderen, einen mutigeren Weg gehen, einen Weg, der in der Pandemie funktioniert und erst recht danach. Lassen Sie uns nicht zum alten Normal zurückgehen! Lassen Sie uns nachdenken und vernünftig darüber entscheiden: Erstens, wie wir Schule, Lehrpläne und Unterricht, angekommen im 21. Jahrhundert, aufstellen können. Zweitens, wie wir das Wohl von Schüler(inne)n und Lehrer(inne)n verbessern. Drittens, wie wir besser fördern und Vielfalt ermöglichen können. Viertens, wie wir Motivation und Aktivität steigern. Fünftens, wie wir dazu kommen, unsere Kinder und Jugendlichen anständig auf das Leben vorzubereiten, ihnen Werte wie Toleranz und Demokratiefähigkeit vermitteln. Diese ganze Bandbreite gibt es mit unserem Gegenentwurf, alles aufgeschrieben in diesem Antrag und in weiteren, die wir in den Ausschüssen behandeln wollen. Zum Grundsätzlichen: Wir brauchen ein völlig neues Verständnis von Schule und Lehre. Schule darf kein Ort sein, wo innerhalb kurzer Zeit so vielen Kindern wie möglich so viel Wissen wie möglich eingetrichtert wird. Flapsig könnte man sagen: Schule darf kein Bildungsmastbetrieb sein. Schule ist ein Ort, an dem eine der wichtigsten Aufgaben in unserem Land wahrgenommen wird. Dazu gehören finanzielle und Sachausstattung, vor allem Willen und Möglichkeiten wie Behutsamkeit, individuelle Förderung und das Probieren neuer Wege – und das meiner Meinung nach jetzt mehr denn je. Ich zitiere einmal aus unserem Antrag: „Verstehen braucht Zeit, ebenso Muße, Umwege, Freiräume für Versuch und Irrtum, fürs Ausprobieren. Lernen verträgt sich schlecht mit der Stoppuhr.“ Genau darum geht es doch. Sonst lassen Sie mit dem ständigen Festhalten an Ihrer angeblich klassischen Leistungsbemessung, die ganz sicher eine Grenze hat, mit Ihrem Bildungsideal immer mehr Kinder und Jugendliche zurück. Das fällt uns doch jetzt schon auf die Füße und ist schlichtweg verantwortungslos, wenn wir nicht aufpassen. Was bedeutet für uns eine neue Schulkultur? Wir müssen dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler die Lust am Lernen nicht verlernen. Schüler(innen) und Eltern fragen sich oft zu Recht, weshalb der Fokus oft einseitig auf dem Eintrichtern von Fakten und Detaillernen liegt. Wissensvermittlung ist doch viel mehr. Überforderung und zu ausufernde Pläne dürfen nicht länger dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler mit psychischen Problemen zu kämpfen haben oder die Schule ohne Abschluss verlassen. Ich will nur daran erinnern, dass die Schulabbrecherquote in Sachsen bereits im Jahr 2019 bei 8,2 % lag. Gerade in den nächsten Jahren brauchen wir gut ausgebildete Köpfe, die etwas vom Leben und Lernen verstehen. Dafür brauchen wir Rahmenlehrpläne und keine bis ins kleinste Detail aufgeschlüsselten Festlegungen. Die Schülerinnen und Schüler müssen diese mitgestalten dürfen. Sie müssen doch ihren Lebenswelten entsprechen. Der Unterricht muss ausschließlich erst einmal vom Kind her gedacht werden. Wir möchten unbedingt mündige Schülerinnen und Schüler. Die Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler wäre doch eine sehr gute Vorbereitung auf das, was noch kommt, wenn sie darüber lernen, projektbezogen zu arbeiten, sich Erfolge selbst zu organisieren. Auswendig Gelerntes und auf den Punkt ausgespucktes Wissen hilft uns einfach null Komma nichts. Unsere Welt wirft so viele komplexe und vielfältige Fragen auf. Auswendig gelernte Antworten machen junge Leute weltfremd. Zur Digitalisierung in der Schule muss ich nicht viel sagen. Ich mache es aber doch. In keinem anderen Bereich hat man in der Pandemie hautnah erlebt, was alles nicht funktioniert. In keinem anderen Bereich ist allen so klar, wie wichtig das Thema für den weiteren Berufs- und Lebensweg ist. Trotzdem sind wir immer noch ein Entwicklungsland. Wir brauchen nicht nur mehr Geräte, sondern mehr und besseren Fachunterricht. Wir benötigen eine bessere Medienkompetenz. Wir müssen endlich begreifen, wie viel mehr das Digitale uns noch zukünftig prägen wird. Schule und Schulträger, Lehrer(innen) und Schüler(innen) müssen darauf vorbereitet sein. Wir werden an einer weiteren, einer vierten Kulturtechnik, Umgang mit dem Digitalen, neben dem Lesen, Rechnen und Schreiben nicht vorbeikommen. Um Zukunft zu gestalten, müssen wir die Vergangenheit ehrlich interpretieren. Dafür brauchen wir verlässliche Zahlen, zum Beispiel, was die Corona-Pandemie an sozialen und psychischen Negativfolgen für die Kinder mit sich gebracht hat. Erste Studien lassen vermuten, dass das Ausmaß gewaltig ist. Diese Zahlen müssen Grundlage dafür sein, schnellstmöglich Mittel bereitzustellen und alle Anstrengungen zu unternehmen, diese Defizite zu beheben, sie zumindest abzumildern. Wir müssen unser Land endlich nachhaltig und flächendeckend so aufstellen, dass es eine gute Bildung ermöglicht. Jede und jeder, egal wo man wohnt, muss dabei die gleichen Chancen auf gute und bezahlbare Bildung haben. Die Lernorte müssen erreichbar sein. Eine gute Vernetzung der Handelnden ist neben der finanziellen und personellen Ausstattung dabei das A und O. Und nebenbei: Der Bund fördert sowieso das kommunale Bildungsmanagement. Sie sehen also: Wir haben hier ein ganzes Bildungspaket zusammengeschnürt. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, bekommen Sie noch vier weitere gratis dazu. (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN –
Rico Gebhardt Die Linke
Auch mal was!) Ein Angebot, das man eigentlich unmöglich ablehnen kann, ein Angebot, mit dem wir unsere Kinder auf die Zukunft vorbereiten und nicht auf eine Vergangenheit, die sowieso nie wiederkommt. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin NeuhausWartenberg sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich an Herrn Gasse von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Holger Gasse CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Neuhaus-Wartenberg, als ich Ihren Antrag das erste Mal las, habe ich mich gefragt: Was ist mit der Kollegin los? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na? Was? Mensch!) Sie sind doch immer ganz vernünftig und bemüht, auch fachliche Arbeit zu leisten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na, na!) Wer hat Ihnen den Antrag aufgeschrieben? Sie fordern die Staatsregierung mit einem Sammelsurium verschiedenster Maßnahmen auf, systemische Defizite, die Sie bei der Bewältigung schulischer Problemlagen und entstandener Lernrückstände durch die Corona-Pandemie meinen festgestellt zu haben, schnellstmöglich zu beheben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na, schnellstmöglich!) Sie erwecken hier den Eindruck, als ob an sächsischen Schulen wirklich alles im Argen liegen würde. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Nö, das stimmt nicht!) Und dann schreiben Sie auf, was Ihrer Meinung nach alles in unserem Schulsystem geändert werden muss – am besten jetzt sofort. Das beginnt beim Abrücken vom Leistungsanspruch, geht über kulturelles Lernen, GTA, Sport usw. bis hin zu einem staatlich finanzierten Kunst- und Kulturanrecht. Sie wollen die Lernmotivation stärken, indem Sie auf Leistungsansprüche verzichten. Nein, Frau Kollegin, auf Leistungsansprüche kann Schule nicht verzichten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch!) Schule soll junge Menschen auf das Leben vorbereiten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dafür haben wir das Leistungsfach!) Denn spätestens dann, wenn sie im Beruf stehen, wird man von ihnen Leistung einfordern. Dafür müssen wir nicht das Leistungsniveau absenken, sondern die Neugier wecken. Wir müssen Kinder fordern und sie gleichermaßen fördern. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sie fordern überwiegend Dinge, die es schon gibt: von Projektarbeit über außerschulische Lernform usw. Was soll man da noch sagen? Offensichtlich haben Sie in den vergangenen Jahren nicht aufgepasst, was in dem Bereich alles schon passiert ist. Ihr Antrag stellt unser Schulsystem nicht nur unverdient in ein schlechtes Licht, er tritt bei allen Aktionen denjenigen, die sich seit Jahren, insbesondere aber während der Pandemie, unheimlich engagiert für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen aufopfern, zu nahe. Das ist nicht in Ordnung. Das sächsische Bildungssystem ist leistungsfähig und erfolgreich, denn nicht ohne Grund findet sich Sachsen bei allen Bildungsrankings auf vorderen Plätzen. Das heißt nicht, dass unser Bildungssystem nicht weiterentwickelt werden muss. Für uns gibt es derzeit andere Prioritäten. Wir konzentrieren uns zuerst darauf, dass Lernrückstände aufgeholt werden, die durch die Schulschließungen entstanden sind, und setzen alles daran, dass unsere Schulen offenbleiben, auch wenn wir es im Herbst wieder mit höheren Inzidenzen zu tun haben werden. In Anbetracht der heute noch vor uns liegenden Tagesordnung halte ich die späte Stunde auch nicht für den richtigen Zeitpunkt, Ihnen dazu Nachhilfe zu geben, (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das können wir nicht entscheiden!) und gebe den Rest meiner Rede zu Protokoll. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU –
Sarah Buddeberg Die Linke
Das hätten wir auch gern anders, Herr Gasse!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die AfD-Fraktion. Kollege Dr. Weigand, bitte schön.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau NeuhausWartenberg, wenn man den Antrag liest und Ihnen zuhört, muss man denken: Um Gottes willen, was ist in den sächsischen Schulen los? Ganz schlimm! Die armen Schüler! Wir müssen sofort – wie Sie das sagen – „Neue Schule braucht das Land“ machen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was für eine Grammatik!) Wir müssen die Schüler aus diesen schlimmen Sachen herausholen. – Das muss ich zu Protokoll geben, Satire vorbei. – Sie wollen also mit Ihrem Antrag auf einseitige Leistungsansprüche verzichten. Das heißt dann so viel wie: Du kannst nicht richtig lesen, schreiben und rechnen, aber schön, dass du da bist. Sie wollen zweitens ein konkurrenzfreies Lernen, also linke Ideologieschulnoten sind alle egal, alle sind gleich, manche sind gleicher. Auch die Lernzeit ist Ihnen egal. Es soll sich an die Lerngeschwindigkeit angepasst werden. Nun gut, wir haben in Sachsen ein mehrgliedriges Schulsystem, was einen differenzierten Schulerfolg schafft – in der Förderschule, der Oberschule, in den Gymnasien. Genau das berücksichtigt sehr unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten. Sie wollen alles in eine links-grüne Gemeinschaftsschule hineinstopfen. Das funktioniert nicht. Das zeigen auch die Pisa-Ergebnisse von NRW im Vergleich zu Sachsen. Und Sie wollen in Ihrem Antrag Unterricht und damit Lerninhalte aushandeln. Das stelle ich mir in der ersten Klasse so vor: Die Lehrerin fragt: Torben, was ist zwei plus vier? Er antwortet: Weiß ich nicht; ich würde viel lieber jetzt spielen oder tanzen. Das ist dann zukünftig Unterricht, meine Damen und Herren. Sie unterstellen mit Ihrem Antrag der Schule völlige Empathielosigkeit. Wir haben jetzt das Ende des Schuljahres. Die Abschlussklassen feiern. Es war ein widriges Jahr, ja, ein Corona-Jahr; es war ein ganz besonderes Jahr. Wir haben uns schon oft darüber ausgetauscht, was man hätte besser machen können. Dazu haben wir unterschiedliche Ansätze. Sie denken, dass im Herbst überall ganz schnelles Internet vorhanden ist. Wir von der AfD hingegen sagen: Wir wollen die Schulen offenlassen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die Schüler feiern jetzt am Ende eines langen Weges, auf dem sie Fachwissen erworben haben, auf dem viele Stunden dabei waren, in denen sie gelacht, geweint und gekämpft haben, manchmal unterlegen waren, gesiegt haben. Sie sind deshalb zu tollen Persönlichkeiten herangewachsen. Auch die vielen Sorgenkinder – wenn sich jeder, der dazugehörte, an seine eigene Schulzeit erinnert – sind oft dem Lehrer dankbar, dass er sie immer wieder angestupst und gesagt hat: Du musst auch Leistungen bringen. Wer sich nie Herausforderungen stellt, wird später auch bei Konflikten, bei irgendwelchen Belastungen in sich zusammenfallen und nicht lebenstüchtig sein. Mit Ihrem LINKEN-Antrag wollen Sie das Aushandeln des Unterrichts und damit die Reduzierung des Lernstoffes. Sie wollen die Abschaffung von Schulnoten und damit den Verzicht auf Leistungsansprüche. Sie wollen eine endlose Lernzeit in einer Klasse für alle. Diesen Ansatz – das können Sie sich vorstellen – verfolgen wir als AfD nicht, und wir werden Ihren Antrag entschieden ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Dr. Weigand. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Melcher, bitte.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, was Schule leisten soll, ist fortwährend Gegenstand der Debatte. Was und wie Kinder und Jugendliche lernen sollten, wird hitzig diskutiert, und zwar nicht erst seit der Corona-Pandemie. Ich sage es ganz klar: Es ist gut, dass bei diesem Thema so intensiv miteinander gerungen wird. Es ist gut und wichtig, dass es dabei mindestens so viele Standpunkte gibt wie in Deutschland Einwohnerinnen und Einwohner. An anderer Stelle spricht man gern von 80 Millionen Bundestrainern oder 80 Millionen Virologen, aber wir haben – glaube ich – auch 80 Millionen Kultusminister und Bildungsexpertinnen und -experten. Jede und jeder ist im Bildungssystem irgendwie involviert oder zumindest davon tangiert und hat eine Meinung. Das ist auch gut so. Ich verstehe den Antrag der LINKEN als einen Beitrag in dieser Debatte, und dafür bin ich Ihnen auch sehr dankbar. Uns eint das Ziel, das sächsischen Bildungssystem modern und zukunftsfest zu machen. Uns ist bewusst, dass der gesellschaftliche Wandel auch die Anforderungen an Schule verändert. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode das Schulgesetz erneut novellieren, so haben wir es in der Koalition vereinbart. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, es sind im Wesentlichen aber zwei Gründe, die dazu führen, dass wir Ihren Antrag, dennoch ablehnen werden. Zunächst: Es ist ein wenig zu einfach, in einem Antrag das Bild einer idealen Schule zu zeichnen und die Staatsregierung aufzufordern, die dafür nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es wird niemand ernsthaft etwas gegen eine zeitgemäßere Lehr- und Lernkultur einwenden. Das Wohl der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerinnen und Lehrer liegt uns genauso am Herzen wie Ihnen. „Pädagogische Vielfalt“, „Mitbestimmung“, „digitales und inklusives Lernen“ – Sie haben die wichtigen Schlagworte genannt, aber eben auch nicht mehr. Ihr Antrag verharrt auf einer Wohlfühlmetaebene und bei Buzzwords. Schulkultur verändert man aber nicht mit einem parlamentarischen Antrag. Zudem ist weit mehr in Bewegung, als Sie im Antrag suggerieren. Wir ermöglichen längeres gemeinsames Lernen. Die Schulordnung für die Gemeinschaftsschule wurde Anfang des Monats veröffentlicht. Wir weiten die Ganztagsangebote deutlich aus und stärken damit auch die Eigenverantwortung und die Vernetzung der Schulen. Wir haben bereits im Februar hier im Landtag einen umfangreichen Antrag zur digitalen Bildung beschlossen. Ja, die Corona-Pandemie kann zu einer Blaupause werden. Dafür muss man aber auch die richtigen Schlüsse ziehen und davon Maßnahmen ableiten. Es reicht nicht, sich mit bloßen Feststellungen zu begnügen. Natürlich bleiben Themen, bei denen wir längst nicht zufrieden sind, und das können Sie sich auch vorstellen. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir innerhalb der Koalition nicht immer einer Meinung sind. So diskutieren wir intensiv über Inklusion und Vielfalt, aber auch über Notengebung und Lehrpläne. Wir diskutieren sehr konkret im Unterschied zu Ihrem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben. Ein zweiter Grund für die Ablehnung ist Folgender: Leistungs- und Chancengerechtigkeit bilden keinen Widerspruch. Natürlich müssen sich gute Schulen auch daran messen lassen, inwieweit sie den Lern- und Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern sichern. Die Aufgabe von Schule, Kompetenzen zu vermitteln und Abschlüsse zu vergeben, ist im Antrag leider deutlich unterbelichtet. So entziehen Sie sich in Ihrem Antrag im Grunde allen Anforderungen und Aspekten eines Monitoring, was Unterrichts- und Schulentwicklung braucht. Deshalb setzen wir uns als BÜNDNISGRÜNE unverändert für eine externe Schulevaluation ein. Davon lese ich im Antrag leider auch nichts, obwohl es sehr viel mit Schulkultur zu tun hat, Schule als lernendes System zu denken. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind mittendrin, die Schule der Zukunft zu gestalten. Wir sind offen dafür, zumindest die in Sachsen wohnenden rund 4 Millionen Kultusminister und Bildungsexpertinnen mitzunehmen. Dass dabei nicht jeder Vorschlag praktikabel ist und in die Umsetzung geht, liegt dabei in der Natur der Sache. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE enthält viele wichtige Schlagwörter, mehr aber auch nicht. Wir werden ihn deshalb ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Melcher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Friedel von der SPD-Fraktion. – Bitte schön, Frau Kollegin.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind, glaube ich, liebe Frau Neuhaus-Wartenberg, inhaltlich sehr nah beieinander. Insofern bin ich auch sehr dankbar für den Antrag, der hier vorgelegt worden ist. Frau Melcher hat ja schon differenziert, an welchen Stellen man, glaube ich, noch etwas intensiver miteinander arbeiten und bei denen man anerkennen muss, wo wir in Sachsen stehen und dass die Schulen deutschlandweit in den letzten Jahren relativ viele Fortschritte gemacht haben. Insgesamt ist das der bildungswissenschaftliche State of the Art, den Sie in dem Antrag wiedergeben. Dennoch werden auch wir den Antrag ablehnen, und zwar aus folgendem Grund. Sie haben vorhin Ihren Antrag zitiert. Ich will den Satz wiederholen, weil er wahr ist. Sie haben gesagt, Verstehen braucht Zeit. Das gilt auch für diese Art und Weise, Schule und Bildung anzuschauen. Verstehen braucht Zeit. – Mit Blick auf Herrn Weigands Redebeitrag würde ich ergänzen, es braucht auch Verstand; aber es braucht Zeit. (André Barth, AfD: Das ist eine Beleidigung! Haben Sie auch einen Doktortitel?) Wir stellen fest – wenn man ehrlich ist, dann auch in unseren eigenen Parteien und nicht nur in den anderen –, dass Bildungsverständnisse noch immer nicht überall dem wissenschaftlichen State of the Art entsprechen, sondern dass es natürlich überall viele Leute gibt, die sagen, ich bin doch auch in eine Schule gegangen, in der es nach 08/15 lief, und es hat mir nicht geschadet. Zu verstehen, dass Schule anders laufen kann und anders laufen muss, dabei wird uns jetzt Corona, glaube ich, sehr viel helfen. Damit haben Sie recht, dass Sie diesen Bezug herstellen. Wir müssen uns auch immer wieder deutlich machen, was ist denn eigentlich der Zweck von Bildung. Herr Gasse hat es vorhin angesprochen: Die Schule soll junge Menschen auf das Leben vorbereiten. Natürlich gehört dazu, dass wir uns fragen: Machen wir Schule gerade so, dass dieser Zweck erfüllt wird? Ist das, was gerade an den Schulen passiert, wirklich das Bestmögliche, was wir tun können, um junge Menschen auf das Leben vorzubereiten? Ich muss vielleicht nicht den Tweet von vor sechs Jahren zitieren mit der viersprachigen Gedichtanalyse, aber ich kann keine Steuererklärung ausfüllen. Natürlich müssen wir aber auch – dabei sind wir vielleicht wieder näher beisammen – über wirtschaftliche Bildung reden. Wir müssen über kulturelle Bildung reden. Wir müssen über gesundheitliche Bildung reden. Wir müssen über kommunikative Bildung reden, weil wir heute in anderen Welten leben und in der Arbeitswelt ganz andere Anforderungen gestellt werden, als dies vor 20 Jahren, 30 Jahren, 50 Jahren der Fall war. Ich habe in meiner Schulzeit nie gelernt, wie man mit anderen Menschen kommuniziert, wie man es schafft, Kompromisse herbeizuführen, wie man es schafft, zu verstehen, was der andere eigentlich will. Das haben wir uns dann – und ich glaube, viele hier – später angeeignet, in Form von Weiterbildung, in Form von Seminaren, vielleicht auch bei politischen Stiftungen. Wir erleben aber eben, dass die Arbeitswelt voraussetzt, dass Kommunikation und Teamfähigkeit ein ganz wichtiger Punkt sind. In Ihrem Antrag verlangen Sie, die Schulen schnellstens so aufzustellen, dass all das passiert. Das ist eben eine Überforderung, das muss man ganz ehrlich sagen, weil verstehen Zeit braucht und weil es deswegen nötig ist, diese Fragen einzeln stärker durchzudeklinieren. Nicht zuletzt setzt es irgendwann auch ein Bewegen innerhalb des bundesweiten Kanons, den man für Bildung hält, voraus. Wir können uns in Sachsen an vielen Stellen bemühen, es muss uns auch gelingen, die Kultusminister anderer Länder davon zu überzeugen, dass ein kindorientierter Zugang vielleicht mehr Erfolg verspricht. Dann sind wir irgendwann auch dabei, solche Fragen zu stellen: Wie ist denn die Vergleichbarkeit, die als höchster Maßstab im Bildungswesen gilt? Ist denn das zentrale Prüfungswesen wirklich geeignet, um bei Menschen herauszufinden, was sie am besten können und später auch zur Basis ihres Einkommens machen sollten? Die Räder sind groß. Diese zu drehen wird mit einem einzelnen Antrag nicht gelingen. Deswegen hoffe ich einmal, dass selbst bei der Ablehnung des Antrags die anderen drei trotzdem erhältlich wären. Ich würde mich sehr freuen, wenn es uns gelänge, diese Aspekte im Schulausschuss eingehender zu beleuchten, beispielsweise auch, indem dazu Sachverständigenanhörungen stattfinden und wir es wirklich schaffen, die Bildungswissenschaft auf der einen Seite und die Schulpraxis auf der anderen Seite so zu Wort kommen zu lassen, dass wir herausfinden, welche Schritte sind denn machbar, um auf diesem Weg, den Sie beschreiben, voranzukommen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt könnten wir in eine zweite Rederunde eintreten, wenn gewünscht. – Das sehe ich nicht. Gibt es tatsächlich keinen Redebedarf seitens der Fraktionen? – Nein. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Piwarz, bitte schön.
Christian Piwarz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag möchten Sie, wenn man in die Antragsbegründung schaut, einer – ich zitiere – „kindswohlgefährdenden Unterrichtsbelastung vorbeugen“ und sich für eine Schulkultur einsetzen, in der – ich zitiere weiter – „beides möglich ist: Kuscheln und Leistung“. Ob allerdings selbst im bildlichen Sinne Kuscheln für eine zukunftsorientierte Schulkultur eine geeignete Leitidee ist, möge jeder für sich beantworten. Ich denke gerade aktuell an unsere Gymnasiasten und Oberschüler, die wir gemeinsam zu einem guten Abschluss geführt haben. Mit Kuscheln allein wird es wahrscheinlich nicht funktionieren. Um es ganz deutlich zu sagen: Dass in unserem Schulsystem eine kindswohlgefährdende Unterrichtsbelastung angelegt wäre bzw. durch die Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen systematisch praktiziert würde, dagegen verwahre ich mich schon entschieden. In der Wortwahl sind Sie, glaube ich, ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen. (Beifall bei der CDU und der Abg. Martina Jost, AfD) Nicht zuletzt das große Engagement vieler Lehrkräfte und Schulleiter in Sachsen hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die hohen Belastungen unserer Kinder und Jugendlichen durch die Corona-Pandemie minimiert wurden. Ich meine dabei nicht nur die Begleitung im Rahmen des häuslichen Lernens, sondern auch die Organisation von Wechselunterricht, die Umsetzung umfangreicher Hygienekonzepte, die sensible Anleitung gerade jüngerer Schüler bei der Selbsttestung und vieles mehr. Dass all dies nicht einfach war, dass in Einzelfällen auch Schwierigkeiten und zuweilen im pädagogischen Handeln auch Unsicherheiten vorhanden waren, dass leugnet niemand. Daher bin ich all den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern dafür dankbar, dass sie diese komplizierte Phase schulischen Lernens mit Geduld, Vertrauen und Engagement mitgetragen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag erweckt den Eindruck, als werde darin Erneuerung und Innovation gefordert, deren Verwirklichung es künftig im sächsischen Schulsystem bedarf. Die Befürworter des Antrags kann ich an dieser Stelle allerdings schon einmal beruhigen. Auch wenn zukünftig nicht vorgesehen ist, den Bildungs- und Erziehungsauftrag um die in der Antragsbegründung formulierte Idee des Kuschelns zu erweitern (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Schade!) – ich hätte jetzt fast etwas gesagt, wir fangen das nicht an, Rico –, ist im Freistaat Sachsen, das ist mir wichtig, ein ganzheitlicher Leistungsbegriff, das betrifft die Forderung in Punkt 3c, bereits seit dem Jahr 2004 Lehrplanrealität. Die Vermittlung von Wissen, Kompetenzen und Werteorientierung bildet das Fundament aller sächsischer Lehrpläne. Die Lehrerinnen und Lehrer setzen diese Lehrpläne auf der Grundlage der pädagogischen Eigenverantwortung um, in deren Rahmen vielfältige didaktische und methodische Herangehensweisen möglich sind. Die Unterrichtsbelastungen haben wir im Jahr 2018 durch die Reduzierung der Stundentafel gesenkt. Parallel dazu wurde das Ganztagsangebot ausgebaut. Die Lehrpläne aller Schularten und Fächer wurden mit Blick auf die aktuellen bildungspolitischen Herausforderungen weiterentwickelt. Medienbildung, politische Bildung sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden fachübergreifend vermittelt. Im kommenden Schuljahr werden wir den Schülerinnen und Schülern unter fairen Bedingungen auch einen anerkannten Abschluss ermöglichen. Wie die letzten beiden Prüfungsjahrgänge erhalten sie orientierende Hinweise und fachliche Schwerpunktsetzungen zur Prüfungsvorbereitung. Um das Nachholen der Lernprozesse zu unterstützen, stellen wir den Schulen in einer dynamischen Lehrplandatenbank unterstützende Tools zur Diagnostik der Lernausgangslagen und zur Erstellung passgenauer Aufgabenstellungen zur Verfügung. Parallel dazu werden den Schulen Orientierungs- und Unterstützungsmaterialien zur fokussierten Lehrplanumsetzung zur Seite gestellt. Wir geben damit den Lehrkräften passgenaue Instrumente an die Hand, um die pandemiebedingten Wissens- und Kompetenzlücken pädagogisch sensibel und mit ausreichend Zeit zu schließen. Dabei sind uns alle Kompetenzbereiche wichtig. Bei der Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ werden wir keine Fokussierung auf den Kernfachbereich vornehmen. Mit den Fördermitteln unterstützen wir alle Maßnahmen, die pandemiebedingt in den letzten Monaten an den Schulen zu kurz kamen – auch die überfachlichen Kompetenzen –, ohne Einschränkungen. Darin sind wir uns im Übrigen mit allen Bundesländern, gerade in der Auseinandersetzung mit dem Bund, immer einig gewesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte die Aufzählung mit den vielfältigen Maßnahmen der Staatsregierung zur Förderung des digitalen Lehrens und Lernens, des inklusiven Lernens der demokratischen Bildung und vielem mehr weiter fortsetzen. Sie alle zeigen einmal mehr, dass Schulentwicklung im Freistaat Sachsen kein statischer Zustand ist, sondern ein permanenter Prozess. Nicht zuletzt deshalb habe ich in meinem Haus das Strategieprojekt „Bildungsland Sachsen 2030“ gestartet. Ziel ist es, mittel- und langfristige Perspektiven zur Weiterentwicklung der Bildung in Sachsen unter Einbeziehung nationaler und internationaler Erfahrungen zu erarbeiten. Nun stellte leider die Corona-Pandemie den Alltag in den Schulen – und durchaus auch im Kultusministerium – auf den Kopf. Über ein Jahr lang hatten dadurch andere drängende Aufgaben Priorität. Anfang Juni konnte die Projektgruppe die Planungen und Abstimmungen für den konzeptionellen Prozess aber wieder aufnehmen. Vor Ende des Jahres werden wir wieder den engen Austausch mit denjenigen suchen, deren Erfahrungen für die Weiterentwicklung schulischer Bildung unverzichtbar sind: mit den Schülerinnen und Schülern, mit den Lehrkräften und den Schulleitungen, mit den Eltern, mit unseren Partnern im Landesbildungsrat und natürlich auch mit den Bildungspolitikern und allen Interessierten hier im Hohen Hause. Daneben werden wir auch zukünftig in unsere Diskussion zur Schulkultur die Ergebnisse der Wissenschaft, insbesondere der Bildungsforschung, einbeziehen. Diese hat uns, wenn Sie bis heute die nationalen Leistungsvergleichsstudien wie die IQB-Ländervergleiche, die nationalen Bildungsberichte oder die Bildungsmonitore des Instituts der deutschen Wirtschaft zur Kenntnis genommen haben, hervorragende Ergebnisse bescheinigt. Diese Leistungsfähigkeit unseres Schulsystems zu erhalten und fortzuentwickeln, sind wir unseren Kindern und Jugendlichen mit Blick auf ihre Zukunftschancen schuldig. Dass es dazu des vorliegenden Antrages nicht bedarf, habe ich hoffentlich durch meine Ausführungen hinreichend verdeutlicht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Staatsminister Piwarz. Er sprach für die Staatsregierung. Ich übergebe nun für das Schlusswort an Frau Kollegin NeuhausWartenberg.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich versuche, mich kurzzuhalten. Ich möchte nur noch einmal zwei oder drei Punkte ansprechen. Herr Gasse, wenn wir darüber sprechen, dass wir die Kinder und Jugendlichen auf das Leben vorbereiten möchten, dann meinen wir damit nicht nur das Erwerbs- und Berufsleben. – Das ist Punkt eins. Ich komme zum zweiten Punkt. Selbst wenn ich mich auf die Debatte einlasse, was die Wirtschaft tatsächlich für Ansprüche hat und uns mitteilt, was es oder sie braucht oder eben nicht braucht, dann muss man festhalten, dass wir nicht besonders gut dastehen. Die Kritik ist ziemlich laut. Sie ist nicht nur deutschland- und europaweit laut, sondern eben auch in Sachsen. Ich kann mich sehr wohl an die Gespräche mit den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern erinnern. Sie haben uns mitgeteilt, was in den Betrieben und Firmen, beim Klein- und Mittelstand tatsächlich los ist. Der Grundtenor lautet nämlich, es reiche nicht, was wir machen, oder das eine sei zu viel und das andere zu wenig. Darüber müssen wir reden. Ich möchte noch einmal grundsätzlich festhalten, dass es uns darum geht, darüber zu diskutieren. Ich bin Frau Friedel sehr dankbar dafür, dass sie hier mitgeteilt hat, grundsätzlich darüber diskutieren zu wollen, was die Bildung und deren Hauptsäule, nämlich die Schulen, leisten müssen, damit wir irgendwie – auch gesellschaftlich – vorankommen. Ja, wir haben einen grundsätzlichen Antrag gestellt. Das möchte ich auch noch klarstellen. Es gibt noch vier weitere Anträge, die es noch konkreter formulieren. Selbstverständlich wissen wir, dass ein grundsätzlicher Antrag ein grundsätzlicher Antrag ist und weitaus kleinteiliger unterErklärung
Holger Gasse CDU
Als ich Ihren Antrag zum ersten Mal las, habe ich mich gefragt: Was ist mit der Frau los? Eigentlich sind Sie doch ganz vernünftig und um fachliche Arbeit bemüht. Wer hat Ihnen bloß diesen Antrag geschrieben? Sie fordern die Staatsregierung mit einem Sammelsurium verschiedenster Maßnahmen auf, systemische Defizite, die setzt werden muss. Das haben wir mit vier weiteren Anträgen versucht. Diese möchten wir im Ausschuss miteinander diskutieren. „Schnellstens“ usw. steht im Antrag. Ja, sicherlich hätten wir auch so schnell wie möglich schreiben können; das wissen Sie alle. Wir sind uns natürlich der Tatsache bewusst, dass wir, sollten wir einen solchen Prozess initiieren, über einen Umbau im laufenden Betrieb reden. Das ist klar. Es wird nicht möglich sein, alles ein Jahr lang zu schließen – um Gottes willen! – und dann völlig neu anzufangen, genauso wie wir uns das vorstellen. Selbstverständlich geht das nicht. Herr Piwarz, Sie haben gerade das „Bildungsland Sachsen 2030“ erwähnt. Das ist doch aber eine ganz wunderbare Sache. (Zurufe des Staatsministers Christian Piwarz und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Moment! (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Ich sage jetzt nicht „Links wirkt“, nein. Das „Bildungsland Sachsen 2030“ ist doch genau der Ort. Im Schulausschuss können wir miteinander im Vorfeld debattieren, über Anträge reden oder Anhörungen stattfinden lassen. Ich kann das Angebot nur unterbreiten, nicht nur für eine Debatte. Wir haben mit dem Antrag das Ziel verfolgt, uns in die Debatte einzubringen und zu zeigen, dass wir vor allem auch diskussionsbereit sind. Hierbei geht es gerade um ganz, ganz viel. Es geht um die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Immer wieder mitzuteilen, dass alles ganz wunderbar sei, Herr Gasse, ist nicht Sinn der Sache. Das wird uns nicht weiterbringen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/7005 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Antrag mit einigen Dafür-Stimmen und einer großen Anzahl an Gegenstimmen abgelehnt worden und damit nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Sie bei der Bewältigung schulischer Problemlagen und entstandener Lernrückstände durch die Corona-Pandemie meinen festgestellt zu haben, schnellstmöglich zu beheben. Sie erwecken hier den Eindruck, als ob an sächsischen Schulen alles im Argen liegen würde. Dann schreiben Sie auf, was Ihrer Meinung nach alles an unserem Schulsystem geändert werden müsse. Das beginnt beim Abrücken vom Leistungsanspruch, geht über kulturelles Lernen, GTA, Sport und Bewegung, weiter zum digitalen Lernen, holt die Kurve über interkulturelles Lernen, macht einen Abstecher zur Reformpädagogik, flicht ein wenig Inklusion mit ein, um schließlich bei der Forderung nach einem staatlich finanzierten Kunst- und Kulturanrecht zu landen. Lassen Sie mich auf einige Punkte näher eingehen: Erstens. Sie wollen die Lernmotivation stärken, indem Sie auf Leistungsansprüche verzichten. Nein, Frau Kollegin, auf Leistungsansprüche kann Schule nicht verzichten. Schule soll junge Menschen auf das Leben vorbereiten, denn spätestens dann, wenn sie im Beruf stehen, wird man von ihnen Leistung fordern. Lernmotivation erwächst aus Erfolgserlebnissen. Dazu müssen wir nicht das Leistungsniveau absenken, sondern die Neugier wecken. Wir müssen Kinder fordern und gleichermaßen fördern, ihnen erreichbare Ziele setzen, die ihrer Leistungsfähigkeit entsprechen und sie loben, wenn sie diese Ziele erreicht haben, sie stark machen und selbstbewusst. In einem guten Klassenverband hilft man sich gegenseitig, freut sich mit, wenn einem Mitschüler Dinge gut gelingen, und tröstet, wenn es mal nicht gut geht. Nicht der Leistungsanspruch ist hier entscheidend, sondern ganz wesentlich der Lehrer, der die Klasse führt. Zweitens. Sie wollen die Eigenaktivität von Schülern stärken, indem Teamarbeit und Projektarbeit eingeführt werden. Also, mit Verlaub, es ist inzwischen an sächsischen Schulen geübte Praxis, dass Schüler Aufgaben in kleinen Gruppen oder als Partnerarbeit gemeinsam erledigen und auch Projekte sind in unseren Schulen kein Neuland. Drittens. Sie fordern außerschulische Lernformen und Lernorte, wie Theater, Museen, Kunstsammlungen und Bibliotheken, und schlagen dafür zum Beispiel Ganztagsangebote vor. Gleiches fordern Sie für Sport, Spiel und aktive Bewegung. Was soll man da sagen? Offensichtlich haben Sie in den vergangenen Jahren nicht aufgepasst und gesehen, was gerade in diesem Bereich alles passiert ist. Ganztagsangebote gibt es seit mehr als zehn Jahren in Sachsen. Seitdem die Beantragung entbürokratisiert und die Finanzierung über Pauschalen geregelt ist, nehmen die meisten sächsischen Schulen diese Möglichkeit für zusätzliche Bildungsangebote in Anspruch. Ausdrücklich gewünscht sind musisch-künstlerische sowie sportliche Angebote sowie die Arbeit mit Externen. Extra dafür gibt es Kooperationsvereinbarungen mit Landessportbund und Sächsischem Musikrat. Wenn Sie den Koalitionsvertrag gelesen haben, ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass die Schulen aufgerufen sind, herausgehobene Projekte in den Bereichen Demokratie, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sowie Selbstständigkeit und Unternehmertum zu initiieren. Viertens. Zum digitalen Lehren und Lernen haben wir hier im Landtag einen umfangreichen Antrag beschlossen. Das SMK setzt die Forderungen aktiv um. Sie müssten wissen, dass dieses Thema besonders durch die Pandemie einen erheblichen Schub erfahren hat. Lehrer wie Schüler mussten sich in den vergangenen Monaten Kompetenzen zum digitalen Lehren und Lernen aneignen, aufgrund der Pandemie oft autodidaktisch. Natürlich gelingt das nicht jedem gleich gut. Hier sind alle Lernende: Schüler und Lehrer gleichermaßen. In dieser Zeit haben wir eine Menge Erfahrungen gesammelt. Wir wissen heute besser als vor der Pandemie, was funktioniert und was nicht. Dass die Pädagogen dafür geschult und die zukünftigen Lehrer im Studium darauf vorbereitet werden müssen, ist selbstverständlich und bedarf nicht eines Antrages der LINKEN. Das SMK bietet einen sehr umfangreichen Fortbildungskatalog zum Thema Digitales Lernen an und unterstützt die Schulen bestmöglich durch die zuständigen Schulreferenten. Fünftens. Sie wollen weiterhin einen barrierefreien integrierten Zugang zu einem möglichst langen gemeinsamen Schulbesuch im Sinne eines inklusiven Lernens. Auch da verfolgen wir mit unserem Inklusionskonzept einen anderen Ansatz. Das Inklusionskonzept ist im Schulgesetz im § 4 c verankert und befindet sich mitten in der Umsetzung. Maßstab ist für uns nicht die Inklusion um der Inklusion willen, sondern immer das Wohl des jeweiligen Kindes ist unser Maßstab. Dabei kann die inklusive Beschulung die richtige Entscheidung sein oder auch die Beschulung in einer unserer wirklich guten Förderschulen. Diese Entscheidung muss auf der Basis fachlich wie medizinisch fundierter Diagnostik getroffen werden und sie muss praktikabel sein. Das SMK erarbeitet zurzeit einen Bericht zu den Ergebnissen des Modellprojektes mit dem Verzicht auf die vorschulische Diagnostik im Bereich Lernen und sozialemotionale Entwicklung. Bereits jetzt deutet sich an, dass die Praxis etwas anders aussieht, als es unsere Erwartungen waren. Dann müssen wir nachsteuern, aber zielgerichtet. Sechstens. Wenn Sie dann zu guter Letzt fordern, dass der Freistaat allen Schülern und Familien einen kostenfreien Besuch von Kunst- und Kultureinrichtungen ermöglichen soll, so übersehen Sie, dass es bereits eine ganze Reihe kostenfreier Angebote für Kinder gibt. Sie ignorieren die finanzielle Situation unseres Landes. Wir haben keinen Grund, uns Dinge zu überlegen, wie wir Geld verteilen angesichts der finanziellen Lasten der Pandemie und der Steuerausfälle, die in den Kommunen deutlich spürbar sind und die vor allem den kommenden Doppelhaushalt prägen werden. Sie wissen das auch. Ihr Antrag stellt unser Schulsystem nicht nur unverdient in ein schlechtes Licht, er tritt auch allen Akteuren, die sich seit Jahren, insbesondere aber während der Pandemie, unheimlich für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen aufopfernd engagiert haben, zu nahe. Das ist nicht in Ordnung. Das sächsische Bildungssystem ist leistungsfähig und erfolgreich, denn nicht ohne Grund findet sich Sachsen bei allen Bildungsrankings auf vorderen Plätzen. Das heißt nicht, dass unser Bildungssystem nicht weiterentwickelt werden muss. Daran arbeitet das SBI und wird auch die Erfahrungen der Corona-Pandemie einbeziehen. Für uns gibt es derzeit andere Prioritäten: Wir konzentrieren uns zuerst darauf, die Lernrückstände aufzuholen, die durch die Schulschließungen entstanden sind, und setzen alles daran, dass unsere Schulen offenbleiben, auch wenn wir im Herbst wieder mit höheren Inzidenzen zu tun haben werden. Tagesordnungspunkt Sechster Frauenförderungsbericht Bericht zur Umsetzung des (SächsFFG) sowie zur Situation im Freistaat Drucksache 7/6837, Unterrichtung der Justiz und für Demokratie, Drucksache 7/7098, Beschlussempfehlung für Verfassung und Recht, Demokratie, Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion und für die Staatsregierung festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun das Wort an Frau Kollegin Kuge von der CDU-Fraktion, bitte schön.
Daniela Kuge CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nur einen Teil meiner Rede halten und den Rest zu Protokoll geben – nicht, dass sich jemand wundert. Voranzustellen ist, dass der vorliegende Bericht den Sachstand aus dem Jahr 2018 wiedergibt. Es lässt sich kurz zusammenfassen, dass die generelle Repräsentation von Frauen im öffentlichen Dienst sehr gut ist. Problematischer wird es erst, wenn man die Repräsentation des weiblichen Geschlechts in der obersten Leitungsfunktion anschaut. Der Frauenförderungsbericht stellt nämlich eine sogenannte gläserne Decke zwischen oberer und unterer Leitungsebene fest. Ein Punkt, der seitens der Staatsregierung noch nicht genug Aufmerksamkeit bekommen hat, ist die Besetzung der Aufsichtsgremien der Unternehmen des Freistaates bzw. der Unternehmen, bei denen der Freistaat beteiligt ist. Hierzu verweise ich gern auf meine Kleine Anfrage 7/3171 und die beiden folgenden Nachfragen. Dieser Frauenförderungsbericht gibt wichtige Hinweise auch auf das anstehende Gleichstellungsgesetz, und ich Dazu nutzen wir zum Aufholen unsere eigenen Möglichkeiten wie Assistenzprogramme und GTA sowie die Bundesprogramme. Wir brauchen jeden Lehrer und jede Lehrerin, die in den vergangenen Monaten Enormes geleistet haben. Die Krise ist noch nicht vorbei. Schnellstmöglich alles zu verändern, so wie Sie es beantragen, verkennt die Lage und ist der falsche Ansatz. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe auf des Freistaates Sachsen Sächsischen Frauenförderungsgesetzes von Frauen im öffentlichen Dienst Sachsen durch das Sächsische Staatsministerium Europa und Gleichstellung und Bericht des Ausschusses Europa und Gleichstellung freue mich dabei auf die Zusammenarbeit mit Staatsministerin Meier. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Daniela Kuge, CDU, gibt ihre Rede zu Protokoll.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollegin Kuge, die auch gleich Berichterstatterin war. Ich übergebe nun das Wort an die AfD-Fraktion. Kollegin Jost, bitte schön.
Martina Jost AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ich mache es auch kurz und werde meine Rede zu Protokoll geben. Festzustellen ist hier im Frauenförderungsbericht, dass der öffentliche Dienst ein sehr guter Arbeitgeber für Frauen ist. Zwei Drittel der Angestellten – 68 % – im öffentlichen Dienst sind Frauen. Die Arbeitsbedingungen sind sehr flexibel. Das würden wir uns natürlich auch für die freie Wirtschaft wünschen. Insofern zeigt der Bericht eigentlich ein zufriedenstellendes Ergebnis. Man sollte auch nicht hinter jedem Baum gleich eine Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau feststellen. Zur Gläsernen Decke noch einmal, Frau Kuge: Eine Gläserne Decke ist laut Wikipedia – man kann es auch googeln – ein Männernetzwerk, das Frauen daran hindert, aufzusteigen oder sich gegen Frauen verbündet hat und ihnen die Karriereaufstiegschancen zu verhindern versucht. Das sehen wir hier natürlich ganz und gar nicht und schon gar nicht im öffentlichen Dienst. Ich weiß nicht, woher Sie das jetzt holen. (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) – Ja, ich sage mal: Sie unterstützen die Aussage, dass hier eine gläserne Decke stattfindet. Wir sehen das nicht und im öffentlichen Dienst schon gar nicht. Deshalb vielen Dank. Ich gebe meine Rede auch zu Protokoll. (Beifall bei der AfD – Martina Jost, AfD, gibt ihre Rede zu Protokoll.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollegin Buddeberg. Bitte schön.
Sarah Buddeberg Die Linke
Herr Präsident! Werte Kolleg(inn)en! Zu später Stunde reden wir heute über den Frauenförderungsbericht. Ich halte es für ganz wichtig, dass wir das tun und uns die Zeit dafür nehmen. Deshalb werde ich weder Teile meiner Rede noch die gesamte Rede zu Protokoll geben, sondern werde sie einfach halten. Alle, die hier im Haus behaupten, es gebe keine strukturelle Benachteiligung von Frauen – wir haben es gerade wieder gehört –, müsste man eigentlich zum Nachsitzen verpflichten, (Holger Hentschel, AfD: Zuhören!) damit sie den Bericht noch einmal ganz aufmerksam lesen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Worum geht es? Seit 1994 gibt es das Sächsische Frauenförderungsgesetz. Das Ziel ist die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Das ist natürlich ein sehr guter Ansatz. Der Freistaat verpflichtet sich mit einem Gesetz, in dem Bereich, auf den er unmittelbaren Einfluss hat, nämlich dem öffentlichen Dienst, Gleichstellung voranzubringen und Benachteiligung abzubauen. Das Gesetz hält hierfür spezifische Instrumente vor und schreibt konkrete Maßnahmen vor. Eine dieser Maßnahmen ist eben der Frauenförderungsbericht, über den wir reden. Er soll alle vier Jahre vorgelegt werden und die Frage beantworten: Wie sieht es denn aus mit der Gleichstellung im öffentlichen Dienst? Sind wir den Zielen, die das Gesetz vorgibt, eigentlich nähergekommen? Hier bleibt mit einiger Frustration zu konstatieren, dass der Bericht ernüchternd ist. Wirkliche Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegen immer noch in weiter Ferne. Das Ergebnis des Berichtes ist ein Armutszeugnis. Dabei gibt es nicht einmal eine große Ratlosigkeit, was zu tun sei. Die Handlungsempfehlungen sind klar und eindeutig. Vor allem sind sie gar nicht neu. Das liegt nicht daran, dass es keine Instrumente gebe, sondern daran, dass diese Instrumente nicht genutzt werden. Schon gar nicht liegt es an den engagierten Frauenbeauftragten, sondern daran, dass sie nicht ordentlich arbeiten können, weil sie keine Sanktionen zur Hand haben und weil es manchmal nicht einmal die notwendigen Entlastungsregelungen gibt, die Voraussetzung für eine wirksame Arbeit der Frauenbeauftragten wären. Auch das ist alles nichts Neues; denn die Zahlen unterscheiden sich nicht wesentlich von denen der vorhergehenden Berichte. Ich verweise auf den Fünften, also den vorhergehenden Bericht, zu dem wir in der letzten Legislatur einen Entschließungsantrag hier im Landtag eingebracht haben. Die Forderungen, die wir dort gestellt haben, könnten wir fast wortgleich wieder stellen. Das ist bitter und zeigt, wie notwendig diese Forderungen waren und sind. Sie wurden aber abgelehnt. Ich möchte nur exemplarisch ein paar Ergebnisse des Berichtes nennen. Obwohl im öffentlichen Dienst deutlich mehr Frauen als Männer arbeiten, nämlich ungefähr zwei Drittel Frauen und ein Drittel Männer, sind diese vielen Frauen eben nicht in der Leitungsebene repräsentiert, von der oberen Leitungsebene ganz zu schweigen. Dort kann man die einfache Faustformel nehmen: je höher die Besoldungsgruppe, desto geringer der Frauenanteil. Ähnlich sieht es bei der Verbeamtung aus. Auch hier ist der Frauenanteil unterdurchschnittlich und liegt nicht einmal bei 50 %. Das ist doch eine eklatante Ungerechtigkeit. Das wird sich auch nicht ändern, wie der Blick auf den Nachwuchs, also die Beamt(inn)en in Ausbildung, zeigt. Hier liegt ganz offensichtlich eine strukturelle Diskriminierung vor. Das Argument, dass sich hier einfach keine Frauen finden oder insgesamt zu wenige Frauen in der Branche arbeiten, greift ja nicht. Die Zahlen zeigen, dass der Weg nach oben für Frauen deutlich steiniger als für Männer ist. Hier sind wir wieder bei der gläsernen Decke. Dabei sieht das Gesetz doch vor, genau diese Ungleichheit zu beseitigen, aber seit zehn Jahren ändert sich so gut wie nichts. Auch bei der Vollzeitbeschäftigung setzt sich der Abwärtstrend fort. Teilzeit ist nach wie vor überwiegend weiblich, in Zahlen: 85 %. Das sind genau die Gründe, die auch im öffentlichen Dienst zu einem geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied, dem Gender-Pay-Gap, führen. Das ist nicht nur entscheidend im Hinblick auf die Frage, wer wie viel im Portemonnaie hat, sondern eben und vor allem darauf, wer wie viel Rente bekommt. Wir reden also von einer lebenslangen Ungerechtigkeit. Das liegt nicht daran, dass Frauen zu dumm oder zu faul wären, um mehr oder Vollzeit zu arbeiten, sondern es liegt daran, dass sie unbezahlte Sorgearbeit leisten, vor allem in den Familien. In Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist – gelinde gesagt – noch viel Luft nach oben. Auch dazu stehen im Bericht mal wieder konkrete Handlungsempfehlungen: Arbeitszeitflexibilisierung, familienfreundliche Personalpolitik, Verbesserung der Familienfreundlichkeit in Führungspositionen. Das wird alles auf dem Silbertablett in mundgerechten Häppchen präsentiert. Trotzdem ist das schwere Fazit des Berichts: Stagnation. Dabei sollte doch gerade der öffentliche Dienst Vorbildfunktion für die freie Wirtschaft haben. Er bietet die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und Maßnahmen zu erproben, die dann an andere Branchen herangetragen werden könnten, innovativ und kreativ. Dabei ist Frauenförderung ein Thema, das in der freien Wirtschaft an vielen Stellen schon fest verankert ist. Der öffentliche Dienst, der eine Vorbildfunktion haben sollte und könnte, hinkt hier an vielen Stellen hinterher. Ich möchte zwei Beispiele nennen. Die Berliner Verkehrsbetriebe bemühen sich per Zielvereinbarung um eine Erhöhung des Frauenanteils in der Belegschaft. Sie koppeln die Erreichung dieser Ziele an Bonuszahlungen im Management. Es gibt also einen konkreten monetären Anreiz. Die Deutsche Entwicklungsgesellschaft, DEG, hat mit externer Beratung und viel Aufwand eine Analyse der Repräsentation von Frauen in den eigenen Führungspositionen durchgeführt, genauer gesagt über die Unterrepräsentanz. Heraus kam, dass der Knackpunkt die informellen Besetzungsregelungen waren. In der Konsequenz werden nun Potenzialworkshops für Frauen samt Mentoring durchgeführt, um einen Pool an leistungsstarken und ermutigten Managerinnen für Stellenneubesetzungen zu haben. Aber beim öffentlichen Dienst sieht es weiterhin düster aus. Jetzt möchte ich noch auf einen Punkt eingehen, der mir an dieser Stelle wirklich am Herzen liegt, nämlich, dass die CDU in ihrem Positionspapier gesagt hat, sie finde das mit der Gleichstellung von Frauen und Männern total wichtig, nur bei der Sprache eben nicht. An dieser Stelle zeigt sich aber, dass es damit nicht weit her ist. Warum sind die Instrumente in diesem Frauenförderungsgesetz so unwirksam? Das liegt daran, dass das Frauenförderungsgesetz selbst in die Jahre gekommen ist, dass es keine Sanktionen bietet und dass es erneuert werden muss. Das stand schon im Koalitionsvertrag von 2014. An diesem Vorhaben hat sich in der letzten Legislaturperiode Petra Köpping die Zähne ausgebissen. Dabei gab es dafür Beteiligungsworkshops, es gab eine breite Vorbereitung, und es gab den Gleichstellungsausschuss, der einen Minimalkonsens erarbeitet hat, um wenigstens irgendetwas zu erreichen. Gescheitert ist das am Widerwillen der CDU. Das ist genau der Punkt. (Zuruf von der CDU) Wenn Sie echte Gleichstellungspolitik machen wollen, dann sorgen Sie dafür, dass das, was jetzt im neuen Koalitionsvertrag wieder vereinbart worden ist, nämlich die Erarbeitung eines Gleichstellungsgesetzes, endlich umgesetzt wird. Machen Sie daraus echte Gleichstellungspolitik. Wir werden Sie an Ihren Taten messen und nicht an Ihren Worten. Wir wünschen Ministerin Meier starke Nerven bei den Verhandlungen mit der CDU; denn das wird nicht einfach. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt sehe ich für die BÜNDNISGRÜNEN Lucie Hammecke.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst zum Status quo – wir haben schon einiges gehört –: Mehr als die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen sind Frauen. Von 210 000 Beschäftigten sind es circa 140 000 Beschäftigte und damit circa 65 %. Allerdings sind weitaus weniger Frauen tatsächlich verbeamtet. Schauen wir auf die Führungsebene oder den Ausbildungsbereich, dann schärft sich dieses Bild. Seit dem Jahr 2013 stagniert der Frauenanteil in Führungspositionen bei etwa 46 %. Der Frauenanteil bei Beamtinnen mit der höchsten Besoldungsgruppe liegt sogar knapp unter 40 %. Laut Bericht ist der Frauenanteil bei Beamtinnen in Ausbildung sogar leicht zurückgegangen. In Gremien, wie Aufsichtsräten, sind von 88 der vom Freistaat bestimmten Gremienmandate nur 15 mit Frauen besetzt. Wir sehen also: Die Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst, besonders in Führungspositionen, stagniert bestenfalls. Auch mit dem Nachwuchs wird es dort keine Veränderung geben. Sachsen liegt in Bezug auf den Frauenanteil bei den Beamtinnen sogar um 15 % hinter dem anderer Bundesländer, wie Brandenburg oder Thüringen, zurück. Der Bericht macht also deutlich: Es gibt bisher kein gezieltes Gegenlenken, um den Frauenanteil in Führungspositionen, in den höchsten Besoldungsgruppen oder in den Gremien künftig spürbar zu erhöhen. Das, sehr geehrte Abgeordnete, liegt tatsächlich an einem in die Jahre gekommenen Frauenförderungsgesetz. Dieses hätte schon längst angepasst werden müssen. Das macht das SMJus auch mit einem Entwurf, der natürlich in der Koalition diskutiert werden muss. Ich freue mich darauf, wenn wir zukünftig von einem Gleichstellungsgesetz sprechen können, so wie viele andere Bundesländer das in den letzten Jahren bereits getan haben. Sie haben ihre Gesetze modernisiert oder neue erlassen. (Zuruf von der CDU) Dass es funktioniert, sieht man beispielsweise in Berlin. Dort wurde das Gleichstellungsgesetz seit dem Jahr 1991 kontinuierlich angepasst und regelmäßig geändert. Der Frauenanteil der Beschäftigten liegt dort bei 60 %. Allerdings findet sich dieser Durchschnitt dann in allen Laufbahnen bis zum höheren Dienst wieder. Rheinland-Pfalz hat sein Gleichstellungsgesetz im Jahr 2015 novelliert und beispielsweise weitergehende Regelungen zur Gremienbesetzung und zur Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten und deren Rechten durchgesetzt. Für Sachsen gibt dieser Bericht genau die gleichen Handlungsempfehlungen. All diese Handlungsempfehlungen gibt nicht nur dieser Frauenförderungsbericht. Alle Frauenförderungsberichte, die ich mir im EDAS in den letzten Tagen anschauen konnte, zählen immer wieder die gleichen Probleme auf: Es geht um die Rolle der Frauenbeauftragten, es geht um die Gremienbesetzung. Diese Probleme sind nicht neu. Es wird Zeit, dass wir sie endlich angehen. Deshalb zu einigen Empfehlungen aus dem Frauenförderungsbericht: Erstens. Die Frauenförderungspläne müssen endlich konkretisiert werden. In Rheinland-Pfalz müssen in den Gleichstellungsplänen Zwischenziele festgelegt werden, die aufzeigen, wie hoch der Anteil von Frauen nach drei Jahren in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sein soll. Es gibt auch einen Sanktionsmechanismus. Wenn zum Beispiel kein Gleichstellungsplan erstellt wurde, dann ist eine Einstellung nur mit Zustimmung der übergeordneten Dienststelle möglich. Als weiteren wichtigen Punkt nennt der Bericht die Stärkung der Frauenbeauftragten. Ich kann mich an dieser Stelle nur dem Dank anschließen, wie er im Vorwort des Berichtes zum Ausdruck kommt: Die Frauenbeauftragten sind eine essenzielle Säule der Frauenförderung im Freistaat Sachsen. Jedoch fühlen sie sich leider – das kommt im Bericht auch ganz deutlich zum Ausdruck – ganz oft als Alleinkämpferinnen, beklagen, dass die Gleichstellungsförderung immer noch ein Nischenthema ist und dass sie nicht genug unterstützt werden. Dabei ist es das genaue Gegenteil: Gleichstellung ist das absolute Querschnittsthema, das nicht nur in das Gleichstellungsministerium gehört, sondern in alle Ressorts und in die Köpfe aller Führungspersonen. Sachsen ist das einzige Bundesland, welches die Bestellung einer Frauenbeauftragten nur dann vorsieht, wenn eine Mindestanzahl von Frauen in den Dienststellen beschäftigt ist. Alle anderen Bundesländer orientieren sich an der Gesamtzahl der Beschäftigten. Das bedeutet, salopp gesagt: Je weniger Frauen ich einstelle, umso eher brauche ich keine Frauenbeauftragte. Das ergibt sehr wenig Sinn. Wir müssen daher wegkommen von dem Image der Gleichstellungspolitik als lästigem Anhängsel und hin zu der Erkenntnis kommen, dass Gleichstellungspolitik ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist; denn unsere gesellschaftlichen Realitäten führen dazu, dass Frauen häufiger mehr Sorgearbeit übernehmen, eher in Teilzeit arbeiten, weniger in Führungsverantwortung sind und damit mit geringerem Einkommen rechnen müssen. Das setzt sich auch im Alter fort. Altersarmut ist weiblich. Deshalb muss der Freistaat hier als Vorbild agieren und Gleichstellung endlich als zentrales Anliegen erkennen und das auch im öffentlichen Dienst tun. Dafür braucht es auch starke Frauenbeauftragte, die das Anliegen der Frauen angemessen vertreten können. Dafür brauchen sie Entlastungsregelungen; denn diese Tätigkeit ist nichts, was man zwischen einem Telefonat und dem nächsten Meeting macht. Es braucht regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten und Klagerechte. All das ist – ich habe es schon erwähnt – in Gleichstellungsgesetzen anderer Bundesländer bereits geregelt und wird in diesem Bericht empfohlen. Weitere notwendige Änderungen sehe ich eindeutig bei der paritätischen Besetzung der Gremien. Hier sind noch viel zu wenige Frauen oder eben viel zu viele Männer vertreten. Ich habe es bereits gesagt: Nur 15 von 88 Gremienmandaten sind von Frauen besetzt. Damit ist sogar der extrem männliche Sächsische Landtag noch weiblicher besetzt als diese Gremienmandate. Das ist ein Problem; denn sowohl der Landtag als auch diese Gremien sind zentrale Organe. Es geht hierbei um ganz konkrete Fragen der Verteilung von Macht. Die liegt in unserer Gesellschaft immer noch vor allem bei den Männern. Deshalb glaube ich, dass es an der Zeit ist, dass wir, wie Rheinland-Pfalz es vorgibt, unsere Gremien jetzt auch paritätisch besetzen sollten; denn hierin ist Sachsen tatsächlich Schlusslicht. Bei uns heißt es lediglich, dass wir auf eine paritätische Besetzung hinwirken wollen – wie man sieht, tatsächlich ohne Erfolg in letzten Jahrzehnten. Nicht zuletzt Corona – wir haben darüber im Hohen Haus debattiert – hat uns gezeigt, wie schnell unsere Gesellschaft wieder zu alten Rollenverteilungen zurückkommt: die Frau, die die Kinderbetreuung übernimmt und auf Arbeit kürzertritt. Deshalb müssen wir an dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf dranbleiben. Wir müssen den Digitalisierungsschub der Pandemie nutzen und besonders im öffentlichen Dienst Telearbeit und Homeoffice ermöglichen und hierbei auch eine Vorbildfunktion für die konsequente Umsetzung von Chancengerechtigkeit der Geschlechter in der Wirtschaft und in der Gesellschaft zu sein; denn – ich glaube, das hat der Bericht sehr deutlich gemacht, und das haben fast alle meiner Vorrednerinnen auch festgestellt – auch 28 Jahre nach Verabschiedung der Sächsischen Verfassung und der dort in Artikel 8 festgeschriebenen Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir diese noch nicht erreicht. Ich freue mich daher auf den Moment, wenn wir hier im Hohen Haus über die konkreten Vorschläge zum neuen Gleichstellungsgesetz diskutieren werden, und freue mich bis dahin auf die Debatte. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt für die SPD-Fraktion Hanka Kliese.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Zunächst zu dem Begriff „Gläserne Decke“. Hierzu ist vorhin von Frau Jost eine Definition wiedergegeben worden, die ich ungern so stehen lassen möchte, weil das, was sie gesagt hat, überhaupt nichts damit zu tun hat, was eine Gläserne Decke eigentlich ist. Es wurde im Plenum behauptet, die Gläserne Decke sei so eine Art Verschwörerkreis von Männern, die verhindern würden, dass Frauen in Führungspositionen aufsteigen. Aber das ist nun mitnichten der Fall. Der soziologische Begriff „Gläserne Decke“ ist nichts anderes als eine Metapher für verringerte Aufstiegschancen. Diese können natürlich auch Männer treffen. Männer, die ethnischen Minderheiten angehören, gehören auch zu denen, die an Gläserne Decken stoßen. Mit Verschwörungen von Männern hat das überhaupt nichts zu tun. An dieser Stelle möchte ich auch sehr gern mit dem Vorurteil aufräumen, dass Feministinnen und Frauen, die sich für Gleichstellung einsetzen, Männer permanent als ihre Feinde ansehen. Moderne Männer sind unsere Verbündeten, und das ist auch gut so. (Beifall bei der SPD, bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier – Zuruf von der AfD) – Dass Sie nicht dazugehören, dachte ich mir. Der aktuelle Frauenförderungsbericht zeugt von einigen Schwachstellen, wie der Förderung von Frauen in Führungspositionen in der Gremienarbeit. Wenn wir einen Blick auf die Zahl von Frauen in Führungspositionen werfen, sieht die Bilanz auf den ersten Blick sogar sehr gut aus. 46 % aller obersten Leitungsfunktionen werden von Frauen wahrgenommen. Klingt doch erst mal super! Aber: Der Frauenanteil aller Beschäftigten im Freistaat liegt bei 65 %. Das macht wiederum deutlich: Da ein Drittel der Beschäftigten Männer sind, haben diese deutlich mehr Zugriff auf fast die Hälfte der Führungspositionen. Demnach sind Frauen trotzdem unterrepräsentiert. Bei der Besetzung der Gremien ist ebenfalls eine Kluft zwischen den Geschlechtern zu erkennen. Hier gibt es ebenfalls Handlungsbedarf. Es ist nur schwer nachvollziehbar, warum lediglich 30 % der Dienststellen gezielt und frühzeitig Frauen ansprechen, um eine ausgewogene Besetzung der Gremien sicherzustellen. Zum Thema Familien- und Sorgearbeit haben die Kolleginnen vor mir bereits viel gesagt. Auch dies ist ein Thema, das zwangsläufig in Altersarmut führt. Denn wenn Frauen verzichten, um die Öffnungszeiten von Kindertagesstätten oder Horten einhalten zu können, also das Kind rechtzeitig abzuholen, gehen sie in der Mehrzahl der Fälle auf 30 Stunden herunter. Natürlich macht man das auch gern, weil man für sein Kind gern kürzertritt; aber am Ende ist das auch eine Armutsfalle, in die Frauen an dieser Stelle tappen. Männer sind deutlich weniger gefährdet, auch deshalb, weil sie selten auf 30 Stunden heruntergehen, da sie oftmals die höheren Gehälter haben – was wiederum etwas mit dem Gender-Pay-Gap zu tun hat. Homeoffice und gleichzeitig eine gut ausgebaute Kinderbetreuung könnten also neue Wege eröffnen, um Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Nur circa 17 % der Beschäftigten bekommen die Möglichkeit, ortsunabhängig zu arbeiten. Gerade die vergangenen Monate der Pandemie haben uns aber gezeigt, dass viele Vorbehalte gegen das Homeoffice in hohem Maße unbegründet sind. Wenngleich Covid-19 viele Eltern im Homeoffice vor große Herausforderungen gestellt hat – dies lag nicht per se am Homeoffice selbst als vielmehr an der Schließung von Kitas und Schulen –, hat sich auch gezeigt, dass dies ein guter Weg ist, um Zeit zu sparen und diese mit der Familie gemeinsam verbringen zu können. Unter diesem Aspekt ist auch der Wunsch von 70 % aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verstehen, zukünftig mobiles Arbeiten in ihrer Dienststelle zu ermöglichen. Hier sehen wir eindeutig Luft nach oben. Frauenbeauftragte sind wichtige Ansprechpartnerinnen für Beschäftigte. Sie sollen die Interessen und Belange von Frauen in den unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Dienstes einbringen. Doch bedauerlicherweise variiert die Stellung der Frauenbeauftragten von Dienststelle zu Dienststelle. Diese Aufgabe braucht Zeit und Beteiligungsmöglichkeiten. An beidem mangelt es noch. Besonders bedauerlich ist, dass die Beauftragten gerade in die Entscheidungen über berufliche Aufstiegsmöglichkeiten, Umsetzungen oder Gremienbesetzungen selten oder nie eingebunden sind. Diese Entwicklung der Frauenbeauftragten ist nicht im Sinne ihrer Erfinderinnen. Der Bericht ist ein erneuter Beweis dafür, dass wir uns in unseren Bemühungen um Gleichstellung nicht zurücklehnen können; denn während Frauen und Männer vor dem Gesetz gleich sind, zeigt die Lebensrealität, dass wir nach wie vor nicht immer echte Gleichheit der Chancen realisieren können. Dabei ist unser Ziel recht simpel: Wo über Angelegenheiten von Frauen und Männern entschieden wird, sollen Frauen und Männer auch gleichermaßen mitentscheiden. Das anstehende Gleichstellungsgesetz wird uns eine sehr schöne Möglichkeit bieten, diesen Aspekt stärker voranzubringen. Ich freue mich darauf. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Frau Staatsminister Meier, bitte schön.
Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle vier Jahre legt die Sächsische Staatsregierung dem Landtag einen Bericht zur Situation der Frauen im öffentlichen Dienst vor, so sieht es das Sächsische Frauenförderungsgesetz von 1994 vor, und dem möchte ich natürlich auch im Jahr 2021 nachkommen. Ein Hinweis vorab sei mir gestattet: Durch den Turnus der Datenerfassung bildet der Bericht noch die Lage vor der Corona-Pandemie ab. Die meisten Zahlen wurden 2018 und 2019 erfasst. In diesem Zeitraum waren Frauen im öffentlichen Dienst in Sachsen insgesamt nach wie vor mit einem Anteil von 65 % – wir haben es gehört – repräsentiert. Dies liegt weit über dem Vergleichswert des Bundes und auch über dem Wert zahlreicher Bundesländer; wir haben es aus einigen Ländern gehört, Frau Hammecke hat es dargelegt. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. An anderer Stelle kehrt sich dieses Bild nämlich um. Das heißt, Frauen sind zugleich deutlich unterrepräsentiert, Beispiel: die Verbeamtung. Hier sinkt die Zahl der Anwärterinnen sogar und liegt momentan bei etwa einem Drittel. Dies hat sich schon im letzten und im vorletzten Frauenförderungsbericht angedeutet. Wenn wir hier nicht endlich gegensteuern, zum Beispiel mit einer Ausbildungsoffensive, die sich speziell an junge Frauen richtet, dann wird sich dieses Problem in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen; und das ist nicht der einzige kritische Wert, der seit Jahren stagniert. Wenn man dies ins Positive ziehen wollte, könnte man sagen: Wir haben an vielen Stellen seit 20 Jahren stabile Verhältnisse. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt auch Stabilität, auf die wir gut und gerne verzichten können. Damit meine ich vor allem die Unterrepräsentation von Frauen in den obersten Leitungsfunktionen. Machen Sie sich diesen Unterschied noch einmal klar: Frauen machen fast zwei Drittel aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Sachsen aus, aber bei den obersten Leitungsfunktionen kommen sie nicht einmal auf 50 %, in einigen Ressorts nicht einmal auf ein Viertel. Genau dort besteht immer noch die viel beschworene Gläserne Decke, über die wir gerade schon von Frau Kliese einiges gehört haben. Diese müssen wir – ich denke, darin sind wir uns einig – durchbrechen. Im Moment legen wir nur eine Leiter an, die gerade einmal hoch genug ist, damit wir uns die Gläserne Decke etwas besser aus der Nähe betrachten können; aber das reicht natürlich nicht. Die Gläserne Decke muss durchbrochen werden, schon allein, weil es im öffentlichen Dienst in Sachsen viele Kolleginnen gibt, die fähig und bereit sind, leitende Verantwortung zu tragen, Kolleginnen, die hoch motiviert und selbstverständlich auch hoch qualifiziert sind, aber auch deshalb, weil die Interessen und Bedürfnisse von Frauen – mithin der Hälfte der Bevölkerung – nur dann effektiv berücksichtigt werden können, wenn sie auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung gleichberechtigt vertreten sind. Wir haben es hierbei also mit einem klaren Missverhältnis zu tun: einerseits ein hoher Frauenanteil bei den Beschäftigten, andererseits ein geringer Frauenanteil in den Führungspositionen. Wenn wir dieses Missverhältnis beheben wollen, müssen wir uns als Staatsregierung auch selbst in die Pflicht nehmen. Zwar ist es eine positive Entwicklung, dass sowohl bei beförderten als auch bei höhergruppierten Bediensteten der Anteil der Teilzeitbeschäftigten gestiegen ist. Das ist für die Frauenförderung wirklich ein wichtiges Signal; denn 85 % aller Menschen, die in Sachsen in Teilzeit im öffentlichen Dienst arbeiten, sind Frauen – Frauen, die Beruf, Familienleben und häufig auch Ehrenamt unter einen Hut bekommen wollen. Dennoch ist hier Vorsicht geboten, weil die Arbeit in Teilzeit die Chancengleichheit von Frauen gleichzeitig auch gefährden kann. Teilzeitbeschäftigte verfügen etwa im Schnitt über geringere Einkommen, können sich unter Umständen weniger weiterbilden, haben nach wie vor geringere Aufstiegschancen und leisten weniger Sozialabgaben, was die Gefahr von Altersarmut erhöht. Auch das haben wir gehört. Um hier gegenzusteuern bedarf es unter anderem einer gerechteren Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern, etwa, indem mehr männliche Beschäftigte stärker für flexible und familienfreundliche Beschäftigungsmodelle gewonnen werden. Zudem müssen die Rahmenbedingungen hierfür in der öffentlichen Verwaltung stetig verbessert werden. Wenn man bedenkt, dass derzeit lediglich 15 % der Teilzeitbeschäftigten Männer sind, dann ist dies noch ein langer Weg. Dass es wirklich in der Mehrzahl Frauen sind, denen bei der Bewältigung von Sorgearbeit neben dem Beruf oder aber bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen innerhalb der Familie so viel abverlangt wird, ist nichts, was ich mir als Gleichstellungsministerin ausdenke, sondern dafür gibt es klare Belege. Wer macht von Beurlaubung ohne Bezüge Gebrauch, wenn es nötig wird? Es sind vor allem Frauen: zu fast 90 % bei den Arbeitnehmenden. Das ist nur ein Beleg dafür, dass wir beim Thema Vereinbarkeit von Beruf Familien Nachholbedarf haben. Hier wird sich in den nächsten Jahren auch zeigen, ob wir aus der Corona-Pandemie die richtigen Lehren gezogen haben. Schon vor Corona haben sich rund 70 % der Beschäftigten in Sachsen für das Thema Homeoffice interessiert, aber es wurde kaum angeboten. Während der Pandemie haben wir dann gesehen, was auf einmal möglich wird, wenn es die Situation dringend erfordert: flexiblere Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Regelungen – all das haben wir hinbekommen, um handlungsfähig zu bleiben. Das ist eine wirklich wichtige Erkenntnis: Die Effektivität der Arbeitsergebnisse und die Arbeitseinstellung der Mitarbeiter(innen) haben darunter nicht gelitten, im Gegenteil. Die positiven Erfahrungen müssen wir auch für die Zukunft nutzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sechste Frauenförderungsbericht des Freistaates Sachsen umfasst 250 Seiten, 100 Seiten davon sind reine Datentabellen. Dabei besteht die Gefahr, dass man irgendwann den Wald vor lauter Diagrammen nicht mehr sieht oder inmitten des reinen Zahlenwerks den Blick für die größeren strukturellen Probleme verliert. Deswegen möchte ich Ihnen noch konkret mit auf den Weg geben, wo wir ansetzen müssen. Der Bericht macht klar, dass es vielerorts an einem Bewusstsein für Gleichstellungsfragen fehlt und dass die Instrumente des Frauenförderungsgesetzes nicht so wirksam sind, wie sie es sein könnten und vor allem sein müssten. Zum Beispiel erstellen nur 80 % aller Dienststellen, die dazu verpflichtet werden, einen vollständigen und dem Gesetz entsprechenden Frauenförderplan. Wenn man dann nachfragt, warum das eigentlich so ist, warum sie keinen Frauenförderplan erstellen, dann heißt es: Ja, das ist doch nicht nötig, weil beim Gesamtanteil von Frauen in der Dienststelle schon über 50 % erreicht sind. Wir müssen uns dann auch nicht wundern, wenn Frauen auf manchen Funktionsebenen nicht angemessen vertreten sind. Ein anderes Beispiel: Die Frauenbeauftragten sollten ihre Energie in die Gleichstellungsarbeit investieren können. Mangels angemessener und gesetzlich festgelegter Freistellungen und Ausstattungen ist ihnen das aber in vielen Fällen gar nicht möglich. All das ist schon seit vielen Jahren hinlänglich bekannt, und all das wollen wir Ihnen beim nächsten Frauenförderungsbericht nicht wieder mühselig von vorn darlegen müssen. Daher gibt der Ihnen vorliegende Bericht Handlungsempfehlungen für die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst. Beispiele sind die Konkretisierung und Strukturierung der Einstellung von Frauenförderplänen und die Stärkung der personellen Ressourcen hierfür in den Dienststellen, die Stärkung der Frauenbeauftragten, Ausbau flexibler Arbeitszeiten, Stärkung der Ausrichtung der Personalpolitik, gezielte Ansprache von Frauen für Führungspositionen und die Einführung regulärer Datenerhebung zu Gremienbesetzungen. Um diesen Handlungsempfehlungen nachzukommen, braucht es klare gesetzliche Regelungen. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, ein modernes Gleichstellungsgesetz vorzulegen, damit wir Chancengerechtigkeit schaffen und auch die Ebene der obersten Leitungsfunktionen endlich erreicht wird. So sollen Frauen bei objektiv gleicher Eignung für Leitungspositionen bevorzugt berücksichtigt werden. Das Gesetz soll als wesentlicher Baustein zur Förderung weiblicher Erklärungen
Daniela Kuge CDU
Voranzustellen ist, dass der vorliegende Bericht den Sachstand aus dem Jahr 2018 wiedergibt. Es lässt sich kurz zusammenfassen, dass die generelle Repräsentation von Frauen im öffentlichen Dienst sehr gut ist. So sind von rund 216 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst rund 66 % weiblich. Der Anteil von Frauen in leitender Funktion liegt mittlerweile sogar ebenfalls bei rund 66 %. Problematisch wird es erst, wenn man sich die Repräsentation des weiblichen Geschlechts in oberster Leitungsfunktion anschaut. Der Frauenförderungsbericht stellt nämlich eine sogenannte Gläserne Decke zwischen oberer und oberster Leitungsebene fest. Nur wenige Frauen üben eine oberste Leitungsfunktion aus. Zwar liegt ihr Anteil bei rund 46 %, doch muss man diesen Anteil mit dem Frauenanteil der im öffentlichen Dienst Beschäftigten insgesamt vergleichen. Da dieser bei 66 % liegt, ist ganz klar: Frauen sind in der obersten Führungsebene unterrepräsentiert. Darüber hinaus zeigt sich außerdem: Der Frauenanteil auf dieser Ebene hat sich seit dem Jahr 2013 kaum verändert. Er lag auch damals schon bei rund 46 %. Auffällig sind außerdem die Unterschiede zwischen den einzelnen Ressorts. So liegt der Frauenanteil in der obersten Leitungsfunktion Führungskräfte ein geschlechtergerechtes Beurteilungswesen vorsehen. Führungskräfte sollen verstärkt vom Homeoffice und von Teilzeitmodellen Gebrauch machen können. Zur praktischen Umsetzung dieser Gesetzesziele wollen wir unter anderem die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten stärken, klare Freistellungsregelungen formulieren und auf die Fortbildung setzen. Wer über Einstellung und Beförderung entscheidet, sollte darüber informiert sein, wie allgegenwärtig Stereotypen sind. Deswegen müssen wir jetzt hier heran. Das Gleichstellungsgesetz ist in Arbeit. Wir sind – wir haben es gehört – aktuell in der Abstimmung mit den Häusern, und ich freue mich auf die Diskussion hier im Hohen Haus. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Meier. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit der Drucksachennummer 7/7098. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit dafür ist damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses entsprochen worden und der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll im Bereich der Schulen bei 69 %, während er im Bereich der Polizei nur 13,8 % beträgt. Der Bericht attestiert außerdem, dass 19 % der sächsischen Dienststellen keine qualifizierten Frauenförderpläne erstellt haben, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. In § 4 Abs. 1 SächsFFG ist festgelegt, dass jede Dienststelle, die einen eigenen Stellenplan bewirtschaftet und in der mindestens zehn Frauen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan erstellen muss, der innerhalb dieses Zeitraums nach zwei Jahren an aktuelle Entwicklungen anzupassen ist. Vor allem diese Zahlen schlagen sich deshalb zu Recht auch in den Handlungsempfehlungen des Berichts nieder. Doch zu den Empfehlungen später mehr; denn abgesehen von den genannten Ergebnissen gibt der Frauenförderungsbericht auch durchaus positive Rückmeldungen: Die Beförderungen bzw. Höhergruppierungen von Teilzeitkräften haben deutlich zugenommen. Unter einer Teilzeitbeschäftigung versteht man eine Tätigkeit, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung beträgt. Da ein Großteil der Frauen im öffentlichen Dienst – nämlich 85 % – eine Teilzeit-Beschäftigung ausübt, lässt sich hier durchaus ein Mentalitätswandel erahnen. Die Karriere lässt sich auch in Teilzeit-Modellen erfolgreich gestalten. Nun müssen diese Modelle auch auf Führungsebene selbstverständlich werden. Davon würden nicht nur die Frauen profitieren. Auch Männer äußern immer häufiger den Wunsch, mehr Zeit mit der Familie verbringen zu können. Dafür kann das geplante Gleichstellungsgesetz, an dem zurzeit gearbeitet wird, einen wertvollen Beitrag leisten. Kommen wir nun wieder zu einem Punkt, an dem der Frauenförderungsbericht Handlungsbedarf sieht: Frauen werden seltener verbeamtet als Männer. Zurzeit liegt der Anteil der weiblichen Beamten bei knapp 44 %. Zum Vergleich: Bei den Arbeitnehmern sind fast 69 % weiblich. Der Anteil der weiblichen Beamten droht auch noch zu sinken, weil der Frauenanateil bei den Anwärtern sinkt – und das leider schon seit Jahren. Waren im Jahr 2007 noch fast die Hälfte der Anwärter Frauen – 48 % –, sind es nun nur noch rund 32 %. Ich kann mich deshalb der Forderung der Ministerin nur anschließen: Der Freistaat muss Frauen bei Ausbildungsinitiativen noch stärker berücksichtigen. Abschließend möchte ich drei der Handlungsempfehlungen des Frauenförderungsberichts noch einmal gesondert unterstreichen: Erstens. Die Dienststellen des Freistaates müssen die gesetzlichen Regelungen zur Erstellung von Frauenförderplänen einhalten. Zweitens. Frauenbeauftragte müssen gestärkt werden. Das betrifft beispielsweise einen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben angemessenen Freistellungszeitrahmen, welchen wir im Rahmen des anstehenden Gleichstellungsgesetzes thematisieren wollen. Darüber hinaus besteht Entwicklungspotenzial hinsichtlich der Beteiligung der Frauenbeauftragten an den gleichstellungsrelevanten Maßnahmen der Dienststelle. Insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Frauenbeauftragten sowie eine hinreichend lange Frist zur Abgabe des Votums ist notwendig. Drittens. Zur Darstellung des Istzustandes ist auch eine angemessene und regelmäßige Datenerhebung der Geschlechterverteilung in den Gremien des Freistaates notwendig. Ein Punkt, der leider seitens der Staatsregierung noch nicht genug Aufmerksamkeit bekommen hat, ist die Besetzung der Aufsichtsgremien der Unternehmen des Freistaates bzw. den Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist. Hierzu verweise ich auf meine Kleine Anfrage 7/3171 und deren beiden Nachfragen. Es ist mehr als enttäuschend, welche Ausreden es gibt, warum weniger Frauen in den Gremien des Freistaates vertreten sind. Insgesamt bin ich dankbar dafür, dass der Freistaat alle vier Jahre zu diesem Frauenförderungsbericht verpflichtet ist, denn er zeigt auf, wo Sachsen steht und wo es Handlungsbedarf gibt. Dieser Frauenförderungsbericht gibt uns auch wichtige Hinweise für das anstehende Gleichstellungsgesetz.
Martina Jost AfD
Der Sechste Frauenförderungsbericht zur Situation von Frauen im öffentlichen Dienst legt im Wesentlichen Folgendes offen: Erstens. Frauen sind im öffentlichen Dienst mit circa 68 % deutlich repräsentiert. Grundsätzlich ist die Beschäftigung im öffentlichen Dienst für Frauen attraktiv. Seit Mitte der Neunzigerjahre hat sich der Frauenanteil im öffentlichen Dienst nicht wesentlich verändert. Er bewegte sich immer um die zwei Drittel – und das offenbar ganz unabhängig von Frauenförderplänen und Frauenbeauftragten. Soweit im Bericht beanstandet wird, dass Frauen bei den Beamten unterrepräsentiert sind, sollte die seit dem Jahr 2019 begonnene Verbeamtung der Lehrer zwingend in die Betrachtung einbezogen werden. Andernfalls erhalten wir kein realistisches Lagebild. Allein im Zeitraum vom 01.03.2019 bis 01.05.2021 wuchs die Zahl der verbeamteten Lehrer um circa 4 400, und ein Großteil der Verbeamtungen dürfte auf Frauen entfallen. Schon dadurch relativiert sich die vermeintliche Schieflage. Zweitens. Insbesondere Tätigkeiten im Bereich der technischen Verwaltung sind für viele Frauen offenbar nicht interessant. Zum Beispiel arbeiten im Sächsischen Landtag im Bereich IT fast 100 % Männer, im Bereich Buchhaltung dagegen 82 % Frauen. Wir als AfD-Fraktion sind freilich der Auffassung, dass dies kein Ausdruck einer irgendwie gearteten Benachteiligung von Frauen ist. Es ist Ausdruck einer natürlichen Präferenz, die Männer und Frauen nun einmal unterscheidet. Solche Unterschiede lassen sich nicht durch Girls‘ Days oder verordnete Quoten einebnen. Können wir es uns in Zukunft leisten, in den Bereichen, in denen der öffentliche Dienst in hartem Wettbewerb mit der freien Wirtschaft steht – zum Beispiel im Bereich IT – auf Quoten und Parität zu schauen? Nein. Entscheidend sind Interesse und Qualität der Bewerber. Und wo keine Bewerberinnen sind, kann auch keine Frauenbeauftragte weiterhelfen. Drittens. Frauen üben wesentlich häufiger Teilzeittätigkeiten aus als Männer und sind in obersten Leitungsfunktionen und Gremien seltener vertreten. – Ja, hier sehen auch wir als AfD die Notwendigkeit nachzusteuern. Das gilt für die Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen. Zum Beispiel sollte mobiles Arbeiten auch außerhalb der Pandemiesituation ermöglicht und die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Aber auch die Kinderbetreuung ist dann zu ermöglichen. Der rasche Wiedereinstieg in den Beruf muss ebenso wie Qualifikationsangebote abgesichert sein. Das soll natürlich für Frauen oder für Männer gleichermaßen gelten, wenn sie beispielsweise wegen der Erziehung von Kindern ihre Tätigkeit unterbrochen haben. Machen wir uns nichts vor: Gerade in obersten Leitungsfunktionen sind Teilzeitmodelle schwer umzusetzen. Und ja, da Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, üben sie auch seltener oberste Leitungsfunktionen aus. Das hat dann tatsächlich einmal etwas mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun. Hier gilt es anzusetzen. Bei der Besetzung von Leitungsfunktionen in Schulen oder Sparkassen scheint es bereits zu funktionieren. Ein Übriges tun die von mir bereits erwähnten unterschiedlichen Präferenzen von Männern und Frauen. Wenn sich eben weniger Frauen für ein Ingenieurstudium interessieren, um dann später beispielsweise in der Talsperrenverwaltung zu arbeiten, dann schlägt sich das natürlich irgendwann auch in der Besetzung der entsprechenden Leitungsfunktionen nieder. Mit starren Quotenvorgaben wird man jedenfalls nicht weiterkommen. Viertens. Bei der Stellenausschreibung wird Frauen regelmäßig Vorrang gegenüber Männern eingeräumt. Insoweit sehen wir keine Benachteiligung der Frauen. Wenn sich Frauen auf besser bezahlte Leitungsfunktionen bewerben, Tagesordnungspunkt Bericht des Staatsministeriums Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes Drucksache 7/6840, Unterrichtung durch das Drucksache 7/7096, des Haushalts- und Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion und Staatsregierung festgelegt und wir beginnen zügig mit der Aussprache. Ich bitte als Erstes für die CDUFraktion Herrn von Breitenbuch. Kleinen Moment, bitte. Wünscht der Berichterstatter – – (André Barth, AfD: Der Berichterstatter wünscht keine Stellungnahme, er redet dann selber!) – Herr Barth, herzlichen Dank. – Herr von Breitenbuch, es kann losgehen.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen Bericht zum Corona-Bewältigungsfonds, denn das haben wir damals so gewollt. Das Finanzministerium hat das gemacht, und dieser Bericht liegt vor. Wir haben über ihn im Ausschuss einstimmig abgestimmt. Dieser Bericht ist deutlich und transparent. Es ist alles in Ordnung. Deswegen verstehen wir den Aussprachebedarf nicht so recht. Ich gebe meine Rede zu Protokoll und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) werden sie regelmäßig bevorzugt. Laut dem Frauenförderungsbericht werden beispielsweise zwei Drittel der neu zu besetzenden Stellen in obersten Leitungsfunktionen mit Frauen besetzt, obwohl deren Anteil an den Bewerbern nur 43 % beträgt. Auch wenn es allgemein um Beförderungen bzw. Höhergruppierungen geht, ist die Kernaussage des Berichts eindeutig: Es gibt keine irgendwie geartete Benachteiligung von Frauen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, das heißt, dass ihnen Möglichkeiten gegeben werden, sich zu verwirklichen. Eine Gleichstellung, die auf eine Ergebnisgleichheit und keine Chancengleichheit abzielt, lehnen wir ab. Das von Ihnen, Frau Staatsministerin Meier, für den Herbst angekündigte Gleichstellungsgesetz lässt schon dem Namen nach Arges befürchten. Wir hoffen – das geht an die Adresse der CDU –, dass Sie sich diesbezüglich nicht wieder einmal von Ihrem Koalitionspartner am Nasenring durch das Hohe Haus führen lassen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir kommen jetzt zum der Finanzen über den Vollzug des zum 31. Dezember 2020 Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Jetzt spricht Herr Barth für die AfD-Fraktion. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Geben Sie Ihre Rede auch zu Protokoll?)
André Barth AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! 6,75 Milliarden Euro Fondsvolumen – dazu muss man ganz ehrlich sagen: Das ist eine einmalige Situation in Sachsen, infolge der Corona-Pandemie. Herr von Breitenbuch, wenn Sie sagen, der Bericht ist vorgelegt, alles ist schön, wir haben das verlangt, wir nehmen ihn zur Kenntnis und mehr gibt es nicht zu sagen, dann zeigt das, welche oberflächliche Einstellung Sie hier an den Tag legen. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Sie haben gar nicht zugehört, was er gesagt hat! – Weitere Zurufe von der CDU) Grundsätzlich will ich sagen: Wir als AfD haben dieser Fondslösung damals unter Schmerzen zugestimmt, obwohl wir bereits an diesem Tage festgestellt und artikuliert haben, dass wir verfassungsrechtliche Bedenken haben; denn Sie haben sich an zwei verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Kreditaufnahme beteiligt: einerseits die sogenannte Notlage und andererseits die Naturkatastrophe. Wir haben aber gesagt: Sei es drum; die sächsischen Unternehmen, die Sächsinnen und Sachsen erwarten von uns als Landtag eine ordentliche Hilfe. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mensch, Herr Barth!) – Jetzt staunen Sie über mich, Herr Gebhardt; das habe ich verstanden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Weil Sie „Sächsinnen“ gesagt haben!) – Das war nur für Sie, Herr Gebhardt. Das war nur für Sie. (Beifall bei der AfD) Wenn man den Jahresbericht zusammenfasst, dann kann ich Ihnen sagen: Wir haben 3,2 Milliarden Euro in dem Corona-Bewältigungsfonds ausgegeben und wir haben das mit einem Kreditvolumen von 1,75 Milliarden Euro gegenfinanziert. Wir müssen also in den Jahren 2023 bis 2028 aufgrund der derzeitigen Verfassungslage schon einmal rund 300 Millionen Euro jährlich als Tilgung berücksichtigen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stand schon in der Zeitung!) Wenn wir jetzt weiterdenken und die Sollkreditaufnahmen der Jahre 2021 und 2022 hinzurechnen, dann kommen wir ab dem Jahr 2025 bei Beträgen von – ich sage mal round about – 700 Millionen Euro pro Jahr heraus. Da bin ich schon sehr gespannt, wie Sie als regierungstragende Fraktionen das mittelfristig auf die Reihe bekommen wollen. Wir haben ja bereits an dem Tag im Februar eine Debatte über die Schuldenbremse und Ähnliches geführt. Man hört da ja teilweise atemberaubende Zahlen: von 50 Jahren. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen schon heute versprechen: Wir als AfD-Fraktion haben uns letzten Freitag zu dieser Problematik einen ganzen Tag lang Gedanken gemacht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach, ach!) Wir hatten Sachverständige dagehabt. Wir haben gerechnet mit Taschenrechnern, mit Rechenschiebern, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mit Rechenschiebern! – Heiterkeit bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) mit Excel-Tabellen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: … und mit Kreidetafeln!) und wir werden Ihnen demnächst einen eigenen qualifizierten Vorschlag auf den Tisch legen, da Sie als Regierungskoalition dazu nicht in der Lage sind und lediglich Geld ausgeben. Wir haben viele vernünftige Dinge in den Corona-Bewältigungsfonds getan: Unternehmenshilfe, Hilfe für Arbeitnehmer, die aus Tschechien und Polen einpendeln. Das sind alles Dinge, von denen wir als AfD jederzeit gesagt haben: Hand hoch, Corona-Folgen, vernünftig, machen wir alles mit. Aber es gab relativ früh ein Zeichen, bei dem wir festgestellt haben: Hier läuft einiges schief. Zum Beispiel wurden 9 Millionen Euro – das ist relativ wenig Geld im Vergleich zu dem Gesamtfondsvolumen – für Mikrostipendien, für digitale Hilfsangebote für Kulturschaffende in unserem Ausschuss ziemlich schnell mehrheitlich bewilligt. Meine Damen und Herren, das war zu einer Zeit, in der die Soloselbstständigen in Sachsen noch nicht wussten, wie sie ihren Lebensunterhalt finanzieren sollten. Damals haben Sie solche Spezialangebote im Ausschuss unterbreitet. Ein anderes Beispiel: Wir haben Programme für den Schulhausbau, die offenbar leer waren. Die Koalitionäre wurden besonders kreativ. Weil 20 Millionen Euro Mittel für den Schulhausbau fehlten, brachte man eine Corona-Vorlage ein; denn wir haben in der Schnelle auch einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem jede belebende Maßnahme der Konjunktur als solches mitverabschiedet werden kann. Meine Damen und Herren, spätestens mit dieser Vorlage haben wir die gesetzliche Systematik des Corona-Bewältigungsfonds verlassen; denn wir haben damit die Baukonjunktur, die auch während Corona in Sachsen relativ gut lief, weiter angeheizt. Das war nicht Sinn und Zweck des Corona-Bewältigungsfonds. Ich will ein Lob an das Finanzministerium aussprechen. Als die Gelder in unserem Corona-Bewältigungsfonds langsam knapp wurden, war das Finanzministerium bemüht, bei den zuständigen Fachministerien anzufragen, ob noch freie Mittel vorhanden sind. Tatsächlich konnten viele Mittel wieder zurückakquiriert werden, sodass weitere neue Projekte durchgeführt werden konnten. Ich will es jetzt damit belassen. (Beifall bei der SPD) – Noch nicht klatschen! – Mein geschätzter Kollege Mayer kommt dann nach vorn und wird noch eine schöne Blüte dessen, was wir im Corona-Bewältigungsfonds beschlossen haben, präsentieren. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Herr Gebhardt, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich hoffe, ich habe Sie nicht allzu sehr gelangweilt. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Mich würde interessieren, was der Taschenrechner ergeben hat!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Jetzt für die Fraktion DIE LINKE Nico Brünler, bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat der Taschenrechner ergeben? –
Gegenruf des Abg. André Barth AfD
Das verraten wir Ihnen später! – Zuruf von der AfD: Sie sollen doch gespannt bleiben, Herr Gebhardt!)
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es um Finanzen geht, möchte ich hier nicht über einzelne Zahlen referieren. Diese sind im vorliegenden Bericht enthalten, und ich gehe – vielleicht leichtsinnigerweise – davon aus, dass tatsächlich jeder hier im Hohen Haus die entsprechende Drucksache des Finanzministeriums gelesen hat und somit weiß, worum es geht. Es geht schließlich, auch wenn die Zeit schon weit vorangeschritten ist, um keine Lappalie, sondern um den Jahresabschluss 2020 des vom Landtag im April letzten Jahres mit großer Mehrheit beschlossenen Sondervermögens „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“. Insgesamt rund 4,6 Milliarden Euro wurden daraus im Jahr 2020 vom Haushalts- und Finanzausschuss für verschiedene Zwecke bewilligt. Rund 3,2 Milliarden Euro wurden davon bis zum 31.12.2020 tatsächlich verausgabt. Aber ich will, wie bereits gesagt, hier nicht die durchaus beeindruckenden Zahlen vortragen, sondern einige grundsätzliche Bemerkungen machen: Ja, wir haben als LINKE die Einrichtung des Fonds mitgetragen, und ja, wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss einen großen Teil der Corona-Hilfsmaßnahmen mitgetragen, auch wenn wir Regelungen im Detail immer wieder kritisiert oder hinterfragt haben. So fanden wir es von Anbeginn an nicht richtig, dass der größte Teil des Fonds von vornherein der Kompensation der eigenen Steuerausfälle und nicht der Hilfe für Dritte diente. Die Steuermindereinnahmen hätten in unseren Augen über eine separate Kreditaufnahme kompensiert werden müssen. Das wäre sauberer, transparenter und gegenüber der Bevölkerung ehrlicher gewesen. Wir haben das bereits damals bei der Errichtung des Corona-Fonds angemahnt und in einem Entschließungsantrag vorgeschlagen. Allerdings war das von der Staatsregierung und den sie tragenden Koalitionsfraktionen so nicht gewollt. Wahrscheinlich ging es darum, mit dem Hilfsfonds eine möglichst imposante Summe in den Raum zu stellen. Das ist mit den in der Öffentlichkeit kommunizierten 6 Milliarden Euro letztlich gelungen. Etwas hinten herunter fiel dabei die Tatsache, dass de facto zwei Drittel zum Stopfen von Steuermitteln gleich wieder abgezwackt wurden. So war es von Anfang an eine Nebelkerze, die vielerorts falsche Erwartungen weckte und dann Enttäuschungen produzierte. Sachsen hat nicht besonders großzügig geholfen, sondern war standhaft das einzige Land, das seine Soforthilfen für geschlossene Unternehmen nicht als Zuschüsse gewährt hat, und ja, so muss man es sagen, Soloselbstständige und Kleinunternehmer im Regen stehen gelassen hat. Eingesprungen ist dann zwar mit mehrwöchiger Verzögerung zumindest in Teilen der Bund, aber andere Länder haben selbst gehandelt. Auch der Umgang mit jenen, die plötzlich als systemrelevante Leistungsträger galten, war kein Ruhmesblatt. Viele mussten erleben, dass zwar für sie geklatscht wurde, aber dass warme Worte seitens der Politik noch lange keine finanzielle Hilfe im Schlepptau haben. Ich erinnere an das peinliche Gezerre um den Pflegebonus. Dafür wurden aus dem Corona-Hilfsfonds im Gegenzug durchaus Dinge finanziert, die zwar im Sinne des Landes sinnvoll waren und immer noch sind, die jedoch nur mit breiter und kreativer Auslegung mit dem Zweck des Fonds, nämlich der Beseitigung der Folgen sowie der Verhinderung weiterer Schäden durch die Covid-19-Pandemie, in Deckung zu bringen sind. Bisweilen konnte man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier galt, dass so manches, das in den regulären Haushaltsverhandlungen nicht durchgesetzt werden kann, über den Corona-Fond umgesetzt wurde. Damit meine ich im Gegensatz zu meinem Vorredner nicht die Unterstützung im Kulturbereich, aber ich erinnere an Programme zur Umstrukturierung der Landwirtschaft, Digitalisierungsvorhaben in der Justiz oder die Finanzierung des Wachschutzes im Ausbildungszentrum Bobritzsch. Solche Vorhaben haben nicht umsonst im HFA regelmäßig für Debatten gesorgt. Wenn man ehrlich ist, unabhängig davon, wie man inhaltlich dazu steht, muss man konstatieren: Sie haben und hatten im Corona-Hilfsfonds eigentlich nichts zu suchen. Zum Schluss muss ich noch zu einem Punkt kommen, der im Bericht am Ende mit wenigen Zeilen unter Tilgungsverpflichtungen abgehandelt wird. Wenn ich zu Beginn gesagt habe, dass wir die Errichtung des Sondervermögens damals mitgetragen haben, so gehört auch die Ergänzung dazu, dass wir bereits damals, im April des letzten Jahres, angemahnt haben, dass die derzeit geltende Regelung in der Sächsischen Verfassung zur Schuldenbremse hier dringend auf den Prüfstand gehört. Auch dazu haben wir in unserem bereits erwähnten Entschließungsantrag damals den Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen mit dem Ziel gefordert, die Bestimmungen abzuändern, wonach Kredite völlig unabhängig von ihrer Höhe und von der Tragfähigkeit des Landeshaushaltes binnen acht Jahren zu tilgen sind. Dafür haben wir keinen Rechenschieber oder Excel-Tabellen gebraucht, Kollege Barth, das haben wir damals auch so erkannt. Wie gesagt, Sie haben unseren Antrag damals zwar abgelehnt, aber trotzdem hatten wir zumindest aus Teilen der Koalition große Bereitschaft vernommen, sich damit zu befassen und diese letztlich nur ideologisch motivierte Tilgungsfrist abzuändern. Nur passiert ist seither erkennbar nichts. Nach der derzeitigen Verfassungsregelung ergibt sich allein für die im letzten Jahr gezogenen Gelder ab 2023 ein jährlicher Tilgungsbedarf von über 290 Millionen Euro. Wenn der Fonds dann geschlossen wird, wird es jährlich mehr als das Doppelte sein. Wir haben den aktuellen Doppelhaushalt erst vor wenigen Wochen beschlossen. Ich hoffe, dass jeder noch weiß, welche Bremsspuren eine solche Tilgungssumme hinterlassen würde. Der Volksmund würde sagen, dass wir hier beim Umdrehen mit dem Hintern das wieder einreißen würden, was wir gerade mit unseren Händen – sprich: den CoronaHilfsmitteln – aufgebaut haben. Das haben inzwischen auch jene erkannt, die eine Schuldenbremse sonst grundsätzlich als richtig empfinden. So sagte auch das ifo-Institut, dass die derzeitige Achtjahresfrist den Freistaat stranguliert und eine Frist von 20 bis 30 Jahren angemessen sei. Herausforderungen wie eine derart einschneidende Pandemie sind nichts, was man danach mit Business as usual einfach weglächelt, sondern es ist eine Generationenaufgabe und muss auch finanziell so abgegolten werden. Um es kurz zu machen: Die Verfassungsbestimmung, wonach die Kredite binnen acht Jahren zu tilgen sind, muss weg. Die CDU muss sich endlich bewegen; denn es wird unmöglich sein, die Tilgung nach zwei Jahren zu beginnen und dann in sechs Jahren zu beenden. Alternativ dazu erleben wir ab 2023 massive Kürzungen in fast allen Bereichen inklusive des Personals. Das wäre eine Neuauflage der Debatte zum Lehrer- und Polizistenmangel von vor vier Jahren; denn diese Situation hatte ihren Ursprung in genau der gleichen Auffassung von Finanzpolitik wie das Festhalten an der starren Tilgungsfrist der Schuldenbremse. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Franziska Schubert, bitte.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich schon fast daran gewöhnt, dass immer, wenn Kollege Barth zum Pult schreitet, der Schulmeister herausgeholt wird. Wenn es doch einmal etwas Neues wäre, Herr Barth! Denn was genau versuchen Sie, heute wieder zu skandalisieren, und was genau ist der neue Vorwurf, den wir nicht schon zigmal von Ihnen vernommen hätten? Geht es um die Maßnahmen, die im Fonds festgelegt sind, und um das, was wir damit finanzieren können? Ich zähle sie vielleicht noch einmal ganz kurz auf: Das sind zum einen Leistungen und Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz, Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitswesens und zum Schutz vulnerabler Gruppen, zur Stabilisierung der sächsischen Wirtschaft und Landwirtschaft, zur Unterstützung der sächsischen Kommunen, zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge, für Sozial-, Sport- und Kultureinrichtungen, zur Unterstützung von Zivilgesellschaft und Ehrenamt, zur zielgerichteten Stärkung von Bildung und Wissenschaft und nicht zuletzt die Kompensation von Steuermindereinnahmen auf Landes- und kommunaler Ebene. Also, was genau wollen Sie davon eigentlich gestrichen wissen? Würden Sie das auch den Menschen, die darauf angewiesen sind, genau so sagen? Ich bezweifle das. Was allerdings niemand von uns bezweifelt – und das haben wir gesehen –: Diese Pandemie hat uns deutschlandweit und auch in Sachsen hart getroffen. Wir haben im Land eine Finanzlage, die wir als deutlich belastet bezeichnen können, und Haushaltspolitik in einer solchen Zeit ist vor allem eines, nämlich der Umgang mit Unsicherheit. Was haben wir mit der Einrichtung des Fonds gemacht? Um das vielleicht noch einmal einzuordnen: Wir haben einerseits dafür gesorgt, dass wir Ausgaben und Einnahmen, die mit der Pandemie zusammenhängen, ordentlich an einer Stelle zusammenführen und verbuchen, und andererseits, Herr Barth, haben wir eine starke Beteiligung des Haushaltsgesetzgebers in das Gesetz eingebaut; denn über die Verwendung der Gelder erstatten die Ministerien regelmäßig umfangreich Bericht. Transparenz wird in jedem Haushaltsausschuss dargestellt, und wir selbst sind es, die debattieren, freigeben und gegebenenfalls nachsteuern. Was fehlt Ihnen denn? Diese Pandemie hat den Menschen viel abverlangt, und die Menschen haben zu Recht erwartet, dass Politik hilft und reagiert, und das haben wir nach bestem Wissen und Gewissen versucht. Den Vorwurf, den Sie hier versuchen, verstehe ich nach wie vor nicht. Unser Bemühen war, zu helfen und aufzufangen, und alles andere war keine ehrliche Option. Wenn Sie das anders sehen, sprechen Sie das hier auch so klar aus. Der Bericht zum Corona-Bewältigungsfonds – und um den geht es hier – zeigt den Unterschied zwischen Möglichkeiten und Umsetzung. Wir haben über Kreditermächtigungen finanzielle Möglichkeiten geschaffen. Wir wissen heute schon, dass wir das bis heute nicht alles sofort gebraucht haben. Wir wissen auch, dass die Pandemie erheblich länger andauert, als wir uns das im April 2020 vorgestellt haben, und wir sind mit der Pandemie noch nicht durch. In so einer Situation braucht es eine verantwortungsvolle und vorausschauende Finanzpolitik und eine Finanzpolitik, die antizyklisch handelt. Das heißt, dass wir aus der Krise herauskommen und nicht in die Krise hineinsparen. Wir brauchen das Finanzministerium als ein Gestaltungs- und Investitionsressort, und daran arbeiten wir gemeinsam und finden da auch Wege. Es gilt jetzt, die wirtschaftliche Entwicklung und, damit einhergehend, die Steuerentwicklung abzuwarten. Für Sachsen braucht es als Nächstes eine Lösung für die Tilgung unserer Kredite. Der Tilgungsplan muss angemessen sein. Dafür stehen wir BÜNDNISGRÜNE, und mit dem jetzigen wird es so nicht funktionieren. Das heißt, der Haushalt muss die Tilgungsraten tragen und leisten können. Das diskutieren wir in den nächsten Monaten. Dazu sind alle eingeladen, mitzutun, und wir werden letztendlich eine Entscheidung treffen, die abgewogen ist und dem Anspruch dient, gut für Sachsen zu sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Franziska Schubert für die BÜNDNISGRÜNEN. – Die SPD hat keinen Redebedarf. Herr Barth an Mikrofon 7 vermutlich mit einer Kurzintervention.
André Barth AfD
Jawohl, mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Frau Schubert. – Frau Schubert, wir haben uns im Haushaltsausschuss sehr häufig unterhalten, was wir mittragen und was nicht. Was uns an dem CoronaBewältigungsfonds stört, sind die gesetzlichen Regelungen zur allgemeinen Belebung der Konjunktur; denn wir mussten in dem reichlich eineinviertel Jahr feststellen, dass das für Sie die Gelegenheit bietet, für Sie wichtige Projekte außerhalb eines Haushaltsaufstellungsverfahrens durch eine einfache Vorlage der durch Ihre grünen Parteimitglieder besetzten Ministerien sozusagen über das Finanzministerium in unserem Haushaltsausschuss als Corona-Bewältigungsfondsmaßnahme einzureichen. Mein lieber Kollege Mayer wird Ihnen das dann an einzelnen Maßnahmen ganz konkret erklären. Uns geht es nicht darum, Hilfeleistungen zu kritisieren, sondern wir wollen Ihrem Ausgabenwahnsinn, den Sie im Haushalt und auch außerhalb des Haushalts mit neuen Stellen – und mit neuen Stellen durch den Corona-Fonds – betreiben, Einhalt gebieten. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Kurzintervention von Herrn Barth. – Frau Schubert, Sie möchten reagieren? – Jetzt. Es kann losgehen.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Kollege Barth! Ich bin dafür bekannt, dass mir der Wahnsinn immer sofort aus den Augen springt. Ich bin absolut dafür bekannt, nur grüne Klientelpolitik zu betreiben. Dem möchte ich natürlich widersprechen, Herr Barth. Es können keine Stellen aus dem Corona-Fonds finanziert werden. Die Vorlage müssten Sie mir einmal zeigen, nach der das tatsächlich der Fall ist. Ich möchte auf einige Themen eingehen, die grüne Ressorts verantworten. Das ist zum einen der Bereich der Landwirtschaft. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Sie sich dagegen wenden. Ich glaube, das ist ziemlich wichtig. Es ist auch der Bereich von Vereinen, die im Naturschutz tätig sind und denen Einnahmenausfälle entstanden sind. Wenn Sie sich in der Zivilgesellschaft vielleicht ab und zu einmal umhören, dann wissen Sie das. Das ist ein Bereich. Der zweite Bereich, den Sie angesprochen haben, ist der Bereich, der unmittelbar mit Unternehmen zu tun hat, die jetzt darauf angewiesen sind, Maßnahmen zu ergreifen, um zum Beispiel ihre Betriebskosten dauerhaft zu senken. Auch dafür haben wir etwas getan. Es geht also auch darum, den Unternehmen nicht nur jetzt eine Hilfe zu leisten, sondern ihnen mittelfristig etwas an die Hand zu geben, um auch gut durch andere Krisen zu kommen. Das können Sie gern kritisieren. Dann seien Sie aber so ehrlich und sagen Sie genau, dass Sie das kritisieren. Das sind Dinge, die grün verantwortete Häuser mittragen. Alle anderen Dinge? Mal sehen. Herr Mayer ist auch dafür bekannt, immer in epischer Breite zu reden. Das werden wir sicher noch hören, und dann werden Sie sicher auch eine Reaktion erwarten dürfen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Franziska Schubert hat auf die Kurzintervention reagiert. – Die AfD-Fraktion hat angemeldet, dass es weiteren Gesprächsbedarf für die restliche Redezeit gibt. Herr Mayer, bitte.
Norbert Mayer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 9. April 2020 trat der Sächsische Landtag zusammen und stellte eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Artikels 95 Abs. 5 Satz 1 der Sächsischen Verfassung fest: die Covid-19-Pandemie. Auch meine Fraktion sah damals diese Not und unterstützte die Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds und eine Kreditaufnahme von bis zu 6 Milliarden Euro. Zum besseren Verständnis: Das sind 6 000 Millionen Euro. Dass unsere sächsischen Bürger, die Wirtschaft, die Kommunen und der Freistaat diese schwere Prüfung bewältigen und handlungsfähig bleiben können, war damals unsere Sorge. Und das ist auch der Auftrag des Corona-Bewältigungsfonds. Das können Sie gern nachlesen in der Drucksache 7/2106. Viele der daraus folgenden Maßnahmen hat meine Fraktion uneingeschränkt unterstützt, weil sie nachvollziehbar den Menschen im Land halfen. Manches hielten wir für überzogen. Das kennen Sie, das will ich jetzt nicht wiederholen. Nun gab es auch Anträge zur Nutzung von E-Mobilität in Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft, Anträge zur innovativen Nutzung von Fotovoltaik, Anträge auf eine klimaangepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Anträge zur Anlage von Biotopen, zur Vermarktung von Bioprodukten, Anträge zu Maßnahmen zur innerstädtischen Abkühlung, zur Verschattung, zur Durchlüftung und zur Schaffung von Trinkbrunnen, Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern usw. Das alles kann eine Regierung mit grüner Beteiligung wollen und durchsetzen, aber bitte ehrlich, im Haushalt diskutiert und von der Koalition beschlossen. Allerdings, was haben all diese Maßnahmen mit der Bewältigung einer Virusgefahr zu tun? Was rechtfertigt es, dafür einen Notkredit aufzunehmen? 29 Millionen Euro gab die Regierungsmehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss dafür frei, trotz erheblicher Zweifel einiger Kollegen, auch von der CDU-Fraktion. Der Corona-Rettungsschirm wird als warmer Regen für allerlei grüne Ideen benutzt. Wir halten es für Missbrauch, der hier vom grünen Ministerium betrieben wird, zulasten der Bürger, geduldet von der CDU-Fraktion. Schon deshalb können wir der Beschlussempfehlung nicht zustimmen. Trinkbrunnen und Biotope kann man nicht mit der Corona-Bewältigung rechtfertigen. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Kollegen Mayer von der AfD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kann die Staatsregierung das Wort ergreifen. Bitte, Herr Staatsminister Vorjohann.
Hartmut Vorjohann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem regelmäßigen Bericht des Finanzministeriums, meines Hauses, zum Vollzug des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes wird auch heute wieder deutlich, dass wir Anfang April letzten Jahres rechtzeitig und mit viel Weitblick gemeinsam die richtigen Entscheidungen getroffen und schnell Geld zur Krisenbewältigung bereitgestellt haben. Dafür haben wir damals die außergewöhnliche Notsituation gemäß unserer Verfassung festgestellt. Diese Tragweite, diese ganz besondere Entscheidung dürfen wir bei allen Debatten rund um weitere Ausgaben nicht vergessen. In der immer noch andauernden Corona-Pandemie hat es sich dann jeden Tag gezeigt: Der Corona-Bewältigungsfonds war und ist unser wichtigstes Instrument im haushaltspolitischen Krisenmanagement, und er ist beispielhaft für die gute, sachorientierte und pragmatische Zusammenarbeit von Parlament und Staatsregierung. An dieser Stelle danke ich daher allen Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses ausdrücklich für das gute Miteinander, die krisenbedingt oftmals kurzfristig erforderliche Befassung und das konstruktive Agieren. Wir waren immer handlungsfähig und konnten durch den Fonds transparent, schnell und zielgerichtet wichtige Ausgabenentscheidungen treffen und damit am Ende Existenzen, die kommunale Familie und das gesellschaftliche Leben tatsächlich retten. Wenn ich auf die vielen Sitzungen, die wir gemeinsam hatten, zurückschaue, muss ich feststellen: Wir hatten weit öfter Konsens als Dissens. Und das ist doch in dieser Zeit recht bemerkenswert. Wir alle wissen aber auch, dass wir – Anfang April 2020 hatten wir in Sachsen rund 3 300 Infizierte, ein Jahr später waren es 230 000 –, als wir den Fonds auf den Weg gebracht haben, nicht konkret und auf den Cent genau wussten, was auf uns zukommt. (André Barth, AfD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?
André Barth AfD
Danke, Herr Staatsminister. Vielleicht haben Sie noch in Erinnerung, wie viele indirekte Stellen in der Staatsverwaltung wir heute mit einer Beschlussvorlage beschlossen haben, da Frau Schubert das in den paar Stunden vergessen zu haben scheint.
Hartmut Vorjohann
Ich kann mich nur an die heutigen sieben A-Stellen für den ÖGD erinnern. Sonst nicht. Das waren sechs oder sieben Stellen in Umsetzung der Bundesfinanzierung für den ÖGD. Ich setze mal fort. Ja, wir waren trotz Unsicherheiten, die ich gerade angedeutet habe, willens und bereit, für eine gute Krisenvorsorge, wohlgemerkt: mit vielen Unbekannten, insgesamt 6 Milliarden Euro neue Schulden aufzunehmen. Ich habe immer gehofft, dass es nicht so schlimm kommt und wir den Rahmen vielleicht nicht ganz ausschöpfen müssen; denn Kredite, die man nicht aufnehmen braucht, muss man später auch nicht bedienen. Natürlich sind wir heute etwas klüger, was die Kosten der Pandemie angeht. Am 9.04.2020, ich darf mich einmal ausnahmsweise selbst zitieren, habe ich wie folgt ausgeführt: „Insgesamt besteht aus heutiger Sicht bis 2022 voraussichtlich ein Finanzierungsbedarf von insgesamt 6 bis 7 Milliarden Euro.“ Auf der Basis einer ersten ganz groben Schätzung gingen wir also damals von Steuermindereinnahmen von insgesamt bis zu 4,5 Milliarden Euro in den Jahren 2020 bis 2022 allein auf Landesebene aus. Die Deckungslücke für den Haushalt 2020 musste am Ende mit reichlich einer Milliarde Euro geschlossen werden, und nach der jüngsten Steuerschätzung werden wir für 2021 und 2022 weitere 1,3 Milliarden Euro benötigen, mithin also deutlich weniger, als wir vor über einem Jahr geschätzt haben. Bis 2022 rechneten wir mit zusätzlichen pandemiebedingten Ausgaben von bis zu 2,5 Milliarden Euro, die wir tatsächlich aber auch schnell ausgeschöpft haben. Welche Mittel der Bund beitragen wird, war, als wir den Fonds beschlossen hatten, noch völlig offen. Über 700 Millionen Euro waren es dann, die der Bund für uns direkt für den Landeshaushalt letztes Jahr bereitgestellt hat. Ja, an einer Stelle haben wir mit Stand Ende 2020 weniger Geld benötigt als gedacht, und das ist, wie erwähnt, bei dem Thema Kompensation für Steuerausfälle. Bei den Ausgaben konnten wir nicht zuletzt dank der Unterstützung des Bundes gut haushalten. Aber es lag ja auch noch eine weitere große Bugwelle der Pandemie vor uns, und das konnte man bereits Ende Oktober letzten Jahres absehen. Wer also meint, wir seien zu sparsam oder wir wollten nur das Kreditvolumen drücken, dem gebe ich drei Dinge mit auf den Weg: Erstens. Mit krisenbedingter Kreditaufnahme ist tatsächlich noch sorgfältiger umzugehen, als wir es ohnehin beim Ausgeben von Steuergeldern tun. Notlagen sollte man nicht ausnutzen. Zweitens. In der Krise gilt es darauf zu achten, welchen tatsächlichen Zweck die Ausgaben haben, egal ob in der akuten Krise oder bei der längerfristigen Krisenbewältigung bzw. -vorsorge; denn noch liegt die Krise nicht hinter uns und wir kennen die mittel- und langfristigen Folgen der Pandemie eben auch noch nicht abschließend im Detail. Drittens: Wie wichtig es ist, an das Morgen zu denken, an die Fragestellung, wie viele Krisen da eigentlich noch kommen, haben wir in den letzten Tagen anhand der dramatischen Bilder aus den Hochwasserregionen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch bei uns in Sachsen drastisch vor Augen geführt bekommen. Erklärung
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Ob uns eine vierte Welle der Corona-Pandemie ereilt oder wir verschont bleiben, kann derzeit keiner mit Sicherheit sagen. Aber wir haben mit sorgfältiger und bedachter sowie engagierter und mutiger Politik den Freistaat bisher gut und sicher durch die Krise gebracht. Einen Beitrag dazu hat der Corona-Bewältigungsfonds geleistet. Im April des vergangenen Jahres hat der Sächsische Landtag die außergewöhnliche Notsituation festgestellt und durch den Corona-Bewältigungsfonds bereits wenige Tage nach den ersten behördlichen Anordnungen mit einer Kreditermächtigung im Umfang von 6 Milliarden Euro die finanzielle Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen in Sachsen umfassend gesichert. So konnten wir gewährleisten, dass notwendige Maßnahmen nicht an finanziellen Engpässen scheitern und sich alle Entscheidungen allein an der Verantwortung für das Wohl des Freistaates und seinen Bürgerinnen und Bürgern orientieren. Darüber hinaus gewährleistet das Sondervermögen, dass wir die coronabedingten Ausgaben getrennt vom Haushalt nachweisen können. Dies gehört für uns zur Transparenz dazu. Wir stellen dar, wofür wir Schulden aufnehmen. Mit den Mitteln aus dem Corona-Bewältigungsfonds haben wir Maßnahmen der unmittelbaren Pandemiebekämpfung finanziert, aber auch Hilfen bei der Existenzsicherung sowohl von sächsischen Unternehmen, Selbstständigen und Beschäftigten als auch für Einrichtungen im kulturellen und sozialen Bereich bereitgestellt. In dieser Situation kam vor allem dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags eine besondere Rolle zu. Dort erfolgte die Freigabe der jeweiligen Mittel aus dem Sondervermögen. Mit den Freigaben aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Coronakrise hat das Parlament Lassen Sie uns daher weiterhin gemeinsam verantwortungsvoll und klug mit den uns anvertrauten Mitteln umgehen und im Sinne des Gedankens der Generationengerechtigkeit auch die Tilgung nicht auf die lange Bank schieben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten die Staatsregierung; es sprach Herr Staatsminister Vorjohann. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/7096 ab, und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/7096 zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll unserer Regierung die Handlungsmöglichkeiten gegeben, die sie benötigte. Allein für die Schadenbeseitigung und vorbeugende Maßnahmen hat das Parlament im Jahr 2020 der Staatsregierung 2,4 Milliarden Euro bereitgestellt. Um die im Haushaltsjahr 2020 geplanten Projekte trotz Wirtschaftseinbruch finanzieren zu können, wurden im vergangenen Jahr für die Steuerkompensation weitere 1,041 Milliarden Euro ausgegeben. Die Entscheidung für ein solches Sondervermögen und die damit verbundene Kreditaufnahme haben wir uns alles andere als leicht gemacht. Ein solcher Schritt ist und bleibt für uns eine absolute Ausnahme und trägt damit allein der außergewöhnlichen Notsituation Rechnung. Die Entscheidung ändert nichts daran, dass die CDU-Fraktion auch weiterhin an den Grundsätzen einer langfristig orientierten und nachhaltigen Finanzpolitik festhält. Deshalb wollen wir nach der Pandemie auch zügig die Schulden zurückzahlen, um den künftigen Generationen Gestaltungsspielräume zu hinterlassen und keine Verpflichtungen. An dieser Stelle möchte ich dem Staatsministerium der Finanzen für ihren vorliegenden Bericht danken. Dieser Bericht in seiner transparenten Form ist sogar so gut, dass die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses einstimmig dem Sächsischen Landtag empfohlen haben, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Deshalb überrascht der Aussprachebedarf etwas. Aus unserer Sicht stellt der Jahresbericht zum Corona-Bewältigungsfonds sehr transparent und nachvollziehbar dar, in welche Maßnahmen der HFA im Jahr 2020 eingewilligt hat. Insgesamt sind im Berichtszeitraum (April 2020 bis 31.12.2020) von den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses 4 572,0 Millionen Euro freigegeben worden. Davon sind nicht alle Ausgaben abgeflossen. Zur Deckung aller Ausgaben seien im Jahr 2020 Kredite in Höhe von insgesamt 1 755 Millionen Euro aufgenommen worden. Heute, mit einer Inzidenz in Sachsen von 3,5 im Vergleich zum gestrigen Tag, ist an der Zeit, einen Kassensturz durchzuführen und darzustellen, was in der Pandemie zur Schadensbeseitigung ausgegeben wurde und was aktuell eben nicht mehr benötigt wird. Das haben wir heute Morgen in einer Sondersitzung des HFA bei Staatsminister Vorjohann erbeten. Für die Zusammenarbeit, die Kollegialität und auch die Rücksichtnahme innerhalb des HFA – auch für das Verständnis, wenn die Beantragung einer Sondersitzung sehr Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Wird dazu das Wort gewünscht? – Nein, das ist offensichtlich nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen diese Drucksache vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zu zwei Petitionen. Das betrifft die Petition 07/00746/7 mit dem Titel „Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz“ und die Petition 07/01028/1 mit dem Titel „Frachtflughafen Leipzig/Halle“. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt 10 Minuten je Fraktion. Ich schlage vor, die antragstellende Fraktion DIE LINKE jeweils beginnen zu lassen. Ich rufe zunächst die Petition „Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz“ auf. Für DIE LINKE spricht Frau Kollegin Gorskih. kurzfristig erfolgt oder die eine oder andere Vorlage mal wieder sehr knapp vor der Sitzung verteilt wird – möchte ich den Mitgliedern im HFA und insbesondere dem Vorsitzenden an dieser Stelle ausdrücklich danken. Uns als Koalition ist bewusst, dass diese Zusammenarbeit nicht alltäglich ist. Deshalb ganz ausdrücklich vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Ergebnis des HFA, Ihnen einstimmig eine Kenntnisnahme zu empfehlen, bitte ich Sie, diesem Votum zu folgen.
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/7115 Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den und Berichte zu Petitionen – 7/7116
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist unserer Fraktion ein großes Anliegen, die Forderungen der Petition zum Thema Hochschulfreiheitsgesetz bzw. zur Situation der Lehrbeauftragten an den Musikhochschulen hier im Landtagsplenum vorzutragen – auch zur späten Stunde. Wir wollen die Dringlichkeit der Problematik nochmals betonen. Der Petent fordert zum einen eine Änderung der gesetzlichen Ausgestaltung des Lehrauftrags in § 66 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Er fordert zum anderen, dass die Angemessenheit der Honorierung der Lehrbeauftragten mit einer verbindlichen Honoraruntergrenze untersetzt wird. Zur ersten Forderung: Für die sächsischen Hochschulen gibt es die Möglichkeit, Lehraufträge zu erteilen. Der Lehrauftrag wurde ursprünglich zur Vermittlung von Fähigkeiten aus der Berufspraxis eingerichtet und sollte damit der Ergänzung der grundständigen Lehre dienen. Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz sieht bei den Musik- und Kunsthochschulen eine rechtliche Besonderheit vor. Hier kann der Lehrauftrag nicht nur zur Ergänzung, sondern zur Erbringung des Lehrangebots erteilt werden. Das Hochschulfreiheitsgesetz sagt auch: Mit der Erteilung des Lehrauftrags wird kein Dienstverhältnis begründet. Genau in diesem Paragrafen liegt das Problem; denn die Lehrbeauftragten erbringen das Lehrangebot an den Musik- und Kunsthochschulen. Sie übernehmen Daueraufgaben, und zwar zu ungleichen Bedingungen wie die festangestellten Kolleg(inn)en, und decken mit einem Personalanteil von 60 bis 70 % etwa die Hälfte der Lehre ab – und das über Jahre. Hier werden also Daueraufgaben von Hochschulen nicht mit Festangestellten abgesichert, sondern auf Lehraufträge ausgelagert und aufgeteilt, die zum Teil seit vielen Jahren in „Kettenaufträgen“ arbeiten. Ein weiteres Problem: Mit der Formulierung „Es wird kein Dienstverhältnis begründet“ werden für die Lehrbeauftragten die Errungenschaften der Arbeitnehmerbewegung und der Gewerkschaften ausgehebelt. Weder können sie ihr Honorar selbst verhandeln noch greifen die Schutzmechanismen, die in sonstigen Rechtsgeschäften üblich sind. Das ist auch problematisch: Es scheinen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Rechtsform des Lehrauftrags zu bestehen. Der Petent, der aus der Praxis berichtet und die formalen Kriterien der Lehraufträge an Musikhochschulen im Blick hat, argumentiert: Durch die Ansiedlung des Lehrauftrags im Verwaltungsrecht entsteht ein „öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art“; denn es wird kein Dienstverhältnis begründet. Das Ministerium hat offensichtlich eine andere Auffassung und nimmt an, dass hier ein privatrechtlicher Vertrag vorliegt. „Handeln also nun die Hochschulen nicht im Sinne des Ministeriums oder ist die Aussage des Ministeriums fragwürdig?“ – Das fragt der Petent völlig zu Recht, wie ich finde. Wir sagen: Es braucht eine schnelle Klärung hinsichtlich der Rechtsform der hier beschriebenen Lehrauftragspraxis. Es ist zwar gut, dass der Petitionsausschuss auf unser Drängen hin entschied, dass die Staatsregierung gebeten wird, die Angelegenheit dahin gehend noch einmal zu prüfen, ob eine Abhilfe durchführbar ist, und im Landtag anschließend Bericht zu erstatten. Das ist aus unserer Sicht jedoch nicht ausreichend. Wir schließen uns dem Petenten an. Der Satz „Mit der Erteilung eines Lehrauftrags wird kein Dienstverhältnis begründet“ muss aus dem Hochschulfreiheitsgesetz gestrichen werden. Neben der Prüfung der Rechtsnatur bedarf es spätestens mit der Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes außerdem zwingender Abhilfe. Zur zweiten Forderung: Die Bezahlung für die Tätigkeit des Lehrbeauftragten liegt bei etwa einem Drittel des Stundensatzes der fest angestellten Kolleg(inn)en – und das, obwohl die Lehrbeauftragten in der Regel die gleiche Arbeit verrichten, die gleiche Verantwortung für die Studierenden tragen. Ein Problem ist dabei die nicht ausreichende Grundfinanzierung der Hochschule. Wie meine Kleine Anfrage zeigt, kalkuliert jede Hochschule die Angemessenheit der Honorierung anders. Oft sind es aber die Mittelzuweisungen, die den Rahmen vorgeben. Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber antwortet zum Beispiel folgendermaßen: „Die angemessene Bezahlung für Lehrbeauftragte berechnet sich (…) ausschließlich aus der Höhe der Zuweisung, da der Hochschule keine anderen Möglichkeiten der Finanzierung zur Verfügung stehen.“ Für höhere Honorare braucht es also deutlich mehr Mittel für die Hochschulen. Zwar hat der Landtag zusätzliche 1,5 Millionen Euro für die Lehrbeauftragten im Haushalt beschlossen; aber der jahrzehntelange Reformstau lässt sich nicht ausschließlich mit einer zusätzlichen Summe im Haushalt begleichen. Es braucht verbindliche Regelungen wie eine Honoraruntergrenze, um die prekäre Situation an den Hochschulen endlich zu beenden. Schließlich ist es auch eines der Versprechen aus dem Koalitionsvertrag – ich zitiere –: „Die Lehrbeauftragten stärken wir als Angehörige der Hochschulen und definieren gemeinsam mit den Hochschulen Honorarrichtlinien und Mindeststandards.“ Die Staatsregierung wäre also durchaus in der Lage, die Forderung der Petition umzusetzen. Das hat sie sich auch zum Teil mit der Koalition im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. Die Reform des Hochschulfreiheitsgesetzes ist außerdem schon lange überfällig und muss den rechtlichen Status der Lehrbeauftragten dringend klären und die Ausgestaltung von Verträgen auf Augenhöhe ermöglichen. Deshalb war es uns auch sehr wichtig, den Forderungen der Lehrbeauftragten hier im Landtagsplenum Raum zu geben. Wir schließen uns der Entscheidung, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann, nicht an. Das haben wir bereits im Ausschuss bekundet. Wir bekräftigen erneut unsere Forderung, dass das zuständige Ministerium hier zwingend Abhilfe schafft und dem Gesuch der Petition stattgibt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächster kommt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Flemming zu Wort.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das hier nicht in die Länge ziehen. Ich möchte nur ausführen, dass sich der Petitionsausschuss sehr gewissenhaft mit dieser Petition beschäftigt hat. Wir haben die Stellungnahme aus der Staatsregierung eingeholt und sie mit großer Mehrheit verabschiedet. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Lehrbeauftragten eine sehr inhomogene Gruppe mit sehr individuellem Hintergrund darstellen. Wir haben aktive Künstler, die selbstständig hauptberuflich oder in festen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind. Wir haben künstlerischen Nachwuchs. Wir haben Lehrbeauftragte, die ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen mit Lehraufträgen bestreiten, aber dann in einer größeren Breite. Deshalb sind diese Gruppen auch sehr unterschiedlich zu behandeln. Lehrbeauftragte ermöglichen es den Hochschulen, in speziellen Fächern Leistungen in geringem Umfang für eine befristete Zeit durch Lehrbeauftragte abzudecken. Der Bedarf kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Deshalb ist es sinnvoll, diese Beschäftigungsverhältnisse nicht als Dauerbeschäftigungsverhältnisse auszubilden. Dafür sind natürlich die bekannten Personalkategorien vorgesehen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Hochschulen bei diesen dauerhaften Beschäftigungen sozusagen einen großen Teil ihrer Flexibilität verlieren würden, weil das im größeren Umfang Mittel binden würde. Die rechtliche Auffassung der Linksfraktion wird dort in keiner Weise geteilt. Die Aussagen zur Honorierung sind ebenfalls zu hinterfragen; denn das Ministerium sagt uns, dass die Vergütungen an den Musikhochschulen in einer Bandbreite von 32 bis 42 Euro vorgesehen und in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Deshalb ist es ein Unsinn zu sagen, es wäre weniger als ein Drittel, was regulär angestellte Beschäftigte verdienen. Ich habe das einmal hochgerechnet. Ein festangestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter müsste demnach zwischen 9 000 und 10 000 Euro im Monat verdienen. Das ist Quatsch. Wir haben dieses Thema durchaus auch in der Regierungskoalition aufgenommen. Im aktuellen Doppelhaushalt sind Mittel für die Erhöhung der Honorierungen eingestellt worden. Wenn man das überschlägig auf den Stundensatz berechnet, dann sind das ungefähr 6 Euro, um die man den Stundensatz erhöhen könnte. Wenn wir im Moment einen mittleren Stundensatz von 36 oder 37 Euro haben, kann dieser um 6 Euro mit der Zuweisung im aktuellen Doppelhaushalt erhöht werden. Ich kann mir dazu eine Bemerkung nicht verkneifen: Das ist deutlich mehr als das, was in der sehr kontrovers diskutierten Erhöhung der Grundentschädigung für das Hohe Haus beschlossen worden ist. Ich glaube, eine solche Erhöhung von 16 oder 17 % erfüllt vielleicht nicht die Erwartungen aller, die das betrifft, aber es ist auch nicht so, dass es so wenig wäre. Danke schön. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Als nächste Fraktion rufe ich die AfD auf. Herr Wiesner? – Entschuldigung. Dann gibt es hierzu keine Positionierung der AfD. Ich rufe die BÜNDNISGRÜNEN auf. Frau Dr. Maicher, bitte.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Petition der Lehrbeauftragten widmet sich einigen lange bekannten Problemen. Sie kommt zu einer Zeit, in der prekäre Bedingungen brennglasartig noch prekärer wirken und daher Aufmerksamkeit erfordern. Die Petition stellt die besonderen Bedingungen künstlerischer und musischer Studiengänge in Präsenz und enger Begleitung der Studierenden heraus. Die Petition reiht sich in die bundesweiten Bemühungen der Interessenvertretung ein, die Frage nach der grundlegenden Bereitstellung des Lehrangebots an den Kunst- und Musikhochschulen zu klären und eine Veränderung in der Personalstruktur herbeizuführen. Sie zeigt nicht zuletzt die besonderen Schwierigkeiten von künstlerisch und selbstständig tätigen Menschen bei der Durchführung ihrer Tätigkeit und die damit sichtbar gewordene Notwendigkeit von besserer Absicherung. Das Herzstück der Petition ist der Ruf nach Fairness und Anerkennung für die wichtige Leistung der Lehrbeauftragten. Wir teilen die Ansicht, dass der Lehrauftrag ursprünglich dafür gedacht war, anderweitig im Haupterwerb angestellte Praktikerinnen und Praktiker für den Lehrbetrieb zu gewinnen, durch ihre Perspektive den Lehrbetrieb zu bereichern und wesentliche Fähigkeiten aus der Praxis zu vermitteln, oder auch, um besonders bekannte Persönlichkeiten an die Hochschulen zu holen. Das Leitbild war der Lehrauftrag im Nebenerwerb. Gewissermaßen wurde aber aus einem Aushängeschild, einem Blick in die Praxis durch kurzfristige und flexible Bedarfsdeckung eine Dauerlösung, die sich nicht selten in langjährigen Kettenverträgen äußert und zur Absicherungsfunktion der Lehre dient. Von der Notwendigkeit, einen flexiblen und bedarfsorientierten Einsatz der Lehrbeauftragten zu ermöglichen und damit auf möglichst lose Bindungen zur Hochschule hinzuwirken, kann daher nur noch eingeschränkt die Rede sein. Vieles deutet darauf hin, dass ein Großteil der Lehrbeauftragten im Haupterwerb tätig ist, oftmals sogar an mehreren Hochschulen, um den Lebensunterhalt existenzsichernd bestreiten zu können. Neben eine faire Vergütung müssen daher bessere Bedingungen zur Durchführung des Lehrauftrags treten. Die Wertschätzung der künstlerischen Ausbildung muss auch die Anerkennung der Leistungen der Lehrenden umfassen. Der Lehrauftrag ist eine qualitativ hochwertige Tätigkeit im Lehr- und Prüfungsbetrieb. Die Lehrbeauftragten haben maßgeblichen Anteil an der Ausbildung der Studierenden und nehmen damit hoheitliche Tätigkeiten wahr. An dieser Stelle reicht oft ein Danke-und-weiter-so nicht aus, sondern als Folge der Petition sollten konkrete Verbesserungen diskutiert werden. So divers die Gruppe und die Interessen der Lehrbeauftragten sein mögen, so gleichgerichtet ist ihr Interesse an einer fairen Vertragsgestaltung; denn das ist der Grundsatz jedes Vertragsschlusses und ein Minimalkonsens, der umgesetzt werden muss. Damit verbunden ist auch das berechtigte Interesse an existenzsichernden Honoraren. Hierfür ist der erfolgte Aufwuchs in Höhe von 1,5 Millionen Euro im Rahmen des Doppelhaushalts 2021/2022 ein wichtiger Schritt zur längst überfälligen Erhöhung. So konnte beispielsweise das Honorar an der HfM Dresden rückwirkend zum 01.01.2021 um 6 Euro pro Stunde erhöht werden, was einer Steigerung von 17 % entspricht. Des Weiteren müssen die Lehrbeauftragten in die Lage versetzt werden, zukünftig Honorarrichtlinien und -standards durch ihre Interessenvertretung im Dialog mit den Hochschulen aushandeln zu können. Vieles an dieser Petition ist für uns nachvollziehbar und bedarf der weiteren politischen Diskussion. Eine Überprüfung der gewachsenen Personalstruktur an den Kunst- und Musikhochschulen ist sinnvoll, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, den quantitativen Einsatz der Lehrbeauftragten zur Absicherung der grundständigen Lehre und damit auch von Daueraufgaben zu evaluieren und auf der Basis dieser Erhebung konkrete Handlungsschlüsse abzuleiten. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass im Rahmen der anstehenden Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes die Rechte der Lehrbeauftragten als Angehörige der Hochschulen gestärkt werden. Dafür haben wir BÜNDNISGRÜNEN uns eingesetzt, und das wollen wir jetzt auch umsetzen. Die vorliegende Petition ist ein erneuter Weckruf zum Handeln im ehrlichen politischen Dialog mit der Interessenvertretung der Lehrbeauftragten. Das sollten wir aufnehmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier)
Dr. Matthias Rößler
Als Letzter kommt Herr Kollege Mann zu Wort. Bitte sehr.
Holger Mann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu so fortgeschrittener Stunde werde ich bestimmt keine 10 Minuten über die Ausgestaltung, Anwendung und Wirkung von Lehraufträgen an sächsischen Hochschulen sprechen, aber dennoch kurz zur Petition. Der Petitionsausschuss – das ist gerade schon vorgetragen worden – gibt uns neben der Beschlussempfehlung, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann, ein zweites, sehr starkes Votum auf den Weg: Die Petition wird der Staatsregierung bereits zur Erwägung überwiesen. Kurzum, diese Beschlussempfehlung sagt bereits, dass die Petition eben nicht als völlig unbegründet angesehen wird. Genau deshalb soll das zuständige Staatsministerium prüfen, ob dem Gesuch nicht stattzugeben ist bzw. auf welchem Weg diese durchführbar ist oder umgesetzt werden kann. Damit wären wir beim Kern der Debatte. Über den Inhalt und das Anliegen der Petition dürften sich große Teile des Hohen Hauses einig sein, denn der klassische nebenberufliche Lehrauftrag hat sich im Laufe der letzten Jahre gewandelt. Gerade für viele Lehrbeauftragte an den Musikhochschulen ist ein Lehrauftrag eine Haupterwerbsquelle. So war es nicht gedacht. Deshalb hat sich die Koalition im geltenden Koalitionsvertrag bereits auf drei wesentliche Ziele verständigt: Erstens. Wir wollen die gewachsene Personalstruktur, insbesondere an den Kunst- und Musikhochschulen, überprüfen, um Daueraufgaben entsprechend abzusichern. Zweitens. Wir wollen auch dazu neue Personalkategorien schaffen. Drittens. Wir wollen die Lehrbeauftragten als Angehörige der Hochschulen stärken und gemeinsam mit den Hochschulen Honorarrichtlinien und Mindeststandards schaffen. Genau diese drei Ziele können wir als Koalition mit der nun anstehenden Novellierung des Hochschulgesetzes angehen und diese Aspekte sowie weitere in der Petition aufgeworfene Fragen im Detail berücksichtigen. Natürlich kommt es bei all dem auf die konkrete gesetzliche Ausgestaltung an. Insofern nochmals: Es ist völlig richtig, dass die Petition zur Erwägung an das Ministerium überwiesen wird. Ich bin mir sicher, dass in dem vor uns stehenden Novellierungsprozess auch erneut zu diesem Thema gesprochen werden wird, dann aber auch ausreichend Raum und Zeit für eine fachliche Vertiefung gegeben sein wird. Die SPD-Fraktion wird das Thema in jedem Fall weiter im Blick behalten. Deshalb werbe ich heute um Zustimmung auf Basis der hier vorliegenden Beschlussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Sebastian Gemkow)
Dr. Matthias Rößler
Wir fahren jetzt fort mit der Petition mit dem Titel „Frachtflughafen Leipzig/Halle“ und beginnen mit der Fraktion DIE LINKE und mit Ihnen, Herr Kollege Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit 14 Jahren kämpfen die Anwohner am Flughafen Leipzig/Halle gegen steigenden Fluglärm. Sie tun das seit 14 Jahren vor allem vergebens; denn das Gegenteil passiert: Der Lärm sinkt nicht, sondern er steigt. Allein zwischen 2015 und 2019 gab es einen Anstieg von Starts und Landungen von mehr als 30 Prozent auf jetzt 80 000 Starts und Landungen im Jahr. Das ist alles hauptsächlich Frachtflugverkehr, der nachts stattfindet. Wir haben damit in Sachsen das Niveau von Frankfurt am Main erreicht, was den Frachtflugverkehr angeht, nur mit dem Unterschied, dass in Frankfurt ein Nachtflugverbot herrscht; und das wurde dort auch hart erkämpft, meine Damen und Herren. Auch der Protest in Leipzig/Halle wird von Jahr zu Jahr lauter. Er ist aus meiner Sicht auch völlig berechtigt; denn es hat sich in den letzten 14 Jahren nichts für die Anwohner verbessert – im Gegenteil. Die Mitteldeutsche Flughafen AG, die uns als Freistaat Sachsen mehrheitlich gehört, plant gerade den massiven Ausbau des nächtlichen Frachtflugverkehrs. Allein schon dieses Vorhaben ist ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen vor Ort. Das Vorhaben zeigt wieder einmal, dass auch diese Koalition nichts, aber auch gar nichts für die Anwohner vor Ort tut. Das führt dann eben auch zu Enttäuschungen und Frust. Das kann ich zutiefst nachvollziehen. Genau deshalb haben wir diese Petition, die von mehr als 11 000 Menschen unterschrieben und beim letzten Plenum hier übergeben wurde, und weil es zwei größere Demonstrationen an den letzten beiden Freitagen in Leipzig gab, herausgezogen und hier zur Debatte gestellt. Lärm macht krank, und das ist auch bewiesen. Anstatt sich zum Beispiel über Windenergieanlagen, die kein Mensch hört, aufzuregen, sollten Sie sich lieber für die Probleme, die realen gesundheitlichen Probleme der Menschen einsetzen, die es betrifft, die so etwas hören können, in dem Fall Frachtflugverkehr in der Nacht. Ich spreche hier von 80 000 Starts und Landungen, die wir gerade haben. Nach dem Ausbau durch die Mitteldeutsche Flughafen AG, die uns, wie gesagt, gehört, von 60 auf 100 Stellplätzen wird es eine Steigerung auf bis zu 130 000 Starts und Landungen im Jahr geben, und das auch hauptsächlich in der Nacht. Dann werden auch mehr Menschen als jetzt betroffen sein, nämlich weite Teile der Stadt Leipzig und auch von Halle. Dass Leute dagegen nicht nur symbolisch, sondern regelrecht auf die Barrikaden gehen, das kann ich auch nachvollziehen. 95 % aller Starts und Landungen finden vor Ort zwischen 0 Uhr und 5 Uhr statt. Das ist die Kernschlafenszeit, meine Damen und Herren. Um diese Uhrzeit fliegen nicht nur DHL-Maschinen, die tatsächlich einigermaßen modern und leise sind, weil DHL die Flotte auch immer weiter modernisiert. (Andreas Nowak, CDU: Oh! Hört, hört!) Es geht aber eben nicht allein um diese DHL-Maschinen, es geht auch zunehmend um Amazon und andere Anbieter, die sich dort niederlassen. Sie haben keine modernen und leisen Flugzeuge und gut bezahlte Arbeitsplätze erst recht nicht. Es geht aber eigentlich auch, und das ist das Hauptanliegen der Anwohner, um die generelle Nachtflugerlaubnis von egal welcher Maschine welcher Art und welcher Lautstärke, sodass dort auch immer wieder Antonows über die Dächer fliegen. Danach steht man im Bett! Das habe ich bei Bekannten auch schon miterlebt. Also: Es geht darum, dass der Petitionsausschuss, und zwar mit den Stimmen von AfD, CDU, SPD und GRÜNEN, die aktuelle Petition abgewiegelt hat. Das kritisieren wir. Ich sage Ihnen: Natürlich hätte die Petition an die Staatsregierung zur weiteren Beratung übergeben werden können; denn wir sind der Haupteigentümer und können natürlich auch den geplanten Ausbau dieses Flughafens einfach beenden, (Zuruf von der CDU: Das wollen wir nicht!) indem wir sagen: Nein, wir wollen den Ausbau nicht. Es gibt dazu auch einen Antrag unserer Fraktion. Der heißt „Flughafenstandort Leipzig/Halle sozial-ökologisch, nachhaltig und friedlich entwickeln:“ (Andreas Nowak, CDU: Ist gleich schließen!) „Kein weiterer Ausbau zulasten von Umwelt und Gesundheit.“ (Zuruf von der CDU) Darin geht es eben darum, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, unverzüglich eine sozial-ökologische, nachhaltige und friedliche Entwicklung dieses Flughafenstandorts zu gewährleisten. Darin geht es zum Beispiel auch um das Thema Gebühren und Entgelte. Leipzig ist der Billigfrachtflughafen von ganz Deutschland. Hier zahlen die Maschinen so wenig Geld wie sonst nirgendwo. Das ist natürlich ein Anreiz dafür, möglichst viele Flieger fliegen zu lassen, und überhaupt kein Anreiz dafür, möglichst leise oder andere emissionsarme Maschinen landen zu lassen, wie es an anderen Flughäfen üblich ist. Das wird hier komplett ignoriert und nicht durchgeführt. Das kann nicht sein. Am Ende zahlen wir als Steuerzahler in den letzten 20 Jahren mehr als 800 Millionen Euro an diesen Flughafen, weil er eben nicht Gewinne erwirtschaftet im Vergleich zu anderen Flughäfen dieser Größenordnung. Das darf alles nicht sein. Es geht weiterhin um den Frachtumschlagbahnhof, der nicht genutzt wird. Es geht um die militärische Nutzung. Es geht um Abschiebungen. Das sind so viele Punkte; über all das sollte hier im Parlament diskutiert werden. Das haben wir hiermit begonnen und werden es auch künftig fortführen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Nowak.
Andreas Nowak CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Böhme, Ihre dauerhafte Kampagne gegen diesen Flughafen ist ein Schlag ins Gesicht aller Beschäftigten dort vor Ort, (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller) aller, die davon abhängen, und all derjenigen, die dort jede Nacht fleißig sind, vor allen Dingen überwiegend geringqualifiziert sind und vor diesem Flughafen wenige bis gar keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hatten. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller) Das, was Sie heute hier vorführen, dient nur einem Zweck, nämlich diesen Ausbau und den Flughafen immer wieder infrage zu stellen. Es dient dem Zweck, Ihre Demonstrationen und Zufahrtssperren im Landtag politisch zu legitimieren. Es ist weit von dem entfernt, worum es bei diesem Flughafen wirklich geht. Mit der Petition soll das Ausbauvorhaben gestoppt werden. Es ist aber gar nicht der richtige Ort, um darüber zu diskutieren; denn der angegriffene Planfeststellungsbeschluss ist das Dokument, gegen das solche Einwendungen vorgetragen und dann bewertet werden. Der Petitionsausschuss hat staatliches Handeln zu überprüfen. Das bedeutet im konkreten Fall, dass die Einwendungen der Petenten in diesem Planfeststellungsverfahren richtig aufgehoben sind. Dort ist der Platz, um darüber zu sprechen und sie in das Verfahren einzubringen. Das Petitionsrecht hat an dieser Stelle keine politisch-inhaltliche Aufgabe, sondern es soll eben staatliches Handeln überprüfen. Offensichtlich begreifen das aber nicht alle hier im Hohen Haus. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der von Ihnen angesprochene Antrag bzw. die Anhörung, die wir hatten, war sehr aufschlussreich. Ich werde nicht en Detail auf diese ganzen Dinge eingehen; denn darüber wird noch zu reden sein, wenn wir uns mit der Anhörung und mit der Auswertung entsprechend beschäftigen. Dort ist auch der richtige Ort, um über diese inhaltlichen Fragen zu sprechen und um sie entsprechend zu bewerten. Ich kann nur feststellen: Ihnen ist es egal, dass die Menschen dort Arbeit haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihnen scheint egal zu sein, wie die Menschen leben müssen!) Ihnen ist dieser Wohlstand egal. Ihnen sind die Steuereinnahmen egal. (Marco Böhme, DIE LINKE: Die Steuereinnahmen? Wir zahlen 800 Millionen!) Das Einzige, was Sie interessiert, ist diese entsprechende Kampagne gegen diesen Flughafen. Sie wissen genau – das hat Herr Otto in der Anhörung auch gesagt –, dass DHL 7 Milliarden Euro investiert, um leiser und sauberer zu werden. Bis zum Jahr 2030 wird man eine 30-prozentige Beimischungsquote von erneuerbaren Energien und entsprechenden Kraftstoffen umsetzen. Bis zum Jahr 2050 will DHL klimaneutral werden. So ein Flughafen ist mit wenigen Ausnahmen immer eine Investition in volkswirtschaftliche Gesamteffekte. Dort sind zehntausend Leute in Lohn und Brot. Der Faktor, nach dem die Wirtschaft drum herum davon abhängt, ist 3 bis 5. Dann können Sie sich einmal ausrechnen, was an gut investiertem Geld in diesen Flughafen geflossen ist, damit er entsprechend offen ist. Sie wissen genauso gut wie alle anderen, die dieser Anhörung gefolgt sind, dass der Nachtflug zwingende Bedeutung für das hat, was an diesem Flughafen passiert, und dass es eben nicht geht; es sei denn, sie wollen ihn entsprechend schließen und diejenigen, die dort Arbeit haben, in die Arbeitslosigkeit schicken. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das machen wir nicht zum Antrag!) Deswegen werden wir dieser Petition leider nicht abhelfen können. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt spricht für die AfDFraktion Kollege Wiesner.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die geplante Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle bewegt derzeit viele Bürger, vor allem diejenigen, die im Umfeld des Flughafens wohnen und schon jetzt einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Die von den Petenten nicht nur dieser Petition und Bürgerinitiativen vorgetragenen Befürchtungen, dass es durch zunehmenden Flugbetrieb künftig noch schlimmer wird, nehmen wir sehr ernst. Lärm und Luftverschmutzung beeinträchtigen die Gesundheit. Heißt das nun, dass auf eine Flughafenerweiterung verzichtet werden sollte? Das möchte die Petentin. Die GRÜNEN in Sachsen-Anhalt gingen sogar noch weiter und forderten letztes Jahr die Einstellung des Passagierbetriebes. Hierbei stellt sich aber die Frage, ob damit dem Großraum Halle/Leipzig geholfen wäre. Wie wir gerade von Kollegen Nowak gehört haben, ist der Flughafen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Region. In seinem Umfeld haben sich zahlreiche Unternehmen angesiedelt. Im Zuge der Erweiterung sind weitere Ansiedlungen zu erwarten, unter anderem auch eine Flugzeugwerft. Das bedeutet neue Arbeitsplätze für die Region und auch Steuereinnahmen. Diese Chancen sollten wir nicht ungenutzt lassen. (Beifall der Abg. Gudrun Petzold, AfD) Auf der einen Seite wird immer wieder beklagt, dass weite Teile des Ostens der Republik wirtschaftlich abgehängt seien. Auf Leipzig trifft das zum Glück nicht ganz so zu. Wir dürfen jetzt nicht den Fehler machen, durch fehlgeleitete ideologische Entscheidungen uns selbst abzuhängen. Bereits jetzt ist der Flughafen Leipzig/Halle der zweitgrößte Frachtflughafen in Deutschland und der viertgrößte in Europa. Er gehört zu den wichtigsten deutschen Flughäfen, die überhaupt über eine uneingeschränkte Nachtfluggenehmigung verfügen. Im Zuge der Erweiterung sollen weitere 300 Millionen Euro investiert und die Vorfeldflächen des Flughafens von derzeit 58 auf 97 Hektar erweitert werden. Aktuell können bis zu 60 Frachtmaschinen, die meisten von DHL, abgefertigt werden. Bei zeitkritischen Transportgütern wie Medikamenten und frischen Lebensmitteln ist die Luftfracht nun einmal der bevorzugte Transportweg. DHL plant durch den Ausbau eine deutliche Steigerung der Abfertigungskapazitäten. Die Anzahl der Flugbewegungen soll von 64 500 im Jahr 2020 auf etwa 118 000 im Jahr 2032 steigen. Jedes dieser Flugzeuge, das startet oder landet, bedeutet Lärm. Jedes Flugzeug, das in Zukunft zusätzlich starten oder landen wird, bedeutet noch mehr Lärm. Eine Erweiterung des Flughafens wird für Leipzig und das Umland deswegen nur mit Maß und Ziel zu verkraften sein. Es geht nicht ohne erhebliche Nachbesserungen in dem gegenwärtigen Planverfahren. In Betracht kommen hier beispielsweise Änderungen am An- und Abflugverhalten, lärmabhängige Start- und Landegebühren oder eine stärkere Nutzung der stadtfernen Landebahn Nord. Kurz gesagt, es geht um einen Interessensausgleich zwischen der Wirtschaft auf der einen und den Anwohnern auf der anderen Seite. Aktionen, wie jüngst die Blockade der Zufahrt zum DHLHub durch etwa 50 linksgerichtete Personen, sind nicht ganz zielführend, denn eine weitere Verhärtung der Fronten bringt uns überhaupt nicht voran. Zudem hört sich die pauschale Kapitalismuskritik aus dem Munde von Aktivisten, die wahrscheinlich in besonderem Maße am Fördertopf hängen, nicht unbedingt glaubwürdig an. (Beifall bei der AfD) In der Nacht der Blockade wurden in Leipzig auch zwei Fahrzeuge der Deutschen Post abgefackelt, das muss man der Vollständigkeit halber dazusagen. (Andreas Nowak, CDU: Hört, hört!) Die konkreten Einwendungen der Petenten gegen die Planungen werden im Rahmen des derzeit laufenden Planfeststellungsverfahrens zur 15. Planänderung für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Halle/Leipzig, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ durch die Landesdirektion geprüft. Alle von der Flughafenerweiterung berührten öffentlichen und privaten Belange werden dabei bewertet und gegeneinander abgewogen. Dazu gehört der Schutz vor Fluglärm und anderen schädlichen Umwelteinwirkungen. Im Ergebnis kann es dazu führen, dass die Planungen geändert werden. Die Unterlagen zu diesem Planfeststellungsverfahren wurden vom 15. Dezember 2020 bis zum 15. Februar 2021 erstmals öffentlich ausgelegt. Um der Coronakrise Rechnung zu tragen, hat sich die Planungsbehörde dafür entschieden, die zweite Auslegung bis zum 27. Juli 2021 durchzuführen. Man merke, diese läuft also noch und man kann weitere Einwendungen erheben. Der Petition 07/01028/1 kann somit auch aus unserer Sicht nicht abgeholfen werden. Am 23. Juni 2021 wurde dem Sächsischen Landtag eine Massenpetition mit mehr als 10 000 Unterschriften übergeben, die sich ebenfalls gegen den Flughafenausbau wendet. Das Thema wird uns also im Petitionsausschuss noch weiter beschäftigen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächstes kommt Herr Dr. Gerber, BÜNDNISGRÜNE, zu Wort.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, es kurz zu machen. Es ist jetzt schon spät. Ich bin auch gespannt, wer morgen um diese Zeit noch hier steht. Zurück aber zur Sache. Wir BÜNDNISGRÜNE stellen erst einmal fest, dass der Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle in den letzten Jahren sehr stark zugenommen hat und dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Lebensqualität in der Region hat, natürlich auch auf die Gesundheit. Der nächtliche Lärm ist bei 180 Flugbewegungen, wir hörten es schon mehrfach, schon heute unerträglich und gesundheitsgefährdend. Daher fordern wir seit langem ein Nachtflugverbot und sehen auch den Ausbau sehr kritisch. Ein von uns in Auftrag gegebenes Lärmschutzgutachten kommt eindeutig zu dem Schluss, dass der durch den Flughafen verursachte Lärm gesundheitsschädlich und unzumutbar für die Anwohnenden ist. Nachtflugverkehr wirkt sich besonders schädlich auf die Gesundheit aus und hat einen überproportional hohen Anteil in Leipzig. Das Gutachten empfiehlt eindeutig strengere Maßnahmen, um die von der WHO festgesetzten Grenzen von 25 Dezibel Innenlärmpegel zu erreichen. Die gesetzlich festgelegte Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr muss eben auch besonders geschützt werden. Der Ausblick im Hinblick auf den Fluglärm in der Zukunft ist auch schlecht. Bis zum Jahr 2030 möchte die DHL das Frachtaufkommen am Flughafen Leipzig/Halle verdoppeln. Um den Nachtsprung zu ermöglichen, damit man dann am besten innerhalb von 24 Stunden seine Onlinebestellungen aus China erhält, ist auch geplant, einen großen Anteil dieser Verkehre in der Nacht abzuwickeln. Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einmal eine Bemerkung zu einem anderen, aber verwandten Thema. Wir debattieren hier im Haus sehr oft über den Zustand unserer Innenstädte, den Leerstand und die Geschäfte, die schließen müssen. Wenn wir weiter so vorgehen, dann wird der Onlinehandel weiter mit dem geplanten Ausbau in der Region wachsen und sich negativ auf die Geschäfte vor Ort und im Umfeld dort auswirken. An dieser Stelle sollten wir auch einmal über unseren Tellerrand schauen. Dass sich die Petentin vor diesem Hintergrund gegen die geplante Erweiterung und den Stopp des Ausbauvorhabens wendet, ist daher sehr verständlich. Wir BÜNDNISGRÜNE plädieren auch für die Empfehlung des Bundesumweltamtes, in stadtnahen Flughäfen Nachtflugverkehr zu untersagen. Allerdings ist diese Petition, Herr Kollege Nowak hat dies gerade sehr gut ausgeführt, nicht das richtige Mittel zum Stopp des Planfeststellungsverfahrens. Dafür steht genau das Planfeststellungsverfahren zur Verfügung, und dort habe auch ich meine Einwendungen eingegeben. Wir werden das Verfahren selbstverständlich weiterhin kritisch begleiten und sind froh, dass die Einwendungsfrist zur Beteiligung der Öffentlichkeit bis Ende Juli verlängert wurde. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Als Letzter spricht jetzt Herr Kollege Mann für die SPD-Fraktion.
Holger Mann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Flughafen Leipzig/Halle ist seit Jahren Kristallisationspunkt verschiedener politischer Debatten, die sich nicht zuletzt an Konflikten entfalten. Der bisher am stärksten in der öffentlichen Wahrnehmung stehende ist sicherlich der zwischen immanenten wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrt und dem insbesondere von Anwohner(inne)n beklagten Fluglärm. Hinzu kommen aber weitere, so der zwischen der schnellsten und zuverlässigsten Transportform, die aber zugleich die mit der höchsten Emission ist und mithin im Konflikt zum Klimaschutz steht. Ebenso im Konflikt steht die auch in der Bevölkerung vorhandene Erwartung, dass Waren und Dienstleistungen immer schneller, ja zum Teil binnen 24 Stunden, verfügbar sein müssen, und den Wirkungen auf die Umwelt, nicht zuletzt auf den Menschen durch den Nachtflugbetrieb. All diese Konflikte, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind weder einfach zu klären noch auszugleichen. Zudem wird dabei vergessen, dass wir uns bereits in einem klar ausdeklinierten rechtlichen Raum bewegen. Deshalb erlauben Sie mir und uns einen etwas globaleren Blick auf das Thema. Zunächst einmal ist festzustellen, dass dem Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle ein großes Potenzial in der Aufwertung des Luftverkehrs und dessen Infrastruktur und weiteren Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in und um Leipzig inneliegt. Im anderen Falle würde dieses dreistellig millionenteure Vorhaben vermutlich auch niemand beginnen. So arbeiten bereits heute unmittelbar am Flughafen mehr als 10 800 Beschäftigte, eine Mitarbeiterzahl, die sich übrigens zwischen 2010 und 2020 verdoppelt hat, davon allein rund 8 200 Menschen in den Bereichen Frachtumschlag, Frachtfluggesellschaft, Logistik und Spedition. Das sind übrigens Jobs, die gern von ungelernten Arbeitskräften angenommen und mit aktuell 13 bis 14 Euro pro Stunde vergleichsweise gut bezahlt werden. Noch größer aber dürfte die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für Ansiedlungen, Unternehmen und Selbstständige in und um Leipzig sein. Allein am und um den Flughafen selbst haben sich 100 Firmen angesiedelt. So sind Porsche, BMW, Amazon oder Future Electronics ohne den nahen Flughafen kaum denkbar. Viele weitere Ansiedlungen im Bereich Medizin- und Umwelttechnik oder IT wären ohne den Flughafen gar nicht erst erfolgt. Wenn Sie, Herr Böhme, oder Mitglieder der Linksfraktion Leipzig als Armutshauptstadt geißeln und mithin das niedrige Einkommensniveau kritisieren, sollten Sie sich zugleich gewahr sein, dass viele positive Entwicklungen der letzten Jahre auf das Logistikzentrum im Leipziger Norden zurückzuführen sind. (Beifall bei der SPD und der CDU) So sinkt seit Jahren die Zahl der Langzeitarbeitslosen, steigen die Durchschnittsverdienste und die Steuerkraft von Leipzig und weiteren Anrainerkommunen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) So verzeichnete die Stadt Schkeuditz in unmittelbarer Nähe zum Flughafen 2019 bei 18 000 Einwohner(inne)n ebenso viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Das ist ein Verhältnis, das sicher nur wenige andere Kommunen vorweisen können. Gleichzeitig ist uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aber bewusst, dass ein weiterer Ausbau des Flughafens ernsthaftere Initiativen als bisher erfordert, um die negativen Folgen des Luftverkehrs zu mindern. Gemeint sind hier vor allen Dingen die Emissionen von Lärm, Schadstoffen und CO . Als Koalitionsparteien haben wir uns deshalb im aktuell geltenden sächsischen Koalitionsvertrag zwischen CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD – hier auf Seite 52 festgehalten – gleichberechtigt zu verstärkten Bemühungen zur Reduzierung von Lärm und CO -Emissionen verständigt und zur weitgehenden Abschaffung der kurzen Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle. Daher erwarten wir als Fraktion eben nicht nur die derzeit unternommenen passiven Lärmschutzmaßnahmen, sondern aktive Anstrengungen zur Emissionsvermeidung und Verlagerung von Fracht auf die Schiene, technologischen Fortschritt gerade bei neuen Antriebssystemen und Treibstoffen und gestaffelte Gebühren, welche schadstoffarme Flugzeuge gegenüber emissionsstarken privilegieren. Der Dialog um diese und weitere Veränderungen kann meines Erachtens nicht nur von einem Ministerium geführt werden. Das muss auch die Staatsregierung als Ganzes unterstützen. Das sollte auch Themen wie die Alternativen zur kurzen Südabkurvung umfassen. Ziel all dieser Initiativen muss ein fairer Interessenausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen und den nicht minder legitimen Interessen der von Fluglärm und weiteren Emissionen betroffenen Bürger(innen) sein. Auf drei Optionen möchte ich deshalb hier noch einmal kurz hinweisen und in einem möglichen Prozess um Aufnahme bzw. Prüfung der Realisierung unter dem Blickwinkel dieses Interessenausgleichs bitten. Das betrifft einmal die Schaffung von temporären Lärmpausen durch die zeitlich versetzte Nutzung nur einer der beiden Landebahnen. Dadurch könnte in der Praxis zumindest temporär für die von zum Teil sehr hohem Fluglärm Betroffenen eine Möglichkeit zu erholsamem Nachtschlaf geschaffen werden. Zum Zweiten betrifft es ein Verbot von Flugzeugen mit einer besonders hohen Lärmemission, zumindest deren Starts und Landungen in den Nachtstunden. Zum Dritten betrifft es – es wurde gerade schon angesprochen – die zeitnahe Einführung eines Bonus-Malus-Systems, das den Einsatz von emissionsarmen Luftfahrzeugen belohnt, dafür aber insbesondere technisch veraltete laute Flugzeuge mit erhöhten Gebühren belegt. Letzterer Ansatz ist übrigens politischer Wille und ebenso Gegenstand des sächsischen Koalitionsvertrages und in den Zeilen 2627 und folgende klar formuliert: „Wir wollen Lärm und Schadstoff durch den Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge und weiter Maßnahmen reduzieren.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen Stopp des Ausbaus sieht der vorliegende Koalitionsvertrag jedoch nicht vor, weshalb wir uns der vorliegenden Beschlussempfehlung anschließen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Ich frage jetzt: Wünscht die Fraktion DIE LINKE Einzelabstimmung zur Beschlussempfehlung dieser Petition? – Nein, das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zur genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 34. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Donnerstag, den 22. Juli 2021, 10 Uhr, festgelegt. Einladung und Tagesordnung liegen Ihnen vor. sen. (Schluss der Sitzung: 22:57 Uhr) Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/2702 Namensaufruf durch die Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE, Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Mann, Böhme, Marco x Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Mayer, Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Čagalj Sejdi, Petra x Meyer, Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Dombois, Andrea x Nagel, Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Firmenich, Iris x Otto, Flemming, Ingo x Pallas, Friedel, Sabine x Panter, Fritzsche, Oliver x Patt, Gahler, Torsten x Penz, Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 34 Neinstimmen: 77 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 111 Anlage 1 Abstimmung am 21. Juli 2021 beginnend mit dem Buchstaben L Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Holger x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schenderlein, Dr. Christiane x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/6704 Namensaufruf durch den Abg. Frank Richter, SPD, beginnend mit Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Mann, Böhme, Marco x Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Mayer, Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Čagalj Sejdi, Petra x Meyer, Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Dombois, Andrea x Nagel, Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Firmenich, Iris x Otto, Flemming, Ingo x Pallas, Friedel, Sabine x Panter, Fritzsche, Oliver x Patt, Gahler, Torsten x Penz, Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 33 Neinstimmen: 76 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 109 Anlage 2 Abstimmung am 21. Juli 2021 dem Buchstaben W Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Holger x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schenderlein, Dr. Christiane x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/6705 Namensaufruf durch den Abg. Frank Richter, SPD, beginnend mit Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Mann, Böhme, Marco x Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Mayer, Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Čagalj Sejdi, Petra x Meyer, Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Dombois, Andrea x Nagel, Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Firmenich, Iris x Otto, Flemming, Ingo x Pallas, Friedel, Sabine x Panter, Fritzsche, Oliver x Patt, Gahler, Torsten x Penz, Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 32 Neinstimmen: 73 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 105 Anlage 3 Abstimmung am 21. Juni 2021 dem Buchstaben B Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Holger x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schenderlein, Dr. Christiane x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/1895 Namensaufruf durch den Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU , beginnend Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Mann, Böhme, Marco x Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Mayer, Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Čagalj Sejdi, Petra x Meyer, Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Dombois, Andrea x Nagel, Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Firmenich, Iris x Otto, Flemming, Ingo x Pallas, Friedel, Sabine x Panter, Fritzsche, Oliver x Patt, Gahler, Torsten x Penz, Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 30 Neinstimmen: 72 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 102 Anlage 4 Abstimmung am 21. Juli 2021 mit dem Buchstaben G Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Holger x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schenderlein, Dr. Christiane x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
