Thomas Schmidt
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der letzte Auftritt von Dr. Weigand hat deutlich gemacht, worum es ging, warum keine Anhörung beantragt wurde. Er hat gerade gesagt, wir wollten es vor der Bundestagswahl noch im Plenum haben. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Planungssicherheit!) – Sie haben jetzt gerade gesagt, wir wollten es vor der Bundestagswahl noch ins Plenum haben. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Planungssicherheit habe ich gesagt, wir können ins Protokoll schauen!) Damit ging es hier ganz klar nicht um irgendwelche gesetzlichen Veränderungen als eine durchdachte Lösung – sonst hätte es nämlich eine Anhörung geben müssen –, sondern es ging um reinen Wahlkampf. Die Bauordnung ist ein extrem komplexes Gesetzeswerk. Herr Gerber und andere Kollegen haben darauf hingewiesen, dass hier in vielerlei Hinsicht eine ganze Menge an Änderungsbedarf besteht. Bestimmte Freistellungen sollen geregelt werden, es soll der Holzbau vereinfacht werden, es soll auch das Aufstellen von Ladesäulen für die Elektromobilität vereinfacht werden, es soll die Digitalisierung der Bauverwaltung ermöglicht werden usw. usf. Sie haben einen einzigen Punkt aus dieser Bauordnung herausgenommen und das als Gesetzentwurf hier eingebracht. Das ist ja schon peinlich, ich habe selten so etwas in dieser Schlichtheit eines Gesetzentwurfes erlebt. Deshalb ist es völlig überflüssig, dass er hier abgestimmt wird. Sie haben auch gesagt, dass die Planungsverbände – Sie sind ja selbst Verbandsrat im Planungsverband – es bereits geregelt haben. Warum musste das denn jetzt durchgedrückt werden, wenn Sie es in Ihrem eigenen Planungsverband bereits geregelt haben? Das Kabinett hat – wie viele schon darauf hingewiesen haben – am 1. Juni den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben. Wir werten diese jetzt aus und werden dort noch Änderungsbedarfe einbringen und ihn dann in den Sächsischen Landtag einbringen. (Dr. Rolf Weigand, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
