Prof. Dr. Roland Wöller
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Ursprünglich sollte der Zensus bereits in diesem Jahr durchgeführt werden, aber pandemiebedingt ist der Zensusstichtag um ein Jahr auf den 15. Mai 2022 verschoben worden. Die Ergebnisse des Zensus bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungen und Entscheidungen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Die amtliche Einwohnerzahl ist die Grundlage zum Beispiel für die Verteilung von Geldern im Finanzausgleich, für die Einteilung von Wahlkreisen und für die Festlegung der Stimmenanzahl der Länder im Bundesrat. Die Einwohnerzahl ist Bezugsgröße in über hundert Regelungen. Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Deshalb sind die Zensusdaten besonders geschützt. Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten, ist sichergestellt, dass mit dem Zensusergebnissen keine Einzelfälle oder Rückschlussmöglichkeiten auf Einzelfälle veröffentlicht werden. Das Statistische Landesamt erlässt auf der Grundlage des Sächsischen Zensusausführungsgesetzes eine Verwaltungsvorschrift und wird darin auch Vorkehrungen für die IT-Sicherheit und den Datenschutz in den Erhebungsstellen treffen. Das Ausführungsgesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 im Freistaat Sachsen. Der Zensus, meine Damen und Herren, ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Das Statistische Landesamt ist zwar zuständig für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022, aber die Kommunen übernehmen dabei entscheidende Aufgaben. Sie werden die Erhebung durchführen und dazu gehören 48 örtliche Erhebungsstellen, die eingerichtet werden. Zum Ausgleich der Mehrbelastung erhalten die Kommunen mit Erhebungsstellen insgesamt 16,2 Millionen Euro, aufgeteilt in drei Raten. Diese Eckpunkte haben wir bereits im Vorfeld mit den Kommunen, mit dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag abgestimmt. Alle Gemeinden, welche die Erhebungsstellen einrichten werden, haben schon ihre Bereitschaft zur Mitwirkung beim Zensus 2022 erklärt. Dafür danke ich den Gemeinden herzlich. Die kommunalen Erhebungsstellen koordinieren in erster Linie die Haushaltsbefragungen vor Ort, um die Einwohnerzahlen zu ermitteln. Hierzu werden landesweit circa 6 500 Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Circa 600 000 Personen werden durch diese im Rahmen der Existenzfeststellung persönlich befragt. Von knapp 400 000 dieser befragten Personen werden weitere Daten erhoben – zur Wohnsituation, zur Bildung und zur Erwerbstätigkeit. Die Erhebung dieser Daten erfolgt bevorzugt online. Meine Damen und Herren, die Corona-Pandemie bleibt auch hier nicht außen vor. Sie wird uns bei den Zensuserhebungen mächtig herausfordern. Deshalb haben wir bereits viele Präventionsmaßnahmen vorgesehen, um abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens mit angemessenen Hygieneschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln die auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger und das Erhebungspersonal zu schützen. Der Gesundheitsschutz aller Beteiligten geht vor. So werden wir die Möglichkeit schaffen, bei einem hohen Infektionsgeschehen die persönliche Datenerhebung durch eine kontaktarme fernmündliche Befragung zu ersetzen. Der Zensus 2022 ist mit hohem Aufwand, hohen Kosten und hoher Zahl von befragten Bürgern verbunden. Andere europäische Länder führen den Zensus bereits als rein registerbasiertes Verfahren durch. In Deutschland fehlen dafür noch die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen. Der Bund hat mit verschiedenen Gesetzesinitiativen die Registermodernisierung auf den Weg gebracht. Bis 2031 soll der Zensus auf einen Registerzensus umgestellt werden. Ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Zensus ohne Befragung ist dabei das im Juni 2021 in Kraft getretene Registerzensuserprobungsgesetz. Der Freistaat Sachsen wird selbstverständlich alle Maßnahmen unterstützen, um den Zensus künftig digital registerbasiert durchzuführen. So setzen wir die Digitalisierung der Verwaltung auch hier fort. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Prof. Roland Wöller. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wir könnten paragrafenweise oder auch im Block abstimmen, und es ist die Frage, ob Sie damit einverstanden wären, wenn – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Im Block, Frau Präsidentin!) Also stimmen wir im Block ab, ganz wunderbar. Dann werde ich jetzt die einzelnen Teile des Gesetzes vorlesen und dann können wir im Block abstimmen. Die Überschrift, § 1 Zuständigkeit und Aufgaben des Statistischen Landesamtes, § 2 Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen, § 3 Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen, § 4 Fachaufsichtsbehörden, § 5 Abschottung, Sicherung der Erhebungsunterlagen, § 6 Erhebungsbeauftragte, § 7 Kostenregelung, § 8 Einschränkung von Grundrechten und Betroffenenrechten und § 9 Inkrafttreten/ Außerkrafttreten. Wer dem so die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Enthaltungen und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dafür ist diesem Block somit zugestimmt. Ich stelle jetzt trotzdem den Gesetzentwurf in Gänze zur Abstimmung. Das ist das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 im Freistaat Sachsen, Sächsisches Zensusausführungsgesetz. Wer gibt diesem Gesetz in Gänze die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dafür ist dem Gesetz somit entsprochen und der Tagesordnungspunkt beendet. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes Drucksache 7/6704, Drucksache 7/7113, für Energie, Klimaschutz, Ich möchte gleich darauf hinweisen, dass die AfD-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt hat, und frage zunächst, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Heinz, als Erstes das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich den Fraktionen wie üblich das Wort zur allgemeinen Aussprache. Wir verfahren in der ersten Runde in folgender Reihenfolge: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, die SPD und die Staatsregierung selbstverständlich, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion; Herr Prantl, bitte.
