Jörg Markert
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Abstimmung über das Sächsische Zensusausführungsgesetz. Das ist ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, zu dem der Ausschuss für Inneres und Sport eine abschließende Beschlussempfehlung verfasst hat. Was genau ist der Zensus? Aufgabe des Zensus ist das Erfassen der aktuellen Bevölkerungsanzahl in Deutschland sowie der Wohn- und Arbeitsverhältnisse der Bevölkerung. Nach EU-Recht ist er alle zehn Jahre vorgesehen. Nach dem vergangenen Zensus im Jahr 2011 wäre 2021 die nächste Zählung in Sachsen fällig gewesen. Dies war sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt im Block ab über die Überschrift, über Artikel 1 Gesetz zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Klimaschutzgesetz), Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen, Artikel 3 Änderung des Landesplanungsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Vergaberechtsgesetzes, und Artikel 5 Inkrafttreten. Wer den Artikeln und der Überschrift im Block die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Es gab einige Dafür-Stimmen, aber eine große Anzahl von Gegenstimmen. Damit ist der Überschrift und den Artikeln die Zustimmung nicht erteilt worden. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden sind, findet eine Gesamtabstimmung nur dann statt, wenn die Fraktion dies möchte. – Das wird abgelehnt. Somit brauchen wir keine Schlussabstimmung durchzuführen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Zensusgesetzes 2022 im Freistaat Sachsen – SächsZensAG) der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport coronabedingt jedoch nicht umsetzbar, sodass eine Verschiebung auf das Jahr 2022 notwendig wurde. Der Zensus bildet die notwendige und zuverlässige Grundlage für Entscheidungen, die in einem Staat gefällt werden müssen. Je zuverlässiger die Datenlage ist, desto höher ist die mögliche Planungssicherheit und desto besser sind die zu fällenden Entscheidungen. Das gilt auf allen Ebenen – für die Europäische Union, für Deutschland und damit auch für den Freistaat Sachsen bis hinein in die Kommunen. Je länger der letzte Zensus zurückliegt, desto ungenauer gestaltet sich aufgrund der demografischen Entwicklung die gegenwärtige Datenlage. Diese Datenlage dient etwa der Einteilung von Wahlkreisen, der Stimmenverteilung im Bundesrat oder der Ausgleichszahlung von Fördermitteln, die pro Kopf berechnet werden. Die Länder sind also unionsrechtlich zur Umsetzung verpflichtet, auch was zunächst die Übernahme möglicher zusätzlicher Kosten betrifft. Zuständig für die Umsetzung ist das Statistische Landesamt. Es ist angewiesen, eigens mit dem Zensus befasste abgetrennte Einheiten zu schaffen und die Organisation und Durchführung des Zensus 2022 federführend bis in die Kommunen hinein zu leiten. Mithin ist die Umsetzung des Gesetzentwurfs erforderlich. Die Umsetzung des Bundesgesetzes zum Zensus ist verpflichtend. Das Gesetz muss bis Oktober 2021 verabschiedet sein, um eine Durchführung durch die Kommunen wie geplant im Jahr 2022 fristgerecht umsetzen zu können. Stichtag für die Umsetzung und Erhebung ist der 15. Mai. In der Hauptsache werden die zu erhebenden Daten für den Zensus aus den Verwaltungsregistern bezogen, die durch eine Haushaltsstichprobe in Kombination mit einer Gebäude- und Wohnraumzählung ergänzt werden. Damit wird der Großteil der Bevölkerung selbst überhaupt nicht befragt, sondern lediglich etwa 6 500 Personen. Auch gilt die Online-Strategie des Bundes, wonach alle Beteiligten zunächst elektronisch eingebunden werden. Dies soll eine Vereinfachung und Beschleunigung des Befragens ermöglichen. Es werden jedoch auch jene Fälle berücksichtigt und aufgefangen, bei denen kein Online-Zugang verfügbar ist. Es können etwa auf Wunsch nach wie vor Papierfragebögen zur Verfügung gestellt werden, um die Durchführung der Erhebung und die Befragung so angenehm und niederschwellig wie möglich zu gestalten. Durch das Ausführungsgesetz ergibt sich kein Erfüllungsmehraufwand für den Bürger. Alle Erfordernisse zur Mitwirkungspflicht wurden bereits im Bundesgesetz für 2022 geregelt. Der Erfüllungsmehraufwand für die Kommunen, für die Verwaltung ergibt sich aus einer Erhöhung der Stichprobe, die nun auch Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern in die Stichprobenziehung einbezieht. Das sensible Thema Datenschutz und die daran gestellten Anforderungen haben sich selbstverständlich seit dem Jahr 2011 weiterentwickelt. Dies wurde auch bei den an den kommenden Zensus zu stellenden Anforderungen bereits berücksichtigt. Daher wird das Gesamtprojekt „Zensus 2022“ sowohl vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beratend begleitet. Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten werden gewährleistet sowie dem Stand der Technik entsprechend Verschlüsselungstechniken zur Anwendung gebracht. Die Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung, die eine Grundrechtseinschränkung darstellt, muss ausdrücklich genannt werden; sie wurde durch den Änderungsantrag der Regierungskoalition ausdrücklich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2019 die Verfassungsmäßigkeit der Methodik bestätigt. Seitens des Sächsischen Landkreistages wurde kein Nachbesserungsbedarf angemeldet. Die Anmerkungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages wurden in dem nun vorliegenden Gesetzestext angepasst. Änderungswünsche des Juristischen Dienstes wurden aufgenommen und im Innenausschuss am 8. Juli mehrheitlich angenommen. Außerdem handelt es sich um eine befristete Maßnahme. Aber ich möchte noch einen persönlichen Appell an die Bürger sowie an die Verwaltung richten, denn es wird jedem/jeder von Ihnen auch in der Vergangenheit so gegangen sein, dass Bürgerinnen und Bürger zu uns Abgeordneten kommen und ihre Anliegen im Zusammenhang mit dieser Befragung vorbringen bzw. dabei Unterstützung benötigen. Insofern also eine Bitte an die teilnehmende Bevölkerung: Die Mitarbeit an der Erhebung ist wichtig und noch dazu unerlässlich. Es handelt sich um die gesetzeskonforme Umsetzung, die uns allen hilft, bestmöglich Entscheidungen aufgrund bestmöglich erhobener Daten zu fällen. Ihre Mitarbeit ist dabei Teil eines großen und wichtigen Landesprojektes. In Richtung des Statistischen Landesamtes schicke ich die Bitte, der Auswahl und Schulung der Erhebungsbeauftragten besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Nach Möglichkeit sollten diese gegenüber den Befragten empathisch – etwa bei der Terminfindung oder Ähnlichem – sowie flexibel und geduldig in der Umsetzung ihrer Interviewertätigkeit sein. Es ist für alle Beteiligten ein Aufwand, der am besten im gegenseitigen Verständnis bewältigt werden kann. Dafür danke ich Ihnen bereits im Voraus und empfehle dem Hohen Haus die Annahme des Gesetzentwurfs. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Markert sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Wippel.
