landtag.sachsen.de ↗

Sabine Friedel

SPD 21.07.2021 Sitzungen 7/34

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Modschiedler hatte ja das Potpourri schon angesprochen, und die Kritik meiner Vorredner(innen) bezog sich ja im Wesentlichen auf das fakultative Referendum. Wir teilen diese. Ich möchte es noch einmal von einer anderen Seite her beleuchten – in der Hoffnung, dass es möglicherweise noch ein bisschen klarer wird oder es noch ein zusätzliches Argument gibt, was wir daran so schwierig finden. Was wollen Sie beim fakultativen Referendum mit diesem Gesetzentwurf regeln? Sie sagen, jedes Gesetz, das vom Landtag beschlossen wird, soll per Volksabstimmung wieder aufgehoben werden können. So weit, so gut. Damit das nicht jedes Mal dazu führt, dass man ein Gesetz erst in Kraft und dann wieder außer Kraft setzt – also rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln –, tritt jedes Gesetz erst einmal nicht in Kraft, und zwar für einen ganzen Monat lang. Erst nach einem Monat – so lange ist ja Zeit, um Unterschriften zu sammeln – tritt das Gesetz in Kraft, wenn dazu keine Volksabstimmung begehrt wird. (Unruhe) Oder anders formuliert: Jedes einzelne Gesetz, das wir hier beschließen, steht damit unter einem Erlaubnisvorbehalt. Nur dann, wenn das Volk es passieren lässt und sich nicht einmal 0,5 %, nicht einmal 17 000 Leute finden, die etwas dagegen haben, tritt das Gesetz in Kraft. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin, darf ich Sie ganz kurz unterbrechen?

Alle Reden von Sabine Friedel Protokoll ↗