Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war kurz geneigt, zu sagen, ich kann mich eigentlich meinen Vorrednerinnen anschließen, aber das kann ich jetzt nicht mehr sagen. Ich kann sagen, ich kann mich der Mehrheit meiner Vorrednerinnen anschließen. Weil es immer so ist, dass man Dinge wiederholen muss und wiederholen muss, damit es sich in den Köpfen verankert, möchte ich tatsächlich noch einmal aus dem Koalitionsvertrag zitieren, in dem es heißt: „In der Regierungsarbeit kommt eine sprachliche Ausdrucksweise zur Anwendung, die die Geschlechter gleichberechtigt sichtbar macht und die Verständlichkeit von Rechtsvorschriften nicht beeinträchtigt.“ Maßgeblich ist für uns hier das Handbuch der Rechtsförmlichkeit. Dies ist für uns bindend. Deshalb haben wir Anfang letzten Jahres die VwV Normerlass erlassen, in der klar beschrieben ist, dass wir in Rechtsvorschriften geschlechtergerechte Sprache verwenden, also Männer und Frauen gleichberechtigt sichtbar machen. Übrigens, das machen alle anderen Bundesländer einschließlich des Bundes. Sachsen war das letzte Bundesland, das die VwV Normerlass entsprechend angepasst hat. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist Ihr Verdienst!) – Ja das ist unser Verdienst, genauso ist es. – (Zuruf von der AfD) Mir ist nicht bekannt, dass es in Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein – Sie können alle Länder bis hin zum Bund aufzählen – seit dem letzten Jahr irgendwelche Schwierigkeiten gegeben hat. Wir versuchen, geschlechtsneutral zu formulieren und, wenn das nicht möglich ist, die Paarform zu verwenden. Also, dieses Gespenst, das Sie an die Wand malen, das auch in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommt, dass es zu Schwierigkeiten kommen könnte, ist ein Gespenst, das ausschließlich in Ihrem Kopf besteht, aber definitiv nicht real ist. Was ich mir als Ministerin, die auch für Gleichstellungspolitik zuständig ist, wünschen würde, ist, dass wir eine geschlechtergerechte Sprache in der allgemeinen Ministerialkommunikation haben. Meines Erachtens sollte das nicht nur ein frommer Wunsch, sondern im Jahr 2021 eine Selbstverständlichkeit sein. Gewiss haben wir an der einen oder anderen Stelle, wenn ich mir das eine oder andere Schreiben anschaue, noch Nachholbedarf, aber ich bin, um ehrlich zu sein, auch ein Stück weit optimistisch, dass wir auf einem guten Weg sind, was die Umsetzung unseres Koalitionsvertrags angeht. Ich habe Ihnen eine Handlungsempfehlung der Koordinierungsstelle Chancengleichheit mitgebracht, also unserer Universitäten, die im Rahmen ihrer Hochschulautonomie einen Handlungsleitfaden herausgegeben haben. Dazu gibt es zwei Grußworte. Eines ist von mir – das muss ich Ihnen nicht vorlesen –, eines ist von unserem Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow. Ich will Ihnen drei Sätze daraus vorlesen, (Sebastian Wippel, AfD: Danke!) weil ich mich dem vollumfänglich anschließen kann: „Da insbesondere auch über Sprache ein respektvolles Miteinander gewährleistet werden kann, ist es unerlässlich, sie auf dieses Merkmal hin genauestens zu untersuchen. Mit der ständigen Weiterentwicklung des Diskriminierungsbegriffs erfolgt denknotwendig auch das Bedürfnis nach einer sprachlichen Weiterentwicklung, und weil Sprache auch identitätsstiftend wirkt, ist es wichtig, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch in ihr wiederfindet.“ (Zuruf von der AfD: Jeder wie er will!) Ich finde, treffender kann man es eigentlich nicht formulieren, und ich kann mich, wie gesagt, hier nur anschließen. Abschließend: Sie haben in Ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass künftig ausschließlich korrekte grammatikalische Formen verwendet werden sollen. Auch hier hilft ein Blick in den Duden. Seit Anfang dieses Jahres verwendet der Duden geschlechtergerechte Sprache, was die Berufe angeht. Neben dem Bäcker ist jetzt auch die Bäckerin zu finden und neben dem Arzt die Ärztin. Ich kann Ihnen nur diesen freundlichen Hinweis geben: Schauen Sie in den Duden. Dort können Sie genau sehen, wie Sie Männer und Frauen konkret und richtig abbilden, auch mit den grammatikalischen Formen, auch mit einem Schrägstrich, Bindestrich und dann „-innen“. Das ist grammatikalisch völlig richtig. (Sebastian Wippel, AfD: Und der Stern?!) Wenn Sie noch einen weiteren Hinweis brauchen, dann empfehle ich Ihnen – das ist tatsächlich schon von 2017 – „Richtig gendern“ vom Duden-Verlag. Da wird sehr deutlich – auch das möchte ich gern zitieren: „Richtig gendern heißt hier also nicht, nach vorgegebenen Regeln gendern, sondern situationsangemessen, (Zurufe von der AfD) sachangemessen. Das heißt, inhaltlich korrekt, verständlich und ansprechend den Grundsatz der geschlechtergerechten Sprache in der eigenen Sprachproduktion umzusetzen. Dass wir bei unseren Vorschlägen, also den Vorschlägen des Dudens, dennoch die Regeln für orthografische Normen einbeziehen, versteht sich von selbst.“ (Sebastian Wippel, AfD: Das nenne ich mal konkret!) Ich kann Ihnen diese Lektüre nur empfehlen, weil wir uns hier in der Tat – das haben auch meine Vorrednerinnen sehr deutlich gemacht –, auf einem Weg befinden. Wir gehen Schritt für Schritt vor; denn mit einer allein maskulinen und femininen Personenbezeichnung oder Ausdrucksweise kommen wir dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht nach. Das schließt Menschen aus. Ich denke, wir sollten diesen Weg weiter diskutieren, und dafür leisten unsere Hochschulen, glaube ich, einen wichtigen Beitrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den AfD-Antrag. (Sebastian Wippel, AfD: Es fehlt noch das Schlusswort!) – Ach so, Entschuldigung. Ja, stimmt. Das Schlusswort habe ich Ihnen jetzt unterschlagen. Bitte, Herr Gahler. (Zurufe von der AfD) Das war nicht mit Absicht.
