Lucie Hammecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst zum Status quo – wir haben schon einiges gehört –: Mehr als die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen sind Frauen. Von 210 000 Beschäftigten sind es circa 140 000 Beschäftigte und damit circa 65 %. Allerdings sind weitaus weniger Frauen tatsächlich verbeamtet. Schauen wir auf die Führungsebene oder den Ausbildungsbereich, dann schärft sich dieses Bild. Seit dem Jahr 2013 stagniert der Frauenanteil in Führungspositionen bei etwa 46 %. Der Frauenanteil bei Beamtinnen mit der höchsten Besoldungsgruppe liegt sogar knapp unter 40 %. Laut Bericht ist der Frauenanteil bei Beamtinnen in Ausbildung sogar leicht zurückgegangen. In Gremien, wie Aufsichtsräten, sind von 88 der vom Freistaat bestimmten Gremienmandate nur 15 mit Frauen besetzt. Wir sehen also: Die Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst, besonders in Führungspositionen, stagniert bestenfalls. Auch mit dem Nachwuchs wird es dort keine Veränderung geben. Sachsen liegt in Bezug auf den Frauenanteil bei den Beamtinnen sogar um 15 % hinter dem anderer Bundesländer, wie Brandenburg oder Thüringen, zurück. Der Bericht macht also deutlich: Es gibt bisher kein gezieltes Gegenlenken, um den Frauenanteil in Führungspositionen, in den höchsten Besoldungsgruppen oder in den Gremien künftig spürbar zu erhöhen. Das, sehr geehrte Abgeordnete, liegt tatsächlich an einem in die Jahre gekommenen Frauenförderungsgesetz. Dieses hätte schon längst angepasst werden müssen. Das macht das SMJus auch mit einem Entwurf, der natürlich in der Koalition diskutiert werden muss. Ich freue mich darauf, wenn wir zukünftig von einem Gleichstellungsgesetz sprechen können, so wie viele andere Bundesländer das in den letzten Jahren bereits getan haben. Sie haben ihre Gesetze modernisiert oder neue erlassen. (Zuruf von der CDU) Dass es funktioniert, sieht man beispielsweise in Berlin. Dort wurde das Gleichstellungsgesetz seit dem Jahr 1991 kontinuierlich angepasst und regelmäßig geändert. Der Frauenanteil der Beschäftigten liegt dort bei 60 %. Allerdings findet sich dieser Durchschnitt dann in allen Laufbahnen bis zum höheren Dienst wieder. Rheinland-Pfalz hat sein Gleichstellungsgesetz im Jahr 2015 novelliert und beispielsweise weitergehende Regelungen zur Gremienbesetzung und zur Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten und deren Rechten durchgesetzt. Für Sachsen gibt dieser Bericht genau die gleichen Handlungsempfehlungen. All diese Handlungsempfehlungen gibt nicht nur dieser Frauenförderungsbericht. Alle Frauenförderungsberichte, die ich mir im EDAS in den letzten Tagen anschauen konnte, zählen immer wieder die gleichen Probleme auf: Es geht um die Rolle der Frauenbeauftragten, es geht um die Gremienbesetzung. Diese Probleme sind nicht neu. Es wird Zeit, dass wir sie endlich angehen. Deshalb zu einigen Empfehlungen aus dem Frauenförderungsbericht: Erstens. Die Frauenförderungspläne müssen endlich konkretisiert werden. In Rheinland-Pfalz müssen in den Gleichstellungsplänen Zwischenziele festgelegt werden, die aufzeigen, wie hoch der Anteil von Frauen nach drei Jahren in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sein soll. Es gibt auch einen Sanktionsmechanismus. Wenn zum Beispiel kein Gleichstellungsplan erstellt wurde, dann ist eine Einstellung nur mit Zustimmung der übergeordneten Dienststelle möglich. Als weiteren wichtigen Punkt nennt der Bericht die Stärkung der Frauenbeauftragten. Ich kann mich an dieser Stelle nur dem Dank anschließen, wie er im Vorwort des Berichtes zum Ausdruck kommt: Die Frauenbeauftragten sind eine essenzielle Säule der Frauenförderung im Freistaat Sachsen. Jedoch fühlen sie sich leider – das kommt im Bericht auch ganz deutlich zum Ausdruck – ganz oft als Alleinkämpferinnen, beklagen, dass die Gleichstellungsförderung immer noch ein Nischenthema ist und dass sie nicht genug unterstützt werden. Dabei ist es das genaue Gegenteil: Gleichstellung ist das absolute Querschnittsthema, das nicht nur in das Gleichstellungsministerium gehört, sondern in alle Ressorts und in die Köpfe aller Führungspersonen. Sachsen ist das einzige Bundesland, welches die Bestellung einer Frauenbeauftragten nur dann vorsieht, wenn eine Mindestanzahl von Frauen in den Dienststellen beschäftigt ist. Alle anderen Bundesländer orientieren sich an der Gesamtzahl der Beschäftigten. Das bedeutet, salopp gesagt: Je weniger Frauen ich einstelle, umso eher brauche ich keine Frauenbeauftragte. Das ergibt sehr wenig Sinn. Wir müssen daher wegkommen von dem Image der Gleichstellungspolitik als lästigem Anhängsel und hin zu der Erkenntnis kommen, dass Gleichstellungspolitik ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist; denn unsere gesellschaftlichen Realitäten führen dazu, dass Frauen häufiger mehr Sorgearbeit übernehmen, eher in Teilzeit arbeiten, weniger in Führungsverantwortung sind und damit mit geringerem Einkommen rechnen müssen. Das setzt sich auch im Alter fort. Altersarmut ist weiblich. Deshalb muss der Freistaat hier als Vorbild agieren und Gleichstellung endlich als zentrales Anliegen erkennen und das auch im öffentlichen Dienst tun. Dafür braucht es auch starke Frauenbeauftragte, die das Anliegen der Frauen angemessen vertreten können. Dafür brauchen sie Entlastungsregelungen; denn diese Tätigkeit ist nichts, was man zwischen einem Telefonat und dem nächsten Meeting macht. Es braucht regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten und Klagerechte. All das ist – ich habe es schon erwähnt – in Gleichstellungsgesetzen anderer Bundesländer bereits geregelt und wird in diesem Bericht empfohlen. Weitere notwendige Änderungen sehe ich eindeutig bei der paritätischen Besetzung der Gremien. Hier sind noch viel zu wenige Frauen oder eben viel zu viele Männer vertreten. Ich habe es bereits gesagt: Nur 15 von 88 Gremienmandaten sind von Frauen besetzt. Damit ist sogar der extrem männliche Sächsische Landtag noch weiblicher besetzt als diese Gremienmandate. Das ist ein Problem; denn sowohl der Landtag als auch diese Gremien sind zentrale Organe. Es geht hierbei um ganz konkrete Fragen der Verteilung von Macht. Die liegt in unserer Gesellschaft immer noch vor allem bei den Männern. Deshalb glaube ich, dass es an der Zeit ist, dass wir, wie Rheinland-Pfalz es vorgibt, unsere Gremien jetzt auch paritätisch besetzen sollten; denn hierin ist Sachsen tatsächlich Schlusslicht. Bei uns heißt es lediglich, dass wir auf eine paritätische Besetzung hinwirken wollen – wie man sieht, tatsächlich ohne Erfolg in letzten Jahrzehnten. Nicht zuletzt Corona – wir haben darüber im Hohen Haus debattiert – hat uns gezeigt, wie schnell unsere Gesellschaft wieder zu alten Rollenverteilungen zurückkommt: die Frau, die die Kinderbetreuung übernimmt und auf Arbeit kürzertritt. Deshalb müssen wir an dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf dranbleiben. Wir müssen den Digitalisierungsschub der Pandemie nutzen und besonders im öffentlichen Dienst Telearbeit und Homeoffice ermöglichen und hierbei auch eine Vorbildfunktion für die konsequente Umsetzung von Chancengerechtigkeit der Geschlechter in der Wirtschaft und in der Gesellschaft zu sein; denn – ich glaube, das hat der Bericht sehr deutlich gemacht, und das haben fast alle meiner Vorrednerinnen auch festgestellt – auch 28 Jahre nach Verabschiedung der Sächsischen Verfassung und der dort in Artikel 8 festgeschriebenen Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir diese noch nicht erreicht. Ich freue mich daher auf den Moment, wenn wir hier im Hohen Haus über die konkreten Vorschläge zum neuen Gleichstellungsgesetz diskutieren werden, und freue mich bis dahin auf die Debatte. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt für die SPD-Fraktion Hanka Kliese.
