Alexander Wiesner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute steht die Beratung über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen auf der Tagesordnung. Gleichzeitig bringe ist eine strategische Aufgabe. Es geht aber auch wieder damit einher, dass wir Städte kompakter machen wollen: kurze Wege für den Klimawandel. Verdichtung führt aber auch zu mehr Hitze. Wir müssen dort Kaltluftschneisen offenhalten. Das alles sind Zielkonflikte, die es gut zu managen gilt. Last but not least: All das ist Umgang mit den Folgen des Klimawandels. Die beste Antwort auf all das ist eine konsequente Klimaschutzpolitik. Daran arbeiten wir als Koalitionsregierung. Wir haben nicht nur das Energie- und Klimaprogramm beschlossen, sondern seit dem 19. Juli 2021 – das war vorgestern – tagt auch die innerministerielle Arbeitsgruppe, die jetzt zu den konkreten Maßnahmenplänen kommt und aufzeigt, wie wir in allen Sektoren den Klimaschutz ernst nehmen und wie wir unsere Energiesysteme umwandeln können. In diesem Sinne sind wir in Sachsen auf einem guten Weg; aber es liegt auch noch viel Arbeit vor uns. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung hat ihre Redezeit überschritten. Es würden den Fraktionen jetzt noch 3 Minuten und 20 Sekunden zur Verfügung stehen. Wird das noch genutzt von den Fraktionen? – Das sieht nicht so aus. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu des Entwurfs der sachunmittelbaren Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Europa und Gleichstellung ich den Änderungsantrag ein, der die Hinweise der Sachkundigen aus der Anhörung und die Hinweise des Plenardienstes umsetzt. Zu Beginn meiner Rede möchte ich Dr. Otmar Jung, Politikwissenschaftler der Freien Universität Berlin, zitieren, der zum System der repräsentativen Demokratie auf Bundesebene Folgendes sagte: „Die Politiker verlassen sich auf den Charme der repräsentativen Demokratie. Sie können vier Jahre machen, was sie wollen. Anschließend wird ein Wahlkampf geführt, bei dem sie die Themen selber bestimmen können. Was vorher lief, spielt oft keine Rolle mehr.“ Ich möchte hinzufügen: Auch nach den Wahlen spielt das vorher Gesagte oftmals keine Rolle mehr. Was für die repräsentative Demokratie auf Bundesebene gilt, gilt in gewisser Form auch für die Länderebene. Wenn also die Bürger sagen, sie, also die Politiker, machten ja doch, was sie wollen, dann ist das kein Ausdruck substanzloser Nörgelei, sondern leider erlebte Realität. Wenn laut der Bundeszentrale für politische Bildung zwar eine klare Mehrheit der deutschen Bürger die Demokratie allgemein als die beste Staatsform ansieht, aber nur circa 44 % der ostdeutschen Bürger mit dem Funktionieren der Demokratie einverstanden sind, dann müssen wir uns als frei gewählte Abgeordnete fragen: Was muss daran geändert werden? Ein Anstoß für diese Veränderung soll der vorliegende Gesetzentwurf sein. Dieser Entwurf baut auf einer Initiative aus der 6. Legislaturperiode auf, ergänzt und schärft diese nach, wo es erforderlich ist. Erstens wollen wir, dass jede Verfassungsänderung der Zustimmung des Volkes unterworfen werden muss. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Verfassung ist die elementarste Regelung unseres Zusammenlebens. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass diese nur mit Zustimmung des Souveräns, nämlich unseres Volkes, geändert werden kann. Der Einwand, dass das Volk bei jeder geringfügigen Änderung an die Urnen gerufen werden müsste, ist für mich nicht schlüssig, denn die Sächsische Verfassung wurde seit dem Jahr 1992 nur einmal geändert. Wenn Sie, meine Damen und Herren der Koalition, wieder Entsprechendes vorhaben, dann müssten Sie sich die Mehrheiten nicht nur in diesem Hause suchen, sondern die Ehrlichkeit haben, auch unsere Sachsen darüber abstimmen zu lassen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweitens sollen andere, vom Landtag beschlossene Gesetze ebenfalls dem Volk vorgelegt werden, wenn dies 2 % der Stimmberechtigten verlangen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das heißt, wenn innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Gesetzes die Unterschriften von etwa 66 000 Bürgern zusammengetragen werden, kommt es zu einer sachsenweiten Abstimmung. Das ist der Inhalt des fakultativen Referendums. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Instrument teilen wir nicht. Wir erinnern an die Anhörung der Sachkundigen im März dieses Jahres. Damals hat Dr. Neumann das fakultative Referendum ganz schlicht als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet. Auch der sonst sehr kritisch auftretende Prof. Dr. Decker äußerte, dass dieses Referendum genauso verfassungsrechtlich zulässig sei wie die Volksgesetzgebung. Dort, wo es notwendig war, haben wir den Gesetzentwurf korrigiert. Wir sind der Kritik der Sachkundigen gefolgt, dass ein von nur 0,5 % der Stimmberechtigten initiiertes Referendum bedenklich sei, und haben auch die Frist für die Unterschriftensammlung von einem Monat auf zwei Monate verlängert. Das ist im Übrigen Gegenstand des vorliegenden Änderungsantrags. Drittens wollen wir eine deutliche Absenkung der Quoren für die Volksinitiativen. Erlauben Sie mir, Ihnen das Schicksal der vergangenen Initiativen kurz in Erinnerung zu rufen. Die Bürgerinitiative „Soziales Sachsen“ brachte im Jahr 1997 über 115 000 Unterschriften für eine Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung zusammen. Der Volksantrag wurde aber durch den Sächsischen Landtag abgelehnt. Der Landeselternrat Sachsen schaffte es im Jahr 1994 mit der Initiative zur Änderung des Schulgesetzes zwar, die Klippe des Antragsquorums zu nehmen; er scheiterte jedoch trotz 210 000 Unterstützern eben an dem Quorum für Volksbegehren, welches 450 000 Unterstützer vorsieht. Ähnliches widerfuhr dem Verein „Zukunft braucht Schule“ im Jahr 2001 trotz 360 000 gesammelter Unterschriften. Daran sieht man, dass selbst im digitalen Zeitalter diese gegenwärtigen Hürden viel zu hoch sind. Deshalb möchte die AfD-Fraktion beispielsweise die Zahl der für einen Antrag der einfachen Volksgesetzgebung gegenwärtig nötigen 40 000 Unterschriften auf 16 000 Unterschriften reduzieren. Für ein Volksbegehren sollen 231 000 Unterstützer ausreichen statt wie bisher 450 000. (Beifall bei der AfD) Die Bürger wollen mitmachen und gefragt werden. Sie wollen mitentscheiden und nicht nur alle fünf Jahre in der Wahlkabine ein Kreuzchen setzen. Das setzt aber auch voraus, dass überhaupt eine realistische Aussicht besteht, eine Volksinitiative zum Erfolg zu führen. Wir meinen mit der Absenkung der Quoren der bisher nur auf Papier stehenden Volksgesetzgebung wieder Leben einzuhauchen. Viertens greifen wir die Idee einer qualifizierten Massenpetition wieder auf, die bereits Gegenstand einer der Initizwischen der herkömmlichen Petition und der Volksinitiative. Es versteht sich als nachdrücklicher Aufruf an den Landtag, sich eines bestimmten Themas anzunehmen. Die qualifizierte Massenpetition ist also ein zusätzliches Instrument, welches wir unseren Bürgern mit an die Hand geben wollen. Damit komme ich zum Ende der ersten Runde. Wir hatten das bereits eingereicht. Ich beantrage dazu die namentliche Abstimmung. Ich möchte es nur jetzt schon ankündigen, damit die Kollegen genügend Zeit haben, hereinzukommen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion; Herr Abg. Modschiedler, bitte.
