Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal sei Folgendes vorangestellt: Der Gesetzentwurf, den die Fraktion DIE LINKE vorgelegt hat, ist mit Blick auf die gesamte Bandbreite der anzupackenden Themen sehr ambitioniert und in seinen Zielen sehr breit und sehr tief erarbeitet worden. Deswegen ist er auch erst einmal ein – in Bezug auf die Klimabewegung und den Handlungsbedarf, der noch nicht für jeden ganz selbstverständlich ist – ein guter Beitrag genau für diese Debatte. Das sei dem Ganzen schon einmal vorab gestellt. Wir haben es heute schon einmal angesprochen. Wir haben nicht nur ein klares Bild von der Wissenschaft erhalten, was zu tun ist, wir haben ebenfalls eine klare völkerrechtliche Bindung über das Übereinkommen von Paris. Das Bundesverfassungsgericht hat uns auch dieses Jahr noch einmal ganz deutlich gesagt, dass, wir basierend auf unserem Grundgesetz, verbindlich zum Handeln verpflichtet sind. Deshalb müssen wir auch nicht mehr ernsthaft über das Ob diskutieren. Das ist vertane Zeit. Es geht vielmehr um das Wie. Dazu möchte dieser Gesetzentwurf einen Beitrag leisten. Wichtig ist aber auch das, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat. Es hat gesagt, dass wir handeln müssen. Unser Handeln muss verbindlich sein. Es kommt insbesondere auch nicht darauf an, welchen Beitrag wer in Deutschland, welche Region oder welches Bundesland aktuell zu welchem weltweiten Klimageschehen beiträgt. Das ist auch logisch. Wenn Klimaschutz nur dadurch funktioniert, dass alle mitmachen – weltweit haben alle nur einen begrenzten Beitrag, egal welches Land, welche Akteurinnen und Akteure –, dann kann es nur funktionieren, wenn alle unabhängig davon mitmachen. Wir möchten zur Treibhausgasneutralität kommen. Das sind 100 %. Das hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal ganz deutlich gesagt. Das Gericht hat ebenfalls gesagt, dass wir auf diesem Weg die Hauptaufgaben in zeitlicher Hinsicht nicht nach hinten verschieben können, also die kommenden Generationen den Job zu machen haben. Wir müssen uns jetzt verbindlich auf den Weg begeben. Wie wir diesen strategischen Rahmen festlegen, ist nicht festgelegt. Wichtig ist, dass er festgelegt ist. Wir in Sachsen haben am 1. Juni 2021 unser Energie- und Klimaprogramm beschlossen und verabschiedet. Das ist der strategische Handlungsrahmen. Ja, wir als GRÜNE hatten in der Vergangenheit aus der Opposition ein Klimaschutzgesetz vorgeschlagen, genau mit denselben Zielen, nämlich einen strategischen Rahmen zu setzen. Es ist egal, ob man ein Energie- und Klimaprogramm, ein EKP, oder ein Klimaschutzgesetz beschließt. Darin steht konkret, dass für alle Sektoren Maßnahmenpläne zu entwickeln sind. Genau an diesem Punkt sind wir jetzt schon angekommen. Die Fraktion DIE LINKE hat kritisiert, dass das EKP länger gedauert hat, als wir es uns vorgenommen hatten. Wir wollten es ursprünglich bis Ende des Jahres 2020 verabschieden. Jetzt haben wir es bis zum Mai 2021 geschafft, sodass wir es am 1. Juni 2021 im Kabinett beschließen konnten. Deswegen wäre es nicht hilfreich, alles das, was wir im EKP schon beschlossen haben, den verbindlichen Rahmen, noch einmal und dieses Mal im Rahmen eines Gesetzes zu beschließen. Dem folgenden Punkt möchte ich ganz ausdrücklich widersprechen, weil das vorhin angesprochen wurde. Herr Kollege Böhme meinte, dass sich ein Kabinettsbeschluss doch einfach ändern ließe. Ein Kabinettsbeschluss lässt sich nicht so einfach ändern. Ein Kabinettsbeschluss erfolgt in einer Koalitionsregierung einstimmig. Das heißt, dass alle zustimmen müssten. Es ist im Moment nicht absehbar, dass in dieser Koalition der Kabinettsbeschluss änderbar wäre. Sie sagten ebenso, dass ein Gesetz viel bestandskräftiger wäre. Dazu muss ich sagen, dass sich auch ein Gesetz mit einer anderen Mehrheit oder Koalition jederzeit genauso ändern ließe wie ein Kabinettsbeschluss. Es gibt keinen Unterschied. Wir haben nicht die Zeit, im Rahmen eines Gesetzes noch einmal über genau dasselbe zu reden, was wir bereits im EKP beschlossen haben. Das Wichtigere ist, dass wir verbindlich beschlossen haben, dass wir zu den Maßnahmen kommen. Für die Maßnahmen haben wir verabredet, damit wir alle Sektoren in den Blick nehmen, dass alle Ressorts mitarbeiten und vorlegen. Dazu hat sich bereits am 19.07.2021, nämlich vorgestern, die interministerielle Arbeitsgruppe gebildet. Es ist auch verbindlich festgelegt, dass wir schon im zweiten Quartal 2022 einen ersten evaluierbaren Umsetzungsbericht zu den Zielen und der Wirksamkeit der konkreten Maßnahmen vorliegen haben. Diesen werden wir auch im Landtag vorstellen. Das heißt, dass wir bis dahin nicht nur Ideen gesammelt haben werden, sondern wir werden auch schon berichten, wie wir es konkret umsetzen. Das ist nämlich genau das Entscheidende, weil wir keine Zeit mehr verlieren dürfen. Ich hoffe, dass wir uns darin einig sind, dass wir keine Zeit mehr verlieren dürfen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
