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Valentin Lippmann

GRÜNE 21.07.2021 Sitzungen 7/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorgesehene Gesetzentwurf regelt die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2020. Er dient damit im Wesentlichen der Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber der EU, der Feststellung der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Gewinnung von Grunddaten für die Gesamtsystematik der amtlichen Statistik, aber auch der Gewinnung von Strukturdaten über die Bevölkerung, die für politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich sind. Das klingt ungefähr so spannend wie ein Telefonbuch, ist aber in der praktischen Relevanz von großer Bedeutung. Kollege Schultze hat bereits die Historie der Volkszählungen angesprochen. Ganz praktisch wird es immer dann, wenn auf Basis des Zensus aus Zahlen Geld und Ressourcen werden. Denn nicht selten beginnt es damit, dass man sagt, hier gehe es nur um irgendwelche unnötigen Bevölkerungserhebungen, und mündet darin, dass man sich als Kommune darüber beschwert, dass man plötzlich rechnerisch kleiner geworden sei und bestimmte Ressourcen nicht mehr erhalte. Kurzum: So ein Zensus ist wichtig und das Ausführungsgesetz ist durchaus bedeutend. Zu diesem Zweck werden in erster Linie die Meldedaten, die Daten über Personen, die im Ausland arbeiten, und die Daten der Bundesagentur für Arbeit zusammengeführt. Zudem werden Gebäude und Wohnungen gezählt sowie Daten zu deren Nutzung erhoben. Die dritte Erhebungsquelle ist eben die Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis. Es geht dabei nicht nur um Geld, sondern auch um Grundrechte. Seit Volkszählungen durchgeführt werden, gibt es Kritik daran, schon zu biblischen Zeiten, und Kritik, die schlussendlich in Klarstellung und richtungsweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts – wohlgemerkt zu jüngeren Volkszählungsfragen – mündet. Auch an dem Zensus-Gesetz 2022 muss Kritik geübt werden, da – wie so oft – die Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht berücksichtigt wurden und beispielsweise nach wie vor die Religionszugehörigkeit erhoben wird. Darin widerspreche ich Herrn Kollegen Wippel dann doch entschieden: Nach unserer Auffassung braucht es die Erhebung gar nicht, sie kann gestrichen werden. Auch die vorgesehenen Speicherfristen sind viel zu lang und eine Datenschutz-Folgeabschätzung fehlt. Unabhängig von den wichtigen Fragen des Datenschutzes stellt sich bei diesem System immer wieder die Frage der doch immensen Kosten, die mit dem Zensus einhergehen. Allein Sachsen wird dafür 62 Millionen Euro bezahlen müssen, von denen nur 17 Millionen Euro vom Bund übernommen werden. Die Frage des Verhältnisses von Kosten und Nutzen ist hier angebracht, auch mit Blick auf andere Erhebungsmethoden. Allerdings ist deren Beantwortung der Kompetenz des Landtags entzogen. Umso wichtiger ist es, ein landesrechtliches Ausführungsgesetz zu schaffen, das seinerseits auf eine datenschutzgerechte Gestaltung und beispielsweise saubere Trennung von Daten in den Erhebungsstellen setzt. Ich bin dem Innenministerium, auch wenn es gerade nicht da ist, daher dankbar, dass es das Zensus-Ausführungsgesetz 2011 nicht einfach nur fortgeschrieben hat – – Oh, Entschuldigung, Sie sind ja da; ich habe gerade in die falsche Richtung geschaut. – Ich bin dem Innenministerium dankbar, dass es das Zensus-Ausführungsgesetz von 2011 nicht einfach nur fortgeschrieben hat, sondern weitere Vorkehrungen für die Durchführung und Organisation der Datenerhebung und Datenverarbeitung getroffen hat. – Ich putze demnächst mal meine Brille, damit ich den Innenminister wiedererkenne. (Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller: Ich bin eben leicht zu übersehen! – Heiterkeit) Im Vergleich zum Referentenentwurf finden sich im § 5 nunmehr weitere Regelungen zur Sicherung der informationellen Gewaltenteilung in den Erhebungsstellen, sodass die erforderliche datenschutzrechtliche Trennung von Verwaltung und Statistik besser gewahrt wird. Wichtig ist auch, dass der angedachte Ausschluss des Auskunftsrechts über die erhobenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung nun – anders als im ursprünglichen Referentenentwurf – nicht enthalten ist. Das begrüßen wir BÜNDNISGRÜNE ausdrücklich. Dem heute vorliegenden Gesetzentwurf können wir daher unsere Zustimmung geben, da er versucht, soweit es uns als Land noch möglich ist, den Datenschutz beim Zensus besser zu gewährleisten. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt ist die SPD-Fraktion an der Reihe. (Albrecht Pallas, SPD: Frau Präsidentin, es wurde alles gesagt. Ich verzichte auf den Redebeitrag.) Alles klar. Dann könnten wir in eine neue Runde eintreten. – Wird nicht gewünscht. Dann bitte ich Herrn Prof. Wöller für die Staatsregierung.

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